FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr
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Insbeson<strong>der</strong>e für den im Rahmen <strong>der</strong> S<strong>an</strong>ierung und Mo<strong>der</strong>nisierung entstehenden Ersatz-<br />
und Ergänzungsbedarf von Wohnungen sollen keine neuen Siedlungsflächen<br />
ausgewiesen werden. Dieser Bedarf ist im Siedlungsbest<strong>an</strong>d unterzubringen (PS 2.4.6<br />
(2) Z).<br />
Im Sinne <strong>der</strong> Nachhaltigkeit gilt in <strong>der</strong> Regel die Priorität <strong>der</strong> Innen- vor <strong>der</strong> Außenentwicklung<br />
(PS 2.4.6 (3) Z).<br />
Zur Reduzierung <strong>der</strong> Belastung von Freiräumen durch neue Siedlungsflächenin<strong>an</strong>spruchnahme<br />
ist bei allen Neubebauungen eine <strong>an</strong>gemessen hohe Siedlungsdichte<br />
festzulegen. Der vorgegebene Dichtewert für Gemeinden mit Eigenentwicklung beträgt<br />
50 Einwohner je ha Bruttobaul<strong>an</strong>d (PS 2.4.8 Z).<br />
Auszug <strong>der</strong> Begründung:<br />
Die Dichtewerte werden für die kommunale Bauleitpl<strong>an</strong>ung vorgegeben. Sie sind bei <strong>der</strong> Ermittlung des<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Flächenbedarfs im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungspl<strong>an</strong>ung zugrunde zu legen. Hierbei k<strong>an</strong>n<br />
ein Ausgleich zwischen Bauflächen mit höherer und solchen mit nie<strong>der</strong>er Verdichtung als vorgegeben erfolgen.<br />
1.2.4 Regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen<br />
Die gebietsscharf in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte dargestellten und in Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z)<br />
aufgeführten Schwerpunktgebiete sind als Vorr<strong>an</strong>ggebiete für Industrie, Gewerbe und<br />
Dienstleistungseinrichtungen festgesetzt. In diesen Gebieten sind <strong>an</strong><strong>der</strong>e raumbedeutsame<br />
Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorr<strong>an</strong>gigen Nutzungen o<strong>der</strong><br />
Zielen <strong>der</strong> Raumordnung nicht vereinbar sind (Pl<strong>an</strong>satz 2.6.1 Z).<br />
Die Nutzung <strong>der</strong> regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und<br />
Dienstleistungseinrichtungen soll in interkommunaler Kooperation erfolgen (PS 2.6.5<br />
V).<br />
In Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z) ist <strong>der</strong> St<strong>an</strong>dort „Pleidelsheim / <strong>Murr</strong>“ (G) / lfd. Nr. 23 als gemeinsamer<br />
Schwerpunkt für die Verwaltungsräume Freiberg a. N., <strong>Steinheim</strong> / <strong>Murr</strong> und das<br />
Bottwartal mit einer Fläche von ca. 73 ha festgesetzt und in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte<br />
ausgewiesen (nördlich L 1125 / Autobahnnähe). Eine Teilfläche davon liegt im westlichen<br />
Markungsbereich <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Murr</strong>.<br />
1.2.5 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
Zur Sicherung und Ordnung <strong>der</strong> vegetationsbestimmten L<strong>an</strong>dschaft und ihres natürlichen<br />
Leistungsvermögens sind im Regionalpl<strong>an</strong> u. a. regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />
als Vorr<strong>an</strong>ggebiete (VRG) festgelegt (PS 3.1.1 G).<br />
Die in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten regionalen Grünzüge sind<br />
vorgesehen für den Erhalt und die Verbesserung des Freiraumes. An<strong>der</strong>e raumbedeutsame<br />
Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit dem Erhalt und <strong>der</strong> Verbesserung<br />
des Freiraums nicht zu vereinbaren sind (PS 3.2.1 Z).<br />
Die Markungsfläche des Verwaltungsverb<strong>an</strong>des liegt zwischen den regionalen Grünzügen<br />
G 4 (Neckartal), G 5 (Bottwartal) und G 9 (<strong>Murr</strong>tal).<br />
Die in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten Grünzäsuren sind vorgesehen<br />
als die besiedelten Bereich glie<strong>der</strong>nde Freiflächen. An<strong>der</strong>e raumbedeutsame Nutzungen<br />
sind in den Grünzäsuren ausgeschlossen, soweit sie mit den glie<strong>der</strong>nden o<strong>der</strong><br />
ökologischen Funktionen <strong>der</strong> Grünzäsuren nicht zu vereinbaren sind (PS 3.2.2 Z).<br />
Zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung im Bottwartal ist zwischen den Siedlungsbereichen<br />
<strong>Steinheim</strong> und Kleinbottwar die Grünzäsur Z 96 festgelegt.<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />
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