Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur
Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur
Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur
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<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />
Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> 10. <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />
am Freitag, 14.12.2012, von 20:00 bis 23:10 Uhr<br />
Ort: Rathaus <strong>Trebur</strong>, Ratssaal<br />
Staengle, Horst Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Frick, Harald stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> anwesend bis 22.10 Uhr<br />
Roos, Jürgen stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Fußmann, Heinz stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Beemelmann, Bernhard<br />
Ben<strong>der</strong>, Thomas<br />
Cavelius, Volker<br />
Dressler, Ingrid<br />
Ertel, Christine<br />
Fuchs, Barbara<br />
Girresch, Hans Wilhelm<br />
Jäger, Georg<br />
Karcher, Heike<br />
Löffert, Gerhard<br />
Möbus, Benjamin<br />
Mussel, Constantin<br />
Richter, Gerhard<br />
Rühl, Willi<br />
Scheler Eckstein, Victoria<br />
Sittmann, Carsten<br />
Stadion, Berthold<br />
Stadion, David<br />
Swirschuk, Andreas<br />
Winkler, Bernhard<br />
Zeelen, Paul<br />
Zink, Sigrid<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Arnold, Jürgen Bürgermeister<br />
Bernhard, Rolf<br />
Kaus-Schmidt, Sabine<br />
Staengle, Heike<br />
Swets, Charlotte<br />
Zink, Wilfried<br />
<strong>Protokoll</strong>führer/in<br />
Welp, Anette<br />
Abwesend:<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />
Dietz, Bruno<br />
Hartl, Egon<br />
Karolus, Oswin<br />
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Nadler, Manfred<br />
Schöps, Melanie<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Blum, Joachim<br />
Egner, Heinrich<br />
Tagesordnung<br />
1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.11.2012<br />
2 Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />
3 Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung<br />
4 Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis<br />
Groß-Gerau<br />
5 Wahl einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> eines Stellvertreters für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />
Wasserwerk "Gerauer Land"<br />
6 Finanzschutzschirm des Landes Hessen; Abschluss des Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages<br />
BV/0337/2012<br />
BV/0354/2012<br />
BV/0362/2012<br />
7 Hebesatzsatzung 2013 BV/0279/2012<br />
8 Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer BV/0311/2012<br />
9 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />
10 Breitbandversorgung <strong>Trebur</strong><br />
10.1 Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 27.06.2012; Lfd-Nr. 818<br />
Breitbandversorgung<br />
10.2 Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 08.11.2012, Lfd-Nr. 832<br />
Vertragsabschluss zwischen <strong>der</strong> Gesellschaft "Breitband Kreis Groß-<br />
Gerau" und <strong>der</strong> beteiligten Städten und <strong>Gemeinde</strong>n des Kreises Groß-<br />
Gerau<br />
11 Bauleitplanung Hessenaue<br />
11.1 Bauleitplanung Hessenaue<br />
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Klarstellungs- und<br />
Ergänzungssatzung "Hessenaue" vom 25.02.2011<br />
11.2 Bauleitplanung Hessenaue<br />
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Hessenaue"<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
BV/0218/2012<br />
BV/0258/2012<br />
BV/0263/2012<br />
12 Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>; Festlegung <strong>der</strong> Variante und weiteres Verfahren BV/0364/2012<br />
13 Kiesabbau; Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich<br />
des Kiesabbaus <strong>Trebur</strong>-Geinsheim (Verfüllung von 13 ha im "Altsee")<br />
14 Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 28.11.2012, Lfd-Nr. 839;<br />
Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />
BV/0363/2012<br />
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15 Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 840;<br />
Vermarktung Werbefläche Autos <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
16 Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 841;<br />
Einladung eines Referenten zum Thema Pflanzenkohleherstellung<br />
17 Persönliche Erklärung von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk<br />
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Der Vorsitzende <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> Horst Staengle begrüßt <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />
und des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes, <strong>die</strong> zahlreich erschienen Zuhörer sowie <strong>die</strong> Presse.<br />
Er stellt fest, dass <strong>die</strong> Einladung fristgerecht zugestellt und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Bernhard Winkler, Christine Ertel und Andreas Swirschuk erklären, dass sie keine Einladung für <strong>die</strong><br />
<strong>Sitzung</strong> erhalten hätten. Es wird festgestellt, dass <strong>die</strong> Einladungen am 5.12.2012 in <strong>der</strong> Ausschusssitzung<br />
ausgeteilt wurden. Den nicht Anwesenden wurden <strong>die</strong> Unterlagen am 6.12.2012 per Botin zugestellt.<br />
Fazit: Die Unterlagen werden zukünftig wie<strong>der</strong> ausschließlich per Botin zugestellt.<br />
1. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.11.2012<br />
Die Einspruchsfrist für das <strong>Protokoll</strong> besteht bis einschließlich Freitag, 14.12.2012. Die Abstimmung<br />
wird in <strong>die</strong> nächste <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am 1.2.2013 vertagt.<br />
2. Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />
Es liegt kein Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes vor.<br />
3. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung<br />
Die Tagesordnung wird um <strong>die</strong> persönliche Erklärung von Andreas Swirschuk (TOP 17) erweitert. Die<br />
GLT-Fraktion legt zu TOP 12 am <strong>Sitzung</strong>sabend einen Än<strong>der</strong>ungsantrag vor. Der erweiterten <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
wird bei 24 Ja-, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung zugestimmt.<br />
4. Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-<br />
Gerau<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mit 18 Ja-, 5 Neinstimmen und 2-Enhaltungen wie folgt:<br />
Der Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Zweckverbandes Riedwerke Kreis Groß-Gerau wird zugestimmt.<br />
Dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong> Verbandsversammlung wird ein Mandat erteilt, <strong>der</strong><br />
Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung zuzustimmen."<br />
5. Wahl einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> eines Stellvertreters für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />
Wasserwerk "Gerauer Land"<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> wählt einstimmig Bruno Dietz als Stellvertreter für <strong>die</strong> Verbandsversammlung<br />
Wasserwerk „Gerauer Land“. Bruno Dietz wird in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am<br />
1.2.2013 um Zustimmung gebeten.<br />
6. Finanzschutzschirm des Landes Hessen; Abschluss des Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages<br />
Nach kontroversen Diskussionen verweist <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> einstimmig den von Ersten Beigeordneten<br />
Wilfried Zink und Bürgermeister Jürgen Arnold unterschriebenen Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag mit<br />
dem Land Hessen gemäß Anlage in den Haupt- und Finanzausschuss.<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass <strong>die</strong> Vertreter des Landes Hessen auf Grundlage des Vertragsentwurfs<br />
ihre Bereitschaft zur Gegenzeichnung des Vertrags erklärt haben.<br />
Die Anlagen zum Vertrag (Anlage 1 und Anlage 2 sowie Auslegungshinweise) wurden dem Parlament<br />
mit dem „Ersten ausgeglichenen Haushalt 2016“ in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 23.11.2012 bereits zugestellt.<br />
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Zur besseren Beratung des Vertrages wird <strong>die</strong>ser Vorlage als Anlage das Hessische kommunale<br />
Schutzschirmgesetz vom 14.05.2012 sowie <strong>die</strong> dazu ergangene Verordnung – Verordnung zur Durchführung<br />
des Schutzschirmgesetzes – vom 21.6.2012 beigefügt.<br />
7. Hebesatzsatzung 2013<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt <strong>die</strong> nachfolgende Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Steuersätze<br />
für <strong>die</strong> Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung in Einzelabstimmungen wie folgt:<br />
Grundsteuer A einstimmig<br />
Grundsteuer B mehrheitlich bei 25 Ja- und 1 Nein-Stimmen<br />
Gewerbesteuer mehrheitlich bei 25 Ja- und 1 Nein-Stimmen.<br />
Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Steuersätze<br />
für <strong>die</strong> Grund- und Gewerbesteuer<br />
- Hebesatzsatzung –<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 51 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />
16.12.2011 (GVBl I S. 786), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973<br />
(BGBl. I S. 965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des §<br />
16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.10.2002<br />
(BGBl. I S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat <strong>die</strong><br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> am .................................. <strong>die</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Hebesätze für <strong>die</strong> Grundsteuer und für <strong>die</strong> Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für <strong>die</strong> land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.<br />
b) für <strong>die</strong> Grundstücke<br />
(Grundsteuer B) 350 v.H.<br />
2. für <strong>die</strong> Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013.<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2013 außer Kraft.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
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8. Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mit 23-Ja, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung <strong>die</strong> nachfolgende<br />
Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer.<br />
Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hundesteuer<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 51 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), <strong>der</strong> §§<br />
1, 2 und 7 des Gesetzes <strong>über</strong> kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> am<br />
…………………….. <strong>die</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung einer Hundesteuer<br />
