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ZAHNÄRZ TEBLATT

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JANUAR 2014<br />

N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />

4<br />

Wettbewerb zugunsten<br />

des Patienten<br />

27<br />

Erfolgreiche parodontale<br />

Erhaltungstherapie bei<br />

Rauchern<br />

35<br />

Personal – Praxisdünger<br />

oder Sand im Getriebe?<br />

38<br />

Kauf von Anteilen an<br />

einer Einzelpraxis


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„Medicine Innovations<br />

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(Studie der Universität Köln, 2010)<br />

„Kein Mikro-Spalt!”<br />

(Zipprich-Studie der Universität<br />

Frankfurt, 2012)<br />

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Auf ein Neues<br />

E D I T O R I A L<br />

Ein neues Jahr hat begonnen mit einer neuen<br />

Regierung, einem neuen Gesundheitsminister,<br />

einer neuen BEL II, einer neuen eG-Card – aber auch mit<br />

vielen alten Problemen (demografische Entwicklung,<br />

Staatsverschuldung, Eurokrise), für deren Lösung oder<br />

mindestens Bekämpfung eine Große Koalition eigentlich die<br />

nötigen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat hätte!<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Stattdessen eine Fortsetzung der Politik des kleinsten<br />

gemeinsamen Nenners mit teilweise neuen Gesichtern<br />

an der Spitze der Ministerien.<br />

Seit Willi Winzig (alias Heinz Erhardt) wissen wir, dass<br />

ein Minister nicht mit Fachwissen gestraft sein muss, und<br />

so hat es jetzt einen Juristen an die Spitze des Gesundheitsministeriums<br />

verschlagen. Das hilft vielleicht, uns<br />

zu erklären, warum es einen Straftatbestand Korruption<br />

ausschließlich für Ärzte und Zahnärzte geben soll, nicht<br />

aber für andere Freiberufler!<br />

Dafür rückt eine Medizinerin an die Spitze des Verteidigungsministeriums<br />

und kann sich so eventuell um die<br />

Rehabilitation der traumatisierten Afghanistan-Rückkehrer<br />

kümmern.<br />

Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung findet<br />

in dem Koalitionsvertrag kaum Erwähnung. Mancher<br />

Kommentator sagt, wir können froh darüber sein!<br />

Neben der schon erwähnten Etablierung eines Straftatbestandes<br />

Korruption ist lediglich geplant, zahnärztliche<br />

Versorgungszentren für behinderte Mitbürger zu schaffen,<br />

und Kommunen die Möglichkeit zu geben, medizinische<br />

Versorgungszentren zu errichten.<br />

Die Selbstverwaltung ist hier gefordert, einen Handlungsdruck<br />

bei den Kommunen gar nicht erst entstehen zu<br />

lassen!<br />

Natürlich sind wir auch betroffen von der finanziellen<br />

Situation der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei<br />

Einführung des Gesundheitsfonds befürchteten alle Beteiligten<br />

im Gesundheitswesen in seltener Einmütigkeit die<br />

Abhängigkeit der Zuweisungen des Bundes von dessen<br />

Kassenlage. Diese Befürchtungen haben neue Nahrung<br />

erhalten: Der Entwurf der „AG Gesundheit“ im Rahmen der<br />

Koalitionsverhandlungen enthielt noch die Feststellung,<br />

dass die Zuschüsse des Bundes zum Gesundheitsfonds<br />

unverändert bleiben. Dieser Passus ist von der abschließenden<br />

„Elefantenrunde“ aus dem Koalitionsvertrag gestrichen<br />

worden!<br />

Mögen sich die Auguren irren, die nicht für dieses Jahr, aber<br />

ab 2015 wieder finanzielle Engpässe und Zusatzbeiträge<br />

bei einigen Kassen erwarten! <br />

—<br />

Dr. Thomas Nels<br />

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

1


I M P R E S S U M<br />

NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 49. Jahrgang<br />

Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />

amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />

HERAUSGEBER<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-0, Internet: www.kzvn.de<br />

REDAKTIONSBÜRO<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-207; Fax: 0511 8405-262;<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

REDAKTION<br />

Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr)<br />

Breite Straße 2 B, 31028 Gronau<br />

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Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

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Elke Steenblock-Dralle (st-dr)<br />

c/o KZVN, Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

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Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp,<br />

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Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Heft 03/14: 10. Februar 2014<br />

Heft 04/14: 13. März 2014<br />

Heft 05/14: 7. April 2014<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

für das neue Jahr wünscht das<br />

NZB-Redaktionsteam Ihnen,<br />

Ihren Familien und Praxisteams<br />

Gesundheit, Glück und viel Erfolg!<br />

Dieser sog. QR-Code führt nach<br />

Einscannen mit z.B. einem Smartphone<br />

über ein geeignetes Programm/App<br />

mit Internetanschluss direkt auf die<br />

Homepage des NZB:<br />

https://www.kzvn.de/nzb<br />

2 I M P R E S S U M | N Z B | J A N U A R 2 0 14


7<br />

16 44<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

I N H A LT<br />

E D I T O R I A L<br />

EDITORIAL<br />

1 Dr. Thomas Nels:<br />

Auf ein Neues<br />

POLITISCHES<br />

4 Wettbewerb zugunsten des Patienten<br />

7 Zahnärzte helfen Opfern<br />

„häuslicher Gewalt“<br />

2. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung<br />

von KZVN und ZKN<br />

10 Die Koalitionsparteien wollen nach der<br />

Regierungsbildung die Strafvorschriften<br />

für Vertragsärzte verschärfen<br />

14 Fehlverhalten im Gesundheitswesen:<br />

Herausforderungen für die (vertrags-)-<br />

(zahn-)ärztliche Selbstverwaltung<br />

Vortrag von Prof. Dr. Jochen Taupitz,<br />

Mitglied im Deutschen Ethikrat<br />

16 Zwei Jahre Akademie für<br />

freiberufliche Selbstverwaltung<br />

und Praxismanagement<br />

Vier Niedersachsen alleine in<br />

Berlin und Brüssel<br />

27 Erfolgreiche parodontale<br />

Erhaltungstherapie bei Rauchern<br />

35 Personal – Praxisdünger oder Sand<br />

im Getriebe? (Teil2)<br />

Bewerbermikado – wie spielt man<br />

auf Gewinn<br />

38 Kauf von Anteilen an einer Einzelpraxis<br />

Rechtliche und steuerliche Fallstricke<br />

42 Rechtstipp: Was bedeutet eigentlich<br />

„Insolvenzanfechtung“?<br />

INTERESSANTES<br />

44 Ein Urlaub der anderen Art<br />

Zahnärztlicher Hilfseinsatz in<br />

der Mongolei<br />

46 Zahnärztliche Entwicklungshilfe in Nepal<br />

Oldenburger Zahnärzteehepaar<br />

berichtet von seinem Herbsturlaub der<br />

anderen Art mit DWLF<br />

TERMINLICHES<br />

49 Termine<br />

46<br />

PERSÖNLICHES<br />

49 Im Dezember wurde Dr. Hans-Peter<br />

(Pico) Kroker 70:<br />

Herzlichen Glückwunsch nachträglich!<br />

50 Am 1. Januar feierte Kollege<br />

Timmermann aus Cuxhaven<br />

seinen 60. Geburtstag<br />

50 Herzliche Gratulation –<br />

Dr. Heinz Möhrke zum 65sten<br />

KZVN<br />

51 Niederlassungshinweise<br />

53 Fortbildungsorganisation –<br />

Die Stabsstelle für Organisation<br />

und Service<br />

T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />

FACHLICHES<br />

18 Mundgesunde Ernährung<br />

22 Keuchhusten –<br />

eine vergessene Erkrankung?<br />

24 Die Fluoridierungsschiene –<br />

Prävention der Strahlenkaries<br />

24<br />

54 Kontinuität beim Landesschiedsamt<br />

Prof. Dr. Wolfgang Greiner erneut<br />

bestellt<br />

KLEINANZEIGEN<br />

56 Kleinanzeigen<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

18<br />

27<br />

35<br />

K Z V N<br />

© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: Holger Henschel; CandyBox Images/Fotolia.com; ehabeljean/Fotolia.com; Günter Menzl/Fotolia.com; peshkova/Fotolia.com; LianeM/Fotolia.com; Redshinestudio/Fotolia.com; Casarsa/iStockphoto.com;<br />

Dr. Martin Spukti; Dr. C. Ritterhoff; Dr. Hillers; Dr. M. Försch, Prof. Dr. B. Willershausen; Dr. M. Krüger, Univ.-Prof. Dr. Dr. B. Al-Nawas<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N H A L T<br />

3


Wettbewerb<br />

zugunsten<br />

des Patienten<br />

Konkurrenz belebt das Geschäft, sagt man.<br />

Doch wer meint, diese alte Binsenweisheit<br />

ließe sich einfach auf die Gesundheitsversorgung bzw.<br />

den zahnmedizinischen Bereich übertragen, liegt falsch.<br />

Gesundheit ist ein besonderes, schützenswertes Gut, das<br />

nicht einfach den Prinzipien des freien Marktes ausgesetzt<br />

werden darf. Bei der Gestaltung der Wettbewerbsbedingungen<br />

gilt es daher, die Eigenheiten des Gesundheitswesens<br />

im Allgemeinen und die der Zahnmedizin im Besonderen<br />

zu berücksichtigen. Die Spielregeln des Wettbewerbs<br />

müssen sowohl für die Leistungserbringer als auch für die<br />

Kostenträger stimmen. Sonst ist am Ende der Patient der<br />

Leidtragende.<br />

Die Wettbewerbssituation der niedergelassenen Zahnärzte<br />

ist eine besondere. Einerseits tragen sie als Praxisinhaber<br />

und -inhaberinnen das alleinige wirtschaftliche Risiko und<br />

somit auch die Verantwortung für das gesamte Praxisteam.<br />

Dabei müssen sie auf dem Weg in die Selbständigkeit<br />

große Investitionskosten stemmen. So ist beispielsweise<br />

2011 das durchschnittliche Finanzierungsvolumen einer<br />

Praxisneugründung in den alten Bundesländern mit<br />

429.000 Euro auf einen neuen Höchstwert gestiegen.<br />

Hinzu kommt die Notwendigkeit, jährliche hohe Rücklagen<br />

für Reinvestitionen in neue Behandlungseinheiten und<br />

technische Gerätschaften zu bilden, um die Praxis immer<br />

auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Damit sich<br />

dieses hohe finanzielle Wagnis auszahlt, sind Zahnärzte<br />

als Freiberufler auf wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie<br />

unternehmerische Freiräume und politische Planungssicherheit<br />

angewiesen. Andererseits agieren die selbständigen<br />

Zahnärzte in einem stark regulierten Gesundheitswesen. Sie<br />

können die Preise ihrer Leistungen nicht selbst bestimmen,<br />

sondern im System der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

reglementiert der BEMA die Vergütung strikt, und auch die<br />

private Gebührenordnung gibt einen klaren Vergütungskorridor<br />

vor.<br />

In einem solch restriktiven Umfeld ist ein freier, marktwirtschaftlicher<br />

Wettbewerb überhaupt nicht möglich. Daher<br />

wäre eine noch weiter zunehmende Ökonomisierung des<br />

Gesundheitswesens ein fataler Irrtum und würde die<br />

Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung in die falsche<br />

Richtung lenken. Denn die Menschen, die in unsere<br />

Zahnarztpraxen kommen, sind nicht in erster Linie unsere<br />

Kunden. Sie sind zuallererst unsere Patienten. Wir stehen<br />

ihnen partnerschaftlich zur Seite und setzen uns für ihre<br />

Belange ein. Zentral dabei ist der Ausbau unserer für das<br />

gesamte Gesundheitswesen vorbildlichen Präventionsstrategie.<br />

Nur so können wir das Ziel der Zahnärzteschaft<br />

erreichen, die Mundgesundheit und die Zufriedenheit der<br />

Patienten mit der zahnmedizinischen Versorgung weiter<br />

zu verbessern. Und dies sind Leistungen, die nicht allein<br />

nach ökonomischen Maßstäben bewertet werden können.<br />

Entsprechend müssen die Regeln im Interesse der Patienten<br />

gestaltet sein. Wettbewerb darf nicht als Kampf um den<br />

niedrigsten Preis verstanden werden, sondern es braucht<br />

in erster Linie einen Wettbewerb um die beste Versorgung,<br />

in dem sich qualitativ hochwertige Arbeit durchsetzt. Dabei<br />

gilt es, auch Lösungen für den in der Zahnmedizin charakteristischen<br />

Zielkonflikt zwischen der bestmöglichen<br />

Versorgung und ihrer dauerhaften Finanzierbarkeit durch<br />

die Solidargemeinschaft zu finden. Der Wettbewerb um<br />

Versorgungsqualität unter uns Zahnärzten benötigt ein<br />

festes Fundament kollektivvertraglicher Regelungen und<br />

verlässlicher Gebührenordnungen. Um auch zukünftig eine<br />

qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu<br />

gewährleisten, benötigen wir Kollektivverträge, die sich zielführend<br />

im Sinne der Patientenversorgung weiterentwickeln<br />

lassen. Selektivverträge, die dieses System sinnvoll ergänzen,<br />

© CandyBox Images/Fotolia.com<br />

4 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


können bei der Fortentwicklung helfen. Die KZBV tritt für<br />

gesetzliche Rahmenbedingungen ein, auf deren Basis<br />

innovative und für den Patienten nutzbringende Zusatzverträge<br />

mit den Kostenträgern abgeschlossen werden können.<br />

Hingegen lehnen wir Selektivverträge, die das System der<br />

Kollektivverträge substituieren, strikt ab. Sie führen zu einem<br />

Verfall der Behandlungsqualität und der zahnärztlichen<br />

Honorare.<br />

Festzuschusssystem fördert Wettbewerb<br />

In einem System wie der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

muss Wettbewerb intelligent gestaltet werden, denn<br />

das Solidarsystem kann nicht beliebig große finanzielle<br />

Lasten tragen. Hier ist auch jeder Einzelne gefragt, das<br />

ihm Mögliche für die eigene Gesundheit zu tun und auch<br />

selbst zu finanzieren. „Eigenverantwortung und Solidarität<br />

schließen einander nicht aus, sondern gehören zusammen“,<br />

hat es Wolfgang Huber, der ehemalige Ratsvorsitzende der<br />

Evangelischen Kirche in Deutschland, einmal auf den Punkt<br />

gebracht. In diesem Sinne ist das Festzuschusssystem<br />

als Steuerungsinstrument in der prothetischen Versorgung<br />

vorbildlich.<br />

So existieren in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde für<br />

eine Befundsituation oft mehrere wissenschaftlich abgesicherte<br />

Therapiealternativen. Diese können deutlich über<br />

die notwendige Grundversorgung hinausgehen. Will man<br />

ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen dauerhaft<br />

finanzierbar gestalten, versteht es sich von selbst, dass<br />

nicht alle wünschenswerten Therapiealternativen bei einem<br />

anerkannten Befund von der Solidargemeinschaft finanziert<br />

werden können. Deshalb unterstützt die KZBV den Ansatz<br />

des Gesetzgebers, dass jeder Versicherte Anspruch auf<br />

eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung<br />

hat, die dem jeweiligen Stand der medizinischen<br />

Erkenntnisse entspricht. Mögliche Mehrkosten, die aus der<br />

Versorgung mit darüber hinausgehenden Therapien entstehen,<br />

müssen demnach vom Versicherten selbst getragen<br />

und können nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft<br />

finanziert werden.<br />

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, folgen wir in der<br />

Prothetik diesem Prinzip mit der Unterscheidung zwischen<br />

„need dentistry“, die das medizinisch Notwendige über<br />

den Grundleistungskatalog abdeckt, und „want dentistry“,<br />

bei der individuelle, häufig ästhetisch motivierte Wünsche<br />

der Patienten im Vordergrund stehen. Der Grundleistungskatalog<br />

entspricht den gesetzlichen Vorgaben und bildet<br />

eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftlich notwendige<br />

Versorgung ab, die dem aktuellen Stand der<br />

Wissenschaft entspricht. Diese Differenzierung zwischen<br />

Grund- und Wahlleistungen ist gesellschaftlich konsentiert.<br />

Das Festzuschusssystem berücksichtigt diese Besonderheit<br />

der zahnmedizinischen Versorgung und rückt gleichzeitig<br />

den Patienten mit seinen individuellen Wünschen und<br />

Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Der Patient entscheidet in<br />

einem partnerschaftlichen Verhältnis gemeinsam mit dem<br />

Zahnarzt über die notwendige Therapie. Der Wettbewerb<br />

wird zugunsten des Patienten gefördert. Denn das Festzuschusssystem<br />

stärkt den Patienten in seiner Möglichkeit,<br />

zahnärztliche Leistungen zu vergleichen. Gleichzeitig fördert<br />

es die direkte Patient-Arzt-Beziehung und baut durch das<br />

Prinzip der Kostenerstattung bürokratische Hürden ab.<br />

Der freien Arztwahl des Versicherten kommt dabei eine<br />

entscheidende Bedeutung zu. Sie ist eine zentrale<br />

Stellschraube, um der so häufig geforderten stärkeren<br />

wettbewerblichen Ausrichtung des Gesundheitswesens<br />

zu begegnen. Verbesserte Informations-, Vergleichs- und<br />

Beratungsmöglichkeiten der Patienten stärken den Wettbewerb<br />

unter Zahnärzten. Von den Krankenkassen geforderte<br />

Einschränkungen der freien Arztwahl lehnen wir daher ab.<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, im<br />

Rahmen des SGB V die vertragszahnärztliche Versorgung in<br />

Deutschland mitzugestalten. Alle Leistungen jedoch, die<br />

über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehen,<br />

liegen in der Eigenverantwortung der Patienten und zählen<br />

nicht zum Aufgabenbereich der Krankenkassen. Dafür hat<br />

der Gesetzgeber allein die GOZ vorgesehen. Sie legt den<br />

Rahmen fest, innerhalb dessen Leistungen außerhalb des<br />

GKV-Leistungskatalogs abgerechnet werden. Der Preisrahmen<br />

und die Bedingungen für die Rechnungsstellung sind für<br />

alle privatzahnärztlichen Leistungen gesetzlich vorgegeben<br />

und somit als angemessen anerkannt. Die GOZ ist eine<br />

zentrale Säule im zahnärztlichen Wettbewerb um Qualität.<br />

Ein Einmischen der GKV in diese Sphäre privater Leistungen<br />

muss auch weiter ein Tabu bleiben, denn es würde nicht<br />

zu mehr Wettbewerb und einer Kostenersparnis führen,<br />

sondern das Gegenteil wäre der Fall. Zwingende Folge eines<br />

Preiswettbewerbs unter Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />

wären negative Auswirkungen auf die Behandlungsqualität.<br />

Spätestens mit dem zum 1. April 2007 in Kraft getretenen<br />

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und der Aufhebung der<br />

Bedarfszulassung befinden wir Zahnärzte uns in einem<br />

dynamischen Wettbewerb. Im Gegensatz zu den Ärzten<br />

besteht für Zahnärzte der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit.<br />

Daher gilt es vor der Niederlassung sorgfältig zu<br />

prüfen, ob sich eine Praxis am avisierten Standort dauerhaft<br />

wirtschaftlich führen lässt. Der Erfolg dieser Regelung<br />

lässt sich an der qualitativ hochwertigen, transparenten<br />

und flächendeckend wohnortnahen Patientenversorgung<br />

ablesen.<br />

Wettbewerb der Krankenversicherungen<br />

Wettbewerb zwischen Ärzten, den Leistungsträgern, ist<br />

alleine wenig sinnvoll, wenn er nicht seine Entsprechung<br />

im Wettbewerb zwischen den Versicherern, den Kostenträgern,<br />

findet. Wettbewerb meint hier zum einen die Konkurrenz<br />

von Versicherern innerhalb des jeweiligen Systems.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

5


Sowohl in der PKV als auch<br />

in der GKV wurde der Wettbewerb<br />

lange Zeit vor<br />

allem über den Beitrag<br />

geführt. In der Privaten<br />

Krankenversicherung mag<br />

dies auch weiterhin gelten.<br />

In der GKV hingegen konzentriert<br />

sich der Wettbewerb<br />

spätestens seit Einführung<br />

des einheitlichen<br />

Beitragssatzes auf Services<br />

und Zusatzleistungen.<br />

Wettbewerb meint zum anderen<br />

auch die Konkurrenz<br />

zwischen den Systemen.<br />

Deutschland hat ein funktionierendes<br />

duales Krankenversicherungssystem. Der Wettbewerb<br />

zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung<br />

trägt maßgeblich dazu bei, dass eine qualitativ<br />

hochwertige Gesundheitsversorgung für die gesamte<br />

Bevölkerung zur Verfügung steht. Eine Ungleichbehandlung<br />

von zahnärztlichen Patienten, zum Beispiel im Hinblick auf<br />

die Terminvergabe oder den Zugang zu Versorgungseinrichtungen,<br />

gibt es nicht. Zudem treibt der Wettbewerb im<br />

Versorgungsmarkt die Einführung von medizinischen<br />

Innovationen voran. Denn viele medizinische Neuerungen<br />

werden zunächst bei PKV-Versicherten angewandt und<br />

gelangen erst später in den Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung.<br />

Die KZBV bekennt sich daher klar und deutlich zum dualen<br />

Krankenversicherungssystem und spricht sich für den<br />

Erhalt der privaten Krankenvollversicherung als wichtige<br />

zweite Säule des Gesundheitswesens aus. Wir befürworten<br />

den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater<br />

Krankenversicherung. Dabei steht außer Frage, dass sich<br />

beide Systeme weiterentwickeln müssen. Zielführend ist<br />

hier eine reformierte Dualität mit behutsamen Reformen,<br />

durch die beide Versicherungssysteme fit für die Bewältigung<br />

der zukünftigen Aufgaben im Gesundheitswesen gemacht<br />

werden.<br />

Unsere Idee der reformierten Dualität beseitigt Wettbewerbsdefizite<br />

im Sinne des Verbraucher- und Versichertenschutzes.<br />

Für die GKV ist eine unserer Grundforderungen, den überbordenden<br />

Einfluss der Krankenkassen und des GKV-<br />

Spitzenverbandes auf die medizinische Versorgung auf<br />

ein sinnvolles Maß zu begrenzen. Die Tendenz in der GKV,<br />

Patienten zu bevormunden und zu entmündigen, lehnen<br />

wir ebenso entschieden ab, wie Bestrebungen, die Heilberufe<br />

zu Auftragsempfängern der Krankenkassen umfunktionieren<br />

zu wollen. Krankenkassen müssen in erster Linie ihr<br />

Versorgungsversprechen erfüllen und die medizinisch<br />

notwendigen Leistungen vollständig finanzieren. Hierzu<br />

Foto: © KZBV<br />

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender<br />

des Vorstandes der<br />

Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KZBV).<br />

sollten sie auch unter einander konsequent in einen<br />

Leistungswettbewerb geführt werden, der sich heute vor<br />

dem Hintergrund eines einheitlichen Beitragssatzes nur<br />

schwerlich erkennen lässt. Die immer wieder diskutierte<br />

Konvergenz der Systeme stellt in erster Linie die Existenzberechtigung<br />

der PKV in Frage. Um sich zukunftsfähig aufzustellen,<br />

bedarf es jedoch Veränderungen im System.<br />

Zu den notwendigen Reformen in der PKV zählt erstens,<br />

den ursprünglichen Charakter der Versicherungen wieder<br />

herzustellen und keine Tarife unterhalb der GKV anzubieten.<br />

Zweitens ist der Vermittlermarkt in Bezug auf Qualifikation,<br />

Antragsformalitäten und Provisionshöhe stark reformbedürftig.<br />

Und drittens muss Schluss damit sein, die private<br />

Gebührenordnung zu unterlaufen. Wenn die PKV diese<br />

Themen angeht, dann lässt sich auch die Frage stellen,<br />

warum man politisch nicht bereit ist, die PKV für alle<br />

Bürgerinnen und Bürger zu öffnen und die Versicherungspflichtgrenze<br />

abzuschaffen oder zumindest deutlich abzusenken.<br />

Wenn Bürger sich frei entscheiden könnten, gäbe<br />

es wirklich ein echtes Wahlrecht und einen wirkungsvollen<br />

Wettbewerb um die beste Versorgung.<br />

In solch einer reformierten Dualität können sich GKV und<br />

PKV wieder auf ihre eigentlichen Stärken besinnen. Daher<br />

lehnen wir einen radikalen Umbau des Gesundheitswesens<br />

und die Einführung einer Einheitsversicherung kategorisch<br />

ab. Denn die angeblichen Vorteile, dass sie die vermeintliche<br />

Ungleichbehandlung der Patienten beendet und als<br />

Allheilmittel für die Probleme dient, die sich für die Sozialsysteme<br />

zukünftig aus dem demografischen Wandel ergeben,<br />

gibt es so schlichtweg nicht. In einem Bürgerversicherungssystem<br />

wird der lautstark propagierte Wettbewerb<br />

nur noch auf der Seite der Heilberufsangehörigen stattfinden.<br />

Damit würde die Verantwortung für das Aufrechterhalten<br />

einer hohen Versorgungsqualität einseitig auf Ärzte, Zahnärzte<br />

und die anderen Heilberufsangehörigen abgewälzt.<br />

Qualität und Leistungsvielfalt entsteht aber nur im Wettbewerb,<br />

daher dürfen die Kostenträger nicht einseitig von der<br />

Verpflichtung zum Wettbewerb freigestellt werden. Darüber<br />

hinaus könnten in einer Einheitsversicherung keine Kosten<br />

gespart werden, ohne Einschnitte in die Versorgungsqualität<br />

vorzunehmen. In einer rein umlagefinanzierten Einheitsversicherung<br />

würden keine Rücklagen für die Zukunft gebildet,<br />

wenn immer weniger junge Menschen die Versorgung von<br />

immer mehr alten Menschen mitfinanzieren müssen. Die<br />

Bürgerversicherung gefährdet die Grundprinzipien des<br />

Wettbewerbs, der Vertragsfreiheit, der Freiberuflichkeit und<br />

der freien Arztwahl und ist daher nicht mit der sozialen<br />

Marktwirtschaft kompatibel. <br />

—<br />

Dr. Wolfgang Eßer<br />

Quelle: „IGZ Die Alternative”, Ausgabe 2/2013,<br />

Hrg. Von der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher<br />

Verbände in Deutschland e.V. (IGZ), www.i-g-z.de<br />

6 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Fotos: NZB-Archiv; © Casarsa/iStockphoto.com<br />

Zahnärzte helfen Opfern<br />

„häuslicher Gewalt“<br />

2. GEMEINSAME FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG<br />

VON KZVN UND ZKN<br />

P O L I T I S C H E S<br />

Nachdem die erste Fortbildungsveranstaltung<br />

zum Thema „häusliche Gewalt“ bei<br />

den niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />

großes Interesse gefunden hatte, gab es zum Jahresende<br />

eine zweite Veranstaltung in Hannover. Mit über 70 Kolleginnen<br />

und Kollegen war der Sitzungssaal der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen bis auf den<br />

letzten Platz besetzt.<br />

Da sich Verletzungen als Folge häuslicher Gewalt in über<br />

80% der Fälle im Mund-, Kiefer und Gesichtsbereich manifestieren,<br />

sind Zahnärzte oft die ersten Ansprechpartner für<br />

betroffene Patientinnen und Patienten. Neben der akuten<br />

Wundversorgung im zahnärztlichen Fachbereich stehen<br />

Zahnärzten auch und gerade wegen des ausgeprägten<br />

Vertrauensverhältnisses gegenüber ihren Patienten weitere<br />

Möglichkeiten für eine<br />

effektive Hilfestellung zur<br />

Verfügung.<br />

Die Vortragsreihe sollte nicht<br />

nur äußerliche Formen,<br />

Folgen und diagnostische<br />

Besonderheiten von Gewalteinwirkungen<br />

beschreiben,<br />

sondern auch die psychosozialen<br />

und last but<br />

not least die juristischen<br />

Sabine Steding, Vorstandsmitglied<br />

der ZKN, führte souverän<br />

durch die Fortbildungsveranstaltung.<br />

Hintergründe beleuchten.<br />

Letztere sind angesichts der<br />

ärztlichen Schweigepflicht<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Das Interesse der Kollegenschaft an dem<br />

Thema „häusliche Gewalt“ war groß.<br />

Dass eine vierstündige Fortbildungsveranstaltung dabei<br />

nicht alle Themenkreise bis in die Tiefe durchdringen kann,<br />

ist evident. Trotzdem gelang es den vier Referenten, die<br />

grundsätzliche Problematik sehr anschaulich darzustellen,<br />

um die Teilnehmer einerseits zu sensibilisieren und ihnen<br />

andererseits Verhaltensempfehlungen und auch ein Mehr<br />

an Rechtssicherheit für den Praxisalltag zu vermitteln. Dass<br />

das gesteckte Ziel erreicht wurde, zeigen die Rückmeldebögen<br />

mit einer überwiegend „sehr guten“ bzw. „guten“<br />

Bewertung. Und das lag sicher nicht alleine an der Bewirtung<br />

in der Mittagspause.<br />

Kollegin Sabine Steding, Vorstandsmitglied der ZKN,<br />

moderierte das rund vierstündige Programm, in dem vier<br />

Referenten die „Spielarten“ der „häuslichen Gewalt“ gegen<br />

Frauen, Kinder und Männer aus dem Blickwinkel der<br />

Gerichtsmedizin, der zahnärztlichen Klinik, der Sozialpsychologie<br />

und der Staatsanwaltschaft beleuchteten. <br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

