03.04.2013 Aufrufe

ZAHNÄRZ TEBLATT

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MÄRZ 2013<br />

N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />

4<br />

6<br />

17<br />

24<br />

Bürgerversicherung<br />

und bedingungsloses<br />

Grundeinkommen<br />

GKV und PKV<br />

zwischen Konvergenz<br />

und Konkurrenz<br />

Reparatur zahnärztlicher<br />

Restaurationen<br />

Neueste Komposite –<br />

viele Behauptungen


Champions (R)Evolution® –<br />

Implantieren Sie noch oder „champern“ Sie schon?*<br />

KLASSISCH-KONVENTIONELL &<br />

MIMI®-FLAPLESS-FÄHIG (MINIMAL-INVASIV)<br />

ABUTMENT je 39 €<br />

0° / 15° / 22° / 30°<br />

Locator<br />

Locator ist ein eingetragenes Warenzeichen<br />

der Zest Anchors LLC<br />

Tulpe<br />

Klebebasis für Zirkon ICAs<br />

IMPLANTAT je 59 €<br />

im Einzelpack<br />

ø: 3,5 / 4,0 / 4,5 / 5,5 mm<br />

Längen: 6,5 / 8 / 10 / 12 / 14 / 16 mm<br />

MEDILAS OPAL DIODENLASER 980<br />

VON DORNIER MEDTECH …<br />

ANGEBOT*<br />

Systemneueinsteigern stellen wir für ein<br />

Jahr unser OP- und Prothetikset und für die<br />

ersten beiden Patientenfälle Implantate auf<br />

Kommission zur Verfügung („NO-invest“)!<br />

Champions-Implants GmbH<br />

Bornheimer Landstr. 8<br />

55237 Flonheim<br />

WEBINAR (GRATIS)<br />

MIMI®-„FLAPLESS“<br />

SOFORTIMPLANTATION,<br />

SOFORTVERSORGUNG &<br />

SOFORTBELASTUNG<br />

Weitere Infos und Anmeldung unter<br />

champions-implants.com<br />

Innenkonus von 9,5° und<br />

ausgezeichnete Implantat-/<br />

Abutmentverbindung<br />

(„Zipprich-Studie“ der Universität Frankfurt)<br />

Krestales Mikrogewinde<br />

für beste Primärstabilität<br />

Ober äche der CHAMPIONS®:<br />

Eine der Besten!<br />

(Studie der Universitätsklinik Köln)<br />

champions-implants.com<br />

Tel.: +49 (0) 67 34 - 91 40 80<br />

Fax: +49 (0) 67 34 - 10 53<br />

info@champions-implants.com<br />

www.champions-implants.com<br />

Made in Germany – Mehr als 3.200 Praxen und Kliniken – Gewinner des „Regio E ekt Wettbewerbes 2010“<br />

Auf unserer Homepage nden Sie viele Fallbeispiele, Fachartikel und Filme – www.champions-implants.com<br />

9 µm<br />

am 17. 4. 17 00 - 18 00<br />

Dr. Armin Nedjat


Budgetierung für alle –<br />

die Bürgerversicherung<br />

Umfragen zur Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens<br />

bei Mitgliedern der GKV bestätigen<br />

regelmäßig, dass sie mehrheitlich sehr zufrieden<br />

sind, aber auch befürchten, dass es in Zukunft zu weiteren<br />

Einschränkungen von Leistungen kommen könnte. Befragungen<br />

unter Ärzten sind differenzierter, weil sie entscheidend<br />

vom „Status“ geprägt sind. Angestellte Krankenhausärzte,<br />

niedergelassene Fachärzte oder Hausärzte haben zwar<br />

viele gemeinsame Probleme: Stress, Bürokratie, gedeckelte<br />

Honorare und Zeitmangel für die Patienten, bewerten aber<br />

ihre finanziellen Probleme aus völlig unterschiedlichen<br />

Blickwinkeln. Angestellte Ärzte halten die PKV nicht für so<br />

wichtig, so das Ergebnis einer Umfrage unter 500 Ärzten.<br />

Hingegen halten 90% von 2100 befragten niedergelassenen<br />

Ärzten sie für wichtig. Sie benötigen für ihre wirtschaftliche<br />

Existenz neben den budgetierten Honoraren der GKV auch<br />

die Einnahmen von Privatpatienten.<br />

Bei den Zahnärzten bestehen ähnliche Probleme. Durchschnittliche<br />

Investitionen von 350 - 400 Tausend Euro für<br />

eine Niederlassung müssen in einem überschaubaren<br />

Zeitraum bewältigt werden können. Hinzu kommen nicht<br />

planbare, staatlich erlassene Vorschriften, die gerade in<br />

den letzten Jahren Investitionen in fünfstelliger Höhe<br />

erfordert haben. Daran beteiligt sich keine Krankenkasse,<br />

das muss aus dem Betriebsergebnis finanziert werden.<br />

Kenner des komplizierten Gesundheitssystems fragen sich,<br />

ob sich die Teilnehmer von Befragungen überhaupt intensiv<br />

mit den vagen Vorstellungen der Parteien beschäftigt haben.<br />

Sie sympathisieren offenbar mit der Gerechtigkeitsdiskussion,<br />

die zurzeit allgegenwärtig ist. Offensichtlich wird nicht<br />

wahrgenommen, dass unser Gesundheitssystem nur unter<br />

Budgetierung funktioniert. Eine erweiterte Zwangsmitgliedschaft<br />

für alle Bürger, die zu zusätzlichen Beitragseinnahmen<br />

von den derzeit privat Versicherten führte, wäre kein<br />

Reformschritt. Strukturelle Probleme können damit nicht<br />

gelöst werden. Es würde vielmehr genau das begünstigen,<br />

was die Protagonisten der Gerechtigkeitsdiskussion vorgeben,<br />

nicht zu wollen: eine Zwei-Klassen-Medizin. Wer es sich<br />

leisten kann, kauft sich eben eine Zusatzversicherung, so<br />

lautet die schlichte Antwort der Befürworter auf die Frage<br />

nach der Zukunft der PKV.<br />

Mit dieser Diskussion streuen nicht nur Politiker, sondern<br />

auch die Medien den Bürgern Sand in die Augen, weil sie<br />

darüber nichts schreiben. Offensichtlich reicht der Mehrheit<br />

der Bevölkerung die Botschaft, dass die private Krankenversicherung<br />

abgeschafft wird. So hoffen jedenfalls die<br />

Befürworter der Bürgerversicherung für die kommenden<br />

Bundestagswahlen. Natürlich hat die PKV Probleme mit<br />

steigenden Leistungsausgaben und in deren Folge steigenden<br />

Beiträgen und kämpft natürlich auch mit den<br />

Folgen der demographischen Entwicklung. Sie hat aber<br />

auch keine gedeckelten Leistungen wie die GKV. Sie hat –<br />

auch unbestritten – die Fortschritte neuer Behandlungsmethoden<br />

gefördert und damit die GKV indirekt gezwungen,<br />

sich – auch im Interesse ihrer Mitglieder – über eine Aufnahme<br />

dieser Leistungen in ihren eigenen Leistungskatalog<br />

Gedanken zu machen. Dieser Konkurrenzdruck wäre mit<br />

einer Abschaffung der PKV verschwunden.<br />

Natürlich haben die privaten Versicherer viel zu lange gewartet,<br />

um ihre Probleme von Demographie und Leistungsinanspruchnahme<br />

zu lösen. Ihre Abschaffung verlagerte<br />

diese Probleme stattdessen zusätzlich in die GKV. Darüber<br />

können auch die anfangs erwarteten höheren Beitragseinnahmen<br />

nicht hinweg täuschen. Aber damit wären Budgets<br />

für alle Bürger verbindlich eingeführt, und auch Beitragserhöhungen<br />

würde es in Zukunft weiterhin geben.<br />

Die steigenden Leistungsausgaben unserer alternden<br />

Gesellschaft holen uns nicht erst ein, sie sind schon da<br />

und werden nur geschickt wegdiskutiert und durch Honorarbegrenzungen<br />

bei den Ärzten und Zahnärzten kontrolliert<br />

und finanziert. Stattdessen wird ein neues Feindbild,<br />

die PKV, aufgebaut, um davon abzulenken.<br />

Wäre eine Bürgerversicherung die Königslösung, wir hätten<br />

sie längst! <br />

— Dr. Jobst-W. Carl<br />

Vorsitzender des Vorstands der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

1<br />

E D I T O R I A L


I M P R E S S U M<br />

NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 48. Jahrgang<br />

Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />

amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />

HERAUSGEBER<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-0, Internet: www.kzvn.de<br />

REDAKTIONSBÜRO<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-207; Fax: 0511 8405-262;<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

REDAKTION<br />

Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr)<br />

Breite Straße 2 B, 31028 Gronau<br />

Tel.: 05182 921719; Fax: 05182 921792<br />

E-Mail: riefenstahl@kzvn.de<br />

Dr. Michael Loewener (loe)<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 05130 953035; Fax: 05130 953036<br />

E-Mail: dr.loewener@yahoo.de<br />

STÄNDIGE MITARBEITERIN DER REDAKTION<br />

Elke Steenblock-Dralle (st-dr)<br />

c/o KZVN, Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

E-Mail: info@kzvn.de<br />

GESAMTHERSTELLUNG<br />

MARCO MarketingCommunication OHG<br />

Steinbruchstraße 8c, 30629 Hannover<br />

Tel.: 0511 95478-0; Fax: 0511 95478 -78<br />

Internet: www.marco-werbung.de<br />

VERTRIEB<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover, Tel.: 0511 8405-0<br />

ANZEIGENMARKETING<br />

rheinland media & kommunikation gmbh,<br />

Monschauer Straße 1, 40549 Düsseldorf, Internet: www.rheinland-mk.de<br />

Anzeigenverkauf:<br />

Heinz Neumann, Tel.: 0211 569731-39, Fax: 0211 569731-38,<br />

E-Mail: heinz.neumann@rheinland-mediaberatung.de<br />

Anzeigenverwaltung:<br />

Stefanie Bohlmann, Tel.: 0211 569731-20, Fax: 0211 569731-10<br />

E-Mail: nzb@rheinland-mk.de<br />

Zahnärztliche Kleinanzeigen:<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover<br />

Barbara Podgorski, Tel.: 0511 8405-135<br />

E-Mail: nzb-kleinanzeigen@kzvn.de<br />

ABONNENTENVERWALTUNG<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover,<br />

Viola Soltysiak, Tel.: 0511 8405-268<br />

E-Mail: nzb-abo@kzvn.de<br />

REDAKTIONSHINWEISE<br />

Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />

Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem<br />

Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und<br />

der fotomechanischen Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit vorheriger<br />

Genehmigung der NZB-Redaktion. Für unverlangte Fotos wird keine Gewähr<br />

übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf<br />

Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung<br />

verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der<br />

Redaktion.<br />

BEZUGSBEDINGUNGEN<br />

Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

39,60 EUR, Einzelheft 3,30 EUR, inklusive Versandkosten. ISSN 1863-3145<br />

2 I M P R E S S U M | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

ANSCHRIFT<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp,<br />

Zeißstraße 11,<br />

30519 Hannover<br />

E-MAIL<br />

nzb-redaktion@kzvn.de<br />

TELEFON<br />

0511 8405-207<br />

Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Heft 05/13: 11. April 2013<br />

Heft 06/13: 8. Mai 2013<br />

Heft 07, 08/13: 13. Juni 2013<br />

4<br />

Dieser sog. QR-Code führt nach<br />

Einscannen mit z.B. einem Smartphone<br />

über ein geeignetes Programm/App<br />

mit Internetanschluss direkt auf die<br />

Homepage des NZB: www.nzb.de


EDITORIAL<br />

1 Dr. Jobst-W. Carl:<br />

Budgetierung für alle –<br />

die Bürgerversicherung<br />

POLITISCHES<br />

4 Bürgerversicherung und bedingungsloses<br />

Grundeinkommen (BGE):<br />

Es grüßt der Lagerwahlkampf 2013<br />

6 GKV und PKV zwischen Konvergenz<br />

und Konkurrenz<br />

Reformperspektiven für das duale<br />

Versicherungssystem<br />

9 Debeka-Chef Laue: PKV hat viel<br />

weniger Bürokratiekosten als GKV<br />

10 Das Kind nicht mit dem<br />

Bade ausschütten<br />

Warum die Bürgerversicherung<br />

ein Irrweg ist<br />

12 Patientenrechtegesetz und MDK<br />

13 Berliner Volkstheater<br />

14 Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk 2013<br />

in Offenbach<br />

Wie entwickelt sich der Berufsstand?<br />

17<br />

6<br />

12 14<br />

FACHLICHES<br />

17 Reparatur zahnärztlicher Restaurationen<br />

Komposite ermöglichen die Verbindung<br />

zwischen unterschiedlichen Materialien<br />

20 Ästhetische Restaurationen im<br />

Frontzahnbereich<br />

Von Füllungen bis zu<br />

Kompositveneers<br />

24 Neueste Komposite –<br />

viele Behauptungen<br />

Was ist für die Praxis wichtig, welche<br />

Fehler passieren am häufigsten?<br />

29 Leitlinie zur Weisheitszahnextraktion<br />

30 Bedeutung einer Tugendethik<br />

für die gegenwärtige<br />

Zahn-Medizin-Ethik – Teil 1<br />

32 Rechtstipp:<br />

Befreiung von Beitragszahlungen an die<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

33 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

– Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt<br />

– Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />

34 BGH: Nebenkostenabrechnung unter<br />

Vorbehalt rechtswirksam<br />

34 Vorabanforderung von<br />

Steuererklärungen<br />

35 Auskunftsanspruch des Versicherten<br />

zur Kostenübernahme<br />

20 40<br />

INTERESSANTES<br />

36 „Betrug im Gesundheitswesen“<br />

Ein Bericht von der Fachtagung der KKH<br />

39 Abschreibung des Praxiswertes<br />

40 Zahnmobil Hannover<br />

Hilfe zum Helfen gesucht<br />

42 Klicken, spenden, Gutes tun –<br />

überall und zu jeder Zeit<br />

HDZ macht Online-Spenden über<br />

klassische und mobile Website möglich<br />

43 „Arbeitsurlaub der anderen Art“<br />

in Nepal<br />

TERMINLICHES<br />

45 Termine<br />

PERSÖNLICHES<br />

45 Dienstjubiläen in der KZVN<br />

KZVN<br />

46 Niederlassungshinweise<br />

KLEINANZEIGEN<br />

48 Kleinanzeigen<br />

© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: © koya79/iStockphoto.com; © Photo-K/Fotolia.com; © XtravaganT/Fotolia.com; © Prof. Dr. Dr. Staehle; © Prof. Dr. R. Hickel; Privat; © DOC RABE Media/Fotolia.com; © PD Dr. Gernhardt; NZB-Archiv<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N H A L T<br />

3<br />

E D I T O R I A L<br />

I N H A LT<br />

P O L I T I S C H E S<br />

F A C H L I C H E S<br />

I N T E R E S S A N T E S<br />

T E R M I N L I C H E S<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

K Z V N<br />

K L E I N A N Z E I G E N


Bürgerversicherung und bedingungsloses<br />

Grundeinkommen (BGE):<br />

Es grüßt der Lagerwahlkampf 2013<br />

Die bundespolitisch so wichtige Richtungswahl<br />

in Niedersachsen ist „gelaufen“. Seit<br />

dem 20. Januar 2013 können die Wahlkampfmanager<br />

planen. Für so manchen heißt es, „Ärmel aufkrempeln“<br />

und dafür sorgen, dass mit der Umsetzung der Ideen<br />

seiner Mannschaft der Einzug der eigenen Partei in den<br />

18. Deutschen Bundestag gewährleistet wird. Spiegelt man<br />

die Hannoveraner Ergebnisse auf die Bundesebene hoch,<br />

dann wird es im September 2013 knapp, äußerst knapp.<br />

Ob letztendlich schwarz-gelb die Nase vorn hat oder rotgrün,<br />

das werden die Wahlbürger entscheiden. Von deren<br />

Mobilisierung hängt viel ab, vor allem für die LINKEN und<br />

die Piraten. Bis zum Herbst kann noch viel passieren. Interessant<br />

könnten die jeweiligen Wahlversprechen werden.<br />

Und das Bemühen, Wählerstimmen zu lukrieren, dürfte<br />

zu so manchem überraschenden Ergebnis auch auf dem<br />

Gebiet der bundesdeutschen Gesundheitspolitik führen.<br />

Gesetzestechnisch liegt in Berlin nichts mehr an. Das<br />

Krebsregistergesetz befindet sich schon in der Bundestagspipeline.<br />

Und wie es so aussieht, wird es als „Omnibus-<br />

Gesetz“ für so manche Idee der jetzigen Berliner Koalition<br />

herhalten dürfen. Das heißt, in die weiteren Artikel des<br />

Gesetzes packt man Regelungen aus anderen Gebieten<br />

des SGB V einfach hinein und regelt damit liegen gebliebene<br />

Vorhaben wie z.B. die Regelungen für die „neue“<br />

Präventionsstrategie. Schwarz-gelb wird aber aufpassen<br />

müssen, mehrheitsfähige Vorlagen zu zimmern. Denn<br />

sonst stoppen diese SPD und GRÜNE im Bundesrat. Bis<br />

zum Herbst 2014 ist erst einmal die schwarz-gelbe Mehrheit<br />

in der Länderkammer perdu. Und für die noch oppositionellen<br />

rot-grünen Strategen bietet das zweite gesetzgebende<br />

Gremium viel Platz, um zu grätschen und zu behindern.<br />

Beim Thema „Anti-Korruptionsmaßnahmen“ im Gesundheitswesen<br />

– genauso ein Kandidat für den Gesetzes-<br />

Onmnibus wie auch das Streichen vom Chefarzt-Boni –<br />

sind sich die Gesundheitspolitiker aller Parteien weitgehend<br />

einig. Ob die Gedanken von schwarz-gelb jedoch<br />

den anderen Parteien weit genug gehen, muss man<br />

abwarten. Die öffentlich geführten Debatten versprechen<br />

spannend zu werden.<br />

4 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

© Photo-K/Fotolia.com<br />

Von der FDP dürfte man so einiges erwarten. Alt-Bundesgesundheitsminister<br />

Dr. med. Philipp Rösler (39) gewann<br />

am 21. Januar 2013 den parteiinternen Machtkampf. Rösler<br />

bleibt aller Voraussicht nach auch nach dem vorgezogenen<br />

März-Parteitag Chef im Bund. Die Position des Spitzenkandidaten<br />

überlässt er dem im Küssen von „Weinprinzessinnen“<br />

und Bürgerinnen wohl erfahrenen Rainer Brüderle<br />

MdB (67). An der Bürgerfront wirkt der quicklebendige wie<br />

stets fröhlich erscheinende Rheinland-Pfälzer halt besser<br />

als der eher dröge daherkommende Norddeutsche.<br />

FDP-Gesundheitsressortchef Daniel Bahr MdB (36) scheint<br />

ebenfalls gestärkt aus den Kabalen hervorgegangen zu<br />

sein. Am 22. Januar 2013 gab er in einem Agenturinterview<br />

die liberale Benchmark für den September-Urnengang<br />

schon einmal vor. Sein Wahlziel heißt „acht Prozent plus“.<br />

Die werden Schwarz-Gelb auch benötigen, um wieder an<br />

die Macht zu gelangen.<br />

Eines können sich die jetzt wieder frohlockenden Liberalen<br />

aber abschminken. Eine „Leihstimmen-Kampagne“ wie in<br />

Niedersachsen fällt auf Bundesebene flach. Nicht nur in<br />

München, sondern auch in der CDU-Zentrale im Berliner<br />

Klingelhöferdreieck denkt man nicht mehr daran, dem


Bündnispartner auch nur eine Stimme zu schenken. Eher<br />

liebäugelt man in bestimmten Kreisen mit einer Koalition mit<br />

den BündnisGRÜNEN. Genauso wie es genügend liberale<br />

Kräfte gibt, die sich nur allzu gerne wieder zur SPD ins Bett<br />

legen würden. Und diese Kräfte werden stärker. Einer der<br />

sicher mit Rot-Gelb liebäugelt, ist der seit 2001 amtierende<br />

Vorsitzende des FDP-Bundesfachausschusses für Sozialpolitik,<br />

Michael Kauch MdB (45). Der Dortmunder kletterte in der<br />

parteiinternen Gunst weit nach oben. Am 10. Dezember<br />

2012 wählten ihn die NRW-Liberalen auf Platz 6 der<br />

FDP-Landesliste für den Bundestag. Von der aktuell noch<br />

amtierenden FDP-Parlamentarischen Staatssekretärin im<br />

Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ulrike Flach MdB<br />

(61), hat er ab September 2013 keine Gegenwehr mehr zu<br />

erwarten. Die ebenfalls aus dem Ruhrgebiet stammende<br />

Übersetzerin tritt nicht wieder an. Ob ein liberaler Gesundheitssprecher<br />

Kauch jedoch mit seinem CDU-Pendant Jens<br />

Spahn MdB (32) harmonieren würde, steht dahin. Sie mögen<br />

privat über ähnliche Vorlieben verfügen, aber politisch stehen<br />

sie nicht für die gleichen Ziele ein.<br />

Wenn man von einem Richtungswahlkampf spricht, muss<br />

man sich fragen, was mit der von vier Parteien (SPD,<br />

GRÜNE, LINKEN, Piraten) so hoch gehaltenen Bürgerversicherung<br />

passiert? Sie kommt bei den LINKEN und den<br />

Piraten eher als Einheitsversicherung daher. Rote und<br />

grüne Experten sind da etwas nachdenklicher geworden<br />

und sinnen auf Modelle, beide Versicherungsmöglichkeiten,<br />

gesetzliche wie private Krankenversicherung (GKV und PKV)<br />

mehr zu verzahnen. Das wurde am 16. Januar 2013 zur<br />

späten Abendstunde im Plenum des Bundestages mehr<br />

als deutlich. Bereits am 26. Juni 2012 hatte die Fraktion DIE<br />

LINKE einen Antrag „PKV als Vollversicherung abschaffen“<br />

eingebracht (BT-Drs. 17/10119), nun zoffte man sich im<br />

Hohen Haus – jedoch weitgehend unter Ausschluss der<br />

Öffentlichkeit. Bemerkenswert war zu diesem Thema ein<br />

Kommentar der GRÜNEN-Sprecherin Birgitt „Biggi“ Bender<br />

MdB (56). Sie hielt den LINKEN-Antrag für „populistisch und<br />

unreflektiert“. Allerdings hielt sie es „aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen“ für nicht machbar, die „PKV als Vollversicherung<br />