im Gebiet <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />
§ 1<br />
Steuergegenstand<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
§ 2<br />
Steuerpflicht und Haftung<br />
(1) Steuerschuldnerin o<strong>der</strong> Steuerschuldner ist <strong>die</strong> Halterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Halter eines Hundes.<br />
(2) Hundehalterin o<strong>der</strong> Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse o<strong>der</strong> im Interesse<br />
eines Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt aufnimmt.<br />
Als Halterin o<strong>der</strong> Halter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht<br />
o<strong>der</strong> auf Probe o<strong>der</strong> zum Anlernen gehalten hat.<br />
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen o<strong>der</strong><br />
Haltern gemeinsam gehalten.<br />
(4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen o<strong>der</strong> mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner<br />
<strong>der</strong> Steuer.<br />
§ 3<br />
Entstehung und Ende <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />
(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt<br />
aufgenommen wird. Bei Hunden, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Halterin o<strong>der</strong> dem Halter durch Geburt von einer<br />
von ihr o<strong>der</strong> von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt <strong>die</strong> Steuerpflicht mit<br />
dem 1. des Monats, in dem <strong>der</strong> Hund drei Monate alt wird. In den Fällen des § 2 Abs. 2<br />
Satz 2 beginnt <strong>die</strong> Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem <strong>der</strong> Zeitraum von zwei<br />
Monaten <strong>über</strong>schritten worden ist.<br />
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(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalen<strong>der</strong>monats, in dem <strong>die</strong> Hundehaltung beendet<br />
wird.<br />
§ 4<br />
Erhebungszeitraum, Entstehung <strong>der</strong> Steuer<br />
(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
(2) Entsteht o<strong>der</strong> endet <strong>die</strong> Steuerpflicht im Laufe eines Kalen<strong>der</strong>jahres, so ist <strong>die</strong> Steuer<br />
anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.<br />
(1) Die Steuer beträgt jährlich<br />
§ 5<br />
Steuersatz<br />
für den ersten Hund 80,00 EURO<br />
für den zweiten Hund 120,00 EURO<br />
für jeden dritten und jeden weiteren Hund 130,00 EURO<br />
(2) Hunde, für <strong>die</strong> Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl<br />
<strong>der</strong> Hunde nicht anzusetzen.<br />
(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt <strong>die</strong> Steuer für Hunde, <strong>die</strong> Menschen angefallen und verletzt<br />
haben und im Ordnungsamt <strong>die</strong>sbezüglich bekannt sind jährlich 300,00 Euro.<br />
§ 6<br />
Steuerbefreiungen<br />
(1) Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt für Hunde, <strong>die</strong> ausschließlich dem<br />
Schutz und <strong>der</strong> Hilfe blin<strong>der</strong>, tauber o<strong>der</strong> sonst hilfloser Personen <strong>die</strong>nen.<br />
Sonst hilflose Personen sind solche Personen, <strong>die</strong> einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis mit<br />
den Merkzeichen "B", "BL", "aG" o<strong>der</strong> "H" besitzen.<br />
§ 7<br />
Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen<br />
Steuerbefreiung o<strong>der</strong> Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn<br />
1. <strong>die</strong> Hunde, für welche <strong>die</strong> Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den<br />
angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,<br />
2. <strong>die</strong> Hunde entsprechend den Erfor<strong>der</strong>nissen des Tierschutzes gehalten werden.<br />
§ 8<br />
Festsetzung und Fälligkeit<br />
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(1) Die Steuer wird für ein Kalen<strong>der</strong>jahr o<strong>der</strong> - wenn <strong>die</strong> Steuerpflicht erst während des Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
beginnt - für den Rest des Kalen<strong>der</strong>jahres festgesetzt.<br />
(2) Die Steuer wird jeweils zum 15. August eines Kalen<strong>der</strong>jahres mit dem Jahresbetrag fällig.<br />
§ 9<br />
Meldepflicht<br />
(1) Die Hundehalterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei<br />
Wochen nach <strong>der</strong> Aufnahme o<strong>der</strong> - wenn <strong>der</strong> Hund ihr o<strong>der</strong> ihm durch Geburt von einer<br />
von ihr o<strong>der</strong> ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen,<br />
nachdem <strong>der</strong> Hund drei Monate alt geworden ist, bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe <strong>der</strong><br />
Rasse und <strong>der</strong> Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 2<br />
Abs. 2 Satz 2 muss <strong>die</strong> Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem<br />
<strong>der</strong> Zeitraum von zwei Monaten <strong>über</strong>schritten worden ist, erfolgen.<br />
(2) Endet <strong>die</strong> Hundehaltung o<strong>der</strong> entfallen <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung,<br />
so ist <strong>die</strong>s <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.<br />
(3) Wird ein Hund abgemeldet, so ist mit <strong>der</strong> Anzeige nach Abs. 2 Nachweis <strong>über</strong> dessen<br />
