ZAHNÄRZ TEBLATT
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MÄRZ 2013<br />
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />
4<br />
6<br />
17<br />
24<br />
Bürgerversicherung<br />
und bedingungsloses<br />
Grundeinkommen<br />
GKV und PKV<br />
zwischen Konvergenz<br />
und Konkurrenz<br />
Reparatur zahnärztlicher<br />
Restaurationen<br />
Neueste Komposite –<br />
viele Behauptungen
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Dr. Armin Nedjat
Budgetierung für alle –<br />
die Bürgerversicherung<br />
Umfragen zur Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens<br />
bei Mitgliedern der GKV bestätigen<br />
regelmäßig, dass sie mehrheitlich sehr zufrieden<br />
sind, aber auch befürchten, dass es in Zukunft zu weiteren<br />
Einschränkungen von Leistungen kommen könnte. Befragungen<br />
unter Ärzten sind differenzierter, weil sie entscheidend<br />
vom „Status“ geprägt sind. Angestellte Krankenhausärzte,<br />
niedergelassene Fachärzte oder Hausärzte haben zwar<br />
viele gemeinsame Probleme: Stress, Bürokratie, gedeckelte<br />
Honorare und Zeitmangel für die Patienten, bewerten aber<br />
ihre finanziellen Probleme aus völlig unterschiedlichen<br />
Blickwinkeln. Angestellte Ärzte halten die PKV nicht für so<br />
wichtig, so das Ergebnis einer Umfrage unter 500 Ärzten.<br />
Hingegen halten 90% von 2100 befragten niedergelassenen<br />
Ärzten sie für wichtig. Sie benötigen für ihre wirtschaftliche<br />
Existenz neben den budgetierten Honoraren der GKV auch<br />
die Einnahmen von Privatpatienten.<br />
Bei den Zahnärzten bestehen ähnliche Probleme. Durchschnittliche<br />
Investitionen von 350 - 400 Tausend Euro für<br />
eine Niederlassung müssen in einem überschaubaren<br />
Zeitraum bewältigt werden können. Hinzu kommen nicht<br />
planbare, staatlich erlassene Vorschriften, die gerade in<br />
den letzten Jahren Investitionen in fünfstelliger Höhe<br />
erfordert haben. Daran beteiligt sich keine Krankenkasse,<br />
das muss aus dem Betriebsergebnis finanziert werden.<br />
Kenner des komplizierten Gesundheitssystems fragen sich,<br />
ob sich die Teilnehmer von Befragungen überhaupt intensiv<br />
mit den vagen Vorstellungen der Parteien beschäftigt haben.<br />
Sie sympathisieren offenbar mit der Gerechtigkeitsdiskussion,<br />
die zurzeit allgegenwärtig ist. Offensichtlich wird nicht<br />
wahrgenommen, dass unser Gesundheitssystem nur unter<br />
Budgetierung funktioniert. Eine erweiterte Zwangsmitgliedschaft<br />
für alle Bürger, die zu zusätzlichen Beitragseinnahmen<br />
von den derzeit privat Versicherten führte, wäre kein<br />
Reformschritt. Strukturelle Probleme können damit nicht<br />
gelöst werden. Es würde vielmehr genau das begünstigen,<br />
was die Protagonisten der Gerechtigkeitsdiskussion vorgeben,<br />
nicht zu wollen: eine Zwei-Klassen-Medizin. Wer es sich<br />
leisten kann, kauft sich eben eine Zusatzversicherung, so<br />
lautet die schlichte Antwort der Befürworter auf die Frage<br />
nach der Zukunft der PKV.<br />
Mit dieser Diskussion streuen nicht nur Politiker, sondern<br />
auch die Medien den Bürgern Sand in die Augen, weil sie<br />
darüber nichts schreiben. Offensichtlich reicht der Mehrheit<br />
der Bevölkerung die Botschaft, dass die private Krankenversicherung<br />
abgeschafft wird. So hoffen jedenfalls die<br />
Befürworter der Bürgerversicherung für die kommenden<br />
Bundestagswahlen. Natürlich hat die PKV Probleme mit<br />
steigenden Leistungsausgaben und in deren Folge steigenden<br />
Beiträgen und kämpft natürlich auch mit den<br />
Folgen der demographischen Entwicklung. Sie hat aber<br />
auch keine gedeckelten Leistungen wie die GKV. Sie hat –<br />
auch unbestritten – die Fortschritte neuer Behandlungsmethoden<br />
gefördert und damit die GKV indirekt gezwungen,<br />
sich – auch im Interesse ihrer Mitglieder – über eine Aufnahme<br />
dieser Leistungen in ihren eigenen Leistungskatalog<br />
Gedanken zu machen. Dieser Konkurrenzdruck wäre mit<br />
einer Abschaffung der PKV verschwunden.<br />
Natürlich haben die privaten Versicherer viel zu lange gewartet,<br />
um ihre Probleme von Demographie und Leistungsinanspruchnahme<br />
zu lösen. Ihre Abschaffung verlagerte<br />
diese Probleme stattdessen zusätzlich in die GKV. Darüber<br />
können auch die anfangs erwarteten höheren Beitragseinnahmen<br />
nicht hinweg täuschen. Aber damit wären Budgets<br />
für alle Bürger verbindlich eingeführt, und auch Beitragserhöhungen<br />
würde es in Zukunft weiterhin geben.<br />
Die steigenden Leistungsausgaben unserer alternden<br />
Gesellschaft holen uns nicht erst ein, sie sind schon da<br />
und werden nur geschickt wegdiskutiert und durch Honorarbegrenzungen<br />
bei den Ärzten und Zahnärzten kontrolliert<br />
und finanziert. Stattdessen wird ein neues Feindbild,<br />
die PKV, aufgebaut, um davon abzulenken.<br />
Wäre eine Bürgerversicherung die Königslösung, wir hätten<br />
sie längst! <br />
— Dr. Jobst-W. Carl<br />
Vorsitzender des Vorstands der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
1<br />
E D I T O R I A L
I M P R E S S U M<br />
NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 48. Jahrgang<br />
Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />
amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />
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2 I M P R E S S U M | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
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Heft 05/13: 11. April 2013<br />
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Heft 07, 08/13: 13. Juni 2013<br />
4<br />
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EDITORIAL<br />
1 Dr. Jobst-W. Carl:<br />
Budgetierung für alle –<br />
die Bürgerversicherung<br />
POLITISCHES<br />
4 Bürgerversicherung und bedingungsloses<br />
Grundeinkommen (BGE):<br />
Es grüßt der Lagerwahlkampf 2013<br />
6 GKV und PKV zwischen Konvergenz<br />
und Konkurrenz<br />
Reformperspektiven für das duale<br />
Versicherungssystem<br />
9 Debeka-Chef Laue: PKV hat viel<br />
weniger Bürokratiekosten als GKV<br />
10 Das Kind nicht mit dem<br />
Bade ausschütten<br />
Warum die Bürgerversicherung<br />
ein Irrweg ist<br />
12 Patientenrechtegesetz und MDK<br />
13 Berliner Volkstheater<br />
14 Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk 2013<br />
in Offenbach<br />
Wie entwickelt sich der Berufsstand?<br />
17<br />
6<br />
12 14<br />
FACHLICHES<br />
17 Reparatur zahnärztlicher Restaurationen<br />
Komposite ermöglichen die Verbindung<br />
zwischen unterschiedlichen Materialien<br />
20 Ästhetische Restaurationen im<br />
Frontzahnbereich<br />
Von Füllungen bis zu<br />
Kompositveneers<br />
24 Neueste Komposite –<br />
viele Behauptungen<br />
Was ist für die Praxis wichtig, welche<br />
Fehler passieren am häufigsten?<br />
29 Leitlinie zur Weisheitszahnextraktion<br />
30 Bedeutung einer Tugendethik<br />
für die gegenwärtige<br />
Zahn-Medizin-Ethik – Teil 1<br />
32 Rechtstipp:<br />
Befreiung von Beitragszahlungen an die<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
33 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
– Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt<br />
– Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />
34 BGH: Nebenkostenabrechnung unter<br />
Vorbehalt rechtswirksam<br />
34 Vorabanforderung von<br />
Steuererklärungen<br />
35 Auskunftsanspruch des Versicherten<br />
zur Kostenübernahme<br />
20 40<br />
INTERESSANTES<br />
36 „Betrug im Gesundheitswesen“<br />
Ein Bericht von der Fachtagung der KKH<br />
39 Abschreibung des Praxiswertes<br />
40 Zahnmobil Hannover<br />
Hilfe zum Helfen gesucht<br />
42 Klicken, spenden, Gutes tun –<br />
überall und zu jeder Zeit<br />
HDZ macht Online-Spenden über<br />
klassische und mobile Website möglich<br />
43 „Arbeitsurlaub der anderen Art“<br />
in Nepal<br />
TERMINLICHES<br />
45 Termine<br />
PERSÖNLICHES<br />
45 Dienstjubiläen in der KZVN<br />
KZVN<br />
46 Niederlassungshinweise<br />
KLEINANZEIGEN<br />
48 Kleinanzeigen<br />
© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: © koya79/iStockphoto.com; © Photo-K/Fotolia.com; © XtravaganT/Fotolia.com; © Prof. Dr. Dr. Staehle; © Prof. Dr. R. Hickel; Privat; © DOC RABE Media/Fotolia.com; © PD Dr. Gernhardt; NZB-Archiv<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N H A L T<br />
3<br />
E D I T O R I A L<br />
I N H A LT<br />
P O L I T I S C H E S<br />
F A C H L I C H E S<br />
I N T E R E S S A N T E S<br />
T E R M I N L I C H E S<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
K Z V N<br />
K L E I N A N Z E I G E N
Bürgerversicherung und bedingungsloses<br />
Grundeinkommen (BGE):<br />
Es grüßt der Lagerwahlkampf 2013<br />
Die bundespolitisch so wichtige Richtungswahl<br />
in Niedersachsen ist „gelaufen“. Seit<br />
dem 20. Januar 2013 können die Wahlkampfmanager<br />
planen. Für so manchen heißt es, „Ärmel aufkrempeln“<br />
und dafür sorgen, dass mit der Umsetzung der Ideen<br />
seiner Mannschaft der Einzug der eigenen Partei in den<br />
18. Deutschen Bundestag gewährleistet wird. Spiegelt man<br />
die Hannoveraner Ergebnisse auf die Bundesebene hoch,<br />
dann wird es im September 2013 knapp, äußerst knapp.<br />
Ob letztendlich schwarz-gelb die Nase vorn hat oder rotgrün,<br />
das werden die Wahlbürger entscheiden. Von deren<br />
Mobilisierung hängt viel ab, vor allem für die LINKEN und<br />
die Piraten. Bis zum Herbst kann noch viel passieren. Interessant<br />
könnten die jeweiligen Wahlversprechen werden.<br />
Und das Bemühen, Wählerstimmen zu lukrieren, dürfte<br />
zu so manchem überraschenden Ergebnis auch auf dem<br />
Gebiet der bundesdeutschen Gesundheitspolitik führen.<br />
Gesetzestechnisch liegt in Berlin nichts mehr an. Das<br />
Krebsregistergesetz befindet sich schon in der Bundestagspipeline.<br />
Und wie es so aussieht, wird es als „Omnibus-<br />
Gesetz“ für so manche Idee der jetzigen Berliner Koalition<br />
herhalten dürfen. Das heißt, in die weiteren Artikel des<br />
Gesetzes packt man Regelungen aus anderen Gebieten<br />
des SGB V einfach hinein und regelt damit liegen gebliebene<br />
Vorhaben wie z.B. die Regelungen für die „neue“<br />
Präventionsstrategie. Schwarz-gelb wird aber aufpassen<br />
müssen, mehrheitsfähige Vorlagen zu zimmern. Denn<br />
sonst stoppen diese SPD und GRÜNE im Bundesrat. Bis<br />
zum Herbst 2014 ist erst einmal die schwarz-gelbe Mehrheit<br />
in der Länderkammer perdu. Und für die noch oppositionellen<br />
rot-grünen Strategen bietet das zweite gesetzgebende<br />
Gremium viel Platz, um zu grätschen und zu behindern.<br />
Beim Thema „Anti-Korruptionsmaßnahmen“ im Gesundheitswesen<br />
– genauso ein Kandidat für den Gesetzes-<br />
Onmnibus wie auch das Streichen vom Chefarzt-Boni –<br />
sind sich die Gesundheitspolitiker aller Parteien weitgehend<br />
einig. Ob die Gedanken von schwarz-gelb jedoch<br />
den anderen Parteien weit genug gehen, muss man<br />
abwarten. Die öffentlich geführten Debatten versprechen<br />
spannend zu werden.<br />
4 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
© Photo-K/Fotolia.com<br />
Von der FDP dürfte man so einiges erwarten. Alt-Bundesgesundheitsminister<br />
Dr. med. Philipp Rösler (39) gewann<br />
am 21. Januar 2013 den parteiinternen Machtkampf. Rösler<br />
bleibt aller Voraussicht nach auch nach dem vorgezogenen<br />
März-Parteitag Chef im Bund. Die Position des Spitzenkandidaten<br />
überlässt er dem im Küssen von „Weinprinzessinnen“<br />
und Bürgerinnen wohl erfahrenen Rainer Brüderle<br />
MdB (67). An der Bürgerfront wirkt der quicklebendige wie<br />
stets fröhlich erscheinende Rheinland-Pfälzer halt besser<br />
als der eher dröge daherkommende Norddeutsche.<br />
FDP-Gesundheitsressortchef Daniel Bahr MdB (36) scheint<br />
ebenfalls gestärkt aus den Kabalen hervorgegangen zu<br />
sein. Am 22. Januar 2013 gab er in einem Agenturinterview<br />
die liberale Benchmark für den September-Urnengang<br />
schon einmal vor. Sein Wahlziel heißt „acht Prozent plus“.<br />
Die werden Schwarz-Gelb auch benötigen, um wieder an<br />
die Macht zu gelangen.<br />
Eines können sich die jetzt wieder frohlockenden Liberalen<br />
aber abschminken. Eine „Leihstimmen-Kampagne“ wie in<br />
Niedersachsen fällt auf Bundesebene flach. Nicht nur in<br />
München, sondern auch in der CDU-Zentrale im Berliner<br />
Klingelhöferdreieck denkt man nicht mehr daran, dem
Bündnispartner auch nur eine Stimme zu schenken. Eher<br />
liebäugelt man in bestimmten Kreisen mit einer Koalition mit<br />
den BündnisGRÜNEN. Genauso wie es genügend liberale<br />
Kräfte gibt, die sich nur allzu gerne wieder zur SPD ins Bett<br />
legen würden. Und diese Kräfte werden stärker. Einer der<br />
sicher mit Rot-Gelb liebäugelt, ist der seit 2001 amtierende<br />
Vorsitzende des FDP-Bundesfachausschusses für Sozialpolitik,<br />
Michael Kauch MdB (45). Der Dortmunder kletterte in der<br />
parteiinternen Gunst weit nach oben. Am 10. Dezember<br />
2012 wählten ihn die NRW-Liberalen auf Platz 6 der<br />
FDP-Landesliste für den Bundestag. Von der aktuell noch<br />
amtierenden FDP-Parlamentarischen Staatssekretärin im<br />
Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ulrike Flach MdB<br />
(61), hat er ab September 2013 keine Gegenwehr mehr zu<br />
erwarten. Die ebenfalls aus dem Ruhrgebiet stammende<br />
Übersetzerin tritt nicht wieder an. Ob ein liberaler Gesundheitssprecher<br />
Kauch jedoch mit seinem CDU-Pendant Jens<br />
Spahn MdB (32) harmonieren würde, steht dahin. Sie mögen<br />
privat über ähnliche Vorlieben verfügen, aber politisch stehen<br />
sie nicht für die gleichen Ziele ein.<br />
Wenn man von einem Richtungswahlkampf spricht, muss<br />
man sich fragen, was mit der von vier Parteien (SPD,<br />
GRÜNE, LINKEN, Piraten) so hoch gehaltenen Bürgerversicherung<br />
passiert? Sie kommt bei den LINKEN und den<br />
Piraten eher als Einheitsversicherung daher. Rote und<br />
grüne Experten sind da etwas nachdenklicher geworden<br />
und sinnen auf Modelle, beide Versicherungsmöglichkeiten,<br />
gesetzliche wie private Krankenversicherung (GKV und PKV)<br />
mehr zu verzahnen. Das wurde am 16. Januar 2013 zur<br />
späten Abendstunde im Plenum des Bundestages mehr<br />
als deutlich. Bereits am 26. Juni 2012 hatte die Fraktion DIE<br />
LINKE einen Antrag „PKV als Vollversicherung abschaffen“<br />
eingebracht (BT-Drs. 17/10119), nun zoffte man sich im<br />
Hohen Haus – jedoch weitgehend unter Ausschluss der<br />
Öffentlichkeit. Bemerkenswert war zu diesem Thema ein<br />
Kommentar der GRÜNEN-Sprecherin Birgitt „Biggi“ Bender<br />
MdB (56). Sie hielt den LINKEN-Antrag für „populistisch und<br />
unreflektiert“. Allerdings hielt sie es „aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen“ für nicht machbar, die „PKV als Vollversicherung<br />
einfach abzuschaffen“. Den GRÜNEN gehe es mit<br />
ihrer Idee der Bürgerversicherung darum, „einen echten<br />
Wettbewerb der Anbieter“ um die Gunst der Versicherten<br />
herzustellen. Krankenkassen wie PKV-Unternehmen könnten<br />
dann eine „solidarische Krankenversicherung mit einkommensabhängigen<br />
Beiträgen und ohne Gesundheitsprüfung<br />
anbieten“. Das klang schon ganz anders als zu früheren<br />
Zeiten. Und auch in den führenden gesundheitspolitischen<br />
Kreisen der SPD hat man mit Bauchgrimmen diesen<br />
Schwenk vollzogen. Die „Ansprüche“ der Versicherten aus<br />
ihren Altersrückstellungen in der PKV sind nun einmal<br />
etwas anders als die Umlageverfahren in der GKV. Jeder<br />
Versuch des Gesetzgebers hier etwas zu ändern, würde<br />
spätestens in Karlsruhe scheitern. An diesen Gedanken<br />
werden sich LINKE und Piraten gewöhnen müssen.<br />
Dafür verfügen die Piraten über einen ganz anderen „Wahlkampfschlager“,<br />
der schon seit längerem auf ihrer Agenda<br />
steht, allerdings noch längst nicht bei den Akteuren aller<br />
Alt-Parteien oder gar in der bundesdeutschen Gesundheitsund<br />
Sozialpolitik angekommen ist. Die Idee läuft unter<br />
dem Kürzel „BGE“. Dahinter verbirgt sich die Forderung<br />
nach einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ für alle.<br />
Es geht quasi darum, jedem erwachsenen Bundesbürger<br />
ein bestimmtes Einkommen zu garantieren. Welche Basis<br />
man dafür nimmt und wie diese sozialistisch anmutende<br />
Idee finanziert werden soll, darüber streitet man auch<br />
noch in piratigen Kreisen. Aber dort ist das BGE in aller<br />
Munde. Aber nicht nur dort. Im neuen Programm der<br />
BündnisGRÜNEN findet man das Stichwort – und da sollten<br />
eigentlich alte Sozialdemokraten hellhörig werden. Auf<br />
Seite 18 des auf dem grünen Parteitag am 18. November<br />
2012 beschlossenen 28-seitigen Oeuvres beschäftigen sich<br />
die BündnisGRÜNEN mit ihrer „grünen Grundsicherung“.<br />
Und kündigen an, diese mit der von den Piraten angestoßenen<br />
BGE-Debatte „konstruktiv“ verbinden zu wollen, um<br />
nach Wegen zu suchen: „wie die Idee und Elemente eines<br />
Grundeinkommens mit der einer grünen Grundsicherung<br />
sinnvoll verbunden werden können“. Es tut sich also etwas<br />
auf diesem so wichtigen sozialpolitischen Sektor.<br />
Für schwarz-gelbe Akteure ist es ein Glück, dass die Piratenpartei<br />
in der Mediengunst ganz unten rangiert. Sollte<br />
das einmal anders werden, könnte die BGE-Idee im Wahlkampf<br />
wichtige Prozentpunkte bringen oder kosten. <br />
— Quelle: A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell,<br />
4-2013 vom 25.01.2013, Seite 2 ff<br />
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Versicherten. Dies geht aus einer Umfrage des BKK-Bundesverbandes<br />
hervor, der die Bürger zur Einschätzung<br />
der Gesundheitsversorgung in Deutschland befragt hatte.<br />
Dieses Ergebnis bestätigt auch eine vom PKV-Verband<br />
beim Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid in Auftrag<br />
gegebene repräsentative Umfrage zur Zukunft des deutschen<br />
Gesundheitssystems. 96 Prozent der Privatversicherten<br />
sind mit ihrer medizinischen Versorgung zufrieden. In der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung finden sich 86 Prozent<br />
gut versorgt. Die Umfrageergebnisse belegen, dass das<br />
deutsche Gesundheitssystem mit seinem dualen System<br />
aus GKV und PKV bei den Versicherten gut abschneidet.<br />
Epidemiologische Studien bestätigen die Umfrageergebnisse.<br />
Deutschland belegt bei der Mundgesundheit einen<br />
internationalen Spitzenplatz. Die Mundgesundheit der<br />
deutschen Bevölkerung hat sich in den letzten zwanzig<br />
Jahren ganz erheblich verbessert. Allein in den letzten<br />
zehn Jahren ist die Karieslast bei Kindern und Jugendlichen<br />
um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Sie lag im Jahr<br />
2005 für Deutschland nur noch bei durchschnittlich<br />
0,7 Zähnen mit Karieserfahrung für die Altersgruppe der<br />
12-Jährigen, während der weltweite Durchschnittswert bei<br />
1,61 lag 1 . Damit hat Deutschland im internationalen Vergleich<br />
längst eine Spitzenposition in der Mundgesundheit eingenommen.<br />
Die außerordentlich positive Entwicklung beruht<br />
auf mehreren Faktoren. Sie ist nicht nur auf die Einführung<br />
von Gruppen- und Individualprophylaxe und den Einsatz<br />
6 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
von Fluoriden zurückzuführen, sondern auch auf die<br />
beharrliche Aufklärungsarbeit der Zahnärzteschaft, die<br />
Schaffung eines neuen Bewusstseins für Mundgesundheit<br />
und -hygiene und die feste Verankerung des Präventionsgedankens.<br />
Im weltweiten Vergleich ist die soziale Absicherung gegen<br />
Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Deutschland<br />
außergewöhnlich weitreichend. Alle gesetzlich Krankenversicherten<br />
können hier auf einen umfassenden, solidarisch<br />
finanzierten Leistungskatalog inklusive einer weitgehenden<br />
Regelversorgung mit Zahnersatz und entsprechenden<br />
Regelungen zur Vermeidung sozialer Härten zurückgreifen.<br />
Im europäischen Umfeld ist die zahnmedizinische<br />
Versorgung nur in sehr begrenztem Umfang solidarisch<br />
versichert. 2<br />
Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eines<br />
der besten Gesundheitssysteme der Welt: Die Menschen<br />
haben Zugang zu einer umfassenden, wohnortnahen medizinischen<br />
Versorgung. Die freie Arzt- und Krankenkassenwahl<br />
sind Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen.<br />
Kennzeichnend für unser Gesundheitssystem ist<br />
auch das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV. Von<br />
dem Wettbewerb zwischen GKV und PKV profitieren die<br />
Versicherten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof.<br />
Dr. Frank Montgomery führte auf dem Ärztetag 2012 aus:<br />
„Gäbe es die PKV nicht, hätten wir heute schon einen sehr<br />
viel schlankeren Leistungskatalog in der GKV. Gäbe es die<br />
PKV nicht, müsste sich die GKV in nichts und niemals an<br />
den Leistungen eines Konkurrenten messen lassen. Gäbe<br />
es die PKV nicht, hätten wir heute schon eine innovations-<br />
© XtravaganT/Fotolia.com
und wettbewerbsfreie Zone für die GKV, in der sie dann<br />
ihre Marktmacht gegenüber Patienten und Ärzten völlig<br />
ungeniert ausspielen könnte.“ Der Systemwettbewerb zwischen<br />
GKV und PKV für eine gute Versorgung der Patienten<br />
hat sich bewährt. Er ist ein Innovationsmotor zum Vorteil<br />
der GKV- und PKV-Versicherten. Deshalb hat sich die KZBV-<br />
Vertreterversammlung im Herbst 2012 für einen Systemwettbewerb<br />
zwischen GKV und PKV ausgesprochen.<br />
Wettbewerb muss nicht nur auf Seiten der Leistungsträger,<br />
sondern auch auf Seiten der Kostenträger gegeben sein,<br />
