und Vermittlungsgutschein - team-arbeit-hamburg
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Der AVGS 03 kann beim zuständigen Standort unter Angabe der<br />
K<strong>und</strong>ennummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-<br />
Mail) von der oder dem eLb beantragt werden.<br />
Die Ausstellung (einschl. Entscheidung zur Ausstellung) erfolgt durch die<br />
Standorte.<br />
Hat die oder der eLb mithilfe einer privaten Arbeitsvermittlung bereits<br />
vor Beantragung des AVGS 03 einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber<br />
geschlossen oder es besteht bereits eine schriftliche Einstellungszusage,<br />
dann liegt in diesem Fall eine Vermittlung vor. Somit besteht keine<br />
Möglichkeit mehr auf Ausgabe eines AVGS.<br />
4. Gültigkeit<br />
Der AVGS 03 soll gr<strong>und</strong>sätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten<br />
aufweisen.<br />
5. Eingliederungsvereinbarung (EinV)<br />
Die Ausgabe eines AVGS 03 ist Teil der Integrationsstrategie. Sie ist in<br />
die EinV aufzunehmen <strong>und</strong> regelmäßig zu aktualisieren.<br />
6. Höhe der Vergütung<br />
Der AVGS 03 ist gr<strong>und</strong>sätzlich in Höhe von 2.000 € auszustellen.<br />
Langzeit<strong>arbeit</strong>slose <strong>und</strong> behinderte Menschen mit zusätzlichem<br />
Unterstützungsbedarf können einen AVGS 03 in Höhe von 2.500 €<br />
erhalten.<br />
4. Förder-Check<br />
Es ist zwingend erforderlich, einen Förder-Check durchzuführen <strong>und</strong> zu<br />
dokumentieren. Es erfolgt keine Weiterleitung des Förder-Checks an das<br />
IntegrationsleistungsCenter (ILC). Bei Förderung ist die Prüfung mit<br />
dem Förder-Check in Verbis zu dokumentieren.<br />
5. Vermittlung ins Ausland<br />
Der AVGS 03 ist auch im Falle der Vermittlung in eine<br />
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem anderen<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat<br />
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuzahlen.<br />
Als Nachweis der Versicherungspflicht einer Beschäftigung in EU-/ EWR-<br />
Staaten genügt die Vorlage einer Bescheinigung des ausländischen<br />
Ausstellung eines AVGS<br />
MPAV<br />
Gültigkeitsdauer<br />
Höhe bei Ausstellung<br />
des AVGS festlegen<br />
Vermittlung ins Aus-<br />
land<br />
MAT PAV AL 23 - 2013 - 5 -