ZAHNÄRZ TEBLATT
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JANUAR 2014<br />
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />
4<br />
Wettbewerb zugunsten<br />
des Patienten<br />
27<br />
Erfolgreiche parodontale<br />
Erhaltungstherapie bei<br />
Rauchern<br />
35<br />
Personal – Praxisdünger<br />
oder Sand im Getriebe?<br />
38<br />
Kauf von Anteilen an<br />
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Auf ein Neues<br />
E D I T O R I A L<br />
Ein neues Jahr hat begonnen mit einer neuen<br />
Regierung, einem neuen Gesundheitsminister,<br />
einer neuen BEL II, einer neuen eG-Card – aber auch mit<br />
vielen alten Problemen (demografische Entwicklung,<br />
Staatsverschuldung, Eurokrise), für deren Lösung oder<br />
mindestens Bekämpfung eine Große Koalition eigentlich die<br />
nötigen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat hätte!<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Stattdessen eine Fortsetzung der Politik des kleinsten<br />
gemeinsamen Nenners mit teilweise neuen Gesichtern<br />
an der Spitze der Ministerien.<br />
Seit Willi Winzig (alias Heinz Erhardt) wissen wir, dass<br />
ein Minister nicht mit Fachwissen gestraft sein muss, und<br />
so hat es jetzt einen Juristen an die Spitze des Gesundheitsministeriums<br />
verschlagen. Das hilft vielleicht, uns<br />
zu erklären, warum es einen Straftatbestand Korruption<br />
ausschließlich für Ärzte und Zahnärzte geben soll, nicht<br />
aber für andere Freiberufler!<br />
Dafür rückt eine Medizinerin an die Spitze des Verteidigungsministeriums<br />
und kann sich so eventuell um die<br />
Rehabilitation der traumatisierten Afghanistan-Rückkehrer<br />
kümmern.<br />
Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung findet<br />
in dem Koalitionsvertrag kaum Erwähnung. Mancher<br />
Kommentator sagt, wir können froh darüber sein!<br />
Neben der schon erwähnten Etablierung eines Straftatbestandes<br />
Korruption ist lediglich geplant, zahnärztliche<br />
Versorgungszentren für behinderte Mitbürger zu schaffen,<br />
und Kommunen die Möglichkeit zu geben, medizinische<br />
Versorgungszentren zu errichten.<br />
Die Selbstverwaltung ist hier gefordert, einen Handlungsdruck<br />
bei den Kommunen gar nicht erst entstehen zu<br />
lassen!<br />
Natürlich sind wir auch betroffen von der finanziellen<br />
Situation der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei<br />
Einführung des Gesundheitsfonds befürchteten alle Beteiligten<br />
im Gesundheitswesen in seltener Einmütigkeit die<br />
Abhängigkeit der Zuweisungen des Bundes von dessen<br />
Kassenlage. Diese Befürchtungen haben neue Nahrung<br />
erhalten: Der Entwurf der „AG Gesundheit“ im Rahmen der<br />
Koalitionsverhandlungen enthielt noch die Feststellung,<br />
dass die Zuschüsse des Bundes zum Gesundheitsfonds<br />
unverändert bleiben. Dieser Passus ist von der abschließenden<br />
„Elefantenrunde“ aus dem Koalitionsvertrag gestrichen<br />
worden!<br />
Mögen sich die Auguren irren, die nicht für dieses Jahr, aber<br />
ab 2015 wieder finanzielle Engpässe und Zusatzbeiträge<br />
bei einigen Kassen erwarten! <br />
—<br />
Dr. Thomas Nels<br />
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | E D I T O R I A L<br />
1
I M P R E S S U M<br />
NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 49. Jahrgang<br />
Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />
amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />
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Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />
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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />
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REDAKTIONSSCHLUSS<br />
Heft 03/14: 10. Februar 2014<br />
Heft 04/14: 13. März 2014<br />
Heft 05/14: 7. April 2014<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
für das neue Jahr wünscht das<br />
NZB-Redaktionsteam Ihnen,<br />
Ihren Familien und Praxisteams<br />
Gesundheit, Glück und viel Erfolg!<br />
Dieser sog. QR-Code führt nach<br />
Einscannen mit z.B. einem Smartphone<br />
über ein geeignetes Programm/App<br />
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Homepage des NZB:<br />
https://www.kzvn.de/nzb<br />
2 I M P R E S S U M | N Z B | J A N U A R 2 0 14
7<br />
16 44<br />
K L E I N A N Z E I G E N<br />
I N H A LT<br />
E D I T O R I A L<br />
EDITORIAL<br />
1 Dr. Thomas Nels:<br />
Auf ein Neues<br />
POLITISCHES<br />
4 Wettbewerb zugunsten des Patienten<br />
7 Zahnärzte helfen Opfern<br />
„häuslicher Gewalt“<br />
2. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung<br />
von KZVN und ZKN<br />
10 Die Koalitionsparteien wollen nach der<br />
Regierungsbildung die Strafvorschriften<br />
für Vertragsärzte verschärfen<br />
14 Fehlverhalten im Gesundheitswesen:<br />
Herausforderungen für die (vertrags-)-<br />
(zahn-)ärztliche Selbstverwaltung<br />
Vortrag von Prof. Dr. Jochen Taupitz,<br />
Mitglied im Deutschen Ethikrat<br />
16 Zwei Jahre Akademie für<br />
freiberufliche Selbstverwaltung<br />
und Praxismanagement<br />
Vier Niedersachsen alleine in<br />
Berlin und Brüssel<br />
27 Erfolgreiche parodontale<br />
Erhaltungstherapie bei Rauchern<br />
35 Personal – Praxisdünger oder Sand<br />
im Getriebe? (Teil2)<br />
Bewerbermikado – wie spielt man<br />
auf Gewinn<br />
38 Kauf von Anteilen an einer Einzelpraxis<br />
Rechtliche und steuerliche Fallstricke<br />
42 Rechtstipp: Was bedeutet eigentlich<br />
„Insolvenzanfechtung“?<br />
INTERESSANTES<br />
44 Ein Urlaub der anderen Art<br />
Zahnärztlicher Hilfseinsatz in<br />
der Mongolei<br />
46 Zahnärztliche Entwicklungshilfe in Nepal<br />
Oldenburger Zahnärzteehepaar<br />
berichtet von seinem Herbsturlaub der<br />
anderen Art mit DWLF<br />
TERMINLICHES<br />
49 Termine<br />
46<br />
PERSÖNLICHES<br />
49 Im Dezember wurde Dr. Hans-Peter<br />
(Pico) Kroker 70:<br />
Herzlichen Glückwunsch nachträglich!<br />
50 Am 1. Januar feierte Kollege<br />
Timmermann aus Cuxhaven<br />
seinen 60. Geburtstag<br />
50 Herzliche Gratulation –<br />
Dr. Heinz Möhrke zum 65sten<br />
KZVN<br />
51 Niederlassungshinweise<br />
53 Fortbildungsorganisation –<br />
Die Stabsstelle für Organisation<br />
und Service<br />
T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />
FACHLICHES<br />
18 Mundgesunde Ernährung<br />
22 Keuchhusten –<br />
eine vergessene Erkrankung?<br />
24 Die Fluoridierungsschiene –<br />
Prävention der Strahlenkaries<br />
24<br />
54 Kontinuität beim Landesschiedsamt<br />
Prof. Dr. Wolfgang Greiner erneut<br />
bestellt<br />
KLEINANZEIGEN<br />
56 Kleinanzeigen<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
18<br />
27<br />
35<br />
K Z V N<br />
© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: Holger Henschel; CandyBox Images/Fotolia.com; ehabeljean/Fotolia.com; Günter Menzl/Fotolia.com; peshkova/Fotolia.com; LianeM/Fotolia.com; Redshinestudio/Fotolia.com; Casarsa/iStockphoto.com;<br />
Dr. Martin Spukti; Dr. C. Ritterhoff; Dr. Hillers; Dr. M. Försch, Prof. Dr. B. Willershausen; Dr. M. Krüger, Univ.-Prof. Dr. Dr. B. Al-Nawas<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N H A L T<br />
3
Wettbewerb<br />
zugunsten<br />
des Patienten<br />
Konkurrenz belebt das Geschäft, sagt man.<br />
Doch wer meint, diese alte Binsenweisheit<br />
ließe sich einfach auf die Gesundheitsversorgung bzw.<br />
den zahnmedizinischen Bereich übertragen, liegt falsch.<br />
Gesundheit ist ein besonderes, schützenswertes Gut, das<br />
nicht einfach den Prinzipien des freien Marktes ausgesetzt<br />
werden darf. Bei der Gestaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />
gilt es daher, die Eigenheiten des Gesundheitswesens<br />
im Allgemeinen und die der Zahnmedizin im Besonderen<br />
zu berücksichtigen. Die Spielregeln des Wettbewerbs<br />
müssen sowohl für die Leistungserbringer als auch für die<br />
Kostenträger stimmen. Sonst ist am Ende der Patient der<br />
Leidtragende.<br />
Die Wettbewerbssituation der niedergelassenen Zahnärzte<br />
ist eine besondere. Einerseits tragen sie als Praxisinhaber<br />
und -inhaberinnen das alleinige wirtschaftliche Risiko und<br />
somit auch die Verantwortung für das gesamte Praxisteam.<br />
Dabei müssen sie auf dem Weg in die Selbständigkeit<br />
große Investitionskosten stemmen. So ist beispielsweise<br />
2011 das durchschnittliche Finanzierungsvolumen einer<br />
Praxisneugründung in den alten Bundesländern mit<br />
429.000 Euro auf einen neuen Höchstwert gestiegen.<br />
Hinzu kommt die Notwendigkeit, jährliche hohe Rücklagen<br />
für Reinvestitionen in neue Behandlungseinheiten und<br />
technische Gerätschaften zu bilden, um die Praxis immer<br />
auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Damit sich<br />
dieses hohe finanzielle Wagnis auszahlt, sind Zahnärzte<br />
als Freiberufler auf wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie<br />
unternehmerische Freiräume und politische Planungssicherheit<br />
angewiesen. Andererseits agieren die selbständigen<br />
Zahnärzte in einem stark regulierten Gesundheitswesen. Sie<br />
können die Preise ihrer Leistungen nicht selbst bestimmen,<br />
sondern im System der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
reglementiert der BEMA die Vergütung strikt, und auch die<br />
private Gebührenordnung gibt einen klaren Vergütungskorridor<br />
vor.<br />
In einem solch restriktiven Umfeld ist ein freier, marktwirtschaftlicher<br />
Wettbewerb überhaupt nicht möglich. Daher<br />
wäre eine noch weiter zunehmende Ökonomisierung des<br />
Gesundheitswesens ein fataler Irrtum und würde die<br />
Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in die falsche<br />
Richtung lenken. Denn die Menschen, die in unsere<br />
Zahnarztpraxen kommen, sind nicht in erster Linie unsere<br />
Kunden. Sie sind zuallererst unsere Patienten. Wir stehen<br />
ihnen partnerschaftlich zur Seite und setzen uns für ihre<br />
Belange ein. Zentral dabei ist der Ausbau unserer für das<br />
gesamte Gesundheitswesen vorbildlichen Präventionsstrategie.<br />
Nur so können wir das Ziel der Zahnärzteschaft<br />
erreichen, die Mundgesundheit und die Zufriedenheit der<br />
Patienten mit der zahnmedizinischen Versorgung weiter<br />
zu verbessern. Und dies sind Leistungen, die nicht allein<br />
nach ökonomischen Maßstäben bewertet werden können.<br />
Entsprechend müssen die Regeln im Interesse der Patienten<br />
gestaltet sein. Wettbewerb darf nicht als Kampf um den<br />
niedrigsten Preis verstanden werden, sondern es braucht<br />
in erster Linie einen Wettbewerb um die beste Versorgung,<br />
in dem sich qualitativ hochwertige Arbeit durchsetzt. Dabei<br />
gilt es, auch Lösungen für den in der Zahnmedizin charakteristischen<br />
Zielkonflikt zwischen der bestmöglichen<br />
Versorgung und ihrer dauerhaften Finanzierbarkeit durch<br />
die Solidargemeinschaft zu finden. Der Wettbewerb um<br />
Versorgungsqualität unter uns Zahnärzten benötigt ein<br />
festes Fundament kollektivvertraglicher Regelungen und<br />
verlässlicher Gebührenordnungen. Um auch zukünftig eine<br />
qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu<br />
gewährleisten, benötigen wir Kollektivverträge, die sich zielführend<br />
im Sinne der Patientenversorgung weiterentwickeln<br />
lassen. Selektivverträge, die dieses System sinnvoll ergänzen,<br />
© CandyBox Images/Fotolia.com<br />
4 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
können bei der Fortentwicklung helfen. Die KZBV tritt für<br />
gesetzliche Rahmenbedingungen ein, auf deren Basis<br />
innovative und für den Patienten nutzbringende Zusatzverträge<br />
mit den Kostenträgern abgeschlossen werden können.<br />
Hingegen lehnen wir Selektivverträge, die das System der<br />
Kollektivverträge substituieren, strikt ab. Sie führen zu einem<br />
Verfall der Behandlungsqualität und der zahnärztlichen<br />
Honorare.<br />
Festzuschusssystem fördert Wettbewerb<br />
In einem System wie der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
muss Wettbewerb intelligent gestaltet werden, denn<br />
das Solidarsystem kann nicht beliebig große finanzielle<br />
Lasten tragen. Hier ist auch jeder Einzelne gefragt, das<br />
ihm Mögliche für die eigene Gesundheit zu tun und auch<br />
selbst zu finanzieren. „Eigenverantwortung und Solidarität<br />
schließen einander nicht aus, sondern gehören zusammen“,<br />
hat es Wolfgang Huber, der ehemalige Ratsvorsitzende der<br />
Evangelischen Kirche in Deutschland, einmal auf den Punkt<br />
gebracht. In diesem Sinne ist das Festzuschusssystem<br />
als Steuerungsinstrument in der prothetischen Versorgung<br />
vorbildlich.<br />
So existieren in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde für<br />
eine Befundsituation oft mehrere wissenschaftlich abgesicherte<br />
Therapiealternativen. Diese können deutlich über<br />
die notwendige Grundversorgung hinausgehen. Will man<br />
ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen dauerhaft<br />
finanzierbar gestalten, versteht es sich von selbst, dass<br />
nicht alle wünschenswerten Therapiealternativen bei einem<br />
anerkannten Befund von der Solidargemeinschaft finanziert<br />
werden können. Deshalb unterstützt die KZBV den Ansatz<br />
des Gesetzgebers, dass jeder Versicherte Anspruch auf<br />
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung<br />
hat, die dem jeweiligen Stand der medizinischen<br />
Erkenntnisse entspricht. Mögliche Mehrkosten, die aus der<br />
Versorgung mit darüber hinausgehenden Therapien entstehen,<br />
müssen demnach vom Versicherten selbst getragen<br />
und können nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft<br />
finanziert werden.<br />
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, folgen wir in der<br />
Prothetik diesem Prinzip mit der Unterscheidung zwischen<br />
„need dentistry“, die das medizinisch Notwendige über<br />
den Grundleistungskatalog abdeckt, und „want dentistry“,<br />
bei der individuelle, häufig ästhetisch motivierte Wünsche<br />
der Patienten im Vordergrund stehen. Der Grundleistungskatalog<br />
entspricht den gesetzlichen Vorgaben und bildet<br />
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftlich notwendige<br />
Versorgung ab, die dem aktuellen Stand der<br />
Wissenschaft entspricht. Diese Differenzierung zwischen<br />
Grund- und Wahlleistungen ist gesellschaftlich konsentiert.<br />
Das Festzuschusssystem berücksichtigt diese Besonderheit<br />
der zahnmedizinischen Versorgung und rückt gleichzeitig<br />
den Patienten mit seinen individuellen Wünschen und<br />
Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Der Patient entscheidet in<br />
einem partnerschaftlichen Verhältnis gemeinsam mit dem<br />
Zahnarzt über die notwendige Therapie. Der Wettbewerb<br />
wird zugunsten des Patienten gefördert. Denn das Festzuschusssystem<br />
stärkt den Patienten in seiner Möglichkeit,<br />
zahnärztliche Leistungen zu vergleichen. Gleichzeitig fördert<br />
es die direkte Patient-Arzt-Beziehung und baut durch das<br />
Prinzip der Kostenerstattung bürokratische Hürden ab.<br />
Der freien Arztwahl des Versicherten kommt dabei eine<br />
entscheidende Bedeutung zu. Sie ist eine zentrale<br />
Stellschraube, um der so häufig geforderten stärkeren<br />
wettbewerblichen Ausrichtung des Gesundheitswesens<br />
zu begegnen. Verbesserte Informations-, Vergleichs- und<br />
Beratungsmöglichkeiten der Patienten stärken den Wettbewerb<br />
unter Zahnärzten. Von den Krankenkassen geforderte<br />
Einschränkungen der freien Arztwahl lehnen wir daher ab.<br />
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, im<br />
Rahmen des SGB V die vertragszahnärztliche Versorgung in<br />
Deutschland mitzugestalten. Alle Leistungen jedoch, die<br />
über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehen,<br />
liegen in der Eigenverantwortung der Patienten und zählen<br />
nicht zum Aufgabenbereich der Krankenkassen. Dafür hat<br />
der Gesetzgeber allein die GOZ vorgesehen. Sie legt den<br />
Rahmen fest, innerhalb dessen Leistungen außerhalb des<br />
GKV-Leistungskatalogs abgerechnet werden. Der Preisrahmen<br />
und die Bedingungen für die Rechnungsstellung sind für<br />
alle privatzahnärztlichen Leistungen gesetzlich vorgegeben<br />
und somit als angemessen anerkannt. Die GOZ ist eine<br />
zentrale Säule im zahnärztlichen Wettbewerb um Qualität.<br />
Ein Einmischen der GKV in diese Sphäre privater Leistungen<br />
muss auch weiter ein Tabu bleiben, denn es würde nicht<br />
zu mehr Wettbewerb und einer Kostenersparnis führen,<br />
sondern das Gegenteil wäre der Fall. Zwingende Folge eines<br />
Preiswettbewerbs unter Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />
wären negative Auswirkungen auf die Behandlungsqualität.<br />
Spätestens mit dem zum 1. April 2007 in Kraft getretenen<br />
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und der Aufhebung der<br />
Bedarfszulassung befinden wir Zahnärzte uns in einem<br />
dynamischen Wettbewerb. Im Gegensatz zu den Ärzten<br />
besteht für Zahnärzte der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit.<br />
Daher gilt es vor der Niederlassung sorgfältig zu<br />
prüfen, ob sich eine Praxis am avisierten Standort dauerhaft<br />
wirtschaftlich führen lässt. Der Erfolg dieser Regelung<br />
lässt sich an der qualitativ hochwertigen, transparenten<br />
und flächendeckend wohnortnahen Patientenversorgung<br />
ablesen.<br />
Wettbewerb der Krankenversicherungen<br />
Wettbewerb zwischen Ärzten, den Leistungsträgern, ist<br />
alleine wenig sinnvoll, wenn er nicht seine Entsprechung<br />
im Wettbewerb zwischen den Versicherern, den Kostenträgern,<br />
findet. Wettbewerb meint hier zum einen die Konkurrenz<br />
von Versicherern innerhalb des jeweiligen Systems.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
5
Sowohl in der PKV als auch<br />
in der GKV wurde der Wettbewerb<br />
lange Zeit vor<br />
allem über den Beitrag<br />
geführt. In der Privaten<br />
Krankenversicherung mag<br />
dies auch weiterhin gelten.<br />
In der GKV hingegen konzentriert<br />
sich der Wettbewerb<br />
spätestens seit Einführung<br />
des einheitlichen<br />
Beitragssatzes auf Services<br />
und Zusatzleistungen.<br />
Wettbewerb meint zum anderen<br />
auch die Konkurrenz<br />
zwischen den Systemen.<br />
Deutschland hat ein funktionierendes<br />
duales Krankenversicherungssystem. Der Wettbewerb<br />
zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung<br />
trägt maßgeblich dazu bei, dass eine qualitativ<br />
hochwertige Gesundheitsversorgung für die gesamte<br />
Bevölkerung zur Verfügung steht. Eine Ungleichbehandlung<br />
von zahnärztlichen Patienten, zum Beispiel im Hinblick auf<br />
die Terminvergabe oder den Zugang zu Versorgungseinrichtungen,<br />
gibt es nicht. Zudem treibt der Wettbewerb im<br />
Versorgungsmarkt die Einführung von medizinischen<br />
Innovationen voran. Denn viele medizinische Neuerungen<br />
werden zunächst bei PKV-Versicherten angewandt und<br />
gelangen erst später in den Leistungskatalog der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung.<br />
Die KZBV bekennt sich daher klar und deutlich zum dualen<br />
Krankenversicherungssystem und spricht sich für den<br />
Erhalt der privaten Krankenvollversicherung als wichtige<br />
zweite Säule des Gesundheitswesens aus. Wir befürworten<br />
den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater<br />
Krankenversicherung. Dabei steht außer Frage, dass sich<br />
beide Systeme weiterentwickeln müssen. Zielführend ist<br />
hier eine reformierte Dualität mit behutsamen Reformen,<br />
durch die beide Versicherungssysteme fit für die Bewältigung<br />
der zukünftigen Aufgaben im Gesundheitswesen gemacht<br />
werden.<br />
Unsere Idee der reformierten Dualität beseitigt Wettbewerbsdefizite<br />
im Sinne des Verbraucher- und Versichertenschutzes.<br />
Für die GKV ist eine unserer Grundforderungen, den überbordenden<br />
Einfluss der Krankenkassen und des GKV-<br />
Spitzenverbandes auf die medizinische Versorgung auf<br />
ein sinnvolles Maß zu begrenzen. Die Tendenz in der GKV,<br />
Patienten zu bevormunden und zu entmündigen, lehnen<br />
wir ebenso entschieden ab, wie Bestrebungen, die Heilberufe<br />
zu Auftragsempfängern der Krankenkassen umfunktionieren<br />
zu wollen. Krankenkassen müssen in erster Linie ihr<br />
Versorgungsversprechen erfüllen und die medizinisch<br />
notwendigen Leistungen vollständig finanzieren. Hierzu<br />
Foto: © KZBV<br />
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender<br />
des Vorstandes der<br />
Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KZBV).<br />
sollten sie auch unter einander konsequent in einen<br />
Leistungswettbewerb geführt werden, der sich heute vor<br />
dem Hintergrund eines einheitlichen Beitragssatzes nur<br />
schwerlich erkennen lässt. Die immer wieder diskutierte<br />
Konvergenz der Systeme stellt in erster Linie die Existenzberechtigung<br />
der PKV in Frage. Um sich zukunftsfähig aufzustellen,<br />
bedarf es jedoch Veränderungen im System.<br />
Zu den notwendigen Reformen in der PKV zählt erstens,<br />
den ursprünglichen Charakter der Versicherungen wieder<br />
herzustellen und keine Tarife unterhalb der GKV anzubieten.<br />
Zweitens ist der Vermittlermarkt in Bezug auf Qualifikation,<br />
Antragsformalitäten und Provisionshöhe stark reformbedürftig.<br />
Und drittens muss Schluss damit sein, die private<br />
Gebührenordnung zu unterlaufen. Wenn die PKV diese<br />
Themen angeht, dann lässt sich auch die Frage stellen,<br />
warum man politisch nicht bereit ist, die PKV für alle<br />
Bürgerinnen und Bürger zu öffnen und die Versicherungspflichtgrenze<br />
abzuschaffen oder zumindest deutlich abzusenken.<br />
Wenn Bürger sich frei entscheiden könnten, gäbe<br />
es wirklich ein echtes Wahlrecht und einen wirkungsvollen<br />
Wettbewerb um die beste Versorgung.<br />
In solch einer reformierten Dualität können sich GKV und<br />
PKV wieder auf ihre eigentlichen Stärken besinnen. Daher<br />
lehnen wir einen radikalen Umbau des Gesundheitswesens<br />
und die Einführung einer Einheitsversicherung kategorisch<br />
ab. Denn die angeblichen Vorteile, dass sie die vermeintliche<br />
Ungleichbehandlung der Patienten beendet und als<br />
Allheilmittel für die Probleme dient, die sich für die Sozialsysteme<br />
zukünftig aus dem demografischen Wandel ergeben,<br />
gibt es so schlichtweg nicht. In einem Bürgerversicherungssystem<br />
wird der lautstark propagierte Wettbewerb<br />
nur noch auf der Seite der Heilberufsangehörigen stattfinden.<br />
Damit würde die Verantwortung für das Aufrechterhalten<br />
einer hohen Versorgungsqualität einseitig auf Ärzte, Zahnärzte<br />
und die anderen Heilberufsangehörigen abgewälzt.<br />
Qualität und Leistungsvielfalt entsteht aber nur im Wettbewerb,<br />
daher dürfen die Kostenträger nicht einseitig von der<br />
Verpflichtung zum Wettbewerb freigestellt werden. Darüber<br />
hinaus könnten in einer Einheitsversicherung keine Kosten<br />
gespart werden, ohne Einschnitte in die Versorgungsqualität<br />
vorzunehmen. In einer rein umlagefinanzierten Einheitsversicherung<br />
würden keine Rücklagen für die Zukunft gebildet,<br />
wenn immer weniger junge Menschen die Versorgung von<br />
immer mehr alten Menschen mitfinanzieren müssen. Die<br />
Bürgerversicherung gefährdet die Grundprinzipien des<br />
Wettbewerbs, der Vertragsfreiheit, der Freiberuflichkeit und<br />
der freien Arztwahl und ist daher nicht mit der sozialen<br />
Marktwirtschaft kompatibel. <br />
—<br />
Dr. Wolfgang Eßer<br />
Quelle: „IGZ Die Alternative”, Ausgabe 2/2013,<br />
Hrg. Von der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher<br />
Verbände in Deutschland e.V. (IGZ), www.i-g-z.de<br />
6 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Fotos: NZB-Archiv; © Casarsa/iStockphoto.com<br />
Zahnärzte helfen Opfern<br />
„häuslicher Gewalt“<br />
2. GEMEINSAME FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG<br />
VON KZVN UND ZKN<br />
P O L I T I S C H E S<br />
Nachdem die erste Fortbildungsveranstaltung<br />
zum Thema „häusliche Gewalt“ bei<br />
den niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />
großes Interesse gefunden hatte, gab es zum Jahresende<br />
eine zweite Veranstaltung in Hannover. Mit über 70 Kolleginnen<br />
und Kollegen war der Sitzungssaal der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen bis auf den<br />
letzten Platz besetzt.<br />
Da sich Verletzungen als Folge häuslicher Gewalt in über<br />
80% der Fälle im Mund-, Kiefer und Gesichtsbereich manifestieren,<br />
sind Zahnärzte oft die ersten Ansprechpartner für<br />
betroffene Patientinnen und Patienten. Neben der akuten<br />
Wundversorgung im zahnärztlichen Fachbereich stehen<br />
Zahnärzten auch und gerade wegen des ausgeprägten<br />
Vertrauensverhältnisses gegenüber ihren Patienten weitere<br />
Möglichkeiten für eine<br />
effektive Hilfestellung zur<br />
Verfügung.<br />
Die Vortragsreihe sollte nicht<br />
nur äußerliche Formen,<br />
Folgen und diagnostische<br />
Besonderheiten von Gewalteinwirkungen<br />
beschreiben,<br />
sondern auch die psychosozialen<br />
und last but<br />
not least die juristischen<br />
Sabine Steding, Vorstandsmitglied<br />
der ZKN, führte souverän<br />
durch die Fortbildungsveranstaltung.<br />
Hintergründe beleuchten.<br />
Letztere sind angesichts der<br />
ärztlichen Schweigepflicht<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Das Interesse der Kollegenschaft an dem<br />
Thema „häusliche Gewalt“ war groß.<br />
Dass eine vierstündige Fortbildungsveranstaltung dabei<br />
nicht alle Themenkreise bis in die Tiefe durchdringen kann,<br />
ist evident. Trotzdem gelang es den vier Referenten, die<br />
grundsätzliche Problematik sehr anschaulich darzustellen,<br />
um die Teilnehmer einerseits zu sensibilisieren und ihnen<br />
andererseits Verhaltensempfehlungen und auch ein Mehr<br />
an Rechtssicherheit für den Praxisalltag zu vermitteln. Dass<br />
das gesteckte Ziel erreicht wurde, zeigen die Rückmeldebögen<br />
mit einer überwiegend „sehr guten“ bzw. „guten“<br />
Bewertung. Und das lag sicher nicht alleine an der Bewirtung<br />
in der Mittagspause.<br />
Kollegin Sabine Steding, Vorstandsmitglied der ZKN,<br />
moderierte das rund vierstündige Programm, in dem vier<br />
Referenten die „Spielarten“ der „häuslichen Gewalt“ gegen<br />
Frauen, Kinder und Männer aus dem Blickwinkel der<br />
Gerichtsmedizin, der zahnärztlichen Klinik, der Sozialpsychologie<br />
und der Staatsanwaltschaft beleuchteten. <br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
7
Misshandlung des (Ehe-)Partners –<br />
korrekte Handhabung des Befundbogens<br />
Prof. Dr. Anette Solveig Debertin vom Rechtsmedizinischen<br />