und zwar in Form unterschiedlicher Versicherungssysteme<br />
und unterschiedlicher Versicherungsunternehmen bzw.<br />
Krankenkassen.<br />
Trotz dieser Vorteile wird das duale System von verschiedenen<br />
Seiten in Frage gestellt: SPD und Bündnis 90/Die<br />
Grünen wollen im Gesundheitswesen und in der Pflege<br />
eine Bürgerversicherung einführen. Die SPD hat auf ihrem<br />
Parteitag im Dezember 2011 ihr Konzept zur Bürgerversicherung<br />
beschlossen. Danach soll es nur noch ein Versicherungssystem<br />
für alle geben. Nach diesen einheitlichen<br />
Spielregeln sollen auch die privaten Versicherungsunternehmen<br />
die Bürgerversicherung anbieten können.<br />
Bündnis 90/Die Grünen haben gerade auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz<br />
in Hannover das im November 2010 in<br />
Freiburg verabschiedete Konzept einer grünen Bürgerversicherung<br />
erneut bekräftigt. Aus dem sozialpolitischen Antrag<br />
geht hervor, dass grundsätzlich alle in der Bürgerversicherung<br />
versichert werden sollen. Zur Finanzierung sollen<br />
alle Einkommen herangezogen werden. Die Beitragsbasis<br />
soll verbreitert und die Beitragsbemessungsgrenze auf das<br />
Niveau der Rentenversicherung angehoben werden. Die<br />
dadurch gewonnenen Spielräume wollen die Grünen für<br />
Beitragssatzsenkungen nutzen. Weiter heißt es in dem<br />
Beschluss: „Kinder werden kostenlos versichert, zeitlich<br />
begrenzt auch Ehegatten bzw. LebenspartnerInnen, die<br />
nicht erwerbstätig sind, aber Kinder erziehen oder Pflegeleistungen<br />
erbringen.“ Innerhalb des „solidarischen Rahmens“<br />
konkurrieren gesetzliche und private Krankenversicherungen<br />
unter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen um die<br />
Versorgung aller Patienten. Sowohl SPD als auch Bündnis<br />
90/Die Grünen planen im Rahmen der Bürgerversicherung<br />
eine einheitliche Honorarordnung. Statt dem Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstab (Bema) für die GKV und der Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ) für privatzahnärztliche<br />
Leistungen ist nur noch ein System angedacht. Wie das<br />
genau aussehen soll, lassen die Bürgerversicherungskonzepte<br />
offen. Immer wieder wird das Ziel einer einheitlichen<br />
Honorierung formuliert. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen<br />
auf die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen, die<br />
Versorgung der Patienten und die Attraktivität des zahnärztlichen<br />
Berufsbildes.<br />
Auch von anderer Seite wird die Frage nach einem Systemumbruch<br />
aufgeworfen. Jahr für Jahr fordert der Sachverständigenrat<br />
(SVR) zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen<br />
Entwicklung die Einführung einer Bürgerpauschale.<br />
Der Rat hat mit der Bürgerpauschale ein Modell entwickelt,<br />
das von einem einheitlichen Krankenversicherungssystem<br />
ausgeht, in dem alle versichert sind und das sich aus<br />
einkommensunabhängigen Pauschalbeiträgen finanziert.<br />
Die Bürgerpauschale soll sowohl von gesetzlichen als<br />
auch von privaten Krankenkassen angeboten werden.<br />
Beide würden auf einem einheitlichen Versicherungsmarkt<br />
konkurrieren. Den mit dem GKV-Finanzierungsgesetz<br />
eingeführten Zusatzbeitrag mit steuerfinanziertem Sozialausgleich<br />
sieht der Sachverständigenrat als Schritt in die<br />
richtige Richtung.<br />
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den Niederlanden<br />
beschäftigt sich auch ein Gutachten im Auftrag der Techniker<br />
Krankenkasse mit der Frage, ob die Überführung der<br />
gesetzlichen Krankenkassen in eine private Rechtsform zur<br />
Konvergenz der beiden bestehenden Systeme beitragen<br />
könne.<br />
Bereits heute ist von Reform zu Reform eine schrittweise<br />
Annäherung der beiden Systeme zu beobachten. Die GKV<br />
hat Elemente der PKV übernommen und umgekehrt.<br />
Sowohl in der GKV als auch in der PKV sind systemfremde <br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
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7<br />
P O L I T I S C H E S
© KZBV<br />
Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes<br />
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).<br />
<br />
Elemente erkennbar. Dazu zählen in der GKV Wahltarife,<br />
Selbstbehalte, Prämien und Bonuszahlungen. In der PKV<br />
gibt es den Basistarif, den Kontrahierungszwang und<br />
GKV-Steuerungsmechanismen für die Preisgestaltung bei<br />
Arzneimitteln. In der Summe dieser Einzelschritte verschwimmen<br />
die Unterschiede zwischen GKV und PKV zunehmend.<br />
Die Experten auf dem KZBV-Diskussionsforum im Juni 2011<br />
in Hamburg waren sich einig, dass sich der Konvergenzprozess<br />
zwischen GKV und PKV fortsetzen wird. Die historisch<br />
bedingten Unterschiede zwischen GKV und PKV<br />
werden zunehmend nivelliert. Je stärker die Unterschiede<br />
in den Versicherungsprinzipien eingeebnet werden, umso<br />
mehr wird die PKV ihre Legitimation als eigenständiges<br />
Geschäftsmodell verlieren. Prof. Wasem stellte auf dem<br />
KZBV-Diskussionsforum fest, dass es keinen „weltweiten“<br />
Konsens der Gesundheitsökonomen über die Ausgestaltung<br />
des Finanzierungs- und Versorgungssystems im<br />
Gesundheitswesen gebe. Auf der „grünen Wiese“ würde<br />
heute keiner mehr ein solches System entwerfen. Das<br />
duale System und der Wettbewerb zwischen GKV und PKV<br />
sind historisch gewachsene Strukturen. Der Systemwettbewerb<br />
zwischen GKV und PKV hat positive Effekte. Der PKV<br />
kommt eine wichtige Korrektivfunktion zu.<br />
Die Vertragszahnärzteschaft bekennt sich zum dualen<br />
System der Krankenversicherung in Deutschland. Sie spricht<br />
sich für den Erhalt der privaten Krankenvollversicherung als<br />
wichtige zweite Versicherungssäule des Gesundheitswesens<br />
aus. Sie befürwortet den Wettbewerb zwischen GKV und<br />
PKV. Dass sich beide Systeme weiterentwickeln müssen,<br />
steht dabei außer Frage.<br />
In einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitssystem<br />
muss es eine Konkurrenz zwischen GKV und PKV geben.<br />
Das duale Krankenversicherungssystem mit gesetzlicher<br />
8 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
und privater Krankenversicherung zählt bisher zu den<br />
besonderen Stärken des deutschen Gesundheitswesens.<br />
Durch den Wettbewerb zwischen den Systemen der GKV<br />
und der PKV dürfen die Grundsätze der Freiberuflichkeit,<br />
der Therapiefreiheit, der Qualität inklusive einer neutralen<br />
und fachlich kompetenten Patientenberatung, der Preisgestaltung<br />
auf der Grundlage der privaten Gebührenordnung<br />
im Bereich der PKV, der Selbstverwaltung und der freien<br />
Arztwahl der Patienten nicht in Frage gestellt werden.<br />
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, die durch<br />
die demografische Entwicklung und den medizinischtechnischen<br />
Fortschritt bedingt sind, bleiben weiterhin<br />
eine der Herausforderungen, die es bei der zukünftigen<br />
Ausgestaltung des Gesundheitswesens zu lösen gilt. Eine<br />
Einheitsversicherung bietet dazu keinen Lösungsansatz.<br />
Die Konsequenz einer Bürgerversicherung wäre ein einheitlicher<br />
Versicherungsmarkt, in dem alle Krankenkassen<br />
bzw. Krankenversicherungen nach einheitlichen Rahmenbedingungen<br />
agieren. Eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen<br />
für GKV und PKV lehnt die Zahnärzteschaft ab.<br />
Auch eine PKV muss sich den Herausforderungen stellen<br />
und sich reformieren, wenn sie zukunftsfähig sein soll.<br />
Forderungen nach GKV-Instrumenten, wie z.B. der Vertragskompetenz<br />
für die PKV, sind aber der falsche Weg. Eine<br />
PKV, die den dualen Weg verlässt und sich immer mehr<br />
GKV-Instrumente zu eigen macht, stellt damit ihre eigenen<br />
Grundlagen in Frage und wird längerfristig überflüssig. Mit<br />
der von der PKV geforderten Öffnungsklausel im Rahmen<br />
der GOZ-Novellierung würde sich die PKV ein GKV-Instrumentarium<br />
aneignen und sich damit die eigene Grundlage<br />
entziehen. Je mehr die Unterschiede zwischen GKV und<br />
PKV nivelliert werden und systemfremde Elemente des<br />
anderen Systems übernommen werden, umso mehr wird<br />
die PKV ihre Legitimation als eigenständiges Versicherungssystem<br />
verlieren. Dies sollte die PKV bei ihren Reformbemühungen<br />
stets im Blick behalten. Es gilt eine private<br />
Krankenversicherung zu erhalten und zu stärken, die auf<br />
den Prinzipien der risikoäquivalenten Beiträge, der Kostenerstattung<br />
auf Basis der privaten Gebührenordnung und der<br />
Kapitaldeckung für den demografischen Faktor basiert. <br />
— Dr. Wolfgang Eßer<br />
Quelle: IGZ Die Alternative Nr. 3/2012<br />
1 Vgl. Wolfgang Micheelis, Ulrich Schiff ner (Gesamtbearbeitung):<br />
Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie<br />
(DMS IV-Studie), Band 31, Institut der Deutschen Zahnärzte,<br />
Deutscher Zahnärzte Verlag DÄV, Köln 2006; Prof. Dr. Klaus Pieper:<br />
Epidemiologische Begleituntersuchungen<br />
zur Gruppenprophylaxe 2009, Gutachten erstellt im Auftrag der<br />
Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpfl ege e.V. (DAJ),<br />
Bonn 2010.<br />
2 Eine aktualisierte EURO-Z-Studie erscheint im Frühjahr 2013.
DEBEKA-CHEF LAUE:<br />
PKV hat viel weniger<br />
Bürokratiekosten als GKV<br />
Die Debeka hat eine Erhebung veröffentlicht,<br />
wonach die private Krankenversicherung<br />
(PKV) in Deutschland deutlich kostengünstiger als die<br />
gesetzlichen Krankenkassen (GKV) arbeite. Der Durchschnitt<br />
der Verwaltungskosten je Versichertem liegen<br />
in der GKV bei 134 Euro pro Jahr, bei der Debeka aber<br />
nur bei 13,49 Euro je Mitglied, gab das Unternehmen<br />
bekannt.<br />
Würden bei der Rechnung zusätzlich auch die Abschlusskosten<br />
berücksichtigt, komme man auf einen Wert von<br />
insgesamt 57,78 Euro. Dies sei immer noch deutlich weniger<br />
als die Hälfte der GKV, betont die Krankenversicherung.<br />
„Interessant an diesen Zahlen ist, dass jüngst der Chef der<br />
Techniker Krankenkasse aus Wettbewerbsgründen einmal<br />
mehr über die Abschaffung der PKV philosophiert hat.<br />
Angesichts einer so schlechten Kostensituation muss man<br />
aber darüber nachdenken, ob gerade das gesetzliche System<br />
mehr Effizienz benötigt“, sagt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender<br />
der Debeka.<br />
Gerade im System der gesetzlichen Krankenkassen werde<br />
zu viel Geld verschleudert, ärgert sich Laue. Dies sei gerade<br />
angesichts der Unterstützung aus dem Staatshaushalt<br />
in Höhe von rund 15 Milliarden Euro ein unhaltbarer<br />
Zustand. „Da dieser Zuschuss aus den Steuern der Bürger<br />
kommt, zahlen die Privatversicherten neben ihren eigenen<br />
Beiträgen also doppelt, nämlich auch für das gesetzliche<br />
System. Entgegen den gängigen Vorurteilen sind die<br />
PKV-Versicherten also sehr solidarisch”, argumentiert der<br />
Debeka-Chef.<br />
Für Laue noch unverständlicher sind in diesem Zusammenhang<br />
die Äußerungen von SPD und Grünen, die sich im<br />
Wahlkampf mit der Abschaffung der PKV beschäftigen<br />
wollen. „Es ist erschreckend, mit welch geringem Sachverstand<br />
beispielsweise die Grünen agieren“, schreibt Laue.<br />
„Da erklärt Frau Bender, die PKV habe mit 180 Milliarden<br />
Euro zu wenig Rückstellungen für ältere Versicherte, um<br />
steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken. Abgesehen<br />
davon, dass wir das Thema Beiträge im Alter längst<br />
im Griff haben, weiß Frau Bender offensichtlich nicht, dass<br />
gerade die GKV ein Problem mit einer immer älter werdenden<br />
Gesellschaft hat. Dort wurden bisher überhaupt keine<br />
altersbezogenen Rückstellungen gebildet.“<br />
Er finde es erschreckend, wie aus ideologischen und wahltaktischen<br />
Gründen ein funktionierendes System kaputt<br />
geredet werde und dann sogar noch die falschen Argumente<br />
der Wettbewerber aus der GKV als Beleg für die Richtigkeit<br />
der eigenen Aussagen anführt würden, schimpft der Versicherungschef.<br />
In der Diskussion um eine Bürgerversicherung<br />
brauche es dringend mehr Objektivität. Ein gesetzliches<br />
System, das mit 90 Prozent der Bevölkerung dauerhaft<br />
nicht funktioniere, werde es mit zehn Prozent mehr auch<br />
nicht schaffen.<br />
„Frau Nahles und Frau Bender sollten sich daher erst<br />
einmal besser informieren, bevor sie die Bevölkerung mit<br />
falschen Aussagen bewusst oder unbewusst in die Irre<br />
führen“, moniert Laue. <br />
— Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG vom 6.2.2013<br />
© Debeka<br />
Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
9<br />
P O L I T I S C H E S
Das Kind nicht mit dem<br />
Bade ausschütten<br />
WARUM DIE BÜRGERVERSICHERUNG EIN IRRWEG IST<br />
Die Bundestagswahl 2013 wird derzeit auf<br />
die Frage „Merkel oder Steinbrück“ reduziert.<br />
Die Medien, aber auch die Wähler, beschäftigen<br />
sich bislang kaum mit den inhaltlichen Unterschieden<br />
zwischen den politischen Lagern. Dabei klaffen gerade in<br />
der Gesundheitspolitik Welten zwischen dem rot-grünen<br />
und dem bürgerlichen Lager.<br />
Vor allem von der Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) haben die Parteien sehr unterschiedliche<br />
Vorstellungen. Wie schon bei der Bundestagswahl 2009<br />
ziehen SPD und Grüne mit der Forderung nach einer Bürgerversicherung<br />
in den Wahlkampf. CDU/CSU und FDP wollen<br />
dagegen grundsätzlich am Nebeneinander von GKV und<br />
privater Krankenversicherung (PKV) festhalten. Doch was<br />
steckt hinter diesen Schlagworten?<br />
Der Begriff „Bürgerversicherung“ ist 2002 erstmals aufgetaucht<br />
und wird von SPD und Grünen unterschiedlich<br />
besetzt. Gemeinsam ist den Konzepten die Abschaffung<br />
der PKV als Vollversicherung. An deren Stelle soll eine<br />
einheitliche Krankenversicherung für alle Bürger nach<br />
dem Vorbild der jetzigen GKV treten. Während die SPD<br />
den privat Versicherten eine Frist von einem Jahr gewährt,<br />
um in einen Bürgerversicherungstarif zu wechseln, würden<br />
die Grünen sofort alle Versicherten in die Bürgerversicherung<br />
einbeziehen. Das erklärte Ziel von Rot-Grün ist es, die<br />
Beitragseinnahmen der GKV zu erhöhen. Dies soll auch<br />
durch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage erreicht<br />
werden. So wollen die Grünen auch Zinseinkünfte sowie<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Beitragspflicht<br />
unterziehen. Das könnte für bislang privat Versicherte<br />
erhebliche Beitragserhöhungen bedeuten. Die SPD schreckt<br />
davor zwar noch zurück, sie will aber den Steuerzuschuss<br />
zur GKV deutlich erhöhen und dadurch einen Umverteilungseffekt<br />
erzielen. Ein Vorschlag lautet, dafür Kapitalerträge<br />
stärker zu besteuern. Was aus den Altersrückstellungen der<br />
PKV wird, ist unklar. Die Vorschläge reichen von „mitnehmen“<br />
bis „durch die Bürgerversicherung vereinnahmen lassen“.<br />
Neben den sogenannten Besserverdienern wären vor<br />
10 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Die<br />
Bürgerversicherung<br />
auf dem Prüfstand<br />
AG<br />
KZVen<br />
Auf 36 Seiten setzen sich die AG KZVen mit der<br />
Bürgerversicherung auseinander.<br />
allem die beihilfeberechtigten Beamten und Pensionäre von<br />
der Bürgerversicherung betroffen. Alle Sonderregelungen<br />
für diese Gruppe würden entfallen.<br />
Ende der GOZ?<br />
Doch was bedeutet die Bürgerversicherung für die<br />
sogenannten Leistungserbringer, also Ärzte, Zahnärzte<br />
und Krankenhäuser?<br />
Klar ist: Unterschiedliche Preise für gleiche Leistungen wird<br />
es nach ihrer Einführung nicht mehr geben. Im zahnärztlichen<br />
Bereich würde an die Stelle von GOZ und BEMA mit<br />
ziemlicher Sicherheit eine einheitliche Honorarordnung treten.<br />
Davor warnt auch die AG KZVen in einem Positionspapier<br />
Foto: KZVB
mit dem Titel „Die Bürgerversicherung auf dem Prüfstand“.<br />
Darin heißt es: „Im Kern ist ungeklärt, ob die GOÄ/GOZ<br />
oder EBM/BEMA Richtgröße und Grundlage für die neue<br />
Honorarordnung sein wird. Die einheitliche Gebührenordnung<br />
dürfte jedoch – zur Verbesserung der Ausgabenseite<br />
– eher dem EBM/BEMA mit seinen Leistungsbegrenzungen<br />
gleichen als der ‚teureren‘ GOÄ/GOZ. Zukünftige Vergütungs-<br />
und Leistungskürzungen wären dann ohne größere<br />
Schwierigkeiten von Staats wegen umsetzbar.“<br />
Gerade für die Zahnärzte hätte eine einheitliche Gebührenordnung<br />
fatale Folgen. Bekanntlich erwirtschaftet eine<br />
Durchschnittspraxis heute rund 50 Prozent ihres Umsatzes<br />
durch Privatleistungen. Das würde künftig entfallen. Nicht<br />
nur die Regelversorgung, sondern auch hochwertiger<br />
Zahnersatz oder Implantate würden in die einheitliche<br />
Gebührenordnung aufgenommen. Der Zahnarzt würde<br />
jeden Spielraum bei der Preisgestaltung verlieren.<br />
Zwei-Klassen-Medizin<br />
Entgegen den Versprechungen von SPD und Grünen würde<br />
die Bürgerversicherung auch nicht zu mehr Gerechtigkeit<br />
führen. Zum einen würde sie insgesamt zu einer Versorgungsverschlechterung<br />
führen, da die Innovationsfunktion<br />
der PKV entfallen würde. Neue Verfahren, die noch nicht<br />
zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen<br />
zählen, würden nach Einführung der Bürgerversicherung<br />
nicht mehr flächendeckend angeboten. Die Investitionsbereitschaft<br />
von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern würde<br />
zurückgehen. Die AG KZVen weist zu Recht darauf hin,<br />
dass die Bürgerversicherung eine „Grundversorgung für<br />
alle“ bedeuten würde. Besser versorgt würde nur noch,<br />
wer sich Zuzahlungen aus der eigenen Tasche oder eine<br />
Zusatzversicherung leisten kann. Dr. Frank Ulrich Montgommery,<br />
Präsident der Bundesärztekammer, nennt die Bürgerversicherung<br />
deshalb auch einen „Turbolader der Zwei-<br />
Klassen-Medizin“.<br />
Auch KZVN-Chef Dr. Jobs-W. Carl warnt vor den Folgen einer<br />
„Einheitsversicherung“. „Die Politik sollte das Kind nicht mit<br />
dem Bade ausschütten. Verbesserungen im GKV-System<br />
sind notwendig, doch die Bürgerversicherung ist der falsche<br />
Weg. Man stärkt nicht die Schwachen, indem man die<br />
Starken schwächt“. Auch die Auswirkungen auf die<br />
freiberuflich tätigen Zahnärzte habe Rot-Grün nicht bedacht.<br />
„Die Abschaffung der GOZ wäre für viele Praxen das Aus.<br />
Die flächendeckende Versorgung ließe sich dann nicht<br />
mehr sicherstellen“, warnt Carl. <br />
— Leo Hofmeier<br />
Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt Januar/Februar 2013<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
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11<br />
P O L I T I S C H E S
Patientenrechtegesetz und MDK<br />
Neben den (jedenfalls für zahnärztliche<br />
Behandlungen vollkommen unverhältnismäßigen)<br />
Anforderungen an die Informations-, Aufklärungsund<br />
Dokumentationspflichten hat der Gesetzgeber auch<br />
die Rechte der Patienten gegenüber den Kassen im<br />
Patientenrechtegesetz stärken wollen.<br />
Um eine zeitnahe Leistungsentscheidung der Versicherung<br />
herbeizuführen, ist im § 13 SGB V, der die Kostenerstattung<br />
regelt, folgender Passus eingefügt:<br />
„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen<br />
zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach<br />
Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche<br />
Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes<br />
der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt<br />
wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu<br />
entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche<br />
Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich<br />
einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu<br />
12 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
© DOC RABE Media/Fotolia.com<br />
unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb<br />
von drei Wochen Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag<br />
für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren<br />
durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang<br />
innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter<br />
nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann<br />
die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht<br />
einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter<br />
Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt<br />
keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die<br />
Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“<br />
Der Gesetzgeber unterscheidet also ganz klar zwischen<br />
gutachtlichen Stellungnahmen des MDK und den vertraglich<br />
vorgesehenen Gutachten im zahnärztlichen Bereich!<br />
Von gleichrangigen Verfahren kann also nicht gesprochen<br />
werden!<br />
Noch deutlicher wird der Gesetzgeber in der Begründung<br />
zu dieser Gesetzesänderung:<br />
„Da die auf der Grundlage der bundesmantelvertraglichen<br />
Vereinbarungen über das Gutachterverfahren erteilten<br />
Gutachteraufträge in der Regel von niedergelassenen<br />
Vertragszahnärzten neben dem regulären Praxisbetrieb<br />
zu erledigen sind, ist es sachgerecht, den zahnärztlichen<br />
Gutachtern eine längere Frist als dem Medizinischen<br />
Dienst zuzugestehen.“<br />
Damit ist eindeutig belegt, dass die in Niedersachsen praktizierte<br />
gutachtliche Stellungnahme des MDK durch Zahnärzte<br />
in eigener Praxis vom Gesetzgeber nicht vorgesehen<br />
ist. Damit bricht auch die Argumentation der Kassen in<br />
