FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2025 - Stadt Steinheim an der Murr
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8.5 Abwasserbeseitigung / Abfallentsorgung / Altablagerungen<br />
Die bestehenden Anlagen zur Abwasserbeseitigung, wie Klär<strong>an</strong>lagen, Regenüberlaufbecken,<br />
Abwasserhebewerk sind in <strong>der</strong> FNP-Karte als Fläche o<strong>der</strong> St<strong>an</strong>dort dargestellt.<br />
Die Gemeinden des Verwaltungsraumes sind <strong>an</strong> die Abfallverwertung Ludwigsburg<br />
AVL <strong>an</strong>geschlossen.<br />
Von den im Verwaltungsraum erhobenen Altablagerungen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte nur<br />
die mit neuen Bauflächen in Verbindung stehenden Altablagerungen gekennzeichnet.<br />
Die nachrichtlich übernommenen Altablagerungen (Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen)<br />
sind in <strong>der</strong> Karte 3.1 - Boden sowie im Anh<strong>an</strong>g (Tabelle 21 und 22) des L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>s<br />
zum FNP <strong>2025</strong> gekennzeichnet bzw. aufgelistet.<br />
9. GRÜNFLÄCHEN (§ 5 (2) 5 BauGB)<br />
Die bestehenden Grünflächen, wie Park<strong>an</strong>lagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel- und<br />
Badeplätze und Friedhöfe sowie sonstige Grünlagen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt.<br />
Im Anschluss <strong>an</strong> die bestehenden Friedhöfe in <strong>Murr</strong> und in <strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar<br />
sind die folgenden, gepl<strong>an</strong>ten Flächenerweiterungen zur Sicherung <strong>der</strong> Erweiterungsmöglichkeit<br />
<strong>an</strong> diesen St<strong>an</strong>dorten in <strong>der</strong> FNP-Karte dargestellt:<br />
• <strong>Murr</strong>: ca. 1,3 ha<br />
• <strong>Steinheim</strong> - Kleinbottwar: ca. 0,4 ha (wie FNP 2005)<br />
10. WASSERFLÄCHEN, FLÄCHEN FÜR DEN HOCHWASSERSCHUTZ UND ÜBER-<br />
SCHWEMMUNGSGEBIETE (§ 5 (2) 7 und (4) BauGB)<br />
Die bestehenden Wasserflächen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte als fließende und stehende<br />
Gewässer gekennzeichnet. Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> fließenden Gewässer sind innerhalb eines<br />
Schutzstreifens von beidseitig 10 m sämtliche Baumaßnahmen unzulässig.<br />
Die Abgrenzung des im Sinne von § 31 b (2) Satz 3 und 4 Wasserhaushaltsgesetz<br />
festgesetzten Überschwemmungsgebietes im Verlauf <strong>der</strong> Bottwar ist in Abbildung 2<br />
(Seite 52) dargestellt und wird nach <strong>der</strong> Trägerabstimmung entsprechend § 5 (4 a)<br />
BauGB nachrichtlich in die FNP-Karte übernommen.<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> Flussgebietsuntersuchung <strong>Murr</strong> / Lauter im Auftrag <strong>der</strong> Gewässerdirektion<br />
Neckar, Bereich Besigheim und <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsgemeinschaft <strong>Murr</strong> / Lauter festgestellten,<br />
überschwemmungsgefährdeten Gebiete im Sinne des § 31 c Wasserhaushaltsgesetz<br />
werden gem. § 5 (4 a) BauGB im FNP <strong>2025</strong> hiermit vermerkt (siehe S. 52<br />
Abbildung 2 - Darstellung <strong>der</strong> Überschwemmungsfläche bei HQ 100 im Bereich <strong>der</strong><br />
Fließgewässer im Verb<strong>an</strong>dsgebiet)<br />
Auf die Flussgebietsuntersuchung <strong>Murr</strong> / Lauter vom Mai 2004 wird verwiesen.<br />
11. FLÄCHEN FÜR DIE GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN (§ 5 (2) 8 BauGB)<br />
An <strong>der</strong> westlichen Markungsgrenze von <strong>Steinheim</strong> auf Markung Höpfigheim (und <strong>an</strong>grenzend<br />
auf Markung Mundelsheim) befindet sich <strong>der</strong> "Steinbruch Mundelsheim" zur<br />
Gewinnung von Muschelkalk (KE Kies- und Schotterwerk Mundelsheim). Die bestehenden<br />
und künftigen, genehmigten Flächen für die Gewinnung von Steinen, Erden<br />
und <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bodenschätzen sind in <strong>der</strong> FNP-Karte abgegrenzt.<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>2025</strong> Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Steinheim</strong>-<strong>Murr</strong> / Begründung – St<strong>an</strong>d: Vorentwurf 30.03.2009 FP 7<br />
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