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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr

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Grundversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in den Verb<strong>an</strong>dsgemeinden mit zentralen Einrichtungen<br />

des Einzelh<strong>an</strong>dels ist sicherzustellen.<br />

Für die bauliche Entwicklung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben und <strong>der</strong>en<br />

Flächenbedarf werden die folgenden Ziele verfolgt:<br />

Gemischte Bauflächen (M)<br />

Die Funktions- und Nutzungsüberlagerung in bestehenden gemischten Bauflächen soll<br />

in einem ausgewogenen Verhältnis erhalten werden, soweit gemäß § 6 BauNVO keine<br />

wesentlichen Störungen vorliegen. Störende Betriebe und solche, die in ihrer Entwicklung<br />

eingeengt sind, sollen in gewerbliche Bauflächen ausgelagert werden.<br />

Gewerbliche Bauflächen (G)<br />

Für die Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Wirtschaftsbereich sowie für die<br />

Auslagerung bestehen<strong>der</strong>, stören<strong>der</strong> o<strong>der</strong> in ihrer Entwicklung eingeengter Betriebe<br />

aus den Ortskernen sollen geeignete Bauflächen nach Möglichkeit im Anschluss <strong>an</strong> die<br />

bestehende gewerblichen Bauflächen entwickelt werden. Vorr<strong>an</strong>gig sollen dafür die in<br />

bestehenden gewerblichen Bauflächen noch vorh<strong>an</strong>denen Bebauungsmöglichkeiten<br />

ausgeschöpft werden.<br />

4.2 Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe "Pleidelsheim / <strong>Murr</strong>”<br />

Zu dem im Regionalpl<strong>an</strong> ausgewiesenen Schwerpunkt für Gewerbe liegen zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung des FNP <strong>2025</strong> noch keine konkreten Pl<strong>an</strong>ungen und Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> betroffenen Gemeinden <strong>Murr</strong> und Pleidelsheim vor. Deshalb sind hierzu<br />

im FNP keine konkreten Flächenausweisungen möglich, siedlungsstrukturelle Auswirkungen<br />

auf den Verwaltungsraum (wie ggf. daraus abzuleiten<strong>der</strong> Wohnungsbedarf)<br />

sind nicht berücksichtigt. Der aus dem Regionalpl<strong>an</strong> ersichtliche St<strong>an</strong>dort des Schwerpunktes<br />

ist jedoch in seiner voraussichtlichen Ausdehnung auf <strong>der</strong> Markungsfläche des<br />

TVR <strong>Murr</strong> zur Flächensicherung schematisch im Lagepl<strong>an</strong> zum FNP dargestellt.<br />

Das regionalpl<strong>an</strong>erische Ziel zur Ausweisung des regionalbedeutsamen Schwerpunktes<br />

"Pleidelsheim/<strong>Murr</strong>” (gemäß Pl<strong>an</strong>satz 2.6.6 (Z) - St<strong>an</strong>dort Nr. 23) wird entsprechend<br />

<strong>der</strong> gebietscharfen Abgrenzung in <strong>der</strong> Raumnutzungskarte nachrichtlich in den<br />

FNP <strong>2025</strong> übernommen. Die im Flächennutzungspl<strong>an</strong> abgegrenzte Fläche entspricht<br />

dem gegenwärtigen St<strong>an</strong>d zur Fortschreibung des Regionalpl<strong>an</strong>s. Sie ist nachrichtlich<br />

<strong>an</strong>zupassen <strong>an</strong> die in <strong>der</strong> Forschreibung des Regionalpl<strong>an</strong>s abschließend festgelegte<br />

Fläche. Das Gebiet erstreckt sich auf die unmittelbar westlich benachbarte Markungsfläche<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Pleidelsheim.<br />

4.3 Einzelh<strong>an</strong>del<br />

Unterlagen zur Bewertung <strong>der</strong> bestehenden Ausstattung von <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> mit<br />

Einzelh<strong>an</strong>delsgeschäften o<strong>der</strong> ein Entwicklungskonzept dazu liegen nicht vor. Die<br />

Nahversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch bestehende Einzelh<strong>an</strong>dels- und Dienstleistungsbetriebe<br />

im Ortskern von <strong>Steinheim</strong> k<strong>an</strong>n als ausreichend eingestuft werden, die<br />

Versorgung mit Lebensmitteln soll verbessert werden. In den <strong>Stadt</strong>teilen Kleinbottwar<br />

und Höpfigheim besteht keine ausreichende Grundversorgung zur Deckung des täglichen<br />

Bedarfs. Die Nahversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch bestehende Einzelh<strong>an</strong>delsund<br />

Dienstleistungsbetriebe im Ortskern von <strong>Murr</strong> k<strong>an</strong>n als gut eingestuft werden.<br />

In beiden Teilverwaltungsräumen haben sich außerhalb <strong>der</strong> Ortskerne weitere Versorgungseinrichtungen<br />

<strong>an</strong>gesiedelt die, vor allem für den TVR <strong>Steinheim</strong>, einen Teil des<br />

örtlichen Bedarfs decken. Im Gewerbegebiet "L<strong>an</strong>ges Feld V" in <strong>Murr</strong> bestehen zwei<br />

Lebensmitteldiscountmärkte (Gewerbebetriebe gem. § 8 (2) Ziffer 1 BauNVO 90). Im<br />

Gewerbegebiet "Grafenäcker" in <strong>Steinheim</strong> besteht ein großflächiger Einzelh<strong>an</strong>delsbetrieb<br />

im Sinne von § 11 (3) Ziffer 2 BauNVO 90. Die überbaubare Fläche des im Bebauungspl<strong>an</strong><br />

festgesetzten Son<strong>der</strong>gebiets (§ 11 (3) BauNVO 1968) ist weitgehend überbaut.<br />

Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht vorh<strong>an</strong>den und nicht beabsichtigt.<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />

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