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Frohe Festtage!

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DEZEMBER 2013<br />

N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />

ZAHNÄRZ TEBLATT<br />

4<br />

Humanität und<br />

Wettbewerb<br />

<strong>Frohe</strong> <strong>Festtage</strong>!<br />

10<br />

Vertreterversammlung der<br />

Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen<br />

20<br />

Zahnerhalt versus<br />

Implantate in der Praxis<br />

41<br />

Achimer Zahnarzt<br />

bohrt im Regenwald<br />

von Ecuador


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Made in Germany Gewinner des<br />

„Medizin Innovations Award“<br />

der Sensus Academy<br />

„Eine der besten Oberflächen!”<br />

(Studie der Universität Köln, 2010)<br />

„Kein Mikro-Spalt!”<br />

(Zipprich-Studie der Universität<br />

Frankfurt, 2012)<br />

Gewinner des Preises<br />

Regio Effekt 2010<br />

Kill your Dogmas<br />

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Fotos: © Heiko Preller; © kaktus2536/Fotolia.com<br />

Zum Jahreswechsel<br />

E D I T O R I A L<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

in wenigen Tagen geht das Jahr 2013 zu Ende. Eine gute<br />

Gelegenheit, dem Alltagsstress zu entfliehen, um neue Kraft<br />

zu schöpfen. Beim Rückblick auf das abgelaufene Jahr sind<br />

vier Themen für die Kollegenschaft von besonderer Bedeutung<br />

gewesen:<br />

Die neuen ergänzten Hygienerichtlinien haben in den<br />

Praxen für viel Unruhe gesorgt, weil Viele sich unter einer<br />

Praxisbegehung zu wenig Konkretes vorstellen können,<br />

denn bisher wurden keine „Big Points“, die für Jeden gelten,<br />

ausreichend veröffentlicht. Fortbildungen zu diesem<br />

Thema mit Vortragsveranstaltungen sind zwar sehr umfassend,<br />

hinterlassen aber trotzdem noch viele Unsicherheiten<br />

bei den Teilnehmern. Der Vorstand der KZVN wird sich<br />

um die Beseitigung dieser Defizite im kommenden Jahr<br />

verstärkt kümmern.<br />

Die Vorgaben im Bereich der Leistungshonorierung durch<br />

das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz mussten verhandelt<br />

werden, um möglichst rasch die Gesamtvergütungen<br />

anpassen zu können. Erstmalig konnte die Gesamtvergütung<br />

nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch<br />

schon für das Folgejahr 2014 abgeschlossen werden, so<br />

dass wir die neuen Punktwerte zeitnah zum Jahresanfang<br />

für größtmögliche Planungsmöglichkeiten für alle Leistung<br />

abrechnenden Praxen innerhalb der KZVN veröffentlichen<br />

können.<br />

Am 22. September wurde ein neuer Bundestag gewählt.<br />

Für Viele mit einem Überraschungsergebnis und zum<br />

Zeitpunkt dieses Grußworts immer noch ohne eine neue<br />

Regierung im Amt. Die Zahnärzte spielen im Koalitionsvertrag<br />

überwiegend zwischen den Zeilen eine Rolle. Das ist<br />

sicherlich kein sanftes Ruhekissen, denn eine Legislaturperiode<br />

ist lang und voller nicht vorhersehbarer Ereignisse,<br />

die im Sozialsystem schnell zu politischen Aktivitäten führen<br />

können.<br />

Die Alters- und Behindertenzahnmedizin (AuB) wird 2014<br />

eine ganz wichtige Rolle spielen. Zurzeit werden die<br />

Rahmenbedingungen festgelegt und neue Gebührenpositionen<br />

geschaffen. Ehrenamtlich lässt sich dieses nicht<br />

unproblematische Aufgabengebiet in Zukunft nicht mehr<br />

stemmen, das haben Politiker inzwischen auch erkannt.<br />

Der Vorstand der KZVN wünscht Ihnen und Ihren Familien<br />

ruhige Feiertage und ein gesundes Neues Jahr 2014!<br />

Dr. Jobst-W. Carl Dr. Thomas Nels Christian Neubarth<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

1


I M P R E S S U M<br />

NIEDERSÄCHSISCHES ZAHNÄRZTEBLATT – 48. Jahrgang<br />

Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />

amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />

HERAUSGEBER<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-0, Internet: www.kzvn.de<br />

REDAKTIONSBÜRO<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405-207; Fax: 0511 8405-262;<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

REDAKTION<br />

Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr)<br />

Breite Straße 2 B, 31028 Gronau<br />

Tel.: 05182 921719; Fax: 05182 921792<br />

E-Mail: riefenstahl@kzvn.de<br />

Dr. Michael Loewener (loe)<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 05130 953035; Fax: 05130 953036<br />

E-Mail: dr.loewener@yahoo.de<br />

STÄNDIGE MITARBEITERIN DER REDAKTION<br />

Elke Steenblock-Dralle (st-dr)<br />

c/o KZVN, Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

E-Mail: info@kzvn.de<br />

GESAMTHERSTELLUNG<br />

MARCO MarketingCommunication OHG<br />

Steinbruchstraße 8c, 30629 Hannover<br />

Tel.: 0511 95478-0; Fax: 0511 95478 -78<br />

Internet: www.marco-werbung.de<br />

VERTRIEB<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover, Tel.: 0511 8405-0<br />

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schaffrath concept GmbH,<br />

Monschauer Str. 1, 40549 Düsseldorf, Internet: www.schaffrath-concept.de<br />

Anzeigenverkauf:<br />

Heinz Neumann, Tel.: 0211 569731-39, Fax: 0211 569731-38,<br />

E-Mail: anzeigen-nzb@schaffrath-concept.de<br />

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Nicole Trost, Tel.: 0211 569731-22, Fax: 0211 569731-10<br />

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Zahnärztliche Kleinanzeigen:<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover<br />

Barbara Podgorski, Tel.: 0511 8405-135<br />

E-Mail: nzb-kleinanzeigen@kzvn.de<br />

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

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Viola Soltysiak, Tel.: 0511 8405-268<br />

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Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />

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Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung<br />

verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der<br />

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Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

39,60 EUR, Einzelheft 3,30 EUR, inklusive Versandkosten. ISSN 1863-3145<br />

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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp,<br />

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30519 Hannover<br />

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TELEFON<br />

0511 8405-207<br />

Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Heft 02/14: 13. Januar 2014<br />

Heft 03/14: 10. Februar 2014<br />

Heft 04/14: 13. März 2014<br />

4<br />

Dieser sog. QR-Code führt nach<br />

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mit Internetanschluss direkt auf die<br />

Homepage des NZB:<br />

https://www.kzvn.de/nzb<br />

2 I M P R E S S U M | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


10<br />

10 14<br />

I N H A LT<br />

E D I T O R I A L<br />

EDITORIAL<br />

1 Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas Nels,<br />

Christian Neubarth: Zum Jahreswechsel<br />

POLITISCHES<br />

4 Humanität und Wettbewerb<br />

Historische Akzente und aktuelle<br />

Probleme in der Medizin<br />

10 Vertreterversammlung der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Niedersachsen<br />

14 Vertreterversammlung der<br />

Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung in Frankfurt<br />

17 Bundesversammlung der<br />

Bundeszahnärztekammer<br />

am 8./9.11.2013<br />

FACHLICHES<br />

20 Zahnerhalt versus Implantate<br />

in der Praxis<br />

29 Personal – Praxisdünger oder<br />

Sand im Getriebe?<br />

Am Anfang steht die<br />

Stellenausschreibung –<br />

aussagekräftig und juristisch<br />

korrekt<br />

32 Fortbildung gut ausgebucht<br />

12. Papenburger Symposium mit über<br />

150 Teilnehmern/Praktischer Nahtkurs<br />

besonders beliebt<br />

34 Ladiesdentaltalk in Oldenburg –<br />

die Zweite<br />

36 Überlegungen zum Jahreswechsel<br />

Unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />

39 Rechtstipp: Weihnachtsgeld als<br />

freiwillige Leistung<br />

40 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

- Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht<br />

- Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />

INTERESSANTES<br />

41 Achimer Zahnarzt bohrt im<br />

Regenwald von Ecuador<br />

Dr. Siegbert Kiese repariert<br />

unentgeltlich Zähne der armen<br />

Bevölkerung in Ecuador<br />

20<br />

TERMINLICHES<br />

43 Termine<br />

PERSÖNLICHES<br />

44 Dr. Henning Otte wurde 65<br />

45 30 Jahre Praxistreue<br />

KZVN<br />

46 Gesamtvergütung und<br />

Honorarverteilung<br />

Die zwei Seiten der Medaille<br />

„Vergütung zahnärztlicher Leistungen”<br />

48 Neuzulassungen<br />

50 Niederlassungshinweise<br />

52 Beschlüsse anlässlich der ordentlichen<br />

Sitzung der Vertreterversammlung der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Niedersachsen am 22.11.2013<br />

KLEINANZEIGEN<br />

60 Kleinanzeigen<br />

32<br />

P E R S Ö N L I C H E S T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />

20<br />

34<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

K Z V N<br />

© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: NZB-Archiv; © Sergey Nivens/Fotolia.com; © Dr. A. Biggel, Dr. St. Mörchen-Trinkle; © Dr. Kiese; © KZBV/Darchinger; © A. Siemer/H.-G. Rieke; ©ldt<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | I N H A L T<br />

3


Humanität und Wettbewerb<br />

HISTORISCHE AKZENTE UND AKTUELLE PROBLEME IN DER MEDIZIN<br />

Fotos: © Sergey Nivens/Fotolia.com<br />

Außerhalb der Medizin gilt das Junktim von<br />

Effektivität und Wettbewerb – nicht nur bei<br />

konservativen Wirtschaftstheoretikern – längst als ausgemacht.<br />

Aber – und diese Frage brennt vielen Ärzten unter<br />

den Nägeln – trifft das auch in der Medizin zu, wo es um<br />

Gesundheit und Krankheit, Leben und Tod geht, also um<br />

die Primärgüter menschlicher Existenz? Gibt es da nicht<br />

eine Art „Sicherheitszone“, ein Tabu? Darf man Kranke und<br />

Schwache Spielbälle der Marktgesetze werden lassen?<br />

Stellt man die Frage so hart und deutlich, wird sie wohl<br />

jeder Arzt und jede Ärztin verneinen.<br />

Andererseits nimmt die Frustration im beruflichen Alltag zu.<br />

Man fühlt sich zunehmend als Opfer verunglückter Reformen<br />

und staatlicher Bevormundung. In dieser Situation erscheint<br />

marktwirtschaftliches Denken durchaus als Hoffnungsanker<br />

– wobei allerdings Widersprüche nicht ausbleiben: Viele<br />

Vertreter der Heilberufe fürchten gleichzeitig die Kälte des<br />

„Wettbewerbs“, der selten näher definiert wird und dessen<br />

Grenzen unklar bleiben. Die Political Correctness verstärkt<br />

noch den verschleiernden Umgang mit dem Begriff, vor allem<br />

wenn vor Mikrofonen und Fernsehkameras Positionen<br />

formuliert werden sollen.<br />

Die Verunsicherung der Ärzte und Kranken hängt aber<br />

auch mit jahrelanger Verwöhnung zusammen. Man hat<br />

allzu lange verdrängt, dass eine finanziell rundherum<br />

abgesicherte und gleichzeitig optimale Behandlung aller<br />

kranken Menschen, wie sie vor allem den Westdeutschen<br />

zur Gewohnheit geworden war, historisch gesehen ein<br />

völlig singuläres, zeitlich scharf abgrenzbares Phänomen<br />

darstellte, dessen erste, noch sehr zarte, mit der heutigen<br />

Situation kaum vergleichbare Fundamente durch die<br />

Bismarckschen Sozialgesetze geschaffen wurden.<br />

Zuvor hatte in der Medizin jahrhundertelang ein mehr oder<br />

weniger hartes Marktsystem geherrscht. Mit einer solch<br />

profanen, dem Mammon verschriebenen Profession, die<br />

sich, wie es schien, durch Tricks, Propaganda und schöne<br />

Worte ihre Kunden fing, wollten die besseren Kreise und<br />

Intellektuellen seit Petrarca, der ein Exponent frühhumanistischer<br />

Ärztekritik war, lange Zeit nichts zu tun haben.<br />

Noch die Mutter des Grafen Louis de Jaucourt, der im<br />

18. Jahrhundert in Leiden Medizin studiert hatte und<br />

Verfasser einiger Artikel der Enzyklopädie Diderots war,<br />

sagte deshalb zur Verteidigung ihres Sohnes, der Arzt<br />

wurde, was ihr peinlich war: „Medizinprofessor sein ist<br />

vielleicht lächerlich, aber es ist keine Sünde.“ Es schien den<br />

Sprösslingen des Adels und der höheren Staatsbeamten<br />

schändlich, im wettbewerbsbestimmten Alltag der Ärzte<br />

mitzufeilschen.<br />

Nun hatte der ärztliche Stand in Deutschland seit dem aufklärerischen<br />

18. Jahrhundert, vor allem aber dank Virchow<br />

und der naturwissenschaftlich-medizinischen Revolution im<br />

19. Jahrhundert stark an Ansehen und Prestige gewonnen.<br />

Viele fanden es gut, dass die Medizin, die weltweit eine<br />

wissenschaftliche Spitzenstellung eingenommen hatte,<br />

dem niederen Konkurrenzkampf endlich entzogen wurde.<br />

Empört hatten viele Ärzte auf die Gewerbeordnung von<br />

1869 reagiert, die ihnen zwar Niederlassungsfreiheit und<br />

freie Hand, was die Höhe des Honorars betraf, garantierte,<br />

doch die Medizin zum Gewerbe degradierte und die Ärzte<br />

damit den Kurpfuschern gleichstellte.<br />

Dennoch war die Entwöhnung des medizinischen Systems<br />

von allem, was nach Wettbewerb klang, ungeachtet der<br />

versprochenen Sicherheit und Gerechtigkeit nicht einfach.<br />

Manche Mediziner sahen hinter der neuen Anbindung an<br />

4 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


staatliche Kassen die Gefahr der Gängelung, der Abhängigkeit,<br />

der faktischen Verbeamtung, der „Sozialdemokratisierung“,<br />

wie man behauptete. Der im Jahr 1900 gegründete<br />

Hartmannbund (damals „Verband der Ärzte Deutschlands“)<br />

vertrat, zusammen mit dem Ärztevereinsbund, bald die Interessen<br />

der großen Mehrheit der Ärzteschaft. Man hoffte<br />

dort, die Nachteile der staatlichen Bevormundung (die<br />

gleich zu einem Run auf die limitierten Kassenarztzulassungen<br />

führte) kompensieren zu können. Das Ziel waren<br />

allerdings keineswegs die erneute Unabhängigkeit vom<br />

Staat oder der Status quo ante, sondern die Mitbestimmung.<br />

Da alle Kassenärzte für eine bestimmte Leistung<br />

dasselbe erhalten sollten (dies wurde mühsam seit etwa<br />

1890 ausgehandelt), hoffte die Mehrheit bald auf sanfte<br />

Marktregulierungen, wobei Aspekte wie kurze Wege oder<br />

Wartezeiten eine entscheidende Rolle spielen sollten.<br />

Selbstzahler, sogenannte Privatpatienten, blieben dennoch<br />

begehrt. Die später entwickelte „gestaffelte Gebührenordnung“<br />

schuf die gewünschten Spielräume.<br />

Zunächst bleibt aber festzustellen: Jahrtausendelang unterlagen<br />

ärztliche Behandlungen – sehen wir einmal von<br />

Kriegs- bzw. Seuchenzeiten und vom Sonderstatus der<br />

Leibärzte hochgestellter Persönlichkeiten ab – praktisch<br />

ausnahmslos den Gesetzen des freien Wettbewerbs. Nur<br />

die Hospize und Armenhäuser, in denen häufig, ja fast<br />

regelmäßig auch Ärzte wirkten (in der Regel visitierten sie<br />

diese Institutionen von außen), sahen jahrhundertelang für<br />

ihre bedürftigen Bewohner persönlich kostenlose Behandlungen<br />

vor, wobei wohlhabendere Spitalbewohner bzw.<br />

Pfründner dieses Privileg sich nicht selten teuer erkauft<br />

hatten. Aus der Sicht der meisten Patienten könnte man<br />

sagen: Medizin hatte eigentlich fast immer etwas mit<br />

Marktgesetzen zu tun – mit Ausnahme, wie es scheint, der<br />

letzten 120 Jahre!<br />

Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die Idee<br />

des „Wettbewerbs in der Medizin“ nicht auch Bismarcks<br />

Reformen überlebt hätte. Im Zuge der stürmischen wissenschaftlichen<br />

Entwicklung kam das Wort von der „Medizin-<br />

Industrie“ auf, in der der Patient nur noch als Objekt von<br />

Forschungsinteressen und eines unpersönlichen Medizinbetriebes<br />

erschien. Neben dem wirtschaftlichen Wettbewerb<br />

um den Patienten zwischen niedergelassenem Arzt<br />

und Krankenhaus gab es den noch prestigeträchtigeren<br />

zwischen Universitätskliniken, Akademien und letztlich<br />

Nationen um wissenschaftlichen Ruhm.<br />

Eine wirkliche Reduktion des Wettbewerbs fand im Grunde<br />

erst in den Sechziger- bis Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts<br />

statt, als die Kassen – wie fast die ganze Gesellschaft<br />

– aus dem vermeintlich Vollen schöpften. 100 Jahre nach<br />

Bismarcks Gesetzen, in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts,<br />

erschraken deshalb viele Ärztinnen und Ärzte in<br />

der Tat, als gehäuft Wörter wie Konkurrenz, Evaluierung,<br />

Fortbildung, Vergleiche, Leitlinie, Strukturreform, Effektivität<br />

usw. fielen. Selbst die Facharztprüfung stieß um 1980 zunächst<br />

auf Protest und Empörung. Was nach Wettbewerb<br />

klang, wurde bestenfalls für das Studium und die wissenschaftlich-medizinische<br />

Forschung akzeptiert, nicht aber<br />

für den ärztlichen Alltag (in der Praxis wie im Krankenhaus).<br />

Man befürchtete, gegeneinander ausgespielt zu werden.<br />

Etwas hilflos verwies man sogar auf alte Ethik-Codices, wo<br />

seit Hippokrates gerne die kollegiale Solidarität, d. h. der<br />

Anti-Wettbewerb, beschworen wurde, obgleich im Alltag<br />

der Frühen Neuzeit, wie erwähnt, pure Marktgesetze<br />

geherrscht hatten.<br />

Die Widersprüche in der Argumentation waren allerdings<br />

deutlich. Nicht selten beklagten sich andererseits z. B. niedergelassene<br />

Ärzte über die bevormundende Regulierung<br />

durch Kassen oder Kassenärztliche Vereinigungen. „Mehr<br />

Wettbewerb“ – gegen diese Kassen – klang nun wieder<br />

verführerisch. Man verstand hierunter allerdings nicht die<br />

Forderung nach Evaluierung, sondern nach einer Abrechnungspraxis,<br />

wie sie üblichen Marktverhältnissen entsprach.<br />

Wer 100 Patienten am Tag behandelte – stand dem nicht<br />

doppelt so viel zu wie dem Kollegen, der sich nur um 50<br />

kümmerte? Zum guten Arzt kommen, so die simple These,<br />

mehr Patienten, zum schlechten weniger, der erste verdient<br />

deshalb zu Recht mehr, der zweite weniger. Das<br />

war die Vorstellung vom ärztlichen Idealwettbewerb, der<br />

zugleich für Gerechtigkeit sorgen sollte, unter der man<br />

Bezahlung nach Leistung verstand. Dass die Kassen alle<br />

Kosten für die allein vom Arzt bestimmten Untersuchungsgänge<br />

übernahmen, deren Notwendigkeit nicht zu beweisen,<br />

ja nicht einmal zu begründen war, erschien selbstverständlich.<br />

Dass der „Wettbewerb“, den man so schnell einforderte, <br />

GREGOR.FÜRST.STEINIG<br />

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D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

5


JAHRTAUSENDELANG UNTERLAGEN ÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN –<br />

SEHEN WIR EINMAL VON KRIEGS- BZW. SEUCHENZEITEN UND VOM<br />

SONDERSTATUS DER LEIBÄRZTE HOCHGESTELLTER PERSÖNLICHKEITEN AB –<br />

PRAKTISCH AUSNAHMSLOS DEN GESETZEN DES FREIEN WETTBEWERBS.<br />

auch etwas mit Reklame, Mundpropaganda, Neid, Verleumdung<br />

und Lobbyismus zu tun haben könnte, ahnte<br />

man offensichtlich noch nicht. In den Sechziger- und<br />

Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts hatte es auch bei<br />

den Kassenärzten erstaunliche Einkommenssprünge nach<br />

oben gegeben. Dass sie nun ausblieben, dass der<br />

Wundertopf, der jahrzehntelang gesprudelt hatte, versiegte,<br />

irritierte, mehr noch aber die zunehmende Verrechtlichung<br />

und Bürokratisierung des Gesundheitssystems, in dem<br />

immer mehr Nicht-Ärzte den Ton angaben. Insofern fand<br />

man auch in der Öffentlichkeit großes Verständnis.<br />

Unter dem Damokles-Schwert der neuen Ökonomisierung<br />

ist heute vor allem unter den Krankenhäusern ein harter<br />

Wettbewerb entstanden. Ein „Wettbewerb“, den die einen<br />

verdammen, die andern aber – darunter auffallend viele<br />

Politiker und Parteienvertreter – als der Weisheit letzten<br />

Schluss verkaufen. Der Begriff wird mehr und mehr zum<br />

Zauberwort! Universitätskliniken und große städtische<br />

Häuser – mit unzähligen Arbeitsverträgen des öffentlichen<br />

Dienstes – konkurrieren längst mit Privatketten, die dank<br />

einer betriebswirtschaftlich optimierten Mischung von<br />

Neugründungen und Übernahmen Gewinne erzielen. Sie<br />

sind rein wirtschaftlich schwerfälligeren staatlichen bzw.<br />

kommunalen Institutionen als Konkurrenzunternehmen<br />

(bis hin zur Werbung und Herausstellung gewisser Äußerlichkeiten,<br />

die in einer Wellness-Gesellschaft gut ankommen)<br />

haushoch überlegen.<br />

Die Details und Nachteile sind bekannt. Aber auch eine<br />

gewisse Bewunderung bleibt nicht aus. Nicht nur viele<br />

Wirtschaftsfachleute und Freiberufler fragen: Liegt hier<br />

nicht die Lösung vor aller Augen? Selbst Gutmenschen<br />

sind begeistert, und nicht zuletzt passen sich immer mehr<br />

Ärzte dem neuen Trend an. In ihrer Berufsordnung hieß es<br />

noch 1997: „Dem Arzt ist jegliche Werbung für sich und<br />

andere Ärzte untersagt.“ Dagegen lautete bereits 2002<br />

eine bemerkenswerte Rostocker Revision: „Dem Arzt sind<br />

sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet.“<br />

Das wurde sofort extensiv gedeutet. Ein Blick in Zeitungen<br />

und Homepages zeigt, dass die Schranken gefallen sind.<br />

Ärztliche und zahnärztliche Angeberei, früher eher die<br />

Gewohnheit des Scharlatans auf dem Marktplatz – man ist<br />

wieder daran gewöhnt! Und das Schlimmste ist: Will man<br />

da mithalten, muss man als Arzt und Klinik-Unternehmer<br />

zunehmend selbst klotzen, angeben, übertreiben – vielleicht<br />

gegen den eigenen Willen. Noch vor fünfzehn Jahren hätte<br />

man das neue schrille Marketing nicht für möglich gehalten.<br />

Der Wirtschaftsfachjargon, den wir aus den Krankenhäusern<br />

bereits zur Genüge kennen, hat sich in den Gesundheitsdebatten<br />

der Politik inzwischen fest etabliert und die<br />

Stärkung „wettbewerblicher Elemente“ spielt eine zentrale<br />

Rolle. Die Frage ist nur das „Wie“. Der Optimismus und<br />

auch die Versprechen sind bekannt: „Wir möchten eine<br />

höhere medizinische Qualität und bessere Versorgung<br />

von Patientinnen und Patienten bei gleichzeitig geringeren<br />

Kosten“, so lautet das durchaus parteiübergreifende Credo.<br />

Über den Satz und seinen utopischen Charakter könnte<br />

man lange nachdenken.<br />

Auch die Öffentlichkeit hat Stellung bezogen: In einem Aufsatz<br />

über das werbeorientierte Marketing der Ärzte wurden,<br />

was den ärztlichen Wettbewerb – der Niedergelassenen<br />

untereinander wie der Krankenhäuser – angeht, zwei<br />

Charaktere, zwei Fraktionen ausgemacht: die warnende<br />

Gegenposition der Bedenkenträger: angeblich rückwärtsgewandt,<br />

bewahrend, moralisierend, der Gesinnungsethik<br />

verdächtig, wert-, nicht wirtschaftskonservativ, ärztlich (was<br />

in diesem Kontext eher negativ gesehen wird), humanistisch,<br />

europäisch, fast romantisch. Die Pro-Gruppe dagegen:<br />

progressiv-initiativ, mutig, kreativ, flexibel, unternehmerisch,<br />

von Verantwortungsethik geprägt.<br />

Ob der Wettbewerb hier die erwünschte Allround- Lösung<br />

bringt, wird bei solcher Sympathieverteilung gar nicht mehr<br />

hinterfragt. Dabei können wir schon bei dem Mathematiker<br />

Kurt Goedel, Einsteins Freund, aber auch dem Soziologen<br />

6 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Niklas Luhmann eines lernen: Einfache, klare Wege (schon<br />

gar nicht bei geringeren Kosten) gibt es schon deshalb nicht,<br />

weil komplexe Systeme keine unanfechtbaren Lösungen<br />

zulassen und Prognosen stets Unsicherheitsfaktoren, ja<br />

spielerische Elemente enthalten, besonders – und das ist<br />

das Paradoxe! – unter Wettbewerbsbedingungen. Dieser<br />

Unsicherheitsfaktor, was sichere Steuerung, Prognostik und<br />

Transparenz angeht, wird von Planern und Consultants<br />

kaum erwähnt – verständlicherweise!<br />

Und da ist ein Punkt, der besonders beunruhigt. Bei allem<br />

Verständnis für die Notwendigkeit von Reformen – der primäre<br />

Anstoß für die Gesundheitsreform war zunächst nicht<br />

die Sorge um das Wohl der Kranken, sondern die Frage,<br />

wie man im Gesundheitssystem Geld einsparen kann.<br />

Dieser Umstand (ein durchaus legitimes und notwendiges<br />

Anliegen!) wird inzwischen derart mit sozialen und politischen<br />

Argumenten überfrachtet, dass die Primärintention<br />

leicht in Vergessenheit gerät. In Wirklichkeit werden, ohne<br />

dass es ausgesprochen wird, kühl alte utilitaristische<br />

Gedanken aufgenommen. Ziel ist es, möglichst vielen<br />

Bürgern (wie es vor etwa 200 Jahren die englischen Philosophen<br />

Jeremy Bentham und John Stuart Mill gefordert<br />

hatten) Glück und Gesundheit zu organisieren, während<br />

eine gewisse Minderheit von Alten, Schwerkranken und<br />

schlecht Versicherten das Nachsehen hat. Sparmaßnahmen<br />

im Personalbereich der Krankenhäuser finden überall<br />

Beifall, bei den Johannitern wie den Maltesern, bei den<br />

Ordenskrankenhäusern wie bei den kommunalen und<br />

staatlichen Großklinika. Das ethisch gebotene Sparen ist<br />

jedoch vielerorts bereits in ein ethisch verwerfliches Sparen<br />

übergegangen. Der Übergang ist nicht leicht zu erkennen,<br />

genauso wenig wie der Zeitpunkt, wo die kommerzielle<br />

Sicht ärztlicher Tätigkeit dem ärztlichen Selbstverständnis<br />

zuwiderläuft. Einige Ökonomen scheinen da ethisch<br />

ziemlich unsensibel zu sein. Kein Wunder, wenn auch sie<br />

danach bezahlt werden, ob schwarze Zahlen geschrieben<br />

werden, d. h. nach dem rein numerisch-ökonomischen<br />

Resultat, und sie die Binnensicht des Problems bestenfalls<br />

in der Theorie erlernt haben. Von den involvierten Ärzten<br />

müsste man hier klare, laute und kritische Proteste erwarten.<br />

Glücklich können Ärzte mit der Wettbewerbsökonomie auf<br />

die Dauer offensichtlich nicht werden. Umfragen unter<br />

amerikanischen Ärzten ergaben eindeutig, dass ökonomische<br />

Anreize wie etwa Kopfpauschalen im Akkord mit<br />

einer geringen Arbeitszufriedenheit verbunden sind. Es<br />

macht keinen Spaß und nagt nachhaltig am eigenen Ego,<br />

wenn man Patienten halb gesund nach Hause schicken muss,<br />

nur damit die Wirtschaftlichkeit der Therapie erhalten <br />

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7


Foto: © IGZ<br />

<br />

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt.<br />

bleibt. Nach Auskunft des Villinger Instituts für Ärztegesundheit<br />

sind deutsche Mediziner häufiger übergewichtig,<br />

sie rauchen mehr, sterben häufiger am Herzinfarkt und<br />

sind stärker selbstmordgefährdet als in allen anderen<br />

westlichen Ländern. Das gehört auch in den Zusammenhang<br />

der Diskussion um den Wettbewerb. Die Abstimmung<br />

mit den Füßen ist übrigens in vollem Gange: Zehntausende<br />

in Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte arbeiten<br />

inzwischen im Ausland.<br />

Wer an der aktuellen Entwicklung gewisse Zweifel, ja ethische<br />

Bedenken dagegen hat, wird gerne durch folgende<br />

Argumentation beruhigt: Ziel aller Reformen ist folgender<br />

Idealzustand: Der Patient wird und soll als Kunde im<br />

künftigen Wettbewerbsgeschäft autonom und souverän<br />

selbst entscheiden! Da kann man (auf den ersten Blick)<br />

doch nichts dagegen haben! Auf den zweiten Blick freilich<br />

fröstelt man, haben wir doch einen hilflosen, älteren,<br />

multimorbiden, vielleicht moribunden Patienten vor Augen,<br />

der, wenn er nicht schon resigniert hat, verzweifelt nach<br />

Hilfe, Zuspruch, Tröstung und Heilung lechzt und mit der<br />

Einladung zum Wettbewerb wenig anfangen kann. Auch<br />

bildungsfernere Schichten dürften hier betroffen sein und<br />

fraglich bleibt, ob selbst der interessierte, durch Patienteninformation<br />

gebildete Patient wirklich ein Partner auf<br />

Augenhöhe für den Arzt sein kann. Mehr Wettbewerb –<br />

keine Frage, wage ich am Ende dennoch zu sagen. Aber<br />

mit klaren, unbürokratischen Kontrollmechanismen. Patienten<br />

sind nun einmal keine Kunden, Ärzte keine Anbieter,<br />

und Gesundheit ist alles andere als eine bloße Ware. Wir<br />

haben in Westdeutschland in den Sechziger- und Siebzigerjahren<br />

den realistischen Umgang mit Gesundheit und<br />

Krankheit verloren. Vor Bismarck war ganz das Gegenteil<br />

zu vermelden. Die Folge war, dass in der Gesundheitserziehung<br />

– in der Frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert –<br />

beim noch Gesunden die Prophylaxe, die Sorge um den<br />

Verlust der Gesundheit, eine herausragende Rolle spielte.<br />

Die Ferne des Arztes führte zu mehr Eigenverantwortung.<br />

Es gab eine regelrechte Ars Vivendi, eine Kunst der gesunden<br />

Lebensführung, die in der Schule, auf der Kanzel und<br />

in Sportvereinen vermittelt wurde. Man fühlte sich für den<br />

Zustand von Körper und Seele logischerweise weitaus<br />

mehr selbst verantwortlich als heute.<br />

Genau an diesem Punkt könnte man lernen, über einen<br />

neuen gesundheitspädagogischen Ansatz nachzudenken.<br />

Ein Schuss Markt – von der Verwöhnung weg zur alltäglichen,<br />

individuellen Prophylaxe – würde zweifellos die<br />

Gesundheit im besten Sinn des Wortes stärken. Man<br />

würde dann nicht ganz so unvorbereitet in den komplexen<br />

Wettbewerb der Zukunft gehen und ein längeres,<br />

gesünderes Leben gewinnen. Kein wirtschaftliches Modell<br />

könnte Gleiches bieten.<br />

Ich fasse zusammen: „Wettbewerb“ in der Ausbildung,<br />

in der Forschung – natürlich! Ebenso ist ein Wettbewerb<br />

willkommen, dem Missstände und Schlendrian zum Opfer<br />

fallen. Ein Wettbewerb, der allerdings bestimmte Gruppen<br />

von Kranken und Ärzten, ohne dass sie etwas dafür<br />

können, benachteiligt und gefährdet, bleibt inakzeptabel.<br />

Was als Fortschritt verkauft wird, könnte sonst leicht einen<br />

Rückschritt ins 19. Jahrhundert bedeuten. <br />

—<br />

Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt<br />

Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin<br />

an der Universitätsklinik Köln<br />

Quelle: „IGZ Die Alternative", Ausgabe 2/2013, Hrg. von<br />

der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in<br />

Deutschland e.V. (IGZ), www.i-g-z.de<br />

„WETTBEWERB“ IN DER AUSBILDUNG, IN DER FORSCHUNG – NATÜRLICH!<br />

EBENSO IST EIN WETTBEWERB WILLKOMMEN, DEM MISSSTÄNDE UND<br />

SCHLENDRIAN ZUM OPFER FALLEN. EIN WETTBEWERB ALLERDINGS,<br />

DER BESTIMMTE GRUPPEN VON KRANKEN UND ÄRZTEN, OHNE DASS<br />

SIE ETWAS DAFÜR KÖNNTEN, BENACHTEILIGT UND GEFÄHRDET, BLEIBT<br />

INAKZEPTABEL.<br />

8 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


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ein erfolgreiches Jahr 2014!<br />

