Frohe Festtage!
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DEZEMBER 2013<br />
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />
ZAHNÄRZ TEBLATT<br />
4<br />
Humanität und<br />
Wettbewerb<br />
<strong>Frohe</strong> <strong>Festtage</strong>!<br />
10<br />
Vertreterversammlung der<br />
Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen<br />
20<br />
Zahnerhalt versus<br />
Implantate in der Praxis<br />
41<br />
Achimer Zahnarzt<br />
bohrt im Regenwald<br />
von Ecuador
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Made in Germany Gewinner des<br />
„Medizin Innovations Award“<br />
der Sensus Academy<br />
„Eine der besten Oberflächen!”<br />
(Studie der Universität Köln, 2010)<br />
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(Zipprich-Studie der Universität<br />
Frankfurt, 2012)<br />
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Fotos: © Heiko Preller; © kaktus2536/Fotolia.com<br />
Zum Jahreswechsel<br />
E D I T O R I A L<br />
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
in wenigen Tagen geht das Jahr 2013 zu Ende. Eine gute<br />
Gelegenheit, dem Alltagsstress zu entfliehen, um neue Kraft<br />
zu schöpfen. Beim Rückblick auf das abgelaufene Jahr sind<br />
vier Themen für die Kollegenschaft von besonderer Bedeutung<br />
gewesen:<br />
Die neuen ergänzten Hygienerichtlinien haben in den<br />
Praxen für viel Unruhe gesorgt, weil Viele sich unter einer<br />
Praxisbegehung zu wenig Konkretes vorstellen können,<br />
denn bisher wurden keine „Big Points“, die für Jeden gelten,<br />
ausreichend veröffentlicht. Fortbildungen zu diesem<br />
Thema mit Vortragsveranstaltungen sind zwar sehr umfassend,<br />
hinterlassen aber trotzdem noch viele Unsicherheiten<br />
bei den Teilnehmern. Der Vorstand der KZVN wird sich<br />
um die Beseitigung dieser Defizite im kommenden Jahr<br />
verstärkt kümmern.<br />
Die Vorgaben im Bereich der Leistungshonorierung durch<br />
das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz mussten verhandelt<br />
werden, um möglichst rasch die Gesamtvergütungen<br />
anpassen zu können. Erstmalig konnte die Gesamtvergütung<br />
nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch<br />
schon für das Folgejahr 2014 abgeschlossen werden, so<br />
dass wir die neuen Punktwerte zeitnah zum Jahresanfang<br />
für größtmögliche Planungsmöglichkeiten für alle Leistung<br />
abrechnenden Praxen innerhalb der KZVN veröffentlichen<br />
können.<br />
Am 22. September wurde ein neuer Bundestag gewählt.<br />
Für Viele mit einem Überraschungsergebnis und zum<br />
Zeitpunkt dieses Grußworts immer noch ohne eine neue<br />
Regierung im Amt. Die Zahnärzte spielen im Koalitionsvertrag<br />
überwiegend zwischen den Zeilen eine Rolle. Das ist<br />
sicherlich kein sanftes Ruhekissen, denn eine Legislaturperiode<br />
ist lang und voller nicht vorhersehbarer Ereignisse,<br />
die im Sozialsystem schnell zu politischen Aktivitäten führen<br />
können.<br />
Die Alters- und Behindertenzahnmedizin (AuB) wird 2014<br />
eine ganz wichtige Rolle spielen. Zurzeit werden die<br />
Rahmenbedingungen festgelegt und neue Gebührenpositionen<br />
geschaffen. Ehrenamtlich lässt sich dieses nicht<br />
unproblematische Aufgabengebiet in Zukunft nicht mehr<br />
stemmen, das haben Politiker inzwischen auch erkannt.<br />
Der Vorstand der KZVN wünscht Ihnen und Ihren Familien<br />
ruhige Feiertage und ein gesundes Neues Jahr 2014!<br />
Dr. Jobst-W. Carl Dr. Thomas Nels Christian Neubarth<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />
1
I M P R E S S U M<br />
NIEDERSÄCHSISCHES ZAHNÄRZTEBLATT – 48. Jahrgang<br />
Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />
amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />
HERAUSGEBER<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />
Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />
Tel.: 0511 8405-0, Internet: www.kzvn.de<br />
REDAKTIONSBÜRO<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />
c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />
Tel.: 0511 8405-207; Fax: 0511 8405-262;<br />
E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />
REDAKTION<br />
Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr)<br />
Breite Straße 2 B, 31028 Gronau<br />
Tel.: 05182 921719; Fax: 05182 921792<br />
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Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />
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Elke Steenblock-Dralle (st-dr)<br />
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Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />
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Heft 02/14: 13. Januar 2014<br />
Heft 03/14: 10. Februar 2014<br />
Heft 04/14: 13. März 2014<br />
4<br />
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2 I M P R E S S U M | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
10<br />
10 14<br />
I N H A LT<br />
E D I T O R I A L<br />
EDITORIAL<br />
1 Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas Nels,<br />
Christian Neubarth: Zum Jahreswechsel<br />
POLITISCHES<br />
4 Humanität und Wettbewerb<br />
Historische Akzente und aktuelle<br />
Probleme in der Medizin<br />
10 Vertreterversammlung der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />
Niedersachsen<br />
14 Vertreterversammlung der<br />
Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung in Frankfurt<br />
17 Bundesversammlung der<br />
Bundeszahnärztekammer<br />
am 8./9.11.2013<br />
FACHLICHES<br />
20 Zahnerhalt versus Implantate<br />
in der Praxis<br />
29 Personal – Praxisdünger oder<br />
Sand im Getriebe?<br />
Am Anfang steht die<br />
Stellenausschreibung –<br />
aussagekräftig und juristisch<br />
korrekt<br />
32 Fortbildung gut ausgebucht<br />
12. Papenburger Symposium mit über<br />
150 Teilnehmern/Praktischer Nahtkurs<br />
besonders beliebt<br />
34 Ladiesdentaltalk in Oldenburg –<br />
die Zweite<br />
36 Überlegungen zum Jahreswechsel<br />
Unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />
39 Rechtstipp: Weihnachtsgeld als<br />
freiwillige Leistung<br />
40 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
- Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht<br />
- Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />
INTERESSANTES<br />
41 Achimer Zahnarzt bohrt im<br />
Regenwald von Ecuador<br />
Dr. Siegbert Kiese repariert<br />
unentgeltlich Zähne der armen<br />
Bevölkerung in Ecuador<br />
20<br />
TERMINLICHES<br />
43 Termine<br />
PERSÖNLICHES<br />
44 Dr. Henning Otte wurde 65<br />
45 30 Jahre Praxistreue<br />
KZVN<br />
46 Gesamtvergütung und<br />
Honorarverteilung<br />
Die zwei Seiten der Medaille<br />
„Vergütung zahnärztlicher Leistungen”<br />
48 Neuzulassungen<br />
50 Niederlassungshinweise<br />
52 Beschlüsse anlässlich der ordentlichen<br />
Sitzung der Vertreterversammlung der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />
Niedersachsen am 22.11.2013<br />
KLEINANZEIGEN<br />
60 Kleinanzeigen<br />
32<br />
P E R S Ö N L I C H E S T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />
20<br />
34<br />
K L E I N A N Z E I G E N<br />
K Z V N<br />
© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: NZB-Archiv; © Sergey Nivens/Fotolia.com; © Dr. A. Biggel, Dr. St. Mörchen-Trinkle; © Dr. Kiese; © KZBV/Darchinger; © A. Siemer/H.-G. Rieke; ©ldt<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | I N H A L T<br />
3
Humanität und Wettbewerb<br />
HISTORISCHE AKZENTE UND AKTUELLE PROBLEME IN DER MEDIZIN<br />
Fotos: © Sergey Nivens/Fotolia.com<br />
Außerhalb der Medizin gilt das Junktim von<br />
Effektivität und Wettbewerb – nicht nur bei<br />
konservativen Wirtschaftstheoretikern – längst als ausgemacht.<br />
Aber – und diese Frage brennt vielen Ärzten unter<br />
den Nägeln – trifft das auch in der Medizin zu, wo es um<br />
Gesundheit und Krankheit, Leben und Tod geht, also um<br />
die Primärgüter menschlicher Existenz? Gibt es da nicht<br />
eine Art „Sicherheitszone“, ein Tabu? Darf man Kranke und<br />
Schwache Spielbälle der Marktgesetze werden lassen?<br />
Stellt man die Frage so hart und deutlich, wird sie wohl<br />
jeder Arzt und jede Ärztin verneinen.<br />
Andererseits nimmt die Frustration im beruflichen Alltag zu.<br />
Man fühlt sich zunehmend als Opfer verunglückter Reformen<br />
und staatlicher Bevormundung. In dieser Situation erscheint<br />
marktwirtschaftliches Denken durchaus als Hoffnungsanker<br />
– wobei allerdings Widersprüche nicht ausbleiben: Viele<br />
Vertreter der Heilberufe fürchten gleichzeitig die Kälte des<br />
„Wettbewerbs“, der selten näher definiert wird und dessen<br />
Grenzen unklar bleiben. Die Political Correctness verstärkt<br />
noch den verschleiernden Umgang mit dem Begriff, vor allem<br />
wenn vor Mikrofonen und Fernsehkameras Positionen<br />
formuliert werden sollen.<br />
Die Verunsicherung der Ärzte und Kranken hängt aber<br />
auch mit jahrelanger Verwöhnung zusammen. Man hat<br />
allzu lange verdrängt, dass eine finanziell rundherum<br />
abgesicherte und gleichzeitig optimale Behandlung aller<br />
kranken Menschen, wie sie vor allem den Westdeutschen<br />
zur Gewohnheit geworden war, historisch gesehen ein<br />
völlig singuläres, zeitlich scharf abgrenzbares Phänomen<br />
darstellte, dessen erste, noch sehr zarte, mit der heutigen<br />
Situation kaum vergleichbare Fundamente durch die<br />
Bismarckschen Sozialgesetze geschaffen wurden.<br />
Zuvor hatte in der Medizin jahrhundertelang ein mehr oder<br />
weniger hartes Marktsystem geherrscht. Mit einer solch<br />
profanen, dem Mammon verschriebenen Profession, die<br />
sich, wie es schien, durch Tricks, Propaganda und schöne<br />
Worte ihre Kunden fing, wollten die besseren Kreise und<br />
Intellektuellen seit Petrarca, der ein Exponent frühhumanistischer<br />
Ärztekritik war, lange Zeit nichts zu tun haben.<br />
Noch die Mutter des Grafen Louis de Jaucourt, der im<br />
18. Jahrhundert in Leiden Medizin studiert hatte und<br />
Verfasser einiger Artikel der Enzyklopädie Diderots war,<br />
sagte deshalb zur Verteidigung ihres Sohnes, der Arzt<br />
wurde, was ihr peinlich war: „Medizinprofessor sein ist<br />
vielleicht lächerlich, aber es ist keine Sünde.“ Es schien den<br />
Sprösslingen des Adels und der höheren Staatsbeamten<br />
schändlich, im wettbewerbsbestimmten Alltag der Ärzte<br />
mitzufeilschen.<br />
Nun hatte der ärztliche Stand in Deutschland seit dem aufklärerischen<br />
18. Jahrhundert, vor allem aber dank Virchow<br />
und der naturwissenschaftlich-medizinischen Revolution im<br />
19. Jahrhundert stark an Ansehen und Prestige gewonnen.<br />
Viele fanden es gut, dass die Medizin, die weltweit eine<br />
wissenschaftliche Spitzenstellung eingenommen hatte,<br />
dem niederen Konkurrenzkampf endlich entzogen wurde.<br />
Empört hatten viele Ärzte auf die Gewerbeordnung von<br />
1869 reagiert, die ihnen zwar Niederlassungsfreiheit und<br />
freie Hand, was die Höhe des Honorars betraf, garantierte,<br />
doch die Medizin zum Gewerbe degradierte und die Ärzte<br />
damit den Kurpfuschern gleichstellte.<br />
Dennoch war die Entwöhnung des medizinischen Systems<br />
von allem, was nach Wettbewerb klang, ungeachtet der<br />
versprochenen Sicherheit und Gerechtigkeit nicht einfach.<br />
Manche Mediziner sahen hinter der neuen Anbindung an<br />
4 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
staatliche Kassen die Gefahr der Gängelung, der Abhängigkeit,<br />
der faktischen Verbeamtung, der „Sozialdemokratisierung“,<br />
wie man behauptete. Der im Jahr 1900 gegründete<br />
Hartmannbund (damals „Verband der Ärzte Deutschlands“)<br />
vertrat, zusammen mit dem Ärztevereinsbund, bald die Interessen<br />
der großen Mehrheit der Ärzteschaft. Man hoffte<br />
dort, die Nachteile der staatlichen Bevormundung (die<br />
gleich zu einem Run auf die limitierten Kassenarztzulassungen<br />
führte) kompensieren zu können. Das Ziel waren<br />
allerdings keineswegs die erneute Unabhängigkeit vom<br />
Staat oder der Status quo ante, sondern die Mitbestimmung.<br />
Da alle Kassenärzte für eine bestimmte Leistung<br />
dasselbe erhalten sollten (dies wurde mühsam seit etwa<br />
1890 ausgehandelt), hoffte die Mehrheit bald auf sanfte<br />
Marktregulierungen, wobei Aspekte wie kurze Wege oder<br />
Wartezeiten eine entscheidende Rolle spielen sollten.<br />
Selbstzahler, sogenannte Privatpatienten, blieben dennoch<br />
begehrt. Die später entwickelte „gestaffelte Gebührenordnung“<br />
schuf die gewünschten Spielräume.<br />
Zunächst bleibt aber festzustellen: Jahrtausendelang unterlagen<br />
ärztliche Behandlungen – sehen wir einmal von<br />
Kriegs- bzw. Seuchenzeiten und vom Sonderstatus der<br />
Leibärzte hochgestellter Persönlichkeiten ab – praktisch<br />
ausnahmslos den Gesetzen des freien Wettbewerbs. Nur<br />
die Hospize und Armenhäuser, in denen häufig, ja fast<br />
regelmäßig auch Ärzte wirkten (in der Regel visitierten sie<br />
diese Institutionen von außen), sahen jahrhundertelang für<br />
ihre bedürftigen Bewohner persönlich kostenlose Behandlungen<br />
vor, wobei wohlhabendere Spitalbewohner bzw.<br />
Pfründner dieses Privileg sich nicht selten teuer erkauft<br />
hatten. Aus der Sicht der meisten Patienten könnte man<br />
sagen: Medizin hatte eigentlich fast immer etwas mit<br />
Marktgesetzen zu tun – mit Ausnahme, wie es scheint, der<br />
letzten 120 Jahre!<br />
Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die Idee<br />
des „Wettbewerbs in der Medizin“ nicht auch Bismarcks<br />
Reformen überlebt hätte. Im Zuge der stürmischen wissenschaftlichen<br />
Entwicklung kam das Wort von der „Medizin-<br />
Industrie“ auf, in der der Patient nur noch als Objekt von<br />
Forschungsinteressen und eines unpersönlichen Medizinbetriebes<br />
erschien. Neben dem wirtschaftlichen Wettbewerb<br />
um den Patienten zwischen niedergelassenem Arzt<br />
und Krankenhaus gab es den noch prestigeträchtigeren<br />
zwischen Universitätskliniken, Akademien und letztlich<br />
Nationen um wissenschaftlichen Ruhm.<br />
Eine wirkliche Reduktion des Wettbewerbs fand im Grunde<br />
erst in den Sechziger- bis Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts<br />