sich zusammen, der Gesetzgeber hätte diese Praxis im<br />
Jahre 2004 mit der Ausweitung der Leistungsbereiche<br />
(ursprünglich nur KFO) auf alle Gebiete der Zahnheilkunde<br />
gebilligt oder gar beabsichtigt!<br />
So bleibt nur noch ein Argument der Kassen übrig: Wir<br />
wollen die einmal errungene Machtposition nicht aufgeben!<br />
Spätestens jetzt sollte jeder für den MDK tätige Zahnarzt<br />
noch einmal in sich gehen, ob er dabei Handlangerdienste<br />
leisten will! <br />
— NZB-Redaktion
Berliner<br />
Volkstheater<br />
Der Berliner Politbetrieb tanzt zu häufig nach<br />
der Pfeife der Medien. Wer die Hauptstadt<br />
deswegen kritisiert, übersieht den Zeitgeist.<br />
In Hamburg ist man unaufgeregter, davon kann der Berliner<br />
Kosmos lernen. Ein bisschen Hamburger Gelassenheit täte<br />
dem Politikbetrieb gut, gerade was Konflikte anbelangt.<br />
Manches in Berlin ist künstlich aufgebläht. Schon die<br />
Begriffe „Berliner Republik“ und „Berliner Kosmos“ sind<br />
Kunstwörter und auch die Politik im Ganzen ist in Berlin<br />
künstlicher geworden, als sie es noch zu Bonner Zeiten<br />
war. Dort waren die Leute mehr mit ihrem Wahlkreis, mit<br />
ihrem bis dahin geführten Leben verbunden – was natürlich<br />
vor allem an der kleinstädtischen Atmosphäre der Bonner<br />
Republik lag.<br />
Der Berliner Politikbetrieb dagegen ist mehr auf sich selbst<br />
fixiert. Alle – Journalisten, Lobbyisten und Politiker – halten<br />
sich für den Nabel der Welt und haben zum Teil den Bezug<br />
zur Lebenswirklichkeit verloren. Das zeigt sich genauso im<br />
Politikstil: Die Berliner Sichtweise steht im Mittelpunkt. Was<br />
im Rest des Landes gesagt und gemacht wird, interessiert<br />
eher wenig. Manche Politiker in Berlin müssen verstehen<br />
lernen, dass sie selbst nicht das Maß aller Dinge sind. Und<br />
dass das, was auf den Fluren und in den Hintergrundgesprächen<br />
beredet wird, im wahren Leben überhaupt nicht<br />
wichtig ist.<br />
Bundespolitik ist auch nicht anders als Lokalpolitik<br />
Ein großer Irrtum muss ausgeräumt werden: Lokalpolitik ist<br />
auch nicht anders als Bundespolitik. Nur sind die Probleme<br />
von lokaler Art. Natürlich haut der landespolitische Alltag –<br />
das ist beim bundespolitischen Alltag ja kaum anders –<br />
wenige vom Hocker. Nur wenn die Menschen das Gefühl<br />
haben, es betrifft sie persönlich, kommt Interesse auf.<br />
Das trifft häufig zu, wenn sich etwas auf eine zugespitzte<br />
Fragestellung reduzieren lässt. Darum reißt die Euro-Rettung<br />
viel weniger mit als die Fragen nach Abtreibung oder<br />
Beschneidung. Darum lässt sich das Interesse für Themen<br />
nicht künstlich herbeiführen.<br />
Eine große Diskussion, wie um die Schulreform oder die<br />
Elbphilharmonie, interessiert und polarisiert weit über die<br />
Hamburger Grenzen hinweg. Ein kommunales Thema wie<br />
ein kleines Bauprojekt dagegen weckt nur Neugierde bei<br />
Menschen, die dort wohnen, wo gebaut wird.<br />
Es macht im Endeffekt keinen Unterschied, ob es<br />
ein Bundesthema oder ein lokales Thema ist.<br />
Politik darf nicht auf die Leimrute der Medien hereinfallen<br />
Die entscheidende Veränderung der vergangenen Jahre,<br />
die den Berliner Kosmos am meisten geprägt hat, ist die<br />
Art, wie Politik in den Medien stattfindet. Früher gab es eine<br />
klare Trennung zwischen Bericht und Kommentar. Auch<br />
dass Medien Kampagnen selber geführt haben – alleine<br />
oder sogar im Verbund – gab es fast nie. Heute sehen<br />
sich die Hauptstadt-Medien weniger als Berichterstatter,<br />
sondern mehr als Meinungsmacher. Zu Bonner Zeiten<br />
haben der Journalist noch einfach gefragt und die Politiker<br />
geantwortet. Das mag vielleicht langweiliger gewesen<br />
sein, hatte dafür aber mehr Tiefgang. Heute fällt die Politik<br />
zu oft auf die Leimrute der Medien herein. Das sollte nicht<br />
mehr passieren.<br />
Durch die dauerhafte Berichterstattung ist ein künstlicher<br />
Berlin-Hype entstanden. Es wird der Eindruck erweckt,<br />
man treffe in Berlin nur auf Großes und Wichtiges. Dabei<br />
ist Berlin eine Stadt mit ähnlichen Sorgen wie andere<br />
Städte. Der Zuwachs der Bedeutung der Medien ist kein<br />
Berlin-spezifisches Problem. In Deutschland wie anderswo<br />
beginnen Trends nun einmal in der Hauptstadt.<br />
Dass von Berlin eine Faszination ausgeht, wie sie es von<br />
Bonn nie tat, ist trotzdem unbestritten. Die Stadt hat viele<br />
unterschiedliche und einzigartige Angebote. Man spürt<br />
eine gewisse Aufbruchsstimmung, die Architektur ist beeindruckend,<br />
und selbstverständlich ist die Größe ein Faktor.<br />
Eine Hauptstadt prägt das gemeinsame kulturelle Geschehen,<br />
das ist in Paris oder Oslo ja genauso. <br />
— Quelle: The European 16.10.2012, www.theeuropean.de.<br />
Der Kommentar „Berliner Volkstheater” ist Teil des<br />
zweiten „The European“ Printmagazin, welches unter<br />
http://www.theeuropean.de/abo bestellbar ist.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
Fotos: © kk-artworks/Fotolia.com; © claudecastor86/Fotolia.com<br />
13<br />
P O L I T I S C H E S
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Zahnärzteschaft und den von diesem Berufsfeld abhängigen<br />
Branchen waren aus ganz Deutschland angereist.<br />
Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk<br />
2013 in Offenbach<br />
WIE ENTWICKELT SICH DER BERUFSSTAND?<br />
Zum 1. Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk war<br />
eine große Gruppe von Zahnärztinnen und<br />
Vertretern der Industrie und Zahntechnik am 1. Februar<br />
nach Offenbach gekommen. Dieser 1. Zukunftsgipfel fand<br />
statt auf Initiative von Dr. Karin Uphoff, Gründerin des<br />
ladiesdentaltalk, der Firma Pluradent, vertreten durch Uwe<br />
Jerathe, der Firma Dentsply Implants, vertreten unter<br />
anderem durch Brigitte Hofbeck sowie der Zeitschrift DZW,<br />
vertreten durch deren Chefredakteurin Dr. Marion Marschall.<br />
Die Frage, wie sich der Berufsstand verändert, betrifft eben<br />
nicht nur uns Zahnärzte, sondern auch die von den Zahnärzten<br />
abhängigen Branchen, wie die Zahntechnischen Laboratorien,<br />
die Dentaldepots und Beratungsfirmen. Zu einem<br />
gemeinsamen Brainstorming mit dem Ziel, Themen aufzuzeigen,<br />
die in Zukunft noch genauer betrachtet werden<br />
müssen, und daraus die Bedürfnisse der Zahnärztinnen zu<br />
ermitteln, waren die Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet<br />
angereist. Ein Fazit dazu gleich vorweg: Es ist<br />
erwünscht, daraus ein jährliches Treffen werden zu lassen.<br />
Es wurden mehrere Kurzvorträge gehalten, die sich auf die<br />
Themen Studium, Praxisgründung, Etablierung, Netzwerke<br />
aufbauen und Praxisübergabe bezogen. Zwischen den<br />
14 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
einzelnen Blöcken gab es Diskussionsrunden, in denen<br />
die Themen nochmals von den Teilnehmern beleuchtet<br />
und eigene Erfahrungen berichtet wurden.<br />
Die Frage, wie sich die Universitäten auf die hohe Zahl der<br />
weiblichen Studentinnen einstellen könnten, war natürlich<br />
sehr akademisch, da im Rahmen der Novellierung der<br />
Approbationsordnung auf diese Problematik bisher wohl<br />
überhaupt nicht eingegangen worden ist. Die Universitäten<br />
haben weder darüber nachgedacht, wie sie den Studentinnen<br />
mit Erleichterungen zur Vereinbarkeit des Studiums<br />
oder der universitären Assistenzzeit geschweige denn<br />
Universitätskarriere mit Familienplanung entgegenkommen<br />
könnten. Der u.a. daraus folgende Mangel an weiblichen<br />
Professorinnen wurde beklagt.<br />
Zusätzlich wurde erwähnt, dass das Behandlungsverbot für<br />
schwangere angestellte Zahnärztinnen auch für Studentinnen<br />
gilt, daher eine Schwangerschaft während des Studiums<br />
eher „kontraproduktiv“ sei und zu einer Verlängerung<br />
der Studienzeit führen kann.<br />
Beim Thema Praxisgründung wurde von Herrn Thomas Thiel<br />
(Pluradent) referiert, dass Zahnärztinnen eher weniger große<br />
Praxen gründeten, um weniger große Kredite riskieren zu<br />
Fotos: Privat
Dr. Karin Uphoff, Initiatorin des ladiesdentaltalk und<br />
EU-Unternehmensbotschafterin der „European commission<br />
enterprise and industry” mit dem Auftrag, Frauen für das<br />
Unternehmertum zu begeistern.<br />
müssen. Dafür legten sie mehr Wert auf schlüssige<br />
Hygienekonzepte sowie ergonomisch gestaltete Behandlungseinheiten<br />
mit höherem Bedienungskomfort und seien<br />
insgesamt innovativer. Für Hightech und anderen „Schnickschnack“<br />
könnten sie sich nicht so begeistern.<br />
Sie forderten vom Depot eine intensive Betreuung, kauften<br />
auch eher alles aus einer Hand. Bei der Planung der<br />
Praxisräume spiele der Teamgedanke eine größere Rolle.<br />
Der Sozialraum und die Möglichkeit, Kinder der Mitarbeiter<br />
kurzfristig unterzubringen, sind wichtige Fragen. Zahnärztinnen<br />
seien sorgfältiger bei der Standortwahl und variabler<br />
in den Öffnungszeiten.<br />
Von Seiten der Dentallabore wurde berichtet, dass sich<br />
die Kommunikation zwischen Techniker und Zahnärztin<br />
von der Kommunikation mit männlichen Zahnärzten stark<br />
unterscheide. Zahnärztinnen brauchen mehr zwischenmenschliche<br />
Sympathie; Ästhetik, Qualität und Service<br />
seien wichtiger, als der Preis; die Zahnärztin habe eine<br />
höhere soziale Kompetenz; könne Verbesserungsvorschläge<br />
besser annehmen und zuhören. Sie sei eine treue Kundin<br />
und wünsche keinen Auslandzahnersatz, sondern ein<br />
Netzwerk in der Nähe; sie wünsche sich unkomplizierte<br />
Abläufe und sei nicht so fixiert auf bestimmte Behandlungsabläufe.<br />
Allerdings sei die Zahnärztin wegen ihrer<br />
anderen Lebenssituation mit der Doppelbelastung durch<br />
Beruf und Familie und den häufig daraus resultierenden<br />
variableren Praxisöffnungszeiten oft ein Problem für das<br />
Labor, was zu längeren Arbeitszeiten führe.<br />
Zum Thema Absicherung wurde berichtet, dass die soziale<br />
Verantwortung für die Mitarbeiter stärker sei und die Zahnärztinnen<br />
sich nicht so gut gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft<br />
absicherten, wie die männlichen Kollegen. Eine Verdienstausfallsversicherung<br />
für die Zeit der Schwangerschaft<br />
werde von der Versicherungsbranche derzeit nicht angeboten,<br />
obwohl daran ein großes Interesse bestehe.<br />
Zum Bereich „Etablierung im Berufsleben“ referierte<br />
Dr. Susanne Gleau, Referentin für Zahnärztinnen der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, über das<br />
Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />
Es waren in den Bundesländern Bayern, Hamburg und<br />
Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren Umfragen<br />
durchgeführt worden, um die Situation der Zahnärztinnen<br />
besser zu erfassen, dabei haben sich folgende Punkte<br />
herauskristallisiert:<br />
das Thema Kinderbetreuung ist das größte Problem<br />
es wurden Unisextarife bei den Krankenversicherungen<br />
gefordert<br />
Körperschaften sollen Beiträge während der<br />
Schwangerschaft absenken<br />
der Beruf soll lukrativ und zukunftssicher bleiben<br />
Freiberuflichkeit als Mittel zur Selbstverwirklichung<br />
kontra Angestelltenarbeitsverhältnis in jüngeren Jahren<br />
Ein Vortrag betraf das Thema „Chefin sein“, es wurde erneut<br />
deutlich, dass der Wille zum Erfolg und der Mut zur<br />
Selbstständigkeit unabdingbar sind. Zahnärztinnen sind<br />
weniger risikobereit und weniger zielstrebig. Sie seien,<br />
emotionaler und führten ihre Praxis mit mehr Empathie.<br />
Teilweise hätten sie ein Autoritätsproblem im Umgang mit<br />
den Mitarbeitern und Patienten . Schwierigkeiten entstünden<br />
bei der beruflichen Weiterentwicklung, einerseits bedingt durch<br />
Schwierigkeiten, Fortbildungsveranstaltungen zeitlich <br />
Die Initiatoren des 1. Zukunftsgipfels (v.l.n.r.): Dr. Karin Uphoff,<br />
Dr. Marion Marschall (Chefredakteurin DZW), Brigitte Hofbeck<br />
(Dentsply Implants) und Uwe Jerahte (Pluradent).<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
15<br />
P O L I T I S C H E S
Birgit Dohlus, Journalistin, Vorstandsmitglied des Buena Vista<br />
Dentista Club referierte aus dem Fundus ihrer langjährigen<br />
Erfahrungen aus ihrer Arbeit in zahnärztlichen Körperschaften<br />
und Berufsverbänden zu den Besonderheiten von Zahnärztinnen<br />
im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie.<br />
<br />
organisieren zu können, andererseits auch durch mangelndes<br />
Selbstvertrauen bzw. Risikobereitschaft in männerdominierte<br />
Bereiche, wie z.B. Implantologie, zu gehen.<br />
Die Standespolitik sei ein weiteres wichtiges Thema, welches<br />
von den Zahnärztinnen aus Zeitgründen nicht genügend<br />
beachtet werde. Einer der Gründe liege in der langen<br />
Zeitspanne, die benötigt wird, um standespolitisch wirklich<br />
etwas bewegen zu können: Jahrelanges Sitzen in irgendwelchen<br />
Versammlungen sei mit der Doppelbelastung<br />
Familie und Praxis einfach schlechter vereinbar.<br />
Insgesamt wurde zu geringes Interesse der Zahnärztinnen<br />
an gesellschaftlichem Engagement bemängelt, aber auch<br />
fehlende Berührungspunkte im Studium mit Selbstverwaltung<br />
und Freiberuflichkeit.<br />
Verbessern kann man diese Situation durch regionale<br />
Netzwerke, über die ich kurz referierte, indem ich unser<br />
Netzwerk „ZfN regional“ vorstellte.<br />
Die Geschäftsführerin des „Buena Vista Dentista Club e.V.“<br />
Birgit Dohlus berichtete über ihre Vereinigung, die aus einer<br />
sehr inhomogenen Gruppe von Zahnärztinnen bestehe,<br />
die sich in sehr verschiedenen Lebensphasen befänden,<br />
die aber gemeinsame Themen bewegt.<br />
Birgit Dohlus berichtete, dass die Kolleginnen größere<br />
Schwierigkeiten hätten mit sogenannten „Wir-Verbindungen“,<br />
als Männer, die sich leichter hinter eine Gruppe einfügen<br />
würden.<br />
Die Idee Praxisnetzwerke als Zukunftsmodell, in dem die<br />
Einzelpraxis in einem Netzwerk mit Spezialisten verschie-<br />
16 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Dr. Tilli Hanßen, Zahnärztin, Mitglied der Zahnärzte für<br />
Niedersachsen (ZfN) und Vorstandsbeauftrage für die Belange<br />
der Zahnärztinnen der KZV Niedersachsen bei ihrem Vortrag<br />
zum Networking.<br />
dener Fachrichtungen kooperiert zur Nutzung von Synergieeffekten,<br />
wurde von einer Laborgruppe durch Herrn<br />
Alexander Rausch vorgestellt.<br />
Auch das Thema „social media“, wie Facebook, wurde<br />
diskutiert. Die Fachanwältin Katri Lyck berichtete über<br />
Möglichkeiten der Darstellung im Internet.<br />
Bei Praxisübergaben würden sich die Kolleginnen vorausschauender<br />
verhalten als ihre männlichen Kollegen. Sie<br />
nähmen früher Partner zwecks Praxisübergabe mit auf und<br />
seien auch weniger beratungsresistent, so berichtete Frau<br />
Petra Knödler von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, Zahnärztinnen<br />
agieren ganz offensichtlich anders als Männer, wollen aber<br />
ebenso freiberuflich und selbstständig arbeiten. Veränderungen<br />
werden und müssen auch in der Zukunft stattfinden,<br />
z.B. von Seiten der universitären Ausbildung, bei der Arbeit<br />
in standespolitischen Gremien und Verwaltungen. Die<br />
Einzelpraxis wird nicht aussterben, weil größere Gemeinschaftspraxen<br />
ein höheres Konfliktpotential aufweisen und<br />
wegen der dadurch bedingten Fluktuation der Zahnärzte<br />
für viele nur ein Durchgangsstadium sowie eine Möglichkeit<br />
für eine verlängerte Assistenzzeit darstellen.<br />
Der erste „ladiesdentaltalk“ in Niedersachsen wird am<br />
21. Juni 2013 in Oldenburg stattfinden. Nähere Infos dazu<br />
finden Sie unter http://www.ladies-dental-talk.de/termine. <br />
— Dr. Tilli Hanßen, Jesteburg<br />
Vorstandsbeauftragte der KZV Niedersachsen für die<br />
Belange der Zahnärztinnen
Reparatur zahnärztlicher<br />
Restaurationen<br />
KOMPOSITE ERMÖGLICHEN DIE VERBINDUNG<br />
ZWISCHEN UNTERSCHIEDLICHEN MATERIALIEN<br />
Es ist heute möglich, Komposite mit Zahnhartsubstanzen (Schmelz, Dentin),<br />
metallischen Werkstoffen (Amalgam, Gussmetall) sowie zahnfarbenen<br />
Materialien (Komposit, Keramik) adhäsiv zu verankern. Dies macht man<br />
sich unter anderem bei der Reparatur zahnärztlicher Restaurationen mittels<br />
Kompositen zunutze. Die technischen Arbeitsabläufe sind in Tabelle 1<br />
zusammengefasst.<br />
Oberflächensäuberung, absolute Trockenlegung (falls möglich; ansonsten<br />
relative Trockenlegung und ggf. Einbringen eines Fadens), Präparation<br />
Mechanische Konditionierung (Sandstrahlen), Spülen<br />
Falls erforderlich: Anlegen einer Matrize, Verkeilen, Separieren<br />
(Separationsring)<br />
Chemische Konditionierung (Säureapplikation, Spülen, Trocknen)<br />
Falls erforderlich Silanisieren (insbesondere bei Keramiken)<br />
Applikation von Primer und Adhäsiv, Lichthärtung<br />
Falls erforderlich: Opakerapplikation, Lichthärtung (insbesondere bei<br />
Gussmetallen, wenn ästhetische Belange eine Rolle spielen)<br />
Einbringen von Komposit in Schichten mit jeweiliger Lichthärtung<br />
Ausarbeiten und Feinkorrektur der Reparatur-Restauration,<br />
Okklusionskontrolle, Politur<br />
Prüfung auf Hygienefähigkeit<br />
(individuelle Anpassung von Interdentalraumbürsten)<br />
Tabelle 1<br />
Im Einzelfall kann es notwendig sein,<br />
das in Tabelle 1 beschriebene Vorgehen<br />
zu modifizieren, um spezifischen<br />
Eigenschaften der zu bearbeitenden<br />
Oberflächen oder der jeweiligen klinischen<br />
Situation Rechnung zu tragen.<br />
Wenn die Verarbeitungskriterien, die<br />
bei der Anwendung von Kompositen<br />
empfohlen werden, auch bei Reparatur-<br />
Restaurationen eingehalten werden,<br />
dürften diese eine ähnliche Lebensdauer<br />
aufweisen wie einzeitig eingebrachte<br />
Komposit-Restaurationen. Allerdings<br />
gibt es über die Langlebigkeit<br />
von Reparatur- Restaurationen bislang<br />
nur wenig Literatur. Dies macht es<br />
schwierig, verbindliche Empfehlungen<br />
zur Indikation und Kontraindikation<br />
von Reparatur-Restaurationen zu<br />
geben. Gleichwohl setzen sie sich<br />
Abb. 01: Sekundärkaries. Mehrere Jahre<br />
alte, ausgedehnte Komposit-Restauration<br />
(okklusal-distal-palatinal) an einem ersten<br />
oberen Molaren. Mesial ist eine deutliche<br />
Sekundärkaries zu erkennen. Keine<br />
Hinweise auf klinisch relevante endodontische,<br />
parodontale oder funktionelle<br />
Schäden. Falls die Kariesausdehnung<br />
begrenzt sein sollte (was sich trotz Röntgenaufnahme<br />
erst nach einer Präparation<br />
definitiv entscheiden lässt), wird eine<br />
Reparatur-Restauration als Alternative zu<br />
einer Austausch-Restauration in Erwägung<br />
gezogen.<br />
wegen der Möglichkeit, substanzschonend<br />
vorzugehen, immer mehr<br />
durch. In Abb. 1 bis 9 wird das Procedere<br />
für die Reparatur einer Komposit-<br />
Restauration beschrieben, in Abb. 10<br />
bis 18 das analoge Vorgehen für die<br />
Reparatur einer Keramik-Restauration<br />
(vgl. auch Staehle, H. J. Quintessenz<br />
60, 705-711; 2009). Wegen der geringen<br />
Kenntnisse zum Langzeitverhalten<br />
muss vom Zahnarzt eine sorgfältige<br />
Nutzen-Risiko-Beurteilung unter<br />
Beachtung der individuellen Ausgangslage<br />
vorgenommen werden. <br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
17<br />
Fotos: © Prof. Dr. Dr. Staehle<br />
F A C H L I C H E S
2 3 4<br />
Abb. 02: Trockenlegung. Situation unter absoluter Trockenlegung mittels Kofferdam.<br />
Abb. 03: Nach Beginn der Präparation. Die weitere Kavitätengestaltung richtet sich nach der Ausdehnung der Karies.<br />
Abb. 04: Nach Kariesentfernung. Situation nach Kariesentfernung, Sandstrahlung, Einsatz einer Partialmatrize, Verkeilung und Anlegen<br />
eines Separationsrings. Anschließend erfolgt das Anätzen mit Phosphorsäure sowie das Spülen und Trocknen. Das Auftragen von Silan<br />
ist bei Reparaturen von Komposit-Restaurationen (im Gegensatz zu Keramik-Restaurationen) fakultativ. Vor dem Einbringen von<br />
Komposit wird ein Primer und ein Adhäsiv (z. B. Optibond FL) entsprechend den Herstellervorschriften aufgetragen.<br />
5 6 7<br />
Abb. 05: Kompositinsertion. Nach dem Einbringen des Komposits und Lichthärtung.<br />
Abb. 06: Matrizenentfernung. Nach dem Entfernen der Matrize.<br />
Abb. 07: Überschussentfernung. Approximale Überschüsse werden mit einem sichelförmigen Skalpell entfernt.<br />
Bei der Aufklärung des Patienten<br />
muss darauf hingewiesen werden,<br />
dass prognostische Abschätzungen<br />
bislang nicht zuverlässig möglich sind.<br />
Es ist aber zu erwarten, dass in Kürze<br />
aussagekräftige klinische Studien<br />
zur Erfolgsrate vorliegen werden. Im<br />
Zeitalter der Adhäsivtechnik werden<br />
Reparatur-Restaurationen voraussichtlich<br />
bald zum Routinespektrum der<br />
restaurativen Zahnheilkunde zählen.<br />
— Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle<br />
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde<br />
der Mund-, Zahn- und Kieferklinik<br />
des Universitätsklinikums Heidelberg<br />
Quelle: Zahnärzteblatt<br />
Baden-Württemberg 12/2011<br />
18 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
8 9<br />
Abb. 08: Feinkorrektur. Nach Entfernung des Kofferdams erfolgt die okklusale Feinkorrektur<br />
und Politur. Man beachte die geringfügige Traumatisierung der Papille durch die<br />
Verkeilung.<br />
Abb. 09: Interdentalraumhygiene. Abschließend erfolgt die individuelle Auswahl einer<br />
geeigneten Interdentalraumbürste. Es bestehen gute Chancen, dass die reparierte<br />
Komposit-Restauration viele weitere Jahre überleben wird.