einfach abzuschaffen“. Den GRÜNEN gehe es mit<br />

ihrer Idee der Bürgerversicherung darum, „einen echten<br />

Wettbewerb der Anbieter“ um die Gunst der Versicherten<br />

herzustellen. Krankenkassen wie PKV-Unternehmen könnten<br />

dann eine „solidarische Krankenversicherung mit einkommensabhängigen<br />

Beiträgen und ohne Gesundheitsprüfung<br />

anbieten“. Das klang schon ganz anders als zu früheren<br />

Zeiten. Und auch in den führenden gesundheitspolitischen<br />

Kreisen der SPD hat man mit Bauchgrimmen diesen<br />

Schwenk vollzogen. Die „Ansprüche“ der Versicherten aus<br />

ihren Altersrückstellungen in der PKV sind nun einmal<br />

etwas anders als die Umlageverfahren in der GKV. Jeder<br />

Versuch des Gesetzgebers hier etwas zu ändern, würde<br />

spätestens in Karlsruhe scheitern. An diesen Gedanken<br />

werden sich LINKE und Piraten gewöhnen müssen.<br />

Dafür verfügen die Piraten über einen ganz anderen „Wahlkampfschlager“,<br />

der schon seit längerem auf ihrer Agenda<br />

steht, allerdings noch längst nicht bei den Akteuren aller<br />

Alt-Parteien oder gar in der bundesdeutschen Gesundheitsund<br />

Sozialpolitik angekommen ist. Die Idee läuft unter<br />

dem Kürzel „BGE“. Dahinter verbirgt sich die Forderung<br />

nach einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ für alle.<br />

Es geht quasi darum, jedem erwachsenen Bundesbürger<br />

ein bestimmtes Einkommen zu garantieren. Welche Basis<br />

man dafür nimmt und wie diese sozialistisch anmutende<br />

Idee finanziert werden soll, darüber streitet man auch<br />

noch in piratigen Kreisen. Aber dort ist das BGE in aller<br />

Munde. Aber nicht nur dort. Im neuen Programm der<br />

BündnisGRÜNEN findet man das Stichwort – und da sollten<br />

eigentlich alte Sozialdemokraten hellhörig werden. Auf<br />

Seite 18 des auf dem grünen Parteitag am 18. November<br />

2012 beschlossenen 28-seitigen Oeuvres beschäftigen sich<br />

die BündnisGRÜNEN mit ihrer „grünen Grundsicherung“.<br />

Und kündigen an, diese mit der von den Piraten angestoßenen<br />

BGE-Debatte „konstruktiv“ verbinden zu wollen, um<br />

nach Wegen zu suchen: „wie die Idee und Elemente eines<br />

Grundeinkommens mit der einer grünen Grundsicherung<br />

sinnvoll verbunden werden können“. Es tut sich also etwas<br />

auf diesem so wichtigen sozialpolitischen Sektor.<br />

Für schwarz-gelbe Akteure ist es ein Glück, dass die Piratenpartei<br />

in der Mediengunst ganz unten rangiert. Sollte<br />

das einmal anders werden, könnte die BGE-Idee im Wahlkampf<br />

wichtige Prozentpunkte bringen oder kosten. <br />

— Quelle: A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell,<br />

4-2013 vom 25.01.2013, Seite 2 ff<br />

GREGOR.FÜRST.STEINIG<br />

Rechtsanwälte Fachanwälte Notare<br />

Wir beraten umfassend:<br />

Arztrecht: Praxisverträge,<br />

Regressangelegenheiten,<br />

Zulassungsfragen<br />

Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht,<br />

Verkehrsrecht, Familienrecht,<br />

Miet- und WEG-Recht, Erbrecht,<br />

Makler- und Immobilienrecht<br />

Bödekerstraße 11<br />

30161 Hannover<br />

fon: 05 11/33 80 70<br />

mail. info@gregor-recht.de<br />

www.gregor-recht.de<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

– Anzeige –<br />

5<br />

P O L I T I S C H E S


GKV und PKV zwischen<br />

Konvergenz und Konkurrenz<br />

REFORMPERSPEKTIVEN FÜR DAS DUALE VERSICHERUNGSSYSTEM<br />

Die Patienten in Deutschland sind mit dem<br />

Gesundheitssystem zufrieden. Hier gibt es<br />

kaum Unterschiede in den Antworten von GKV- und PKV-<br />

Versicherten. Dies geht aus einer Umfrage des BKK-Bundesverbandes<br />

hervor, der die Bürger zur Einschätzung<br />

der Gesundheitsversorgung in Deutschland befragt hatte.<br />

Dieses Ergebnis bestätigt auch eine vom PKV-Verband<br />

beim Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid in Auftrag<br />

gegebene repräsentative Umfrage zur Zukunft des deutschen<br />

Gesundheitssystems. 96 Prozent der Privatversicherten<br />

sind mit ihrer medizinischen Versorgung zufrieden. In der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung finden sich 86 Prozent<br />

gut versorgt. Die Umfrageergebnisse belegen, dass das<br />

deutsche Gesundheitssystem mit seinem dualen System<br />

aus GKV und PKV bei den Versicherten gut abschneidet.<br />

Epidemiologische Studien bestätigen die Umfrageergebnisse.<br />

Deutschland belegt bei der Mundgesundheit einen<br />

internationalen Spitzenplatz. Die Mundgesundheit der<br />

deutschen Bevölkerung hat sich in den letzten zwanzig<br />

Jahren ganz erheblich verbessert. Allein in den letzten<br />

zehn Jahren ist die Karieslast bei Kindern und Jugendlichen<br />

um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Sie lag im Jahr<br />

2005 für Deutschland nur noch bei durchschnittlich<br />

0,7 Zähnen mit Karieserfahrung für die Altersgruppe der<br />

12-Jährigen, während der weltweite Durchschnittswert bei<br />

1,61 lag 1 . Damit hat Deutschland im internationalen Vergleich<br />

längst eine Spitzenposition in der Mundgesundheit eingenommen.<br />

Die außerordentlich positive Entwicklung beruht<br />

auf mehreren Faktoren. Sie ist nicht nur auf die Einführung<br />

von Gruppen- und Individualprophylaxe und den Einsatz<br />

6 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

von Fluoriden zurückzuführen, sondern auch auf die<br />

beharrliche Aufklärungsarbeit der Zahnärzteschaft, die<br />

Schaffung eines neuen Bewusstseins für Mundgesundheit<br />

und -hygiene und die feste Verankerung des Präventionsgedankens.<br />

Im weltweiten Vergleich ist die soziale Absicherung gegen<br />

Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Deutschland<br />

außergewöhnlich weitreichend. Alle gesetzlich Krankenversicherten<br />

können hier auf einen umfassenden, solidarisch<br />

finanzierten Leistungskatalog inklusive einer weitgehenden<br />

Regelversorgung mit Zahnersatz und entsprechenden<br />

Regelungen zur Vermeidung sozialer Härten zurückgreifen.<br />

Im europäischen Umfeld ist die zahnmedizinische<br />

Versorgung nur in sehr begrenztem Umfang solidarisch<br />

versichert. 2<br />

Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eines<br />

der besten Gesundheitssysteme der Welt: Die Menschen<br />

haben Zugang zu einer umfassenden, wohnortnahen medizinischen<br />

Versorgung. Die freie Arzt- und Krankenkassenwahl<br />

sind Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen.<br />

Kennzeichnend für unser Gesundheitssystem ist<br />

auch das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV. Von<br />

dem Wettbewerb zwischen GKV und PKV profitieren die<br />

Versicherten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof.<br />

Dr. Frank Montgomery führte auf dem Ärztetag 2012 aus:<br />

„Gäbe es die PKV nicht, hätten wir heute schon einen sehr<br />

viel schlankeren Leistungskatalog in der GKV. Gäbe es die<br />

PKV nicht, müsste sich die GKV in nichts und niemals an<br />

den Leistungen eines Konkurrenten messen lassen. Gäbe<br />

es die PKV nicht, hätten wir heute schon eine innovations-<br />

© XtravaganT/Fotolia.com


und wettbewerbsfreie Zone für die GKV, in der sie dann<br />

ihre Marktmacht gegenüber Patienten und Ärzten völlig<br />

ungeniert ausspielen könnte.“ Der Systemwettbewerb zwischen<br />

GKV und PKV für eine gute Versorgung der Patienten<br />

hat sich bewährt. Er ist ein Innovationsmotor zum Vorteil<br />

der GKV- und PKV-Versicherten. Deshalb hat sich die KZBV-<br />

Vertreterversammlung im Herbst 2012 für einen Systemwettbewerb<br />

zwischen GKV und PKV ausgesprochen.<br />

Wettbewerb muss nicht nur auf Seiten der Leistungsträger,<br />

sondern auch auf Seiten der Kostenträger gegeben sein,<br />

und zwar in Form unterschiedlicher Versicherungssysteme<br />

und unterschiedlicher Versicherungsunternehmen bzw.<br />

Krankenkassen.<br />

Trotz dieser Vorteile wird das duale System von verschiedenen<br />

Seiten in Frage gestellt: SPD und Bündnis 90/Die<br />

Grünen wollen im Gesundheitswesen und in der Pflege<br />

eine Bürgerversicherung einführen. Die SPD hat auf ihrem<br />

Parteitag im Dezember 2011 ihr Konzept zur Bürgerversicherung<br />

beschlossen. Danach soll es nur noch ein Versicherungssystem<br />

für alle geben. Nach diesen einheitlichen<br />

Spielregeln sollen auch die privaten Versicherungsunternehmen<br />

die Bürgerversicherung anbieten können.<br />

Bündnis 90/Die Grünen haben gerade auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz<br />

in Hannover das im November 2010 in<br />

Freiburg verabschiedete Konzept einer grünen Bürgerversicherung<br />

erneut bekräftigt. Aus dem sozialpolitischen Antrag<br />

geht hervor, dass grundsätzlich alle in der Bürgerversicherung<br />

versichert werden sollen. Zur Finanzierung sollen<br />

alle Einkommen herangezogen werden. Die Beitragsbasis<br />

soll verbreitert und die Beitragsbemessungsgrenze auf das<br />

Niveau der Rentenversicherung angehoben werden. Die<br />

dadurch gewonnenen Spielräume wollen die Grünen für<br />

Beitragssatzsenkungen nutzen. Weiter heißt es in dem<br />

Beschluss: „Kinder werden kostenlos versichert, zeitlich<br />

begrenzt auch Ehegatten bzw. LebenspartnerInnen, die<br />

nicht erwerbstätig sind, aber Kinder erziehen oder Pflegeleistungen<br />

erbringen.“ Innerhalb des „solidarischen Rahmens“<br />

konkurrieren gesetzliche und private Krankenversicherungen<br />

unter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen um die<br />

Versorgung aller Patienten. Sowohl SPD als auch Bündnis<br />

90/Die Grünen planen im Rahmen der Bürgerversicherung<br />

eine einheitliche Honorarordnung. Statt dem Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstab (Bema) für die GKV und der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) für privatzahnärztliche<br />

Leistungen ist nur noch ein System angedacht. Wie das<br />

genau aussehen soll, lassen die Bürgerversicherungskonzepte<br />

offen. Immer wieder wird das Ziel einer einheitlichen<br />

Honorierung formuliert. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen<br />

auf die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen, die<br />

Versorgung der Patienten und die Attraktivität des zahnärztlichen<br />

Berufsbildes.<br />

Auch von anderer Seite wird die Frage nach einem Systemumbruch<br />

aufgeworfen. Jahr für Jahr fordert der Sachverständigenrat<br />

(SVR) zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entwicklung die Einführung einer Bürgerpauschale.<br />

Der Rat hat mit der Bürgerpauschale ein Modell entwickelt,<br />

das von einem einheitlichen Krankenversicherungssystem<br />

ausgeht, in dem alle versichert sind und das sich aus<br />

einkommensunabhängigen Pauschalbeiträgen finanziert.<br />

Die Bürgerpauschale soll sowohl von gesetzlichen als<br />

auch von privaten Krankenkassen angeboten werden.<br />

Beide würden auf einem einheitlichen Versicherungsmarkt<br />

konkurrieren. Den mit dem GKV-Finanzierungsgesetz<br />

eingeführten Zusatzbeitrag mit steuerfinanziertem Sozialausgleich<br />

sieht der Sachverständigenrat als Schritt in die<br />

richtige Richtung.<br />

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den Niederlanden<br />

beschäftigt sich auch ein Gutachten im Auftrag der Techniker<br />

Krankenkasse mit der Frage, ob die Überführung der<br />

gesetzlichen Krankenkassen in eine private Rechtsform zur<br />

Konvergenz der beiden bestehenden Systeme beitragen<br />

könne.<br />

Bereits heute ist von Reform zu Reform eine schrittweise<br />

Annäherung der beiden Systeme zu beobachten. Die GKV<br />

hat Elemente der PKV übernommen und umgekehrt.<br />

Sowohl in der GKV als auch in der PKV sind systemfremde <br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

– Anzeige –<br />

7<br />

P O L I T I S C H E S


© KZBV<br />

Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes<br />

der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).<br />

<br />

Elemente erkennbar. Dazu zählen in der GKV Wahltarife,<br />

Selbstbehalte, Prämien und Bonuszahlungen. In der PKV<br />

gibt es den Basistarif, den Kontrahierungszwang und<br />

GKV-Steuerungsmechanismen für die Preisgestaltung bei<br />

Arzneimitteln. In der Summe dieser Einzelschritte verschwimmen<br />

die Unterschiede zwischen GKV und PKV zunehmend.<br />

Die Experten auf dem KZBV-Diskussionsforum im Juni 2011<br />

in Hamburg waren sich einig, dass sich der Konvergenzprozess<br />

zwischen GKV und PKV fortsetzen wird. Die historisch<br />

bedingten Unterschiede zwischen GKV und PKV<br />

werden zunehmend nivelliert. Je stärker die Unterschiede<br />

in den Versicherungsprinzipien eingeebnet werden, umso<br />

mehr wird die PKV ihre Legitimation als eigenständiges<br />

Geschäftsmodell verlieren. Prof. Wasem stellte auf dem<br />

KZBV-Diskussionsforum fest, dass es keinen „weltweiten“<br />

Konsens der Gesundheitsökonomen über die Ausgestaltung<br />

des Finanzierungs- und Versorgungssystems im<br />

Gesundheitswesen gebe. Auf der „grünen Wiese“ würde<br />

heute keiner mehr ein solches System entwerfen. Das<br />

duale System und der Wettbewerb zwischen GKV und PKV<br />

sind historisch gewachsene Strukturen. Der Systemwettbewerb<br />

zwischen GKV und PKV hat positive Effekte. Der PKV<br />

kommt eine wichtige Korrektivfunktion zu.<br />

Die Vertragszahnärzteschaft bekennt sich zum dualen<br />

System der Krankenversicherung in Deutschland. Sie spricht<br />

sich für den Erhalt der privaten Krankenvollversicherung als<br />

wichtige zweite Versicherungssäule des Gesundheitswesens<br />

aus. Sie befürwortet den Wettbewerb zwischen GKV und<br />

PKV. Dass sich beide Systeme weiterentwickeln müssen,<br />

steht dabei außer Frage.<br />

In einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitssystem<br />

muss es eine Konkurrenz zwischen GKV und PKV geben.<br />

Das duale Krankenversicherungssystem mit gesetzlicher<br />

8 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

und privater Krankenversicherung zählt bisher zu den<br />

besonderen Stärken des deutschen Gesundheitswesens.<br />

Durch den Wettbewerb zwischen den Systemen der GKV<br />

und der PKV dürfen die Grundsätze der Freiberuflichkeit,<br />

der Therapiefreiheit, der Qualität inklusive einer neutralen<br />

und fachlich kompetenten Patientenberatung, der Preisgestaltung<br />

auf der Grundlage der privaten Gebührenordnung<br />

im Bereich der PKV, der Selbstverwaltung und der freien<br />

Arztwahl der Patienten nicht in Frage gestellt werden.<br />

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, die durch<br />

die demografische Entwicklung und den medizinischtechnischen<br />

Fortschritt bedingt sind, bleiben weiterhin<br />

eine der Herausforderungen, die es bei der zukünftigen<br />

Ausgestaltung des Gesundheitswesens zu lösen gilt. Eine<br />

Einheitsversicherung bietet dazu keinen Lösungsansatz.<br />

Die Konsequenz einer Bürgerversicherung wäre ein einheitlicher<br />

Versicherungsmarkt, in dem alle Krankenkassen<br />

bzw. Krankenversicherungen nach einheitlichen Rahmenbedingungen<br />

agieren. Eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen<br />

für GKV und PKV lehnt die Zahnärzteschaft ab.<br />

Auch eine PKV muss sich den Herausforderungen stellen<br />

und sich reformieren, wenn sie zukunftsfähig sein soll.<br />

Forderungen nach GKV-Instrumenten, wie z.B. der Vertragskompetenz<br />

für die PKV, sind aber der falsche Weg. Eine<br />

PKV, die den dualen Weg verlässt und sich immer mehr<br />

GKV-Instrumente zu eigen macht, stellt damit ihre eigenen<br />

Grundlagen in Frage und wird längerfristig überflüssig. Mit<br />

der von der PKV geforderten Öffnungsklausel im Rahmen<br />

der GOZ-Novellierung würde sich die PKV ein GKV-Instrumentarium<br />

aneignen und sich damit die eigene Grundlage<br />

entziehen. Je mehr die Unterschiede zwischen GKV und<br />

PKV nivelliert werden und systemfremde Elemente des<br />

anderen Systems übernommen werden, umso mehr wird<br />

die PKV ihre Legitimation als eigenständiges Versicherungssystem<br />

verlieren. Dies sollte die PKV bei ihren Reformbemühungen<br />

stets im Blick behalten. Es gilt eine private<br />

Krankenversicherung zu erhalten und zu stärken, die auf<br />

den Prinzipien der risikoäquivalenten Beiträge, der Kostenerstattung<br />

auf Basis der privaten Gebührenordnung und der<br />

Kapitaldeckung für den demografischen Faktor basiert. <br />

— Dr. Wolfgang Eßer<br />

Quelle: IGZ Die Alternative Nr. 3/2012<br />

1 Vgl. Wolfgang Micheelis, Ulrich Schiff ner (Gesamtbearbeitung):<br />

Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie<br />

(DMS IV-Studie), Band 31, Institut der Deutschen Zahnärzte,<br />

Deutscher Zahnärzte Verlag DÄV, Köln 2006; Prof. Dr. Klaus Pieper:<br />

Epidemiologische Begleituntersuchungen<br />

zur Gruppenprophylaxe 2009, Gutachten erstellt im Auftrag der<br />

Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpfl ege e.V. (DAJ),<br />

Bonn 2010.<br />

2 Eine aktualisierte EURO-Z-Studie erscheint im Frühjahr 2013.


DEBEKA-CHEF LAUE:<br />

PKV hat viel weniger<br />

Bürokratiekosten als GKV<br />

Die Debeka hat eine Erhebung veröffentlicht,<br />

wonach die private Krankenversicherung<br />

(PKV) in Deutschland deutlich kostengünstiger als die<br />

gesetzlichen Krankenkassen (GKV) arbeite. Der Durchschnitt<br />

der Verwaltungskosten je Versichertem liegen<br />

in der GKV bei 134 Euro pro Jahr, bei der Debeka aber<br />

nur bei 13,49 Euro je Mitglied, gab das Unternehmen<br />

bekannt.<br />

Würden bei der Rechnung zusätzlich auch die Abschlusskosten<br />

berücksichtigt, komme man auf einen Wert von<br />

insgesamt 57,78 Euro. Dies sei immer noch deutlich weniger<br />

als die Hälfte der GKV, betont die Krankenversicherung.<br />

„Interessant an diesen Zahlen ist, dass jüngst der Chef der<br />

Techniker Krankenkasse aus Wettbewerbsgründen einmal<br />

mehr über die Abschaffung der PKV philosophiert hat.<br />

Angesichts einer so schlechten Kostensituation muss man<br />

aber darüber nachdenken, ob gerade das gesetzliche System<br />

mehr Effizienz benötigt“, sagt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender<br />

der Debeka.<br />

Gerade im System der gesetzlichen Krankenkassen werde<br />

zu viel Geld verschleudert, ärgert sich Laue. Dies sei gerade<br />

angesichts der Unterstützung aus dem Staatshaushalt<br />

in Höhe von rund 15 Milliarden Euro ein unhaltbarer<br />

Zustand. „Da dieser Zuschuss aus den Steuern der Bürger<br />

kommt, zahlen die Privatversicherten neben ihren eigenen<br />

Beiträgen also doppelt, nämlich auch für das gesetzliche<br />

System. Entgegen den gängigen Vorurteilen sind die<br />

PKV-Versicherten also sehr solidarisch”, argumentiert der<br />

Debeka-Chef.<br />

Für Laue noch unverständlicher sind in diesem Zusammenhang<br />

die Äußerungen von SPD und Grünen, die sich im<br />

Wahlkampf mit der Abschaffung der PKV beschäftigen<br />

wollen. „Es ist erschreckend, mit welch geringem Sachverstand<br />

beispielsweise die Grünen agieren“, schreibt Laue.<br />

„Da erklärt Frau Bender, die PKV habe mit 180 Milliarden<br />

Euro zu wenig Rückstellungen für ältere Versicherte, um<br />

steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken. Abgesehen<br />

davon, dass wir das Thema Beiträge im Alter längst<br />

im Griff haben, weiß Frau Bender offensichtlich nicht, dass<br />

gerade die GKV ein Problem mit einer immer älter werdenden<br />

Gesellschaft hat. Dort wurden bisher überhaupt keine<br />

altersbezogenen Rückstellungen gebildet.“<br />

Er finde es erschreckend, wie aus ideologischen und wahltaktischen<br />

Gründen ein funktionierendes System kaputt<br />

geredet werde und dann sogar noch die falschen Argumente<br />

der Wettbewerber aus der GKV als Beleg für die Richtigkeit<br />

der eigenen Aussagen anführt würden, schimpft der Versicherungschef.<br />

In der Diskussion um eine Bürgerversicherung<br />

brauche es dringend mehr Objektivität. Ein gesetzliches<br />

System, das mit 90 Prozent der Bevölkerung dauerhaft<br />

nicht funktioniere, werde es mit zehn Prozent mehr auch<br />

nicht schaffen.<br />

„Frau Nahles und Frau Bender sollten sich daher erst<br />

einmal besser informieren, bevor sie die Bevölkerung mit<br />

falschen Aussagen bewusst oder unbewusst in die Irre<br />

führen“, moniert Laue. <br />

— Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG vom 6.2.2013<br />

© Debeka<br />

Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

9<br />

P O L I T I S C H E S


Das Kind nicht mit dem<br />

Bade ausschütten<br />

WARUM DIE BÜRGERVERSICHERUNG EIN IRRWEG IST<br />

Die Bundestagswahl 2013 wird derzeit auf<br />

die Frage „Merkel oder Steinbrück“ reduziert.<br />

Die Medien, aber auch die Wähler, beschäftigen<br />

sich bislang kaum mit den inhaltlichen Unterschieden<br />

zwischen den politischen Lagern. Dabei klaffen gerade in<br />

der Gesundheitspolitik Welten zwischen dem rot-grünen<br />

und dem bürgerlichen Lager.<br />

Vor allem von der Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) haben die Parteien sehr unterschiedliche<br />

Vorstellungen. Wie schon bei der Bundestagswahl 2009<br />

ziehen SPD und Grüne mit der Forderung nach einer Bürgerversicherung<br />

in den Wahlkampf. CDU/CSU und FDP wollen<br />

dagegen grundsätzlich am Nebeneinander von GKV und<br />

privater Krankenversicherung (PKV) festhalten. Doch was<br />

steckt hinter diesen Schlagworten?<br />

Der Begriff „Bürgerversicherung“ ist 2002 erstmals aufgetaucht<br />

und wird von SPD und Grünen unterschiedlich<br />

besetzt. Gemeinsam ist den Konzepten die Abschaffung<br />

der PKV als Vollversicherung. An deren Stelle soll eine<br />

einheitliche Krankenversicherung für alle Bürger nach<br />

dem Vorbild der jetzigen GKV treten. Während die SPD<br />

den privat Versicherten eine Frist von einem Jahr gewährt,<br />

um in einen Bürgerversicherungstarif zu wechseln, würden<br />

die Grünen sofort alle Versicherten in die Bürgerversicherung<br />

einbeziehen. Das erklärte Ziel von Rot-Grün ist es, die<br />

Beitragseinnahmen der GKV zu erhöhen. Dies soll auch<br />

durch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage erreicht<br />

werden. So wollen die Grünen auch Zinseinkünfte sowie<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Beitragspflicht<br />

unterziehen. Das könnte für bislang privat Versicherte<br />

erhebliche Beitragserhöhungen bedeuten. Die SPD schreckt<br />

davor zwar noch zurück, sie will aber den Steuerzuschuss<br />

zur GKV deutlich erhöhen und dadurch einen Umverteilungseffekt<br />

erzielen. Ein Vorschlag lautet, dafür Kapitalerträge<br />

stärker zu besteuern. Was aus den Altersrückstellungen der<br />

PKV wird, ist unklar. Die Vorschläge reichen von „mitnehmen“<br />

bis „durch die Bürgerversicherung vereinnahmen lassen“.<br />

Neben den sogenannten Besserverdienern wären vor<br />

10 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Die<br />

Bürgerversicherung<br />

auf dem Prüfstand<br />

AG<br />

KZVen<br />

Auf 36 Seiten setzen sich die AG KZVen mit der<br />

Bürgerversicherung auseinander.<br />

allem die beihilfeberechtigten Beamten und Pensionäre von<br />

der Bürgerversicherung betroffen. Alle Sonderregelungen<br />

für diese Gruppe würden entfallen.<br />

Ende der GOZ?<br />

Doch was bedeutet die Bürgerversicherung für die<br />

sogenannten Leistungserbringer, also Ärzte, Zahnärzte<br />

und Krankenhäuser?<br />

Klar ist: Unterschiedliche Preise für gleiche Leistungen wird<br />

es nach ihrer Einführung nicht mehr geben. Im zahnärztlichen<br />

Bereich würde an die Stelle von GOZ und BEMA mit<br />

ziemlicher Sicherheit eine einheitliche Honorarordnung treten.<br />

Davor warnt auch die AG KZVen in einem Positionspapier<br />

Foto: KZVB


mit dem Titel „Die Bürgerversicherung auf dem Prüfstand“.<br />

Darin heißt es: „Im Kern ist ungeklärt, ob die GOÄ/GOZ<br />

oder EBM/BEMA Richtgröße und Grundlage für die neue<br />

Honorarordnung sein wird. Die einheitliche Gebührenordnung<br />

dürfte jedoch – zur Verbesserung der Ausgabenseite<br />

– eher dem EBM/BEMA mit seinen Leistungsbegrenzungen<br />

gleichen als der ‚teureren‘ GOÄ/GOZ. Zukünftige Vergütungs-<br />

und Leistungskürzungen wären dann ohne größere<br />

Schwierigkeiten von Staats wegen umsetzbar.“<br />

Gerade für die Zahnärzte hätte eine einheitliche Gebührenordnung<br />

fatale Folgen. Bekanntlich erwirtschaftet eine<br />

Durchschnittspraxis heute rund 50 Prozent ihres Umsatzes<br />

durch Privatleistungen. Das würde künftig entfallen. Nicht<br />

nur die Regelversorgung, sondern auch hochwertiger<br />

Zahnersatz oder Implantate würden in die einheitliche<br />

Gebührenordnung aufgenommen. Der Zahnarzt würde<br />

jeden Spielraum bei der Preisgestaltung verlieren.<br />

Zwei-Klassen-Medizin<br />

Entgegen den Versprechungen von SPD und Grünen würde<br />

die Bürgerversicherung auch nicht zu mehr Gerechtigkeit<br />

führen. Zum einen würde sie insgesamt zu einer Versorgungsverschlechterung<br />

führen, da die Innovationsfunktion<br />

der PKV entfallen würde. Neue Verfahren, die noch nicht<br />

zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen<br />

zählen, würden nach Einführung der Bürgerversicherung<br />

nicht mehr flächendeckend angeboten. Die Investitionsbereitschaft<br />

von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern würde<br />

zurückgehen. Die AG KZVen weist zu Recht darauf hin,<br />

dass die Bürgerversicherung eine „Grundversorgung für<br />

alle“ bedeuten würde. Besser versorgt würde nur noch,<br />

wer sich Zuzahlungen aus der eigenen Tasche oder eine<br />

Zusatzversicherung leisten kann. Dr. Frank Ulrich Montgommery,<br />

Präsident der Bundesärztekammer, nennt die Bürgerversicherung<br />

deshalb auch einen „Turbolader der Zwei-<br />

Klassen-Medizin“.<br />

Auch KZVN-Chef Dr. Jobs-W. Carl warnt vor den Folgen einer<br />

„Einheitsversicherung“. „Die Politik sollte das Kind nicht mit<br />

dem Bade ausschütten. Verbesserungen im GKV-System<br />

sind notwendig, doch die Bürgerversicherung ist der falsche<br />

Weg. Man stärkt nicht die Schwachen, indem man die<br />

Starken schwächt“. Auch die Auswirkungen auf die<br />

freiberuflich tätigen Zahnärzte habe Rot-Grün nicht bedacht.<br />

„Die Abschaffung der GOZ wäre für viele Praxen das Aus.<br />

Die flächendeckende Versorgung ließe sich dann nicht<br />

mehr sicherstellen“, warnt Carl. <br />

— Leo Hofmeier<br />

Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt Januar/Februar 2013<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