statt, als die Kassen – wie fast die ganze Gesellschaft<br />
– aus dem vermeintlich Vollen schöpften. 100 Jahre nach<br />
Bismarcks Gesetzen, in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts,<br />
erschraken deshalb viele Ärztinnen und Ärzte in<br />
der Tat, als gehäuft Wörter wie Konkurrenz, Evaluierung,<br />
Fortbildung, Vergleiche, Leitlinie, Strukturreform, Effektivität<br />
usw. fielen. Selbst die Facharztprüfung stieß um 1980 zunächst<br />
auf Protest und Empörung. Was nach Wettbewerb<br />
klang, wurde bestenfalls für das Studium und die wissenschaftlich-medizinische<br />
Forschung akzeptiert, nicht aber<br />
für den ärztlichen Alltag (in der Praxis wie im Krankenhaus).<br />
Man befürchtete, gegeneinander ausgespielt zu werden.<br />
Etwas hilflos verwies man sogar auf alte Ethik-Codices, wo<br />
seit Hippokrates gerne die kollegiale Solidarität, d. h. der<br />
Anti-Wettbewerb, beschworen wurde, obgleich im Alltag<br />
der Frühen Neuzeit, wie erwähnt, pure Marktgesetze<br />
geherrscht hatten.<br />
Die Widersprüche in der Argumentation waren allerdings<br />
deutlich. Nicht selten beklagten sich andererseits z. B. niedergelassene<br />
Ärzte über die bevormundende Regulierung<br />
durch Kassen oder Kassenärztliche Vereinigungen. „Mehr<br />
Wettbewerb“ – gegen diese Kassen – klang nun wieder<br />
verführerisch. Man verstand hierunter allerdings nicht die<br />
Forderung nach Evaluierung, sondern nach einer Abrechnungspraxis,<br />
wie sie üblichen Marktverhältnissen entsprach.<br />
Wer 100 Patienten am Tag behandelte – stand dem nicht<br />
doppelt so viel zu wie dem Kollegen, der sich nur um 50<br />
kümmerte? Zum guten Arzt kommen, so die simple These,<br />
mehr Patienten, zum schlechten weniger, der erste verdient<br />
deshalb zu Recht mehr, der zweite weniger. Das<br />
war die Vorstellung vom ärztlichen Idealwettbewerb, der<br />
zugleich für Gerechtigkeit sorgen sollte, unter der man<br />
Bezahlung nach Leistung verstand. Dass die Kassen alle<br />
Kosten für die allein vom Arzt bestimmten Untersuchungsgänge<br />
übernahmen, deren Notwendigkeit nicht zu beweisen,<br />
ja nicht einmal zu begründen war, erschien selbstverständlich.<br />
Dass der „Wettbewerb“, den man so schnell einforderte, <br />
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JAHRTAUSENDELANG UNTERLAGEN ÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN –<br />
SEHEN WIR EINMAL VON KRIEGS- BZW. SEUCHENZEITEN UND VOM<br />
SONDERSTATUS DER LEIBÄRZTE HOCHGESTELLTER PERSÖNLICHKEITEN AB –<br />
PRAKTISCH AUSNAHMSLOS DEN GESETZEN DES FREIEN WETTBEWERBS.<br />
auch etwas mit Reklame, Mundpropaganda, Neid, Verleumdung<br />
und Lobbyismus zu tun haben könnte, ahnte<br />
man offensichtlich noch nicht. In den Sechziger- und<br />
Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts hatte es auch bei<br />
den Kassenärzten erstaunliche Einkommenssprünge nach<br />
oben gegeben. Dass sie nun ausblieben, dass der<br />
Wundertopf, der jahrzehntelang gesprudelt hatte, versiegte,<br />
irritierte, mehr noch aber die zunehmende Verrechtlichung<br />
und Bürokratisierung des Gesundheitssystems, in dem<br />
immer mehr Nicht-Ärzte den Ton angaben. Insofern fand<br />
man auch in der Öffentlichkeit großes Verständnis.<br />
Unter dem Damokles-Schwert der neuen Ökonomisierung<br />
ist heute vor allem unter den Krankenhäusern ein harter<br />
Wettbewerb entstanden. Ein „Wettbewerb“, den die einen<br />
verdammen, die andern aber – darunter auffallend viele<br />
Politiker und Parteienvertreter – als der Weisheit letzten<br />
Schluss verkaufen. Der Begriff wird mehr und mehr zum<br />
Zauberwort! Universitätskliniken und große städtische<br />
Häuser – mit unzähligen Arbeitsverträgen des öffentlichen<br />
Dienstes – konkurrieren längst mit Privatketten, die dank<br />
einer betriebswirtschaftlich optimierten Mischung von<br />
Neugründungen und Übernahmen Gewinne erzielen. Sie<br />
sind rein wirtschaftlich schwerfälligeren staatlichen bzw.<br />
kommunalen Institutionen als Konkurrenzunternehmen<br />
(bis hin zur Werbung und Herausstellung gewisser Äußerlichkeiten,<br />
die in einer Wellness-Gesellschaft gut ankommen)<br />
haushoch überlegen.<br />
Die Details und Nachteile sind bekannt. Aber auch eine<br />
gewisse Bewunderung bleibt nicht aus. Nicht nur viele<br />
Wirtschaftsfachleute und Freiberufler fragen: Liegt hier<br />
nicht die Lösung vor aller Augen? Selbst Gutmenschen<br />
sind begeistert, und nicht zuletzt passen sich immer mehr<br />
Ärzte dem neuen Trend an. In ihrer Berufsordnung hieß es<br />
noch 1997: „Dem Arzt ist jegliche Werbung für sich und<br />
andere Ärzte untersagt.“ Dagegen lautete bereits 2002<br />
eine bemerkenswerte Rostocker Revision: „Dem Arzt sind<br />
sachliche Informationen über seine Berufstätigkeit gestattet.“<br />
Das wurde sofort extensiv gedeutet. Ein Blick in Zeitungen<br />
und Homepages zeigt, dass die Schranken gefallen sind.<br />
Ärztliche und zahnärztliche Angeberei, früher eher die<br />
Gewohnheit des Scharlatans auf dem Marktplatz – man ist<br />
wieder daran gewöhnt! Und das Schlimmste ist: Will man<br />
da mithalten, muss man als Arzt und Klinik-Unternehmer<br />
zunehmend selbst klotzen, angeben, übertreiben – vielleicht<br />
gegen den eigenen Willen. Noch vor fünfzehn Jahren hätte<br />
man das neue schrille Marketing nicht für möglich gehalten.<br />
Der Wirtschaftsfachjargon, den wir aus den Krankenhäusern<br />
bereits zur Genüge kennen, hat sich in den Gesundheitsdebatten<br />
der Politik inzwischen fest etabliert und die<br />
Stärkung „wettbewerblicher Elemente“ spielt eine zentrale<br />
Rolle. Die Frage ist nur das „Wie“. Der Optimismus und<br />
auch die Versprechen sind bekannt: „Wir möchten eine<br />
höhere medizinische Qualität und bessere Versorgung<br />
von Patientinnen und Patienten bei gleichzeitig geringeren<br />
Kosten“, so lautet das durchaus parteiübergreifende Credo.<br />
Über den Satz und seinen utopischen Charakter könnte<br />
man lange nachdenken.<br />
Auch die Öffentlichkeit hat Stellung bezogen: In einem Aufsatz<br />
über das werbeorientierte Marketing der Ärzte wurden,<br />
was den ärztlichen Wettbewerb – der Niedergelassenen<br />
untereinander wie der Krankenhäuser – angeht, zwei<br />
Charaktere, zwei Fraktionen ausgemacht: die warnende<br />
Gegenposition der Bedenkenträger: angeblich rückwärtsgewandt,<br />
bewahrend, moralisierend, der Gesinnungsethik<br />
verdächtig, wert-, nicht wirtschaftskonservativ, ärztlich (was<br />
in diesem Kontext eher negativ gesehen wird), humanistisch,<br />
europäisch, fast romantisch. Die Pro-Gruppe dagegen:<br />
progressiv-initiativ, mutig, kreativ, flexibel, unternehmerisch,<br />
von Verantwortungsethik geprägt.<br />
Ob der Wettbewerb hier die erwünschte Allround- Lösung<br />
bringt, wird bei solcher Sympathieverteilung gar nicht mehr<br />
hinterfragt. Dabei können wir schon bei dem Mathematiker<br />
Kurt Goedel, Einsteins Freund, aber auch dem Soziologen<br />
6 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Niklas Luhmann eines lernen: Einfache, klare Wege (schon<br />
gar nicht bei geringeren Kosten) gibt es schon deshalb nicht,<br />
weil komplexe Systeme keine unanfechtbaren Lösungen<br />
zulassen und Prognosen stets Unsicherheitsfaktoren, ja<br />
spielerische Elemente enthalten, besonders – und das ist<br />
das Paradoxe! – unter Wettbewerbsbedingungen. Dieser<br />
Unsicherheitsfaktor, was sichere Steuerung, Prognostik und<br />
Transparenz angeht, wird von Planern und Consultants<br />
kaum erwähnt – verständlicherweise!<br />
Und da ist ein Punkt, der besonders beunruhigt. Bei allem<br />
Verständnis für die Notwendigkeit von Reformen – der primäre<br />
Anstoß für die Gesundheitsreform war zunächst nicht<br />
die Sorge um das Wohl der Kranken, sondern die Frage,<br />
wie man im Gesundheitssystem Geld einsparen kann.<br />
Dieser Umstand (ein durchaus legitimes und notwendiges<br />
Anliegen!) wird inzwischen derart mit sozialen und politischen<br />
Argumenten überfrachtet, dass die Primärintention<br />
leicht in Vergessenheit gerät. In Wirklichkeit werden, ohne<br />
dass es ausgesprochen wird, kühl alte utilitaristische<br />
Gedanken aufgenommen. Ziel ist es, möglichst vielen<br />
Bürgern (wie es vor etwa 200 Jahren die englischen Philosophen<br />
Jeremy Bentham und John Stuart Mill gefordert<br />
hatten) Glück und Gesundheit zu organisieren, während<br />
eine gewisse Minderheit von Alten, Schwerkranken und<br />
schlecht Versicherten das Nachsehen hat. Sparmaßnahmen<br />
im Personalbereich der Krankenhäuser finden überall<br />
Beifall, bei den Johannitern wie den Maltesern, bei den<br />
Ordenskrankenhäusern wie bei den kommunalen und<br />
staatlichen Großklinika. Das ethisch gebotene Sparen ist<br />
jedoch vielerorts bereits in ein ethisch verwerfliches Sparen<br />
übergegangen. Der Übergang ist nicht leicht zu erkennen,<br />
genauso wenig wie der Zeitpunkt, wo die kommerzielle<br />
Sicht ärztlicher Tätigkeit dem ärztlichen Selbstverständnis<br />
zuwiderläuft. Einige Ökonomen scheinen da ethisch<br />
ziemlich unsensibel zu sein. Kein Wunder, wenn auch sie<br />
danach bezahlt werden, ob schwarze Zahlen geschrieben<br />
werden, d. h. nach dem rein numerisch-ökonomischen<br />
Resultat, und sie die Binnensicht des Problems bestenfalls<br />
in der Theorie erlernt haben. Von den involvierten Ärzten<br />
müsste man hier klare, laute und kritische Proteste erwarten.<br />
Glücklich können Ärzte mit der Wettbewerbsökonomie auf<br />
die Dauer offensichtlich nicht werden. Umfragen unter<br />
amerikanischen Ärzten ergaben eindeutig, dass ökonomische<br />
Anreize wie etwa Kopfpauschalen im Akkord mit<br />
einer geringen Arbeitszufriedenheit verbunden sind. Es<br />
macht keinen Spaß und nagt nachhaltig am eigenen Ego,<br />
wenn man Patienten halb gesund nach Hause schicken muss,<br />
nur damit die Wirtschaftlichkeit der Therapie erhalten <br />
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7
Foto: © IGZ<br />
<br />
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt.<br />
bleibt. Nach Auskunft des Villinger Instituts für Ärztegesundheit<br />
sind deutsche Mediziner häufiger übergewichtig,<br />
sie rauchen mehr, sterben häufiger am Herzinfarkt und<br />
sind stärker selbstmordgefährdet als in allen anderen<br />
westlichen Ländern. Das gehört auch in den Zusammenhang<br />
der Diskussion um den Wettbewerb. Die Abstimmung<br />
mit den Füßen ist übrigens in vollem Gange: Zehntausende<br />
in Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte arbeiten<br />
inzwischen im Ausland.<br />
Wer an der aktuellen Entwicklung gewisse Zweifel, ja ethische<br />
Bedenken dagegen hat, wird gerne durch folgende<br />
Argumentation beruhigt: Ziel aller Reformen ist folgender<br />
Idealzustand: Der Patient wird und soll als Kunde im<br />
künftigen Wettbewerbsgeschäft autonom und souverän<br />
selbst entscheiden! Da kann man (auf den ersten Blick)<br />
doch nichts dagegen haben! Auf den zweiten Blick freilich<br />
fröstelt man, haben wir doch einen hilflosen, älteren,<br />
multimorbiden, vielleicht moribunden Patienten vor Augen,<br />
der, wenn er nicht schon resigniert hat, verzweifelt nach<br />
Hilfe, Zuspruch, Tröstung und Heilung lechzt und mit der<br />
Einladung zum Wettbewerb wenig anfangen kann. Auch<br />
bildungsfernere Schichten dürften hier betroffen sein und<br />
fraglich bleibt, ob selbst der interessierte, durch Patienteninformation<br />
gebildete Patient wirklich ein Partner auf<br />
Augenhöhe für den Arzt sein kann. Mehr Wettbewerb –<br />
keine Frage, wage ich am Ende dennoch zu sagen. Aber<br />
mit klaren, unbürokratischen Kontrollmechanismen. Patienten<br />
sind nun einmal keine Kunden, Ärzte keine Anbieter,<br />
und Gesundheit ist alles andere als eine bloße Ware. Wir<br />
haben in Westdeutschland in den Sechziger- und Siebzigerjahren<br />
den realistischen Umgang mit Gesundheit und<br />
Krankheit verloren. Vor Bismarck war ganz das Gegenteil<br />
zu vermelden. Die Folge war, dass in der Gesundheitserziehung<br />
– in der Frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert –<br />
beim noch Gesunden die Prophylaxe, die Sorge um den<br />
Verlust der Gesundheit, eine herausragende Rolle spielte.<br />
Die Ferne des Arztes führte zu mehr Eigenverantwortung.<br />
Es gab eine regelrechte Ars Vivendi, eine Kunst der gesunden<br />
Lebensführung, die in der Schule, auf der Kanzel und<br />
in Sportvereinen vermittelt wurde. Man fühlte sich für den<br />
Zustand von Körper und Seele logischerweise weitaus<br />
mehr selbst verantwortlich als heute.<br />
Genau an diesem Punkt könnte man lernen, über einen<br />
neuen gesundheitspädagogischen Ansatz nachzudenken.<br />
Ein Schuss Markt – von der Verwöhnung weg zur alltäglichen,<br />
individuellen Prophylaxe – würde zweifellos die<br />
Gesundheit im besten Sinn des Wortes stärken. Man<br />
würde dann nicht ganz so unvorbereitet in den komplexen<br />
Wettbewerb der Zukunft gehen und ein längeres,<br />
gesünderes Leben gewinnen. Kein wirtschaftliches Modell<br />
könnte Gleiches bieten.<br />
Ich fasse zusammen: „Wettbewerb“ in der Ausbildung,<br />
in der Forschung – natürlich! Ebenso ist ein Wettbewerb<br />
willkommen, dem Missstände und Schlendrian zum Opfer<br />
fallen. Ein Wettbewerb, der allerdings bestimmte Gruppen<br />
von Kranken und Ärzten, ohne dass sie etwas dafür<br />
können, benachteiligt und gefährdet, bleibt inakzeptabel.<br />
Was als Fortschritt verkauft wird, könnte sonst leicht einen<br />
Rückschritt ins 19. Jahrhundert bedeuten. <br />
—<br />
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt<br />
Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin<br />
an der Universitätsklinik Köln<br />
Quelle: „IGZ Die Alternative", Ausgabe 2/2013, Hrg. von<br />
der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in<br />
Deutschland e.V. (IGZ), www.i-g-z.de<br />
„WETTBEWERB“ IN DER AUSBILDUNG, IN DER FORSCHUNG – NATÜRLICH!<br />
EBENSO IST EIN WETTBEWERB WILLKOMMEN, DEM MISSSTÄNDE UND<br />
SCHLENDRIAN ZUM OPFER FALLEN. EIN WETTBEWERB ALLERDINGS,<br />
DER BESTIMMTE GRUPPEN VON KRANKEN UND ÄRZTEN, OHNE DASS<br />