Verbleib zu führen.<br />
§ 10<br />
Hundesteuermarken<br />
(1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet angezeigt wurde,<br />
wird eine Hundesteuermarke, <strong>die</strong> Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bleibt, ausgegeben.<br />
(2) Die Hundehalterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hundehalter hat <strong>die</strong> von ihr o<strong>der</strong> ihm gehaltenen Hunde mit<br />
einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.<br />
(3) Endet eine Hundehaltung, so ist <strong>die</strong> Steuermarke mit <strong>der</strong> Anzeige <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung<br />
<strong>der</strong> Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zurückzugeben.<br />
(4) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird <strong>der</strong> Halterin o<strong>der</strong> dem Halter eine Ersatzmarke<br />
gegen eine Gebühr ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen<br />
Hundesteuermarke; <strong>die</strong> unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben.<br />
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wie<strong>der</strong> aufgefunden, ist<br />
<strong>die</strong> wie<strong>der</strong>gefundene Marke unverzüglich an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zurückzugeben.<br />
§ 11<br />
Übergangsvorschrift<br />
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens <strong>die</strong>ser Satzung bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bereits angemeldeten<br />
Hunde gelten als angemeldet im Sinne des § 9 Abs. 1.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
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Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erhebung<br />
<strong>der</strong> Hundesteuer vom 16.12.1977 in <strong>der</strong> Fassung vom 07.03.2003 außer Kraft.<br />
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />
<strong>Trebur</strong> den<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
.......................................<br />
Jürgen Arnold<br />
Bürgermeister<br />
9. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt einstimmig <strong>die</strong> Gebührenordnung ausschließlich für das Jahr<br />
2013. Das Jahr 2014 wird gestrichen.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsantrag <strong>der</strong> CDU-Fraktion vom 11.12.2012, lfd. Nr. 842 wird zur Beratung in <strong>die</strong> Fachausschüsse<br />
verwiesen.<br />
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5 und 93 Abs. 1 <strong>der</strong> Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 16.12.2011<br />
(GVBl. I. S. 786), <strong>der</strong> §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes <strong>über</strong> Kommunale Abgaben<br />
(KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />
31.01.2005 (GVBl. I S. 54) und des § 23 <strong>der</strong> Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong><br />
jeweils gültigen Fassung, hat <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 14.12.2012 für <strong>die</strong><br />
Friedhöfe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende<br />
beschlossen:<br />
I. Gebührenpflicht<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
§ 3<br />
Gebührenordnung<br />
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Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit<br />
§ 4<br />
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />
II. Gebührenarten<br />
§ 5<br />
Gebühren für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />
und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle<br />
§ 6<br />
Bestattungsgebühren<br />
§ 7<br />
Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihen-, Familien- und Urnenerdgrabstätte<br />
bzw. Urnennische<br />
§ 8<br />
Verlängerungsgebühren<br />
§ 9<br />
Kostenersatz<br />
§ 10<br />
Gebühren für Grabräumung<br />
§ 11<br />
Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
I. Gebührenpflicht<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
Für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen werden für Leistungen<br />
nach <strong>der</strong> Friedhofsordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung Gebühren<br />
nach Maßgabe <strong>die</strong>ser Gebührenordnung erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldnerin o<strong>der</strong> Schuldner <strong>der</strong> Gebühren für Leistungen nach <strong>der</strong> Friedhofsordnung<br />
sind:<br />
a) Bei Bestattungen <strong>die</strong> Personen, <strong>die</strong> nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz<br />
bei Verstorbenen <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sorgemaßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Gesundheit und<br />
<strong>der</strong> Totenruhe zu veranlassen haben.<br />
Angehörige in <strong>die</strong>sem Sinne sind <strong>der</strong> Ehegatte, <strong>der</strong> Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />
Kin<strong>der</strong>, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und -kin<strong>der</strong>.<br />
Lebte <strong>der</strong> Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- o<strong>der</strong><br />
Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft o<strong>der</strong> einer ähnlichen Einrichtung,<br />
so ist <strong>der</strong>/<strong>die</strong> Leiter/-in <strong>die</strong>ser Einrichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte Verpflichteter im obigen<br />