Institut der MHH berichtete anhand von Bildmaterial eindrucksvoll<br />
über die typischen und atypischen Verletzungsmuster,<br />
die bei Misshandlungen auftreten. So gebe es bei<br />
gesunden Kindern oft normale Verletzungen, die beim<br />
Spielen entstehen, während ähnliche Verletzungen an<br />
geschützten Stellen wie Wangen, Augenhöhlen oder oberhalb<br />
einer imaginären Hutkrempe eher auf Fremdeinwirkung<br />
schließen ließen. Griffmarken von Fingern und Händen<br />
waren ebenso ein Thema wie beispielsweise typische<br />
petechiale Einblutungen nach Strangulationen oder selbst<br />
beigebrachte Verletzungen.<br />
Prof. Debertin ist zugleich Leiterin der Kinderschutzambulanz<br />
und Betreuerin des „Netzwerk ProBeweis“. Dieses Netzwerk<br />
mache eine niederschwellige fachspezifische Beweissicherung<br />
möglich, auch durch die Sicherung und Lagerung<br />
von Asservaten, die ggf. in einem späteren Prozessverlauf<br />
herangezogen werden könnten. Auch Zahnärztinnen und<br />
Zahnärzten sei es möglich, Gewaltopfer an das Netzwerk<br />
zur kostenlosen und verfahrensunabhängigen Untersuchung<br />
zu verweisen, ermunterte Debertin.<br />
Die Referentin erläuterte den speziellen zahnärztlichen<br />
Befundbogen, den die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung Niedersachsen gemeinsam<br />
entwickelt hatten, und der auf deren Homepages<br />
(www.kzvn.de; www.zkn.de ) heruntergeladen werden kann.<br />
In ihm können Zahnärzte Befunde als Beweissicherung für<br />
mögliche folgende juristische Auseinandersetzungen dokumentieren.<br />
Dafür sei jedoch in jedem Fall das Einverständnis<br />
von den Betroffenen unterzeichnen zu lassen, betonte<br />
Prof. Debertin, ebenso wie Oberstaatsanwältin Petra Herzog.<br />
Vernachlässigung von Kindern<br />
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Dr. Reinhard Schilke<br />
mit der Vernachlässigung von Kindern. In ihr sieht er eine<br />
besondere Form der häuslichen Gewalt. Dr. Schilke ist<br />
Oberarzt an der Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie<br />
und Präventive Zahnheilkunde an der MHH. Er berichtete<br />
aus seiner täglichen Praxis, bei der er die zerstörten<br />
Milchgebisse vernachlässigter Kinder sanieren müsse.<br />
Er stellte anhand von Zahlen, Daten und Grafiken eigene<br />
und vergleichende Studien in Bezug auf Risikogruppen vor.<br />
In seinem mit Bildmaterial unterlegten Vortrag beklagte er,<br />
dass gerade in Problemfällen Eltern die empfohlenen und<br />
notwendigen Kontrolluntersuchungen oft nicht wahrnehmen<br />
würden, was zur Fortsetzung der Vernachlässigung führe.<br />
Neben den Grafiken waren es vor allem die Bilder, die<br />
beeindrucken konnten. Bilder, die man in der Praxis gelegentlich<br />
sieht, ohne das Gesehene mit häuslicher Gewalt<br />
Prof. Dr. Anette Solveig<br />
Debertin.<br />
OA Dr. Reinhard Schilke.<br />
assoziiert zu haben. In der anschließenden Diskussion mit<br />
den Teilnehmern wurde deutlich, dass eine Behandlungsbedürftigkeit<br />
leider von vielen Pädiatern falsch eingeschätzt<br />
wird, und dass offenbar auch einzelne Kolleginnen und<br />
Kollegen mit Blick auf zerstörte Milchzähne und deren<br />
notwendige Sanierung lediglich die Empfehlung geben:<br />
„Da kann oder muss man nichts tun“. Zahnärzte, so<br />
schloss Schilke seinen Vortrag, sollten bei entsprechenden<br />
Patienten „am Ball bleiben“ und den Verlauf gut dokumentieren.<br />
Es gebe zwar keinen Meldezwang, aber eine ethische<br />
Verantwortung, gab er zu bedenken.<br />
Der psychosoziale Blick –<br />
was brauchen Opfer in der zahnärztlichen Praxis<br />
So lautete der Titel, den Silvia Fauth, Dipl.-Sozialpädagogin<br />
und Leiterin der „Bestärkungsstelle Hannover“ für ihren<br />
Vortrag gewählt hatte. Sie lenkte den Blick auf die psychosozialen<br />
Hintergründe, die zu häuslicher Gewalt, insbesondere<br />
gegenüber Frauen führen. Die Entwicklung häuslicher<br />
Gewalt, psychisch oder physisch, sei ein Prozess, der nicht<br />
von alleine aufhöre. Und Hilfe werde oft erst bei größerem<br />
Leidensdruck und zum Teil erst nach Jahren in Anspruch<br />
genommen, wobei die Zeitdauer der Partnerschaft keine<br />
Dipl.-Sozialpädagogin<br />
Silvia Fauth.<br />
Oberstaatsanwältin<br />
Petra Herzog.<br />
8 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Rolle spiele. Das Ziel der Beratungsstellen sei zunächst die<br />
Stabilisierung der Betroffenen in ihrer Gewalt- und Bedrohungssituation.<br />
Für Zahnärzte gelte es, ein vertrauenförderndes<br />
und schutzgebendes Behandlungsangebot zu schaffen.<br />
Ihre Hinweise zur behutsamen Gesprächsführung mit traumatisierten<br />
Gewaltopfern rundeten ihren Vortrag ab.<br />
Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />
Für ein rechtssicheres Handeln bei der Begegnung mit den<br />
Folgen häuslicher Gewalt ist für Ärzte die Beachtung juristischer<br />
Besonderheiten von Belang. Oberstaatsanwältin<br />
Petra Herzog, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft<br />
Hildesheim, gab mit ihrem Beitrag wichtige Hinweise und<br />
Einblick in die Handhabung entsprechender Fälle durch die<br />
Staatsanwaltschaft. Ein Thema war die Stellung der befunderhebenden<br />
Ärzte im Verfahren. Die schwerpunktmäßig<br />
mit Jugendstrafrecht und Gewaltdelikten befasste Referentin<br />
unterlegte ihren Vortrag mit einigen konkreten Falldarstellungen.<br />
Was kann und was muss man tun? Im Allgemeinen und<br />
bis auf wenige Ausnahmen sei es dem Arzt untersagt,<br />
selbst Anzeige zu erstatten oder gegen den Willen des<br />
Betroffenen tätig zu werden. Dabei ging die Referentin auf<br />
die spezielle Bewertung im Falle häuslicher Gewalt gegen<br />
Kinder ebenso ein wie auf Ausnahmesituationen des<br />
„rechtfertigenden Notstandes“ und die sich daraus ergebende<br />
Abwägungsproblematik. Auf jeden Fall müsse sich<br />
der Arzt eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben<br />
lassen. Bereits die Bestätigung, dass es sich bei<br />
einer Person um einen eigenen Patienten handeln würde,<br />
verletze ggf. die ärztliche Schweigepflicht. Bei vermuteter<br />
Gewalt gegen Kinder riet die Referentin, sich zunächst<br />
durch das Jugendamt mit anonymisierten Daten beraten<br />
zu lassen. In besonderen Notfällen könne man auch unter<br />
V.l.n.r.: Moderatorin Sabine Steding mit den Referenten<br />
Prof. Dr. Anette Solveig Debertin, Dr. Reinhard Schilke, Silvia Fauth<br />
und Petra Herzog.<br />
Namensnennung aktiv werden. Schließlich betonte Oberstaatsanwältin<br />
Herzog, dass die Staatsanwaltschaft<br />
wohl niemals einen Arzt rechtlich verfolgen werde, der die<br />
Situation zum Schutz eines Kindes möglicherweise falsch<br />
eingeschätzt habe.<br />
Diese Fortbildungsveranstaltung hat einmal mehr gezeigt,<br />
dass die niedersächsische Kollegenschaft dem Thema<br />
„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ einen hohen Stellenwert<br />
einräumt - zum Schutz der von Gewalt betroffenen<br />
Frauen, Kinder und Männer. Zugegebenermaßen ein Terrain,<br />
dass viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und<br />
Engagement verlangt. <br />
—<br />
Dr. Michael Loewener<br />
P O L I T I S C H E S<br />
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9
Die Koalitionsparteien wollen nach der<br />
Regierungsbildung die Strafvorschriften<br />
für Vertragsärzte verschärfen<br />
der im Gesundheitssystem Tätigen eingeschätzt wird, als<br />
dass sie bereit wären, auf ergänzende Verbotsvorschriften<br />
im Strafgesetzbuch oder im Sozialgesetzbuch V zu<br />
verzichten. Alles andere könnte den Gesundheitspolitkern<br />
den Vorwurf eintragen, sie seien nicht fähig oder nicht<br />
bereit, der Korruption einen wirksamen strafrechtlichen<br />
Sanktionsmechanismus entgegenzusetzen.<br />
Korruption im Gesundheitssystem erweist sich als ein<br />
politisches „Dauerthema“<br />
© fovito/Fotolia.com<br />
Als das Niedersächsische Zahnärzteblatt im<br />
September 2012 (S 4 ff.) darüber berichtete,<br />
der Große Senat für Strafsachen beim Bundesgerichtshof<br />
habe am 29. März 2012 durch Beschluss für Recht<br />
erkannt, Vertragsärzte seien keine Amtsträger im Sinne<br />
des Strafrechts, mögen manche Beobachter des politischen<br />
Geschehens geglaubt haben, damit seien etwaige<br />
Befürchtungen, die Politik könnte trotz dieses höchstrichterlichen<br />
Beschlusses eine Verschärfung des Strafrechts<br />
für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte herbeiführen,<br />
wenig wahrscheinlich. Schließlich seien derartige Eingriffe<br />
in die grundgesetzlich garantierte Freiberuflichkeit von<br />
Ärzten nicht das Ziel gesundheitspolitischer Reformbemühungen.<br />
Schon bald aber hat sich gezeigt, dass<br />
das individuell geprägte Vertrauensverhältnis zwischen<br />
Ärzten und ihren Patienten, worauf der BGH-Beschluss<br />
abstellt, von manchen politischen Entscheidungsträgern<br />
nicht in dem Maße als Sicherung gegenüber Fehlverhalten<br />
Um kurz an den Sachverhalt zu erinnern, der zu dem<br />
Beschluss des Großen Senats für Strafsachen beim BGH<br />
vom 22.06.2012 geführt hat, sei erwähnt, dass ein Arzt<br />
von einer Pharma-Mitarbeiterin als „Honorar“ deklarierte<br />
Geldleistungen für wissenschaftliche Vorträge angenommen<br />
hatte. In Wahrheit erhielt er eine Belohnung für seine Teilnahme<br />
an einem als „Verordnungsmanagement“ bezeichneten<br />
System, in dem er für die Verordnung bestimmter<br />
Medikamente 5 Prozent des Herstellerabgabepreises als<br />
„Prämie“ erhielt. Damit hatten sich die handelnden Personen<br />
des dringenden Verdachts der „Bestechung bzw. Bestechlichkeit<br />
im geschäftlichen Verkehr“ (§ 299 StGB) ausgesetzt.<br />
Jedoch hat der Große Senat beim BGH für Recht erkannt,<br />
dass nach der bis heute geltenden Rechtslage die Vertragsärzte<br />
deshalb nicht als taugliche Täter einer Bestechlichkeit<br />
im Sinne des Strafrechts belangt werden können,<br />
weil sie keine Amtsträger im Sinne des Strafrechts und<br />
auch keine Beauftragten der Krankenkassen sind, denn sie<br />
unterliegen – anders als z.B. Beamte – keiner staatlichen<br />
Dienstpflicht (§ 332 StGB).<br />
Korruption als Straftatbestand setzt die Beseitigung der<br />
„Regelungslücke“ im StGB voraus<br />
In der 22 Seiten umfassenden Begründung des BGH-Beschlusses<br />
findet sich der Hinweis, es sei allein die Aufgabe<br />
des Gesetzgebers, zu prüfen und zu entscheiden, ob eine<br />
„Regelungslücke“ im StGB zu schließen sei, um künftig eine<br />
10 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
strafrechtliche Verfolgung bei nachgewiesener Bestechung<br />
bzw. Bestechlichkeit von Vertragsärzten im Zusammenhang<br />
mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen zu ermöglichen.<br />
Anstelle einer Ergänzung des Strafgesetzbuches<br />
käme auch eine solche im Sozialgesetzbuch V in Betracht.<br />
Spitzenvertreter der Krankenkassen sahen sich durch<br />
diesen Hinweis erneut darin bestätigt, die Amtsträgereigenschaft<br />
von Vertragsärzten im Sinne des § 299 StGB zu<br />
fordern, was von ihnen schon einige Jahre vorher immer<br />
wieder verlangt worden war. Ihrer Meinung nach sei die<br />
Freiberuflichkeit von Vertragsärzten als Wesensmerkmal<br />
ihres beruflichen Wirkens und als Basis für das persönliche<br />
Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Patienten<br />
nicht ausreichend, um den Schutz sozialer Rechtsgüter vor<br />
Bestechung und Bestechlichkeit zu garantieren. Es sei die<br />
Aufgabe des vorsorgenden Sozialstaates, sich aktiv in allen<br />
Bereichen des täglichen Lebens seiner Bürger für verantwortlich<br />
zu halten, vor allem wenn es um die Sicherung<br />
der Gesundheit geht. In dem Koalitionsvertrag zwischen<br />
CDU/CSU und SPD findet sich bereits die Ankündigung einer<br />
solchen in Aussicht genommenen Strafrechtsregelung.<br />
Zu den im Koalitionsvertrag beschlossenen politischen<br />
„Kernthemen“, über die sich die Parteivertreter geeinigt<br />
haben, gehört nicht der seit langem von der SPD geforderte<br />
Systemwechsel durch Einführung einer Bürgerversicherung,<br />
die zeitweilig unter dem Deckmantel einer sozialen<br />
Gesundheitsprämie diskutiert wurde. Vielleicht haben zu<br />
diesem Verzicht auch die kritischen Stellungnahmen der<br />
Wissenschaftler Prof. Dr. med. Eberhard Wille (stellv. Vorsitzender<br />
des Sachverständigenrates zur Begutachtung<br />
der Entwicklung im Gesundheitswesen) und Prof. Jürgen<br />
Wasem (Leiter des Lehrstuhls für Medizinmanagement an<br />
der Uni Duisburg- Essen) beigetragen (s. hierzu DÄBl. 38 v.<br />
20.09.2013).<br />
Verhaltens- und Verbotsregelungen für Vertragsärzte<br />
gibt es bereits im Übermaß<br />
Was die Erweiterung der Strafvorschriften für Vertragsärzte<br />
betrifft, bleibt in der öffentlichen Diskussion stets unerwähnt,<br />
dass es gesetzliche Verbotsregelungen im Sozialgesetzbuch<br />
(§ 73 Abs. 7, § 128 Abs. 5 SGB V) sowie in den Berufsordnungen<br />
gibt, die bei einem Verstoß zu Disziplinarmaßnahmen<br />
bis hin zum Ruhen der Zulassung zur vertragsärztlichen<br />
Tätigkeit führen können, so z.B. wenn ein Arzt die Verordnung<br />
von Arzneien oder anderen Medizinprodukten von<br />
Entgeltzahlungen an ihn abhängig machen sollte.<br />
Außerdem gibt es im StGB Straftatbestände wie <br />
P O L I T I S C H E S<br />
– Anzeige –<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
11
„Abrechnungsbetrug“ (§ 263) und „Untreue zu Lasten der<br />
Krankenkasse“ (266 StGB), denn ihnen gegenüber obliegt<br />
den Vertragsärzten auch eine „Vermögensbetreuungspflicht“<br />
(zahlreiche Beispiele s. NZB 12/2007 S. 13). Die wirtschaftliche<br />
Schädigung des Anderen ist das Kernelement der<br />
Untreue, in dem man von der eingeräumten Möglichkeit,<br />
über dessen Vermögen zu verfügen, in sachwidriger Weise<br />
Gebrauch macht.<br />
Das Patientenrechtegesetz vom 26.02.2013 regelt bekanntlich<br />
die Beweislastverteilung bei der Haftung für Behandlungs-<br />
und Aufklärungsfehlern, konkretisiert damit aber<br />
hauptsächlich den ärztlichen Pflichtenkatalog und greift<br />
damit in die ärztliche Berufsfreiheit ein. Wenn es nach den<br />
jüngst geäußerten Wünschen der an den Koalitionsverhandlungen<br />
beteiligten „Arbeitsgruppe Gesundheit“ geht,<br />
wird es demnächst auch noch Vorschriften geben, die<br />
Ärzte zu einer Verkürzung der Wartezeiten auf Arzttermine<br />
für ihre Patienten zwingen.<br />
Ärzte sind auch dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) und auch dem Gesetz über die Werbung auf<br />
dem Gebiet des Heilwesens (HWG) unterworfen. Hiernach<br />
dürfen sie nicht für Arzneimittel, Medizinprodukte oder<br />
andere Mittel, für Verfahren oder Behandlungen und<br />
Gegenstände im Sinne des § 1 Abs.1 Nr. 2 HWG werben,<br />
was ihnen auch nach den Berufsordnung untersagt ist.<br />
Beratung und Aufklärung, die der Patient wünscht, hat mit<br />
anpreisender Werbung nichts zu tun.<br />
Und schließlich sind auch die Datenschutzbestimmungen<br />
ein wesentlicher Bestandteil dessen, was Ärzte zu beachten<br />
haben, wenn sie sich zum Beispiel nicht dem Vorwurf der<br />
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs<br />
ihrer Patienten aussetzen wollen. Dazu gehört nach<br />
§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ganz ausdrücklich „ das unbefugte<br />
Offenbaren von Privatgeheimnissen durch Angehörige<br />
bestimmter Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte“. Es gibt<br />
jedoch keinen Grund, der es rechtfertigt, „gespeicherte<br />
Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse<br />
von Patienten Dritten gegenüber zu offenbaren“,<br />
was übrigens auch den KV/KZVen untersagt ist, es sei denn,<br />
das Gesetz erlaubt dies ausdrücklich (s. § 235 Abs. 3 SGB V).<br />
Sind KV/KZVen inzwischen Gehilfen der<br />
Staatsanwaltschaften?<br />
Die KV/KZVen wurden per Gesetz 2004 verpflichtet, in den<br />
Satzungen gegenüber ihren Mitgliedern bestimmte Maßnahmen<br />
anzukündigen, falls diese ihre vertragsärztlichen<br />
Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen sollten<br />
(§ 81 SGB V). Außerdem haben die KV/KZVen „Stellen zur<br />
Bekämpfung von Fehlverhalten“ ihrer Mitglieder einzurichten<br />
(§ 81a SGB V). Sodann müssen sie „unverzüglich die<br />
Staatsanwaltschaften schon bei dem Anfangsverdacht<br />
einer strafbaren Handlung“ eines ihrer Mitglieder unterrichten,<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Alfred Boßmann.<br />
und zwar auch in Fällen von „geringfügiger Bedeutung“<br />
Wenn der Vorstand einer KV/KZV – in dieser Eigenschaft<br />
als „Amtsträger“ i. S. § 11 Abs.1 Nr. 2 StGB – diese Anzeige<br />
bei der Staatsanwaltschaft absichtlich unterlässt oder<br />
wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, muss er damit<br />
rechnen, wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) mit Freiheitsentzug<br />
oder einer Geldstrafe bestraft zu werden. Nicht<br />
vergessen ist die bereits 2012 in der damaligen Koalition<br />
beschlossene Aufforderung an die Länder, qualifizierte<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von<br />
Korruption im Gesundheitswesen einzurichten.<br />
Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen<br />
droht sogar der Approbationsentzug<br />
Ein Widerruf der Approbation kann wegen „Unwürdigkeit“<br />
erfolgen, also wegen eines Tatbestandes, der nach der<br />
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt ist,<br />
wenn sich in einem rechtskräftigen Strafurteil Anhaltspunkte<br />
ergeben sollten, dass das Fehlverhalten eines Arztes „mit<br />
dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von<br />
der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren<br />
ist und er nicht das Vertrauen besitzt, dass für die<br />
Ausübung und des Berufes unabdingbar nötig ist“ (s, hierzu<br />
§ 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BÄO). Selbst steuerrechtliche<br />
Verfehlungen können einen Approbationswiderruf begründen<br />
und neben erheblichen berufspezifischen Konsequenzen<br />
gravierende Folgen für die persönliche Lebenssituation des<br />
Betroffenen haben.<br />
Unternehmerische Beteiligungen von Ärzten stehen im<br />
Blickfeld ständiger Kontrolle<br />
Nicht ohne Grund hat kürzlich der Vorstand der Bundesärztekammer<br />
die „Möglichkeiten und Grenzen unternehmerischer<br />
12 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Betätigungen von Ärzten und Ärztinnen und ihrer Beteiligungen<br />
an Unternehmen“ aus berufs- und vertragsärztlicher<br />
Sicht aufgezeigt (s. Beschluss vom 25.10.2013). Solche<br />
Beteiligungen dürfen nicht die ärztliche Unabhängigkeit<br />
infrage stellen, andernfalls sind sie als Verstoß gegen<br />
Berufrechtsnormen anzusehen, die nach der Rechtsprechung<br />
des BGH (v. 22.01.1986) Verbotsgesetze im Sinne<br />
des § 134 StGB sind.<br />
Zu solchen unternehmerischen Beteiligungen zählen auch<br />
vertragliche Absprachen mit Marktforschungsunternehmen,<br />
die Ärzten für die Übermittlung von Patientendaten, die bestimmte<br />
Pharmakonzerne zur „Marktbeobachtung“ nutzen,<br />
„einige Hundert Euro im Jahr“ zahlen (ZEIT Nr. 48 vom<br />
21.11.2013, S. 33). KVen und Landesärztekammern haben<br />
offensichtlich bereits darauf hingewiesen, dass Ärzte, die<br />
sich „unternehmerisch“ hieran beteiligen, nicht gegen die<br />
Vorschrift in § 305a SGB V verstoßen und den engen Rahmen<br />
einer ggf. in Ausnahmefällen zulässigen Übermittlung<br />
von Patientendaten beachten (s.hierzu oben „Datenschutzvorschriften<br />
§ 235 As. 3 SGB V).<br />
Nun will die Politik auch noch „Regelungslücke“<br />
im StGB bei Korruption schließen<br />
Ein dem Bundestag vor dem nahen Ende der 17. Legislaturperiode<br />
zur Beschlussfassung vorliegendes Gesetz, das<br />
von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht<br />
worden war, konnte wegen des Einspruchs des Bundesrates<br />
am 20.09.2013 nicht in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz<br />
hatte die Förderung der Prävention zum Ziel, enthielt aber<br />
auch Strafvorschriften zur Bekämpfung von Korruption im<br />
Gesundheitswesen (§§ 70 und 307 c SGB V.). Dem hat<br />
der Bundesrat durch Beschluss vom 20.09.2013 nicht zugestimmt.<br />
Er beantragte eine „grundlegende Überarbeitung<br />
des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss“ (so die<br />
amtliche Verlautbarung vom 21.09.2013). Das war jedoch<br />
bis zum bevorstehenden Ablauf der 17. Legislaturperiode<br />
des Bundestages nicht mehr möglich und wird voraussichtlich<br />
in nächster Zeit durch eine entsprechende Gesetzesinitiative<br />
erfolgen. Jedenfalls war die Ländervertretung der<br />
Meinung, das zuletzt eingebrachte Gesetz sei weder zur<br />
Prävention noch zur Bekämpfung der Korruption geeignet.<br />
Eine erneut zur Beschlussfassung eingebrachte Verbotsregelung<br />
dürfte nicht im SGB V, sondern müsse im Strafgesetzbuch<br />
ihren Platz finden, weil nur so en „Dreiklassenrecht“.<br />
vermieden würde. Denn schließlich seien auch die Beziehungen<br />
zwischen Ärzten und Privatversicherten bzw. zu<br />
„privaten Dienstleistern“ (PKV) berührt. Ferner dürfe der<br />
Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit nicht<br />
lediglich auf Antrag verfolgt werden, sondern als Offizialdelikt<br />
von Amts wegen. Eine Strafrechtsregelung dieses Inhalts<br />
hatte übrigens bereits die Fraktion der SPD mit ihrem<br />
Antrag 17/3685 vom März 2012 gefordert, allerdings ohne<br />
eine Mehrheit im Bundestag gefunden zu haben.<br />
Mit der zuletzt vom Bundesrat beschlossenen Verweisung<br />
des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss, der in dieser<br />
Sache nicht mehr tätig werden konnte, ist ein Präventionsgesetz<br />
seit 2005 zum dritten Mal gescheitert. Bedauerlich<br />
ist, dass zunächst die beabsichtigte Erhöhung der Mittel<br />
für primärpräventive bzw. die ärztliche Steuerung solcher<br />
Maßnahmen von zur Zeit 210 Mio. auf künftig 500 Mio.<br />
Euro pro Jahr auf die „lange Bank geschoben“ worden ist.<br />
Ansehensverlust der Ärzte entsteht in der Öffentlichkeit<br />
oft durch Medienberichte<br />
Man muss damit rechnen, dass die mediale Kriminalisierung<br />
der Ärzteschaft, auch wenn der neu gewählte Bundestag<br />
ein „Sonderstrafrecht“ für Vertragsärzte beschließen wird,<br />
fortdauern oder sich eher noch verschärfen wird, denn von<br />
Zeit zu Zeit werden wahrscheinlich immer wieder Verdachtsfälle<br />
strafbaren Verhaltens auftreten und die Öffentlichkeit<br />
beunruhigen. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Ärzte<br />
sich ihrer beruflichen Pflichten und ihrer berufsethischen<br />
Verantwortung bewusst sind und es zu keinen Verstößen<br />
gegen die Berufsordnung und zu keinen Strafverfahren<br />
kommt. Andernfalls wird es Forderungen geben, die eine<br />
Ausweitung der strafrechtlichen und berufsrechtlichen<br />
Sanktionsmechanismen verlangen, auch wenn unerlaubtes<br />
Verhalten weiterhin auf Einzelfälle begrenzt sein wird.<br />
Ob der von der Pharmaindustrie am 26.11.2013 in Berlin<br />
beschlossene 14seitige Verhaltenskodex, der auch das<br />
Zusammenwirken mit Ärzten betrifft, den Generalverdacht<br />
ständigen verbotwidrigen Verhaltens beseitigen wird, bleibt<br />
abzuwarten. <br />
—<br />
Alfred Boßmann<br />
30966 Hemmingen<br />
© Klaus Eppele/Fotolia.com<br />
P O L I T I S C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
13
FEHLVERHALTEN IM GESUNDHEITSWESEN:<br />
Herausforderungen für die (vertrags-)-<br />
(zahn-)ärztliche Selbstverwaltung<br />
VORTRAG VON PROF. DR. JOCHEN TAUPITZ,<br />
MITGLIED IM DEUTSCHEN ETHIKRAT<br />
Fotos: NZB-Archiv<br />
Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft KZVen“: KZV-Vorstände aus<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, und<br />
Schleswig-Holstein.<br />
Auf Einladung des KZVN-Vorsitzenden Dr.<br />
Jobst-W. Carl hielt Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz<br />
im Rahmen einer Zusammenkunft der „Arbeitsgemeinschaft<br />
KZVen“ in Hannover einen Vortrag zum Thema Fehlverhalten<br />
im Gesundheitswesen. Obwohl der sehr interessante<br />
Vortrag Denkanstöße und Anregungen in Richtung der<br />
Körperschaften gab und Zustimmung fand, mochten die<br />
sachkundigen Zuhörer den Empfehlungen für eine aktivere<br />
Verfolgung durch die Körperschaften im Sinne staatsanwaltlicher<br />
Ermittlungen nicht so ohne weiteres folgen.<br />
Davon unberührt wurde in der anschließenden Diskussion<br />
deutlich, dass die Körperschaften ein großes Interesse<br />
daran haben, korruptives oder betrügerisches Verhalten<br />
konsequent mit den im Wesentlichen als ausreichend<br />
angesehenen vorhandenen Mitteln zu ahnden. Möglicherweise<br />
liegt dem teilweise unterschiedlichen Blickwinkel die<br />
Tatsache zugrunde, dass die Gelegenheiten für Korruption<br />
im zahnärztlichen Bereich nicht sehr ausgeprägt sind. So gibt<br />
es beispielsweise praktisch keine bezahlten Fortbildungen.<br />
Prof. Dr. Taupitz ging in seinem Vortrag auf die Herausforderungen<br />
ein, die sich durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen<br />
für die ärztlichen Selbstverwaltungen ergeben, und<br />
er gab Hinweise, wie die Körperschaften dem Problem, dem<br />
er ein hohes Skandalisierungspotential zuschreibt, aktiv<br />
entgegenwirken und somit das Ansehen in der Öffentlichkeit<br />
verbessern könnten.<br />
Korruption bei (Zahn)Ärzten sei bisher allenfalls über das<br />
Berufsrecht und das vertrags(zahn)ärztliche Disziplinarrecht<br />
zu sanktionieren, wobei Zahnärztekammern und KZVen<br />
nach Ansicht des Referenten bisher keine effektiven Ermittlungsbefugnisse<br />
und entsprechende Ermittlungsorgane besäßen.<br />
Die zur Verfügung stehenden Sanktionierungsmittel<br />
wie Warnung, Verweis oder Geldbuße sieht er als zu<br />
schwach an.<br />
Bestechlichkeit und Bestechung als<br />
Straftatbestand im StGB<br />
Während CDU und FDP argumentierten, dass es genügend<br />
Regelungen gebe, habe es von Seiten der SPD und auch<br />
aus der Fraktion DIE LINKE parlamentarische Initiativen zur<br />
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gegeben.<br />
Im Jahr 2013 habe die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN<br />
schließlich gefordert, Korruption im Gesundheitswesen zur<br />
strafbaren Handlung zu erklären. Nunmehr sei im Koalitionsvertrag<br />
der Großen Koalition die Verankerung einer Strafvorschrift<br />
im Strafgesetzbuch (StGB) geplant. Dort heißt es:<br />
„Wir werden einen neuen Straftatbestand der<br />
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen<br />
im Strafgesetzbuch schaffen“<br />
Allerdings stelle ein Sonderstraftatbestand nur für den<br />