7


Misshandlung des (Ehe-)Partners –<br />

korrekte Handhabung des Befundbogens<br />

Prof. Dr. Anette Solveig Debertin vom Rechtsmedizinischen<br />

Institut der MHH berichtete anhand von Bildmaterial eindrucksvoll<br />

über die typischen und atypischen Verletzungsmuster,<br />

die bei Misshandlungen auftreten. So gebe es bei<br />

gesunden Kindern oft normale Verletzungen, die beim<br />

Spielen entstehen, während ähnliche Verletzungen an<br />

geschützten Stellen wie Wangen, Augenhöhlen oder oberhalb<br />

einer imaginären Hutkrempe eher auf Fremdeinwirkung<br />

schließen ließen. Griffmarken von Fingern und Händen<br />

waren ebenso ein Thema wie beispielsweise typische<br />

petechiale Einblutungen nach Strangulationen oder selbst<br />

beigebrachte Verletzungen.<br />

Prof. Debertin ist zugleich Leiterin der Kinderschutzambulanz<br />

und Betreuerin des „Netzwerk ProBeweis“. Dieses Netzwerk<br />

mache eine niederschwellige fachspezifische Beweissicherung<br />

möglich, auch durch die Sicherung und Lagerung<br />

von Asservaten, die ggf. in einem späteren Prozessverlauf<br />

herangezogen werden könnten. Auch Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzten sei es möglich, Gewaltopfer an das Netzwerk<br />

zur kostenlosen und verfahrensunabhängigen Untersuchung<br />

zu verweisen, ermunterte Debertin.<br />

Die Referentin erläuterte den speziellen zahnärztlichen<br />

Befundbogen, den die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung Niedersachsen gemeinsam<br />

entwickelt hatten, und der auf deren Homepages<br />

(www.kzvn.de; www.zkn.de ) heruntergeladen werden kann.<br />

In ihm können Zahnärzte Befunde als Beweissicherung für<br />

mögliche folgende juristische Auseinandersetzungen dokumentieren.<br />

Dafür sei jedoch in jedem Fall das Einverständnis<br />

von den Betroffenen unterzeichnen zu lassen, betonte<br />

Prof. Debertin, ebenso wie Oberstaatsanwältin Petra Herzog.<br />

Vernachlässigung von Kindern<br />

Seit vielen Jahren beschäftigt sich Dr. Reinhard Schilke<br />

mit der Vernachlässigung von Kindern. In ihr sieht er eine<br />

besondere Form der häuslichen Gewalt. Dr. Schilke ist<br />

Oberarzt an der Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie<br />

und Präventive Zahnheilkunde an der MHH. Er berichtete<br />

aus seiner täglichen Praxis, bei der er die zerstörten<br />

Milchgebisse vernachlässigter Kinder sanieren müsse.<br />

Er stellte anhand von Zahlen, Daten und Grafiken eigene<br />

und vergleichende Studien in Bezug auf Risikogruppen vor.<br />

In seinem mit Bildmaterial unterlegten Vortrag beklagte er,<br />

dass gerade in Problemfällen Eltern die empfohlenen und<br />

notwendigen Kontrolluntersuchungen oft nicht wahrnehmen<br />

würden, was zur Fortsetzung der Vernachlässigung führe.<br />

Neben den Grafiken waren es vor allem die Bilder, die<br />

beeindrucken konnten. Bilder, die man in der Praxis gelegentlich<br />

sieht, ohne das Gesehene mit häuslicher Gewalt<br />

Prof. Dr. Anette Solveig<br />

Debertin.<br />

OA Dr. Reinhard Schilke.<br />

assoziiert zu haben. In der anschließenden Diskussion mit<br />

den Teilnehmern wurde deutlich, dass eine Behandlungsbedürftigkeit<br />

leider von vielen Pädiatern falsch eingeschätzt<br />

wird, und dass offenbar auch einzelne Kolleginnen und<br />

Kollegen mit Blick auf zerstörte Milchzähne und deren<br />

notwendige Sanierung lediglich die Empfehlung geben:<br />

„Da kann oder muss man nichts tun“. Zahnärzte, so<br />

schloss Schilke seinen Vortrag, sollten bei entsprechenden<br />

Patienten „am Ball bleiben“ und den Verlauf gut dokumentieren.<br />

Es gebe zwar keinen Meldezwang, aber eine ethische<br />

Verantwortung, gab er zu bedenken.<br />

Der psychosoziale Blick –<br />

was brauchen Opfer in der zahnärztlichen Praxis<br />

So lautete der Titel, den Silvia Fauth, Dipl.-Sozialpädagogin<br />

und Leiterin der „Bestärkungsstelle Hannover“ für ihren<br />

Vortrag gewählt hatte. Sie lenkte den Blick auf die psychosozialen<br />

Hintergründe, die zu häuslicher Gewalt, insbesondere<br />

gegenüber Frauen führen. Die Entwicklung häuslicher<br />

Gewalt, psychisch oder physisch, sei ein Prozess, der nicht<br />

von alleine aufhöre. Und Hilfe werde oft erst bei größerem<br />

Leidensdruck und zum Teil erst nach Jahren in Anspruch<br />

genommen, wobei die Zeitdauer der Partnerschaft keine<br />

Dipl.-Sozialpädagogin<br />

Silvia Fauth.<br />

Oberstaatsanwältin<br />

Petra Herzog.<br />

8 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Rolle spiele. Das Ziel der Beratungsstellen sei zunächst die<br />

Stabilisierung der Betroffenen in ihrer Gewalt- und Bedrohungssituation.<br />

Für Zahnärzte gelte es, ein vertrauenförderndes<br />

und schutzgebendes Behandlungsangebot zu schaffen.<br />

Ihre Hinweise zur behutsamen Gesprächsführung mit traumatisierten<br />

Gewaltopfern rundeten ihren Vortrag ab.<br />

Rechtliche Aspekte im Falle häuslicher Gewalt<br />

Für ein rechtssicheres Handeln bei der Begegnung mit den<br />

Folgen häuslicher Gewalt ist für Ärzte die Beachtung juristischer<br />

Besonderheiten von Belang. Oberstaatsanwältin<br />

Petra Herzog, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft<br />

Hildesheim, gab mit ihrem Beitrag wichtige Hinweise und<br />

Einblick in die Handhabung entsprechender Fälle durch die<br />

Staatsanwaltschaft. Ein Thema war die Stellung der befunderhebenden<br />

Ärzte im Verfahren. Die schwerpunktmäßig<br />

mit Jugendstrafrecht und Gewaltdelikten befasste Referentin<br />

unterlegte ihren Vortrag mit einigen konkreten Falldarstellungen.<br />

Was kann und was muss man tun? Im Allgemeinen und<br />

bis auf wenige Ausnahmen sei es dem Arzt untersagt,<br />

selbst Anzeige zu erstatten oder gegen den Willen des<br />

Betroffenen tätig zu werden. Dabei ging die Referentin auf<br />

die spezielle Bewertung im Falle häuslicher Gewalt gegen<br />

Kinder ebenso ein wie auf Ausnahmesituationen des<br />

„rechtfertigenden Notstandes“ und die sich daraus ergebende<br />

Abwägungsproblematik. Auf jeden Fall müsse sich<br />

der Arzt eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben<br />

lassen. Bereits die Bestätigung, dass es sich bei<br />

einer Person um einen eigenen Patienten handeln würde,<br />

verletze ggf. die ärztliche Schweigepflicht. Bei vermuteter<br />

Gewalt gegen Kinder riet die Referentin, sich zunächst<br />

durch das Jugendamt mit anonymisierten Daten beraten<br />

zu lassen. In besonderen Notfällen könne man auch unter<br />

V.l.n.r.: Moderatorin Sabine Steding mit den Referenten<br />

Prof. Dr. Anette Solveig Debertin, Dr. Reinhard Schilke, Silvia Fauth<br />

und Petra Herzog.<br />

Namensnennung aktiv werden. Schließlich betonte Oberstaatsanwältin<br />

Herzog, dass die Staatsanwaltschaft<br />

wohl niemals einen Arzt rechtlich verfolgen werde, der die<br />

Situation zum Schutz eines Kindes möglicherweise falsch<br />

eingeschätzt habe.<br />

Diese Fortbildungsveranstaltung hat einmal mehr gezeigt,<br />

dass die niedersächsische Kollegenschaft dem Thema<br />

„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ einen hohen Stellenwert<br />

einräumt - zum Schutz der von Gewalt betroffenen<br />

Frauen, Kinder und Männer. Zugegebenermaßen ein Terrain,<br />

dass viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und<br />

Engagement verlangt. <br />

—<br />

Dr. Michael Loewener<br />

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J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

9


Die Koalitionsparteien wollen nach der<br />

Regierungsbildung die Strafvorschriften<br />

für Vertragsärzte verschärfen<br />

der im Gesundheitssystem Tätigen eingeschätzt wird, als<br />

dass sie bereit wären, auf ergänzende Verbotsvorschriften<br />

im Strafgesetzbuch oder im Sozialgesetzbuch V zu<br />

verzichten. Alles andere könnte den Gesundheitspolitkern<br />

den Vorwurf eintragen, sie seien nicht fähig oder nicht<br />

bereit, der Korruption einen wirksamen strafrechtlichen<br />

Sanktionsmechanismus entgegenzusetzen.<br />

Korruption im Gesundheitssystem erweist sich als ein<br />

politisches „Dauerthema“<br />

© fovito/Fotolia.com<br />

Als das Niedersächsische Zahnärzteblatt im<br />

September 2012 (S 4 ff.) darüber berichtete,<br />

der Große Senat für Strafsachen beim Bundesgerichtshof<br />

habe am 29. März 2012 durch Beschluss für Recht<br />

erkannt, Vertragsärzte seien keine Amtsträger im Sinne<br />

des Strafrechts, mögen manche Beobachter des politischen<br />

Geschehens geglaubt haben, damit seien etwaige<br />

Befürchtungen, die Politik könnte trotz dieses höchstrichterlichen<br />

Beschlusses eine Verschärfung des Strafrechts<br />

für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte herbeiführen,<br />

wenig wahrscheinlich. Schließlich seien derartige Eingriffe<br />

in die grundgesetzlich garantierte Freiberuflichkeit von<br />

Ärzten nicht das Ziel gesundheitspolitischer Reformbemühungen.<br />

Schon bald aber hat sich gezeigt, dass<br />

das individuell geprägte Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Ärzten und ihren Patienten, worauf der BGH-Beschluss<br />

abstellt, von manchen politischen Entscheidungsträgern<br />

nicht in dem Maße als Sicherung gegenüber Fehlverhalten<br />

Um kurz an den Sachverhalt zu erinnern, der zu dem<br />

Beschluss des Großen Senats für Strafsachen beim BGH<br />

vom 22.06.2012 geführt hat, sei erwähnt, dass ein Arzt<br />

von einer Pharma-Mitarbeiterin als „Honorar“ deklarierte<br />

Geldleistungen für wissenschaftliche Vorträge angenommen<br />

hatte. In Wahrheit erhielt er eine Belohnung für seine Teilnahme<br />

an einem als „Verordnungsmanagement“ bezeichneten<br />

System, in dem er für die Verordnung bestimmter<br />

Medikamente 5 Prozent des Herstellerabgabepreises als<br />

„Prämie“ erhielt. Damit hatten sich die handelnden Personen<br />

des dringenden Verdachts der „Bestechung bzw. Bestechlichkeit<br />

im geschäftlichen Verkehr“ (§ 299 StGB) ausgesetzt.<br />

Jedoch hat der Große Senat beim BGH für Recht erkannt,<br />

dass nach der bis heute geltenden Rechtslage die Vertragsärzte<br />

deshalb nicht als taugliche Täter einer Bestechlichkeit<br />

im Sinne des Strafrechts belangt werden können,<br />

weil sie keine Amtsträger im Sinne des Strafrechts und<br />

auch keine Beauftragten der Krankenkassen sind, denn sie<br />

unterliegen – anders als z.B. Beamte – keiner staatlichen<br />

Dienstpflicht (§ 332 StGB).<br />

Korruption als Straftatbestand setzt die Beseitigung der<br />

„Regelungslücke“ im StGB voraus<br />

In der 22 Seiten umfassenden Begründung des BGH-Beschlusses<br />

findet sich der Hinweis, es sei allein die Aufgabe<br />

des Gesetzgebers, zu prüfen und zu entscheiden, ob eine<br />

„Regelungslücke“ im StGB zu schließen sei, um künftig eine<br />

10 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


strafrechtliche Verfolgung bei nachgewiesener Bestechung<br />

bzw. Bestechlichkeit von Vertragsärzten im Zusammenhang<br />

mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen zu ermöglichen.<br />

Anstelle einer Ergänzung des Strafgesetzbuches<br />

käme auch eine solche im Sozialgesetzbuch V in Betracht.<br />

Spitzenvertreter der Krankenkassen sahen sich durch<br />

diesen Hinweis erneut darin bestätigt, die Amtsträgereigenschaft<br />

von Vertragsärzten im Sinne des § 299 StGB zu<br />

fordern, was von ihnen schon einige Jahre vorher immer<br />

wieder verlangt worden war. Ihrer Meinung nach sei die<br />

Freiberuflichkeit von Vertragsärzten als Wesensmerkmal<br />

ihres beruflichen Wirkens und als Basis für das persönliche<br />

Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Patienten<br />

nicht ausreichend, um den Schutz sozialer Rechtsgüter vor<br />

Bestechung und Bestechlichkeit zu garantieren. Es sei die<br />

Aufgabe des vorsorgenden Sozialstaates, sich aktiv in allen<br />

Bereichen des täglichen Lebens seiner Bürger für verantwortlich<br />

zu halten, vor allem wenn es um die Sicherung<br />

der Gesundheit geht. In dem Koalitionsvertrag zwischen<br />

CDU/CSU und SPD findet sich bereits die Ankündigung einer<br />

solchen in Aussicht genommenen Strafrechtsregelung.<br />

Zu den im Koalitionsvertrag beschlossenen politischen<br />

„Kernthemen“, über die sich die Parteivertreter geeinigt<br />

haben, gehört nicht der seit langem von der SPD geforderte<br />

Systemwechsel durch Einführung einer Bürgerversicherung,<br />

die zeitweilig unter dem Deckmantel einer sozialen<br />

Gesundheitsprämie diskutiert wurde. Vielleicht haben zu<br />

diesem Verzicht auch die kritischen Stellungnahmen der<br />

Wissenschaftler Prof. Dr. med. Eberhard Wille (stellv. Vorsitzender<br />

des Sachverständigenrates zur Begutachtung<br />

der Entwicklung im Gesundheitswesen) und Prof. Jürgen<br />

Wasem (Leiter des Lehrstuhls für Medizinmanagement an<br />

der Uni Duisburg- Essen) beigetragen (s. hierzu DÄBl. 38 v.<br />

20.09.2013).<br />

Verhaltens- und Verbotsregelungen für Vertragsärzte<br />

gibt es bereits im Übermaß<br />

Was die Erweiterung der Strafvorschriften für Vertragsärzte<br />

betrifft, bleibt in der öffentlichen Diskussion stets unerwähnt,<br />

dass es gesetzliche Verbotsregelungen im Sozialgesetzbuch<br />

(§ 73 Abs. 7, § 128 Abs. 5 SGB V) sowie in den Berufsordnungen<br />

gibt, die bei einem Verstoß zu Disziplinarmaßnahmen<br />

bis hin zum Ruhen der Zulassung zur vertragsärztlichen<br />

Tätigkeit führen können, so z.B. wenn ein Arzt die Verordnung<br />

von Arzneien oder anderen Medizinprodukten von<br />

Entgeltzahlungen an ihn abhängig machen sollte.<br />

Außerdem gibt es im StGB Straftatbestände wie <br />

P O L I T I S C H E S<br />

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J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

11


„Abrechnungsbetrug“ (§ 263) und „Untreue zu Lasten der<br />

Krankenkasse“ (266 StGB), denn ihnen gegenüber obliegt<br />

den Vertragsärzten auch eine „Vermögensbetreuungspflicht“<br />

(zahlreiche Beispiele s. NZB 12/2007 S. 13). Die wirtschaftliche<br />

Schädigung des Anderen ist das Kernelement der<br />

Untreue, in dem man von der eingeräumten Möglichkeit,<br />

über dessen Vermögen zu verfügen, in sachwidriger Weise<br />

Gebrauch macht.<br />

Das Patientenrechtegesetz vom 26.02.2013 regelt bekanntlich<br />

die Beweislastverteilung bei der Haftung für Behandlungs-<br />

und Aufklärungsfehlern, konkretisiert damit aber<br />

hauptsächlich den ärztlichen Pflichtenkatalog und greift<br />

damit in die ärztliche Berufsfreiheit ein. Wenn es nach den<br />

jüngst geäußerten Wünschen der an den Koalitionsverhandlungen<br />

beteiligten „Arbeitsgruppe Gesundheit“ geht,<br />

wird es demnächst auch noch Vorschriften geben, die<br />

Ärzte zu einer Verkürzung der Wartezeiten auf Arzttermine<br />

für ihre Patienten zwingen.<br />

Ärzte sind auch dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) und auch dem Gesetz über die Werbung auf<br />

dem Gebiet des Heilwesens (HWG) unterworfen. Hiernach<br />

dürfen sie nicht für Arzneimittel, Medizinprodukte oder<br />

andere Mittel, für Verfahren oder Behandlungen und<br />

Gegenstände im Sinne des § 1 Abs.1 Nr. 2 HWG werben,<br />

was ihnen auch nach den Berufsordnung untersagt ist.<br />

Beratung und Aufklärung, die der Patient wünscht, hat mit<br />

anpreisender Werbung nichts zu tun.<br />

Und schließlich sind auch die Datenschutzbestimmungen<br />

ein wesentlicher Bestandteil dessen, was Ärzte zu beachten<br />

haben, wenn sie sich zum Beispiel nicht dem Vorwurf der<br />

Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs<br />

ihrer Patienten aussetzen wollen. Dazu gehört nach<br />

§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ganz ausdrücklich „ das unbefugte<br />

Offenbaren von Privatgeheimnissen durch Angehörige<br />

bestimmter Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte“. Es gibt<br />

jedoch keinen Grund, der es rechtfertigt, „gespeicherte<br />

Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse<br />

von Patienten Dritten gegenüber zu offenbaren“,<br />

was übrigens auch den KV/KZVen untersagt ist, es sei denn,<br />

das Gesetz erlaubt dies ausdrücklich (s. § 235 Abs. 3 SGB V).<br />

Sind KV/KZVen inzwischen Gehilfen der<br />

Staatsanwaltschaften?<br />

Die KV/KZVen wurden per Gesetz 2004 verpflichtet, in den<br />

Satzungen gegenüber ihren Mitgliedern bestimmte Maßnahmen<br />

anzukündigen, falls diese ihre vertragsärztlichen<br />

Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen sollten<br />

(§ 81 SGB V). Außerdem haben die KV/KZVen „Stellen zur<br />

Bekämpfung von Fehlverhalten“ ihrer Mitglieder einzurichten<br />

(§ 81a SGB V). Sodann müssen sie „unverzüglich die<br />

Staatsanwaltschaften schon bei dem Anfangsverdacht<br />

einer strafbaren Handlung“ eines ihrer Mitglieder unterrichten,<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Alfred Boßmann.<br />

und zwar auch in Fällen von „geringfügiger Bedeutung“<br />

Wenn der Vorstand einer KV/KZV – in dieser Eigenschaft<br />

als „Amtsträger“ i. S. § 11 Abs.1 Nr. 2 StGB – diese Anzeige<br />

bei der Staatsanwaltschaft absichtlich unterlässt oder<br />

wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, muss er damit<br />

rechnen, wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) mit Freiheitsentzug<br />

oder einer Geldstrafe bestraft zu werden. Nicht<br />

vergessen ist die bereits 2012 in der damaligen Koalition<br />

beschlossene Aufforderung an die Länder, qualifizierte<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von<br />

Korruption im Gesundheitswesen einzurichten.<br />

Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen<br />

droht sogar der Approbationsentzug<br />

Ein Widerruf der Approbation kann wegen „Unwürdigkeit“<br />

erfolgen, also wegen eines Tatbestandes, der nach der<br />

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt ist,<br />

wenn sich in einem rechtskräftigen Strafurteil Anhaltspunkte<br />

ergeben sollten, dass das Fehlverhalten eines Arztes „mit<br />

dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von<br />

der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren<br />

ist und er nicht das Vertrauen besitzt, dass für die<br />

Ausübung und des Berufes unabdingbar nötig ist“ (s, hierzu<br />

§ 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BÄO). Selbst steuerrechtliche<br />

Verfehlungen können einen Approbationswiderruf begründen<br />

und neben erheblichen berufspezifischen Konsequenzen<br />

gravierende Folgen für die persönliche Lebenssituation des<br />

Betroffenen haben.<br />

Unternehmerische Beteiligungen von Ärzten stehen im<br />

Blickfeld ständiger Kontrolle<br />

Nicht ohne Grund hat kürzlich der Vorstand der Bundesärztekammer<br />

die „Möglichkeiten und Grenzen unternehmerischer<br />

12 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Betätigungen von Ärzten und Ärztinnen und ihrer Beteiligungen<br />

an Unternehmen“ aus berufs- und vertragsärztlicher<br />

Sicht aufgezeigt (s. Beschluss vom 25.10.2013). Solche<br />

Beteiligungen dürfen nicht die ärztliche Unabhängigkeit<br />

infrage stellen, andernfalls sind sie als Verstoß gegen<br />

Berufrechtsnormen anzusehen, die nach der Rechtsprechung<br />

des BGH (v. 22.01.1986) Verbotsgesetze im Sinne<br />

des § 134 StGB sind.<br />

Zu solchen unternehmerischen Beteiligungen zählen auch<br />

vertragliche Absprachen mit Marktforschungsunternehmen,<br />

die Ärzten für die Übermittlung von Patientendaten, die bestimmte<br />

Pharmakonzerne zur „Marktbeobachtung“ nutzen,<br />

„einige Hundert Euro im Jahr“ zahlen (ZEIT Nr. 48 vom<br />

21.11.2013, S. 33). KVen und Landesärztekammern haben<br />

offensichtlich bereits darauf hingewiesen, dass Ärzte, die<br />

sich „unternehmerisch“ hieran beteiligen, nicht gegen die<br />

Vorschrift in § 305a SGB V verstoßen und den engen Rahmen<br />

einer ggf. in Ausnahmefällen zulässigen Übermittlung<br />

von Patientendaten beachten (s.hierzu oben „Datenschutzvorschriften<br />

§ 235 As. 3 SGB V).<br />

Nun will die Politik auch noch „Regelungslücke“<br />

im StGB bei Korruption schließen<br />

Ein dem Bundestag vor dem nahen Ende der 17. Legislaturperiode<br />

zur Beschlussfassung vorliegendes Gesetz, das<br />

von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht<br />

worden war, konnte wegen des Einspruchs des Bundesrates<br />

am 20.09.2013 nicht in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz<br />

hatte die Förderung der Prävention zum Ziel, enthielt aber<br />

auch Strafvorschriften zur Bekämpfung von Korruption im<br />

Gesundheitswesen (§§ 70 und 307 c SGB V.). Dem hat<br />

der Bundesrat durch Beschluss vom 20.09.2013 nicht zugestimmt.<br />

Er beantragte eine „grundlegende Überarbeitung<br />

des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss“ (so die<br />

amtliche Verlautbarung vom 21.09.2013). Das war jedoch<br />

bis zum bevorstehenden Ablauf der 17. Legislaturperiode<br />

des Bundestages nicht mehr möglich und wird voraussichtlich<br />

in nächster Zeit durch eine entsprechende Gesetzesinitiative<br />

erfolgen. Jedenfalls war die Ländervertretung der<br />

Meinung, das zuletzt eingebrachte Gesetz sei weder zur<br />

Prävention noch zur Bekämpfung der Korruption geeignet.<br />

Eine erneut zur Beschlussfassung eingebrachte Verbotsregelung<br />

dürfte nicht im SGB V, sondern müsse im Strafgesetzbuch<br />

ihren Platz finden, weil nur so en „Dreiklassenrecht“.<br />

vermieden würde. Denn schließlich seien auch die Beziehungen<br />

zwischen Ärzten und Privatversicherten bzw. zu<br />

„privaten Dienstleistern“ (PKV) berührt. Ferner dürfe der<br />

Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit nicht<br />

lediglich auf Antrag verfolgt werden, sondern als Offizialdelikt<br />

von Amts wegen. Eine Strafrechtsregelung dieses Inhalts<br />

hatte übrigens bereits die Fraktion der SPD mit ihrem<br />

Antrag 17/3685 vom März 2012 gefordert, allerdings ohne<br />

eine Mehrheit im Bundestag gefunden zu haben.<br />

Mit der zuletzt vom Bundesrat beschlossenen Verweisung<br />

des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss, der in dieser<br />

Sache nicht mehr tätig werden konnte, ist ein Präventionsgesetz<br />

seit 2005 zum dritten Mal gescheitert. Bedauerlich<br />

ist, dass zunächst die beabsichtigte Erhöhung der Mittel<br />

für primärpräventive bzw. die ärztliche Steuerung solcher<br />

Maßnahmen von zur Zeit 210 Mio. auf künftig 500 Mio.<br />

Euro pro Jahr auf die „lange Bank geschoben“ worden ist.<br />

Ansehensverlust der Ärzte entsteht in der Öffentlichkeit<br />

oft durch Medienberichte<br />

Man muss damit rechnen, dass die mediale Kriminalisierung<br />

der Ärzteschaft, auch wenn der neu gewählte Bundestag<br />

ein „Sonderstrafrecht“ für Vertragsärzte beschließen wird,<br />

fortdauern oder sich eher noch verschärfen wird, denn von<br />

Zeit zu Zeit werden wahrscheinlich immer wieder Verdachtsfälle<br />

strafbaren Verhaltens auftreten und die Öffentlichkeit<br />

beunruhigen. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Ärzte<br />

sich ihrer beruflichen Pflichten und ihrer berufsethischen<br />

Verantwortung bewusst sind und es zu keinen Verstößen<br />

gegen die Berufsordnung und zu keinen Strafverfahren<br />

kommt. Andernfalls wird es Forderungen geben, die eine<br />

Ausweitung der strafrechtlichen und berufsrechtlichen<br />

Sanktionsmechanismen verlangen, auch wenn unerlaubtes<br />

Verhalten weiterhin auf Einzelfälle begrenzt sein wird.<br />

Ob der von der Pharmaindustrie am 26.11.2013 in Berlin<br />

beschlossene 14seitige Verhaltenskodex, der auch das<br />

Zusammenwirken mit Ärzten betrifft, den Generalverdacht<br />

ständigen verbotwidrigen Verhaltens beseitigen wird, bleibt<br />

abzuwarten. <br />

—<br />

Alfred Boßmann<br />

30966 Hemmingen<br />

© Klaus Eppele/Fotolia.com<br />

P O L I T I S C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

13


FEHLVERHALTEN IM GESUNDHEITSWESEN:<br />

Herausforderungen für die (vertrags-)-<br />

(zahn-)ärztliche Selbstverwaltung<br />

VORTRAG VON PROF. DR. JOCHEN TAUPITZ,<br />

MITGLIED IM DEUTSCHEN ETHIKRAT<br />

Fotos: NZB-Archiv<br />

Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft KZVen“: KZV-Vorstände aus<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, und<br />

Schleswig-Holstein.<br />

Auf Einladung des KZVN-Vorsitzenden Dr.<br />

Jobst-W. Carl hielt Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz<br />

im Rahmen einer Zusammenkunft der „Arbeitsgemeinschaft<br />

KZVen“ in Hannover einen Vortrag zum Thema Fehlverhalten<br />

im Gesundheitswesen. Obwohl der sehr interessante<br />

Vortrag Denkanstöße und Anregungen in Richtung der<br />

Körperschaften gab und Zustimmung fand, mochten die<br />

sachkundigen Zuhörer den Empfehlungen für eine aktivere<br />

Verfolgung durch die Körperschaften im Sinne staatsanwaltlicher<br />

Ermittlungen nicht so ohne weiteres folgen.<br />

Davon unberührt wurde in der anschließenden Diskussion<br />

deutlich, dass die Körperschaften ein großes Interesse<br />

daran haben, korruptives oder betrügerisches Verhalten<br />

konsequent mit den im Wesentlichen als ausreichend<br />

angesehenen vorhandenen Mitteln zu ahnden. Möglicherweise<br />

liegt dem teilweise unterschiedlichen Blickwinkel die<br />

Tatsache zugrunde, dass die Gelegenheiten für Korruption<br />

im zahnärztlichen Bereich nicht sehr ausgeprägt sind. So gibt<br />

es beispielsweise praktisch keine bezahlten Fortbildungen.<br />

Prof. Dr. Taupitz ging in seinem Vortrag auf die Herausforderungen<br />

ein, die sich durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen<br />

für die ärztlichen Selbstverwaltungen ergeben, und<br />

er gab Hinweise, wie die Körperschaften dem Problem, dem<br />

er ein hohes Skandalisierungspotential zuschreibt, aktiv<br />

entgegenwirken und somit das Ansehen in der Öffentlichkeit<br />

verbessern könnten.<br />

Korruption bei (Zahn)Ärzten sei bisher allenfalls über das<br />

Berufsrecht und das vertrags(zahn)ärztliche Disziplinarrecht<br />

zu sanktionieren, wobei Zahnärztekammern und KZVen<br />

nach Ansicht des Referenten bisher keine effektiven Ermittlungsbefugnisse<br />

und entsprechende Ermittlungsorgane besäßen.<br />

Die zur Verfügung stehenden Sanktionierungsmittel<br />

wie Warnung, Verweis oder Geldbuße sieht er als zu<br />

schwach an.<br />

Bestechlichkeit und Bestechung als<br />

Straftatbestand im StGB<br />

Während CDU und FDP argumentierten, dass es genügend<br />

Regelungen gebe, habe es von Seiten der SPD und auch<br />

aus der Fraktion DIE LINKE parlamentarische Initiativen zur<br />

Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gegeben.<br />

Im Jahr 2013 habe die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN<br />

schließlich gefordert, Korruption im Gesundheitswesen zur<br />

strafbaren Handlung zu erklären. Nunmehr sei im Koalitionsvertrag<br />

der Großen Koalition die Verankerung einer Strafvorschrift<br />

im Strafgesetzbuch (StGB) geplant. Dort heißt es:<br />

„Wir werden einen neuen Straftatbestand der<br />

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen<br />

im Strafgesetzbuch schaffen“<br />

Allerdings stelle ein Sonderstraftatbestand nur für den<br />

Bereich des Gesundheitswesens, nicht jedoch z. B. für<br />

Rechtsanwälte und Architekten, ein Problem dar, meinte<br />

Taupitz.<br />

Die Vorteile einer Einbettung in das StGB an Stelle einer<br />

Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch (SGB V) sah der<br />

Referent darin, dass durch die Sanktionierung im Strafgesetzbuch<br />

alle Akteure im Gesundheitswesen erfassbar und<br />

gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen geschützt<br />

werden könnten.<br />

Für gesetzlich Versicherte gilt das SGB V und insbesondere<br />

die seit 2004 bei den KZVen angesiedelten „Stellen zur<br />

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ nach<br />

§§ 81a, 197a SGB V. Deren Aufgabe ist es, Sachverhalten<br />

14 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Dr. Jobst-W. Carl (li.) begrüßte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />

Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,<br />

internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der<br />

Universität Mannheim und Mitglied im Deutschen Ethikrat.<br />

nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige<br />

oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im<br />

Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Vereinigung<br />

hindeuten.<br />

Vertrauen als Grundlage (vertrags)ärztlicher<br />

Selbstverwaltung<br />

Die Grundlage der Selbstverwaltung liege in einem Vertrag<br />

zwischen der Gesellschaft und dem Berufsstand, dem<br />

weitgehende Autonomie in der Berufsausübung, -überwachung<br />

und der Schutz vor unqualifiziertem Wettbewerb<br />

zufalle, betonte Taupitz. Fachkompetenz, Integrität und<br />

Selbstkontrolle stellten ein glaubwürdiges Versprechen<br />

effektiver Selbstregulierung dar. Einen besonderen Stellenwert<br />

habe dabei das Vertrauen, und zwar individuell<br />

zwischen Patient und Arzt und auch gesamtgesellschaftlich<br />

gegenüber dem Berufsstand.<br />

Unzureichende Reaktion in Bezug auf Korruptionsbekämpfung<br />

unterminierten letztlich die Existenzberechtigung der<br />

Selbstverwaltung, lautete der Kernsatz des Referenten, der<br />

sich „höchste Sensibilität“ bei Verdacht auf Missstände<br />

wünschte.<br />

Chancen für die (vertrags-)ärztliche Selbstverwaltung<br />

Aufgrund seiner vorangegangenen Analyse regte Prof. Taupitz<br />

die Vereinheitlichung des Disziplinarrechts an, da einer<br />

Unübersichtlichkeit der Verdacht auf Ineffektivität folgen<br />

könne. Im Übrigen solle man die Forderung nach Erweiterung<br />

der Ermittlungsbefugnisse aufgreifen. Als Beispiel<br />

führte er eine Ärztekammer an, die über eine „qualifizierte<br />

Ermittlungskompetenz“ verfüge. Dort könne der Vorstand<br />

einen „Untersuchungsführer“ einsetzen, einen von der<br />

Landesaufsicht berufenen Volljuristen, z. B. einen Staatsanwalt.<br />

Nach Beauftragung durch die Ärztekammer könne er<br />

unabhängig von ihr tätig werden, beispielsweise richterliche<br />

Beschlüsse und sogar Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />

erwirken.<br />

Man solle durch diese Maßnahmen die Deutungshoheit<br />

richtigen bzw. falschen Verhaltens zurückgewinnen, lautete<br />

das Kredo des Referenten.<br />

Die Diskussion zeigte, dass eine Kompetenzerweiterung<br />

zahn(ärztlicher) Körperschaften auf dieser Ebene bei den<br />

Zuhörern auf Skepsis stieß.<br />

Fazit<br />

Die Berechtigung der vertrags(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung<br />

stehe und falle mit ihrer Effektivität bei der „Reinhaltung<br />

des Berufsstandes“. Diese setze jedoch die wirksame<br />

Ahndung von individuellem Fehlverhalten von Standesangehörigen<br />

voraus. Hierzu benötige der Berufsstand effektive<br />

Ermittlungsorgane und Ermittlungsbefugnisse, betonte Taupitz<br />

in seinem Resümee.<br />

Nicht zuletzt dadurch könne die Ärzteschaft einen erheblichen<br />

Einfluss auf die Auslegung des zukünftigen gesetzlichen<br />

Korruptionsstrafrechts erlangen.<br />

Einig war man sich allerdings in der Bewertung, dass es<br />

eine uneingeschränkte Aufarbeitung korruptiven Verhaltens<br />

auch im eigenen Interesse geben müsse. Allerdings würden<br />

die Bemühungen der Zahnärzteschaft gelegentlich durch<br />

die Einstellung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaft<br />

konterkariert. <br />

— loe<br />

Pressemeldung von Transparency International<br />

vom 03.12.2013:<br />

Korruptionswahrnehmungsindex 2013 –<br />

Deutschland nicht im Spitzenfeld<br />

Lobbyismus braucht Gegengewicht in der Großen<br />

Koalition: Rechenschaft der Politik muss durch mehr<br />

Transparenz gestärkt werden<br />

Berlin, 03.12.2013 – Die Antikorruptionsorganisation<br />

Transparency International hat heute den Korruptionswahrnehmungsindex<br />

veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und<br />

Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen<br />

zusammen und misst die bei Politikern<br />

und Beamten wahrgenommene Korruption. Deutschland<br />

erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener<br />

Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene<br />

Korruption) 78 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit<br />

auf dem 12. Platz. Im europäischen Vergleich belegen<br />

Dänemark (91 Punkte), Finnland (89) und Schweden (89)<br />

die vordersten Plätze. International reiht sich außerdem<br />

Neuseeland (91 Punkte) in die Gruppe der Spitzenreiter ein.<br />

Transparency fordert Integritätsoffensive<br />

der deutschen Politik<br />

Die Lobby-Skandale der vergangenen Monate und Jahre<br />

haben gezeigt, dass sich die besorgniserregenden<br />

Tendenzen im Lobbyismus nicht durch einzelne Maßnahmen<br />

eindämmen lassen. Daher fordert Transparency eine<br />

Integritätsoffensive der Politik. Dazu gehören…<br />

Vollständig unter http://www.transparency.de/<br />

P O L I T I S C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

15


Fotos: Dr. Martin Spukti; Dorothee Hof<br />

Zwei Jahre Akademie für<br />

freiberufliche Selbstverwaltung<br />

und Praxismanagement<br />

VIER NIEDERSACHSEN ALLEINE IN BERLIN UND BRÜSSEL<br />

Als wir uns vor etwas mehr als 2 Jahren<br />

für die Teilnahme am 7. Studiengang der<br />

Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement<br />

anmeldeten, ahnten wir noch nicht, was<br />

uns erwartete. So kannten wir natürlich auch noch nicht<br />

die Teilnehmer aus den anderen Bundesländern, nur die<br />

Kollegin aus Hamburg Dr. Anja Seltmann kannte ich schon<br />

aus Studienzeiten.<br />

Die niedersächsischen Teilnehmer des 7. Studienganges; von<br />

links Dr. Dorothee Riefenstahl, Dr. Tilli Hanßen, Thomas Koch,<br />

Dr. Axel Wiesner.<br />

Die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und<br />

Praxismanagement ist eine Einrichtung der Deutschen<br />

Zahnärzteschaft und steht unter der Schirmherrschaft von<br />

Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und<br />

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Trägerschaft von<br />

verschiedenen Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen. Geleitet wird die Akademie<br />

durch Prof. Dr. Burkhard Tiemann, betreut wird der Studiengang<br />

von der Bundeszahnärztekammer.<br />

So fuhren wir Lüneburger (Dr. Axel Wiesner, Thomas Koch<br />

und ich) nach einem stressigen Donnerstagvormittag in der<br />

Praxis im Februar 2012 nach Berlin in die Räumlichkeiten<br />

des Verbandes der freien Berufe (BfB), der uns an diesem<br />

Termin als Gäste aufgenommen hatte.<br />

Eine der Voraussetzungen für die Bewerbung war ja das<br />

nicht vollendete 45. Lebensjahr, daher erwarteten wir dann<br />

auch eine eher jüngere Gruppe von Mitstudenten, allerdings<br />

stellte sich heraus, dass wir mit unserem Altersdurchschnitt<br />

genau dem Mittel der Gruppe entsprachen.<br />

Nach dem ersten kurzen Beschnuppern hat sich sehr<br />

schnell eine angenehme Atmosphäre eingestellt. Durch<br />

diese gute und kollegiale Stimmung hat sich unsere<br />

Gruppe dann auch in den nächsten 2 Jahren besonders<br />

ausgezeichnet, wie uns vom Leiter Prof. Dr. Burkhard<br />

Tiemann und den Mitarbeitern der BZÄK Herrn Dr. Ziller<br />

16 P O L I T I S C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


und Frau Birgit Koch bestätigt wurde. Wir wurden an Themen<br />

wie Einbindung der freien Berufe in öffentlich-rechtliche<br />

Systeme, Berufsethik, Volkswirtschaftslehre, Sozialökonomie,<br />

zahnärztliches Haftungsrecht, Rhetorik, Steuerrecht,<br />

Grundlagen der Gesundheitssystemforschung, Organisation<br />

und Funktion von Sozial- und Verwaltungsgerichtbarkeit<br />

und viele andere herangeführt.<br />

Wir hatten Workshops zur PR-Arbeit, zur Kommunikationsund<br />

Gesprächsführung und führten Planspiele durch zu<br />

Gesetzgebungsverfahren mit Frau Prof. Dr. Susanne Tiemann,<br />

die durch ihre Arbeit in Brüssel und im Bundestag uns mit<br />

vielen wichtigen Informationen zur Lobbyarbeit und dem<br />

Verlauf von Gesetzgebungen versorgen konnte.<br />

Natürlich besuchten wir auch den Bundestag und hatten<br />

einen Austausch mit 2 Mitgliedern des Bundestages, die<br />

Mitglieder im Gesundheitsausschuss waren.<br />

Highlight war der Ausflug nach Brüssel, wo wir den EU-Rat<br />

und die Vertretung der Bundeszahnärztekammer besuchten.<br />

Aber der Hauptteil des Studienganges waren natürlich die<br />

Vorträge, die zum Teil in Berlin stattfanden, zum Teil waren<br />

wir auch Gast in den Trägerschaften der Akademie, wie<br />

z.B. bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-<br />

Holstein in Kiel oder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />

in Münster. So kamen wir auch nach Koblenz und Hannover<br />

im Rahmen unserer Veranstaltungen. Dort wurden wir von<br />

den jeweiligen Gastgebern herzlich empfangen und<br />

waren dadurch in der Lage, Kontakte über die Grenzen der<br />

Bundesländer hinweg zu knüpfen. Insgesamt war das<br />

Knüpfen von Netzwerken ein wichtiger Bestandteil der<br />

Fortbildung in der Akademie und hat uns auch schon bei<br />

unserer Arbeit als Delegierte der Bundesversammlung sehr<br />

geholfen.<br />

Die Wochenenden waren immer sehr anstrengend, zum<br />

Teil hatten wir täglich 12 Stunden Vorlesung, dafür waren<br />

aber auch einige der Referenten sehr hochkarätig und<br />

überaus interessant.<br />

Dr. Anja Seltmann, Hamburg und Dr. Inga Holstermann, Bremen.<br />

Am Ende stand dann die Zertifikatsarbeit mit einem selbstgewählten<br />

Thema, welche dann zum Abschluss in einer<br />

kurzen Powerpoint-Präsentation vor der Gruppe vorgestellt<br />

wurde.<br />

Fazit: Zwei sehr anstrengende Jahre auch für unsere Mitarbeiter<br />

und Familienangehörige, die sich trotzdem gelohnt<br />

haben. Ich würde es auf jeden Fall wieder machen. Wir<br />

haben viel über Politik und Lobbyarbeit gelernt und den<br />

Verlauf von Gesetzgebungsverfahren. Wir haben Freunde<br />

fürs Leben dazu gewonnen und Regionen unserer Republik<br />

erkundet, in denen wir vorher noch nicht waren. <br />

—<br />

Dr. Tilli Hanßen, Jesteburg<br />

Anmeldungen zum 8. Studiengang der Akademie,<br />

der Mitte Februar 2014 beginnt, sind bis zum<br />

01.02.2014 noch möglich. Nähere Infos unter<br />

http://www.zahnaerzte-akademie-as.de.<br />

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17


Mundgesunde Ernährung<br />

Die Aufnahme von Nahrungsmitteln und<br />

Flüssigkeit zählt zu den lebensnotwendigen<br />

Grundbedürfnissen des Menschen. Ohne adäquate<br />

Zufuhr von für den Körper essenziellen Stoffen ist der<br />

Organismus nach kürzester Zeit nicht mehr funktionsfähig.<br />

Weil die Ernährung einem jeden Menschen im wahrsten<br />

Sinne des Wortes im Verlauf seiner evolutionsträchtigen<br />

Entwicklung in „Fleisch und Blut“ übergegangen ist, spricht<br />

man heutzutage von Ernährungsgewohnheiten, welche in<br />

der heutigen Zeit eine große Rolle bei der Nahrungsaufnahme<br />

spielen. Im Verlauf der Hominisation, also dem<br />

phylogenetischen Prozess des Menschwerdens, eignete<br />

sich der Homo sapiens einen omnivoren und generalistischen<br />

Ernährungsstil an. Ob er dabei zu Beginn jedoch<br />

lieber Pflanzen oder Fleisch verspeiste, ist heute wissenschaftlich<br />

umstritten. Das moderne Industriezeitalter<br />

brachte eine gravierende Veränderung der Ess- und<br />

Trinkgewohnheiten mit sich, neben körperlichen, geistigen,<br />

religiös-kulturellen und sozioökonomischen Einflussfaktoren<br />

spielt zunehmend der persönliche Genuss eine große Rolle<br />

bei der Nahrungswahl und -aufnahme.<br />

Ernährung und Gesundheit<br />

Je weniger der Mensch darauf achtet, was er zur Deckung<br />

seiner ernährungsbezogenen Elementarbedürfnisse benötigt<br />

und je mehr der Genuss bei der Nahrungsaufnahme in<br />

den Vordergrund tritt, desto wahrscheinlicher wird die potenzielle<br />

Schädigung der Gesundheit durch die Ernährung.<br />

Die Beantwortung der Frage „Essen wir uns krank?“ ist bei<br />

Betrachtung bestehender Gesundheitsrisiken nicht nur<br />

hochaktuell, sondern auch seit geraumer Zeit Gegenstand<br />

wissenschaftlicher Forschung. Soziale und ökonomische<br />

Einflussfaktoren auch auf Ernährung und Gesundheit fasste<br />

bereits Gregory 1843 mit der Behauptung „The greatest foe<br />

to health and long life is poverty.“ in „The Lancet“ passend<br />

zusammen. Es gilt heute als wissenschaftlich gesichert,<br />

dass soziale Schichtzugehörigkeit auf die Gesundheit der<br />

Bevölkerung Einfluss besitzt, nicht zuletzt aufgrund ernährungsbezogener<br />

Faktoren. 1,2<br />

Lässt man die mit dem Rauchen assoziierten Todesfälle<br />

außer Acht, führen in der Bundesrepublik in knapp 70 Prozent<br />

mit durch die Ernährung bedingte Krankheiten zum<br />

Tode. Das heißt, direkt oder indirekt ist die Nahrungsaufnahme<br />

bei mehr als zwei Drittel aller zum Tode führenden<br />

Krankheiten von Bedeutung. Dies sind vor allem Herzerkrankungen<br />

auf dem Boden eines Bluthochdrucks und<br />

Stoffwechselerkrankungen, vor allem der Diabetes mellitus.<br />

Auch Tumorerkrankungen, bei denen ca. 35 Prozent auf<br />

die Ernährung zurückzuführen sind, gehören wie ebenfalls<br />

direkt und indirekt Übergewicht und Adipositas zu nahrungsassoziierten<br />

Pathogeniefaktoren. 3 Obwohl letztere in den<br />

Sterblichkeitsstatistiken als Grundursache nur sehr selten<br />

auftreten, ist die Zunahme des Körpergewichts über die<br />

Norm in einer Vielzahl der Fälle Wegbereiter und Nährboden<br />

gesundheitlicher Schädigung. Neben der bekannten<br />

Relevanz für die allgemeine Gesundheit hat die Ernährung<br />

zusätzlich einen unvergleichbaren Einfluss auf die Mundund<br />

Zahngesundheit und das orale Wohlbefinden.<br />

Auswirkungen auf die Mundgesundheit<br />

Karies<br />

Es gilt seit geraumer Zeit als erwiesen, dass die Caries<br />

dentium, der chemoparasitären Theorie zufolge neben<br />

pathogenen Mikroorganismen auch Nahrungsbestandteile<br />

als Substrat zur Entstehung benötigt. 4-6 Vor allem niedermolekulare<br />

Kohlenhydrate wie Glucose, Fructose und<br />

Lactose, aber auch Saccharose haben ein relevantes kariogenes<br />

Potenzial. 7 Neben diesen landläufig als „Zucker“<br />

bezeichneten Mono- und Disacchariden hat auch Stärke<br />

(ein Polysaccharid) eine potenzielle kariogene Wirkung. Es<br />

gilt weiterhin in der Ernährung auf sogenannte „versteckte<br />

Zucker“ zu achten und hinzuweisen. Unter dieser Bezeichnung<br />

versteht man Lebensmittel, welche im alltäglichen<br />

Gebrauch nicht zu den Süßigkeiten gezählt werden und<br />

welche trotz fehlenden süßen Geschmacks mitunter eine<br />

enorme Menge an Zucker enthalten können. So besitzen<br />

beispielsweise Dosenfisch, Tomatenketchup, Salzgebäck,<br />

aber auch die meisten Fertiggerichte bis zu 30 bis 40<br />

18 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Prozent Zuckergehalt (v. a. Saccharose). (Abb. 1a, b)<br />

Zu Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war<br />

erstmalig ein Rückgang der Kariesprävalenz von Kindern<br />

und Jugendlichen in Deutschland zu beobachten, jedoch<br />

hat seitdem eine wissenschaftlich belegte Polarisierung<br />

des Kariesbefalls stattgefunden. 8 Demnach vereinigten<br />

10,2 Prozent der 12-Jährigen mehr als die Hälfte der<br />

Gesamtkarieserfahrung (61,1 Prozent). Trotz positiver<br />

Entwicklungen in Prävention und Prophylaxe zeigen lokale<br />

Tendenzen jedoch eine Zunahme des Kariesbefalls der<br />

ersten Dentition. Pieper konnte zusätzlich in epidemiologischen<br />

Studien zeigen, dass eine unzureichende Sanierungsgesamtheit<br />

der Karies der ersten Dentition besteht. 9 Eigenen<br />

Untersuchungen zufolge besteht hinsichtlich ungesunder<br />

Ernährung und einem hierdurch bedingten erhöhten Body-<br />

Mass-Index eine Zunahme der durchschnittlichen Kariesfrequenz<br />

bei adipösen Kindern und Jugendlichen. 10<br />

Erosionen<br />

Erosionsbedingte Zahnschäden gehen zurück auf eine<br />

mechanische Abnutzung von durch Säureeinwirkung geschwächter<br />

Zahnhartsubstanz. Eine Beteiligung von bakteriellen<br />

Mikroorganismen spielt bei diesen Vorgängen der<br />

Entmineralisierung demnach keine Rolle. 11 Vielmehr leistet<br />

eine intrinsische (Bulimie, Sodbrennen, Reflux) oder extrinsische<br />

(säurehaltige Lebensmittel) Säurebelastung den<br />

tribochemischen Zahnhartsubstanzverlusten, wie Attrition<br />

und Abrasion Vorschub, solange die remineralisierende<br />

Potenz des Speichels nicht neutralisierend wirken kann,<br />

bevor es zur mechanischen Belastung kommt. 12 Es gilt<br />

festzuhalten, dass in Folge sich verändernder Konsumgewohnheiten<br />

erosive Zahnhartsubstanzverluste an Bedeutung<br />

zunehmen. Häufiger und regelmäßiger Konsum<br />

säurehaltiger Getränke wie Softdrinks, Fruchtsaftgetränke,<br />

Limonaden oder Brausen kann zu massiven Defekten der<br />

Zahnhartsubstanz führen, welche in der Regel eine große<br />

Herausforderung an Prophylaxe und Restauration stellen.<br />

Bei der Bewertung und Diagnostik erosiver Zahnhartsubstanzverluste<br />

spielen neben der Ernährungsanamnese vor<br />

allem Speichelfaktoren wie Fließrate, Pufferkapazität und<br />

pH-Wert, aber auch die Zahnanatomie und -morphologie<br />

und das Mundhygieneverhalten eine Rolle. Untersuchungen<br />

zeigten, dass der für die Entstehung von Entmineralisierungen<br />

des Zahnschmelzes kritische pH-Wert des oralen<br />

Milieus bei 5,5 liegt (der des Milchzahnschmelzes sogar<br />

noch höher bei 6,3 bis 6,5). 13,14<br />

Schiffner et al. konnten zeigen, dass die Prävalenz dentaler<br />

Erosionen im Zeitraum von 1990 bis 1999 doppelt so<br />

hoch wie von 1977 bis 1989 war und dass mehr als die<br />

Hälfte der Molaren Erosionen des Grades 1 besitzen<br />

(schwach ausgeprägte Läsion). 15 Es kann also bei stetig<br />

steigender Konsumentwicklung säurehaltiger Getränke mit<br />

einer zunehmenden Ausweitung des Problems erosiver<br />

Zahnschäden gerechnet werden. Im Bezug auf die erste<br />

Dentition gilt als empirisch belegt, dass neben einer höheren<br />

Prävalenz von Erosionen im Milchgebiss 16 die Trinkgewohnheiten<br />

als ein wesentlicher Faktor bei deren Entstehung<br />

anzusehen sind. 17 Untersuchungen zu säurehaltigen Getränken<br />

wie Wein oder Fruchtsäfte konnten ein erhebliches<br />

erosives Potenzial dieser Lebensmittel belegen, des Weiteren<br />

konnte eine Verringerung der Härte des Schmelzes nach<br />

deren Exposition erkannt werden. 18-20 Eigene In-vitro-Untersuchungen<br />

mit Digitalmikroskopie und Elektronenstrahl-<br />

Mikrosondenanalyse konnten diese Ergebnisse bestätigen<br />

und einen Verlust elementarer Schmelzbestandteile wie<br />

Calcium, Phosphor und Sauerstoff in Tiefen bis zu 40 µm<br />

und bis zu 19,5 mg/dl/25 mm 2 (für beispielsweise Calcium)<br />

nach Inkubation belegen (Abb. 2 a-c). 21-23<br />

Parodontopathien<br />

Der Parodontitis als bakteriell bedingte, entzündliche Erkrankung<br />

des Zahnhalteapparates liegt – so zeigen heutige<br />

Erkenntnisse – eine multifaktorielle Pathogenese in einem<br />

hierfür genetisch prädispositionierten Individuum zugrunde. <br />

Fotos: Dr. M. Försch, Prof. Dr. B. Willershausen<br />

F A C H L I C H E S<br />

Abb. 1 a, b: Ausgeprägte kariöse Destruktionen der Zahnhartsubstanz durch extrem zuckerhaltige Ernährung<br />

und nicht sachgemäße Mundhygiene.<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

19


dass nicht nur die Adipositas an sich, sondern auch das<br />

Verteilungsmuster des Fettgewebes einen wesentlichen<br />

Faktor darstellt. Abdominal betontes Übergewicht (häufiger<br />

bei Männern) ist im Bezug auf die Entwicklung von Parodontitis<br />

als kritischer zu bewerten. 25 Generelle Erklärungsversuche<br />

zielen auf die vermehrt im Fettgewebe stattfindende<br />

Produktion von proinflammatorischen Substanzen (wie<br />

Zytokinen und Hormonen) ab, welche nicht nur chronischinflammatorische<br />

Prozesse unterstützen, sondern auch auf<br />

die Osteogenese und somit die Knochendichte Einfluss<br />

nehmen. 26 Zu diesen als adipositasassoziierte Biomarker<br />

bezeichneten Substanzen und ihren Interaktion im Organismus<br />

müssen jedoch weitere Studien, auch im Bezug<br />

auf die Parodontopathien in Zukunft Klarheit schaffen.<br />

Neben Übergewicht und Adipositas hat die Ernährung aber<br />

auch bei bestehender körperlicher Mangelversorgung mit<br />

für den Organismus wichtigen Nahrungsbestandteilen einen<br />

gesicherten Einfluss auf den Zahnhalteapparat. So gilt der<br />

kausale Zusammenhang zwischen Vitamin-C-Mangel und<br />

parodontalen Erkrankungen nicht nur bei den von Skorbut<br />

geplagten Seefahrern des 18. Jahrhunderts als bekannt. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass Vitamin-C- und -B-Komplexe<br />

sowie Folsäure durch ihre Beteiligung an zahlreichen Zellfunktionen<br />

und Syntheseabläufen bei Mangelkonzentrationen<br />

auch die parodontale Situation und den inflammatorischen<br />

Grad negativ beeinflussen. 27,28 So zeigen Studien<br />

unter anderem parodontalen Attachementgewinn nach<br />

offener Kürettage bei postoperativer Gabe von Vitamin-B-<br />

Komplexen im Vergleich zu randomisierten Kontrollgruppen<br />

(Abb. 3 a, b). 29<br />

Obwohl der vorliegende Evidenzgrad eine endgültige Therapieempfehlung<br />

noch nicht in Gänze zulässt, kann gesagt<br />

werden, dass neben Gewichtsreduktion bis zum Normalgewicht<br />

und körperlicher Bewegung auch eine ausgewogene<br />

und gesunde Ernährung zu einer Erhöhung der Wirtsimmunität<br />

und einem besseren oralen und allgemeinen<br />

Befinden führen kann.<br />

Abb. 2 a-c: Verschiedene Formen von erosiven Schädigungen<br />

der Zahnhartsubstanz; neben muldenförmigen Defekten finden<br />

sich häufig glasig-durchscheinende Schmelzareale insbesondere<br />

im Inzisalbereich.<br />

Wichtigen Einfluss auf die Entstehung und Progredienz<br />

der Parodontitis haben Lebensstil und Ernährung. So spielt<br />

gerade die abnorme Erhöhung des Köpergewichtes und<br />

vor allem des Körperfettanteils einen kausalen Zusammenhang<br />

bei der Entstehung einer entzündlichen Erkrankung<br />

des Zahnhalteapparates. 24 Vielfach konnte der Zusammenhang<br />

zwischen einem erhöhten Quetelet-Index (BMI-) und<br />

einer Zunahme der parodontalen Erkrankungen in Querschnittsstudien<br />

gezeigt werden. Weiterhin gilt als gesichert,<br />

Allgemeine Therapieempfehlungen<br />

Was gilt es, mit Blick auf die Ernährung zu beachten? Nicht<br />

nur die angeführten Schädigungen der allgemeinen und<br />

der Mundgesundheit erfordern eine Ernährungslenkung im<br />

Einklang mit Prävention und dem interdisziplinären „Blick<br />

über den Tellerrand“. Der Patient sollte in Bezug auf<br />

Konsum von zucker- und säurehaltigen Getränken deutlich<br />

über potenzielle Gefahren und Auswirkungen aufgeklärt<br />

werden. Insbesondere muss auf „versteckte“ Zucker<br />

(beispielsweise in Fruchtsaftschorlen, etc.) in Kombination<br />

mit Frucht- oder Kohlensäure sowie das Zurückgreifen auf<br />

Zuckeraustausch- und Ersatzstoffe ausführlich hingewiesen<br />

werden. In der aktuellen Patienteninformation der DGZMK<br />

wird diesbezüglich erläutert, dass ein kompletter Verzicht<br />

20 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Abb. 3 a, b: Übergewichtige Patienten mit schlechtem Parodontalzustand.<br />

auf Zucker weder vonnöten noch sinnvoll erscheint, sondern<br />

eine Reduktion der aufgenommenen Zuckermenge,<br />

vor allem im Rahmen kleiner „süßer“ Zwischenmahlzeiten,<br />

viel wichtiger ist.<br />

Der häuslichen Plaquekontrolle gilt es in diesem Zusammenhang<br />

höchste Aufmerksamkeit (ab dem ersten Milchzahn)<br />

zu schenken. Hierzu wird in Bezug auf die Nahrungsaufnahme<br />

wissenschaftlich vertreten, dass die Berücksichtigung<br />

der individuellen Lebensverhältnisse und persönlichen<br />

Alltagsroutine mindestens genauso sinnvoll erscheint wie<br />

die Bedeutung einer gereinigten Mundhöhle nach der<br />

Nahrungsaufnahme. Mit Blick auf erosiv wirksame<br />

Getränke und Lebensmittel gilt eine direkte mechanische<br />

Zahnreinigung als kontraindiziert. Laut unterschiedlichen<br />

Meinungen sollte hier zwischen 20 und 60 Minuten<br />

gewartet werden, um Substanzdefekten an der chemisch<br />

angegriffenen Zahnhartsubstanz nicht Vorschub zu leisten.<br />

Ernährungsempfehlungen zur parodontalen Gesundheit<br />

müssen primär abzielen auf ausgewogene und gesunde<br />

Kost, welche neben einer Versorgung mit notwendigen<br />

Nährstoffen, Spurenelementen und Vitaminen auch ein<br />

Vermeiden von Übergewicht im Blick haben. Die Forderung<br />

nach solchen Empfehlungen durch den Zahnarzt 30 könnte<br />

in Zukunft in gezielten Diätprogrammen, wie sie bereits bei<br />

beispielsweise entzündlichen Darmerkrankungen etabliert<br />

sind, münden. 31 <br />

—<br />

Dr. Moritz Försch<br />

Prof. Dr. Dipl. Chem. Brita Willershausen<br />

Quelle: tzb 06/2011<br />

Korrespondenzanschrift/Literaturverzeichnis<br />

Prof. Dr. Dipl. Chem. Brita Willershausen<br />

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität<br />

Mainz<br />

Poliklinik für Zahnerhaltungskunde<br />

Augustusplatz 2, 55131 Mainz<br />

Tel.: 06131 17 7246, Fax: 06131 17-3406<br />

Email: brita.willershausen@unimedizin-mainz.de<br />

Internet: www.unimedizin-mainz.de/zahnerhaltungskunde/uebersicht.html<br />

Literaturliste bei den Verfassern<br />

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21


Keuchhusten –<br />

eine vergessene Erkrankung?<br />

Ein Alarmsignal sind die Nachrichten, dass seit<br />

einigen Jahren Keuchhusten-Erkrankungen<br />

immer häufiger auch bei Erwachsenen auftreten. Noch<br />

1995 waren an Keuchhusten (Pertussis) schwerpunktmäßig<br />

Jugendliche erkrankt, im Jahr 2008 lag das durchschnittliche<br />

Alter eines Keuchhusten-Patienten schon bei 42 Jahren.<br />

In Sachsen etwa nahmen die Erkrankungsfälle seit Jahren<br />

kontinuierlich zu. Die Durchimpfungsrate bei den unter 16-<br />

Jährigen lag 2011 nur bei knapp 68 Prozent. Schätzungen<br />

ergaben bei Erwachsenen einen noch geringeren Anteil.<br />

Lag die Erkrankungsrate in diesem Bundesland 1989/1990<br />

noch bei 0,4 Fällen pro 100 000 Einwohner, so stieg sie<br />

bis heute um das Fünfzigfache an. Da es in Deutschland<br />

keine einheitliche Meldepflicht für Pertussis gibt, stehen<br />

zuverlässige Daten nur aus den Bundesländern Brandenburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />

und Thüringen zur Verfügung: 2011 erkrankten in diesen<br />

Bundesländern 4193 Menschen an Keuchhusten, in diesem<br />

Jahr wurden bisher bereits 3037 Fälle gemeldet.<br />

Der Keuchhusten ist eine bakterielle Infektionserkrankung,<br />

die durch das gramnegative Stäbchen Bordetella pertussis<br />

hervorgerufen wird. Die ersten Beschreibungen gehen in<br />

Europa auf den Beginn des 16. Jahrhunderts zurück. Eine<br />

© Coloures-Pic/Fotolia.com<br />

Identifizierung gelang 1906 Bordet und Genou. Das einzige<br />

Reservoir des Erregers ist der Mensch. Seine Rückzugsgebiete<br />

sind die Epithelzellen im Nasen- und Rachenraum,<br />

auf und in denen er lange Zeit persistieren kann.<br />

Krankheitsverlauf<br />

Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Krankheit. Die Infektion<br />

beginnt mit der Übertragung des Infektionserregers<br />

mittel Flüssigkeitspartikel („Tröpfchen“). Darauf folgt in der<br />

Regel eine Inkubationszeit von 7 bis 21 Tagen. Das Krankheitsbild<br />

lässt sich in drei verschiedene Stadien einteilen:<br />

das Stadium catarrhale, das Stadium convulsivum und das<br />

Stadium decrementi. Die ersten Krankheitssymptome sind<br />

recht untypisch und unterscheiden sich nicht von „normalen“<br />

erkältungsähnlichen Anzeichen, beginnend mit Niesen,<br />

Schnupfen, Heiserkeit und Entzündungsreaktion der Bindehäute<br />

(=Stadium catarrhale). Diese Symptomatik steigert<br />

sich in der Regel ein bis zwei Wochen nach den ersten<br />

Anzeichen in die typischen stakkatoartigen Hustenanfälle,<br />

Atemnot, Schlafstörung bis hin zu Erbrechen und Appetitlosigkeit.<br />

Diese Hustenanfälle können besonders für Säuglinge<br />

und Kleinkinder lebensbedrohlich sein. Als zusätzliche<br />

Komplikationen gesellen sich u. a. Bronchitis, Lungen- oder<br />

Mittelohrentzündung bis hin zu einer Keuchhusten-Enzephalopathie<br />

hinzu (=Stadium convulsivum). Vom Auftreten<br />

des ersten Hustens hält die Ansteckungsgefahr ohne Therapie<br />

etwa fünf Wochen an. Im letzten Stadium (Stadium<br />

decrementi) verläuft die Genesung nur langsam und<br />

dauert in den meisten Fällen etwa sechs Wochen. Danach<br />

kann die Hustenanfälligkeit noch für mehrere Monate<br />

bestehen bleiben.<br />

Differenzialdiagnostik<br />

Es gibt weitere Infektionserreger, die eine dem Keuchhusten<br />

ähnliche Symptomatik hervorrufen, z. B. RSV, Adenoviren,<br />

Moraxella catarrhalis, Mykoplasma pneumoniae und Chlamydia<br />

pneumoniae.<br />

Problematisch beim Keuchhusten ist vor allem die richtige<br />

und rasche Diagnose. Denn eine Therapie mit Antibiotika<br />

ist nur dann sinnvoll, wenn sie in den ersten Wochen der<br />

Erkrankung erfolgt. Eine Antibiotikatherapie ist auch für<br />

Patienten sinnvoll, solange sie Bordetellen ausscheiden,<br />

22 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


denn so kann zumindest die Ansteckungsgefahr gestoppt<br />

werden (Erregernachweis!). Danach lassen sich meist nur<br />

noch die Symptome lindern.<br />

Diagnostik: In den vergangenen Jahren hat sich der Nachweis<br />

von Bordetella pertussis von der kulturellen Anzucht<br />

hin zu modernen Nachweisverfahren verschoben. Für<br />

einen sicheren direkten Erregernachweis gilt heute die PCR<br />

(Polymerase-Ketten-Reaktion) als „goldener Standard“.<br />

Diese Testmethode spürt das Genom des Krankheitserregers<br />

auf. Das Ergebnis des Erregernachweises liegt innerhalb<br />

24 Stunden vor. Diese Diagnostik erfasst sowohl lebende<br />

wie bereits abgetötete Bakterien. Daher ist diese Nachweismethode<br />

auch als Kontrolluntersuchung nach Antibiotikatherapie<br />

anwendbar.<br />

Wird mit der Diagnostik lange gewartet, so ist ein direkter<br />

Erregernachweis in der Regel negativ. Zur Abklärung einer<br />

Ansteckung mit Bordetella pertussis gibt die Serologie eine<br />

Antwort. Ca. vier bis fünf Wochen nach einer Infektion mit<br />

B pertussis setzt die Antikörperbildung ein. Man bedenke,<br />

dass die Serodiagnose immer eine retrospektive Diagnose<br />

darstellt. Nach einer Infektion mit B pertussis werden<br />

zuerst IgM- und später IgG- sowie IgA-Antikörper gebildet.<br />

IgA und IgM fallen nach 3-5 Monaten wieder ab, der IgG-<br />

Titer bleibt langfristig bestehen.<br />

Prävention<br />

Eine wirkungsvolle Präventivmaßnahme ist die Impfung.<br />

70 bis 80 Prozent der nicht geeimpften Menschen, die<br />

zum ersten Mal mit dem Erreger in Kontakt kommen,<br />

werden infiziert und erkranken an Keuchhusten. In den<br />

letzten Jahren ist die Zahl der Keuchhustenerkrankungen in<br />

Deutschland wieder gestiegen, weil immer weniger Eltern<br />

ihre Kinder impfen lassen. Außerdem können sich auch<br />

geimpfte Menschen wegen der begrenzten Dauer des<br />

Impfschutzes wieder neu infizieren und auch eine bereits<br />

durchgemachte Erkrankung schützt nicht lebenslang vor<br />

einer Neuinfektion. Daher gilt seit Juli 2009 auch eine<br />

Impfempfehlung für alle Erwachsenen. Besonders bedenklich<br />

ist, dass die wochenlang hustenden Erwachsenen ihre<br />

Erreger z. B. an Säuglinge, mit denen sie Kontakt haben,<br />

weitergeben können.<br />

Das Infektionsschutzgesetz regelt das Arbeitsausübungsverbot<br />

bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten. So<br />

dürfen an Pertussis erkrankte Personen und Personen mit<br />

Keuchhustenverdacht in Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-,<br />

Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten<br />

nicht ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten<br />

haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung<br />

der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Eine<br />

Meldepflicht besteht bei dieser Erkrankung nur in den<br />

Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />

Therapie<br />

Bei Pertussis sollte Erythromycin als Antiinfektivum der Wahl<br />

möglichst schon im Stadium catarrhale zur Anwendung<br />

gelangen; alternativ kommen weitere Makrolide wie<br />

Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin sowie<br />

auch Cotrimoxazol zur Anwendung. Der Einsatz oraler<br />

Penicilline und oraler Cephalosporine wird von den Fachgesellschaften<br />

nicht mehr empfohlen, da in einigen Fällen<br />

Resistenzen beobachtet worden sind.<br />

Unter antiinfektiver Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit<br />

nach etwa fünf Tagen. Die durchgemachte Erkrankung<br />

hinterlässt eine nicht andauernde Immunität. Daher kann<br />

immer wieder eine Ansteckung vom Infizierten auf einen<br />

anderen nicht geschützten Menschen erfolgen.<br />

Impfempfehlungen<br />

Für alle Erwachsenen empfiehlt die Ständige Impfkommission<br />

(STIKO), die nächste fällige Tetanus (Td)-Impfung einmalig<br />

als Kombinationsimpfung mit reduziertem Diphtherie- und<br />

Pertussis-Antigengehalt (Tdap-Kombinationsimpfung). Bei<br />

bestehender Indikation zur Pertussis-Impfung kann dies<br />

auch dann erfolgen, wenn in einem Zeitraum von weniger<br />

als fünf Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft<br />

worden ist (s. dazu Epid Bull 33/2009). Ein Schutz gegen<br />

Pertussis kann bei älteren Kindern und Erwachsenen<br />

bereits durch die einmalige Gabe eines Kombinationsimpfstoffes<br />

mit Pertussis-Komponenten erreicht werden, weil<br />

bei der derzeitigen Durchseuchung mit Bordetella pertussis<br />

der Impfling im Allgemeinen nicht mehr immunologisch<br />

naiv gegen Pertussis ist. In einer Studie wurde bei über 90<br />

Prozent der Geimpften ab dem Alter von elf Jahren bereits<br />

durch eine Impfdosis eine Immunantwort induziert.<br />

Für die im Gesundheitswesen Tätigen regelt die STIKO den<br />

Umfang der Impfauffrischungen. Diese besagt: „Impfungen<br />

auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach<br />

Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/<br />

Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge (ArbMedVV), dem IfGS § 42 und aus hygienischer<br />

Indikation“. <br />

—<br />

Diplom-Biologe Wolfgang Falk<br />

Quelle: tzb 12/2012<br />

Korrespondenzanschrift<br />

Diplom-Biologe Wolfgang Falk<br />

Labor Dr. Hauss – Oro-Dentale Mikrobiologie<br />

Bergstr. 26, 24103 Kiel<br />

Tel. 0431 9865590, Fax 0431 9865599<br />

E-Mail: w.falk@odm-kiel.de<br />

F A C H L I C H E S<br />

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23


Die Fluoridierungsschiene –<br />

Prävention der Strahlenkaries<br />

Im Rahmen des interdisziplinären Therapiekonzepts<br />

maligner Kopf-Hals-Tumore, kommt neben Mund-,<br />

Kiefer-, Gesichtschirurgie, Hals-, Nasen-Ohrenheilkunde,<br />

Onkologie und Strahlentherapie auch der Zahnmedizin<br />

eine bedeutende Rolle in der Patientenbetreuung zu.<br />

Nach primärer Operation gilt es vor allem die im Rahmen<br />

einer Bestrahlung zu erwartenden akuten Nebenwirkungen,<br />

wie Strahlenkaries, Mucositis und radiogene Xerostomie,<br />

zu kennen und diese nach Möglichkeit durch<br />

präventive Maßnahmen zu verhindern, oder aber bei<br />

Auftreten entsprechend zu therapieren (Supportivtherapie).<br />

Der folgende Artikel befasst sich vornehmlich mit der<br />

Prävention der Strahlenkaries durch den Zahnarzt. Durch<br />

Anfertigung und Anleitung zur Verwendung einer Fluoridierungsschiene<br />

ist dem Zahnarzt eine effektive Maßnahme<br />

zur Vermeidung des Auftretens einer Strahlenkaries<br />

bei Patienten unter Radiatio gegeben, welche sich<br />

im klinischen Alltag ohne größeren Aufwand leicht<br />

durchführen lässt.<br />

Die Rolle der Strahlentherapie bei der<br />

Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren<br />

Innerhalb des multimodalen Therapiekonzepts von Kopf-<br />

Hals-Tumoren stellt, neben der Chirurgie und Chemotherapie,<br />

die Bestrahlung eine etablierte Therapieform dar. Nahezu<br />

die Hälfte der Patienten mit Kopf-Hals-Tumor erfahren im<br />

Rahmen der Therapie eine Bestrahlung [1]. In vielen Fällen<br />

wird nach primärer Operation mit dem Ziel der vollständigen<br />

Resektion des Tumors, abhängig von der TNM-Klassifikation<br />

(Tumorgröße >T2, Lymphknotenstatus >N1, R1, Lymphangiosis/<br />

Hämangiosis carcinomatosa), eine sequentiell fraktionierte<br />

Bestrahlung (i.d.R. 60Gy) angeschlossen (adjuvantes Konzept).<br />

Abhängig vom Primärbefund werden Tumoren sogar<br />

mittels primärer Radiochemotherapie kuriert, an die sich<br />

dann ggfs. eine Operation anschließt (neoadjuvantes Konzept).<br />

Ebenso ist die alleinige, ggf. auch palliative Strahlentherapie<br />

bekannt. Verbliebene Tumorzellen sollen durch<br />

die Bestrahlung in den programmierten Zelltod überführt<br />

werden, da sich die biologischen Effekte der ioniserenden<br />

Strahlung vornehmlich auf Zellen mit erhöhter Teilungsrate<br />

(Tumorzellen) auswirken. Gleichzeitig erklärt dies auch bei<br />

einer Bestrahlung im Kopf- Hals-Bereich das Nebenwirkungsspektrum<br />

von Radioderm, radiogener Mukositis, Radioxerostomie<br />

sowie Strahlenkaries und infizierte Osteoradionekrose<br />

(IORN) durch Schäden an Haut, (Mund-)Schleimhaut,<br />

Speicheldrüsen sowie Zähnen und Kieferknochen.<br />

Strahlenkaries – Zentrale Nebenwirkung<br />

einer Bestrahlungstherapie<br />

Die im Rahmen der Radiatio auftretende schmerzhafte<br />

Mucositis [2] macht eine suffiziente Mundhygiene oftmals<br />

unmöglich. Eine eingeschränkte orale Hygiene und die<br />

durch die Bestrahlung bedingte Xerostomie können zur<br />

Entwicklung einer Strahlenkaries und konsekutivem Zahnverlust<br />

führen. Typischerweise manifestiert sich die radiogene<br />

Karies vor allem im Zahnhalsbereich (Abbildung 1) [3].<br />

Bei der Ätiologie wird die direkte von der indirekten<br />

Strahlenwirkung unterschieden: Zur Entwicklung einer indi-<br />

Fotos: © Dr. M. Krüger, Univ.-Prof. Dr. Dr. B. Al-Nawas<br />

Abb. 1: Strahlenkaries-Patientin mit<br />

Osteosarkom des Oberkiefers nach<br />

70Gray Bestrahlung.<br />

Abb. 2: Fluoridierungsschienen auf Oberkiefer- und Unterkiefermodell,<br />

nach Anfertigung durch Zahntechniker.<br />

24 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


ekten Strahlenkaries kommt es durch die durch die ionisierende<br />

Strahlung geschädigten Speicheldrüsen mit konsekutiver<br />

Xerostomie [4-6]. Der verminderte Speichelfluss<br />

und die veränderte chemische Zusammensetzung des<br />

Speichels [7-9] bedingen eine Veränderung der bakteriellen<br />

Mischflora zu Gunsten azidogener Bakterien mit hoher<br />

kariogener Aktivität [6, 10]. Weitere Faktoren, die die<br />

Entwicklung der indirekten Strahlenkaries begünstigen,<br />

sind neben der schmerzhaften Mucositis eine mangelnde<br />

Kooperationsbereitschaft und insuffiziente Mundhygiene vor<br />

allem bei Patienten mit Nikotin- und Alkoholanamnese [11].<br />

Die direkte Strahlenwirkung bewirkt eine Degeneration der<br />

Odontoblastenfortsätze mit Obliteration der Dentinkanälchen<br />

und gestörter Nutrition von grenznahem Dentin und Schmelz<br />

mit konsekutiver Zerstörung ganzer Schmelzareale [12, 13].<br />

Außerdem scheint der Schmelz nach Bestrahlung weniger<br />

resistent gegenüber Säureangriffen zu sein [14]. Eine<br />

verstärkte Fluoridierung der Zähne unter Bestrahlung kann<br />

somit helfen das Auftreten einer Strahlenkaries zu verhindern.<br />

Ein einfaches aber probates Mittel zur Prävention der<br />

Strahlenkaries ist die Anfertigung und Anwendung von<br />

Fluoridierungsschienen für die Zeit der Bestrahlung durch<br />

den Zahnarzt, mit denen eine zweitägige Fluoridierung der<br />

Zähne durchgeführt werden sollte, um eine ausreichende<br />

Protektion des Zahnschmelz während der Bestrahlung zu<br />

erreichen. Da die orale Gesundheitsfürsorge in zahnärztlichen<br />

Händen professionell aufgehoben ist, fällt die Prävention<br />

der Strahlenkaries auch zweifelsohne in das zahnärztliche<br />

Aufgabengebiet bei der interdisziplinären Betreuung von<br />

Bestrahlungspatienten.<br />

Weitere Aufgaben des Zahnarztes bei der<br />

Betreuung von Bestrahlungspatienten<br />

Neben der Anfertigung einer Fluoridierungsschiene sollte<br />

nach Indikationsstellung für eine Strahlentherapie ein<br />

sorgfältiger klinischer wie radiologischer (OPTG/Zahnfilme)<br />

Befund durch den erfahrenen Zahnarzt erhoben werden,<br />

ggf. kann die Überweisung in die MKG-Chirurgie sinnvoll<br />

sein. Erhaltungswürdige aber erkrankte Zähne müssen<br />

kurzfristig durch konservierende Maßnahmen therapiert<br />

werden und eventuell scharfe Kanten abgetragen werden.<br />

Weiterhin ist es sinnvoll, die Mundhygiene durch professionelle<br />

Zahnreinigung und ausführliche Instruktionen vor<br />

einer Bestrahlung zu optimieren. Die Indikation zur Extraktion<br />

nichterhaltungswürdiger, kariöser und stark parodontal<br />

geschädigter Zähne richtet sich nach der individuellen<br />

Risikoeinschätzung (Zahn im Strahlenfeld, Dosis >50Gy,<br />

schlechte Compliance, Gesamtprognose des Patienten). Bei<br />

der Planung ist zu beachten, dass durch dentale Komplikationen<br />

(Gingivitis, Parodontitis, apikale Ostitiden, Abszesse)<br />

prospektiv eine Unterbrechung der Radiotherapie unbedingt<br />

zu vermeiden ist. Diese hätte deutlich negative Auswirkungen<br />

auf den Erfolg der Tumortherapie.<br />

DR. MED., CAND. MED. DENT.<br />

MAXIMILIAN KRÜGER<br />

Studium der Medizin und<br />

Zahnmedizin an der Johannes<br />

Gutenberg-Universität Mainz<br />

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an<br />

der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie –<br />

plastische Operationen, Universitätsmedizin Mainz<br />

Assistenzarzt in Weiterbildung der Klinik für Mund-,<br />

Kiefer- und Gesichtschirurgie – plastische Operationen,<br />

Universitätsmedizin Mainz<br />

UNIV.-PROF. DR. MED. DR.<br />

MED. DENT. BILAL AL-NAWAS<br />

Studium der Medizin und Zahnmedizin<br />

in Frankfurt, Saarbrücken<br />

und Zürich<br />

Facharzt für Mund-Kiefer und<br />

Gesichtschirurgie<br />

Habilitation und Venia legendi im Fach Mund-, Kieferund<br />

Gesichtschirurgie<br />

Zusatzbezeichnung Plastische Operationen<br />

Gastprofessur an der Kyung Hee University Department of<br />

Oral and Maxillofacial Surgery, Seoul, Korea<br />

W2-Professur für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

an der Universitätsmedizin Mainz (Direktor: Prof. Dr. Dr.<br />

W. Wagner)<br />

Leitender Oberarzt der Klinik für Mund-, Kiefer- und<br />

Gesichtschirurgie – plastische Operationen, Universitätsmedizin<br />

Mainz<br />

Herstellung der Fluoridierungsschienen<br />

Nach Durchführung der oben genannten konservierenden<br />

und chirurgischen Maßnahmen erfolgt eine Alginatabformung<br />

des Ober- und Unterkiefers. Gegebenenfalls kann<br />

die Abformung auch vor der Durchführung der geplanten<br />

Zahnextraktionen vorgenommen werden. Dem zahntechnischen<br />

Labor sollte dann jedoch mitgeteilt werden, welche<br />

Zähne radiert werden müssen, um einen suffizienten Sitz<br />

der Schiene zu gewährleisten. Im zahntechnischen Labor<br />

werden anhand der Abformungen Gipsmodelle der Kiefer<br />

hergestellt und die entsprechenden Zähne gegebenenfalls<br />

radiert. Mit einem Tiefziehgerät erfolgt die Anfertigung der<br />

Schienen. Stark unter sich gehende Bereiche sollten mit<br />

thermoresistentem Wachs ausgeblockt werden, um ein<br />

beschädigungsfreies Abnehmen der Schiene vom Modell<br />

zu gewährleisten. Die Schiene sollte aus flexiblem <br />

Fotos: privat<br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

25


Abb. 3: Schienen nach Feinanpassung<br />

am Patient.<br />

Abb. 4: Fluoridierungsschienen in situ.<br />

Abb. 5: Wangenretraktoren für<br />

Ober- und Unterkiefer.<br />

Kunststoff (z.B. Firma ERCODENT ® ) hergestellt werden und<br />

in der Regel eine Stärke von 1,5 mm aufweisen. Weiterhin<br />

soll die Schiene dem Modell direkt anliegen und Zähne<br />

wie fixierte Gingiva abdecken. Die Schienen werden mit<br />

Modell vom zahntechnischen Labor an die Praxis zurückgesandt<br />

(Abbildung 1).<br />

Anpassung der Schiene durch den Zahnarzt<br />

und weitere Betreuung<br />

In der zahnärztlichen Praxis erfolgt dann die Anpassung<br />

der Schienen im Mund des Patienten. Hierbei ist auf einen<br />

festen Sitz zu achten. Störende Kanten oder Bereiche,<br />

welche zur Entwicklung von Druckstellen führen könnten,<br />

sind mittels Kunststofffräse abzutragen (Abbildung 2).<br />

Die Handhabung der Schienen sollte dem Patienten vor<br />

Beginn der Bestrahlung demonstriert werden. Außerdem<br />

sollte, zusätzlich zu der durch die Strahlentherapeuten<br />

erfolgten Aufklärung, eine Aufklärung über die zu erwartenden<br />

Nebenwirkungen der Bestrahlung aus zahnärztlicher<br />

Sicht erfolgen.<br />

Weiterhin sollte der Patient angewiesen werden, die Schienen<br />

zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahncreme zu<br />

befüllen und die Schienen für 10 bis 15 Minuten zu tragen<br />

(Abbildung 3). Hierzu eignen sich gängige Zahncremes mit<br />

gesteigertem Fluoridgehalt (z.B. elmex gelee ® ). Während<br />

der Bestrahlung erfolgen klinische Kontrollen des Patienten<br />

zur Hälfte und am Ende der Bestrahlung. Hier sollte erneut<br />

ein sorgfältiger Befund erhoben werden und im Falle einer<br />

Mucositis eine symptomatische Therapie eingeleitet werden,<br />

um die Beschwerden zu lindern. Schmerzstillende<br />

Pantothensäure-Lösungen (Bepanthen ® ), ggf. versetzt mit<br />

Lidocaingel, eignen sich, um die Symptome zu lindern. Im<br />

Falle eines Pilzbefalls kommen topische Antimykotika zum<br />

Einsatz (Amphomoronal ® / Nystatin ® ). Die Fluoridierung<br />

sollte außerdem über die Zeit der Radiatio hinaus für vier<br />

bis sechs Wochen fortgeführt werden.<br />

Wangenretraktoren<br />

Die Fluoridierungsschienen dürfen nicht mit den Wangenretraktoren<br />

verwechselt werden. Letztere sind deutlich dicker<br />

und aus weichem Kunststoff hergestellt (Abbildung 5). Sie<br />

kommen zum Einsatz, wenn metallische Restaurationen<br />

vorliegen. Ein direkter Kontakt der Schleimhaut mit diesen<br />

Materialien führt unter der Bestrahlung zu Dosisspitzen<br />

und damit gehäuft zu Strahlenulzerationen. Häufig ist es<br />

also erforderlich für einen Patienten zwei Sätze, namentlich<br />

Fluoridierungs- und Wangenretraktoren, anzufertigen. Die<br />

Abrechnung sollte hier ggf. unter Hinweis auf die geltende<br />

Stellungnahme der DGZMK erfolgen [15].<br />

Fazit für die Praxis<br />

Die Fluoridierungsschiene stellt für Patienten unter Bestrahlung<br />

im Kopf-Hals-Bereich ein einfaches Mittel zur Prävention<br />

der Strahlenkaries dar und lässt sich ohne großen Aufwand<br />

von jedem Zahnarzt problemlos anfertigen. Um eine<br />

optimale Betreuung zahnärztlicher Patienten mit Bestrahlung<br />

im Kopf-Hals-Bereich zu gewährleisten, empfiehlt es sich<br />

für den behandelnden Zahnarzt nach einer „Checkliste<br />

Bestrahlungspatient“ vorzugehen:<br />

„Checkliste“ Bestrahlungspatient:<br />

Sorgfältige Befundung<br />

(klinisch und röntgenologisch)<br />

Durchführung von Zahnextraktionen<br />

und konservierenden Maßnahmen,<br />

sowie Optimierung der Mundhygiene<br />

Herstellung von Fluoridierungsschienen<br />

(Abformung – Zahnarzt/Herstellung –<br />

Zahntechniker/Anpassung – Zahnarzt)<br />

Instruktion des Patienten zur Handhabung der<br />

Schiene und zu allgemeinen Verhaltensmaßregeln<br />

(Prothesenkarenz)<br />

Klinische Kontrollen zu Beginn, Mitte und<br />

Ende der Bestrahlung <br />

—<br />

Dr. Maximilian Krüger<br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas<br />

Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />

herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />

26 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Erfolgreiche parodontale<br />

Erhaltungstherapie bei Rauchern<br />

Lokal Doxycyclin unterstützte parodontale Erhaltungstherapie im jährlichen Recall verhindert die<br />

parodontale Progression bei Rauchern – retrospektive Studie über 5 Jahre –<br />

Parodontose ist gekennzeichnet durch<br />

parodontalen Knochenabbau. Parodontale<br />

Entzündungen und parodontaler Knochenabbau haben<br />

unterschiedliche Ursachen und es bedarf unterschiedlicher<br />

Therapien. Entzündungen werden ausgelöst durch eine<br />

entsprechende Keimbesiedlung. Alle Maßnahmen zur<br />

Verringerung der Virulenz der Keime führen zur Entzündungsreduktion.<br />

Bakterien machen keinen parodontalen<br />

Knochenabbau. Dieser entsteht durch körpereigene<br />

Prozesse. Folglich ist die Therapie der parodontalen<br />

Entzündungen nicht gleichermaßen eine Therapie des parodontalen<br />

Knochenabbaus. Durch die verringerte Virulenz<br />

der Keime verringert sich das parodontale Entzündungsgeschehen.<br />

Ob sich der parodontale Knochenabbau, das<br />

Boneremodelling, von alleine wieder normalisiert, bleibt<br />

fraglich. Bei einem Raucher ist das Boneremodelling zu<br />

Ungunsten des Knochenaufbaus verschoben, es nutzt<br />

folglich wenig, nur die Virulenz der Keime zu reduzieren.<br />

Bei diesen Patienten muss zur lebenslangen Zahnerhaltung<br />

direkt eine Therapie des Boneremodelling erfolgen.<br />

Alle bislang bekannten PA Therapiemöglichkeiten haben<br />

ihren Ansatzpunkt in der Entzündungsreduktion. Der parodontale<br />

Knochenabbau bei Rauchern ist nicht durch Entzündungen<br />

bedingt. Raucher haben nur geringe parodontale<br />

Entzündungszeichen. Da Raucher aus dem oben beschriebenen<br />

Grund sehr schlecht auf die, auf Entzündungsreduktion<br />

ausgerichtete, parodontale Therapie reagieren, sind<br />

viele Zahnärzte zurückhaltend in der parodontalen Therapie<br />

von Rauchern, oder lehnen eine Therapie gänzlich ab.<br />

Raucher sind aber keine Minderheit. Die Umfrage „Rauchverbote<br />

und Raucher“ des Instituts für Demoskopie Allensbach<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Anteil<br />

der Raucher in Deutschland durchschnittlich 29% beträgt.<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Gesundheitswesen<br />

raucht in den Altersklassen 20 bis 50 ca. jeder<br />

3. in Deutschland. Die Zahl schwankt zwischen Männern<br />

© ehabeljean/Fotolia.com<br />

und Frauen in der Zeit von 1995 bis 2009 zwischen 36,0%<br />

und 21,6%. In der Zeit von 1995 bis 2009 ist der Anteil<br />

der Raucher an der Gesamtbevölkerung um 0,9% zurückgegangen.<br />

Nach Selbsteinstufung beträgt der Anteil der<br />

Bevölkerung, der nie geraucht hat, nur 54% (Nöthen 2010).<br />

Mit konventionellen herkömmlichen Therapievarianten ist<br />

der Behandlungserfolg einer systematischen Parodontaltherapie<br />

bei Rauchern im Vergleich zu Nichtrauchern deutlich<br />

schlechter (Bergström 2006, Heasman et al. 2006, Hughes<br />

et al. 2006).<br />

Rauchen hat einen ganz erheblichen Einfluss auf die<br />

parodontale Gesundheit:<br />

Raucher haben signifikant größere Rezessionen<br />

(Ø 0,056mm) als Nichtraucher (Ø 0,025mm)<br />

(Gunsolley et al. 1998).<br />

Raucher haben ein 2,5- bis 6-fach höheres<br />

Parodontitisrisiko (Haber et al. 1993).<br />

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind<br />

mehr als 50% der Parodontalerkrankungen primär<br />

durch Rauchen verursacht (Haber et al. 1993).<br />

Rauchen ist Risiko Nr.1 für vertikale Knochendefekte<br />

(Baljoon et al. 2004).<br />

Rauchen hat einen stark suppressiven Effekt auf die<br />

gingivale Blutung (Dietrich et al. 2004). <br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