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Sinne, wenn Angehörige innerhalb <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufinden<br />
sind.<br />
b) Bei Umbettungen o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>bestattungen <strong>die</strong> Antragstellerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller.<br />
(2) Für <strong>die</strong> Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch<br />
a) <strong>die</strong> Antragstellerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller,<br />
b) <strong>die</strong>jenige Person, <strong>die</strong> sich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> gegen<strong>über</strong> schriftlich zur Tragung <strong>der</strong><br />
Kosten verpflichtet hat.<br />
(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Leistungen nach <strong>der</strong><br />
Friedhofsordnung.<br />
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des entsprechenden<br />
Gebührenbescheides bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse zu zahlen.<br />
§ 4<br />
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund <strong>die</strong>ser Satzung regeln sich<br />
nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
(2) Für <strong>die</strong> zwangsweise Durchsetzung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>die</strong>ser Satzung erlassenen Gebührenbescheide<br />
gelten <strong>die</strong> Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />
Gebühren für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />
II. Gebührenarten<br />
§ 5<br />
und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle<br />
(1) Für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle bzw. des Aufbahrungsraumes werden folgende<br />
Gebühren erhoben:<br />
Kostenträger<br />
Gebühren in Euro<br />
a) Nutzung <strong>der</strong> Friedhofskapelle 162,00<br />
b) Leichenhalle / Kühlzelle pro Tag 50,00<br />
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(1)<br />
§ 6<br />
Bestattungsgebühren<br />
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport des Sarges von <strong>der</strong><br />
Leichenhalle zum Grab sowie das Absenken des Sarges bzw. <strong>der</strong> Urne in das Grab<br />
werden folgende Gebühren erhoben:<br />
Kostenträger<br />
Gebühren in Euro<br />
a) Öffnen und Schließen Grab<br />
b) Öffnen und Schließen<br />
381,00<br />
Urnenerdgrab<br />
125,00<br />
c) Öffnen und Schließen Urnennische 90,00<br />
d) Begleitung Mitarbeiter <strong>der</strong> Friedhöfe<br />
bei Erdbestattung<br />
pro Mann<br />
e) Begleitung Mitarbeiter bei Trauerfeier<br />
bzw. Urnenbeisetzung (einmalige<br />
Gebühr)<br />
Kostenträger<br />
32,50<br />
32,50<br />
§ 7<br />
Erwerb des Nutzungsrechtes an einer<br />
Reihen-, Familien- und Urnenerdgrabstätte<br />
bzw. Urnennische<br />
Gebühren in Euro<br />
a) Reihengrab 1.044,00<br />
b) Familiengrab 2stellig 2.652,00<br />
c) Urnenerdgrab 534,00<br />
d) Urnennische 732,00<br />
e) Anonymes Urnenerdgrab 66,00<br />
(2) Über <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> Gebühr bei Kin<strong>der</strong>n unter 5 Jahren sowie Totgeburten entscheidet<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand.<br />
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§ 8<br />
Verlängerungsgebühren<br />
(1) Für <strong>die</strong> Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 <strong>der</strong> Friedhofsordnung)<br />
werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:<br />
Kostenträger<br />
Gebühren in Euro<br />
a) Tiefgrab 2stellig 35,00<br />
b) Familiengrab 88,00<br />
c) Urnenerdgrab 18,00<br />
d) Urnennische 25,00<br />
Erwerb einer Verschlussplatte<br />
Urnennische<br />
§ 9<br />
Kostenersatz<br />
§ 10<br />
Gebühren für Grabräumung<br />
130,00 €<br />
Für <strong>die</strong> Räumung einer Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Nutzungszeit durch den Friedhofsträger<br />
(§ 20 <strong>der</strong> Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:<br />
a) Reihen-, Tief- / Familiengrab Nach Aufwand<br />
b) Urnenerdgrab Nach Aufwand<br />
c) Urnennische Nach Aufwand<br />
§ 11<br />
Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren<br />
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />
<strong>die</strong> sie auf Veranlassung o<strong>der</strong> <strong>über</strong>wiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt<br />
<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong> folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen).<br />
Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag o<strong>der</strong> ein Wi<strong>der</strong>spruch zurückgenommen,<br />
abgelehnt o<strong>der</strong> zurückgewiesen, o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Amtshandlung zurückgenommen o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rufen<br />
wird.<br />
Kostenträger<br />
a) Graburkunde 10,00 €<br />
b) Ausstellung einer Zulassungskarte 21,00 €<br />
c) Zulassungsgenehmigung / Jahr 170,00 €<br />
d) Genehmigung<br />
Grabmal/Grabeinfassung<br />
41,00 €<br />
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e) Verwaltungsgebühr<br />
Ausgrabung/Umbettung Urne<br />
50,00 €<br />
f) Versand Urne 29,00 €<br />
g) Übertragung Nutzungsrecht an<br />
einer Grabstätte<br />
41,00 €<br />
h) Än<strong>der</strong>ung Bestattungsart 12,00 €<br />
(2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung<br />