Bereich des Gesundheitswesens, nicht jedoch z. B. für<br />
Rechtsanwälte und Architekten, ein Problem dar, meinte<br />
Taupitz.<br />
Die Vorteile einer Einbettung in das StGB an Stelle einer<br />
Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch (SGB V) sah der<br />
Referent darin, dass durch die Sanktionierung im Strafgesetzbuch<br />
alle Akteure im Gesundheitswesen erfassbar und<br />
gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen geschützt<br />
werden könnten.<br />
Für gesetzlich Versicherte gilt das SGB V und insbesondere<br />
die seit 2004 bei den KZVen angesiedelten „Stellen zur<br />
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ nach<br />
§§ 81a, 197a SGB V. Deren Aufgabe ist es, Sachverhalten<br />
14 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Dr. Jobst-W. Carl (li.) begrüßte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />
Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,<br />
internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der<br />
Universität Mannheim und Mitglied im Deutschen Ethikrat.<br />
nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />
oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im<br />
Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Vereinigung<br />
hindeuten.<br />
Vertrauen als Grundlage (vertrags)ärztlicher<br />
Selbstverwaltung<br />
Die Grundlage der Selbstverwaltung liege in einem Vertrag<br />
zwischen der Gesellschaft und dem Berufsstand, dem<br />
weitgehende Autonomie in der Berufsausübung, -überwachung<br />
und der Schutz vor unqualifiziertem Wettbewerb<br />
zufalle, betonte Taupitz. Fachkompetenz, Integrität und<br />
Selbstkontrolle stellten ein glaubwürdiges Versprechen<br />
effektiver Selbstregulierung dar. Einen besonderen Stellenwert<br />
habe dabei das Vertrauen, und zwar individuell<br />
zwischen Patient und Arzt und auch gesamtgesellschaftlich<br />
gegenüber dem Berufsstand.<br />
Unzureichende Reaktion in Bezug auf Korruptionsbekämpfung<br />
unterminierten letztlich die Existenzberechtigung der<br />
Selbstverwaltung, lautete der Kernsatz des Referenten, der<br />
sich „höchste Sensibilität“ bei Verdacht auf Missstände<br />
wünschte.<br />
Chancen für die (vertrags-)ärztliche Selbstverwaltung<br />
Aufgrund seiner vorangegangenen Analyse regte Prof. Taupitz<br />
die Vereinheitlichung des Disziplinarrechts an, da einer<br />
Unübersichtlichkeit der Verdacht auf Ineffektivität folgen<br />
könne. Im Übrigen solle man die Forderung nach Erweiterung<br />
der Ermittlungsbefugnisse aufgreifen. Als Beispiel<br />
führte er eine Ärztekammer an, die über eine „qualifizierte<br />
Ermittlungskompetenz“ verfüge. Dort könne der Vorstand<br />
einen „Untersuchungsführer“ einsetzen, einen von der<br />
Landesaufsicht berufenen Volljuristen, z. B. einen Staatsanwalt.<br />
Nach Beauftragung durch die Ärztekammer könne er<br />
unabhängig von ihr tätig werden, beispielsweise richterliche<br />
Beschlüsse und sogar Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />
erwirken.<br />
Man solle durch diese Maßnahmen die Deutungshoheit<br />
richtigen bzw. falschen Verhaltens zurückgewinnen, lautete<br />
das Kredo des Referenten.<br />
Die Diskussion zeigte, dass eine Kompetenzerweiterung<br />
zahn(ärztlicher) Körperschaften auf dieser Ebene bei den<br />
Zuhörern auf Skepsis stieß.<br />
Fazit<br />
Die Berechtigung der vertrags(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung<br />
stehe und falle mit ihrer Effektivität bei der „Reinhaltung<br />
des Berufsstandes“. Diese setze jedoch die wirksame<br />
Ahndung von individuellem Fehlverhalten von Standesangehörigen<br />
voraus. Hierzu benötige der Berufsstand effektive<br />
Ermittlungsorgane und Ermittlungsbefugnisse, betonte Taupitz<br />
in seinem Resümee.<br />
Nicht zuletzt dadurch könne die Ärzteschaft einen erheblichen<br />
Einfluss auf die Auslegung des zukünftigen gesetzlichen<br />
Korruptionsstrafrechts erlangen.<br />
Einig war man sich allerdings in der Bewertung, dass es<br />
eine uneingeschränkte Aufarbeitung korruptiven Verhaltens<br />
auch im eigenen Interesse geben müsse. Allerdings würden<br />
die Bemühungen der Zahnärzteschaft gelegentlich durch<br />
die Einstellung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft<br />
konterkariert. <br />
— loe<br />
Pressemeldung von Transparency International<br />
vom 03.12.2013:<br />
Korruptionswahrnehmungsindex 2013 –<br />
Deutschland nicht im Spitzenfeld<br />
Lobbyismus braucht Gegengewicht in der Großen<br />
Koalition: Rechenschaft der Politik muss durch mehr<br />
Transparenz gestärkt werden<br />
Berlin, 03.12.2013 – Die Antikorruptionsorganisation<br />
Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex<br />
veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und<br />
Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen<br />
zusammen und misst die bei Politikern<br />
und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland<br />
erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener<br />
Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene<br />
Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit<br />
auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen<br />
Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89)<br />
die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem<br />
Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.<br />
Transparency fordert Integritätsoffensive<br />
der deutschen Politik<br />
Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre<br />
haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden<br />
Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen<br />
eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine<br />
Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören…<br />
Vollständig unter http://www.transparency.de/<br />
P O L I T I S C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
15
Fotos: Dr. Martin Spukti; Dorothee Hof<br />
Zwei Jahre Akademie für<br />
freiberufliche Selbstverwaltung<br />
und Praxismanagement<br />
VIER NIEDERSACHSEN ALLEINE IN BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Als wir uns vor etwas mehr als 2 Jahren<br />
für die Teilnahme am 7. Studiengang der<br />
Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement<br />
anmeldeten, ahnten wir noch nicht, was<br />
uns erwartete. So kannten wir natürlich auch noch nicht<br />
die Teilnehmer aus den anderen Bundesländern, nur die<br />
Kollegin aus Hamburg Dr. Anja Seltmann kannte ich schon<br />
aus Studienzeiten.<br />
Die niedersächsischen Teilnehmer des 7. Studienganges; von<br />
links Dr. Dorothee Riefenstahl, Dr. Tilli Hanßen, Thomas Koch,<br />
Dr. Axel Wiesner.<br />
Die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und<br />
Praxismanagement ist eine Einrichtung der Deutschen<br />
Zahnärzteschaft und steht unter der Schirmherrschaft von<br />
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und<br />
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Trägerschaft von<br />
verschiedenen Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen. Geleitet wird die Akademie<br />
durch Prof. Dr. Burkhard Tiemann, betreut wird der Studiengang<br />
von der Bundeszahnärztekammer.<br />
So fuhren wir Lüneburger (Dr. Axel Wiesner, Thomas Koch<br />
und ich) nach einem stressigen Donnerstagvormittag in der<br />
Praxis im Februar 2012 nach Berlin in die Räumlichkeiten<br />
des Verbandes der freien Berufe (BfB), der uns an diesem<br />
Termin als Gäste aufgenommen hatte.<br />
Eine der Voraussetzungen für die Bewerbung war ja das<br />
nicht vollendete 45. Lebensjahr, daher erwarteten wir dann<br />
auch eine eher jüngere Gruppe von Mitstudenten, allerdings<br />
stellte sich heraus, dass wir mit unserem Altersdurchschnitt<br />
genau dem Mittel der Gruppe entsprachen.<br />
Nach dem ersten kurzen Beschnuppern hat sich sehr<br />
schnell eine angenehme Atmosphäre eingestellt. Durch<br />
diese gute und kollegiale Stimmung hat sich unsere<br />
Gruppe dann auch in den nächsten 2 Jahren besonders<br />
ausgezeichnet, wie uns vom Leiter Prof. Dr. Burkhard<br />
Tiemann und den Mitarbeitern der BZÄK Herrn Dr. Ziller<br />
16 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
und Frau Birgit Koch bestätigt wurde. Wir wurden an Themen<br />
wie Einbindung der freien Berufe in öffentlich-rechtliche<br />
Systeme, Berufsethik, Volkswirtschaftslehre, Sozialökonomie,<br />
zahnärztliches Haftungsrecht, Rhetorik, Steuerrecht,<br />
Grundlagen der Gesundheitssystemforschung, Organisation<br />
und Funktion von Sozial- und Verwaltungsgerichtbarkeit<br />
und viele andere herangeführt.<br />
Wir hatten Workshops zur PR-Arbeit, zur Kommunikationsund<br />
Gesprächsführung und führten Planspiele durch zu<br />
Gesetzgebungsverfahren mit Frau Prof. Dr. Susanne Tiemann,<br />
die durch ihre Arbeit in Brüssel und im Bundestag uns mit<br />
vielen wichtigen Informationen zur Lobbyarbeit und dem<br />
Verlauf von Gesetzgebungen versorgen konnte.<br />
Natürlich besuchten wir auch den Bundestag und hatten<br />
einen Austausch mit 2 Mitgliedern des Bundestages, die<br />
Mitglieder im Gesundheitsausschuss waren.<br />
Highlight war der Ausflug nach Brüssel, wo wir den EU-Rat<br />
und die Vertretung der Bundeszahnärztekammer besuchten.<br />
Aber der Hauptteil des Studienganges waren natürlich die<br />
Vorträge, die zum Teil in Berlin stattfanden, zum Teil waren<br />
wir auch Gast in den Trägerschaften der Akademie, wie<br />
z.B. bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-<br />
Holstein in Kiel oder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />
in Münster. So kamen wir auch nach Koblenz und Hannover<br />
im Rahmen unserer Veranstaltungen. Dort wurden wir von<br />
den jeweiligen Gastgebern herzlich empfangen und<br />
waren dadurch in der Lage, Kontakte über die Grenzen der<br />
Bundesländer hinweg zu knüpfen. Insgesamt war das<br />
Knüpfen von Netzwerken ein wichtiger Bestandteil der<br />
Fortbildung in der Akademie und hat uns auch schon bei<br />
unserer Arbeit als Delegierte der Bundesversammlung sehr<br />
geholfen.<br />
Die Wochenenden waren immer sehr anstrengend, zum<br />
Teil hatten wir täglich 12 Stunden Vorlesung, dafür waren<br />
aber auch einige der Referenten sehr hochkarätig und<br />
überaus interessant.<br />
Dr. Anja Seltmann, Hamburg und Dr. Inga Holstermann, Bremen.<br />
Am Ende stand dann die Zertifikatsarbeit mit einem selbstgewählten<br />
Thema, welche dann zum Abschluss in einer<br />
kurzen Powerpoint-Präsentation vor der Gruppe vorgestellt<br />
wurde.<br />
Fazit: Zwei sehr anstrengende Jahre auch für unsere Mitarbeiter<br />
und Familienangehörige, die sich trotzdem gelohnt<br />
haben. Ich würde es auf jeden Fall wieder machen. Wir<br />
haben viel über Politik und Lobbyarbeit gelernt und den<br />
Verlauf von Gesetzgebungsverfahren. Wir haben Freunde<br />
fürs Leben dazu gewonnen und Regionen unserer Republik<br />
erkundet, in denen wir vorher noch nicht waren. <br />
—<br />
Dr. Tilli Hanßen, Jesteburg<br />
Anmeldungen zum 8. Studiengang der Akademie,<br />
der Mitte Februar 2014 beginnt, sind bis zum<br />
01.02.2014 noch möglich. Nähere Infos unter<br />
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17
Mundgesunde Ernährung<br />
Die Aufnahme von Nahrungsmitteln und<br />
Flüssigkeit zählt zu den lebensnotwendigen<br />
Grundbedürfnissen des Menschen. Ohne adäquate<br />
Zufuhr von für den Körper essenziellen Stoffen ist der<br />
Organismus nach kürzester Zeit nicht mehr funktionsfähig.<br />
Weil die Ernährung einem jeden Menschen im wahrsten<br />
Sinne des Wortes im Verlauf seiner evolutionsträchtigen<br />
Entwicklung in „Fleisch und Blut“ übergegangen ist, spricht<br />
man heutzutage von Ernährungsgewohnheiten, welche in<br />
der heutigen Zeit eine große Rolle bei der Nahrungsaufnahme<br />
spielen. Im Verlauf der Hominisation, also dem<br />
phylogenetischen Prozess des Menschwerdens, eignete<br />
sich der Homo sapiens einen omnivoren und generalistischen<br />
Ernährungsstil an. Ob er dabei zu Beginn jedoch<br />
lieber Pflanzen oder Fleisch verspeiste, ist heute wissenschaftlich<br />
umstritten. Das moderne Industriezeitalter<br />
brachte eine gravierende Veränderung der Ess- und<br />
Trinkgewohnheiten mit sich, neben körperlichen, geistigen,<br />
religiös-kulturellen und sozioökonomischen Einflussfaktoren<br />
spielt zunehmend der persönliche Genuss eine große Rolle<br />
bei der Nahrungswahl und -aufnahme.<br />
Ernährung und Gesundheit<br />
Je weniger der Mensch darauf achtet, was er zur Deckung<br />
seiner ernährungsbezogenen Elementarbedürfnisse benötigt<br />
und je mehr der Genuss bei der Nahrungsaufnahme in<br />
den Vordergrund tritt, desto wahrscheinlicher wird die potenzielle<br />
Schädigung der Gesundheit durch die Ernährung.<br />
Die Beantwortung der Frage „Essen wir uns krank?“ ist bei<br />
Betrachtung bestehender Gesundheitsrisiken nicht nur<br />
hochaktuell, sondern auch seit geraumer Zeit Gegenstand<br />
wissenschaftlicher Forschung. Soziale und ökonomische<br />
Einflussfaktoren auch auf Ernährung und Gesundheit fasste<br />
bereits Gregory 1843 mit der Behauptung „The greatest foe<br />
to health and long life is poverty.“ in „The Lancet“ passend<br />
zusammen. Es gilt heute als wissenschaftlich gesichert,<br />
dass soziale Schichtzugehörigkeit auf die Gesundheit der<br />
Bevölkerung Einfluss besitzt, nicht zuletzt aufgrund ernährungsbezogener<br />
Faktoren. 1,2<br />
Lässt man die mit dem Rauchen assoziierten Todesfälle<br />
außer Acht, führen in der Bundesrepublik in knapp 70 Prozent<br />
mit durch die Ernährung bedingte Krankheiten zum<br />
Tode. Das heißt, direkt oder indirekt ist die Nahrungsaufnahme<br />
bei mehr als zwei Drittel aller zum Tode führenden<br />
Krankheiten von Bedeutung. Dies sind vor allem Herzerkrankungen<br />
auf dem Boden eines Bluthochdrucks und<br />
Stoffwechselerkrankungen, vor allem der Diabetes mellitus.<br />
Auch Tumorerkrankungen, bei denen ca. 35 Prozent auf<br />
die Ernährung zurückzuführen sind, gehören wie ebenfalls<br />
direkt und indirekt Übergewicht und Adipositas zu nahrungsassoziierten<br />
Pathogeniefaktoren. 3 Obwohl letztere in den<br />
Sterblichkeitsstatistiken als Grundursache nur sehr selten<br />
auftreten, ist die Zunahme des Körpergewichts über die<br />
Norm in einer Vielzahl der Fälle Wegbereiter und Nährboden<br />
gesundheitlicher Schädigung. Neben der bekannten<br />
Relevanz für die allgemeine Gesundheit hat die Ernährung<br />
zusätzlich einen unvergleichbaren Einfluss auf die Mundund<br />
Zahngesundheit und das orale Wohlbefinden.<br />
Auswirkungen auf die Mundgesundheit<br />
Karies<br />
Es gilt seit geraumer Zeit als erwiesen, dass die Caries<br />
dentium, der chemoparasitären Theorie zufolge neben<br />
pathogenen Mikroorganismen auch Nahrungsbestandteile<br />
als Substrat zur Entstehung benötigt. 4-6 Vor allem niedermolekulare<br />
Kohlenhydrate wie Glucose, Fructose und<br />
Lactose, aber auch Saccharose haben ein relevantes kariogenes<br />
Potenzial. 7 Neben diesen landläufig als „Zucker“<br />
bezeichneten Mono- und Disacchariden hat auch Stärke<br />
(ein Polysaccharid) eine potenzielle kariogene Wirkung. Es<br />
gilt weiterhin in der Ernährung auf sogenannte „versteckte<br />
Zucker“ zu achten und hinzuweisen. Unter dieser Bezeichnung<br />
versteht man Lebensmittel, welche im alltäglichen<br />
Gebrauch nicht zu den Süßigkeiten gezählt werden und<br />
welche trotz fehlenden süßen Geschmacks mitunter eine<br />
enorme Menge an Zucker enthalten können. So besitzen<br />
beispielsweise Dosenfisch, Tomatenketchup, Salzgebäck,<br />
aber auch die meisten Fertiggerichte bis zu 30 bis 40<br />
18 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Prozent Zuckergehalt (v. a. Saccharose). (Abb. 1a, b)<br />
Zu Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war<br />
erstmalig ein Rückgang der Kariesprävalenz von Kindern<br />
und Jugendlichen in Deutschland zu beobachten, jedoch<br />
hat seitdem eine wissenschaftlich belegte Polarisierung<br />
des Kariesbefalls stattgefunden. 8 Demnach vereinigten<br />
10,2 Prozent der 12-Jährigen mehr als die Hälfte der<br />
Gesamtkarieserfahrung (61,1 Prozent). Trotz positiver<br />
Entwicklungen in Prävention und Prophylaxe zeigen lokale<br />
Tendenzen jedoch eine Zunahme des Kariesbefalls der<br />
ersten Dentition. Pieper konnte zusätzlich in epidemiologischen<br />
Studien zeigen, dass eine unzureichende Sanierungsgesamtheit<br />
der Karies der ersten Dentition besteht. 9 Eigenen<br />
Untersuchungen zufolge besteht hinsichtlich ungesunder<br />
Ernährung und einem hierdurch bedingten erhöhten Body-<br />
Mass-Index eine Zunahme der durchschnittlichen Kariesfrequenz<br />
bei adipösen Kindern und Jugendlichen. 10<br />
Erosionen<br />
Erosionsbedingte Zahnschäden gehen zurück auf eine<br />
mechanische Abnutzung von durch Säureeinwirkung geschwächter<br />
Zahnhartsubstanz. Eine Beteiligung von bakteriellen<br />
Mikroorganismen spielt bei diesen Vorgängen der<br />
Entmineralisierung demnach keine Rolle. 11 Vielmehr leistet<br />
eine intrinsische (Bulimie, Sodbrennen, Reflux) oder extrinsische<br />
(säurehaltige Lebensmittel) Säurebelastung den<br />
tribochemischen Zahnhartsubstanzverlusten, wie Attrition<br />
und Abrasion Vorschub, solange die remineralisierende<br />
Potenz des Speichels nicht neutralisierend wirken kann,<br />
bevor es zur mechanischen Belastung kommt. 12 Es gilt<br />
festzuhalten, dass in Folge sich verändernder Konsumgewohnheiten<br />
erosive Zahnhartsubstanzverluste an Bedeutung<br />
zunehmen. Häufiger und regelmäßiger Konsum<br />
säurehaltiger Getränke wie Softdrinks, Fruchtsaftgetränke,<br />
Limonaden oder Brausen kann zu massiven Defekten der<br />
Zahnhartsubstanz führen, welche in der Regel eine große<br />
Herausforderung an Prophylaxe und Restauration stellen.<br />
Bei der Bewertung und Diagnostik erosiver Zahnhartsubstanzverluste<br />
spielen neben der Ernährungsanamnese vor<br />
allem Speichelfaktoren wie Fließrate, Pufferkapazität und<br />
pH-Wert, aber auch die Zahnanatomie und -morphologie<br />
und das Mundhygieneverhalten eine Rolle. Untersuchungen<br />
zeigten, dass der für die Entstehung von Entmineralisierungen<br />
des Zahnschmelzes kritische pH-Wert des oralen<br />
Milieus bei 5,5 liegt (der des Milchzahnschmelzes sogar<br />
noch höher bei 6,3 bis 6,5). 13,14<br />
Schiffner et al. konnten zeigen, dass die Prävalenz dentaler<br />
Erosionen im Zeitraum von 1990 bis 1999 doppelt so<br />
hoch wie von 1977 bis 1989 war und dass mehr als die<br />
Hälfte der Molaren Erosionen des Grades 1 besitzen<br />
(schwach ausgeprägte Läsion). 15 Es kann also bei stetig<br />
steigender Konsumentwicklung säurehaltiger Getränke mit<br />
einer zunehmenden Ausweitung des Problems erosiver<br />
Zahnschäden gerechnet werden. Im Bezug auf die erste<br />
Dentition gilt als empirisch belegt, dass neben einer höheren<br />
Prävalenz von Erosionen im Milchgebiss 16 die Trinkgewohnheiten<br />
als ein wesentlicher Faktor bei deren Entstehung<br />
anzusehen sind. 17 Untersuchungen zu säurehaltigen Getränken<br />
wie Wein oder Fruchtsäfte konnten ein erhebliches<br />
erosives Potenzial dieser Lebensmittel belegen, des Weiteren<br />
konnte eine Verringerung der Härte des Schmelzes nach<br />
deren Exposition erkannt werden. 18-20 Eigene In-vitro-Untersuchungen<br />
mit Digitalmikroskopie und Elektronenstrahl-<br />
Mikrosondenanalyse konnten diese Ergebnisse bestätigen<br />
und einen Verlust elementarer Schmelzbestandteile wie<br />
Calcium, Phosphor und Sauerstoff in Tiefen bis zu 40 µm<br />
und bis zu 19,5 mg/dl/25 mm 2 (für beispielsweise Calcium)<br />
nach Inkubation belegen (Abb. 2 a-c). 21-23<br />
Parodontopathien<br />
Der Parodontitis als bakteriell bedingte, entzündliche Erkrankung<br />
des Zahnhalteapparates liegt – so zeigen heutige<br />
Erkenntnisse – eine multifaktorielle Pathogenese in einem<br />
hierfür genetisch prädispositionierten Individuum zugrunde. <br />
Fotos: Dr. M. Försch, Prof. Dr. B. Willershausen<br />
F A C H L I C H E S<br />
Abb. 1 a, b: Ausgeprägte kariöse Destruktionen der Zahnhartsubstanz durch extrem zuckerhaltige Ernährung<br />
und nicht sachgemäße Mundhygiene.<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
19
dass nicht nur die Adipositas an sich, sondern auch das<br />
Verteilungsmuster des Fettgewebes einen wesentlichen<br />
Faktor darstellt. Abdominal betontes Übergewicht (häufiger<br />
bei Männern) ist im Bezug auf die Entwicklung von Parodontitis<br />
als kritischer zu bewerten. 25 Generelle Erklärungsversuche<br />
zielen auf die vermehrt im Fettgewebe stattfindende<br />
Produktion von proinflammatorischen Substanzen (wie<br />
Zytokinen und Hormonen) ab, welche nicht nur chronischinflammatorische<br />
Prozesse unterstützen, sondern auch auf<br />
die Osteogenese und somit die Knochendichte Einfluss<br />
nehmen. 26 Zu diesen als adipositasassoziierte Biomarker<br />
bezeichneten Substanzen und ihren Interaktion im Organismus<br />
müssen jedoch weitere Studien, auch im Bezug<br />
auf die Parodontopathien in Zukunft Klarheit schaffen.<br />
Neben Übergewicht und Adipositas hat die Ernährung aber<br />
auch bei bestehender körperlicher Mangelversorgung mit<br />
für den Organismus wichtigen Nahrungsbestandteilen einen<br />
gesicherten Einfluss auf den Zahnhalteapparat. So gilt der<br />
kausale Zusammenhang zwischen Vitamin-C-Mangel und<br />
parodontalen Erkrankungen nicht nur bei den von Skorbut<br />
geplagten Seefahrern des 18. Jahrhunderts als bekannt. Es<br />
wird davon ausgegangen, dass Vitamin-C- und -B-Komplexe<br />
sowie Folsäure durch ihre Beteiligung an zahlreichen Zellfunktionen<br />
und Syntheseabläufen bei Mangelkonzentrationen<br />
auch die parodontale Situation und den inflammatorischen<br />
Grad negativ beeinflussen. 27,28 So zeigen Studien<br />
unter anderem parodontalen Attachementgewinn nach<br />
offener Kürettage bei postoperativer Gabe von Vitamin-B-<br />
Komplexen im Vergleich zu randomisierten Kontrollgruppen<br />
(Abb. 3 a, b). 29<br />
Obwohl der vorliegende Evidenzgrad eine endgültige Therapieempfehlung<br />
noch nicht in Gänze zulässt, kann gesagt<br />
werden, dass neben Gewichtsreduktion bis zum Normalgewicht<br />
und körperlicher Bewegung auch eine ausgewogene<br />
und gesunde Ernährung zu einer Erhöhung der Wirtsimmunität<br />
und einem besseren oralen und allgemeinen<br />
Befinden führen kann.<br />
Abb. 2 a-c: Verschiedene Formen von erosiven Schädigungen<br />
der Zahnhartsubstanz; neben muldenförmigen Defekten finden<br />
sich häufig glasig-durchscheinende Schmelzareale insbesondere<br />
im Inzisalbereich.<br />
Wichtigen Einfluss auf die Entstehung und Progredienz<br />
der Parodontitis haben Lebensstil und Ernährung. So spielt<br />
gerade die abnorme Erhöhung des Köpergewichtes und<br />
vor allem des Körperfettanteils einen kausalen Zusammenhang<br />
bei der Entstehung einer entzündlichen Erkrankung<br />
des Zahnhalteapparates. 24 Vielfach konnte der Zusammenhang<br />
zwischen einem erhöhten Quetelet-Index (BMI-) und<br />
einer Zunahme der parodontalen Erkrankungen in Querschnittsstudien<br />
gezeigt werden. Weiterhin gilt als gesichert,<br />
Allgemeine Therapieempfehlungen<br />
Was gilt es, mit Blick auf die Ernährung zu beachten? Nicht<br />
nur die angeführten Schädigungen der allgemeinen und<br />
der Mundgesundheit erfordern eine Ernährungslenkung im<br />
Einklang mit Prävention und dem interdisziplinären „Blick<br />
über den Tellerrand“. Der Patient sollte in Bezug auf<br />
Konsum von zucker- und säurehaltigen Getränken deutlich<br />
über potenzielle Gefahren und Auswirkungen aufgeklärt<br />
werden. Insbesondere muss auf „versteckte“ Zucker<br />
(beispielsweise in Fruchtsaftschorlen, etc.) in Kombination<br />
mit Frucht- oder Kohlensäure sowie das Zurückgreifen auf<br />
Zuckeraustausch- und Ersatzstoffe ausführlich hingewiesen<br />
werden. In der aktuellen Patienteninformation der DGZMK<br />
wird diesbezüglich erläutert, dass ein kompletter Verzicht<br />
20 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Abb. 3 a, b: Übergewichtige Patienten mit schlechtem Parodontalzustand.<br />
auf Zucker weder vonnöten noch sinnvoll erscheint, sondern<br />
eine Reduktion der aufgenommenen Zuckermenge,<br />
vor allem im Rahmen kleiner „süßer“ Zwischenmahlzeiten,<br />
viel wichtiger ist.<br />
Der häuslichen Plaquekontrolle gilt es in diesem Zusammenhang<br />
höchste Aufmerksamkeit (ab dem ersten Milchzahn)<br />
zu schenken. Hierzu wird in Bezug auf die Nahrungsaufnahme<br />
wissenschaftlich vertreten, dass die Berücksichtigung<br />
der individuellen Lebensverhältnisse und persönlichen<br />
Alltagsroutine mindestens genauso sinnvoll erscheint wie<br />
die Bedeutung einer gereinigten Mundhöhle nach der<br />
Nahrungsaufnahme. Mit Blick auf erosiv wirksame<br />
Getränke und Lebensmittel gilt eine direkte mechanische<br />
Zahnreinigung als kontraindiziert. Laut unterschiedlichen<br />
Meinungen sollte hier zwischen 20 und 60 Minuten<br />
gewartet werden, um Substanzdefekten an der chemisch<br />
angegriffenen Zahnhartsubstanz nicht Vorschub zu leisten.<br />
Ernährungsempfehlungen zur parodontalen Gesundheit<br />
müssen primär abzielen auf ausgewogene und gesunde<br />
Kost, welche neben einer Versorgung mit notwendigen<br />
Nährstoffen, Spurenelementen und Vitaminen auch ein<br />
Vermeiden von Übergewicht im Blick haben. Die Forderung<br />
nach solchen Empfehlungen durch den Zahnarzt 30 könnte<br />
in Zukunft in gezielten Diätprogrammen, wie sie bereits bei<br />
beispielsweise entzündlichen Darmerkrankungen etabliert<br />
sind, münden. 31 <br />
—<br />
Dr. Moritz Försch<br />
Prof. Dr. Dipl. Chem. Brita Willershausen<br />
Quelle: tzb 06/2011<br />
Korrespondenzanschrift/Literaturverzeichnis<br />
Prof. Dr. Dipl. Chem. Brita Willershausen<br />
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität<br />
Mainz<br />
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde<br />
Augustusplatz 2, 55131 Mainz<br />
Tel.: 06131 17 7246, Fax: 06131 17-3406<br />
Email: brita.willershausen@unimedizin-mainz.de<br />
Internet: www.unimedizin-mainz.de/zahnerhaltungskunde/uebersicht.html<br />
Literaturliste bei den Verfassern<br />
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– Anzeige –<br />
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21
Keuchhusten –<br />
eine vergessene Erkrankung?<br />
Ein Alarmsignal sind die Nachrichten, dass seit<br />
einigen Jahren Keuchhusten-Erkrankungen<br />
immer häufiger auch bei Erwachsenen auftreten. Noch<br />
1995 waren an Keuchhusten (Pertussis) schwerpunktmäßig<br />
Jugendliche erkrankt, im Jahr 2008 lag das durchschnittliche<br />
Alter eines Keuchhusten-Patienten schon bei 42 Jahren.<br />