SIE ETWAS DAFÜR KÖNNTEN, BENACHTEILIGT UND GEFÄHRDET, BLEIBT<br />
INAKZEPTABEL.<br />
8 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
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Lutz Müller<br />
Niels Müller
Fotos: NZB-Archiv<br />
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen<br />
ÄNDERUNG DER WAHLORDNUNG EINSTIMMIG BESCHLOSSEN<br />
AUSUFERNDE BÜROKRATIE IN DER KRITIK<br />
APPROBATIONSORDNUNG: „BERUFSFERTIGER“ ZAHNARZT GEFORDERT<br />
Zur Herbst-Vertreterversammlung (VV) der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN) waren 49 von insgesamt 50 Delegierten<br />
angereist. Als Vorsitzender der VV und Versammlungsleiter<br />
ließ es sich Dr. Joachim Wömpner nicht nehmen, zunächst<br />
der frisch gewählten Vorsitzenden des FVDZ-Niedersachsen,<br />
Annette Apel, zu ihrer Wahl zu gratulieren.<br />
Auf dem Programm dieser VV standen zunächst die<br />
Berichte des Vorstandes und der ständigen Ausschüsse<br />
der KZVN, sowie die Verabschiedung diverser Beschlüsse,<br />
die Sie auf S. 52 im Wortlaut nachlesen können.<br />
Im Weiteren galt es, Änderungen der Satzung zu diskutieren.<br />
Die Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung<br />
2012 nebst der Entlastung des Vorstandes,<br />
sowie die Feststellung des Haushaltsplanes für das<br />
Rechnungsjahr 2014 bildeten den Abschluss der VV.<br />
Die Diskussionen fanden durchweg in sachlicher und<br />
konstruktiver Atmosphäre statt und mündeten nahezu<br />
vollständig in einstimmig gefassten Beschlüssen.<br />
Wahlordnung geändert<br />
Kosten verringert<br />
„Windhundrennen“ abgeschafft.<br />
Die von beiden in der VV vertretenen Gruppierungen<br />
(Zahnärzte für Niedersachsen – ZFN, Freier Verband<br />
Deutscher Zahnärzte – FVDZ) einstimmig beschlossenen<br />
Änderungen der Wahlordnung bedeuten in erster Linie<br />
eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung und zugleich<br />
eine Kostenersparnis für die KZVN. Eine grundsätzliche<br />
Zustimmung für die Änderungsvorschläge wurde seitens<br />
der FVDZ-Opposition schon frühzeitig durch Dr. Ulrich Keck<br />
und Dr. Julius Beischer signalisiert. Neben einigen redaktionellen<br />
Änderungen wurde beschlossen, dass es zukünftig<br />
statt einzelner Wahlausschüsse für jeden Wahlbezirk nur<br />
noch einen zentralen Wahlausschuss und somit einen<br />
Wahlleiter geben wird. Zugleich wurde ein Ärgernis beseitigt,<br />
das in der Vergangenheit oftmals zu abenteuerlichen<br />
„Windhundrennen“ vor der Tür des Wahlleiters geführt<br />
hatte, um den begehrten ersten Listenplatz zugewiesen zu<br />
bekommen. Zukünftig wird das Los über die Nummerierung<br />
der Liste entscheiden.<br />
Obere Reihe v.l.n.r.: Dr. Helmut Peters (stellv. Vorsitzender der VV),<br />
Dr. Joachim Wömpner (Vorsitzender der VV), Dr. Henning Otte (stellv.<br />
Vorsitzender der VV, Hans-Kraft Rodenhausen (Justitiar der KZVN).<br />
Berichte der Vorstandsmitglieder<br />
In seinem Bericht ging der Vorsitzende des Vorstandes der<br />
KZVN, Dr. Jobst-W. Carl, auf das Ergebnis der Bundestagswahl<br />
und die sich daraus ergebende Konstellation ein. Sein<br />
Bedauern über das Abschneiden der Freien Demokraten<br />
war unüberhörbar. Dass die Partei fehlen werde, merke<br />
man schon jetzt anlässlich der Koalitionsverhandlungen,<br />
bedauerte Carl. Und man könne voraussagen, dass die<br />
negativen Einflüsse auf die Gesundheitsberufe nicht nachlassen<br />
würden, zumal die Bürgerversicherung noch lange<br />
10 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Dr. Jobst.-W. Carl, Vorsitzender des Vorstandes der KZVN.<br />
nicht außer Sicht sei. Carl verwies auf die Analyse der AG<br />
KZVen (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen)<br />
zur Bürgerversicherung.<br />
Black-Box vom Gewerbeaufsichtsamt<br />
Vor dem Hintergrund der „Praxisbegehungen“ durch niedersächsische<br />
Ämter habe man kürzlich ein Gespräch mit der<br />
Sozialministerin geführt. Carl verglich den Forderungskatalog<br />
der Gewerbeaufsichtsämter mit einer „Black-Box“, über<br />
deren Inhalt die Kollegenschaft nicht informiert sei. „Die<br />
Hygieneforderungen tragen bereits absurde Züge“, stellte<br />
Carl unter Beifall der Delegierten fest. Dass dieser Themenkreis<br />
den niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen<br />
unter den Nägeln brennt, wurde in der Diskussion deutlich.<br />
Carl ging ferner auf die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KZBV) ein und berichtete<br />
über die Diskussion um den Haushalt, in deren Verlauf auch<br />
D.M.D. Henner Bunke als Mitglied des Haushaltsausschusses<br />
der KZBV die Einführung eines Controllings gefordert hatte.<br />
Schließlich habe sich dort doch eine Beitragserhöhung<br />
ergeben. Bei aller Kritik über die Kosten dürfe man jedoch<br />
nicht aus dem Auge verlieren, dass die KZBV auch als<br />
Dienstleister für die Zahnärzteschaft fungiere, beispielsweise<br />
im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben oder<br />
durch die Aufgabenstellung des neu geschaffenen Datenkoordinationsausschuss.<br />
Für den KZVN-Haushalt kündigte der Vorsitzende die Einstellung<br />
eines größeren Betrages für ein KZV-Kern-System<br />
(KKS) an. Die EDV der KZVN stamme aus der Zeit vor dem<br />
Jahr 2000 und sei sukzessive weiterentwickelt worden.<br />
Zukunftsfähig sei sie aufgrund zahlreicher Veränderungen<br />
auf Dauer nicht mehr. Deshalb untersuche die AG KZVen,<br />
ob sie eine gemeinsame Plattform für die Stammdatenverwaltung<br />
und das Leistungsabrechnungssystem schaffen<br />
könne. Derzeit seien die Fachabteilungen mit der Analyse<br />
und Prozessbeschreibungen als Grundlage für eine Entscheidung<br />
beschäftigt. Eine endgültige Entscheidung über<br />
die eventuelle Einführung des KKS werde allerdings erst<br />
Mitte nächsten Jahres fallen.<br />
Am Thema Alters- und Behindertenzahnmedizin (AuB)<br />
komme man nicht vorbei, und „Ehe uns das Thema aus<br />
den Fingern gleitet, sollte man selbst die Arbeit aufnehmen“,<br />
riet Dr. Carl. Eine Arbeitsgruppe um den Kollegen Dr. Wilhelm<br />
Bomfleur habe sich mit dem Thema beschäftigt und ein<br />
komplettes Konzept als Hilfestellung für die Kolleginnen<br />
und Kollegen fertig entwickelt. Der KZVN-Vorstand habe<br />
der Zahnärztekammer bereits signalisiert, dass man das<br />
Konzept in einen von der Kammerversammlung der ZKN<br />
beschlossenen gemeinsamen Ausschuss einbringen<br />
werde. Eine adäquate Finanzierung der Leistungen habe<br />
er gegenüber der Sozialministerin bereits angesprochen.<br />
Scheck für das „Zahnmobil“ in Hannover<br />
Der KZVN-Vorstand hatte beschlossen, dem hannoverschen<br />
Projekt „Zahnmobil“ – eine Initiative des Ehepaars Mannherz<br />
– eine Spende der KZVN über 3.000 Euro aus dem<br />
Disziplinarausschuss zukommen zu lassen. Dr. Carl verband<br />
die Spende mit der Bitte an die Kollegenschaft einschließlich<br />
der Ruheständler, sich als ehrenamtliche Behandler an<br />
dem Projekt zu beteiligen.<br />
Vertragsgeschehen:<br />
Viele Zahlen und komplexe Auswirkungen<br />
Es gehört zum Kerngeschäft des stellvertretenden KZVN-<br />
Vorsitzenden Dr. Thomas Nels, sich mit Zahlen und Strategien<br />
rund um das Vertragsgeschehen zu beschäftigen,<br />
die ihren Niederschlag letztlich in der Honorarsituation der<br />
Kollegenschaft finden.<br />
Nach einer kurzen Bewertung der politischen Situation in<br />
Berlin bescheinigte er der FDP, dass sie sich schlecht verkauft<br />
habe, nachdem ihr beispielsweise die Abschaffung<br />
der Kassengebühr zu verdanken sei. Das Versorgungstrukturgesetz<br />
habe zwar kein Ende der Budgetierung gebracht,<br />
aber immerhin stünden nun neben der Grundlohnsumme<br />
weitere Parameter nebeneinander, so beispielsweise die<br />
Morbidität. Dass die kommende Koalition nicht unbedingt<br />
Gutes erwarten lässt, machte er an aktuellen Überlegungen<br />
fest, nach denen Kommunen zukünftig medizinische<br />
Versorgungszentren errichten können sollen. <br />
Dr. Thomas Nels, stellvertretender Vorsitzender der KZVN.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
11
Bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen sei ihm<br />
ein langfristiger Effekt wichtig gewesen, sagte Nels und erläuterte<br />
die komplexen Zusammenhänge verständlich –<br />
nicht zuletzt unter Hinweis auf die verbesserte Honorarsituation<br />
der niedersächsischen Zahnärzte, die den Vergleich<br />
mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen brauchten.<br />
Nels stellte zur näheren Erläuterung anhand von Tabellen<br />
Modellrechnungen hinsichtlich der Wechselwirkungen<br />
zwischen Punktwert, Punktmenge und Vergütungs-Restquotierung<br />
an. Ebenso machte er die Auswirkungen auf<br />
die einzelne Praxis und auf verschiedene Praxisformen<br />
deutlich. Dass Dr. Nels das gruppenübergreifende Vertrauen<br />
und die Anerkennung der VV genießt, wurde einmal<br />
mehr durch die anerkennenden Worte aus der Opposition<br />
und insbesondere durch Dr. Keck deutlich.<br />
Gutachterwesen<br />
Nels machte anhand von gerichtlichen Entscheidungen<br />
deutlich, dass man seitens der KZVN bei der Betrachtung<br />
der Rechtslage durchaus auf realistischem Boden stehe.<br />
Die Darstellung der Krankenkassen, dass die KZVN eine<br />
falsche Rechtsauffassung vertrete, sei belegbar falsch.<br />
Die Behandlung von Versicherten werde durch einzelne<br />
Kassen bewusst hinausgezögert und somit würden die<br />
Streitigkeiten auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.<br />
Nels bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen<br />
Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne der KZVN handelten.<br />
Christian Neubarth, Mitglied im Vorstand der KZVN.<br />
Zulassungswesen<br />
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />
im Gesundheitswesen<br />
Disziplinarausschuss<br />
Mit diesen Kernthemen befasste sich Christian Neubarth<br />
als Mitglied im Vorstand der KZVN in seinem Bericht. Mit<br />
nunmehr 5.874 zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />
davon 668 im Angestelltenverhältnis habe es in Niedersachsen<br />
eine minimale Zunahme zum Vorjahr gegeben.<br />
Derzeit gebe es 2.834 Einzelpraxen, 1.078 Berufsausübungsgemeinschaften<br />
(BAG), 52 überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften<br />
(üBAG) und ein medizinisches Versorgungszentrum<br />
bei insgesamt 3.990 Praxisstandorten.<br />
Dr. Jürgen Hadenfeldt.<br />
Dr. Julius Beischer.<br />
Neubarth berichtete aus der Stelle zur Bekämpfung von<br />
Fehlverhalten im Gesundheitswesen und kam zu dem<br />
Ergebnis, dass von den 20 Vorgängen im Jahr 2012 bereits<br />
18 abgeschlossen seien bei einer vorläufigen Schadenssumme<br />
von 67.000 Euro.<br />
Der Disziplinarausschuss hatte sich im Jahr 2012 mit insgesamt<br />
sechs Fällen zu beschäftigen. Dabei ging es beispielsweise<br />
um Falschabrechnung und die Nichteinreichung von<br />
Unterlagen. Wie in den Jahren zuvor, ließ es Neubarth<br />
nicht an Lob für den Ausschuss unter dem Vorsitz von<br />
Dr. Karlheinz Dreiocker, dem ehemaligen Präsidenten am<br />
Verwaltungsgericht Hannover, fehlen.<br />
Sachorientierte Aussprache<br />
In der anschließenden Aussprache wurden die unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse von Einzel-, Gemeinschafts-, Land- und<br />
Stadtpraxen diskutiert, bei denen sich begrenzte Honorarverteilungen<br />
unter der Beziehung zwischen einer Punktwerterhöhung<br />
und der Punktmenge unterschiedlich auswirken.<br />
In Ostfriesland habe man ein großes Nachfolgerproblem,<br />
das es zu berücksichtigen gelte, so Dr. Keck, der ebenso<br />
wie Dr. Tilli Hanßen die Stärkung der Einzelpraxis forderte.<br />
Mit großer Mehrheit wurde auf Antrag von D.M.D. Henner<br />
Bunke eine 2,2%ige Punktwerterhöhung für 2014<br />
beschlossen. Bei Abwägung aller Gruppeninteressen sei<br />
das ein angemessener Kompromissvorschlag, so Bunke.<br />
Die Zusammenführung einiger nahezu identischer Anträge<br />
aus beiden Gruppen verkürzte das Abstimmungsprocedere.<br />
Nur scheinbar identisch: „berufsfähig“ und „berufsfertig“<br />
Diskussionen gab es insbesondere zum Antrag Nr. 3., in<br />
dem die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der<br />
Bundeszahnärztekammer sowie die Vereinigung der Hochschullehrer<br />
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufgefordert<br />
werden, „alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen,<br />
dass in der geplanten Novelle der Approbationsordnung<br />
im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />
Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine<br />
Formulierung benutzt wird, aus der eindeutig hervorgeht,<br />
dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />
sondern auch berufsfertig ist“.<br />
12 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Thomas Koch.<br />
Dr. Ulrich Keck.<br />
Hygiene sei, zumal der Hygienestandard in zahnärztlichen<br />
Praxen vergleichsweise beispielhaft sei. Allerdings wolle man<br />
Klarheit. So wurde berichtet, dass es ein Gesundheitsamt<br />
gebe, das keinen Thermodesinfektor gefordert habe,<br />
während das Gewerbeaufsichtsamt in demselben Zuständigkeitsbereich<br />
diesen fordere. Das sei ein Ausdruck von<br />
Willkür, dem man sich ausgesetzt sehe, war zu hören.<br />
Mit dem Konzept, das man mit PD Dr. Kullmann erarbeitet<br />
habe und durchführe, sei man auf dem richtigen Weg,<br />
warf Kammerpräsident Dr. Sereny ein. Den Begriff „Willkür“<br />
sah er als überzogen an. Dr. Keck, der das Wirken und den<br />
Sachverstand von Dr. Kullmann lobte, mutmaßte zugleich<br />
unter Beifall, dass man am Widerstand und einer Grenzziehung<br />
nicht vorbeikommen werde, „wenn die Schraube<br />
immer weiter angezogen wird“.<br />
Den Abschluss der Vertreterversammlung bildete die<br />
Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung<br />
2012 sowie die Entlastung des Vorstandes für das<br />
Rechnungsjahr 2012. Nach der Erörterung von Einzelfragen<br />
erfolgte die einstimmige Entlastung.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
D.M.D. Henner Bunke.<br />
Dr. Michael Sereny.<br />
Hinter diesem Antrag, der sich mit scheinbar identischen<br />
