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BWL Übungen Bierlieferungsvertrag © Mischal Menden Fall 1: Unter ...

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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />

<strong>Fall</strong> 1: <strong>Unter</strong> welchen Umständen muss ein <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> schriftlich abgeschlossen<br />

werden?<br />

<strong>Fall</strong> 2: Der <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> und der Kaufvertrag sind ähnliche Verträge, worin besteht<br />

der <strong>Unter</strong>schied?<br />

<strong>Fall</strong> 3: Aus welchen Gründen schließt ein Wirt einen <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> ab? Welche<br />

Vorteile erhofft er sich davon?<br />

<strong>Fall</strong> 4: Mit dem <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> assoziiert man gleichzeitig das Wort<br />

Knebelungsvertrag. Was versteht man unter dem Knebelungsvertrag?<br />

<strong>Fall</strong> 5: Nennen Sie 3 mögliche Vertragspunkte, die auf das Vorhandensein eines<br />

Knebelungsvertrages hindeuten!<br />

<strong>Fall</strong> 6: Nennen Sie 10 Vertragsbestandteile, die im <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> enthalten sein<br />

sollten!<br />

<strong>Fall</strong> 7: In welcher Form sind Getränkebezugsvereinbarungen zu treffen und für welchen<br />

Zeitraum dürfen sie abgeschlossen werden. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei<br />

Bierlieferungsverträgen i.d.R. gleichzeitig um Darlehensverträge handelt!<br />

a) Allgemeiner <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />

b) Alleinbezugs-/Ausschließlichkeitsvereinbarung<br />

c) Getränkebezugsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Pachtvertrag<br />

<strong>Fall</strong> 8: Hans Glück und seine Frau Erna übernehmen eine Bierbar. Sie haben bisher noch kein<br />

Gewerbe betrieben und handeln nun als BGB- Gesellschafter. Wann wird ihre <strong>Unter</strong>schrift<br />

unter dem <strong>Bierlieferungsvertrag</strong> gültig? Und wie haften die beiden?<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>


<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Bierlieferungsvertrag</strong><br />

LÖSUNGEN<br />

<strong>Fall</strong> 1: Generell ist zu empfehlen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird!<br />

Der Schriftform bedarf es zwingend sobald Darlehensbestandteile vorhanden sind<br />

<strong>Fall</strong> 2: Kaufvertrag ist eine einmalige Bezugsverpflichtung<br />

<strong>Bierlieferungsvertrag</strong> ist eine dauerhafte Bezugsverpflichtung<br />

BierlieferungsV ist eine Mischform von KaufV., DarlehensV., MietV.<br />

<strong>Fall</strong> 3: Zinsgünstiges Darlehen<br />

Bereitstellung von Inventar<br />

keine Besondere Stellung von Sicherheiten<br />

Möglichkeit zur Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen<br />

z.T. Bürgschaft gegenüber der Bank<br />

<strong>Fall</strong> 4: Sittenwidrige Verträge, bei denen Leistungen und Gegenleistung der beiden<br />

Vertragsparteien in einem krassen Missverhältnis stehen Der Wirt wird in seiner<br />

wirtschaftlichen Freiheit stark eingeschränkt<br />

<strong>Fall</strong> 5: Eine unbefristete oder zu langfristige Bindung<br />

Starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners<br />

Entziehung oder übermäßige Einschränkung der unternehmerischen<br />

Entscheidungs-/ Handlungsrechte<br />

Kündigung bei geringer Vertragsverletzung<br />

<strong>Fall</strong> 6: Kündigung, Verzinsung, Schadensersatz, Sicherheiten, Tilgung des Darlehens, Dauer<br />

der Vereinbarung, Vertragsparteien, Absatzstätte, Gegenleistung des Abnehmers, Leistung<br />

der Brauerei<br />

<strong>Fall</strong> 7:<br />

a) Schriftform max. 10 Jahre<br />

b) Schriftform max. 5 Jahre<br />

c) Schriftform für die gesamte Zeit der Pachtdauer<br />

<strong>Fall</strong> 8: Die <strong>Unter</strong>schrift wird nach dem VbrKG erst nach einer Woche wirksam, wenn diese<br />

nicht innerhalb dieser Zeit widerrufen wird. Die Brauerei muss zuvor über dieses<br />

Widerrufsrecht belehren, ansonsten erlischt dieses Widerrufsrecht erst nach einem Jahr. Die<br />

beiden haften als BGB-Gesellschafter gesamtschuldnerisch §§ 421, 427 BGB<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>

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