– Anzeige –<br />

11<br />

P O L I T I S C H E S


Patientenrechtegesetz und MDK<br />

Neben den (jedenfalls für zahnärztliche<br />

Behandlungen vollkommen unverhältnismäßigen)<br />

Anforderungen an die Informations-, Aufklärungsund<br />

Dokumentationspflichten hat der Gesetzgeber auch<br />

die Rechte der Patienten gegenüber den Kassen im<br />

Patientenrechtegesetz stärken wollen.<br />

Um eine zeitnahe Leistungsentscheidung der Versicherung<br />

herbeizuführen, ist im § 13 SGB V, der die Kostenerstattung<br />

regelt, folgender Passus eingefügt:<br />

„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen<br />

zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach<br />

Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche<br />

Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes<br />

der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt<br />

wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu<br />

entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche<br />

Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich<br />

einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu<br />

12 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

© DOC RABE Media/Fotolia.com<br />

unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb<br />

von drei Wochen Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag<br />

für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren<br />

durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang<br />

innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter<br />

nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann<br />

die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht<br />

einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter<br />

Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt<br />

keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die<br />

Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“<br />

Der Gesetzgeber unterscheidet also ganz klar zwischen<br />

gutachtlichen Stellungnahmen des MDK und den vertraglich<br />

vorgesehenen Gutachten im zahnärztlichen Bereich!<br />

Von gleichrangigen Verfahren kann also nicht gesprochen<br />

werden!<br />

Noch deutlicher wird der Gesetzgeber in der Begründung<br />

zu dieser Gesetzesänderung:<br />

„Da die auf der Grundlage der bundesmantelvertraglichen<br />

Vereinbarungen über das Gutachterverfahren erteilten<br />

Gutachteraufträge in der Regel von niedergelassenen<br />

Vertragszahnärzten neben dem regulären Praxisbetrieb<br />

zu erledigen sind, ist es sachgerecht, den zahnärztlichen<br />

Gutachtern eine längere Frist als dem Medizinischen<br />

Dienst zuzugestehen.“<br />

Damit ist eindeutig belegt, dass die in Niedersachsen praktizierte<br />

gutachtliche Stellungnahme des MDK durch Zahnärzte<br />

in eigener Praxis vom Gesetzgeber nicht vorgesehen<br />

ist. Damit bricht auch die Argumentation der Kassen in<br />

sich zusammen, der Gesetzgeber hätte diese Praxis im<br />

Jahre 2004 mit der Ausweitung der Leistungsbereiche<br />

(ursprünglich nur KFO) auf alle Gebiete der Zahnheilkunde<br />

gebilligt oder gar beabsichtigt!<br />

So bleibt nur noch ein Argument der Kassen übrig: Wir<br />

wollen die einmal errungene Machtposition nicht aufgeben!<br />

Spätestens jetzt sollte jeder für den MDK tätige Zahnarzt<br />

noch einmal in sich gehen, ob er dabei Handlangerdienste<br />

leisten will! <br />

— NZB-Redaktion


Berliner<br />

Volkstheater<br />

Der Berliner Politbetrieb tanzt zu häufig nach<br />

der Pfeife der Medien. Wer die Hauptstadt<br />

deswegen kritisiert, übersieht den Zeitgeist.<br />

In Hamburg ist man unaufgeregter, davon kann der Berliner<br />

Kosmos lernen. Ein bisschen Hamburger Gelassenheit täte<br />

dem Politikbetrieb gut, gerade was Konflikte anbelangt.<br />

Manches in Berlin ist künstlich aufgebläht. Schon die<br />

Begriffe „Berliner Republik“ und „Berliner Kosmos“ sind<br />

Kunstwörter und auch die Politik im Ganzen ist in Berlin<br />

künstlicher geworden, als sie es noch zu Bonner Zeiten<br />

war. Dort waren die Leute mehr mit ihrem Wahlkreis, mit<br />

ihrem bis dahin geführten Leben verbunden – was natürlich<br />

vor allem an der kleinstädtischen Atmosphäre der Bonner<br />

Republik lag.<br />

Der Berliner Politikbetrieb dagegen ist mehr auf sich selbst<br />

fixiert. Alle – Journalisten, Lobbyisten und Politiker – halten<br />

sich für den Nabel der Welt und haben zum Teil den Bezug<br />

zur Lebenswirklichkeit verloren. Das zeigt sich genauso im<br />

Politikstil: Die Berliner Sichtweise steht im Mittelpunkt. Was<br />

im Rest des Landes gesagt und gemacht wird, interessiert<br />

eher wenig. Manche Politiker in Berlin müssen verstehen<br />

lernen, dass sie selbst nicht das Maß aller Dinge sind. Und<br />

dass das, was auf den Fluren und in den Hintergrundgesprächen<br />

beredet wird, im wahren Leben überhaupt nicht<br />

wichtig ist.<br />

Bundespolitik ist auch nicht anders als Lokalpolitik<br />

Ein großer Irrtum muss ausgeräumt werden: Lokalpolitik ist<br />

auch nicht anders als Bundespolitik. Nur sind die Probleme<br />

von lokaler Art. Natürlich haut der landespolitische Alltag –<br />

das ist beim bundespolitischen Alltag ja kaum anders –<br />

wenige vom Hocker. Nur wenn die Menschen das Gefühl<br />

haben, es betrifft sie persönlich, kommt Interesse auf.<br />

Das trifft häufig zu, wenn sich etwas auf eine zugespitzte<br />

Fragestellung reduzieren lässt. Darum reißt die Euro-Rettung<br />

viel weniger mit als die Fragen nach Abtreibung oder<br />

Beschneidung. Darum lässt sich das Interesse für Themen<br />

nicht künstlich herbeiführen.<br />

Eine große Diskussion, wie um die Schulreform oder die<br />

Elbphilharmonie, interessiert und polarisiert weit über die<br />

Hamburger Grenzen hinweg. Ein kommunales Thema wie<br />

ein kleines Bauprojekt dagegen weckt nur Neugierde bei<br />

Menschen, die dort wohnen, wo gebaut wird.<br />

Es macht im Endeffekt keinen Unterschied, ob es<br />

ein Bundesthema oder ein lokales Thema ist.<br />

Politik darf nicht auf die Leimrute der Medien hereinfallen<br />

Die entscheidende Veränderung der vergangenen Jahre,<br />

die den Berliner Kosmos am meisten geprägt hat, ist die<br />

Art, wie Politik in den Medien stattfindet. Früher gab es eine<br />

klare Trennung zwischen Bericht und Kommentar. Auch<br />

dass Medien Kampagnen selber geführt haben – alleine<br />

oder sogar im Verbund – gab es fast nie. Heute sehen<br />

sich die Hauptstadt-Medien weniger als Berichterstatter,<br />

sondern mehr als Meinungsmacher. Zu Bonner Zeiten<br />

haben der Journalist noch einfach gefragt und die Politiker<br />

geantwortet. Das mag vielleicht langweiliger gewesen<br />

sein, hatte dafür aber mehr Tiefgang. Heute fällt die Politik<br />

zu oft auf die Leimrute der Medien herein. Das sollte nicht<br />

mehr passieren.<br />

Durch die dauerhafte Berichterstattung ist ein künstlicher<br />

Berlin-Hype entstanden. Es wird der Eindruck erweckt,<br />

man treffe in Berlin nur auf Großes und Wichtiges. Dabei<br />

ist Berlin eine Stadt mit ähnlichen Sorgen wie andere<br />

Städte. Der Zuwachs der Bedeutung der Medien ist kein<br />

Berlin-spezifisches Problem. In Deutschland wie anderswo<br />

beginnen Trends nun einmal in der Hauptstadt.<br />

Dass von Berlin eine Faszination ausgeht, wie sie es von<br />

Bonn nie tat, ist trotzdem unbestritten. Die Stadt hat viele<br />

unterschiedliche und einzigartige Angebote. Man spürt<br />

eine gewisse Aufbruchsstimmung, die Architektur ist beeindruckend,<br />

und selbstverständlich ist die Größe ein Faktor.<br />

Eine Hauptstadt prägt das gemeinsame kulturelle Geschehen,<br />

das ist in Paris oder Oslo ja genauso. <br />

— Quelle: The European 16.10.2012, www.theeuropean.de.<br />

Der Kommentar „Berliner Volkstheater” ist Teil des<br />

zweiten „The European“ Printmagazin, welches unter<br />

http://www.theeuropean.de/abo bestellbar ist.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

Fotos: © kk-artworks/Fotolia.com; © claudecastor86/Fotolia.com<br />

13<br />

P O L I T I S C H E S


Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Zahnärzteschaft und den von diesem Berufsfeld abhängigen<br />

Branchen waren aus ganz Deutschland angereist.<br />

Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk<br />

2013 in Offenbach<br />

WIE ENTWICKELT SICH DER BERUFSSTAND?<br />

Zum 1. Zukunftsgipfel ladiesdentaltalk war<br />

eine große Gruppe von Zahnärztinnen und<br />

Vertretern der Industrie und Zahntechnik am 1. Februar<br />

nach Offenbach gekommen. Dieser 1. Zukunftsgipfel fand<br />

statt auf Initiative von Dr. Karin Uphoff, Gründerin des<br />

ladiesdentaltalk, der Firma Pluradent, vertreten durch Uwe<br />

Jerathe, der Firma Dentsply Implants, vertreten unter<br />

anderem durch Brigitte Hofbeck sowie der Zeitschrift DZW,<br />

vertreten durch deren Chefredakteurin Dr. Marion Marschall.<br />

Die Frage, wie sich der Berufsstand verändert, betrifft eben<br />

nicht nur uns Zahnärzte, sondern auch die von den Zahnärzten<br />

abhängigen Branchen, wie die Zahntechnischen Laboratorien,<br />

die Dentaldepots und Beratungsfirmen. Zu einem<br />

gemeinsamen Brainstorming mit dem Ziel, Themen aufzuzeigen,<br />

die in Zukunft noch genauer betrachtet werden<br />

müssen, und daraus die Bedürfnisse der Zahnärztinnen zu<br />

ermitteln, waren die Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet<br />

angereist. Ein Fazit dazu gleich vorweg: Es ist<br />

erwünscht, daraus ein jährliches Treffen werden zu lassen.<br />

Es wurden mehrere Kurzvorträge gehalten, die sich auf die<br />

Themen Studium, Praxisgründung, Etablierung, Netzwerke<br />

aufbauen und Praxisübergabe bezogen. Zwischen den<br />

14 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

einzelnen Blöcken gab es Diskussionsrunden, in denen<br />

die Themen nochmals von den Teilnehmern beleuchtet<br />

und eigene Erfahrungen berichtet wurden.<br />

Die Frage, wie sich die Universitäten auf die hohe Zahl der<br />

weiblichen Studentinnen einstellen könnten, war natürlich<br />

sehr akademisch, da im Rahmen der Novellierung der<br />

Approbationsordnung auf diese Problematik bisher wohl<br />

überhaupt nicht eingegangen worden ist. Die Universitäten<br />

haben weder darüber nachgedacht, wie sie den Studentinnen<br />

mit Erleichterungen zur Vereinbarkeit des Studiums<br />

oder der universitären Assistenzzeit geschweige denn<br />

Universitätskarriere mit Familienplanung entgegenkommen<br />

könnten. Der u.a. daraus folgende Mangel an weiblichen<br />

Professorinnen wurde beklagt.<br />

Zusätzlich wurde erwähnt, dass das Behandlungsverbot für<br />

schwangere angestellte Zahnärztinnen auch für Studentinnen<br />

gilt, daher eine Schwangerschaft während des Studiums<br />

eher „kontraproduktiv“ sei und zu einer Verlängerung<br />

der Studienzeit führen kann.<br />

Beim Thema Praxisgründung wurde von Herrn Thomas Thiel<br />

(Pluradent) referiert, dass Zahnärztinnen eher weniger große<br />

Praxen gründeten, um weniger große Kredite riskieren zu<br />

Fotos: Privat


Dr. Karin Uphoff, Initiatorin des ladiesdentaltalk und<br />

EU-Unternehmensbotschafterin der „European commission<br />

enterprise and industry” mit dem Auftrag, Frauen für das<br />

Unternehmertum zu begeistern.<br />

müssen. Dafür legten sie mehr Wert auf schlüssige<br />

Hygienekonzepte sowie ergonomisch gestaltete Behandlungseinheiten<br />

mit höherem Bedienungskomfort und seien<br />

insgesamt innovativer. Für Hightech und anderen „Schnickschnack“<br />

könnten sie sich nicht so begeistern.<br />

Sie forderten vom Depot eine intensive Betreuung, kauften<br />

auch eher alles aus einer Hand. Bei der Planung der<br />

Praxisräume spiele der Teamgedanke eine größere Rolle.<br />

Der Sozialraum und die Möglichkeit, Kinder der Mitarbeiter<br />

kurzfristig unterzubringen, sind wichtige Fragen. Zahnärztinnen<br />

seien sorgfältiger bei der Standortwahl und variabler<br />

in den Öffnungszeiten.<br />

Von Seiten der Dentallabore wurde berichtet, dass sich<br />

die Kommunikation zwischen Techniker und Zahnärztin<br />

von der Kommunikation mit männlichen Zahnärzten stark<br />

unterscheide. Zahnärztinnen brauchen mehr zwischenmenschliche<br />

Sympathie; Ästhetik, Qualität und Service<br />

seien wichtiger, als der Preis; die Zahnärztin habe eine<br />

höhere soziale Kompetenz; könne Verbesserungsvorschläge<br />

besser annehmen und zuhören. Sie sei eine treue Kundin<br />

und wünsche keinen Auslandzahnersatz, sondern ein<br />

Netzwerk in der Nähe; sie wünsche sich unkomplizierte<br />

Abläufe und sei nicht so fixiert auf bestimmte Behandlungsabläufe.<br />

Allerdings sei die Zahnärztin wegen ihrer<br />

anderen Lebenssituation mit der Doppelbelastung durch<br />

Beruf und Familie und den häufig daraus resultierenden<br />

variableren Praxisöffnungszeiten oft ein Problem für das<br />

Labor, was zu längeren Arbeitszeiten führe.<br />

Zum Thema Absicherung wurde berichtet, dass die soziale<br />

Verantwortung für die Mitarbeiter stärker sei und die Zahnärztinnen<br />

sich nicht so gut gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft<br />

absicherten, wie die männlichen Kollegen. Eine Verdienstausfallsversicherung<br />

für die Zeit der Schwangerschaft<br />

werde von der Versicherungsbranche derzeit nicht angeboten,<br />

obwohl daran ein großes Interesse bestehe.<br />

Zum Bereich „Etablierung im Berufsleben“ referierte<br />

Dr. Susanne Gleau, Referentin für Zahnärztinnen der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, über das<br />

Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />

Es waren in den Bundesländern Bayern, Hamburg und<br />

Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren Umfragen<br />

durchgeführt worden, um die Situation der Zahnärztinnen<br />

besser zu erfassen, dabei haben sich folgende Punkte<br />

herauskristallisiert:<br />

das Thema Kinderbetreuung ist das größte Problem<br />

es wurden Unisextarife bei den Krankenversicherungen<br />

gefordert<br />

Körperschaften sollen Beiträge während der<br />

Schwangerschaft absenken<br />

der Beruf soll lukrativ und zukunftssicher bleiben<br />

Freiberuflichkeit als Mittel zur Selbstverwirklichung<br />

kontra Angestelltenarbeitsverhältnis in jüngeren Jahren<br />

Ein Vortrag betraf das Thema „Chefin sein“, es wurde erneut<br />

deutlich, dass der Wille zum Erfolg und der Mut zur<br />

Selbstständigkeit unabdingbar sind. Zahnärztinnen sind<br />

weniger risikobereit und weniger zielstrebig. Sie seien,<br />

emotionaler und führten ihre Praxis mit mehr Empathie.<br />

Teilweise hätten sie ein Autoritätsproblem im Umgang mit<br />

den Mitarbeitern und Patienten . Schwierigkeiten entstünden<br />

bei der beruflichen Weiterentwicklung, einerseits bedingt durch<br />

Schwierigkeiten, Fortbildungsveranstaltungen zeitlich <br />

Die Initiatoren des 1. Zukunftsgipfels (v.l.n.r.): Dr. Karin Uphoff,<br />

Dr. Marion Marschall (Chefredakteurin DZW), Brigitte Hofbeck<br />

(Dentsply Implants) und Uwe Jerahte (Pluradent).<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

15<br />

P O L I T I S C H E S


Birgit Dohlus, Journalistin, Vorstandsmitglied des Buena Vista<br />

Dentista Club referierte aus dem Fundus ihrer langjährigen<br />

Erfahrungen aus ihrer Arbeit in zahnärztlichen Körperschaften<br />

und Berufsverbänden zu den Besonderheiten von Zahnärztinnen<br />

im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie.<br />

<br />

organisieren zu können, andererseits auch durch mangelndes<br />

Selbstvertrauen bzw. Risikobereitschaft in männerdominierte<br />

Bereiche, wie z.B. Implantologie, zu gehen.<br />

Die Standespolitik sei ein weiteres wichtiges Thema, welches<br />

von den Zahnärztinnen aus Zeitgründen nicht genügend<br />

beachtet werde. Einer der Gründe liege in der langen<br />

Zeitspanne, die benötigt wird, um standespolitisch wirklich<br />

etwas bewegen zu können: Jahrelanges Sitzen in irgendwelchen<br />

Versammlungen sei mit der Doppelbelastung<br />

Familie und Praxis einfach schlechter vereinbar.<br />

Insgesamt wurde zu geringes Interesse der Zahnärztinnen<br />

an gesellschaftlichem Engagement bemängelt, aber auch<br />

fehlende Berührungspunkte im Studium mit Selbstverwaltung<br />

und Freiberuflichkeit.<br />

Verbessern kann man diese Situation durch regionale<br />

Netzwerke, über die ich kurz referierte, indem ich unser<br />

Netzwerk „ZfN regional“ vorstellte.<br />

Die Geschäftsführerin des „Buena Vista Dentista Club e.V.“<br />

Birgit Dohlus berichtete über ihre Vereinigung, die aus einer<br />

sehr inhomogenen Gruppe von Zahnärztinnen bestehe,<br />

die sich in sehr verschiedenen Lebensphasen befänden,<br />

die aber gemeinsame Themen bewegt.<br />

Birgit Dohlus berichtete, dass die Kolleginnen größere<br />

Schwierigkeiten hätten mit sogenannten „Wir-Verbindungen“,<br />

als Männer, die sich leichter hinter eine Gruppe einfügen<br />

würden.<br />

Die Idee Praxisnetzwerke als Zukunftsmodell, in dem die<br />

Einzelpraxis in einem Netzwerk mit Spezialisten verschie-<br />

16 P O L I T I S C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Dr. Tilli Hanßen, Zahnärztin, Mitglied der Zahnärzte für<br />

