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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

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• In den Mittelbereichen ist auf eine mit den Versorgungs-, Arbeitsplatz- und Verkehrs<strong>an</strong>geboten<br />

abgestimmte Verteilung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie auf<br />

ausgewogene Raumfunktionen hinzuwirken (PS 2.5.9 G).<br />

• Kleinzentren sollen als St<strong>an</strong>dorte von zentralörtlichen Einrichtungen <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

so entwickelt werden, dass sie den häufig wie<strong>der</strong>kehrenden überörtlichen<br />

Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken können. Die Verflechtungsbereiche sollen<br />

in <strong>der</strong> Regel mindestens 8000 Einwohner umfassen (PS 2.5.11 Z).<br />

• Gemeinden, in denen aus beson<strong>der</strong>en Gründen, insbeson<strong>der</strong>e aus Rücksicht auf<br />

Naturgüter, keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit<br />

stattfinden soll, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Der Rahmen <strong>der</strong> Eigenentwicklung<br />

soll es den Gemeinden ermöglichen, ihre gewachsene Struktur zu<br />

erhalten und <strong>an</strong>gemessen weiterzuentwickeln. Zur Entwicklung einer Gemeine gehört<br />

die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus <strong>der</strong> natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf sowie für die Aufnahme<br />

von Spätaussiedlern (PS 3.1.5 Z).<br />

Hinweis:<br />

Die Ziele (Z) des LEP sind von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche<br />

Vorgaben zu beachten, können durch pl<strong>an</strong>erische Abwägung nicht überwunden werden und begründen eine<br />

Anpassungspflicht, soweit sie die Bauleitpl<strong>an</strong>ung betreffen.<br />

Die Grundsätze (G) des LEP enthalten allgemeine Aussagen, die bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen in<br />

<strong>der</strong> pl<strong>an</strong>erischen Abwägung, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung, zu berücksichtigen sind.<br />

1.2 Regionalpl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Region Stuttgart (St<strong>an</strong>d Fortschreibung 27.02.08)<br />

1.2.1 Zentrale Orte<br />

Im System <strong>der</strong> Zentralen Orte <strong>der</strong> Region Stuttgart ist <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> als Kleinzentrum<br />

ausgewiesen (Pl<strong>an</strong>satz 2.1.5 Z), <strong>der</strong> Verflechtungsbereich (Nahbereich) des<br />

Kleinzentrums umfasst den Bereich des GVV <strong>Steinheim</strong> – <strong>Murr</strong> (Tabelle 2.1.10 <strong>der</strong> Begründung).<br />

Kleinzentren sind so auszubauen, dass sie den häufiger nachgefragten Grundbedarf<br />

<strong>der</strong> Einwohner ihres Verflechtungsbereichs decken können. Neu hinzukommende zentralörtliche<br />

Versorgungseinrichtungen sind in die zentralörtlichen Versorgungskerne zu<br />

integrieren.<br />

1.2.2 Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Steinheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Murr</strong> und die Gemeinde <strong>Murr</strong> sind als Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />

ausgewiesen (PS 2.5.1 Z).<br />

Nach <strong>der</strong> Begründung zu Pl<strong>an</strong>satz 2.5.1 (Z) ist die Ortslage <strong>Steinheim</strong> aus regionalpl<strong>an</strong>erischer<br />

Sicht als "Schwerpunkt" <strong>der</strong> Eigenentwicklung innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde beson<strong>der</strong>s<br />

geeignet.<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Begründung:<br />

Den sich für die Eigenentwicklung ergebenden Bedarf k<strong>an</strong>n jede Gemeinde nach <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit und<br />

den voraussehbaren Bedürfnissen (§ 1 Abs.3 und § 5 Abs. 1 BauGB) geltend machen. Dabei soll <strong>der</strong> natürlichen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung und dem inneren Bedarf Rechnung getragen werden, <strong>der</strong> sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Verbesserung <strong>der</strong> Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse , die Erweiterung orts<strong>an</strong>sässiger<br />

Betriebe und die Weiterentwicklung <strong>der</strong> technischen und sozialen Infrastruktur ergeben k<strong>an</strong>n. Ein darüber<br />

hinausgehen<strong>der</strong> Bedarf für W<strong>an</strong><strong>der</strong>ungsgewinne und für größere Gewebe<strong>an</strong>siedlungen k<strong>an</strong>n im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Eigenentwicklung jedoch nicht in Ansatz gebracht werden.<br />

Der Bedarf setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> natürlichen Bevölkerungsentwicklung, aus <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong><br />

Belegungsdichte, dem Umnutzungsbedarf, dem Bedarf aus <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Wohnverhältnisse, dem<br />

Ersatzbedarf für s<strong>an</strong>ierungsbedingten Abbruch und sonstigen Wegfall von Wohnungen, außerdem dem<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

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