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und Vermittlungsgutschein - team-arbeit-hamburg

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Der AVGS 03 kann beim zuständigen Standort unter Angabe der<br />

K<strong>und</strong>ennummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-<br />

Mail) von der oder dem eLb beantragt werden.<br />

Die Ausstellung (einschl. Entscheidung zur Ausstellung) erfolgt durch die<br />

Standorte.<br />

Hat die oder der eLb mithilfe einer privaten Arbeitsvermittlung bereits<br />

vor Beantragung des AVGS 03 einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber<br />

geschlossen oder es besteht bereits eine schriftliche Einstellungszusage,<br />

dann liegt in diesem Fall eine Vermittlung vor. Somit besteht keine<br />

Möglichkeit mehr auf Ausgabe eines AVGS.<br />

4. Gültigkeit<br />

Der AVGS 03 soll gr<strong>und</strong>sätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten<br />

aufweisen.<br />

5. Eingliederungsvereinbarung (EinV)<br />

Die Ausgabe eines AVGS 03 ist Teil der Integrationsstrategie. Sie ist in<br />

die EinV aufzunehmen <strong>und</strong> regelmäßig zu aktualisieren.<br />

6. Höhe der Vergütung<br />

Der AVGS 03 ist gr<strong>und</strong>sätzlich in Höhe von 2.000 € auszustellen.<br />

Langzeit<strong>arbeit</strong>slose <strong>und</strong> behinderte Menschen mit zusätzlichem<br />

Unterstützungsbedarf können einen AVGS 03 in Höhe von 2.500 €<br />

erhalten.<br />

4. Förder-Check<br />

Es ist zwingend erforderlich, einen Förder-Check durchzuführen <strong>und</strong> zu<br />

dokumentieren. Es erfolgt keine Weiterleitung des Förder-Checks an das<br />

IntegrationsleistungsCenter (ILC). Bei Förderung ist die Prüfung mit<br />

dem Förder-Check in Verbis zu dokumentieren.<br />

5. Vermittlung ins Ausland<br />

Der AVGS 03 ist auch im Falle der Vermittlung in eine<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem anderen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuzahlen.<br />

Als Nachweis der Versicherungspflicht einer Beschäftigung in EU-/ EWR-<br />

Staaten genügt die Vorlage einer Bescheinigung des ausländischen<br />

Ausstellung eines AVGS<br />

MPAV<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Höhe bei Ausstellung<br />

des AVGS festlegen<br />

Vermittlung ins Aus-<br />

land<br />

MAT PAV AL 23 - 2013 - 5 -

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