Niedersachsen (ZfN) und Vorstandsbeauftrage für die Belange<br />

der Zahnärztinnen der KZV Niedersachsen bei ihrem Vortrag<br />

zum Networking.<br />

dener Fachrichtungen kooperiert zur Nutzung von Synergieeffekten,<br />

wurde von einer Laborgruppe durch Herrn<br />

Alexander Rausch vorgestellt.<br />

Auch das Thema „social media“, wie Facebook, wurde<br />

diskutiert. Die Fachanwältin Katri Lyck berichtete über<br />

Möglichkeiten der Darstellung im Internet.<br />

Bei Praxisübergaben würden sich die Kolleginnen vorausschauender<br />

verhalten als ihre männlichen Kollegen. Sie<br />

nähmen früher Partner zwecks Praxisübergabe mit auf und<br />

seien auch weniger beratungsresistent, so berichtete Frau<br />

Petra Knödler von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, Zahnärztinnen<br />

agieren ganz offensichtlich anders als Männer, wollen aber<br />

ebenso freiberuflich und selbstständig arbeiten. Veränderungen<br />

werden und müssen auch in der Zukunft stattfinden,<br />

z.B. von Seiten der universitären Ausbildung, bei der Arbeit<br />

in standespolitischen Gremien und Verwaltungen. Die<br />

Einzelpraxis wird nicht aussterben, weil größere Gemeinschaftspraxen<br />

ein höheres Konfliktpotential aufweisen und<br />

wegen der dadurch bedingten Fluktuation der Zahnärzte<br />

für viele nur ein Durchgangsstadium sowie eine Möglichkeit<br />

für eine verlängerte Assistenzzeit darstellen.<br />

Der erste „ladiesdentaltalk“ in Niedersachsen wird am<br />

21. Juni 2013 in Oldenburg stattfinden. Nähere Infos dazu<br />

finden Sie unter http://www.ladies-dental-talk.de/termine. <br />

— Dr. Tilli Hanßen, Jesteburg<br />

Vorstandsbeauftragte der KZV Niedersachsen für die<br />

Belange der Zahnärztinnen


Reparatur zahnärztlicher<br />

Restaurationen<br />

KOMPOSITE ERMÖGLICHEN DIE VERBINDUNG<br />

ZWISCHEN UNTERSCHIEDLICHEN MATERIALIEN<br />

Es ist heute möglich, Komposite mit Zahnhartsubstanzen (Schmelz, Dentin),<br />

metallischen Werkstoffen (Amalgam, Gussmetall) sowie zahnfarbenen<br />

Materialien (Komposit, Keramik) adhäsiv zu verankern. Dies macht man<br />

sich unter anderem bei der Reparatur zahnärztlicher Restaurationen mittels<br />

Kompositen zunutze. Die technischen Arbeitsabläufe sind in Tabelle 1<br />

zusammengefasst.<br />

Oberflächensäuberung, absolute Trockenlegung (falls möglich; ansonsten<br />

relative Trockenlegung und ggf. Einbringen eines Fadens), Präparation<br />

Mechanische Konditionierung (Sandstrahlen), Spülen<br />

Falls erforderlich: Anlegen einer Matrize, Verkeilen, Separieren<br />

(Separationsring)<br />

Chemische Konditionierung (Säureapplikation, Spülen, Trocknen)<br />

Falls erforderlich Silanisieren (insbesondere bei Keramiken)<br />

Applikation von Primer und Adhäsiv, Lichthärtung<br />

Falls erforderlich: Opakerapplikation, Lichthärtung (insbesondere bei<br />

Gussmetallen, wenn ästhetische Belange eine Rolle spielen)<br />

Einbringen von Komposit in Schichten mit jeweiliger Lichthärtung<br />

Ausarbeiten und Feinkorrektur der Reparatur-Restauration,<br />

Okklusionskontrolle, Politur<br />

Prüfung auf Hygienefähigkeit<br />

(individuelle Anpassung von Interdentalraumbürsten)<br />

Tabelle 1<br />

Im Einzelfall kann es notwendig sein,<br />

das in Tabelle 1 beschriebene Vorgehen<br />

zu modifizieren, um spezifischen<br />

Eigenschaften der zu bearbeitenden<br />

Oberflächen oder der jeweiligen klinischen<br />

Situation Rechnung zu tragen.<br />

Wenn die Verarbeitungskriterien, die<br />

bei der Anwendung von Kompositen<br />

empfohlen werden, auch bei Reparatur-<br />

Restaurationen eingehalten werden,<br />

dürften diese eine ähnliche Lebensdauer<br />

aufweisen wie einzeitig eingebrachte<br />

Komposit-Restaurationen. Allerdings<br />

gibt es über die Langlebigkeit<br />

von Reparatur- Restaurationen bislang<br />

nur wenig Literatur. Dies macht es<br />

schwierig, verbindliche Empfehlungen<br />

zur Indikation und Kontraindikation<br />

von Reparatur-Restaurationen zu<br />

geben. Gleichwohl setzen sie sich<br />

Abb. 01: Sekundärkaries. Mehrere Jahre<br />

alte, ausgedehnte Komposit-Restauration<br />

(okklusal-distal-palatinal) an einem ersten<br />

oberen Molaren. Mesial ist eine deutliche<br />

Sekundärkaries zu erkennen. Keine<br />

Hinweise auf klinisch relevante endodontische,<br />

parodontale oder funktionelle<br />

Schäden. Falls die Kariesausdehnung<br />

begrenzt sein sollte (was sich trotz Röntgenaufnahme<br />

erst nach einer Präparation<br />

definitiv entscheiden lässt), wird eine<br />

Reparatur-Restauration als Alternative zu<br />

einer Austausch-Restauration in Erwägung<br />

gezogen.<br />

wegen der Möglichkeit, substanzschonend<br />

vorzugehen, immer mehr<br />

durch. In Abb. 1 bis 9 wird das Procedere<br />

für die Reparatur einer Komposit-<br />

Restauration beschrieben, in Abb. 10<br />

bis 18 das analoge Vorgehen für die<br />

Reparatur einer Keramik-Restauration<br />

(vgl. auch Staehle, H. J. Quintessenz<br />

60, 705-711; 2009). Wegen der geringen<br />

Kenntnisse zum Langzeitverhalten<br />

muss vom Zahnarzt eine sorgfältige<br />

Nutzen-Risiko-Beurteilung unter<br />

Beachtung der individuellen Ausgangslage<br />

vorgenommen werden. <br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

17<br />

Fotos: © Prof. Dr. Dr. Staehle<br />

F A C H L I C H E S


2 3 4<br />

Abb. 02: Trockenlegung. Situation unter absoluter Trockenlegung mittels Kofferdam.<br />

Abb. 03: Nach Beginn der Präparation. Die weitere Kavitätengestaltung richtet sich nach der Ausdehnung der Karies.<br />

Abb. 04: Nach Kariesentfernung. Situation nach Kariesentfernung, Sandstrahlung, Einsatz einer Partialmatrize, Verkeilung und Anlegen<br />

eines Separationsrings. Anschließend erfolgt das Anätzen mit Phosphorsäure sowie das Spülen und Trocknen. Das Auftragen von Silan<br />

ist bei Reparaturen von Komposit-Restaurationen (im Gegensatz zu Keramik-Restaurationen) fakultativ. Vor dem Einbringen von<br />

Komposit wird ein Primer und ein Adhäsiv (z. B. Optibond FL) entsprechend den Herstellervorschriften aufgetragen.<br />

5 6 7<br />

Abb. 05: Kompositinsertion. Nach dem Einbringen des Komposits und Lichthärtung.<br />

Abb. 06: Matrizenentfernung. Nach dem Entfernen der Matrize.<br />

Abb. 07: Überschussentfernung. Approximale Überschüsse werden mit einem sichelförmigen Skalpell entfernt.<br />

Bei der Aufklärung des Patienten<br />

muss darauf hingewiesen werden,<br />

dass prognostische Abschätzungen<br />

bislang nicht zuverlässig möglich sind.<br />

Es ist aber zu erwarten, dass in Kürze<br />

aussagekräftige klinische Studien<br />

zur Erfolgsrate vorliegen werden. Im<br />

Zeitalter der Adhäsivtechnik werden<br />

Reparatur-Restaurationen voraussichtlich<br />

bald zum Routinespektrum der<br />

restaurativen Zahnheilkunde zählen.<br />

— Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle<br />

Poliklinik für Zahnerhaltungskunde<br />

der Mund-, Zahn- und Kieferklinik<br />

des Universitätsklinikums Heidelberg<br />

Quelle: Zahnärzteblatt<br />

Baden-Württemberg 12/2011<br />

18 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

8 9<br />

Abb. 08: Feinkorrektur. Nach Entfernung des Kofferdams erfolgt die okklusale Feinkorrektur<br />

und Politur. Man beachte die geringfügige Traumatisierung der Papille durch die<br />

Verkeilung.<br />

Abb. 09: Interdentalraumhygiene. Abschließend erfolgt die individuelle Auswahl einer<br />

geeigneten Interdentalraumbürste. Es bestehen gute Chancen, dass die reparierte<br />

Komposit-Restauration viele weitere Jahre überleben wird.


10 11 12<br />

Abb. 10: Keramikbruch. Neue, indirekt hergestellte Keramik-Restauration (okklusal-mesial-bukkal-lingual) an einem ersten unteren Molaren.<br />

Mesial ist kurze Zeit nach dem Einsetzen des Inlays ein Stück Keramik abgebrochen. Keine Hinweise auf klinisch relevante endodontische,<br />

parodontale oder funktionelle Schäden. Es wird eine Reparatur-Restauration als Alternative zu einer Austausch-Restauration in<br />

Erwägung gezogen.<br />

Abb. 11: Trockenlegung. Situation unter absoluter Trockenlegung mittels Kofferdam.<br />

Abb. 12: Präparation. Situation nach Präparation. Anschließend erfolgt die Sandstrahlung.<br />

13 14 15<br />

Abb. 13: Matrize. Einsatz einer Partialmatrize, Verkeilung und Anlegen eines Separationsrings. Anschließend erfolgt das Anätzen sowie<br />

das Spülen und Trocknen. Das Auftragen von Silan ist bei Reparaturen von Keramik-Restaurationen obligatorisch. Vor dem Einbringen<br />

von Komposit wird ein Primer und ein Adhäsiv (z. B. Optibond FL) entsprechend den Herstellervorschriften aufgetragen.<br />

Abb. 14: Kompositinsertion. Nach dem Einbringen von Komposit und Lichthärtung wird die Matrize entfernt.<br />

Abb. 15: Feinkorrektur. Nach Entfernung des Kofferdams erfolgt die okklusale Feinkorrektur und Politur.<br />

16 17 18<br />

Abb. 16: Interdentalraumhygiene. Abschließend erfolgt die individuelle Auswahl einer geeigneten Interdentalraumbürste.<br />

Es bestehen gute Chancen, dass die reparierte Restauration viele Jahre überleben wird.<br />

Abb. 17: Acht Jahre später. Situation acht Jahre nach Herstellung der Reparatur-Restauration. Es sind keine klinisch relevanten Schäden<br />

der Zahnhartsubstanzen, des Endodonts, des Parodonts oder der Funktion festzustellen. Heute würde man in so einem Fall erst gar<br />

kein Keramikinlay herstellen, sondern gleich eine direkte Komposit-Restauration.<br />

Abb. 18: Elf Jahre später. Situation elf Jahre nach Herstellung der Reparatur-Restauration. Es sind nach wie vor keine klinisch relevanten<br />

Schäden festzustellen. Der Übergang der Reparatur-Restauration aus Komposit zur Zahnhartsubstanz erscheint sogar homogener als<br />

die Klebefuge zwischen Keramikinlay und Zahnschmelz. Die reparierte Restauration wird voraussichtlich noch viele weitere Jahre in<br />

Funktion bleiben. <br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

19<br />

F A C H L I C H E S


Ästhetische Restaurationen im<br />

Frontzahnbereich<br />

VON FÜLLUNGEN BIS ZU KOMPOSITVENEERS<br />

Einleitung<br />

Die Bedeutung zahnfarbener Restaurationen in der täglichen<br />

Praxis steigt zunehmend, da sich die ästhetischen<br />

Bedürfnisse unserer Patienten in den zurückliegenden Jahren<br />

deutlich geändert haben. Ganz besonders wichtig ist dies<br />

selbstverständlich im Frontzahnbereich. Hier sind die<br />

Zähne mit entscheidend für ein schönes Lächeln. Dabei<br />

spielen neben Farbe und Form der Zähne auch der Zahnfleischverlauf<br />

und die Lachlinie eine wichtige Rolle.<br />

Eventuell vorliegende Farbbeeinträchtigungen, Lücken,<br />

Mittellinienverschiebungen und kariöse Läsionen führen zu<br />

mehr oder weniger gravierenden ästhetischen Problemen.<br />

Abbildung 1 zeigt ein sicher in seiner massiven Ausprägung<br />

glücklicherweise nicht alltägliches Beispiel. Allerdings bedeuten<br />

auch kleinere Unzulänglichkeiten nicht selten eine<br />

nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung der Lebensqualität<br />

der betroffenen Patientinnen und Patienten. Ästhetisch<br />

störende Probleme im Bereich der Zähne bedürfen daher<br />

einer modernen, hochwertigen zahnärztlichen Therapie<br />

und spielen bei der Restauration von Frontzähnen eine<br />

ganz entscheidende Rolle.<br />

20 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Abb. 1: Durch massive kariöse Läsionen treten nicht nur<br />

medizinische Probleme auf. Auch in solchen Fällen leiden die<br />

betroffenen Patienten nicht selten stark unter ihrem Aussehen.<br />

In diesem Fall hat dies dazu geführt, den Zahnarztbesuch über<br />

eine sehr lange Zeit zu verweigern.<br />

Die Kenntnis der modernen Adhäsivtechnik ist in dieser<br />

Teildisziplin der Zahnheilkunde essentiell. Für Füllungen und<br />

die Durchführung von Farb- und Formkorrekturen standen<br />

dem Zahnarzt bisher einerseits die direkten Restaurations-<br />

ERFOLGSRATEN VON KOMPOSIT-FÜLLUNGEN AN FRONTZÄHNEN<br />

Autoren Jahr Restauration Zeitraum Erfolgsrate<br />

Beier et al. 2012 Veneers 20 Jahre 82,9 %<br />

D’Arcangelo et. al 2011 Veneers 7 Jahre 97,5 %<br />

Guess und Stappert 2008 Veneers 5 Jahre 97,5 %<br />

Layon und Walton 2007 Veneers 16 Jahre 73,0%<br />

Fradeani et al. 2005 Veneers 12 Jahre 94,4 %<br />

Segal 2001 Kronen 6 Jahre 98,9 %<br />

Wolf et al. 2010 Komposit Klasse IV 5 Jahre 79,2 %<br />

Demirci et al. 2008 Komposit Klasse III 2 Jahre 96,4 %<br />

Tab. 1: Ergebnisse klinischer Studien zur Erfolgsrate von Frontzahnrestaurationen.<br />

Fotos: © PD Dr. Gernhardt


Abb. 2: Der Zapfenzahn 22 ist deutlich zu erkennen. Nach<br />

kieferorthopädischer Vorbehandlung wurde die Versorgung<br />

mittels Keramikveneer angestrebt. Präparationsmaßnahmen<br />

waren nur marginal durchzuführen.<br />

techniken mit Kompositmaterialien oder auf der anderen<br />

Seite die indirekten Restaurationsmöglichkeiten mit Hilfe<br />

von Kronen und Veneers aus Vollkeramik oder Komposit<br />

zur Verfügung (Abbildungen 2 und 3).<br />

Direkte Restaurationen in größerem Ausmaß sind hinsichtlich<br />

Zeit, Verarbeitungstechnik und Formgestaltung aufwändig<br />

und benötigen ein großes Maß an individuellen Fertigkeiten.<br />

Der große Vorteil liegt allerdings darin, dass die direkte<br />

Technik im Vergleich zu indirekten Verfahren weniger oder<br />

gar nicht invasiv und meist auch weniger kostenintensiv ist.<br />

In der täglichen Praxis werden jedoch aufgrund der<br />

scheinbar höheren Erfolgssicherheit oft die indirekten<br />

Restaurationstechniken angewendet, die mit erheblichen<br />

Präparationsmaßnahmen, Zeitaufwand und Kosten<br />

verbunden sind.<br />

Bei Betrachtung der verfügbaren Literatur fällt zunächst auf,<br />

dass im Falle der indirekten Versorgungen mit vollkeramischen<br />

Restaurationen im Front- und Seitenzahnbereich<br />

zahlreiche Studien publiziert wurden. Im Falle der direkten<br />

Versorgung mit Kompositen zeigt sich dagegen ein<br />

differenzierteres Bild: Während für den Seitenzahnbereich<br />

zahlreiche Studien verfügbar sind, existieren für den Frontzahnbereich<br />

nur vergleichsweise wenige Langzeitstudien.<br />

Betrachtet man die publizierten unterschiedlichen Ergebnisse<br />

im Frontzahnbereich, so lässt sich zusammenfassend<br />

sagen, dass vollkeramische Restaurationen (Veneers, Kronen)<br />

sehr gute Ergebnisse über einen mittlerweile sehr langen<br />

Untersuchungszeitraum gewährleisten (Tabelle 1). Erfolgsraten<br />

über einen Zeitraum von 20 Jahren wurden in einer<br />

aktuellen Studie von Beier et al. mit 82,9 Prozent angegeben.<br />

Über einen Zeitraum von 5 Jahren zeigen viele Untersuchungen<br />

Erfolgsraten von 92 Prozent und höher.<br />

Die Ergebnisse der wenigen Studien, die sich mit den<br />

Erfolgsaussichten von Kompositfüllungen im Frontzahnbereich<br />

beschäftigen, beschreiben über einen Zeitraum von<br />

5 Jahren Erfolgsraten zwischen 79 und 96 Prozent (Tabelle 1).<br />

Hauptmängel der direkten Technik sind oftmals Schwierig-<br />

Abb. 3: Die fertige Restauration liefert ein funktionell und<br />

ästhetisch ansprechendes Ergebnis.<br />

keiten mit der Randgestaltung, der Farbgebung, der Approximalraumgestaltung,<br />

der Gestaltung der transluzenteren<br />

Schmelzschicht sowie der anatomischen Form. Materialund<br />

verarbeitungstechnisch sind Mikroporositäten und<br />

Lufteinschlüsse keine Seltenheit. Dies kann bisweilen zu<br />

Verfärbungen und ästhetischen Einbußen führen.<br />

Mit der Einführung der präfabrizierten Kompositveneers<br />

(z. B. Componeer, Coltène/Whaledent AG, Altstätten, CH)<br />

in den zurückliegenden Jahren ist eine weitere Versorgungsoption<br />

für die Praxis verfügbar geworden, die es<br />

ermöglichen soll, die Vorteile beider bewährten Restaurationsformen<br />

zu vereinen. Am Beispiel eines Patientenfalls<br />

sollen Möglichkeiten und klinische Vorgehensweise kurz<br />

vorgestellt werden.<br />

Klinischer Fall<br />

Eine 23-jährige Patientin stellte sich mit massiven Defiziten<br />

im Bereich der vier Oberkieferfrontzähne vor (Abbildung 4<br />

auf Seite 22). Es wurde geplant, die vier Schneidezähne<br />

mit Hilfe von präfabrizierten Kompositveneers (Componeer,<br />

Coltène/Whaledent AG) zu versorgen und dadurch Form,<br />

Länge und Aussehen zu verbessern. Bei diesem System<br />

sind die Schalen in drei Größen (S, M und L) und zwei<br />

unterschiedlichen Farben erhältlich. Die Auswahl der Größe<br />

erfolgt mit dem mitgelieferten Auswahlschlüssel.<br />

In diesem Fall wurden für die zentralen und lateralen<br />

Schneidezähne die Schalen der Größe L ausgewählt. Nach<br />

Reinigung der Zähne wurde die Farbauswahl durchgeführt.<br />

Wir entschieden uns für die Farbe „Universal“ der Schalen<br />

und die Farbe A2/B2 des Füllungs- und Befestigungskomposits.<br />

Die Schalen sind standardisierten Formen nachempfunden<br />

und müssen zunächst den individuellen Gegebenheiten<br />

der Patientin angepasst werden. Für die vorsichtige Formund<br />

Längenkorrektur der Schalen eignet sich am besten<br />

eine der gröberen Schleifscheiben. Bedingt durch die <br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

21<br />

F A C H L I C H E S


Abb. 4: Die frontale Ansicht gibt einen Überblick über das<br />

Ausmaß der erosions- und abrasionsartigen, deutlich sichtbaren<br />

Defekte der oberen Schneidezähne. Im Bereich von 11 sind noch<br />

Kompositreste einer vorangegangenen Restauration erkennbar.<br />

<br />

geringe Schichtstärke der Schalen von 0,3 mm, mussten<br />

nur minimale Präparationsmaßnahmen im mesialen<br />

Zervikalbereich an den beiden zentralen Schneidezähnen<br />

durchgeführt werden. Die beiden lateralen Schneidezähne<br />

wurden nicht präpariert.<br />

Nach der Applikation des Kofferdams wurden die Zahnoberflächen<br />

mit Phosphorsäure sorgfältig konditioniert<br />

(Etchant Gel S, Coltène/ Whaledent AG). Das One Coat<br />

Bond (Coltène/Whaledent AG) wird gleichmäßig auf die<br />

konditionierte Oberfläche aufgetragen.<br />

Im vorliegenden Fall wurde das Komposit (Farbe A2 und<br />

B2) mit einem geeigneten Instrument zentral auf die zu<br />

befestigende Seite der Kompositschalen appliziert.<br />

Anschließend wurden alle Schalen gleichzeitig mit dem<br />

mitgelieferten Applikationsinstrument unter sanftem, aber<br />

konstantem Druck in die entsprechende Position gebracht.<br />

Während die Schalen in Position gehalten werden, können<br />

grobe Überschüsse mit einem Handinstrument entfernt<br />

und das Komposit sicher an die Ränder adaptiert werden.<br />

PD DR. CHRISTIAN GERNHARDT<br />

Zahnmedizinstudium bis 1997 in Freiburg (Breisgau),<br />

Promotion 1997, Habilitation 2009. Seit 1999 Oberarzt,<br />

seit 2008 stellvertretender Direktor der Universitätspoliklinik<br />

für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie der MLU in<br />

Halle (Saale). Seit 2006 Mitglied des Vorstandes der DGET.<br />

Seit 2011 Mitglied des Vorstandes der ZÄK S.-A. und<br />

Referent für Fort- und Weiterbildung der ZÄK S.-A.<br />

22 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Abb. 5: Die frontale Ansicht zeigt im Vergleich zum Ausgangsbefund<br />

ein gelungenes Ergebnis: Die vier Kompositveneers wurden<br />

abschließend mit rotierenden Instrumenten, Polierscheiben und<br />

Polierbürsten individualisiert.<br />

Danach erfolgt die Lichtpolymerisation. Die grobe Überschussentfernung<br />

wurde mit rotierenden Instrumenten<br />

durchgeführt. Für die Bearbeitung der approximalen Bereiche<br />

eignen sich Finier- und Polierstreifen unterschiedlicher<br />

Rauigkeiten.<br />

Prinzipiell haben die Kompositveneers eine Grundform mit<br />

sehr leicht ausgeprägten anatomischen Merkmalen, die es<br />

bisweilen erfordern, die Oberfläche in einem abschließenden<br />

Arbeitsschritt individuell mit unterschiedlichen rotierenden<br />

Instrumenten zu akzentuieren. Vergleicht man den<br />

Ausgangszustand (Abbildung 4) mit dem Endresultat<br />

(Abbildung 5 auf Seite 22), so kann eine deutliche Verbesserung<br />

der Situation konstatiert werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Die präfabrizierten Kompositveneers können, wie in<br />

vorliegendem Fall gezeigt, bei geeigneter Indikation eine<br />

optimierte und vereinfachte restaurative Versorgung im<br />

Frontzahnbereich ermöglichen und schaffen in Hinblick<br />

auf Funktion, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik weitere<br />

Behandlungsoptionen, von denen Patient und Zahnarzt<br />

gleichermaßen profitieren können.<br />

Allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass derzeit<br />

noch keine wissenschaftlichen Daten, die im Sinne einer<br />

evidenz-basierten Zahnmedizin verlässliche Aussagen<br />

über die Langzeitprognose und die Haltbarkeit erlauben,<br />

existieren. Nach internationalem Standard durchzuführende<br />

klinische Langzeitstudien und ausstehende notwendige<br />

Laboruntersuchungen müssen zeigen, dass die hoffnungsvollen<br />

Komposit-Veneer-Systeme die hohen Erwartungen<br />

erfüllen können. <br />

— PD Dr. Christian R. Gernhardt<br />

Quelle: Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt 3/2012<br />

Literaturliste beim Autoren


RKI-konforme Wasserhygiene auf der IDS<br />

Die Dentalwelt wartet gespannt auf den 12. März 2013. Dann öffnet die weltweit größte und wichtigste Dentalmesse<br />

in Köln ihre Pforten. Die IDS bietet die ideale Plattform, sich über Neuheiten, die aktuelle Gesetzeslage und<br />

über Themen zu informieren, die den Zahnmediziner direkt betreffen, jedoch oft nicht in seinem Fokus liegen.<br />

Im Zuge immer strenger werdender Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt und laufender Gesetzesänderungen<br />

beim Infektionsschutz und der Trinkwasserverordnung, sollte dem Qualitäts- und Hygienemanagement<br />

besondere Beachtung geschenkt werden. Keinem Praxisinhaber nützen die teuersten Dentaleinheiten und das<br />

neueste Hand- und Winkelstück, wenn Biofilm und aggressive Desinfektionsmittel die Einheiten korrosiv machen<br />

und verstopfen.<br />

Praxisinhaber, die sich über richtig angewandte Wasserhygiene informieren wollen, sind herzlich eingeladen,<br />

den Stand der BLUE SAFETY GmbH (Halle 2.2, Stand F069) auf der IDS zu besuchen. Bei einer kleinen Erfrischung<br />

und leckerem Gebäck klärt das Team von BLUE SAFETY vor Ort über bestehende RKI-Richtlinien, das Infektionsschutzgesetz<br />

und die Risiken der falschen Wasserdesinfektion auf. Es lohnt sich, das Hygiene-Technologie-<br />

Konzept genauer kennen zu lernen.<br />

Für interessierte Dentisten, die nicht zu Gast auf der IDS sind, bietet sich die Möglichkeit, schon vorher eines der<br />

Webinare der BLUE SAFETY GmbH im Dental Tribune Study Club zu besuchen. Dort referieren am 30. Januar<br />

und am 27. Februar um jeweils 15.00 Uhr Frau Dr. med. dent. MSc Susie Vogel und Herr Jan Papenbrock,<br />

Geschäftsführer der BLUE SAFETY GmbH, über dentale Wasserhygiene. Interessierte können sich unter<br />

www.dtstudyclub.de kostenlos registrieren und den Webinaren beiwohnen.<br />

Kontakt:<br />

BLUE SAFETY GmbH<br />

Siemensstraße 57, 48153 Münster<br />

Tel: 0251 /92778540, Fax: 0251/ 92778541<br />

hello@bluesafety.com, www.bluesafety.com<br />

Champions-Produktkatalog 201 3 PR-Information<br />

Champions-Implants stellt seinen Produktkatalog 2013 vor. Auf knapp 40 Seiten werden die<br />

kompletten Champions ® -Systeme samt Zubehör präsentiert: Die einteiligen Champions ® mit<br />

Vierkant- und Kugelkopf sowie das zweiteilige Champions (R)Evolution ® .<br />

Wer das Champions-System nicht kennt, wird zunächst über einen Katalog von nur 40 Seiten<br />

für drei komplette Implantat-Systeme samt Zubehör erstaunt sein. Aber genau hier liegt der<br />