von Auslagen entsteht mit <strong>der</strong> Aufwendung des zu erstattenden Betrages.<br />
(3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig.<br />
(4) Zur Zahlung <strong>der</strong> Kosten ist verpflichtet,<br />
a) wer <strong>die</strong> Amtshandlung o<strong>der</strong> sonstige Verwaltungstätigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trebur</strong><br />
veranlasst o<strong>der</strong> zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,<br />
b) wer <strong>die</strong> Kosten durch eine vor <strong>der</strong> zuständigen <strong>Gemeinde</strong>behörde abgegebene<br />
o<strong>der</strong> ihr mitgeteilten Erklärung <strong>über</strong>nommen hat,<br />
c) wer für <strong>die</strong> Kostenschuld eines an<strong>der</strong>en kraft Gesetzes haftet.<br />
Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> bisherige<br />
Gebührenordnung außer Kraft.<br />
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />
<strong>Trebur</strong>, den 17.12.2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
..............................................<br />
Jürgen Arnold<br />
Bürgermeister<br />
10. Breitbandversorgung <strong>Trebur</strong><br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass <strong>die</strong> Verwaltungsvorlage<br />
in <strong>die</strong> Fachausschüsse im Januar 2013 verwiesen wird. Die Vertreter des Kreises erklärten<br />
gegen<strong>über</strong> dem Bürgermeister, dass sie für <strong>die</strong> Fachausschusssitzung am 19.12.12 so kurzfristig<br />
nicht zur Verfügung stünden.<br />
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10.1. Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 27.06.2012; Lfd-Nr. 818<br />
Breitbandversorgung<br />
Der Antrag gilt als erledigt.<br />
10.2. Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktionv om 08.11.2012, Lfd-Nr. 832<br />
Vertragsabschluss zwischen <strong>der</strong> Gesellschaft "Breitband Kreis Groß-Gerau" und<br />
<strong>der</strong> beteiligten Städten und <strong>Gemeinde</strong>n des Kreises Groß-Gerau<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass <strong>der</strong> Antrag in<br />
<strong>die</strong> Fachausschüsse im Januar 2013 verwiesen wird.<br />
Vor Aufruf des TOP 11 verlässt <strong>Gemeinde</strong>vertreter Bernhard Winkler wegen Wi<strong>der</strong>streit <strong>der</strong> Interessen<br />
den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
11. Bauleitplanung Hessenaue<br />
11.1. Bauleitplanung Hessenaue<br />
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
"Hessenaue" vom 25.02.2011<br />
Der nachfolgend im Wortlaut aufgeführte Beschluss <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> vom 25.02.2011 wird<br />
aufgehoben.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt wie einstimmig wie folgt:<br />
Aufstellungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB<br />
Die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB<br />
für den Bereich „Hessenaue“.<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst 8 Teilbereiche in<br />
<strong>der</strong> Gemarkung Hessenaue und ist in <strong>der</strong> Anlage dargestellt.<br />
Anlass und Ziel <strong>der</strong> Planung<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hessenaue“ soll zum einen <strong>der</strong> Innenbereich<br />
nach § 34 BauGB eindeutig bestimmt werden und zum an<strong>der</strong>en sollen bisher im Außenbereich<br />
gelegene Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, um auf<br />
den Grundstücken eine Bebauung planungsrechtlich zu sichern.<br />
11.2. Bauleitplanung Hessenaue<br />
Beschluss zur Aufstellung eines Bebaungsplanes "Hessenaue"<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den nachfolgend beschriebenen<br />
Geltungsbereich <strong>die</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hessenaue“ gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB:<br />
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hessenaue“ hat eine Größe von ca. 29 ha und<br />
umfasst in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 1<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 5, 7/2, 8, 9 jeweils teilweise und Flurstück 12<br />
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Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 2<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 1 tlw., 2 tlw., 3/1, 3/3 tlw., 3/4, 4/1 tlw., 4/3 tlw., 4/4, 4/5, 5/6, 5/7, 5/10, 5/11, 5/12, 6/2<br />
tlw., 6/3, 7/2 tlw., 8 tlw., 9/3, 9/10, 9/20, 9/31, 9/32, 9/33, 9/34, 9/35, 9/36, 9/38, 9/41, 9/42, 9/43, 9/45<br />
tlw., 9/48, 10 tlw., 11/1, 11/4, 11/5, 12/1 (Feldstraße), 12/2 (Feldstraße), 13/1 (Niersteiner Straße) 13/2<br />
(Niersteiner Straße), 14/1 (Niersteiner Straße), 15 tlw. (Weg) 16 tlw. (Weg) und Flurstück 17 (Weg)<br />
Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 3<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 1/16, 1/18, 1/20, 1/21, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/31, 1/32, 1/33, 2/1 tlw.,<br />
2/3, 2/7, 2/8, 2/9, 2/10, 2/11, 3/4, 3/5, 3/7, 3/10 tlw., 3/11, 4/2, 4/3 tlw., 4/4, 5 tlw., 6/1 tlw., 6/2, 7 tlw.,<br />
8/1, 8/2, 8/3, 9/2 tlw., 11/1 Rheinstraße, 12 (Feldstraße) und Flurstück 13/1 (Weg)<br />
Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 4<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 28/9, 28/10, 28/11, 29/1, 29/2, 29/3 tlw., 30 tlw., 31/1 tlw., 31/2, 32/4, 32/5, 32/7 tlw., 43<br />
tlw., 53 tlw. 54 tlw.<br />