10 11 12<br />
Abb. 10: Keramikbruch. Neue, indirekt hergestellte Keramik-Restauration (okklusal-mesial-bukkal-lingual) an einem ersten unteren Molaren.<br />
Mesial ist kurze Zeit nach dem Einsetzen des Inlays ein Stück Keramik abgebrochen. Keine Hinweise auf klinisch relevante endodontische,<br />
parodontale oder funktionelle Schäden. Es wird eine Reparatur-Restauration als Alternative zu einer Austausch-Restauration in<br />
Erwägung gezogen.<br />
Abb. 11: Trockenlegung. Situation unter absoluter Trockenlegung mittels Kofferdam.<br />
Abb. 12: Präparation. Situation nach Präparation. Anschließend erfolgt die Sandstrahlung.<br />
13 14 15<br />
Abb. 13: Matrize. Einsatz einer Partialmatrize, Verkeilung und Anlegen eines Separationsrings. Anschließend erfolgt das Anätzen sowie<br />
das Spülen und Trocknen. Das Auftragen von Silan ist bei Reparaturen von Keramik-Restaurationen obligatorisch. Vor dem Einbringen<br />
von Komposit wird ein Primer und ein Adhäsiv (z. B. Optibond FL) entsprechend den Herstellervorschriften aufgetragen.<br />
Abb. 14: Kompositinsertion. Nach dem Einbringen von Komposit und Lichthärtung wird die Matrize entfernt.<br />
Abb. 15: Feinkorrektur. Nach Entfernung des Kofferdams erfolgt die okklusale Feinkorrektur und Politur.<br />
16 17 18<br />
Abb. 16: Interdentalraumhygiene. Abschließend erfolgt die individuelle Auswahl einer geeigneten Interdentalraumbürste.<br />
Es bestehen gute Chancen, dass die reparierte Restauration viele Jahre überleben wird.<br />
Abb. 17: Acht Jahre später. Situation acht Jahre nach Herstellung der Reparatur-Restauration. Es sind keine klinisch relevanten Schäden<br />
der Zahnhartsubstanzen, des Endodonts, des Parodonts oder der Funktion festzustellen. Heute würde man in so einem Fall erst gar<br />
kein Keramikinlay herstellen, sondern gleich eine direkte Komposit-Restauration.<br />
Abb. 18: Elf Jahre später. Situation elf Jahre nach Herstellung der Reparatur-Restauration. Es sind nach wie vor keine klinisch relevanten<br />
Schäden festzustellen. Der Übergang der Reparatur-Restauration aus Komposit zur Zahnhartsubstanz erscheint sogar homogener als<br />
die Klebefuge zwischen Keramikinlay und Zahnschmelz. Die reparierte Restauration wird voraussichtlich noch viele weitere Jahre in<br />
Funktion bleiben. <br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
19<br />
F A C H L I C H E S
Ästhetische Restaurationen im<br />
Frontzahnbereich<br />
VON FÜLLUNGEN BIS ZU KOMPOSITVENEERS<br />
Einleitung<br />
Die Bedeutung zahnfarbener Restaurationen in der täglichen<br />
Praxis steigt zunehmend, da sich die ästhetischen<br />
Bedürfnisse unserer Patienten in den zurückliegenden Jahren<br />
deutlich geändert haben. Ganz besonders wichtig ist dies<br />
selbstverständlich im Frontzahnbereich. Hier sind die<br />
Zähne mit entscheidend für ein schönes Lächeln. Dabei<br />
spielen neben Farbe und Form der Zähne auch der Zahnfleischverlauf<br />
und die Lachlinie eine wichtige Rolle.<br />
Eventuell vorliegende Farbbeeinträchtigungen, Lücken,<br />
Mittellinienverschiebungen und kariöse Läsionen führen zu<br />
mehr oder weniger gravierenden ästhetischen Problemen.<br />
Abbildung 1 zeigt ein sicher in seiner massiven Ausprägung<br />
glücklicherweise nicht alltägliches Beispiel. Allerdings bedeuten<br />
auch kleinere Unzulänglichkeiten nicht selten eine<br />
nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung der Lebensqualität<br />
der betroffenen Patientinnen und Patienten. Ästhetisch<br />
störende Probleme im Bereich der Zähne bedürfen daher<br />
einer modernen, hochwertigen zahnärztlichen Therapie<br />
und spielen bei der Restauration von Frontzähnen eine<br />
ganz entscheidende Rolle.<br />
20 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Abb. 1: Durch massive kariöse Läsionen treten nicht nur<br />
medizinische Probleme auf. Auch in solchen Fällen leiden die<br />
betroffenen Patienten nicht selten stark unter ihrem Aussehen.<br />
In diesem Fall hat dies dazu geführt, den Zahnarztbesuch über<br />
eine sehr lange Zeit zu verweigern.<br />
Die Kenntnis der modernen Adhäsivtechnik ist in dieser<br />
Teildisziplin der Zahnheilkunde essentiell. Für Füllungen und<br />
die Durchführung von Farb- und Formkorrekturen standen<br />
dem Zahnarzt bisher einerseits die direkten Restaurations-<br />
ERFOLGSRATEN VON KOMPOSIT-FÜLLUNGEN AN FRONTZÄHNEN<br />
Autoren Jahr Restauration Zeitraum Erfolgsrate<br />
Beier et al. 2012 Veneers 20 Jahre 82,9 %<br />
D’Arcangelo et. al 2011 Veneers 7 Jahre 97,5 %<br />
Guess und Stappert 2008 Veneers 5 Jahre 97,5 %<br />
Layon und Walton 2007 Veneers 16 Jahre 73,0%<br />
Fradeani et al. 2005 Veneers 12 Jahre 94,4 %<br />
Segal 2001 Kronen 6 Jahre 98,9 %<br />
Wolf et al. 2010 Komposit Klasse IV 5 Jahre 79,2 %<br />
Demirci et al. 2008 Komposit Klasse III 2 Jahre 96,4 %<br />
Tab. 1: Ergebnisse klinischer Studien zur Erfolgsrate von Frontzahnrestaurationen.<br />
Fotos: © PD Dr. Gernhardt
Abb. 2: Der Zapfenzahn 22 ist deutlich zu erkennen. Nach<br />
kieferorthopädischer Vorbehandlung wurde die Versorgung<br />
mittels Keramikveneer angestrebt. Präparationsmaßnahmen<br />
waren nur marginal durchzuführen.<br />
techniken mit Kompositmaterialien oder auf der anderen<br />
Seite die indirekten Restaurationsmöglichkeiten mit Hilfe<br />
von Kronen und Veneers aus Vollkeramik oder Komposit<br />
zur Verfügung (Abbildungen 2 und 3).<br />
Direkte Restaurationen in größerem Ausmaß sind hinsichtlich<br />
Zeit, Verarbeitungstechnik und Formgestaltung aufwändig<br />
und benötigen ein großes Maß an individuellen Fertigkeiten.<br />
Der große Vorteil liegt allerdings darin, dass die direkte<br />
Technik im Vergleich zu indirekten Verfahren weniger oder<br />
gar nicht invasiv und meist auch weniger kostenintensiv ist.<br />
In der täglichen Praxis werden jedoch aufgrund der<br />
scheinbar höheren Erfolgssicherheit oft die indirekten<br />
Restaurationstechniken angewendet, die mit erheblichen<br />
Präparationsmaßnahmen, Zeitaufwand und Kosten<br />
verbunden sind.<br />
Bei Betrachtung der verfügbaren Literatur fällt zunächst auf,<br />
dass im Falle der indirekten Versorgungen mit vollkeramischen<br />
Restaurationen im Front- und Seitenzahnbereich<br />
zahlreiche Studien publiziert wurden. Im Falle der direkten<br />
Versorgung mit Kompositen zeigt sich dagegen ein<br />
differenzierteres Bild: Während für den Seitenzahnbereich<br />
zahlreiche Studien verfügbar sind, existieren für den Frontzahnbereich<br />
nur vergleichsweise wenige Langzeitstudien.<br />
Betrachtet man die publizierten unterschiedlichen Ergebnisse<br />
im Frontzahnbereich, so lässt sich zusammenfassend<br />
sagen, dass vollkeramische Restaurationen (Veneers, Kronen)<br />
sehr gute Ergebnisse über einen mittlerweile sehr langen<br />
Untersuchungszeitraum gewährleisten (Tabelle 1). Erfolgsraten<br />
über einen Zeitraum von 20 Jahren wurden in einer<br />
aktuellen Studie von Beier et al. mit 82,9 Prozent angegeben.<br />
Über einen Zeitraum von 5 Jahren zeigen viele Untersuchungen<br />
Erfolgsraten von 92 Prozent und höher.<br />
Die Ergebnisse der wenigen Studien, die sich mit den<br />
Erfolgsaussichten von Kompositfüllungen im Frontzahnbereich<br />
beschäftigen, beschreiben über einen Zeitraum von<br />
5 Jahren Erfolgsraten zwischen 79 und 96 Prozent (Tabelle 1).<br />
Hauptmängel der direkten Technik sind oftmals Schwierig-<br />
Abb. 3: Die fertige Restauration liefert ein funktionell und<br />
ästhetisch ansprechendes Ergebnis.<br />
keiten mit der Randgestaltung, der Farbgebung, der Approximalraumgestaltung,<br />
der Gestaltung der transluzenteren<br />
Schmelzschicht sowie der anatomischen Form. Materialund<br />
verarbeitungstechnisch sind Mikroporositäten und<br />
Lufteinschlüsse keine Seltenheit. Dies kann bisweilen zu<br />
Verfärbungen und ästhetischen Einbußen führen.<br />
Mit der Einführung der präfabrizierten Kompositveneers<br />
(z. B. Componeer, Coltène/Whaledent AG, Altstätten, CH)<br />
in den zurückliegenden Jahren ist eine weitere Versorgungsoption<br />
für die Praxis verfügbar geworden, die es<br />
ermöglichen soll, die Vorteile beider bewährten Restaurationsformen<br />
zu vereinen. Am Beispiel eines Patientenfalls<br />
sollen Möglichkeiten und klinische Vorgehensweise kurz<br />
vorgestellt werden.<br />
Klinischer Fall<br />
Eine 23-jährige Patientin stellte sich mit massiven Defiziten<br />
im Bereich der vier Oberkieferfrontzähne vor (Abbildung 4<br />
auf Seite 22). Es wurde geplant, die vier Schneidezähne<br />
mit Hilfe von präfabrizierten Kompositveneers (Componeer,<br />
Coltène/Whaledent AG) zu versorgen und dadurch Form,<br />
Länge und Aussehen zu verbessern. Bei diesem System<br />
sind die Schalen in drei Größen (S, M und L) und zwei<br />
unterschiedlichen Farben erhältlich. Die Auswahl der Größe<br />
erfolgt mit dem mitgelieferten Auswahlschlüssel.<br />
In diesem Fall wurden für die zentralen und lateralen<br />
Schneidezähne die Schalen der Größe L ausgewählt. Nach<br />
Reinigung der Zähne wurde die Farbauswahl durchgeführt.<br />
Wir entschieden uns für die Farbe „Universal“ der Schalen<br />
und die Farbe A2/B2 des Füllungs- und Befestigungskomposits.<br />
Die Schalen sind standardisierten Formen nachempfunden<br />
und müssen zunächst den individuellen Gegebenheiten<br />
der Patientin angepasst werden. Für die vorsichtige Formund<br />
Längenkorrektur der Schalen eignet sich am besten<br />
eine der gröberen Schleifscheiben. Bedingt durch die <br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
21<br />
F A C H L I C H E S
Abb. 4: Die frontale Ansicht gibt einen Überblick über das<br />
Ausmaß der erosions- und abrasionsartigen, deutlich sichtbaren<br />
Defekte der oberen Schneidezähne. Im Bereich von 11 sind noch<br />
Kompositreste einer vorangegangenen Restauration erkennbar.<br />
<br />
geringe Schichtstärke der Schalen von 0,3 mm, mussten<br />
nur minimale Präparationsmaßnahmen im mesialen<br />
Zervikalbereich an den beiden zentralen Schneidezähnen<br />
durchgeführt werden. Die beiden lateralen Schneidezähne<br />
wurden nicht präpariert.<br />
Nach der Applikation des Kofferdams wurden die Zahnoberflächen<br />
mit Phosphorsäure sorgfältig konditioniert<br />
(Etchant Gel S, Coltène/ Whaledent AG). Das One Coat<br />
Bond (Coltène/Whaledent AG) wird gleichmäßig auf die<br />
konditionierte Oberfläche aufgetragen.<br />
Im vorliegenden Fall wurde das Komposit (Farbe A2 und<br />
B2) mit einem geeigneten Instrument zentral auf die zu<br />
befestigende Seite der Kompositschalen appliziert.<br />
Anschließend wurden alle Schalen gleichzeitig mit dem<br />
mitgelieferten Applikationsinstrument unter sanftem, aber<br />
konstantem Druck in die entsprechende Position gebracht.<br />
Während die Schalen in Position gehalten werden, können<br />
grobe Überschüsse mit einem Handinstrument entfernt<br />
und das Komposit sicher an die Ränder adaptiert werden.<br />
PD DR. CHRISTIAN GERNHARDT<br />
Zahnmedizinstudium bis 1997 in Freiburg (Breisgau),<br />
Promotion 1997, Habilitation 2009. Seit 1999 Oberarzt,<br />
seit 2008 stellvertretender Direktor der Universitätspoliklinik<br />
für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie der MLU in<br />
Halle (Saale). Seit 2006 Mitglied des Vorstandes der DGET.<br />
Seit 2011 Mitglied des Vorstandes der ZÄK S.-A. und<br />
Referent für Fort- und Weiterbildung der ZÄK S.-A.<br />
22 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Abb. 5: Die frontale Ansicht zeigt im Vergleich zum Ausgangsbefund<br />
ein gelungenes Ergebnis: Die vier Kompositveneers wurden<br />
abschließend mit rotierenden Instrumenten, Polierscheiben und<br />
Polierbürsten individualisiert.<br />
Danach erfolgt die Lichtpolymerisation. Die grobe Überschussentfernung<br />
wurde mit rotierenden Instrumenten<br />
durchgeführt. Für die Bearbeitung der approximalen Bereiche<br />
eignen sich Finier- und Polierstreifen unterschiedlicher<br />
Rauigkeiten.<br />
Prinzipiell haben die Kompositveneers eine Grundform mit<br />
sehr leicht ausgeprägten anatomischen Merkmalen, die es<br />
bisweilen erfordern, die Oberfläche in einem abschließenden<br />
Arbeitsschritt individuell mit unterschiedlichen rotierenden<br />
Instrumenten zu akzentuieren. Vergleicht man den<br />
Ausgangszustand (Abbildung 4) mit dem Endresultat<br />
(Abbildung 5 auf Seite 22), so kann eine deutliche Verbesserung<br />
der Situation konstatiert werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Die präfabrizierten Kompositveneers können, wie in<br />
vorliegendem Fall gezeigt, bei geeigneter Indikation eine<br />
optimierte und vereinfachte restaurative Versorgung im<br />
Frontzahnbereich ermöglichen und schaffen in Hinblick<br />
auf Funktion, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik weitere<br />
Behandlungsoptionen, von denen Patient und Zahnarzt<br />
gleichermaßen profitieren können.<br />
Allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass derzeit<br />
noch keine wissenschaftlichen Daten, die im Sinne einer<br />
evidenz-basierten Zahnmedizin verlässliche Aussagen<br />
über die Langzeitprognose und die Haltbarkeit erlauben,<br />
existieren. Nach internationalem Standard durchzuführende<br />
klinische Langzeitstudien und ausstehende notwendige<br />
Laboruntersuchungen müssen zeigen, dass die hoffnungsvollen<br />
Komposit-Veneer-Systeme die hohen Erwartungen<br />
erfüllen können. <br />
— PD Dr. Christian R. Gernhardt<br />
Quelle: Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt 3/2012<br />
Literaturliste beim Autoren
RKI-konforme Wasserhygiene auf der IDS<br />
Die Dentalwelt wartet gespannt auf den 12. März 2013. Dann öffnet die weltweit größte und wichtigste Dentalmesse<br />
in Köln ihre Pforten. Die IDS bietet die ideale Plattform, sich über Neuheiten, die aktuelle Gesetzeslage und<br />
über Themen zu informieren, die den Zahnmediziner direkt betreffen, jedoch oft nicht in seinem Fokus liegen.<br />
Im Zuge immer strenger werdender Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt und laufender Gesetzesänderungen<br />
beim Infektionsschutz und der Trinkwasserverordnung, sollte dem Qualitäts- und Hygienemanagement<br />
besondere Beachtung geschenkt werden. Keinem Praxisinhaber nützen die teuersten Dentaleinheiten und das<br />
neueste Hand- und Winkelstück, wenn Biofilm und aggressive Desinfektionsmittel die Einheiten korrosiv machen<br />
und verstopfen.<br />
Praxisinhaber, die sich über richtig angewandte Wasserhygiene informieren wollen, sind herzlich eingeladen,<br />
den Stand der BLUE SAFETY GmbH (Halle 2.2, Stand F069) auf der IDS zu besuchen. Bei einer kleinen Erfrischung<br />
und leckerem Gebäck klärt das Team von BLUE SAFETY vor Ort über bestehende RKI-Richtlinien, das Infektionsschutzgesetz<br />
und die Risiken der falschen Wasserdesinfektion auf. Es lohnt sich, das Hygiene-Technologie-<br />
Konzept genauer kennen zu lernen.<br />
Für interessierte Dentisten, die nicht zu Gast auf der IDS sind, bietet sich die Möglichkeit, schon vorher eines der<br />
Webinare der BLUE SAFETY GmbH im Dental Tribune Study Club zu besuchen. Dort referieren am 30. Januar<br />
und am 27. Februar um jeweils 15.00 Uhr Frau Dr. med. dent. MSc Susie Vogel und Herr Jan Papenbrock,<br />
Geschäftsführer der BLUE SAFETY GmbH, über dentale Wasserhygiene. Interessierte können sich unter<br />
www.dtstudyclub.de kostenlos registrieren und den Webinaren beiwohnen.<br />
Kontakt:<br />
BLUE SAFETY GmbH<br />
Siemensstraße 57, 48153 Münster<br />
Tel: 0251 /92778540, Fax: 0251/ 92778541<br />
hello@bluesafety.com, www.bluesafety.com<br />
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Champions-Implants stellt seinen Produktkatalog 2013 vor. Auf knapp 40 Seiten werden die<br />
kompletten Champions ® -Systeme samt Zubehör präsentiert: Die einteiligen Champions ® mit<br />
Vierkant- und Kugelkopf sowie das zweiteilige Champions (R)Evolution ® .<br />
Wer das Champions-System nicht kennt, wird zunächst über einen Katalog von nur 40 Seiten<br />
für drei komplette Implantat-Systeme samt Zubehör erstaunt sein. Aber genau hier liegt der<br />
Erfolg: „Reduce to the max“ – mit einer übersichtlichen<br />
Anzahl von Zubehör können sämtliche Implantations-<br />
Indikationen gelöst werden. Minimal-invasiv „flapless“ mit<br />
den einteiligen und den Champions (R)Evolutions ® , aber<br />
auch mit Mukoperiost-Lappen – selbst in Verbindung mit<br />
Augmentationen – mit den zweiteiligen (R)Evolutions ® .<br />
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23<br />
F A C H L I C H E S
Neueste Komposite –<br />
viele Behauptungen<br />
WAS IST FÜR DIE PRAXIS WICHTIG,<br />
WELCHE FEHLER PASSIEREN AM HÄUFIGSTEN?<br />
In den vergangenen zehn bis 15 Jahren sind mehr<br />
neue Füllungsmaterialien auf den Markt gekommen<br />
als in der gesamten Geschichte der Zahnmedizin davor.<br />
Die Industrie wirbt heute mit Nanofillerkompositen,<br />
schrumpfungsarmen Monomeren und der Bulk-Fill-Technik.<br />
Aber welche Vor- und Nachteile haben diese neuen<br />
Produkte? Die hohe Anzahl und die rasche Abfolge an<br />
Füllungsmaterialien spiegelt eine umfangreiche Entwicklung<br />
wider, die es dem Zahnarzt erschwert, auf dem<br />
aktuellen Wissensstand zu bleiben. Angesichts der<br />
Informationsflut ist es zudem sehr schwierig, wichtige<br />
Kriterien für die Entscheidungsfindung herauszufiltern.<br />
Der Artikel soll eine kurze Übersicht und Klassifizierung<br />
von aktuellen Kompositen geben, mit einigen Hinweisen<br />
zur klinischen Anwendung und zu Fehlerquellen.<br />
© CandyBox Images/Fotolia.com<br />
24 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Klassifikation von Kompositen<br />
Kompositkunststoffe werden in der Regel nach Füllkörperart<br />
(Nanofiller, Mikrofiller, Makrofiller, etc.), Matrix (Monomerarten)<br />
und Viskosität („packable“, „universal“, „flowable“) eingeteilt.<br />
Hochgefüllte Komposite sind meist höher viskös, fließfähige<br />
Komposite besitzen weniger Füllkörpervolumen, wobei<br />
auch die Partikelgröße starken Einfluss auf die Viskosität<br />
hat. Größere Partikel und Füllkörpermenge (z.B. Größenordnung<br />
10 µm) führen zu einer höheren Biegefestigkeit und<br />
einem höheren E-Modul als kleine Füllkörper und man<br />
kann so auch volumenmäßig mehr Füllkörper einbringen,<br />
was die Polymerisationsschrumpfung reduziert. Kleine<br />
Füllkörper (Mikro- und Nanofiller) ergeben daher eine<br />
schlechtere Biegefestigkeit, dafür ist aber die Abrasion<br />
geringer und die Polierbarkeit sowie der Oberflächenglanz<br />
sind besser. Auch die Transluzenz wird maßgeblich von<br />
den Füllkörpern und deren Größe beeinflusst, was bei den<br />
modernen Bulk-Fill-Kompositen sehr bedeutend ist.<br />
Manche Hersteller werben oft mit einer einzelnen Eigenschaft<br />
ihres neuen Produktes, verschweigen aber andere<br />
Parameter, die weniger günstig abschneiden. Beispielsweise<br />
kann man einen niedrigen Schrumpf erzeugen,<br />
indem man weniger Initiatoren einbringt, dann härtet aber<br />
das Komposit schlechter aus und weist neben erhöhter<br />
Monomerfreisetzung zum Beispiel auch weniger Biegefestigkeit<br />
auf, was aber der Zahnarzt in der Praxis nicht erkennen<br />
kann. Für die Gesamtbewertung eines Komposits sollte<br />
man deshalb immer mehrere Faktoren heranziehen.<br />
Manche Parameter wie etwa die Druckfestigkeit sind heute<br />
bedeutungslos und wenig aussagekräftig, werden aber<br />
immer noch gemessen, weil sie auch bei schwachen<br />
Produkten meist noch gute Werte zeigen.<br />
Selbstadhäsive Komposite sind zwar seit geraumer Zeit<br />
erhältlich, derzeit aber nicht als definitives Füllungsmaterial<br />
zu empfehlen. Eigene Labor- und klinische Studien belegen<br />
mit den heute zur Verfügung stehenden Materialien höhere<br />
Misserfolgsquoten. Der Verzicht auf ein Dentinadhäsiv
Fotos: © Prof. Dr. R. Hickel<br />
Abb. 1: Vergleich der Viskosität verschiedener<br />
Bulk-Fill-Komposite.<br />
spart zwar einen Schritt ein, erfordert aber, dass andere<br />
Werkstoffparameter für die bessere Benetzung und damit<br />
Haftung am Zahn reduziert werden müssen. Dennoch ist<br />
die Benetzung der Oberfläche mit einem viskösen selbstadhäsiven<br />
Komposit schwierig. Insgesamt stellen deshalb<br />
derzeit selbstadhäsive Komposite einen Kompromiss dar,<br />
sie sind für permanente Seitenzahnrestaurationen nicht zu<br />
empfehlen. Bulk-Fill-Komposite werden seit zwei Jahren<br />