Lutz Müller<br />

Niels Müller


Fotos: NZB-Archiv<br />

Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen<br />

ÄNDERUNG DER WAHLORDNUNG EINSTIMMIG BESCHLOSSEN<br />

AUSUFERNDE BÜROKRATIE IN DER KRITIK<br />

APPROBATIONSORDNUNG: „BERUFSFERTIGER“ ZAHNARZT GEFORDERT<br />

Zur Herbst-Vertreterversammlung (VV) der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN) waren 49 von insgesamt 50 Delegierten<br />

angereist. Als Vorsitzender der VV und Versammlungsleiter<br />

ließ es sich Dr. Joachim Wömpner nicht nehmen, zunächst<br />

der frisch gewählten Vorsitzenden des FVDZ-Niedersachsen,<br />

Annette Apel, zu ihrer Wahl zu gratulieren.<br />

Auf dem Programm dieser VV standen zunächst die<br />

Berichte des Vorstandes und der ständigen Ausschüsse<br />

der KZVN, sowie die Verabschiedung diverser Beschlüsse,<br />

die Sie auf S. 52 im Wortlaut nachlesen können.<br />

Im Weiteren galt es, Änderungen der Satzung zu diskutieren.<br />

Die Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung<br />

2012 nebst der Entlastung des Vorstandes,<br />

sowie die Feststellung des Haushaltsplanes für das<br />

Rechnungsjahr 2014 bildeten den Abschluss der VV.<br />

Die Diskussionen fanden durchweg in sachlicher und<br />

konstruktiver Atmosphäre statt und mündeten nahezu<br />

vollständig in einstimmig gefassten Beschlüssen.<br />

Wahlordnung geändert<br />

Kosten verringert<br />

„Windhundrennen“ abgeschafft.<br />

Die von beiden in der VV vertretenen Gruppierungen<br />

(Zahnärzte für Niedersachsen – ZFN, Freier Verband<br />

Deutscher Zahnärzte – FVDZ) einstimmig beschlossenen<br />

Änderungen der Wahlordnung bedeuten in erster Linie<br />

eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung und zugleich<br />

eine Kostenersparnis für die KZVN. Eine grundsätzliche<br />

Zustimmung für die Änderungsvorschläge wurde seitens<br />

der FVDZ-Opposition schon frühzeitig durch Dr. Ulrich Keck<br />

und Dr. Julius Beischer signalisiert. Neben einigen redaktionellen<br />

Änderungen wurde beschlossen, dass es zukünftig<br />

statt einzelner Wahlausschüsse für jeden Wahlbezirk nur<br />

noch einen zentralen Wahlausschuss und somit einen<br />

Wahlleiter geben wird. Zugleich wurde ein Ärgernis beseitigt,<br />

das in der Vergangenheit oftmals zu abenteuerlichen<br />

„Windhundrennen“ vor der Tür des Wahlleiters geführt<br />

hatte, um den begehrten ersten Listenplatz zugewiesen zu<br />

bekommen. Zukünftig wird das Los über die Nummerierung<br />

der Liste entscheiden.<br />

Obere Reihe v.l.n.r.: Dr. Helmut Peters (stellv. Vorsitzender der VV),<br />

Dr. Joachim Wömpner (Vorsitzender der VV), Dr. Henning Otte (stellv.<br />

Vorsitzender der VV, Hans-Kraft Rodenhausen (Justitiar der KZVN).<br />

Berichte der Vorstandsmitglieder<br />

In seinem Bericht ging der Vorsitzende des Vorstandes der<br />

KZVN, Dr. Jobst-W. Carl, auf das Ergebnis der Bundestagswahl<br />

und die sich daraus ergebende Konstellation ein. Sein<br />

Bedauern über das Abschneiden der Freien Demokraten<br />

war unüberhörbar. Dass die Partei fehlen werde, merke<br />

man schon jetzt anlässlich der Koalitionsverhandlungen,<br />

bedauerte Carl. Und man könne voraussagen, dass die<br />

negativen Einflüsse auf die Gesundheitsberufe nicht nachlassen<br />

würden, zumal die Bürgerversicherung noch lange<br />

10 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Dr. Jobst.-W. Carl, Vorsitzender des Vorstandes der KZVN.<br />

nicht außer Sicht sei. Carl verwies auf die Analyse der AG<br />

KZVen (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen)<br />

zur Bürgerversicherung.<br />

Black-Box vom Gewerbeaufsichtsamt<br />

Vor dem Hintergrund der „Praxisbegehungen“ durch niedersächsische<br />

Ämter habe man kürzlich ein Gespräch mit der<br />

Sozialministerin geführt. Carl verglich den Forderungskatalog<br />

der Gewerbeaufsichtsämter mit einer „Black-Box“, über<br />

deren Inhalt die Kollegenschaft nicht informiert sei. „Die<br />

Hygieneforderungen tragen bereits absurde Züge“, stellte<br />

Carl unter Beifall der Delegierten fest. Dass dieser Themenkreis<br />

den niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen<br />

unter den Nägeln brennt, wurde in der Diskussion deutlich.<br />

Carl ging ferner auf die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KZBV) ein und berichtete<br />

über die Diskussion um den Haushalt, in deren Verlauf auch<br />

D.M.D. Henner Bunke als Mitglied des Haushaltsausschusses<br />

der KZBV die Einführung eines Controllings gefordert hatte.<br />

Schließlich habe sich dort doch eine Beitragserhöhung<br />

ergeben. Bei aller Kritik über die Kosten dürfe man jedoch<br />

nicht aus dem Auge verlieren, dass die KZBV auch als<br />

Dienstleister für die Zahnärzteschaft fungiere, beispielsweise<br />

im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben oder<br />

durch die Aufgabenstellung des neu geschaffenen Datenkoordinationsausschuss.<br />

Für den KZVN-Haushalt kündigte der Vorsitzende die Einstellung<br />

eines größeren Betrages für ein KZV-Kern-System<br />

(KKS) an. Die EDV der KZVN stamme aus der Zeit vor dem<br />

Jahr 2000 und sei sukzessive weiterentwickelt worden.<br />

Zukunftsfähig sei sie aufgrund zahlreicher Veränderungen<br />

auf Dauer nicht mehr. Deshalb untersuche die AG KZVen,<br />

ob sie eine gemeinsame Plattform für die Stammdatenverwaltung<br />

und das Leistungsabrechnungssystem schaffen<br />

könne. Derzeit seien die Fachabteilungen mit der Analyse<br />

und Prozessbeschreibungen als Grundlage für eine Entscheidung<br />

beschäftigt. Eine endgültige Entscheidung über<br />

die eventuelle Einführung des KKS werde allerdings erst<br />

Mitte nächsten Jahres fallen.<br />

Am Thema Alters- und Behindertenzahnmedizin (AuB)<br />

komme man nicht vorbei, und „Ehe uns das Thema aus<br />

den Fingern gleitet, sollte man selbst die Arbeit aufnehmen“,<br />

riet Dr. Carl. Eine Arbeitsgruppe um den Kollegen Dr. Wilhelm<br />

Bomfleur habe sich mit dem Thema beschäftigt und ein<br />

komplettes Konzept als Hilfestellung für die Kolleginnen<br />

und Kollegen fertig entwickelt. Der KZVN-Vorstand habe<br />

der Zahnärztekammer bereits signalisiert, dass man das<br />

Konzept in einen von der Kammerversammlung der ZKN<br />

beschlossenen gemeinsamen Ausschuss einbringen<br />

werde. Eine adäquate Finanzierung der Leistungen habe<br />

er gegenüber der Sozialministerin bereits angesprochen.<br />

Scheck für das „Zahnmobil“ in Hannover<br />

Der KZVN-Vorstand hatte beschlossen, dem hannoverschen<br />

Projekt „Zahnmobil“ – eine Initiative des Ehepaars Mannherz<br />

– eine Spende der KZVN über 3.000 Euro aus dem<br />

Disziplinarausschuss zukommen zu lassen. Dr. Carl verband<br />

die Spende mit der Bitte an die Kollegenschaft einschließlich<br />

der Ruheständler, sich als ehrenamtliche Behandler an<br />

dem Projekt zu beteiligen.<br />

Vertragsgeschehen:<br />

Viele Zahlen und komplexe Auswirkungen<br />

Es gehört zum Kerngeschäft des stellvertretenden KZVN-<br />

Vorsitzenden Dr. Thomas Nels, sich mit Zahlen und Strategien<br />

rund um das Vertragsgeschehen zu beschäftigen,<br />

die ihren Niederschlag letztlich in der Honorarsituation der<br />

Kollegenschaft finden.<br />

Nach einer kurzen Bewertung der politischen Situation in<br />

Berlin bescheinigte er der FDP, dass sie sich schlecht verkauft<br />

habe, nachdem ihr beispielsweise die Abschaffung<br />

der Kassengebühr zu verdanken sei. Das Versorgungstrukturgesetz<br />

habe zwar kein Ende der Budgetierung gebracht,<br />

aber immerhin stünden nun neben der Grundlohnsumme<br />

weitere Parameter nebeneinander, so beispielsweise die<br />

Morbidität. Dass die kommende Koalition nicht unbedingt<br />

Gutes erwarten lässt, machte er an aktuellen Überlegungen<br />

fest, nach denen Kommunen zukünftig medizinische<br />

Versorgungszentren errichten können sollen. <br />

Dr. Thomas Nels, stellvertretender Vorsitzender der KZVN.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

11


Bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen sei ihm<br />

ein langfristiger Effekt wichtig gewesen, sagte Nels und erläuterte<br />

die komplexen Zusammenhänge verständlich –<br />

nicht zuletzt unter Hinweis auf die verbesserte Honorarsituation<br />

der niedersächsischen Zahnärzte, die den Vergleich<br />

mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen brauchten.<br />

Nels stellte zur näheren Erläuterung anhand von Tabellen<br />

Modellrechnungen hinsichtlich der Wechselwirkungen<br />

zwischen Punktwert, Punktmenge und Vergütungs-Restquotierung<br />

an. Ebenso machte er die Auswirkungen auf<br />

die einzelne Praxis und auf verschiedene Praxisformen<br />

deutlich. Dass Dr. Nels das gruppenübergreifende Vertrauen<br />

und die Anerkennung der VV genießt, wurde einmal<br />

mehr durch die anerkennenden Worte aus der Opposition<br />

und insbesondere durch Dr. Keck deutlich.<br />

Gutachterwesen<br />

Nels machte anhand von gerichtlichen Entscheidungen<br />

deutlich, dass man seitens der KZVN bei der Betrachtung<br />

der Rechtslage durchaus auf realistischem Boden stehe.<br />

Die Darstellung der Krankenkassen, dass die KZVN eine<br />

falsche Rechtsauffassung vertrete, sei belegbar falsch.<br />

Die Behandlung von Versicherten werde durch einzelne<br />

Kassen bewusst hinausgezögert und somit würden die<br />

Streitigkeiten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.<br />

Nels bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen<br />

Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne der KZVN handelten.<br />

Christian Neubarth, Mitglied im Vorstand der KZVN.<br />

Zulassungswesen<br />

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />

im Gesundheitswesen<br />

Disziplinarausschuss<br />

Mit diesen Kernthemen befasste sich Christian Neubarth<br />

als Mitglied im Vorstand der KZVN in seinem Bericht. Mit<br />

nunmehr 5.874 zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />

davon 668 im Angestelltenverhältnis habe es in Niedersachsen<br />

eine minimale Zunahme zum Vorjahr gegeben.<br />

Derzeit gebe es 2.834 Einzelpraxen, 1.078 Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(BAG), 52 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(üBAG) und ein medizinisches Versorgungszentrum<br />

bei insgesamt 3.990 Praxisstandorten.<br />

Dr. Jürgen Hadenfeldt.<br />

Dr. Julius Beischer.<br />

Neubarth berichtete aus der Stelle zur Bekämpfung von<br />

Fehlverhalten im Gesundheitswesen und kam zu dem<br />

Ergebnis, dass von den 20 Vorgängen im Jahr 2012 bereits<br />

18 abgeschlossen seien bei einer vorläufigen Schadenssumme<br />

von 67.000 Euro.<br />

Der Disziplinarausschuss hatte sich im Jahr 2012 mit insgesamt<br />

sechs Fällen zu beschäftigen. Dabei ging es beispielsweise<br />

um Falschabrechnung und die Nichteinreichung von<br />

Unterlagen. Wie in den Jahren zuvor, ließ es Neubarth<br />

nicht an Lob für den Ausschuss unter dem Vorsitz von<br />

Dr. Karlheinz Dreiocker, dem ehemaligen Präsidenten am<br />

Verwaltungsgericht Hannover, fehlen.<br />

Sachorientierte Aussprache<br />

In der anschließenden Aussprache wurden die unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse von Einzel-, Gemeinschafts-, Land- und<br />

Stadtpraxen diskutiert, bei denen sich begrenzte Honorarverteilungen<br />

unter der Beziehung zwischen einer Punktwerterhöhung<br />

und der Punktmenge unterschiedlich auswirken.<br />

In Ostfriesland habe man ein großes Nachfolgerproblem,<br />

das es zu berücksichtigen gelte, so Dr. Keck, der ebenso<br />

wie Dr. Tilli Hanßen die Stärkung der Einzelpraxis forderte.<br />

Mit großer Mehrheit wurde auf Antrag von D.M.D. Henner<br />

Bunke eine 2,2%ige Punktwerterhöhung für 2014<br />

beschlossen. Bei Abwägung aller Gruppeninteressen sei<br />

das ein angemessener Kompromissvorschlag, so Bunke.<br />

Die Zusammenführung einiger nahezu identischer Anträge<br />

aus beiden Gruppen verkürzte das Abstimmungsprocedere.<br />

Nur scheinbar identisch: „berufsfähig“ und „berufsfertig“<br />

Diskussionen gab es insbesondere zum Antrag Nr. 3., in<br />

dem die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der<br />

Bundeszahnärztekammer sowie die Vereinigung der Hochschullehrer<br />

für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgefordert<br />

werden, „alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen,<br />

dass in der geplanten Novelle der Approbationsordnung<br />

im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />

Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine<br />

Formulierung benutzt wird, aus der eindeutig hervorgeht,<br />

dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />

sondern auch berufsfertig ist“.<br />

12 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Thomas Koch.<br />

Dr. Ulrich Keck.<br />

Hygiene sei, zumal der Hygienestandard in zahnärztlichen<br />

Praxen vergleichsweise beispielhaft sei. Allerdings wolle man<br />

Klarheit. So wurde berichtet, dass es ein Gesundheitsamt<br />

gebe, das keinen Thermodesinfektor gefordert habe,<br />

während das Gewerbeaufsichtsamt in demselben Zuständigkeitsbereich<br />

diesen fordere. Das sei ein Ausdruck von<br />

Willkür, dem man sich ausgesetzt sehe, war zu hören.<br />

Mit dem Konzept, das man mit PD Dr. Kullmann erarbeitet<br />

habe und durchführe, sei man auf dem richtigen Weg,<br />

warf Kammerpräsident Dr. Sereny ein. Den Begriff „Willkür“<br />

sah er als überzogen an. Dr. Keck, der das Wirken und den<br />

Sachverstand von Dr. Kullmann lobte, mutmaßte zugleich<br />

unter Beifall, dass man am Widerstand und einer Grenzziehung<br />

nicht vorbeikommen werde, „wenn die Schraube<br />

immer weiter angezogen wird“.<br />

Den Abschluss der Vertreterversammlung bildete die<br />

Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung<br />

2012 sowie die Entlastung des Vorstandes für das<br />

Rechnungsjahr 2012. Nach der Erörterung von Einzelfragen<br />

erfolgte die einstimmige Entlastung.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

D.M.D. Henner Bunke.<br />

Dr. Michael Sereny.<br />

Hinter diesem Antrag, der sich mit scheinbar identischen<br />

Begrifflichkeiten befasst, steht die Befürchtung der Antragsteller,<br />

dass Kammern, Hochschulen und Fortbildungsinstitute<br />

den approbierten Zahnarzt zum eigenen Vorteil erst<br />

durch zusätzliche und kostenträchtige Weiterbildungskurse,<br />

Ausbildungspraxen usw. zum „berufsfertigen“ Zahnarzt<br />

erklären wollen. Der niedersächsische Kammerpräsident<br />

Dr. Michael Sereny, selbst Delegierter der VV, mochte diese<br />

Gefahr nicht sehen; obwohl er der Intention zustimmen<br />

könne, werde nach seiner Meinung lediglich ein verbaler<br />

„Popanz“ aufgebaut. Der Antrag wurde dennoch bei drei<br />

Enthaltungen einstimmig angenommen<br />

„Verordnungswahn“ und überzogene Hygienevorschriften<br />

Die Anträge Nr. 4 und Nr. 5 standen ebenso im Zentrum<br />

der Diskussionen. In ihnen fordert die VV ein „Ende der<br />

permanent ansteigenden Verordnungen zu Lasten der<br />

Zahnarztpraxis und der damit verbundenen teilweise<br />

willkürlichen Kontrollen durch die aufsichtsführenden<br />

Behörden“. Ferner fordert die VV die Vorstände von KZV<br />

und ZKN auf, „sich klar und deutlich gegen völlig überzogene,<br />

wissenschaftlich zweifelhafte und von Lobbyarbeit der<br />

Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien zu positionieren“.<br />

Hierzu seien Gespräche mit den Landesministerien und<br />

Behörden zu führen.<br />

Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.<br />

Zur Begründung dieser Anträge wurde angeführt, dass inzwischen<br />

ein erhebliches Maß an Unruhe in der Kollegenschaft<br />

herrsche. Betont wurde, dass man keinesfalls gegen<br />

Im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2014 ist eine<br />

Erhöhung des vierteljährlichen Festbeitrages von 120 auf<br />

130 Euro vorgesehen. Diese sei nicht zuletzt aufgrund der<br />

Forderungen der KZBV für dort erhöhte Kosten (z. B. Gemeinsamer<br />

Bundesauschuss) notwendig geworden. Hinzu<br />

kommt ein variabler Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von<br />

0,95% auf die zur Abrechnung eingereichten Leistungen.<br />

Der Haushaltsplan 2014 wurde bei drei Gegenstimmen<br />

und zwei Enthaltungen von der VV angenommen.<br />

Nach einer ebenso lebendig wie sachlich geführten<br />

Diskussion bedankte sich der KZVN-Vorsitzende bei den<br />

Delegierten und fügte die wohl eher skeptisch gemeinten<br />

Worte hinzu: „Wir sind alle gespannt, welche Ergebnisse<br />

die Koalitionsverhandlungen bringen werden…gegebenenfalls<br />

noch einige Überraschungen“. — loe<br />

Dr. phil. Michael Hinz, Leiter<br />

der Verwaltung der KZVN.<br />

Dres. Nels, Peters, Keck,<br />

Wömpner.<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

13


Vertreterversammlung der<br />

Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung in Frankfurt<br />

DR. WOLFGANG ESSER NEUER VORSTANDSVORSITZENDER DER KZBV<br />

FORTBESTAND DES BFB GEFORDERT<br />

EINIGKEIT IN DER BESCHLUSSLAGE<br />

Fotos: NZB-Archiv; KZBV/Darchinger<br />

Seit nunmehr vier Jahren in Folge finden in<br />

Frankfurt im Rahmen des Deutschen<br />

Zahnärztetages sowohl die Vertreterversammlung (VV)<br />

der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV),<br />

als auch die Bundesversammlung (BV) der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) statt.<br />

Am 6. und 7.11.2013 tagte die VV der KZBV, deren 60 Mitglieder<br />

in der Regel zweimal jährlich zusammenkommen.<br />

Für die 59 teilnehmenden Vertreter dieser VV stand<br />

neben einer gesundheitspolitischen Positionierung und<br />

notwendigen Satzungsänderungen die Neuwahl des<br />

Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV im Vordergrund.<br />

Die Wahl war notwendig geworden, nachdem der<br />

bisherige Vorsitzende, Dr. Jürgen Fedderwitz, bereits zu<br />

Beginn der sechsjährigen Amtszeit angekündigt hatte,<br />

den Vorsitz zur Mitte abzugeben.<br />

Fedderwitz sprach zunächst die Entwicklungen um den<br />

möglicherweise vor seiner Auflösung stehenden Bundesverband<br />

der Freien Berufe (BFB) an. Die VV der KZBV<br />

begrüßte zwar in einem Antrag eine Strukturerneuerung<br />

des BFB, forderte jedoch nach dem 60jährigen Bestehen<br />

dessen Fortbestand. Auf großes Unverständnis stieß der<br />

kürzlich vollzogene Austritt der Ärzteschaft und entsprechende<br />

Überlegungen anderer freiberuflicher Verbände.<br />

Dass nur ein starker und geschlossen agierender Bundesverband<br />

die Interessen der Freien Berufe gegenüber der<br />

Politik auf nationaler und europäischer Ebene und gegenüber<br />

der Öffentlichkeit erfolgreich und umfassend wahrnehmen<br />

könne, war Konsens. Und die Geschlossenheit in<br />

dieser Frage zwischen der KZBV und der BZÄK war durchgehend<br />

erkennbar.<br />

Im Rahmen der Berichterstattung des Vorstandes wurden<br />

zunächst die Wünsche und Forderungen an die zukünftige<br />

Koalition formuliert. So wurden die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe<br />

Gesundheit und Pflege einstimmig aufgefordert,<br />

ein tragfähiges gesundheitspolitisches Programm<br />

für die nächsten vier Jahre für unser Land aufzustellen und<br />

dabei ihre „Verantwortung für den Erhalt unseres erfolgreichen<br />

Gesundheitssystems und insbesondere der zahnmedizinischen<br />

Versorgung der Patienten wahrzunehmen“. Um<br />

auch zukünftig eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische<br />

Versorgung gewährleisten zu können, müsse das<br />

etablierte Zwei-Säulen-System aus PKV und GKV im Sinne<br />

einer reformierten Dualität maßvoll weiterentwickelt werden.<br />

Eine Grundlage dafür sei die Agenda Mundgesundheit.<br />

Zum Thema „Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen“<br />

machte die VV der KZBV zunächst deutlich, dass<br />

man jegliche Form von korruptivem Verhalten im Gesundheitswesen<br />

strikt ablehne. Nach den Berufsordnungen der<br />

(Landes-)Zahnärztekammern, so lautete ein Antrag, sei<br />

es Zahnärzten verboten, Vorteile anzunehmen oder zu<br />

14 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Vorstand der KZBV, v.l.n.r. Dr. Günther E. Buchholz, Dr. Wolfgang<br />

Eßer (neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV) und Dr. Jürgen<br />

Fedderwitz.<br />

gewähren. Verstöße gegen dieses Verbot würden durch<br />

die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

konsequent geahndet. Besonderer strafrechtlicher<br />

Gesetzgebung für die Heilberufe bedürfe es insofern nicht.<br />

Die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von<br />

Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, das<br />

sogenannte AuB-Konzept, war Anlass für die Aufforderung<br />

an den Gesetzgeber, Rahmenbedingungen für ein zahnärztliches<br />

Präventionsmanagement zur Verbesserung der<br />

zahnmedizinischen Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen<br />

Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftigen<br />

und Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dieser<br />

zentrale Baustein einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />

solle vom Gesetzgeber aufgegriffen und eine<br />

Anspruchsgrundlage für diesen Personenkreis im Sozialgesetzbuch<br />

V verankert werden (§ 22a SGB V), lautete die<br />

Forderung der Vertreterversammlung.<br />

Auf die Frage zum Stand der AuB-Verhandlungen erhielt<br />

der KZVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Jobst-W. Carl von<br />

Dr. Eßer den Hinweis, dass Vereinbarungen bereits bis ins<br />

Detail ausgearbeitet worden seien. Insgesamt sehe er als<br />

Vorsitzender des Bewertungsausschusses gute Einigungschancen.<br />

Notfalls werde man allerdings den erweiterten<br />

Bewertungsausschuss oder das Schiedsamt bemühen<br />

müssen, ergänzte Eßer.<br />

Neue Approbationsordnung gefordert<br />

Im Interesse der Qualitätsförderung in der Lehre in der<br />

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und einer hochwertigen<br />

zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung wurde der<br />

Verordnungsgeber von der VV aufgefordert, die Approbationsordnung<br />

für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 zu novellieren.<br />

Der von der verfassten Zahnärzteschaft endgültig konsentierte<br />

Entwurf der neuen Approbationsordnung liege dem<br />

BMG bereits vor, sei aber noch nicht verabschiedet worden.<br />

Telematik: Neue, industrielastige Struktur befürchtet<br />

Über seine Bedenken zur Einführung eines neuen Gremiums<br />

(E-health-Rat) unter dem Dach der „gematik“, das<br />

zukünftig Versorgungsziele und –prozesse formulieren und<br />

sogar zulassende Funktionen ausüben solle, berichtete der<br />

stellvertr. Vorsitzende der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz.<br />

„Durch dieses vom Bundesgesundheitsministerium angedachte<br />

zusätzliche Gremium werde uns die „gematik“ aus<br />

der Hand genommen“, befürchtete Buchholz.<br />

In einer Resolution forderte die Vertreterversammlung der<br />

KZBV den Gesetzgeber auf, die Schaffung der Telematikinfrastruktur<br />

allein in der Hoheit der Trägerorganisationen<br />

der Selbstverwaltung und der von ihnen als Gesellschafter<br />

geführten „gematik“ zu belassen. Im Gegensatz zur Zusammensetzung<br />

der „gematik“, die Vertreter aller Sektoren<br />

der Leistungserbringer sowie des Spitzenverbandes der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sollen in dem<br />

neu zu schaffenden Gremium nach Vorschlag des BMG<br />

die Leistungserbringer nur noch durch einen gemeinsamen<br />

Vertreter repräsentiert werden. Die dann auf der Basis einer<br />

Majorität von Experten getroffenen Entscheidungen und<br />

Zulassungen gingen mit der Gefahr einseitiger technik- und<br />

industrielastiger Lösungen einher.<br />

Keine Substituierung zahnärztlicher Tätigkeiten durch<br />

das Gesundheitshandwerk<br />

Wie zuvor schon in vielen zahnärztlichen Gremien betont,<br />

forderte die VV per Beschluss die Verantwortlichen des<br />

Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) dazu<br />

auf, sich unverzüglich von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />

gegen die Zahnärzteschaft erhobenen<br />

Vorwürfen zu distanzieren. Zudem lehnt die VV die<br />

von Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von<br />

originär zahnärztlichen Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe<br />

als Aufweichung des Approbationsvorbehaltes ab.<br />

Hygieneproblematik Ländersache<br />

Thomas Koch, Delegierter aus Lüneburg, sprach die geplante<br />

massive Intensivierung der „Praxisbegehungen“ durch die<br />

Behörden in Niedersachsen und den damit verbundenen <br />

Delegierte aus Niedersachsen: v.r.n.l.: Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas<br />

Nels, D.M.D. Henner Bunke, Thomas Koch, Dr. Julius Beischer.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

15


„Generalverdacht unhygienischen Arbeitens“ an. Dabei<br />

wurde der Eindruck deutlich, dass man zum einen eine<br />

flächendeckende „Begehung“ in anderen Bundesländern<br />

nicht kennt und zum anderen die Problemlösung auf<br />

Länderebene liegt. Der alleinige Hinweis auf die RKI-Empfehlungen<br />

als gemeinsame Basis war Koch zu wenig.<br />

„Wir sollten sehr wohl eine politische Äußerung dazu<br />

abgeben“, insistierte er. Im Rahmen der am 8. Und 9. November<br />

folgenden Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) hingegen wurden entsprechende<br />

Anträge von Thomas Koch und weiteren Kolleginnen und<br />

Kollegen einstimmig angenommen. Wir berichten an<br />

anderer Stelle darüber.<br />

Dr. Wolfgang Eßer übernimmt den<br />

Vorsitz im Vorstand der KZBV<br />

Nach dem geplanten und nun vollzogenen Rücktritt des<br />

bisherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Fedderwitz war die<br />

Neuwahl des Vorsitzenden des Vorstandes notwendig<br />

(möglich) geworden. Fedderwitz hatte den Vorsitz seit rund<br />

10 Jahren inne. In dem hervorragenden Wahlergebnis für<br />

Dr. Wolfgang Eßer, der mit 50 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />

zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV<br />

gewählt wurde, kam das hohe Vertrauen und die Anerkennung<br />

des für die Zahnärzteschaft Erreichten zum Ausdruck.<br />

Eßer, der seit 2002 Vorstandsmitglied ist, gilt als Vertragsexperte,<br />

und er ist federführend bei Versorgungsfragen.<br />

Unter anderem war er maßgeblich an der Entwicklung<br />

des neuen Versorgungskonzeptes der Zahnärzteschaft für<br />

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung beteiligt.<br />

Er freue sich darauf, so Eßer, mit den beiden anderen<br />

Vorstandsmitgliedern weiterhin zusammenarbeiten zu<br />

können. Dazu muss man wissen, dass es Zeiten gab, in<br />

denen diese Eintracht nicht immer klar erkennbar war.<br />

In seiner Dankesrede beklagte er die Ökonomisierung des<br />

Gesundheitswesens. Dem Trend, den Berufsstand immer<br />

mehr zum Erfüllungsgehilfen anderer zu machen, müsse<br />

man, zusammen mit der BZÄK, entgegentreten.<br />

Er mache sich Sorgen um die zukünftige Versorgung mit<br />

Zahnärzten, da u. a. die täglichen Verunglimpfungen keine<br />

Motivation für eine Niederlassung oder die Berufswahl<br />

seien. Die Forderung an die Politik sei der Erhalt der Freiberuflichkeit<br />

und die Wiederherstellung der Planungssicherheit.<br />

Das berufspolitische Versorgungsziel sei es, den Menschen<br />

über ihren gesamten Lebensbogen Anspruch auf eine<br />

gleichberechtigte und barrierearme Versorgung zu ermöglichen.<br />

Dr. Jobst-W. Carl, Vorsitzender des Satzungsausschusses der KZBV<br />

und Vorsitzender der KZVN.<br />

Datenkoordinationsausschuss:<br />

Satzungsänderungen notwendig<br />

Bei der seinerzeit von der VV beschlossenen Einrichtung<br />

eines Datenkoordinationsausschusses gibt es in einem<br />

lang andauernden Prüf- und Genehmigungsverfahren Verzögerungen.<br />

Hinsichtlich der Übermittlung anonymisierter,<br />

insbesondere aber pseudonymisierter Daten von den<br />

KZVen an die KZBV bestehen derzeit noch Unsicherheiten<br />

im Genehmigungsverfahren durch das Bundesministerium<br />

für Gesundheit. Man befinde sich in einer aufschiebenden<br />

Diskussion, beschrieb Dr. Jobst-W. Carl als Vorsitzender des<br />

Satzungsausschusses der KZBV die Situation. Insofern<br />

hatte der Satzungsausschuss entsprechende Satzungsänderungen<br />

vorbereitet, die für den Fall der Nichtgenehmigung<br />

pseudonymisierter Daten eine kontinuierliche Weiterarbeit<br />

des Datenkoordinationsausschusses ermöglichen sollen.<br />

Unabhängig davon, welches Verfahren zum Zuge käme,<br />

sei in jedem Fall bei der Datenübermittlung ein Zahnarztbezug<br />

ausgeschlossen, wurde versichert.<br />

Zum Abschluss der VV der KZBV ging es um Haushaltsfragen<br />

und den Haushaltsplan für 2014. Bei einem Volumen<br />

von rund 15 Mio. Euro und einem Anstieg um rund 10%<br />

gegenüber dem Vorjahr gab es keine Beanstandungen<br />

durch den Kassenprüfungsausschuss. Trotz diverser<br />

Einsparbemühungen sei eine Beitragserhöhung von<br />

von 3,10 Euro je Mitglied und Monat notwendig, erklärte<br />

Dr. Buchholz als zuständiges Vorstandsmitglied. Er begründete<br />

den Mehrbedarf u. a. mit einem deutlichen Anstieg<br />

der Angestelltenzahl der KZBV und neuen Kosten für Leistungen,<br />

die letztlich auch den einzelnen KZVen zugutekämen.<br />

Der Monatsbeitrag für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß<br />

der Beitragsordnung somit auf 21,35 Euro erhöht. Zusätzlich<br />

wird ein zeitlich begrenzter Sonderbeitrag für die<br />

Fünfte Deutsche Gesundheitsstudie, für Gutachten zur Morbiditätsentwicklung<br />

und für weitere Unterstützungsleistungen<br />

für die KZVen in Höhe von 0,75 Euro festgesetzt.<br />

Ganz ohne Widerspruch aus den Reihen der Delegierten<br />

lief die Diskussion über das Ausmaß der Beitragserhöhung<br />

nicht ab. Man müsse auch einmal ein Zeichen setzen,<br />

hieß es. Und es blieb die Befürchtung im Raum, dass man<br />

in zwei Jahren eine weitere Erhöhung nicht ausschließen<br />

könne. <br />

— loe<br />

16 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Bundesversammlung der<br />

