FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr
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Verteilung <strong>der</strong> Wohneinheiten auf die Teilverwaltungsräume<br />
Der in Abschnitt C 3.4.4 dargestellte Wohnungsgesamtbedarf von ca. 550 WE wird<br />
nach dem Verteilerschlüssel gem. Ziffer 3.7 auf die beiden Teilverwaltungsräume aufgeteilt.<br />
Die gemäß Ziffer 3.5 / Tabelle 17 <strong>an</strong>zurechnenden Wohneinheiten werden jeweils<br />
für die Teilverwaltungsräume <strong>Steinheim</strong> und <strong>Murr</strong> getrennt in Abzug gebracht.<br />
Tabelle 19<br />
Verteilung <strong>der</strong> Wohneinheiten auf die Teilverwaltungsräume<br />
________________________________________________________________<br />
Verteiler- Zahl <strong>der</strong> Abzug Bedarf<br />
schlüssel (%) WE WE WE neu<br />
________________________________________________________________<br />
TVR - <strong>Steinheim</strong> ca. 65 350 100 250<br />
TVR - <strong>Murr</strong> ca. 35 200 50 150<br />
________________________________________________________________<br />
GVV S-M 100 550 150 400<br />
________________________________________________________________<br />
3.8 Siedlungsdichte<br />
Als Pl<strong>an</strong>ziel des Regionalpl<strong>an</strong>es wird für neue Wohngebiete in Gemeinden mit Eigenentwicklung<br />
eine Siedlungsdichte von 50 E / ha Bruttobaul<strong>an</strong>d gefor<strong>der</strong>t. Bei einer<br />
durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,2 E / WE Bruttobaul<strong>an</strong>d ergibt sich daraus<br />
eine Siedlungsdichte, bezogen auf die Zahl <strong>der</strong> Wohneinheiten (WE), von ca. 22 bis 23<br />
WE pro ha Bruttobaul<strong>an</strong>d.<br />
Durch die dörfliche Struktur <strong>der</strong> Ortslagen im Verwaltungsraum und die davon geprägte<br />
Bauweise, vor allem in den Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim, sowie durch die<br />
Lage <strong>der</strong> potentiellen neuen Wohnbauflächen jeweils <strong>an</strong> den Ortsrän<strong>der</strong>n, in Verbindung<br />
mit dem Ziel zur Eingrünung <strong>der</strong> R<strong>an</strong>dbereiche, u.a. durch Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Pl<strong>an</strong>ungsgebiet, ist eine durchschnittliche Siedlungsdichte von<br />
22 bis 23 WE / ha städtebaulich nicht zu begründen. Als Durchschnittswert wird eine<br />
Siedlungsdichte von 21 WE / ha <strong>an</strong>gestrebt.<br />
Der Darstellung des Bedarfs für Wohnbauflächen im GVV <strong>Steinheim</strong> - <strong>Murr</strong> wird<br />
eine durchschnittliche Siedlungsdichte von 21 WE / ha Bruttobaul<strong>an</strong>d zugrunde<br />
gelegt. Den einzelnen Neubauflächen in den Ortsteilen können entsprechend <strong>der</strong><br />
jeweiligen städtebauliche Situation unterschiedliche Dichtewerte zugeordnet<br />
werden.<br />
3.9 Bauflächenbedarf für Wohnungen bis <strong>2025</strong><br />
Aus dem dargestellten Wohnungsbedarf auf neuen Bauflächen von 250 WE im TVR<br />
<strong>Steinheim</strong> und 150 WE im TVR <strong>Murr</strong> für die Entwicklung im Wohnungssektor bis zum<br />
Pl<strong>an</strong>jahr <strong>2025</strong> und <strong>der</strong>, dieser baulichen Entwicklung im Durchschnitt zugrunde gelegten<br />
Siedlungsdichte von 21 WE / ha ergibt sich <strong>der</strong> folgende Flächenbedarf:<br />
- TVR <strong>Steinheim</strong> ca.12,0 ha<br />
- TVR <strong>Murr</strong> ca. 7,0 ha<br />
Für den Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2025</strong> wird für den GVV <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> ein zusätzlicher<br />
Bedarf für Wohnbauflächen von 19,0 ha festgestellt.<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />
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