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BWL Übungen Verjährung III © Mischal Menden Fall 1: Die ...

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<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />

<strong>Fall</strong> 1: <strong>Die</strong> Verweigerung<br />

<strong>Die</strong> Maschinenfabrik Schuhwerk KG lieferte der Schreinerei Bunt GmbH am 18. Juni<br />

2002 eine Computergesteuerte Universalmaschine zum Rechnungsbetrag von<br />

44080,00€. Laut Kaufvertrag sollte die Zahlung bis zum 18. September 2002 erfolgen.<br />

Durch einen Fehler in der Buchhaltung wird erst zum 30. Dezember 2005 entdeckt,<br />

dass die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Der zuständige Buchhalter, Herr Fuchs,<br />

wendet sich noch am selben Tag telefonisch an die Bunt GmbH mit der Bitte um<br />

sofortigen Rechnungsausgleich. Der Geschäftsführer Max Frech der Bunt GmbH<br />

beendet das Telefongespräch mit den Worten: „Wir sind nicht mehr verpflichtet,<br />

diesen Rechnungsausgleich vorzunehmen“!<br />

<strong>Die</strong> Auszubildende Tina Henzler, die sich in den nächsten Wochen die entsprechenden<br />

Kenntnisse in der Buchhaltung aneignen muss, hört dieses Gespräch ungewollt aber<br />

gespannt mit. Sie stutzt und überlegt, ob es so einfach sein kann, eine rechtmäßige<br />

Zahlung zu verweigern. Sie greift zum BGB und versucht, die richtige Antwort<br />

mithilfe des Gesetzestextes zu finden. Helfen Sie ihr dabei.<br />

<strong>Fall</strong> 2: Der Trick<br />

Buchhalter Fuchs hat eine Idee und greift in die Trickkiste: Er schickt folgendes Fax A<br />

an die Bunt GmbH, in dem er darauf hinweist, dass nach eingehender Durchsicht<br />

sämtlicher Unterlagen sich sogar ein offener Posten von 98800,00€ ergibt, was<br />

natürlich nicht stimmt. Er hofft, dass die Bunt GmbH darauf reagiert. Sonst kann es<br />

wirklich zu spät sein. Tatsächlich faxt wenige Minuten später der Geschäftsführer der<br />

Bunt GmbH zurück (Fax B)<br />

Fax A:<br />

Vom 30. Dezember 2005 an die Firma Bunt GmbH<br />

Sehr geehrter Herr Frech,<br />

nach eingehender Durchsicht sämtlicher unterlagen müssen wir Sie dahingehend<br />

informieren, dass sich der offene Posten nicht nur auf 44080,00€ sonder auf<br />

98800,00€ beläuft.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Maschinenfabrik Schuhwerk KG (Fuchs)<br />

Fax B:<br />

Vom 30. Dezember 2005 an die Maschinenfabrik Schuhwerk KG<br />

So eine Frechheit!!!!<br />

98800,00€ kann nicht sein!<br />

Woher haben Sie diesen Betrag?<br />

Offener Posten von 44080,00€ ist korrekt.<br />

Nur: Das interessiert uns nicht mehr! Alles gute im neuen Jahr!<br />

Bunt GmbH (Frech)<br />

Als Buchhalter Fuchs das Fax B in Händen hält, schmunzelt er. Gott sei Dank, damit ist das<br />

Geld für den offenen Posten noch nicht verloren. Jetzt haben wir Zeit gewonnen. Silvester ist<br />

gerettet.! Zeigen Sie den Lösungssatz mit dem BGB auf!<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>


<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />

<strong>Fall</strong> 3: Unterstellen Sie in Bezug auf die Forderung gegenüber der Firma Bunt GmbH<br />

folgende alternativen Sachverhalt! Ein Virus hat den größten Teil der Datenbestände in der<br />

Buchhaltung der Schuhwerk Kg am 5. September 2005 vernichtet. Das Zahlenmaterial kann<br />

überhaupt nicht oder nut lückenhaft abgerufen werden. Zur Wiederherstellung der<br />

Datenbestände ist eine Schweizer Datensicherungsfirma aus Zürich beauftragt. Sie setzt einen<br />

Zeitbedarf von drei Monaten an. In dieser Zeit hat die Firma Schuhwerk KG nicht die<br />

Möglichkeit, ihr Recht auf die Bezahlung des offenen Postens durchzusetzen. Zu welcher<br />

Aussage werden sie mit Hilfe des BGB kommen?<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>


<strong>BWL</strong> <strong>Übungen</strong> <strong>Verjährung</strong> <strong>III</strong><br />

LÖSUNGEN<br />

<strong>Fall</strong> 1: Nach §195 BGB regelmäßige <strong>Verjährung</strong>sfrist<br />

Beginn: 31.12.2002 §199 I Nr.1 BGB<br />

Ende: 31.12.2005<br />

Der Anspruch/die Pflicht verjährt am 01.01.2006<br />

<strong>Die</strong> Maschinenfabrik kann noch Ihre Rechte geltend machen Zahlung verlangen<br />

<strong>Fall</strong> 2: Nach §212 I Nr.1 BGB Neubeginn der <strong>Verjährung</strong>, wegen eines<br />

Schuldanerkenntnisses<br />

Neubeginn der VF<br />

Beginn: 30.12.2005 §200 BGB<br />

Ende: 30.12.2008<br />

<strong>Fall</strong> 3: Hemmung nach §206 BGB Höher Gewalt (innerhalb der letzten 6 Monate der VF)<br />

Eigentlicher Beginn der VF!<br />

Beginn: 31.12.2002 §199 I Nr.1 BGB<br />

Ende: 31.12.2005<br />

Da Hemmung über 3 Monate aufgrund von §206 BGB wird die VF am Ende um 3<br />

Monate verlängert §209 BGB!<br />

Neue VF:<br />

Beginn der verlängerten VF: 31.12.2005<br />

Ende der verlängerten VF : 31.03.2006<br />

<strong>©</strong> <strong>Mischal</strong> <strong>Menden</strong>

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