Steiermark Mitte Februar - DAS MAGAZIN Steiermark-Mitte
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />
hat der Mieter den Mietgegenstand<br />
fristgerecht und vollständig geräumt<br />
an den Vermieter zurückzustellen.<br />
Nicht selten kommt es jedoch vor, dass<br />
ein Mieter die Wohnung trotz Beendigung<br />
des Mietverhältnisses titellos<br />
weiterbenützt.<br />
Das stellt den Vermieter vor das Problem,<br />
dass er das Mietobjekt einerseits nicht<br />
weitervermieten, andererseits vom bisherigen<br />
Mieter aufgrund der Beendigung<br />
des Mietverhältnisses keinen Mietzins<br />
fordern kann.<br />
Die Rechtsprechung räumt dem Vermieter<br />
in diesem Fall die Möglichkeit ein,<br />
vom Mieter für die titellose Benützung<br />
des Mietobjektes ein Benützungsentgelt<br />
zu verlangen. Fraglich ist jedoch in welcher<br />
Höhe ein solches Benützungsentgelt<br />
geltend gemacht werden kann.<br />
Software by Ajour „löhnert“ sich<br />
So endlich den Lohn für<br />
harte Arbeit ernten<br />
„Intelligente Software-Lösungen bedeuten<br />
riesige Investitionen und sind nur<br />
für Großfirmen sinnvoll.“ „Ein Irrtum,<br />
der leider immer noch zu hören ist“,<br />
ärgert sich Andreas Mastnak von Ajour<br />
Betriebsorganisation & Systemlösungen.<br />
Der Software-Experte beweist mit<br />
seinem Unternehmen seit Jahrzehnten das<br />
Gegenteil. Ajour bietet perfekte kaufmännische<br />
Softwarelösungen an, von Rechnungswesen<br />
über Warenwirtschaft bis hin<br />
zur Lohnverrechnung. Mastnak: „Exakt<br />
abgestimmt auf KMUs“.<br />
Benützungsentgelt<br />
Risiko für den Mieter?<br />
Grundsätzlich orientiert sich das Benützungsentgelt<br />
an der Höhe des ortsüblichen<br />
Mietzinses für vergleichbare Objekte<br />
am Immobilienmarkt. Zusätzlich sind<br />
Betriebs- und Heizkosten unabhängig<br />
vom früheren Mietvertrag jedenfalls in<br />
Höhe der auf die Wohnung tatsächlich<br />
entfallenden Kosten zu bezahlen.<br />
Zu beachten ist, dass vom Mieter im Falle<br />
eines verschuldeten Verzuges auch jeder<br />
sonstige Schaden zu ersetzen ist.<br />
Ein Mieter, der die Wohnung nicht fristgerecht<br />
räumt sollte vorweg berücksichtigen,<br />
dass seitens des Vermieters ein Benützungsentgelt<br />
geltend gemacht werden<br />
kann, welches ziffernmäßig, sofern vorab<br />
nicht vertraglich vereinbart, nur schwer<br />
einschätzbar sein könnte.<br />
Was vom Geld übrig bleibt<br />
Intelligente Lohnverrechnung ohne<br />
Zeitdruck – Ajour macht es möglich.<br />
Mit einem überaus bewährten, stabilen<br />
Programm am Markt, das Gehälter und<br />
andere Fixbezüge weiter dupliziert. Sie<br />
erfassen nur mehr wechselnde Bezüge wie<br />
Überstunden, Zulagen sowie Sonderzahlungen,<br />
drücken den Knopf für die Abrechnung<br />
– fertig. Das Programm bietet<br />
viele Zusatztools: SV-Beiträge, Dienstgeberanteil<br />
für Schlechtwetter, freie Überstunden,<br />
Kommunalsteuer... Selbst falsch<br />
erfasste Bezüge in Vormonaten werden in<br />
der Bruttoaufrollung korrigiert.<br />
Andreas Mastnak: „Gute Software löhnert sich garantiert“.<br />
Ajour<br />
Wirtschaft<br />
Betriebsorganisation & Systemlösungen<br />
8130 Frohnleiten - Fürstenbergstraße 1<br />
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<strong>Februar</strong> 2010 Das Magazin 23