Begrifflichkeiten befasst, steht die Befürchtung der Antragsteller,<br />
dass Kammern, Hochschulen und Fortbildungsinstitute<br />
den approbierten Zahnarzt zum eigenen Vorteil erst<br />
durch zusätzliche und kostenträchtige Weiterbildungskurse,<br />
Ausbildungspraxen usw. zum „berufsfertigen“ Zahnarzt<br />
erklären wollen. Der niedersächsische Kammerpräsident<br />
Dr. Michael Sereny, selbst Delegierter der VV, mochte diese<br />
Gefahr nicht sehen; obwohl er der Intention zustimmen<br />
könne, werde nach seiner Meinung lediglich ein verbaler<br />
„Popanz“ aufgebaut. Der Antrag wurde dennoch bei drei<br />
Enthaltungen einstimmig angenommen<br />
„Verordnungswahn“ und überzogene Hygienevorschriften<br />
Die Anträge Nr. 4 und Nr. 5 standen ebenso im Zentrum<br />
der Diskussionen. In ihnen fordert die VV ein „Ende der<br />
permanent ansteigenden Verordnungen zu Lasten der<br />
Zahnarztpraxis und der damit verbundenen teilweise<br />
willkürlichen Kontrollen durch die aufsichtsführenden<br />
Behörden“. Ferner fordert die VV die Vorstände von KZV<br />
und ZKN auf, „sich klar und deutlich gegen völlig überzogene,<br />
wissenschaftlich zweifelhafte und von Lobbyarbeit der<br />
Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien zu positionieren“.<br />
Hierzu seien Gespräche mit den Landesministerien und<br />
Behörden zu führen.<br />
Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.<br />
Zur Begründung dieser Anträge wurde angeführt, dass inzwischen<br />
ein erhebliches Maß an Unruhe in der Kollegenschaft<br />
herrsche. Betont wurde, dass man keinesfalls gegen<br />
Im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2014 ist eine<br />
Erhöhung des vierteljährlichen Festbeitrages von 120 auf<br />
130 Euro vorgesehen. Diese sei nicht zuletzt aufgrund der<br />
Forderungen der KZBV für dort erhöhte Kosten (z. B. Gemeinsamer<br />
Bundesauschuss) notwendig geworden. Hinzu<br />
kommt ein variabler Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von<br />
0,95% auf die zur Abrechnung eingereichten Leistungen.<br />
Der Haushaltsplan 2014 wurde bei drei Gegenstimmen<br />
und zwei Enthaltungen von der VV angenommen.<br />
Nach einer ebenso lebendig wie sachlich geführten<br />
Diskussion bedankte sich der KZVN-Vorsitzende bei den<br />
Delegierten und fügte die wohl eher skeptisch gemeinten<br />
Worte hinzu: „Wir sind alle gespannt, welche Ergebnisse<br />
die Koalitionsverhandlungen bringen werden…gegebenenfalls<br />
noch einige Überraschungen“. — loe<br />
Dr. phil. Michael Hinz, Leiter<br />
der Verwaltung der KZVN.<br />
Dres. Nels, Peters, Keck,<br />
Wömpner.<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
13
Vertreterversammlung der<br />
Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung in Frankfurt<br />
DR. WOLFGANG ESSER NEUER VORSTANDSVORSITZENDER DER KZBV<br />
FORTBESTAND DES BFB GEFORDERT<br />
EINIGKEIT IN DER BESCHLUSSLAGE<br />
Fotos: NZB-Archiv; KZBV/Darchinger<br />
Seit nunmehr vier Jahren in Folge finden in<br />
Frankfurt im Rahmen des Deutschen<br />
Zahnärztetages sowohl die Vertreterversammlung (VV)<br />
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV),<br />
als auch die Bundesversammlung (BV) der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) statt.<br />
Am 6. und 7.11.2013 tagte die VV der KZBV, deren 60 Mitglieder<br />
in der Regel zweimal jährlich zusammenkommen.<br />
Für die 59 teilnehmenden Vertreter dieser VV stand<br />
neben einer gesundheitspolitischen Positionierung und<br />
notwendigen Satzungsänderungen die Neuwahl des<br />
Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV im Vordergrund.<br />
Die Wahl war notwendig geworden, nachdem der<br />
bisherige Vorsitzende, Dr. Jürgen Fedderwitz, bereits zu<br />
Beginn der sechsjährigen Amtszeit angekündigt hatte,<br />
den Vorsitz zur Mitte abzugeben.<br />
Fedderwitz sprach zunächst die Entwicklungen um den<br />
möglicherweise vor seiner Auflösung stehenden Bundesverband<br />
der Freien Berufe (BFB) an. Die VV der KZBV<br />
begrüßte zwar in einem Antrag eine Strukturerneuerung<br />
des BFB, forderte jedoch nach dem 60jährigen Bestehen<br />
dessen Fortbestand. Auf großes Unverständnis stieß der<br />
kürzlich vollzogene Austritt der Ärzteschaft und entsprechende<br />
Überlegungen anderer freiberuflicher Verbände.<br />
Dass nur ein starker und geschlossen agierender Bundesverband<br />
die Interessen der Freien Berufe gegenüber der<br />
Politik auf nationaler und europäischer Ebene und gegenüber<br />
der Öffentlichkeit erfolgreich und umfassend wahrnehmen<br />
könne, war Konsens. Und die Geschlossenheit in<br />
dieser Frage zwischen der KZBV und der BZÄK war durchgehend<br />
erkennbar.<br />
Im Rahmen der Berichterstattung des Vorstandes wurden<br />
zunächst die Wünsche und Forderungen an die zukünftige<br />
Koalition formuliert. So wurden die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe<br />
Gesundheit und Pflege einstimmig aufgefordert,<br />
ein tragfähiges gesundheitspolitisches Programm<br />
für die nächsten vier Jahre für unser Land aufzustellen und<br />
dabei ihre „Verantwortung für den Erhalt unseres erfolgreichen<br />
Gesundheitssystems und insbesondere der zahnmedizinischen<br />
Versorgung der Patienten wahrzunehmen“. Um<br />
auch zukünftig eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische<br />
Versorgung gewährleisten zu können, müsse das<br />
etablierte Zwei-Säulen-System aus PKV und GKV im Sinne<br />
einer reformierten Dualität maßvoll weiterentwickelt werden.<br />
Eine Grundlage dafür sei die Agenda Mundgesundheit.<br />
Zum Thema „Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen“<br />
machte die VV der KZBV zunächst deutlich, dass<br />
man jegliche Form von korruptivem Verhalten im Gesundheitswesen<br />
strikt ablehne. Nach den Berufsordnungen der<br />
(Landes-)Zahnärztekammern, so lautete ein Antrag, sei<br />
es Zahnärzten verboten, Vorteile anzunehmen oder zu<br />
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Vorstand der KZBV, v.l.n.r. Dr. Günther E. Buchholz, Dr. Wolfgang<br />
Eßer (neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV) und Dr. Jürgen<br />
Fedderwitz.<br />
gewähren. Verstöße gegen dieses Verbot würden durch<br />
die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
konsequent geahndet. Besonderer strafrechtlicher<br />
Gesetzgebung für die Heilberufe bedürfe es insofern nicht.<br />
Die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von<br />
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, das<br />
sogenannte AuB-Konzept, war Anlass für die Aufforderung<br />
an den Gesetzgeber, Rahmenbedingungen für ein zahnärztliches<br />
Präventionsmanagement zur Verbesserung der<br />
zahnmedizinischen Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen<br />
Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftigen<br />
und Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dieser<br />
zentrale Baustein einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />
solle vom Gesetzgeber aufgegriffen und eine<br />
Anspruchsgrundlage für diesen Personenkreis im Sozialgesetzbuch<br />
V verankert werden (§ 22a SGB V), lautete die<br />
Forderung der Vertreterversammlung.<br />
Auf die Frage zum Stand der AuB-Verhandlungen erhielt<br />
der KZVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Jobst-W. Carl von<br />
Dr. Eßer den Hinweis, dass Vereinbarungen bereits bis ins<br />
Detail ausgearbeitet worden seien. Insgesamt sehe er als<br />
Vorsitzender des Bewertungsausschusses gute Einigungschancen.<br />
Notfalls werde man allerdings den erweiterten<br />
Bewertungsausschuss oder das Schiedsamt bemühen<br />
müssen, ergänzte Eßer.<br />
Neue Approbationsordnung gefordert<br />
Im Interesse der Qualitätsförderung in der Lehre in der<br />
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und einer hochwertigen<br />
zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung wurde der<br />
Verordnungsgeber von der VV aufgefordert, die Approbationsordnung<br />
für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 zu novellieren.<br />
Der von der verfassten Zahnärzteschaft endgültig konsentierte<br />
Entwurf der neuen Approbationsordnung liege dem<br />
BMG bereits vor, sei aber noch nicht verabschiedet worden.<br />
Telematik: Neue, industrielastige Struktur befürchtet<br />
Über seine Bedenken zur Einführung eines neuen Gremiums<br />
(E-health-Rat) unter dem Dach der „gematik“, das<br />
zukünftig Versorgungsziele und –prozesse formulieren und<br />
sogar zulassende Funktionen ausüben solle, berichtete der<br />
stellvertr. Vorsitzende der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz.<br />
„Durch dieses vom Bundesgesundheitsministerium angedachte<br />
zusätzliche Gremium werde uns die „gematik“ aus<br />
der Hand genommen“, befürchtete Buchholz.<br />
In einer Resolution forderte die Vertreterversammlung der<br />
KZBV den Gesetzgeber auf, die Schaffung der Telematikinfrastruktur<br />
allein in der Hoheit der Trägerorganisationen<br />
der Selbstverwaltung und der von ihnen als Gesellschafter<br />
geführten „gematik“ zu belassen. Im Gegensatz zur Zusammensetzung<br />
der „gematik“, die Vertreter aller Sektoren<br />
der Leistungserbringer sowie des Spitzenverbandes der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sollen in dem<br />
neu zu schaffenden Gremium nach Vorschlag des BMG<br />
die Leistungserbringer nur noch durch einen gemeinsamen<br />
Vertreter repräsentiert werden. Die dann auf der Basis einer<br />
Majorität von Experten getroffenen Entscheidungen und<br />
Zulassungen gingen mit der Gefahr einseitiger technik- und<br />
industrielastiger Lösungen einher.<br />
Keine Substituierung zahnärztlicher Tätigkeiten durch<br />
das Gesundheitshandwerk<br />
Wie zuvor schon in vielen zahnärztlichen Gremien betont,<br />
forderte die VV per Beschluss die Verantwortlichen des<br />
Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) dazu<br />
auf, sich unverzüglich von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />
gegen die Zahnärzteschaft erhobenen<br />
Vorwürfen zu distanzieren. Zudem lehnt die VV die<br />
von Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von<br />
originär zahnärztlichen Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe<br />
als Aufweichung des Approbationsvorbehaltes ab.<br />
Hygieneproblematik Ländersache<br />
Thomas Koch, Delegierter aus Lüneburg, sprach die geplante<br />
massive Intensivierung der „Praxisbegehungen“ durch die<br />
Behörden in Niedersachsen und den damit verbundenen <br />
Delegierte aus Niedersachsen: v.r.n.l.: Dr. Jobst-W. Carl, Dr. Thomas<br />
Nels, D.M.D. Henner Bunke, Thomas Koch, Dr. Julius Beischer.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
15
„Generalverdacht unhygienischen Arbeitens“ an. Dabei<br />
wurde der Eindruck deutlich, dass man zum einen eine<br />
flächendeckende „Begehung“ in anderen Bundesländern<br />
nicht kennt und zum anderen die Problemlösung auf<br />
Länderebene liegt. Der alleinige Hinweis auf die RKI-Empfehlungen<br />
als gemeinsame Basis war Koch zu wenig.<br />
„Wir sollten sehr wohl eine politische Äußerung dazu<br />
abgeben“, insistierte er. Im Rahmen der am 8. Und 9. November<br />
folgenden Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) hingegen wurden entsprechende<br />
Anträge von Thomas Koch und weiteren Kolleginnen und<br />
Kollegen einstimmig angenommen. Wir berichten an<br />
anderer Stelle darüber.<br />
Dr. Wolfgang Eßer übernimmt den<br />
Vorsitz im Vorstand der KZBV<br />
Nach dem geplanten und nun vollzogenen Rücktritt des<br />
bisherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Fedderwitz war die<br />
Neuwahl des Vorsitzenden des Vorstandes notwendig<br />
(möglich) geworden. Fedderwitz hatte den Vorsitz seit rund<br />
10 Jahren inne. In dem hervorragenden Wahlergebnis für<br />
Dr. Wolfgang Eßer, der mit 50 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />
zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV<br />
gewählt wurde, kam das hohe Vertrauen und die Anerkennung<br />
des für die Zahnärzteschaft Erreichten zum Ausdruck.<br />
Eßer, der seit 2002 Vorstandsmitglied ist, gilt als Vertragsexperte,<br />
und er ist federführend bei Versorgungsfragen.<br />
Unter anderem war er maßgeblich an der Entwicklung<br />
des neuen Versorgungskonzeptes der Zahnärzteschaft für<br />
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung beteiligt.<br />
Er freue sich darauf, so Eßer, mit den beiden anderen<br />
Vorstandsmitgliedern weiterhin zusammenarbeiten zu<br />
können. Dazu muss man wissen, dass es Zeiten gab, in<br />
denen diese Eintracht nicht immer klar erkennbar war.<br />
In seiner Dankesrede beklagte er die Ökonomisierung des<br />
Gesundheitswesens. Dem Trend, den Berufsstand immer<br />
mehr zum Erfüllungsgehilfen anderer zu machen, müsse<br />
man, zusammen mit der BZÄK, entgegentreten.<br />
Er mache sich Sorgen um die zukünftige Versorgung mit<br />
Zahnärzten, da u. a. die täglichen Verunglimpfungen keine<br />
Motivation für eine Niederlassung oder die Berufswahl<br />
seien. Die Forderung an die Politik sei der Erhalt der Freiberuflichkeit<br />
und die Wiederherstellung der Planungssicherheit.<br />
Das berufspolitische Versorgungsziel sei es, den Menschen<br />
über ihren gesamten Lebensbogen Anspruch auf eine<br />
gleichberechtigte und barrierearme Versorgung zu ermöglichen.<br />
Dr. Jobst-W. Carl, Vorsitzender des Satzungsausschusses der KZBV<br />
und Vorsitzender der KZVN.<br />
Datenkoordinationsausschuss:<br />
Satzungsänderungen notwendig<br />
Bei der seinerzeit von der VV beschlossenen Einrichtung<br />
eines Datenkoordinationsausschusses gibt es in einem<br />
lang andauernden Prüf- und Genehmigungsverfahren Verzögerungen.<br />
Hinsichtlich der Übermittlung anonymisierter,<br />
insbesondere aber pseudonymisierter Daten von den<br />
KZVen an die KZBV bestehen derzeit noch Unsicherheiten<br />
im Genehmigungsverfahren durch das Bundesministerium<br />
für Gesundheit. Man befinde sich in einer aufschiebenden<br />
Diskussion, beschrieb Dr. Jobst-W. Carl als Vorsitzender des<br />
Satzungsausschusses der KZBV die Situation. Insofern<br />
