Stadt Burg - Beschlussvorlage
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Problembeschreibung/Begründung<br />
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens<br />
Die geltende Stellplatz- und Ablösesatzung trat am 28. Februar 2004 in Kraft.<br />
Seite 2<br />
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />
Der § 85 Abs. 5 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt bestimmt, dass örtliche<br />
Bauvorschriften, die vor In-Kraft-Treten der neuen Bauordnung (15.3.2006) erlassen wurden, 5 Jahre nach<br />
In-Kraft-Treten dieser Bauordnung außer Kraft treten.<br />
Entsprechend § 85 Abs. 5 Satz 2 BauO LSA kann die Weitergeltung für 5 Jahre beschlossen werden.<br />
Jedoch ist dieser Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit möglich.<br />
Mit dem Beschluss zur Verlängerung der Stellplatz- und Ablösesatzung wird gleichzeitig das Verfahren zur<br />
Änderung dieser Satzung eingeleitet. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme der Ortsteile und<br />
Ortschaften.<br />
3. Weitere Verfahrensweise<br />
Nach Beschluss des neugefassten Satzungsentwurfes wird dieser öffentlich ausgelegt und der Landkreis<br />
Jerichower Land beteiligt.<br />
4. Anlage<br />
Die Anlage 1 besteht aus der Neufassung des Satzungsentwurfes.<br />
Die Anlage 2 besteht aus der Begründung der Satzungsentwurfes.<br />
gez. Rehbaum<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Burg</strong>, 5.1.2011<br />
Bestätigung nach Beschlussfassung<br />
Kurze<br />
Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Burg</strong>,<br />
Finanzielle Auswirkungen ?<br />
ja nein<br />
1<br />
Gesamtkosten der Maßnahmen<br />
(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />
Veranschlagung im<br />
Haushaltsjahr<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />
Land: EUR EUR<br />
Sonstige:<br />
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />
HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />
Folgejahr: EUR<br />
Genehmigung Anzeige nicht erforderlich