27


Raucher haben eine verminderte Sekretion von Speichel<br />

IgA und Serumantikörper IgG (Bennet & Reade 1982,<br />

Seymour 1991).<br />

Rauchen reduziert die Zellvitalität und die Phagozytosefähigkeit<br />

oraler neutrophiler Granulozyten (Kenney et al.<br />

1977).<br />

Raucher zeigen bei unbehandelter Parodontitis im Vergleich<br />

zu ehemaligen Rauchern und Nie-Rauchern eine<br />

erhöhte TNF-Alpha-Konzentration in der Sulkusflüssigkeit<br />

(Persson et al. 1999).<br />

Interleukin-1 Genotyp positive Raucher haben ein<br />

erhöhtes Risiko, Nichtraucher dagegen kein erhöhtes<br />

Risiko für Parodontalerkrankungen (Meisel et al. 2004).<br />

Nicotin führt in hohen Dosen zur Verminderung der<br />

Phagozytose (Ryder 1994).<br />

Obwohl sich die Plaquebildungsrate nicht zwischen<br />

Rauchern und Nichtrauchern unterscheidet, konnte<br />

man eine verstärkte Zahnsteinbildung bei Rauchern<br />

feststellen (Bergström & Preber 1986).<br />

Raucher haben nicotindosisabhängig mehr subgingivalen<br />

Zahnstein als ehemalige Raucher und Nichtraucher<br />

(Bergström 2005).<br />

Bei Rauchern verläuft die Parodontitis doppelt so<br />

schnell und mit doppelt so schnellem Knochenabbau<br />

(Bolin et al. 1993).<br />

Zwischen Rauchern und Nichtrauchern wurden keine<br />

signifikanten Unterschiede in der bakteriellen Flora<br />

festgestellt (Kenney et al. 1977).<br />

Norderyd und Hugoson (1998) demonstrierten in<br />

ihren Studien, dass Rauchen den Risikofaktor für<br />

eine schwere Parodontitis erhöht.<br />

Rauchen führt nicht zur lokalen Vasokonstriktion in den<br />

parodontalen Geweben. Es wird ein Potential zur Erzeugung<br />

von Toleranz bei regelmäßigem Rauchen vermutet<br />

(Meekin et al. 2000). Die Präosteoklasten entstehen aus<br />

der Monozyten-Makrophagen-Linie und werden durch<br />

Fusion hämatopoetischer Vorläuferzellen gebildet. Die im<br />

Blutkreislauf zirkulierenden Präosteoklasten werden durch<br />

die Osteoblasten gerufen (Thomas 2008).<br />

Undifferenzierte mesenchymale Stammzellen wandeln<br />

sich um in Präosteoblasten als Vorstufe der Osteoblasten<br />

(Thomas 2008). Nicotin hemmt die Proliferation und die<br />

Chemotaxis der Präosteoblasten (Bergström & Preber<br />

1986). Rauchen erzeugt einen suppressiven Effekt auf<br />

die neutrophilen Granulozyten. Raucher besitzen weniger<br />

T-Helferzellen (Lannan et al. 1992). Rauchen reduziert die<br />

Zellvitalität und die Phagozytosefähigkeit oraler neutrophiler<br />

Granulozyten (Kenney et al. 1977).<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Raucher<br />

zu wenige Präosteoblasten und zu viele Präosteoklasten<br />

aufweisen. Ein Osteoklast kann die gleiche Menge Knochen<br />

abbauen, die 100 Osteoblasten in dieser Zeit aufbauen<br />

(Claas 2002).<br />

Doxycyclin hemmt bereits aktivierte Osteoklasten. Bei längerer<br />

Doxycyclin – Anwesenheit erhöht sich die Anzahl der<br />

Osteoblasten und es ändert sich der Aktivierungszustand<br />

der Osteoblasten (Golub et al. 1983, Golub et al. 1985a,<br />

Golub et al. 1985b, Golub et al. 1998).<br />

Ryder et al. (1999) kategorisierten ihre Teilnehmer in Nichtraucher,<br />

ehemalige Raucher und Raucher. In der Untersuchung<br />

wurde deutlich, dass in der mit Doxycyclin behandelten<br />

Gruppe generell keine ausgeprägten Unterschiede<br />

im Attachmentgewinn bzw. der Taschentiefenreduktion<br />

zwischen den 3 Raucherkategorien festgestellt wurden.<br />

Bei den Scaling und Root planing behandelten Patienten<br />

ließen sich allerdings generell Unterschiede bezüglich Attachmentgewinn<br />

und Taschentiefenreduktion beobachten,<br />

wobei Nichtraucher generell bessere Ergebnisse zeigten<br />

als ehemalige und aktuelle Raucher. Als Ursache hierfür<br />

wurden Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen<br />

des Tabakrauches und den Proteasenaktivitäten des Doxycyclin<br />

diskutiert. Zu gleichen Ergebnissen kamen Preshaw<br />

et al. (2005) in ihren Untersuchungen mit einem Low-Lewel-<br />

Doxycyclin. Lokal appliziertes Doxycyclin nach einer nicht<br />

chirurgischen Therapie kann dem schädlichen Einfluss des<br />

Rauchens auf die parodontale Heilung entgegenwirken<br />

(Tomasi & Wennstrom 2004). Die adjunktive Verwendung<br />

von Doxycyclin bei der Behandlung von Rauchern steigert<br />

die Erfolge deutlich. Raucher sprechen im Gegensatz zu<br />

anderen Patienten schlecht auf die alleinige mechanische<br />

instrumentelle Therapie an (Machion et al. 2004).<br />

Doxycyclin inaktiviert die Osteoklasten. Egal wodurch<br />

und warum sich das Boneremodelling zu ungunsten<br />

des Knochenaufbaues verschoben hat, egal wodurch die<br />

Osteoklasten aktiviert wurden, durch Doxycyclin werden<br />

diese wieder inaktiviert (Golub et al. 1998).<br />

Ziel der Arbeit<br />

Ziel der retrospektiven klinischen 5-Jahres-Untersuchung war<br />

es, festzustellen, inwieweit es gelingt, den parodontalen<br />

Ist-Zustand über Jahre bei Rauchern mit der lokal Doxycyclin<br />

unterstützten parodontalen Erhaltungstherapie zu halten.<br />

Es galt herauszufinden, ob ein ½ jährliches Recall dafür<br />

ausreichend ist, oder ob ein ¼ jährliches Recall angestrebt<br />

werden sollte.<br />

Material und Methoden<br />

Die an der Studie teilnehmenden Probanden rekrutierten<br />

sich aus dem Praxisrecall. Nach Abschluss der Korrektivphase<br />

beginnt die Phase der Erhaltungstherapie. Hierbei<br />

wird der Patient in ein Recallsystem integriert. Zur Festlegung<br />

des individuellen Zeitabstandes wurde das Berner Spinnenmodell<br />

eingesetzt (Lang & Tornetti 1996, Möbius 2010).<br />

Voraussetzung für die Teilnahme an der Auswertung war<br />

28 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Nr.<br />

Raucher<br />

Nichtraucher<br />

Recall<br />

Monate<br />

Doxycyclin weibl. männl Alter<br />

Neue<br />

Patienten<br />

Recall<br />

Patienten<br />

Gesamtzahl<br />

Patienten<br />

1 Nichtraucher 3 ja 25 18 50,3 13 30 43<br />

2 Raucher 3 ja 4 3 43,3 2 5 7<br />

3 Nichtraucher 6 ja 104 89 46,7 55 138 193<br />

4 Raucher 6 ja 30 40 35,7 19 51 70<br />

5 Raucher 6 N E I N 8 17 44,2 8 17 25<br />

Gesamtzahl der zur Studie zugelassenen Patienten 338<br />

Tabelle 1: Zusammenstellung der Patienten.<br />

eine regelmäßige Termineinhaltung. In den 5 Jahren<br />

wurden in den ½ jährlichen Gruppen 1 versäumter Termin<br />

und in den ¼ jährlichen Gruppen 2 versäumte Termine<br />

akzeptiert.<br />

Ausgewertete Parameter<br />

Der Parodontal-Befund wurde mit der Florida Probe<br />

Parodontalsonde bei standardisiertem Sondendruck 15<br />

pond über die Hülsensonde erfasst.<br />

Anzahl der Zähne<br />

Die Erhaltung der Zähne ist das eigentliche Ziel. Die Zahl<br />

der nach der Behandlung verlorenen Zähne dient als bestgeeignetes<br />

Kriterium für die Bewertung von Erfolg oder<br />

Nichterfolg einer Parodontaltherapie. In der Praxis werden<br />

jedoch alternative Ersatzkriterien zu Hilfe genommen, da<br />

das Kriterium Zahnzahl für die Diagnostik zu weitsichtig ist.<br />

Bleeding on probing (BOP)<br />

Die Messungen erfolgten mit der Florida Probe. Bis maximal<br />

10 s nach der Messung wird mit der Entscheidung Blutung<br />

ja/nein gewartet.<br />

Sondierungstiefenmessung<br />

Die Taschentiefe wird an jedem Zahn an 4 Positionen<br />

mesial, buccal, distal und oral gemessen. Der Parameter<br />

Taschentiefe gibt die durchschnittlichen Taschentiefen<br />

wieder.<br />

Sondierungstiefe – Anzahl der Taschen tiefer als 5,5 mm<br />

Es handelt sich um dieselbe Messung wie unter Punkt 3.1.3.<br />

beschrieben. In die Auswertung kamen alle Messungen,<br />

die tiefer als 5,5 mm waren.<br />

Professionelle Zahnpflege und Erhaltungstherapie<br />

Bei jedem Recalltermin wurden folgende Therapien<br />

durchgeführt:<br />

1. Untersuchung: In jedem Recalltermin erfolgte eine<br />

Untersuchung einschließlich der Suche nach Pus, API<br />

inklusive anfärben, SBI. Alle 2 Jahre erfolgte eine<br />

Taschenmessung mit der Florida Probe an 4 Stellen des<br />

Zahnes und es wurde der BOP und der PSI erhoben.<br />

2. Reevaluation: Wurde in der Untersuchung BOP größer<br />

als 25% oder Pus diagnostiziert, erfolgte eine Nachbehandlung<br />

nach 2 bis 4 Tagen<br />

3. Remotivation und Reinstruktion: Je nach Bedarf erfolgte<br />

in jeder Sitzung eine Remotivation und gegebenenfalls<br />

Reinstruktion inklusive anfärben.<br />

4. Biofilmmanagement: Der Therapiebeginn erfolgt mit<br />

dem Ultraschallsystem Piezon ® und Air Flow ®<br />

(EMS CH-Nyon). Hiermit werden die harten Beläge<br />

entfernt. Die weichen Beläge werden mit dem Air Flow<br />

Pulverstrahler ® (EMS CH-Nyon) entfernt. Nach Abschluß<br />

der Behandlung wird mit dem Diagnodentkonkrementsuchgerät<br />

® (Kavo Biberach) das Behandlungsergebnis<br />

kontrolliert. Gegebenenfalls kommen Handküretten zum<br />

Einsatz. Alle Taschen tiefer als 5,5mm werden mit dem<br />

Dürr Vector ® (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen) nachbehandelt.<br />

Abschließend erfolgt eine Behandlung mit dem<br />

CHX ® – Paradentospray (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen).<br />

In den BOP- und Pus-Taschen erfolgte eine CHX-Taschenspülung<br />

mit Rins Endo (Dürr-Dental Bietigheim-Bissingen).<br />

5. Restaurationskontrolle: In jeder Sitzung erfolgt eine<br />

Restaurationskontrolle im Randbereich inklusive notwendiger<br />

Korrekturen.<br />

6. Sensibilitätskontrolle: Bedingt durch die parodontale<br />

Vorschädigung, liegen oft Zahnhalsbereiche frei, die<br />

sensibel reagieren. Dieses wird jedes Mal kontrolliert<br />

und gegebenenfalls mit Tooth Mousse behandelt, bis<br />

der Patient völlig beschwerdefrei ist. <br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

29


7. Lokales Doxycyclin: Nach entsprechender Aufklärung und<br />

Einverständnis durch den Patienten erfolgt in allen<br />

Taschen mit positiven Entzündungszeichen eine lokale<br />

Doxycyclinapplikation. Zur Verhinderung eines zu schnellen<br />

Abfluten des Doxycyclins wird dieses mit dem resorbierbaren<br />

Wundverband RESO–PAC ® (Hager & Werken GmbH<br />

& Co. KG) abgedeckt.<br />

Statistische Analyse<br />

Die statistische Auswertung der Daten erfolgte mit Hilfe<br />

des SPSS – Programms für Windows in der Version 10.0.<br />

Es sind Voraussetzungen zur Anwendung des t-Test nach<br />

Student gegeben<br />

Ergebnisse im Vergleich<br />

Vergleich der 1. und 2. Patientengruppe<br />

1. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />

lokales Doxycyclin – Nichtraucher<br />

2. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />

lokales Doxycyclin – Raucher<br />

Vergleich Durchschnittsalter + Verhältnis Neuzugänge/<br />

Recallpatienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Verhältnis weibliche/männliche Patienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Anzahl der Zähne<br />

In der 1. Gruppe kam es zu einem Zahnverlust im<br />

Hundertstelbereich. Die 2. Gruppe hat einen Anfangswert<br />

von 25,86 und einen Abschlusswert von 25,71. Hier kam<br />

es zu einem Zahnverlust von 0,15 Zähnen in 5 Jahren pro<br />

Patient.<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Bleeding on probing<br />

Beim Vergleich der Indizes BOP wurde in der 1. Gruppe<br />

einen Anfangswert von 75,7 und einen Endwert von 15,0<br />

festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine BOP Reduzierung<br />

um 60,7. Die 2. Gruppe hatte einen Anfangswert von 40,9<br />

und einen Endwert von 22,1. Diese Gruppe erreichte eine<br />

BOP-Reduzierung von 18,71. Zwischen beiden Gruppen<br />

besteht statistisch ein höchst signifikanter Unterschied.<br />

Taschentiefe<br />

Beim Vergleich der Sulkusmessungen ist interessant, dass<br />

in der 1. Gruppe auch die minimalen Sulkustiefen sich von<br />

durchschnittlich 1,8 zu 1,6 um -0,2 verbesserten. In der<br />

2. Gruppe gab es hingegen bei den minimalen Sulkustiefen<br />

nach 5 Jahren eine weitere Verschlechterung von anfänglich<br />

1,6 auf 1,7 um 0,1 zur Enduntersuchung. Die mittleren und<br />

tiefen Taschen verbesserten sich in beiden Gruppen. In<br />

den 5 Jahren entwickelte sich zwischen beiden Patientengruppen<br />

ein statistisch höchstsignifikanter Unterschied.<br />

Dieser Unterschied ist bei der maximalen Taschentiefe am<br />

stärksten und bei der geringsten Taschentiefe am kleinsten,<br />

aber immer statistisch signifikant.<br />

Anzahl tiefer Taschen<br />

In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in<br />

beiden Gruppen Verbesserungen. In der 1. Gruppe waren<br />

zu Beginn 300 und zum Ende 48 tiefe Taschen. Hieraus<br />

resultiert eine Verbesserung in 252 Fällen. In der 2. Gruppe<br />

waren zu Beginn 32 und zum Ende 7 tiefe Taschen. Hier<br />

gab es eine Verbesserung in 25 Fällen. Umgerechnet auf<br />

die durchschnittliche Situation pro Patient erreichte die<br />

1. Gruppe eine Verbesserung von anfänglich 7,0 tiefen<br />

Taschen pro Patient zu 1,1 tiefen Taschen pro Patient. Die<br />

2.Gruppe verbesserte sich von 4,6 auf 1,0 tiefe Taschen<br />

pro Patient. Die erste Gruppe hatte somit eine Verbesserung<br />

von 5,9 und die 2. Gruppe von 3,6 Taschen pro Patient. In<br />

der statistischen Auswertung zeigt sich, dass die Verbesserung<br />

in der 1. Gruppe, deutlich besser mit einem statistisch<br />

signifikanten Unterschied ausfiel.<br />

Zusammenfassende Auswertung<br />

Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass in beiden<br />

Gruppen statistisch und klinisch signifikante Verbesserungen<br />

erreicht wurden. In den 5 Jahren unserer Therapiekontrollen<br />

entstand in der 1. Gruppe ein Zahnverlust von 0,05 Zähnen/<br />

Patient und in der 2. Gruppe ein Zahnverlust von 0,15 Zähnen/Patient.<br />

Im Fazit verbesserten sich die klinischen Parameter beider<br />

Gruppen signifikant, wobei der Unterschied Nichtraucher<br />

zu Raucher geringer wurde. Beide Patientengruppen unterscheiden<br />

sich signifikant. Aber unsere Untersuchungen<br />

zeigen auch, dass Rauchen bei gutem Zahngesundheitsbewusstsein,<br />

regelmäßiger professioneller Zahnpflege im<br />

individuellen Recall und regelmäßiger lokaler Doxycyclin –<br />

Applikation nicht zu Parodontalgewebeverlust und Zahnverlust<br />

führt.<br />

Vergleich der 3. und 4. Patientengruppe<br />

3. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR +<br />

lokales Doxycyclin – Nichtraucher<br />

4. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR +<br />

lokales Doxycyclin – Raucher<br />

30 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Vergleich Durschnittsalter und Verhältnis Neuzugänge/<br />

Recallpatienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Verhältnis weiblich/männliche Patienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Anzahl der Zähne<br />

Der Vergleich der Anzahl der Zähne zeigt, dass die 3. Gruppe<br />

zu Beginn im Durchschnitt 22,61 und nach 5 Jahren einen<br />

Durchschnitt von 22,56 hat. In dieser Gruppe bestehen<br />

ein parodontologisch bedingter Zahnverlust von 4 Zähnen<br />

und ein sonstiger Zahnverlust von 5 Zähnen. Dies entspricht<br />

einem Zahnverlust ausschließlich parodontal bedingt von<br />

0,02 Zähnen in 5 Jahren/Patient. Die 4. Gruppe hat einen<br />

Anfangswert von 25,76 und einen Abschlusswert von 25,64.<br />

In dieser Gruppe gab es einen parodontologisch bedingten<br />

Zahnverlust von 8 Zähnen und einen sonstigen Zahnverlust<br />

von 0 Zähnen. Dies entspricht einem Zahnverlust ausschließlich<br />

parodontal bedingt von 0,11 Zähnen in 5 Jahren/<br />

Patient. Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied<br />

Bleeding on probing<br />

In der 3. Gruppe gab es einen Anfangswert von 68,9%<br />

und einen Endwert von 31,5%. Diese Gruppe erreichte<br />

eine BOP-Reduzierung um 37,4%. Die 4. Gruppe hatte<br />

einen Anfangswert von 47,1% und einen Endwert von<br />

26,3%. In dieser Gruppe verbesserte sich der BOP um<br />

20,85. Zwischen beiden Gruppen besteht ein statistisch<br />

höchst signifikanter Unterschied.<br />

Taschentiefe<br />

In der 3. Gruppe verbesserte sich die durchschnittliche<br />

Taschentiefe um 0,4 mm und in der 4. Gruppe um 0,2 mm.<br />

Bei den tiefen Taschen wurde in der 3. Gruppe eine Verbesserung<br />

um 0,8 mm und in der 4. Gruppe um 0,5 mm<br />

erreicht. Es besteht ein statistisch höchst signifikanter<br />

Unterschied. Dieser Unterschied ist bei der maximalen<br />

Taschentiefe am stärksten und bei der durchschnittlichen<br />

Taschentiefe am kleinsten, aber immer statistisch höchst<br />

signifikant.<br />

Anzahl tiefer Taschen<br />

In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in beiden<br />

Gruppen Verbesserungen. In der 3. Gruppe wurden zu<br />

Beginn 701 und zum Ende 216 tiefe Taschen ausgezählt.<br />

Hieraus resultiert eine Verbesserung in 485 Fällen. In der<br />

4. Gruppe wurden zu Beginn 462 und zum Ende 264 tiefe<br />

Taschen festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine Verbesserung<br />

in 198 Fällen.<br />

Zwischen beiden Gruppen besteht ein statistisch höchst<br />

signifikanter Unterschied.<br />

Zusammenfassende Auswertung<br />

Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass die 3.<br />

Gruppe bessere Ergebnisse, die statistisch höchst signifikant<br />

waren, als die 4. Gruppe erreicht hat. Es entstand in<br />

der 3. Gruppe ein Zahnverlust von 0,05 Zähnen/Patient<br />

und in der 4. Gruppe ein Zahnverlust von 0,2 Zähnen/<br />

Patient. Das Fazit im Vergleich dieser beiden Gruppen ist,<br />

regelmäßige individuelle professionelle Zahnreinigung<br />

und zusätzliche regelmäßige lokale Doxycyclinapplikation<br />

stoppt bei Raucherpatienten den parodontalen Gewebeverlust<br />

und den Zahnverlust. Bei der Auswertung der<br />

durchschnittlichen Taschentiefe und der Anzahl der tiefen<br />

Taschen ist schon der unterschiedliche Entwicklungsweg<br />

zu sehen. Die Ergebnisse in der Nichtrauchergruppe fielen<br />

höchst signifikant besser aus. Aber auch die Ergebnisse<br />

der Rauchergruppe verbesserten sich in den 5 Jahren.<br />

Vergleich der 2. und 5. Patientengruppe<br />

2. Gruppe ¼ jährliches Recall mit PZR +<br />

lokales Doxycyclin – Raucher<br />

5. Gruppe ½ jährliches Recall mit PZR ohne lokales<br />

Doxycyclin – Raucher<br />

Wir haben eine Auswertung dieser beiden Gruppen vorgenommen,<br />

weil dies für den praktischen Alltag von großer<br />

Bedeutung ist. Nach unseren Studien und Auswertungen <br />

Ein neuer Therapieansatz in der<br />

Parodontologie<br />

– Umdenken zum Nutzen<br />

unserer Patienten –<br />

Dr. Ronald Möbius, MSc – Parodontologie, Brüel<br />

Vortrag mit Workshopcharakter in Varel<br />

Samstag, 22.03.2014, 9-17:30 Uhr<br />

Nähere Infos und Anmeldung:<br />

http://www.zfn-online.de/index.php/pa.html<br />

Veranstalter: Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN)<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />

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J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

31


ist bei Rauchern ein ¼ jährliches Recall mit professioneller<br />

Reinigung + lokales Doxycyclin zwingend erforderlich. Allgemein<br />

praktiziert wird aber in der Praxis ein ½ jährliches<br />

Recall mit professioneller Reinigung ohne lokales Doxycyclin.<br />

Bei dem Vergleich dieser beiden Gruppen können wir zeigen,<br />

was heute Stand der Dinge ist, und was erreichbar ist.<br />

Vergleich Durchschnittsalter und Verhältnis<br />

Neuzugänge/Recallpatienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Verhältnis weiblich/männliche Patienten<br />