hatte der Satzungsausschuss entsprechende Satzungsänderungen<br />
vorbereitet, die für den Fall der Nichtgenehmigung<br />
pseudonymisierter Daten eine kontinuierliche Weiterarbeit<br />
des Datenkoordinationsausschusses ermöglichen sollen.<br />
Unabhängig davon, welches Verfahren zum Zuge käme,<br />
sei in jedem Fall bei der Datenübermittlung ein Zahnarztbezug<br />
ausgeschlossen, wurde versichert.<br />
Zum Abschluss der VV der KZBV ging es um Haushaltsfragen<br />
und den Haushaltsplan für 2014. Bei einem Volumen<br />
von rund 15 Mio. Euro und einem Anstieg um rund 10%<br />
gegenüber dem Vorjahr gab es keine Beanstandungen<br />
durch den Kassenprüfungsausschuss. Trotz diverser<br />
Einsparbemühungen sei eine Beitragserhöhung von<br />
von 3,10 Euro je Mitglied und Monat notwendig, erklärte<br />
Dr. Buchholz als zuständiges Vorstandsmitglied. Er begründete<br />
den Mehrbedarf u. a. mit einem deutlichen Anstieg<br />
der Angestelltenzahl der KZBV und neuen Kosten für Leistungen,<br />
die letztlich auch den einzelnen KZVen zugutekämen.<br />
Der Monatsbeitrag für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß<br />
der Beitragsordnung somit auf 21,35 Euro erhöht. Zusätzlich<br />
wird ein zeitlich begrenzter Sonderbeitrag für die<br />
Fünfte Deutsche Gesundheitsstudie, für Gutachten zur Morbiditätsentwicklung<br />
und für weitere Unterstützungsleistungen<br />
für die KZVen in Höhe von 0,75 Euro festgesetzt.<br />
Ganz ohne Widerspruch aus den Reihen der Delegierten<br />
lief die Diskussion über das Ausmaß der Beitragserhöhung<br />
nicht ab. Man müsse auch einmal ein Zeichen setzen,<br />
hieß es. Und es blieb die Befürchtung im Raum, dass man<br />
in zwei Jahren eine weitere Erhöhung nicht ausschließen<br />
könne. <br />
— loe<br />
16 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Bundesversammlung der<br />
Bundeszahnärztekammer am 8./9.11.2013<br />
DANIEL BAHR ALS GASTREDNER<br />
DUALES GESUNDHEITSSYSTEM ERHALTEN<br />
Wie schon zuvor auf der Vertreterversammlung<br />
der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung, war es den Veranstaltern wichtig,<br />
zunächst die neue Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Kerstin<br />
Blaschke zu begrüßen und ihr Gelegenheit für ein Grußwort<br />
zu geben.<br />
In seinem Bericht ging der Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK), Dr. Peter Engel, zunächst auf die Forderungen<br />
an die zukünftige Koalition ein. In erster Linie galten diese<br />
dem Erhalt und der Stabilisierung des dualen Gesundheitssystems<br />
– „Reformen ja, Systemwechsel nein!“.<br />
Seine Sorge drückte Engel sowohl gegenüber den Bestrebungen<br />
der Europäischen Union zur Eliminierung der Kammern,<br />
als auch bezüglich der gegenwärtigen Auflösungstendenzen<br />
des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) aus. Im<br />
Detail ging er auf die aufgebauschte Diskussion um das<br />
Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ und die damit<br />
einhergehende Kultur des Misstrauens nebst der Verunsicherung<br />
der Patienten ein. Die fehlende Novellierung der<br />
zahnärztlichen Approbationsordnung war auch hier ein<br />
Thema. Zwar wolle der Bund die Novellierung, doch fielen<br />
die Kosten auf der Länderebene an, erklärte Engel die<br />
andauernden Schwierigkeiten. Engel kritisierte scharf die<br />
Tendenz der Politik, immer mehr Kompetenzen aus der<br />
Zuständigkeit der Zahnärztekammern in das Sozialrecht zu<br />
überführen.<br />
Im Gegensatz zur Vertreterversammlung der Vortage prangerte<br />
der Präsident in seinem Bericht die überbordenden<br />
Hygieneanforderungen an, die eins zu eins aus dem<br />
Krankenhausstandard übernommen worden seien. Die<br />
Problematik wurde von der BV als ureigenes Kammerthema<br />
erkannt, so dass später mehrere Anträge zu diesem Thema<br />
einstimmig angenommen wurden. Maßgeblich waren<br />
Delegierte aus Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein, Sachsen<br />
und Mecklenburg-Vorpommern an der Formulierung<br />
zweier Anträge beteiligt, federführend Thomas Koch aus<br />
Lüneburg und Konstantin von Laffert, Mitglied des Kammervorstandes<br />
Hamburg.<br />
Prof. Dr. Christoph Benz, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich,<br />
Dr. Peter Engel (v.l.n.r.).<br />
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK,<br />
verdeutlichte die Aufgabenbereiche der Zahnärztekammern<br />
unter Berücksichtigung des Gemeinwohls. Er wies in<br />
seinem Bericht auf die Zusammenhänge zwischen berufsethischen<br />
Normen, Patientenrechten sowie der Qualitätsförderung<br />
und Wissenschaft hin.<br />
Prof. Dr. Christoph Benz wies als weiterer Stellvertreter<br />
des Präsidenten auf das Engagement der BZÄK im Bereich<br />
des Bürokratieabbaus, der postgradualen Fortbildung und<br />
der Approbationsordnung hin. Alles habe damit zu tun,<br />
Vertrauen zu schaffen und den Praxen eine Zukunft zu<br />
sichern. Denjenigen, die das Vertrauen missbrauchten, so<br />
Benz, solle man aber „auf die Füße treten“.<br />
Freundlicher Empfang für Daniel Bahr<br />
In seiner Eigenschaft als „geschäftsführender“ Gesundheitsminister,<br />
der demnächst aus dem Kabinett ausscheiden<br />
wird, sprach Daniel Bahr in seiner rhetorisch erstklassigen<br />
Rede Klartext. Er thematisierte das unter seiner Federführung<br />
Erreichte. So beispielsweise die Abschaffung der strikten<br />
Budgetierung und die Verabschiedung der GOZ-Novelle,<br />
wobei er insbesondere die Finanzminister und den Bundesrat<br />
als Bremser identifizierte. Insgesamt sei es klüger<br />
gewesen, die GOZ zu verabschieden, als dies einer neuen<br />
Koalition zu überlassen. Der Minister sprach sich erneut<br />
gegen eine Bürgerversicherung und für die Beibehaltung<br />
des bewährten dualen Systems aus. Schließlich gelte das<br />
Sozialgesetzbuch V (noch) nicht für die PKV, sagte Bahr mit<br />
Blick auf die drohende Versozialrechtlichung des privaten <br />
Fotos: BZÄK/axentis; NZB-Archiv<br />
P O L I T I S C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
17
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr<br />
traf auf Zustimmung und erhielt viel Applaus.<br />
Gesundheitssystems. Er habe auch das BGH-Urteil begrüßt,<br />
wonach Ärzte keine Amtsträger der Krankenkassen sind.<br />
Damit habe das Gericht die Freiberuflichkeit und die<br />
Therapiefreiheit gestärkt. Andererseits habe man aber kein<br />
Interesse an Fehlanreizen für ganz wenige, die sich nicht<br />
an Gesetz, Regeln und Anstand halten. Erneut bekräftigte<br />
der geschäftsführende Bundesminister, dass es keinen<br />
Bachelor in der Zahnheilkunde geben dürfe.<br />
Bahr bedauerte, „nicht alles zu Ende gebracht“ zu haben<br />
und hob abschließend die besonders gute und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit, insbesondere mit Dr. Eßer und<br />
Dr. Fedderwitz, hervor.<br />
Er nehme eine Wertschätzung mit, so Daniel Bahr<br />
abschließend unter anhaltendem Applaus.<br />
Beschlüsse der Bundesversammlung<br />
Zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen<br />
fasste die Bundesversammlung Beschlüsse für<br />
folgende Themen:<br />
Weiterentwicklung des dualen<br />
Gesundheitssystems.<br />
Ausübung des Zahnarztberufs in<br />
freiberuflicher Selbständigkeit.<br />
Anpassung der GOZ an die Anforderungen<br />
einer wissenschaftlich fundierten und<br />
präventionsorientierten Zahnheilkunde.<br />
Umsetzung der Approbationsordnung.<br />
Etablierung eines Systems befundabhängiger<br />
Festzuschüsse mit Kostenerstattung für<br />
weitere Bereiche der Zahnheilkunde.<br />
Umsetzung von Maßnahmen zum<br />
Bürokratieabbau.<br />
Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung<br />
von Pflegebedürftigen und von Menschen mit<br />
Behinderungen (AuB).<br />
Keine Akademisierung von zahnärztlichen<br />
Hilfsberufen<br />
BZÄK-Delegierte aus Niedersachsen. Im Bild v.l.n.r.: Dr. J. Wömpner,<br />
Silke Lange, Dr. G. Mindermann, Dr. D. Timmermann, Dr. K. H.<br />
Schirbort, Dr. U. Keck. Nicht im Bild: Dr. J. Beischer, Dr. M. Ebeling,<br />
Dr. K. Winter, Th. Koch, Dr. T. Hanßen, Dr. T. Hörnschemeyer.<br />
Dr. Joachim Wömpner, Silke Lange, Dr. Gundi Mindermann.<br />
Soziale Justierung des Berufsstandes<br />
Der neue Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang<br />
Eßer, fand in der Diskussion um eine „Barrierearmut“ in<br />
den Praxen deutliche Worte zur moralischen Standortbestimmung.<br />
Zwar werde es niemals eine absolute Barrierefreiheit<br />
geben können, aber die Zahnärzte seien dem<br />
Gemeinwohl im höchsten Maße verantwortlich. Dies sei<br />
aber nicht nur eine Pflicht, sondern ein Privileg. Natürlich<br />
werde es für Altpraxen einen Bestandsschutz geben. Zum<br />
Thema Alters- und Behindertenzahnheilkunde (AuB) lautete<br />
sein Credo, dass es allen Menschen in dieser Gesellschaft<br />
möglich gemacht werden müsse, über den gesamten<br />
Lebenszeitraum hinweg Zahngesundheit zu besitzen.<br />
Es sei inzwischen gelungen, Anreize für die aufsuchende<br />
Betreuung zu setzen, sagte Eßer und kündigte diverse neue<br />
Leistungspositionen für den Bereich der aufsuchenden<br />
Betreuung an.<br />
Bundesversammlung spricht sich gegen überzogene<br />
Hygieneanforderungen aus<br />
Hatte die Vertreterversammlung der KZBV der Klage über<br />
unzumutbare Hygieneanforderungen wenig Bedeutung<br />
geschenkt, so kam die Bundesversammlung der BZÄK zu<br />
deutlichen Formulierungen und Forderungen. Thomas<br />
Koch ging in seinem Beitrag auf die in Niedersachsen als<br />
willkürlich empfundenen Kontrollen und die von Ämtern<br />
18 P O L I T I S C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Waren an der Formulierung der Anträge beteiligt: v.l.n.r.:<br />
Dr. K. Winter, Th. Koch, Dr. J. Szafraniak, K. v. Laffert, Dr. T. Hanßen,<br />
Dr. T. Hörnschemeyer.<br />
verhängten und als maßlos empfundenen Strafgebühren<br />
ein. In Niedersachsen herrsche bei der Kollegenschaft Ärger<br />
über völlig überzogene Vorschriften und die geplanten<br />
flächendeckenden Praxisbegehungen, sagte Koch und<br />
fügte hinzu: „Wir haben noch ganz andere Richtlinien und<br />
Verordnungen, deren Sinn man nicht erkennen kann“.<br />
Es könne einfach nicht sein, dass man mit Verordnungen<br />
„zugeschüttet“ werde, so dass man nicht mehr zum<br />
täglichen Geschäft komme. Die einstimmig gefassten<br />
Beschlüsse der BV lauteten:<br />
Thomas Koch verurteilte<br />
die überbordende Hygiene-<br />
Bürokratie in Niedersachsen.<br />
Dr. Ulrick Keck bot zur Überraschung<br />
der Antragsteller das Kontrastprogramm,<br />
indem er seinen ZKN-Hygiene-Berater<br />
aus Hannover ausgiebig lobte.<br />
P O L I T I S C H E S<br />
Antragsteller:<br />
Thomas Koch, Dr. Joachim Wömpner, Dr. Klaus<br />
Winter, Dr. Tilli Hanßen, Dr. Tim Hörnschemeyer,<br />
Silke Lange.<br />
„Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />
fordert ein Ende der permanent ansteigenden<br />
Verordnungen zu Lasten der Zahnarztpraxis<br />
und der damit verbundenen, teilweise willkürlichen<br />
Kontrollen durch die aufsichtführenden Behörden“<br />
Antragsteller:<br />
K. v. Laffert, Dr. Helmut Pfeffer, Dr. Tilli Hanßen,<br />
Dr. Tim Hörnschemeyer, Thomas Koch, Dr. Klaus<br />
Winter, Dr. Mathias Wunsch, Dr. Johannes Szafraniak,<br />
Dipl.-Stom. Holger Donath.<br />
„Die Bundesversammlung fordert den Vorstand der<br />
BZÄK auf, sich klar und deutlich gegen völlig überzogene,<br />
wissenschaftlich zweifelhafte und von<br />
Lobbyarbeit der Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien<br />
zu positionieren. Hierzu sind Gespräche mit<br />
dem RKI auf höchster Ebene aufzunehmen“.<br />
Gespräche am Rande: KZVN-Chef Dr. Jobst.-W. Carl,<br />
ZKN-Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Reinstrom.<br />
Mit diesem Beschluss der Bundesversammlung haben<br />
auch die Landeszahnärztekammern ein Instrument in die<br />
Hand bekommen, um sich gegen Allgemeinverdächtigung<br />
und völlig überzogene Hygieneanforderungen und flächendeckende<br />
Kontrollen durch Ämter zu artikulieren; und das<br />
gilt offenbar insbesondere für Niedersachsen. Sowohl bei<br />
der Entgegennahme des Jahresabschlusses und der<br />
Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2012, als auch<br />
zum Haushaltsplan 2014 gab es bemerkenswerte Beiträge<br />
des Finanzausschusses und einiger Delegierter. Trotz<br />
gegenteiliger Bekundungen sah der Vorstand in den<br />
Wünschen des Haushaltsausschusses nach mehr Vorab-<br />
Informationen überwiegend den Versuch der politischen<br />
Einflussnahme auf das Tagesgeschäft.<br />
In seinem Schlusswort zeichnete der Präsident der Bundeszahnärztekammer,<br />
Dr. Peter Engel, ein eher düsteres<br />
Bild. Man werde in einigen Jahren ganz andere Strukturen<br />
als heute haben, und die Herausforderungen würden ganz<br />
enorm sein.<br />
Den KZVen, prognostizierte Engel, werde zukünftig mehr<br />
politischer Raum zugewiesen werden. In der Hauptamtlichkeit<br />
werde es in einigen Jahren keine Freiberuflichkeit<br />
mehr geben, und daher werde man sich stärker mit der<br />
Stärkung der Selbstverwaltung beschäftigen müssen,<br />
schlussfolgerte Engel. Man müsse aber verstärkt „die<br />
gemeinsamen Schnittstellen bedienen“, beschwor er die<br />
Delegierten mit Blick auf die bei allen Veranstaltungen des<br />
Deutschen Zahnärztetages geforderte Geschlossenheit von<br />
KZBV und BZÄK. — loe<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
19
Zahnerhalt versus Implantate<br />
in der Praxis<br />
Fotos: © Dr. A. Biggel, Dr. St. Mörchen-Trinkle<br />
Einleitung<br />
Die Anzahl der jährlich gesetzten Implantate steigt immer<br />
noch stetig an, und dies trotz der Möglichkeiten, die<br />
uns moderne parodontologische und endodontologische<br />
Behandlungstechniken heutzutage bieten.<br />
Zwar ist die Implantologie mittlerweile zu einem integralen<br />
Bestandteil der Zahnheilkunde geworden, dennoch sei<br />
die Frage erlaubt, ob gerade wegen des implantologischen<br />
„Booms“ nicht zu viele Zähne, die unter Ausschöpfung<br />
aller Therapiemöglichkeiten noch lange in situ bleiben<br />
könnten, vorschnell extrahiert werden. Die Entscheidung<br />