Erfolg: „Reduce to the max“ – mit einer übersichtlichen<br />

Anzahl von Zubehör können sämtliche Implantations-<br />

Indikationen gelöst werden. Minimal-invasiv „flapless“ mit<br />

den einteiligen und den Champions (R)Evolutions ® , aber<br />

auch mit Mukoperiost-Lappen – selbst in Verbindung mit<br />

Augmentationen – mit den zweiteiligen (R)Evolutions ® .<br />

Neu im Katalog: die ICAs – vom Labor individualisierbare<br />

Abutments für den Front- und Seitenzahnbereich.<br />

26 verschiedene Abutmentformen mit unterschiedlichen<br />

Dimensionen und Formen sorgen für eine perfekte<br />

Implantat-ZE-Verbindung.<br />

Fordern Sie den Produktkatalog<br />

gleich an, per Telefon (0 67 34 / 91 40 80)<br />

oder Mail info@champions-implants.com.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

– Anzeige –<br />

– Anzeige –<br />

23<br />

F A C H L I C H E S


Neueste Komposite –<br />

viele Behauptungen<br />

WAS IST FÜR DIE PRAXIS WICHTIG,<br />

WELCHE FEHLER PASSIEREN AM HÄUFIGSTEN?<br />

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren sind mehr<br />

neue Füllungsmaterialien auf den Markt gekommen<br />

als in der gesamten Geschichte der Zahnmedizin davor.<br />

Die Industrie wirbt heute mit Nanofillerkompositen,<br />

schrumpfungsarmen Monomeren und der Bulk-Fill-Technik.<br />

Aber welche Vor- und Nachteile haben diese neuen<br />

Produkte? Die hohe Anzahl und die rasche Abfolge an<br />

Füllungsmaterialien spiegelt eine umfangreiche Entwicklung<br />

wider, die es dem Zahnarzt erschwert, auf dem<br />

aktuellen Wissensstand zu bleiben. Angesichts der<br />

Informationsflut ist es zudem sehr schwierig, wichtige<br />

Kriterien für die Entscheidungsfindung herauszufiltern.<br />

Der Artikel soll eine kurze Übersicht und Klassifizierung<br />

von aktuellen Kompositen geben, mit einigen Hinweisen<br />

zur klinischen Anwendung und zu Fehlerquellen.<br />

© CandyBox Images/Fotolia.com<br />

24 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Klassifikation von Kompositen<br />

Kompositkunststoffe werden in der Regel nach Füllkörperart<br />

(Nanofiller, Mikrofiller, Makrofiller, etc.), Matrix (Monomerarten)<br />

und Viskosität („packable“, „universal“, „flowable“) eingeteilt.<br />

Hochgefüllte Komposite sind meist höher viskös, fließfähige<br />

Komposite besitzen weniger Füllkörpervolumen, wobei<br />

auch die Partikelgröße starken Einfluss auf die Viskosität<br />

hat. Größere Partikel und Füllkörpermenge (z.B. Größenordnung<br />

10 µm) führen zu einer höheren Biegefestigkeit und<br />

einem höheren E-Modul als kleine Füllkörper und man<br />

kann so auch volumenmäßig mehr Füllkörper einbringen,<br />

was die Polymerisationsschrumpfung reduziert. Kleine<br />

Füllkörper (Mikro- und Nanofiller) ergeben daher eine<br />

schlechtere Biegefestigkeit, dafür ist aber die Abrasion<br />

geringer und die Polierbarkeit sowie der Oberflächenglanz<br />

sind besser. Auch die Transluzenz wird maßgeblich von<br />

den Füllkörpern und deren Größe beeinflusst, was bei den<br />

modernen Bulk-Fill-Kompositen sehr bedeutend ist.<br />

Manche Hersteller werben oft mit einer einzelnen Eigenschaft<br />

ihres neuen Produktes, verschweigen aber andere<br />

Parameter, die weniger günstig abschneiden. Beispielsweise<br />

kann man einen niedrigen Schrumpf erzeugen,<br />

indem man weniger Initiatoren einbringt, dann härtet aber<br />

das Komposit schlechter aus und weist neben erhöhter<br />

Monomerfreisetzung zum Beispiel auch weniger Biegefestigkeit<br />

auf, was aber der Zahnarzt in der Praxis nicht erkennen<br />

kann. Für die Gesamtbewertung eines Komposits sollte<br />

man deshalb immer mehrere Faktoren heranziehen.<br />

Manche Parameter wie etwa die Druckfestigkeit sind heute<br />

bedeutungslos und wenig aussagekräftig, werden aber<br />

immer noch gemessen, weil sie auch bei schwachen<br />

Produkten meist noch gute Werte zeigen.<br />

Selbstadhäsive Komposite sind zwar seit geraumer Zeit<br />

erhältlich, derzeit aber nicht als definitives Füllungsmaterial<br />

zu empfehlen. Eigene Labor- und klinische Studien belegen<br />

mit den heute zur Verfügung stehenden Materialien höhere<br />

Misserfolgsquoten. Der Verzicht auf ein Dentinadhäsiv


Fotos: © Prof. Dr. R. Hickel<br />

Abb. 1: Vergleich der Viskosität verschiedener<br />

Bulk-Fill-Komposite.<br />

spart zwar einen Schritt ein, erfordert aber, dass andere<br />

Werkstoffparameter für die bessere Benetzung und damit<br />

Haftung am Zahn reduziert werden müssen. Dennoch ist<br />

die Benetzung der Oberfläche mit einem viskösen selbstadhäsiven<br />

Komposit schwierig. Insgesamt stellen deshalb<br />

derzeit selbstadhäsive Komposite einen Kompromiss dar,<br />

sie sind für permanente Seitenzahnrestaurationen nicht zu<br />

empfehlen. Bulk-Fill-Komposite werden seit zwei Jahren<br />

angeboten und haben momentan den höchsten Zuwachs<br />

bei den Verkaufszahlen, wobei das Material SDR (Smart<br />

Dentin Replacement) der Marktführer ist. „Bulk-Fill“ bedeutet,<br />

dass man eine Kavität in einem Zug, also ohne Schichttechnik,<br />

lege artis füllen kann. Bulk-Fill-Komposite weisen<br />

eine höhere Polymerisationstiefe (ca. vier Millimeter) gegenüber<br />

herkömmlichen Kompositen (nur zwei Millimeter) auf<br />

Abb. 2: Unterschiedliche Struktur und Verteilung der<br />

Füllkörper in verschiedenen Kompositen.<br />

und verursachen bei der Aushärtung wesentlich weniger<br />

Schrumpfungsstress. SDR erzeugt trotz vergleichsweise<br />

hoher Volumenschrumpfung den geringsten Polymerisationsschrumpfungsstress.<br />

Dies wird in den verschiedenen<br />

Produkten durch neue Monomerverbindungen und verbesserte<br />

Initiatorsysteme erreicht.<br />

Die Bulk-Fill-Komposite werden in zwei Untergruppen eingeteilt,<br />

nämlich die niedrig viskösen, also die „Flowables“,<br />

und diejenigen mit höherer Viskosität (Abb. 1). Die niedrig<br />

viskösen Materialien benötigen noch eine Deckfüllung aus<br />

einem herkömmlichen Komposit, da sie weniger gefüllt<br />

sind, vergleichsweise große Partikel aufweisen und wegen<br />

der raueren Oberfläche weniger abrasionsfest sind (Abb. 2).<br />

Außerdem wäre die Gestaltung der Kaufläche mit „Flowables“<br />

schwierig. <br />

NEU NEU<br />

F A C H L I C H E S<br />

– Anzeige –


Abb. 3: Die Lichtmenge, die durch eine zwei Millimeter starke<br />

Schicht von Venus Diamond dringt, ist die gleiche, die man<br />

bei Venus Bulk Fill unter einer sechs Millimeter dicken Schicht<br />

messen kann.<br />

Abb. 4: Biegefestigkeit und E-Modul verschiedener Komposite.<br />

<br />

Um auch die tieferen Areale des Komposits bei der Lichthärtung<br />

noch ausreichend mit Licht zu versorgen, sind<br />

die Bulk-Fill-Komposite generell transluzenter, wobei zwischen<br />

den in Abbildung 1 genannten Produkten größere Unterschiede<br />

bestehen. Hier sind die niedriger gefüllten Flowable<br />

Bulk-Fill-Materialien Venus Bulk Fill und SDR am besten.<br />

Wenn man Venus Bulk Fill mit dem herkömmlichen Komposit<br />

Venus Diamond vergleicht, dann erkennt man, dass<br />

die Lichtmenge, die durch zwei Millimeter Venus Diamond<br />

dringt, die gleiche ist, die man bei Venus Bulk Fill unter einer<br />

sechs Millimeter dicken Schicht messen kann (Abb. 3). Dies<br />

erklärt, warum Bulk-Fill-Materialien in dickeren Schichten<br />

ebenso gut härten wie herkömmliche Komposite in einer<br />

26 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

zwei Millimeter starken Schicht. Die höhere Transluzenz<br />

kann sich bei dunkleren Verfärbungen ästhetisch nachteilig<br />

auswirken, was im Einzelfall bei Mesialflächen an Prämolaren<br />

zu berücksichtigen ist. Bei der Polierbarkeit und<br />

Abrasionsfestigkeit zeigt Tetric EvoCeram Bulk Fill beste<br />

Eigenschaften. Dieses Produkt ist sogar in drei verschiedenen<br />

Farben erhältlich. Hinsichtlich der Biegefestigkeit liegen<br />

alle Produkte zwischen circa 120 und 140 MPa, also im<br />

Vergleich zu herkömmlichen Kompositen in der oberen<br />

Hälfte des Spektrums, was sehr gut ist (Abb. 4). Das hochgefüllte<br />

Bulk-Fill-Komposit SonicFill hat mit 143 MPa knapp<br />

die Nase vorn, aber es benötigt ein zusätzliches Gerät<br />

(Compothixo), um es bei der Applikation in die Kavität<br />

fließfähiger zu machen. Das E-Modul ist aufgrund des<br />

geringeren Füllkörpergehalts meist niedriger als bei Mikrohybrid-<br />

oder Nanohybridkompositen.<br />

An der Zahnklinik der Universität München gibt es die<br />

weltweit größte Datenbank zu Füllungsmaterialien. Sie<br />

enthält zahlreiche Materialparameter von über 150 Kompositen,<br />

die alle unter gleichen, standardisierten Bedingungen<br />

geprüft wurden. Aus den umfangreichen In-vitro-Daten<br />

kann man folgern, dass die neuen Bulk-Fill-Komposite im<br />

Vergleich mit herkömmlichen Kompositen insgesamt gut<br />

bestehen und klinisch eingesetzt werden können.<br />

Klinische Daten sind allerdings noch Mangelware. Nur zu<br />

SDR liegen positive klinische Zweijahresdaten vor, weshalb<br />

klinische Langzeitdaten wünschenswert sind.<br />

Lichtpolymerisation<br />

Manche Hersteller werben mit extrem kurzen Belichtungszeiten<br />

von einer bis zu fünf Sekunden. Eine homogene<br />

Polymerisation ist bei diesen kurzen Zeiten aber auch mit<br />

starken Lampen mit einer Leistung von zum Beispiel 1200<br />

mW/cm 2 nicht ausreichend sichergestellt. Man muss daher<br />

von einem solchen Vorgehen eindeutig abraten. Zudem ist<br />

die klinische Situation schwieriger als bei Tests im Labor.<br />

So kann die Polymerisation etwa bei sehr kurzen Belichtungszeiten<br />

durch Verzögerungen beim Platzieren der<br />

Lampenspitze oder durch die Belichtung des Komposits<br />

aus mehreren Millimetern Abstand beziehungsweise durch<br />

Zahnhartsubstanz hindurch reduziert werden. Um auf der<br />

sicheren Seite zu sein, hat die allgemeine Empfehlung von<br />

15 bis 20 Sekunden Belichtungszeit pro Schicht immer<br />

noch Gültigkeit. Bei dünnen Schichten und direkt aufgesetztem<br />

Lichtleiter und starker Lampe kann man moderne<br />

Komposite auch mit nur zehn Sekunden Belichtung<br />

aushärten. Je weiter das auszuhärtende Komposit von der<br />

Lichtaustrittsfläche der Lampe entfernt ist, umso länger<br />

muss belichtet werden.<br />

Beim Kauf einer Polymerisationslampe sollte darauf geachtet<br />

werden, dass sie mindestens eine Leistung von 1000<br />

mW/cm 2 hat, bei gleichzeitig großem Durchmesser des


Abb. 5: Starker Abfall der Lichtintensität beim Aushärten von<br />

Komposit durch eine Keramikfüllung hindurch. Schon bei einem<br />

Abstand der Lampe von der Füllung von circa vier Millimetern<br />

wird die Lichtintensität halbiert.<br />

Lichtaustrittsfensters (> 8 mm). Durch Reduktion des Durchmessers<br />

der Spitze des Lichtleiters (sog. Turbotip) kann<br />

man zwar sehr einfach die Intensität erhöhen, weil die<br />

gleiche Energie nun auf eine kleinere Fläche gebündelt<br />

wird. Aber in einem Abstand von sechs Millimetern – was<br />

bei größeren Approximalkavitäten oft der Fall ist – ist die<br />

Intensität schlechter als bei einem Standardlichtleiter ohne<br />

Verjüngung. Gerade in diesen schwierigen klinischen Situationen<br />

ist eine hohe Lichtausbeute gefordert, von Turbotips<br />

ist daher eher abzuraten. Weil nicht die ganze Fläche<br />

Abb. 6: Vergleich der Misserfolgsquote von Füllungen aus<br />

Amalgam und Komposit in verschiedenen Langzeitstudien.<br />

abgedeckt wird, muss man bei kleinerem Durchmesser der<br />

Lichtleiterspitze und großflächigen Füllungen, insbesondere<br />

bei Molarenkauflächen, öfters belichten. Man spart somit<br />

keine Zeit.<br />

Sehr starke Lampen (> 1600 mW/cm 2 ) entwickeln sehr viel<br />

mehr Hitze als schwächere Lampen, was der Pulpa erheblich<br />

schaden kann. Meist sind die Patienten anästhesiert<br />

und spüren den Schmerz (Hyperämie/Pulpitis) erst hinterher.<br />

In den USA wurde bereits über entsprechende Fälle mit<br />

Pulpaschäden berichtet, die mit Lampen mit einer Leistung<br />

von etwa 3000 mW/cm 2 verursacht wurden. Bei pulpanahen<br />

Kavitäten (z.B. zervikale Defekte) sollte daher die starke<br />

Lichtleistung zurückgeschaltet werden, um thermische<br />

Schäden zu vermeiden. Wird jedoch beim Einsetzen von<br />

indirekten Restaurationen durch eine Keramikfüllung hindurch<br />

lichtgehärtet, ist eine starke Lampe vorteilhaft, weil<br />

der durch die Keramik verursachte Lichtabfall sehr hoch ist.<br />

Bereits bei einem Abstand von circa vier Millimetern wird<br />

die Intensität der Lampe halbiert (von 1600 auf 800<br />

mW/cm 2 ). Bei 1,5 Millimeter starken Keramikfüllungen<br />

gelangen nur noch rund 15 Prozent des Lichts bis zur<br />

Unterseite der Füllung. Bei schwächeren Lampen sollte<br />

die Belichtungszeit daher verlängert werden (mindestens<br />

40 Sekunden pro Seite) (Abb. 5).<br />

Insgesamt wurde bislang in den Praxen eher zu wenig als<br />

zu viel belichtet. Viele Misserfolge bei Restaurationen wie<br />

etwa Frakturen sind auf eine unzureichende Lichtpolymerisation<br />

zurückzuführen. Oftmals vermutet der Zahnarzt ein<br />

schlechtes Material, aber möglicherweise war die Lampe<br />

insuffizient. Oder die Ausführung der Belichtung war<br />

schlecht, weil die Assistenz während der Polymerisation <br />

Abb. 7: Nur 1 Prozent Unterschied in der Überlebensrate bei<br />

mehr als 300 000 mehrflächigen Füllungen aus Amalgam und<br />

aus Komposit nach einer Liegedauer von sieben Jahren. Der<br />

Wechsel des Zahnarztes wirkte sich bei beiden Füllungsarten<br />

negativ aus.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

27<br />

F A C H L I C H E S


nicht konzentriert auf den betreffenden Zahn schaute und<br />

der Lichtstrahl zum großen Teil neben das Komposit zielte.<br />

Das zahnärztliche Personal sollte zum Schutz der Augen<br />

ein oranges Schild oder eine orange Brille zur Verfügung<br />

haben, dann gibt es auch keinen Grund, während der<br />

Polymerisation wegzuschauen.<br />

Mit den heute verfügbaren sehr starken Lampen mit einer<br />

Leistung von über 2000 mW/cm 2 muss man die thermische<br />

Problematik neu bedenken und gegebenenfalls bei der<br />

Lichthärtung von Kompositfüllungen Pausen machen, um<br />

den Zahn nicht zu überhitzen. Mittlerweile gibt es die<br />

dritte Generation von LED-Polymerisationslampen, die<br />

nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere Wellenlängen<br />

emittieren (z.B. Bluephase Polywave) und damit nicht nur<br />

Campherchinon, sondern auch andere Initiatoren wie<br />

Lucerin, das meist in Bleachfarbenkompositen enthalten<br />

ist, aktivieren können. Falls man nur eine LED-Lampe in<br />

der Praxis hat und nicht auf andere Lampen ausweichen<br />

kann, ist ein Gerät mit Akku und Netzteilbetrieb vorteilhaft,<br />

um während der Behandlung nicht ohne Licht dazustehen.<br />

Die Leistung jeder Polymerisationslampe sollte regelmäßig,<br />

zum Beispiel einmal im Monat, kontrolliert werden und in<br />

die Qualitätskontrolle der Praxis inkludiert sein. Für Halogenund<br />

LEDLampen sind aber in der Regel unterschiedliche<br />

Prüfgeräte zu verwenden!<br />

Lebensdauer von Kompositrestaurationen im<br />

Seitenzahnbereich<br />

In einer Analyse zur Lebensdauer von Restaurationen zeigen<br />

Hickel et al. (2001, 2005), dass Füllungen aus Komposit<br />

bei korrekter Verarbeitung solchen aus Amalgam nicht<br />

nachstehen und die Erfolgsquoten in der gleichen Größenordnung<br />

liegen. Die neueste Studie aus den Niederlanden<br />

ergab, dass sich bei Langzeituntersuchungen (ab zehn<br />

28 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Jahren) Komposit sogar im Vergleich zu Amalgam tendenziell<br />

günstiger verhält (Opdam 2010). Bei Patienten mit<br />

hohem Kariesrisiko schneiden allerdings Amalgamfüllungen<br />

immer noch besser ab. Während bei Amalgam als Misserfolge<br />

meist Zahnfrakturen gefolgt von Sekundärkaries und<br />

Füllungsfrakturen beobachtet werden, stehen bei Komposit<br />

und Keramik Materialfrakturen gefolgt von Sekundärkaries<br />

an erster Stelle. Durch die adhäsive Stabilisierung des<br />

Zahnes kommt es zu weniger Schäden wie Rand- oder<br />

Höckerfrakturen. Ein direkter Vergleich von Füllungen aus<br />

Amalgam und Komposit in Langzeitstudien mit einer<br />

Beobachtungsdauer von mindesten zehn Jahren (1998 bis<br />

2011) zeigt, dass die Unterschiede zwischen den beiden<br />

Materialgruppen meist kleiner sind als die zwischen den<br />

verschiedenen Studien (Abb. 6). Bemerkenswert ist<br />

abschließend eine Studie, die im Jahr 2002 von Bogacki<br />

et al. in den USA publiziert wurde. Die Erfolgsquoten von<br />

Amalgamfüllungen waren nach sieben Jahren mit 93 Prozent<br />

nur um 1 Prozent besser als die von Kompositfüllungen<br />

mit 92 Prozent. Wenn der Patient den Zahnarzt wechselte,<br />

sanken die Erfolgsquoten bei beiden Materialgruppen um<br />

über 30 Prozent auf jeweils 61 Prozent (Abb. 7). Ein überzeugendes<br />

Argument, seinem Zahnarzt treu zu bleiben. <br />

Korrespondenzadresse:<br />

Prof. Dr. Reinhard Hickel<br />

Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie<br />

Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Goethestraße 70, 80336 München<br />

Tel.: 089 5160-9301<br />

E-Mail: hickel@dent.med.uni-muenchen.de<br />

— Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt 11/2012<br />

Literatur beim Verfasser<br />

GKV: AUFTEILUNG DER AUSGABEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHE BEHANDLUNG 2010 – DEUTSCHLAND<br />

Behandlung durch Zahnärzte einschließlich Zahnersatz 11.419 Mio. € = 100 %<br />

Kieferorthopädie 921 Mio. €<br />

Zahnersatz 3.115 Mio. €<br />

Individualprophylaxe 461 Mio. €<br />

8,1%<br />

4%<br />

1) 2)<br />

27,3% 54,9%<br />

konservierende und chirurgische<br />

Behandlung ohne IP<br />

6.266 Mio. €<br />

1) Parodontalbehandlung<br />

363 Mio. € = 3,2%<br />

2) Sonstiges (Kieferbruch)<br />

293 Mio. € = 2,5%<br />

Quelle: KZBV-Jahrbuch 2011


© bojan fatur/iStockphoto.com<br />

Leitlinie zur<br />

Weisheitszahnextraktion<br />

Eine Aktualisierung der Leitlinie „Operative Entfernung von Weisheitszähnen“<br />

ist jetzt erschienen. Sie liegt jeweils als Fassung für Zahnärzte<br />

und für Patienten vor.<br />

In der Leitlinie ist beschrieben, wann Weisheitszähne entfernt und wann<br />

belassen werden können. Dargestellt sind die allgemeinen Risiken<br />

operativer Eingriffe wie Wundinfektionen oder auch seltene Blutungskomplikationen<br />

sowie typische Operationsrisiken, die bei der Entscheidung<br />

zu einer Extraktion bedacht werden sollen.<br />

Hilfe für die Therapieentscheidung<br />

Weiterhin werden vorausgehende Untersuchungen und konservative<br />

Therapien bei Entzündungen und Methoden der operativen Entfernung<br />

thematisiert. Die Aktualisierung der Leitlinie wurde im Auftrag der<br />

Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und des<br />

Zentrums Zahnärztliche Qualität von Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel durchgeführt<br />

und mit Vertretern von Fachgesellschaften und anderen Organisationen<br />

abgestimmt. Eine ausführlichere Fassung werden die zm in einer<br />

der kommenden Ausgaben veröffentlichen.<br />

Die aktualisierte Leitlinie richtet sich primär an Zahnärzte und Zahnärzte<br />

für Oralchirurgie sowie an Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,<br />

für Patienten wurde eine Kurzversion der Leitlinie entwickelt.<br />

Leitlinien stellen den Forschungsstand dar<br />

Leitlinien dienen als Entscheidungshilfen, indem sie den Stand der<br />

Forschung zusammenfassen. Eine Expertengruppe bewertet die<br />

Studienliteratur und entwickelt Empfehlungen für den Versorgungsalltag.<br />

Dies geschieht in einem formalen Konsensfindungsprozess (sogenannte<br />

S2k-Leitlinie). Leitlinien haben für Zahnärzte und Ärzte weder haftungsbegründende<br />

noch haftungsbefreiende Wirkung. <br />

— Quelle: zm-online vom 13.02.2012<br />

Die neue Leitlinie können Sie abrufen unter:<br />

http://www.zzq-berlin.de/leit.htm<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

– Anzeige –<br />

29<br />

F A C H L I C H E S


Bedeutung einer Tugendethik für die<br />

gegenwärtige Zahn-Medizin-Ethik – Teil 1<br />

HISTORISCHES PARADIGMA ALS MORALISCHE RICHTSCHNUR<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHER GRUNDHALTUNG<br />