In Sachsen etwa nahmen die Erkrankungsfälle seit Jahren<br />
kontinuierlich zu. Die Durchimpfungsrate bei den unter 16-<br />
Jährigen lag 2011 nur bei knapp 68 Prozent. Schätzungen<br />
ergaben bei Erwachsenen einen noch geringeren Anteil.<br />
Lag die Erkrankungsrate in diesem Bundesland 1989/1990<br />
noch bei 0,4 Fällen pro 100 000 Einwohner, so stieg sie<br />
bis heute um das Fünfzigfache an. Da es in Deutschland<br />
keine einheitliche Meldepflicht für Pertussis gibt, stehen<br />
zuverlässige Daten nur aus den Bundesländern Brandenburg,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />
und Thüringen zur Verfügung: 2011 erkrankten in diesen<br />
Bundesländern 4193 Menschen an Keuchhusten, in diesem<br />
Jahr wurden bisher bereits 3037 Fälle gemeldet.<br />
Der Keuchhusten ist eine bakterielle Infektionserkrankung,<br />
die durch das gramnegative Stäbchen Bordetella pertussis<br />
hervorgerufen wird. Die ersten Beschreibungen gehen in<br />
Europa auf den Beginn des 16. Jahrhunderts zurück. Eine<br />
© Coloures-Pic/Fotolia.com<br />
Identifizierung gelang 1906 Bordet und Genou. Das einzige<br />
Reservoir des Erregers ist der Mensch. Seine Rückzugsgebiete<br />
sind die Epithelzellen im Nasen- und Rachenraum,<br />
auf und in denen er lange Zeit persistieren kann.<br />
Krankheitsverlauf<br />
Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Krankheit. Die Infektion<br />
beginnt mit der Übertragung des Infektionserregers<br />
mittel Flüssigkeitspartikel („Tröpfchen“). Darauf folgt in der<br />
Regel eine Inkubationszeit von 7 bis 21 Tagen. Das Krankheitsbild<br />
lässt sich in drei verschiedene Stadien einteilen:<br />
das Stadium catarrhale, das Stadium convulsivum und das<br />
Stadium decrementi. Die ersten Krankheitssymptome sind<br />
recht untypisch und unterscheiden sich nicht von „normalen“<br />
erkältungsähnlichen Anzeichen, beginnend mit Niesen,<br />
Schnupfen, Heiserkeit und Entzündungsreaktion der Bindehäute<br />
(=Stadium catarrhale). Diese Symptomatik steigert<br />
sich in der Regel ein bis zwei Wochen nach den ersten<br />
Anzeichen in die typischen stakkatoartigen Hustenanfälle,<br />
Atemnot, Schlafstörung bis hin zu Erbrechen und Appetitlosigkeit.<br />
Diese Hustenanfälle können besonders für Säuglinge<br />
und Kleinkinder lebensbedrohlich sein. Als zusätzliche<br />
Komplikationen gesellen sich u. a. Bronchitis, Lungen- oder<br />
Mittelohrentzündung bis hin zu einer Keuchhusten-Enzephalopathie<br />
hinzu (=Stadium convulsivum). Vom Auftreten<br />
des ersten Hustens hält die Ansteckungsgefahr ohne Therapie<br />
etwa fünf Wochen an. Im letzten Stadium (Stadium<br />
decrementi) verläuft die Genesung nur langsam und<br />
dauert in den meisten Fällen etwa sechs Wochen. Danach<br />
kann die Hustenanfälligkeit noch für mehrere Monate<br />
bestehen bleiben.<br />
Differenzialdiagnostik<br />
Es gibt weitere Infektionserreger, die eine dem Keuchhusten<br />
ähnliche Symptomatik hervorrufen, z. B. RSV, Adenoviren,<br />
Moraxella catarrhalis, Mykoplasma pneumoniae und Chlamydia<br />
pneumoniae.<br />
Problematisch beim Keuchhusten ist vor allem die richtige<br />
und rasche Diagnose. Denn eine Therapie mit Antibiotika<br />
ist nur dann sinnvoll, wenn sie in den ersten Wochen der<br />
Erkrankung erfolgt. Eine Antibiotikatherapie ist auch für<br />
Patienten sinnvoll, solange sie Bordetellen ausscheiden,<br />
22 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
denn so kann zumindest die Ansteckungsgefahr gestoppt<br />
werden (Erregernachweis!). Danach lassen sich meist nur<br />
noch die Symptome lindern.<br />
Diagnostik: In den vergangenen Jahren hat sich der Nachweis<br />
von Bordetella pertussis von der kulturellen Anzucht<br />
hin zu modernen Nachweisverfahren verschoben. Für<br />
einen sicheren direkten Erregernachweis gilt heute die PCR<br />
(Polymerase-Ketten-Reaktion) als „goldener Standard“.<br />
Diese Testmethode spürt das Genom des Krankheitserregers<br />
auf. Das Ergebnis des Erregernachweises liegt innerhalb<br />
24 Stunden vor. Diese Diagnostik erfasst sowohl lebende<br />
wie bereits abgetötete Bakterien. Daher ist diese Nachweismethode<br />
auch als Kontrolluntersuchung nach Antibiotikatherapie<br />
anwendbar.<br />
Wird mit der Diagnostik lange gewartet, so ist ein direkter<br />
Erregernachweis in der Regel negativ. Zur Abklärung einer<br />
Ansteckung mit Bordetella pertussis gibt die Serologie eine<br />
Antwort. Ca. vier bis fünf Wochen nach einer Infektion mit<br />
B pertussis setzt die Antikörperbildung ein. Man bedenke,<br />
dass die Serodiagnose immer eine retrospektive Diagnose<br />
darstellt. Nach einer Infektion mit B pertussis werden<br />
zuerst IgM- und später IgG- sowie IgA-Antikörper gebildet.<br />
IgA und IgM fallen nach 3-5 Monaten wieder ab, der IgG-<br />
Titer bleibt langfristig bestehen.<br />
Prävention<br />
Eine wirkungsvolle Präventivmaßnahme ist die Impfung.<br />
70 bis 80 Prozent der nicht geeimpften Menschen, die<br />
zum ersten Mal mit dem Erreger in Kontakt kommen,<br />
werden infiziert und erkranken an Keuchhusten. In den<br />
letzten Jahren ist die Zahl der Keuchhustenerkrankungen in<br />
Deutschland wieder gestiegen, weil immer weniger Eltern<br />
ihre Kinder impfen lassen. Außerdem können sich auch<br />
geimpfte Menschen wegen der begrenzten Dauer des<br />
Impfschutzes wieder neu infizieren und auch eine bereits<br />
durchgemachte Erkrankung schützt nicht lebenslang vor<br />
einer Neuinfektion. Daher gilt seit Juli 2009 auch eine<br />
Impfempfehlung für alle Erwachsenen. Besonders bedenklich<br />
ist, dass die wochenlang hustenden Erwachsenen ihre<br />
Erreger z. B. an Säuglinge, mit denen sie Kontakt haben,<br />
weitergeben können.<br />
Das Infektionsschutzgesetz regelt das Arbeitsausübungsverbot<br />
bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten. So<br />
dürfen an Pertussis erkrankte Personen und Personen mit<br />
Keuchhustenverdacht in Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-,<br />
Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten<br />
nicht ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten<br />
haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung<br />
der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Eine<br />
Meldepflicht besteht bei dieser Erkrankung nur in den<br />
Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />
Therapie<br />
Bei Pertussis sollte Erythromycin als Antiinfektivum der Wahl<br />
möglichst schon im Stadium catarrhale zur Anwendung<br />
gelangen; alternativ kommen weitere Makrolide wie<br />
Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin sowie<br />
auch Cotrimoxazol zur Anwendung. Der Einsatz oraler<br />
Penicilline und oraler Cephalosporine wird von den Fachgesellschaften<br />
nicht mehr empfohlen, da in einigen Fällen<br />
Resistenzen beobachtet worden sind.<br />
Unter antiinfektiver Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit<br />
nach etwa fünf Tagen. Die durchgemachte Erkrankung<br />
hinterlässt eine nicht andauernde Immunität. Daher kann<br />
immer wieder eine Ansteckung vom Infizierten auf einen<br />
anderen nicht geschützten Menschen erfolgen.<br />
Impfempfehlungen<br />
Für alle Erwachsenen empfiehlt die Ständige Impfkommission<br />
(STIKO), die nächste fällige Tetanus (Td)-Impfung einmalig<br />
als Kombinationsimpfung mit reduziertem Diphtherie- und<br />
Pertussis-Antigengehalt (Tdap-Kombinationsimpfung). Bei<br />
bestehender Indikation zur Pertussis-Impfung kann dies<br />
auch dann erfolgen, wenn in einem Zeitraum von weniger<br />
als fünf Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft<br />
worden ist (s. dazu Epid Bull 33/2009). Ein Schutz gegen<br />
Pertussis kann bei älteren Kindern und Erwachsenen<br />
bereits durch die einmalige Gabe eines Kombinationsimpfstoffes<br />
mit Pertussis-Komponenten erreicht werden, weil<br />
bei der derzeitigen Durchseuchung mit Bordetella pertussis<br />
der Impfling im Allgemeinen nicht mehr immunologisch<br />
naiv gegen Pertussis ist. In einer Studie wurde bei über 90<br />
Prozent der Geimpften ab dem Alter von elf Jahren bereits<br />
durch eine Impfdosis eine Immunantwort induziert.<br />
Für die im Gesundheitswesen Tätigen regelt die STIKO den<br />
Umfang der Impfauffrischungen. Diese besagt: „Impfungen<br />
auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach<br />
Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/<br />
Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge (ArbMedVV), dem IfGS § 42 und aus hygienischer<br />
Indikation“. <br />
—<br />
Diplom-Biologe Wolfgang Falk<br />
Quelle: tzb 12/2012<br />
Korrespondenzanschrift<br />
Diplom-Biologe Wolfgang Falk<br />
Labor Dr. Hauss – Oro-Dentale Mikrobiologie<br />
Bergstr. 26, 24103 Kiel<br />
Tel. 0431 9865590, Fax 0431 9865599<br />
E-Mail: w.falk@odm-kiel.de<br />
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23
Die Fluoridierungsschiene –<br />
Prävention der Strahlenkaries<br />
Im Rahmen des interdisziplinären Therapiekonzepts<br />
maligner Kopf-Hals-Tumore, kommt neben Mund-,<br />
Kiefer-, Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen-Ohrenheilkunde,<br />
Onkologie und Strahlentherapie auch der Zahnmedizin<br />
eine bedeutende Rolle in der Patientenbetreuung zu.<br />
Nach primärer Operation gilt es vor allem die im Rahmen<br />
einer Bestrahlung zu erwartenden akuten Nebenwirkungen,<br />
wie Strahlenkaries, Mucositis und radiogene Xerostomie,<br />
zu kennen und diese nach Möglichkeit durch<br />
präventive Maßnahmen zu verhindern, oder aber bei<br />
Auftreten entsprechend zu therapieren (Supportivtherapie).<br />
Der folgende Artikel befasst sich vornehmlich mit der<br />
Prävention der Strahlenkaries durch den Zahnarzt. Durch<br />
Anfertigung und Anleitung zur Verwendung einer Fluoridierungsschiene<br />
ist dem Zahnarzt eine effektive Maßnahme<br />
zur Vermeidung des Auftretens einer Strahlenkaries<br />
bei Patienten unter Radiatio gegeben, welche sich<br />
im klinischen Alltag ohne größeren Aufwand leicht<br />
durchführen lässt.<br />
Die Rolle der Strahlentherapie bei der<br />
Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren<br />
Innerhalb des multimodalen Therapiekonzepts von Kopf-<br />
Hals-Tumoren stellt, neben der Chirurgie und Chemotherapie,<br />
die Bestrahlung eine etablierte Therapieform dar. Nahezu<br />
die Hälfte der Patienten mit Kopf-Hals-Tumor erfahren im<br />
Rahmen der Therapie eine Bestrahlung [1]. In vielen Fällen<br />
wird nach primärer Operation mit dem Ziel der vollständigen<br />
Resektion des Tumors, abhängig von der TNM-Klassifikation<br />
(Tumorgröße >T2, Lymphknotenstatus >N1, R1, Lymphangiosis/<br />
Hämangiosis carcinomatosa), eine sequentiell fraktionierte<br />
Bestrahlung (i.d.R. 60Gy) angeschlossen (adjuvantes Konzept).<br />
Abhängig vom Primärbefund werden Tumoren sogar<br />
mittels primärer Radiochemotherapie kuriert, an die sich<br />
dann ggfs. eine Operation anschließt (neoadjuvantes Konzept).<br />
Ebenso ist die alleinige, ggf. auch palliative Strahlentherapie<br />
bekannt. Verbliebene Tumorzellen sollen durch<br />
die Bestrahlung in den programmierten Zelltod überführt<br />
werden, da sich die biologischen Effekte der ioniserenden<br />
Strahlung vornehmlich auf Zellen mit erhöhter Teilungsrate<br />
(Tumorzellen) auswirken. Gleichzeitig erklärt dies auch bei<br />
einer Bestrahlung im Kopf- Hals-Bereich das Nebenwirkungsspektrum<br />
von Radioderm, radiogener Mukositis, Radioxerostomie<br />
sowie Strahlenkaries und infizierte Osteoradionekrose<br />
(IORN) durch Schäden an Haut, (Mund-)Schleimhaut,<br />
Speicheldrüsen sowie Zähnen und Kieferknochen.<br />
Strahlenkaries – Zentrale Nebenwirkung<br />
einer Bestrahlungstherapie<br />
Die im Rahmen der Radiatio auftretende schmerzhafte<br />
Mucositis [2] macht eine suffiziente Mundhygiene oftmals<br />
unmöglich. Eine eingeschränkte orale Hygiene und die<br />
durch die Bestrahlung bedingte Xerostomie können zur<br />
Entwicklung einer Strahlenkaries und konsekutivem Zahnverlust<br />
führen. Typischerweise manifestiert sich die radiogene<br />
Karies vor allem im Zahnhalsbereich (Abbildung 1) [3].<br />
Bei der Ätiologie wird die direkte von der indirekten<br />
Strahlenwirkung unterschieden: Zur Entwicklung einer indi-<br />
Fotos: © Dr. M. Krüger, Univ.-Prof. Dr. Dr. B. Al-Nawas<br />
Abb. 1: Strahlenkaries-Patientin mit<br />
Osteosarkom des Oberkiefers nach<br />
70Gray Bestrahlung.<br />
Abb. 2: Fluoridierungsschienen auf Oberkiefer- und Unterkiefermodell,<br />
nach Anfertigung durch Zahntechniker.<br />
24 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
ekten Strahlenkaries kommt es durch die durch die ionisierende<br />
Strahlung geschädigten Speicheldrüsen mit konsekutiver<br />
Xerostomie [4-6]. Der verminderte Speichelfluss<br />
und die veränderte chemische Zusammensetzung des<br />
Speichels [7-9] bedingen eine Veränderung der bakteriellen<br />
Mischflora zu Gunsten azidogener Bakterien mit hoher<br />
kariogener Aktivität [6, 10]. Weitere Faktoren, die die<br />
Entwicklung der indirekten Strahlenkaries begünstigen,<br />
sind neben der schmerzhaften Mucositis eine mangelnde<br />
Kooperationsbereitschaft und insuffiziente Mundhygiene vor<br />
allem bei Patienten mit Nikotin- und Alkoholanamnese [11].<br />
Die direkte Strahlenwirkung bewirkt eine Degeneration der<br />
Odontoblastenfortsätze mit Obliteration der Dentinkanälchen<br />
und gestörter Nutrition von grenznahem Dentin und Schmelz<br />
mit konsekutiver Zerstörung ganzer Schmelzareale [12, 13].<br />
Außerdem scheint der Schmelz nach Bestrahlung weniger<br />
resistent gegenüber Säureangriffen zu sein [14]. Eine<br />
verstärkte Fluoridierung der Zähne unter Bestrahlung kann<br />
somit helfen das Auftreten einer Strahlenkaries zu verhindern.<br />
Ein einfaches aber probates Mittel zur Prävention der<br />
Strahlenkaries ist die Anfertigung und Anwendung von<br />
Fluoridierungsschienen für die Zeit der Bestrahlung durch<br />
den Zahnarzt, mit denen eine zweitägige Fluoridierung der<br />
Zähne durchgeführt werden sollte, um eine ausreichende<br />
Protektion des Zahnschmelz während der Bestrahlung zu<br />
erreichen. Da die orale Gesundheitsfürsorge in zahnärztlichen<br />
Händen professionell aufgehoben ist, fällt die Prävention<br />
der Strahlenkaries auch zweifelsohne in das zahnärztliche<br />
Aufgabengebiet bei der interdisziplinären Betreuung von<br />
Bestrahlungspatienten.<br />
Weitere Aufgaben des Zahnarztes bei der<br />
Betreuung von Bestrahlungspatienten<br />
Neben der Anfertigung einer Fluoridierungsschiene sollte<br />
nach Indikationsstellung für eine Strahlentherapie ein<br />
sorgfältiger klinischer wie radiologischer (OPTG/Zahnfilme)<br />
Befund durch den erfahrenen Zahnarzt erhoben werden,<br />
ggf. kann die Überweisung in die MKG-Chirurgie sinnvoll<br />
sein. Erhaltungswürdige aber erkrankte Zähne müssen<br />
kurzfristig durch konservierende Maßnahmen therapiert<br />
werden und eventuell scharfe Kanten abgetragen werden.<br />
Weiterhin ist es sinnvoll, die Mundhygiene durch professionelle<br />
Zahnreinigung und ausführliche Instruktionen vor<br />
einer Bestrahlung zu optimieren. Die Indikation zur Extraktion<br />
nichterhaltungswürdiger, kariöser und stark parodontal<br />
geschädigter Zähne richtet sich nach der individuellen<br />
Risikoeinschätzung (Zahn im Strahlenfeld, Dosis >50Gy,<br />
schlechte Compliance, Gesamtprognose des Patienten). Bei<br />
der Planung ist zu beachten, dass durch dentale Komplikationen<br />
(Gingivitis, Parodontitis, apikale Ostitiden, Abszesse)<br />
prospektiv eine Unterbrechung der Radiotherapie unbedingt<br />
zu vermeiden ist. Diese hätte deutlich negative Auswirkungen<br />
auf den Erfolg der Tumortherapie.<br />
DR. MED., CAND. MED. DENT.<br />
MAXIMILIAN KRÜGER<br />
Studium der Medizin und<br />
Zahnmedizin an der Johannes<br />
Gutenberg-Universität Mainz<br />
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an<br />
der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie –<br />
plastische Operationen, Universitätsmedizin Mainz<br />
Assistenzarzt in Weiterbildung der Klinik für Mund-,<br />
Kiefer- und Gesichtschirurgie – plastische Operationen,<br />
Universitätsmedizin Mainz<br />
UNIV.-PROF. DR. MED. DR.<br />
MED. DENT. BILAL AL-NAWAS<br />
Studium der Medizin und Zahnmedizin<br />
in Frankfurt, Saarbrücken<br />
und Zürich<br />
Facharzt für Mund-Kiefer und<br />
Gesichtschirurgie<br />
Habilitation und Venia legendi im Fach Mund-, Kieferund<br />
Gesichtschirurgie<br />
Zusatzbezeichnung Plastische Operationen<br />
Gastprofessur an der Kyung Hee University Department of<br />
Oral and Maxillofacial Surgery, Seoul, Korea<br />
W2-Professur für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />
an der Universitätsmedizin Mainz (Direktor: Prof. Dr. Dr.<br />
W. Wagner)<br />
Leitender Oberarzt der Klinik für Mund-, Kiefer- und<br />
Gesichtschirurgie – plastische Operationen, Universitätsmedizin<br />
Mainz<br />
Herstellung der Fluoridierungsschienen<br />
Nach Durchführung der oben genannten konservierenden<br />
und chirurgischen Maßnahmen erfolgt eine Alginatabformung<br />
des Ober- und Unterkiefers. Gegebenenfalls kann<br />
die Abformung auch vor der Durchführung der geplanten<br />
Zahnextraktionen vorgenommen werden. Dem zahntechnischen<br />
Labor sollte dann jedoch mitgeteilt werden, welche<br />
Zähne radiert werden müssen, um einen suffizienten Sitz<br />
der Schiene zu gewährleisten. Im zahntechnischen Labor<br />
werden anhand der Abformungen Gipsmodelle der Kiefer<br />
hergestellt und die entsprechenden Zähne gegebenenfalls<br />
radiert. Mit einem Tiefziehgerät erfolgt die Anfertigung der<br />
Schienen. Stark unter sich gehende Bereiche sollten mit<br />
thermoresistentem Wachs ausgeblockt werden, um ein<br />
beschädigungsfreies Abnehmen der Schiene vom Modell<br />
zu gewährleisten. Die Schiene sollte aus flexiblem <br />
Fotos: privat<br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
25
Abb. 3: Schienen nach Feinanpassung<br />
am Patient.<br />
Abb. 4: Fluoridierungsschienen in situ.<br />
Abb. 5: Wangenretraktoren für<br />
Ober- und Unterkiefer.<br />
Kunststoff (z.B. Firma ERCODENT ® ) hergestellt werden und<br />
in der Regel eine Stärke von 1,5 mm aufweisen. Weiterhin<br />
soll die Schiene dem Modell direkt anliegen und Zähne<br />
wie fixierte Gingiva abdecken. Die Schienen werden mit<br />
Modell vom zahntechnischen Labor an die Praxis zurückgesandt<br />
(Abbildung 1).<br />
Anpassung der Schiene durch den Zahnarzt<br />
und weitere Betreuung<br />
In der zahnärztlichen Praxis erfolgt dann die Anpassung<br />
der Schienen im Mund des Patienten. Hierbei ist auf einen<br />
festen Sitz zu achten. Störende Kanten oder Bereiche,<br />
welche zur Entwicklung von Druckstellen führen könnten,<br />
sind mittels Kunststofffräse abzutragen (Abbildung 2).<br />
Die Handhabung der Schienen sollte dem Patienten vor<br />
Beginn der Bestrahlung demonstriert werden. Außerdem<br />
sollte, zusätzlich zu der durch die Strahlentherapeuten<br />
erfolgten Aufklärung, eine Aufklärung über die zu erwartenden<br />
Nebenwirkungen der Bestrahlung aus zahnärztlicher<br />
Sicht erfolgen.<br />
Weiterhin sollte der Patient angewiesen werden, die Schienen<br />
zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahncreme zu<br />
befüllen und die Schienen für 10 bis 15 Minuten zu tragen<br />
(Abbildung 3). Hierzu eignen sich gängige Zahncremes mit<br />
gesteigertem Fluoridgehalt (z.B. elmex gelee ® ). Während<br />
der Bestrahlung erfolgen klinische Kontrollen des Patienten<br />
zur Hälfte und am Ende der Bestrahlung. Hier sollte erneut<br />
ein sorgfältiger Befund erhoben werden und im Falle einer<br />
Mucositis eine symptomatische Therapie eingeleitet werden,<br />
um die Beschwerden zu lindern. Schmerzstillende<br />
Pantothensäure-Lösungen (Bepanthen ® ), ggf. versetzt mit<br />
Lidocaingel, eignen sich, um die Symptome zu lindern. Im<br />
Falle eines Pilzbefalls kommen topische Antimykotika zum<br />
Einsatz (Amphomoronal ® / Nystatin ® ). Die Fluoridierung<br />
sollte außerdem über die Zeit der Radiatio hinaus für vier<br />
bis sechs Wochen fortgeführt werden.<br />
Wangenretraktoren<br />
Die Fluoridierungsschienen dürfen nicht mit den Wangenretraktoren<br />
verwechselt werden. Letztere sind deutlich dicker<br />
und aus weichem Kunststoff hergestellt (Abbildung 5). Sie<br />
kommen zum Einsatz, wenn metallische Restaurationen<br />
vorliegen. Ein direkter Kontakt der Schleimhaut mit diesen<br />
Materialien führt unter der Bestrahlung zu Dosisspitzen<br />
und damit gehäuft zu Strahlenulzerationen. Häufig ist es<br />
also erforderlich für einen Patienten zwei Sätze, namentlich<br />
Fluoridierungs- und Wangenretraktoren, anzufertigen. Die<br />
Abrechnung sollte hier ggf. unter Hinweis auf die geltende<br />
Stellungnahme der DGZMK erfolgen [15].<br />
Fazit für die Praxis<br />
Die Fluoridierungsschiene stellt für Patienten unter Bestrahlung<br />
im Kopf-Hals-Bereich ein einfaches Mittel zur Prävention<br />
der Strahlenkaries dar und lässt sich ohne großen Aufwand<br />
von jedem Zahnarzt problemlos anfertigen. Um eine<br />
optimale Betreuung zahnärztlicher Patienten mit Bestrahlung<br />
im Kopf-Hals-Bereich zu gewährleisten, empfiehlt es sich<br />
für den behandelnden Zahnarzt nach einer „Checkliste<br />
Bestrahlungspatient“ vorzugehen:<br />
„Checkliste“ Bestrahlungspatient:<br />
Sorgfältige Befundung<br />
(klinisch und röntgenologisch)<br />
Durchführung von Zahnextraktionen<br />
und konservierenden Maßnahmen,<br />
sowie Optimierung der Mundhygiene<br />
Herstellung von Fluoridierungsschienen<br />
(Abformung – Zahnarzt/Herstellung –<br />
Zahntechniker/Anpassung – Zahnarzt)<br />
Instruktion des Patienten zur Handhabung der<br />
Schiene und zu allgemeinen Verhaltensmaßregeln<br />
(Prothesenkarenz)<br />
Klinische Kontrollen zu Beginn, Mitte und<br />
Ende der Bestrahlung <br />
—<br />
Dr. Maximilian Krüger<br />
Univ.-Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas<br />
Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />
herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />
26 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Erfolgreiche parodontale<br />
Erhaltungstherapie bei Rauchern<br />
Lokal Doxycyclin unterstützte parodontale Erhaltungstherapie im jährlichen Recall verhindert die<br />
parodontale Progression bei Rauchern – retrospektive Studie über 5 Jahre –<br />
Parodontose ist gekennzeichnet durch<br />
parodontalen Knochenabbau. Parodontale<br />
Entzündungen und parodontaler Knochenabbau haben<br />
unterschiedliche Ursachen und es bedarf unterschiedlicher<br />
Therapien. Entzündungen werden ausgelöst durch eine<br />
entsprechende Keimbesiedlung. Alle Maßnahmen zur<br />
Verringerung der Virulenz der Keime führen zur Entzündungsreduktion.<br />
Bakterien machen keinen parodontalen<br />
Knochenabbau. Dieser entsteht durch körpereigene<br />
Prozesse. Folglich ist die Therapie der parodontalen<br />
Entzündungen nicht gleichermaßen eine Therapie des parodontalen<br />
Knochenabbaus. Durch die verringerte Virulenz<br />
der Keime verringert sich das parodontale Entzündungsgeschehen.<br />
Ob sich der parodontale Knochenabbau, das<br />
Boneremodelling, von alleine wieder normalisiert, bleibt<br />
fraglich. Bei einem Raucher ist das Boneremodelling zu<br />
Ungunsten des Knochenaufbaus verschoben, es nutzt<br />
folglich wenig, nur die Virulenz der Keime zu reduzieren.<br />
Bei diesen Patienten muss zur lebenslangen Zahnerhaltung<br />
direkt eine Therapie des Boneremodelling erfolgen.<br />
Alle bislang bekannten PA Therapiemöglichkeiten haben<br />
ihren Ansatzpunkt in der Entzündungsreduktion. Der parodontale<br />
Knochenabbau bei Rauchern ist nicht durch Entzündungen<br />
bedingt. Raucher haben nur geringe parodontale<br />
Entzündungszeichen. Da Raucher aus dem oben beschriebenen<br />
Grund sehr schlecht auf die, auf Entzündungsreduktion<br />
ausgerichtete, parodontale Therapie reagieren, sind<br />
viele Zahnärzte zurückhaltend in der parodontalen Therapie<br />
von Rauchern, oder lehnen eine Therapie gänzlich ab.<br />
Raucher sind aber keine Minderheit. Die Umfrage „Rauchverbote<br />
und Raucher“ des Instituts für Demoskopie Allensbach<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Anteil<br />
der Raucher in Deutschland durchschnittlich 29% beträgt.<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Gesundheitswesen<br />
raucht in den Altersklassen 20 bis 50 ca. jeder<br />
3. in Deutschland. Die Zahl schwankt zwischen Männern<br />
© ehabeljean/Fotolia.com<br />
und Frauen in der Zeit von 1995 bis 2009 zwischen 36,0%<br />
und 21,6%. In der Zeit von 1995 bis 2009 ist der Anteil<br />
der Raucher an der Gesamtbevölkerung um 0,9% zurückgegangen.<br />
Nach Selbsteinstufung beträgt der Anteil der<br />
Bevölkerung, der nie geraucht hat, nur 54% (Nöthen 2010).<br />
Mit konventionellen herkömmlichen Therapievarianten ist<br />
der Behandlungserfolg einer systematischen Parodontaltherapie<br />
bei Rauchern im Vergleich zu Nichtrauchern deutlich<br />
schlechter (Bergström 2006, Heasman et al. 2006, Hughes<br />
et al. 2006).<br />
Rauchen hat einen ganz erheblichen Einfluss auf die<br />
parodontale Gesundheit:<br />
Raucher haben signifikant größere Rezessionen<br />
(Ø 0,056mm) als Nichtraucher (Ø 0,025mm)<br />
(Gunsolley et al. 1998).<br />
Raucher haben ein 2,5- bis 6-fach höheres<br />
Parodontitisrisiko (Haber et al. 1993).<br />
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind<br />
mehr als 50% der Parodontalerkrankungen primär<br />
durch Rauchen verursacht (Haber et al. 1993).<br />
Rauchen ist Risiko Nr.1 für vertikale Knochendefekte<br />
(Baljoon et al. 2004).<br />
Rauchen hat einen stark suppressiven Effekt auf die<br />
gingivale Blutung (Dietrich et al. 2004). <br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
27
Raucher haben eine verminderte Sekretion von Speichel<br />
IgA und Serumantikörper IgG (Bennet & Reade 1982,<br />
Seymour 1991).<br />
Rauchen reduziert die Zellvitalität und die Phagozytosefähigkeit<br />
oraler neutrophiler Granulozyten (Kenney et al.<br />
1977).<br />
Raucher zeigen bei unbehandelter Parodontitis im Vergleich<br />
zu ehemaligen Rauchern und Nie-Rauchern eine<br />
erhöhte TNF-Alpha-Konzentration in der Sulkusflüssigkeit<br />
(Persson et al. 1999).<br />
Interleukin-1 Genotyp positive Raucher haben ein<br />
erhöhtes Risiko, Nichtraucher dagegen kein erhöhtes<br />
Risiko für Parodontalerkrankungen (Meisel et al. 2004).<br />
Nicotin führt in hohen Dosen zur Verminderung der<br />
Phagozytose (Ryder 1994).<br />
Obwohl sich die Plaquebildungsrate nicht zwischen<br />
Rauchern und Nichtrauchern unterscheidet, konnte<br />