für oder gegen die Extraktion ist natürlich immer eine<br />
Einzelfallentscheidung und wird von vielen Faktoren<br />
beeinflusst. Auch muss nicht jeder extrahierte Zahn durch<br />
ein Implantat ersetzt werden. Dieser Artikel soll ein in der<br />
Praxis erfolgreiches Konzept zur Entscheidungsfindung<br />
Zahnerhalt oder Extraktion mit anschließender Implantation<br />
aufzeigen.<br />
Allgemeine patientenbezogene Aspekte<br />
Im Folgenden werden patientenbezogene Aspekte dargelegt,<br />
die die grundsätzliche Abwägung Zahnerhalt oder Extraktion<br />
stark beeinflussen. Die allgemeinmedizinische Anamnese des<br />
Patienten kann die Behandlungsalternativen einschränken.<br />
Vorerkrankungen oder Medikationen können das Risiko<br />
bei zahnärztlich chirurgischen Eingriffen teilweise deutlich<br />
erhöhen. So ist zum Beispiel bei vorangegangener, insbesondere<br />
intravenöser Bisphosphonattherapie die Vermeidung<br />
eines nicht unbedingt notwendigen oralchirurgischen<br />
Abb. 1: Kiefernekrose regio 27 nach Zahnextraktion<br />
trotz plastischer Deckung und Antibiotikatherapie bei<br />
vorangegangener intravenöser Bisphosphonatgabe.<br />
Eingriffs unbedingt angeraten, um die Gefahr von postoperativen<br />
Kiefernekrosen zu vermeiden (Abb. 1). In diesen Fällen<br />
sollte, wann immer möglich, der Versuch unternommen<br />
werden, Zähne zu erhalten [18].<br />
Ein weiterer Aspekt ist das Alter des Patienten, welches aber<br />
kein hartes Entscheidungskriterium darstellt. Determinierend<br />
ist vielmehr, ob die manuellen Fähigkeiten ausreichen, um<br />
eine adäquate Mundhygiene zu gewährleisten. Das kariologische<br />
und parodontale Risikoprofil des Patienten und<br />
die Bereitschaft zur kontinuierlichen Erhaltungstherapie<br />
spielen in der Entscheidungsfindung immer eine zentrale<br />
Rolle. In Fällen, bei denen Patienten nicht zur Mundhygiene<br />
motiviert werden können und nicht an der regelmäßigen<br />
Erhaltungstherapie teilnehmen wollen, sollte von aufwändigen<br />
zahnärztlichen Maßnahmen Abstand genommen<br />
werden. Früher Implantatverlust durch Periimplantitis<br />
oder Zahnverlust durch Karies oder Parodontitis sind dann<br />
vorprogrammiert.<br />
Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium liefert die<br />
funktionelle Untersuchung des Patienten. Bei starkem Bruxismus<br />
sollte die Implantation kritisch überdacht werden<br />
[25,36]. Die Feinmotorik der Mandibula ist bei Patienten<br />
mit Implantaten deutlich reduziert [55]. Die Taktilität eines<br />
Implantats beträgt nur bis zu 1/50tel eines nativen Zahnes<br />
[53,54]. Auch bei endodontisch behandelten Zähnen reduziert<br />
sich die Sensorik im Vergleich zu einem vitalen Zahn<br />
um die Hälfte [33]. Es ist bei Patienten, die unter Bruxismus<br />
leiden, vermehrt mit Frakturen von implantatgetragenen<br />
Rekonstruktionen und auch von endodontisch versorgten<br />
Zähnen zu rechnen.<br />
Die endgültige Entscheidung über die Behandlungsalternativen<br />
liegt letztlich immer beim gut aufgeklärten Patienten,<br />
der nach Erläuterung aller Risiken und Erfolgsaussichten<br />
die Behandlung mitbestimmt.<br />
Zusammenfassung der allgemeinen<br />
patientenbezogenen Aspekte:<br />
Allgemeinmedizinische Anamnese<br />
Patientenalter<br />
Compliance/Mundhygiene<br />
Funktion<br />
Patientenwunsch<br />
20 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Parodontologische Apekte<br />
Die Parodontitis ist nach heutigem Kenntnisstand eine<br />
multifaktorielle Infektionserkrankung, die einerseits den<br />
Biofilm voraussetzt, anderseits in ihrer Ausprägung stark<br />
von der Wirtsantwort beeinflusst wird. Ist bei einem Patienten,<br />
aus welchen Gründen auch immer, die Parodontitis<br />
nicht beherrschbar, so ist die Extraktion von Zähnen mit<br />
anschließender Implantation von vorneherein zum Misserfolg<br />
verurteilt. Bevor in einem parodontal vorgeschädigten<br />
Gebiss über eine Implantattherapie nachgedacht wird, muss<br />
die parodontale Infektion behandelt sein, denn durch Implantate<br />
ersetzte Zähne ändern prinzipiell das Risikoprofil<br />
des Patienten nicht. Parodontal erkrankte Zähne stellen ein<br />
Reservoir für die bakterielle Kontamination von Implantaten<br />
dar [51,52]. Parodontalpathogene Keime sind innerhalb eines<br />
Monats nach Implantatfreilegung in der subgingivalen<br />
periimplantären Umgebung nachweisbar [50]. Die Ätiologie<br />
von Parodontitis und Periimplantitis ist dieselbe [47,48],<br />
aber die Periimplantitis stellt im Gegensatz zur Parodontitis<br />
nach wie vor ein äußerst schwer zu therapierendes Problem<br />
dar. Durch eine suffiziente Initialtherapie mit sich anschließender<br />
konsequenter Erhaltungstherapie können in vielen<br />
Fällen teilweise infauste, sicherlich aber die meisten ursprünglich<br />
als fraglich eingestuften Zähne, erhalten werden [21]<br />
(Abb. 2). Darüber hinaus verbessert sich die Langzeitprognose<br />
von Implantaten im parodontal vorgeschädigten<br />
Gebiss deutlich [46].<br />
Parodontaltherapeutisches Praxiskonzept<br />
Antiinfektiöse Therapie (Initialtherapie)<br />
Am Anfang der Initialtherapie steht die anamnestische<br />
Befragung des Patienten, um Risikofaktoren (Rauchen, Diabetes<br />
mellitus, Stress usw.) zu eruieren und wenn möglich<br />
zu reduzieren, um dadurch die Wirtsantwort so weit wie<br />
möglich zu verbessern.<br />
Die eigentliche Behandlung der parodontalen Infektion<br />
erfolgt in schweren chronischen oder aggressiven Fällen,<br />
eventuell mit unterstützender Antibiotikatherapie, innerhalb<br />
von 24 Stunden (z.B. nach dem Full-Mouth-Disinfection<br />
Prinzip [45]). Während der Heilphase nach der Initialtherapie<br />
werden stark gelockerte Zähne geschient (Abb. 3, 4).<br />
Bei persistierender Entzündungsbereitschaft trotz guter<br />
Mundhygiene sollte nach der Reevaluation eine internistische<br />
Untersuchung des Patienten erfolgen, um eventuell<br />
bisher unbekannte Allgemeinerkrankungen (z.B. Diabetes<br />
mellitus), die die Wirtsantwort beeinflussen, zu diagnostizieren.<br />
Entscheidungskriterien<br />
Von den gesetzlichen Krankenkassen wird in der Parodontologie<br />
verlangt, schon vor der Initialtherapie bei schwerer<br />
generalisierter Parodontitis die Extraktion vermeintlich infauster<br />
Zähne durchzuführen.<br />
Die Extraktion von Zähnen aus parodontalen Gründen<br />
sollte allerdings immer kritisch überdacht werden.<br />
Die Studie von Hirschfeld und Wassermann [21] an 600<br />
Patienten, die sich über 22 Jahre in parodontaler Erhaltungstherapie<br />
befanden, zeigte, dass bei 50% der Patienten alle<br />
Zähne erhalten werden konnten, darüber hinaus konnte<br />
festgestellt werden, dass 33% der Patienten nur 1-3 Zähne<br />
verloren hatten. Ebenfalls mussten nach diesem langen<br />
Zeitraum nur 31% der ursprünglich als fraglich eingestuften<br />
Zähne extrahiert werden.<br />
Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen sich in der Praxis.<br />
Gerade einwurzlige Zähne mit einem Knochenverlust von<br />
deutlich mehr als 50% können oft noch jahrelang in Funktion<br />
bleiben.<br />
Wird die Initialtherapie gründlich durchgeführt und schließt<br />
sich daran eine regelmäßige UPT an, so ist in vielen Fällen<br />
auch eine spontane Regeneration von Knochen zu<br />
beobachten (Abb. 2, 3, 4). Deshalb ist zu empfehlen,<br />
mit eventuellen regenerativen Maßnahmen mindestens<br />
ein Jahr abzuwarten. Dadurch erübrigt sich oft ein regenerativ-chirurgisches<br />
Vorgehen.<br />
Überhaupt wird durch dieses konservative Behandlungskonzept<br />
(Initialtherapie und konsequente UPT) die<br />
chirurgische Parodontaltherapie meist überflüssig. Ohnehin<br />
ist das Indikationsfenster für die resektive chirurgische <br />
F A C H L I C H E S<br />
Unterstützende Parodontitistherapie<br />
(UPT, Erhaltungstherapie)<br />
Je nach Risikoprofil (Berner Risikodiagramm), das in der<br />
Reevaluationssitzung bestimmt wird, wird das Recallintervall<br />
festgelegt.<br />
Da es zu einer Rekonolisation der parodontalen Tasche<br />
kommt [44], ist ohne die konsequente, regelmäßige Erhaltungstherapie<br />
der Erfolg der Initialtherapie schon mittelfristig<br />
zum Scheitern verurteilt. Die UPT ist somit eine conditio<br />
sine qua non einer jeden Parodontitistherapie.<br />
Abb. 2: Panoramaschichtaufnahme eines Patienten mit<br />
aggressiver Parodontitis.<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
21
Parodontitistherapie grundsätzlich sehr klein, da sie nur<br />
bei Sondierungstiefen bis zu 7 mm in Frage kommt.<br />
Größere Sondierungstiefen führen bei der resektiven<br />
Chirurgie zu Attachmentverlust an den Nachbarzähnen.<br />
Ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen eine<br />
Extraktion ist, ob eine geschlossene Zahnreihe vorliegt,<br />
in der kein Zahnersatz notwendig wäre, wenn alle Zähne<br />
erhalten werden könnten, oder ob es sich um ein Lückengebiss<br />
handelt, in dem ohnehin prothetische Maßnahmen<br />
angezeigt sind.<br />
a<br />
b<br />
c<br />
d<br />
e<br />
Abb. 3 a-e: Derselbe Patient wie in Abb. 2 nach Initialtherapie und einjähriger Erhaltungstherapie; a) Röntgenstatus mit deutlicher<br />
Knochenregeneration im Bereich der Furkationen im Unterkiefer (Pfeile); b-e) klinische Ansichten mit Schienung der Zähne 14-16 und<br />
24-26 (Pfeile).<br />
22 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Geschlossene Zahnreihe<br />
In einer geschlossenen Zahnreihe sollten, bei generalisierter<br />
Parodontitis, alle Zähne unabhängig von der Sondierungstiefe<br />
und vom Furkationsbefall (auch Furkation Grad III)<br />
grundsätzlich erhalten werden, um so lange wie möglich<br />
jegliche risikobehaftete Prothetik zu vermeiden. Die Notwendigkeit<br />
von Zahnersatz zieht in solchen Fällen meist<br />
die Extraktion mehrerer Zähne nach sich, da die Ankerzähne<br />
oder bei einer Implantation die Nachbarzähne auf<br />
Grund starker parodontaler Vorschädigung oft keine gute<br />
Prognose besitzen. Der angefertigte Zahnersatz ist wegen<br />
der Parodontitis und daraus folgendem massivem Knochenund<br />
Gewebeverlust meist ästhetisch nicht besser als die<br />
Ausgangssituation. Gerade im Frontzahnbereich finden sich<br />
häufig einzelne stark gelockerte Zähne mit erheblichem<br />
Knochenabbau. Die Entfernung dieser Zähne zieht größte<br />
ästhetische und prothetische Probleme nach sich, da die<br />
Prognose der Nachbarzähne als Brückenpfeiler oft zu<br />
schlecht ist und die entstandene Lückenbreite, z.B. in<br />
der Unterkiefer-Front oder bei den seitlichen Inzisiven im<br />
Oberkiefer, für eine Implantation nicht ausreicht. Diese<br />
stark gelockerten Zähne werden am besten durch eine<br />
adhäsive Schienung an den Nachbarzähnen versorgt.<br />
Frontzähne bleiben dadurch auch bei Knochenabbau bis<br />
ins apikale Wurzeldrittel oft jahrelang erhalten (Abb. 4).<br />
Der limitierende Faktor für die Erhaltung von Zähnen<br />
bei geschlossener Zahnreihe ist die Beherrschbarkeit der<br />
Entzündung (Taschensuppuration oder BOP (bleeding on<br />
probing) [27].<br />
Sollten nach der konservativen Initialtherapie noch einzelne<br />
persistierende aktive Taschen vorhanden sein, sollte über<br />
mögliche parodontalchirurgische Interventionen nachgedacht<br />
werden. Resektive Techniken zur Taschenverkleinerung<br />
kommen dann zur Anwendung. Zur Behandlung des Furkationsbefalls<br />
im Molarenbereich setzen wir die Tunnelierung<br />
im Unterkiefer und im Oberkiefer die Wurzelamputation<br />
einer oder beider bukkalen Wurzeln ein (Abb. 5). Die Langzeitstudien<br />
zu diesen Verfahren [3,5,6,7,8,9,11,14,26,28,41]<br />
zeigen ebenso wie die Studien zur Tunnelierung [9,19,29]<br />
sehr unterschiedliche Ergebnisse. In unserem Patientenklientel<br />
zeigte sich die Wurzelamputation im Unterkiefer<br />
als prognostisch ungünstig, da sich zum einen die exakte<br />
Definition einer Präparationsgrenze als problematisch erwies<br />
und zum anderen häufig Frakturen der verbliebenen,<br />
meist distalen Wurzel auftraten. Die Amputation einer oder<br />
beider bukkalen Wurzeln bei Oberkiefermolaren erwies sich<br />
dagegen als sehr erfolgreiche Behandlungsmaßnahme,<br />
darüber hinaus ist die prothetische Versorgung der verbliebenen<br />
Zahnwurzeln gut möglich [1,20,30,43,35]. Bei Unterkiefermolaren<br />
bleibt als Alternative zur Tunnelierung bei<br />
nicht beherrschbarer Entzündung nur die Extraktion. Die im<br />
parodontal vorgeschädigten Gebiss nach erfolgter Initialtherapie<br />
häufig mangelhafte Frontzahnästhetik kann in<br />
vielen Fällen durch Korrekturen mittels Adhäsivtechnik entscheidend<br />
verbessert werden. Das Schließen von schwarzen<br />
Dreiecken oder das Überschichten von Zahnwurzeln<br />
verbessern das ästhetische Erscheinungsbild deutlich <br />
Abb. 4 a-d: Zahn 12. a+b) Ausgangssituation; c+d) gekürzter und mit<br />
Komposit an den Nachbarzähnen geschienter Zahn 12 mit röntgenologisch<br />
sichtbarer Knochenregeneration nach Initial- und einjähriger Erhaltungstherapie.<br />
Abb. 5 a-c: a) Zahn 27 nach Amputation beider bukkaler Wurzeln, Zahn 26<br />
nach Amputation der distobukkalen Wurzel nach Präparation; b) eingegliederte<br />
Kronen; c) OPT nach Abschluss der Therapie.<br />
F A C H L I C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
23
a<br />
b<br />
Abb. 6 a-b: Schließen schwarzer Dreiecke mit Komposit<br />
(Bereich 21-23); a) Ausgangssituation; b) nach Behandlung.<br />
Abb. 8: Regeneration mit Bio-Oss Kollagen<br />
und BioGuide Folie.<br />
<br />
Abb. 7 a-d: Kieferorthopädische Behandlung bei Zahnfehlstellung<br />
durch Parodontitis. Beachte Zahn 21; a+b) Ausgangssituation;<br />
c) eingegliederte kieferorthopädische Apparatur; d) nach Kieferorthopädie.<br />
(Abb. 6a und b). Bei Zahnfehlstellungen sollte auch im behandelten<br />
parodontal vorgeschädigten Gebiss die Möglichkeit<br />
einer kieferorthopädischen Regulierung bedacht werden<br />
(Abb. 7). Meistens werden mit diesen Mitteln bessere<br />
ästhetische Ergebnisse erreicht als mit der Extraktion der<br />
Zähne und anschließender implantologischer und prothetischer<br />
Versorgung.<br />