In den letzten Jahren beginnt „Ethik in der Zahnheilkunde“<br />

zunehmend, sich als ein eigenständiges Thema der<br />

zahnmedizinischen Fachdiskussion zu etablieren. Deutsche<br />

Wissenschaftler beschäftigen sich verstärkt damit,<br />

ein Arbeitskreis Ethik in der DGZMK wurde gegründet,<br />

und Ethik hält Einzug in die Aus- und Fortbildung von<br />

Zahnärzten. Der niedergelassene Zahnarzt Dr. Peter<br />

Weißhaupt, Iserlohn, hat sich im Rahmen einer Master-<br />

Arbeit mit Zahn-Medizin-Ethik auseinandergesetzt und<br />

diese und weitere Ausarbeitungen in einem Buch publiziert.<br />

Ihm geht es darum, aus der Perspektive eines<br />

Praktikers zu verdeutlichen, wie wichtig die Sensibilisierung<br />

von Zahnärzten für die ethischen Implikationen ihres<br />

Tuns ist.<br />

Ältestes historisches Paradigma: Tugendethik<br />

Ethische Determinanten der Zahnarzt-Patienten-Beziehung<br />

sind einerseits das ärztlicher Profession immanente Versprechen,<br />

das für den Patienten Gute als Zweck zahnärztlichen<br />

Handels anzustreben, und andererseits die auf Vertrauensvorschuss<br />

gründende berechtigte Erwartungshaltung an<br />

den Zahnarzt, dieses Versprechen einzulösen. Als Leitlinie<br />

für die – notwendige – Orientierung (zahn-) ärztlicher<br />

Grundhaltung kann die Tugendethik von aktueller Bedeutung<br />

sein.<br />

Tugend, etymologisch von Tauglichkeit und Vortrefflichkeit,<br />

bezeichnet die „vorzügliche Haltung einer Person in einem<br />

spezifischen Bereich menschlichen Könnens und menschlicher<br />

Erfahrung, deren Besitz und Ausübung uns im<br />

allgemeinen in die Lage versetzt, die Güter zu erreichen,<br />

die einer Praxis inhärent sind, und deren Fehlen wirksam<br />

verhindert, solche Güter zu erreichen.“ (MacIntyre).<br />

Tugenden auf Ziele zu beziehen, löst das ursprüngliche<br />

Problem, sie überhaupt zu definieren. Definitionsversuche<br />

wie: Tugenden sind Charakterzüge tugendhafter Personen,<br />

oder tugendhaft ist, wer Tugenden erkennen lässt, führen<br />

zu einem Zirkelschluss. Bezieht man Tugenden jedoch auf<br />

Ziele, „gibt dies dem moralischen Leben einen Vektor:<br />

Richtung und Maß von einem Ausgangs- bis zu einem<br />

Endpunkt.“ (Pellegrino).<br />

Als das historisch erste der ethischen Paradigmen lässt<br />

sich die Tugendethik von der Verpflichtungsethik und der<br />

30 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Nutzenethik anhand von Leitfragen unterscheiden:<br />

Tugendethik: In welche Handlungsweisen müssen sich<br />

die Bürger einüben, damit sie taugliche Staatsbürger sind?<br />

Verpflichtungsethik: Wie lässt sich rechtfertigen, dass<br />

Akteure kategorisch verpflichtet sind, bestimmte Handlungen<br />

auszuführen bzw. zu unterlassen?<br />

Nutzenethik: Wie lässt sich eine Handlung auszeichnen,<br />

die für möglichst viele Menschen möglichst erwünschte<br />

Erfolge zeigt?<br />

Der primäre Typ ethischen Urteilens wird somit erkennbar:<br />

Dies ist für die Tugendethik die Bewertung von Personen,<br />

für die Verpflichtungsethik die Bewertung von Handlungen,<br />

(als weltweit anerkannt gilt hier die in den 70er Jahren von<br />

Beachamp und Childress für die Medizin konzipierte Prinzipien-Ethik),<br />

und für die Nutzenethik die Realisierung eines<br />

utilitären Optimums. Als geistige Väter des tugendethischen<br />

Paradigmas gelten Platon und Aristoteles.<br />

Platons Ideal: Der gerechte Staat<br />

Platon stellt die primär auf den Bereich der Individualethik<br />

des Sokrates bezogene Frage nach dem Guten in den<br />

umfassenden Kontext politisch sozialen Handelns. Platon<br />

gelangt zu seiner Ideenlehre durch die Enttäuschung über<br />

die politische Situation seiner Zeit; bei seiner Beschäftigung<br />

mit der Politik stellt er fest, dass Ungerechtigkeit und<br />

Korruption herrschen; daher sein Anspruch auf radikale<br />

Rückbesinnung auf die Fundamente des Staates, d.h. auf<br />

das Wesen der Gerechtigkeit. Platon konstatiert: Der Mensch<br />

weiß ursprünglich, was Gerechtigkeit und die anderen<br />

Tugenden bedeuten. Er trägt in seiner Seele bereits deren<br />

Urbilder, die Ideen mit sich, deren er sich – als bereits vor<br />

seinem Dasein vorhandene – angesichts deren Abbilder<br />

wiedererinnert.<br />

Aristoteles – tugendhaft sein heißt:<br />

Aus richtigen Motiven richtig handeln<br />

Aristotels behält den primär an den Zwecken orientiertem<br />

Rahmen der platonischen Philosophie bei; jedoch setzt er<br />

sich mit Platons Ideenlehre kritisch auseinander und bezeichnet<br />

die Rede von den Ideen als Urbildern und den<br />

Dingen als zugehörigen Abbildern als „leere Worte“ und<br />

„poetische Metaphern“. Die Forschungen des Aristoteles<br />

sind darauf gerichtet, das Wesen der Natur überhaupt zu


erfassen. Ein Organismus wird dadurch zusammengehalten<br />

und geleitet, dass er ein Ziel und einen Zweck besitzt, den<br />

er ursprünglich in sich selber trägt. Ziel und Zweck des<br />

Organismus bestehen aber darin, dass er danach strebt, sich<br />

im ganzen Umkreis seiner Möglichkeiten zu verwirklichen.<br />

Auch der Mensch ist, wie alle Lebewesen, gekennzeichnet<br />

durch sein ursprüngliches Streben nach dem, was für ihn<br />

gut ist und worin er darum glückselig wird. Wahrhaft gut<br />

für den Menschen ist demnach, dass er so viel wie möglich<br />

von dem zur Vollendung bringe, was er vom Wesen her<br />

ist. Da die Natur den Menschen als einziges Lebewesen<br />

mit Geist, Vernunft und Logos ausgestattet hat, muss sein<br />

Ziel darin bestehen, diese Anlagen im besten Sinne zu<br />

verwirklichen. Aristoteles geht es daher nicht um Wissen,<br />

sondern um Einsicht (Phronesis). „Nicht der Theorie halber<br />

treiben wir Ethik, sondern damit wir tüchtige Leute werden“.<br />

Pellegrino: Der Bekenntnisakt als wahrer Kern<br />

ärztlicher Berufsethik<br />

Edmund Pellegrino, renommierter amerikanischer Humanmediziner,<br />

Prof. für Biologie, Philosophie und Klinische<br />

Bioethik, betrachtet die Besonderheiten der Arzt-Patienten-<br />

Begegnung, welche die klinische Medizin zu einer spezifisch<br />

menschlichen Tätigkeit und somit zum Gegenstand einer<br />

speziellen Ethik machen. Ist die Natur der Arzt-Patienten-<br />

Beziehung erfasst, so ist das Ziel zu definieren, das Wohl<br />

des Patienten bestmöglich zu verwirklichen. Hierfür können<br />

verschiedene Ethik-Theorien, -Prinzipien und -Verpflichtungen<br />

zur Anwendung kommen. Im Vordergrund steht jedoch<br />

das Versprechen, dass mit dem besonderen Akt des<br />

Bekenntnisses zum Beruf gegeben wird, woraus sich die<br />

fundamentale ethische Pflicht ergibt, dem Versprechen treu<br />

zu bleiben; und dies ist, das Telos, das Ziel medizinischen<br />

Handelns zu verwirklichen. Die Erfüllung des Versprechens<br />

setzt wiederum das Vorhandensein bestimmter moralischer<br />

und intellektueller Tugenden voraus.<br />

Pellegrino untersucht die Moralität des beruflich handelnden<br />

Arztes und bezeichnet den Akt des Bekenntnisses zum<br />

Beruf als den wahren Kern ärztlicher Berufsethik. Er verweist<br />

auf den etymologischen Ursprung des Wortes Profession:<br />

Es leitet sich vom lateinischen profiteri ab und bedeutet:<br />

laut oder öffentlich bekennen. In öffentlicher und allgemeiner<br />

Form wird der Bekenntnisakt zum Abschluss der medizinischen<br />

Ausbildung abgelegt (Staatsexamen, Approbation,<br />

Promotion).<br />

Im Arzt-Patientenverhältnis erfolgt dieser Bekenntnisakt<br />

täglich, bei der Begegnung mit dem Patienten; dieses Bekenntnis<br />

ist somit persönlich – ein Versprechen gegenüber<br />

einer konkreten Person: In dem Moment, da der Patient<br />

den Arzt aufsucht, bekennt dieser sich offen und freiwillig<br />

zu seinem Beruf. Er erklärt sich als jemand, der helfen<br />

kann und helfen will, d.h. er vollzieht einen Bekenntnisakt.<br />

Der Bekenntnisakt ist also ein Versprechen der Kompetenz<br />

und der Bereitschaft, in ein Vertrauensverhältnis einzutreten.<br />

So wird er von denjenigen verstanden, gegenüber denen<br />

dieses Bekenntnis erfolgt: Der Arzt verpflichtet sich zum<br />

Guten für sein Gegenüber, d.h. im besten Interesse seines<br />

Patienten. Mit seinem Bekenntnis zum Beruf bindet sich der<br />

Bekennende selbst an bestimmte moralische und intellektuelle<br />

Tugenden – diejenigen nämlich, die ihn befähigen,<br />

sein Versprechen einzulösen und die Erwartungen zu erfüllen,<br />

die das Versprechen auslöst.<br />

Ziel und Zweck ärztlicher Profession<br />

Ein Beruf zeichnet sich durch seine Hinordnung auf das<br />

Gute für diejenigen aus, denen zu dienen seine Aufgabe<br />

ist. Für den Arzt ist – seit Hippokrates – das berufliche Ziel<br />

(telos) das Wohl des Patienten. Für den Anwalt ist es das<br />

Wohl seines Mandanten, für den Priester das Wohl seiner<br />

Pfarrangehörigen. Zweck des Arztberufes ist es zu heilen.<br />

Ohne diesen Zweck gäbe es die Medizin nicht, so wie es<br />

ohne den Zweck, Gerechtigkeit herzustellen, die Justiz<br />

nicht gäbe, und ohne den Zweck, zu Gott zu streben, das<br />

Priestertum nicht gäbe. Das Unterscheidungsmerkmal dieser<br />

Berufe ist lediglich die jeweilige Eigenart des für einen<br />

Menschen Guten und bestimmt zugleich die für diesen<br />

Beruf erforderlichen spezifischen Tugenden. Danach ist<br />

Zweck und Ziel des Arztberufes das für den Patienten Gute,<br />

und es müssen bestimmte Tüchtigkeiten (ein anderes Wort<br />

für Tugenden) des Arztes „ein Habitus sein, vermöge dessen<br />

er selbst gut ist und sein Werk gut verrichtet“ (Aristoteles,<br />

Nikomachische Ethik). Im Gegenüber von Arzt und Patient<br />

ist telos das für den Patienten Gute, nämlich seine Heilung.<br />

Sie ist Ziel und Zweck, auf das beide, Patient und Arzt,<br />

ausgerichtet sind. Das Ziel zu erreichen, verlangt sowohl<br />

moralische, als auch intellektuelle Tugenden. Diese Tugenden<br />

muss der Arzt besitzen, wenn er den Zweck der Medizin<br />

erfüllen soll. Es reicht nicht, so Pellegrino, dass es ganz<br />

schön und bewundernswert wäre, wenn der Arzt sie hätte.<br />

Die Tugenden gehören zu den moralischen Geboten für<br />

den Arzt und zu seiner moralischen Identität als Arzt. <br />

Im Teil 2 dieses Beitrages werden Ziel und Zweck klinischer Medizin,<br />

sowie das für den Patienten Gute näher erläutert. Teil 3 befasst<br />

sich mit moralischen und intellektuellen Tugenden, sowie deren<br />

Praxisrelevanz.<br />

— Dr. Peter Weißhaupt, M.Sc., Iserlohn<br />

Quelle: Forum für Zahnheilkunde 108<br />

Anmerkung der Redaktion:<br />

Literaturangaben findet der interessierte Leser auf der<br />

Homepage des NZBs (www.nzb.de) unter „Literaturlisten“.<br />

Empfehlen möchten wir unseren an der Thematik interessierten<br />

Lesern auch das Buch von Dr. Weißhaupt „Zahn-<br />

Medizin-Ethik“, erschienen im Shaker Verlag, Aachen,<br />

ISBN978-3-8440-0583-7.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

31<br />

F A C H L I C H E S


Rechtstipp<br />

Befreiung von Beitragszahlungen an die<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

Aus gegebenen Anlass wird darauf<br />

hingewiesen, dass Anträge auf Befreiung<br />

von der gesetzlichen Mitgliedschaft in der<br />

Deutschen Rentenversicherung Bund bei Wechsel<br />

der Arbeitsstätte zur Wahrung finanzieller Nachteile<br />

erneut innerhalb einer Frist von 3 Monaten gestellt<br />

werden müssen. Bekanntlich besteht die Möglichkeit<br />

der Befreiung von der Mitgliedschaft in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung Bund, wenn eine<br />

Mitgliedschaft bei einem berufsständischen Versorgungswerk<br />

nachgewiesen werden kann. Die Anträge<br />

sind bei dem zuständigen Versorgungswerk zu<br />

stellen, das die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund weiterleitet. Nach Ansicht des<br />

Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom<br />

31.10.2012, AZ: B 12 R 5/10 R, folgt aus der Auslegung<br />

des SGB VI, dass die Befreiungsregelung<br />

32 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

© DOC RABE Media/Fotolia.com<br />

keinen umfassenden, sondern nur einen auf die<br />

konkrete Erwerbstätigkeit bezogenen Bestandsschutz<br />

bewirkt. Daraus folgt, dass – mag man die<br />

Entscheidung des Bundessozialgerichts auch als<br />

bürokratisch und wenig praktikabel ansehen –<br />

allen Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke,<br />

die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

haben befreien lassen, dringend geraten<br />

wird, bei Wechsel ihrer Beschäftigung erneut einen<br />

Antrag auf Befreiung zu stellen. Sollte dieser Empfehlung<br />

nicht gefolgt werden, besteht die Gefahr,<br />

dass die Deutsche Rentenversicherung Bund bei<br />

Bekanntwerden einer Beschäftigungsänderung<br />

durch zum Beispiel Änderung des Arbeitgebers<br />

Beiträge verlangt, was zu finanziellen Doppelbelastungen<br />

führt. Denn aufgrund der Beitragsverpflichtung<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine<br />

Befreiung von der Mitgliedschaft im berufsständischen<br />

Versorgungswerk nicht erfolgen. Besonders wird<br />

auch darauf hingewiesen, dass der Antrag binnen<br />

3 Monaten nach Änderung der Beschäftigung oder<br />

des Arbeitgebers gestellt werden muss, weil nur<br />

dann die Befreiung auf den Zeitpunkt des Vorliegens<br />

der Befreiungsvoraussetzungen zurückwirkt,<br />

anderenfalls gilt die Befreiung erst vom Eingang<br />

des Eintrages an mit der Folge, dass bis zu diesem<br />

Zeitpunkt von der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund Beiträge verlangt werden. <br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />

— Quelle: www.zfn-online.de<br />

© Matthias Eckert / Fotolia.com


Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

Aktuelle Urteile…<br />

…AUS DER ARBEITSWELT<br />

Unfallversicherung: Mobbing geht die<br />

Berufsgenossenschaft nichts an<br />

Ein Arbeitnehmer, der wegen Mobbings am Arbeitsplatz<br />

erkrankt, hat keinen Anspruch auf Zahlungen durch die<br />

Berufsgenossenschaft. Das hat das Hessische Landessozialgericht<br />

in einem Fall entschieden, in dem sich eine<br />

Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz gemobbt fühlte, weil<br />

über ihre Person negative Gerüchte verbreitet wurden. Sie<br />

musste in therapeutische Behandlung und beantragte<br />

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Schließlich seien die Gesundheitsstörungen im Rahmen<br />

ihrer Berufstätigkeit aufgetreten. Weder die Unfallkasse<br />

noch das Gericht sahen das ebenso. Gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen, die auf Mobbing im Arbeitsverhältnis<br />

zurückzuführen sind, seien keine anerkannten Berufskrankheiten.<br />

Weil keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass<br />

eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus<br />

höherem Maße als die übrige Bevölkerung dem Mobbing<br />

ausgesetzt ist, können die Folgen auch nicht „wie eine<br />

Berufskrankheit“ anerkannt werden.<br />

(Hessisches LSG, L 3 U 199/11)<br />

Urlaubsabgeltung/Prozesskostenhilfe: Arbeitgeber darf<br />

Teilanspruch in die Betriebsferien legen<br />

Arbeitnehmer können beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis<br />

zwar eine Abgeltung des bis dahin nicht genommenen<br />

Erholungsurlaubs verlangen. Hat der Arbeitgeber<br />

(hier in einem Kleinbetrieb) jedoch Betriebsferien angeordnet<br />

(hier für 10 Tage), so kann er den Abgeltungsanspruch um<br />

die in diesen Zeitraum fallenden Urlaubstage kürzen. Auch<br />

wenn ein von einem Arbeitnehmer geltend gemachter<br />

Abgeltungsanspruch 28 Tage umfasst, ihm davon aber nur<br />

20 Tage zustehen, kann er – Bedürftigkeit unterstellt –<br />

staatliche Prozesskostenhilfe verlangen, wenn sein Verfahren<br />

„hinreichende Aussicht auf Erfolg“ hat (was hier als gegeben<br />

angesehen wurde). (LAG Rheinland-Pfalz, 10 Ta 149/12)<br />

© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />

…AUS DEM STEUERRECHT<br />

Der Handwerker-Bonus kann nur<br />

individuell genutzt werden<br />

Auch wenn Mieter an ihren Vermieter pauschal<br />

Zahlungen für Schönheitsreparaturen leisten, um<br />

Streitigkeiten über durchgeführte Maßnahmen zu<br />

vermeiden, können sie die Beträge nicht als „handwerkliche<br />

Dienstleistungen“ von ihrer Steuerschuld<br />

herunter rechnen. Der Bundesfinanzhof verweist<br />

auf das Gesetz, nach dem es generell darauf<br />

ankomme, ob und in welchem Umfang tatsächlich<br />

Reparaturen in der Wohnung ausgeführt worden<br />

sind. (Hier betrug die Pauschale der Mieter 78 €<br />

monatlich. Aus dem Gesamtbetrag aller Zahlungen<br />

der Mieter ließ der Vermieter Reparaturen ausführen,<br />

die aber nicht den einzelnen Wohnungen<br />

zugeordnet werden konnten.) (BFH, VI R 18/10)<br />

Wenn der Beitrag zur privaten Rentenversicherung<br />

erst im neuen Jahr ankommt...<br />

Steuerzahler, die regelmäßig Beiträge (hier zu einer<br />

privaten Rentenversicherung) zu leisten haben,<br />

können eine Überweisung, die für den Dezember<br />

vorgesehen ist, auch noch bis zum 10. Januar des<br />

Folgejahres erledigen – und den Betrag steuerlich<br />

dennoch dem Vorjahr zuordnen. Das gilt selbst dann,<br />

wenn der erste Beitrag für einen zum 1. Dezember<br />

geschlossenen Vertrag bis zum 10. Januar vom<br />

Konto abgebucht wird. (FG Münster, 1 K 1821/07 E)<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

33<br />

F A C H L I C H E S


BGH: Nebenkostenabrechnung unter<br />

Vorbehalt rechtswirksam<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich Mitte<br />

Dezember 2012 in einer Entscheidung mit den Fragen<br />

befassen, wann die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung<br />

des Vermieters beginnt und ob sich der<br />

Vermieter bei der Abrechnung für bestimmte Positionen<br />

eine Nachberechnung vorbehalten kann. Im vorliegenden<br />

Fall hatte der Vermieter über mehrere Jahre Nebenkostenabrechnungen<br />

erstellt, in denen er sich eine Nachberechnung<br />

vorbehielt, weil eine rückwirkende Neufestsetzung<br />

der Grundsteuer für das Objekt zu erwarten war. Nachdem<br />

das zuständige Finanzamt dann tatsächlich die Grundsteuer<br />

rückwirkend erhöht hatte, stellte der Vermieter seinem<br />

Mieter für die betreffenden Zeiträume eine Nachforderung<br />

zu. Nach der Zahlungsverweigerung des Mieters – wobei<br />

dieser sich auf die seiner Meinung nach zwischenzeitlich<br />

eingetretene Verjährung der Ansprüche berief – kam es zur<br />

Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Dort unterlag der<br />

Mieter, ebenso bei der anschließenden Berufung vor dem<br />

Landgericht. Auch die Revision beim VIII. Zivilsenat des<br />

Bundesgerichtshofs (u.a. für das Wohnraummietrecht<br />

zuständig) verlief nun für den Mieter erfolglos. Begründung<br />

der Richter: Die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung<br />

des Vermieters werde nicht bereits mit der<br />

Erteilung der Abrechnung in Gang gesetzt, in der sich der<br />

Vorabanforderung von<br />

Steuererklärungen<br />

Die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen<br />

können von den Finanzverwaltungen verlängert werden.<br />

Die Verlängerung liegt hierbei im Ermessen der Behörde.<br />

In der Regel wird die Frist – bei Einreichung durch den<br />

Steuerberater – allgemein bis zum 31. Dezember des<br />

Jahres verlängert. Es bleibt den Finanzämtern aber vorbehalten,<br />

Steuererklärungen vor dieser allgemeinen Verlängerungsfrist<br />

anzufordern. Diese Vorabanforderung muss aber<br />

ausreichend begründet werden. In einem Fall, über den<br />

das Finanzgericht Hamburg (Az.: 6 K 96/11, Urteil vom<br />

34 F A C H L I C H E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

© leroy131/Fotolia.com<br />

Vermieter die Nachberechnung vorbehalten habe, sondern<br />

erst dann, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die<br />

Nachforderung begründenden Umständen erlangt habe.<br />

Dies stehe auch im Einklang mit § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB<br />

(„Vereinbarungen über Betriebskosten“): „Über die Vorauszahlungen<br />

für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;<br />

dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.<br />

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf<br />

des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums<br />

mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung<br />

einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen,<br />

es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung<br />

nicht zu vertreten […]“ <br />

— Quelle: BGH-PM Nr. 207/2012 vom 12.12.2012<br />

Aus: auf den punkt – adp 03/2013, www.adp-medien.de<br />

27.04.2012) zu entscheiden hatte, enthielten weder das<br />

Anforderungsschreiben noch die Einspruchsentscheidung<br />

solche begründenden Informationen. Die Vorabanforderung<br />

durch das Finanzamt war demnach nicht rechtmäßig. <br />

— Quelle: „Der Steuerzahler“ (BdSt), Ausgabe 01/13<br />

Aus: auf den punkt – adp 03/2013, www.adp-medien.de<br />

© Kautz15/Fotolia.com


Auskunftsanspruch<br />

des Versicherten zur<br />

Kostenübernahme<br />

Der Bundestag hat am 31.01.2013 einen<br />

zusätzlichen Absatz 8 zu § 192 Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) verabschiedet. Ab Inkrafttreten<br />

der Neuregelung haben privat Krankenversicherte<br />

und gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung<br />

folgenden Auskunftsanspruch gegenüber<br />

ihrem Versicherer: Der Versicherungsnehmer kann<br />

vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten<br />

voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, in<br />

Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang<br />

des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte<br />

Heilbehandlung verlangen. Ist die Durchführung der<br />

Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine<br />

mit Gründen versehene Auskunft unverzüglich,<br />

spätestens nach zwei Wochen, zu erteilen, ansonsten<br />

nach vier Wochen. Auf einen vom Versicherungsnehmer<br />

vorgelegten Kostenvoranschlag und andere<br />

Unterlagen ist dabei einzugehen. Die Frist beginnt<br />

mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer.<br />

Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt,<br />

wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den<br />

Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische<br />

Heilbehandlung notwendig ist.<br />

Damit wird der von der Rechtsprechung entwickelte<br />

Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Erklärung<br />

zur Kostenübernahme (vgl. BGH Urt. v. 08.02.2006,<br />

Az.: IV ZR 131/05 und Urt. v. 22.10.1987, Az.: IV ZR<br />

213/91) gesetzlich geregelt. Neu ist die Vermutung<br />

der medizinischen Notwendigkeit bei verspäteter<br />

Auskunft. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer<br />

die medizinische Notwendigkeit zu beweisen, wenn<br />

er Versicherungsschutz beansprucht. Überschreitet<br />

der Versicherer die Fristen der neuen Regelung, kippt<br />

die Beweislast und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />

muss der Versicherer das Fehlen<br />

der medizinischen Notwendigkeit beweisen. Lässt<br />

sich der Beweis nicht führen, bleibt es bei der Leistungspflicht<br />

des Versicherers. Die Neuregelung tritt am<br />

Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. <br />

— Quelle: Information der Kanzlei Dr. Halbe<br />

RECHTSANWÄLTE, Justiziar des Deutschen Zahnärzte<br />

Verbandes e.V. (DZV) vom 4. Februar 2013<br />

Aus: auf den punkt – adp 03/2013,<br />

www.adp-medien.de<br />

Sie fragen – wir antworten<br />

KOMPETENT • ZEITNAH •<br />

VERLÄSSLICH • NIEDERSACHSENWEIT<br />

Die Servicehotlines<br />

der KZVN<br />

Rund um das Thema Online-Support<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-395 oder<br />