angeboten und haben momentan den höchsten Zuwachs<br />
bei den Verkaufszahlen, wobei das Material SDR (Smart<br />
Dentin Replacement) der Marktführer ist. „Bulk-Fill“ bedeutet,<br />
dass man eine Kavität in einem Zug, also ohne Schichttechnik,<br />
lege artis füllen kann. Bulk-Fill-Komposite weisen<br />
eine höhere Polymerisationstiefe (ca. vier Millimeter) gegenüber<br />
herkömmlichen Kompositen (nur zwei Millimeter) auf<br />
Abb. 2: Unterschiedliche Struktur und Verteilung der<br />
Füllkörper in verschiedenen Kompositen.<br />
und verursachen bei der Aushärtung wesentlich weniger<br />
Schrumpfungsstress. SDR erzeugt trotz vergleichsweise<br />
hoher Volumenschrumpfung den geringsten Polymerisationsschrumpfungsstress.<br />
Dies wird in den verschiedenen<br />
Produkten durch neue Monomerverbindungen und verbesserte<br />
Initiatorsysteme erreicht.<br />
Die Bulk-Fill-Komposite werden in zwei Untergruppen eingeteilt,<br />
nämlich die niedrig viskösen, also die „Flowables“,<br />
und diejenigen mit höherer Viskosität (Abb. 1). Die niedrig<br />
viskösen Materialien benötigen noch eine Deckfüllung aus<br />
einem herkömmlichen Komposit, da sie weniger gefüllt<br />
sind, vergleichsweise große Partikel aufweisen und wegen<br />
der raueren Oberfläche weniger abrasionsfest sind (Abb. 2).<br />
Außerdem wäre die Gestaltung der Kaufläche mit „Flowables“<br />
schwierig. <br />
NEU NEU<br />
F A C H L I C H E S<br />
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Abb. 3: Die Lichtmenge, die durch eine zwei Millimeter starke<br />
Schicht von Venus Diamond dringt, ist die gleiche, die man<br />
bei Venus Bulk Fill unter einer sechs Millimeter dicken Schicht<br />
messen kann.<br />
Abb. 4: Biegefestigkeit und E-Modul verschiedener Komposite.<br />
<br />
Um auch die tieferen Areale des Komposits bei der Lichthärtung<br />
noch ausreichend mit Licht zu versorgen, sind<br />
die Bulk-Fill-Komposite generell transluzenter, wobei zwischen<br />
den in Abbildung 1 genannten Produkten größere Unterschiede<br />
bestehen. Hier sind die niedriger gefüllten Flowable<br />
Bulk-Fill-Materialien Venus Bulk Fill und SDR am besten.<br />
Wenn man Venus Bulk Fill mit dem herkömmlichen Komposit<br />
Venus Diamond vergleicht, dann erkennt man, dass<br />
die Lichtmenge, die durch zwei Millimeter Venus Diamond<br />
dringt, die gleiche ist, die man bei Venus Bulk Fill unter einer<br />
sechs Millimeter dicken Schicht messen kann (Abb. 3). Dies<br />
erklärt, warum Bulk-Fill-Materialien in dickeren Schichten<br />
ebenso gut härten wie herkömmliche Komposite in einer<br />
26 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
zwei Millimeter starken Schicht. Die höhere Transluzenz<br />
kann sich bei dunkleren Verfärbungen ästhetisch nachteilig<br />
auswirken, was im Einzelfall bei Mesialflächen an Prämolaren<br />
zu berücksichtigen ist. Bei der Polierbarkeit und<br />
Abrasionsfestigkeit zeigt Tetric EvoCeram Bulk Fill beste<br />
Eigenschaften. Dieses Produkt ist sogar in drei verschiedenen<br />
Farben erhältlich. Hinsichtlich der Biegefestigkeit liegen<br />
alle Produkte zwischen circa 120 und 140 MPa, also im<br />
Vergleich zu herkömmlichen Kompositen in der oberen<br />
Hälfte des Spektrums, was sehr gut ist (Abb. 4). Das hochgefüllte<br />
Bulk-Fill-Komposit SonicFill hat mit 143 MPa knapp<br />
die Nase vorn, aber es benötigt ein zusätzliches Gerät<br />
(Compothixo), um es bei der Applikation in die Kavität<br />
fließfähiger zu machen. Das E-Modul ist aufgrund des<br />
geringeren Füllkörpergehalts meist niedriger als bei Mikrohybrid-<br />
oder Nanohybridkompositen.<br />
An der Zahnklinik der Universität München gibt es die<br />
weltweit größte Datenbank zu Füllungsmaterialien. Sie<br />
enthält zahlreiche Materialparameter von über 150 Kompositen,<br />
die alle unter gleichen, standardisierten Bedingungen<br />
geprüft wurden. Aus den umfangreichen In-vitro-Daten<br />
kann man folgern, dass die neuen Bulk-Fill-Komposite im<br />
Vergleich mit herkömmlichen Kompositen insgesamt gut<br />
bestehen und klinisch eingesetzt werden können.<br />
Klinische Daten sind allerdings noch Mangelware. Nur zu<br />
SDR liegen positive klinische Zweijahresdaten vor, weshalb<br />
klinische Langzeitdaten wünschenswert sind.<br />
Lichtpolymerisation<br />
Manche Hersteller werben mit extrem kurzen Belichtungszeiten<br />
von einer bis zu fünf Sekunden. Eine homogene<br />
Polymerisation ist bei diesen kurzen Zeiten aber auch mit<br />
starken Lampen mit einer Leistung von zum Beispiel 1200<br />
mW/cm 2 nicht ausreichend sichergestellt. Man muss daher<br />
von einem solchen Vorgehen eindeutig abraten. Zudem ist<br />
die klinische Situation schwieriger als bei Tests im Labor.<br />
So kann die Polymerisation etwa bei sehr kurzen Belichtungszeiten<br />
durch Verzögerungen beim Platzieren der<br />
Lampenspitze oder durch die Belichtung des Komposits<br />
aus mehreren Millimetern Abstand beziehungsweise durch<br />
Zahnhartsubstanz hindurch reduziert werden. Um auf der<br />
sicheren Seite zu sein, hat die allgemeine Empfehlung von<br />
15 bis 20 Sekunden Belichtungszeit pro Schicht immer<br />
noch Gültigkeit. Bei dünnen Schichten und direkt aufgesetztem<br />
Lichtleiter und starker Lampe kann man moderne<br />
Komposite auch mit nur zehn Sekunden Belichtung<br />
aushärten. Je weiter das auszuhärtende Komposit von der<br />
Lichtaustrittsfläche der Lampe entfernt ist, umso länger<br />
muss belichtet werden.<br />
Beim Kauf einer Polymerisationslampe sollte darauf geachtet<br />
werden, dass sie mindestens eine Leistung von 1000<br />
mW/cm 2 hat, bei gleichzeitig großem Durchmesser des
Abb. 5: Starker Abfall der Lichtintensität beim Aushärten von<br />
Komposit durch eine Keramikfüllung hindurch. Schon bei einem<br />
Abstand der Lampe von der Füllung von circa vier Millimetern<br />
wird die Lichtintensität halbiert.<br />
Lichtaustrittsfensters (> 8 mm). Durch Reduktion des Durchmessers<br />
der Spitze des Lichtleiters (sog. Turbotip) kann<br />
man zwar sehr einfach die Intensität erhöhen, weil die<br />
gleiche Energie nun auf eine kleinere Fläche gebündelt<br />
wird. Aber in einem Abstand von sechs Millimetern – was<br />
bei größeren Approximalkavitäten oft der Fall ist – ist die<br />
Intensität schlechter als bei einem Standardlichtleiter ohne<br />
Verjüngung. Gerade in diesen schwierigen klinischen Situationen<br />
ist eine hohe Lichtausbeute gefordert, von Turbotips<br />
ist daher eher abzuraten. Weil nicht die ganze Fläche<br />
Abb. 6: Vergleich der Misserfolgsquote von Füllungen aus<br />
Amalgam und Komposit in verschiedenen Langzeitstudien.<br />
abgedeckt wird, muss man bei kleinerem Durchmesser der<br />
Lichtleiterspitze und großflächigen Füllungen, insbesondere<br />
bei Molarenkauflächen, öfters belichten. Man spart somit<br />
keine Zeit.<br />
Sehr starke Lampen (> 1600 mW/cm 2 ) entwickeln sehr viel<br />
mehr Hitze als schwächere Lampen, was der Pulpa erheblich<br />
schaden kann. Meist sind die Patienten anästhesiert<br />
und spüren den Schmerz (Hyperämie/Pulpitis) erst hinterher.<br />
In den USA wurde bereits über entsprechende Fälle mit<br />
Pulpaschäden berichtet, die mit Lampen mit einer Leistung<br />
von etwa 3000 mW/cm 2 verursacht wurden. Bei pulpanahen<br />
Kavitäten (z.B. zervikale Defekte) sollte daher die starke<br />
Lichtleistung zurückgeschaltet werden, um thermische<br />
Schäden zu vermeiden. Wird jedoch beim Einsetzen von<br />
indirekten Restaurationen durch eine Keramikfüllung hindurch<br />
lichtgehärtet, ist eine starke Lampe vorteilhaft, weil<br />
der durch die Keramik verursachte Lichtabfall sehr hoch ist.<br />
Bereits bei einem Abstand von circa vier Millimetern wird<br />
die Intensität der Lampe halbiert (von 1600 auf 800<br />
mW/cm 2 ). Bei 1,5 Millimeter starken Keramikfüllungen<br />
gelangen nur noch rund 15 Prozent des Lichts bis zur<br />
Unterseite der Füllung. Bei schwächeren Lampen sollte<br />
die Belichtungszeit daher verlängert werden (mindestens<br />
40 Sekunden pro Seite) (Abb. 5).<br />
Insgesamt wurde bislang in den Praxen eher zu wenig als<br />
zu viel belichtet. Viele Misserfolge bei Restaurationen wie<br />
etwa Frakturen sind auf eine unzureichende Lichtpolymerisation<br />
zurückzuführen. Oftmals vermutet der Zahnarzt ein<br />
schlechtes Material, aber möglicherweise war die Lampe<br />
insuffizient. Oder die Ausführung der Belichtung war<br />
schlecht, weil die Assistenz während der Polymerisation <br />
Abb. 7: Nur 1 Prozent Unterschied in der Überlebensrate bei<br />
mehr als 300 000 mehrflächigen Füllungen aus Amalgam und<br />
aus Komposit nach einer Liegedauer von sieben Jahren. Der<br />
Wechsel des Zahnarztes wirkte sich bei beiden Füllungsarten<br />
negativ aus.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
27<br />
F A C H L I C H E S
nicht konzentriert auf den betreffenden Zahn schaute und<br />
der Lichtstrahl zum großen Teil neben das Komposit zielte.<br />
Das zahnärztliche Personal sollte zum Schutz der Augen<br />
ein oranges Schild oder eine orange Brille zur Verfügung<br />
haben, dann gibt es auch keinen Grund, während der<br />
Polymerisation wegzuschauen.<br />
Mit den heute verfügbaren sehr starken Lampen mit einer<br />
Leistung von über 2000 mW/cm 2 muss man die thermische<br />
Problematik neu bedenken und gegebenenfalls bei der<br />
Lichthärtung von Kompositfüllungen Pausen machen, um<br />
den Zahn nicht zu überhitzen. Mittlerweile gibt es die<br />
dritte Generation von LED-Polymerisationslampen, die<br />
nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere Wellenlängen<br />
emittieren (z.B. Bluephase Polywave) und damit nicht nur<br />
Campherchinon, sondern auch andere Initiatoren wie<br />
Lucerin, das meist in Bleachfarbenkompositen enthalten<br />
ist, aktivieren können. Falls man nur eine LED-Lampe in<br />
der Praxis hat und nicht auf andere Lampen ausweichen<br />
kann, ist ein Gerät mit Akku und Netzteilbetrieb vorteilhaft,<br />
um während der Behandlung nicht ohne Licht dazustehen.<br />
Die Leistung jeder Polymerisationslampe sollte regelmäßig,<br />
zum Beispiel einmal im Monat, kontrolliert werden und in<br />
die Qualitätskontrolle der Praxis inkludiert sein. Für Halogenund<br />
LEDLampen sind aber in der Regel unterschiedliche<br />
Prüfgeräte zu verwenden!<br />
Lebensdauer von Kompositrestaurationen im<br />
Seitenzahnbereich<br />
In einer Analyse zur Lebensdauer von Restaurationen zeigen<br />
Hickel et al. (2001, 2005), dass Füllungen aus Komposit<br />
bei korrekter Verarbeitung solchen aus Amalgam nicht<br />
nachstehen und die Erfolgsquoten in der gleichen Größenordnung<br />
liegen. Die neueste Studie aus den Niederlanden<br />
ergab, dass sich bei Langzeituntersuchungen (ab zehn<br />
28 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Jahren) Komposit sogar im Vergleich zu Amalgam tendenziell<br />
günstiger verhält (Opdam 2010). Bei Patienten mit<br />
hohem Kariesrisiko schneiden allerdings Amalgamfüllungen<br />
immer noch besser ab. Während bei Amalgam als Misserfolge<br />
meist Zahnfrakturen gefolgt von Sekundärkaries und<br />
Füllungsfrakturen beobachtet werden, stehen bei Komposit<br />
und Keramik Materialfrakturen gefolgt von Sekundärkaries<br />
an erster Stelle. Durch die adhäsive Stabilisierung des<br />
Zahnes kommt es zu weniger Schäden wie Rand- oder<br />
Höckerfrakturen. Ein direkter Vergleich von Füllungen aus<br />
Amalgam und Komposit in Langzeitstudien mit einer<br />
Beobachtungsdauer von mindesten zehn Jahren (1998 bis<br />
2011) zeigt, dass die Unterschiede zwischen den beiden<br />
Materialgruppen meist kleiner sind als die zwischen den<br />
verschiedenen Studien (Abb. 6). Bemerkenswert ist<br />
abschließend eine Studie, die im Jahr 2002 von Bogacki<br />
et al. in den USA publiziert wurde. Die Erfolgsquoten von<br />
Amalgamfüllungen waren nach sieben Jahren mit 93 Prozent<br />
nur um 1 Prozent besser als die von Kompositfüllungen<br />
mit 92 Prozent. Wenn der Patient den Zahnarzt wechselte,<br />
sanken die Erfolgsquoten bei beiden Materialgruppen um<br />
über 30 Prozent auf jeweils 61 Prozent (Abb. 7). Ein überzeugendes<br />
Argument, seinem Zahnarzt treu zu bleiben. <br />
Korrespondenzadresse:<br />
Prof. Dr. Reinhard Hickel<br />
Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie<br />
Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München<br />
Goethestraße 70, 80336 München<br />
Tel.: 089 5160-9301<br />
E-Mail: hickel@dent.med.uni-muenchen.de<br />
— Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt 11/2012<br />
Literatur beim Verfasser<br />
GKV: AUFTEILUNG DER AUSGABEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHE BEHANDLUNG 2010 – DEUTSCHLAND<br />
Behandlung durch Zahnärzte einschließlich Zahnersatz 11.419 Mio. € = 100 %<br />
Kieferorthopädie 921 Mio. €<br />
Zahnersatz 3.115 Mio. €<br />
Individualprophylaxe 461 Mio. €<br />
8,1%<br />
4%<br />
1) 2)<br />
27,3% 54,9%<br />
konservierende und chirurgische<br />
Behandlung ohne IP<br />
6.266 Mio. €<br />
1) Parodontalbehandlung<br />
363 Mio. € = 3,2%<br />
2) Sonstiges (Kieferbruch)<br />
293 Mio. € = 2,5%<br />
Quelle: KZBV-Jahrbuch 2011
© bojan fatur/iStockphoto.com<br />
Leitlinie zur<br />
Weisheitszahnextraktion<br />
Eine Aktualisierung der Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“<br />
ist jetzt erschienen. Sie liegt jeweils als Fassung für Zahnärzte<br />
und für Patienten vor.<br />
In der Leitlinie ist beschrieben, wann Weisheitszähne entfernt und wann<br />
belassen werden können. Dargestellt sind die allgemeinen Risiken<br />
operativer Eingriffe wie Wundinfektionen oder auch seltene Blutungskomplikationen<br />
sowie typische Operationsrisiken, die bei der Entscheidung<br />
zu einer Extraktion bedacht werden sollen.<br />
Hilfe für die Therapieentscheidung<br />
Weiterhin werden vorausgehende Untersuchungen und konservative<br />
Therapien bei Entzündungen und Methoden der operativen Entfernung<br />
thematisiert. Die Aktualisierung der Leitlinie wurde im Auftrag der<br />
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und des<br />
Zentrums Zahnärztliche Qualität von Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel durchgeführt<br />
und mit Vertretern von Fachgesellschaften und anderen Organisationen<br />
abgestimmt. Eine ausführlichere Fassung werden die zm in einer<br />
der kommenden Ausgaben veröffentlichen.<br />
Die aktualisierte Leitlinie richtet sich primär an Zahnärzte und Zahnärzte<br />
für Oralchirurgie sowie an Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,<br />
für Patienten wurde eine Kurzversion der Leitlinie entwickelt.<br />
Leitlinien stellen den Forschungsstand dar<br />
Leitlinien dienen als Entscheidungshilfen, indem sie den Stand der<br />
Forschung zusammenfassen. Eine Expertengruppe bewertet die<br />
Studienliteratur und entwickelt Empfehlungen für den Versorgungsalltag.<br />
Dies geschieht in einem formalen Konsensfindungsprozess (sogenannte<br />
S2k-Leitlinie). Leitlinien haben für Zahnärzte und Ärzte weder haftungsbegründende<br />
noch haftungsbefreiende Wirkung. <br />
— Quelle: zm-online vom 13.02.2012<br />
Die neue Leitlinie können Sie abrufen unter:<br />
http://www.zzq-berlin.de/leit.htm<br />
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29<br />
F A C H L I C H E S
Bedeutung einer Tugendethik für die<br />
gegenwärtige Zahn-Medizin-Ethik – Teil 1<br />
HISTORISCHES PARADIGMA ALS MORALISCHE RICHTSCHNUR<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHER GRUNDHALTUNG<br />
In den letzten Jahren beginnt „Ethik in der Zahnheilkunde“<br />
zunehmend, sich als ein eigenständiges Thema der<br />
zahnmedizinischen Fachdiskussion zu etablieren. Deutsche<br />
Wissenschaftler beschäftigen sich verstärkt damit,<br />
ein Arbeitskreis Ethik in der DGZMK wurde gegründet,<br />
und Ethik hält Einzug in die Aus- und Fortbildung von<br />
Zahnärzten. Der niedergelassene Zahnarzt Dr. Peter<br />
Weißhaupt, Iserlohn, hat sich im Rahmen einer Master-<br />
Arbeit mit Zahn-Medizin-Ethik auseinandergesetzt und<br />
diese und weitere Ausarbeitungen in einem Buch publiziert.<br />
Ihm geht es darum, aus der Perspektive eines<br />
Praktikers zu verdeutlichen, wie wichtig die Sensibilisierung<br />
von Zahnärzten für die ethischen Implikationen ihres<br />
Tuns ist.<br />
Ältestes historisches Paradigma: Tugendethik<br />
Ethische Determinanten der Zahnarzt-Patienten-Beziehung<br />
sind einerseits das ärztlicher Profession immanente Versprechen,<br />
das für den Patienten Gute als Zweck zahnärztlichen<br />
Handels anzustreben, und andererseits die auf Vertrauensvorschuss<br />
gründende berechtigte Erwartungshaltung an<br />
den Zahnarzt, dieses Versprechen einzulösen. Als Leitlinie<br />
für die – notwendige – Orientierung (zahn-) ärztlicher<br />
Grundhaltung kann die Tugendethik von aktueller Bedeutung<br />
sein.<br />
Tugend, etymologisch von Tauglichkeit und Vortrefflichkeit,<br />
bezeichnet die „vorzügliche Haltung einer Person in einem<br />
spezifischen Bereich menschlichen Könnens und menschlicher<br />
Erfahrung, deren Besitz und Ausübung uns im<br />
allgemeinen in die Lage versetzt, die Güter zu erreichen,<br />
die einer Praxis inhärent sind, und deren Fehlen wirksam<br />
verhindert, solche Güter zu erreichen.“ (MacIntyre).<br />
Tugenden auf Ziele zu beziehen, löst das ursprüngliche<br />
Problem, sie überhaupt zu definieren. Definitionsversuche<br />
wie: Tugenden sind Charakterzüge tugendhafter Personen,<br />
oder tugendhaft ist, wer Tugenden erkennen lässt, führen<br />
zu einem Zirkelschluss. Bezieht man Tugenden jedoch auf<br />
Ziele, „gibt dies dem moralischen Leben einen Vektor:<br />
Richtung und Maß von einem Ausgangs- bis zu einem<br />
Endpunkt.“ (Pellegrino).<br />
Als das historisch erste der ethischen Paradigmen lässt<br />
sich die Tugendethik von der Verpflichtungsethik und der<br />
30 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Nutzenethik anhand von Leitfragen unterscheiden:<br />
Tugendethik: In welche Handlungsweisen müssen sich<br />
die Bürger einüben, damit sie taugliche Staatsbürger sind?<br />
Verpflichtungsethik: Wie lässt sich rechtfertigen, dass<br />
Akteure kategorisch verpflichtet sind, bestimmte Handlungen<br />
auszuführen bzw. zu unterlassen?<br />
Nutzenethik: Wie lässt sich eine Handlung auszeichnen,<br />
die für möglichst viele Menschen möglichst erwünschte<br />
Erfolge zeigt?<br />
Der primäre Typ ethischen Urteilens wird somit erkennbar:<br />
Dies ist für die Tugendethik die Bewertung von Personen,<br />
für die Verpflichtungsethik die Bewertung von Handlungen,<br />
(als weltweit anerkannt gilt hier die in den 70er Jahren von<br />
Beachamp und Childress für die Medizin konzipierte Prinzipien-Ethik),<br />
und für die Nutzenethik die Realisierung eines<br />
utilitären Optimums. Als geistige Väter des tugendethischen<br />
Paradigmas gelten Platon und Aristoteles.<br />
Platons Ideal: Der gerechte Staat<br />
Platon stellt die primär auf den Bereich der Individualethik<br />
des Sokrates bezogene Frage nach dem Guten in den<br />
umfassenden Kontext politisch sozialen Handelns. Platon<br />
gelangt zu seiner Ideenlehre durch die Enttäuschung über<br />
die politische Situation seiner Zeit; bei seiner Beschäftigung<br />
mit der Politik stellt er fest, dass Ungerechtigkeit und<br />
Korruption herrschen; daher sein Anspruch auf radikale<br />
Rückbesinnung auf die Fundamente des Staates, d.h. auf<br />
das Wesen der Gerechtigkeit. Platon konstatiert: Der Mensch<br />
weiß ursprünglich, was Gerechtigkeit und die anderen<br />
Tugenden bedeuten. Er trägt in seiner Seele bereits deren<br />
Urbilder, die Ideen mit sich, deren er sich – als bereits vor<br />
seinem Dasein vorhandene – angesichts deren Abbilder<br />
wiedererinnert.<br />
Aristoteles – tugendhaft sein heißt:<br />
Aus richtigen Motiven richtig handeln<br />
Aristotels behält den primär an den Zwecken orientiertem<br />
Rahmen der platonischen Philosophie bei; jedoch setzt er<br />
sich mit Platons Ideenlehre kritisch auseinander und bezeichnet<br />
die Rede von den Ideen als Urbildern und den<br />
Dingen als zugehörigen Abbildern als „leere Worte“ und<br />
„poetische Metaphern“. Die Forschungen des Aristoteles<br />
sind darauf gerichtet, das Wesen der Natur überhaupt zu
erfassen. Ein Organismus wird dadurch zusammengehalten<br />
und geleitet, dass er ein Ziel und einen Zweck besitzt, den<br />