Lückengebiss<br />
In einem parodontal vorgeschädigten Lückengebiss, bei<br />
dem ein definitiver Zahnersatz notwendig ist, gilt zunächst<br />
ebenfalls die Direktive, so viele Zähne wie möglich zu<br />
erhalten. Limitierender Faktor ist auch in diesen Fällen die<br />
Beherrschbarkeit der Entzündung. Darüber hinaus müssen<br />
aber an die Zähne bezüglich ihrer Erhaltungswürdigkeit<br />
strengere Anforderungen gestellt werden, sollen sie doch<br />
in der Lage sein, Zahnersatz aufzunehmen.<br />
Abb. 9 a-b: Schwere chronische Parodontitis in einem prothetisch<br />
versorgungsbedürftigen Lückengebiss – Orthopantomogramme.<br />
a) vor Beginn (Beachte: infauste Zähne sind zur Verankerung<br />
während der KFO-Behandlung belassen worden) und b) zum<br />
Abschluss der Behandlung (gleiche Patientin wie in Abb. 7).<br />
Bei Molaren mit Furkationsbefall Grad I-II wird eine Odontooder<br />
Osseoplastik durchgeführt, um die Hygienefähigkeit<br />
gerade für die häusliche Reinigung herzustellen oder zu<br />
verbessern [43]. Bei Furkationsbefall Grad III bleibt im Unterkiefer<br />
nur die Extraktion und bei Molaren des Oberkiefers<br />
kommt neben der Extraktion die Wurzelamputation einer<br />
oder beider bukkalen Wurzeln in Frage (Abb. 5).<br />
In Ausnahmefällen wenden wir regenerative Techniken bei<br />
vertikalen Defekten mit entsprechender Konfiguration (Abb.<br />
8) und bei Unterkiefermolaren mit Furkation Grad II an.<br />
Strategisch wichtige Pfeiler, die z.B. zur Verankerung von<br />
Rekonstruktionen benötigt werden, müssen besonders<br />
kritisch beurteilt werden. Die Extraktion dieser Zähne mit<br />
anschließender Implantation ist in solchen Fällen oftmals<br />
die bessere Alternative (Abb. 9).<br />
24 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Zusammenfassung parodontologischer Aspekte<br />
Geschlossene Zahnreihe<br />
• Zähne grundsätzlich erhalten<br />
- Unabhängig von Taschentiefen<br />
- Unabhängig von Furkationsbefall (auch Furk III)<br />
• Limitierender Faktor<br />
- Beherrschbarkeit der Entzündung<br />
ggf.:<br />
- OK: Furkationsbefall Wurzelamputation<br />
- UK: Furkationsbefall Regeneration/<br />
Tunnelierung/<br />
Extraktion<br />
(Keine Hemisektion)<br />
Lückengebiss, ZE notwendig<br />
• Zähne grundsätzlich erhalten<br />
• Limitierender Faktor<br />
- Beherrschbarkeit der Entzündung<br />
- Furkationsbefall I u. II<br />
Odonto- und Osseoplastik/Regeneration<br />
- Furkationsbefall Grad III:<br />
- UK Extraktion<br />
- OK Wurzelamputation<br />
(palat. √ belassen)/Extraktion<br />
• Kritische Prüfung insbesondere<br />
strategisch wichtiger Pfeiler<br />
• Implantation<br />
a<br />
Endodontologische Aspekte<br />
Die endodontische Behandlung eines Zahnes ist grundsätzlich<br />
immer möglich. Zwei Techniken stehen dazu zur<br />
Verfügung. Die orthograde Wurzelkanalbehandlung und die<br />
Wurzelspitzenresektion als retrograde Wurzelkanalbehandlung<br />
können unterschieden werden.<br />
Erfolgsprognosen<br />
Die Entscheidung Zahnerhalt oder Extraktion wird natürlich<br />
von der Erfolgsprognose der endodontischen Behandlung<br />
des Zahnes beeinflusst. Der Begriff Erfolgsprognose ist<br />
allerdings schwer zu definieren [42]. Zum einen wird eine<br />
b<br />
Beschwerdefreiheit und ein Verbleiben des Zahnes in<br />
Funktion als ausreichend angesehen („functional tooth“ –<br />
Äquivalent zur häufig als Erfolgskriterium definierten<br />
Verweildauer von Implanaten), zum anderen werden die<br />
strengeren Anforderungen der Europäischen Gesellschaft<br />
für Endodontologie (ESE) gestellt. Nach diesen Forderungen<br />
müssen neben der Beschwerdefreiheit auch radiologisch<br />
nachweisbare intakte periradikuläre Verhältnisse vorliegen [12].<br />
Unabhängig von dieser Diskussion sind die Erfolgsaussichten<br />
einer Wurzelkanalbehandlung bei Molaren naturgemäß<br />
geringer als bei ein- oder zweiwurzligen Zähnen. Sie<br />
bewegen sich bei einer Vitalextirpation an Molaren unter<br />
Anwendung der strengen ESE-Kriterien im Allgemeinen<br />
bei über 90% [15,22]. In Fällen von Zähnen mit infizierter<br />
Pulpa sinkt die Prognose auf 73-90%. Betrachtet man die<br />
schwächeren Kriterien des „functional tooth“, liegen die<br />
Prognosen ca. 10 % höher im Bereich von 88-97% [13].<br />
Bei Revisionen macht es einen großen Unterschied, ob eine<br />
Wurzelfüllung nur aus technischen Gründen erneuert wird<br />
(z.B. zu kurze Wurzellfüllung – Erfolgsprognose 86-98%),<br />
oder ob ein endodontisch behandelter Zahn mit apikaler<br />
Parodontitis behandelt werden muss (Abb. 10) (Erfolgsprognose<br />
36-77%) [4,17,31,32,40].<br />
F A C H L I C H E S<br />
Entscheidungskriterien<br />
c<br />
d<br />
Abb. 10 a-d: Zahn 36 mit Endo-Paro-Läsion. a) Ausgangsröntgenbild<br />
mit großer Osteolyse an der distalen Wurzel; b) 14 mm<br />
Sondierungstiefe im Bereich der Osteolyse; c) vollständige<br />
Regeneration des Knochens 8 Monate nach endodontischer<br />
Behandlung und d) physiologische Sondierungstiefe.<br />
Milchzähne<br />
Bei Nichtanlagen bleibender Zähne mit persistierenden<br />
Milchzähnen können auch die meist stark vorgeschädigten<br />
Milchzähne endodontisch behandelt werden (Abb. 11),<br />
um eine eventuell notwendige Implantation oder eine<br />
konventionelle prothetische Versorgung möglichst lange<br />
hinauszuzögern. <br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
25
a<br />
<br />
b<br />
Abb. 11 a-b: Wuzelkanalbehandlung eines persitierenden Zahnes 65.<br />
a) Ausgangsröntgenbild; b) nach Wurzelfüllung.<br />
Instrumentenfrakturen und Perforationen<br />
Auch frakturierte Wurzelkanalinstrumente stellen keine<br />
Kontraindikation für die endodontische Behandlung dar, da<br />
sie in vielen Fällen umgangen oder sogar entfernt werden<br />
können (Abb. 12). Perforationen können heutzutage mit<br />
Mineral Trioxide Aggregate (MTA) erfolgreich verschlossen<br />
werden (Abb. 13) [56].<br />
der Wurzelspitzenresektion generell<br />
[10,34]. Durch die orthograde Revision<br />
wird immer eine ursächliche Therapie<br />
durchgeführt, nämlich verbliebene Bakterien<br />
im Wurzelkanal zu entfernen. Bei<br />
der retrograden Wurzelspitzenresektion<br />
wird meist nur eine apikale Abdichtung<br />
des infizierten Endodonts versucht.<br />
Ein weiterer Nachteil der Resektion ist,<br />
dass es gerade im Molarenbereich oft<br />
zu einem operativ bedingten erheblichen<br />
Knochenverlust [39] kommt, die Sicht ins<br />
Operationsgebiet ist meist sehr eingeschränkt und ein<br />
suffizienter retrograder Verschluss ist häufig nicht möglich.<br />
Im Unterkiefer ist darüber hinaus das Risiko einer Verletzung<br />
des N. alveolaris inferior zu beachten [39].<br />
Die Überlegenheit der orthograden Revision gegenüber<br />
der Apikalchirurgie zeigt sich häufig auch bei der erneuten<br />
Wurzelkanalbehandlung bereits resezierter Zähne mit<br />
a<br />
b<br />
a<br />
b<br />
Abb. 12 a-b: a) Abgebrochenes Lentulofragment in der mesialen<br />
Wurzel; b) nach Entfernung und Wurzelfüllung.<br />
Abb. 14 a-b: Orthograde Revision eines bereits resezierten<br />
Zahnes mit apikaler Osteolyse. a) Ausgangsbild; b) 2 Jahre nach<br />
Revisionsbehandlung mit vollständiger Ausheilung der apikalen<br />
Osteolyse.<br />
a<br />
b<br />
Abb. 13 a-b: Perforation eines Zahnes im Furkationsbereich.<br />
a) Blick auf den Knochen im Furkationsbereich; b) Mit MTA<br />
verschlossene Perforation.<br />
Revisionen – Endochirurgie<br />
Bei bereits endodontisch behandelten Zähnen mit apikaler<br />
Beherdung ist der erste Schritt, wenn immer möglich, die<br />
orthograde Revision der Wurzelkanalbehandlung (Abb. 10).<br />
Laut Leitlinie der DGZMK wird ein rein apikal-chirurgischer<br />
Eingriff nur dann als sinnvoll erachtet, wenn auf orthogradem<br />
Weg kein ausreichender Zugang in das endodontische<br />
System oder auf orthogradem Weg keine Verbesserung<br />
des Zustandes möglich oder wahrscheinlich ist [23]. Darüber<br />
hinaus verbessert eine vorherige Revision die Erfolgsraten<br />
apikalen Osteolysen, die nach der Revisionsbehandlung<br />
vollständig ausheilen (Abb. 14). Unseres Erachtens sollte<br />
die Endochirurgie vor allem im Molarenbereich eher die<br />
Ausnahme darstellen, weil bei den häufig zu erwartenden<br />
Misserfolgen das Knochenlager für eine spätere Implantation<br />
stark kompromittiert sein kann.<br />
Wurzelstifte<br />
Bei Zähnen mit Stiftversorgung ist die Wurzel stark geschwächt<br />
[24]. Bei der Revision mit Entfernung eines Stiftes<br />
besteht – in Abhängigkeit von Zahn, Stifttyp, Stiftmaterial,<br />
Befestigungsmaterial, Insertionstiefe und Durchmesser des<br />
Stiftes – ein sehr hohes Frakturrisiko für die Zahnwurzel.<br />
Bei breiten Wurzelquerschnitten, wie z.B. bei der palatinalen<br />
Wurzel der ersten oberen Molaren, ist die Entfernung eines<br />
Wurzelstiftes deutlich risikoärmer als z.B. bei einem ersten<br />
Oberkieferprämolaren. Die Möglichkeit der Zahnschädigung<br />
erhöht sich darüber hinaus mit zunehmender Insertionstiefe<br />
und Durchmesser von Wurzelstiften. Glasfaserstifte können<br />
direkt ausgeschliffen werden, was meist leicht und ohne<br />
26 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
a b c d<br />
Abb. 15 a-d: Orthograde Revisionen mit Stiftentfernung.<br />
Abb. 16: Nicht erhaltungswürdiger Zahn 16 mit Stiftversorgung<br />
und chronischer apikaler Parodontitis.<br />
F A C H L I C H E S<br />
zusätzliche Schädigung des Zahnes möglich ist. Im Gegensatz<br />
dazu ist die Entfernung von Wurzelstiften aus Zirkon<br />
oder Metall nur durch Lockerung des Zements möglich.<br />
Bei konventionellen Zementen gelingt dies leichter als bei<br />
Wurzelkanalstiften, die mit Dentinadhäsivsystemen befestigt<br />
wurden.<br />
Bei adhäsiv befestigten Stiften wird größtenteils eine<br />
übermäßige Entfernung von Zahnsubstanz mit gleichzeitig<br />
starker Schwächung des Zahnes nötig, was wiederum<br />
häufig zur Extraktion des Zahnes führt. Bei metallischen<br />
Stiften muss darüber hinaus unterschieden werden, ob<br />
es sich um geschraubte, also aktive Stiftsysteme handelt,<br />
oder um passive, zementierte. Bei geschraubten Stiften<br />
lohnt sich meist der Entfernungsversuch (Abb. 15).<br />
In den Fällen, in denen eine Stiftentfernung zu risikoreich<br />
erscheint oder nicht möglich war, ist im Frontzahn- und<br />
Prämolarenbereich die Wurzelspitzenresektion (WSR) eine<br />
Therapiealternative. Im Molarenbereich ist die Prognose<br />
der WSR, wie oben bereits erwähnt, deutlich schlechter [2].<br />
Bei diesen Zähnen ist dann die Extraktion und anschließende<br />
Implantation indiziert (Abb. 16).<br />
Restzahnsubstanz<br />
Hinsichtlich der Endodontie finden sich limitierende Faktoren<br />
darüber hinaus häufig im Bereich der Zahnkrone, da die<br />
beste endodontische Behandlung ohne dauerhaft dichten<br />
koronalen Verschluss keine gute Prognose hat [37,38].<br />
Bei nicht ausreichender Restzahnsubstanz, d.h. wenn kein<br />
Ferrule von mindestens 2 mm vorhanden ist [16], ist im<br />
Abb. 17 a-d: Ferruleherstellung durch chirurgische Kronenverlängerung. a)<br />
Ausgangssituation nach Aufklappung; b) Kronenverlängerung mit Meißeln;<br />
c) nach Verlängerung mit zirkulärem Abstand von 3 mm der Präparationsgrenzen<br />
zum Knochen; d) Ansicht nach Nahtverschluss.<br />
a<br />
c<br />
Abb. 18 a-d: Forcierte Eruption mit Magnet. a) kariöser Zahn 13; b) gefüllter<br />
Defekt und in der Zahnwurzel befestigter Magnet; c) teilweise extrudierte<br />
Zahnwurzel 8 Wochen später; d) präparierter Zahn nach Extrusion mit neuer<br />
Aufbaufüllung.<br />
Allgemeinen die Extraktion des Zahnes zu empfehlen.<br />
Zudem sollte bei mehrwurzligen Zähnen der Zahn entfernt<br />
werden, wenn ein Defekt bis in die Furkation reicht, da dann<br />
dieser vom Kronenrand nicht mehr gefasst werden kann.<br />
Ein ausreichender Ferrule kann gegebenenfalls geschaffen<br />
werden: Zum einen durch eine chirurgische <br />
b<br />
d<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
27
Kronenverlängerung (Abb. 17) – diese sollte bei mehrwurzligen<br />
Zähnen allerdings nicht zur Freilegung der Furkation<br />
führen –, zum anderen durch eine forcierte Extrusion eines<br />
Zahnes mittels Magneten (Abb. 18) [49].<br />
Zusammenfassung endodontologischer Aspekte<br />
Endodontologische Behandlung ist immer<br />
grundsätzlich möglich<br />
• Zähne mit WF und apikaler Beherdung:<br />
- Revison erfolgversprechender als WSR<br />
Grenzen:<br />
• Zu geringe Restzahnsubstanz, dadurch keine<br />
Überkronung mehr möglich:<br />
- Defekt bis in Furkation reichend<br />
- Kein Ferrule von 2 mm möglich<br />
• Zähne (v.a. Molaren) mit tiefem Zirkonstift/<br />
passivem metallischem Stift und apikaler<br />
Beherdung<br />
- WSR wenig erfolgversprechend, operativ<br />
bedingt oft großer Knochendefekt<br />
- Voraussetzungen für spätere Implantation<br />
deutlich schlechter<br />
Ferrule herstellen<br />
• Kronenverlängerung<br />
- Cave: Ästhetik<br />
- Nicht bei Molaren mit dann<br />
freiliegender Furkation<br />
• Extrusion<br />
Schlussbemerkung<br />
Trotz der großen Fortschritte in der Implantologie sollte dem<br />
Zahnerhalt immer oberste Priorität beigemessen werden.<br />
Sowohl in der Parodontologie als auch in der Endodontologie<br />
stehen uns viele Möglichkeiten zur Verfügung, auch<br />
stark kompromittierte Zähne langfristig zu erhalten. Diese<br />
gilt es auszuschöpfen. Auch wenn uns die Implantatologie<br />
in die Lage versetzt, verloren gegangene Zähne zu ersetzen,<br />
so birgt sie langfristig gesehen doch auch Risiken. Denn im<br />
Vergleich mit den Möglichkeiten der Therapie vorgeschädigter<br />
Zähne sind wir von der Lösung des Problems der<br />
Periimplantitis noch weit entfernt.<br />
Daher sollte keine vorschnelle Entscheidung gegen den<br />
Zahn und für das Implantat getroffen werden. <br />
—<br />
Dr. Alfons Biggel, Oralchirurg<br />
Spezialist für Parodontologie (DGP/EDA),<br />
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (BDIZ)<br />
Dr. Stefan Mörchen-Trinkle<br />
Tätigkeitsschwerpunkte: Endodontie (DGZ),<br />
rekonstruktive Zahnmedizin (ZAK),<br />
ästhetische Zahnerhaltung (EDA)<br />
