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Stadt Burg - Beschlussvorlage

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Problembeschreibung/Begründung<br />

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens<br />

Die geltende Stellplatz- und Ablösesatzung trat am 28. Februar 2004 in Kraft.<br />

Seite 2<br />

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung<br />

Der § 85 Abs. 5 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt bestimmt, dass örtliche<br />

Bauvorschriften, die vor In-Kraft-Treten der neuen Bauordnung (15.3.2006) erlassen wurden, 5 Jahre nach<br />

In-Kraft-Treten dieser Bauordnung außer Kraft treten.<br />

Entsprechend § 85 Abs. 5 Satz 2 BauO LSA kann die Weitergeltung für 5 Jahre beschlossen werden.<br />

Jedoch ist dieser Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit möglich.<br />

Mit dem Beschluss zur Verlängerung der Stellplatz- und Ablösesatzung wird gleichzeitig das Verfahren zur<br />

Änderung dieser Satzung eingeleitet. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme der Ortsteile und<br />

Ortschaften.<br />

3. Weitere Verfahrensweise<br />

Nach Beschluss des neugefassten Satzungsentwurfes wird dieser öffentlich ausgelegt und der Landkreis<br />

Jerichower Land beteiligt.<br />

4. Anlage<br />

Die Anlage 1 besteht aus der Neufassung des Satzungsentwurfes.<br />

Die Anlage 2 besteht aus der Begründung der Satzungsentwurfes.<br />

gez. Rehbaum<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Burg</strong>, 5.1.2011<br />

Bestätigung nach Beschlussfassung<br />

Kurze<br />

Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Burg</strong>,<br />

Finanzielle Auswirkungen ?<br />

ja nein<br />

1<br />

Gesamtkosten der Maßnahmen<br />

(Beschaffungs- Herstellkosten)<br />

Veranschlagung im<br />

Haushaltsjahr<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />

2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten<br />

Land: EUR EUR<br />

Sonstige:<br />

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht<br />

HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle<br />

Folgejahr: EUR<br />

Genehmigung Anzeige nicht erforderlich

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