man eine verstärkte Zahnsteinbildung bei Rauchern<br />
feststellen (Bergström & Preber 1986).<br />
Raucher haben nicotindosisabhängig mehr subgingivalen<br />
Zahnstein als ehemalige Raucher und Nichtraucher<br />
(Bergström 2005).<br />
Bei Rauchern verläuft die Parodontitis doppelt so<br />
schnell und mit doppelt so schnellem Knochenabbau<br />
(Bolin et al. 1993).<br />
Zwischen Rauchern und Nichtrauchern wurden keine<br />
signifikanten Unterschiede in der bakteriellen Flora<br />
festgestellt (Kenney et al. 1977).<br />
Norderyd und Hugoson (1998) demonstrierten in<br />
ihren Studien, dass Rauchen den Risikofaktor für<br />
eine schwere Parodontitis erhöht.<br />
Rauchen führt nicht zur lokalen Vasokonstriktion in den<br />
parodontalen Geweben. Es wird ein Potential zur Erzeugung<br />
von Toleranz bei regelmäßigem Rauchen vermutet<br />
(Meekin et al. 2000). Die Präosteoklasten entstehen aus<br />
der Monozyten-Makrophagen-Linie und werden durch<br />
Fusion hämatopoetischer Vorläuferzellen gebildet. Die im<br />
Blutkreislauf zirkulierenden Präosteoklasten werden durch<br />
die Osteoblasten gerufen (Thomas 2008).<br />
Undifferenzierte mesenchymale Stammzellen wandeln<br />
sich um in Präosteoblasten als Vorstufe der Osteoblasten<br />
(Thomas 2008). Nicotin hemmt die Proliferation und die<br />
Chemotaxis der Präosteoblasten (Bergström & Preber<br />
1986). Rauchen erzeugt einen suppressiven Effekt auf<br />
die neutrophilen Granulozyten. Raucher besitzen weniger<br />
T-Helferzellen (Lannan et al. 1992). Rauchen reduziert die<br />
Zellvitalität und die Phagozytosefähigkeit oraler neutrophiler<br />
Granulozyten (Kenney et al. 1977).<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Raucher<br />
zu wenige Präosteoblasten und zu viele Präosteoklasten<br />
aufweisen. Ein Osteoklast kann die gleiche Menge Knochen<br />
abbauen, die 100 Osteoblasten in dieser Zeit aufbauen<br />
(Claas 2002).<br />
Doxycyclin hemmt bereits aktivierte Osteoklasten. Bei längerer<br />
Doxycyclin – Anwesenheit erhöht sich die Anzahl der<br />
Osteoblasten und es ändert sich der Aktivierungszustand<br />
der Osteoblasten (Golub et al. 1983, Golub et al. 1985a,<br />
Golub et al. 1985b, Golub et al. 1998).<br />
Ryder et al. (1999) kategorisierten ihre Teilnehmer in Nichtraucher,<br />
ehemalige Raucher und Raucher. In der Untersuchung<br />
wurde deutlich, dass in der mit Doxycyclin behandelten<br />
Gruppe generell keine ausgeprägten Unterschiede<br />
im Attachmentgewinn bzw. der Taschentiefenreduktion<br />
zwischen den 3 Raucherkategorien festgestellt wurden.<br />
Bei den Scaling und Root planing behandelten Patienten<br />
ließen sich allerdings generell Unterschiede bezüglich Attachmentgewinn<br />
und Taschentiefenreduktion beobachten,<br />
wobei Nichtraucher generell bessere Ergebnisse zeigten<br />
als ehemalige und aktuelle Raucher. Als Ursache hierfür<br />
wurden Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen<br />
des Tabakrauches und den Proteasenaktivitäten des Doxycyclin<br />
diskutiert. Zu gleichen Ergebnissen kamen Preshaw<br />
et al. (2005) in ihren Untersuchungen mit einem Low-Lewel-<br />
Doxycyclin. Lokal appliziertes Doxycyclin nach einer nicht<br />
chirurgischen Therapie kann dem schädlichen Einfluss des<br />
Rauchens auf die parodontale Heilung entgegenwirken<br />
(Tomasi & Wennstrom 2004). Die adjunktive Verwendung<br />
von Doxycyclin bei der Behandlung von Rauchern steigert<br />
die Erfolge deutlich. Raucher sprechen im Gegensatz zu<br />
anderen Patienten schlecht auf die alleinige mechanische<br />
instrumentelle Therapie an (Machion et al. 2004).<br />
Doxycyclin inaktiviert die Osteoklasten. Egal wodurch<br />
und warum sich das Boneremodelling zu ungunsten<br />
des Knochenaufbaues verschoben hat, egal wodurch die<br />
Osteoklasten aktiviert wurden, durch Doxycyclin werden<br />
diese wieder inaktiviert (Golub et al. 1998).<br />
Ziel der Arbeit<br />
Ziel der retrospektiven klinischen 5-Jahres-Untersuchung war<br />
es, festzustellen, inwieweit es gelingt, den parodontalen<br />
Ist-Zustand über Jahre bei Rauchern mit der lokal Doxycyclin<br />
unterstützten parodontalen Erhaltungstherapie zu halten.<br />
Es galt herauszufinden, ob ein ½ jährliches Recall dafür<br />
ausreichend ist, oder ob ein ¼ jährliches Recall angestrebt<br />
werden sollte.<br />
Material und Methoden<br />
Die an der Studie teilnehmenden Probanden rekrutierten<br />
sich aus dem Praxisrecall. Nach Abschluss der Korrektivphase<br />
beginnt die Phase der Erhaltungstherapie. Hierbei<br />
wird der Patient in ein Recallsystem integriert. Zur Festlegung<br />
des individuellen Zeitabstandes wurde das Berner Spinnenmodell<br />
eingesetzt (Lang & Tornetti 1996, Möbius 2010).<br />
Voraussetzung für die Teilnahme an der Auswertung war<br />
28 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Nr.<br />
Raucher<br />
Nichtraucher<br />
Recall<br />
Monate<br />
Doxycyclin weibl. männl Alter<br />
Neue<br />
Patienten<br />
Recall<br />
Patienten<br />
Gesamtzahl<br />
Patienten<br />
1 Nichtraucher 3 ja 25 18 50,3 13 30 43<br />
2 Raucher 3 ja 4 3 43,3 2 5 7<br />
3 Nichtraucher 6 ja 104 89 46,7 55 138 193<br />
4 Raucher 6 ja 30 40 35,7 19 51 70<br />
5 Raucher 6 N E I N 8 17 44,2 8 17 25<br />
Gesamtzahl der zur Studie zugelassenen Patienten 338<br />
Tabelle 1: Zusammenstellung der Patienten.<br />
eine regelmäßige Termineinhaltung. In den 5 Jahren<br />
wurden in den ½ jährlichen Gruppen 1 versäumter Termin<br />
und in den ¼ jährlichen Gruppen 2 versäumte Termine<br />
akzeptiert.<br />
Ausgewertete Parameter<br />
Der Parodontal-Befund wurde mit der Florida Probe<br />
Parodontalsonde bei standardisiertem Sondendruck 15<br />
pond über die Hülsensonde erfasst.<br />
Anzahl der Zähne<br />
Die Erhaltung der Zähne ist das eigentliche Ziel. Die Zahl<br />
der nach der Behandlung verlorenen Zähne dient als bestgeeignetes<br />
Kriterium für die Bewertung von Erfolg oder<br />
Nichterfolg einer Parodontaltherapie. In der Praxis werden<br />
jedoch alternative Ersatzkriterien zu Hilfe genommen, da<br />
das Kriterium Zahnzahl für die Diagnostik zu weitsichtig ist.<br />
Bleeding on probing (BOP)<br />
Die Messungen erfolgten mit der Florida Probe. Bis maximal<br />
10 s nach der Messung wird mit der Entscheidung Blutung<br />
ja/nein gewartet.<br />
Sondierungstiefenmessung<br />
Die Taschentiefe wird an jedem Zahn an 4 Positionen<br />
mesial, buccal, distal und oral gemessen. Der Parameter<br />
Taschentiefe gibt die durchschnittlichen Taschentiefen<br />
wieder.<br />
Sondierungstiefe – Anzahl der Taschen tiefer als 5,5 mm<br />
Es handelt sich um dieselbe Messung wie unter Punkt 3.1.3.<br />
beschrieben. In die Auswertung kamen alle Messungen,<br />
die tiefer als 5,5 mm waren.<br />
Professionelle Zahnpflege und Erhaltungstherapie<br />
Bei jedem Recalltermin wurden folgende Therapien<br />
durchgeführt:<br />
1. Untersuchung: In jedem Recalltermin erfolgte eine<br />
Untersuchung einschließlich der Suche nach Pus, API<br />
inklusive anfärben, SBI. Alle 2 Jahre erfolgte eine<br />
Taschenmessung mit der Florida Probe an 4 Stellen des<br />
Zahnes und es wurde der BOP und der PSI erhoben.<br />
2. Reevaluation: Wurde in der Untersuchung BOP größer<br />
als 25% oder Pus diagnostiziert, erfolgte eine Nachbehandlung<br />
nach 2 bis 4 Tagen<br />
3. Remotivation und Reinstruktion: Je nach Bedarf erfolgte<br />
in jeder Sitzung eine Remotivation und gegebenenfalls<br />
Reinstruktion inklusive anfärben.<br />
4. Biofilmmanagement: Der Therapiebeginn erfolgt mit<br />
dem Ultraschallsystem Piezon ® und Air Flow ®<br />
(EMS CH-Nyon). Hiermit werden die harten Beläge<br />
entfernt. Die weichen Beläge werden mit dem Air Flow<br />
Pulverstrahler ® (EMS CH-Nyon) entfernt. Nach Abschluß<br />
der Behandlung wird mit dem Diagnodentkonkrementsuchgerät<br />
® (Kavo Biberach) das Behandlungsergebnis<br />
kontrolliert. Gegebenenfalls kommen Handküretten zum<br />
Einsatz. Alle Taschen tiefer als 5,5mm werden mit dem<br />
Dürr Vector ® (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen) nachbehandelt.<br />
Abschließend erfolgt eine Behandlung mit dem<br />
CHX ® – Paradentospray (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen).<br />
In den BOP- und Pus-Taschen erfolgte eine CHX-Taschenspülung<br />
mit Rins Endo (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen).<br />
5. Restaurationskontrolle: In jeder Sitzung erfolgt eine<br />
Restaurationskontrolle im Randbereich inklusive notwendiger<br />
Korrekturen.<br />
6. Sensibilitätskontrolle: Bedingt durch die parodontale<br />
Vorschädigung, liegen oft Zahnhalsbereiche frei, die<br />
sensibel reagieren. Dieses wird jedes Mal kontrolliert<br />
und gegebenenfalls mit Tooth Mousse behandelt, bis<br />
der Patient völlig beschwerdefrei ist. <br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
29
7. Lokales Doxycyclin: Nach entsprechender Aufklärung und<br />
Einverständnis durch den Patienten erfolgt in allen<br />
Taschen mit positiven Entzündungszeichen eine lokale<br />
Doxycyclinapplikation. Zur Verhinderung eines zu schnellen<br />
Abfluten des Doxycyclins wird dieses mit dem resorbierbaren<br />
Wundverband RESO–PAC ® (Hager & Werken GmbH<br />
& Co. KG) abgedeckt.<br />
Statistische Analyse<br />
Die statistische Auswertung der Daten erfolgte mit Hilfe<br />
des SPSS – Programms für Windows in der Version 10.0.<br />
Es sind Voraussetzungen zur Anwendung des t-Test nach<br />
Student gegeben<br />
Ergebnisse im Vergleich<br />
Vergleich der 1. und 2. Patientengruppe<br />
1. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />
lokales Doxycyclin – Nichtraucher<br />
2. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />
lokales Doxycyclin – Raucher<br />
Vergleich Durchschnittsalter + Verhältnis Neuzugänge/<br />
Recallpatienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Verhältnis weibliche/männliche Patienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Anzahl der Zähne<br />
In der 1. Gruppe kam es zu einem Zahnverlust im<br />
Hundertstelbereich. Die 2. Gruppe hat einen Anfangswert<br />
von 25,86 und einen Abschlusswert von 25,71. Hier kam<br />
es zu einem Zahnverlust von 0,15 Zähnen in 5 Jahren pro<br />
Patient.<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Bleeding on probing<br />
Beim Vergleich der Indizes BOP wurde in der 1. Gruppe<br />
einen Anfangswert von 75,7 und einen Endwert von 15,0<br />
festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine BOP Reduzierung<br />
um 60,7. Die 2. Gruppe hatte einen Anfangswert von 40,9<br />
und einen Endwert von 22,1. Diese Gruppe erreichte eine<br />
BOP-Reduzierung von 18,71. Zwischen beiden Gruppen<br />
besteht statistisch ein höchst signifikanter Unterschied.<br />
Taschentiefe<br />
Beim Vergleich der Sulkusmessungen ist interessant, dass<br />
in der 1. Gruppe auch die minimalen Sulkustiefen sich von<br />
durchschnittlich 1,8 zu 1,6 um -0,2 verbesserten. In der<br />
2. Gruppe gab es hingegen bei den minimalen Sulkustiefen<br />
nach 5 Jahren eine weitere Verschlechterung von anfänglich<br />
1,6 auf 1,7 um 0,1 zur Enduntersuchung. Die mittleren und<br />
tiefen Taschen verbesserten sich in beiden Gruppen. In<br />
den 5 Jahren entwickelte sich zwischen beiden Patientengruppen<br />
ein statistisch höchstsignifikanter Unterschied.<br />
Dieser Unterschied ist bei der maximalen Taschentiefe am<br />
stärksten und bei der geringsten Taschentiefe am kleinsten,<br />
aber immer statistisch signifikant.<br />
Anzahl tiefer Taschen<br />
In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in<br />
beiden Gruppen Verbesserungen. In der 1. Gruppe waren<br />
zu Beginn 300 und zum Ende 48 tiefe Taschen. Hieraus<br />
resultiert eine Verbesserung in 252 Fällen. In der 2. Gruppe<br />
waren zu Beginn 32 und zum Ende 7 tiefe Taschen. Hier<br />
gab es eine Verbesserung in 25 Fällen. Umgerechnet auf<br />
die durchschnittliche Situation pro Patient erreichte die<br />
1. Gruppe eine Verbesserung von anfänglich 7,0 tiefen<br />
Taschen pro Patient zu 1,1 tiefen Taschen pro Patient. Die<br />
2.Gruppe verbesserte sich von 4,6 auf 1,0 tiefe Taschen<br />
pro Patient. Die erste Gruppe hatte somit eine Verbesserung<br />
von 5,9 und die 2. Gruppe von 3,6 Taschen pro Patient. In<br />
der statistischen Auswertung zeigt sich, dass die Verbesserung<br />
in der 1. Gruppe, deutlich besser mit einem statistisch<br />
signifikanten Unterschied ausfiel.<br />
Zusammenfassende Auswertung<br />
Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass in beiden<br />
Gruppen statistisch und klinisch signifikante Verbesserungen<br />
erreicht wurden. In den 5 Jahren unserer Therapiekontrollen<br />
entstand in der 1. Gruppe ein Zahnverlust von 0,05 Zähnen/<br />
Patient und in der 2. Gruppe ein Zahnverlust von 0,15 Zähnen/Patient.<br />
Im Fazit verbesserten sich die klinischen Parameter beider<br />
Gruppen signifikant, wobei der Unterschied Nichtraucher<br />
zu Raucher geringer wurde. Beide Patientengruppen unterscheiden<br />
sich signifikant. Aber unsere Untersuchungen<br />
zeigen auch, dass Rauchen bei gutem Zahngesundheitsbewusstsein,<br />
regelmäßiger professioneller Zahnpflege im<br />
individuellen Recall und regelmäßiger lokaler Doxycyclin –<br />
Applikation nicht zu Parodontalgewebeverlust und Zahnverlust<br />
führt.<br />
Vergleich der 3. und 4. Patientengruppe<br />
3. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR +<br />
lokales Doxycyclin – Nichtraucher<br />
4. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR +<br />
lokales Doxycyclin – Raucher<br />
30 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Vergleich Durschnittsalter und Verhältnis Neuzugänge/<br />
Recallpatienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Verhältnis weiblich/männliche Patienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Anzahl der Zähne<br />
Der Vergleich der Anzahl der Zähne zeigt, dass die 3. Gruppe<br />
zu Beginn im Durchschnitt 22,61 und nach 5 Jahren einen<br />
Durchschnitt von 22,56 hat. In dieser Gruppe bestehen<br />
ein parodontologisch bedingter Zahnverlust von 4 Zähnen<br />
und ein sonstiger Zahnverlust von 5 Zähnen. Dies entspricht<br />
einem Zahnverlust ausschließlich parodontal bedingt von<br />
0,02 Zähnen in 5 Jahren/Patient. Die 4. Gruppe hat einen<br />
Anfangswert von 25,76 und einen Abschlusswert von 25,64.<br />
In dieser Gruppe gab es einen parodontologisch bedingten<br />
Zahnverlust von 8 Zähnen und einen sonstigen Zahnverlust<br />
von 0 Zähnen. Dies entspricht einem Zahnverlust ausschließlich<br />
parodontal bedingt von 0,11 Zähnen in 5 Jahren/<br />
Patient. Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied<br />
Bleeding on probing<br />
In der 3. Gruppe gab es einen Anfangswert von 68,9%<br />
und einen Endwert von 31,5%. Diese Gruppe erreichte<br />
eine BOP-Reduzierung um 37,4%. Die 4. Gruppe hatte<br />
einen Anfangswert von 47,1% und einen Endwert von<br />
26,3%. In dieser Gruppe verbesserte sich der BOP um<br />
20,85. Zwischen beiden Gruppen besteht ein statistisch<br />
höchst signifikanter Unterschied.<br />
Taschentiefe<br />
In der 3. Gruppe verbesserte sich die durchschnittliche<br />
Taschentiefe um 0,4 mm und in der 4. Gruppe um 0,2 mm.<br />
Bei den tiefen Taschen wurde in der 3. Gruppe eine Verbesserung<br />
um 0,8 mm und in der 4. Gruppe um 0,5 mm<br />
erreicht. Es besteht ein statistisch höchst signifikanter<br />
Unterschied. Dieser Unterschied ist bei der maximalen<br />
Taschentiefe am stärksten und bei der durchschnittlichen<br />
Taschentiefe am kleinsten, aber immer statistisch höchst<br />
signifikant.<br />
Anzahl tiefer Taschen<br />
In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in beiden<br />
Gruppen Verbesserungen. In der 3. Gruppe wurden zu<br />
Beginn 701 und zum Ende 216 tiefe Taschen ausgezählt.<br />
Hieraus resultiert eine Verbesserung in 485 Fällen. In der<br />
4. Gruppe wurden zu Beginn 462 und zum Ende 264 tiefe<br />
Taschen festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine Verbesserung<br />
in 198 Fällen.<br />
Zwischen beiden Gruppen besteht ein statistisch höchst<br />
signifikanter Unterschied.<br />
Zusammenfassende Auswertung<br />
Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass die 3.<br />
Gruppe bessere Ergebnisse, die statistisch höchst signifikant<br />
waren, als die 4. Gruppe erreicht hat. Es entstand in<br />
der 3. Gruppe ein Zahnverlust von 0,05 Zähnen/Patient<br />
und in der 4. Gruppe ein Zahnverlust von 0,2 Zähnen/<br />
Patient. Das Fazit im Vergleich dieser beiden Gruppen ist,<br />
regelmäßige individuelle professionelle Zahnreinigung<br />
und zusätzliche regelmäßige lokale Doxycyclinapplikation<br />
stoppt bei Raucherpatienten den parodontalen Gewebeverlust<br />
und den Zahnverlust. Bei der Auswertung der<br />
durchschnittlichen Taschentiefe und der Anzahl der tiefen<br />
Taschen ist schon der unterschiedliche Entwicklungsweg<br />
zu sehen. Die Ergebnisse in der Nichtrauchergruppe fielen<br />
höchst signifikant besser aus. Aber auch die Ergebnisse<br />
der Rauchergruppe verbesserten sich in den 5 Jahren.<br />
Vergleich der 2. und 5. Patientengruppe<br />
2. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />
lokales Doxycyclin – Raucher<br />
5. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR ohne lokales<br />
Doxycyclin – Raucher<br />
Wir haben eine Auswertung dieser beiden Gruppen vorgenommen,<br />
weil dies für den praktischen Alltag von großer<br />
Bedeutung ist. Nach unseren Studien und Auswertungen <br />
Ein neuer Therapieansatz in der<br />
Parodontologie<br />
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31
ist bei Rauchern ein ¼ jährliches Recall mit professioneller<br />
Reinigung + lokales Doxycyclin zwingend erforderlich. Allgemein<br />
praktiziert wird aber in der Praxis ein ½ jährliches<br />
Recall mit professioneller Reinigung ohne lokales Doxycyclin.<br />
Bei dem Vergleich dieser beiden Gruppen können wir zeigen,<br />
was heute Stand der Dinge ist, und was erreichbar ist.<br />
Vergleich Durchschnittsalter und Verhältnis<br />
Neuzugänge/Recallpatienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Verhältnis weiblich/männliche Patienten<br />
Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />
signifikanten Unterschied.<br />
Anzahl der Zähne<br />
Der Vergleich der Anzahl der Zähne zeigt, dass die 2. Gruppe<br />
zu Beginn im Durchschnitt 25,86 und nach 5 Jahren einen<br />
Durchschnitt von 25,71 hat. In dieser Gruppe kam es zu<br />
einem parodontologisch bedingten Zahnverlust von 1 Zahn<br />
und einem sonstigen Zahnverlust von 0 Zähnen. Dies<br />
entspricht einem Zahnverlust ausschließlich parodontal<br />
bedingt von 0,15 Zähnen in 5 Jahren/Patient. Die 5. Gruppe<br />
hat einen Anfangswert von 20,88 und einen Abschlusswert<br />
von 20,40. In dieser Gruppe kam es zu einem parodontologisch<br />
bedingten Zahnverlust von 11 Zähnen und einem<br />
sonstigen Zahnverlust von 1 Zahn. Dies entspricht einem<br />
Zahnverlust ausschließlich parodontal bedingt von 0,44<br />
Zähnen in 5 Jahren/Patient. Zwischen beiden Gruppen gibt<br />
es keinen statistisch signifikanten Unterschied.<br />
Bleeding on probing<br />
In der 2. Gruppe wurde ein Anfangswert von 40,9 und ein<br />
Endwert von 22,1 festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine<br />
BOP Reduzierung um 18,71. Die 5. Gruppe, hatte einen Anfangswert<br />
von 60,3 und einen Endwert von 47,3. In dieser<br />
Gruppe verbesserte sich in den 5 Jahren der BOP um 13,0.<br />
Die statistische Auswertung, zeigt zwischen beiden Gruppen<br />
einen statistisch höchst signifikanten Unterschied.<br />
Taschentiefe<br />
Beim Vergleich der Sulkusmessungen ist interessant, dass<br />
die Ergebnisse in der 2. Gruppe sich deutlich verbesserten<br />
und in der 5. Gruppe deutlich verschlechterten. In der<br />
2. Gruppe haben nur die geringen Taschen sich um 0,1 mm<br />
vertieft. Die durchschnittliche Taschentiefe hat sich um<br />
0,3 mm und die tiefe Taschentiefe um 0,9 mm reduziert.<br />
In der 5. Gruppe sind alle Taschen tiefer geworden. Die<br />
minimale Taschentiefe ist um 0,7 mm, die durchschnittliche<br />
um 1,15 mm und die tiefe Tasche um 1,3 mm tiefer<br />
geworden. In den 5 Jahren hat sich zwischen beiden<br />
Patientengruppen ein realer Unterschied in der durchschnittlichen<br />
Taschentiefe von 1,44 mm entwickelt. Die<br />
2. Gruppe hatte bessere Ergebnisse als die 5. Gruppe, aber<br />
diese waren statistisch nicht relevant. Hier haben wir es<br />
typischer Weise mit einem Alpha Fehler zu tun. Obwohl<br />
wir kein statistisch signifikantes Ergebnis haben, besteht<br />
ein deutlich klinischer Unterschied zwischen den Patientengruppen.<br />
Die Ursache ist in den zu kleinen Patientengruppen<br />
zu suchen.<br />
In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in der<br />
2. Gruppe Verbesserungen und in der 5. Gruppe Verschlechterungen.<br />
In der 2. Gruppe wurden zu Beginn 32 und zum<br />
Ende 7 tiefe Taschen festgestellt. Hieraus resultiert eine<br />
Verbesserung in 25 Fällen. In der 5. Gruppe zählten wir zu<br />
Beginn 28 und zum Ende 160 tiefe Taschen. Hier hatte<br />
sich ein schlechteres Ergebnis in 132 Fällen eingestellt. Die<br />
2. Gruppe erreichte eine Verbesserung von anfänglich 4,6<br />
30<br />
Neuzugänge<br />
Recall-Patienten<br />
30<br />
männlich<br />
weiblich<br />
Anzahl der Patienten<br />
20<br />
10<br />
17<br />
Anzahl der Patienten<br />
20<br />
10<br />
17<br />
0<br />
2<br />
8<br />
5<br />
2. Gruppe 5. Gruppe<br />
0<br />
3<br />
8<br />
4<br />
2. Gruppe 5. Gruppe<br />
Abb. 1: Verhältnis Recallpatienten zu Neuzugangspatienten im<br />
Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
Abb. 2: Verhältnis weibliche zu männlichen Patienten beim<br />
Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
32 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Zahnanzahl<br />
26<br />
25<br />
24<br />
23<br />
22<br />
21<br />
20<br />
25,86<br />
Anfang<br />
20,88<br />
25,71<br />
Ende<br />
2. Gruppe<br />
5. Gruppe<br />
20,40<br />
Abb. 3: Durchschnittliche Anzahl vorhandener Zähne beim<br />
Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
BOP in %<br />
65<br />
55<br />
45<br />
35<br />
25<br />
15<br />
5<br />
0<br />
2. Gruppe<br />
5. Gruppe<br />
39,6<br />
Anfang<br />
72,2<br />
21,5<br />
Ende<br />
Abb. 4: BOP im Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
56,6<br />
tiefen Taschen pro Patient zu 1,0 tiefen Taschen pro Patient.<br />
Die 5. Gruppe verschlechterte sich von 1,1 auf 6,4 tiefe<br />
Taschen pro Patient. Die 2. Gruppe hatte somit eine<br />
Verbesserung von 3,6 und die 5. Gruppe eine Verschlechterung<br />
von 5,3 Taschen pro Patient erreicht. Zwischen<br />
beiden Gruppen besteht ein statistisch höchst signifikanter<br />
Unterschied.<br />
Zusammenfassende Auswertung<br />
Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass in der<br />
2. Gruppe mit regelmäßigem ¼ jährlichem Raucherrecall<br />
und zusätzlicher lokaler Doxycyclinapplikation bessere<br />
Ergebnisse, die teilweise statistisch signifikant waren, als in<br />
der 5. Gruppe mit regelmäßigem ½ jährlichem Raucherrecall<br />
und ohne zusätzlich lokale Doxycyclinapplikation erreicht<br />
wurden.. In den 5 Jahren unserer Therapiekontrollen<br />
entstand in der 2. Gruppe ein Zahnverlust von 0,15 Zähnen/<br />
Patient und in der 5. Gruppe ein Zahnverlust von 0,48 Zähnen/Patient.<br />
Das Fazit im Vergleich dieser beiden Gruppen<br />
ist: Regelmäßige individuelle professionelle Zahnreinigung<br />
und zusätzliche regelmäßige lokale Doxycyclinapplikation<br />
stoppen bei Raucherpatienten den parodontalen Gewebeverlust<br />
und den Zahnverlust. Bei der Auswertung der<br />
durchschnittlichen Taschentiefe und Anzahl der tiefen<br />
Taschen ist schon der unterschiedliche Entwicklungsweg<br />
zu sehen. Während die klinischen Situationen sich mit<br />
lokalem Doxycyclin verbesserten, gab es in der 5. Gruppe<br />
ohne Doxycyclin nach 5 Jahren eine verschlechterte Situation.<br />
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann sich auch<br />
der Index Zahnzahl in beiden Gruppen signifikant unterscheidet.<br />
Das Grundproblem, warum wir in diesem Vergleich<br />
keine eindeutige Signifikanz erreichten, liegt in der zu kleinen<br />
Patientengruppe. <br />
F A C H L I C H E S<br />
Taschentiefe<br />
1,4<br />
1,2<br />
1,0<br />
0,8<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,2<br />
0,0<br />
-0,2<br />
-0,4<br />
-0,6<br />
2. Gruppe<br />
5. Gruppe<br />
0,1<br />
0,7<br />
0,3<br />
1,15<br />
-09<br />
1,3<br />
Anzahl tiefer Taschen<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
4,0<br />
3,0<br />
2,0<br />
2. Gruppe<br />
5. Gruppe<br />
4,6<br />
6,4<br />
-0,8<br />
-1,0<br />
Min Mean Max<br />
1,0<br />
0,0<br />
1,1 1,0<br />
Abb. 5: durchschnittlich veränderte Taschentiefe im Vergleich<br />
2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
Abb. 6: Anzahl tiefer Taschen > 5,5 mm im Vergleich<br />
2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
33
Diskussion<br />
Von insgesamt 1091 in dieser Studie gestarteten Patienten<br />
sind 30%, 338 Patienten, den Recallterminen regelmäßig<br />
gefolgt und konnten ausgewertet werden. Diese Prozentzahlen<br />
einer positiven Compliance unter Praxisbedingungen<br />
decken sich mit den Prozentzahlen anderer Studien<br />
(Novaes & Novaes 1999, Ojima et al. 2005).<br />
Sehr viele Autoren beschreiben einen deutlich schlechteren<br />
Behandlungserfolg bei Rauchern als bei Nichtrauchern<br />
(Bergström 2006, Heasmann et al. 2006, Hughes et<br />
al.2006). Im Gegensatz zu diesen Autoren kommen wir<br />
nicht zu diesem Ergebnis. Wenn die parodontale Erhaltungstherapie<br />
regelmäßig mit lokalem Doxycyclin unterstützt<br />
wird, besteht kein signifikanter Unterschied in der<br />
Behandlung Raucher / Nichtraucher. Im ¼ jährlichen wie<br />
auch im ½ jährlichen Recallabstand zeigen die Nichtraucher<br />
eine leicht bessere klinische Situation, die aber statistisch<br />
nicht relevant ist. In Auswertung und dem Vergleich der<br />
3. und 4. Deutschen Mundgesundheitsstudie kommen die<br />
Autoren zu folgender Schlussfolgerung: Die Maßnahmen<br />
der Parodontitisprophylaxe greifen nicht, der Schweregrad<br />
der parodontalen Destruktion nimmt zu (Michaelis & Reich<br />
1999, Michaelis & Schiffner 2006). Auch unsere Untersuchungen<br />
bestätigen diese Entwicklung. Ohne lokale<br />
Doxycyclinunterstützung kommt es trotz regelmäßiger PZR<br />
und Biofilmmanagement zur allmählichen langsamen<br />
Zunahme der Taschentiefe und zum Zahnverlust. Egal aus<br />
welchem Grunde sich das Boneremodelling zu Ungunsten<br />
des Knochenaufbaues verschoben hat, lokales Doxycyclin<br />
inaktiviert die Osteoklasten und erhöht die Aktivität der<br />
