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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

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Tabelle 17<br />

Anrechenbare Wohneinheiten im Siedlungsbest<strong>an</strong>d<br />

(gemäß Anlage Bauflächenbil<strong>an</strong>z)<br />

______________________________________________<br />

TVR <strong>Steinheim</strong> ca.100 WE<br />

TVR <strong>Murr</strong> ca. 50 WE<br />

______________________________________________<br />

GVV S-M ca. 150 WE<br />

______________________________________________<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> in den Tabellen 4.1 und 4.2 (Abschnitt C 2.3) dargestellten<br />

Zahlen zur Wohnungsentwicklung im TVR <strong>Steinheim</strong> in Bezug zur Prognose im FNP<br />

2005 ist die Anrechnung <strong>der</strong> im Gebiet „Schrai-West“ realisierten Wohnungen (ca. 60<br />

WE) auf neue Bauflächen bei <strong>der</strong> Bedarfsermittlung für die Fortschreibung des FNP bis<br />

zum Jahr <strong>2025</strong> nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Von dem genehmigten Gesamtbedarf von 800 WE (davon 500 WE auf neuen Bauflächen<br />

/ siehe Tab. 4.2) wurden bis 2005 ca. 690 WE realisiert (davon ca. 330 WE auf<br />

neuen Bauflächen).<br />

Auf den prognostizierten Wohnungsbedarf von ca. 550 WE bis zum Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong><br />

sind ca. 150 WE <strong>an</strong>rechenbar. Für den Verwaltungsraum <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> ergibt<br />

sich daraus ein künftiger Bedarf von ca. 400 WE auf neuen Bauflächen.<br />

3.6 Festsetzungen zum Wohnungsbedarf bis <strong>2025</strong><br />

Für den GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> wird für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2025</strong> ein Bedarf<br />

für 400 WE auf neuen Bauflächen festgesetzt. Die Aufteilung <strong>der</strong> WE auf die Teilverwaltungsräume<br />

erfolgt gemäß Tabelle 19.<br />

Maßgebend für die bauliche Entwicklung (Wohnen) ist die Zahl <strong>der</strong> WE und nicht<br />

die in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellte Fläche.<br />

Die als Obergrenze in Tabelle 19 festgesetzte Zahl <strong>der</strong> WE k<strong>an</strong>n auf den in <strong>der</strong><br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte als potentielle neue Wohnbauflächen dargestellten<br />

St<strong>an</strong>dorten unter Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben zur Siedlungsdichte gemäß Abschnitt<br />

C 3.8 <strong>der</strong> Begründung realisiert werden.<br />

Über St<strong>an</strong>dortwahl, Flächengröße und -abgrenzung sowie zeitliche Reihenfolge<br />

<strong>der</strong> Realisierung neuer Baugebiete innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten, möglichen<br />

Entwicklungsflächen entscheidet <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden.<br />

Begründung zur Form <strong>der</strong> vorgeschlagenen Festsetzungen gem. Ziffer C 3.6<br />

Nach § 5 (2) Ziffer 1 BauGB in Verbindung mit § 1 (1) BauNVO können im Flächennutzungspl<strong>an</strong> die für die<br />

Bebauung vorgesehenen Flächen nach <strong>der</strong> allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Bauflächen dargestellt<br />

werden. Die Darstellung in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong> - Karte erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage von § 2<br />

Pl<strong>an</strong>zV 90.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Flächengröße neuer Wohnbauflächen (zur Darstellung und Abgrenzung in <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong><br />

- Karte) erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bedarfsprognose zur Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten (WE)<br />

und <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsvorgabe zur Siedlungsdichte (Einwohner je ha Bruttobaufläche - E / ha) in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Belegungsdichte (Einwohner je Wohneinheit - E / WE).<br />

Entscheidend für die Darstellung <strong>der</strong> "sich aus <strong>der</strong> beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden<br />

Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen <strong>der</strong> Gemeinde" (§ 5 (1) BauGB) im<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong>, betreffend die Wohnnutzung, sind somit in erster Linie die Prognosewerte zur Zahl<br />

<strong>der</strong> WE in Verbindung mit den Vorgaben zur Belegungs- und Siedlungsdichte. Die (in <strong>der</strong> Regel <strong>an</strong> Par-<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

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