Bundeszahnärztekammer am 8./9.11.2013<br />

DANIEL BAHR ALS GASTREDNER<br />

DUALES GESUNDHEITSSYSTEM ERHALTEN<br />

Wie schon zuvor auf der Vertreterversammlung<br />

der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung, war es den Veranstaltern wichtig,<br />

zunächst die neue Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Kerstin<br />

Blaschke zu begrüßen und ihr Gelegenheit für ein Grußwort<br />

zu geben.<br />

In seinem Bericht ging der Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK), Dr. Peter Engel, zunächst auf die Forderungen<br />

an die zukünftige Koalition ein. In erster Linie galten diese<br />

dem Erhalt und der Stabilisierung des dualen Gesundheitssystems<br />

– „Reformen ja, Systemwechsel nein!“.<br />

Seine Sorge drückte Engel sowohl gegenüber den Bestrebungen<br />

der Europäischen Union zur Eliminierung der Kammern,<br />

als auch bezüglich der gegenwärtigen Auflösungstendenzen<br />

des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) aus. Im<br />

Detail ging er auf die aufgebauschte Diskussion um das<br />

Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ und die damit<br />

einhergehende Kultur des Misstrauens nebst der Verunsicherung<br />

der Patienten ein. Die fehlende Novellierung der<br />

zahnärztlichen Approbationsordnung war auch hier ein<br />

Thema. Zwar wolle der Bund die Novellierung, doch fielen<br />

die Kosten auf der Länderebene an, erklärte Engel die<br />

andauernden Schwierigkeiten. Engel kritisierte scharf die<br />

Tendenz der Politik, immer mehr Kompetenzen aus der<br />

Zuständigkeit der Zahnärztekammern in das Sozialrecht zu<br />

überführen.<br />

Im Gegensatz zur Vertreterversammlung der Vortage prangerte<br />

der Präsident in seinem Bericht die überbordenden<br />

Hygieneanforderungen an, die eins zu eins aus dem<br />

Krankenhausstandard übernommen worden seien. Die<br />

Problematik wurde von der BV als ureigenes Kammerthema<br />

erkannt, so dass später mehrere Anträge zu diesem Thema<br />

einstimmig angenommen wurden. Maßgeblich waren<br />

Delegierte aus Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein, Sachsen<br />

und Mecklenburg-Vorpommern an der Formulierung<br />

zweier Anträge beteiligt, federführend Thomas Koch aus<br />

Lüneburg und Konstantin von Laffert, Mitglied des Kammervorstandes<br />

Hamburg.<br />

Prof. Dr. Christoph Benz, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich,<br />

Dr. Peter Engel (v.l.n.r.).<br />

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK,<br />

verdeutlichte die Aufgabenbereiche der Zahnärztekammern<br />

unter Berücksichtigung des Gemeinwohls. Er wies in<br />

seinem Bericht auf die Zusammenhänge zwischen berufsethischen<br />

Normen, Patientenrechten sowie der Qualitätsförderung<br />

und Wissenschaft hin.<br />

Prof. Dr. Christoph Benz wies als weiterer Stellvertreter<br />

des Präsidenten auf das Engagement der BZÄK im Bereich<br />

des Bürokratieabbaus, der postgradualen Fortbildung und<br />

der Approbationsordnung hin. Alles habe damit zu tun,<br />

Vertrauen zu schaffen und den Praxen eine Zukunft zu<br />

sichern. Denjenigen, die das Vertrauen missbrauchten, so<br />

Benz, solle man aber „auf die Füße treten“.<br />

Freundlicher Empfang für Daniel Bahr<br />

In seiner Eigenschaft als „geschäftsführender“ Gesundheitsminister,<br />

der demnächst aus dem Kabinett ausscheiden<br />

wird, sprach Daniel Bahr in seiner rhetorisch erstklassigen<br />

Rede Klartext. Er thematisierte das unter seiner Federführung<br />

Erreichte. So beispielsweise die Abschaffung der strikten<br />

Budgetierung und die Verabschiedung der GOZ-Novelle,<br />

wobei er insbesondere die Finanzminister und den Bundesrat<br />

als Bremser identifizierte. Insgesamt sei es klüger<br />

gewesen, die GOZ zu verabschieden, als dies einer neuen<br />

Koalition zu überlassen. Der Minister sprach sich erneut<br />

gegen eine Bürgerversicherung und für die Beibehaltung<br />

des bewährten dualen Systems aus. Schließlich gelte das<br />

Sozialgesetzbuch V (noch) nicht für die PKV, sagte Bahr mit<br />

Blick auf die drohende Versozialrechtlichung des privaten <br />

Fotos: BZÄK/axentis; NZB-Archiv<br />

P O L I T I S C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

17


Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr<br />

traf auf Zustimmung und erhielt viel Applaus.<br />

Gesundheitssystems. Er habe auch das BGH-Urteil begrüßt,<br />

wonach Ärzte keine Amtsträger der Krankenkassen sind.<br />

Damit habe das Gericht die Freiberuflichkeit und die<br />

Therapiefreiheit gestärkt. Andererseits habe man aber kein<br />

Interesse an Fehlanreizen für ganz wenige, die sich nicht<br />

an Gesetz, Regeln und Anstand halten. Erneut bekräftigte<br />

der geschäftsführende Bundesminister, dass es keinen<br />

Bachelor in der Zahnheilkunde geben dürfe.<br />

Bahr bedauerte, „nicht alles zu Ende gebracht“ zu haben<br />

und hob abschließend die besonders gute und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit, insbesondere mit Dr. Eßer und<br />

Dr. Fedderwitz, hervor.<br />

Er nehme eine Wertschätzung mit, so Daniel Bahr<br />

abschließend unter anhaltendem Applaus.<br />

Beschlüsse der Bundesversammlung<br />

Zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen<br />

fasste die Bundesversammlung Beschlüsse für<br />

folgende Themen:<br />

Weiterentwicklung des dualen<br />

Gesundheitssystems.<br />

Ausübung des Zahnarztberufs in<br />

freiberuflicher Selbständigkeit.<br />

Anpassung der GOZ an die Anforderungen<br />

einer wissenschaftlich fundierten und<br />

präventionsorientierten Zahnheilkunde.<br />

Umsetzung der Approbationsordnung.<br />

Etablierung eines Systems befundabhängiger<br />

Festzuschüsse mit Kostenerstattung für<br />

weitere Bereiche der Zahnheilkunde.<br />

Umsetzung von Maßnahmen zum<br />

Bürokratieabbau.<br />

Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung<br />

von Pflegebedürftigen und von Menschen mit<br />

Behinderungen (AuB).<br />

Keine Akademisierung von zahnärztlichen<br />

Hilfsberufen<br />

BZÄK-Delegierte aus Niedersachsen. Im Bild v.l.n.r.: Dr. J. Wömpner,<br />

Silke Lange, Dr. G. Mindermann, Dr. D. Timmermann, Dr. K. H.<br />

Schirbort, Dr. U. Keck. Nicht im Bild: Dr. J. Beischer, Dr. M. Ebeling,<br />

Dr. K. Winter, Th. Koch, Dr. T. Hanßen, Dr. T. Hörnschemeyer.<br />

Dr. Joachim Wömpner, Silke Lange, Dr. Gundi Mindermann.<br />

Soziale Justierung des Berufsstandes<br />

Der neue Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang<br />

Eßer, fand in der Diskussion um eine „Barrierearmut“ in<br />

den Praxen deutliche Worte zur moralischen Standortbestimmung.<br />

Zwar werde es niemals eine absolute Barrierefreiheit<br />

geben können, aber die Zahnärzte seien dem<br />

Gemeinwohl im höchsten Maße verantwortlich. Dies sei<br />

aber nicht nur eine Pflicht, sondern ein Privileg. Natürlich<br />

werde es für Altpraxen einen Bestandsschutz geben. Zum<br />

Thema Alters- und Behindertenzahnheilkunde (AuB) lautete<br />

sein Credo, dass es allen Menschen in dieser Gesellschaft<br />

möglich gemacht werden müsse, über den gesamten<br />

Lebenszeitraum hinweg Zahngesundheit zu besitzen.<br />

Es sei inzwischen gelungen, Anreize für die aufsuchende<br />

Betreuung zu setzen, sagte Eßer und kündigte diverse neue<br />

Leistungspositionen für den Bereich der aufsuchenden<br />

Betreuung an.<br />

Bundesversammlung spricht sich gegen überzogene<br />

Hygieneanforderungen aus<br />

Hatte die Vertreterversammlung der KZBV der Klage über<br />

unzumutbare Hygieneanforderungen wenig Bedeutung<br />

geschenkt, so kam die Bundesversammlung der BZÄK zu<br />

deutlichen Formulierungen und Forderungen. Thomas<br />

Koch ging in seinem Beitrag auf die in Niedersachsen als<br />

willkürlich empfundenen Kontrollen und die von Ämtern<br />

18 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Waren an der Formulierung der Anträge beteiligt: v.l.n.r.:<br />

Dr. K. Winter, Th. Koch, Dr. J. Szafraniak, K. v. Laffert, Dr. T. Hanßen,<br />

Dr. T. Hörnschemeyer.<br />

verhängten und als maßlos empfundenen Strafgebühren<br />

ein. In Niedersachsen herrsche bei der Kollegenschaft Ärger<br />

über völlig überzogene Vorschriften und die geplanten<br />

flächendeckenden Praxisbegehungen, sagte Koch und<br />

fügte hinzu: „Wir haben noch ganz andere Richtlinien und<br />

Verordnungen, deren Sinn man nicht erkennen kann“.<br />

Es könne einfach nicht sein, dass man mit Verordnungen<br />

„zugeschüttet“ werde, so dass man nicht mehr zum<br />

täglichen Geschäft komme. Die einstimmig gefassten<br />

Beschlüsse der BV lauteten:<br />

Thomas Koch verurteilte<br />

die überbordende Hygiene-<br />

Bürokratie in Niedersachsen.<br />

Dr. Ulrick Keck bot zur Überraschung<br />

der Antragsteller das Kontrastprogramm,<br />

indem er seinen ZKN-Hygiene-Berater<br />

aus Hannover ausgiebig lobte.<br />

P O L I T I S C H E S<br />

Antragsteller:<br />

Thomas Koch, Dr. Joachim Wömpner, Dr. Klaus<br />

Winter, Dr. Tilli Hanßen, Dr. Tim Hörnschemeyer,<br />

Silke Lange.<br />

„Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />

fordert ein Ende der permanent ansteigenden<br />

Verordnungen zu Lasten der Zahnarztpraxis<br />

und der damit verbundenen, teilweise willkürlichen<br />

Kontrollen durch die aufsichtführenden Behörden“<br />

Antragsteller:<br />

K. v. Laffert, Dr. Helmut Pfeffer, Dr. Tilli Hanßen,<br />

Dr. Tim Hörnschemeyer, Thomas Koch, Dr. Klaus<br />

Winter, Dr. Mathias Wunsch, Dr. Johannes Szafraniak,<br />

Dipl.-Stom. Holger Donath.<br />

„Die Bundesversammlung fordert den Vorstand der<br />

BZÄK auf, sich klar und deutlich gegen völlig überzogene,<br />

wissenschaftlich zweifelhafte und von<br />

Lobbyarbeit der Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien<br />

zu positionieren. Hierzu sind Gespräche mit<br />

dem RKI auf höchster Ebene aufzunehmen“.<br />

Gespräche am Rande: KZVN-Chef Dr. Jobst.-W. Carl,<br />

ZKN-Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Reinstrom.<br />

Mit diesem Beschluss der Bundesversammlung haben<br />

auch die Landeszahnärztekammern ein Instrument in die<br />

Hand bekommen, um sich gegen Allgemeinverdächtigung<br />

und völlig überzogene Hygieneanforderungen und flächendeckende<br />

Kontrollen durch Ämter zu artikulieren; und das<br />

gilt offenbar insbesondere für Niedersachsen. Sowohl bei<br />

der Entgegennahme des Jahresabschlusses und der<br />

Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2012, als auch<br />

zum Haushaltsplan 2014 gab es bemerkenswerte Beiträge<br />

des Finanzausschusses und einiger Delegierter. Trotz<br />

gegenteiliger Bekundungen sah der Vorstand in den<br />

Wünschen des Haushaltsausschusses nach mehr Vorab-<br />

Informationen überwiegend den Versuch der politischen<br />

Einflussnahme auf das Tagesgeschäft.<br />

In seinem Schlusswort zeichnete der Präsident der Bundeszahnärztekammer,<br />

Dr. Peter Engel, ein eher düsteres<br />

Bild. Man werde in einigen Jahren ganz andere Strukturen<br />

als heute haben, und die Herausforderungen würden ganz<br />

enorm sein.<br />

Den KZVen, prognostizierte Engel, werde zukünftig mehr<br />

politischer Raum zugewiesen werden. In der Hauptamtlichkeit<br />

werde es in einigen Jahren keine Freiberuflichkeit<br />

mehr geben, und daher werde man sich stärker mit der<br />

Stärkung der Selbstverwaltung beschäftigen müssen,<br />

schlussfolgerte Engel. Man müsse aber verstärkt „die<br />

gemeinsamen Schnittstellen bedienen“, beschwor er die<br />

Delegierten mit Blick auf die bei allen Veranstaltungen des<br />

Deutschen Zahnärztetages geforderte Geschlossenheit von<br />

KZBV und BZÄK. — loe<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

19


Zahnerhalt versus Implantate<br />

in der Praxis<br />

Fotos: © Dr. A. Biggel, Dr. St. Mörchen-Trinkle<br />

Einleitung<br />

Die Anzahl der jährlich gesetzten Implantate steigt immer<br />

noch stetig an, und dies trotz der Möglichkeiten, die<br />

uns moderne parodontologische und endodontologische<br />

Behandlungstechniken heutzutage bieten.<br />

Zwar ist die Implantologie mittlerweile zu einem integralen<br />

Bestandteil der Zahnheilkunde geworden, dennoch sei<br />

die Frage erlaubt, ob gerade wegen des implantologischen<br />

„Booms“ nicht zu viele Zähne, die unter Ausschöpfung<br />

aller Therapiemöglichkeiten noch lange in situ bleiben<br />

könnten, vorschnell extrahiert werden. Die Entscheidung<br />

für oder gegen die Extraktion ist natürlich immer eine<br />

Einzelfallentscheidung und wird von vielen Faktoren<br />

beeinflusst. Auch muss nicht jeder extrahierte Zahn durch<br />

ein Implantat ersetzt werden. Dieser Artikel soll ein in der<br />

Praxis erfolgreiches Konzept zur Entscheidungsfindung<br />

Zahnerhalt oder Extraktion mit anschließender Implantation<br />

aufzeigen.<br />

Allgemeine patientenbezogene Aspekte<br />

Im Folgenden werden patientenbezogene Aspekte dargelegt,<br />

die die grundsätzliche Abwägung Zahnerhalt oder Extraktion<br />

stark beeinflussen. Die allgemeinmedizinische Anamnese des<br />

Patienten kann die Behandlungsalternativen einschränken.<br />

Vorerkrankungen oder Medikationen können das Risiko<br />

bei zahnärztlich chirurgischen Eingriffen teilweise deutlich<br />

erhöhen. So ist zum Beispiel bei vorangegangener, insbesondere<br />

intravenöser Bisphosphonattherapie die Vermeidung<br />

eines nicht unbedingt notwendigen oralchirurgischen<br />

Abb. 1: Kiefernekrose regio 27 nach Zahnextraktion<br />

trotz plastischer Deckung und Antibiotikatherapie bei<br />

vorangegangener intravenöser Bisphosphonatgabe.<br />

Eingriffs unbedingt angeraten, um die Gefahr von postoperativen<br />

Kiefernekrosen zu vermeiden (Abb. 1). In diesen Fällen<br />

sollte, wann immer möglich, der Versuch unternommen<br />

werden, Zähne zu erhalten [18].<br />

Ein weiterer Aspekt ist das Alter des Patienten, welches aber<br />

kein hartes Entscheidungskriterium darstellt. Determinierend<br />

ist vielmehr, ob die manuellen Fähigkeiten ausreichen, um<br />

eine adäquate Mundhygiene zu gewährleisten. Das kariologische<br />

und parodontale Risikoprofil des Patienten und<br />

die Bereitschaft zur kontinuierlichen Erhaltungstherapie<br />

spielen in der Entscheidungsfindung immer eine zentrale<br />

Rolle. In Fällen, bei denen Patienten nicht zur Mundhygiene<br />

motiviert werden können und nicht an der regelmäßigen<br />

Erhaltungstherapie teilnehmen wollen, sollte von aufwändigen<br />

zahnärztlichen Maßnahmen Abstand genommen<br />

werden. Früher Implantatverlust durch Periimplantitis<br />

oder Zahnverlust durch Karies oder Parodontitis sind dann<br />

vorprogrammiert.<br />

Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium liefert die<br />

funktionelle Untersuchung des Patienten. Bei starkem Bruxismus<br />

sollte die Implantation kritisch überdacht werden<br />

[25,36]. Die Feinmotorik der Mandibula ist bei Patienten<br />

mit Implantaten deutlich reduziert [55]. Die Taktilität eines<br />

Implantats beträgt nur bis zu 1/50tel eines nativen Zahnes<br />

[53,54]. Auch bei endodontisch behandelten Zähnen reduziert<br />

sich die Sensorik im Vergleich zu einem vitalen Zahn<br />

um die Hälfte [33]. Es ist bei Patienten, die unter Bruxismus<br />

leiden, vermehrt mit Frakturen von implantatgetragenen<br />

Rekonstruktionen und auch von endodontisch versorgten<br />

Zähnen zu rechnen.<br />

Die endgültige Entscheidung über die Behandlungsalternativen<br />

liegt letztlich immer beim gut aufgeklärten Patienten,<br />

der nach Erläuterung aller Risiken und Erfolgsaussichten<br />

die Behandlung mitbestimmt.<br />

Zusammenfassung der allgemeinen<br />

patientenbezogenen Aspekte:<br />

Allgemeinmedizinische Anamnese<br />

Patientenalter<br />

Compliance/Mundhygiene<br />

Funktion<br />

Patientenwunsch<br />

20 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Parodontologische Apekte<br />

Die Parodontitis ist nach heutigem Kenntnisstand eine<br />

multifaktorielle Infektionserkrankung, die einerseits den<br />

Biofilm voraussetzt, anderseits in ihrer Ausprägung stark<br />

von der Wirtsantwort beeinflusst wird. Ist bei einem Patienten,<br />

aus welchen Gründen auch immer, die Parodontitis<br />

nicht beherrschbar, so ist die Extraktion von Zähnen mit<br />

anschließender Implantation von vorneherein zum Misserfolg<br />

verurteilt. Bevor in einem parodontal vorgeschädigten<br />

Gebiss über eine Implantattherapie nachgedacht wird, muss<br />

die parodontale Infektion behandelt sein, denn durch Implantate<br />

ersetzte Zähne ändern prinzipiell das Risikoprofil<br />

des Patienten nicht. Parodontal erkrankte Zähne stellen ein<br />

Reservoir für die bakterielle Kontamination von Implantaten<br />

dar [51,52]. Parodontalpathogene Keime sind innerhalb eines<br />

Monats nach Implantatfreilegung in der subgingivalen<br />

periimplantären Umgebung nachweisbar [50]. Die Ätiologie<br />

von Parodontitis und Periimplantitis ist dieselbe [47,48],<br />

aber die Periimplantitis stellt im Gegensatz zur Parodontitis<br />

nach wie vor ein äußerst schwer zu therapierendes Problem<br />

dar. Durch eine suffiziente Initialtherapie mit sich anschließender<br />

konsequenter Erhaltungstherapie können in vielen<br />

Fällen teilweise infauste, sicherlich aber die meisten ursprünglich<br />

als fraglich eingestuften Zähne, erhalten werden [21]<br />

(Abb. 2). Darüber hinaus verbessert sich die Langzeitprognose<br />

von Implantaten im parodontal vorgeschädigten<br />

Gebiss deutlich [46].<br />

Parodontaltherapeutisches Praxiskonzept<br />

Antiinfektiöse Therapie (Initialtherapie)<br />

Am Anfang der Initialtherapie steht die anamnestische<br />

Befragung des Patienten, um Risikofaktoren (Rauchen, Diabetes<br />

mellitus, Stress usw.) zu eruieren und wenn möglich<br />

zu reduzieren, um dadurch die Wirtsantwort so weit wie<br />

möglich zu verbessern.<br />

Die eigentliche Behandlung der parodontalen Infektion<br />

erfolgt in schweren chronischen oder aggressiven Fällen,<br />

eventuell mit unterstützender Antibiotikatherapie, innerhalb<br />

von 24 Stunden (z.B. nach dem Full-Mouth-Disinfection<br />

Prinzip [45]). Während der Heilphase nach der Initialtherapie<br />

werden stark gelockerte Zähne geschient (Abb. 3, 4).<br />

Bei persistierender Entzündungsbereitschaft trotz guter<br />

Mundhygiene sollte nach der Reevaluation eine internistische<br />

Untersuchung des Patienten erfolgen, um eventuell<br />

bisher unbekannte Allgemeinerkrankungen (z.B. Diabetes<br />

mellitus), die die Wirtsantwort beeinflussen, zu diagnostizieren.<br />

Entscheidungskriterien<br />

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird in der Parodontologie<br />

verlangt, schon vor der Initialtherapie bei schwerer<br />

generalisierter Parodontitis die Extraktion vermeintlich infauster<br />

Zähne durchzuführen.<br />

Die Extraktion von Zähnen aus parodontalen Gründen<br />

sollte allerdings immer kritisch überdacht werden.<br />

Die Studie von Hirschfeld und Wassermann [21] an 600<br />

Patienten, die sich über 22 Jahre in parodontaler Erhaltungstherapie<br />

befanden, zeigte, dass bei 50% der Patienten alle<br />

Zähne erhalten werden konnten, darüber hinaus konnte<br />

festgestellt werden, dass 33% der Patienten nur 1-3 Zähne<br />

verloren hatten. Ebenfalls mussten nach diesem langen<br />

Zeitraum nur 31% der ursprünglich als fraglich eingestuften<br />

Zähne extrahiert werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen sich in der Praxis.<br />

Gerade einwurzlige Zähne mit einem Knochenverlust von<br />

deutlich mehr als 50% können oft noch jahrelang in Funktion<br />

bleiben.<br />

Wird die Initialtherapie gründlich durchgeführt und schließt<br />

sich daran eine regelmäßige UPT an, so ist in vielen Fällen<br />

auch eine spontane Regeneration von Knochen zu<br />

beobachten (Abb. 2, 3, 4). Deshalb ist zu empfehlen,<br />

mit eventuellen regenerativen Maßnahmen mindestens<br />

ein Jahr abzuwarten. Dadurch erübrigt sich oft ein regenerativ-chirurgisches<br />

Vorgehen.<br />

Überhaupt wird durch dieses konservative Behandlungskonzept<br />

(Initialtherapie und konsequente UPT) die<br />

chirurgische Parodontaltherapie meist überflüssig. Ohnehin<br />

ist das Indikationsfenster für die resektive chirurgische <br />

F A C H L I C H E S<br />

Unterstützende Parodontitistherapie<br />

(UPT, Erhaltungstherapie)<br />

Je nach Risikoprofil (Berner Risikodiagramm), das in der<br />

Reevaluationssitzung bestimmt wird, wird das Recallintervall<br />

festgelegt.<br />

Da es zu einer Rekonolisation der parodontalen Tasche<br />

kommt [44], ist ohne die konsequente, regelmäßige Erhaltungstherapie<br />

der Erfolg der Initialtherapie schon mittelfristig<br />

zum Scheitern verurteilt. Die UPT ist somit eine conditio<br />

sine qua non einer jeden Parodontitistherapie.<br />

Abb. 2: Panoramaschichtaufnahme eines Patienten mit<br />

aggressiver Parodontitis.<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

21


Parodontitistherapie grundsätzlich sehr klein, da sie nur<br />

bei Sondierungstiefen bis zu 7 mm in Frage kommt.<br />

Größere Sondierungstiefen führen bei der resektiven<br />

Chirurgie zu Attachmentverlust an den Nachbarzähnen.<br />

Ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen eine<br />

Extraktion ist, ob eine geschlossene Zahnreihe vorliegt,<br />

in der kein Zahnersatz notwendig wäre, wenn alle Zähne<br />

erhalten werden könnten, oder ob es sich um ein Lückengebiss<br />

handelt, in dem ohnehin prothetische Maßnahmen<br />

angezeigt sind.<br />

a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

Abb. 3 a-e: Derselbe Patient wie in Abb. 2 nach Initialtherapie und einjähriger Erhaltungstherapie; a) Röntgenstatus mit deutlicher<br />

Knochenregeneration im Bereich der Furkationen im Unterkiefer (Pfeile); b-e) klinische Ansichten mit Schienung der Zähne 14-16 und<br />

24-26 (Pfeile).<br />

22 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Geschlossene Zahnreihe<br />

In einer geschlossenen Zahnreihe sollten, bei generalisierter<br />

Parodontitis, alle Zähne unabhängig von der Sondierungstiefe<br />

und vom Furkationsbefall (auch Furkation Grad III)<br />

grundsätzlich erhalten werden, um so lange wie möglich<br />

jegliche risikobehaftete Prothetik zu vermeiden. Die Notwendigkeit<br />

von Zahnersatz zieht in solchen Fällen meist<br />

die Extraktion mehrerer Zähne nach sich, da die Ankerzähne<br />

oder bei einer Implantation die Nachbarzähne auf<br />

Grund starker parodontaler Vorschädigung oft keine gute<br />

Prognose besitzen. Der angefertigte Zahnersatz ist wegen<br />

der Parodontitis und daraus folgendem massivem Knochenund<br />

Gewebeverlust meist ästhetisch nicht besser als die<br />

Ausgangssituation. Gerade im Frontzahnbereich finden sich<br />

häufig einzelne stark gelockerte Zähne mit erheblichem<br />

Knochenabbau. Die Entfernung dieser Zähne zieht größte<br />

ästhetische und prothetische Probleme nach sich, da die<br />

Prognose der Nachbarzähne als Brückenpfeiler oft zu<br />

schlecht ist und die entstandene Lückenbreite, z.B. in<br />

der Unterkiefer-Front oder bei den seitlichen Inzisiven im<br />

Oberkiefer, für eine Implantation nicht ausreicht. Diese<br />

stark gelockerten Zähne werden am besten durch eine<br />

adhäsive Schienung an den Nachbarzähnen versorgt.<br />

Frontzähne bleiben dadurch auch bei Knochenabbau bis<br />

ins apikale Wurzeldrittel oft jahrelang erhalten (Abb. 4).<br />

Der limitierende Faktor für die Erhaltung von Zähnen<br />

bei geschlossener Zahnreihe ist die Beherrschbarkeit der<br />

Entzündung (Taschensuppuration oder BOP (bleeding on<br />

probing) [27].<br />

Sollten nach der konservativen Initialtherapie noch einzelne<br />

persistierende aktive Taschen vorhanden sein, sollte über<br />

mögliche parodontalchirurgische Interventionen nachgedacht<br />

werden. Resektive Techniken zur Taschenverkleinerung<br />

kommen dann zur Anwendung. Zur Behandlung des Furkationsbefalls<br />

im Molarenbereich setzen wir die Tunnelierung<br />

im Unterkiefer und im Oberkiefer die Wurzelamputation<br />

einer oder beider bukkalen Wurzeln ein (Abb. 5). Die Langzeitstudien<br />

zu diesen Verfahren [3,5,6,7,8,9,11,14,26,28,41]<br />

zeigen ebenso wie die Studien zur Tunnelierung [9,19,29]<br />

sehr unterschiedliche Ergebnisse. In unserem Patientenklientel<br />

zeigte sich die Wurzelamputation im Unterkiefer<br />

als prognostisch ungünstig, da sich zum einen die exakte<br />

Definition einer Präparationsgrenze als problematisch erwies<br />

und zum anderen häufig Frakturen der verbliebenen,<br />

meist distalen Wurzel auftraten. Die Amputation einer oder<br />

beider bukkalen Wurzeln bei Oberkiefermolaren erwies sich<br />

dagegen als sehr erfolgreiche Behandlungsmaßnahme,<br />

darüber hinaus ist die prothetische Versorgung der verbliebenen<br />

Zahnwurzeln gut möglich [1,20,30,43,35]. Bei Unterkiefermolaren<br />

bleibt als Alternative zur Tunnelierung bei<br />

nicht beherrschbarer Entzündung nur die Extraktion. Die im<br />

parodontal vorgeschädigten Gebiss nach erfolgter Initialtherapie<br />

häufig mangelhafte Frontzahnästhetik kann in<br />

vielen Fällen durch Korrekturen mittels Adhäsivtechnik entscheidend<br />

verbessert werden. Das Schließen von schwarzen<br />

Dreiecken oder das Überschichten von Zahnwurzeln<br />

verbessern das ästhetische Erscheinungsbild deutlich <br />

Abb. 4 a-d: Zahn 12. a+b) Ausgangssituation; c+d) gekürzter und mit<br />

Komposit an den Nachbarzähnen geschienter Zahn 12 mit röntgenologisch<br />

sichtbarer Knochenregeneration nach Initial- und einjähriger Erhaltungstherapie.<br />

Abb. 5 a-c: a) Zahn 27 nach Amputation beider bukkaler Wurzeln, Zahn 26<br />

nach Amputation der distobukkalen Wurzel nach Präparation; b) eingegliederte<br />

Kronen; c) OPT nach Abschluss der Therapie.<br />

F A C H L I C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

23


a<br />

b<br />

Abb. 6 a-b: Schließen schwarzer Dreiecke mit Komposit<br />

(Bereich 21-23); a) Ausgangssituation; b) nach Behandlung.<br />

Abb. 8: Regeneration mit Bio-Oss Kollagen<br />

und BioGuide Folie.<br />

<br />

Abb. 7 a-d: Kieferorthopädische Behandlung bei Zahnfehlstellung<br />

durch Parodontitis. Beachte Zahn 21; a+b) Ausgangssituation;<br />

c) eingegliederte kieferorthopädische Apparatur; d) nach Kieferorthopädie.<br />

(Abb. 6a und b). Bei Zahnfehlstellungen sollte auch im behandelten<br />

parodontal vorgeschädigten Gebiss die Möglichkeit<br />

einer kieferorthopädischen Regulierung bedacht werden<br />

(Abb. 7). Meistens werden mit diesen Mitteln bessere<br />

ästhetische Ergebnisse erreicht als mit der Extraktion der<br />

Zähne und anschließender implantologischer und prothetischer<br />

Versorgung.<br />

Lückengebiss<br />

In einem parodontal vorgeschädigten Lückengebiss, bei<br />

dem ein definitiver Zahnersatz notwendig ist, gilt zunächst<br />

ebenfalls die Direktive, so viele Zähne wie möglich zu<br />

erhalten. Limitierender Faktor ist auch in diesen Fällen die<br />

Beherrschbarkeit der Entzündung. Darüber hinaus müssen<br />

aber an die Zähne bezüglich ihrer Erhaltungswürdigkeit<br />

strengere Anforderungen gestellt werden, sollen sie doch<br />

in der Lage sein, Zahnersatz aufzunehmen.<br />

Abb. 9 a-b: Schwere chronische Parodontitis in einem prothetisch<br />

versorgungsbedürftigen Lückengebiss – Orthopantomogramme.<br />

a) vor Beginn (Beachte: infauste Zähne sind zur Verankerung<br />

während der KFO-Behandlung belassen worden) und b) zum<br />

Abschluss der Behandlung (gleiche Patientin wie in Abb. 7).<br />

Bei Molaren mit Furkationsbefall Grad I-II wird eine Odontooder<br />

Osseoplastik durchgeführt, um die Hygienefähigkeit<br />

gerade für die häusliche Reinigung herzustellen oder zu<br />

verbessern [43]. Bei Furkationsbefall Grad III bleibt im Unterkiefer<br />

nur die Extraktion und bei Molaren des Oberkiefers<br />

kommt neben der Extraktion die Wurzelamputation einer<br />

oder beider bukkalen Wurzeln in Frage (Abb. 5).<br />

In Ausnahmefällen wenden wir regenerative Techniken bei<br />

vertikalen Defekten mit entsprechender Konfiguration (Abb.<br />

8) und bei Unterkiefermolaren mit Furkation Grad II an.<br />

Strategisch wichtige Pfeiler, die z.B. zur Verankerung von<br />

Rekonstruktionen benötigt werden, müssen besonders<br />

kritisch beurteilt werden. Die Extraktion dieser Zähne mit<br />

anschließender Implantation ist in solchen Fällen oftmals<br />

die bessere Alternative (Abb. 9).<br />

24 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Zusammenfassung parodontologischer Aspekte<br />