er ursprünglich in sich selber trägt. Ziel und Zweck des<br />
Organismus bestehen aber darin, dass er danach strebt, sich<br />
im ganzen Umkreis seiner Möglichkeiten zu verwirklichen.<br />
Auch der Mensch ist, wie alle Lebewesen, gekennzeichnet<br />
durch sein ursprüngliches Streben nach dem, was für ihn<br />
gut ist und worin er darum glückselig wird. Wahrhaft gut<br />
für den Menschen ist demnach, dass er so viel wie möglich<br />
von dem zur Vollendung bringe, was er vom Wesen her<br />
ist. Da die Natur den Menschen als einziges Lebewesen<br />
mit Geist, Vernunft und Logos ausgestattet hat, muss sein<br />
Ziel darin bestehen, diese Anlagen im besten Sinne zu<br />
verwirklichen. Aristoteles geht es daher nicht um Wissen,<br />
sondern um Einsicht (Phronesis). „Nicht der Theorie halber<br />
treiben wir Ethik, sondern damit wir tüchtige Leute werden“.<br />
Pellegrino: Der Bekenntnisakt als wahrer Kern<br />
ärztlicher Berufsethik<br />
Edmund Pellegrino, renommierter amerikanischer Humanmediziner,<br />
Prof. für Biologie, Philosophie und Klinische<br />
Bioethik, betrachtet die Besonderheiten der Arzt-Patienten-<br />
Begegnung, welche die klinische Medizin zu einer spezifisch<br />
menschlichen Tätigkeit und somit zum Gegenstand einer<br />
speziellen Ethik machen. Ist die Natur der Arzt-Patienten-<br />
Beziehung erfasst, so ist das Ziel zu definieren, das Wohl<br />
des Patienten bestmöglich zu verwirklichen. Hierfür können<br />
verschiedene Ethik-Theorien, -Prinzipien und -Verpflichtungen<br />
zur Anwendung kommen. Im Vordergrund steht jedoch<br />
das Versprechen, dass mit dem besonderen Akt des<br />
Bekenntnisses zum Beruf gegeben wird, woraus sich die<br />
fundamentale ethische Pflicht ergibt, dem Versprechen treu<br />
zu bleiben; und dies ist, das Telos, das Ziel medizinischen<br />
Handelns zu verwirklichen. Die Erfüllung des Versprechens<br />
setzt wiederum das Vorhandensein bestimmter moralischer<br />
und intellektueller Tugenden voraus.<br />
Pellegrino untersucht die Moralität des beruflich handelnden<br />
Arztes und bezeichnet den Akt des Bekenntnisses zum<br />
Beruf als den wahren Kern ärztlicher Berufsethik. Er verweist<br />
auf den etymologischen Ursprung des Wortes Profession:<br />
Es leitet sich vom lateinischen profiteri ab und bedeutet:<br />
laut oder öffentlich bekennen. In öffentlicher und allgemeiner<br />
Form wird der Bekenntnisakt zum Abschluss der medizinischen<br />
Ausbildung abgelegt (Staatsexamen, Approbation,<br />
Promotion).<br />
Im Arzt-Patientenverhältnis erfolgt dieser Bekenntnisakt<br />
täglich, bei der Begegnung mit dem Patienten; dieses Bekenntnis<br />
ist somit persönlich – ein Versprechen gegenüber<br />
einer konkreten Person: In dem Moment, da der Patient<br />
den Arzt aufsucht, bekennt dieser sich offen und freiwillig<br />
zu seinem Beruf. Er erklärt sich als jemand, der helfen<br />
kann und helfen will, d.h. er vollzieht einen Bekenntnisakt.<br />
Der Bekenntnisakt ist also ein Versprechen der Kompetenz<br />
und der Bereitschaft, in ein Vertrauensverhältnis einzutreten.<br />
So wird er von denjenigen verstanden, gegenüber denen<br />
dieses Bekenntnis erfolgt: Der Arzt verpflichtet sich zum<br />
Guten für sein Gegenüber, d.h. im besten Interesse seines<br />
Patienten. Mit seinem Bekenntnis zum Beruf bindet sich der<br />
Bekennende selbst an bestimmte moralische und intellektuelle<br />
Tugenden – diejenigen nämlich, die ihn befähigen,<br />
sein Versprechen einzulösen und die Erwartungen zu erfüllen,<br />
die das Versprechen auslöst.<br />
Ziel und Zweck ärztlicher Profession<br />
Ein Beruf zeichnet sich durch seine Hinordnung auf das<br />
Gute für diejenigen aus, denen zu dienen seine Aufgabe<br />
ist. Für den Arzt ist – seit Hippokrates – das berufliche Ziel<br />
(telos) das Wohl des Patienten. Für den Anwalt ist es das<br />
Wohl seines Mandanten, für den Priester das Wohl seiner<br />
Pfarrangehörigen. Zweck des Arztberufes ist es zu heilen.<br />
Ohne diesen Zweck gäbe es die Medizin nicht, so wie es<br />
ohne den Zweck, Gerechtigkeit herzustellen, die Justiz<br />
nicht gäbe, und ohne den Zweck, zu Gott zu streben, das<br />
Priestertum nicht gäbe. Das Unterscheidungsmerkmal dieser<br />
Berufe ist lediglich die jeweilige Eigenart des für einen<br />
Menschen Guten und bestimmt zugleich die für diesen<br />
Beruf erforderlichen spezifischen Tugenden. Danach ist<br />
Zweck und Ziel des Arztberufes das für den Patienten Gute,<br />
und es müssen bestimmte Tüchtigkeiten (ein anderes Wort<br />
für Tugenden) des Arztes „ein Habitus sein, vermöge dessen<br />
er selbst gut ist und sein Werk gut verrichtet“ (Aristoteles,<br />
Nikomachische Ethik). Im Gegenüber von Arzt und Patient<br />
ist telos das für den Patienten Gute, nämlich seine Heilung.<br />
Sie ist Ziel und Zweck, auf das beide, Patient und Arzt,<br />
ausgerichtet sind. Das Ziel zu erreichen, verlangt sowohl<br />
moralische, als auch intellektuelle Tugenden. Diese Tugenden<br />
muss der Arzt besitzen, wenn er den Zweck der Medizin<br />
erfüllen soll. Es reicht nicht, so Pellegrino, dass es ganz<br />
schön und bewundernswert wäre, wenn der Arzt sie hätte.<br />
Die Tugenden gehören zu den moralischen Geboten für<br />
den Arzt und zu seiner moralischen Identität als Arzt. <br />
Im Teil 2 dieses Beitrages werden Ziel und Zweck klinischer Medizin,<br />
sowie das für den Patienten Gute näher erläutert. Teil 3 befasst<br />
sich mit moralischen und intellektuellen Tugenden, sowie deren<br />
Praxisrelevanz.<br />
— Dr. Peter Weißhaupt, M.Sc., Iserlohn<br />
Quelle: Forum für Zahnheilkunde 108<br />
Anmerkung der Redaktion:<br />
Literaturangaben findet der interessierte Leser auf der<br />
Homepage des NZBs (www.nzb.de) unter „Literaturlisten“.<br />
Empfehlen möchten wir unseren an der Thematik interessierten<br />
Lesern auch das Buch von Dr. Weißhaupt „Zahn-<br />
Medizin-Ethik“, erschienen im Shaker Verlag, Aachen,<br />
ISBN978-3-8440-0583-7.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
31<br />
F A C H L I C H E S
Rechtstipp<br />
Befreiung von Beitragszahlungen an die<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
Aus gegebenen Anlass wird darauf<br />
hingewiesen, dass Anträge auf Befreiung<br />
von der gesetzlichen Mitgliedschaft in der<br />
Deutschen Rentenversicherung Bund bei Wechsel<br />
der Arbeitsstätte zur Wahrung finanzieller Nachteile<br />
erneut innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt<br />
werden müssen. Bekanntlich besteht die Möglichkeit<br />
der Befreiung von der Mitgliedschaft in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung Bund, wenn eine<br />
Mitgliedschaft bei einem berufsständischen Versorgungswerk<br />
nachgewiesen werden kann. Die Anträge<br />
sind bei dem zuständigen Versorgungswerk zu<br />
stellen, das die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund weiterleitet. Nach Ansicht des<br />
Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom<br />
31.10.2012, AZ: B 12 R 5/10 R, folgt aus der Auslegung<br />
des SGB VI, dass die Befreiungsregelung<br />
32 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
© DOC RABE Media/Fotolia.com<br />
keinen umfassenden, sondern nur einen auf die<br />
konkrete Erwerbstätigkeit bezogenen Bestandsschutz<br />
bewirkt. Daraus folgt, dass – mag man die<br />
Entscheidung des Bundessozialgerichts auch als<br />
bürokratisch und wenig praktikabel ansehen –<br />
allen Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke,<br />
die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
haben befreien lassen, dringend geraten<br />
wird, bei Wechsel ihrer Beschäftigung erneut einen<br />
Antrag auf Befreiung zu stellen. Sollte dieser Empfehlung<br />
nicht gefolgt werden, besteht die Gefahr,<br />
dass die Deutsche Rentenversicherung Bund bei<br />
Bekanntwerden einer Beschäftigungsänderung<br />
durch zum Beispiel Änderung des Arbeitgebers<br />
Beiträge verlangt, was zu finanziellen Doppelbelastungen<br />
führt. Denn aufgrund der Beitragsverpflichtung<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine<br />
Befreiung von der Mitgliedschaft im berufsständischen<br />
Versorgungswerk nicht erfolgen. Besonders wird<br />
auch darauf hingewiesen, dass der Antrag binnen<br />
3 Monaten nach Änderung der Beschäftigung oder<br />
des Arbeitgebers gestellt werden muss, weil nur<br />
dann die Befreiung auf den Zeitpunkt des Vorliegens<br />
der Befreiungsvoraussetzungen zurückwirkt,<br />
anderenfalls gilt die Befreiung erst vom Eingang<br />
des Eintrages an mit der Folge, dass bis zu diesem<br />
Zeitpunkt von der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund Beiträge verlangt werden. <br />
Wencke Boldt,<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />
Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />
— Quelle: www.zfn-online.de<br />
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Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
Aktuelle Urteile…<br />
…AUS DER ARBEITSWELT<br />
Unfallversicherung: Mobbing geht die<br />
Berufsgenossenschaft nichts an<br />
Ein Arbeitnehmer, der wegen Mobbings am Arbeitsplatz<br />
erkrankt, hat keinen Anspruch auf Zahlungen durch die<br />
Berufsgenossenschaft. Das hat das Hessische Landessozialgericht<br />
in einem Fall entschieden, in dem sich eine<br />
Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz gemobbt fühlte, weil<br />
über ihre Person negative Gerüchte verbreitet wurden. Sie<br />
musste in therapeutische Behandlung und beantragte<br />
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Schließlich seien die Gesundheitsstörungen im Rahmen<br />
ihrer Berufstätigkeit aufgetreten. Weder die Unfallkasse<br />
noch das Gericht sahen das ebenso. Gesundheitliche<br />
Beeinträchtigungen, die auf Mobbing im Arbeitsverhältnis<br />
zurückzuführen sind, seien keine anerkannten Berufskrankheiten.<br />
Weil keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass<br />
eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus<br />
höherem Maße als die übrige Bevölkerung dem Mobbing<br />
ausgesetzt ist, können die Folgen auch nicht „wie eine<br />
Berufskrankheit“ anerkannt werden.<br />
(Hessisches LSG, L 3 U 199/11)<br />
Urlaubsabgeltung/Prozesskostenhilfe: Arbeitgeber darf<br />
Teilanspruch in die Betriebsferien legen<br />
Arbeitnehmer können beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis<br />
zwar eine Abgeltung des bis dahin nicht genommenen<br />
Erholungsurlaubs verlangen. Hat der Arbeitgeber<br />
(hier in einem Kleinbetrieb) jedoch Betriebsferien angeordnet<br />
(hier für 10 Tage), so kann er den Abgeltungsanspruch um<br />
die in diesen Zeitraum fallenden Urlaubstage kürzen. Auch<br />
wenn ein von einem Arbeitnehmer geltend gemachter<br />
Abgeltungsanspruch 28 Tage umfasst, ihm davon aber nur<br />
20 Tage zustehen, kann er – Bedürftigkeit unterstellt –<br />
staatliche Prozesskostenhilfe verlangen, wenn sein Verfahren<br />
„hinreichende Aussicht auf Erfolg“ hat (was hier als gegeben<br />
angesehen wurde). (LAG Rheinland-Pfalz, 10 Ta 149/12)<br />
© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />
…AUS DEM STEUERRECHT<br />
Der Handwerker-Bonus kann nur<br />
individuell genutzt werden<br />
Auch wenn Mieter an ihren Vermieter pauschal<br />
Zahlungen für Schönheitsreparaturen leisten, um<br />
Streitigkeiten über durchgeführte Maßnahmen zu<br />
vermeiden, können sie die Beträge nicht als „handwerkliche<br />
Dienstleistungen“ von ihrer Steuerschuld<br />
herunter rechnen. Der Bundesfinanzhof verweist<br />
auf das Gesetz, nach dem es generell darauf<br />
ankomme, ob und in welchem Umfang tatsächlich<br />
Reparaturen in der Wohnung ausgeführt worden<br />
sind. (Hier betrug die Pauschale der Mieter 78 €<br />
monatlich. Aus dem Gesamtbetrag aller Zahlungen<br />
der Mieter ließ der Vermieter Reparaturen ausführen,<br />
die aber nicht den einzelnen Wohnungen<br />
zugeordnet werden konnten.) (BFH, VI R 18/10)<br />
Wenn der Beitrag zur privaten Rentenversicherung<br />
erst im neuen Jahr ankommt...<br />
Steuerzahler, die regelmäßig Beiträge (hier zu einer<br />
privaten Rentenversicherung) zu leisten haben,<br />
können eine Überweisung, die für den Dezember<br />
vorgesehen ist, auch noch bis zum 10. Januar des<br />
Folgejahres erledigen – und den Betrag steuerlich<br />
dennoch dem Vorjahr zuordnen. Das gilt selbst dann,<br />
wenn der erste Beitrag für einen zum 1. Dezember<br />
geschlossenen Vertrag bis zum 10. Januar vom<br />
Konto abgebucht wird. (FG Münster, 1 K 1821/07 E)<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
33<br />
F A C H L I C H E S
BGH: Nebenkostenabrechnung unter<br />
Vorbehalt rechtswirksam<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich Mitte<br />
Dezember 2012 in einer Entscheidung mit den Fragen<br />
befassen, wann die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung<br />
des Vermieters beginnt und ob sich der<br />
Vermieter bei der Abrechnung für bestimmte Positionen<br />
eine Nachberechnung vorbehalten kann. Im vorliegenden<br />
Fall hatte der Vermieter über mehrere Jahre Nebenkostenabrechnungen<br />
erstellt, in denen er sich eine Nachberechnung<br />
vorbehielt, weil eine rückwirkende Neufestsetzung<br />
der Grundsteuer für das Objekt zu erwarten war. Nachdem<br />
das zuständige Finanzamt dann tatsächlich die Grundsteuer<br />
rückwirkend erhöht hatte, stellte der Vermieter seinem<br />
Mieter für die betreffenden Zeiträume eine Nachforderung<br />
zu. Nach der Zahlungsverweigerung des Mieters – wobei<br />
dieser sich auf die seiner Meinung nach zwischenzeitlich<br />
eingetretene Verjährung der Ansprüche berief – kam es zur<br />
Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Dort unterlag der<br />
Mieter, ebenso bei der anschließenden Berufung vor dem<br />
Landgericht. Auch die Revision beim VIII. Zivilsenat des<br />
Bundesgerichtshofs (u.a. für das Wohnraummietrecht<br />
zuständig) verlief nun für den Mieter erfolglos. Begründung<br />
der Richter: Die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung<br />
des Vermieters werde nicht bereits mit der<br />
Erteilung der Abrechnung in Gang gesetzt, in der sich der<br />
Vorabanforderung von<br />
Steuererklärungen<br />
Die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen<br />
können von den Finanzverwaltungen verlängert werden.<br />
Die Verlängerung liegt hierbei im Ermessen der Behörde.<br />
In der Regel wird die Frist – bei Einreichung durch den<br />
Steuerberater – allgemein bis zum 31. Dezember des<br />
Jahres verlängert. Es bleibt den Finanzämtern aber vorbehalten,<br />
Steuererklärungen vor dieser allgemeinen Verlängerungsfrist<br />
anzufordern. Diese Vorabanforderung muss aber<br />
ausreichend begründet werden. In einem Fall, über den<br />
das Finanzgericht Hamburg (Az.: 6 K 96/11, Urteil vom<br />
34 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
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Vermieter die Nachberechnung vorbehalten habe, sondern<br />
erst dann, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die<br />
Nachforderung begründenden Umständen erlangt habe.<br />
Dies stehe auch im Einklang mit § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB<br />
(„Vereinbarungen über Betriebskosten“): „Über die Vorauszahlungen<br />
für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;<br />
dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.<br />
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf<br />
des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums<br />
mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung<br />
einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen,<br />
es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung<br />
nicht zu vertreten […]“ <br />
— Quelle: BGH-PM Nr. 207/2012 vom 12.12.2012<br />
Aus: auf den punkt – adp 03/2013, www.adp-medien.de<br />
27.04.2012) zu entscheiden hatte, enthielten weder das<br />
Anforderungsschreiben noch die Einspruchsentscheidung<br />
solche begründenden Informationen. Die Vorabanforderung<br />
durch das Finanzamt war demnach nicht rechtmäßig. <br />
— Quelle: „Der Steuerzahler“ (BdSt), Ausgabe 01/13<br />
Aus: auf den punkt – adp 03/2013, www.adp-medien.de<br />
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Auskunftsanspruch<br />
des Versicherten zur<br />
Kostenübernahme<br />
Der Bundestag hat am 31.01.2013 einen<br />
zusätzlichen Absatz 8 zu § 192 Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) verabschiedet. Ab Inkrafttreten<br />
der Neuregelung haben privat Krankenversicherte<br />
und gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung<br />
folgenden Auskunftsanspruch gegenüber<br />
ihrem Versicherer: Der Versicherungsnehmer kann<br />
vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten<br />
voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, in<br />
Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang<br />
des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte<br />
Heilbehandlung verlangen. Ist die Durchführung der<br />
Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine<br />
mit Gründen versehene Auskunft unverzüglich,<br />
spätestens nach zwei Wochen, zu erteilen, ansonsten<br />
nach vier Wochen. Auf einen vom Versicherungsnehmer<br />
vorgelegten Kostenvoranschlag und andere<br />
Unterlagen ist dabei einzugehen. Die Frist beginnt<br />
mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer.<br />
Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt,<br />
wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den<br />
Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische<br />
Heilbehandlung notwendig ist.<br />
Damit wird der von der Rechtsprechung entwickelte<br />
Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Erklärung<br />
zur Kostenübernahme (vgl. BGH Urt. v. 08.02.2006,<br />
Az.: IV ZR 131/05 und Urt. v. 22.10.1987, Az.: IV ZR<br />
213/91) gesetzlich geregelt. Neu ist die Vermutung<br />
der medizinischen Notwendigkeit bei verspäteter<br />
Auskunft. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer<br />
die medizinische Notwendigkeit zu beweisen, wenn<br />
er Versicherungsschutz beansprucht. Überschreitet<br />
der Versicherer die Fristen der neuen Regelung, kippt<br />
die Beweislast und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />
muss der Versicherer das Fehlen<br />
der medizinischen Notwendigkeit beweisen. Lässt<br />
sich der Beweis nicht führen, bleibt es bei der Leistungspflicht<br />
des Versicherers. Die Neuregelung tritt am<br />
Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. <br />
— Quelle: Information der Kanzlei Dr. Halbe<br />
RECHTSANWÄLTE, Justiziar des Deutschen Zahnärzte<br />
Verbandes e.V. (DZV) vom 4. Februar 2013<br />
Aus: auf den punkt – adp 03/2013,<br />
www.adp-medien.de<br />
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35<br />
F A C H L I C H E S
Fotos: NZB-Archiv<br />
„Betrug im Gesundheitswesen“<br />
EIN BERICHT VON DER FACHTAGUNG DER KKH<br />
In sieben Vorträgen sollte der „Betrug im Gesundheitswesen“<br />
durch ausgewählte Referenten von verschiedenen<br />
Seiten beleuchtet werden. Die Kaufmännische<br />
Krankenkasse Halle (KKH) hatte gegen Gebühr (Korruption<br />
war also ausgeschlossen) für eineinhalb Tage zu der organisatorisch<br />
gut vorbereiteten 6. Fachtagung in Hannover<br />
eingeladen. Aus allen Teilen der Bundesrepublik waren<br />
rund zweihundert Vertreter diverser Krankenkassen, der<br />
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Heilberufskammern,<br />
aber vor allem Juristen, Staatsanwälte, Richter, Kriminologen<br />
und weitere Korruptionsbekämpfer wie Finanzbeamte<br />
angereist.<br />
Auf der Vortragsebene waren vor allem Richter und<br />
Staatsanwälte präsent, während als ärztliche Referenten<br />
Vorstandsmitglieder der Vereinigungen „Verein demokratischer<br />
Ärztinnen und Ärzte“ und „MESZI (Mein Essen zahl´<br />
ich selbst)“ ihre Sicht der Dinge darlegten.<br />
Wie der Zufall es wollte, zitierte die Hannoversche Allgemeine<br />
Zeitung zeitgleich zum Tagungsbeginn den Vorstandsvorsitzenden<br />
der KKH, Ingo Kailuweit, der zur Begrüßung der<br />
Teilnehmer ein kurzes Statement abgab: „Harte Strafen für<br />
korrupte Ärzte gefordert- KKH deckt über 600 neue<br />
Betrugsfälle auf“. Je mehr Medienresonanz man erziele,<br />
umso mehr werde sich die Politik der Thematik stellen,<br />
erklärte der KKH-Vorstand während der Begrüßung seine<br />