Osteoblasten. Es erfolgt somit eine direkte Therapie des<br />
Boneremodelling (Golub et al. 1985a, Golub et al. 1998).<br />
Aber Raucher sprechen langsamer auf die Therapie an und<br />
benötigen einen ständig wirksamen Doxycyclinspiegel, der<br />
die Osteoklastentätigkeit bremst. Eine einmalige lokale<br />
Doxycyclinapplikation reduziert die kollagenolytische Aktivität<br />
2 bis 3 Monate (Golub et al. 1985, Catton et al. 2001).<br />
Dieses können wir mit unseren Ergebnissen bestätigen.<br />
Raucher sollten in ein 3 monatiges Recall integriert werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Parodontose ist gekennzeichnet durch parodontalen Knochenabbau.<br />
Parodontale Entzündungen und parodontaler<br />
Knochenabbau haben unterschiedliche Ursachen und es<br />
bedarf unterschiedlicher Therapien. Entzündungen werden<br />
ausgelöst durch eine entsprechende Keimbesiedlung.<br />
Alle Maßnahmen zur Verringerung der Virulenz der Keime<br />
führen zur Entzündungsreduktion. Aber Bakterien machen<br />
keinen Knochenabbau. Knochenabbau entsteht durch<br />
körpereigene Prozesse. Folglich ist die Therapie der parodonrtalen<br />
Entzündungen nicht gleichermaßen eine Therapie<br />
des parodontalen Knochenabbaus. Bei einem Raucher ist<br />
das Boneremodelling zu Ungunsten des Knochenaufbaues<br />
verschoben, es nutzt folglich wenig, nur die Virulenz der<br />
Keime zu reduzieren. Bei diesen Patienten muss zur lebenslangen<br />
Zahnerhaltung direkt eine Therapie des Boneremodelling<br />
erfolgen. Hierfür ist lokales Doxycyclin das Mittel<br />
der Wahl.<br />
Doxycyclin inaktiviert die Osteoklasten. Egal wodurch und<br />
warum sich das Boneremodelling zu Ungunsten des Knochenaufbaus<br />
verschoben hat, egal wodurch die Osteoklasten<br />
aktiviert wurden, durch lokales Doxycyclin werden diese<br />
wieder inaktiviert. Dieses erklärt den Behandlungserfolg in<br />
der lokal Doxycyclin unterstützten parodontalen Behandlung<br />
bei Rauchern. Der parodontale Doxycyclinspiegel muss<br />
immer im Wirkbereich liegen. Nach Absinken des Doxycyclinspiegels<br />
werden die reversibel blockierten Osteoklasten<br />
wieder aktiv, weil nicht die Ursache, sondern nur die<br />
Wirkung therapiert wird.<br />
Mit einem ½ jährlicher Recallabstand zur PZR ist die<br />
parodontale Situation nicht stabil zu halten. Es kommt zur<br />
Taschenvertiefung und zum Zahnverlust. Auch für Raucher<br />
mit lokaler Doxycyclin unterstützter parodontaler Erhaltungstherapie<br />
ist ein ½ jährlicher Recallabstand zu groß, weil<br />
das Doxycyclin nach ca. 3 Monaten in seiner Reduktionswirkung<br />
auf die kollagenolytische Aktivität nachlässt.<br />
Die Auswertungen unserer Untersuchungen zeigen, dass<br />
Raucher in ein ¼ jährliches Recall mit ständigem Wirkspiegel<br />
des lokalen Doxycyclins integriert werden sollten um<br />
parodontale Destruktionen zu verhindern. <br />
—<br />
Dr. Ronald Möbius M.Sc., Quelle: Dental Barometer 5/2012<br />
Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />
herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />
Vita<br />
DR. RONALD MÖBIUS MSC.<br />
(PARODONTOLOGIE),<br />
Studium der Zahnmedizin an<br />
der Universität Rostock,<br />
Diplom- und Promotionsarbeit<br />
auf dem Gebiet der Parodontologie,<br />
Fachzahnarzt für Allgemeine Stomatologie.<br />
Seit 1992 in eigener Niederlassung<br />
Seit 1995 Mitglied der Ulmer KFO-Gruppe und Forummento<br />
Seit 1994 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für<br />
Computergestützte Zahnheilkunde e. V.<br />
Seit 2000 Mitglied der Kammerversammlung der ZÄK M-V<br />
Seit 2005 Kreisstellenvorsitzender<br />
Seit 2007 MSc. Parodontologie<br />
Foto/Grafiken: © Dr. R. Möbius<br />
34 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Personal – Praxisdünger oder<br />
Sand im Getriebe? (Teil 2)<br />
BEWERBERMIKADO – WIE SPIELT MAN AUF GEWINN<br />
Sortieren, Sichten und Sondieren der Unterlagen<br />
Es ist soweit. Im besten Fall liegt der Praxis nach erfolgreicher<br />
Stellenausschreibung ein Stapel an Bewerbungen vor.<br />
Diese können in der heutigen Zeit sowohl als Bewerbungsmappe<br />
(wird von allen „Wie-bewerbe-ich-mich-richtig“-Profis<br />
empfohlen), aber auch als Mail, bestenfalls mit angehängtem<br />
PDF im gleichen Format wie die Bewerbungsmappe,<br />
vorliegen.<br />
Nehmen Sie sich am besten eine Tasse Tee (wirkt beruhigend)<br />
und Zeit (also nicht zwischen den Patientenbehandlungen)<br />
und beginnen Sie mit dem Durchlesen. Klar können<br />
Sie die Unterlagen nach dem Prinzip vorsortieren, nur die<br />
ohne Formatfehler schaffen es in die 2. Runde. Bedenken<br />
Sie aber, nicht nur promovierte Politiker beherrschen das<br />
CopyPaste. Tante Google bietet enorm viele Beispiele an<br />
berufsspezifischen Bewerbungsvorlagen, die per se sodann<br />
garantiert keinen Aufschluss über die Individualität<br />
des Bewerbes oder der Bewerberin zulassen. Und wollen<br />
Sie nicht jemanden in Ihrem Team, der mitdenkt? Sagt<br />
eine durch einen Profi aufgepimpte Bewerbungsmappe<br />
wirklich so viel mehr über den Menschen, der dahinter<br />
steckt, aus?<br />
Psychologisch gesehen weiß man heute, dass der erste<br />
visuelle Eindruck schon fast der entscheidende ist. Das soll<br />
aber nicht bedeuten, dass Sie bei den Bewerberfotos auf<br />
Modeltauglichkeit achten werden – wenngleich das in<br />
manchen Praxen wohl das wichtigste Auswahlkriterium zu<br />
sein scheint. Ich gehe davon aus, dass Sie genau wie ich<br />
dazu neigen, eher auf eine gewisse Art der Ausstrahlung<br />
zu reagieren. Das kann bei einem Foto durchaus schon<br />
gegeben sein.<br />
Und ich glaube, hier liegt schon der erste juristische Hase<br />
im Pfeffer begraben. Was kann Frau Neumann uns zur<br />
Auswahl nach äußerlichen Kriterien sagen?<br />
© Günter Menzl/Fotolia.com<br />
Richtig. Wie bereits im ersten Teil unserer Serie erläutert,<br />
verstößt die Anforderung eines Bewerbungsfotos gegen<br />
das AGG. Wer Bewerber aufgrund ihres Aussehens beurteilt,<br />
der läuft schnell Gefahr, Diskriminierungsvorwürfen<br />
ausgesetzt zu werden. Sei es, weil man fremdländisch<br />
aussehende Personen aussortiert oder solche mit „Schönheitsfehlern“<br />
oder sichtbaren Behinderungen, oder aber<br />
nur Personen, die nicht oder gerade ins „Beuteschema“<br />
passen. Ich selbst wurde vor Jahren ganz zufällig Zeugin<br />
einer sehr respektlosen Sichtung von Bewerbungen durch<br />
Berufskollegen, die anhand der Fotos erst einmal zwei<br />
Stapel bildeten. Kriterien wie „hübsch“, „zu alt“ oder<br />
„graue Maus“ sollten nicht den Ausschlag geben, wenn<br />
Sie qualitativ hochwertiges Personal wünschen. Zwar<br />
stimme ich Frau Bernardi zu, dass bereits ein Foto eine<br />
bestimmte Ausstrahlung erkennen lassen kann, aber Fotos<br />
können täuschen. Gerade in der Zeit von Photoshop &<br />
Co. Nicht nur im Privaten, sondern auch bei Arbeits-Beziehungen<br />
sollten stets die inneren Werte (im Gesundheitswesen<br />
vor allem Qualifikation und Empathie) im Vordergrund<br />
stehen. Aus diesem Grunde ist es in vielen Ländern<br />
(z.B. USA, UK, Schweden) längst üblich oder gar zwingend,<br />
Bewerbungen ohne Foto einzureichen. In Deutschland<br />
gibt es hierzu noch keine Regelung, sicher ist jedoch,<br />
dass eine Bewerbung nicht allein wegen eines fehlenden<br />
Bewerbungsfotos ausgesondert werden darf. <br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
35
Von Rechtschreib- und Grammatikfehlern<br />
Manchmal hält man Bewerbungsunterlagen in der Hand,<br />
die einen am Bildungssystem in diesem unserem Lande<br />
zweifeln lassen. Rechtschreibfehler, aber auch grammatikalische<br />
Aussetzer lassen entweder auf einen Migrationshintergrund<br />
schließen, oder BewerberIN hatte wohl kein<br />
großes Interesse am Perfektionieren der Schriftform. Oder<br />
liegt vielleicht doch „nur“ eine Legasthenie vor? Mit einem<br />
dafür bestehenden ICD-Schlüssel offiziell eine diagnosefähige<br />
Krankheit. Darf ich solchen Bewerbern/Bewerberinnen<br />
wegen ihres Defizits die Stelle verweigern, ja gar dies als<br />
Absagegrund angeben?<br />
Nein, auf keinen Fall! Weist die abgelehnte Person nämlich<br />
nach, dass sie tatsächlich an Legasthenie leidet oder<br />
aufgrund Herkunft oder sonstiger Gründe nicht in der<br />
Lage war, eigenständig eine orthografisch und grammatikalisch<br />
korrekte Bewerbung zu formulieren, fachlich aber<br />
für die Stelle durchaus qualifiziert war, wird das Damoklesschwert<br />
AGG zur scharfen Waffe.<br />
Zeugnisse und Bewertungen<br />
Bei jungen BewerberInnen werden am häufigsten Zeugnisse<br />
und deren Notenauflistung als sehr relevant angesehen.<br />
Das kann aussagekräftig sein, muss es aber nicht zwingend.<br />
Hand aufs Herz, wer von uns mit Akademikerlaufbahn hat<br />
– damals – wirklich in JEDEM noch so ungeliebten Fach,<br />
wenn es denn nicht hatte abgewählt werden können,<br />
Höchstleistungen erzielen dürfen? Und hatten wir nicht<br />
auch ab und an den Eindruck, bei manchen Lehrern<br />
konnte trotz jeglichen Bemühungen nie gepunktet werden?<br />
Bei anderen Lehrern hingegen flogen einem die guten<br />
Noten einfach zu, auch ohne großes Zutun. Mittelmäßige<br />
Noten sollten nicht gleich ein Knock-Out sein. Azubis sind<br />
noch recht jung, da kann sich durchaus noch was ändern.<br />
Und bei ausgelernten BewerberInnen sind die Noten<br />
schon fast egal – würde ich behaupten wollen. Meine<br />
Erfahrung zeigt, dass jeder Mensch im Laufe der Jahre<br />
neue oder wieder neu entdeckte Bereiche aufarbeitet. Und<br />
zwar recht gut. Weil es einen Bezug im Alltag dazu gibt.<br />
Bestenfalls wird es sogar zum Spezialgebiet dieser Person.<br />
Umgekehrt sagen super Noten auch nichts über die<br />
Arbeitswilligkeit, die Affinität zum Job aus. In der heutigen<br />
Zeit ist auswendig Lernen ja regelrecht vorprogrammiert.<br />
Ob dies aber ein Zeichen für die Fähigkeit ist, Zusammenhänge<br />
erfassen zu können?<br />
Was sagen aber Arbeitszeugnisse aus? Die werden akribisch<br />
gesammelt und gehören in jede Bewerbung – sagt man.<br />
PraxisinhaberInnen nehmen sich spätestens für diese<br />
Unterlagen die zweite Tasse Tee und lehnen sich zurück,<br />
um anhand dieser literarischen Ergüsse dem Bewerber/der<br />
Bewerberin den Weg auf den Stapel zu den Einladungsopfern<br />
zu gewähren. Heutzutage hat jeder Arbeitgeber zu<br />
wissen, wie Formulierungen zu deuten sind – jawoll. Und<br />
wenn nicht, schnell bei Tante Google nachgeschaut. Ist<br />
Ihnen schon aufgefallen, dass es meist gute bis sehr gute<br />
„Zeugnisse“ sind? Was meinen Sie, wie aussagekräftig<br />
Arbeitgeberzeugnisse sind?<br />
Fragen wir doch hier auch wieder Frau Neumann:<br />
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein „wohlwollendes“<br />
Arbeitszeugnis auszustellen. Häufig wird dies so<br />
verstanden, dass ein „gutes“ Zeugnis ausgestellt werden<br />
muss. Aus diesem Grund bewegt sich die breite Masse<br />
der Arbeitszeugnisse tatsächlich in einem Bereich, der<br />
den Noten 2 bis 3 entspricht.<br />
„Wohlwollend“ bedeutet allerdings lediglich, dass keine<br />
negativen Formulierungen verwendet werden dürfen.<br />
Daher hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt,<br />
die früher recht undurchsichtig war, mittlerweile aber<br />
doch den meisten bekannt sein dürfte. Im Netz finden<br />
sich zahlreiche „Übersetzungen“ für diese verklausulierte<br />
Sprache. Allerdings tun sich Ärzte und Zahnärzte häufig<br />
immer noch schwer, Zeugnisse dergestalt zu verfassen.<br />
Manche schreiben immer noch, was sie tatsächlich sagen<br />
möchten, so dass diese Zeugnisse in einem anderen<br />
Licht zu sehen sind. Denn allein der Unterschied, ob Mitarbeiter<br />
„stets zur vollsten“ oder „stets zur vollen“ oder<br />
nur „zur vollsten“ Zufriedenheit tätig waren, leuchtet nicht<br />
auf den ersten Blick ein. Manchmal werden auch zeugnisunübliche<br />
Formulierungen verwendet, weil man (gerade<br />
in kleinen Praxen) wenig Routine in der Zeugniserstellung<br />
hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, verwenden daher<br />
viele schon aus diesem Grund Formulierungen, die in<br />
etwa einem „Gut“ entsprechen. Möglichst neutral und<br />
nicht zu offensichtlich „sehr gut“, denn das könnte ja<br />
schon wieder überzogen wirken, auch wenn man von<br />
der Arbeitsleistung dieser Person wirklich überzeugt war.<br />
Lesen Sie Arbeitszeugnisse daher aufmerksam. Die<br />
negativen Eigenschaften von Bewerbern sind dort meist<br />
deutlich erkennbar, wenn auch durch den Zeugnisjargon<br />
versteckt. Denn wer froh ist, einen Mitarbeiter los zu sein,<br />
wird sich auch die Mühe machen, in einer möglichen<br />
Chef-Position nachfolgende Kollegen vorzuwarnen. Ist ein<br />
Zeugnis jedoch mehr oder weniger „gut“, empfiehlt es<br />
sich, sich einen eigenen Eindruck von dieser Person zu<br />
machen. Vielleicht ist sie wirklich einfach „gut“, vielleicht<br />
ist sie schlechter, aber man wollte kein schlechteres<br />
Zeugnis ausstellen. Vielleicht ist sie aber tatsächlich auch<br />
besser, und der vorherige Arbeitgeber wollte einfach nicht<br />
zu sehr „auf den Putz hauen“.<br />
36 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Lebensläufe tragen ebenso zum Gesamteindruck bei und<br />
sind oftmals ein Kriterium, ob zum Bewerbungsgespräch<br />
eingeladen wird oder nicht. In einem Lebenslauf stehen<br />
eigentlich die persönlichsten Dinge. Er sollte ja „lückenlos“<br />
sein. Das heißt, vom Zeitpunkt des Erwerbs des Berufsabschlusses<br />
bis dato ist alles aufgeführt, was je die berufliche<br />
Laufbahn gekreuzt hat: diverse Arbeitgeber, Auslandsaufenthalte,<br />
aber auch familiäre Intermezzi.<br />
Und hier fängt das Deuten an – denn nichts anderes ist<br />
es, wenn man sich ohne persönliche Befragung der Person<br />
selbst an den Standard-Erklärungen entlang hangelt.<br />
Was besagt ein Arbeitsstellenhopping alle 1-2 Jahre?<br />
Wirklich eine fehlende Geradlinigkeit und Beständigkeit?<br />
Könnte es vielleicht auch daran liegen, dass BewerberIN<br />
soviel Grips hat zu erkennen, wenn im Betrieb etwas im<br />
Argen liegt, dieses aber partout nicht von der Praxisführung<br />
erkannt und behoben wird?<br />
Ist es wirklich so nachteilig, wenn Frau – oder mittlerweile<br />
ab und an auch Mann – wegen Kindererziehung zuhause<br />
geblieben ist?<br />
Ist die Anzahl der Kinder wirklich einer Anstellung abträglich?<br />
Kinderbetreuung (-erziehung) mit allem was dazu gehört,<br />
lehrt Geduld, Ausdauer, Organisation und fordert mancherorts<br />
den Ausbau der didaktischen und strategischen Fähigkeiten.<br />
Ein Wechsel in eine andere Branche ist ein Hinweis worauf?<br />
Offenheit? Mut? So etwas könnte auch den Blick über den<br />
Tellerrand stärken. Manchmal gar nicht schlecht für Praxisstrukturen.<br />
Wenn nicht gerade die Zugehörigkeit zur Mafia im<br />
Lebenslauf steht, hat jeder Bewerber/jede Bewerberin eine<br />
Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch<br />
verdient. Wie sieht es juristisch mit den Auswahlkriterien<br />
über Lebensläufe aus? Da gilt es doch bestimmt auch<br />
wieder, einen Tremor beim Ziehen des Mikadostäbchens<br />
zu beachten.<br />
Wie bereits oben erläutert, darf eine Absage nicht aufgrund<br />
eines Lebenslaufs erteilt werden, der kein Bewerbungsfoto<br />
enthält. Auch Geburtsdatum, Familienstand, Nationalität<br />
oder Religion müssen seit Inkrafttreten des AGG nicht<br />
mehr angegeben werden, selbst der Vorname darf abgekürzt<br />
werden. Wichtig ist, dass Sie den roten Faden in<br />
den fachlichen Lebensbereichen der Bewerber suchen<br />
und sich selbst ein Bild machen. Ein persönliches Gespräch<br />
lässt manche Lücke und manchen Jobwechsel in einem<br />
anderen Licht erscheinen.<br />
Welche Stäbchen ziehe ich denn nun<br />
in meinem Mikadospiel?<br />
Ganz ehrlich? Es ist nicht mehr so wie früher, als man als<br />
Stellenausschreibender wirklich überflutet wurde mit Bewerbungen.<br />
Geben Sie jedem Bewerber, jeder Bewerberin,<br />
deren aktuelle Zeugnisnoten in Deutsch und Mathematik<br />
mindestens befriedigend sind, unabhängig von den anderen<br />
mitgeschickten Unterlagen, zunächst einmal einen<br />
Vorstellungstermin. Natürlich gilt dies auch für diejenigen,<br />
die den Berufsabschluss mit mindestens befriedigend<br />
bestanden haben. Haben Sie bei einer Person, deren<br />
Noten vielleicht etwas schlechter sind, dennoch ein Gefühl<br />
von Interesse, dann umso besser. Her damit.<br />
Lassen Sie sich nicht von eventuellen Vorurteilen treiben,<br />
die Ihnen beim Lesen der Bewerbungsunterlagen in den<br />
Sinn kommen. Wie schon gesagt: Papier ist und war schon<br />
immer geduldig. Es gibt nichts besseres als den persönlichen<br />
Kontakt mit einer Portion Intuition und Beobachtungsgabe.<br />
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie jemanden zum<br />
Vorstellungsgespräch einladen wollen, gibt es noch die<br />
Möglichkeit, weitere Auskünfte über Bewerberfragebögen<br />
zu erhalten. Hier sollten Sie allerdings vorsichtig sein,<br />
denn das AGG ist auch dann zu berücksichtigen, wenn<br />
ein Bewerber schon die ersten Hürden geschafft hat und<br />
im engeren Auswahlkreis für ein Bewerbungsgespräch<br />
steht. Fragen Sie daher möglichst keine Bewerbermerkmale<br />
ab, sondern legen Sie den thematischen Schwerpunkt<br />
auf eine Beschreibung von (bisherigen und künftig<br />
im Raum stehenden) Aufgaben und Qualifikationsmerkmalen.<br />
Während des noch laufenden Bewerbungsverfahrens<br />
bereits erste Absagen zu versenden, kann ich nicht empfehlen.<br />
Ob ein Bewerber für Sie tatsächlich nicht in Frage<br />
kommt, zeigt sich oft später als man denkt. Im Übrigen<br />
ist es sehr wichtig, Absagen korrekt zu formulieren (das<br />
AGG lässt – mal wieder – grüßen). Wie Sie dies machen,<br />
erläutern wir Ihnen im letzten Teil dieser Serie. Bis dahin<br />
geben Sie am besten bei Rückfragen lediglich die<br />
Auskunft, dass das Bewerbungsverfahren noch nicht<br />
abgeschlossen sei.<br />
Ich bereite zwischenzeitlich schon einmal den nächsten<br />
und wohl spannendsten Teil der Serie vor: das Bewerbungsgespräch.<br />
Dieses gilt es vorzubereiten. Investieren Sie<br />
etwas Zeit dafür. Wie? Das erfahren Sie in der nächsten<br />
Ausgabe. <br />
—<br />
Diana Bernardi, medConsiliarius, München<br />
RA Melanie Neumann, MedJus, Regensburg<br />
F A C H L I C H E S<br />
www.medconsiliarius.de<br />
www.medjus.de<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
37
Kauf von<br />
Anteilen an<br />
einer<br />
Einzelpraxis<br />
RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />
FALLSTRICKE<br />
© peshkova/Fotolia.com<br />
Ausgangslage<br />
Die Vorstellung eines angestellten Zahnarztes, gleichberechtigter<br />
Partner in einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(BAG; ehemals: Gemeinschaftspraxis) zu<br />
werden, ist verlockend. Insbesondere dann, wenn die<br />
Chance besteht, auf lange Sicht eine Praxis ganz zu<br />
übernehmen, erscheint die vorübergehende Kooperation<br />
als prädestinierte Einstiegsoption. In der Tat bietet diese<br />
Variante der stückweisen Übernahme einer Praxis hervorragende<br />
Möglichkeiten, sich bestmöglich in die Praxisführung<br />
einzufinden. Um dabei aber keine bösen Überraschungen<br />
zu erleben, sind rechtliche, steuerliche und tatsächliche<br />
Fallstricke auszuschließen, die die Motivation des Existenzgründers<br />
und dessen finanzielle Situation erheblich erschüttern<br />
können.<br />
Die grundsätzliche Frage<br />
Die erste und wichtigste Frage, die sich stellt, wenn ein<br />
Zahnarzt aus seiner Einzelpraxis eine Berufsausübungsgemeinschaft<br />
machen möchte, indem er einem anderen<br />
Zahnarzt Anteile verkauft, ist weder rechtlicher, noch steuerlicher<br />
Natur, sondern ganz menschlich: kann ich mich<br />
darauf einlassen, die Praxis, die ich möglicherweise alleine<br />
aufgebaut und jahrelang vollkommen autonom geführt<br />
habe, mit einem Partner zu teilen und mich dementsprechend<br />
auch meines Mitbestimmungsrechts entledigen?<br />
Erst wenn diese Frage beantwortet ist, und die Bereitschaft<br />
besteht, alle auf den ersten Blick noch so unwichtigen<br />
Entscheidungen mit dem BAG-Partner abzustimmen,<br />
sollten die eher formellen steuerlichen und rechtlichen<br />
Punkte betrachtet werden.<br />
Praxisbewertung<br />
Zunächst muss geklärt werden, für welchen Preis der<br />
„Juniorpartner“ Anteile an der Praxis erwirbt. Daran schließt<br />
sich die Frage an, von wem dieser Preis bestimmt wird.<br />
Objektiv betrachtet ist es dabei nicht für beide Seiten interessengerecht,<br />
die Praxisbewertung von einem Steuerberater<br />
oder Dentallabor vornehmen zu lassen, der/das über Jahre<br />
hinweg mit dem „Seniorpartner“ zusammengearbeitet hat.<br />
Stattdessen ist in Abwägung der Kosten die gemeinsame<br />
Beauftragung eines objektiven Gutachters anzudenken, der<br />
ohne Vorbelastung den aktuellen Wert der Praxis ermittelt.<br />
Rechtsform<br />
In einem weiteren Schritt muss abgestimmt werden, in<br />
welcher Rechtsform die Kooperation gegründet wird. Möglich<br />
sind für die als Freiberufler geltenden Zahnärzte sowohl<br />
die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die noch immer<br />
als die gängige Gesellschaftsform für BAGs bezeichnet<br />
werden kann, als auch die Partnerschaftsgesellschaft<br />
(PartG). Letztere beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen<br />
der GbR, bietet jedoch die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung.<br />
Gleichzeitig ist für die PartG eine Eintragung<br />
ins Partnerschaftsregister beim zuständigen Gericht erforderlich,<br />
für die Notar- und Gerichtskosten entstehen.<br />
Höhe der Beteiligung<br />
Erst dann stehen die neuen Partner vor den Entscheidungen,<br />
die vor jeder BAG-Gründung zu treffen sind: in welchem<br />
Verhältnis sind die Zahnärzte am Gesellschaftsvermögen<br />
beteiligt, wie soll die Gewinnbeteiligung ausgestaltet sein<br />
38 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
und wie regelt man die Mitbestimmungsrechte? Am unproblematischsten<br />
wird es erfahrungsgemäß dann, wenn die<br />
Beteiligung an Gesellschaftsvermögen und Gewinn jeweils<br />
zu 50 Prozent erfolgt und jeder Gesellschafter bei allen<br />
Entscheidungen betreffend die Gesellschaft eine Stimme<br />
hat.<br />
© Richard Stephan<br />
Was ist noch zu bedenken?<br />
Aber auch solche Entscheidungen, die manchmal als Kleinigkeiten<br />
abgetan werden, sollten zwischen den neuen<br />
Praxispartnern besprochen und geklärt werden: wird der<br />
Ehegatte des Seniorpartners, der in der Einzelpraxis mitgearbeitet<br />
hat, Angestellter der Gesellschaft? Wie sollen die<br />
Patienten, die sich ab dem Tage des Beginns der Gesellschaft<br />
zu Behandlung vorstellen, unter Berücksichtigung<br />
der freien Zahnarztwahl auf die Partner verteilt werden?<br />
Gibt es lange bestehende Vergünstigungen auf Praxiskosten<br />
(z.B. Zeitschriftenabonnements), die vom Seniorpartner<br />
privat genutzt und mithin vor dem Beginn der Kooperation<br />
gelöscht werden müssen? Hier lohnt es sich, einmal<br />
genauer hinzuschauen, bevor über diese Punkte leicht<br />
vermeidbare Dispute entstehen.<br />
Steuerliche Gesichtspunkte<br />
Die Errichtung einer BAG durch die Aufnahme eines neu<br />
eintretenden Zahnarztes in eine Einzelpraxis stellt steuerlich<br />
die Veräußerung eines Teils der Einzelpraxis gegen<br />
Entgelt dar. Grundsätzlich ist die entgeltliche Aufnahme<br />
dabei als eine nicht steuerbegünstigte Veräußerung zu<br />
beurteilen. Folglich sind die über den Buchwert vom<br />
Käufer bezahlten Werte (sog. stille Reserven) als laufender<br />
Gewinn beim Veräußerer zu behandeln.<br />
Zur Vermeidung bzw. Abmilderung der durch die Aufdeckung<br />
der stillen Reserven verursachten Steuern bietet das Steuerrecht<br />
verschiedene Möglichketen, u.a.:<br />
der Ausgleich über die Gewinnverteilung<br />
die Nutzung des Umwandlungssteuerrechtes<br />
das Überlassungsmodell.<br />
Ausgleich über die Gewinnverteilung<br />
Bei dieser auch als „Gewinnverzichtsmodell“ bezeichneten<br />
Möglichkeit erfolgt keine Kaufpreiszahlung, sondern der<br />
Ausgleich erfolgt über die Verteilung des laufend zu verteilenden<br />
Gewinns. Der veräußernde Zahnarzt erhält im<br />
Rahmen der Gewinnverteilung durch eine zeitlich begrenzte<br />
Regelung zunächst einen höheren Gewinnanteil. Damit<br />
profitiert er in befristeter Form von der Tätigkeit und den<br />
Leistungen des eintretenden Zahnarztes. Dies wird so lange<br />
durchgeführt, bis der eintretende Zahnarzt die erworbenen<br />
stillen Reserven „abgearbeitet“ hat.<br />
Mareike Piltz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht,<br />
Wirtschaftsmediatorin.<br />
Für den eintretenden Zahnarzt entfällt damit die Notwendigkeit<br />
der Finanzierung.<br />
Für den Abgeber bietet sich der Vorteil, dass sich eine<br />
sofortige Versteuerung als laufender Gewinn vermeiden<br />
lässt. Es erfolgt eine Versteuerung als laufender Gewinn<br />
über mehrere Veranlagungszeiträume.<br />
Nachteilig für den Veräußerer sind folgende Aspekte:<br />
späterer Zufluss des „Kaufpreises“<br />
Risiko, dass der Käufer nicht mehr zahlen kann oder will<br />
Risiko, dass die Gewinnerwartung, auf der die<br />
Gewinnverteilung berechnet ist, nicht erreicht wird<br />
Gefahr, dass die Finanzverwaltung in dem Mehrgewinn<br />
Kaufpreisraten sieht<br />
Nutzung des Umwandlungssteuergesetzes<br />
Das Umwandlungssteuerrecht bietet die Möglichkeit, dass<br />
eingebrachtes Praxisvermögen auf Antrag anstelle mit dem<br />
gemeinen Wert (Verkehrswert) mit dem Buchwert oder einem<br />
Zwischenwert anzusetzen. Damit kann die sofortige Aufdeckung<br />
stiller Reserven beim Veräußerer vermieden werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der eintretende Zahnarzt seinen<br />
Kaufpreis in das Betriebsvermögen der entstehenden<br />
BAG entrichtet. Dieses Geld darf nachfolgend auch nur für<br />
Betriebsausgaben oder Investitionen der Praxis verwendet<br />
werden (nicht für Privatentnahmen).<br />
Bei einer Zahlung in das Privatvermögen des abgebenden<br />
Zahnarztes kann eine Aufdeckung der stillen Reserven<br />
nicht vermieden werden.<br />
Der abgebende Zahnarzt kann in dieser Konstellation die<br />
stillen Reserven auf ihre Nutzungsdauer verteilt „nachgelagert“<br />
als laufenden Gewinn versteuern. Dies wird i.d.R. durch<br />
die Aufstellung einer sog. „negativen Ergänzungsbilanz“<br />
beim Abgeber erreicht. <br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
39
Tino Koch, Steuerberater.<br />
Überlassungsmodell<br />
