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Steiermark Mitte Februar - DAS MAGAZIN Steiermark-Mitte

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Nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />

hat der Mieter den Mietgegenstand<br />

fristgerecht und vollständig geräumt<br />

an den Vermieter zurückzustellen.<br />

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass<br />

ein Mieter die Wohnung trotz Beendigung<br />

des Mietverhältnisses titellos<br />

weiterbenützt.<br />

Das stellt den Vermieter vor das Problem,<br />

dass er das Mietobjekt einerseits nicht<br />

weitervermieten, andererseits vom bisherigen<br />

Mieter aufgrund der Beendigung<br />

des Mietverhältnisses keinen Mietzins<br />

fordern kann.<br />

Die Rechtsprechung räumt dem Vermieter<br />

in diesem Fall die Möglichkeit ein,<br />

vom Mieter für die titellose Benützung<br />

des Mietobjektes ein Benützungsentgelt<br />

zu verlangen. Fraglich ist jedoch in welcher<br />

Höhe ein solches Benützungsentgelt<br />

geltend gemacht werden kann.<br />

Software by Ajour „löhnert“ sich<br />

So endlich den Lohn für<br />

harte Arbeit ernten<br />

„Intelligente Software-Lösungen bedeuten<br />

riesige Investitionen und sind nur<br />

für Großfirmen sinnvoll.“ „Ein Irrtum,<br />

der leider immer noch zu hören ist“,<br />

ärgert sich Andreas Mastnak von Ajour<br />

Betriebsorganisation & Systemlösungen.<br />

Der Software-Experte beweist mit<br />

seinem Unternehmen seit Jahrzehnten das<br />

Gegenteil. Ajour bietet perfekte kaufmännische<br />

Softwarelösungen an, von Rechnungswesen<br />

über Warenwirtschaft bis hin<br />

zur Lohnverrechnung. Mastnak: „Exakt<br />

abgestimmt auf KMUs“.<br />

Benützungsentgelt<br />

Risiko für den Mieter?<br />

Grundsätzlich orientiert sich das Benützungsentgelt<br />

an der Höhe des ortsüblichen<br />

Mietzinses für vergleichbare Objekte<br />

am Immobilienmarkt. Zusätzlich sind<br />

Betriebs- und Heizkosten unabhängig<br />

vom früheren Mietvertrag jedenfalls in<br />

Höhe der auf die Wohnung tatsächlich<br />

entfallenden Kosten zu bezahlen.<br />

Zu beachten ist, dass vom Mieter im Falle<br />

eines verschuldeten Verzuges auch jeder<br />

sonstige Schaden zu ersetzen ist.<br />

Ein Mieter, der die Wohnung nicht fristgerecht<br />

räumt sollte vorweg berücksichtigen,<br />

dass seitens des Vermieters ein Benützungsentgelt<br />

geltend gemacht werden<br />

kann, welches ziffernmäßig, sofern vorab<br />

nicht vertraglich vereinbart, nur schwer<br />

einschätzbar sein könnte.<br />

Was vom Geld übrig bleibt<br />

Intelligente Lohnverrechnung ohne<br />

Zeitdruck – Ajour macht es möglich.<br />

Mit einem überaus bewährten, stabilen<br />

Programm am Markt, das Gehälter und<br />

andere Fixbezüge weiter dupliziert. Sie<br />

erfassen nur mehr wechselnde Bezüge wie<br />

Überstunden, Zulagen sowie Sonderzahlungen,<br />

drücken den Knopf für die Abrechnung<br />

– fertig. Das Programm bietet<br />

viele Zusatztools: SV-Beiträge, Dienstgeberanteil<br />

für Schlechtwetter, freie Überstunden,<br />

Kommunalsteuer... Selbst falsch<br />

erfasste Bezüge in Vormonaten werden in<br />

der Bruttoaufrollung korrigiert.<br />

Andreas Mastnak: „Gute Software löhnert sich garantiert“.<br />

Ajour<br />

Wirtschaft<br />

Betriebsorganisation & Systemlösungen<br />

8130 Frohnleiten - Fürstenbergstraße 1<br />

03126 / 3388 - office@ajour.at -<br />

www.ajour.at<br />

<strong>Februar</strong> 2010 Das Magazin 23

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