Strategie. Und unter diesem Gesichtspunkt ist wohl auch<br />
die mediale Auswertung der Studie „Unzulässige Zusam-<br />
36 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
menarbeit im Gesundheitswesen durch Zuwendung gegen<br />
Entgelt“ zu verstehen, auf die später eingegangen wird.<br />
Der Tenor der Veranstaltung lag auf der Betonung Strafbarkeit<br />
und der Auflistung von gängigen Straftatbeständen,<br />
wobei Kailuweit Wachstumsraten vor allem im Pflegebereich<br />
betonte.<br />
In seinem Vortrag „Geltendmachung von Ansprüchen<br />
aus Fehlverhalten gegenüber Leistungserbringern und<br />
Versicherten“ konnte Dr. jur. Johannes Jansen, Vorsitzender<br />
Richter am Landessozialgericht NRW in Essen, vor allem die<br />
anwesenden Juristen mit Hinweisen für die Beachtung<br />
von Formalien, Normen und Fristen im Bereich der Verwaltungsakte<br />
ansprechen.<br />
Prof. Dr. Mosbacher: „Betrug und Untreue sind<br />
Geschwister der Korruption“<br />
Großen Raum nahm die Entscheidung des Großen Senats<br />
für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom<br />
29.03.2012 ein, in der festgestellt wurde, dass niedergelassene<br />
Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte<br />
gesetzlicher Krankenkassen nach § 299 StGB sind. Daher<br />
machen sie sich nicht strafbar, wenn sie von Pharmaunternehmen<br />
Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von<br />
Arzneimitteln entgegennehmen. Hier formulierte insbesondere<br />
Prof. Dr. jur. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter<br />
am Landgericht Berlin, in seinem ausgewogenen Vortrag<br />
Bedenken in der Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten<br />
und den weitreichenden Folgen des Urteils. Sein<br />
Generalthema war „Betrug“, „Untreue“ und die Tendenz zur<br />
Straflosigkeit. Am Beispiel von Prämienmodellen und der<br />
Honorarzahlung für fiktive wissenschaftliche Leistungen<br />
kam er zu dem Schluss: „Im Kern weiß jeder, was sich<br />
gehört!“ Mosbacher sprach in diesem Zusammenhang die<br />
Kick-back Verstöße der vergangenen Jahre an, bei denen<br />
Rückzahlungen von Auftragsnehmern nicht gesetzeskonform<br />
an Krankenkassen bzw. die Patienten weitergereicht wurden<br />
(Umsatzbezogene Rückvergütung und Einpreisung verbotener<br />
Provisionen). Kick-Back-Vereinbarungen seien, so Prof.<br />
Mosbacher, stets schadensbelastet. Bei bestehenden<br />
Preisbindungen sei jedoch bei der Gewährung von Prämien<br />
das Strafrecht nicht anwendbar. Der Referent ließ<br />
erkennen, dass die Entscheidung des BGH vom März letzten<br />
Jahres noch nicht den Endpunkt der Bewertungen darstellt,<br />
zumal er nach seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof<br />
ab Mai 2013 seine Tätigkeit als Mitglied im<br />
1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufnehmen wird.
Prof. Dr. jur. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am<br />
Landgericht Berlin und Werner Lauff (links), Jurist, Publizist und<br />
souveräner Moderator der Fachtagung.<br />
Eher entbehrlich erschien der Beitrag von Dr. jur. Stephan<br />
Meseke vom GKV-Spitzenverband, der sich im Wesentlichen<br />
parteipolitischer Schuldzuweisungen bediente und vom<br />
Gesetzgeber die Schaffung spezieller Straftatbestände für<br />
Ärzte forderte, wie es zuvor der GKV-Spitzenverband in zahlreichen<br />
Veröffentlichungen postuliert hatte. Die Wirksamkeit<br />
berufsrechtlicher Sanktionen stellte er dagegen in Frage.<br />
„Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen<br />
durch Zuwendung gegen Entgelt“<br />
Einen deutlichen Kontrast zu dem vorangegangenen Vortrag<br />
bot der Beitrag von Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann von der<br />
Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-<br />
Wittenberg. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und<br />
Kriminologie mit Forschungsschwerpunkt Wirtschaftskriminalität,<br />
Gewalt in der Erziehung sowie Evaluation von<br />
kriminalpräventiven Maßnahmen. Als Leiter des Economy<br />
& Crime Research Centers hatte er die empirische Studie<br />
über „Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen<br />
durch Zuwendung gegen Entgelt“ erstellt. Durch das<br />
Emnid-Meinungsforschungsinstitut waren zu dem Thema<br />
im Herbst 2011 bundesweit 1.141 niedergelassene Ärzte,<br />
leitende Angestellte stationärer Einrichtungen sowie nichtärztliche<br />
Leistungserbringer telefonisch interviewt worden.<br />
Die Studie war seinerzeit vom GKV-Spitzenverband herausgegeben<br />
und intensiv im Sinne eigener Forderungen und<br />
Argumentation kommentiert und veröffentlicht worden.<br />
Und dies, wie sich aus dem Vortrag von Prof. Bussmann<br />
als Vorwurf heraushören ließ, zu voreilig und zu einseitig.<br />
Prof. Bussmann spannte seinen Bogen von der allgemeinen<br />
Wirtschaftskriminalität hin zur speziellen Korruption im<br />
Gesundheitswesen als Teil des Wirtschaftslebens. Er bewertet<br />
die Problematik als systematisch und sieht „mächtige<br />
Akteure“ im Hintergrund, denen nur an Gewinnmaximierung<br />
gelegen sei. Er gab einen Einblick in das Ausmaß der<br />
Wirtschafts-Korruption, sprach von Profitdruck und bescheinigte<br />
allen großen deutschen Unternehmen, ohne dass<br />
sie ein schlechtes Gewissen dabei gehabt haben, „schwer<br />
kriminell“ gewesen zu sein. Teilweise sei Korruption sogar<br />
Bestandteil von Geschäftsmodellen gewesen.<br />
Offenheit macht Sinn<br />
Überhaupt war es die Betrachtung unter moralischen Gesichtspunkten,<br />
die diesen Vortrag interessant werden ließ.<br />
Bussmann machte jedoch auch Hoffnung, indem er auf<br />
eine weltweit wachsende Compliance-Bewegung und<br />
Einsicht im Wettbewerb hinwies. Eine entsprechende<br />
Zertifizierung sei auf dem Vormarsch. Von Berufsverbänden<br />
verlangte der Referent zum Thema mehr Offenheit. Die<br />
Behauptung der Verbände, dass alles übertrieben sei,<br />
mache dabei alles nur schlimmer. Pharmaunternehmen<br />
und Krankenhausgesellschaften seien börsennotiert und<br />
sie könnten sich, wirtschaftlich begründet, inzwischen<br />
Korruption überhaupt nicht mehr leisten.<br />
Prof. Dr. Bussmann: Diskussion enttabuisieren<br />
Bevor Prof. Bussmann die Ergebnisse seiner Studie detailliert<br />
kommentierte, ging er mit ungewöhnlicher Offenheit<br />
und Deutlichkeit auf die Pressearbeit des GKV-Spitzenverbandes<br />
ein, die dieser mit der Studie als Ausgangsbasis<br />
betrieben hatte. Diese Pressearbeit sei mit zum Teil falschen<br />
Zahlen und reißerischer Überschrift nicht gut gewesen,<br />
beklagte er in Anwesenheit von Dr. Stephan Meseke von<br />
der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen,<br />
verantwortlich für die Herausgabe durch den<br />
GKV-Spitzenverband. Teilen der Presse Exklusivrechte einzuräumen<br />
– „das macht man nicht“, stellte er weiter fest.<br />
Durch die Studie habe man keinen publizistischen Krieg<br />
gegen die Ärzte führen wollen; denn auch die Ärzte<br />
würden selbst durch Korruption geschädigt, rief Bussmann<br />
in Erinnerung. Und die Platzierung der Studie zu Beginn<br />
des Deutschen Ärztetages habe ihm auch nicht gefallen.<br />
Nach dieser Distanzierung erläuterte Prof. Bussmann<br />
anhand der Studien-Ergebnisse Fälle von Betrug im Gesundheitswesen.<br />
Und es gelang ihm in seinem mit ethischen<br />
Gesichtspunkten unterfütterten Vortrag anschaulich, die<br />
Problematik des Betruges im Gesundheitswesen ebenso<br />
praxisnah wie nachvollziehbar darzustellen. Die Studie <br />
KZVN-Vorstandsmitglied Christian Neubarth im Gespräch<br />
mit Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann, Martin-Luther-Universität<br />
Halle-Wittenberg.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
37<br />
I N T E R E S S A N T E S
nebst der erhellenden Einleitung durch den Vorstand des<br />
GKV-Spitzenverbandes ist nachzulesen unter:<br />
http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=26900&<br />
elem=2623461<br />
Ethische Betrachtungen zum Thema aus Sicht des Vorstands<br />
des „Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte“,<br />
standen auch in dem Vortrag von Prof. Dr. Wulf Dietrich,<br />
„Die Freiheit zu Bestechung und Vorteil bedeutet gleichzeitig<br />
die Freiheit von Ethik“, im Vordergrund. Für ihn steht das<br />
gesellschaftliche Gesamtinteresse über demjenigen des<br />
ärztlichen Berufsstandes, in dem das Bewusstsein für<br />
Korruption extrem niedrig ausgeprägt sei. Sein Anliegen ist<br />
der Vorrang der Verhinderung gegenüber der Bestrafung<br />
von Korruption. Im Focus seien vor allem die Patienten zu<br />
sehen, und daher benötige man hinsichtlich der Korruption<br />
auch schärfere Normen in der Industrie. Dietrich prangerte<br />
Verflechtungen mit der gewinnorientierten Industrie an.<br />
Exemplarisch nannte er Anwendungsbeobachtungen im<br />
Rahmen unwissenschaftlicher Studien. Es gebe einen<br />
schleichenden Prozess, bei dem es gelte, das Bewusstsein<br />
der Ärzte sowie das Berufsrecht zu schärfen. Der Kliniker<br />
schimmerte durch, als er die Entkommerzialisierung des<br />
Gesundheitssystems und in diesem Zusammenhang das<br />
gänzlichen Verbotes von IGeL-Leistungen forderte. Nicht<br />
„jeder Handschlag“ sei als ärztliche Leistung zu vergüten –<br />
für ihn sei nur der Jahresabschluss von Belang. Die Einflussnahmen<br />
der Industrie bei Kongressen durch Sponsoring<br />
von aufwendigen Reisen und Bewirtungen sollten massiv<br />
eingeschränkt werden.<br />
MEZIS (Mein Essen zahl´ ich selbst) nennt sich die „Initiative<br />
unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“, deren Vorstand Thomas<br />
Lindner anschließend über „Geschenke, die Freundschaften<br />
festigen“ mit ähnlichem Tenor referierte. Er beschrieb ein<br />
Beziehungsgeflecht zwischen Industrie und niedergelassenem<br />
Arzt unterhalb der strafrechtlichen Ebene. Lindner<br />
beklagte und belegte die Erkenntnis, nach denen Ärzte-<br />
Muster zukünftiges Verordnungsverhalten prägen würden.<br />
Wer Arzneimittel-Muster verwende, sei sogar bereit, vom<br />
eigenen Standard abzuweichen, machten Studien deutlich,<br />
wobei der Mehrwert neuer und regelhaft teurerer Medikamente<br />
in Frage zu stellen sei. Anhand zahlreicher erhellender<br />
Zitate aus Lehrbüchern für Pharma-Berater schloss<br />
Thomas Lindner seinen Vortrag.<br />
Vom Anfangsverdacht zur Anklageerhebung<br />
Über dieses zunächst spannend klingende Thema referierten<br />
die Staatsanwältin Katrin Arnold und der Wirtschaftsreferent<br />
der Staatsanwaltschaft Halle, Carsten Müller. Sie referierten<br />
über Rechtsgrundlagen und die Verfahrensbearbeitung<br />
sowie über Begriffsbestimmungen wie „Anfangsverdacht“<br />
und „hinreichender Tatverdacht“. Angesichts papierloser<br />
Abrechnungsdaten müsse man bei der Vorbereitung einer<br />
38 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
v.l.n.r.: Christian Neubarth, Mitglied des Vorstandes der KZVN,<br />
Dr. Dagmar Frieling, Assistentin des Justitiars / Fehlverhaltensbekämpfung<br />
der KZVN und Dr. Jochen Schmidt, Vorsitzender der<br />
Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt.<br />
Anklageerhebung heute auf elektronische Massendaten<br />
zurückgreifen, die durch manuelle Auswertung nicht mehr<br />
zu bewältigen seien. Die Staatsanwältin und der Wirtschaftsreferent<br />
berichteten anhand eines konkreten Falles detailliert<br />
über die von ihnen eingesetzte Datenanalyse-Software<br />
zur zielgerichteten Auswertung und Zuordnung der Massendaten.<br />
Die Falldarstellung war dann für Datenverliebte<br />
sicherlich auch spannend.<br />
Daneben gab es aber auch einige Kernbotschaften für die<br />
Verfahrensbearbeitung: Vor strafprozessualen Zwangsmaßnahmen<br />
müsse der angezeigte Sachverhalt gründlich<br />
geprüft werden. Datenmaterial von Dritten dürfe nicht<br />
ungeprüft übernommen werden. Prüfungen seien kassenübergreifend,<br />
bei Praxisgemeinschaften auch arztübergreifend<br />
vorzunehmen. Eine kassenübergreifende Prüfung sei<br />
aber nur bei den K(Z)Ven und Abrechnungsstellen möglich.<br />
Die Staatsanwaltschaft solle nach Ansicht der Referenten<br />
einerseits möglichst frühzeitig eingebunden werden, andererseits<br />
sollten auch zum Schutz des Betroffenen nicht<br />
vorzeitig Hausdurchsuchungen vorgenommen werden. Und<br />
da war die Erkenntnis zu hören, dass eine Offenlegung der<br />
Leistungserbringung für den Patienten sinnlos sei, sofern<br />
die Abrechnung über Dritte erfolge.<br />
Insgesamt gab die Fachtagung punktuelle Einblicke in die<br />
zum Teil sanften Übergänge von der kleinen Aufmerksamkeit<br />
bis hin zur Korruption und zum Betrug in allen Bereichen<br />
des Gesundheitswesens, das wiederum ein Bestandteil<br />
der Gesamtwirtschaft ist. Dass es wichtig ist, einerseits das<br />
Bewusstsein der Beteiligten in diesem Zusammenhang zu<br />
schärfen und andererseits ethische Grundsätze in Erinnerung<br />
zu bringen, wurde insbesondere durch den Vortrag von<br />
Prof. Dr. Bussmann herausgearbeitet, der an die Beteiligten<br />
appellierte, die Diskussion zu enttabuisieren und mehr<br />
Offenheit zu zeigen.<br />
Was die Tagung bei der Themenwahl vermissen ließ, war<br />
der erkennbare Wille zur konstruktiven Auseinandersetzung<br />
der Partner im Gesundheitswesen, denen – trotz unterschiedlicher<br />
Ausgangslagen – die Bekämpfung aller Spielarten der<br />
Korruption und des Betruges ein gemeinsames Anliegen<br />
sein muss.<br />
Über die Referenten können Sie mehr lesen unter:<br />
https://www.kkh.de/index.cfm?pageid=4426 — loe
Abschreibung des<br />
Praxiswertes<br />
Wenn eine Zahnarztpraxis verkauft<br />
wird, setzt sich der Kaufpreis aus<br />
zwei Komponenten zusammen: Dem materiellen Wert<br />
(Einrichtungen und Vorräte) und dem immateriellen Wert<br />
(Ruf der Praxis, Patientenstamm). Beide Werte sind nicht<br />
ganz einfach zu bestimmen, nicht selten werden deswegen<br />
Streitigkeiten vor Gericht geführt. In diesem Zusammenhang<br />
sei nur an die Begriffe Verkehrswert, Buchwert, Teilwert,<br />
Ertragswert erinnert.<br />
Wenn die Werte bestimmt sind, gibt es noch ein weiteres<br />
Problem: Wie werden diese Werte vom Erwerber abgeschrieben?<br />
Die Abschreibungsdauer soll der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer entsprechen. Bei den materiellen Werten<br />
gibt es Tabellen, die bei den einzelnen Vermögensgegenständen<br />
zu erheblich unterschiedlichen Abschreibungszeiten<br />
kommen. Beim immateriellen Wert müsste man darauf<br />
abstellen, nach welcher Zeit der Patientenstamm verloren ist,<br />
wenn die Praxis geschlossen wird. Dies sind die wichtigsten<br />
Grundsätze betr. die Abschreibung des immateriellen<br />
Wertes:<br />
© pressmaster/Fotolia.com<br />
1. Es kann nur ein erworbener Praxiswert abgeschrieben<br />
werden, d.h. ein Praxisinhaber, der eine Neugründung<br />
durchgeführt hat, kann den im Laufe der Jahre aufgebauten<br />
Patientenstamm nicht abschreiben. Das kann<br />
nur derjenige, der ihm die Praxis einmal abkauft.<br />
2. Der Praxiswert wird bei einer Einzelpraxis über 3-5 Jahre<br />
abgeschrieben, bei einer Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft<br />
sind es 6-10 Jahre (Bundesfinanzhof,<br />
Az. IV R 33/93). Ich halte diese Zeiten für zu<br />
lang, jedoch bleibt die Rechtsprechung seit Jahren bei<br />
dieser Auffassung.<br />
3. Die vertragsärztliche Zulassung ist ein wertbildender Faktor<br />
für den immateriellen Wert, sie unterliegt also in der<br />
Regel keiner eigenen Abschreibung. Dies gilt nicht,<br />
wenn de facto nur die Zulassung verkauft wird. Ein<br />
wichtiges Indiz hierfür ist, dass die Praxis kurz nach dem<br />
Kauf verlegt wird (Bundesfinanzhof, Az. VIII R 13/08). Seit<br />
dem Ende der Zulassungsbeschränkungen für Zahnmediziner<br />
ist dieses Problem für Zahnarztpraxen nur noch<br />
von geringer Bedeutung. <br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht<br />
Lerchenfeld 3<br />
22081 Hamburg<br />
Tel.: 040 2507202<br />
Internet: www.rechtsanwalt-schinnenburg.de<br />
— Quelle: Newsletter von<br />
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg<br />
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg,<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
39<br />
I N T E R E S S A N T E S
Zahnmobil Hannover<br />
HILFE ZUM HELFEN GESUCHT<br />
Der „Freuetag“<br />
Am 13.4. wurde das Zahnmobil feierlich eingeweiht. Es<br />
war ein Freitag, ein „Freuetag“, wie mein Mann sagte.<br />
Viel Prominenz war zugegen. Die Superintendentin Frau<br />
Szagun, die Geschäftsführerin der AOK Frau Käser, der<br />
Präsident der Zahnärztekammer Dr. Sereny, vom KZVN-Vorstand<br />
Herr Neubarth, der Leiter der ZBS der Diakonie Herr<br />
Schöne, unser Hauptsponsor Dr. Winter von der Stiftung<br />
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, von der Sparkasse Hannover<br />
Dr. Jagau und viele weitere Spender und Unterstützer des<br />
Zahnmobils. Der Bürgermeister, Herr Strauch, beehrte uns<br />
ebenfalls mit seiner Anwesenheit.<br />
Auch Herr Meyer, der das Rettungsfahrzeug mit viel Fantasie<br />
und technischem Können unter Assistenz der Kollegen<br />
K.-H. Maekeler , Dr. D. Hoffmann und meines Mannes zur<br />
fahrbaren Zahnarztpraxis umgebaut hatte, war anwesend.<br />
Es war alles vorhanden, wirklich mit viel Talent alles, was<br />
zum Arbeiten nötig ist, war untergebracht. Toll!<br />
Der erste Einsatz<br />
Der 18.4. bei „Mecki“: unser erster Einsatz. Gleich 10<br />
Patienten kamen zur Behandlung. Damit hatten wir nicht<br />
gerechnet. Unser erster Patient war ein junger Mann, gerade<br />
aus der JVA entlassen, er wollte eine Zahnreinigung.<br />
So hatten wir uns das nicht vorgestellt. Als er den Wagen<br />
verlassen hatte, schauten wir uns an, ist das hier so? Nein,<br />
es war bislang eine Ausnahme.<br />
Keine normale Praxis<br />
Der umgebaute Krankenwagen ist eben keine normale<br />
Praxis, alles ist auf engem Raum untergebracht, nicht so<br />
übersichtlich wie gewohnt. Da wird oft noch gesucht.<br />
Es gab zuerst viele Probleme, die Turbine hatte kein<br />
Wasser, der Absauger funktionierte nur mangelhaft, der<br />
Behandlungsstuhl ging nicht wieder in seine Null-Position<br />
zurück. An verschiedenen Stellen tropfte Wasser heraus.<br />
Es wurde viel gebastelt. Doch irgendwann riss der sprichwörtliche<br />
Geduldsfaden: Mein Mann lies das ursprünglich<br />
eingebaute Dentalgerät ausbauen und durch eine gebrauchte,<br />
40 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
gut erhaltene Sirona-Dentaleinheit ersetzen. Die Firma<br />
Meditec sponserte diese Einrichtung – vielen herzlichen<br />
Dank dafür auch an dieser Stelle. Gerhard Otto, Dental-Ing.,<br />
und zwei seiner Kollegen erledigten den Aus- und Umbau<br />
unter Assistenz meines Mannes an einem Wochenende;<br />
auch ihnen unser herzlichstes Dankeschön. Seit der Zeit<br />
funktioniert alles bestens.<br />
Die kalte Jahreszeit<br />
Inzwischen war der Winter hereingebrochen, keiner hat an<br />
die wasserführenden Geräte und Schläuche gedacht, die<br />
einfrieren können. Dank eines Aufrufs haben wir bei enercity<br />
einen warmen Unterschlupf für das Zahnmobil gefunden:<br />
4 m hoch, 3,5 m breit 9 m lang. Ohne diesen Unterschlupf<br />
hätte das Zahnmobil sonst großen Schaden bis hin zur<br />
Fotos: NZB-Archiv
Stilllegung erleiden können. Bei Minus-5-Grad und kälter<br />
ist ein Einsatz mit dem Zahnmobil nicht mehr gefahrlos<br />
möglich, weil das Fahrzeug ja beim Einsatz im Freien<br />
immer dem Winterwetter voll ausgesetzt ist. Im Innenraum<br />
kann für die Patientenbehandlung ausreichend gut temperiert<br />
werden dank Klimaanlage und Zusatzheizung.<br />
Etwas Statistik<br />
Da wir bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
als sogenannte Institutsambulanz zur vertragszahnärztlichen<br />
Versorgung zugelassen sind, können wir<br />
auch Leistungen von Versicherten abrechnen.<br />
345 Patienten haben bisher das Mobil aufgesucht, davon<br />
sind 60 % versichert, von denen wiederum 95 % bei der<br />
AOK Mitglieder sind.<br />
Die Nichtversicherten sind Personen, die nicht wieder in<br />
die GKV zurückkommen können, weil gegen sie noch<br />
finanzielle Forderungen offen sind, zu deren Rückzahlung<br />
diese Menschen nicht in der Lage sind. Oder es sind<br />
Personen, die aus benachbarten Ländern kommen, hier<br />