Fax 0511 59097063<br />

E-Mail: abrechnung@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Abrechnung<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-390 oder<br />

Fax 0511 837267<br />

E-Mail: hotline-abrechnung@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Finanzen<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-400<br />

E-Mail: finanzen@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Vertragsfragen<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-206<br />

E-Mail: service@kzvn.de<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

35<br />

F A C H L I C H E S


Fotos: NZB-Archiv<br />

„Betrug im Gesundheitswesen“<br />

EIN BERICHT VON DER FACHTAGUNG DER KKH<br />

In sieben Vorträgen sollte der „Betrug im Gesundheitswesen“<br />

durch ausgewählte Referenten von verschiedenen<br />

Seiten beleuchtet werden. Die Kaufmännische<br />

Krankenkasse Halle (KKH) hatte gegen Gebühr (Korruption<br />

war also ausgeschlossen) für eineinhalb Tage zu der organisatorisch<br />

gut vorbereiteten 6. Fachtagung in Hannover<br />

eingeladen. Aus allen Teilen der Bundesrepublik waren<br />

rund zweihundert Vertreter diverser Krankenkassen, der<br />

Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Heilberufskammern,<br />

aber vor allem Juristen, Staatsanwälte, Richter, Kriminologen<br />

und weitere Korruptionsbekämpfer wie Finanzbeamte<br />

angereist.<br />

Auf der Vortragsebene waren vor allem Richter und<br />

Staatsanwälte präsent, während als ärztliche Referenten<br />

Vorstandsmitglieder der Vereinigungen „Verein demokratischer<br />

Ärztinnen und Ärzte“ und „MESZI (Mein Essen zahl´<br />

ich selbst)“ ihre Sicht der Dinge darlegten.<br />

Wie der Zufall es wollte, zitierte die Hannoversche Allgemeine<br />

Zeitung zeitgleich zum Tagungsbeginn den Vorstandsvorsitzenden<br />

der KKH, Ingo Kailuweit, der zur Begrüßung der<br />

Teilnehmer ein kurzes Statement abgab: „Harte Strafen für<br />

korrupte Ärzte gefordert- KKH deckt über 600 neue<br />

Betrugsfälle auf“. Je mehr Medienresonanz man erziele,<br />

umso mehr werde sich die Politik der Thematik stellen,<br />

erklärte der KKH-Vorstand während der Begrüßung seine<br />

Strategie. Und unter diesem Gesichtspunkt ist wohl auch<br />

die mediale Auswertung der Studie „Unzulässige Zusam-<br />

36 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

menarbeit im Gesundheitswesen durch Zuwendung gegen<br />

Entgelt“ zu verstehen, auf die später eingegangen wird.<br />

Der Tenor der Veranstaltung lag auf der Betonung Strafbarkeit<br />

und der Auflistung von gängigen Straftatbeständen,<br />

wobei Kailuweit Wachstumsraten vor allem im Pflegebereich<br />

betonte.<br />

In seinem Vortrag „Geltendmachung von Ansprüchen<br />

aus Fehlverhalten gegenüber Leistungserbringern und<br />

Versicherten“ konnte Dr. jur. Johannes Jansen, Vorsitzender<br />

Richter am Landessozialgericht NRW in Essen, vor allem die<br />

anwesenden Juristen mit Hinweisen für die Beachtung<br />

von Formalien, Normen und Fristen im Bereich der Verwaltungsakte<br />

ansprechen.<br />

Prof. Dr. Mosbacher: „Betrug und Untreue sind<br />

Geschwister der Korruption“<br />

Großen Raum nahm die Entscheidung des Großen Senats<br />

für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom<br />

29.03.2012 ein, in der festgestellt wurde, dass niedergelassene<br />

Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte<br />

gesetzlicher Krankenkassen nach § 299 StGB sind. Daher<br />

machen sie sich nicht strafbar, wenn sie von Pharmaunternehmen<br />

Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von<br />

Arzneimitteln entgegennehmen. Hier formulierte insbesondere<br />

Prof. Dr. jur. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter<br />

am Landgericht Berlin, in seinem ausgewogenen Vortrag<br />

Bedenken in der Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten<br />

und den weitreichenden Folgen des Urteils. Sein<br />

Generalthema war „Betrug“, „Untreue“ und die Tendenz zur<br />

Straflosigkeit. Am Beispiel von Prämienmodellen und der<br />

Honorarzahlung für fiktive wissenschaftliche Leistungen<br />

kam er zu dem Schluss: „Im Kern weiß jeder, was sich<br />

gehört!“ Mosbacher sprach in diesem Zusammenhang die<br />

Kick-back Verstöße der vergangenen Jahre an, bei denen<br />

Rückzahlungen von Auftragsnehmern nicht gesetzeskonform<br />

an Krankenkassen bzw. die Patienten weitergereicht wurden<br />

(Umsatzbezogene Rückvergütung und Einpreisung verbotener<br />

Provisionen). Kick-Back-Vereinbarungen seien, so Prof.<br />

Mosbacher, stets schadensbelastet. Bei bestehenden<br />

Preisbindungen sei jedoch bei der Gewährung von Prämien<br />

das Strafrecht nicht anwendbar. Der Referent ließ<br />

erkennen, dass die Entscheidung des BGH vom März letzten<br />

Jahres noch nicht den Endpunkt der Bewertungen darstellt,<br />

zumal er nach seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof<br />

ab Mai 2013 seine Tätigkeit als Mitglied im<br />

1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufnehmen wird.


Prof. Dr. jur. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am<br />

Landgericht Berlin und Werner Lauff (links), Jurist, Publizist und<br />

souveräner Moderator der Fachtagung.<br />

Eher entbehrlich erschien der Beitrag von Dr. jur. Stephan<br />

Meseke vom GKV-Spitzenverband, der sich im Wesentlichen<br />

parteipolitischer Schuldzuweisungen bediente und vom<br />

Gesetzgeber die Schaffung spezieller Straftatbestände für<br />

Ärzte forderte, wie es zuvor der GKV-Spitzenverband in zahlreichen<br />

Veröffentlichungen postuliert hatte. Die Wirksamkeit<br />

berufsrechtlicher Sanktionen stellte er dagegen in Frage.<br />

„Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen<br />

durch Zuwendung gegen Entgelt“<br />

Einen deutlichen Kontrast zu dem vorangegangenen Vortrag<br />

bot der Beitrag von Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann von der<br />

Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-<br />

Wittenberg. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und<br />

Kriminologie mit Forschungsschwerpunkt Wirtschaftskriminalität,<br />

Gewalt in der Erziehung sowie Evaluation von<br />

kriminalpräventiven Maßnahmen. Als Leiter des Economy<br />

& Crime Research Centers hatte er die empirische Studie<br />

über „Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen<br />

durch Zuwendung gegen Entgelt“ erstellt. Durch das<br />

Emnid-Meinungsforschungsinstitut waren zu dem Thema<br />

im Herbst 2011 bundesweit 1.141 niedergelassene Ärzte,<br />

leitende Angestellte stationärer Einrichtungen sowie nichtärztliche<br />

Leistungserbringer telefonisch interviewt worden.<br />

Die Studie war seinerzeit vom GKV-Spitzenverband herausgegeben<br />

und intensiv im Sinne eigener Forderungen und<br />

Argumentation kommentiert und veröffentlicht worden.<br />

Und dies, wie sich aus dem Vortrag von Prof. Bussmann<br />

als Vorwurf heraushören ließ, zu voreilig und zu einseitig.<br />

Prof. Bussmann spannte seinen Bogen von der allgemeinen<br />

Wirtschaftskriminalität hin zur speziellen Korruption im<br />

Gesundheitswesen als Teil des Wirtschaftslebens. Er bewertet<br />

die Problematik als systematisch und sieht „mächtige<br />

Akteure“ im Hintergrund, denen nur an Gewinnmaximierung<br />

gelegen sei. Er gab einen Einblick in das Ausmaß der<br />

Wirtschafts-Korruption, sprach von Profitdruck und bescheinigte<br />

allen großen deutschen Unternehmen, ohne dass<br />

sie ein schlechtes Gewissen dabei gehabt haben, „schwer<br />

kriminell“ gewesen zu sein. Teilweise sei Korruption sogar<br />

Bestandteil von Geschäftsmodellen gewesen.<br />

Offenheit macht Sinn<br />

Überhaupt war es die Betrachtung unter moralischen Gesichtspunkten,<br />

die diesen Vortrag interessant werden ließ.<br />

Bussmann machte jedoch auch Hoffnung, indem er auf<br />

eine weltweit wachsende Compliance-Bewegung und<br />

Einsicht im Wettbewerb hinwies. Eine entsprechende<br />

Zertifizierung sei auf dem Vormarsch. Von Berufsverbänden<br />

verlangte der Referent zum Thema mehr Offenheit. Die<br />

Behauptung der Verbände, dass alles übertrieben sei,<br />

mache dabei alles nur schlimmer. Pharmaunternehmen<br />

und Krankenhausgesellschaften seien börsennotiert und<br />

sie könnten sich, wirtschaftlich begründet, inzwischen<br />

Korruption überhaupt nicht mehr leisten.<br />

Prof. Dr. Bussmann: Diskussion enttabuisieren<br />

Bevor Prof. Bussmann die Ergebnisse seiner Studie detailliert<br />

kommentierte, ging er mit ungewöhnlicher Offenheit<br />

und Deutlichkeit auf die Pressearbeit des GKV-Spitzenverbandes<br />

ein, die dieser mit der Studie als Ausgangsbasis<br />

betrieben hatte. Diese Pressearbeit sei mit zum Teil falschen<br />

Zahlen und reißerischer Überschrift nicht gut gewesen,<br />

beklagte er in Anwesenheit von Dr. Stephan Meseke von<br />

der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen,<br />

verantwortlich für die Herausgabe durch den<br />

GKV-Spitzenverband. Teilen der Presse Exklusivrechte einzuräumen<br />

– „das macht man nicht“, stellte er weiter fest.<br />

Durch die Studie habe man keinen publizistischen Krieg<br />

gegen die Ärzte führen wollen; denn auch die Ärzte<br />

würden selbst durch Korruption geschädigt, rief Bussmann<br />

in Erinnerung. Und die Platzierung der Studie zu Beginn<br />

des Deutschen Ärztetages habe ihm auch nicht gefallen.<br />

Nach dieser Distanzierung erläuterte Prof. Bussmann<br />

anhand der Studien-Ergebnisse Fälle von Betrug im Gesundheitswesen.<br />

Und es gelang ihm in seinem mit ethischen<br />

Gesichtspunkten unterfütterten Vortrag anschaulich, die<br />

Problematik des Betruges im Gesundheitswesen ebenso<br />

praxisnah wie nachvollziehbar darzustellen. Die Studie <br />

KZVN-Vorstandsmitglied Christian Neubarth im Gespräch<br />

mit Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann, Martin-Luther-Universität<br />

Halle-Wittenberg.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

37<br />

I N T E R E S S A N T E S


nebst der erhellenden Einleitung durch den Vorstand des<br />

GKV-Spitzenverbandes ist nachzulesen unter:<br />

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=26900&<br />

elem=2623461<br />

Ethische Betrachtungen zum Thema aus Sicht des Vorstands<br />

des „Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte“,<br />

standen auch in dem Vortrag von Prof. Dr. Wulf Dietrich,<br />

„Die Freiheit zu Bestechung und Vorteil bedeutet gleichzeitig<br />

die Freiheit von Ethik“, im Vordergrund. Für ihn steht das<br />

gesellschaftliche Gesamtinteresse über demjenigen des<br />

ärztlichen Berufsstandes, in dem das Bewusstsein für<br />

Korruption extrem niedrig ausgeprägt sei. Sein Anliegen ist<br />

der Vorrang der Verhinderung gegenüber der Bestrafung<br />

von Korruption. Im Focus seien vor allem die Patienten zu<br />

sehen, und daher benötige man hinsichtlich der Korruption<br />

auch schärfere Normen in der Industrie. Dietrich prangerte<br />

Verflechtungen mit der gewinnorientierten Industrie an.<br />

Exemplarisch nannte er Anwendungsbeobachtungen im<br />

Rahmen unwissenschaftlicher Studien. Es gebe einen<br />

schleichenden Prozess, bei dem es gelte, das Bewusstsein<br />

der Ärzte sowie das Berufsrecht zu schärfen. Der Kliniker<br />

schimmerte durch, als er die Entkommerzialisierung des<br />

Gesundheitssystems und in diesem Zusammenhang das<br />

gänzlichen Verbotes von IGeL-Leistungen forderte. Nicht<br />

„jeder Handschlag“ sei als ärztliche Leistung zu vergüten –<br />

für ihn sei nur der Jahresabschluss von Belang. Die Einflussnahmen<br />

der Industrie bei Kongressen durch Sponsoring<br />

von aufwendigen Reisen und Bewirtungen sollten massiv<br />

eingeschränkt werden.<br />

MEZIS (Mein Essen zahl´ ich selbst) nennt sich die „Initiative<br />

unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“, deren Vorstand Thomas<br />

Lindner anschließend über „Geschenke, die Freundschaften<br />

festigen“ mit ähnlichem Tenor referierte. Er beschrieb ein<br />

Beziehungsgeflecht zwischen Industrie und niedergelassenem<br />

Arzt unterhalb der strafrechtlichen Ebene. Lindner<br />

beklagte und belegte die Erkenntnis, nach denen Ärzte-<br />

Muster zukünftiges Verordnungsverhalten prägen würden.<br />

Wer Arzneimittel-Muster verwende, sei sogar bereit, vom<br />

eigenen Standard abzuweichen, machten Studien deutlich,<br />

wobei der Mehrwert neuer und regelhaft teurerer Medikamente<br />

in Frage zu stellen sei. Anhand zahlreicher erhellender<br />

Zitate aus Lehrbüchern für Pharma-Berater schloss<br />

Thomas Lindner seinen Vortrag.<br />

Vom Anfangsverdacht zur Anklageerhebung<br />

Über dieses zunächst spannend klingende Thema referierten<br />

die Staatsanwältin Katrin Arnold und der Wirtschaftsreferent<br />

der Staatsanwaltschaft Halle, Carsten Müller. Sie referierten<br />

über Rechtsgrundlagen und die Verfahrensbearbeitung<br />

sowie über Begriffsbestimmungen wie „Anfangsverdacht“<br />

und „hinreichender Tatverdacht“. Angesichts papierloser<br />

Abrechnungsdaten müsse man bei der Vorbereitung einer<br />

38 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

v.l.n.r.: Christian Neubarth, Mitglied des Vorstandes der KZVN,<br />

Dr. Dagmar Frieling, Assistentin des Justitiars / Fehlverhaltensbekämpfung<br />

der KZVN und Dr. Jochen Schmidt, Vorsitzender der<br />

Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt.<br />

Anklageerhebung heute auf elektronische Massendaten<br />

zurückgreifen, die durch manuelle Auswertung nicht mehr<br />

zu bewältigen seien. Die Staatsanwältin und der Wirtschaftsreferent<br />

berichteten anhand eines konkreten Falles detailliert<br />

über die von ihnen eingesetzte Datenanalyse-Software<br />

zur zielgerichteten Auswertung und Zuordnung der Massendaten.<br />

Die Falldarstellung war dann für Datenverliebte<br />

sicherlich auch spannend.<br />

Daneben gab es aber auch einige Kernbotschaften für die<br />

Verfahrensbearbeitung: Vor strafprozessualen Zwangsmaßnahmen<br />

müsse der angezeigte Sachverhalt gründlich<br />

geprüft werden. Datenmaterial von Dritten dürfe nicht<br />

ungeprüft übernommen werden. Prüfungen seien kassenübergreifend,<br />

bei Praxisgemeinschaften auch arztübergreifend<br />

vorzunehmen. Eine kassenübergreifende Prüfung sei<br />

aber nur bei den K(Z)Ven und Abrechnungsstellen möglich.<br />

Die Staatsanwaltschaft solle nach Ansicht der Referenten<br />

einerseits möglichst frühzeitig eingebunden werden, andererseits<br />

sollten auch zum Schutz des Betroffenen nicht<br />

vorzeitig Hausdurchsuchungen vorgenommen werden. Und<br />

da war die Erkenntnis zu hören, dass eine Offenlegung der<br />

Leistungserbringung für den Patienten sinnlos sei, sofern<br />

die Abrechnung über Dritte erfolge.<br />

Insgesamt gab die Fachtagung punktuelle Einblicke in die<br />

zum Teil sanften Übergänge von der kleinen Aufmerksamkeit<br />

bis hin zur Korruption und zum Betrug in allen Bereichen<br />

des Gesundheitswesens, das wiederum ein Bestandteil<br />

der Gesamtwirtschaft ist. Dass es wichtig ist, einerseits das<br />

Bewusstsein der Beteiligten in diesem Zusammenhang zu<br />

schärfen und andererseits ethische Grundsätze in Erinnerung<br />

zu bringen, wurde insbesondere durch den Vortrag von<br />

Prof. Dr. Bussmann herausgearbeitet, der an die Beteiligten<br />

appellierte, die Diskussion zu enttabuisieren und mehr<br />

Offenheit zu zeigen.<br />

Was die Tagung bei der Themenwahl vermissen ließ, war<br />

der erkennbare Wille zur konstruktiven Auseinandersetzung<br />

der Partner im Gesundheitswesen, denen – trotz unterschiedlicher<br />

Ausgangslagen – die Bekämpfung aller Spielarten der<br />

Korruption und des Betruges ein gemeinsames Anliegen<br />

sein muss.<br />

Über die Referenten können Sie mehr lesen unter:<br />

https://www.kkh.de/index.cfm?pageid=4426 — loe


Abschreibung des<br />

Praxiswertes<br />

Wenn eine Zahnarztpraxis verkauft<br />

wird, setzt sich der Kaufpreis aus<br />

zwei Komponenten zusammen: Dem materiellen Wert<br />

(Einrichtungen und Vorräte) und dem immateriellen Wert<br />

(Ruf der Praxis, Patientenstamm). Beide Werte sind nicht<br />

ganz einfach zu bestimmen, nicht selten werden deswegen<br />

Streitigkeiten vor Gericht geführt. In diesem Zusammenhang<br />

sei nur an die Begriffe Verkehrswert, Buchwert, Teilwert,<br />

Ertragswert erinnert.<br />

Wenn die Werte bestimmt sind, gibt es noch ein weiteres<br />

Problem: Wie werden diese Werte vom Erwerber abgeschrieben?<br />

Die Abschreibungsdauer soll der voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauer entsprechen. Bei den materiellen Werten<br />

gibt es Tabellen, die bei den einzelnen Vermögensgegenständen<br />

zu erheblich unterschiedlichen Abschreibungszeiten<br />

kommen. Beim immateriellen Wert müsste man darauf<br />

abstellen, nach welcher Zeit der Patientenstamm verloren ist,<br />

wenn die Praxis geschlossen wird. Dies sind die wichtigsten<br />

Grundsätze betr. die Abschreibung des immateriellen<br />

Wertes:<br />

© pressmaster/Fotolia.com<br />

1. Es kann nur ein erworbener Praxiswert abgeschrieben<br />

werden, d.h. ein Praxisinhaber, der eine Neugründung<br />

durchgeführt hat, kann den im Laufe der Jahre aufgebauten<br />

Patientenstamm nicht abschreiben. Das kann<br />

nur derjenige, der ihm die Praxis einmal abkauft.<br />

2. Der Praxiswert wird bei einer Einzelpraxis über 3-5 Jahre<br />

abgeschrieben, bei einer Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft<br />

sind es 6-10 Jahre (Bundesfinanzhof,<br />

Az. IV R 33/93). Ich halte diese Zeiten für zu<br />

lang, jedoch bleibt die Rechtsprechung seit Jahren bei<br />

dieser Auffassung.<br />

3. Die vertragsärztliche Zulassung ist ein wertbildender Faktor<br />

für den immateriellen Wert, sie unterliegt also in der<br />

Regel keiner eigenen Abschreibung. Dies gilt nicht,<br />

wenn de facto nur die Zulassung verkauft wird. Ein<br />

wichtiges Indiz hierfür ist, dass die Praxis kurz nach dem<br />

Kauf verlegt wird (Bundesfinanzhof, Az. VIII R 13/08). Seit<br />

dem Ende der Zulassungsbeschränkungen für Zahnmediziner<br />

ist dieses Problem für Zahnarztpraxen nur noch<br />

von geringer Bedeutung. <br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht<br />

Lerchenfeld 3<br />

22081 Hamburg<br />

Tel.: 040 2507202<br />

Internet: www.rechtsanwalt-schinnenburg.de<br />

— Quelle: Newsletter von<br />

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg<br />

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg,<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

39<br />

I N T E R E S S A N T E S


Zahnmobil Hannover<br />

HILFE ZUM HELFEN GESUCHT<br />

Der „Freuetag“<br />

Am 13.4. wurde das Zahnmobil feierlich eingeweiht. Es<br />

war ein Freitag, ein „Freuetag“, wie mein Mann sagte.<br />

Viel Prominenz war zugegen. Die Superintendentin Frau<br />

Szagun, die Geschäftsführerin der AOK Frau Käser, der<br />

Präsident der Zahnärztekammer Dr. Sereny, vom KZVN-Vorstand<br />

Herr Neubarth, der Leiter der ZBS der Diakonie Herr<br />

Schöne, unser Hauptsponsor Dr. Winter von der Stiftung<br />

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, von der Sparkasse Hannover<br />

Dr. Jagau und viele weitere Spender und Unterstützer des<br />

Zahnmobils. Der Bürgermeister, Herr Strauch, beehrte uns<br />

ebenfalls mit seiner Anwesenheit.<br />

Auch Herr Meyer, der das Rettungsfahrzeug mit viel Fantasie<br />

und technischem Können unter Assistenz der Kollegen<br />

K.-H. Maekeler , Dr. D. Hoffmann und meines Mannes zur<br />

fahrbaren Zahnarztpraxis umgebaut hatte, war anwesend.<br />

Es war alles vorhanden, wirklich mit viel Talent alles, was<br />

zum Arbeiten nötig ist, war untergebracht. Toll!<br />

Der erste Einsatz<br />

Der 18.4. bei „Mecki“: unser erster Einsatz. Gleich 10<br />

Patienten kamen zur Behandlung. Damit hatten wir nicht<br />

gerechnet. Unser erster Patient war ein junger Mann, gerade<br />

aus der JVA entlassen, er wollte eine Zahnreinigung.<br />

So hatten wir uns das nicht vorgestellt. Als er den Wagen<br />

verlassen hatte, schauten wir uns an, ist das hier so? Nein,<br />

es war bislang eine Ausnahme.<br />

Keine normale Praxis<br />

Der umgebaute Krankenwagen ist eben keine normale<br />

Praxis, alles ist auf engem Raum untergebracht, nicht so<br />

übersichtlich wie gewohnt. Da wird oft noch gesucht.<br />

Es gab zuerst viele Probleme, die Turbine hatte kein<br />

Wasser, der Absauger funktionierte nur mangelhaft, der<br />

Behandlungsstuhl ging nicht wieder in seine Null-Position<br />

zurück. An verschiedenen Stellen tropfte Wasser heraus.<br />

Es wurde viel gebastelt. Doch irgendwann riss der sprichwörtliche<br />

Geduldsfaden: Mein Mann lies das ursprünglich<br />

eingebaute Dentalgerät ausbauen und durch eine gebrauchte,<br />

40 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

gut erhaltene Sirona-Dentaleinheit ersetzen. Die Firma<br />

Meditec sponserte diese Einrichtung – vielen herzlichen<br />

Dank dafür auch an dieser Stelle. Gerhard Otto, Dental-Ing.,<br />

und zwei seiner Kollegen erledigten den Aus- und Umbau<br />

unter Assistenz meines Mannes an einem Wochenende;<br />

auch ihnen unser herzlichstes Dankeschön. Seit der Zeit<br />

funktioniert alles bestens.<br />

Die kalte Jahreszeit<br />

Inzwischen war der Winter hereingebrochen, keiner hat an<br />

die wasserführenden Geräte und Schläuche gedacht, die<br />

einfrieren können. Dank eines Aufrufs haben wir bei enercity<br />

einen warmen Unterschlupf für das Zahnmobil gefunden:<br />

4 m hoch, 3,5 m breit 9 m lang. Ohne diesen Unterschlupf<br />

hätte das Zahnmobil sonst großen Schaden bis hin zur<br />

Fotos: NZB-Archiv


Stilllegung erleiden können. Bei Minus-5-Grad und kälter<br />

ist ein Einsatz mit dem Zahnmobil nicht mehr gefahrlos<br />

möglich, weil das Fahrzeug ja beim Einsatz im Freien<br />

immer dem Winterwetter voll ausgesetzt ist. Im Innenraum<br />

kann für die Patientenbehandlung ausreichend gut temperiert<br />

werden dank Klimaanlage und Zusatzheizung.<br />

Etwas Statistik<br />

Da wir bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

als sogenannte Institutsambulanz zur vertragszahnärztlichen<br />

Versorgung zugelassen sind, können wir<br />

auch Leistungen von Versicherten abrechnen.<br />

345 Patienten haben bisher das Mobil aufgesucht, davon<br />

sind 60 % versichert, von denen wiederum 95 % bei der<br />

AOK Mitglieder sind.<br />

Die Nichtversicherten sind Personen, die nicht wieder in<br />

die GKV zurückkommen können, weil gegen sie noch<br />

finanzielle Forderungen offen sind, zu deren Rückzahlung<br />

diese Menschen nicht in der Lage sind. Oder es sind<br />

Personen, die aus benachbarten Ländern kommen, hier<br />

obdachlos sind oder bei Bekannten leben.<br />

Behandlungsspektrum<br />

Das Zahnmobil ist das kleinste modernste fahrbare<br />

zahnärztliche Behandlungszimmer, alle notwendigen<br />

dentaltechnischen Einrichtungen sind vorhanden. Extraktionen<br />

stehen an erster Stelle, dann Füllungen, Zahnstein,<br />

Mundbehandlungen.<br />

Hilfe zum Helfen gesucht<br />

HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL UND<br />

SEINE PATIENTEN BRAUCHEN HILFE<br />

Das zahnmedizinische Team vom Zahnmobil Hannover<br />

(http://www.zahnmobil-hannover.de) braucht Verstärkung durch<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte.<br />