Geschlossene Zahnreihe<br />

• Zähne grundsätzlich erhalten<br />

- Unabhängig von Taschentiefen<br />

- Unabhängig von Furkationsbefall (auch Furk III)<br />

• Limitierender Faktor<br />

- Beherrschbarkeit der Entzündung<br />

ggf.:<br />

- OK: Furkationsbefall Wurzelamputation<br />

- UK: Furkationsbefall Regeneration/<br />

Tunnelierung/<br />

Extraktion<br />

(Keine Hemisektion)<br />

Lückengebiss, ZE notwendig<br />

• Zähne grundsätzlich erhalten<br />

• Limitierender Faktor<br />

- Beherrschbarkeit der Entzündung<br />

- Furkationsbefall I u. II<br />

Odonto- und Osseoplastik/Regeneration<br />

- Furkationsbefall Grad III:<br />

- UK Extraktion<br />

- OK Wurzelamputation<br />

(palat. √ belassen)/Extraktion<br />

• Kritische Prüfung insbesondere<br />

strategisch wichtiger Pfeiler<br />

• Implantation<br />

a<br />

Endodontologische Aspekte<br />

Die endodontische Behandlung eines Zahnes ist grundsätzlich<br />

immer möglich. Zwei Techniken stehen dazu zur<br />

Verfügung. Die orthograde Wurzelkanalbehandlung und die<br />

Wurzelspitzenresektion als retrograde Wurzelkanalbehandlung<br />

können unterschieden werden.<br />

Erfolgsprognosen<br />

Die Entscheidung Zahnerhalt oder Extraktion wird natürlich<br />

von der Erfolgsprognose der endodontischen Behandlung<br />

des Zahnes beeinflusst. Der Begriff Erfolgsprognose ist<br />

allerdings schwer zu definieren [42]. Zum einen wird eine<br />

b<br />

Beschwerdefreiheit und ein Verbleiben des Zahnes in<br />

Funktion als ausreichend angesehen („functional tooth“ –<br />

Äquivalent zur häufig als Erfolgskriterium definierten<br />

Verweildauer von Implanaten), zum anderen werden die<br />

strengeren Anforderungen der Europäischen Gesellschaft<br />

für Endodontologie (ESE) gestellt. Nach diesen Forderungen<br />

müssen neben der Beschwerdefreiheit auch radiologisch<br />

nachweisbare intakte periradikuläre Verhältnisse vorliegen [12].<br />

Unabhängig von dieser Diskussion sind die Erfolgsaussichten<br />

einer Wurzelkanalbehandlung bei Molaren naturgemäß<br />

geringer als bei ein- oder zweiwurzligen Zähnen. Sie<br />

bewegen sich bei einer Vitalextirpation an Molaren unter<br />

Anwendung der strengen ESE-Kriterien im Allgemeinen<br />

bei über 90% [15,22]. In Fällen von Zähnen mit infizierter<br />

Pulpa sinkt die Prognose auf 73-90%. Betrachtet man die<br />

schwächeren Kriterien des „functional tooth“, liegen die<br />

Prognosen ca. 10 % höher im Bereich von 88-97% [13].<br />

Bei Revisionen macht es einen großen Unterschied, ob eine<br />

Wurzelfüllung nur aus technischen Gründen erneuert wird<br />

(z.B. zu kurze Wurzellfüllung – Erfolgsprognose 86-98%),<br />

oder ob ein endodontisch behandelter Zahn mit apikaler<br />

Parodontitis behandelt werden muss (Abb. 10) (Erfolgsprognose<br />

36-77%) [4,17,31,32,40].<br />

F A C H L I C H E S<br />

Entscheidungskriterien<br />

c<br />

d<br />

Abb. 10 a-d: Zahn 36 mit Endo-Paro-Läsion. a) Ausgangsröntgenbild<br />

mit großer Osteolyse an der distalen Wurzel; b) 14 mm<br />

Sondierungstiefe im Bereich der Osteolyse; c) vollständige<br />

Regeneration des Knochens 8 Monate nach endodontischer<br />

Behandlung und d) physiologische Sondierungstiefe.<br />

Milchzähne<br />

Bei Nichtanlagen bleibender Zähne mit persistierenden<br />

Milchzähnen können auch die meist stark vorgeschädigten<br />

Milchzähne endodontisch behandelt werden (Abb. 11),<br />

um eine eventuell notwendige Implantation oder eine<br />

konventionelle prothetische Versorgung möglichst lange<br />

hinauszuzögern. <br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

25


a<br />

<br />

b<br />

Abb. 11 a-b: Wuzelkanalbehandlung eines persitierenden Zahnes 65.<br />

a) Ausgangsröntgenbild; b) nach Wurzelfüllung.<br />

Instrumentenfrakturen und Perforationen<br />

Auch frakturierte Wurzelkanalinstrumente stellen keine<br />

Kontraindikation für die endodontische Behandlung dar, da<br />

sie in vielen Fällen umgangen oder sogar entfernt werden<br />

können (Abb. 12). Perforationen können heutzutage mit<br />

Mineral Trioxide Aggregate (MTA) erfolgreich verschlossen<br />

werden (Abb. 13) [56].<br />

der Wurzelspitzenresektion generell<br />

[10,34]. Durch die orthograde Revision<br />

wird immer eine ursächliche Therapie<br />

durchgeführt, nämlich verbliebene Bakterien<br />

im Wurzelkanal zu entfernen. Bei<br />

der retrograden Wurzelspitzenresektion<br />

wird meist nur eine apikale Abdichtung<br />

des infizierten Endodonts versucht.<br />

Ein weiterer Nachteil der Resektion ist,<br />

dass es gerade im Molarenbereich oft<br />

zu einem operativ bedingten erheblichen<br />

Knochenverlust [39] kommt, die Sicht ins<br />

Operationsgebiet ist meist sehr eingeschränkt und ein<br />

suffizienter retrograder Verschluss ist häufig nicht möglich.<br />

Im Unterkiefer ist darüber hinaus das Risiko einer Verletzung<br />

des N. alveolaris inferior zu beachten [39].<br />

Die Überlegenheit der orthograden Revision gegenüber<br />

der Apikalchirurgie zeigt sich häufig auch bei der erneuten<br />

Wurzelkanalbehandlung bereits resezierter Zähne mit<br />

a<br />

b<br />

a<br />

b<br />

Abb. 12 a-b: a) Abgebrochenes Lentulofragment in der mesialen<br />

Wurzel; b) nach Entfernung und Wurzelfüllung.<br />

Abb. 14 a-b: Orthograde Revision eines bereits resezierten<br />

Zahnes mit apikaler Osteolyse. a) Ausgangsbild; b) 2 Jahre nach<br />

Revisionsbehandlung mit vollständiger Ausheilung der apikalen<br />

Osteolyse.<br />

a<br />

b<br />

Abb. 13 a-b: Perforation eines Zahnes im Furkationsbereich.<br />

a) Blick auf den Knochen im Furkationsbereich; b) Mit MTA<br />

verschlossene Perforation.<br />

Revisionen – Endochirurgie<br />

Bei bereits endodontisch behandelten Zähnen mit apikaler<br />

Beherdung ist der erste Schritt, wenn immer möglich, die<br />

orthograde Revision der Wurzelkanalbehandlung (Abb. 10).<br />

Laut Leitlinie der DGZMK wird ein rein apikal-chirurgischer<br />

Eingriff nur dann als sinnvoll erachtet, wenn auf orthogradem<br />

Weg kein ausreichender Zugang in das endodontische<br />

System oder auf orthogradem Weg keine Verbesserung<br />

des Zustandes möglich oder wahrscheinlich ist [23]. Darüber<br />

hinaus verbessert eine vorherige Revision die Erfolgsraten<br />

apikalen Osteolysen, die nach der Revisionsbehandlung<br />

vollständig ausheilen (Abb. 14). Unseres Erachtens sollte<br />

die Endochirurgie vor allem im Molarenbereich eher die<br />

Ausnahme darstellen, weil bei den häufig zu erwartenden<br />

Misserfolgen das Knochenlager für eine spätere Implantation<br />

stark kompromittiert sein kann.<br />

Wurzelstifte<br />

Bei Zähnen mit Stiftversorgung ist die Wurzel stark geschwächt<br />

[24]. Bei der Revision mit Entfernung eines Stiftes<br />

besteht – in Abhängigkeit von Zahn, Stifttyp, Stiftmaterial,<br />

Befestigungsmaterial, Insertionstiefe und Durchmesser des<br />

Stiftes – ein sehr hohes Frakturrisiko für die Zahnwurzel.<br />

Bei breiten Wurzelquerschnitten, wie z.B. bei der palatinalen<br />

Wurzel der ersten oberen Molaren, ist die Entfernung eines<br />

Wurzelstiftes deutlich risikoärmer als z.B. bei einem ersten<br />

Oberkieferprämolaren. Die Möglichkeit der Zahnschädigung<br />

erhöht sich darüber hinaus mit zunehmender Insertionstiefe<br />

und Durchmesser von Wurzelstiften. Glasfaserstifte können<br />

direkt ausgeschliffen werden, was meist leicht und ohne<br />

26 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


a b c d<br />

Abb. 15 a-d: Orthograde Revisionen mit Stiftentfernung.<br />

Abb. 16: Nicht erhaltungswürdiger Zahn 16 mit Stiftversorgung<br />

und chronischer apikaler Parodontitis.<br />

F A C H L I C H E S<br />

zusätzliche Schädigung des Zahnes möglich ist. Im Gegensatz<br />

dazu ist die Entfernung von Wurzelstiften aus Zirkon<br />

oder Metall nur durch Lockerung des Zements möglich.<br />

Bei konventionellen Zementen gelingt dies leichter als bei<br />

Wurzelkanalstiften, die mit Dentinadhäsivsystemen befestigt<br />

wurden.<br />

Bei adhäsiv befestigten Stiften wird größtenteils eine<br />

übermäßige Entfernung von Zahnsubstanz mit gleichzeitig<br />

starker Schwächung des Zahnes nötig, was wiederum<br />

häufig zur Extraktion des Zahnes führt. Bei metallischen<br />

Stiften muss darüber hinaus unterschieden werden, ob<br />

es sich um geschraubte, also aktive Stiftsysteme handelt,<br />

oder um passive, zementierte. Bei geschraubten Stiften<br />

lohnt sich meist der Entfernungsversuch (Abb. 15).<br />

In den Fällen, in denen eine Stiftentfernung zu risikoreich<br />

erscheint oder nicht möglich war, ist im Frontzahn- und<br />

Prämolarenbereich die Wurzelspitzenresektion (WSR) eine<br />

Therapiealternative. Im Molarenbereich ist die Prognose<br />

der WSR, wie oben bereits erwähnt, deutlich schlechter [2].<br />

Bei diesen Zähnen ist dann die Extraktion und anschließende<br />

Implantation indiziert (Abb. 16).<br />

Restzahnsubstanz<br />

Hinsichtlich der Endodontie finden sich limitierende Faktoren<br />

darüber hinaus häufig im Bereich der Zahnkrone, da die<br />

beste endodontische Behandlung ohne dauerhaft dichten<br />

koronalen Verschluss keine gute Prognose hat [37,38].<br />

Bei nicht ausreichender Restzahnsubstanz, d.h. wenn kein<br />

Ferrule von mindestens 2 mm vorhanden ist [16], ist im<br />

Abb. 17 a-d: Ferruleherstellung durch chirurgische Kronenverlängerung. a)<br />

Ausgangssituation nach Aufklappung; b) Kronenverlängerung mit Meißeln;<br />

c) nach Verlängerung mit zirkulärem Abstand von 3 mm der Präparationsgrenzen<br />

zum Knochen; d) Ansicht nach Nahtverschluss.<br />

a<br />

c<br />

Abb. 18 a-d: Forcierte Eruption mit Magnet. a) kariöser Zahn 13; b) gefüllter<br />

Defekt und in der Zahnwurzel befestigter Magnet; c) teilweise extrudierte<br />

Zahnwurzel 8 Wochen später; d) präparierter Zahn nach Extrusion mit neuer<br />

Aufbaufüllung.<br />

Allgemeinen die Extraktion des Zahnes zu empfehlen.<br />

Zudem sollte bei mehrwurzligen Zähnen der Zahn entfernt<br />

werden, wenn ein Defekt bis in die Furkation reicht, da dann<br />

dieser vom Kronenrand nicht mehr gefasst werden kann.<br />

Ein ausreichender Ferrule kann gegebenenfalls geschaffen<br />

werden: Zum einen durch eine chirurgische <br />

b<br />

d<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

27


Kronenverlängerung (Abb. 17) – diese sollte bei mehrwurzligen<br />

Zähnen allerdings nicht zur Freilegung der Furkation<br />

führen –, zum anderen durch eine forcierte Extrusion eines<br />

Zahnes mittels Magneten (Abb. 18) [49].<br />

Zusammenfassung endodontologischer Aspekte<br />

Endodontologische Behandlung ist immer<br />

grundsätzlich möglich<br />

• Zähne mit WF und apikaler Beherdung:<br />

- Revison erfolgversprechender als WSR<br />

Grenzen:<br />

• Zu geringe Restzahnsubstanz, dadurch keine<br />

Überkronung mehr möglich:<br />

- Defekt bis in Furkation reichend<br />

- Kein Ferrule von 2 mm möglich<br />

• Zähne (v.a. Molaren) mit tiefem Zirkonstift/<br />

passivem metallischem Stift und apikaler<br />

Beherdung<br />

- WSR wenig erfolgversprechend, operativ<br />

bedingt oft großer Knochendefekt<br />

- Voraussetzungen für spätere Implantation<br />

deutlich schlechter<br />

Ferrule herstellen<br />

• Kronenverlängerung<br />

- Cave: Ästhetik<br />

- Nicht bei Molaren mit dann<br />

freiliegender Furkation<br />

• Extrusion<br />

Schlussbemerkung<br />

Trotz der großen Fortschritte in der Implantologie sollte dem<br />

Zahnerhalt immer oberste Priorität beigemessen werden.<br />

Sowohl in der Parodontologie als auch in der Endodontologie<br />

stehen uns viele Möglichkeiten zur Verfügung, auch<br />

stark kompromittierte Zähne langfristig zu erhalten. Diese<br />

gilt es auszuschöpfen. Auch wenn uns die Implantatologie<br />

in die Lage versetzt, verloren gegangene Zähne zu ersetzen,<br />

so birgt sie langfristig gesehen doch auch Risiken. Denn im<br />

Vergleich mit den Möglichkeiten der Therapie vorgeschädigter<br />

Zähne sind wir von der Lösung des Problems der<br />

Periimplantitis noch weit entfernt.<br />

Daher sollte keine vorschnelle Entscheidung gegen den<br />

Zahn und für das Implantat getroffen werden. <br />

—<br />

Dr. Alfons Biggel, Oralchirurg<br />

Spezialist für Parodontologie (DGP/EDA),<br />

Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (BDIZ)<br />

Dr. Stefan Mörchen-Trinkle<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Endodontie (DGZ),<br />

rekonstruktive Zahnmedizin (ZAK),<br />

ästhetische Zahnerhaltung (EDA)<br />

Kontaktadresse:<br />

Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis<br />

Dr. Biggel, Dr. Mörchen-Trinkle, Dr. Trinkle, Dr. Keller<br />

Mauerstraße 17, 74523 Schwäbisch Hall<br />

www.zahnarztpraxis-sha.de<br />

Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />

herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />

DR. ALFONS BIGGEL<br />

war nach seinem Studium in<br />

den Abteilungen Zahnerhaltung,<br />

Parodontologie und Kieferchirurgie<br />

der Universität Freiburg tätig. Er<br />

legte 1983 seine Prüfung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie<br />

ab. Nach Tätigkeit in der oralchirurgischen<br />

Belegabteilung des Diakonieklinikums Schwäbisch<br />

Hall gründete er mit Dr. Stephan Keller die zahnärztliche<br />

Gemeinschaftspraxis. Dr. Biggel ist seit 1980 implantologisch<br />

tätig. Er ist Spezialist für Parodontologie<br />

der DGP und der EDA und zertifizierter Implantologe<br />

(BDIZ). Dr. Biggel ist Referent für Implantologie und<br />

Parodontologie.<br />

DR. STEFAN<br />

MÖRCHEN-TRINKLE<br />

studierte an der Universität Ulm.<br />

Anschließend war er vier Jahre<br />

lang wissenschaftlicher Assistent<br />

in der Abteilung für zahnärztliche Prothetik der<br />

Universität Ulm, bevor er in die Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis<br />

Dres. Keller, Biggel, Mörchen-Trinkle eintrat.<br />

Dr. Mörchen-Trinkle erwarb den „Tätigkeitschwerpunkt<br />

Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch“ der<br />

EDA und den „Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie“ der<br />

DGZ. Er ist als Referent für rekonstruktive Zahnheilkunde<br />

und Endodontie tätig.<br />

28 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Personal – Praxisdünger<br />

oder Sand im Getriebe?<br />

AM ANFANG STEHT DIE STELLENAUSSCHREIBUNG –<br />

AUSSAGEKRÄFTIG UND JURISTISCH KORREKT<br />

TEIL 1 EINER VIERTEILIGEN SERIE RUND UM PERSONALAKQUISE<br />

Ohne Personal geht nix,<br />

da sind wir uns einig. In einer Zahnarztpraxis gelingt keine<br />

Behandlung am Stuhl ohne Assistenz. PZR selber machen?<br />

Wird mit wirtschaftlich korrekter Kalkulation (durchschnittlich<br />

3,50 €/Zahnarztminute) wohl jedem Patienten ein klein<br />

wenig übertrieben erscheinen. Ergo, will ich eine kleine<br />

Zahnarztpraxis mit wenigstens 2 Behandlungseinheiten<br />

mein eigen nennen, benötige ich zumindest 2 Vollzeitkräfte<br />

und weiterhin noch Zeit außerhalb der Behandlungszeiten,<br />

die ich dann mit Verwaltungstätigkeiten und sonst anfallenden<br />

Dingen füllen darf.<br />

Fotos: © Diana Bernardi<br />

F A C H L I C H E S<br />

Ohne an dieser Stelle zu detailliert auf die Definition der<br />

Personalbedarfsplanung einzugehen, möge der geneigte<br />

Leser einfach diesen Satz zur Kenntnis nehmen:<br />

„Ziel der Personalbedarfsplanung ist es, die zukünftig erforderliche<br />

Mitarbeiterzahl eines Unternehmens in quantitativer,<br />

qualitativer, örtlicher sowie zeitlicher Hinsicht zu ermitteln.“<br />

Dies setzt wiederum voraus, dass ich mir als Praxisinhaber/in<br />

Gedanken machen muss, wohin ich in welcher zeitlichen<br />

Abfolge mit meiner Praxis will, welche Leistung ich anbieten<br />

möchte, wie ich diese gedenke zu delegieren und welche<br />

Qualifikationen meine Mitarbeiter dazu benötigen bzw.<br />

haben sollten. Das ist wie mit dem einkaufen Gehen:<br />

ohne genauen Plan, was ich vorhabe zu kochen, ist der<br />

Einkaufswagen entweder zu voll oder es fehlt letztendlich<br />

wieder etwas.<br />

Wie sieht das geeignete Lockmittel aus?<br />

Natürlich könnten und sollten Praxisinhaber/innen auch<br />

immer den Weg der verbalen Kommunikation unter ihren<br />

Kollegen, Bekannten und Verwandten oder auch Patienten<br />

suchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Personal<br />

gesucht wird.<br />

Ganz klassisch ist dennoch eine schriftliche Stellenausschreibung.<br />

Am weitesten verbreitet ist die Kleinanzeige – weil<br />

am günstigsten – im Wochenblatt oder vielleicht auch in<br />

einer Zeitung mit größerer Auflage. Diese wird allerdings<br />

nicht sehr aussagekräftig sein.<br />

„Wie suchen eine junge, belastbare und flexible Mitarbeiterin<br />

in Vollzeit für unser junges, dynamisches Praxisteam –<br />

Bewerbung mit Foto bitte an…“ – ist nicht nur prädestiniert<br />

dafür, extrem viel Zeit zur Selektion aufwenden zu müssen,<br />

sondern auch gleich schon dazu geeignet, den ersten<br />

juristischen Faux Pas zu begehen. Stimmts, Frau Neumann?<br />

Stimmt. Seit dem 18.08.2006 gilt nämlich das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Benachteiligungen<br />

aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft,<br />

des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />

verhindern soll. <br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

29


Wie also soll sie aussehen, die korrekte und ansprechende<br />

Stellenanzeige in der heutigen Zeit?<br />

Ansprechend das Design<br />

Diana Bernardi.<br />

Die oben zitierte dreizeilige Stellenanzeige verstößt<br />

gleich in sechs Punkten gegen das AGG:<br />

„jung“: Alter<br />

„belastbar“: Behinderung<br />

„flexibel“: Behinderung<br />

„Mitarbeiterin“: Geschlecht<br />

„junges, dynamisches Team“: Alter + Behinderung<br />

„Foto“: Alter + Herkunft + Rasse<br />

Mit jedem einzelnen Verstoß läuft der Verwender einer<br />

entsprechenden Anzeige Gefahr, sich gegenüber abgelehnten<br />

Bewerbern bzw. Bewerberinnen schadenersatzpflichtig<br />

zu machen. Und auch wenn dies im ersten<br />

Moment verrückt klingt, es gibt Bewerber, die sich darauf<br />

„spezialisiert“ haben, ihr „Einkommen“ mit Schadenersatz<br />

aufzubessern, selbst wenn sie an der Stelle gar kein<br />

Interesse gehabt hätten. Dies lohnt sich, denn allein der<br />

Ersatz für den immateriellen Schaden einer benachteiligten<br />

Person beläuft sich in der Regel auf drei Bruttomonatsgehälter,<br />

wenn eine Einstellung auch bei benachteiligungsfreier<br />

Auswahl nicht erfolgt wäre. Andernfalls kann der<br />

Schaden sogar noch höher ausfallen. Auch darf man<br />

nicht vergessen, dass dieser Schadenersatz nicht nur von<br />

einer benachteiligten Person, sondern auch von mehreren<br />

geltend gemacht werden kann. Eine fehlerhafte Stellenbeschreibung<br />

reicht bereits als Indiz, dass eine Benachteiligung<br />

möglich erscheint. Im Streitfall ist der potentielle<br />

Arbeitgeber verpflichtet nachzuweisen, dass keine Diskriminierung<br />

erfolgte.<br />

Wichtig ist daher, die Schwerpunkte der ausgeschriebenen<br />

Stelle auf Eignung, Leistung und Befähigung zu legen.<br />

Sie müssen sich fragen, wer unabhängig von den oben<br />

genannten diskriminierenden Kriterien allein aufgrund<br />

von Vorbildung, bisherigem beruflichem Werdegang und<br />

persönlichem Eindruck am besten für die von Ihnen zu<br />

besetzende Stelle geeignet ist.<br />

Egal ob für Printmedien oder Internet – ein bildhaftes<br />

Stellenangebot fällt immer auf. Fügen Sie mindestens ein<br />

Bild aus der Praxis, wenigstens aber das Logo hinzu, und<br />

vergessen Sie in der Praxisanschrift die Adresse der Homepage<br />

nicht. Darüber kann sich der Interessent/die Interessentin<br />

schon vorab ein gutes „Bild“ über die Praxis machen.<br />

Auf jeden Fall sollte die Stellenanzeige beinhalten, was Sie<br />

suchen, also ZMF, ZMV, ZMP… Damit geben Sie schon<br />

einmal die grundsätzliche Qualifikation vor. Wie von Frau<br />

Neumann schon erklärt, auf jeden Fall eine geschlechtsneutrale<br />

Ansprache nutzen. Eintrittsdatum und die zu<br />

leistende Stundenanzahl sind ebenso wichtig, um schon<br />

einmal im Vorfeld eine grobe Selektion der Bewerbungen<br />

gewähren zu können. Weisen Sie auf jeden Fall auf<br />

Besonderheiten hin, sei es eine Befristung oder eine übertarifliche<br />

Bezahlung. Der schwierigste Teil ist immer die<br />

Stellenbeschreibung an sich. Mit ihr möchte die Praxis im<br />

Grunde ja schon die Parameter setzen für die Bewerber.<br />

Vom Format her können Sie sich für eine Aufzählung<br />

oder einen Fließtext entscheiden. Der Fließtext eignet<br />

sich – gerade in Form von geschickt formulierten Fragen –<br />

jedoch besser, um die Vorgaben der Parameter auch juristisch<br />

korrekt zu umschreiben.<br />

Eine Zeitungsannonce in regionalen Blättern ist oft die erste<br />

Wahl vieler Praxen. Verkennen Sie aber nicht die Reichweite<br />

von Social Media. Es gibt viele spezielle Gruppen von<br />

(zahn)medizinischem Personal. Stellen Sie also die Anzeige<br />

auch dort ein. Das hat eine größere Reichweite und ist sogar<br />

kostenfrei. Und wenn Sie selbst hierzu keinen Zugang<br />

haben, dann bitten Sie doch ein Teammitglied oder sonstige<br />

Personen mit social media Aktivitäten darum. Wenn Sie auf<br />

Personalvermittlungsagenturen zurückgreifen, vergewissern<br />

Sie sich, dass deren für Ihre Praxis erstellte Stellenanzeige<br />

den juristischen Vorgaben entspricht.<br />

An dieser Stelle gebe ich ab an Frau Neumann, die Ihnen<br />

noch weitere Tipps aus der juristischen Ecke geben wird.<br />

Juristisch ohne Stolperfallen<br />

Häufig verwendete, aber typische Formulierungen, die als<br />

diskriminierend gewertet werden, sollten überhaupt nicht<br />

verwendet werden (so z.B. auch „Sie verfügen über ein<br />

gepflegtes Äußeres“ dies könnte als Benachteiligung<br />

von Bewerbern/Bewerberinnen mit Behinderung gewertet<br />

werden).<br />

Statt „Bewerbungsunterlagen mit Foto“ fordern Sie besser<br />

„aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“ an.<br />

30 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


eichte ein Verstoß hiergegen für die Vermutung einer<br />

Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Setzen<br />

Sie sich daher unbedingt frühzeitig mit der Agentur für<br />

Arbeit in Verbindung!<br />

Der Anfang ist gemacht<br />

RA Melanie Neumann.<br />

Jetzt wird es spannend. Mit etwas Glück werden Sie in der<br />

nächsten Zeit einen kleinen Stapel an Bewerbungen erhalten.<br />

Wie sollte Praxis mit den schriftlichen Unterlagen umgehen,<br />

wie selektieren, wie absagen, und vor allem auch hier<br />

wieder, welche juristischen Stolperfallen gilt es zu meiden<br />

– diese Punkte behandeln wir in der nächsten Ausgabe.<br />

Behalten Sie den Durchblick im Bewerbungsdschungel –<br />

wir unterstützen Sie. <br />

Auch Deutsch als Muttersprache darf nicht verlangt werden,<br />

für die Ausübung des Berufs erforderliche Deutschkenntnisse<br />

jedoch schon (diese sind gerade im medizinischen<br />

Bereich sehr wichtig, können im Einzelfall jedoch bei<br />

Ausländern durchaus vorliegen, bei Muttersprachlern<br />

möglicherweise auch nicht).<br />

Eine Diskriminierung wegen des Lebensalters (z.B. Suche<br />

nach „Berufseinsteigern“ oder „Young Professionals“)<br />

bezieht sich übrigens nicht nur auf ältere Menschen,<br />

sondern kann in jedem Alter vorliegen, so dass letztlich<br />

auch schon junge Menschen diesbezüglich diskrimiert<br />

werden können (z.B. auch durch die Formulierung, dass<br />

jemand mit „Berufs- und Lebenserfahrung“ gesucht wird).<br />

Gerade für Zahnarztpraxen nicht uninteressant: eine<br />

Bevorzugung von Nichtrauchern verstößt nicht gegen das<br />

AGG.<br />

Was viele Arbeitgeber/innen ebenfalls nicht wissen: Sie<br />

sind gem. § 81 Abs. 1 SGB IX verpflichtet zu überprüfen,<br />

ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen,<br />

insbesondere solchen, die bereits bei der Agentur für<br />

Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind,<br />

besetzt werden können. Dem Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />

—<br />

Diana Bernardi, medConsiliarius, München<br />

RA Melanie Neumann, MedJus, Regensburg<br />

www.medconsiliarius.de<br />

www.medjus.de<br />

Exkurs: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Das AGG gilt nicht nur für Stellenanzeigen, sondern<br />

für sämtliche arbeitsrechtlichen Vorgänge. Als<br />

Praxisinhaber/in haben Sie dafür Sorge zu tragen,<br />

dass sämtliche praxisbezogenen Abläufe und<br />

Rahmenbedingungen und getroffenen personalrechtlichen<br />

Maßnahmen mit dem Inhalt des AGG<br />

zu vereinbaren sind. Weiterhin müssen Sie den Text<br />

des AGG im Betrieb bekannt machen. Übrigens<br />

können auch Mitarbeiter/innen, nicht nur Arbeitgeber/<br />

innen, gegen das AGG verstoßen, was zu arbeitsrechtlichen<br />

Konsequenzen führen kann. Auch aus<br />

diesem Grund ist es wichtig, die Mitarbeiter/innen<br />

über das AGG zu informieren und sich die Kenntnisnahme<br />

am besten schriftlich bestätigen zu lassen.<br />

F A C H L I C H E S<br />

– Anzeige –<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

31


Fortbildung gut ausgebucht<br />

12. PAPENBURGER SYMPOSIUM MIT ÜBER 150 TEILNEHMERN/<br />

PRAKTISCHER NAHTKURS BESONDERS BELIEBT<br />

Es war ein organisatorisches Risiko, das<br />

Dr. Dr. Thomas Mrosk und sein Team mit<br />

dem „12. Papenburger Symposium“ eingegangen waren:<br />

Erstmals fand die Fortbildungsveranstaltung für Ärzte,<br />

Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte nicht an<br />

einem Mittwochnachmittag, sondern an einem Samstag<br />

statt und ebenso zum ersten Mal gab es einen praktischen<br />

Teil, bei dem Mediziner unter Anleitung verschiedene<br />

Nahttechniken ausprobieren konnten. Aber „die Neuerungen<br />

haben sich bewährt“, ist Dr. Dr. Mrosk mit dem Verlauf des<br />

Symposiums zufrieden, zu dem sich über 150 Teilnehmer<br />

angemeldet hatten. Auch das „13. Papenburger Symposium“<br />

im November kommenden Jahres soll wieder an einem<br />

Sonnabend stattfinden.<br />

Schon um 8 Uhr am frühen Morgen versammelten sich<br />

interessierte Zahnärzte in einem zum Operationssaal umfunktionierten<br />

Konferenzraum „UPM“ des Forum Alte Werft.<br />

Dr. Maren Kahle, die ebenfalls in der Facharztpraxis für<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie von Dr. Dr. Mrosk am Hauptkanal<br />

in Papenburg tätig ist, zeigte ihren zwölf Kolleginnen<br />

und Kollegen, wie Wunden zum Beispiel nach Zahnextraktionen<br />

schonend und effektiv vernäht werden können. Als<br />

Modelle standen den Medizinern Kiefer von Schweinen<br />

zur Verfügung, die Dr. Dr. Mrosk am Vortag bei einem Fleischer<br />

besorgt hatte. Rund eineinhalb Stunden lang wurde<br />

intensiv gearbeitet, bevor mit dem eigentlichen Seminarprogramm<br />

begonnen wurde.<br />

Fünf hochkarätige Referenten hatte der Veranstalter auch<br />

in diesem Jahr für die anspruchsvolle Fortbildung gewinnen<br />

können. Privatdozent Dr. Jörn-Uwe Piesold (Helios Klinikum<br />

Erfurt) referierte als Einstieg über „Odontogene pyogene<br />

Infektionen der Weichteile und des Knochens“ und<br />

anschließend Privatdozent Prof. Dr. Christoph Schindler<br />

(Medizinische Hochschule Hannover) über „Orale Chirurgie<br />

und Pharmakologie“, wobei neue Antikoagulantien und<br />

der Einsatz von Antibiotika im Mittelpunkt des Vortrages<br />

Schaute den Teilnehmern des Nahtseminars über die Schulter<br />

und gab Tipps: Dr. Maren Kahle (stehend).<br />

standen. Als letzter Referent vor der Mittagspause demonstrierte<br />

Prof. Dr. Uwe-J. Rother, Facharzt für Radiologie in<br />

Hamburg, die Einsatzmöglichkeiten der Digitalen Volumentomografie<br />

(DVT) an konkreten Fällen. Dabei handelt es sich<br />

um ein dreidimensionales, bildgebendes Tomographie-Verfahren<br />

unter Nutzung von Röntgenstrahlen, das vor allem in<br />

der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und in der Zahnmedizin<br />

zum Einsatz kommt.<br />

Fotos: © A. Siemer/H.-G. Rieke<br />

32 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Sehr konzentriert waren auch diese beiden Zahnärzte bei der<br />