Der bisherige Praxisinhaber bleibt Eigentümer des gesamten<br />
vorhandenen Praxisvermögens, zumindest aller wesentlichen<br />
Betriebsgrundlagen. Diese überlässt er der BAG einschließlich<br />
des Praxiswertes zur Nutzung. Der eintretende Zahnarzt<br />
muss folglich keinen Kaufpreis entrichten. Das Vermögen<br />
der ehemaligen Einzelpraxis wird insoweit Sonderbetriebsvermögen<br />
des bisherigen Praxisinhabers bei der BAG, ohne<br />
dass ein Veräußerungsvorgang ausgelöst wird.<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Im Laufe der Zeit werden die Ersatzbeschaffungen von der<br />
BAG durchgeführt, so dass die BAG nach und nach einen<br />
eigenen materiellen und immateriellen Praxiswert aufbaut,<br />
während der Praxiswert der Einzelpraxis sukzessive abnimmt.<br />
Für die Überlassung erhält der Einzelpraxisinhaber laufend<br />
einen angemessenen Ausgleich über die Gewinnverteilung,<br />
bemessen am Wert des überlassenen Vermögens (als<br />
Gewinnvorab). Ein festes Mietentgelt könnte alternativ<br />
vereinbart werden. Dies ist aus steuerlicher Sicht nicht<br />
empfehlenswert, da ein festes Mietentgelt zu einem<br />
umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch führen würde.<br />
Damit wäre eine zusätzliche Belastung mit Umsatzsteuer<br />
verbunden. <br />
—<br />
Mareike Piltz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für<br />
Medizinrecht, Wirtschaftsmediatorin, Dr. Hahne, Fritz,<br />
Bechtler & Partner, Gießen<br />
Tino Koch, Steuerberater<br />
Geschäftsführer der Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH,<br />
Hannover<br />
Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />
Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V.<br />
JUBILÄUMSVERANSTALTUNG ZUM 40-JÄHRIGEN BESTEHEN<br />
Fotos: NZB-Archiv<br />
Das 40-jährige Bestehen der Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />
Behindertenhilfe in Niedersachsen war Grund genug, um<br />
zu einer Jubiläumsveranstaltung in Hannover einzuladen.<br />
Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt wird<br />
vom Präsidenten der ZKN, Dr. Michael Sereny (Mitte), und dem<br />
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe,<br />
Dr. Wilhelm Bomfleur, in den Räumen der Zahnärztlichen<br />
Akademie Niedersachsen (ZAN) empfangen.<br />
Als Gäste konnte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr.<br />
Wilhelm Bomfleur, neben der niedersächsischen Sozialministerin<br />
Cornelia Rundt die Vorstände der Zahnärztekammer<br />
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
ebenso begrüßen wie den Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer,<br />
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.<br />
Viele Wegbegleiter der Behindertenhilfe und Funktionsträger<br />
der Körperschaften bezeugten durch ihre Anwesenheit den<br />
hohen Stellenwert, den die Hilfe für behinderte Menschen<br />
für die niedersächsische Zahnärzteschaft in den vergangenen<br />
40 Jahren beispielhaft eingenommen hat und weiter<br />
einnimmt. Dr. Wilhelm Bomfleur, der im zahlreichen Erscheinen<br />
zugleich eine Würdigung der Arbeitsgruppe sah, ging in<br />
40 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (m.) sprach ein Grußwort. Links im<br />
Bild das KZVN-Vorstandsmitglied Christian Neubarth, rechts der<br />
Vorsitzende des Vorstandes der KZVN, Dr. Jobst-W. Carl.<br />
Für die musikalische Untermalung der Jubiläumsveranstaltung<br />
sorgten die „Sterne der Nacht“ von den Hannoverschen Werkstätten<br />
unter der Leitung von Frau Koller. http://www.hw-hannover.de/<br />
seinem Rückblick auf Entstehung und Historie der Arbeitsgruppe<br />
ein. Sein Dank galt dem Engagement der vielen<br />
Beteiligten und der Zahnärztekammer Niedersachsen, in<br />
deren Hörsaal die Veranstaltung stattfand. Kammerpräsident<br />
Dr. Michael Sereny erinnerte in seinem Grußwort daran, dass<br />
jeder einmal durch Unfall oder Krankheit unverschuldet in<br />
die Situation einer Behinderung kommen und „dazugehören“<br />
könne. Er unterstrich das umfangreiche Engagement<br />
der Zahnärzteschaft beispielhaft am Hilfswerk Deutscher<br />
Zahnärzte und dem aktuellen Projekt Zahnmobil in Hannover.<br />
Insbesondere seien die erst jüngst und auf Drängen der<br />
Zahnärzteschaft getroffenen vertragszahnärztlichen Regelungen<br />
zur Aufsuchung und Betreuung Pflegebedürftiger<br />
und Menschen mit Behinderungen zu begrüßen.<br />
An Dr. Bomfleur gewandt, sagte der Kammerpräsident:<br />
„Ihr Beispiel sollte auch den Jüngeren Ansporn sein, dieses<br />
Werk weiterzuführen“. Mit dem Versprechen, dass die<br />
Zahnärztekammer die Zahnärztliche Behindertenhilfe,<br />
wie in den vergangenen 40 Jahren, weiterhin nach besten<br />
Kräften unterstützen werde, schloss er sein Grußwort.<br />
Es ist normal, verschieden zu sein<br />
Sozialministerin Cornelia Rundt gratulierte der Zahnärztlichen<br />
Behindertenhilfe persönlich zu ihrem vierzigjährigen Wirken.<br />
Damit sei man seinerzeit „unendlich“ weit voraus und<br />
schneller gewesen als die UN, als sie die Behindertenkonvention<br />
auf den Weg gebracht habe. Die seit April dieses<br />
Jahres durch den Bundesgesetzgeber beschlossene zusätzliche<br />
Vergütung des finanziellen, personellen und zeitlichen<br />
Mehraufwandes für das Aufsuchen von betroffenen Patienten<br />
begrüßte die Ministerin als einen weiteren Schritt in<br />
Richtung Inklusion.<br />
Die Gesellschaft müsse sich den Menschen mit Behinderungen<br />
anpassen und nicht umgekehrt, lautete ihr Kredo.<br />
Diese gehörten nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern<br />
in deren Mitte. Barrierefreiheit bedeute nicht nur eine<br />
Schaffung von Rampen, sondern beispielsweise auch die<br />
Vermeidung einer zu schweren und komplizierten Sprache.<br />
Daher sei eine offene und kommunikative Haltung gegenüber<br />
Menschen mit Behinderungen gefordert.<br />
Ministerin Rundt schloss ihr Grußwort mit dem Hinweis,<br />
dass man nun in Niedersachsen eine „Fachkommission<br />
Inklusion“ und einen entsprechenden interministeriellen<br />
Arbeitskreis gebildet habe. Abschließend ermunterte sie<br />
die Zahnärzteschaft mit der Aufforderung: „Ich denke, wir<br />
machen gemeinsam weiter!“.<br />
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr.<br />
Dietmar Oesterreich, griff in seinem Grußwort das Thema<br />
Inklusion auf. Durch ihr Engagement zeigten die Zahnärzte,<br />
dass sie an gesellschaftlichen Problemen teilhaben würden,<br />
wobei Niedersachsen besonders aktiv sei, lobte Oesterreich.<br />
Der demografische Wandel gehe auch mit der Zunahme<br />
der Zahl behinderter Menschen einher. Durch das von<br />
KZBV und BZÄK getragene Konzept „Mundgesund trotz<br />
Handicap und hohem Alter“ seien erste Schritte für die<br />
Umsetzung bereits gelungen. Schließlich bestehe auch ein<br />
Aktivitätsbedarf im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie<br />
bei der Ausrichtung der Approbationsordnung – aber auch<br />
bei der Novellierung der Ausbildung in den Pflegeberufen.<br />
Besonders freute sich Dr. Bomfleur darüber, Prof. Dr. Reinhilde<br />
Stöppler vom Institut für Heil- und Sonderpädagogik der<br />
Justus-Liebig-Universität Gießen für den Festvortrag gewonnen<br />
zu haben. In ihrem Beitrag „Gesundheitsförderung für<br />
Menschen mit geistiger Behinderung“ ging die Referentin<br />
auf Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen<br />
ebenso ein wie auf die Belange der Gesundheitsforschung<br />
mit und über geistig behinderte Menschen. — loe<br />
Dr. Jobst-W. Carl übergab Dr. Wilhelm<br />
Bomfleur ein Präsent der KZVN als<br />
Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit<br />
der Zahnärztlichen Behindertenhilfe.<br />
Prof. Dr. Reinhilde<br />
Stöppler hielt den<br />
Festvortrag.<br />
F A C H L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
41
Rechtstipp<br />
Was bedeutet eigentlich<br />
„Insolvenzanfechtung“?<br />
© Matthias Eckert /Fotolia.com<br />
Nach ordnungsgemäßer Behandlung stellen Sie Ihrem<br />
Patienten Ihr Honorar in Rechnung und dieser zahlt anstandslos<br />
die Rechnung, obwohl Ihnen bekannt ist, dass<br />
er sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />
befindet. Der Idealfall! – doch dann bekommen Sie nach<br />
Monaten plötzlich überraschend den Brief eines Insolvenzverwalters,<br />
in dem er die Zahlung des Patienten anficht<br />
und Sie auffordert, das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.<br />
Kann das sein? Darf der Insolvenzverwalter das Honorar<br />
zurückfordern?<br />
Tatsächlich kann der Insolvenzverwalter gemäß §§ 129 ff<br />
Insolvenzordnung von Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen<br />
gezahltes Honorar zurückfordern.<br />
§ 130 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) regelt, dass eine<br />
Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger, in diesem<br />
Falle Ihnen als Zahnarzt, eine Sicherung oder Befriedigung<br />
gewährt oder ermöglicht hat, vom Insolvenzverwalter<br />
angefochten werden kann, wenn sie in den letzten drei<br />
Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
oder wenn sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen<br />
worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der<br />
Schuldner zahlungsunfähig war und der Gläubiger zur Zeit<br />
der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag<br />
kannte. Gemäß § 130 Abs. 2 InsO steht der positiven<br />
Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit die Kenntnis von<br />
Umständen gleich, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit<br />
oder den Eröffnungsbeschluss schließen lassen.<br />
Voraussetzung dafür, dass Sie ihr erhaltenes Honorar an<br />
den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen, ist also:<br />
Über das Vermögen des Patienten muss das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet worden sein<br />
Die Zahlung des Honorars muss innerhalb von drei Monaten<br />
vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens erfolgt sein. Sie hatten positive<br />
Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit des Patienten.<br />
Ein Insolvenzverfahren wird durch gerichtlichen Beschluss<br />
eröffnet, der veröffentlicht wird, so dass sich der Zeitraum,<br />
in dem der Insolvenzverwalter Zahlungen anfechten kann,<br />
genau festlegen lässt. Meist entzündet sich der Streit an<br />
der Frage, ob der Gläubiger (Zahnarzt) über die Zahlungsunfähigkeit<br />
des Patienten positive Kenntnis hatte:<br />
Hat der Patient in der Vergangenheit seine Rechnungen<br />
stets pünktlich bei Ihnen ausgeglichen und auch sonst bei<br />
Ihnen nicht zu erkennen gegeben, dass er sich in<br />
finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann der Insolvenzanfechtung<br />
entgegengehalten werden, dass Sie keine<br />
positive Kenntnis von den Zahlungsschwierigkeiten des<br />
Patienten hatten.<br />
Doch wird dies der Ausnahmefall sein. Häufiger werden<br />
die Fälle sein, in denen der Patient nicht oder nur sehr<br />
schleppend zahlt und Sie den Patienten immer wieder<br />
durch Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. zur Zahlung<br />
auffordern müssen. Allein hieraus allerdings kann noch nicht<br />
geschlossen werden, dass der Patient zahlungsunfähig im<br />
Sinne von § 130 InsO ist. Häufiger sind die Fälle, in denen<br />
Ihr Patient sich Ihnen gegenüber äußert, dass er sich zwar<br />
in finanziellen Schwierigkeiten befindet, aber Ihre Liquidation<br />
selbstverständlich zahlen wird. Oder Sie erfahren, dass<br />
der Patient die Hilfe der Schuldnerberatung in Anspruch<br />
genommen hat. In allen diesen Fällen kann von Ihrer<br />
Gutgläubigkeit darüber, dass der Patient keine finanziellen<br />
Schwierigkeiten bei der Bezahlung Ihrer Rechnung hat,<br />
nicht mehr ausgegangen werden.<br />
Auch wenn man sich grundsätzlich darüber informieren<br />
sollte, ob der Patient über die nötige Zahlungsfähigkeit<br />
verfügt, wäre im Falle der Insolvenzanfechtung Unkenntnis<br />
von der Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise von Vorteil.<br />
Letztendlich wird man sich jedoch vor einer wirksamen<br />
Insolvenzanfechtung in der täglichen Abwicklung der<br />
Honorarforderungen einer Zahnarztpraxis nicht wirksam<br />
schützen können.<br />
Ein Trost kann es nicht sein, dass im Falle einer Insolvenzanfechtung<br />
die Liquidationsforderung wieder auflebt und<br />
der Zahnarzt als Gläubiger einen Anspruch auf Beteiligung<br />
im Insolvenzverfahren erhält. Denn die angemeldete<br />
Forderung wird im Insolvenzverfahren in aller Regel nur zu<br />
einem Bruchteil – wenn überhaupt – honoriert. <br />
Wencke Boldt,<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />
Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />
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Ein Urlaub der anderen Art<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHER HILFSEINSATZ IN DER MONGOLEI<br />
Die Oldenburger Zahnärztin Dr. Cornelia<br />
Ritterhoff flog im Sommer 2013 mit der<br />
Stiftung Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) in die Mongolei.<br />
Viele Menschen fahren gern in fremde Länder und möchten<br />
das Land und die Leute gern auf eine natürliche, weniger<br />
touristische Art und Weise kennenlernen. Ein zahnärztlicher<br />
Hilfseinsatz im Ausland ist eine fantastische Möglichkeit<br />
dieses zu verwirklichen. Man bekommt tiefe Einblicke in<br />
die Kultur und das Leben, tut etwas Sinnvolles und erlebt<br />
dabei noch sein persönliches Abenteuer.<br />
Bei der Suche im Internet stieß ich bald auf die DWLF,<br />
die verschiedene Länderprojekte anbietet. Zusammen mit<br />
meiner Studienkollegin Theda Marten aus Moringen entschieden<br />
wir uns für die Mongolei, ein Land, das mit einer<br />
Bevölkerungsdichte von nur zwei Einwohnern pro km 2<br />
extrem dünn besiedelt ist. Ca. 40% der Bevölkerung lebt in<br />
der Hauptstadt Ulaanbaatar und hat dort auch Zugang zur<br />
zahnmedizinischen Versorgung. Auf dem Land aber gibt es<br />
keine Zahnärzte, außerdem können die meisten sich auch<br />
keine Behandlung leisten. Dafür gibt es im Dorf jede<br />
Menge billige Süßigkeiten zu kaufen. Das Geld für Zahnbürsten<br />
und das Wissen um die notwendige Pflege aber<br />
fehlt, und entsprechend viel gibt es für uns zu tun.<br />
Unsere Arbeit fing damit an, im Vorfeld Materiallisten zu<br />
erstellen und Firmen um Materialspenden zu bitten. Unser<br />
Ziel war es, von allen Verbrauchsmaterialien etwas mitzunehmen.<br />
Etwas Material wurde auch von der DWLF gestellt,<br />
aber es war unklar, was und wie viel es sein würde. Außerdem<br />
durfte ich noch ein paar Tage in der kieferchirurgischen<br />
Praxis Wagener (Oldenburg) hospitieren und konnte so<br />
mein chirurgisches Wissen wieder auffrischen. In den<br />
Einsatzorten gab es kein Röntgengerät und auch keinen<br />
Kieferchirurgen für Problemfälle.<br />
Im Juli war es dann endlich so weit. Voller Spannung ging<br />
es zum Berliner Flughafen, wo ich die letzten Teilnehmer<br />
unserer Vierergruppe, den Zahnarzt Michael Käser und die<br />
Dentalhygienikerin Christina Köthe kennenlernte. Über<br />
Moskau und Ulaanbaatar flogen insgesamt 10 Gruppen<br />
der DWLF nach Bayanhongor, die in unterschiedlichen<br />
Einsatzorten tätig wurden. Mit unserer Dolmetscherin Odno<br />
fuhren wir am nächsten Tag über zahlreiche Buckelpisten<br />
zu unseren ersten Einsatzort Erdenetsogt, der in einem<br />
weiten Flusstal lag. Die mongolische Weite hatte mich<br />
sofort in ihren Bann gezogen. Nach einer Woche Arbeit<br />
fuhren wir dann in unseren zweiten Einsatzort Bayanovoo.<br />
Man hatte extra für uns in jedem Ort vor dem Krankenhaus<br />
eine Jurte aufgebaut, in der wir schliefen und aßen. Der<br />
Empfang war äußerst herzlich, und wir fühlten uns sofort<br />
willkommen. Man bot uns Tee (er ist leicht gesalzen) und<br />
Leckereien aus Quark und Käse an. Natürlich fehlte auch<br />
Fotos: © Dr. C. Ritterhoff<br />
44 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
nicht der berühmte Airag (vergorene Stutenmilch). Im<br />
Anschluss zeigte man uns das leere Zimmer, das unsere<br />
Praxis werden sollte. Nun hieß es: Kisten auspacken,<br />
Stühle aufbauen und uns einrichten.<br />
Wir haben in der Woche von 9 Uhr bis ca. 18 Uhr mit einer<br />
Stunde Mittagspause gearbeitet. Der Andrang war so groß,<br />
dass wir nicht jeden Patienten durchsanieren konnten.<br />
Zuerst wurden möglichst viele Füllungen gelegt und im<br />
Anschluss noch tief zerstörte und schmerzende Zähne<br />
extrahiert. Da es kein Röntgengerät gibt, können praktisch<br />
auch keine Wurzelfüllungen gemacht werden. Am<br />
schlimmsten war der Zustand der Zähne bei den Kindern.<br />
Nicht selten waren die Hälfte der Milchzähne der 4-5 jährigen<br />
Kinder tief zerstört, so dass viele Milchzähne gezogen<br />
werden mussten. Viele junge Erwachsene zeigten beträchtliche<br />
Fehlstellungen durch frühzeitigen Milchzahnverlust.<br />
Mehrmals haben wir einen kompletten Lückenschluss mit<br />
oral stehendem Prämolaren gesehen. Besonders interessant<br />
ist das häufige Vorkommen einer distolingual liegenden<br />
dritten Wurzel der unteren Molaren.<br />
Natürlich muss man sich auf andere hygienische Zustände<br />
einstellen, und nicht immer läuft alles einwandfrei. In<br />
beiden Orten gab es kein fließend Wasser auch nicht im<br />
Krankenhaus, welches mehr einer Sanitätsstation gleicht.<br />
Am ersten Tag hatten wir keine funktionierenden Multifunktionsspritzen,<br />
und nach dem zweiten Tag fiel eine<br />
Stuhllampe und die dritte Absauganlage des Prophylaxestuhls<br />
irreparabel aus. Aber mit einer sehr guten Stirnlampe<br />
konnte man trotzdem effektiv arbeiten. Auch war die Leistung<br />
des Saugers sehr viel geringer, als wir es gewohnt<br />
sind. Es ist eben Improvisationstalent gefragt. Mal wird<br />
eine Arterienklemme als Nadelhalter verwendet oder die<br />
reine Skalpellklinge als Scherenersatz benutzt. Am Ende<br />
des Tages ist häufig auch nicht mehr die richtige Zange<br />
vorhanden und man extrahiert mit der nächstbesten<br />
Zange oder nur mit dem Hebel. Daher sollte man etwas<br />
Berufserfahrung mitbringen.<br />
Unsere Gruppe hat in zwei Wochen insgesamt 400 Patienten<br />
behandelt und dabei ca. 550 Extraktionen durchgeführt<br />
und ebenso viele Füllungen gelegt. Viele litten schon seit<br />
Jahren an Zahnschmerzen. Wir konnten jedem Patienten<br />
eine Zahnbürste und Zahnpasta schenken. Außerdem ist<br />
Frau Köthe als Dentalhygienikerin mehrmals am Tag zu<br />
den wartenden Patienten auf den Flur gegangen und hat<br />
dort im Sinne einer Gruppenprophylaxe Mundhygieneunterweisungen<br />
durchgeführt. Die Patienten zeigten ihre Dankbarkeit<br />
mit kleinen Gesten. So haben wir abends in der<br />
Jurte Besuch bekommen, und man brachte uns Butter und<br />
Käse oder ein anderes Mal auch Schokolade. Ebenso<br />
wurden wir einmal vom Bürgermeister eingeladen.<br />
Trotz der Arbeit kamen die besonderen Erlebnisse nicht<br />
zu kurz, denn wann kommt man schon nach Hause und<br />
hat eine ganze Herde Pferde vor der Jurte stehen. Einmal<br />
haben wir einem älteren Herrn eine Lesebrille geschenkt.<br />
Er nahm sie, setzte sie auf und fing an zu lesen. Als er uns<br />
wieder anschaute, hatte er Tränen in den Augen, denn seit<br />
Jahren konnte er nicht mehr lesen. Manchmal kann Hilfe<br />
so einfach sein.<br />
Das Krankenhaus hat extra für uns ein kleines Volleyballtunier<br />
organisiert, in dem wir gegen das ganze Krankenhauspersonal<br />
gespielt haben. Am Wochenende wurden<br />
diverse Ausflüge mit uns unternommen. Die Ärztin und<br />
das Krankenhauspersonal haben uns ihren buddhistischen<br />
Tempel gezeigt. Über holprige Pisten ging es zu einem<br />
Picknick an eine Heilquelle. Dort kreisten bei strahlend<br />
blauem Himmel über uns die Adler. Im Sturzflug versuchten<br />
sie, kleine Fleischstücke zu fangen, die ihnen unsere<br />
Begleitung zuwarf. An einem anderen Tag haben wir mit<br />
dem Krankenhauspersonal eine Nomadenfamilie besucht.<br />
Dort wurde speziell für uns gekocht, und wir durften Ziegen<br />
melken und auf Yaks reiten. Zusammen mit ihnen haben<br />
wir gesungen und Spiele gespielt.<br />
Es war ein unvergesslicher Aufenthalt mit vielen besonderen<br />
und eindrucksvollen Erlebnissen. Und trotz aller Sprachhindernisse<br />
haben wir dort echte Freunde gefunden, so dass<br />
uns der Abschied doch recht schwer fiel.<br />
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung bei<br />
Ivoclar Vivadent, Kaniedenta, Komet und Multident. <br />
Ein solches Projekt kann ohne Spenden nicht<br />
leben. Wenn auch Sie spenden wollen, wenden<br />
Sie sich bitte an www.dwlf.org<br />
—<br />
Dr. Cornelia Ritterhoff und Christina Köthe, Oldenburg<br />
I N T E R E S S A N T E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
45
Fotos: © Dr. Hillers; © Dmitry Pichugin/Fotolia.com<br />
Zahnärztliche Entwicklungshilfe<br />
in Nepal<br />
OLDENBURGER <strong>ZAHNÄRZ</strong>TEEHEPAAR BERICHTET VON SEINEM<br />
HERBSTURLAUB DER ANDEREN ART MIT DWLF<br />
Drei Wochen einer abenteuerlichen Reise<br />
liegen hinter uns. Wir haben die Herbstferien<br />
genutzt und sind nach Nepal gereist. In einem<br />
kleinen Ort mit ca. 35.000 Einwohnern haben wir in<br />
einer Zahnstation den dortigen Zahnarzt unterstützt.<br />
Der Kontakt ist ermöglicht worden über DWLF (Dentist<br />
without limits), der Organisation von „Zahnärzte ohne<br />
Grenzen“.<br />
Nach dem 9-stündigen Flug und einer kurzen Eingewöhnung<br />
in Kathmandu (1300 m hoch) wurden wir von Ramesh<br />
Shrestha, dem Präsidenten des Lions-Club Nuwakot und<br />
Betreuer der Zahnstation in Trishuli abgeholt. 75 Kilometer<br />
ging die 5 stündige Fahrt mit dem Auto durch eine wunderschöne<br />
Hügellandschaft, vorbei an Reisterrassen und<br />
Bis zur Abreise gab es einiges zu tun. In Deutschland<br />
haben wir unsere Approbationsurkunden übersetzen und<br />
beglaubigen lassen, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten.<br />
Die Terminauswahl musste an die nepalesischen „Festival-<br />
Days“ des Dashain angepasst werden. Dieses Fest der<br />
Hindus entspricht unserem Weihnachtsfest und dauert<br />
10 Tage. Während dieser Zeit wird in den meisten Geschäften<br />
und Institutionen nicht gearbeitet. Zahnärztliches<br />
Füllungsmaterial, Handschuhe und Medikamente haben<br />
wir aus unserer eigenen Praxis mitgenommen. Für die Kinder<br />
hatten wir kleines Spielzeug zur Belohnung besorgt.<br />
Dem Kollegen vor Ort übergaben wir eine Stirnlampe, die<br />
er gut im Außeneinsatz in den Bergen und bei den häufig<br />
vorkommenden Stromausfällen nutzen konnte.<br />
46 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
auf Strassen, die mit unseren auf keinen Fall standhalten.<br />
Angekommen im subtropischen Klima Trishulis des auf<br />
500 Meter Höhe liegenden Ortes, begrüßte uns die<br />
gesamte Gastgeberfamilie sehr herzlich. Wir bezogen ein<br />
kleines Zimmer, das nicht weit von der Zahnstation entfernt<br />
lag. Versorgt wurden wir jeden Tag mit nepalischem<br />
Essen, Dhaal Bhat, einem Gericht bestehend aus Reis mit<br />
Linsen und zum Frühstück ein leckeres Omelett. Da wir die<br />
einzigen Ausländer weit und breit waren, wurden wir von<br />
vielen als Paradiesvögel und „german dentists“ bestaunt.<br />
Viele Patienten wünschten sich zum bevorstehenden Fest<br />
schöne weiße Zähne. Die Behandlungen waren kostenfrei,<br />
bei kleinen Prothesen oder sogar Brücken mussten die<br />
Einheimischen einen erheblichen Eigenanteil beisteuern.<br />
Auf dem Kühlschrank war ein kleiner Altar eingerichtet mit<br />
Ganesh, dem Elefantengott, die Räucherstäbchen, „incense“,<br />
räucherten vor sich hin. Die Patienten schienen sehr<br />
ausgeglichen und dankbar, die Angst vor dem Zahnarzt<br />
war nicht sehr ausgeprägt. Wahrscheinlich half bei der<br />
Entspannung der hinduistische oder buddhistische Glaube<br />
I N T E R E S S A N T E S<br />
Der Behandler vor Ort, ein „dental therapist“ mit Namen<br />
Aaruhn, empfing uns mit Straßenkleidung und Sonnenbrille,<br />
die er während der Behandlung immer lässig im<br />
Haar trug. Seine Mitarbeiterin Baghwati, eine ausgebildete<br />
Zahnarzthelferin, trug einen wunderschönen safran-gelben<br />
Sari. Aaruhn freute sich sehr über die Unterstützung. So<br />
konnte er sich während unserer Anwesenheit für andere<br />
Dinge Zeit nehmen. Er behandelte auch noch in einer<br />
weiteren Praxis. Insgesamt waren für 35.000 Einwohner<br />
nur 3 Zahnärzte zuständig. Die Therapie konzentrierte sich<br />
auf Extraktionen, Füllungen und Zahnreinigungen.<br />
Behandelt wurde unter kritischer Kontrolle weiterer<br />
Behandlungsbedürftiger. Familienmitglieder, Freunde und<br />
Bekannte schauten ganz selbstverständlich zu, manchmal<br />
waren es insgesamt 11 Personen. Mit kindlicher Neugier<br />
wurden aber auch die „weißen und weißhaarigen“ Behandler<br />
betrachtet…<br />
oder vielleicht doch der Duft von Räucherstäbchen?<br />
Nach Feierabend haben wir herrliche Spaziergänge im Tal<br />
des Trishuli-Flusses entlang der Reisterrassen unternommen.<br />
Die Natur ist einfach überwältigend. Ein Ausflug zum alten<br />
Königspalast in Nuwakot, der mit seinen typischen Pagodendächern<br />
über dem Tal thront, war am Samstag möglich.<br />
Wir haben sehr viele positive Eindrücke gesammelt. Die<br />
Zufriedenheit der Menschen war trotz der großen Armut<br />
beeindruckend! Vor allem bei den kleinen Patienten haben<br />
wir gestaunt! Es wurde selten geweint und mit einem<br />
Luftballon oder kleinem Geschenk in der Hand verließen<br />
sie lachend die Praxis.<br />
Nepal hat uns überrascht und begeistert. Dankbar und<br />
reich beschenkt durch die große Freundlichkeit der<br />
Menschen sind wir wieder nach Deutschland geflogen. <br />
—<br />
Dr. Susanne Burhop-Hillers und Dr. Gerd-U. Hillers, Oldenburg<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
47
Januar/Februar/März/April<br />
Einreichungs- und<br />
2014<br />
Zahlungstermine
Terminliches<br />
Persönliches<br />
BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />
12.03.2014<br />
Referent:<br />
Dr. Felix Blankenstein, Charité Berlin<br />
Thema: „Alltägliche Probleme<br />
bei der herausnehmbaren<br />
Teil- und Totalprothetik“<br />
Ort: Universität Hildesheim, Hörsaal 2,<br />
Marienburger Platz 22 (Parkplatz Tilsiter<br />
Str. 1)<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Ulrich Niemann,<br />
Almsstraße 1<br />
31134 Hildesheim<br />
Tel.: 05121 37676<br />
IM DEZEMBER WURDE DR. HANS-PETER<br />
(PICO) KROKER 70:<br />
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH NACHTRÄGLICH!<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
