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risikobericht - Munich Re

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konzernlagebericht<br />

// <strong>risikobericht</strong><br />

lichen haftungskomplexen. Wir können zwar einerseits beobachten, dass die zahl<br />

der asbestklagen insgesamt rückläufig ist, die anzahl schwerer Mesothelioma- und<br />

anderer krebsfälle blieb in den vergangenen Jahren jedoch relativ konstant.<br />

zwischen einigen ehemaligen Versicherungsvermittlern und der ergo lebensversicherung<br />

ag bestehen rechtsstreitigkeiten, die mittlerweile zum teil abgeschlossen<br />

sind. im zusammenhang mit weitergehenden Forderungen der ehemaligen Vermittler<br />

kam es im Mai 2011 zu berichterstattungen in den Medien und im weiteren Verlauf zur<br />

aufdeckung von Missständen bei der organisation und Durchführung einer incentivereise<br />

sowie im Vertrieb von Versicherungsprodukten bei ergo (unter anderem<br />

falsches riester-antragsformular, Produkte der betrieblichen altersversorgung). alle<br />

genannten Vorgänge waren gegenstand von Prüfungen der internen revision sowie<br />

der baFin. Wegen des falschen antragsformulars hat ergo den betroffenen kunden<br />

eine kompensation und erfüllung der Verträge mit den zutreffenden, günstigeren konditionen<br />

zugesagt. auch im Fall der betriebsrenten prüft ergo, ob die Versicherungsnehmer<br />

anspruch auf günstigere Verträge oder schadenersatzansprüche haben.<br />

<strong>Re</strong>gulatorische Entwicklungen<br />

Die künftigen regulatorischen anforderungen sind unter anderem durch das Voranschreiten<br />

des solvency-ii-Projekts der europäischen union im Jahr 2011 wieder etwas<br />

deutlicher geworden. Dennoch bleiben weiterhin unsicherheiten. hinsichtlich der Fristen<br />

zum Übergang von solvency i auf solvency ii sowie zu den künftigen befugnissen<br />

der eioPa werden jedoch mit der für 2012 geplanten Verabschiedung der omnibus-iirichtlinie<br />

konkretisierungen erwartet. in bezug auf die erste säule von solvency ii sind<br />

die entwicklungen mit ausnahme des zentralen aspekts der bewertung von versicherungstechnischen<br />

Verbindlichkeiten bereits sehr weit fortgeschritten. Die noch nicht<br />

entschiedenen offenen Fragen haben insbesondere für die lebenserstversicherung<br />

weitreichende auswirkungen auf die kapitalisierung unter solvency ii. Daher besteht<br />

auch für unsere lebenserstversicherungsgesellschaften das risiko einer nichterfüllung<br />

der kapitalanforderungen. Was die qualitativen anforderungen an Versicherungsunternehmen<br />

und aufsichtsbehörden betrifft, die in der zweiten säule von solvency ii dargestellt<br />

sind, schafft der entwurf der Durchführungsbestimmungen der solvency ii<br />

expert group (seg) ebenfalls zunehmend klarheit. allerdings dürften diese bestimmungen<br />

nicht vor sommer 2012 verabschiedet werden.<br />

auf nationaler ebene wird durch die umsetzung der solvency-ii-richtlinie auch das<br />

deutsche aufsichtsrecht einen Wandel erfahren. Die in der Mitte des zweiten Quartals<br />

2011 angestoßenen arbeiten zur novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(Vag) beobachten wir laufend. <strong>Munich</strong> re hat und wird auch weiterhin aktiv daran teilnehmen<br />

und regelmäßig rückmeldungen zu den entwürfen abgeben. Da im zugrunde<br />

liegenden und parallel laufenden solvency-ii-Projekt auf europäischer ebene noch<br />

Fragen offen sind, unterliegt auch die finale umsetzung in nationales recht noch<br />

unsicherheiten.<br />

auf globaler ebene wird an zusätzlichen aufsichtsrechtlichen anforderungen für systemisch<br />

relevante Finanzdienstleister (sifi) gearbeitet. systemische relevanz zielt hier<br />

nicht auf die grundsätzliche bedeutung einer branche für die Volkswirtschaft ab, sondern<br />

auf die auswirkungen, welche die insolvenz eines einzelnen unternehmens für die<br />

globale realwirtschaft zur Folge haben kann. Der schwerpunkt der Diskussionen, die<br />

in erster linie vom Financial stability board (Fsb) geführt werden, liegt zurzeit bei der<br />

bankenwirtschaft. Die untersuchungen für den Versicherungssektor wurden zeitlich<br />

von denen für die banken entkoppelt und werden von der international association of<br />

supervisors (iais) geleitet. Die Versicherungswirtschaft ist der auffassung, dass von<br />

ihrem kerngeschäft keine systemische gefahr ausgeht. <strong>Munich</strong> re beteiligt sich aktiv<br />

an den konsultationen. erste zuverlässige einschätzungen, ob die Versicherungswirtschaft<br />

insgesamt und insbesondere die rückversicherungsunternehmen und <strong>Munich</strong><br />

re von zusätzlichen anforderungen betroffen sein könnten, werden sich voraussichtlich<br />

erst im sommer 2012 treffen lassen. Die spannbreite möglicher sifi-spezifischer<br />

anforderungen könnte von zusätzlichen berichtspflichten bis zu erhöhten eigenmittelanforderungen<br />

reichen.<br />

<strong>Munich</strong> re konzerngeschäFtsbericht 2011<br />

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