Gemarkung Hessenaue in <strong>der</strong> Flur 11<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 10/3, 10/5, 10/12, 10/14, 10/23, 10/21, 10/24, 10/25, 10/26, 10/27, 10/28, 10/30<br />
Gemarkung Geinsheim in <strong>der</strong> Flur 9<br />
<strong>die</strong> Flurstücke 1 tlw. (Mandlacher Weg), 2 tlw. (Weg), 3 tlw. (Weg), 4/3, 4/5, 4/6 tlw., 4/7, 4/8<br />
Gemarkung Geinsheim in <strong>der</strong> Flur 10<br />
das Flurstück 40 tlw. (Weg), 41/1<br />
Anlass und Ziel <strong>der</strong> Planung<br />
Mit dem Bebauungsplan „Hessenaue“ soll zum einen eindeutig Planungsrecht für bisher im Innenbereich<br />
nach § 34 BauGB gelegene Grundstücke geschaffen werden und zum an<strong>der</strong>en soll für bisher im<br />
Außenbereich gelegene Grundstücke eine Bebauung planungsrechtlich gesichert werden.<br />
Die Mittel für <strong>die</strong> bisher erbrachten Leistungen stehen bei Produkt 51-5110-01 „Räumliche Planungs-<br />
und Entwicklungsmaßnahmen“, Sachkonto 612 0000 „Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten<br />
durch Dritte“, Budget 2-2-40 „Planungs- und Bauwesen“, Bestell Nr. 12-0142 (€ 25.000,00)<br />
zur Verfügung.<br />
12. Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>; Festlegung <strong>der</strong> Variante und weiteres Verfahren<br />
Nach kontroversen Diskussionen beschließt <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> mehrheitlich bei 6 Ja- und 18<br />
Nein-Stimmen, dass <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Ortsumgehung <strong>Trebur</strong>“ <strong>der</strong><br />
GLT-Fraktion vom 13.12.2012, lfd. Nr. 843 abgelehnt wird (siehe Anlage).<br />
Auf Grundlage des Vortrags des Büro LAUB in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Fachausschüsse vom 28.11.2012 beschließt<br />
<strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> mehrheitlich bei 19 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen <strong>die</strong><br />
naturschutzrechtlich geprüfte und akzeptierte Variante 2 nun ins weitere Verfahren zu bringen.<br />
Es ergeht Auftrag an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand, einen Abweichungsantrag zum Regionalplan bei den<br />
Fachbehörden zu stellen, nachdem <strong>die</strong> Feinabstimmung mit den Fachbehörden voraussichtlich im<br />
Januar 2013 zum Abschluss gebracht ist.<br />
Es ergeht weiter Auftrag an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand, <strong>die</strong> vorliegende Zeitschiene mit den Fachbüros<br />
zu aktualisieren und im Zuge <strong>der</strong> Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2013 ggf. im Jahre 2013<br />
schon anfallende Planungskosten zu kalkulieren.<br />
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13. Kiesabbau; Antrag auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich des Kiesabbaus<br />
<strong>Trebur</strong>-Geinsheim (Verfüllung von 13 ha im "Altsee")<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mehrheitlich bei 16 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung <strong>die</strong><br />
Antragstellung auf Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungszieles im Bereich des Kiesabbaus <strong>Trebur</strong>-Geinsheim<br />
(Verfüllung von 13 ha im „Altsee“). Die Antragsstellung erfolgt im Einverständnis mit <strong>der</strong> Firma Dyckerhoff<br />
Kieswerk <strong>Trebur</strong> GmbH, sofern und soweit <strong>der</strong> Planfeststellungsbeschluss vom 30.6.2008<br />
von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Rekultivierungsziels betroffen ist. Das Unternehmen erklärt eine entsprechende<br />
Einverständniserklärung abzugeben.<br />
Die Antragstellerin stellt klar, dass sie entsprechend <strong>der</strong> Vergleichsvereinbarung alleinige Antragsstellerin<br />
ist. Sie stellt ferner klar, dass <strong>die</strong> gemäß den Antragsunterlagen vorgesehene Rekultivierung<br />
und insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Verfüllung im Umfang von 13 ha nicht durch sie selbst, son<strong>der</strong>n im Auftrag <strong>der</strong><br />
Firma Dyckerhoff Kieswerk <strong>Trebur</strong> GmbH durchgeführt werden wird.<br />
14. Antrag <strong>der</strong> GLT-Fraktion vom 28.11.2012, Lfd-Nr. 839;<br />
Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />
Die Bitte von <strong>Gemeinde</strong>vertreterin Barbara Fuchs um eine gemeinsame Antragstellung aller Fraktionen<br />
wird abgelehnt. Auf <strong>die</strong> bisherigen Aktivitäten des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes zum Thema wird verwiesen.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt bei 17 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen folgenden Antrag<br />
<strong>der</strong> GLT-Fraktion:<br />
Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Südumfliegung in <strong>der</strong> Fluglärmkommission<br />
Der Bürgermeister o<strong>der</strong> sein/e Stellvertreter/in in <strong>der</strong> Kommission zur Abwehr von Fluglärm Frankfurt/Main<br />
(FLK) wird aufgefor<strong>der</strong>t, einen Antrag in <strong>der</strong> FLK einzubringen, <strong>der</strong> <strong>die</strong> Offenlegung, bzw.<br />
Erstellung einer Bewertung des Fehlanflugverfahrens <strong>der</strong> Südbahn (25L) in Verbindung mit dem Start<br />
auf <strong>der</strong> Centerbahn (25C), insbeson<strong>der</strong>e bei Starts <strong>über</strong> <strong>die</strong> sogenannte „Südumfliegung“, durch <strong>die</strong><br />
Deutsche Flugsicherung (DFS) for<strong>der</strong>t.<br />