Zwischen beiden Gruppen gibt es keinen statistisch<br />

signifikanten Unterschied.<br />

Anzahl der Zähne<br />

Der Vergleich der Anzahl der Zähne zeigt, dass die 2. Gruppe<br />

zu Beginn im Durchschnitt 25,86 und nach 5 Jahren einen<br />

Durchschnitt von 25,71 hat. In dieser Gruppe kam es zu<br />

einem parodontologisch bedingten Zahnverlust von 1 Zahn<br />

und einem sonstigen Zahnverlust von 0 Zähnen. Dies<br />

entspricht einem Zahnverlust ausschließlich parodontal<br />

bedingt von 0,15 Zähnen in 5 Jahren/Patient. Die 5. Gruppe<br />

hat einen Anfangswert von 20,88 und einen Abschlusswert<br />

von 20,40. In dieser Gruppe kam es zu einem parodontologisch<br />

bedingten Zahnverlust von 11 Zähnen und einem<br />

sonstigen Zahnverlust von 1 Zahn. Dies entspricht einem<br />

Zahnverlust ausschließlich parodontal bedingt von 0,44<br />

Zähnen in 5 Jahren/Patient. Zwischen beiden Gruppen gibt<br />

es keinen statistisch signifikanten Unterschied.<br />

Bleeding on probing<br />

In der 2. Gruppe wurde ein Anfangswert von 40,9 und ein<br />

Endwert von 22,1 festgestellt. Diese Gruppe erreichte eine<br />

BOP Reduzierung um 18,71. Die 5. Gruppe, hatte einen Anfangswert<br />

von 60,3 und einen Endwert von 47,3. In dieser<br />

Gruppe verbesserte sich in den 5 Jahren der BOP um 13,0.<br />

Die statistische Auswertung, zeigt zwischen beiden Gruppen<br />

einen statistisch höchst signifikanten Unterschied.<br />

Taschentiefe<br />

Beim Vergleich der Sulkusmessungen ist interessant, dass<br />

die Ergebnisse in der 2. Gruppe sich deutlich verbesserten<br />

und in der 5. Gruppe deutlich verschlechterten. In der<br />

2. Gruppe haben nur die geringen Taschen sich um 0,1 mm<br />

vertieft. Die durchschnittliche Taschentiefe hat sich um<br />

0,3 mm und die tiefe Taschentiefe um 0,9 mm reduziert.<br />

In der 5. Gruppe sind alle Taschen tiefer geworden. Die<br />

minimale Taschentiefe ist um 0,7 mm, die durchschnittliche<br />

um 1,15 mm und die tiefe Tasche um 1,3 mm tiefer<br />

geworden. In den 5 Jahren hat sich zwischen beiden<br />

Patientengruppen ein realer Unterschied in der durchschnittlichen<br />

Taschentiefe von 1,44 mm entwickelt. Die<br />

2. Gruppe hatte bessere Ergebnisse als die 5. Gruppe, aber<br />

diese waren statistisch nicht relevant. Hier haben wir es<br />

typischer Weise mit einem Alpha Fehler zu tun. Obwohl<br />

wir kein statistisch signifikantes Ergebnis haben, besteht<br />

ein deutlich klinischer Unterschied zwischen den Patientengruppen.<br />

Die Ursache ist in den zu kleinen Patientengruppen<br />

zu suchen.<br />

In der Anzahl der tiefen Taschen > 5,5 mm gab es in der<br />

2. Gruppe Verbesserungen und in der 5. Gruppe Verschlechterungen.<br />

In der 2. Gruppe wurden zu Beginn 32 und zum<br />

Ende 7 tiefe Taschen festgestellt. Hieraus resultiert eine<br />

Verbesserung in 25 Fällen. In der 5. Gruppe zählten wir zu<br />

Beginn 28 und zum Ende 160 tiefe Taschen. Hier hatte<br />

sich ein schlechteres Ergebnis in 132 Fällen eingestellt. Die<br />

2. Gruppe erreichte eine Verbesserung von anfänglich 4,6<br />

30<br />

Neuzugänge<br />

Recall-Patienten<br />

30<br />

männlich<br />

weiblich<br />

Anzahl der Patienten<br />

20<br />

10<br />

17<br />

Anzahl der Patienten<br />

20<br />

10<br />

17<br />

0<br />

2<br />

8<br />

5<br />

2. Gruppe 5. Gruppe<br />

0<br />

3<br />

8<br />

4<br />

2. Gruppe 5. Gruppe<br />

Abb. 1: Verhältnis Recallpatienten zu Neuzugangspatienten im<br />

Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

Abb. 2: Verhältnis weibliche zu männlichen Patienten beim<br />

Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

32 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Zahnanzahl<br />

26<br />

25<br />

24<br />

23<br />

22<br />

21<br />

20<br />

25,86<br />

Anfang<br />

20,88<br />

25,71<br />

Ende<br />

2. Gruppe<br />

5. Gruppe<br />

20,40<br />

Abb. 3: Durchschnittliche Anzahl vorhandener Zähne beim<br />

Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

BOP in %<br />

65<br />

55<br />

45<br />

35<br />

25<br />

15<br />

5<br />

0<br />

2. Gruppe<br />

5. Gruppe<br />

39,6<br />

Anfang<br />

72,2<br />

21,5<br />

Ende<br />

Abb. 4: BOP im Vergleich 2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

56,6<br />

tiefen Taschen pro Patient zu 1,0 tiefen Taschen pro Patient.<br />

Die 5. Gruppe verschlechterte sich von 1,1 auf 6,4 tiefe<br />

Taschen pro Patient. Die 2. Gruppe hatte somit eine<br />

Verbesserung von 3,6 und die 5. Gruppe eine Verschlechterung<br />

von 5,3 Taschen pro Patient erreicht. Zwischen<br />

beiden Gruppen besteht ein statistisch höchst signifikanter<br />

Unterschied.<br />

Zusammenfassende Auswertung<br />

Die zusammenfassende Auswertung zeigt, dass in der<br />

2. Gruppe mit regelmäßigem ¼ jährlichem Raucherrecall<br />

und zusätzlicher lokaler Doxycyclinapplikation bessere<br />

Ergebnisse, die teilweise statistisch signifikant waren, als in<br />

der 5. Gruppe mit regelmäßigem ½ jährlichem Raucherrecall<br />

und ohne zusätzlich lokale Doxycyclinapplikation erreicht<br />

wurden.. In den 5 Jahren unserer Therapiekontrollen<br />

entstand in der 2. Gruppe ein Zahnverlust von 0,15 Zähnen/<br />

Patient und in der 5. Gruppe ein Zahnverlust von 0,48 Zähnen/Patient.<br />

Das Fazit im Vergleich dieser beiden Gruppen<br />

ist: Regelmäßige individuelle professionelle Zahnreinigung<br />

und zusätzliche regelmäßige lokale Doxycyclinapplikation<br />

stoppen bei Raucherpatienten den parodontalen Gewebeverlust<br />

und den Zahnverlust. Bei der Auswertung der<br />

durchschnittlichen Taschentiefe und Anzahl der tiefen<br />

Taschen ist schon der unterschiedliche Entwicklungsweg<br />

zu sehen. Während die klinischen Situationen sich mit<br />

lokalem Doxycyclin verbesserten, gab es in der 5. Gruppe<br />

ohne Doxycyclin nach 5 Jahren eine verschlechterte Situation.<br />

Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann sich auch<br />

der Index Zahnzahl in beiden Gruppen signifikant unterscheidet.<br />

Das Grundproblem, warum wir in diesem Vergleich<br />

keine eindeutige Signifikanz erreichten, liegt in der zu kleinen<br />

Patientengruppe. <br />

F A C H L I C H E S<br />

Taschentiefe<br />

1,4<br />

1,2<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0,0<br />

-0,2<br />

-0,4<br />

-0,6<br />

2. Gruppe<br />

5. Gruppe<br />

0,1<br />

0,7<br />

0,3<br />

1,15<br />

-09<br />

1,3<br />

Anzahl tiefer Taschen<br />

7,0<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

2. Gruppe<br />

5. Gruppe<br />

4,6<br />

6,4<br />

-0,8<br />

-1,0<br />

Min Mean Max<br />

1,0<br />

0,0<br />

1,1 1,0<br />

Abb. 5: durchschnittlich veränderte Taschentiefe im Vergleich<br />

2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

Abb. 6: Anzahl tiefer Taschen > 5,5 mm im Vergleich<br />

2. Gruppe und 5. Gruppe.<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

33


Diskussion<br />

Von insgesamt 1091 in dieser Studie gestarteten Patienten<br />

sind 30%, 338 Patienten, den Recallterminen regelmäßig<br />

gefolgt und konnten ausgewertet werden. Diese Prozentzahlen<br />

einer positiven Compliance unter Praxisbedingungen<br />

decken sich mit den Prozentzahlen anderer Studien<br />

(Novaes & Novaes 1999, Ojima et al. 2005).<br />

Sehr viele Autoren beschreiben einen deutlich schlechteren<br />

Behandlungserfolg bei Rauchern als bei Nichtrauchern<br />

(Bergström 2006, Heasmann et al. 2006, Hughes et<br />

al.2006). Im Gegensatz zu diesen Autoren kommen wir<br />

nicht zu diesem Ergebnis. Wenn die parodontale Erhaltungstherapie<br />

regelmäßig mit lokalem Doxycyclin unterstützt<br />

wird, besteht kein signifikanter Unterschied in der<br />

Behandlung Raucher / Nichtraucher. Im ¼ jährlichen wie<br />

auch im ½ jährlichen Recallabstand zeigen die Nichtraucher<br />

eine leicht bessere klinische Situation, die aber statistisch<br />

nicht relevant ist. In Auswertung und dem Vergleich der<br />

3. und 4. Deutschen Mundgesundheitsstudie kommen die<br />

Autoren zu folgender Schlussfolgerung: Die Maßnahmen<br />

der Parodontitisprophylaxe greifen nicht, der Schweregrad<br />

der parodontalen Destruktion nimmt zu (Michaelis & Reich<br />

1999, Michaelis & Schiffner 2006). Auch unsere Untersuchungen<br />

bestätigen diese Entwicklung. Ohne lokale<br />

Doxycyclinunterstützung kommt es trotz regelmäßiger PZR<br />

und Biofilmmanagement zur allmählichen langsamen<br />

Zunahme der Taschentiefe und zum Zahnverlust. Egal aus<br />

welchem Grunde sich das Boneremodelling zu Ungunsten<br />

des Knochenaufbaues verschoben hat, lokales Doxycyclin<br />

inaktiviert die Osteoklasten und erhöht die Aktivität der<br />

Osteoblasten. Es erfolgt somit eine direkte Therapie des<br />

Boneremodelling (Golub et al. 1985a, Golub et al. 1998).<br />

Aber Raucher sprechen langsamer auf die Therapie an und<br />

benötigen einen ständig wirksamen Doxycyclinspiegel, der<br />

die Osteoklastentätigkeit bremst. Eine einmalige lokale<br />

Doxycyclinapplikation reduziert die kollagenolytische Aktivität<br />

2 bis 3 Monate (Golub et al. 1985, Catton et al. 2001).<br />

Dieses können wir mit unseren Ergebnissen bestätigen.<br />

Raucher sollten in ein 3 monatiges Recall integriert werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Parodontose ist gekennzeichnet durch parodontalen Knochenabbau.<br />

Parodontale Entzündungen und parodontaler<br />

Knochenabbau haben unterschiedliche Ursachen und es<br />

bedarf unterschiedlicher Therapien. Entzündungen werden<br />

ausgelöst durch eine entsprechende Keimbesiedlung.<br />

Alle Maßnahmen zur Verringerung der Virulenz der Keime<br />

führen zur Entzündungsreduktion. Aber Bakterien machen<br />

keinen Knochenabbau. Knochenabbau entsteht durch<br />

körpereigene Prozesse. Folglich ist die Therapie der parodonrtalen<br />

Entzündungen nicht gleichermaßen eine Therapie<br />

des parodontalen Knochenabbaus. Bei einem Raucher ist<br />

das Boneremodelling zu Ungunsten des Knochenaufbaues<br />

verschoben, es nutzt folglich wenig, nur die Virulenz der<br />

Keime zu reduzieren. Bei diesen Patienten muss zur lebenslangen<br />

Zahnerhaltung direkt eine Therapie des Boneremodelling<br />

erfolgen. Hierfür ist lokales Doxycyclin das Mittel<br />

der Wahl.<br />

Doxycyclin inaktiviert die Osteoklasten. Egal wodurch und<br />

warum sich das Boneremodelling zu Ungunsten des Knochenaufbaus<br />

verschoben hat, egal wodurch die Osteoklasten<br />

aktiviert wurden, durch lokales Doxycyclin werden diese<br />

wieder inaktiviert. Dieses erklärt den Behandlungserfolg in<br />

der lokal Doxycyclin unterstützten parodontalen Behandlung<br />

bei Rauchern. Der parodontale Doxycyclinspiegel muss<br />

immer im Wirkbereich liegen. Nach Absinken des Doxycyclinspiegels<br />

werden die reversibel blockierten Osteoklasten<br />

wieder aktiv, weil nicht die Ursache, sondern nur die<br />

Wirkung therapiert wird.<br />

Mit einem ½ jährlicher Recallabstand zur PZR ist die<br />

parodontale Situation nicht stabil zu halten. Es kommt zur<br />

Taschenvertiefung und zum Zahnverlust. Auch für Raucher<br />

mit lokaler Doxycyclin unterstützter parodontaler Erhaltungstherapie<br />

ist ein ½ jährlicher Recallabstand zu groß, weil<br />

das Doxycyclin nach ca. 3 Monaten in seiner Reduktionswirkung<br />

auf die kollagenolytische Aktivität nachlässt.<br />

Die Auswertungen unserer Untersuchungen zeigen, dass<br />

Raucher in ein ¼ jährliches Recall mit ständigem Wirkspiegel<br />

des lokalen Doxycyclins integriert werden sollten um<br />

parodontale Destruktionen zu verhindern. <br />

—<br />

Dr. Ronald Möbius M.Sc., Quelle: Dental Barometer 5/2012<br />

Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />

herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />

Vita<br />

DR. RONALD MÖBIUS MSC.<br />

(PARODONTOLOGIE),<br />

Studium der Zahnmedizin an<br />

der Universität Rostock,<br />

Diplom- und Promotionsarbeit<br />

auf dem Gebiet der Parodontologie,<br />

Fachzahnarzt für Allgemeine Stomatologie.<br />

Seit 1992 in eigener Niederlassung<br />

Seit 1995 Mitglied der Ulmer KFO-Gruppe und Forummento<br />

Seit 1994 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für<br />

Computergestützte Zahnheilkunde e. V.<br />

Seit 2000 Mitglied der Kammerversammlung der ZÄK M-V<br />

Seit 2005 Kreisstellenvorsitzender<br />

Seit 2007 MSc. Parodontologie<br />

Foto/Grafiken: © Dr. R. Möbius<br />

34 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Personal – Praxisdünger oder<br />

Sand im Getriebe? (Teil 2)<br />

BEWERBERMIKADO – WIE SPIELT MAN AUF GEWINN<br />

Sortieren, Sichten und Sondieren der Unterlagen<br />

Es ist soweit. Im besten Fall liegt der Praxis nach erfolgreicher<br />

Stellenausschreibung ein Stapel an Bewerbungen vor.<br />

Diese können in der heutigen Zeit sowohl als Bewerbungsmappe<br />

(wird von allen „Wie-bewerbe-ich-mich-richtig“-Profis<br />

empfohlen), aber auch als Mail, bestenfalls mit angehängtem<br />

PDF im gleichen Format wie die Bewerbungsmappe,<br />

vorliegen.<br />

Nehmen Sie sich am besten eine Tasse Tee (wirkt beruhigend)<br />

und Zeit (also nicht zwischen den Patientenbehandlungen)<br />

und beginnen Sie mit dem Durchlesen. Klar können<br />

Sie die Unterlagen nach dem Prinzip vorsortieren, nur die<br />

ohne Formatfehler schaffen es in die 2. Runde. Bedenken<br />

Sie aber, nicht nur promovierte Politiker beherrschen das<br />

CopyPaste. Tante Google bietet enorm viele Beispiele an<br />

berufsspezifischen Bewerbungsvorlagen, die per se sodann<br />

garantiert keinen Aufschluss über die Individualität<br />

des Bewerbes oder der Bewerberin zulassen. Und wollen<br />

Sie nicht jemanden in Ihrem Team, der mitdenkt? Sagt<br />

eine durch einen Profi aufgepimpte Bewerbungsmappe<br />

wirklich so viel mehr über den Menschen, der dahinter<br />

steckt, aus?<br />

Psychologisch gesehen weiß man heute, dass der erste<br />

visuelle Eindruck schon fast der entscheidende ist. Das soll<br />

aber nicht bedeuten, dass Sie bei den Bewerberfotos auf<br />

Modeltauglichkeit achten werden – wenngleich das in<br />

manchen Praxen wohl das wichtigste Auswahlkriterium zu<br />

sein scheint. Ich gehe davon aus, dass Sie genau wie ich<br />

dazu neigen, eher auf eine gewisse Art der Ausstrahlung<br />

zu reagieren. Das kann bei einem Foto durchaus schon<br />

gegeben sein.<br />

Und ich glaube, hier liegt schon der erste juristische Hase<br />

im Pfeffer begraben. Was kann Frau Neumann uns zur<br />

Auswahl nach äußerlichen Kriterien sagen?<br />

© Günter Menzl/Fotolia.com<br />

Richtig. Wie bereits im ersten Teil unserer Serie erläutert,<br />

verstößt die Anforderung eines Bewerbungsfotos gegen<br />

das AGG. Wer Bewerber aufgrund ihres Aussehens beurteilt,<br />

der läuft schnell Gefahr, Diskriminierungsvorwürfen<br />

ausgesetzt zu werden. Sei es, weil man fremdländisch<br />

aussehende Personen aussortiert oder solche mit „Schönheitsfehlern“<br />

oder sichtbaren Behinderungen, oder aber<br />

nur Personen, die nicht oder gerade ins „Beuteschema“<br />

passen. Ich selbst wurde vor Jahren ganz zufällig Zeugin<br />

einer sehr respektlosen Sichtung von Bewerbungen durch<br />

Berufskollegen, die anhand der Fotos erst einmal zwei<br />

Stapel bildeten. Kriterien wie „hübsch“, „zu alt“ oder<br />

„graue Maus“ sollten nicht den Ausschlag geben, wenn<br />

Sie qualitativ hochwertiges Personal wünschen. Zwar<br />

stimme ich Frau Bernardi zu, dass bereits ein Foto eine<br />

bestimmte Ausstrahlung erkennen lassen kann, aber Fotos<br />

können täuschen. Gerade in der Zeit von Photoshop &<br />

Co. Nicht nur im Privaten, sondern auch bei Arbeits-Beziehungen<br />

sollten stets die inneren Werte (im Gesundheitswesen<br />

vor allem Qualifikation und Empathie) im Vordergrund<br />

stehen. Aus diesem Grunde ist es in vielen Ländern<br />

(z.B. USA, UK, Schweden) längst üblich oder gar zwingend,<br />

Bewerbungen ohne Foto einzureichen. In Deutschland<br />

gibt es hierzu noch keine Regelung, sicher ist jedoch,<br />

dass eine Bewerbung nicht allein wegen eines fehlenden<br />

Bewerbungsfotos ausgesondert werden darf. <br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

35


Von Rechtschreib- und Grammatikfehlern<br />

Manchmal hält man Bewerbungsunterlagen in der Hand,<br />

die einen am Bildungssystem in diesem unserem Lande<br />

zweifeln lassen. Rechtschreibfehler, aber auch grammatikalische<br />

Aussetzer lassen entweder auf einen Migrationshintergrund<br />

schließen, oder BewerberIN hatte wohl kein<br />

großes Interesse am Perfektionieren der Schriftform. Oder<br />

liegt vielleicht doch „nur“ eine Legasthenie vor? Mit einem<br />

dafür bestehenden ICD-Schlüssel offiziell eine diagnosefähige<br />

Krankheit. Darf ich solchen Bewerbern/Bewerberinnen<br />

wegen ihres Defizits die Stelle verweigern, ja gar dies als<br />

Absagegrund angeben?<br />

Nein, auf keinen Fall! Weist die abgelehnte Person nämlich<br />

nach, dass sie tatsächlich an Legasthenie leidet oder<br />

aufgrund Herkunft oder sonstiger Gründe nicht in der<br />

Lage war, eigenständig eine orthografisch und grammatikalisch<br />

korrekte Bewerbung zu formulieren, fachlich aber<br />

für die Stelle durchaus qualifiziert war, wird das Damoklesschwert<br />

AGG zur scharfen Waffe.<br />

Zeugnisse und Bewertungen<br />

Bei jungen BewerberInnen werden am häufigsten Zeugnisse<br />

und deren Notenauflistung als sehr relevant angesehen.<br />

Das kann aussagekräftig sein, muss es aber nicht zwingend.<br />

Hand aufs Herz, wer von uns mit Akademikerlaufbahn hat<br />

– damals – wirklich in JEDEM noch so ungeliebten Fach,<br />

wenn es denn nicht hatte abgewählt werden können,<br />

Höchstleistungen erzielen dürfen? Und hatten wir nicht<br />

auch ab und an den Eindruck, bei manchen Lehrern<br />

konnte trotz jeglichen Bemühungen nie gepunktet werden?<br />

Bei anderen Lehrern hingegen flogen einem die guten<br />

Noten einfach zu, auch ohne großes Zutun. Mittelmäßige<br />

Noten sollten nicht gleich ein Knock-Out sein. Azubis sind<br />

noch recht jung, da kann sich durchaus noch was ändern.<br />

Und bei ausgelernten BewerberInnen sind die Noten<br />

schon fast egal – würde ich behaupten wollen. Meine<br />

Erfahrung zeigt, dass jeder Mensch im Laufe der Jahre<br />

neue oder wieder neu entdeckte Bereiche aufarbeitet. Und<br />

zwar recht gut. Weil es einen Bezug im Alltag dazu gibt.<br />

Bestenfalls wird es sogar zum Spezialgebiet dieser Person.<br />

Umgekehrt sagen super Noten auch nichts über die<br />

Arbeitswilligkeit, die Affinität zum Job aus. In der heutigen<br />

Zeit ist auswendig Lernen ja regelrecht vorprogrammiert.<br />

Ob dies aber ein Zeichen für die Fähigkeit ist, Zusammenhänge<br />

erfassen zu können?<br />

Was sagen aber Arbeitszeugnisse aus? Die werden akribisch<br />

gesammelt und gehören in jede Bewerbung – sagt man.<br />

PraxisinhaberInnen nehmen sich spätestens für diese<br />

Unterlagen die zweite Tasse Tee und lehnen sich zurück,<br />

um anhand dieser literarischen Ergüsse dem Bewerber/der<br />

Bewerberin den Weg auf den Stapel zu den Einladungsopfern<br />

zu gewähren. Heutzutage hat jeder Arbeitgeber zu<br />

wissen, wie Formulierungen zu deuten sind – jawoll. Und<br />

wenn nicht, schnell bei Tante Google nachgeschaut. Ist<br />

Ihnen schon aufgefallen, dass es meist gute bis sehr gute<br />

„Zeugnisse“ sind? Was meinen Sie, wie aussagekräftig<br />

Arbeitgeberzeugnisse sind?<br />

Fragen wir doch hier auch wieder Frau Neumann:<br />

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein „wohlwollendes“<br />

Arbeitszeugnis auszustellen. Häufig wird dies so<br />

verstanden, dass ein „gutes“ Zeugnis ausgestellt werden<br />

muss. Aus diesem Grund bewegt sich die breite Masse<br />

der Arbeitszeugnisse tatsächlich in einem Bereich, der<br />

den Noten 2 bis 3 entspricht.<br />

„Wohlwollend“ bedeutet allerdings lediglich, dass keine<br />

negativen Formulierungen verwendet werden dürfen.<br />

Daher hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt,<br />

die früher recht undurchsichtig war, mittlerweile aber<br />

doch den meisten bekannt sein dürfte. Im Netz finden<br />

sich zahlreiche „Übersetzungen“ für diese verklausulierte<br />

Sprache. Allerdings tun sich Ärzte und Zahnärzte häufig<br />

immer noch schwer, Zeugnisse dergestalt zu verfassen.<br />

Manche schreiben immer noch, was sie tatsächlich sagen<br />

möchten, so dass diese Zeugnisse in einem anderen<br />

Licht zu sehen sind. Denn allein der Unterschied, ob Mitarbeiter<br />

„stets zur vollsten“ oder „stets zur vollen“ oder<br />

nur „zur vollsten“ Zufriedenheit tätig waren, leuchtet nicht<br />

auf den ersten Blick ein. Manchmal werden auch zeugnisunübliche<br />

Formulierungen verwendet, weil man (gerade<br />

in kleinen Praxen) wenig Routine in der Zeugniserstellung<br />

hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, verwenden daher<br />

viele schon aus diesem Grund Formulierungen, die in<br />

etwa einem „Gut“ entsprechen. Möglichst neutral und<br />

nicht zu offensichtlich „sehr gut“, denn das könnte ja<br />

schon wieder überzogen wirken, auch wenn man von<br />

der Arbeitsleistung dieser Person wirklich überzeugt war.<br />

Lesen Sie Arbeitszeugnisse daher aufmerksam. Die<br />

negativen Eigenschaften von Bewerbern sind dort meist<br />

deutlich erkennbar, wenn auch durch den Zeugnisjargon<br />

versteckt. Denn wer froh ist, einen Mitarbeiter los zu sein,<br />

wird sich auch die Mühe machen, in einer möglichen<br />

Chef-Position nachfolgende Kollegen vorzuwarnen. Ist ein<br />

Zeugnis jedoch mehr oder weniger „gut“, empfiehlt es<br />

sich, sich einen eigenen Eindruck von dieser Person zu<br />

machen. Vielleicht ist sie wirklich einfach „gut“, vielleicht<br />

ist sie schlechter, aber man wollte kein schlechteres<br />

Zeugnis ausstellen. Vielleicht ist sie aber tatsächlich auch<br />

besser, und der vorherige Arbeitgeber wollte einfach nicht<br />

zu sehr „auf den Putz hauen“.<br />

36 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Lebensläufe tragen ebenso zum Gesamteindruck bei und<br />

sind oftmals ein Kriterium, ob zum Bewerbungsgespräch<br />

eingeladen wird oder nicht. In einem Lebenslauf stehen<br />

eigentlich die persönlichsten Dinge. Er sollte ja „lückenlos“<br />

sein. Das heißt, vom Zeitpunkt des Erwerbs des Berufsabschlusses<br />

bis dato ist alles aufgeführt, was je die berufliche<br />

Laufbahn gekreuzt hat: diverse Arbeitgeber, Auslandsaufenthalte,<br />

aber auch familiäre Intermezzi.<br />

Und hier fängt das Deuten an – denn nichts anderes ist<br />

es, wenn man sich ohne persönliche Befragung der Person<br />

selbst an den Standard-Erklärungen entlang hangelt.<br />

Was besagt ein Arbeitsstellenhopping alle 1-2 Jahre?<br />

Wirklich eine fehlende Geradlinigkeit und Beständigkeit?<br />

Könnte es vielleicht auch daran liegen, dass BewerberIN<br />

soviel Grips hat zu erkennen, wenn im Betrieb etwas im<br />

Argen liegt, dieses aber partout nicht von der Praxisführung<br />

erkannt und behoben wird?<br />

Ist es wirklich so nachteilig, wenn Frau – oder mittlerweile<br />

ab und an auch Mann – wegen Kindererziehung zuhause<br />

geblieben ist?<br />

Ist die Anzahl der Kinder wirklich einer Anstellung abträglich?<br />

Kinderbetreuung (-erziehung) mit allem was dazu gehört,<br />

lehrt Geduld, Ausdauer, Organisation und fordert mancherorts<br />

den Ausbau der didaktischen und strategischen Fähigkeiten.<br />

Ein Wechsel in eine andere Branche ist ein Hinweis worauf?<br />

Offenheit? Mut? So etwas könnte auch den Blick über den<br />

Tellerrand stärken. Manchmal gar nicht schlecht für Praxisstrukturen.<br />

Wenn nicht gerade die Zugehörigkeit zur Mafia im<br />

Lebenslauf steht, hat jeder Bewerber/jede Bewerberin eine<br />

Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch<br />

verdient. Wie sieht es juristisch mit den Auswahlkriterien<br />

über Lebensläufe aus? Da gilt es doch bestimmt auch<br />

wieder, einen Tremor beim Ziehen des Mikadostäbchens<br />

zu beachten.<br />

Wie bereits oben erläutert, darf eine Absage nicht aufgrund<br />

eines Lebenslaufs erteilt werden, der kein Bewerbungsfoto<br />

enthält. Auch Geburtsdatum, Familienstand, Nationalität<br />

oder Religion müssen seit Inkrafttreten des AGG nicht<br />

mehr angegeben werden, selbst der Vorname darf abgekürzt<br />

werden. Wichtig ist, dass Sie den roten Faden in<br />

den fachlichen Lebensbereichen der Bewerber suchen<br />

und sich selbst ein Bild machen. Ein persönliches Gespräch<br />

lässt manche Lücke und manchen Jobwechsel in einem<br />

anderen Licht erscheinen.<br />

Welche Stäbchen ziehe ich denn nun<br />

in meinem Mikadospiel?<br />

Ganz ehrlich? Es ist nicht mehr so wie früher, als man als<br />

Stellenausschreibender wirklich überflutet wurde mit Bewerbungen.<br />

Geben Sie jedem Bewerber, jeder Bewerberin,<br />

deren aktuelle Zeugnisnoten in Deutsch und Mathematik<br />

mindestens befriedigend sind, unabhängig von den anderen<br />

mitgeschickten Unterlagen, zunächst einmal einen<br />

Vorstellungstermin. Natürlich gilt dies auch für diejenigen,<br />

die den Berufsabschluss mit mindestens befriedigend<br />

bestanden haben. Haben Sie bei einer Person, deren<br />

Noten vielleicht etwas schlechter sind, dennoch ein Gefühl<br />

von Interesse, dann umso besser. Her damit.<br />

Lassen Sie sich nicht von eventuellen Vorurteilen treiben,<br />

die Ihnen beim Lesen der Bewerbungsunterlagen in den<br />

Sinn kommen. Wie schon gesagt: Papier ist und war schon<br />

immer geduldig. Es gibt nichts besseres als den persönlichen<br />

Kontakt mit einer Portion Intuition und Beobachtungsgabe.<br />

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie jemanden zum<br />

Vorstellungsgespräch einladen wollen, gibt es noch die<br />

Möglichkeit, weitere Auskünfte über Bewerberfragebögen<br />

zu erhalten. Hier sollten Sie allerdings vorsichtig sein,<br />

denn das AGG ist auch dann zu berücksichtigen, wenn<br />

ein Bewerber schon die ersten Hürden geschafft hat und<br />

im engeren Auswahlkreis für ein Bewerbungsgespräch<br />

steht. Fragen Sie daher möglichst keine Bewerbermerkmale<br />

ab, sondern legen Sie den thematischen Schwerpunkt<br />

auf eine Beschreibung von (bisherigen und künftig<br />

im Raum stehenden) Aufgaben und Qualifikationsmerkmalen.<br />

Während des noch laufenden Bewerbungsverfahrens<br />

bereits erste Absagen zu versenden, kann ich nicht empfehlen.<br />

Ob ein Bewerber für Sie tatsächlich nicht in Frage<br />

kommt, zeigt sich oft später als man denkt. Im Übrigen<br />

ist es sehr wichtig, Absagen korrekt zu formulieren (das<br />

AGG lässt – mal wieder – grüßen). Wie Sie dies machen,<br />

erläutern wir Ihnen im letzten Teil dieser Serie. Bis dahin<br />

geben Sie am besten bei Rückfragen lediglich die<br />

Auskunft, dass das Bewerbungsverfahren noch nicht<br />

abgeschlossen sei.<br />

Ich bereite zwischenzeitlich schon einmal den nächsten<br />

und wohl spannendsten Teil der Serie vor: das Bewerbungsgespräch.<br />

Dieses gilt es vorzubereiten. Investieren Sie<br />

etwas Zeit dafür. Wie? Das erfahren Sie in der nächsten<br />

Ausgabe. <br />

—<br />

Diana Bernardi, medConsiliarius, München<br />

RA Melanie Neumann, MedJus, Regensburg<br />

F A C H L I C H E S<br />

www.medconsiliarius.de<br />

www.medjus.de<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

37


Kauf von<br />

Anteilen an<br />

einer<br />

Einzelpraxis<br />

RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />

FALLSTRICKE<br />

© peshkova/Fotolia.com<br />

Ausgangslage<br />

Die Vorstellung eines angestellten Zahnarztes, gleichberechtigter<br />

Partner in einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft<br />

(BAG; ehemals: Gemeinschaftspraxis) zu<br />

werden, ist verlockend. Insbesondere dann, wenn die<br />

Chance besteht, auf lange Sicht eine Praxis ganz zu<br />

übernehmen, erscheint die vorübergehende Kooperation<br />

als prädestinierte Einstiegsoption. In der Tat bietet diese<br />

Variante der stückweisen Übernahme einer Praxis hervorragende<br />

Möglichkeiten, sich bestmöglich in die Praxisführung<br />

einzufinden. Um dabei aber keine bösen Überraschungen<br />

zu erleben, sind rechtliche, steuerliche und tatsächliche<br />

Fallstricke auszuschließen, die die Motivation des Existenzgründers<br />

und dessen finanzielle Situation erheblich erschüttern<br />

können.<br />

Die grundsätzliche Frage<br />

Die erste und wichtigste Frage, die sich stellt, wenn ein<br />

Zahnarzt aus seiner Einzelpraxis eine Berufsausübungsgemeinschaft<br />

machen möchte, indem er einem anderen<br />

Zahnarzt Anteile verkauft, ist weder rechtlicher, noch steuerlicher<br />

Natur, sondern ganz menschlich: kann ich mich<br />

darauf einlassen, die Praxis, die ich möglicherweise alleine<br />

aufgebaut und jahrelang vollkommen autonom geführt<br />

habe, mit einem Partner zu teilen und mich dementsprechend<br />

auch meines Mitbestimmungsrechts entledigen?<br />

Erst wenn diese Frage beantwortet ist, und die Bereitschaft<br />

besteht, alle auf den ersten Blick noch so unwichtigen<br />

Entscheidungen mit dem BAG-Partner abzustimmen,<br />

sollten die eher formellen steuerlichen und rechtlichen<br />

Punkte betrachtet werden.<br />

Praxisbewertung<br />

Zunächst muss geklärt werden, für welchen Preis der<br />

„Juniorpartner“ Anteile an der Praxis erwirbt. Daran schließt<br />

sich die Frage an, von wem dieser Preis bestimmt wird.<br />

Objektiv betrachtet ist es dabei nicht für beide Seiten interessengerecht,<br />

die Praxisbewertung von einem Steuerberater<br />

oder Dentallabor vornehmen zu lassen, der/das über Jahre<br />

hinweg mit dem „Seniorpartner“ zusammengearbeitet hat.<br />

Stattdessen ist in Abwägung der Kosten die gemeinsame<br />

Beauftragung eines objektiven Gutachters anzudenken, der<br />

ohne Vorbelastung den aktuellen Wert der Praxis ermittelt.<br />

Rechtsform<br />

In einem weiteren Schritt muss abgestimmt werden, in<br />

welcher Rechtsform die Kooperation gegründet wird. Möglich<br />

sind für die als Freiberufler geltenden Zahnärzte sowohl<br />

die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die noch immer<br />

als die gängige Gesellschaftsform für BAGs bezeichnet<br />

werden kann, als auch die Partnerschaftsgesellschaft<br />

(PartG). Letztere beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen<br />

der GbR, bietet jedoch die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung.<br />