Nahtübung dabei.<br />

Um Fragen der Implantologie ging es im zweiten Teil der<br />

Vortragsreihe. Prof. Dr. Heiner Weber (Universität Tübingen)<br />

beleuchtete die Anfänge der Implantatentwicklung und die<br />

klinischen Konsequenzen aus den gewonnenen Erfahrungen,<br />

bevor Prof. Dr. Dr. Elmar Esser (Implatat-Zentrum Osnabrück,<br />

ICOS) über Einsatzmöglichkeiten von allogenen Transplantaten<br />

berichtete.<br />

Zeitgleich informierte Birgit Sayn von der Firma ‚Rechenart‘<br />

aus Leverkusen Zahnmedizinische und Medizinische<br />

Fachangestellte über aktuelle Fragen der Abrechnung. „Hier<br />

ändert sich ständig etwas, so dass dieser Programmpunkt<br />

stets auf der Tagesordnung unserer Symposien steht“, so<br />

Dr. Dr. Mrosk. Ein weiteres Thema war das Patientenrechtsgesetz<br />

mit seinen Auswirkungen für Ärzte und Zahnärzte.<br />

Auch in diesem Jahr konnten die Tagungsteilnehmer<br />

wieder ihre Kinder mit nach Papenburg bringen. In der<br />

Kunstschule Zinnober direkt beim Seminarhotel konnten<br />

Hochkarätig besetzt war die Referentenriege beim „12. Papenburger<br />

Symposium“ im Forum Alte Werft. Das Foto zeigt von links<br />

Prof. Dr. Dr. Elmar Esser, Prof. Dr. Heiner Weber, Gastgeber Dr. Dr.<br />

Thomas Mrosk, Prof. Dr. Uwe-J. Rother, Privatdozent Dr. Jörn-Uwe<br />

Piesold und Privatdozent Prof. Dr. Christoph Schindler. Es fehlt<br />

Birgit Sayn, die Zahnmedizinische und Medizinische Fachangestellte<br />

über aktuelle Fragen der Abrechnung sowie über die<br />

Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes informierte.<br />

die Kinder ab einem Alter von vier Jahren malen und basteln.<br />

Für alle wurde am Nachmittag eine Besichtigung der<br />

Meyer Werft angeboten. „Auch das machen wir bei jedem<br />

Symposium und fast jedes Mal ist der Bus ausgebucht“,<br />

ist Dr. Dr. Mrosk zufrieden. Gut angenommen wurde auch<br />

die Industrieausstellung, bei der sich über ein Dutzend<br />

medizintechnische Unternehmen und Pharmafirmen<br />

den Teilnehmern präsentierten und ihre Angebotspalette<br />

vorstellten. <br />

—<br />

Alex Siemer<br />

F A C H L I C H E S<br />

In den Pausen nutzten viele Besucher die Möglichkeit, sich im<br />

Rahmen der Industrieausstellung über aktuelle Entwicklungen<br />

im technischen und pharmakologischen Bereich zu informieren.<br />

In der Kunstschule Zinnober konnten sich die Kinder der<br />

Symposium-Teilnehmer mit Malen und Basteln beschäftigen,<br />

während ihre Eltern sich fortbildeten.<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

33


Fotos: ©ldt<br />

Die Teilnehmerinnen des ladiesdentaltalk in Oldenburg.<br />

Ladiesdentaltalk in Oldenburg –<br />

die Zweite<br />

Am Freitag, den 1. November 2013<br />

fand in Oldenburg zum zweiten Mal<br />

eine Veranstaltung vom „ladiesdentaltalk“ statt.<br />

Dr. Karin Uphoff, EU-Unternehmensbotschafterin und Gründerin<br />

des ladiesdentaltalks, hatte nach einem ersten<br />

erfreulichen Feedback Ende Juni zu einem erneuten Treffen<br />

in Oldenburg eingeladen und die Zahl der Teilnehmerinnen<br />

war doppelt so hoch wie bei der Erstveranstaltung!<br />

Der erste „ladiesdentaltalk“ fand 2010 in Hamburg statt,<br />

mittlerweile sind zahlreiche Veranstaltungen in fast allen<br />

Großstädten in Deutschland hinzugekommen. Die Erfolgsquote<br />

des Netzwerkformats zeigt: Zahnärztinnen möchten<br />

sich in einem passenden Rahmen austauschen, Kontakte<br />

knüpfen bzw. pflegen und ihren unternehmerischen Blick<br />

für die Praxis schärfen.<br />

Da zum beruflichen Erfolg mehr gehört als das Ansammeln<br />

von Fachwissen, ist es Frau Dr. Uphoff , die in Düsseldorf<br />

ein eigenes Marketing-Unternehmen leitet, wichtig, Kolleginnen<br />

untereinander ins Gespräch zu bringen und angehende<br />

Zahnärztinnen mit gestandenen Praxisinhaberinnen<br />

bekannt zu machen. Gerade für Berufsanfängerinnen sind<br />

Impulse und Erfahrungswerte von erfahrenen Mitstreiterinnen<br />

wichtig, da auch über Misserfolge und Fehlentscheidungen<br />

in einem geschützten Raum gesprochen werden kann.<br />

Viele Entscheidungen in der Anfangsphase betreffen später<br />

jahrelang den gesamten (Berufs-)Alltag. Aber auch „erfahrene<br />

Hasen“ schätzen den Austausch und Synergieeffekte.<br />

Den passenden Rahmen bot dieses Mal das Restaurant<br />

Tafelfreuden in der City von Oldenburg mit seiner gemütlichen<br />

Remise und seiner ausgezeichneten Bioküche.<br />

Nach dem Sektempfang um 17:00 Uhr eröffneten die Initiatorinnen<br />

Dr. Karin Uphoff und ZTM Claudia Wassermann<br />

von Wassermann Zahntechnik Oldenburg den Abend und<br />

begrüßten die anwesenden Zahnärztinnen sowie Sponsoren<br />

und Strategiepartner von der Apotheker- und Ärztebank,<br />

der Firmen Pluradent und Dentsply Implants sowie Dem<br />

Berufsverband „Zahnärzte für Niedersachsen“ (ZfN).<br />

Das Konzept des Abends war im Vergleich zur Premiere im<br />

Juni leicht verändert – aus der allgemeinen, ausführlichen<br />

Vorstellungsrunde wurde ein Frage-Antwort-Bewegungs-<br />

34 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


muster im Raum, eine weitere Aktion forderte von den<br />

Teilnehmerinnen im großen Kreis drei „Schlagworte“, die<br />

sie als Person beschreiben. Eine Umfrage zu den drei<br />

wichtigsten Kernthemen, die den Teilnehmerinnen am<br />

Herzen liegen, ergab unterschiedlichste Stichworte zu den<br />

Bereichen Unabhängigkeit, Selbständigkeit, Verbesserung<br />

der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und dem<br />

Engagement in der Berufspolitik neben der Praxistätigkeit,<br />

Aus- und Weiterbildung der Praxismitarbeiterinnen, zu Praxisaufbau<br />

und -abgabe (natürlich altersbedingt, die Altersangabe<br />

der Teilnehmerinnen lag zwischen Ende zwanzig<br />

und Anfang sechzig). Nicht zu vergessen die Bewältigung<br />

der Aufgabe, Beruf und Familie „unter einen Hut zu bekommen“<br />

und erfolgreich und zufrieden in beiden Bereichen<br />

zu wirken – das betraf fast durchweg alle Kolleginnen.<br />

Sehr interessant waren anschließend auch die Antworten<br />

der Gastreferentin Stefanie Griesse, Ökotrophologin aus<br />

Hannover. Auch hier eine kleine Veränderung: Statt eines<br />

Vortrags berichtete Stefanie Griesse im Interview mit Dr.<br />

Uphoff in lockerer Form von ihrer Gründungsgeschichte.<br />

Frau Dr. Uphoff befragte die Jungunternehmerin und Preisträgerin<br />

des StartUp-Impulses 2011 zu ihrem Projekt<br />

„Quatsch mit Soße“, welches sie in Hannover aufgebaut hat.<br />

Hier führt sie einen kleinen Betrieb, der als Dienstleister<br />

und Caterer Kindergärten mit frischer, gesunder Küche<br />

(Mittagessen – eben nicht nur die beliebten Spaghetti)<br />

versorgt. Schwierigkeiten bei der Suche und Finanzierung<br />

geeigneter Räumlichkeiten sowie beim Aufbau eines kleinen<br />

Mitarbeiterteams erinnerten doch sehr an Probleme,<br />

die auch wir als Berufsanfängerinnen in unserem Bereich<br />

zu lösen haben.<br />

Die Initiatorin Dr. Uphoff (Bildmitte) mit den Teilnehmerinnen<br />

drs. A. Kant (rechts) und S. Lange (beide ZfN).<br />

Das gemeinsame Essen – ein köstliches 3-Gang-Menü mit<br />

begleitenden Weinen, ebenfalls aus biologischem Anbau –<br />

anregende Gespräche in entspannter Atmosphäre sowie<br />

die Vorfreude bei den begeisterten Teilnehmerinnen auf<br />

das nächste ladiesdentaltalk-Treffen am 25. April 2014 in<br />

Oldenburg (Location noch nicht benannt, Anmeldungen<br />

online aber derzeit schon möglich) beendeten den Abend<br />

gegen 22:00 Uhr und machten den Veranstaltern Mut,<br />

auch ein drittes Mal nach Oldenburg zu kommen. <br />

F A C H L I C H E S<br />

— Silke Lange, Oldenburg – Anzeige –<br />

SAVE THE DATE:<br />

1. ladiesdentaltalk in Stade: http://www.zfn-online.de/index.php/termindetail/events/ldt-20140305.html<br />

2. ladiesdentaltalk in Odenburg: http://www.zfn-online.de/index.php/termindetail/events/ldt-20140425.html<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

35


© Coloures-Pic/Fotolia.com<br />

Überlegungen zum<br />

Jahreswechsel<br />

UNTER STEUERLICHEN GESICHTSPUNKTEN<br />

Ausgangslage<br />

Geänderte Gesetze und zahlreiche Grundsatzurteile sind<br />

insbesondere zum Jahresende Anlass zur Überprüfung<br />

des individuellen Beratungs- und Handlungsbedarfs.<br />

Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen einige Hinweise,<br />

wie durch Ihr Handeln das Geschehen zum Jahreswechsel<br />

beeinflusst werden kann.<br />

Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben<br />

Die Mehrheit der Zahnärzte ermittelt den Gewinn durch<br />

Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich ist bei<br />

dieser Gewinnermittlungsart der Zahlungsfluss und nicht<br />

die wirtschaftliche Zugehörigkeit maßgebend (Vereinnahmung<br />

und Verausgabung).<br />

Es besteht die Möglichkeit, durch gezielte Verlagerung von<br />

Einnahmen und Ausgaben steuerliches Einkommen und<br />

somit die Steuerlast zu verschieben. Die Verschiebung bringt<br />

einen Zinsvorteil, der beim aktuell niedrigen Zinsniveau aber<br />

eher gering ausfällt.<br />

Eine echte Steuerentlastung stellt sich dann ein, wenn der<br />

persönliche Steuersatz im Folgejahr niedriger als im Jahr<br />

2013 ist.<br />

Jede der folgenden Maßnahmen sollte auch aus<br />

dem Blickwinkel der Liquidität auf die Sinnhaftigkeit und<br />

Notwendigkeit überprüft werden.<br />

Hinausschieben von Honorarforderungen in das<br />

kommende Jahr durch spätere Rechnungserstellung<br />

bzw. verzögerten Einzug<br />

Vorziehen von sofort abzugsfähigen Aufwendungen<br />

(z.B. Reparaturen, Anschaffung von Verbrauchsmaterial)<br />

Vorziehen der Anschaffung von geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern bis zu 410 EUR netto<br />

Vorauszahlungen für maximal fünf Jahre auf<br />

Dauerschuldverhältnisse (z.B. Praxismiete, Leasing)<br />

Regelmäßig wiederkehrende<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben<br />

(z.B. Praxismiete und Versicherungen) werden immer in<br />

das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit verlagert, wenn<br />

sowohl die Fälligkeit als auch der Zu- bzw. Abfluss zehn<br />

Tage vor oder nach dem 31.12. liegen.<br />

Beispiel:<br />

Gemäß Mietvertrag ist die Praxismiete bis zum 3. eines<br />

jeden Monats fällig. Der Zahnarzt zahlt die Miete für den<br />

Monat Januar 2014 bereits am 27.12.2013.<br />

Bei der Praxismiete handelt es sich um eine regelmäßig<br />

wiederkehrende Zahlung. Die Fälligkeit der Praxismiete liegt<br />

mit dem 3. des Monats innerhalb von zehn Tagen nach<br />

dem 31.12.2013. Da auch die Zahlung in dem 10-Tages-<br />

Zeitraum liegt, ist nicht der Geldabfluss, sondern die<br />

wirtschaftliche Zugehörigkeit – nämlich das Jahr 2014 –<br />

maßgebend.<br />

36 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Der Versuch, die Steuerlast durch das Vorziehen von<br />

Betriebsausgaben zu mindern, wäre in diesem Beispiel<br />

misslungen. Der Abfluss der Zahlung hätte dafür spätestens<br />

am 20.12.2013 erfolgen müssen.<br />

Die Anschaffung von z.B. Verbrauchsmaterial hingegen ist<br />

nicht regelmäßig wiederkehrend. Hier kann die Zahlung<br />

auch noch am 31.12. erfolgen, um die Ausgaben erfolgreich<br />

in dem Jahr 2013 zu berücksichtigen.<br />

Anlagevermögen<br />

Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen<br />

150 EUR und 410 EUR, die selbständig nutzbar sind,<br />

können sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.<br />

Wahlweise können auch alle selbständig nutzbaren<br />

Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen<br />

150 EUR und 1.000 EUR in einen sog. Sammelposten<br />

eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben<br />

werden.<br />

Aufwendungen für Anlagevermögen mit Anschaffungskosten<br />

darüber wirken sich im Jahr der Anschaffung nicht in<br />

voller Höhe als Betriebsausgaben aus. Diese Gegenstände<br />

sind über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

Zu beachten ist, dass die Abschreibungen nur zeitanteilig<br />

in Anspruch genommen werden können. Bei einer<br />

Anschaffung im Dezember kann demnach nur ein Zwölftel<br />

der Jahres-Abschreibung steuermindernd berücksichtigt<br />

werden. Maßgeblich für die Abzugsfähigkeit ist das Lieferdatum.<br />

Vorauszahlungen<br />

Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr<br />

als fünf Jahren sind gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen,<br />

für den sie geleistet werden. Eine Ausnahme besteht<br />

für ein Damnum oder Disagio, soweit es marktüblich ist.<br />

Bilanzierung<br />

Bilanzierende Zahnärzte verfolgen zur Beeinflussung des<br />

Ergebnisses eine andere Taktik, da es in diesen Fällen<br />

eben nicht auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder<br />

Verausgabung ankommt. Entscheidend sind bei dieser Art<br />

der Gewinnermittlung der Zeitpunkt der Lieferung oder der<br />

Leistungserbringung und die wirtschaftliche Zugehörigkeit.<br />

Schuldzinsen ungekürzt absetzen<br />

Tätigen Zahnärzte sogenannte Überentnahmen in ihrer<br />

Praxis können sie die Finanzierungskosten unter Umständen<br />

nur in begrenztem Umfang vom Gewinn abziehen.<br />

Überentnahmen liegen vor, wenn die Privatentnahmen<br />

den Gewinn zuzüglich der Privateinlagen übersteigen.<br />

Hierbei werden die kumulierten Werte ab 1999 betrachtet.<br />

Von der Abzugsbeschränkung ausgenommen sind Schuldzinsen<br />

zur Finanzierung von Anlagevermögen. Betragen die<br />

„schädlichen“ Schuldzinsen nicht mehr als 2.050 EUR im<br />

betreffenden Jahr, besteht jedoch kein Grund zu handeln,<br />

denn dieser Sockelbetrag ist stets abziehbar.<br />

Droht eine Einschränkung beim Schuldzinsenabzug, sind<br />

folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Überentnahmen<br />

in Erwägung zu ziehen:<br />

Noch geplante Entnahmen werden auf Januar 2014<br />

verschoben.<br />

Bis zum 31.12.2013 werden noch Einlagen getätigt.<br />

Der Betrag kann nach dem Jahreswechsel wieder<br />

entnommen werden; zur Vermeidung eines Gestaltungsmissbrauchs<br />

aber erst einige Wochen später.<br />

Vermietungseinkünfte<br />

Vermietet der Zahnarzt eine Wohnung zu einem Mietpreis,<br />

der unter der ortsüblichen Miete liegt, können die damit im<br />

Zusammenhang stehenden Ausgaben unter Umständen<br />

nur anteilig abgezogen werden.<br />

Beträgt das Entgelt weniger als 66% der ortsüblichen Miete,<br />

sind die Werbungskosten auch nur anteilig abziehbar.<br />

Beträgt das Entgelt 66% der ortsüblichen Miete oder mehr,<br />

sind die Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.<br />

Um hier die Weichen für eine optimale Lösung zu stellen,<br />

ist eine Anpassung der Miete zu überdenken.<br />

Umsatzsteuer<br />

Häufig erbringen Zahnärzte der Umsatzsteuer unterliegende<br />

Umsätze (z.B. Eigenlabor, gutachterliche Tätigkeit). Kleinunternehmer<br />

müssen dabei weder Umsatzsteuer an das<br />

Finanzamt abführen, noch können sie Vorsteuern geltend<br />

machen.<br />

Kleinunternehmer dürfen im Jahr 2013 einen Umsatz von<br />

maximal 17.500 EUR aufweisen, um auch im Jahr 2014<br />

als Kleinunternehmer zu gelten. Hinzu kommt in der<br />

vorausschauenden Betrachtung, dass der voraussichtliche<br />

Umsatz des Jahres 2014 den Betrag von 50.000 EUR nicht<br />

überschreiten wird.<br />

Um die Obergrenze im laufenden Jahr einzuhalten, sollten<br />

gegebenenfalls steuerpflichtige Leistungen in das Jahr 2014<br />

verschoben werden.<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Fensterputzer, Gartenpflege,<br />

Haushaltshilfe) und Handwerkerleistungen sind neben<br />

dem inländischen Privathaushalt auch für Ferien- und<br />

Zweitwohnungen in der EU mit gewissen Höchstbeträgen<br />

absetzbar. Da es für die Berücksichtigung auch hier auf<br />

den Zahlungsfluss ankommt, kann eine Ratenzahlung über<br />

den Jahreswechsel hinaus sinnvoll sein, wenn die Höchstbeträge<br />

im Jahr 2013 bereits ausgeschöpft sind. Dabei sind<br />

Besonderheiten bei der Zahlungsweise zu beachten. <br />

F A C H L I C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

37


Foto: NZB-Archiv<br />

Tino Koch, Steuerberater.<br />

Außergewöhnliche Belastungen<br />

Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)<br />

wirken sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />

steuermindernd aus, soweit sie nicht von der Krankenversicherung<br />

erstattet werden und die zumutbare Eigenbelastung<br />

übersteigen. Die Höhe der Eigenbelastung richtet sich<br />

nach dem Gesamtbetrag aller Einkünfte, dem Familienstand<br />

und der Anzahl der Kinder. Bei einem verheirateten<br />

Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte von 120.000 EUR beträgt die zumutbare Belastung<br />

beispielsweise 4.800 EUR.<br />

Ist absehbar, dass die Summe der außergewöhnlichen<br />

Belastungen die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt,<br />

könnte die Bezahlung der offenen Rechnungen in<br />

Absprache mit dem Empfänger in das kommende Jahr<br />

verlagert werden, um gegebenenfalls in diesem Jahr einen<br />

Abzug zu ermöglichen. Genauso ist auch der umgekehrte<br />

Fall denkbar (z.B. Anzahlung).<br />

Rürup und Riester<br />

Oftmals sind die Höchstbeträge trotz weiterer Aufwendungen<br />

zum Aufbau einer sogenannten Basisversorgung (z.B.<br />

Altersversorgungswerk, gesetzliche Rentenversicherung)<br />

bei weitem nicht ausgeschöpft. Aus diesem Grund kann<br />

es überlegenswert sein, einen entsprechenden Vertrag<br />

noch im Jahr 2013 abzuschließen bzw. bei einem bestehenden<br />

Vertrag eine größere Einmalzahlung zu leisten.<br />

Bei Verträgen mit staatlicher Zulagenförderung (Riester)<br />

wird zwischen Personen mit einem unmittelbaren und einem<br />

mittelbaren Zulagenanspruch unterschieden. Seit dem Jahr<br />

2012 ist für mittelbar Zulagenberechtigte für den vollen<br />

Zulagenanspruch verpflichtend, dass mindestens ein<br />

Eigenbetrag von 60 EUR p.a. entrichtet wird.<br />

Weitere Sonderausgaben<br />

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind<br />

selbst dann uneingeschränkt abziehbar, wenn sie die<br />

steuerlichen Höchstbeträge für Sonderausgaben übersteigen.<br />

Dies gilt jedoch nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen,<br />

wie zum Beispiel für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfallund<br />

bestimmte Lebensversicherungen sowie für Beitragsanteile<br />

zur Krankenversicherung, die einen Anspruch auf<br />

Krankengeld oder Komfortleistungen begründen.<br />

Das hat zur Folge, dass die Zahlungen zu den sonstigen<br />

Vorsorgeaufwendungen steuerlich ins Leere laufen, wenn<br />

die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über<br />

den Höchstbeträgen liegen. Um zumindest in späteren<br />

Jahren die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich<br />

nutzen zu können, besteht bei den meisten privaten<br />

Krankenversicherern die Möglichkeit, die Beiträge zur Krankenund<br />

Pflegeversicherung für mehrere Jahre im Voraus zu<br />

bezahlen. Leider hat der Gesetzgeber die Vorauszahlungsmöglichkeit<br />

auf zweieinhalb Jahre beschränkt. Da die Höhe<br />

des Sonderausgabenabzugs von zahlreichen Komponenten<br />

abhängt, sollten entsprechende Vorauszahlungen erst nach<br />

vorheriger Beratung getätigt werden.<br />

Verlustbescheinigung für Kapitalvermögen<br />

Werden Verluste aus Aktiengeschäften im Jahr 2013 realisiert,<br />

kann dieser Verlust nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />

verrechnet werden, wenn die Bank eine Verlustbescheinigung<br />

ausstellt.<br />

Der Antrag auf Verlustfeststellung muss bis spätestens<br />

15.12.2013 bei der Bank gestellt werden. Der Antrag ist<br />

unwiderruflich. Er bewirkt, dass der Verlusttopf der bescheinigenden<br />

Bank auf Null gesetzt wird und diese Verluste<br />

für zukünftige (sofortige) Verrechnungen mit Gewinnen<br />

dieser Bank ausscheidet.<br />

Der Antrag auf Verlustfeststellung hat grundsätzlich dann<br />

Sinn, wenn bei einer Bank ein Gewinn aus Aktienverkäufen<br />

und bei einer anderen Bank ein Verlust aus Aktienverkäufen<br />

erzielt wurde.<br />

Verluste aus Aktienspekulationen, die in der Regel bis zum<br />

01.01.2009 realisiert wurden (Altverluste) können nur bis<br />

zum 31.12.2013 mit bestimmten Gewinnen verrechnet<br />

werden.<br />

Verlagerung von Einkunftsquellen<br />

Steuerersparnisse können auch durch die Verlagerung von<br />

Einkunftsquellen auf nahe Angehörige erreicht werden, zum<br />

Beispiel durch Schenkungen, durch die Bestellung eines<br />

Nießbrauchs an entschuldeten Immobilien oder durch die<br />

Anstellung von nahen Angehörigen. <br />

—<br />

Tino Koch, Steuerberater<br />

Geschäftsführer der Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH,<br />

Hannover<br />

38 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Rechtstipp<br />

Weihnachtsgeld als<br />

freiwillige Leistung<br />

Weihnachten ist immer eine<br />

teure Angelegenheit, egal ob<br />

für den Arbeitgeber oder den Haushaltsvorstand.<br />

Noch schlimmer ist es, wenn aus der freiwilligen<br />

Zahlung Verpflichtungen für die Zukunft erwachsen.<br />

Ob dies beim Weihnachtsgeld oder dem 13. Gehalt<br />

der Fall ist, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte.<br />

So auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) am<br />

17.04.2013, AZ: 10 ASZ 281/12. Das BAG hatte zu<br />

entscheiden, ob die Vereinbarung im Arbeitsvertrag:<br />

„Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige<br />

Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und<br />

Weihnachtsgeld gewährt werden kann“ einen Anspruch<br />

auch auf zukünftige Zahlungen begründet.<br />

Hierzu hat das Gericht ausgeführt, dass die<br />

Bezeichnung der Zahlung eines 13. Gehalts als<br />

„freiwillige Leistung“ unerheblich ist, denn es bringe<br />

nur zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht durch<br />

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz zu<br />

dieser Leistung verpflichtet ist. Im Weiteren setzt<br />

sich das BAG mit dem möglichen Verständnis dieser<br />

Klausel auseinander und kommt abschließend zu<br />

dem Ergebnis, dass die Freiwilligkeit der Leistung<br />

nach diesem Vertragswortlaut zweifelhaft ist.<br />

Derartige Zweifel sind zu Lasten des Verwenders<br />

der Formulierung, d.h. des Arbeitgebers, auszulegen,<br />

so dass nach dem Urteil die Arbeitnehmerin einen<br />

Anspruch auf ein 13. Gehalt hat.<br />

Grundsätzlich ist es auch weiterhin möglich, Sonderleistungen,<br />

wie z.B. Weihnachtsgeld, arbeitsvertraglich<br />

unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit zu<br />

vereinbaren und es auch unter dem Vorbehalt der<br />

Freiwilligkeit der Leistung zu zahlen. Die hierfür vom<br />

Bundesarbeitsgericht aufgestellten Hürden sind<br />

aber so hoch, dass es für einen Laien praktisch<br />

ohne unter zur Hilfenahme von juristischem Sachverstand<br />

kaum noch möglich ist, einen solchen<br />

Freiwilligenvorbehalt im Arbeitsvertrag zu formulieren.<br />

Es ist daher zur Vorsicht zu raten, Sonderleistungen<br />

im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, will man sich<br />

tatsächlich nicht dauerhaft zu diesen Leistungen<br />

verpflichten.<br />

Rechtssicherer ausschließen kann der Arbeitgeber<br />

die Verpflichtung zur Leistung der freiwilligen<br />

Sonderleistungen, wenn er zwar arbeitsvertraglich<br />

keine Vereinbarung über die Zahlung von Sonderleistungen<br />

vereinbart, im konkreten Fall der Leistungserbringung<br />

auf die Freiwilligkeit der Leistung den<br />

Arbeitnehmer hierauf ausdrücklich (schriftlich)<br />

hinweist. Leistungserwartungen, wie sie durch<br />

arbeitsvertragliche Vereinbarungen geweckt werden,<br />

können so ausgeschlossen werden. Doch auch<br />

hier gilt, dass für den Arbeitnehmer unmissverständlich<br />

deutlich sein muss, dass die Leistung nur<br />

freiwillig gezahlt wird und der Arbeitnehmer nicht<br />

erwarten kann, dass er zukünftig Sonderleistungen,<br />

wie Weihnachtsgeld, erhalten wird, denn das Urteil<br />

des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2013, AZ: 10<br />

AZR 281/12, hat gezeigt, dass eine „freiwillige<br />

Leistung“ unfreiwillig zu einer Leistungsverpflichtung<br />

werden kann. <br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />

— Quelle: www.zfn-online.de © Matthias Eckert/Fotolia.com<br />

F A C H L I C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

39


Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

Aktuelle Urteile…<br />

© Sandor Jackal/Fotolia.com<br />

…AUS DEM SOZIALRECHT<br />

…AUS DEM STEUERRECHT<br />

Elterngeld: Die Zahlstelle darf Verluste aus<br />

„Photovoltaik” nicht berücksichtigen<br />

Für die Berechnung des Elterngeldes einer Mutter ist<br />

ausschließlich auf deren Nettoeinkommen aus den<br />

letzten zwölf Monaten vor der Entbindung abzustellen.<br />

Nicht berücksichtigt werden dürfen Verluste, die zum<br />

Beispiel aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf<br />

dem eigenen Haus entstanden sind (wodurch sich das<br />

steuerpflichtige Einkommen und damit auch das Nettoeinkommen<br />

– hier in der Anlaufphase – reduziert hatte).<br />

Das Bundessozialgericht verhalf damit einer Frau und<br />

Mutter zu einem höheren als dem bewilligten Elterngeld,<br />

zumal die von der Zahlstelle unterstellte Rechtslage in<br />

solchen Fällen dazu führen würde, dass ein rechtzeitiger<br />

Stellenklassenwechsel zwischen Mann und Frau eine<br />

geringere Wirkung als gewünscht hat.<br />

(BSG, B 10 EG 2/12 R)<br />

Pflegeversicherung: Der Gang zum Geldautomaten<br />

gehört zur Betreuung<br />

Eine Frau erledigte für ihre pflegebedürftige Schwiegermutter<br />

die Einkäufe und musste zu diesem Zweck regelmäßig<br />

Geld von einem Geldautomaten abheben. Als<br />

sie auf dem Weg dorthin stürzte und sich dabei schwer<br />

verletzte, wollte sie die gesetzliche Unfallversicherung<br />

in Anspruch nehmen. Doch diese weigerte sich, da der<br />

Gang zum Geldautomaten zu den nicht versicherten<br />

Vorbereitungshandlungen einer Pflege gehöre. Das<br />

Bayerische Landessozialgericht sprach der Frau jedoch<br />

den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu, da das<br />

Abheben des Geldes unmittelbar vor dem geplanten<br />

Einkauf geschehen sollte. Somit sei durch die Geldbeschaffung<br />

eine nur unerhebliche Abweichung vom<br />

ohnehin versicherten Weg zum Einkaufen verbunden<br />

gewesen. (Bayerisches LSG, L 2 U 516/11)<br />

Steuerrecht: Die vier goldenen Regeln für oder gegen<br />

eine „Firmen-Pkw-Privatnutzung”<br />

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur<br />

Frage, ob ein Firmenfahrzeug (von Arbeitnehmern oder<br />

Unternehmern) auch privat genutzt wird, komprimiert:<br />

1. Dienstliche Fahrzeuge, die „zu privaten Zwecken zur<br />

Verfügung stehen“ – wie sich aus dem Beweis des<br />

ersten Anscheins ergibt – werden auch tatsächlich<br />

privat genutzt.<br />

2. Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug<br />

handelt, das typischerweise zum privaten Gebrauch<br />

nicht geeignet ist (etwa ein Lieferwagen).<br />

3. Der Beweis des ersten Anscheins kann durch den so<br />

genannten Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert<br />

werden. Dafür ist kein „Vollbeweis” erforderlich.<br />

Es genügt, wenn der Steuerzahler „einen Sachverhalt<br />

darlegt” (im Zweifelsfall aber auch nachweist), „der<br />

die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der<br />

allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens<br />

gibt”.<br />

4. Allein die Behauptung, für privat veranlasste Fahrten<br />

hätten private Pkws zur Verfügung gestanden, genügt<br />

aber nicht.<br />

In dem entschiedenen Fall kam der BFH – wie die Vorinstanz,<br />

das Finanzgericht München – zu dem Ergebnis,<br />

dass der Arbeitnehmer nicht glaubhaft gemacht habe,<br />

den ihm dienstlich überlassenen Pkw nicht auch<br />

privat genutzt zu haben. Dabei wurden nicht nur „die<br />

Unterschiedlichkeit der beiden genutzten Fahrzeuge”<br />

gewichtet, sondern auch der Umstand, „dass der<br />

rechtskundige Kläger kein Fahrtenbuch geführt hat“.<br />

(BFH, VIII B 66/11)<br />

40 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Achimer Zahnarzt bohrt im<br />

Regenwald von Ecuador<br />

DR. SIEGBERT KIESE REPARIERT UNENTGELTLICH ZÄHNE<br />

DER ARMEN BEVÖLKERUNG IN ECUADOR<br />

Den Ärmsten der Armen zu helfen, das hatte<br />

sich der Achimer Zahnarzt Dr. Siegbert<br />

Kiese nach seiner Praxisabgabe schon vor langer Zeit<br />

vorgenommen. Über eine Kollegin hatte er von einem<br />

Hilfsprojekt gehört, das im ecuadorianischen Regenwald<br />

der sehr armen Bevölkerung medizinische Hilfe bringt.<br />

Der Kontakt zu der Organisation FCSM (Förderkreis Clinica<br />

Santa Maria) war schnell hergestellt.<br />

Dieser Förderverein unterstützt u.a. die Clinica Misional in<br />

Guadalupe/Ecuador. Der Ort liegt im südecuadorianischen<br />

tropischen Regenwald, nahe der Grenze zu Peru. Dort<br />

existiert seit vielen Jahren eine katholische Missionsstation,<br />

deren Leiter, ein österreichischer Missionar, vor 11 Jahren<br />

die Idee hatte, der Bevölkerung medizinische und zahnmedizinische<br />

Hilfe zukommen zu lassen, die sie sonst nur<br />

für viel Geld in entfernten Städten bekommen könnte. Dieses<br />

Geld – falls überhaupt etwas vorhanden – sollten die<br />

Menschen lieber in die Ausbildung ihrer Kinder investieren.<br />

Die Familien sind alle sehr kinderreich, 10 – 12 Kinder sind<br />

keine Seltenheit. Die Bevölkerung besteht aus 43 % Indigenas,<br />

47% Mestizen und anderen Bevölkerungsgruppen.<br />

Aus dieser Idee wurde Wirklichkeit. Mit Sponsoren aus der<br />

ganzen Welt wurde 2002 die Clinica Misional de Guadalupe<br />

eröffnet. Seitdem arbeiten dort rund ums Jahr Ärzte, Zahnärzte,<br />

Zahntechniker, Helferinnen und Helfer. Die „Voluntarios“<br />

(Freiwillige) zahlen ihren Flug selbst und arbeiten unentgeltlich.<br />

Unterkunft und Beköstigung werden gestellt.<br />

Dr. Kiese war begeistert von diesem Projekt und realisierte<br />

seinen Plan. Da er noch Angestellter in seiner alten Praxis<br />

war, wurde er für diese Zeit freigestellt.<br />

Bei kühlen 10 Grad landete er am 24. Januar 2013 in Quito,<br />

der modernen Hauptstadt Ecuadors in 2.850 m Höhe. Von<br />

dort ging es am nächsten Tag weiter in den Süden nach<br />

Catamayo, einem kleinen Ort am westlichen Abhang der<br />

Andenkette. Der Flug über die Anden mit seinen vielen<br />

aktiven und erloschenen Vulkanen war atemberaubend, so<br />

z.B. der Cotopaxi, der mit seiner fast 6.000 m hohen Spitze<br />

durch die Wolken ragte. Dr. Kiese erinnert sich: „Die Anden<br />

sind teilweise von intensiv grünen Matten bedeckt. Das<br />

Auge musste sich erst daran gewöhnen.“ <br />

Fotos: © Dr. Kiese<br />

I N T E R E S S A N T E S<br />

Wohnhäuser im Yacuambital.<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />

41


„DIE UNGLAUBLICHE FREUNDLICHKEIT UND HERZLICHKEIT, DIE BESCHEI-<br />

DENHEIT UND DANKBARKEIT DIESER EINFACHEN UND LIEBENSWÜRDIGEN<br />

MENSCHEN WAREN DER ALLERSCHÖNSTE LOHN FÜR MEINE ARBEIT DORT“,<br />

FASST DR. KIESE SEINE EINDRÜCKE ZUSAMMEN.<br />

alle direkt oder durch Spenden finanziert aus europäischen<br />

und amerikanischen Quellen dorthin gelangt und somit auf<br />

einem guten Niveau.<br />

Auf Grund mangelnder Aufklärung, d.h. schlechter bis gar<br />

keiner Zahnpflege, einem sehr hohen Zuckerkonsum durch<br />

das Kauen von Zuckerrohr, sehr vielen Süßigkeiten aus<br />

Industrieproduktion und dem Genuss von süßen Softdrinks,<br />

leiden die Menschen unter einer sehr schlechten Zahngesundheit.<br />

Daher bestand die Behandlungsaufgabe im<br />

Wesentlichen aus Kariessanierung mit Füllungen aus<br />

Amalgam und Komposit und vielen Extraktionen von nicht<br />

erhaltungswürdigen und zerstörten Zähnen. Da auch ein<br />

kleines zahntechnisches Labor und ein österreichischer<br />

Voluntario-Zahntechniker zur Verfügung standen, war es<br />

möglich, kleine und einfachste Kunstoffprothesen mit<br />

gebogenen Klammern anzufertigen. Wenn es die Zeit erübrigte,<br />

wurden vor allem bei den Kindern und Jugendlichen<br />

Ernährungsberatung und Mundhygieneaufklärung gemacht.<br />

Dr. Kiese mit kleinen, glücklichen Patienten.<br />

Der Kulturschock kam, als das Flugzeug ausrollte und<br />

der erste Blick auf die Ortschaft Catamyo möglich war.<br />

Einfachste Steinhäuser und Bretterhütten säumten die<br />

feldwegartigen Straßen. Ebenso war man erschlagen von<br />

der relativ hohen Temperatur verbunden mit der sehr<br />

hohen Luftfeuchtigkeit. Danach ging es ca.6 Stunden mit<br />

dem Autobus weiter über atemberaubende Andenpässe,<br />

durch tiefgrüne Täler, vorbei an rauschenden Wasserfällen<br />

in Richtung Guadalupe ins Yacuambital.<br />

Bis zum 23. März arbeitete Dr. Kiese als Zahnarzt in der<br />

Clinica Misional de Guadalupe. Die Arbeitsbedingungen<br />

waren gut, nur die Temperatur um 25 Grad verbunden mit<br />

einer Luftfeuchtigkeit von 93 % und mehr (da Regenzeit<br />

war, regnete es jeden Tag mehrmals) machten ihm in der<br />

ersten Woche tüchtig zu schaffen. Danach hatte man sich<br />

daran gewöhnt. Die zahnärztliche Assistenz wurde geleistet<br />

durch Señora Lida, eine angelernte, sehr liebe und engagierte<br />

Einheimische. Die Materialien und Instrumente waren<br />

Und es gibt noch so viel zu tun in Lateinamerika. Der Förderkreis<br />

(FCSM) hat Ende August 2013 in Zusammenarbeit<br />

mit einem schweizerischen Hilfsprojekt ein neues „Centro<br />

de Salud“ in Huancarani/Bolivien eröffnet. Bolivien zählt<br />

zu den ärmsten Ländern in Südamerika.<br />

Um bei diesem Projekt zu helfen, sind die Flüge bereits<br />

gebucht: Vom 6. Januar bis 23. März 2014 geht es für<br />

Dr. Kiese in das Hochland Boliviens nach Huancani. <br />

—<br />

Dr. Siegbert Kiese, Achim<br />

Mit diesem Bericht möchte Dr. Kiese, ehemaliger<br />

Fortbildungsreferent der Zahnärztekammer Niedersachsen,<br />

alle Kolleginnen und Kollegen anregen,<br />

sich evtl. diesem oder anderen Hilfsprojekten anzuschließen,<br />

diese durch eigene aktive Mitarbeit, die<br />

Freistellung von Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

und/oder Zahntechnikern/Zahntechnikerinnen oder<br />

auch durch die Weitergabe von Patientengoldspenden<br />

zu unterstützen.<br />

Nähere Informationen dazu gibt es unter<br />

www.FCSM.org.<br />

42 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Terminliches<br />

STEUERTERMINE 2014<br />

44. ZAHNÄRZTEBALL<br />

Januar<br />

10.01.<br />

Umsatzsteuer mtl. für Dezember<br />

bzw. November 2013 mit<br />

Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für Dezember<br />

13.01.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />

Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

Februar<br />

10.02.<br />

Umsatzsteuer mtl. für Januar<br />

bzw. Dezember 2013 mit<br />

Dauer-Fristverlängerung<br />

Umsatzsteuer vierteljährlich<br />

für das IV. Quartal 2013 mit<br />

Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für Januar<br />

13.02.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist<br />

für Umsatzsteuer, Lohn- und<br />

Kirchenlohnsteuer<br />

Einkommensteuer sowie<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

März<br />

10.03.<br />

Umsatzsteuer mtl. für Februar bzw.<br />

Januar mit Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für Februar<br />

Einkommen- und Kirchensteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag für<br />

das I. Quartal<br />

13.03.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />

Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

April<br />

10.04.<br />

Umsatzsteuer mtl. für März bzw.<br />

Februar mit Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für März<br />

14.04.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />

Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

Mai<br />

12.05.<br />

Umsatzsteuer mtl. für April bzw.<br />

März mit Dauer-Fristverlängerung<br />

Umsatzsteuer vierteljährlich für das<br />

I. Quartal mit Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für April<br />

15.05.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />

Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

Juni<br />

10.06.<br />

Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April<br />

mit Dauer-Fristverlängerung<br />

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />

für Mai<br />

Einkommen- und Kirchensteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag für das<br />

II. Quartal<br />

13.06.<br />

Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />

Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />

Einkommensteuer sowie<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck.<br />

11.01.2014<br />

Ort: Ballsaal Waldhaus Ölper,<br />

Braunschweig<br />

Motto: „Tanze mit mir in den Morgen…“<br />

Musik: Tony Pop Band<br />

Informationen:<br />

Dr. Helmut Peters<br />

Wilhelm-Bode-Str. 33,<br />

38106 Braunschweig<br />

Fax: 0531 343913<br />

E-Mail: helmutpeters@arcor.de<br />

Anmeldeschluss ist der 04.01.2012<br />

BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />

12.03.2014<br />

Referent:<br />

Dr. Felix Blankenstein, Charité Berlin<br />

Thema: „Alltägliche Probleme<br />

bei der herausnehmbaren Teilund<br />

Totalprothetik“<br />

Ort: Universität Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22 (Parkplatz Tilsiter<br />

Str. 1)<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almsstraße 1<br />

31134 Hildesheim<br />

Tel.: 05121 37676<br />

BEZIRKSSTELLE HANNOVER<br />

15.01.2014<br />

Referent: PD Dr. Stefan Fickl<br />

Thema: „Behandlung der Extraktionsalveole<br />

– muss man immer auffüllen?“<br />

Ort: Hannover Congress Centrum,<br />

Theodor-Heuss-Platz 1 – 3, 30175<br />

Hannover<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Kai-Petrik Worch, M.S. (USA)<br />

c/o Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Zeißstr. 11b<br />

30519 Hannover<br />

Tel.: 0511 83391-190/191<br />

Fax: 0511 83391-196<br />

E-Mail: bezhannover@zkn.de<br />

Internet: www.zkn.de<br />

T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />

43


Persönliches<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Dr. Henning Otte<br />

wurde 65<br />

Im November wurde Dr. Henning Otte 65 Jahre alt. Normalerweise<br />

ein Alter, bei dem sich Gedanken an Ruhestand<br />

einstellen können. Nicht so bei Henning Otte, der in Göttingen<br />

studierte und dort seine Promotion erhielt. Nachdem<br />

er sich 1982 in Hannover in eigener Praxis niederließ, wurde<br />

er schon früh aktiv bei der Mitgestaltung berufspolitischer<br />

und kollegialer Belange. Nicht zuletzt haben seine jahrelangen<br />

Erfahrungen als Fachlehrer den Grundstein dafür<br />

gelegt, dass Henning Otte heute im Bereich Abrechnung<br />

und GOZ zu den Kennern der schwierigen Materie zählt –<br />

und das weit über Niedersachsen hinaus. So war es kein<br />

Zufall, dass er Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />

wurde und maßgeblich an der Erstellung des GOZ-Handbuches<br />

beteiligt war.<br />

War er zunächst in diversen Prüfungsausschüssen, u. a. als<br />

deren Vorsitzender tätig, so kam seit 1989 die Gutachtertätigkeit<br />

hinzu, die er bis heute mit Akribie leistet. Wer eines<br />

seiner umfangreichen Gerichtsgutachten gelesen hat, weiß,<br />

dass Henning Otte sowohl Oberflächlichkeit, als auch<br />

Parteilichkeit fremd sind und er Sachverhalte stets objektiv<br />

nach allen Seiten hin prüft und dabei die Auswirkung von<br />

Gesetzestexten bis in den letzten Nebensatz hinein deutet.<br />

Henning Otte ist eher ein Freund der leisen Töne, der im<br />

Hintergrund komplizierte Problemfelder erschließt. Das<br />

hindert ihn allerdings nicht daran, seinen Zuhörern während<br />

landes- und bundesweiter Vorträge auch komplizierte<br />

Sachverhalte erfolgreich näherzubringen. Ab 2007 hat<br />

Dr. Otte alleine 9.280 Teilnehmer in seinen Fortbildungskursen<br />

für die KZVN begrüßen können!<br />

Dass seine Gutachten ebenso gerichtsfest wie anerkannt<br />

für die Rechtsfindung sind, mag auch daran liegen, dass er<br />

vor seinem Zahnmedizinstudium sechs Semester Jura studiert<br />

hat. Obwohl Henning Otte prinzipiell vom kollegialen<br />

Gedanken geleitet ist, kennt er keine „falsche Kollegialität“.<br />

Und das ist ein Vorzug, der letztlich dem gesamten Berufsstand<br />

zugutekommt. Dass man im Streben nach Gerechtigkeit<br />

und im Kampf gegen unkollegiales Verhalten nicht<br />

automatisch den Kreis seiner Freunde erweitert, entspricht<br />

der Lebenserfahrung. Wer Henning Ottes Wirken für den<br />

Berufsstand einordnen kann, kommt zu dem Ergebnis, dass<br />

er sich jederzeit dem gesamten Berufsstand verpflichtet<br />

gefühlt hat und dies auch für seinen gegenwärtigen Aufgabenbereich<br />

für die KZVN gilt. Für beratende Gespräche<br />

mit Kolleginnen und Kollegen steht er jederzeit gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Alle berufspolitischen Ämter bei ZKN und KZVN aufzuzählen,<br />

würde diesen Rahmen sprengen. Daher seien nur einige<br />

Ämter erwähnt. Ab 2001 wurde Kollege Otte in die Vertreterversammlung<br />

der KZVN gewählt, der er bis heute angehört.<br />

Er ist zugleich Mitglied der Kammerversammlung der ZKN<br />

und war von 2003 bis 2005 Mitglied des Vorstandes. Er<br />

wirkte u. a. im Vertragsausschuss und im Disziplinarausschuss<br />

der KZVN mit. Gegenwärtig ist er als Referent des<br />

Vorstandes der KZVN für die Bereiche Abrechnung und<br />

Prüfung zuständig. Und seit 2011 ist er stellvertretender<br />

Vorsitzender der Vertreterversammlung.<br />

Bei diesem Einsatz für die Kollegenschaft ist es nicht<br />

verwunderlich, dass ihm bereits im Jahr 1998 für seine<br />

Verdienste die Ehrengabe der ZKN verliehen wurde.<br />

Einen noch höheren Stellenwert als die Berufspolitik besitzt<br />

für Henning Otte die Familie. Ein besonderer Dank muss<br />

daher seiner Frau Margit gelten, die sein Engagement in all<br />

den Jahren mit getragen hat. Wenn er über seine Frau, seine<br />

Töchter oder die Enkelkinder spricht, wird das familiäre Glück<br />

greifbar.<br />

Erholung finden die Ottes beim Rudern, wobei Henning<br />

Otte alleine im Jahr 2013 beim Deutschen Ruder-Club<br />

stolze 526 Kilometer zurückgelegt hat. Er wird damit leben<br />

können, dass ihn seine Frau mit 538 Kilometern hinter<br />

sich gelassen hat.<br />

Wir wünschen unserem Kollegen Henning Otte Gesundheit<br />

und Glück – und der Kollegenschaft seine lang anhaltende<br />

Unterstützung in der berufspolitischen Wildnis. <br />

—<br />

Dr. Michael Loewener<br />

44 P E R S Ö N L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Persönliches<br />

30 Jahre<br />

Praxistreue<br />

Als mit dem letzten Quartal 1983 die<br />

oralchirurgische Fachpraxis Dr. Strukmeier<br />

in Wolfenbüttel eröffnet wurde,<br />

gehörten Frau Andrea Glindemann<br />

und Frau Susanna Giesecke (heute<br />

Nerger) zur Gründungsbelegschaft.<br />

Frau Glindemann als ausgelernte<br />

Zahnarzthelferin, Frau Giesecke als<br />

Auszubildende „mit großem Latinum“.<br />

Unter dem konsequenten Regiment<br />

einer mit angestellten OP Schwester<br />

aus dem kieferchirurgischen Klinikum<br />

Braunschweig wurden beide schnell<br />

in die besonderen Bedingungen einer<br />

chirurgischen Schwerpunktpraxis eingewiesen.<br />

Es sollen Tränen geflossen sein –<br />

Selbstverständlich nicht vor dem Chef,<br />

der sich schon bald über einen zügigen<br />

Arbeitsfluss freute, damals noch<br />

mit wesentlich weniger bürokratischen<br />

Hürden und organisatorischem Aufwand.<br />

© PhotoSG/Fotolia.com<br />

Während Frau Glindemann – bedingt<br />

durch den Dreikampf: Heirat –<br />

Schwangerschaft – Kinderbetreuung –<br />

eine längere Auszeit nahm, vertiefte<br />

Frau Giesecke nach der Ausbildung<br />

ihre Praxiskenntnisse und schloss<br />

dann in einem der ersten in Niedersachsen<br />

eingerichteten Kurse eine<br />

Weiterbildung als ZMF an. Erst dann<br />

folgte Heirat und Babypause.<br />

Seitdem ist sie „Chefin“ unserer kleinen<br />

Prophylaxeabteilung. Sie hat sich über<br />

die Jahre einen treuen und zufriedenen<br />

Patientenstamm aufgebaut. Seit<br />

1999 auch für den in die Praxisgemeinschaft<br />

eingestiegenen Kollegen<br />

Dr. Bode.<br />

Frau Glindemann ist nach stundenweisem<br />

Wiedereinstieg nun bereits<br />

seit Jahren voll in die Praxis eingebunden.<br />

Sie hat sich mit viel Eigeninitiative<br />

zur Fachkraft für Hygiene und<br />

Qualitätsmanagement weitergebildet<br />

und entlastet in diesem Bereich beide<br />

Chefs erheblich.<br />

Dies zeigte sich besonders in den<br />

Vorbereitungen zu der erst kürzlich bei<br />

uns erfolgten Praxisbegehung durch<br />

das Gewerbeaufsichtsamt.<br />

Wir freuen uns über die ungebrochene<br />

Bereitschaft zur Zusammenarbeit und<br />

sind auch ein wenig stolz darauf,<br />

dass unser Betriebsklima solcher<br />

Treue offensichtlich entgegenkommt.<br />

In diesem Sinn freuen wir uns auf<br />

weitere Jahre des gemeinsamen<br />

Schaffens. <br />

—<br />

Dr. Axel Strukmeier<br />

Dr. Burghard Bode, Wolfenbüttel<br />

DIENSTJUBILÄEN IN<br />

DER KZVN<br />

10-jähriges Jubiläum<br />

am 15.10.2013 Richard Pubantz<br />

(Abtl. Datenverarbeitung)<br />

Der Vorstand der KZVN gratuliert<br />

herzlich und dankt – auch im<br />

Namen der Mitglieder – für<br />

die geleistete Mitarbeit in den<br />

zurückliegenden Jahren.<br />

Hilfe zum Helfen<br />

gesucht<br />

HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL<br />

UND SEINE PATIENTEN<br />

BRAUCHEN HILFE<br />

Das zahnmedizinische Team vom<br />

Zahnmobil Hannover<br />

(http://www.zahnmobil-hannover.de)<br />

braucht Verstärkung durch Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische<br />

Fachangestellte.<br />

Die Patienten des Zahnmobils suchen<br />

Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />

von Hannover, die bereit sind, die<br />

Behandlungen wie Totalprothesen,<br />

Kronen und Brückenarbeiten, die nicht<br />

im Zahnmobil erbracht werden können,<br />

zu übernehmen.<br />

Helfen Sie mit helfen!<br />

Kontakt<br />

Mobil: 0170 8145673<br />

Festnetz: 0511 451031<br />

E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />

werner@mannherz.com<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P E R S Ö N L I C H E S<br />

45


Gesamtvergütung und<br />

Honorarverteilung<br />

DIE ZWEI SEITEN DER MEDAILLE „VERGÜTUNG ZAHNÄRZTLICHER LEISTUNGEN”<br />

Fotos: NZB-Archiv<br />

Unter der Leitung von Ass. jur. Sabine<br />

Eggert und ihrer Stellvertreterin Birgitt<br />

Klünder betreuen 15 Mitarbeiter/-innen die verschiedenen<br />

Bereiche der Abteilung Honorar, die im Zusammenhang<br />

mit der Vergütung zahnärztlicher Leistungen stehen.<br />

Gesamtvergütung<br />

Der Bereich Gesamtvergütung ist unter der Verantwortung<br />

von Gruppenleiterin Rita Padberg-Müller zuständig für die<br />

Berechnung der Gesamtvergütungen (GV) von ca. 130<br />

Krankenkassen. Es geht hierbei um Geld, das die Krankenkassen<br />

an die KZVN zahlen müssen.<br />

Dabei steckt der Teufel – wie so oft – im Detail, denn für<br />

fast jede Kassengruppe gelten individuelle Regelungen zur<br />

Berechnung der Gesamtvergütung (GV). Während einige<br />

Kassen diese auf Basis von Einzelleistungen mit einer<br />

Gesamtvergütungsobergrenze berechnen, arbeiten andere<br />

mit einem Festbetrag. Daneben sind auch Kassenartenbudgets<br />

und Pauschalgesamtvergütungen weitere –<br />

exemplarisch zu nennende – Berechnungsansätze.<br />

Keine leichte Aufgabe also für Rita Padberg-Müller und ihre<br />

Mitarbeiter/-innen, Iven Goldmann und Elena Steinke. Nur<br />

Dank ihrer umfassenden Kenntnisse der einzelnen Verträge<br />

ist gewährleistet, dass die GV-Berechnungen korrekt<br />

durchgeführt werden und somit der KZVN respektive den<br />

Vertragszahnärzten kein Geld verloren geht.<br />

Verträge und Gesetze – nicht immer direkt umsetzbar<br />

Nicht immer sind Gesetze und Verträge so formuliert, dass<br />

diese 1:1 umgesetzt werden können. Konkretisierungen<br />

sind daher vielfach erforderlich. Um diese zu erstellen,<br />

greift der Vorstand gerne auf die Fachkompetenz der Abteilungsleiterin<br />

und ihrer Stellvertreterin zurück. Die Mitarbeiter/<br />

-innen des Bereichs bereiten die jeweils anstehende Fragestellung<br />

fachlich und rechtlich für den Vorstand auf, stellen<br />

Daten und Fakten zusammen, erstellen Hochrechnungen<br />

über mögliche finanzielle Auswirkungen und fertigen<br />

Vereinbarungsentwürfe an.<br />

Gruppe AL/GL: v.l.n.r. Sabine Eggert (Abteilungsleiterin), Dagmar<br />

Wallbrecht (Gruppenleiterin HVM), Birgitt Klünder (stellvertretende<br />

Abteilungsleiterin) und Rita Padberg-Müller (Gruppenleiterin<br />

Gesamtvergütung).<br />

Rechnungslegung<br />

Damit die Zahlung von den Krankenkassen und Kostenträgern<br />

eingefordert werden kann, sorgt das Team für die<br />

Gestaltung und den Aufbau der Rechnungen und passt<br />

diese regelmäßig an.<br />

Um das erforderliche Ergebnis zu Papier zu bringen bzw.<br />

elektronisch (DTA) zu erstellen, müssen die Abrechnungssysteme<br />

zuvor entsprechend angepasst werden. Dies<br />

erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen<br />

Abrechnung und Datenverarbeitung. Abschließend ist das<br />

Team verantwortlich, dass die für alle Rechnungslegungen<br />

notwendigen Buchungen erfolgen, damit die Übergabe der<br />

Daten für den Zahlungsverkehr an die Finanzbuchhaltung<br />

reibungslos läuft.<br />

Datenträgeraustausch (DTA)<br />

Mit der Einführung der papierlosen Abrechnung hat sich<br />

auch die Rechnungslegung der KZVN gegenüber den<br />

Krankenkassen gewandelt. Statt Papierunterlagen werden<br />

nunmehr Datenträger ausgetauscht. Dabei gilt es, gesetzliche<br />

Vorgaben, bundesweit gültige Vereinbarungen und<br />

niedersächsische Regelungen einzuhalten und umzusetzen.<br />

Beim „Datenträgeraustausch“ werden die von den Praxen<br />

bei der KZVN eingereichten Daten unter Zuhilfenahme von<br />

Empfangs- und Abrechnungsmodulen geprüft, verarbeitet<br />

46 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


und anschließend mittels eines Kassen-Sendemoduls in<br />

elektronisch lesbarer Form an die Datenannahmestellen<br />

der Krankenkassen auf Datenträgern (CD) verschickt.<br />

Damit dies problemlos möglich ist, müssen neue Modul-<br />

Versionen gesichtet und getestet werden. Dafür sind primär<br />

Petra Sandvoß und Michaela Engelbrecht zuständig.<br />

Das Team der Gesamtvergütung beschäftigt sich nicht nur<br />

mit der Umsetzung neuer Modulanforderungen, damit die<br />

Daten für den Kassen-DTA verarbeitbar sind, sondern ist<br />

auch für die korrekte Übermittlung der Daten an die Datenannahmestellen<br />

der Krankenkassen zuständig. Spätere<br />

Nachfragen seitens der Kassen zu einzelnen Datensätzen<br />

gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.<br />

Fremdzahnarzt- und Fremdkassenausgleich<br />

Bei der Verteilung der Gesamtvergütungen sind auch die<br />

so genannten „Fremdzahnärzte” zu berücksichtigen. Hierbei<br />

handelt es sich um Vertragszahnärzte, die in anderen<br />

KZV-Bereichen niedergelassen sind. Auch sie haben<br />

Anspruch auf Vergütung von Leistungen, die sie für niedersächsische<br />

Versicherte erbracht haben. Somit ist von den<br />

Mitarbeiter/-innen des Bereichs der Anteil der Fremdzahnärzte<br />

an den niedersächsischen Gesamtvergütungen und<br />

der daraus resultierende Fremdzahnarztausgleich zu<br />

berechnen bzw. einzufordern. Im Gegenzug dazu werden<br />

die Honorarzahlungen anderer KZVen an die niedersächsischen<br />

Vertragszahnärzte von Elisabeth Preuß und Rita<br />

Dreise geprüft und gebucht (= Fremdkassenausgleich).<br />

Die umfassenden Arbeitsschritte des Bereichs Gesamtvergütung<br />

münden zu guter Letzt in der Übergabe der Daten<br />

in die Quartals- bzw. Jahresendabrechnung zur Honorarverteilung.<br />

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis –<br />

Update pro Quartal<br />

Das bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (KPR-Datei)<br />

beinhaltet die Stammdaten für ca. 130 Krankenkassen aus<br />

16 KZV-Bereichen. Die laufende Pflege und Kontrolle der<br />

dort zur Verfügung gestellten Datensätze haben oberste<br />

Priorität.<br />

Keine leichte Aufgabe für Susann Dörge, da sich z. B. durch<br />

Fusionen zwischen den Krankenkassen oder aber auch<br />

Schließungen einzelner Kassen permanent Änderungen<br />

der Daten ergeben. Besonders aufwändig wird diese Aufgabe<br />

dann, wenn die bundesweiten Vorgaben der KZBV<br />

nicht zu den niedersächsischen Verfahrensabsprachen<br />

passen. Dann ist zusätzliche Initiative gefordert.<br />

Punktwerte zur Vergütung vertragszahnärztlicher<br />

Leistungen<br />

Elisabeth Preuss und Eckehard Oberpottkamp sorgen dafür,<br />

dass die Punktwerte aller Kassen im internen „Kasseninformationssystem”<br />

der KZVN tagesaktuell zur Verfügung stehen.<br />

Das Team Gesamtvergütung.<br />

Die Punktwerte der diversen Kassenarten (AOK, BKK, IKK,<br />

vdek etc.) für den Bereich der KZV Niedersachsen sind<br />

dabei ebenso zu berücksichtigen wie die der übrigen<br />

KZVen im Bundesgebiet. Insgesamt müssen ca. 25.000<br />

Datensätze laufend gepflegt und upgedatet werden.<br />

Außerdem pflegt der Bereich das so genannte Leistungsinformationssystem,<br />

in dem u. a. die BEMA-Gebührenpositionen<br />

und Festzuschüsse erfasst sind. Zuständig hierfür sind<br />

Petra Sandvoß und Heike Müller.<br />

Honorarverteilung/Degression,<br />

SSB- und Verwaltungskostenbescheide<br />

Bei der Honorarverteilung geht es um die Verteilung der<br />

Gesamtvergütungen an die niedersächsischen Vertragszahnärzte.<br />

Bevor die Bescheide zur Honorarverteilung und zum<br />

Sprechstundenbedarf sowie der Verwaltungskostenbescheid<br />

an die Zahnarztpraxen versandt werden können, sind<br />

Organisation und Ablauf genau zu planen und programmtechnisch<br />

zu unterstützen. Hierzu gehört es, Layouts zu<br />

entwerfen und mit Vorstand und Justitiar abzustimmen.<br />

Als Team arbeiten hier die Abteilungen Honorar und<br />

Datenverarbeitung eng zusammen.<br />

Abschließend erfolgen umfangreiche Tests der Bescheide<br />

und ihrer Anlagen (Einzelfallnachweis je Leistungsbereich,<br />

Buchungsübersicht und Kontoauszug). Diese Tätigkeiten<br />

setzen umfassende Kenntnisse des Honorarverteilungsmaßstabes<br />

voraus und werden von den Mitarbeiterinnen<br />

des Fachbereichs HVM Evelyn Bock, Cornelia Maaß und<br />

Petra Schonert und Barbara Lindner unter der Verantwortung<br />

von Dagmar Wallbrecht als Gruppenleiterin HVM<br />

durchgeführt.<br />

Diverse Vorgaben sind zu berücksichtigen<br />

Vorgaben aus Gesetz, Vertrag (Degression) und Urteilen der<br />

Gerichte sind in den Bescheiden zur Honorarverteilung <br />

K Z V N<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />

47


Neuzulassungen<br />

<br />

Das Team Honorarverteilung/Degression.<br />

und Degression umzusetzen. Details dazu sind im<br />

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZVN geregelt.<br />

Zur Umsetzung sind zum Teil umfangreiche Vorarbeiten<br />

zu leisten. Zudem wird das von der Vertreterversammlung<br />

beschlossene Verwaltungskostenmodell umgesetzt, dass<br />

aktuell u. a. einen mitgliedsbezogenen Festbeitrag und seit<br />

2013 einen Zuschlag für die Papiereinreichung vorsieht.<br />

Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen<br />

Abteilungen notwendig, weil sich die Veränderungen in den<br />

Abläufen auch auf die Programme im Zulassungsbereich<br />

und der Finanzbuchhaltung auswirken.<br />

Keine leichte Materie<br />

HVM- und Degressionsberechnung – keine leichte Materie<br />

für die Praxen, wie die im Bereich HVM/Degression eingehenden<br />

Anfragen eindrucksvoll zeigen.<br />

Das HVM-Team ist besonders gefordert, wenn es um die<br />

beschriebenen Programmierungen zum HVM, zur Degression<br />

und zum Verwaltungskostenmodell geht. Ein besonderes<br />

Augenmerk liegt hier auch bei den KZV-übergreifenden<br />

Berufsausübungsgemeinschaften. Zwar gibt es davon in<br />

Niedersachsen bisher nur wenige, doch verursachen diese<br />

dennoch einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Für die Prüfung<br />

werden umfangreiche Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben<br />

benötigt und akribisch einzelne Bescheide manuell nachberechnet.<br />

Falls Sie dazu Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, das<br />

Team des Fachbereichs zu kontaktieren. Unser Service für<br />

Sie: Bei Interesse können Sie sich den Honorarbescheid<br />

inkl. Anlagen auch in einem persönlichen Gespräch in der<br />

KZVN erläutern lassen. Unsere Ansprechpartner und deren<br />

Durchwahl entnehmen Sie bitte unserem Telefonverzeichnis<br />

„Wir sind für Sie da“, das im Zahnarztportal hinterlegt ist. <br />

—<br />

Sabine Eggert,<br />

Abteilungsleiterin Honorar/Gesamtvergütung der KZVN<br />

Vertragszahnärzte/-ärztinnen<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

Denkte<br />

Verwaltungsstelle Göttingen<br />

Bad Gandersheim<br />

Hardegsen<br />

Linus Antonius Gödeke<br />

Roumen Mladenov Iakimov<br />

Barbara Körper<br />

Scheden<br />

Mohanad Sultan<br />

Verwaltungsstelle Hannover<br />

Garbsen<br />

Nino Jguburia<br />

Hambühren<br />

Ana Verbel de Berger<br />

Hameln<br />

Dr. Aida Makowski<br />

Verwaltungsstelle Hildesheim<br />

Hildesheim<br />

Dominique-Daniel Credner<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

Adendorf<br />

Dr. Angret Manthey<br />

Bienenbüttel<br />

Cornelia Ronneburg<br />

Embsen<br />

Birgit Grott<br />

Gartow<br />

Dr. Katrin Schaal MSc<br />

Scharnebeck<br />

Alexander Albrecht<br />

Seevetal<br />

Dr. Felix Böttcher<br />

Wrestedt<br />

Dr. Mirja Schulz<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

Cloppenburg<br />

Jörg Ulrich<br />

Verwaltungsstelle Osnabrück<br />

Lingen<br />

Stephanie Weber<br />

Lingen<br />

Norbert Weeme<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Rhauderfehn Elisabeth Gerdine Zuiderveld<br />

Verwaltungsstelle Stade<br />

Beverstedt<br />

Dr. Martin Gerlach<br />

Verwaltungsstelle Verden<br />

Martfeld<br />

Geert Felstehausen<br />

Ottersberg<br />

Dr. Franziska John<br />

Scheeßel<br />

Ralf Plöthner<br />

Verwaltungsstelle Wilhelmshaven<br />

Schortens<br />

Ellen Busch<br />

Wir heißen die Kolleginnen und Kollegen im Kreise der<br />

KZVN-Mitglieder herzlich willkommen und wünschen<br />

ihnen und ihren Praxisteams für die Zukunft viel Erfolg!<br />

Der Vorstand der KZVN<br />

48 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Dezember/Januar/Februar/März<br />

Einreichungs- und<br />

Zahlungstermine 2013/2014


Niederlassungshinweise<br />

AUSZUG AUS DER ZULASSUNGSVERORDNUNG<br />

FÜR VERTRAGSZAHNÄRZTE (ZV-Z)<br />

§ 18<br />

(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />

Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />

und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />

die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />

beizufügen<br />

a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />

Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />

Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />

Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />

Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />

b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />

ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />

c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />

Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />

Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />

(2) Ferner sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf,<br />

2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />

niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />

war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />

Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />

einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />

4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />

unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />

Beschäftigungsverhältnisses,<br />

5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />

alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />

Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />

gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />

zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />

(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />

Abschriften beigefügt werden.<br />

(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />

2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />

werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />

glaubhaft zu machen.<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />

niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />

Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />

des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />

angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />

zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />

aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />

GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />

VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT<br />

(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />

Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />

Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />

grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />

notwendig.<br />

Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />

den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />

bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

einzureichen.<br />

VERLEGUNGEN<br />

Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />

Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />

Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />

ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />

diesem Antrag stattgegeben hat.<br />

SITZUNGEN DES<br />

ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />

NIEDERSACHSEN FÜR ZAHNÄRZTE<br />

Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />

sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />

rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

in Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />

50 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


© diego cervo/iStockphoto.com<br />

Abgabe bis 25.10.2013<br />

Sitzungstermin 20.11.2013<br />

Abgabe bis 14.02.2014<br />

Sitzungstermin 12.03.2014<br />

Abgabe bis 13.05.2014<br />

Sitzungstermin 11.06.2014<br />

Abgabe bis 22.08.2014<br />

Sitzungstermin 17.09.2014<br />

Abgabe bis 24.10.2014<br />

Sitzungstermin 19.11.2014<br />

HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />

FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />

In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />

Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4% versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Peine:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />

38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />

E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5% versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />

Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />

26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />

Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1% versorgt.<br />

Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2% versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

BITTE NICHT VERGESSEN:<br />

—<br />

Stand 18.11.2013<br />

Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung<br />

der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung<br />

eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem<br />

MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem<br />

rechtswidrigen Verhalten!<br />

— NZB-Redaktion<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />

8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0%<br />

versorgt.<br />

K Z V N<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />

Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />

21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />

E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />

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Beschlüsse<br />

ANLÄSSLICH DER ORDENTLICHEN SITZUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG<br />

DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN AM 22.11.2013<br />

Antrag 1 zu TOP 5<br />

von D.M.D. Bunke, ZÄ Lange, Dr. Dr. Becker, Dr. Glusa, Dr. Ross,<br />

Dr. Hörnschemeyer<br />

Politische Forderungen an die neue Bundesregierung<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN) ruft die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit und Pflege auf, ein<br />

tragfähiges gesundheitspolitisches Programm für die nächsten vier Jahre für unser<br />

Land aufzustellen und dabei ihre Verantwortung für den Erhalt unseres erfolgreichen<br />

Gesundheitssystems und insbesondere der zahnmedizinischen Versorgung der<br />

Patienten wahrzunehmen. Auf der Grundlage der Agenda Mundgesundheit haben<br />

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) einen gemeinsamen Forderungskatalog zusammengefasst (www.kzbv.de).<br />

Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />

Antrag 2 zu TOP 5<br />

von Dr. Glusa, Dr. H. Peters, Dr. Obermeyer, ZA Koch,<br />

Dr. Hadenfeldt, Dr. Strukmeier<br />

Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte abschließen<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN) fordert den Verordnungsgeber auf, die Novellierung der Approbationsordnung<br />

für Zahnärzte endlich abzuschließen. Die Novellierung ist im Interesse der Qualitätsförderung<br />

in der Lehre in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und für eine hochwertige<br />

zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung unerlässlich.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />

Antrag 4 zu TOP 5<br />

von Dr. Hanßen, Dr. Hörnschemeyer, ZA Koch, ZÄ Lange,<br />

Dr. Wiesner, Dr. Riefenstahl<br />

Resolution Ende des Verordnungswahns<br />

Die Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen fordert ein Ende der permanent<br />

ansteigenden Verordnungen zu Lasten der Zahnarztpraxis und der damit verbundenen,<br />

teilweise willkürlichen Kontrollen durch die aufsichtsführenden Behörden.<br />

Begründung:<br />

In weiten Bereichen der Praxisführung wird der deutsche Zahnarzt in seiner<br />

Berufsausübung reglementiert. Dabei sollen alle Verordnungen zu einem erhöhten<br />

Patienten- und Mitarbeiterschutz führen.<br />

RKI-Richtlinien, Medizinproduktegesetz, Röntgenverordnung, Infektionsschutz,<br />

Patientenrechtegesetz und vieles mehr sollen die Bevölkerung vor den vermuteten<br />

Risiken schützen.<br />

Dabei kommt es zu einer Verordnungsflut, die die eigenverantwortliche, freiheitsgerechte<br />

Praxisführung zum Wohle des Patienten unmöglich macht und das gesetzte<br />

Ziel verfehlt.<br />

Die Verordnungen differenzieren nicht zwischen den einzelnen Bereichen im<br />

Gesundheitswesen. Zahnmediziner, Allgemeinmediziner und Krankenhäuser<br />

werden undifferenziert mit den gleichen Anforderungen belegt.<br />

In Ermangelung notwendiger Differenzierungen in den Verordnungen, überziehen<br />

die Aufsichtsbehörden die Zahnarztpraxis mit teilweise willkürlichen Forderungen.<br />

Die Kontrollen sind Ausdruck einer sich verstärkenden Misstrauenskultur, die für eine<br />

freiheitliche, den Patienten schützende Berufsausübung kontraproduktiv sind.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 3 zu TOP 5<br />

von Dr. Riefenstahl, Dr. Wiesner, Dr. Vollmer, Dr. Obermeyer,<br />

Dr. Hanßen, Dr. Glusa, Dr. Strukmeier<br />

Approbationsordnung muss berufsfertigen und<br />

berufsfähigen Zahnmediziner garantieren<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />

fordert die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der Bundeszahnärztekammer<br />

sowie der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

auf, alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, dass in der geplanten Novelle<br />

der Approbationsordnung im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />

Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine Formulierung benutzt wird,<br />

aus der eindeutig hervorgeht, dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />

sondern auch berufsfertig ist.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 5 zu TOP 5<br />

von Dr. Hanßen, Dr. Hörnschemeyer, ZA Koch, ZÄ Lange,<br />

Dr. Riefenstahl, Dr. Glusa<br />

Überzogene Hygienevorschriften<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />

fordert den Vorstand der KZVN und der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) auf,<br />

sich klar und deutlich gegen völlig überzogene, wissenschaftlich zweifelhafte und<br />

von Lobbyarbeit der Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien zu positionieren.<br />

Hierzu sind Gespräche mit den Landesministerien und Behörden zu führen.<br />

Begründung:<br />

Da sich Landesbehörden (Gesundheits-/Gewerbeaufsichtsämter) auf die RKI-Empfehlungen<br />

beziehen, sind Gespräche dringend notwendig. Viele „Empfehlungen“<br />

des RKI sind für die große Mehrheit der Praxen unnötig, finanziell belastend und für<br />

den Patienten- und Mitarbeiterschutz in den Praxen nicht angemessen.<br />

Die Landespolitiker müssen für diese Probleme sensibilisiert werden und auf die<br />

Bundesämter (besonders das RKI) einwirken.<br />

Der Hygienestandard in den deutschen Zahnarztpraxen ist vorbildlich, die Kosten für<br />

Hygiene sind in den letzten Jahren explodiert. Die immensen Kosten finden bisher<br />

keinen Ausgleich in den Leistungsvergütungen zahnärztlicher Tätigkeit.<br />

Immer neue bürokratische Regelungen wie, z.B. die nun geforderten externen Validierungen<br />

von Sterilisatoren, RDGs und Einschweißgeräten, gefährden die Existenz der<br />

freiberuflich geführten Praxen und werden von der Vertreterversammlung abgelehnt.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen.<br />

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Antrag 7 zu TOP 5<br />

von Dr. Hendriks, Dr. Ross, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. Thomas, Dr. Strukmeier<br />

Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen<br />

und Menschen mit Behinderung (AuB)<br />

Eine erfolgreiche zahnmedizinische Prävention im Kindes- und Jugendalter ist die<br />

Basis für die Mundgesundheit im Erwachsenen- und Seniorenalter. Die Vertreterversammlung<br />

fordert daher den Gesetzgeber auf, Rahmenbedingungen für ein<br />

zahnärztliches Präventionsmanagement zur Verbesserung der zahnmedizinischen<br />

Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen wie<br />

Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu schaffen, da diese selbst<br />

dazu nur bedingt in der Lage sind. Die für eine adäquate Honorierung dieser neuen<br />

Leistungen notwendigen finanziellen Mittel müssen dafür zusätzlich bereitgestellt<br />

werden. Diese zentralen Bausteine einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />

sind vom Gesetzgeber aufzugreifen und eine Anspruchsgrundlage für diesen<br />

Personenkreis im Sozialgesetzbuch V zu verankern (§ 22a SGB V).<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 8 zu TOP 5<br />

von D.M.D. Bunke, ZÄ Lange, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. Thoma,<br />

Dr. Ross, Dr. Beer, Dr. Strukmeier<br />

Kostenerstattung erleichtern<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN) fordert die künftige Bundesregierung auf, die Kostenerstattung bei zahnärztlichen<br />

Behandlungen ohne bürokratische Hürden und ohne finanzielle Nachteile für<br />

die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen zu ermöglichen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 9 zu TOP 5<br />

von Dr. Riefenstahl, Dr. Hadenfeldt, Dr. Heckroth, ZA Elisat<br />

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Niedersachsen (KZVN) zur alleinigen Verantwortung der Trägerorganisationen<br />

zum Aufbau einer Telematikinfrastruktur<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(VV der KZVN) fordert den Gesetzgeber auf, die Einrichtung und Etablierung einer<br />

Telematikinfrastruktur allein in der Verantwortung der Selbstverwaltung und der von<br />

ihr als Gesellschafter geführten gematik zu belassen.<br />

Die VV der KZVN lehnt die Installation eines neu geplanten Gremiums sowohl als<br />

parallele Institution oder auch unter dem Dach der gematik mit Entscheidungs- und<br />

Zulassungskompetenzen zu Telematikanwendungen und -komponenten grundsätzlich<br />

ab. Auch die geplante Besetzung solch eines Gremiums mit nur einem gemeinsamen<br />

stimmberechtigten Vertreter der sogenannten Leistungserbringer bei dann<br />

mangelnder Repräsentanz der Zahnärzteschaft wird grundsätzlich abgelehnt, läuft<br />

dies doch den Anforderungen des zahnärztlichen Sektors zuwider und gefährdet<br />

darüber hinaus die Etablierung einer dem Patientenwohl orientierten Telematikinfrastruktur<br />

mit medizinischem Mehrwert für ihre Nutzer.<br />

Die VV der KZVN lehnt außerdem und insbesondere eine Telematikinfrastruktur ab,<br />

die primär auf der Basis technischer Vorgaben und unter der Priorität industrielastiger<br />

Lösungen beruht. Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur muss auf der Basis von<br />

bestehenden und zukünftigen medizinischen Anforderungen erfolgen.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 11 zu TOP 5<br />

von D.M.D. Bunke<br />

HVM-Punktwert 2014<br />

Der HVM-Punktwert für 2014 wird errechnet durch Erhöhung des HVM-Punktwertes<br />

2013 um 2,2%.<br />

Der Antrag wird mehrheitlich bei fünf Nein-Stimmen und<br />

fünf Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 12 zu TOP 5<br />

von Dr. Keck, Dr. Bleß, Dr. Timmermann, Dr. Rahne, Dr. Urbach, Dr. Beischer<br />

Forderungen an die Bundesregierung<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN fordert die kommende Bundesregierung auf,<br />

bei Reformen im Gesundheitswesen folgende Forderungen umzusetzen:<br />

1. Ein offenes, freies Versicherungssystem mit Wahlfreiheit für alle Bürger.<br />

Einheitssysteme (bspw. die „Bürgerversicherung“) sind die Kontrollsysteme, in<br />

denen Versicherte/Patienten und Zahn/Ärzte von Bürokraten in Krankenkassen<br />

und Gesundheitsbehörden dirigiert werden.<br />

2. Prämienmodell – Finanzierung über Prämien<br />

Die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen können mit geringerem Aufwand<br />

auf ein Prämiensystem umgestellt werden.<br />

3. Direkte Patienten/Arzt-Beziehung<br />

Die Direktabrechnung der Behandlungskosten mit dem Patienten mit deren<br />

Erstattung durch Kostenträger (Krankenkasse/Versicherung) fördert Transparenz<br />

und diffrenzierte Leistungsinanspruchnahme.<br />

4. Leistungsgerechte Honorierung – Aufhebung der Budgetierung<br />

Jahrelange Budgetierung, Degression und Gebührenstillstand kommen einer<br />

Ausbeutung des Berufsstandes gleich.<br />

5. Umfassender Schutz aller Gesundheitsdaten<br />

Die Speicherung und Auswertung von Patienten- und Behandlungsdaten auf<br />

Systemen außerhalb der Praxen ohne wirksame Zugriffskontrollen der Betroffenen<br />

widerspricht dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Bürgers.<br />

6. Bürokratieabbau in der Praxis<br />

Der stetig steigende Aufwand an Verwaltungsarbeit verursacht hohe Kosten und<br />

nimmt dem Zahnarzt die notwendige Zeit für Zuwendung und Behandlung.<br />

7. Freie Arztwahl und freie Arzt/Patientenbeziehung<br />

Die freie Arztwahl ist Grundpfeiler der freien Berufsausübung. Fremdbestimmung<br />

der Patienten durch Steuerung der Patientenströme und Eingriffe Dritter in die<br />

Arzt/Patientenbeziehung beeinträchtigen das Selbstbestimmungsrecht und die<br />

Mündigkeit des Bürgers.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 13 zu TOP 5<br />

von Dr. Sereny, ZÄ Apel, Dr. Kusche, Dr. Ebeling, Dr. Braun<br />

Forderungen an die Bundesregierung für die neue Legislaturperiode<br />

Die neu gewählte Bundesregierung wird aufgefordert, in dieser Legislaturperiode<br />

folgende Projekte in Angriff zu nehmen und umzusetzen:<br />

Antrag 10 zu TOP 5<br />

von Dr. Hadenfeldt, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. H. Peters, ZÄ Baeßmann-Bischoff, Dr. Kusche,<br />

Dr. Keck, Dr. Beischer, Dr. Urbach, Dr. Braun<br />

Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />

1. Das deutsche Gesundheitssystem sollte weiterentwickelt werden mit dem Ziel,<br />

das duale Gesundheitssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung<br />

auf der Versicherungs-, Versorgungs- und Vergütungsseite unter Berücksichtigung<br />

von Demografie, Wettbewerb und Qualität zukunftsfest zu machen.<br />

Eine Bürgerversicherung als soziales Experiment mit unabsehbaren Folgen lehnt<br />

die Zahnärzteschaft ab.<br />

K Z V N<br />

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN) fordert die Verantwortlichen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen<br />

(VDZI) und die Landeszahntechnikerinnungen dazu auf, sich unverzüglich<br />

von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker gegen die Zahnärzteschaft<br />

erhobenen Vorwürfen und den daraus hergeleiteten Forderungen zu distanzieren.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

2. Die Ausübung des Zahnarztberufes in freiberuflicher Selbstständigkeit muss<br />

gefördert werden. Eingriffe und Steuerungen, die die Motivation der Zahnärzte<br />

zur Niederlassung in eigener Praxis unterminieren, sind zu unterlassen.<br />

3. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) muss an die Anforderungen einer wissenschaftlich<br />

fundierten und präventionsorientierten Zahnheilkunde angepasst<br />

werden. Der Punktwert ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend den seit <br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />

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1988 erfolgten und zukünftigen Steigerungen der Praxiskosten zu erhöhen.<br />

Eine Evaluierung mit dem ausschließlichen Ziel einer fiskalischen Mengenbegrenzung<br />

wie durch § 12 GOZ ist systemwidrig und behindert eine qualitätsgesicherte<br />

befundadäquate Versorgung.<br />

Der Patient besitzt das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine<br />

Gebührenordnung abbilden sollte.<br />

4. Die vom gesamten Berufsstand erarbeitete und vom Bundesgesundheitsministerium<br />

den Bundesländern abschließend vorgelegte Approbationsordnung ist<br />

endlich umzusetzen, um weiterhin einen hohen Ausbildungsstandard und damit<br />

eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.<br />

5. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt zunehmend an<br />

gesundheitsökonomische Grenzen. Die Teilhabe des Patienten am medizinischen<br />

Fortschritt ist zu gewährleisten. Dabei darf er seinen Anspruch auf eine solide<br />

Grundversorgung nicht verlieren. Innerhalb der GKV ist ein System befundabhängiger<br />

Festzuschüsse mit Direktabrechnung / Kostenerstattung für weitere Bereiche<br />

der Zahnheilkunde anzustreben.<br />

Maßnahmen zum Bürokratieabbau müssen umgesetzt und auf die Belange<br />

freiberuflicher Strukturen zugeschnitten werden. Finanzielle Mehrbelastungen für<br />

Zahnarztpraxen durch neue Auflagen und Gesetze müssen von den Kostenträgern<br />

übernommen werden.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 14 zu TOP 5<br />

von Dr. Keck, ZA Röver, Dr. Kusche, Dr. Sereny, Dr. Dr. Triebe, Dr. Beischer, ZA Knitter<br />

Sicherung zahnärztlicher Kompetenzen<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN spricht sich für den vollständigen Erhalt der im<br />

Zahnheilkundegesetz festgelegten zahnmedizinischen Kompetenzen aus. Sie lehnt<br />

die von den Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von originär zahnärztlichen<br />

Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe (z. B. Zahntechniker) als Aufweichung<br />

des Approbationsvorbehaltes ab.<br />

Begründung:<br />

Der im Zahnheilkundegesetz und in der Bundesärzteordnung manifestierte<br />

Approbationsvorbehalt und der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung<br />

besagen, dass die Durchführung von medizinischen Heilbehandlungen Ärzten und<br />

Zahnärzten vorbehalten ist. Dazu gehört auch die ungeteilte Verantwortung für die<br />

Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen. Die Regelungen sind kein Selbstzweck,<br />

sondern dienen dem Patientenschutz.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 15 zu TOP 5<br />

von Dr. Keck, ZA Röver, Dr. Braun, Dr. Beischer, Dr. Riefenstahl, Dr. Hörnschemeyer,<br />

Dr. Thomas, ZÄ Lange<br />

Keine Sonderstraftatbestände für Heilberufe<br />

Korruption im Gesundheitswesen wird bereits heute durch eine Vielzahl von Regelungen<br />

unter Strafe gestellt, z.B. durch die Berufsordnungen für Ärzte und Zahnärzte,<br />

Bundesärzteordnung, das Sozialgesetzbuch V (§ 73 und § 128), Arzneimittelgesetz<br />

(§ 67), Heilmittelwerbegesetz oder auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb,<br />

Fehlverhalten kann bis zum Entzug der Approbation führen.<br />

Mit Entschiedenheit weist die Vertreterversammlung der KZVN Medienberichte in<br />

Zusammenhang mit der Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs<br />

vom 29. März 2012 zurück, wonach die Bestechung von Ärzten erlaubt sei.<br />

Soweit der Gesetzgeber über die bestehenden Regelungen hinausgehende strafrechtliche<br />

Maßnahmen erwägt, ist sicherzustellen, dass dabei kein Sonderstrafrecht<br />

für Heilberufe geschaffen wird. Korruption ist ein gesamtgesellschaftliches Problem,<br />

das nicht nur den Gesundheitssektor, sondern auch andere Bereiche der Wirtschaft<br />

– und der Politik – erfasst.<br />

Begründung:<br />

Der Große Strafsenat des BGH hat entschieden:<br />

„Ein niedergelassener, für die vertragszahnärztliche Versorgung zugelassener Arzt<br />

handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben<br />

(§ 73 Abs. 2 SGB V, hier: Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger im<br />

Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. C StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen<br />

Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.“<br />

Derjenige der daraus schließt, dass Bestechung von Ärzten grundsätzlich erlaubt sei,<br />

konterkariert bewußt die Intention der Richter des BGH und beschädigt ihr Ansehen<br />

in der Öffentlichkeit. Nicht die Heilberufe, sondern die Politik hat mit zahlreichen<br />

Gesetzen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gesundheitssektor für eine<br />

zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens gesorgt. Wenn es dabei zu<br />

Auswüchsen kommt, welche die freie Arztwahl wie auch die Therapiefreiheit beeinträchtigen,<br />

muss darüber nachgedacht werden, ob die Instrumente zur Steuerung des<br />

Gesundheitswesens nicht auch Fehlanreize enthalten, die einer Korrektur bedürfen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 16 zu TOP 5<br />

von Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, Dr. Rahne, Dr. Dr. Triebe, Dr. Urbach<br />

„Barrierefreie“ Praxen<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN sieht mit Sorge, dass zahnärztliche Praxen<br />

verpflichtet werden sollen, so genannte „barrierefreie“ Praxen zu gewährleisten.<br />

Weder dürfen damit verbundene Kosten ohne Ausgleich auf die Praxen abgewälzt,<br />

noch dürfen bestehende Praxen durch überzogene Anforderungen gefährdet<br />

werden (Bestandsschutz). Die Niedergelassenen treten – im Gegensatz zu den<br />

Kostenträgern – mit erheblichen persönlichen und finanziellen Risiken in Vorleistung,<br />

um die ambulante zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.<br />

Begründung:<br />

Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer sowie Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche<br />

Bundesvereinigung haben eine Initiative zur Barrierefreiheit von Praxen<br />

gestartet.<br />

Angesprochen werden dabei sächliche und fachliche Voraussetzungen, um<br />

Menschen mit Behinderungen den unbeschränkten Zugang zu (zahn-)ärztlichen<br />

Leistungen zu ermöglichen. Die damit verbundenen Kosten dürfen nicht erneut<br />

auf die freiberuflichen Praxen abgewälzt werden.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 17 zu TOP 5<br />

von Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, Dr. Beischer, ZÄ Apel<br />

Keine Einheitsgebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN lehnt die Errichtung einer<br />

Einheitsgebührenordnung für den GKV- und PKV-Bereich ab.<br />

Begründung:<br />

Die Einführung einer Einheitsgebührenordnung würde die totale Versozialrechtlichung<br />

des gesamten Gesundheitswesens in Deutschland nach sich ziehen. Die Freiberuflichkeit<br />

wäre auf kaltem Wege schlagartig abgeschafft. Die gesamte Bevölkerung<br />

stünde einer Zuteilungsmedizin nach Kassenlage gegenüber.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 18 zu TOP 5<br />

von Dr. Karstens, ZÄ Apel, Dr. Vietinghoff-Sereny, Dr. Timmermann<br />

GOZ: Anlage 2 zu § 10 streichen<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, die Verwendung<br />

der Anlage 2 als Fälligkeitsvoraussetzung der Vergütung ersatzlos zu streichen.<br />

Begründung:<br />

Keinem anderen Berufsstand wird neben der Gebührenordnung auch noch ein zu<br />

verwendendes Rechnungsformular vorgeschrieben. Derartige staatliche Eingriffe in die<br />

freie Berufsausübung sind einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft unwürdig.<br />

Nach § 15 Zahnheilkundegesetz besteht die alleinige Ermächtigungsgrundlage zum<br />

Erlass einer Gebührenordnung im Ausgleich der Interessen zwischen den Zahnärzten<br />

und den zahlungsverpflichteten Patienten. Mit Einbringung der Anlage 2 wurde diese<br />

Ermächtigungsgrundlage verlassen, da die Anlage 2 ausschließlich den Interessen<br />

Dritter, nämlich denen der Krankenversicherer, dient. Dies stellt einen Verstoß gegen<br />

das Zahnheilkundegesetz dar.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />

54 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Antrag 19 zu TOP 5<br />

von Dr. Ebeling, Dr. Keck, Dr. Timmermann, Dr. Sereny, Dr. Vietinghoff-Sereny,<br />

Dr. Braun, Dr. Beischer<br />

§ 12 GOZ ersatzlos streichen<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, § 12 GOZ<br />

ersatzlos zu streichen.<br />

Begründung:<br />

Die Festlegung einer Volumenbegrenzung für medizinische Leistungen ist einer<br />

privaten Gebührenordnung wesensfremd.<br />

Damit wird der Weg in eine virtuelle Budgetierung geebnet.<br />

Antrag 23 zu TOP 5<br />

von Dr. Ebeling, Dr. Sereny, ZÄ Apel, Dr. Karstens, Dr. Urbach, Dr. Beischer<br />

Änderung der Satzung der KZVN § 19<br />

Besetzung der Verwaltungsstellen<br />

Begründung:<br />

Der Vorstand wird beauftragt, eine Satzungsänderung vorzubereiten mit dem Ziel,<br />

die Verwaltungsstellenvorstände von den Mitgliedern der jeweiligen Verwaltungsstellen<br />

wählen zu lassen.<br />

Der Antrag wird bei 18 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und<br />

zwei Enthaltungen abgelehnt.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 20 zu TOP 5<br />

von ZA Röver, Dr. Urbach, Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, ZÄ Hoppe,<br />

Dr. Dr. Triebe, ZA Knitter<br />

GOZ-Punktwert anpassen<br />

Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, unter<br />

Berücksichtigung der seit 1988 (de facto 1965) abgelaufenen allgemeinen Kostenentwicklung<br />

eine Anhebung des Punktwertes auf mindestens 9,9 Cent vorzunehmen.<br />

Begründung:<br />

In der GOZ 2012 wurde ein Großteil der Leistungen unverändert aus der GOZ 1988<br />

übernommen und ist somit unterbewertet. Ausweislich z. B. des GOZ-Navigators des<br />

Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte liegt die Honorierung vieler Leistungen der<br />

neuen GOZ bei Steigerungs-faktor 2,3 unter GKV-Niveau.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 22 zu TOP 5<br />

von ZÄ Apel, Dr. Beischer, ZÄ Gode-Troch, Dr. Urbach, Dr. Rahne, Dr. Braun<br />

Erhalt und Unterstützung des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB)<br />

Mit Unverständnis nimmt die Vertreterversammlung die von einzelnen Organisationen<br />

und Akteuren in den berufsständischen Organisationen der freien Berufe auf<br />

Bundesebene initiierte Zerstörung des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) zur<br />

Kenntnis.<br />

Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand der KZBV und alle Verantwortlichen<br />

in den Verbänden der Freien Berufe auf, den BFB auch in Zukunft mit allen Kräften<br />

zu unterstützen.<br />

Eine Auflösung des BFB, bedingt durch die Kündigung der Bundesärztekammer<br />

und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung muss – selbst beim Austritt weiterer<br />

Organisationen – verhindert werden.<br />

Zugleich bedankt sich die Vertreterversammlung bei allen Verantwortlichen im<br />

Präsidium sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFB für deren unermüdlichen<br />

und uneigennützigen Einsatz zum Wohle aller Freiberufler in Deutschland.<br />

Begründung:<br />

Im Konzert der großen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände war und ist der<br />

BFB seit mehr als 60 Jahren eine unverzichtbare Stimme der freien Berufe. Gerade<br />

vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auf europäischer Ebene brauchen<br />

die freien Berufe in Deutschland, ihre Kammern und Verbände, eine schlagkräftige<br />

nationale Interessenvertretung.<br />

Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 1 zu TOP 6<br />

von Dr. Heckroth<br />

Änderung der Wahlordnung der KZV Niedersachsen<br />

Die Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:<br />

Wahlordnung<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1<br />

Wahlbezirk<br />

(1) Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KZVN (Vertreter*) werden<br />

in Wahlbezirken gewählt.<br />

(2) Für die Wahl der Vertreter werden folgende Wahlbezirke gebildet:<br />

Wahlbezirk 1: Die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg<br />

und die Landkreise Gifhorn, Goslar (ohne die Gemeinde Seesen),<br />

Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel.<br />

Wahlbezirk 2: Die Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode, Holzminden<br />

und die Gemeinde Seesen im Landkreis Goslar.<br />

Wahlbezirk 3: Landeshauptstadt Hannover.<br />

Wahlbezirk 4: Die Landkreise Hannover-Land, Celle, Hameln-Pyrmont<br />

und Schaumburg.<br />

Wahlbezirk 5: Landkreis Hildesheim.<br />

Wahlbezirk 6: Die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg,<br />

Uelzen und Harburg.<br />

Wahlbezirk 7: Die kreisfreien Städte Oldenburg, Delmenhorst und die Landkreise<br />

Oldenburg-Land, Vechta, Cloppenburg und Ammerland.<br />

Wahlbezirk 8: Die kreisfreie Stadt Osnabrück und die Landkreise Grafschaft Bentheim,<br />

Emsland (mit Ausnahme der Gemeinden des ehemaligen<br />

Landkreises Aschendorf-Hümmling) und Osnabrück-Land.<br />

Wahlbezirk 9: Die kreisfreie Stadt Emden und die Landkreise Aurich, Leer und<br />

Wittmund sowie die Gemeinden des ehemaligen Landkreises<br />

Aschendorf-Hümmling.<br />

Wahlbezirk 10: Die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und Rotenburg<br />

(mit Ausnahme der Gemeinden des ehemaligen Landkreises<br />

Rotenburg).<br />

Wahlbezirk 11: Die Landkreise Diepholz, Nienburg, Heidekreis und Verden sowie<br />

die Gemeinden des ehemaligen Landkreises Rotenburg.<br />

Wahlbezirk 12: Die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven und Landkreise Friesland und<br />

Wesermarsch.<br />

§ 2<br />

Zahl der zu wählenden Vertreter<br />

(1) Die Vertreterversammlung besteht aus bis zu 50 Mitgliedern.<br />

(2) Die Mitglieder eines jeden Wahlbezirks sind in der Vertreterversammlung im<br />

Verhältnis ihrer Zahl zu der aller Mitglieder der KZVN vertreten. Hierbei sich<br />

ergebende Bruchzahlen werden so berücksichtigt, dass die dezimalen Werte<br />

in der Reihenfolge von den höchsten zu den kleineren für die zugehörigen<br />

Wahlbezirke je einen Vertreter ergeben, bis die Gesamtzahl der Vertreter in der<br />

Vertreterversammlung erreicht ist.<br />

K Z V N<br />

* Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.<br />

§ 3<br />

Durchführung der Wahl<br />

(1) Die Vertreter werden von den Mitgliedern im Wege der Briefwahl (§ 20) in<br />

unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. <br />

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(2) Jeder Wähler hat bei der Wahl so viele Stimmen, wie Vertreter in seinem<br />

Wahlbezirk zu wählen sind.<br />

(3) Die nach § 2 zu wählenden Vertreter verteilen sich auf die Wahlvorschläge des<br />

Wahlbezirks im Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden<br />

Stimmen. Dazu wird der Quotient aus der Gesamtzahl der auf den einzelnen<br />

Wahlvorschlag entfallenden Stimmen und der Gesamtzahl der im Wahlbezirk<br />

abgegebenen gültigen Stimmen gebildet, mit der Anzahl der nach § 2 zu<br />

wählenden Vertreter multipliziert und dezimal dargestellt. Die Anzahl der aus<br />

einem Wahlvorschlag gestellten Vertreter entspricht den Vorkommastellen.<br />

An der Vergabe weiterer zu besetzender Sitze nehmen die Wahlvorschläge in<br />

der Reihenfolge der Größe der Nachkommastellen teil. Bei Gleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

(4) Innerhalb der Listenwahlvorschläge wird die Reihenfolge der gewählten Vertreter<br />

anhand der auf den einzelnen Vertreter entfallenden Stimmen ermittelt. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht in die Vertreterversammlung<br />

einrückenden Listenmitglieder sind Ersatzmänner in der Reihenfolge der auf sie<br />

entfallenden Stimmenanzahlen.<br />

(5) Bei einem Einzelwahlvorschlag bleiben weitere sich aus den Stimmen zum<br />

Einzelwahlvorschlag ergebende rechnerische Sitzansprüche bei der Sitzverteilung<br />

unbesetzt.<br />

(6) Ergibt die Berechnung mehr Sitze für einen Listenwahlvorschlag, als Bewerber<br />

auf ihm vorhanden sind, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der<br />

Wahlperiode unbesetzt.<br />

(7) Das gleiche gilt, wenn ein aufgrund eines Einzelwahlvorschlags gewählter<br />

Vertreter aus seinem Amt ausscheidet oder nach dem Ausscheiden eines<br />

Listenvertreters in der jeweiligen Liste kein gewählter Ersatzmann mehr zur<br />

Verfügung steht.<br />

II. Wahlvorbereitungen<br />

§ 4<br />

Wahlberechtigung<br />

Wählen und gewählt werden kann nur das Mitglied, das in ein Wählerverzeichnis<br />

(§ 8) eingetragen ist und nur in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis es<br />

geführt wird.<br />

§ 5<br />

Wahlzeit<br />

(1) Der Vorstand der KZVN setzt Beginn und Ende der Wahlzeit fest.<br />

(2) Die Wahlzeit endet am 9. Tag nach ihrem Beginn um 14 Uhr. Bis zum Ende der<br />

Wahlzeit muss der Wahlbrief beim Wahlleiter eingegangen sein. Vor Beginn der<br />

Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe gelten als innerhalb der Wahlzeit eingegangen.<br />

(3) Kann die Wahl während dieser Wahlzeit infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt<br />

werden, so hat der Vorstand die Wahlzeit um eine angemessene Frist zu<br />

verlängern.<br />

§ 6<br />

Bildung des Wahlausschusses<br />

(1) Der Vorstand der KZVN beruft für die Dauer der Wahlperiode einen Wahlausschuss<br />

und bestimmt dessen Sitz. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und<br />

4 Beisitzern. Für den Wahlleiter und die Beisitzer sind Stellvertreter zu berufen.<br />

Der Wahlleiter und dessen Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt<br />

haben. Sie dürfen nicht bei der KZVN angestellt sein. Den Vorsitz im Wahlausschuss<br />

führt der Wahlleiter oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

(2) Der Wahlausschuss kann Wahlhelfer bestimmen.<br />

§ 7<br />

Entscheidungen des Wahlausschusses<br />

(1) Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen ein Wählerverzeichnis<br />

(§ 8) sowie über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 16). Ferner stellt er das<br />

Ergebnis der Wahl fest (§ 21).<br />

(2) Der Wahlausschuss ist nur in vollständiger Besetzung beschlussfähig. Er beschließt<br />

mit der Mehrheit der abgegebenen ja- und nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.<br />

