und Vermittlungsgutschein - team-arbeit-hamburg
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Arbeitgebers in deutscher Sprache, aus der hervorgeht, dass er ein<br />
versicherungspflichtiges, mindestens 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich um-<br />
fassendes Beschäftigungsverhältnis mit der oder dem eLb nach dem<br />
Recht des Staates eingegangen ist, in dem er seinen Geschäftssitz hat.<br />
Bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit der vorgelegten<br />
Bescheinigung kann die Vorlage weiterer Beweismittel verlangt werden,<br />
z.B. die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen<br />
Sozialversicherungsträgers. Die §§ 20, 21 SGB X sind zu beachten.<br />
6. Bewilligung/Abrechnende Stelle/Ablehnung<br />
Die zuständigen Stellen zur Erstellung von Bescheiden sowie der<br />
Zahlbarmachung sind für<br />
den Rechtskreis SGB II<br />
Jobcenter <strong>team</strong>.<strong>arbeit</strong>.<strong>hamburg</strong><br />
IntegrationsleistungsCenter - (X 915-3)<br />
Norderstraße 103<br />
20097 Hamburg<br />
den Rechtskreis SGB III<br />
Agentur für Arbeit Hamburg<br />
843C<br />
Kurt-Schumacher-Allee 16<br />
20097 Hamburg<br />
7. Ausschlussgründe<br />
Für Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der<br />
beruflichen Weiterbildung kann der zugelassene Maßnahmeträger keine<br />
Vermittlungsvergütung erhalten, weil Vermittlungsbemühungen zu den<br />
Trägerpflichten zählen.<br />
Befindet sich die oder der eLb bereits in einer Maßnahme, die auch die<br />
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zum Inhalt<br />
bzw. zum Ziel hat, so ist der Einsatz eines AVGS 03 ausgeschlossen.<br />
Die Vermittlung in Berufsausbildung ist ausgeschlossen. Damit sind eLb,<br />
die ausschließlich die Aufnahme einer Ausbildung anstreben, von dieser<br />
Förderleistung nicht erfasst.<br />
Förderfähig ist nur eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige<br />
Beschäftigung (§§ 24, 25 SGB III), wobei die Versicherungspflicht zur<br />
BA maßgeblich ist. Somit ist die Ausstellung eines AVGS-PAV für die<br />
Vermittlung in eine FAV ausgeschlossen, da nach §27 Abs.3 Nr.5 SGB<br />
III Personen in einer Beschäftigung nach §16e SGB II (FAV)<br />
versicherungsfrei sind.<br />
Bewilligung<br />
Abrechnende Stelle<br />
Ablehnung<br />
Integrationsleistungs-<br />
Center (ILC)<br />
Arbeitgeberträger<strong>team</strong><br />
der Agentur<br />
Ausschlussgründe<br />
MAT PAV AL 23 - 2013 - 6 -