Gleichzeitig ist für die PartG eine Eintragung<br />

ins Partnerschaftsregister beim zuständigen Gericht erforderlich,<br />

für die Notar- und Gerichtskosten entstehen.<br />

Höhe der Beteiligung<br />

Erst dann stehen die neuen Partner vor den Entscheidungen,<br />

die vor jeder BAG-Gründung zu treffen sind: in welchem<br />

Verhältnis sind die Zahnärzte am Gesellschaftsvermögen<br />

beteiligt, wie soll die Gewinnbeteiligung ausgestaltet sein<br />

38 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


und wie regelt man die Mitbestimmungsrechte? Am unproblematischsten<br />

wird es erfahrungsgemäß dann, wenn die<br />

Beteiligung an Gesellschaftsvermögen und Gewinn jeweils<br />

zu 50 Prozent erfolgt und jeder Gesellschafter bei allen<br />

Entscheidungen betreffend die Gesellschaft eine Stimme<br />

hat.<br />

© Richard Stephan<br />

Was ist noch zu bedenken?<br />

Aber auch solche Entscheidungen, die manchmal als Kleinigkeiten<br />

abgetan werden, sollten zwischen den neuen<br />

Praxispartnern besprochen und geklärt werden: wird der<br />

Ehegatte des Seniorpartners, der in der Einzelpraxis mitgearbeitet<br />

hat, Angestellter der Gesellschaft? Wie sollen die<br />

Patienten, die sich ab dem Tage des Beginns der Gesellschaft<br />

zu Behandlung vorstellen, unter Berücksichtigung<br />

der freien Zahnarztwahl auf die Partner verteilt werden?<br />

Gibt es lange bestehende Vergünstigungen auf Praxiskosten<br />

(z.B. Zeitschriftenabonnements), die vom Seniorpartner<br />

privat genutzt und mithin vor dem Beginn der Kooperation<br />

gelöscht werden müssen? Hier lohnt es sich, einmal<br />

genauer hinzuschauen, bevor über diese Punkte leicht<br />

vermeidbare Dispute entstehen.<br />

Steuerliche Gesichtspunkte<br />

Die Errichtung einer BAG durch die Aufnahme eines neu<br />

eintretenden Zahnarztes in eine Einzelpraxis stellt steuerlich<br />

die Veräußerung eines Teils der Einzelpraxis gegen<br />

Entgelt dar. Grundsätzlich ist die entgeltliche Aufnahme<br />

dabei als eine nicht steuerbegünstigte Veräußerung zu<br />

beurteilen. Folglich sind die über den Buchwert vom<br />

Käufer bezahlten Werte (sog. stille Reserven) als laufender<br />

Gewinn beim Veräußerer zu behandeln.<br />

Zur Vermeidung bzw. Abmilderung der durch die Aufdeckung<br />

der stillen Reserven verursachten Steuern bietet das Steuerrecht<br />

verschiedene Möglichketen, u.a.:<br />

der Ausgleich über die Gewinnverteilung<br />

die Nutzung des Umwandlungssteuerrechtes<br />

das Überlassungsmodell.<br />

Ausgleich über die Gewinnverteilung<br />

Bei dieser auch als „Gewinnverzichtsmodell“ bezeichneten<br />

Möglichkeit erfolgt keine Kaufpreiszahlung, sondern der<br />

Ausgleich erfolgt über die Verteilung des laufend zu verteilenden<br />

Gewinns. Der veräußernde Zahnarzt erhält im<br />

Rahmen der Gewinnverteilung durch eine zeitlich begrenzte<br />

Regelung zunächst einen höheren Gewinnanteil. Damit<br />

profitiert er in befristeter Form von der Tätigkeit und den<br />

Leistungen des eintretenden Zahnarztes. Dies wird so lange<br />

durchgeführt, bis der eintretende Zahnarzt die erworbenen<br />

stillen Reserven „abgearbeitet“ hat.<br />

Mareike Piltz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht,<br />

Wirtschaftsmediatorin.<br />

Für den eintretenden Zahnarzt entfällt damit die Notwendigkeit<br />

der Finanzierung.<br />

Für den Abgeber bietet sich der Vorteil, dass sich eine<br />

sofortige Versteuerung als laufender Gewinn vermeiden<br />

lässt. Es erfolgt eine Versteuerung als laufender Gewinn<br />

über mehrere Veranlagungszeiträume.<br />

Nachteilig für den Veräußerer sind folgende Aspekte:<br />

späterer Zufluss des „Kaufpreises“<br />

Risiko, dass der Käufer nicht mehr zahlen kann oder will<br />

Risiko, dass die Gewinnerwartung, auf der die<br />

Gewinnverteilung berechnet ist, nicht erreicht wird<br />

Gefahr, dass die Finanzverwaltung in dem Mehrgewinn<br />

Kaufpreisraten sieht<br />

Nutzung des Umwandlungssteuergesetzes<br />

Das Umwandlungssteuerrecht bietet die Möglichkeit, dass<br />

eingebrachtes Praxisvermögen auf Antrag anstelle mit dem<br />

gemeinen Wert (Verkehrswert) mit dem Buchwert oder einem<br />

Zwischenwert anzusetzen. Damit kann die sofortige Aufdeckung<br />

stiller Reserven beim Veräußerer vermieden werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der eintretende Zahnarzt seinen<br />

Kaufpreis in das Betriebsvermögen der entstehenden<br />

BAG entrichtet. Dieses Geld darf nachfolgend auch nur für<br />

Betriebsausgaben oder Investitionen der Praxis verwendet<br />

werden (nicht für Privatentnahmen).<br />

Bei einer Zahlung in das Privatvermögen des abgebenden<br />

Zahnarztes kann eine Aufdeckung der stillen Reserven<br />

nicht vermieden werden.<br />

Der abgebende Zahnarzt kann in dieser Konstellation die<br />

stillen Reserven auf ihre Nutzungsdauer verteilt „nachgelagert“<br />

als laufenden Gewinn versteuern. Dies wird i.d.R. durch<br />

die Aufstellung einer sog. „negativen Ergänzungsbilanz“<br />

beim Abgeber erreicht. <br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

39


Tino Koch, Steuerberater.<br />

Überlassungsmodell<br />

Der bisherige Praxisinhaber bleibt Eigentümer des gesamten<br />

vorhandenen Praxisvermögens, zumindest aller wesentlichen<br />

Betriebsgrundlagen. Diese überlässt er der BAG einschließlich<br />

des Praxiswertes zur Nutzung. Der eintretende Zahnarzt<br />

muss folglich keinen Kaufpreis entrichten. Das Vermögen<br />

der ehemaligen Einzelpraxis wird insoweit Sonderbetriebsvermögen<br />

des bisherigen Praxisinhabers bei der BAG, ohne<br />

dass ein Veräußerungsvorgang ausgelöst wird.<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Im Laufe der Zeit werden die Ersatzbeschaffungen von der<br />

BAG durchgeführt, so dass die BAG nach und nach einen<br />

eigenen materiellen und immateriellen Praxiswert aufbaut,<br />

während der Praxiswert der Einzelpraxis sukzessive abnimmt.<br />

Für die Überlassung erhält der Einzelpraxisinhaber laufend<br />

einen angemessenen Ausgleich über die Gewinnverteilung,<br />

bemessen am Wert des überlassenen Vermögens (als<br />

Gewinnvorab). Ein festes Mietentgelt könnte alternativ<br />

vereinbart werden. Dies ist aus steuerlicher Sicht nicht<br />

empfehlenswert, da ein festes Mietentgelt zu einem<br />

umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch führen würde.<br />

Damit wäre eine zusätzliche Belastung mit Umsatzsteuer<br />

verbunden. <br />

—<br />

Mareike Piltz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für<br />

Medizinrecht, Wirtschaftsmediatorin, Dr. Hahne, Fritz,<br />

Bechtler & Partner, Gießen<br />

Tino Koch, Steuerberater<br />

Geschäftsführer der Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH,<br />

Hannover<br />

Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />

Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V.<br />

JUBILÄUMSVERANSTALTUNG ZUM 40-JÄHRIGEN BESTEHEN<br />

Fotos: NZB-Archiv<br />

Das 40-jährige Bestehen der Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />

Behindertenhilfe in Niedersachsen war Grund genug, um<br />

zu einer Jubiläumsveranstaltung in Hannover einzuladen.<br />

Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt wird<br />

vom Präsidenten der ZKN, Dr. Michael Sereny (Mitte), und dem<br />

Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe,<br />

Dr. Wilhelm Bomfleur, in den Räumen der Zahnärztlichen<br />

Akademie Niedersachsen (ZAN) empfangen.<br />

Als Gäste konnte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr.<br />

Wilhelm Bomfleur, neben der niedersächsischen Sozialministerin<br />

Cornelia Rundt die Vorstände der Zahnärztekammer<br />

und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

ebenso begrüßen wie den Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer,<br />

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.<br />

Viele Wegbegleiter der Behindertenhilfe und Funktionsträger<br />

der Körperschaften bezeugten durch ihre Anwesenheit den<br />

hohen Stellenwert, den die Hilfe für behinderte Menschen<br />

für die niedersächsische Zahnärzteschaft in den vergangenen<br />

40 Jahren beispielhaft eingenommen hat und weiter<br />

einnimmt. Dr. Wilhelm Bomfleur, der im zahlreichen Erscheinen<br />

zugleich eine Würdigung der Arbeitsgruppe sah, ging in<br />

40 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (m.) sprach ein Grußwort. Links im<br />

Bild das KZVN-Vorstandsmitglied Christian Neubarth, rechts der<br />

Vorsitzende des Vorstandes der KZVN, Dr. Jobst-W. Carl.<br />

Für die musikalische Untermalung der Jubiläumsveranstaltung<br />

sorgten die „Sterne der Nacht“ von den Hannoverschen Werkstätten<br />

unter der Leitung von Frau Koller. http://www.hw-hannover.de/<br />

seinem Rückblick auf Entstehung und Historie der Arbeitsgruppe<br />

ein. Sein Dank galt dem Engagement der vielen<br />

Beteiligten und der Zahnärztekammer Niedersachsen, in<br />

deren Hörsaal die Veranstaltung stattfand. Kammerpräsident<br />

Dr. Michael Sereny erinnerte in seinem Grußwort daran, dass<br />

jeder einmal durch Unfall oder Krankheit unverschuldet in<br />

die Situation einer Behinderung kommen und „dazugehören“<br />

könne. Er unterstrich das umfangreiche Engagement<br />

der Zahnärzteschaft beispielhaft am Hilfswerk Deutscher<br />

Zahnärzte und dem aktuellen Projekt Zahnmobil in Hannover.<br />

Insbesondere seien die erst jüngst und auf Drängen der<br />

Zahnärzteschaft getroffenen vertragszahnärztlichen Regelungen<br />

zur Aufsuchung und Betreuung Pflegebedürftiger<br />

und Menschen mit Behinderungen zu begrüßen.<br />

An Dr. Bomfleur gewandt, sagte der Kammerpräsident:<br />

„Ihr Beispiel sollte auch den Jüngeren Ansporn sein, dieses<br />

Werk weiterzuführen“. Mit dem Versprechen, dass die<br />

Zahnärztekammer die Zahnärztliche Behindertenhilfe,<br />

wie in den vergangenen 40 Jahren, weiterhin nach besten<br />

Kräften unterstützen werde, schloss er sein Grußwort.<br />

Es ist normal, verschieden zu sein<br />

Sozialministerin Cornelia Rundt gratulierte der Zahnärztlichen<br />

Behindertenhilfe persönlich zu ihrem vierzigjährigen Wirken.<br />

Damit sei man seinerzeit „unendlich“ weit voraus und<br />

schneller gewesen als die UN, als sie die Behindertenkonvention<br />

auf den Weg gebracht habe. Die seit April dieses<br />

Jahres durch den Bundesgesetzgeber beschlossene zusätzliche<br />

Vergütung des finanziellen, personellen und zeitlichen<br />

Mehraufwandes für das Aufsuchen von betroffenen Patienten<br />

begrüßte die Ministerin als einen weiteren Schritt in<br />

Richtung Inklusion.<br />

Die Gesellschaft müsse sich den Menschen mit Behinderungen<br />

anpassen und nicht umgekehrt, lautete ihr Kredo.<br />

Diese gehörten nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern<br />

in deren Mitte. Barrierefreiheit bedeute nicht nur eine<br />

Schaffung von Rampen, sondern beispielsweise auch die<br />

Vermeidung einer zu schweren und komplizierten Sprache.<br />

Daher sei eine offene und kommunikative Haltung gegenüber<br />

Menschen mit Behinderungen gefordert.<br />

Ministerin Rundt schloss ihr Grußwort mit dem Hinweis,<br />

dass man nun in Niedersachsen eine „Fachkommission<br />

Inklusion“ und einen entsprechenden interministeriellen<br />

Arbeitskreis gebildet habe. Abschließend ermunterte sie<br />

die Zahnärzteschaft mit der Aufforderung: „Ich denke, wir<br />

machen gemeinsam weiter!“.<br />

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr.<br />

Dietmar Oesterreich, griff in seinem Grußwort das Thema<br />

Inklusion auf. Durch ihr Engagement zeigten die Zahnärzte,<br />

dass sie an gesellschaftlichen Problemen teilhaben würden,<br />

wobei Niedersachsen besonders aktiv sei, lobte Oesterreich.<br />

Der demografische Wandel gehe auch mit der Zunahme<br />

der Zahl behinderter Menschen einher. Durch das von<br />

KZBV und BZÄK getragene Konzept „Mundgesund trotz<br />

Handicap und hohem Alter“ seien erste Schritte für die<br />

Umsetzung bereits gelungen. Schließlich bestehe auch ein<br />

Aktivitätsbedarf im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie<br />

bei der Ausrichtung der Approbationsordnung – aber auch<br />

bei der Novellierung der Ausbildung in den Pflegeberufen.<br />

Besonders freute sich Dr. Bomfleur darüber, Prof. Dr. Reinhilde<br />

Stöppler vom Institut für Heil- und Sonderpädagogik der<br />

Justus-Liebig-Universität Gießen für den Festvortrag gewonnen<br />

zu haben. In ihrem Beitrag „Gesundheitsförderung für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung“ ging die Referentin<br />

auf Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen<br />

ebenso ein wie auf die Belange der Gesundheitsforschung<br />

mit und über geistig behinderte Menschen. — loe<br />

Dr. Jobst-W. Carl übergab Dr. Wilhelm<br />

Bomfleur ein Präsent der KZVN als<br />

Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit<br />

der Zahnärztlichen Behindertenhilfe.<br />

Prof. Dr. Reinhilde<br />

Stöppler hielt den<br />

Festvortrag.<br />

F A C H L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

41


Rechtstipp<br />

Was bedeutet eigentlich<br />

„Insolvenzanfechtung“?<br />

© Matthias Eckert /Fotolia.com<br />

Nach ordnungsgemäßer Behandlung stellen Sie Ihrem<br />

Patienten Ihr Honorar in Rechnung und dieser zahlt anstandslos<br />

die Rechnung, obwohl Ihnen bekannt ist, dass<br />

er sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />

befindet. Der Idealfall! – doch dann bekommen Sie nach<br />

Monaten plötzlich überraschend den Brief eines Insolvenzverwalters,<br />

in dem er die Zahlung des Patienten anficht<br />

und Sie auffordert, das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.<br />

Kann das sein? Darf der Insolvenzverwalter das Honorar<br />

zurückfordern?<br />

Tatsächlich kann der Insolvenzverwalter gemäß §§ 129 ff<br />

Insolvenzordnung von Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

gezahltes Honorar zurückfordern.<br />

§ 130 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) regelt, dass eine<br />

Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger, in diesem<br />

Falle Ihnen als Zahnarzt, eine Sicherung oder Befriedigung<br />

gewährt oder ermöglicht hat, vom Insolvenzverwalter<br />

angefochten werden kann, wenn sie in den letzten drei<br />

Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

oder wenn sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen<br />

worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der<br />

Schuldner zahlungsunfähig war und der Gläubiger zur Zeit<br />

der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag<br />

kannte. Gemäß § 130 Abs. 2 InsO steht der positiven<br />

Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit die Kenntnis von<br />

Umständen gleich, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit<br />

oder den Eröffnungsbeschluss schließen lassen.<br />

Voraussetzung dafür, dass Sie ihr erhaltenes Honorar an<br />

den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen, ist also:<br />

Über das Vermögen des Patienten muss das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet worden sein<br />

Die Zahlung des Honorars muss innerhalb von drei Monaten<br />

vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens erfolgt sein. Sie hatten positive<br />

Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit des Patienten.<br />

Ein Insolvenzverfahren wird durch gerichtlichen Beschluss<br />

eröffnet, der veröffentlicht wird, so dass sich der Zeitraum,<br />

in dem der Insolvenzverwalter Zahlungen anfechten kann,<br />

genau festlegen lässt. Meist entzündet sich der Streit an<br />

der Frage, ob der Gläubiger (Zahnarzt) über die Zahlungsunfähigkeit<br />

des Patienten positive Kenntnis hatte:<br />

Hat der Patient in der Vergangenheit seine Rechnungen<br />

stets pünktlich bei Ihnen ausgeglichen und auch sonst bei<br />

Ihnen nicht zu erkennen gegeben, dass er sich in<br />

finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann der Insolvenzanfechtung<br />

entgegengehalten werden, dass Sie keine<br />

positive Kenntnis von den Zahlungsschwierigkeiten des<br />

Patienten hatten.<br />

Doch wird dies der Ausnahmefall sein. Häufiger werden<br />

die Fälle sein, in denen der Patient nicht oder nur sehr<br />

schleppend zahlt und Sie den Patienten immer wieder<br />

durch Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. zur Zahlung<br />

auffordern müssen. Allein hieraus allerdings kann noch nicht<br />

geschlossen werden, dass der Patient zahlungsunfähig im<br />

Sinne von § 130 InsO ist. Häufiger sind die Fälle, in denen<br />

Ihr Patient sich Ihnen gegenüber äußert, dass er sich zwar<br />

in finanziellen Schwierigkeiten befindet, aber Ihre Liquidation<br />

selbstverständlich zahlen wird. Oder Sie erfahren, dass<br />

der Patient die Hilfe der Schuldnerberatung in Anspruch<br />

genommen hat. In allen diesen Fällen kann von Ihrer<br />

Gutgläubigkeit darüber, dass der Patient keine finanziellen<br />

Schwierigkeiten bei der Bezahlung Ihrer Rechnung hat,<br />

nicht mehr ausgegangen werden.<br />

Auch wenn man sich grundsätzlich darüber informieren<br />

sollte, ob der Patient über die nötige Zahlungsfähigkeit<br />

verfügt, wäre im Falle der Insolvenzanfechtung Unkenntnis<br />

von der Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise von Vorteil.<br />

Letztendlich wird man sich jedoch vor einer wirksamen<br />

Insolvenzanfechtung in der täglichen Abwicklung der<br />

Honorarforderungen einer Zahnarztpraxis nicht wirksam<br />

schützen können.<br />

Ein Trost kann es nicht sein, dass im Falle einer Insolvenzanfechtung<br />

die Liquidationsforderung wieder auflebt und<br />

der Zahnarzt als Gläubiger einen Anspruch auf Beteiligung<br />

im Insolvenzverfahren erhält. Denn die angemeldete<br />

Forderung wird im Insolvenzverfahren in aller Regel nur zu<br />

einem Bruchteil – wenn überhaupt – honoriert. <br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />

—<br />

Quelle: www.zfn-online.de<br />

42 F A C H L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


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Ein Urlaub der anderen Art<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHER HILFSEINSATZ IN DER MONGOLEI<br />

Die Oldenburger Zahnärztin Dr. Cornelia<br />

Ritterhoff flog im Sommer 2013 mit der<br />

Stiftung Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) in die Mongolei.<br />

Viele Menschen fahren gern in fremde Länder und möchten<br />

das Land und die Leute gern auf eine natürliche, weniger<br />

touristische Art und Weise kennenlernen. Ein zahnärztlicher<br />

Hilfseinsatz im Ausland ist eine fantastische Möglichkeit<br />

dieses zu verwirklichen. Man bekommt tiefe Einblicke in<br />

die Kultur und das Leben, tut etwas Sinnvolles und erlebt<br />

dabei noch sein persönliches Abenteuer.<br />

Bei der Suche im Internet stieß ich bald auf die DWLF,<br />

die verschiedene Länderprojekte anbietet. Zusammen mit<br />

meiner Studienkollegin Theda Marten aus Moringen entschieden<br />

wir uns für die Mongolei, ein Land, das mit einer<br />

Bevölkerungsdichte von nur zwei Einwohnern pro km 2<br />

extrem dünn besiedelt ist. Ca. 40% der Bevölkerung lebt in<br />

der Hauptstadt Ulaanbaatar und hat dort auch Zugang zur<br />

zahnmedizinischen Versorgung. Auf dem Land aber gibt es<br />

keine Zahnärzte, außerdem können die meisten sich auch<br />

keine Behandlung leisten. Dafür gibt es im Dorf jede<br />

Menge billige Süßigkeiten zu kaufen. Das Geld für Zahnbürsten<br />

und das Wissen um die notwendige Pflege aber<br />

fehlt, und entsprechend viel gibt es für uns zu tun.<br />

Unsere Arbeit fing damit an, im Vorfeld Materiallisten zu<br />

erstellen und Firmen um Materialspenden zu bitten. Unser<br />

Ziel war es, von allen Verbrauchsmaterialien etwas mitzunehmen.<br />

Etwas Material wurde auch von der DWLF gestellt,<br />

aber es war unklar, was und wie viel es sein würde. Außerdem<br />

durfte ich noch ein paar Tage in der kieferchirurgischen<br />

Praxis Wagener (Oldenburg) hospitieren und konnte so<br />

mein chirurgisches Wissen wieder auffrischen. In den<br />

Einsatzorten gab es kein Röntgengerät und auch keinen<br />

Kieferchirurgen für Problemfälle.<br />

Im Juli war es dann endlich so weit. Voller Spannung ging<br />

es zum Berliner Flughafen, wo ich die letzten Teilnehmer<br />

unserer Vierergruppe, den Zahnarzt Michael Käser und die<br />

Dentalhygienikerin Christina Köthe kennenlernte. Über<br />

Moskau und Ulaanbaatar flogen insgesamt 10 Gruppen<br />

der DWLF nach Bayanhongor, die in unterschiedlichen<br />

Einsatzorten tätig wurden. Mit unserer Dolmetscherin Odno<br />

fuhren wir am nächsten Tag über zahlreiche Buckelpisten<br />

zu unseren ersten Einsatzort Erdenetsogt, der in einem<br />

weiten Flusstal lag. Die mongolische Weite hatte mich<br />

sofort in ihren Bann gezogen. Nach einer Woche Arbeit<br />

fuhren wir dann in unseren zweiten Einsatzort Bayanovoo.<br />

Man hatte extra für uns in jedem Ort vor dem Krankenhaus<br />

eine Jurte aufgebaut, in der wir schliefen und aßen. Der<br />

Empfang war äußerst herzlich, und wir fühlten uns sofort<br />

willkommen. Man bot uns Tee (er ist leicht gesalzen) und<br />

Leckereien aus Quark und Käse an. Natürlich fehlte auch<br />

Fotos: © Dr. C. Ritterhoff<br />

44 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


nicht der berühmte Airag (vergorene Stutenmilch). Im<br />

Anschluss zeigte man uns das leere Zimmer, das unsere<br />

Praxis werden sollte. Nun hieß es: Kisten auspacken,<br />

Stühle aufbauen und uns einrichten.<br />

Wir haben in der Woche von 9 Uhr bis ca. 18 Uhr mit einer<br />

Stunde Mittagspause gearbeitet. Der Andrang war so groß,<br />

dass wir nicht jeden Patienten durchsanieren konnten.<br />

Zuerst wurden möglichst viele Füllungen gelegt und im<br />

Anschluss noch tief zerstörte und schmerzende Zähne<br />

extrahiert. Da es kein Röntgengerät gibt, können praktisch<br />

auch keine Wurzelfüllungen gemacht werden. Am<br />

schlimmsten war der Zustand der Zähne bei den Kindern.<br />

Nicht selten waren die Hälfte der Milchzähne der 4-5 jährigen<br />

Kinder tief zerstört, so dass viele Milchzähne gezogen<br />

werden mussten. Viele junge Erwachsene zeigten beträchtliche<br />

Fehlstellungen durch frühzeitigen Milchzahnverlust.<br />

Mehrmals haben wir einen kompletten Lückenschluss mit<br />

oral stehendem Prämolaren gesehen. Besonders interessant<br />

ist das häufige Vorkommen einer distolingual liegenden<br />

dritten Wurzel der unteren Molaren.<br />

Natürlich muss man sich auf andere hygienische Zustände<br />

einstellen, und nicht immer läuft alles einwandfrei. In<br />

beiden Orten gab es kein fließend Wasser auch nicht im<br />

Krankenhaus, welches mehr einer Sanitätsstation gleicht.<br />

Am ersten Tag hatten wir keine funktionierenden Multifunktionsspritzen,<br />

und nach dem zweiten Tag fiel eine<br />

Stuhllampe und die dritte Absauganlage des Prophylaxestuhls<br />

irreparabel aus. Aber mit einer sehr guten Stirnlampe<br />

konnte man trotzdem effektiv arbeiten. Auch war die Leistung<br />

des Saugers sehr viel geringer, als wir es gewohnt<br />

sind. Es ist eben Improvisationstalent gefragt. Mal wird<br />

eine Arterienklemme als Nadelhalter verwendet oder die<br />

reine Skalpellklinge als Scherenersatz benutzt. Am Ende<br />

des Tages ist häufig auch nicht mehr die richtige Zange<br />

vorhanden und man extrahiert mit der nächstbesten<br />

Zange oder nur mit dem Hebel. Daher sollte man etwas<br />

Berufserfahrung mitbringen.<br />

Unsere Gruppe hat in zwei Wochen insgesamt 400 Patienten<br />

behandelt und dabei ca. 550 Extraktionen durchgeführt<br />

und ebenso viele Füllungen gelegt. Viele litten schon seit<br />

Jahren an Zahnschmerzen. Wir konnten jedem Patienten<br />

eine Zahnbürste und Zahnpasta schenken. Außerdem ist<br />

Frau Köthe als Dentalhygienikerin mehrmals am Tag zu<br />

den wartenden Patienten auf den Flur gegangen und hat<br />

dort im Sinne einer Gruppenprophylaxe Mundhygieneunterweisungen<br />

durchgeführt. Die Patienten zeigten ihre Dankbarkeit<br />

mit kleinen Gesten. So haben wir abends in der<br />

Jurte Besuch bekommen, und man brachte uns Butter und<br />

Käse oder ein anderes Mal auch Schokolade. Ebenso<br />

wurden wir einmal vom Bürgermeister eingeladen.<br />

Trotz der Arbeit kamen die besonderen Erlebnisse nicht<br />

zu kurz, denn wann kommt man schon nach Hause und<br />

hat eine ganze Herde Pferde vor der Jurte stehen. Einmal<br />

haben wir einem älteren Herrn eine Lesebrille geschenkt.<br />

Er nahm sie, setzte sie auf und fing an zu lesen. Als er uns<br />

wieder anschaute, hatte er Tränen in den Augen, denn seit<br />

Jahren konnte er nicht mehr lesen. Manchmal kann Hilfe<br />

so einfach sein.<br />

Das Krankenhaus hat extra für uns ein kleines Volleyballtunier<br />

organisiert, in dem wir gegen das ganze Krankenhauspersonal<br />

gespielt haben. Am Wochenende wurden<br />

diverse Ausflüge mit uns unternommen. Die Ärztin und<br />

das Krankenhauspersonal haben uns ihren buddhistischen<br />

Tempel gezeigt. Über holprige Pisten ging es zu einem<br />

Picknick an eine Heilquelle. Dort kreisten bei strahlend<br />

blauem Himmel über uns die Adler. Im Sturzflug versuchten<br />

sie, kleine Fleischstücke zu fangen, die ihnen unsere<br />

Begleitung zuwarf. An einem anderen Tag haben wir mit<br />

dem Krankenhauspersonal eine Nomadenfamilie besucht.<br />

Dort wurde speziell für uns gekocht, und wir durften Ziegen<br />

melken und auf Yaks reiten. Zusammen mit ihnen haben<br />

wir gesungen und Spiele gespielt.<br />

Es war ein unvergesslicher Aufenthalt mit vielen besonderen<br />

und eindrucksvollen Erlebnissen. Und trotz aller Sprachhindernisse<br />

haben wir dort echte Freunde gefunden, so dass<br />

uns der Abschied doch recht schwer fiel.<br />

Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung bei<br />

Ivoclar Vivadent, Kaniedenta, Komet und Multident. <br />

Ein solches Projekt kann ohne Spenden nicht<br />

leben. Wenn auch Sie spenden wollen, wenden<br />

Sie sich bitte an www.dwlf.org<br />

—<br />

Dr. Cornelia Ritterhoff und Christina Köthe, Oldenburg<br />

I N T E R E S S A N T E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

45


Fotos: © Dr. Hillers; © Dmitry Pichugin/Fotolia.com<br />

Zahnärztliche Entwicklungshilfe<br />

in Nepal<br />

OLDENBURGER <strong>ZAHNÄRZ</strong>TEEHEPAAR BERICHTET VON SEINEM<br />

HERBSTURLAUB DER ANDEREN ART MIT DWLF<br />

Drei Wochen einer abenteuerlichen Reise<br />

liegen hinter uns. Wir haben die Herbstferien<br />

genutzt und sind nach Nepal gereist. In einem<br />

kleinen Ort mit ca. 35.000 Einwohnern haben wir in<br />

einer Zahnstation den dortigen Zahnarzt unterstützt.<br />

Der Kontakt ist ermöglicht worden über DWLF (Dentist<br />

without limits), der Organisation von „Zahnärzte ohne<br />

Grenzen“.<br />

Nach dem 9-stündigen Flug und einer kurzen Eingewöhnung<br />

in Kathmandu (1300 m hoch) wurden wir von Ramesh<br />

Shrestha, dem Präsidenten des Lions-Club Nuwakot und<br />

Betreuer der Zahnstation in Trishuli abgeholt. 75 Kilometer<br />

ging die 5 stündige Fahrt mit dem Auto durch eine wunderschöne<br />

Hügellandschaft, vorbei an Reisterrassen und<br />

Bis zur Abreise gab es einiges zu tun. In Deutschland<br />

haben wir unsere Approbationsurkunden übersetzen und<br />

beglaubigen lassen, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten.<br />