(3) Der Wahlausschuss beschließt in Sitzungen, die für die Wahlberechtigten öffentlich<br />

sind. Öffentlich ist eine Sitzung, wenn Zeit, Ort und Verhandlungsgegenstand<br />

einen Werktag vor der Sitzung durch Aushang am Eingang des Sitzungsgebäudes<br />

bekanntgegeben worden sind mit dem Hinweis, dass der Zutritt zur Sitzung den<br />

Wahlberechtigten<br />

offensteht.<br />

(4) Über jede Sitzung des Wahlausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen, die<br />

von den Ausschussmitgliedern zu unterzeichnen ist. Je eine Abschrift der Niederschrift<br />

ist der KZVN zu übersenden und den Mitgliedern des Wahlausschusses<br />

auszuhändigen.<br />

§ 8<br />

Wählerverzeichnisse<br />

(1) Die KZVN führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis (elektronisch oder Papierform)<br />

der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis).<br />

(2) In den Wählerverzeichnissen sind die Wahlberechtigten nach Zu- und Vornamen,<br />

Geburtstag und Vertragszahnarztsitz mit Anschrift alphabetisch und nummeriert<br />

aufzuführen.<br />

(3) Als Stichtag für die Eintragung in eines der Wählerverzeichnisse gilt der Tag 70<br />

Tage vor Beginn der Wahlzeit. Vor Eintragung eines Mitgliedes ist sein Wahlrecht<br />

durch den Vorstand oder durch von diesem beauftragte Personen zu prüfen.<br />

(4) Maßgebend für die Zuordnung eines Mitglieds zu einem Wählerverzeichnis ist<br />

der Vertragszahnarztsitz und für angestellte Zahnärzte der im Genehmigungsbeschluss<br />

des Zulassungsausschusses festgelegte Sitz der Tätigkeit. Fehlt es<br />

an dieser Feststellung des Zulassungsausschusses, ist für die Zuordnung des<br />

angestellten Zahnarztes der Vertragszahnarztsitz des anstellenden Zahnarztes<br />

maßgebend.<br />

(5) Die Wählerverzeichnisse sind doppelt zu führen. Je ein Exemplar verbleibt bei der<br />

KZVN, das andere Exemplar ist in der für den Wahlbezirk zuständigen Verwaltungsstelle<br />

auszulegen (§ 9).<br />

§ 9<br />

Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Einspruch<br />

(1) Der Vorstand der KZVN hat mindestens 8 Wochen vor Beginn der Wahlzeit<br />

bekanntzugeben, wo und innerhalb welcher Zeit in jedem Wahlbezirk das Wählerverzeichnis<br />

zur Einsicht für die Mitglieder ausliegt und wo und wie Einsprüche<br />

eingelegt werden können (§ 24 der Satzung). Die auslegende Stelle hat auf der<br />

Wählerliste oder auf der Wahlkartei zu bescheinigen, wo und während welcher<br />

Zeit das Wählerverzeichnis zur Einsicht für die Mitglieder ausgelegen hat.<br />

(2) Der Vorstand benachrichtigt die Wahlberechtigten vor Ablauf der Auslegungsfrist<br />

davon, dass und unter welcher Nummer sie in welches Wählerverzeichnis<br />

eingetragen sind.<br />

(3) Jeder Wahlberechtigte kann seine Nichteintragung durch Einspruch beanstanden.<br />

Der Einspruch ist bis zum Ende der Auslegungsfrist bei dem Wahlausschuss<br />

schriftlich einzulegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss (§ 7).<br />

Zu der Verhandlung sind der Einspruchsführer und der Vorstand der KZVN mit<br />

einer Frist von 3 Werktagen zu laden. Erscheinen sie trotz ordnungsgemäßer<br />

Ladung nicht, so kann auf Grund der Aktenlage entschieden werden. Die Entscheidung<br />

ist schriftlich niederzulegen, zu begründen und dem Einspruchsführer<br />

und dem Vorstand der KZVN durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben.<br />

§ 10<br />

Änderungen in den Wählerverzeichnissen<br />

(1) Über die Streichung eines in ein Wählerverzeichnis Eingetragenen oder die<br />

Aufnahme eines nicht Eingetragenen in ein Wählerverzeichnis ist der Betroffene<br />

zu benachrichtigen.<br />

(2) Nach Ablauf der Auslegungsfrist können Wahlberechtigte nur auf Grund einer<br />

Entscheidung des Wahlausschusses in ein Wählerverzeichnis aufgenommen<br />

oder daraus gestrichen werden.<br />

(3) Wenn zur Berichtigung eines Wählerverzeichnisses Namen von Wahlberechtigten<br />

nachgetragen oder gestrichen werden, sind die Gründe in der Spalte „Bemerkungen“<br />

anzugeben. Ergänzungen in den Wählerverzeichnissen, die in der Form von<br />

Wählerlisten geführt werden (§ 8 Abs. 1), sind als Nachträge aufzunehmen.<br />

(4) Innerhalb einer Woche nach Ablauf der Einspruchsfrist entscheidet der<br />

Wahlausschuss über Einsprüche und schließt das Wählerverzeichnis ab. Auf<br />

jedem Wählerverzeichnis ist zu bescheinigen, wie viele Wahlberechtigte in<br />

das abgeschlossene Wählerverzeichnis gültig eingetragen worden sind. Die<br />

abgeschlossenen Wählerverzeichnisse werden unverzüglich der KZVN übersandt.<br />

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§ 11<br />

Feststellung der Zahl der Vertreter<br />

Der Vorstand der KZVN stellt nach Maßgabe der Wählerverzeichnisse zum Stichtag<br />

seiner Aufstellung (§ 8 Abs. 3) fest, wie viele Vertreter nach § 2 zur Vertreterversammlung<br />

zu wählen sind. Die Ergebnisse sind dem Wahlleiter mitzuteilen und<br />

allen Wahlberechtigten bekanntzumachen (§ 24 der Satzung).<br />

§ 12<br />

Bekanntgabe zur Wahl<br />

Der Vorstand der KZVN hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Wahlzeit (§ 5)<br />

bekanntzumachen (§ 24 der Satzung):<br />

1. Beginn und Ende der Wahlzeit (§ 5),<br />

2. Namen und Anschriften des Wahlleiters und seines Stellvertreters,<br />

3. Anschrift des Wahlausschusses,<br />

4. Namen der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter,<br />

5. für jeden Wahlbezirk die nach § 2 Abs. 1 und 2 zu wählende Zahl der Vertreter,<br />

6. den Tag, bis zu dem Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung an den<br />

Wahlleitereinzureichen sind (§ 13),<br />

7. die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 14),<br />

8. die Bestimmungen über die Stimmabgabe (§ 20).<br />

§ 13<br />

Der Wahlvorschlag<br />

(1) Wahlvorschläge müssen bis zum 26. Tag, 12 Uhr mittags, vor Beginn der<br />

Wahlzeit (§ 5) beim Wahlleiter zugegangen sein. Dabei sind Listen- und<br />

Einzelwahlvorschläge zulässig.<br />

(2) Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 5 im Wahlbezirk Wahlberechtigten,<br />

die selbst keine Bewerber (§ 14) sein dürfen, unter Angabe der Anschriften<br />

unterschrieben sein. Der 1. der Unterzeichner gilt als Vertrauensmann dieses<br />

Wahlvorschlags, der 2. als dessen Stellvertreter. Ein Wahlberechtigter darf nicht<br />

Vertrauensmann für mehrere Wahlvorschläge sein.<br />

§ 14<br />

Die Bewerber<br />

(1) In einem Wahlvorschlag sollen soviel Bewerber vorgeschlagen werden,<br />

wie Vertreter in diesem Wahlbezirk zu wählen sind.<br />

(2) Ein Bewerber darf nur in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis er<br />

eingetragen ist, und in diesem Wahlbezirk nur in einem Wahlvorschlag benannt<br />

werden.<br />

(3) Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber mit Zu- und Vornamen, Geburtstag<br />

und Ort ihres Vertragszahnarztsitzes bzw. bei angestellten Zahnärzten dem Sitz<br />

der Tätigkeit aufgeführt sein.<br />

(4) Mit dem Wahlvorschlag ist die Erklärung jedes Vorgeschlagenen, dass er der<br />

Aufnahme seines Namens in den Wahlvorschlag zustimmt, einzureichen.<br />

§ 15<br />

Beseitigung von Mängeln<br />

(1) Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang. Sind in<br />

einem Wahlvorschlag Mängel zu beseitigen oder zu einem Wahlvorschlag<br />

Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen nachzureichen, so hat der<br />

Wahlleiter den Vertrauensmann unverzüglich dazu aufzufordern.<br />

(2) Mängel eines fristgerecht eingereichten Wahlvorschlags können bis zur Entscheidung<br />

des Wahlausschusses über die Zulassung des Wahlvorschlages behoben<br />

werden.<br />

§ 16<br />

Zulassung der Wahlvorschläge<br />

(1) Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss innerhalb<br />

einer Woche nach Ablauf der Einreichungsfrist in einer Sitzung, zu der die<br />

Vertrauensmänner der eingereichten Wahlvorschläge, deren Stellvertreter und der<br />

Vorstand der KZVN unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist<br />

von 3 Werktagen zu laden sind.<br />

(2) Aus den Wahlvorschlägen sind die Namen derjenigen Bewerber zu streichen,<br />

1. die nicht wählbar sind,<br />

2. deren Persönlichkeit nicht feststeht,<br />

3. für welche die nach § 14 Abs. 4 vorgeschriebene Erklärung nicht fristgemäß<br />

beigebracht worden ist.<br />

(3) Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Bewerbers ist zu begründen<br />

und dem Vertrauensmann mitzuteilen.<br />

§ 17<br />

Aufstellung der Stimmzettel<br />

Auf Grund der eingegangenen und geprüften Wahlvorschläge wird vom Wahlleiter<br />

für jeden Wahlbezirk der Stimmzettel aufgestellt. Der Stimmzettel enthält die zugelassenen<br />

Wahlvorschläge in einer im Losverfahren ermittelten Reihenfolge und innerhalb<br />

der Wahlvorschläge Zu- und Vornamen, Geburtstag und Vertragszahnarztsitz<br />

der zugelassenen Bewerber bzw. bei angestellten Zahnärzten den Sitz der Tätigkeit<br />

in der Reihenfolge, in der diese im Wahlvorschlag aufgeführt worden sind.<br />

Für die Wahl sind herzustellen:<br />

1. die Stimmzettel,<br />

2. die Wahlausweise,<br />

3. die äußeren Briefumschläge,<br />

4. die inneren Briefumschläge und<br />

5. Abdrucke des § 20.<br />

§ 18<br />

Herstellung der Wahlmittel<br />

§ 19<br />

Absendung der Wahlmittel<br />

Die KZVN sorgt dafür, dass an jeden Wahlberechtigten, der in einem abgeschlossenen<br />

Wählerverzeichnis eingetragen ist, rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit die in § 18<br />

aufgeführten Wahlmittel abgesandt werden. Dabei ist die Wahlzeit anzugeben. Im<br />

Fall des Verlustes der Wahlmittel ist dem Wahlberechtigten eine Zweitausfertigung<br />

zu erteilen und dies im Wählerverzeichnis zu vermerken.<br />

III. Die Wahl<br />

§ 20<br />

Stimmabgabe<br />

(1) Zur Stimmabgabe kennzeichnet der Wähler auf dem Stimmzettel jeden Bewerber,<br />

dem er seine Stimme geben will, durch ein Kreuz. Der Wähler kann Bewerbern<br />

verschiedener Wahlvorschläge seine Stimme geben, höchstens jedoch so vielen<br />

Bewerbern, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter gewählt werden können. Er ist an<br />

die Reihenfolge, in der die Bewerber innerhalb der Wahlvorschläge aufgeführt<br />

sind, nicht gebunden.<br />

(2) Stimmzettel, die den Willen des Wählers nicht eindeutig erkennen lassen,<br />

sind ungültig. Dies gilt auch für Stimmzettel, die neben der Kennzeichnung der<br />

Bewerber (Abs. 1) Vermerke, Zeichnungen oder andere Eintragungen enthalten,<br />

und für Stimmzettel, auf denen die Namen von mehr Bewerbern angekreuzt<br />

sind, als in diesem Wahlbezirk Vertreter insgesamt zu wählen sind.<br />

(3) Der Wähler legt den mit seiner Stimmabgabe versehenen Stimmzettel in den<br />

inneren Briefumschlag und verschließt diesen. Der Briefumschlag darf keine<br />

Kennzeichen haben, die auf die Person des Wählers schließen lassen.<br />

(4) Der Wähler unterschreibt auf dem Wahlausweis unter Angabe von Ort und<br />

Datum eine vorgedruckte Erklärung, dass er die im Wahlausweis bezeichnete<br />

Person ist und den im inneren Briefumschlag enthaltenen Stimmzettel selbst<br />

mit der Stimmabgabe versehen hat.<br />

(5) Der Wähler legt den verschlossenen inneren Briefumschlag und den unterschriebenen<br />

Wahlausweis in den äußeren Briefumschlag, verschließt diesen, versieht<br />

ihn auf der Rückseite mit den Absenderangaben und übermittelt diesen Brief<br />

(Wahlbrief) dem Wahlleiter.<br />

(6) Ein Wähler, der durch körperliche Gebrechen in der Stimmabgabe behindert ist,<br />

kann sich bei der Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat auf<br />

dem Wahlausweis anstelle der Erklärung nach Abs. 4 eidesstattlich zu versichern,<br />

dass sie den Stimmzettel entsprechend dem erklärten Willen des Wählers<br />

gekennzeichnet hat.<br />

§ 21<br />

Feststellung des Wahlergebnisses<br />

(1) Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis binnen 24 Stunden nach Ablauf der<br />

Wahlzeit in öffentlicher Sitzung (§ 7 Abs. 3) fest. Beanstandungen Wahlberechtigter<br />

sind in die Wahlniederschrift aufzunehmen.<br />

(2) Der Wahlausschuss prüft auf Grund des Wahlausweises das Recht des Absenders<br />

des Wahlbriefes zur Wahlbeteiligung und legt den inneren Briefumschlag<br />

ungeöffnet in die für den Wahlbezirk bestimmte Wahlurne. Nachdem sämtliche <br />

K Z V N<br />

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inneren Briefumschläge in den Wahlurnen gesammelt sind, werden die Wahlurnen<br />

geschlossen und geschüttelt. Alsdann sind die inneren Briefumschläge einzeln<br />

zu öffnen. Der Wahlausschuss prüft die Gültigkeit der Stimmabgabe und stellt<br />

fest, wie viele Stimmen auf den einzelnen Wahlvorschlag und innerhalb des<br />

Wahlvorschlags auf den einzelnen Bewerber entfallen, sowie, welche Wahlvorschläge<br />

und innerhalb derselben welche Bewerber als Vertreter und Ersatzmänner<br />

gewählt worden sind (§ 3 Abs. 3 und 4).<br />

(3) Der Wahlleiter teilt das Ergebnis der Wahl unverzüglich dem Vorstand der KZVN mit.<br />

Dieser gibt es allen Mitgliedern bekannt (§ 24 der Satzung). Die Bekanntmachung<br />

gilt drei Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />

§ 22<br />

Benachrichtigung der Gewählten<br />

(1) Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten innerhalb einer Woche nach der<br />

Feststellung des Wahlergebnisses durch eingeschriebenen Brief von ihrer Wahl<br />

und fordert sie auf, sich binnen 10 Tagen ab Zugang der Benachrichtigung über<br />

die Annahme der Wahl schriftlich zu erklären. In der Benachrichtigung ist auf die<br />

Vorschriften der Abs. 2 bis 4 hinzuweisen.<br />

(2) Die Erklärung nach Abs. 1 kann nicht widerrufen werden.<br />

(3) Die Annahme der Wahl unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.<br />

(4) Geht innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl<br />

als angenommen; die Mitgliedschaft des Gewählten in der Vertreterversammlung<br />

ruht jedoch solange, bis die schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl<br />

der KZVN zugegangen ist.<br />

§ 23<br />

Ablehnung der Wahl<br />

(1) Lehnt ein zum Vertreter Gewählter die Wahl ab oder scheidet er vor Annahme<br />

der Wahl aus, so wird er durch den Ersatzmann ersetzt. Die Reihenfolge der<br />

eintretenden Ersatzmänner bestimmt sich nach Maßgabe des § 3 (4). § 3 (6)<br />

und (7) gelten entsprechend.<br />

(2) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, trifft der<br />

Wahlleiter, § 22 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 24<br />

Verlust des Mandats<br />

(1) Verliert ein Vertreter sein Mandat, so wird er durch den Ersatzmann seines<br />

Wahlbezirks ersetzt. Ist kein gewählter Ersatzmann vorhanden, gelten § 3 Abs.<br />

(6) und (7) entsprechend.<br />

(2) Ob ein Vertreter sein Mandat verloren hat, entscheidet der Vorstand der KZVN.<br />

Die Vorschriften des § 22 finden auf den Ersatzmann entsprechende Anwendung<br />

mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wahlleiters der Vorsitzende des<br />

Vorstandes der KZVN tritt.<br />

IV. Die Wahlprüfung<br />

§ 25<br />

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der<br />

Wahlergebnisse unterliegen der Wahlprüfung nach Maßgabe der §§ 26 - 36.<br />

§ 26<br />

Einspruch<br />

Das Wahlprüfungsverfahren wird nur auf Einspruch durchgeführt.<br />

§ 27<br />

Einspruchsberechtigte<br />

Zum Einspruch ist berechtigt<br />

1. jedes Mitglied der KZVN,<br />

2. der Wahlleiter,<br />

3. der Vorstand der vorhergehenden Wahlperiode.<br />

§ 28<br />

Frist und Form des Einspruchs<br />

(1) Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />

(§ 21 Abs. 3) beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und unter Angabe<br />

der Beweismittel zu begründen. Legen mehrere Personen gemeinschaftlich<br />

Einspruch ein, so ist ein Bevollmächtigter zu benennen.<br />

(2) Der Wahlausschuss übersendet den Einspruch mit seiner Stellungnahme sowie<br />

den Wahlunterlagen dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses.<br />

§ 29<br />

Einspruchsgründe<br />

Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass<br />

1. ein Vertreter oder ein Ersatzmann nicht wählbar gewesen sei oder<br />

2. Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder der Feststellung<br />

des Wahlergebnisses unterlaufen seien, durch welche die Verteilung der Sitze<br />

in der Vertreterversammlung oder die Anwartschaft als Ersatzmann auf einen<br />

solchen Sitz beeinträchtigt worden sei.<br />

§ 30<br />

Wahlprüfungsausschuss<br />

(1) Über die Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.<br />

(2) Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Niedersächsischen Sozialminister berufen.<br />

Er besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum<br />

Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben, die übrigen müssen<br />

wahlberechtigte Mitglieder der KZVN sein.<br />

(3) Zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses können nicht berufen werden:<br />

1. die Vorsitzenden der KZVN sowie ihre Amtsvorgänger der vorhergehenden<br />

Wahlperiode,<br />

2. Mitglieder des Wahlausschusses oder ihre Stellvertreter,<br />

3. Bewerber auf Wahlvorschlägen,<br />

4. der Vertrauensmann eines Wahlvorschlages.<br />

(4) Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss führt das dienstranghöhere zum Richteramt<br />

oder höheren Verwaltungsdienst befähigte Mitglied oder sein Stellvertreter,<br />

bei gleichem Dienstrang das an Lebensjahren ältere Mitglied oder sein Stellvertreter.<br />

(5) Der Wahlprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und zwei<br />

weitere Mitglieder anwesend sind.<br />

§ 31<br />

Mündliche Verhandlung<br />

(1) Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses bestimmt Termin zur mündlichen<br />

Verhandlung und lädt dazu mindestens eine Woche vorher<br />

1. denjenigen, der den Einspruch eingelegt hat, sowie<br />

2. den Bewerber, Vertreter oder Ersatzmann, der durch die Entscheidung<br />

betroffen wird.<br />

Haben mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch eingelegt, so genügt die<br />

Ladung des Bevollmächtigten.<br />

(2) Innerhalb derselben Frist sind von der mündlichen Verhandlung zu benachrichtigen:<br />

1. die Mitglieder des Vorstandes der KZVN,<br />

2. der Wahlleiter.<br />

(3) Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung; § 7 Abs. 2 S. 2<br />

findet entsprechende Anwendung. Der Wahlprüfungsausschuss kann zur<br />

Wahrung des Wahlgeheimnisses die Öffentlichkeit der Sitzung ausschließen.<br />

§ 32<br />

Verfahren<br />

(1) Für das Verfahren des Wahlprüfungsausschusses sind die für das verwaltungsgerichtliche<br />

Verfahren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit<br />

sich nicht aus dieser Wahlordnung etwas Abweichendes ergibt.<br />

(2) Sind im Termin zur mündlichen Verhandlung die in § 31 Abs. 1 und 2 bezeichneten<br />

Personen trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann das<br />

Verfahren ohne sie weitergeführt und nach Lage der Akten entschieden werden.<br />

(3) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der die wesentlichen<br />

Vorgänge der mündlichen Verhandlung sowie das wesentliche Ergebnis der Aussagen<br />

von Zeugen und Sachverständigen wiederzugeben sind. Die Niederschrift<br />

ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.<br />

§ 33<br />

Beratung<br />

(1) Der Wahlprüfungsausschuss berät geheim.<br />

(2) Bei der Beschlussfassung dürfen nur die Mitglieder mitwirken, die an der ganzen<br />

Verhandlung teilgenommen haben.<br />

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§ 34<br />

Entscheidung<br />

Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Feststellung über die Gültigkeit der Wahl<br />

sowie die sich aus einer Ungültigkeit der Wahl ergebenden Folgerungen zu treffen.<br />

Er entscheidet durch Beschluss, der den Tatbestand und die Gründe, auf denen die<br />

Entscheidung beruht, enthalten muss. Wegen Einzelheiten darf auf den Akteninhalt<br />

Bezug genommen werden.<br />

§ 35<br />

Zustellung<br />

Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses ist den Beteiligten (§ 31 Abs. 1<br />

und 2) vom Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses mit einer Rechtsmittelbelehrung<br />

zuzustellen.<br />

§ 36<br />

Klage gegen die Entscheidung<br />

Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kann innerhalb eines<br />

Monats nach Zustellung Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.<br />

§ 37<br />

Nachwahl und Wiederholungswahl<br />

Auf eine Nachwahl oder eine Wiederholungswahl finden § 40 des Niedersächsischen<br />

Landeswahlgesetzes i.d.F. vom 30.05.2002 (Nds. GVBI. S. 153) sowie die §§ 73 und<br />

75 der Niedersächsischen Landeswahlordnung vom 01.11.1997 (Nds. GVBI. S. 437)<br />

entsprechende Anwendung. § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.<br />

V. Schlussbestimmungen<br />

§ 38<br />

Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />

(1) Die durch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und der Wahlprüfung<br />

durch den Wahlprüfungsausschuss entstehenden Kosten trägt die KZVN.<br />

(2) Für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter und die nichtzahnärztlichen Mitglieder<br />

des Wahlprüfungsausschusses setzt die Vertreterversammlung der KZVN eine<br />

Aufwandsentschädigung fest. Für die in den Sitzungen anwesenden zahnärztlichen<br />

Mitglieder des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses gilt<br />

die Reise- und Sitzungskostenordnung der KZVN.<br />

§ 39<br />

Frist für Aufbewahrung von Wahlakten<br />

Sämtliche Wahlunterlagen und sonstige sich auf die Wahl beziehenden Akten<br />

(Wahlakten) sind, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, nach Abschluss<br />

der Wahl an die KZVN zu übersenden. Sie sind vom Zeitpunkt der Rechtskraft der<br />

Wahl ab 7 Jahre lang aufzubewahren und anschließend zu vernichten.<br />

§ 40<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Wahlordnung vom 09.06.2004, zuletzt geändert am 07.11.2008, außer Kraft.<br />

Antrag 1 zu TOP 8<br />

vom Vorstand der KZVN<br />

Verwaltungskostenbeiträge ab dem Kalenderjahr 2014<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltungskostenbeiträge ab dem Kalenderjahr 2014<br />

(Abrechnungsquartale IV/2013 bis III/2014) bemessen sich wie folgt:<br />

A. Für jedes Mitglied, jeden abrechnenden Zahnarzt und jeden angestellten<br />

Zahnarzt wird ein vierteljährlicher Festbeitrag in Höhe von € 130,00 erhoben;<br />

dieser halbiert sich bei einer stundenweisen bis halbtägigen Tätigkeit.<br />

Die Festsetzung des Festbeitrags erfolgt taggenau für den Zeitraum der<br />

vertragszahnärztlichen Tätigkeit.<br />

B. Zusätzlich zum unter A. genannten Festbeitrag ist ein variabler Verwaltungskostenbeitrag<br />

in Höhe von 0,95 % auf die zur Abrechnung eingereichten Leistungen<br />

zu entrichten:<br />

C. Für auf Papier eingereichte Leistungen wird ein Zuschlag von € 1,85<br />

pro Fall erhoben.<br />

Begründung:<br />

Der vierteljährliche Festbeitrag wird von € 120,00 auf € 130,00 angehoben,<br />

um die jährlichen Beitragssteigerungen der KZBV aufzufangen.<br />

Der Antrag wird mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen und fünf<br />

Enthaltungen angenommen.<br />

Antrag 2 zu TOP 8<br />

von Dr. Carl<br />

Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2014<br />

Beschluss:<br />

Der Haushaltsplan für das Jahr 2014 wird wie folgt festgestellt:<br />

1. Erfolgshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit Euro 18.740.000 bei einer<br />

Vermögensentnahme von Euro 2.027.490<br />

2. Investitionshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit Euro 2.688.854 bei einer<br />

Liquiditätsabnahme von Euro 1.688.050<br />

3. Deckungsfähigkeit<br />

Im Erfolgshaushalt besteht über alle Ausgabetitel nach Kostenarten untereinander<br />

die gegenseitige Deckungsfähigkeit.<br />

Deckungsfähigkeit ist die im Haushaltsrecht begründete Möglichkeit, bei einem<br />

Titel höhere Ausgaben als veranschlagt auf Grund von Einsparungen bei einem<br />

oder mehreren anderen Ausgabetiteln zu tätigen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 1 zu TOP 7<br />

von D.M.D. Bunke<br />

Abnahme der Jahresrechnung 2012 und Entlastung des Vorstandes<br />

für das Rechnungsjahr 2012<br />

K Z V N<br />

Beschluss:<br />

Die Jahresrechnung des Jahres 2012 wird abgenommen und dem Vorstand der<br />

KZVN die Entlastung für das Rechnungsjahr 2012 erteilt.<br />

Begründung:<br />

Die Prüfstelle der KZBV hat am 12.09.2013 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

abgegeben.<br />

Gegen die satzungsgemäß (§ 10 Abs. 1) von der VV zu erteilende Entlastung hat die<br />

Prüfstelle keine Bedenken vorgetragen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />

59


STELLENMARKT<br />

Raum Göttingen<br />

Qualitätsorientierte ZAP mit<br />

nettem Team sucht zur Verstärkung<br />

eine/n angestellten/n ZÄ/ZA in<br />

Teilzeit. Chiffre: 131102<br />

Hannover City<br />

Nettes, qualitätsorientiertes Team<br />

sucht zum 1.1.14 eine Kollegin/<br />

einen Kollegen mit mindestens zwei<br />

Jahren Berufserfahrung, mittelfristige<br />

Partnerschaft wird angestrebt.<br />

Chiffre:131103<br />

Südliches Oldenburg/Bremen<br />

Ldkrs. Diepholz: Prophylaxeorient.<br />

Praxisteam sucht Vorb.-Assistenten/in<br />

möglichst mit BE oder angestellte/n<br />

ZA/ZÄ in Teilzeit (ca. 2 Tage) für<br />

moderne, unbedingt qualitätsorientierte<br />

BAG. Dr. Gerhard Kanne &<br />

Jochen Passe-Tietjen, Twistringen,<br />

Tel.: 04243-2323<br />

Hildesheim u. Umgebung<br />

Engagierte, freundl. ZÄ, Dr.,<br />

15 J. BE in eig. Gem.Praxis sucht<br />

Stelle als angestellte ZÄ in<br />

fortbildungs-qualitätsorientierter<br />

Praxis mit nettem Team.<br />

Langfr. Zusammenarbeit angestrebt.<br />

Chiffre: 131205<br />

VERKAUF<br />

Kleine, feine Praxis<br />

Im Süden Hamburgs, 80m 2 , 2 Beh.<br />

Zimmer, Gr. Parkplatz zum 01.01.15<br />

abzugeben. Preis nebensächlich.<br />

Alle Schulen S-Bahn 30 min. in HH.<br />

Alle Versorger vorhanden.<br />

Chiffre:131202<br />

Stadtnähe Hildesheim<br />

Sehr gut etablierte Alterspraxis,<br />

2 BHZ, 120m 2 , zentrale Lage,<br />

kompetentes Team. Sehr gute BWA.<br />

Praxis zeitnah abzugeben.<br />

Einarbeitung möglich. Gute<br />

Selbstzahlerquote. Chiffre:131203<br />

Seesen/Harz Tel.: 05381-70011<br />

Praxis aus Altersgr. abzugeben.<br />

2 Behandlungszimmer, OPG, Labor,<br />

200m 2 in gem. Räumen, zentral<br />

gelegen, Parkplätze vorhanden.<br />

Praxisabgabe Landkreis Celle<br />

Langjährig (seit 1978) gut<br />

etablierte Praxis mit 3 BHZ.<br />

Renovierung in 2009, € 600T Umsatz,<br />

66 % privat, optional m. Immobilie.<br />

VHB € 300T. von privat<br />

praxisniedersachsen@gmail.com<br />

Südl. Niedersachsen<br />

Existenzsichere, gut etabl. Praxisgemeinschaft<br />

(KFO, allg. ZHK) in zentr.<br />

Lage (Kleinstadt) abzugeben, 240m 2 ,<br />

5 BHZ, kl. Labor. Chiffre: 131204<br />

„Praxis aktuell“<br />

• Vortrag Dr. R. Möbius<br />

in Varel:<br />

Ein neuer Therapieansatz<br />

in der Parodontologie<br />

• Workshops:<br />

- der rechtliche Praxisalltag<br />

- kleine Laborarbeiten<br />

- Praxisgründung/-abgabe<br />

• Niedersächsischer<br />

Prophylaxetag 2014<br />

• Hygieneberatung vor Ort<br />

• Sammelbestellaktion<br />

Steri, RDG, DAC<br />

Nähere Infos unter<br />

http://www.zfn-online.de/<br />

index.php/pa.html<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />

VERSCHIEDENES<br />

Letzte Chance für eine<br />

Praxisübernahme einer Einzelpraxis<br />

in 21614 Buxtehude;<br />

Solide, langeingesessene Praxis<br />

aus Altersgründen spätestens<br />

2014 zu übergeben. Prophylaxe<br />

bis Implantologie, Praxislabor,<br />

2 Behandlungszimmer. Röntgen.<br />

Reihenhaus mit Aussicht ins<br />

Grüne. Nette, zuverlässige,<br />

zuzahlungsbereite Patienten.<br />

Chiffre: 131201<br />

Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />

zahnärztlichen Kollegenschaft<br />

verwenden Sie bitte immer das für<br />

Sie vorbereitete Auftragsformular.<br />

Das erleichtert Ihnen und uns die<br />

Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />

an die angegebene Nummer faxen.<br />

Ihre Zuschriften auf<br />

Chiffre-Anzeigen<br />

richten Sie bitte an:<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt<br />

(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />

Chiffre-Nr.---------------------------------<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

60 K L E I N A N Z E I G E N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3


Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />

Auch online möglich:<br />

www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen/NZB<br />

oder Fax: 0511 8405-262<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />

c/o KZVN<br />

Barbara Podgorski<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />

Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />

Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />

Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />

Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />

im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />

Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />

damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />

Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />

noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />

hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />

für den Bankeinzug erforderlich.<br />

Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />

17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />

Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />

Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />

NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />

Folgende Kleinanzeige bitte<br />

nur einmal<br />

in den nächsten Ausgaben<br />

veröffentlichen unter der Rubrik:<br />

Verkauf<br />

Ankauf<br />

Stellenmarkt<br />

Verschiedenes<br />

Raum für interne Vermerke<br />

Preis je angefangene<br />

Zeile 5,20 EUR<br />

(Mindestgröße vier Zeilen,<br />

davon die 1. Zeile fett)<br />

BITTE IN<br />

BLOCKSCHRIFT<br />

20,80 €<br />

26,00 €<br />

31,20 €<br />

36,40 €<br />

41,60 €<br />

46,80 €<br />

52,00 €<br />

57,20 €<br />

62,40 €<br />

67,60 €<br />

Ich ermächtige Sie hiermit, den Gesamtbetrag von dem unten genannten Konto abzubuchen.<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Tel.-Nr.<br />

Kontoinhaber<br />

Bankinstitut<br />

Fax-Nr.<br />

Zeilengebühr<br />

Die Anzeige soll unter Chiffre<br />

erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />

Die Anzeige soll auch im Internet<br />

erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />

€<br />

€<br />

00,00<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

Konto-Nr./BLZ<br />

Gesamtbetrag<br />

€<br />

Datum, Unterschrift des Auftraggebers


– Anzeige –

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