10. JAHRESTAGUNG DES<br />
LANDESVERBANDES NIEDERSACHSEN<br />
IM DGI E.V.<br />
22.03.2014<br />
Ort: Braunschweig<br />
Thema: „Neues und Bewährtes“<br />
Informationen:<br />
Becht Seminar- und<br />
Konferenzmanagement<br />
Weinstraße Süd 4<br />
67281 Kirchheim<br />
Tel.: 06359 308787<br />
Fax: 06359 308786<br />
E-Mail: info@becht-management.de<br />
Internet: www.becht-management.de<br />
In Meppen am 1. Dezember 1943 geboren, erhielt Kollege Kroker nach<br />
vollendetem Studium an der Uni Eppendorf und einen Tag nach seinem<br />
25. Geburtstag in Hamburg seine zahnärztliche Approbation und promovierte<br />
Ende Juli 1970 zum Doctor medicinae dentariae.<br />
Nach halbjähriger Vorbereitungszeit in seinem Geburtsort ließ er sich,<br />
wie sich das für einen gebürtigen Meppener gehört, zum 1. Januar 1971<br />
in Meppen nieder, wo er noch heute im 44. Zulassungsjahr zum Wohl<br />
seiner Patienten praktiziert.<br />
T E R M I N L I C H E S<br />
21. SCHLESWIG-HOLSTEINER<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong>TETAG<br />
29.03.2014<br />
Ort: Neumünster<br />
Thema: „Kontroversen in<br />
der Zahnmedizin – Wege zur<br />
Entscheidungsfindung“<br />
Informationen:<br />
KZV Schleswig-Holstein<br />
Frau Marina Ludwig<br />
Westring 498<br />
24106 Kiel<br />
Tel.: 0431 3897 128<br />
Fax: 0431 3897 100<br />
E-Mail: martina.ludwig@kzv-sh.de<br />
Internet: www.kzv-sh.de<br />
Dr. Krokers Engagement für die Kollegenschaft begann schon wenige<br />
Jahre nach seiner Niederlassung als Zahnersatz-Gutachter für die Primärkassen;<br />
ein Amt, das er bis 2010 wahrnahm. Bereits 1989 wurde er als<br />
Ersatzmitglied und 1997 als Vollmitglied in die Vertreterversammlung der<br />
KZVN gewählt.<br />
Im Bereich der Kammer reichte Kollege Krokers vielfältiges Engagement<br />
vom Vorstand der Kreisstelle Meppen (1974-1981 stellvertretender Vorsitzender,<br />
2002-2010 Vorsitzender), über Mitgliedschaft in der Kammerversammlung<br />
(1997-2005), aktive Tätigkeit in diversen Ausschüssen bis hin zur<br />
Bundesebene als Delegierter der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />
von 1997-2005.<br />
Dr. Kroker gratulieren wir nachträglich ganz herzlich und wünschen ihm<br />
noch viele Jahre in Gesundheit im Kreis seiner Familie und Patienten. <br />
—<br />
Der Vorstand der KZVN<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />
49
Persönliches<br />
Fotos: NZB-Archiv<br />
HERZLICHE GRATULATION –<br />
DR. HEINZ MÖHRKE ZUM 65STEN<br />
Am 2. Januar wurde Kollege Heinz Möhrke 65.<br />
Dazu gratulieren wir herzlich.<br />
AM 1. JANUAR FEIERTE KOLLEGE<br />
TIMMERMANN AUS CUXHAVEN<br />
SEINEN 60. GEBURTSTAG<br />
Nach seiner Approbation (1985) und anschließender<br />
Promotion (1986 in Hamburg) ließ sich Dr. Timmermann<br />
am 2.2.1987 in einer Einzelpraxis in Cuxhaven nieder,<br />
wo er seitdem praktiziert.<br />
Schon zwei Jahre später zog es ihn auch offiziell in die<br />
Standespolitik. Zunächst als Ersatzmitglied der Vertreterversammlung<br />
(VV) der KZVN. Seit 1993 ist er ständiges Mitglied<br />
der VV und war in den Jahren 1997 – 2000 Vorsitzender<br />
der VV.<br />
Auch auf Bundesebene ist Kollege Timmermann z.B. als<br />
Delegierter der VV der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />
(1994 – 2004) sowie als langjähriges Bundesvorstandsmitglied<br />
des FVDZ bekannt.<br />
Nicht unerwähnt bleiben soll seine Arbeit in diversen<br />
Ausschüssen der KZVN als da wären: Vertragsausschuss<br />
sowie Landesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen<br />
(jeweils 1997 – 2000), Berufungsausschuss (1998 – 2005),<br />
Satzungsausschuss (2001 – 2004 als stellvertretender<br />
Vorsitzender), HVM-Ausschuss sowie Finanz- und Verwaltungsausschuss<br />
(jeweils von 2001 – 2004).<br />
Last but not least war er sieben Jahre lang als Vorsitzender<br />
der Verwaltungsstelle Stade (1993 – 2000) und im Anschluss<br />
daran (2001 – 2004) als 1. Beisitzer für die Kollegenschaft<br />
engagiert.<br />
Heinz Möhrke wurde am 2. Januar 1949 in Lengerich<br />
geboren.<br />
Zahnheilkunde studierte er an der Medizinischen Hochschule<br />
Hannover (MHH), wo er auch 1984 promovierte.<br />
Seine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />
schloss er im Sommer 1989 ab. Noch im gleichen<br />
Jahr ließ sich Dr. Möhrke in Osnabrück nieder, wo<br />
er seitdem in einer Einzelpraxis als Fachzahnarzt für<br />
Kieferorthopädie praktiziert.<br />
Sein standespolitisches Engagement begann er 1993<br />
als 2. Beisitzer der Verwaltungsstelle Osnabrück. Dieses<br />
Amt bekleidete er bis Ende 1996 und erneut von 2001<br />
bis Ende des Jahres 2004.<br />
Seine Berufung – und das verwundert nicht – ist<br />
und bleibt die Kieferorthopädie. Dies stellt er nicht nur<br />
tagtäglich in der Praxis unter Beweis.<br />
Seine bis dato mehr als 18 Jahre umfassende und anerkannte<br />
Tätigkeit als KFO-Gutachter (1994 – 2004/2006<br />
– Ende dieser Legislatur in 2016) sprechen für sich. Auf<br />
dieses Know-how mochte auch der Vorstand der KZVN<br />
nicht verzichten und berief Dr. Möhrke 2005 zu seinem<br />
Referenten für Kieferorthopädie.<br />
Sein Hobby ist die Jagd, die er schon zu Studienzeiten<br />
erfolgreich mit Frettchen und Fangnetz auf dem<br />
MHH-Gelände zusammen mit weiteren engagierten<br />
Zahnmedizinern – und nicht selten zur Belustigung<br />
von „Zaungästen“ – praktizierte.<br />
Wir gratulieren herzlich und wünschen – im Beruf und<br />
Privaten – weiterhin Gesundheit und Erfolg. <br />
Wir gratulieren herzlich. <br />
—<br />
Der Vorstand der KZVN<br />
—<br />
Der Vorstand der KZVN<br />
50 P E R S Ö N L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Niederlassungshinweise<br />
AUSZUG AUS DER ZULASSUNGSVERORDNUNG<br />
FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />
Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />
niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />
§ 18<br />
(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />
Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />
und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />
die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />
beizufügen<br />
a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />
Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />
Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />
Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />
Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />
b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />
ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />
c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />
Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />
Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />
(2) Ferner sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf,<br />
2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />
3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />
niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />
war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />
Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />
einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />
4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />
unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />
Beschäftigungsverhältnisses,<br />
5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />
alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />
Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />
gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />
zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />
(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />
Abschriften beigefügt werden.<br />
(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />
2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />
werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />
glaubhaft zu machen.<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />
Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />
des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />
angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />
heruntergeladen werden.<br />
Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />
zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />
aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />
GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />
VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />
(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />
Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />
Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />
grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />
notwendig.<br />
Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />
den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />
bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
einzureichen.<br />
VERLEGUNGEN<br />
Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />
Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />
Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />
ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />
diesem Antrag stattgegeben hat.<br />
SITZUNGEN DES<br />
ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />
NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />
Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />
sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />
rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover, in<br />
Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
K Z V N<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />
51
© diego cervo/iStockphoto.com<br />
Abgabe bis 14.02.2014<br />
Sitzungstermin 12.03.2014<br />
Abgabe bis 13.05.2014<br />
Sitzungstermin 11.06.2014<br />
Abgabe bis 22.08.2014<br />
Sitzungstermin 17.09.2014<br />
Abgabe bis 24.10.2014<br />
Sitzungstermin 19.11.2014<br />
HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />
FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />
In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />
Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />
Verwaltungsstelle Braunschweig<br />
Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4 % versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Peine:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />
38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />
E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Lüneburg<br />
Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />
8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0 %<br />
versorgt.<br />
Verwaltungsstelle Oldenburg<br />
Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5% versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />
Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />
26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />
Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1% versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Leer:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2% versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />
26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />
E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />
BITTE NICHT VERGESSEN:<br />
—<br />
Stand 16.12.2013<br />
Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne<br />
Beratung der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage<br />
oder Einleitung eines Vertragsgutachtens), und wer<br />
sich als Zahnarzt dem MDK zur Verfügung stellt, unterstützt<br />
die Kassen bei ihrem rechtswidrigen Verhalten!<br />
— NZB-Redaktion<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />
Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />
21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />
E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />
52 K Z V N | N Z B | J A N U A R 2 0 14
Fortbildungsorganisation –<br />
Die Stabsstelle für Organisation und Service<br />
Seit 2007 bietet die KZVN Fortbildungen für<br />
die vertragszahnärztliche Praxis an. Das Angebot<br />
geht weit über die reinen Abrechnungsfortbildungen<br />
hinaus und beinhaltet z. B. Seminare zum Qualitätsmanagement,<br />
zur Personalführung, zum Patientenrechtegesetz<br />
und Notfallseminare.<br />
Damit eine Fortbildung aber perfekt und ohne Komplikationen<br />
abläuft, ist ein großer organisatorischer Aufwand im<br />
Hintergrund notwendig. Dazu gehört unter anderem die<br />
Planung der richtigen Fortbildungsthemen, die Betreuung<br />
der Referenten/Referentinnen, Anmeldungen, Rechnungslegung,<br />
das Catering, die Seminarvorbereitung und vieles<br />
mehr.<br />
Für diese wichtigen, organisatorischen Tätigkeiten im so<br />
genannten „Background“ der Fortbildungsveranstaltungen<br />
gibt es die Stabsstelle für Fortbildungsorganisation. In dieser<br />
Stabsstelle sind inzwischen 4 Mitarbeiterinnen tätig:<br />
Frau Salina Bögershausen, Frau Sylvia Johannsen und<br />
Frau Annette Schubert als Sachbearbeiterinnen und Frau<br />
Monika Popp als Leiterin der Stabsstelle (zusätzlich zu Ihrer<br />
Gruppenleitertätigkeit für den Bereich ZE).<br />
Außerdem gibt es z. Zt. 3 Seminarbegleiterinnen, die<br />
während des Seminars für die Verpflegung der Teilnehmer-/<br />
innen zuständig sind und als direkte Ansprechpartnerin<br />
für den Referenten/die Referentin zur Verfügung stehen.<br />
Dadurch können auch unvorhersehbare Zwischenfälle wie<br />
z.B. Ausfall der Technik sofort behoben werden, damit die<br />
Seminare reibungslos ablaufen.<br />
Alle Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Fortbildungsorganisation<br />
und die Seminarbegleiterinnen arbeiten Hand in Hand mit<br />
dem Servicegedanken: „Am Ende jeder Fortbildungsveranstaltung<br />
zählt für uns nur das Optimum – begeisterte Teilnehmer-/innen<br />
und zufriedene Referenten/Referentinnen.“<br />
Um unseren niedersächsischen Zahnärzten weiterhin einen<br />
optimalen Service und aktuelle Fortbildungen anbieten zu<br />
können, freuen wir uns immer über Anregungen und Vorschläge<br />
zu weiteren Themen/Fortbildungen.<br />
Sollten Sie Fragen zu unseren Fortbildungsveranstaltungen<br />
haben, wenden Sie sich bitte an die o.g. Mitarbeiterinnen.<br />
Sie erreichen die Stabsstelle für Fortbildungsorganisation<br />
unter der Telefonnummer 0511 8405 233. <br />
—<br />
Monika Popp<br />
Leiterin Fortbildungsorganisation der KZVN<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Die Mitarbeiterinnen der Fortbildungsorganisation:<br />
Annette Schubert, Monika Popp, Sylvia Johannsen,<br />
Salina Bögershausen (von links nach rechts).<br />
KZVN-Fortbildungen<br />
›<br />
1. Halbjahr<br />
2014<br />
für die vertragszahnärztliche Praxis<br />
Unter www.kzvn.de können Sie sich unter<br />
„Aktuelles“ das Fortbildungsprogramm für das<br />
1. Halbjahr 2014 als pdf-Datei herunterladen.<br />
Melden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig an.<br />
Direktlink zum Download des<br />
Fortbildungsprogramms.<br />
K Z V N<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />
53
Kontinuität beim<br />
Landesschiedsamt<br />
Foto: Privat<br />
PROF. DR. WOLFGANG GREINER<br />
ERNEUT BESTELLT<br />
Professor Dr. Wolfgang Greiner hat sich<br />
erneut bereit erklärt, den Vorsitz des Landesschiedsamtes<br />
(LSA) auch für den Zeitraum 2014 bis<br />
2016 weiter zu übernehmen, so dass seine Ernennung<br />
im Einvernehmen zwischen KZVN und den Landesverbänden<br />
der Krankenkassen erfolgen konnte.<br />
Zur Erinnerung: Professor Greiner hatte dieses Amt<br />
erstmalig für das Jahr 2013 von seinem Vorgänger –<br />
Prof. Dr. Graf von der Schulenburg – übernommen,<br />
dessen Amtszeit Ende 2012 endete.<br />
Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsamts beträgt<br />
grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Schiedsamts<br />
führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind nicht an Weisungen<br />
gebunden.<br />
Das Schiedswesen<br />
Das Schiedswesen dient dem Zweck, Vertragsinhalte verbindlich<br />
festzusetzen, wenn darüber keine Einigung erzielt<br />
wurde (§ 89 SGB V). Die Verträge betreffen die Art und<br />
Weise, wie ärztliche, zahnärztliche und zahntechnische<br />
Versicherungsleistungen durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte<br />
und Zahntechniker erbracht werden sowie die Höhe<br />
der hierfür gezahlten Honorare. Die Verträge werden zwischen<br />
den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen bzw. dem Verband der Deutschen<br />
Zahntechniker-Innungen geschlossen. Diese Art der<br />
Zwangsschlichtung soll die Kontinuität der Versorgung der<br />
Versicherten sicherstellen.<br />
§13 der Verordnung über die Schiedsämter (Fach 1.3 der<br />
Vertragsmappe) konkretisiert den Fall möglicher Fälle:<br />
(1) Kommt ein Vertrag über die kassenärztliche (kassenzahnärztliche)<br />
Versorgung ganz oder teilweise nicht<br />
zustande, so beginnt das Schiedsamtsverfahren mit<br />
dem bei dem Schiedsamt von einer der Vertragsparteien<br />
gestellten Antrag, eine Einigung über den Inhalt<br />
eines Vertrages herbeizuführen. Stellt keine der<br />
Vertragsparteien einen Antrag nach Satz 1, so beginnt<br />
das Schiedsamtsverfahren mit dem bei dem Schiedsamt<br />
von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Wirkung für<br />
die Vertragsparteien gestellten Antrag.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Greiner.<br />
(2) Ist ein gekündigter Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />
nicht durch einen neuen Vertrag ersetzt, so beginnt<br />
das Schiedsamtsverfahren mit dem auf den Ablauf der<br />
Kündigungsfrist folgenden Tag. Die Vertragspartei, die<br />
die Kündigung ausgesprochen hat, hat das Schiedsamt<br />
schriftlich unter Darstellung des Sachverhalts zu benachrichtigen.<br />
Einigung ohne LSA<br />
Von 1994 bis 2004 gab es allein in Niedersachsen insgesamt<br />
46 LSA-Verfahren. Seitdem hat es keinen Beschluss<br />
des Landesschiedsamts mehr gegeben – ein Verdienst<br />
erfolgreicher Verhandlungsführung des amtierenden KZVN-<br />
Vorstandes, aber auch Resultat eines sachbezogeneren<br />
Umgangs zwischen den Vertragspartnern.<br />
Zuletzt angerufen werden musste das Landesschiedsamt<br />
allerdings im Jahr 2010. Damals konnte zunächst keine<br />
Einigung mit dem BKK-Landesverband über die Vergütung<br />
von KFO-Leistungen erzielt werden. Offenbar unter dem<br />
Eindruck der dezidierten Ausführungen der KZVN in ihrem<br />
Schiedsamtsantrag wurde noch in letzter Minute eine<br />
einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern<br />
erzielt.<br />
Für das Honorarjahr 2013 drohte die Anrufung des LSA,<br />
nachdem die Verhandlungen mit dem vdek über den sog.<br />
Reset lange Zeit keine Einigungsmöglichkeit erkennen<br />
ließen. Die nunmehr erreichten Absprachen zwischen<br />
KZVN und der vdek-Landesvertretung Niedersachsen zeigen,<br />
dass es sich alle Vertragspartner sorgfältig überlegen, ob<br />
sie statt einer partnerschaftlichen Einigung diesen Weg der<br />
Auseinandersetzung wählen.<br />
Denn eine win-win-Situation für alle Verhandlungspartner<br />
lässt sich am besten durch konstruktive Verhandlungen<br />
erzielen – selbst wenn die Entscheidungsfindung mühsam<br />
ist und längere Zeit in Anspruch nimmt. Gleichwohl<br />
54 K Z V N | N Z B | J A N U A R 2 0 14
leibt die Anrufung des Schiedsamts als letztes Mittel<br />
zur Durchsetzung berechtigter Interessen nach wie vor<br />
unverzichtbar. <br />
Sie fragen – wir antworten<br />
Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld,<br />
Fakultät für Gesundheitswissenschaften,<br />
Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement,<br />
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld,<br />
Tel.: 0521 106 6989; Fax: 0521 106 156989<br />
E-Mail: wolfgang.greiner(at)uni-bielefeld.de<br />
(Hinweis: Die Vita wurde entnommen von:<br />
http://www.md-institute.com/cms/<br />
wolfgang-greiner-lebenslauf.html)<br />
PROF. DR. GREINER<br />
Jahrgang 1965, ist seit April 2005 Inhaber des Lehrstuhls für<br />
„Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an<br />
der Universität Bielefeld.<br />
Vor seiner Berufung war er an der Forschungsstelle für<br />
Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung,<br />
einer Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hannover<br />
und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), als<br />
Forschungsleiter tätig.<br />
Seine Promotion 1998 behandelte Kosten-Nutzen-Analysen<br />
im Gesundheitswesen am Beispiel der Nieren- und Lebertransplantationen.<br />
In seiner Habilitation 2004 setzte er sich mit gesundheitsökonomischen<br />
Aspekten des Disease Managements auseinander.<br />
Er ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenartikel<br />
und Managing Editor der Zeitschrift „European Journal of<br />
Health Economics“. 1999 wurde er in das Board der<br />
EuroQol-Foundation in Rotterdam gewählt. Er gehört zudem<br />
den wissenschaftlichen Beiräten der Techniker Krankenkasse<br />
und der DAK an. Seit Januar 2010 ist er stellvertretender<br />
Aufsichtsratsvorsitzender des Medizinischen Zentrums für<br />
Gesundheit Bad Lippspringe GmbH.<br />
Von Mai 2007 bis März 2008 gehörte Prof. Greiner dem<br />
wissenschaftlichen Beirat für die Neugestaltung des Risikostrukturausgleiches<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
an. Seit Mitte 2010 ist er zudem ein Mitglied des Sachverständigenrats<br />
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen<br />
beim Bundesgesundheitsministerium.<br />
Die wissenschaftlichen Schwerpunkte Prof. Greiners liegen<br />
im Bereich der Evaluation von Gesundheitsleistungen, der<br />
Lebensqualitätsforschung, des Health Technology Assessments,<br />
des Risikostrukturausgleichs sowie des Disease Managements.<br />
Er ist Gastdozent an den Hochschulen von Magdeburg,<br />
Bern, Berlin (Charité) und Lüneburg und Preisträger des<br />
österreichischen Preises für Gesundheitsökonomie, des<br />
Wissenschaftspreises der Universität Hannover sowie des<br />
Medvantis-Forschungspreises.<br />
KOMPETENT • ZEITNAH •<br />
VERLÄSSLICH • NIEDERSACHSENWEIT<br />
Die Servicehotlines<br />
der KZVN<br />
Rund um das Thema Online-Support<br />
Sprechzeiten<br />
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr<br />
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr<br />
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Fax 0511 59097063<br />
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Rund um das Thema Abrechnung<br />
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K Z V N<br />
J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />
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Nähere Infos unter<br />
http://www.zfn-online.de/<br />
index.php/pa.html<br />
Hilfe zum Helfen gesucht<br />
HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL UND SEINE<br />
PATIENTEN BRAUCHEN HILFE<br />
Das zahnmedizinische Team vom Zahnmobil Hannover<br />
http://www.zahnmobil-hannover.de) braucht Verstärkung durch<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte.<br />
Die Patienten des Zahnmobils suchen Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />
von Hannover, die bereit sind, die Behandlungen wie Totalprothesen,<br />
Kronen und Brückenarbeiten, die nicht im Zahnmobil erbracht werden<br />
können, zu übernehmen.<br />
Als Ersatzteillager wird eine gebrauchte Einheit SIRON C8 gegen<br />
Spenden-Bescheinigung gesucht!<br />
Helfen Sie mit helfen!<br />
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter:<br />
Mobil: 0170 8145673<br />
Festnetz: 0511 451031<br />
E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />
werner@mannherz.com<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
www.zfn-online.de<br />
Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />
Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />
zahnärztlichen Kollegenschaft<br />
verwenden Sie bitte immer das für<br />
Sie vorbereitete Auftragsformular.<br />
Das erleichtert Ihnen und uns die<br />
Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />
an die angegebene Nummer faxen.<br />
Ihre Zuschriften auf<br />
Chiffre-Anzeigen<br />
richten Sie bitte an:<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt<br />
(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />
Chiffre-Nr.---------------------------------<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />
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Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />
Auch online möglich:<br />
www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen/NZB<br />
oder Fax: 0511 8405-262<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />
c/o KZVN<br />
Barbara Podgorski<br />
Zeißstraße 11<br />
30519 Hannover<br />
Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />
Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />
Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />
Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />
Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />
im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />
Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />
damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />
Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />
noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />
hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />
für den Bankeinzug erforderlich.<br />
Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />
17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />
Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />
Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />
NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />
Folgende Kleinanzeige bitte<br />
nur einmal<br />
in den nächsten Ausgaben<br />
veröffentlichen unter der Rubrik:<br />
Verkauf<br />
Ankauf<br />
Stellenmarkt<br />
Verschiedenes<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />
Gläubiger-ID DE93ZZZ00000166202<br />
Mandatsreferenz ANZEIGEN NZB<br />
Preis je angefangene<br />
Zeile 5,20 EUR<br />
(Mindestgröße vier Zeilen,<br />
davon die 1. Zeile fett)<br />
BITTE IN<br />
BLOCKSCHRIFT<br />
20,80 €<br />
26,00 €<br />
31,20 €<br />
36,40 €<br />
41,60 €<br />
46,80 €<br />
52,00 €<br />
57,20 €<br />
62,40 €<br />
67,60 €<br />
SEPA – Basislastschrift:<br />
Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut<br />
an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem<br />
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />
Straße und Hausnummer<br />
Postleitzahl und Ort<br />
IBAN<br />
DE<br />
Zeilengebühr<br />
Die Anzeige soll unter Chiffre<br />
erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />
Die Anzeige soll auch im Internet<br />
erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />
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