obdachlos sind oder bei Bekannten leben.<br />
Behandlungsspektrum<br />
Das Zahnmobil ist das kleinste modernste fahrbare<br />
zahnärztliche Behandlungszimmer, alle notwendigen<br />
dentaltechnischen Einrichtungen sind vorhanden. Extraktionen<br />
stehen an erster Stelle, dann Füllungen, Zahnstein,<br />
Mundbehandlungen.<br />
Hilfe zum Helfen gesucht<br />
HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL UND<br />
SEINE PATIENTEN BRAUCHEN HILFE<br />
Das zahnmedizinische Team vom Zahnmobil Hannover<br />
(http://www.zahnmobil-hannover.de) braucht Verstärkung durch<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte.<br />
Die Patienten des Zahnmobils suchen Zahnarztpraxen im<br />
Innenstadtbereich von Hannover, die bereit sind, die Behandlungen<br />
wie Totalprothesen, Kronen und Brückenarbeiten, die nicht im<br />
Zahnmobil erbracht werden können, zu übernehmen.<br />
Helfen Sie mit helfen!<br />
Teambesprechung in den Räumen der Diakonie in Hannover.<br />
Das Prothetikspektrum umfasst Reparaturen, Interims- und<br />
Modellgussprothesen. OPG-Aufnahmen werden in zwei<br />
Praxen für unsere Patienten – häufig kostenlos – durchgeführt.<br />
Auch Operationen werden weitervermittelt. Hierfür<br />
sagen wir für diese schnelle und sehr soziale sowie<br />
menschliche Hilfeleistung den Kolleginnen und Kollegen<br />
sowie deren Teams auch im Namen der Patienten unseren<br />
herzlichen Dank!<br />
Schön wäre es, wenn sich einige Praxen in Hannovers<br />
Innenstadtbereich bereit erklären würden, die Behandlung<br />
von Patienten mit z.B. Totalprothesen, Kronen- und Brückenarbeiten<br />
zu übernehmen, die im Zahnmobil nicht<br />
durchführbar sind. <br />
Bitte nehmen Sie Kontakt mit<br />
uns auf unter:<br />
Tel.: 0511 9904060<br />
E-Mail:<br />
info@zahnmobil-hannover.de<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
41<br />
I N T E R E S S A N T E S
Unser Team braucht weitere Verstärkung<br />
Zurzeit sind wir ein Team von 18 aktiven Kolleginnen und<br />
Kollegen. Wenn wir noch weitere Verstärkung in unserem<br />
Team bekommen könnten, käme jeder Behandler nur<br />
einmal im Monat im Zahnmobil zum Einsatz.<br />
Ein Behandlungseinsatz dauert in der Regel 3 Stunden mit<br />
Aussicht auf eine eventuelle Verlängerung, wie wir das in<br />
der täglichen Praxis auch gewohnt sind. Dazu kommen<br />
noch die An- und Abfahrtzeit. Es ist immer eine Zahnmedizinische<br />
Fachangestellte an „Bord“, die weiß, wo welche<br />
Instrumente und Materialien im Fahrzeug zu finden sind,<br />
und assistiert.<br />
Klicken, spenden, Gutes tun –<br />
überall und zu jeder Zeit<br />
HDZ MACHT ONLINE-SPENDEN ÜBER KLASSISCHE<br />
UND MOBILE WEBSITE MÖGLICH<br />
Göttingen – Mit nur drei Klicks kann<br />
ab sofort jeder über die Website der<br />
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte<br />
http://www.stiftung-hdz.de spenden.<br />
Damit macht das HDZ das Spenden<br />
noch einfacher und schneller. Bisher<br />
sind nur klassische Überweisungen<br />
möglich gewesen.<br />
Das Online-Spenden ist schnell und<br />
einfach: Durch Anklicken des Spenden-<br />
Buttons öffnet sich ein Online-Formular.<br />
Hier gibt der Spender den Betrag und<br />
seine Daten ein. SSL-verschlüsselt wird<br />
die Spende direkt und sicher an das<br />
HDZ übertragen und der Spendende<br />
erhält ein persönliches Spendenzertifikat.<br />
Klicken, spenden und Gutes tun,<br />
überall und jederzeit<br />
Ohne Umwege – direkt, sicher und<br />
bequem, das sieht der Vorsteher der<br />
Stiftung, Dr. Klaus Winter, als zeitgemäße<br />
Notwendigkeit: „Fast jeder hat<br />
heutzutage ein Smartphone und das<br />
Internet ist fast ständig verfügbar. Wir<br />
müssen als gemeinnützige Organisation<br />
diesen technischen Gegebenheiten<br />
42 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
gerecht werden und unsere Kollegen,<br />
Patienten und Interessierte dort abholen,<br />
wo sie sich bewegen: im Netz.<br />
Dazu gehört neben einem informativen<br />
Webauftritt auch das Online-Spenden.“<br />
Das Online-Spenden ist auch mobil<br />
über jedes Smartphone möglich. Die<br />
Website des HDZ lässt sich optimal<br />
auf dem mobilen Browser darstellen.<br />
Sich informieren und spenden – mit<br />
10 Euro Hilfe zur Selbsthilfe leisten<br />
„Wer sich auf unserer Website informiert,<br />
kann unsere Arbeit an Ort und Stelle<br />
direkt unterstützen“, erklärt Winter.<br />
„Dabei ist es egal, ob es sich um eine<br />
einmalige Spende handelt oder einen<br />
Dauerauftrag. Jeder Euro wird eingesetzt<br />
und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.“<br />
Die Online-Spenden kommen per<br />
Klick direkt dem HDZ zugute. Das verschlüsselte<br />
Online-Spendenformular<br />
des Spendenportals HelpDirect.org<br />
macht es möglich. Der Transfer kostet<br />
keinen Cent extra. Verwaltungskosten<br />
bleiben gering. <br />
— Quelle: Pressemitteilung HDZ<br />
Am Ende eines jeden Zahnmobileinsatzes fahren die<br />
Behandler wieder nach Hause. Es fällt keinerlei weitere<br />
Arbeit mehr an. Das evtl. Einlesen der Versichertenkarten,<br />
die Erfassung von Behandlungsdaten und deren Abrechnung<br />
wird außerhalb des Fahrzeugs nach der eigentlichen<br />
Einsatzzeit erledigt.<br />
Wir, das gesamte Team rund ums Zahnmobil Hannover,<br />
freuen uns auf weitere Verstärkung, denn auch wir können<br />
mal krank werden oder wollen auch mal Urlaub machen.<br />
Helfen Sie mit helfen! Sie erleben eine Dankbarkeit, die<br />
immer wieder sehr berührend ist! <br />
— Dr. Ingeburg Mannherz, Hannover<br />
Dr. Klaus Winter<br />
Hagenweg 2 L<br />
37081 Göttingen<br />
Tel.: 0551 600233<br />
Allgemeines Spendenkonto:<br />
000 4444 000<br />
(BLZ 300 606 01)<br />
Apo Bank, Hannover<br />
Zustiftungskonto:<br />
060 4444 000<br />
(BLZ 300 606 01)<br />
Apo Bank, Hannover<br />
Internet: www.hilfswerk-z.de<br />
Foto: NZB-Archiv
„Arbeitsurlaub der<br />
anderen Art“ in Nepal<br />
Seit nunmehr neun Jahren unterstützt die Stiftung<br />
„Zahnärzte ohne Grenzen“ (www.dwlf.org)<br />
die Zahnstation im Amppipal-Hospital in Nepal. Während<br />
der letzten Jahre konnten wir in der Zeit von September<br />
bis April viele Kolleginnen und Kollegen, zum Teil mehrfach,<br />
für einen „Arbeitsurlaub der anderen Art“ für das<br />
Amppipal-Hospital“ (www.amppipal.de) gewinnen, das<br />
eine Tagesreise entfernt von Katmandu entfernt ist.<br />
Für einen Einsatz werden erfahrene Kollegen und Kolleginnen<br />
mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung benötigt.<br />
Das Behandlungsspektrum umfasst alle Bereiche der<br />
Zahnheilkunde mit Ausnahme der Implantologie und der<br />
Prothetik. Unser exzellenter nepalesischer Assistent,<br />
Mr. Prem, verfügt über eine solide Ausbildung zum zahnmedizinischen<br />
Helfer. Er führt selbstständig Zahnreinigungen,<br />
einfache Füllungen und Extraktionen bei Nichtanwesenheit<br />
eines Volontärzahnarztes durch. In Nepal ist diese selbstständige<br />
Arbeit erlaubt.<br />
Wir würden uns über Kolleginnen und Kollegen freuen, die<br />
den nepalesischen Patienten zahnärztliche Hilfe bringen<br />
möchten, und denen etwas Abgeschiedenheit fernab jeder<br />
Hektik nichts ausmacht und die es nicht stört, mit einer<br />
einfachen aber köstlichen Küche auszukommen. Dafür<br />
wäre ihnen die große Dankbarkeit der Patienten sicher.<br />
Außerdem sucht die Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen“<br />
für das 15 km von Katmandu entfernte Nepalhospital in<br />
Sushma Koirala (www.nepalhospital.de) und für das<br />
Unmira-Wandercamp für 2013 je einen erfahrenen Zahnarzt.<br />
Nehmen Sie bitte bei Interesse direkt Kontakt auf mit<br />
der Koordinatorin der Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen“,<br />
Dr. Sybille Keller, unter Dr.KeSy@gmx.de oder<br />
Tel. +49 8303 444. <br />
Die Organisation „Zahnärzte ohne Grenzen“ wird<br />
ausschließlich durch Spenden finanziert.<br />
Spendenkonto: Konto.-Nr. 5302471,<br />
EV Kreditgenossenschaft eG Kassel, BLZ 520 604 10.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
Fotos: © Dr. S. Keller<br />
43<br />
I N T E R E S S A N T E S
März / April / Mai / Juni<br />
Einreichungs- und<br />
2013<br />
Zahlungstermine
BEZIRKSSTELLE VERDEN<br />
24.4.2013<br />
Referent: Dr. med. dent. Diana Wolff,<br />
Heidelberg<br />
Thema:<br />
Faserverstärkte Kompositbrücken<br />
22.5.2013<br />
Referent: Dr. Jan Behring, Hamburg<br />
Thema:<br />
Chirurgische Kronenverlängerung<br />
19.6.2013<br />
Referent: Prof. Dr. Werner Geurtsen,<br />
Hannover<br />
Thema:<br />
Biokompatibilität zahnärztlicher<br />
Werkstoffe auf Kunststoffbasis<br />
28.8.2013<br />
Referentin: Dr. Heidi Diamanti,<br />
Hamburg<br />
Thema: Homöopathie in der<br />
zahnärztlichen Praxis<br />
25.9.2013<br />
Referent: PD Dr. Till Dammaschke,<br />
Münster<br />
Thema: Vitalerhaltung der Pulpa<br />
und Kofferdam – Dreamteam oder<br />
übertriebener Aufwand?<br />
16.11.2013<br />
Referent: Dr. Horst Landenberger,<br />
Bad Soden<br />
Thema: Minimalinvasive Bisshebung<br />
mit palatinalen Plateaus<br />
Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof,<br />
Lindhooper Straße 97,<br />
27283 Verden<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Walter Schulze.<br />
Zahnärztekammer Niedersachsen /<br />
Bezirksstelle Verden, Nordstraße 5,<br />
27356 Rotenburg/W.<br />
Tel.: 04261 3665<br />
Fax: 04261 4742<br />
E-Mail: drws.walter@t-online.de<br />
Terminliches<br />
BEZIRKSSTELLE HANNOVER<br />
05.06.2013<br />
Referent:<br />
Priv.-Doz. Dr. M. Oliver Ahlers, Hannover<br />
Thema: „Funktionsdiagnostik,<br />
Funktionstherapie und restaurative<br />
Weiterbehandlung mit repositions-<br />
Onlays und -Veneers“<br />
Ort: Hannover Congress Centrum,<br />
Theodor-Heuss-Platz 1-3,<br />
30175 Hannover<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Kai-Petrik Worch, M.S. (USA)<br />
c/o Zahnärztekammer Niedersachsen<br />
Zeißstr. 11b<br />
30519 Hannover<br />
Tel.: 0511 83391-190/191<br />
Fax: 0511 83391-196<br />
E-Mail: bezhannover@zkn.de<br />
Internet: www.zkn.de<br />
Persönliches<br />
DIENSTJUBILÄEN IN DER KZVN<br />
20. SCHLESWIG-HOLSTEINER<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong>TETAG<br />
13.04.2013<br />
Ort: Neumünster<br />
Thema:<br />
„Misserfolge und Komplikationen –<br />
aus Fehlern lernen“<br />
Informationen:<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
Schleswig-Holstein<br />
Frau M. Ludwig<br />
Westring 498<br />
24106 Kiel<br />
Tel.: 0431 3897-128<br />
Fax: 0431 3897-100<br />
Internet: www.kzv-sh.de<br />
25-jähriges Jubiläum<br />
am 01.01.2013 Wolfgang Koj (Abtl. Datenverarbeitung)<br />
am 15.02.2013 Christine Stoof (Abtl. Abrechnung)<br />
10-jähriges Jubiläum<br />
am 01.01.2013 Elisabeth Preuß (Abtl. Honorar)<br />
am 01.03.2013 Viola Duran (Abtl. Abrechnung)<br />
Der Vorstand der KZVN gratuliert herzlich und dankt – auch im Namen der<br />
Mitglieder – für die geleistete Mitarbeit in den zurückliegenden Jahren.<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />
45<br />
T E R M I N L I C H E S<br />
P E R S Ö N L I C H E S
Niederlassungshinweise<br />
AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG<br />
FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />
§ 18<br />
(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />
Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />
und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />
die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />
beizufügen<br />
a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />
Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />
Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />
Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />
Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />
b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />
ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />
c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />
Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />
Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />
(2) Ferner sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf,<br />
2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />
3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />
niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />
war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />
Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />
einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />
4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />
unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />
Beschäftigungsverhältnisses,<br />
5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />
alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />
Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />
gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />
zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />
(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />
Abschriften beigefügt werden.<br />
(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />
2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />
werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />
glaubhaft zu machen.<br />
46 K Z V N | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />
Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />
niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />
Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />
des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />
angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />
heruntergeladen werden.<br />
Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />
zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) aufgeführten<br />
Unterlagen beizufügen.<br />
GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />
VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />
(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />
Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />
Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />
grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />
notwendig.<br />
Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />
den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />
bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
einzureichen.<br />
VERLEGUNGEN<br />
Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />
Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />
Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />
ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />
diesem Antrag stattgegeben hat.<br />
SITZUNGEN DES<br />
ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />
NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />
Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />
sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />
rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
in Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />
© diego cervo / iStockphoto.com
Abgabe bis 08.02.2013<br />
Sitzungstermin 06.03.2013<br />
Abgabe bis 14.05.2013<br />
Sitzungstermin 12.06.2013<br />
Abgabe bis 23.08.2013<br />
Sitzungstermin 18.09.2013<br />
Abgabe bis 25.10.2013<br />
Sitzungstermin 20.11.2013<br />
HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />
FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />
In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />
Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />
Verwaltungsstelle Braunschweig<br />
Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 34.412 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 34,9 % versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Peine:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 25.277 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 31,6 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />
38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />
E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Lüneburg<br />
Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />
8.321 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,1 %<br />
versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />
Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />
21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />
E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Oldenburg<br />
Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 25.053 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 31,9 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />
Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />
26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />
Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Osnabrück<br />
Planungsbereich Landkreis Osnabrück:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Osnabrück mit<br />
72.357 Einwohnern ist derzeit zu 49,8 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Osnabrück der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Carsten Vollmer, Lotter Straße 127,<br />
49078 Osnabrück, Tel. 0541 76099965, Fax 0541 45363,<br />
E-Mail: osnabrueck@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.970 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,3 % versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Leer:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 33.003 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 42,4 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />
26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />
E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />
— Stand 18.02.2013<br />
Nachtrag Neuzulassungen<br />
Vertragszahnarzt<br />
Verwaltungsstelle Göttingen<br />
Göttingen PD Dr. Wolfram Hahn (Teilzulassung)<br />
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />
Verwaltungsstelle Göttingen<br />
Göttingen PD Dr. Wolfram Hahn (Teilzulassung)<br />
Wir heißen den Kollegen im Kreise der KZVN-<br />
Mitglieder herzlich willkommen und wünschen ihm<br />
und seinem Praxisteam für die Zukunft viel Erfolg!<br />
Der Vorstand der KZVN<br />
M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />
47<br />
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verwenden Sie bitte immer das für<br />
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richten Sie bitte an:<br />
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(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />
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Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />
Auch online möglich:<br />
www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen / NZB<br />
oder Fax: 0511 8405 -262<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />
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Barbara Podgorski<br />
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Verkauf<br />
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Ich ermächtige Sie hiermit, den Gesamtbetrag von dem unten genannten Konto abzubuchen.<br />
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Bankinstitut<br />
Konto-Nr. / BLZ<br />
Datum, Unterschrift des Auftraggebers<br />
Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />
Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />
Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />
Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />
Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />
im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />
Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />
damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />
Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />
noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />
hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />
für den Bankeinzug erforderlich.<br />
Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />
17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />
Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint Mitte<br />
Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende NZB<br />
wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />
Raum für interne Vermerke<br />
Zeilengebühr<br />
Die Anzeige soll unter Chiffre<br />
erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />
Die Anzeige soll auch im Internet<br />
erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />
Gesamtbetrag<br />
Preis je angefangene<br />
Zeile 5,20 EUR<br />
(Mindestgröße vier Zeilen,<br />
davon die 1. Zeile fett)<br />
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