Die Terminauswahl musste an die nepalesischen „Festival-<br />

Days“ des Dashain angepasst werden. Dieses Fest der<br />

Hindus entspricht unserem Weihnachtsfest und dauert<br />

10 Tage. Während dieser Zeit wird in den meisten Geschäften<br />

und Institutionen nicht gearbeitet. Zahnärztliches<br />

Füllungsmaterial, Handschuhe und Medikamente haben<br />

wir aus unserer eigenen Praxis mitgenommen. Für die Kinder<br />

hatten wir kleines Spielzeug zur Belohnung besorgt.<br />

Dem Kollegen vor Ort übergaben wir eine Stirnlampe, die<br />

er gut im Außeneinsatz in den Bergen und bei den häufig<br />

vorkommenden Stromausfällen nutzen konnte.<br />

46 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


auf Strassen, die mit unseren auf keinen Fall standhalten.<br />

Angekommen im subtropischen Klima Trishulis des auf<br />

500 Meter Höhe liegenden Ortes, begrüßte uns die<br />

gesamte Gastgeberfamilie sehr herzlich. Wir bezogen ein<br />

kleines Zimmer, das nicht weit von der Zahnstation entfernt<br />

lag. Versorgt wurden wir jeden Tag mit nepalischem<br />

Essen, Dhaal Bhat, einem Gericht bestehend aus Reis mit<br />

Linsen und zum Frühstück ein leckeres Omelett. Da wir die<br />

einzigen Ausländer weit und breit waren, wurden wir von<br />

vielen als Paradiesvögel und „german dentists“ bestaunt.<br />

Viele Patienten wünschten sich zum bevorstehenden Fest<br />

schöne weiße Zähne. Die Behandlungen waren kostenfrei,<br />

bei kleinen Prothesen oder sogar Brücken mussten die<br />

Einheimischen einen erheblichen Eigenanteil beisteuern.<br />

Auf dem Kühlschrank war ein kleiner Altar eingerichtet mit<br />

Ganesh, dem Elefantengott, die Räucherstäbchen, „incense“,<br />

räucherten vor sich hin. Die Patienten schienen sehr<br />

ausgeglichen und dankbar, die Angst vor dem Zahnarzt<br />

war nicht sehr ausgeprägt. Wahrscheinlich half bei der<br />

Entspannung der hinduistische oder buddhistische Glaube<br />

I N T E R E S S A N T E S<br />

Der Behandler vor Ort, ein „dental therapist“ mit Namen<br />

Aaruhn, empfing uns mit Straßenkleidung und Sonnenbrille,<br />

die er während der Behandlung immer lässig im<br />

Haar trug. Seine Mitarbeiterin Baghwati, eine ausgebildete<br />

Zahnarzthelferin, trug einen wunderschönen safran-gelben<br />

Sari. Aaruhn freute sich sehr über die Unterstützung. So<br />

konnte er sich während unserer Anwesenheit für andere<br />

Dinge Zeit nehmen. Er behandelte auch noch in einer<br />

weiteren Praxis. Insgesamt waren für 35.000 Einwohner<br />

nur 3 Zahnärzte zuständig. Die Therapie konzentrierte sich<br />

auf Extraktionen, Füllungen und Zahnreinigungen.<br />

Behandelt wurde unter kritischer Kontrolle weiterer<br />

Behandlungsbedürftiger. Familienmitglieder, Freunde und<br />

Bekannte schauten ganz selbstverständlich zu, manchmal<br />

waren es insgesamt 11 Personen. Mit kindlicher Neugier<br />

wurden aber auch die „weißen und weißhaarigen“ Behandler<br />

betrachtet…<br />

oder vielleicht doch der Duft von Räucherstäbchen?<br />

Nach Feierabend haben wir herrliche Spaziergänge im Tal<br />

des Trishuli-Flusses entlang der Reisterrassen unternommen.<br />

Die Natur ist einfach überwältigend. Ein Ausflug zum alten<br />

Königspalast in Nuwakot, der mit seinen typischen Pagodendächern<br />

über dem Tal thront, war am Samstag möglich.<br />

Wir haben sehr viele positive Eindrücke gesammelt. Die<br />

Zufriedenheit der Menschen war trotz der großen Armut<br />

beeindruckend! Vor allem bei den kleinen Patienten haben<br />

wir gestaunt! Es wurde selten geweint und mit einem<br />

Luftballon oder kleinem Geschenk in der Hand verließen<br />

sie lachend die Praxis.<br />

Nepal hat uns überrascht und begeistert. Dankbar und<br />

reich beschenkt durch die große Freundlichkeit der<br />

Menschen sind wir wieder nach Deutschland geflogen. <br />

—<br />

Dr. Susanne Burhop-Hillers und Dr. Gerd-U. Hillers, Oldenburg<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

47


Januar/Februar/März/April<br />

Einreichungs- und<br />

2014<br />

Zahlungstermine


Terminliches<br />

Persönliches<br />

BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />

12.03.2014<br />

Referent:<br />

Dr. Felix Blankenstein, Charité Berlin<br />

Thema: „Alltägliche Probleme<br />

bei der herausnehmbaren<br />

Teil- und Totalprothetik“<br />

Ort: Universität Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22 (Parkplatz Tilsiter<br />

Str. 1)<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almsstraße 1<br />

31134 Hildesheim<br />

Tel.: 05121 37676<br />

IM DEZEMBER WURDE DR. HANS-PETER<br />

(PICO) KROKER 70:<br />

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH NACHTRÄGLICH!<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

10. JAHRESTAGUNG DES<br />

LANDESVERBANDES NIEDERSACHSEN<br />

IM DGI E.V.<br />

22.03.2014<br />

Ort: Braunschweig<br />

Thema: „Neues und Bewährtes“<br />

Informationen:<br />

Becht Seminar- und<br />

Konferenzmanagement<br />

Weinstraße Süd 4<br />

67281 Kirchheim<br />

Tel.: 06359 308787<br />

Fax: 06359 308786<br />

E-Mail: info@becht-management.de<br />

Internet: www.becht-management.de<br />

In Meppen am 1. Dezember 1943 geboren, erhielt Kollege Kroker nach<br />

vollendetem Studium an der Uni Eppendorf und einen Tag nach seinem<br />

25. Geburtstag in Hamburg seine zahnärztliche Approbation und promovierte<br />

Ende Juli 1970 zum Doctor medicinae dentariae.<br />

Nach halbjähriger Vorbereitungszeit in seinem Geburtsort ließ er sich,<br />

wie sich das für einen gebürtigen Meppener gehört, zum 1. Januar 1971<br />

in Meppen nieder, wo er noch heute im 44. Zulassungsjahr zum Wohl<br />

seiner Patienten praktiziert.<br />

T E R M I N L I C H E S<br />

21. SCHLESWIG-HOLSTEINER<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TETAG<br />

29.03.2014<br />

Ort: Neumünster<br />

Thema: „Kontroversen in<br />

der Zahnmedizin – Wege zur<br />

Entscheidungsfindung“<br />

Informationen:<br />

KZV Schleswig-Holstein<br />

Frau Marina Ludwig<br />

Westring 498<br />

24106 Kiel<br />

Tel.: 0431 3897 128<br />

Fax: 0431 3897 100<br />

E-Mail: martina.ludwig@kzv-sh.de<br />

Internet: www.kzv-sh.de<br />

Dr. Krokers Engagement für die Kollegenschaft begann schon wenige<br />

Jahre nach seiner Niederlassung als Zahnersatz-Gutachter für die Primärkassen;<br />

ein Amt, das er bis 2010 wahrnahm. Bereits 1989 wurde er als<br />

Ersatzmitglied und 1997 als Vollmitglied in die Vertreterversammlung der<br />

KZVN gewählt.<br />

Im Bereich der Kammer reichte Kollege Krokers vielfältiges Engagement<br />

vom Vorstand der Kreisstelle Meppen (1974-1981 stellvertretender Vorsitzender,<br />

2002-2010 Vorsitzender), über Mitgliedschaft in der Kammerversammlung<br />

(1997-2005), aktive Tätigkeit in diversen Ausschüssen bis hin zur<br />

Bundesebene als Delegierter der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />

von 1997-2005.<br />

Dr. Kroker gratulieren wir nachträglich ganz herzlich und wünschen ihm<br />

noch viele Jahre in Gesundheit im Kreis seiner Familie und Patienten. <br />

—<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />

49


Persönliches<br />

Fotos: NZB-Archiv<br />

HERZLICHE GRATULATION –<br />

DR. HEINZ MÖHRKE ZUM 65STEN<br />

Am 2. Januar wurde Kollege Heinz Möhrke 65.<br />

Dazu gratulieren wir herzlich.<br />

AM 1. JANUAR FEIERTE KOLLEGE<br />

TIMMERMANN AUS CUXHAVEN<br />

SEINEN 60. GEBURTSTAG<br />

Nach seiner Approbation (1985) und anschließender<br />

Promotion (1986 in Hamburg) ließ sich Dr. Timmermann<br />

am 2.2.1987 in einer Einzelpraxis in Cuxhaven nieder,<br />

wo er seitdem praktiziert.<br />

Schon zwei Jahre später zog es ihn auch offiziell in die<br />

Standespolitik. Zunächst als Ersatzmitglied der Vertreterversammlung<br />

(VV) der KZVN. Seit 1993 ist er ständiges Mitglied<br />

der VV und war in den Jahren 1997 – 2000 Vorsitzender<br />

der VV.<br />

Auch auf Bundesebene ist Kollege Timmermann z.B. als<br />

Delegierter der VV der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />

(1994 – 2004) sowie als langjähriges Bundesvorstandsmitglied<br />

des FVDZ bekannt.<br />

Nicht unerwähnt bleiben soll seine Arbeit in diversen<br />

Ausschüssen der KZVN als da wären: Vertragsausschuss<br />

sowie Landesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen<br />

(jeweils 1997 – 2000), Berufungsausschuss (1998 – 2005),<br />

Satzungsausschuss (2001 – 2004 als stellvertretender<br />

Vorsitzender), HVM-Ausschuss sowie Finanz- und Verwaltungsausschuss<br />

(jeweils von 2001 – 2004).<br />

Last but not least war er sieben Jahre lang als Vorsitzender<br />

der Verwaltungsstelle Stade (1993 – 2000) und im Anschluss<br />

daran (2001 – 2004) als 1. Beisitzer für die Kollegenschaft<br />

engagiert.<br />

Heinz Möhrke wurde am 2. Januar 1949 in Lengerich<br />

geboren.<br />

Zahnheilkunde studierte er an der Medizinischen Hochschule<br />

Hannover (MHH), wo er auch 1984 promovierte.<br />

Seine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />

schloss er im Sommer 1989 ab. Noch im gleichen<br />

Jahr ließ sich Dr. Möhrke in Osnabrück nieder, wo<br />

er seitdem in einer Einzelpraxis als Fachzahnarzt für<br />

Kieferorthopädie praktiziert.<br />

Sein standespolitisches Engagement begann er 1993<br />

als 2. Beisitzer der Verwaltungsstelle Osnabrück. Dieses<br />

Amt bekleidete er bis Ende 1996 und erneut von 2001<br />

bis Ende des Jahres 2004.<br />

Seine Berufung – und das verwundert nicht – ist<br />

und bleibt die Kieferorthopädie. Dies stellt er nicht nur<br />

tagtäglich in der Praxis unter Beweis.<br />

Seine bis dato mehr als 18 Jahre umfassende und anerkannte<br />

Tätigkeit als KFO-Gutachter (1994 – 2004/2006<br />

– Ende dieser Legislatur in 2016) sprechen für sich. Auf<br />

dieses Know-how mochte auch der Vorstand der KZVN<br />

nicht verzichten und berief Dr. Möhrke 2005 zu seinem<br />

Referenten für Kieferorthopädie.<br />

Sein Hobby ist die Jagd, die er schon zu Studienzeiten<br />

erfolgreich mit Frettchen und Fangnetz auf dem<br />

MHH-Gelände zusammen mit weiteren engagierten<br />

Zahnmedizinern – und nicht selten zur Belustigung<br />

von „Zaungästen“ – praktizierte.<br />

Wir gratulieren herzlich und wünschen – im Beruf und<br />

Privaten – weiterhin Gesundheit und Erfolg. <br />

Wir gratulieren herzlich. <br />

—<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

—<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

50 P E R S Ö N L I C H E S | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Niederlassungshinweise<br />

AUSZUG AUS DER ZULASSUNGSVERORDNUNG<br />

FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />

niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />

§ 18<br />

(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />

Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />

und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />

die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />

beizufügen<br />

a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />

Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />

Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />

Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />

Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />

b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />

ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />

c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />

Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />

Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />

(2) Ferner sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf,<br />

2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />

niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />

war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />

Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />

einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />

4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />

unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />

Beschäftigungsverhältnisses,<br />

5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />

alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />

Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />

gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />

zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />

(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />

Abschriften beigefügt werden.<br />

(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />

2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />

werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />

glaubhaft zu machen.<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />

Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />

des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />

angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />

zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />

aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />

GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />

VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />

(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />

Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />

Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />

grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />

notwendig.<br />

Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />

den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />

bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

einzureichen.<br />

VERLEGUNGEN<br />

Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />

Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />

Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />

ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />

diesem Antrag stattgegeben hat.<br />

SITZUNGEN DES<br />

ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />

NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />

Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />

sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />

rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover, in<br />

Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

K Z V N<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

51


© diego cervo/iStockphoto.com<br />

Abgabe bis 14.02.2014<br />

Sitzungstermin 12.03.2014<br />

Abgabe bis 13.05.2014<br />

Sitzungstermin 11.06.2014<br />

Abgabe bis 22.08.2014<br />

Sitzungstermin 17.09.2014<br />

Abgabe bis 24.10.2014<br />

Sitzungstermin 19.11.2014<br />

HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />

FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />

In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />

Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4 % versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Peine:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />

38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />

E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />

8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0 %<br />

versorgt.<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5% versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />

Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />

26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />

Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1% versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2% versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

BITTE NICHT VERGESSEN:<br />

—<br />

Stand 16.12.2013<br />

Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne<br />

Beratung der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage<br />

oder Einleitung eines Vertragsgutachtens), und wer<br />

sich als Zahnarzt dem MDK zur Verfügung stellt, unterstützt<br />

die Kassen bei ihrem rechtswidrigen Verhalten!<br />

— NZB-Redaktion<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />

Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />

21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />

E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />

52 K Z V N | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Fortbildungsorganisation –<br />

Die Stabsstelle für Organisation und Service<br />

Seit 2007 bietet die KZVN Fortbildungen für<br />

die vertragszahnärztliche Praxis an. Das Angebot<br />

geht weit über die reinen Abrechnungsfortbildungen<br />

hinaus und beinhaltet z. B. Seminare zum Qualitätsmanagement,<br />

zur Personalführung, zum Patientenrechtegesetz<br />

und Notfallseminare.<br />

Damit eine Fortbildung aber perfekt und ohne Komplikationen<br />

abläuft, ist ein großer organisatorischer Aufwand im<br />

Hintergrund notwendig. Dazu gehört unter anderem die<br />

Planung der richtigen Fortbildungsthemen, die Betreuung<br />

der Referenten/Referentinnen, Anmeldungen, Rechnungslegung,<br />

das Catering, die Seminarvorbereitung und vieles<br />

mehr.<br />

Für diese wichtigen, organisatorischen Tätigkeiten im so<br />

genannten „Background“ der Fortbildungsveranstaltungen<br />

gibt es die Stabsstelle für Fortbildungsorganisation. In dieser<br />

Stabsstelle sind inzwischen 4 Mitarbeiterinnen tätig:<br />

Frau Salina Bögershausen, Frau Sylvia Johannsen und<br />

Frau Annette Schubert als Sachbearbeiterinnen und Frau<br />

Monika Popp als Leiterin der Stabsstelle (zusätzlich zu Ihrer<br />

Gruppenleitertätigkeit für den Bereich ZE).<br />

Außerdem gibt es z. Zt. 3 Seminarbegleiterinnen, die<br />

während des Seminars für die Verpflegung der Teilnehmer-/<br />

innen zuständig sind und als direkte Ansprechpartnerin<br />

für den Referenten/die Referentin zur Verfügung stehen.<br />

Dadurch können auch unvorhersehbare Zwischenfälle wie<br />

z.B. Ausfall der Technik sofort behoben werden, damit die<br />

Seminare reibungslos ablaufen.<br />

Alle Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Fortbildungsorganisation<br />

und die Seminarbegleiterinnen arbeiten Hand in Hand mit<br />

dem Servicegedanken: „Am Ende jeder Fortbildungsveranstaltung<br />

zählt für uns nur das Optimum – begeisterte Teilnehmer-/innen<br />

und zufriedene Referenten/Referentinnen.“<br />

Um unseren niedersächsischen Zahnärzten weiterhin einen<br />

optimalen Service und aktuelle Fortbildungen anbieten zu<br />

können, freuen wir uns immer über Anregungen und Vorschläge<br />

zu weiteren Themen/Fortbildungen.<br />

Sollten Sie Fragen zu unseren Fortbildungsveranstaltungen<br />

haben, wenden Sie sich bitte an die o.g. Mitarbeiterinnen.<br />

Sie erreichen die Stabsstelle für Fortbildungsorganisation<br />

unter der Telefonnummer 0511 8405 233. <br />

—<br />

Monika Popp<br />

Leiterin Fortbildungsorganisation der KZVN<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Die Mitarbeiterinnen der Fortbildungsorganisation:<br />

Annette Schubert, Monika Popp, Sylvia Johannsen,<br />

Salina Bögershausen (von links nach rechts).<br />

KZVN-Fortbildungen<br />

›<br />

1. Halbjahr<br />

2014<br />

für die vertragszahnärztliche Praxis<br />

Unter www.kzvn.de können Sie sich unter<br />

„Aktuelles“ das Fortbildungsprogramm für das<br />

1. Halbjahr 2014 als pdf-Datei herunterladen.<br />

Melden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig an.<br />

Direktlink zum Download des<br />

Fortbildungsprogramms.<br />

K Z V N<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

53


Kontinuität beim<br />

Landesschiedsamt<br />

Foto: Privat<br />

PROF. DR. WOLFGANG GREINER<br />

ERNEUT BESTELLT<br />

Professor Dr. Wolfgang Greiner hat sich<br />

erneut bereit erklärt, den Vorsitz des Landesschiedsamtes<br />

(LSA) auch für den Zeitraum 2014 bis<br />

2016 weiter zu übernehmen, so dass seine Ernennung<br />

im Einvernehmen zwischen KZVN und den Landesverbänden<br />

der Krankenkassen erfolgen konnte.<br />

Zur Erinnerung: Professor Greiner hatte dieses Amt<br />

erstmalig für das Jahr 2013 von seinem Vorgänger –<br />

Prof. Dr. Graf von der Schulenburg – übernommen,<br />

dessen Amtszeit Ende 2012 endete.<br />

Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsamts beträgt<br />

grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Schiedsamts<br />

führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind nicht an Weisungen<br />

gebunden.<br />

Das Schiedswesen<br />

Das Schiedswesen dient dem Zweck, Vertragsinhalte verbindlich<br />

festzusetzen, wenn darüber keine Einigung erzielt<br />

wurde (§ 89 SGB V). Die Verträge betreffen die Art und<br />

Weise, wie ärztliche, zahnärztliche und zahntechnische<br />

Versicherungsleistungen durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte<br />

und Zahntechniker erbracht werden sowie die Höhe<br />

der hierfür gezahlten Honorare. Die Verträge werden zwischen<br />

den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen bzw. dem Verband der Deutschen<br />

Zahntechniker-Innungen geschlossen. Diese Art der<br />

Zwangsschlichtung soll die Kontinuität der Versorgung der<br />

Versicherten sicherstellen.<br />

§13 der Verordnung über die Schiedsämter (Fach 1.3 der<br />

Vertragsmappe) konkretisiert den Fall möglicher Fälle:<br />

(1) Kommt ein Vertrag über die kassenärztliche (kassenzahnärztliche)<br />

Versorgung ganz oder teilweise nicht<br />

zustande, so beginnt das Schiedsamtsverfahren mit<br />

dem bei dem Schiedsamt von einer der Vertragsparteien<br />

gestellten Antrag, eine Einigung über den Inhalt<br />

eines Vertrages herbeizuführen. Stellt keine der<br />

Vertragsparteien einen Antrag nach Satz 1, so beginnt<br />

das Schiedsamtsverfahren mit dem bei dem Schiedsamt<br />

von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Wirkung für<br />

die Vertragsparteien gestellten Antrag.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Greiner.<br />

(2) Ist ein gekündigter Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />

nicht durch einen neuen Vertrag ersetzt, so beginnt<br />

das Schiedsamtsverfahren mit dem auf den Ablauf der<br />

Kündigungsfrist folgenden Tag. Die Vertragspartei, die<br />

die Kündigung ausgesprochen hat, hat das Schiedsamt<br />

schriftlich unter Darstellung des Sachverhalts zu benachrichtigen.<br />

Einigung ohne LSA<br />

Von 1994 bis 2004 gab es allein in Niedersachsen insgesamt<br />

46 LSA-Verfahren. Seitdem hat es keinen Beschluss<br />

des Landesschiedsamts mehr gegeben – ein Verdienst<br />

erfolgreicher Verhandlungsführung des amtierenden KZVN-<br />

Vorstandes, aber auch Resultat eines sachbezogeneren<br />

Umgangs zwischen den Vertragspartnern.<br />

Zuletzt angerufen werden musste das Landesschiedsamt<br />

allerdings im Jahr 2010. Damals konnte zunächst keine<br />

Einigung mit dem BKK-Landesverband über die Vergütung<br />

von KFO-Leistungen erzielt werden. Offenbar unter dem<br />

Eindruck der dezidierten Ausführungen der KZVN in ihrem<br />

Schiedsamtsantrag wurde noch in letzter Minute eine<br />

einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern<br />

erzielt.<br />

Für das Honorarjahr 2013 drohte die Anrufung des LSA,<br />

nachdem die Verhandlungen mit dem vdek über den sog.<br />

Reset lange Zeit keine Einigungsmöglichkeit erkennen<br />

ließen. Die nunmehr erreichten Absprachen zwischen<br />

KZVN und der vdek-Landesvertretung Niedersachsen zeigen,<br />

dass es sich alle Vertragspartner sorgfältig überlegen, ob<br />

sie statt einer partnerschaftlichen Einigung diesen Weg der<br />

Auseinandersetzung wählen.<br />

Denn eine win-win-Situation für alle Verhandlungspartner<br />

lässt sich am besten durch konstruktive Verhandlungen<br />

erzielen – selbst wenn die Entscheidungsfindung mühsam<br />

ist und längere Zeit in Anspruch nimmt. Gleichwohl<br />

54 K Z V N | N Z B | J A N U A R 2 0 14


leibt die Anrufung des Schiedsamts als letztes Mittel<br />

zur Durchsetzung berechtigter Interessen nach wie vor<br />

unverzichtbar. <br />

Sie fragen – wir antworten<br />

Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld,<br />

Fakultät für Gesundheitswissenschaften,<br />

Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement,<br />

Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld,<br />

Tel.: 0521 106 6989; Fax: 0521 106 156989<br />

E-Mail: wolfgang.greiner(at)uni-bielefeld.de<br />

(Hinweis: Die Vita wurde entnommen von:<br />

http://www.md-institute.com/cms/<br />

wolfgang-greiner-lebenslauf.html)<br />

PROF. DR. GREINER<br />

Jahrgang 1965, ist seit April 2005 Inhaber des Lehrstuhls für<br />

„Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an<br />

der Universität Bielefeld.<br />

Vor seiner Berufung war er an der Forschungsstelle für<br />

Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung,<br />

einer Gemeinschaftseinrichtung der Universität Hannover<br />

und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), als<br />

Forschungsleiter tätig.<br />

Seine Promotion 1998 behandelte Kosten-Nutzen-Analysen<br />

im Gesundheitswesen am Beispiel der Nieren- und Lebertransplantationen.<br />

In seiner Habilitation 2004 setzte er sich mit gesundheitsökonomischen<br />

Aspekten des Disease Managements auseinander.<br />

Er ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenartikel<br />

und Managing Editor der Zeitschrift „European Journal of<br />

Health Economics“. 1999 wurde er in das Board der<br />

EuroQol-Foundation in Rotterdam gewählt. Er gehört zudem<br />

den wissenschaftlichen Beiräten der Techniker Krankenkasse<br />

und der DAK an. Seit Januar 2010 ist er stellvertretender<br />

Aufsichtsratsvorsitzender des Medizinischen Zentrums für<br />

Gesundheit Bad Lippspringe GmbH.<br />

Von Mai 2007 bis März 2008 gehörte Prof. Greiner dem<br />

wissenschaftlichen Beirat für die Neugestaltung des Risikostrukturausgleiches<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

an. Seit Mitte 2010 ist er zudem ein Mitglied des Sachverständigenrats<br />

zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen<br />

beim Bundesgesundheitsministerium.<br />

Die wissenschaftlichen Schwerpunkte Prof. Greiners liegen<br />

im Bereich der Evaluation von Gesundheitsleistungen, der<br />

Lebensqualitätsforschung, des Health Technology Assessments,<br />

des Risikostrukturausgleichs sowie des Disease Managements.<br />

Er ist Gastdozent an den Hochschulen von Magdeburg,<br />

Bern, Berlin (Charité) und Lüneburg und Preisträger des<br />

österreichischen Preises für Gesundheitsökonomie, des<br />

Wissenschaftspreises der Universität Hannover sowie des<br />

Medvantis-Forschungspreises.<br />

KOMPETENT • ZEITNAH •<br />

VERLÄSSLICH • NIEDERSACHSENWEIT<br />

Die Servicehotlines<br />

der KZVN<br />

Rund um das Thema Online-Support<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-395 oder<br />

Fax 0511 59097063<br />

E-Mail: abrechnung@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Abrechnung<br />

Sprechzeiten<br />

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr<br />

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Telefon 0511 8405-390 oder<br />

Fax 0511 837267<br />

E-Mail: hotline-abrechnung@kzvn.de<br />

kch-service@kzvn.de<br />

kfo-service@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Finanzen<br />

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Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

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Telefon 0511 8405-400<br />

E-Mail: finanzen@kzvn.de<br />

Rund um das Thema Vertragsfragen<br />

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Montag bis Donnerstag:<br />

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr<br />

Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

Kontakt<br />

Telefon 0511 8405-206<br />

E-Mail: service@kzvn.de<br />

K Z V N<br />

J A N U A R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

55


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(KFO, allg. ZHK) in zentr.<br />

Lage (Kleinstadt) abzugeben, 240 m 2 ,<br />

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• Vortrag Dr. R. Möbius<br />

in Varel:<br />

Ein neuer Therapieansatz<br />

in der Parodontologie<br />

• Workshops:<br />

- der rechtliche Praxisalltag<br />

- kleine Laborarbeiten<br />

- Praxisgründung/-abgabe<br />

• Niedersächsischer<br />

Prophylaxetag 2014<br />

• Hygieneberatung vor Ort<br />

• Sammelbestellaktion<br />

Steri, RDG, DAC<br />

Nähere Infos unter<br />

http://www.zfn-online.de/<br />

index.php/pa.html<br />

Hilfe zum Helfen gesucht<br />

HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL UND SEINE<br />

PATIENTEN BRAUCHEN HILFE<br />

Das zahnmedizinische Team vom Zahnmobil Hannover<br />

http://www.zahnmobil-hannover.de) braucht Verstärkung durch<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte.<br />

Die Patienten des Zahnmobils suchen Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />

von Hannover, die bereit sind, die Behandlungen wie Totalprothesen,<br />

Kronen und Brückenarbeiten, die nicht im Zahnmobil erbracht werden<br />

können, zu übernehmen.<br />

Als Ersatzteillager wird eine gebrauchte Einheit SIRON C8 gegen<br />

Spenden-Bescheinigung gesucht!<br />

Helfen Sie mit helfen!<br />

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter:<br />

Mobil: 0170 8145673<br />

Festnetz: 0511 451031<br />

E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />

werner@mannherz.com<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />

Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />

zahnärztlichen Kollegenschaft<br />

verwenden Sie bitte immer das für<br />

Sie vorbereitete Auftragsformular.<br />

Das erleichtert Ihnen und uns die<br />

Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />

an die angegebene Nummer faxen.<br />

Ihre Zuschriften auf<br />

Chiffre-Anzeigen<br />

richten Sie bitte an:<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt<br />

(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />

Chiffre-Nr.---------------------------------<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

56 K L E I N A N Z E I G E N | N Z B | J A N U A R 2 0 14


Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />

Auch online möglich:<br />

www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen/NZB<br />

oder Fax: 0511 8405-262<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />

c/o KZVN<br />

Barbara Podgorski<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />

Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />

Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />

Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />

Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />

im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />

Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />

damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />

Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />

noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />

hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />

für den Bankeinzug erforderlich.<br />

Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />

17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />

Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />

Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />

NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />

Folgende Kleinanzeige bitte<br />

nur einmal<br />

in den nächsten Ausgaben<br />

veröffentlichen unter der Rubrik:<br />

Verkauf<br />

Ankauf<br />

Stellenmarkt<br />

Verschiedenes<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

Gläubiger-ID DE93ZZZ00000166202<br />

Mandatsreferenz ANZEIGEN NZB<br />

Preis je angefangene<br />

Zeile 5,20 EUR<br />

(Mindestgröße vier Zeilen,<br />

davon die 1. Zeile fett)<br />

BITTE IN<br />

BLOCKSCHRIFT<br />

20,80 €<br />

26,00 €<br />

31,20 €<br />

36,40 €<br />

41,60 €<br />

46,80 €<br />

52,00 €<br />

57,20 €<br />

62,40 €<br />

67,60 €<br />

SEPA – Basislastschrift:<br />

Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut<br />

an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem<br />

Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

IBAN<br />

DE<br />

Zeilengebühr<br />

Die Anzeige soll unter Chiffre<br />

erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />

Die Anzeige soll auch im Internet<br />

erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />

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Datum, Ort und Unterschrift<br />

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