In <strong>die</strong>ser Bewertung sollen insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Vor und Nachteile gegen<strong>über</strong> dem Fehlanflugverfahren<br />
auf <strong>der</strong> Landebahn Nordwest hinsichtlich des Abflugs auf den alten, bzw. modifizierbaren Nordrouten<br />
dargestellt werden.<br />
Ferner ist <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> einzelnen geprüften Routenvarianten (insb. Variante 1-7)<br />
hinsichtlich Fehlanflugs vorzulegen und aufzuzeigen, mit welchen jeweiligen Maßnahmen <strong>die</strong>sen Gefahren<br />
begegnet wird. Teilstreckengleiche Varianten können dabei zusammengefasst werden.<br />
15. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 840;<br />
Vermarktung Werbefläche Autos <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Der folgende Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion ist einstimmig an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> möge beschließen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird beauftragt, Verhandlungen mit Werbe-Dienstleistern, mit dem Ziel <strong>die</strong><br />
Oberflächen <strong>der</strong> Automobile <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu Werbezwecken zu vermarkten und dem folgend zu<br />
vermieten, aufzunehmen.<br />
16. Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 29.11.2012, Lfd-Nr. 841;<br />
Einladung eines Referenten zum Thema Pflanzenkohleherstellung<br />
Der Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion ist einstimmig wie folgt an <strong>die</strong> Ausschüsse verwiesen. Es sollen Referenten<br />
eingeladen werden.<br />
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Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> möge beschließen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird, in Bezug auf <strong>die</strong> FDP-Anfrage zum Thema Grünschnitt/Gartenabfälle/Klärschlamm,<br />
beauftragt, einen Referenten zum Thema „Pflanzenkohleherstellung“<br />
aus den besagten Abfallprodukten, zum Beispiel Helmut Gerber (PYREG GmbH), einzuladen<br />
und eine Vorstellung <strong>der</strong> Potentiale zu ermöglichen. Damit verbunden wird <strong>die</strong> Prüfung <strong>der</strong> Machbarkeit<br />
und Sinnhaftigkeit eines solchen Vorhabens für <strong>die</strong> Großgemeinde.<br />
17. Persönliche Erklärung von <strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreter Andreas Swirschuk gibt beiliegende persönliche Erklärung ab (siehe Anlage).<br />
<strong>Trebur</strong>, 17.12.2012<br />
Horst Staengle Anette Welp<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong><br />
Schriftführer/in<br />
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Persönliche Erklärung von Andreas Swirschuk zu<br />
den Vorwürfen von Horst Staengle Vorgängen <strong>der</strong><br />
Haushaltssichemngskommission<br />
Vorab: Die Wahrheit ist immer subjektiv/ jedoch gibt es Tatsachen, <strong>die</strong> je<strong>der</strong><br />
<strong>über</strong>prüfen kann.<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretervorsteher Horst Staengle behauptete in seiner<br />
Stellungnahme, dass ich im Zeitraum vom 5.10.-8.10.2012 im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Haushaltssicherungskommission mit <strong>der</strong> Presse gesprochen habe.<br />
Diese Behauptung ist falsch.<br />
In seiner persönlichen Erklärung weist Herr Staengle richtig daraufhin, dass <strong>die</strong><br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> <strong>die</strong> Kommission beauftragt hat ein Konzept zu erarbeiten<br />
und <strong>die</strong>s den Fachausschüssen vorzustellen.<br />
Als stellvertreten<strong>der</strong> Ausschussvorsitzen<strong>der</strong> des HFA habe ich den<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretervorsteher am 20.09.2012 darauf hingewiesen und gebeten <strong>die</strong><br />
Ergebnisse noch vor <strong>der</strong> Haushaltseinbringung zu beraten (Beschluss <strong>der</strong> GV<br />
27.04.2012 einstimmig «Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> erachtet es als notwendig, <strong>die</strong><br />
Vorschläge <strong>der</strong> Kommission frühzeitig auch im Ausschuss öffentlich zu<br />
diskutieren"}. Von meiner Seite war von sofortiger Beratung keine Rede, <strong>der</strong><br />
For<strong>der</strong>ung des <strong>Gemeinde</strong>vertretervorstehers Horst Staengle den Sachverhalt vom<br />
HSGB <strong>über</strong>prüfen zu lassen/ kam ich, mit meiner per Mail <strong>über</strong>mittelten Bitte,<br />
nach.<br />
Aus rfem Schreiben des HSGB geht hervor, dass <strong>die</strong> Fragestellung <strong>der</strong> Kommission<br />
keine rechtliche son<strong>der</strong>n eine politische ist/ und nichts an<strong>der</strong>es habe ich gesagt.<br />
Ich habe auf den Beschluss <strong>der</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> vom 23.03.12 hingewiesen/<br />
wie er im <strong>Protokoll</strong> festgehalten ist, und zu keinem Zeitpunkt eine Än<strong>der</strong>ung<br />
t<br />
beantragt.<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine persönlichen Anschuldigungen<br />
gemacht habe und <strong>die</strong>se deshalb nicht zurücknehmen kann.<br />
Dass Horst Staengle seit einem halben Jahr mir in fast Je<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> mindestens<br />
einmal das Wort entzieht und damit gegen unsere Geschäftsordnung verstößt/<br />
<strong>die</strong>s allerdings muss ich persönlich nehmen.