Die Patienten des Zahnmobils suchen Zahnarztpraxen im<br />

Innenstadtbereich von Hannover, die bereit sind, die Behandlungen<br />

wie Totalprothesen, Kronen und Brückenarbeiten, die nicht im<br />

Zahnmobil erbracht werden können, zu übernehmen.<br />

Helfen Sie mit helfen!<br />

Teambesprechung in den Räumen der Diakonie in Hannover.<br />

Das Prothetikspektrum umfasst Reparaturen, Interims- und<br />

Modellgussprothesen. OPG-Aufnahmen werden in zwei<br />

Praxen für unsere Patienten – häufig kostenlos – durchgeführt.<br />

Auch Operationen werden weitervermittelt. Hierfür<br />

sagen wir für diese schnelle und sehr soziale sowie<br />

menschliche Hilfeleistung den Kolleginnen und Kollegen<br />

sowie deren Teams auch im Namen der Patienten unseren<br />

herzlichen Dank!<br />

Schön wäre es, wenn sich einige Praxen in Hannovers<br />

Innenstadtbereich bereit erklären würden, die Behandlung<br />

von Patienten mit z.B. Totalprothesen, Kronen- und Brückenarbeiten<br />

zu übernehmen, die im Zahnmobil nicht<br />

durchführbar sind. <br />

Bitte nehmen Sie Kontakt mit<br />

uns auf unter:<br />

Tel.: 0511 9904060<br />

E-Mail:<br />

info@zahnmobil-hannover.de<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

41<br />

I N T E R E S S A N T E S


Unser Team braucht weitere Verstärkung<br />

Zurzeit sind wir ein Team von 18 aktiven Kolleginnen und<br />

Kollegen. Wenn wir noch weitere Verstärkung in unserem<br />

Team bekommen könnten, käme jeder Behandler nur<br />

einmal im Monat im Zahnmobil zum Einsatz.<br />

Ein Behandlungseinsatz dauert in der Regel 3 Stunden mit<br />

Aussicht auf eine eventuelle Verlängerung, wie wir das in<br />

der täglichen Praxis auch gewohnt sind. Dazu kommen<br />

noch die An- und Abfahrtzeit. Es ist immer eine Zahnmedizinische<br />

Fachangestellte an „Bord“, die weiß, wo welche<br />

Instrumente und Materialien im Fahrzeug zu finden sind,<br />

und assistiert.<br />

Klicken, spenden, Gutes tun –<br />

überall und zu jeder Zeit<br />

HDZ MACHT ONLINE-SPENDEN ÜBER KLASSISCHE<br />

UND MOBILE WEBSITE MÖGLICH<br />

Göttingen – Mit nur drei Klicks kann<br />

ab sofort jeder über die Website der<br />

Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte<br />

http://www.stiftung-hdz.de spenden.<br />

Damit macht das HDZ das Spenden<br />

noch einfacher und schneller. Bisher<br />

sind nur klassische Überweisungen<br />

möglich gewesen.<br />

Das Online-Spenden ist schnell und<br />

einfach: Durch Anklicken des Spenden-<br />

Buttons öffnet sich ein Online-Formular.<br />

Hier gibt der Spender den Betrag und<br />

seine Daten ein. SSL-verschlüsselt wird<br />

die Spende direkt und sicher an das<br />

HDZ übertragen und der Spendende<br />

erhält ein persönliches Spendenzertifikat.<br />

Klicken, spenden und Gutes tun,<br />

überall und jederzeit<br />

Ohne Umwege – direkt, sicher und<br />

bequem, das sieht der Vorsteher der<br />

Stiftung, Dr. Klaus Winter, als zeitgemäße<br />

Notwendigkeit: „Fast jeder hat<br />

heutzutage ein Smartphone und das<br />

Internet ist fast ständig verfügbar. Wir<br />

müssen als gemeinnützige Organisation<br />

diesen technischen Gegebenheiten<br />

42 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

gerecht werden und unsere Kollegen,<br />

Patienten und Interessierte dort abholen,<br />

wo sie sich bewegen: im Netz.<br />

Dazu gehört neben einem informativen<br />

Webauftritt auch das Online-Spenden.“<br />

Das Online-Spenden ist auch mobil<br />

über jedes Smartphone möglich. Die<br />

Website des HDZ lässt sich optimal<br />

auf dem mobilen Browser darstellen.<br />

Sich informieren und spenden – mit<br />

10 Euro Hilfe zur Selbsthilfe leisten<br />

„Wer sich auf unserer Website informiert,<br />

kann unsere Arbeit an Ort und Stelle<br />

direkt unterstützen“, erklärt Winter.<br />

„Dabei ist es egal, ob es sich um eine<br />

einmalige Spende handelt oder einen<br />

Dauerauftrag. Jeder Euro wird eingesetzt<br />

und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.“<br />

Die Online-Spenden kommen per<br />

Klick direkt dem HDZ zugute. Das verschlüsselte<br />

Online-Spendenformular<br />

des Spendenportals HelpDirect.org<br />

macht es möglich. Der Transfer kostet<br />

keinen Cent extra. Verwaltungskosten<br />

bleiben gering. <br />

— Quelle: Pressemitteilung HDZ<br />

Am Ende eines jeden Zahnmobileinsatzes fahren die<br />

Behandler wieder nach Hause. Es fällt keinerlei weitere<br />

Arbeit mehr an. Das evtl. Einlesen der Versichertenkarten,<br />

die Erfassung von Behandlungsdaten und deren Abrechnung<br />

wird außerhalb des Fahrzeugs nach der eigentlichen<br />

Einsatzzeit erledigt.<br />

Wir, das gesamte Team rund ums Zahnmobil Hannover,<br />

freuen uns auf weitere Verstärkung, denn auch wir können<br />

mal krank werden oder wollen auch mal Urlaub machen.<br />

Helfen Sie mit helfen! Sie erleben eine Dankbarkeit, die<br />

immer wieder sehr berührend ist! <br />

— Dr. Ingeburg Mannherz, Hannover<br />

Dr. Klaus Winter<br />

Hagenweg 2 L<br />

37081 Göttingen<br />

Tel.: 0551 600233<br />

Allgemeines Spendenkonto:<br />

000 4444 000<br />

(BLZ 300 606 01)<br />

Apo Bank, Hannover<br />

Zustiftungskonto:<br />

060 4444 000<br />

(BLZ 300 606 01)<br />

Apo Bank, Hannover<br />

Internet: www.hilfswerk-z.de<br />

Foto: NZB-Archiv


„Arbeitsurlaub der<br />

anderen Art“ in Nepal<br />

Seit nunmehr neun Jahren unterstützt die Stiftung<br />

„Zahnärzte ohne Grenzen“ (www.dwlf.org)<br />

die Zahnstation im Amppipal-Hospital in Nepal. Während<br />

der letzten Jahre konnten wir in der Zeit von September<br />

bis April viele Kolleginnen und Kollegen, zum Teil mehrfach,<br />

für einen „Arbeitsurlaub der anderen Art“ für das<br />

Amppipal-Hospital“ (www.amppipal.de) gewinnen, das<br />

eine Tagesreise entfernt von Katmandu entfernt ist.<br />

Für einen Einsatz werden erfahrene Kollegen und Kolleginnen<br />

mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung benötigt.<br />

Das Behandlungsspektrum umfasst alle Bereiche der<br />

Zahnheilkunde mit Ausnahme der Implantologie und der<br />

Prothetik. Unser exzellenter nepalesischer Assistent,<br />

Mr. Prem, verfügt über eine solide Ausbildung zum zahnmedizinischen<br />

Helfer. Er führt selbstständig Zahnreinigungen,<br />

einfache Füllungen und Extraktionen bei Nichtanwesenheit<br />

eines Volontärzahnarztes durch. In Nepal ist diese selbstständige<br />

Arbeit erlaubt.<br />

Wir würden uns über Kolleginnen und Kollegen freuen, die<br />

den nepalesischen Patienten zahnärztliche Hilfe bringen<br />

möchten, und denen etwas Abgeschiedenheit fernab jeder<br />

Hektik nichts ausmacht und die es nicht stört, mit einer<br />

einfachen aber köstlichen Küche auszukommen. Dafür<br />

wäre ihnen die große Dankbarkeit der Patienten sicher.<br />

Außerdem sucht die Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen“<br />

für das 15 km von Katmandu entfernte Nepalhospital in<br />

Sushma Koirala (www.nepalhospital.de) und für das<br />

Unmira-Wandercamp für 2013 je einen erfahrenen Zahnarzt.<br />

Nehmen Sie bitte bei Interesse direkt Kontakt auf mit<br />

der Koordinatorin der Stiftung „Zahnärzte ohne Grenzen“,<br />

Dr. Sybille Keller, unter Dr.KeSy@gmx.de oder<br />

Tel. +49 8303 444. <br />

Die Organisation „Zahnärzte ohne Grenzen“ wird<br />

ausschließlich durch Spenden finanziert.<br />

Spendenkonto: Konto.-Nr. 5302471,<br />

EV Kreditgenossenschaft eG Kassel, BLZ 520 604 10.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

Fotos: © Dr. S. Keller<br />

43<br />

I N T E R E S S A N T E S


März / April / Mai / Juni<br />

Einreichungs- und<br />

2013<br />

Zahlungstermine


BEZIRKSSTELLE VERDEN<br />

24.4.2013<br />

Referent: Dr. med. dent. Diana Wolff,<br />

Heidelberg<br />

Thema:<br />

Faserverstärkte Kompositbrücken<br />

22.5.2013<br />

Referent: Dr. Jan Behring, Hamburg<br />

Thema:<br />

Chirurgische Kronenverlängerung<br />

19.6.2013<br />

Referent: Prof. Dr. Werner Geurtsen,<br />

Hannover<br />

Thema:<br />

Biokompatibilität zahnärztlicher<br />

Werkstoffe auf Kunststoffbasis<br />

28.8.2013<br />

Referentin: Dr. Heidi Diamanti,<br />

Hamburg<br />

Thema: Homöopathie in der<br />

zahnärztlichen Praxis<br />

25.9.2013<br />

Referent: PD Dr. Till Dammaschke,<br />

Münster<br />

Thema: Vitalerhaltung der Pulpa<br />

und Kofferdam – Dreamteam oder<br />

übertriebener Aufwand?<br />

16.11.2013<br />

Referent: Dr. Horst Landenberger,<br />

Bad Soden<br />

Thema: Minimalinvasive Bisshebung<br />

mit palatinalen Plateaus<br />

Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof,<br />

Lindhooper Straße 97,<br />

27283 Verden<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Walter Schulze.<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen /<br />

Bezirksstelle Verden, Nordstraße 5,<br />

27356 Rotenburg/W.<br />

Tel.: 04261 3665<br />

Fax: 04261 4742<br />

E-Mail: drws.walter@t-online.de<br />

Terminliches<br />

BEZIRKSSTELLE HANNOVER<br />

05.06.2013<br />

Referent:<br />

Priv.-Doz. Dr. M. Oliver Ahlers, Hannover<br />

Thema: „Funktionsdiagnostik,<br />

Funktionstherapie und restaurative<br />

Weiterbehandlung mit repositions-<br />

Onlays und -Veneers“<br />

Ort: Hannover Congress Centrum,<br />

Theodor-Heuss-Platz 1-3,<br />

30175 Hannover<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Kai-Petrik Worch, M.S. (USA)<br />

c/o Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Zeißstr. 11b<br />

30519 Hannover<br />

Tel.: 0511 83391-190/191<br />

Fax: 0511 83391-196<br />

E-Mail: bezhannover@zkn.de<br />

Internet: www.zkn.de<br />

Persönliches<br />

DIENSTJUBILÄEN IN DER KZVN<br />

20. SCHLESWIG-HOLSTEINER<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TETAG<br />

13.04.2013<br />

Ort: Neumünster<br />

Thema:<br />

„Misserfolge und Komplikationen –<br />

aus Fehlern lernen“<br />

Informationen:<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Schleswig-Holstein<br />

Frau M. Ludwig<br />

Westring 498<br />

24106 Kiel<br />

Tel.: 0431 3897-128<br />

Fax: 0431 3897-100<br />

Internet: www.kzv-sh.de<br />

25-jähriges Jubiläum<br />

am 01.01.2013 Wolfgang Koj (Abtl. Datenverarbeitung)<br />

am 15.02.2013 Christine Stoof (Abtl. Abrechnung)<br />

10-jähriges Jubiläum<br />

am 01.01.2013 Elisabeth Preuß (Abtl. Honorar)<br />

am 01.03.2013 Viola Duran (Abtl. Abrechnung)<br />

Der Vorstand der KZVN gratuliert herzlich und dankt – auch im Namen der<br />

Mitglieder – für die geleistete Mitarbeit in den zurückliegenden Jahren.<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />

45<br />

T E R M I N L I C H E S<br />

P E R S Ö N L I C H E S


Niederlassungshinweise<br />

AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG<br />

FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />

§ 18<br />

(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />

Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />

und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />

die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />

beizufügen<br />

a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />

Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />

Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />

Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />

Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />

b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />

ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />

c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />

Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />

Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />

(2) Ferner sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf,<br />

2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />

niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />

war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />

Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />

einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />

4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />

unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />

Beschäftigungsverhältnisses,<br />

5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />

alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />

Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />

gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />

zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />

(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />

Abschriften beigefügt werden.<br />

(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />

2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />

werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />

glaubhaft zu machen.<br />

46 K Z V N | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />

niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />

Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />

des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />

angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />

zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z) aufgeführten<br />

Unterlagen beizufügen.<br />

GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />

VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />

(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />

Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />

Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />

grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />

notwendig.<br />

Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />

den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />

bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

einzureichen.<br />

VERLEGUNGEN<br />

Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />

Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />

Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />

ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />

diesem Antrag stattgegeben hat.<br />

SITZUNGEN DES<br />

ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />

NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />

Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />

sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />

rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

in Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />

© diego cervo / iStockphoto.com


Abgabe bis 08.02.2013<br />

Sitzungstermin 06.03.2013<br />

Abgabe bis 14.05.2013<br />

Sitzungstermin 12.06.2013<br />

Abgabe bis 23.08.2013<br />

Sitzungstermin 18.09.2013<br />

Abgabe bis 25.10.2013<br />

Sitzungstermin 20.11.2013<br />

HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />

FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />

In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />

Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 34.412 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 34,9 % versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Peine:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 25.277 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 31,6 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />

38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />

E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />

8.321 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,1 %<br />

versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />

Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />

21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />

E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 25.053 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 31,9 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />

Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />

26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />

Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Osnabrück<br />

Planungsbereich Landkreis Osnabrück:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Osnabrück mit<br />

72.357 Einwohnern ist derzeit zu 49,8 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Osnabrück der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Carsten Vollmer, Lotter Straße 127,<br />

49078 Osnabrück, Tel. 0541 76099965, Fax 0541 45363,<br />

E-Mail: osnabrueck@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.970 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,3 % versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 33.003 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 42,4 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

— Stand 18.02.2013<br />

Nachtrag Neuzulassungen<br />

Vertragszahnarzt<br />

Verwaltungsstelle Göttingen<br />

Göttingen PD Dr. Wolfram Hahn (Teilzulassung)<br />

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />

Verwaltungsstelle Göttingen<br />

Göttingen PD Dr. Wolfram Hahn (Teilzulassung)<br />

Wir heißen den Kollegen im Kreise der KZVN-<br />

Mitglieder herzlich willkommen und wünschen ihm<br />

und seinem Praxisteam für die Zukunft viel Erfolg!<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

M Ä R Z 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />

47<br />

K Z V N


VERKAUF<br />

Wohn./Arbeiten unt. einem Dach<br />

Raum Bremerhaven, langjährig<br />

bestehende Praxis, sehr gute<br />

Schein-Umsatz-Gewinnzahlen. 2 BZ<br />

+ sep. Prophyl.-Bereich, Labor,<br />

mit oder ohne Praxis/Wohnimmobilie<br />

zeitlich flexibel zu attraktiven<br />

Konditionen abzugeben.<br />

Info: 0151-46403096<br />

Hannover Südosten<br />

Seit 10 J. gut etablierte Praxis<br />

3 BHZ wg. Umzug zum 1.7.13<br />

abzugeben. Chiffre: 130301<br />

Rinteln/Weserbergland<br />

Langjährig etablierte Praxis<br />

abzugeben. 3 BHZ, OPG, 110 qm<br />

+ Nebenräume, Erdgeschoß.<br />

praxis.schaumburg@web.de<br />

Landkreis Hildesheim<br />

Gut frequentierte Einzelpraxis in<br />

Kurort, erweiterungsfähig auf<br />

3 Zimmer zu verkaufen; zentrale<br />

Lage, gute BWA, weitere Zusammenarbeit<br />

möglich. Chiffre: 130303<br />

Praxisabgabe - Landkr. Cuxhav.<br />

ländl. 3-Zi-Praxis m. Laborräumen<br />

160 qm - Top Team. Übernahmebeding.<br />

verhandelbar. Chiffre: 130304<br />

VERSCHIEDENES<br />

48 K L E I N A N Z E I G E N | N Z B | M Ä R Z 2 0 1 3<br />

STELLENMARKT<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Staatlicher Beratungszuschuss bei Vorlage der Voraussetzungen möglich!<br />

ZÄ/ZA gesucht Landkreis Celle!<br />

Praxis m. großem Pat.Stamm, breitem<br />

Beh.Spektrum und frdl. Team bietet<br />

Zusammenarbeit ab 1.1.2013 (ggf.<br />

später): entweder langfristig<br />

angestellt bzw. als BAG-Partner o.<br />

als Vorbereitungsassistent (mögl.<br />

m. etwas BE)! Infos und Bewerbungen:<br />

zahnarzt.gesucht@gmx.de<br />

Hannover und Landkreis<br />

Symp. ZÄ, Dr., 14J. BE, engagiert<br />

u. qualitätsbew., TSP KFO, sucht<br />

Partnerschaft in moderner Gemeinschaftspraxis<br />

für langfristige<br />

Zusammenarbeit. Gern auch spätere<br />

Kapitalbeteiligung o. Übernahme.<br />

E-Mail: zhkhann@web.de<br />

KFO-Praxis Verden<br />

Zur Verstärkung unseres Teams<br />

wird ein/e FZA/FZÄ f. KFO oder<br />

KFO-inter. ZA/ZÄ gesucht.<br />

Bewerbung an: Praxis Damrath,<br />

Georgstr. 8, 27283 Verden<br />

Tel: 04231-4744<br />

ZÄ/ZA in Hameln gesucht<br />

für unsere etablierte, moderne<br />

Gemeinschaftspraxis zur<br />

Verstärkung unseres freundlichen<br />

und motivierten Teams. Sämtliche<br />

Kooperationsformen sind denkbar.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung<br />

info@praxisczarnecki.de<br />

www.praxisczarnecki.de<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Jetzt anmelden:<br />

Niedersächsischer<br />

Prophylaxetag 2013<br />

Mittwoch, 17. April 2013<br />

in Hannover<br />

Nähere Infos und<br />

Anmeldung unter<br />

http://tinyurl.com/<br />

nds-prophytag2013<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />

Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />

zahnärztlichen Kollegenschaft<br />

verwenden Sie bitte immer das für<br />

Sie vorbereitete Auftragsformular.<br />

Das erleichtert Ihnen und uns die<br />

Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />

an die angegebene Nummer faxen.<br />

Ihre Zuschriften auf<br />

Chiffre-Anzeigen<br />

richten Sie bitte an:<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt<br />

(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />

Chiffre-Nr.-----------------------------------<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover


Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />

Auch online möglich:<br />

www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen / NZB<br />

oder Fax: 0511 8405 -262<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />

c/o KZVN<br />

Barbara Podgorski<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Folgende Kleinanzeige bitte<br />

nur einmal<br />

in den nächsten Ausgaben<br />

veröffentlichen unter der Rubrik:<br />

Verkauf<br />

Ankauf<br />

Stellenmarkt<br />

Verschiedenes<br />

Ich ermächtige Sie hiermit, den Gesamtbetrag von dem unten genannten Konto abzubuchen.<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Tel.-Nr. Fax-Nr.<br />

Kontoinhaber<br />

Bankinstitut<br />

Konto-Nr. / BLZ<br />

Datum, Unterschrift des Auftraggebers<br />

Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />

Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />

Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />

Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />

Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />

im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />

Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />

damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />

Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />

noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />

hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />

für den Bankeinzug erforderlich.<br />

Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />

17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />

Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint Mitte<br />

Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende NZB<br />

wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />

Raum für interne Vermerke<br />

Zeilengebühr<br />

Die Anzeige soll unter Chiffre<br />

erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />

Die Anzeige soll auch im Internet<br />

erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />

Gesamtbetrag<br />

Preis je angefangene<br />

Zeile 5,20 EUR<br />

(Mindestgröße vier Zeilen,<br />

davon die 1. Zeile fett)<br />

BITTE IN<br />

BLOCKSCHRIFT<br />

20,80 €<br />

26,00 €<br />

31,20 €<br />

36,40 €<br />

41,60 €<br />

46,80 €<br />

52,00 €<br />

57,20 €<br />

62,40 €<br />

67,60 €<br />

€<br />

€<br />

00,00<br />

€<br />

K L E I N A N Z E I G E N


EIN<br />

FUTURABOND<br />

FÜR ALLE<br />

FÄLLE!<br />

DUALHÄRTENDES UNIVERSAL-ADHÄSIV<br />

Ein Bond für alle Fälle – Sie benötigen kein weiteres Adhäsiv in Ihrer Praxis<br />

Self-Etch, Selective-Etch oder Total-Etch – Sie als Anwender haben die freie Wahl<br />

Herausragende Anwendungsvielfalt<br />

– für direkte und indirekte Restaurationen<br />

– uneingeschränkt kompatibel mit allen licht-, dual- und selbsthärtenden<br />

Composites ohne zusätzlichen Aktivator<br />

– sichere Haftung an diversen Materialien wie Metall, Zirkon- und Aluminiumoxid<br />

sowie Silikatkeramik ohne zusätzlichen Primer<br />

In einer Schicht aufzutragen – gesamte Verarbeitungszeit nur 35 Sekunden<br />

Besuchen Sie uns in<br />

Köln, 12.-16.03.2013<br />

Stand R8/S9 + P10, Halle 10.2<br />

VOCO GmbH · Anton-Flettner-Straße 1-3 · 27472 Cuxhaven · Tel. 04721 719-0 · www.voco.de<br />

Futurabond ® U<br />

NEU

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!