Kontaktadresse:<br />
Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis<br />
Dr. Biggel, Dr. Mörchen-Trinkle, Dr. Trinkle, Dr. Keller<br />
Mauerstraße 17, 74523 Schwäbisch Hall<br />
www.zahnarztpraxis-sha.de<br />
Die Literaturliste können Sie unter https://www.kzvn.de/nzb.html<br />
herunterladen oder unter nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />
DR. ALFONS BIGGEL<br />
war nach seinem Studium in<br />
den Abteilungen Zahnerhaltung,<br />
Parodontologie und Kieferchirurgie<br />
der Universität Freiburg tätig. Er<br />
legte 1983 seine Prüfung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie<br />
ab. Nach Tätigkeit in der oralchirurgischen<br />
Belegabteilung des Diakonieklinikums Schwäbisch<br />
Hall gründete er mit Dr. Stephan Keller die zahnärztliche<br />
Gemeinschaftspraxis. Dr. Biggel ist seit 1980 implantologisch<br />
tätig. Er ist Spezialist für Parodontologie<br />
der DGP und der EDA und zertifizierter Implantologe<br />
(BDIZ). Dr. Biggel ist Referent für Implantologie und<br />
Parodontologie.<br />
DR. STEFAN<br />
MÖRCHEN-TRINKLE<br />
studierte an der Universität Ulm.<br />
Anschließend war er vier Jahre<br />
lang wissenschaftlicher Assistent<br />
in der Abteilung für zahnärztliche Prothetik der<br />
Universität Ulm, bevor er in die Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis<br />
Dres. Keller, Biggel, Mörchen-Trinkle eintrat.<br />
Dr. Mörchen-Trinkle erwarb den „Tätigkeitschwerpunkt<br />
Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch“ der<br />
EDA und den „Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie“ der<br />
DGZ. Er ist als Referent für rekonstruktive Zahnheilkunde<br />
und Endodontie tätig.<br />
28 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Personal – Praxisdünger<br />
oder Sand im Getriebe?<br />
AM ANFANG STEHT DIE STELLENAUSSCHREIBUNG –<br />
AUSSAGEKRÄFTIG UND JURISTISCH KORREKT<br />
TEIL 1 EINER VIERTEILIGEN SERIE RUND UM PERSONALAKQUISE<br />
Ohne Personal geht nix,<br />
da sind wir uns einig. In einer Zahnarztpraxis gelingt keine<br />
Behandlung am Stuhl ohne Assistenz. PZR selber machen?<br />
Wird mit wirtschaftlich korrekter Kalkulation (durchschnittlich<br />
3,50 €/Zahnarztminute) wohl jedem Patienten ein klein<br />
wenig übertrieben erscheinen. Ergo, will ich eine kleine<br />
Zahnarztpraxis mit wenigstens 2 Behandlungseinheiten<br />
mein eigen nennen, benötige ich zumindest 2 Vollzeitkräfte<br />
und weiterhin noch Zeit außerhalb der Behandlungszeiten,<br />
die ich dann mit Verwaltungstätigkeiten und sonst anfallenden<br />
Dingen füllen darf.<br />
Fotos: © Diana Bernardi<br />
F A C H L I C H E S<br />
Ohne an dieser Stelle zu detailliert auf die Definition der<br />
Personalbedarfsplanung einzugehen, möge der geneigte<br />
Leser einfach diesen Satz zur Kenntnis nehmen:<br />
„Ziel der Personalbedarfsplanung ist es, die zukünftig erforderliche<br />
Mitarbeiterzahl eines Unternehmens in quantitativer,<br />
qualitativer, örtlicher sowie zeitlicher Hinsicht zu ermitteln.“<br />
Dies setzt wiederum voraus, dass ich mir als Praxisinhaber/in<br />
Gedanken machen muss, wohin ich in welcher zeitlichen<br />
Abfolge mit meiner Praxis will, welche Leistung ich anbieten<br />
möchte, wie ich diese gedenke zu delegieren und welche<br />
Qualifikationen meine Mitarbeiter dazu benötigen bzw.<br />
haben sollten. Das ist wie mit dem einkaufen Gehen:<br />
ohne genauen Plan, was ich vorhabe zu kochen, ist der<br />
Einkaufswagen entweder zu voll oder es fehlt letztendlich<br />
wieder etwas.<br />
Wie sieht das geeignete Lockmittel aus?<br />
Natürlich könnten und sollten Praxisinhaber/innen auch<br />
immer den Weg der verbalen Kommunikation unter ihren<br />
Kollegen, Bekannten und Verwandten oder auch Patienten<br />
suchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Personal<br />
gesucht wird.<br />
Ganz klassisch ist dennoch eine schriftliche Stellenausschreibung.<br />
Am weitesten verbreitet ist die Kleinanzeige – weil<br />
am günstigsten – im Wochenblatt oder vielleicht auch in<br />
einer Zeitung mit größerer Auflage. Diese wird allerdings<br />
nicht sehr aussagekräftig sein.<br />
„Wie suchen eine junge, belastbare und flexible Mitarbeiterin<br />
in Vollzeit für unser junges, dynamisches Praxisteam –<br />
Bewerbung mit Foto bitte an…“ – ist nicht nur prädestiniert<br />
dafür, extrem viel Zeit zur Selektion aufwenden zu müssen,<br />
sondern auch gleich schon dazu geeignet, den ersten<br />
juristischen Faux Pas zu begehen. Stimmts, Frau Neumann?<br />
Stimmt. Seit dem 18.08.2006 gilt nämlich das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Benachteiligungen<br />
aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft,<br />
des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />
verhindern soll. <br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
29
Wie also soll sie aussehen, die korrekte und ansprechende<br />
Stellenanzeige in der heutigen Zeit?<br />
Ansprechend das Design<br />
Diana Bernardi.<br />
Die oben zitierte dreizeilige Stellenanzeige verstößt<br />
gleich in sechs Punkten gegen das AGG:<br />
„jung“: Alter<br />
„belastbar“: Behinderung<br />
„flexibel“: Behinderung<br />
„Mitarbeiterin“: Geschlecht<br />
„junges, dynamisches Team“: Alter + Behinderung<br />
„Foto“: Alter + Herkunft + Rasse<br />
Mit jedem einzelnen Verstoß läuft der Verwender einer<br />
entsprechenden Anzeige Gefahr, sich gegenüber abgelehnten<br />
Bewerbern bzw. Bewerberinnen schadenersatzpflichtig<br />
zu machen. Und auch wenn dies im ersten<br />
Moment verrückt klingt, es gibt Bewerber, die sich darauf<br />
„spezialisiert“ haben, ihr „Einkommen“ mit Schadenersatz<br />
aufzubessern, selbst wenn sie an der Stelle gar kein<br />
Interesse gehabt hätten. Dies lohnt sich, denn allein der<br />
Ersatz für den immateriellen Schaden einer benachteiligten<br />
Person beläuft sich in der Regel auf drei Bruttomonatsgehälter,<br />
wenn eine Einstellung auch bei benachteiligungsfreier<br />
Auswahl nicht erfolgt wäre. Andernfalls kann der<br />
Schaden sogar noch höher ausfallen. Auch darf man<br />
nicht vergessen, dass dieser Schadenersatz nicht nur von<br />
einer benachteiligten Person, sondern auch von mehreren<br />
geltend gemacht werden kann. Eine fehlerhafte Stellenbeschreibung<br />
reicht bereits als Indiz, dass eine Benachteiligung<br />
möglich erscheint. Im Streitfall ist der potentielle<br />
Arbeitgeber verpflichtet nachzuweisen, dass keine Diskriminierung<br />
erfolgte.<br />
Wichtig ist daher, die Schwerpunkte der ausgeschriebenen<br />
Stelle auf Eignung, Leistung und Befähigung zu legen.<br />
Sie müssen sich fragen, wer unabhängig von den oben<br />
genannten diskriminierenden Kriterien allein aufgrund<br />
von Vorbildung, bisherigem beruflichem Werdegang und<br />
persönlichem Eindruck am besten für die von Ihnen zu<br />
besetzende Stelle geeignet ist.<br />
Egal ob für Printmedien oder Internet – ein bildhaftes<br />
Stellenangebot fällt immer auf. Fügen Sie mindestens ein<br />
Bild aus der Praxis, wenigstens aber das Logo hinzu, und<br />
vergessen Sie in der Praxisanschrift die Adresse der Homepage<br />
nicht. Darüber kann sich der Interessent/die Interessentin<br />
schon vorab ein gutes „Bild“ über die Praxis machen.<br />
Auf jeden Fall sollte die Stellenanzeige beinhalten, was Sie<br />
suchen, also ZMF, ZMV, ZMP… Damit geben Sie schon<br />
einmal die grundsätzliche Qualifikation vor. Wie von Frau<br />
Neumann schon erklärt, auf jeden Fall eine geschlechtsneutrale<br />
Ansprache nutzen. Eintrittsdatum und die zu<br />
leistende Stundenanzahl sind ebenso wichtig, um schon<br />
einmal im Vorfeld eine grobe Selektion der Bewerbungen<br />
gewähren zu können. Weisen Sie auf jeden Fall auf<br />
Besonderheiten hin, sei es eine Befristung oder eine übertarifliche<br />
Bezahlung. Der schwierigste Teil ist immer die<br />
Stellenbeschreibung an sich. Mit ihr möchte die Praxis im<br />
Grunde ja schon die Parameter setzen für die Bewerber.<br />
Vom Format her können Sie sich für eine Aufzählung<br />
oder einen Fließtext entscheiden. Der Fließtext eignet<br />
sich – gerade in Form von geschickt formulierten Fragen –<br />
jedoch besser, um die Vorgaben der Parameter auch juristisch<br />
korrekt zu umschreiben.<br />
Eine Zeitungsannonce in regionalen Blättern ist oft die erste<br />
Wahl vieler Praxen. Verkennen Sie aber nicht die Reichweite<br />
von Social Media. Es gibt viele spezielle Gruppen von<br />
(zahn)medizinischem Personal. Stellen Sie also die Anzeige<br />
auch dort ein. Das hat eine größere Reichweite und ist sogar<br />
kostenfrei. Und wenn Sie selbst hierzu keinen Zugang<br />
haben, dann bitten Sie doch ein Teammitglied oder sonstige<br />
Personen mit social media Aktivitäten darum. Wenn Sie auf<br />
Personalvermittlungsagenturen zurückgreifen, vergewissern<br />
Sie sich, dass deren für Ihre Praxis erstellte Stellenanzeige<br />
den juristischen Vorgaben entspricht.<br />
An dieser Stelle gebe ich ab an Frau Neumann, die Ihnen<br />
noch weitere Tipps aus der juristischen Ecke geben wird.<br />
Juristisch ohne Stolperfallen<br />
Häufig verwendete, aber typische Formulierungen, die als<br />
diskriminierend gewertet werden, sollten überhaupt nicht<br />
verwendet werden (so z.B. auch „Sie verfügen über ein<br />
gepflegtes Äußeres“ dies könnte als Benachteiligung<br />
von Bewerbern/Bewerberinnen mit Behinderung gewertet<br />
werden).<br />
Statt „Bewerbungsunterlagen mit Foto“ fordern Sie besser<br />
„aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“ an.<br />
30 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
eichte ein Verstoß hiergegen für die Vermutung einer<br />
Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Setzen<br />
Sie sich daher unbedingt frühzeitig mit der Agentur für<br />
Arbeit in Verbindung!<br />
Der Anfang ist gemacht<br />
RA Melanie Neumann.<br />
Jetzt wird es spannend. Mit etwas Glück werden Sie in der<br />
nächsten Zeit einen kleinen Stapel an Bewerbungen erhalten.<br />
Wie sollte Praxis mit den schriftlichen Unterlagen umgehen,<br />
wie selektieren, wie absagen, und vor allem auch hier<br />
wieder, welche juristischen Stolperfallen gilt es zu meiden<br />
– diese Punkte behandeln wir in der nächsten Ausgabe.<br />
Behalten Sie den Durchblick im Bewerbungsdschungel –<br />
wir unterstützen Sie. <br />
Auch Deutsch als Muttersprache darf nicht verlangt werden,<br />
für die Ausübung des Berufs erforderliche Deutschkenntnisse<br />
jedoch schon (diese sind gerade im medizinischen<br />
Bereich sehr wichtig, können im Einzelfall jedoch bei<br />
Ausländern durchaus vorliegen, bei Muttersprachlern<br />
möglicherweise auch nicht).<br />
Eine Diskriminierung wegen des Lebensalters (z.B. Suche<br />
nach „Berufseinsteigern“ oder „Young Professionals“)<br />
bezieht sich übrigens nicht nur auf ältere Menschen,<br />
sondern kann in jedem Alter vorliegen, so dass letztlich<br />
auch schon junge Menschen diesbezüglich diskrimiert<br />
werden können (z.B. auch durch die Formulierung, dass<br />
jemand mit „Berufs- und Lebenserfahrung“ gesucht wird).<br />
Gerade für Zahnarztpraxen nicht uninteressant: eine<br />
Bevorzugung von Nichtrauchern verstößt nicht gegen das<br />
AGG.<br />
Was viele Arbeitgeber/innen ebenfalls nicht wissen: Sie<br />
sind gem. § 81 Abs. 1 SGB IX verpflichtet zu überprüfen,<br />
ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen,<br />
insbesondere solchen, die bereits bei der Agentur für<br />
Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind,<br />
besetzt werden können. Dem Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />
—<br />
Diana Bernardi, medConsiliarius, München<br />
RA Melanie Neumann, MedJus, Regensburg<br />
www.medconsiliarius.de<br />
www.medjus.de<br />
Exkurs: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
Das AGG gilt nicht nur für Stellenanzeigen, sondern<br />
für sämtliche arbeitsrechtlichen Vorgänge. Als<br />
Praxisinhaber/in haben Sie dafür Sorge zu tragen,<br />
dass sämtliche praxisbezogenen Abläufe und<br />
Rahmenbedingungen und getroffenen personalrechtlichen<br />
Maßnahmen mit dem Inhalt des AGG<br />
zu vereinbaren sind. Weiterhin müssen Sie den Text<br />
des AGG im Betrieb bekannt machen. Übrigens<br />
können auch Mitarbeiter/innen, nicht nur Arbeitgeber/<br />
innen, gegen das AGG verstoßen, was zu arbeitsrechtlichen<br />
Konsequenzen führen kann. Auch aus<br />
diesem Grund ist es wichtig, die Mitarbeiter/innen<br />
über das AGG zu informieren und sich die Kenntnisnahme<br />
am besten schriftlich bestätigen zu lassen.<br />
F A C H L I C H E S<br />
– Anzeige –<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
31
Fortbildung gut ausgebucht<br />
12. PAPENBURGER SYMPOSIUM MIT ÜBER 150 TEILNEHMERN/<br />
PRAKTISCHER NAHTKURS BESONDERS BELIEBT<br />
Es war ein organisatorisches Risiko, das<br />
Dr. Dr. Thomas Mrosk und sein Team mit<br />
dem „12. Papenburger Symposium“ eingegangen waren:<br />
Erstmals fand die Fortbildungsveranstaltung für Ärzte,<br />
Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte nicht an<br />
einem Mittwochnachmittag, sondern an einem Samstag<br />
statt und ebenso zum ersten Mal gab es einen praktischen<br />
Teil, bei dem Mediziner unter Anleitung verschiedene<br />
Nahttechniken ausprobieren konnten. Aber „die Neuerungen<br />
haben sich bewährt“, ist Dr. Dr. Mrosk mit dem Verlauf des<br />
Symposiums zufrieden, zu dem sich über 150 Teilnehmer<br />
angemeldet hatten. Auch das „13. Papenburger Symposium“<br />
im November kommenden Jahres soll wieder an einem<br />
Sonnabend stattfinden.<br />
Schon um 8 Uhr am frühen Morgen versammelten sich<br />
interessierte Zahnärzte in einem zum Operationssaal umfunktionierten<br />
Konferenzraum „UPM“ des Forum Alte Werft.<br />
Dr. Maren Kahle, die ebenfalls in der Facharztpraxis für<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie von Dr. Dr. Mrosk am Hauptkanal<br />
in Papenburg tätig ist, zeigte ihren zwölf Kolleginnen<br />
und Kollegen, wie Wunden zum Beispiel nach Zahnextraktionen<br />
schonend und effektiv vernäht werden können. Als<br />
Modelle standen den Medizinern Kiefer von Schweinen<br />
zur Verfügung, die Dr. Dr. Mrosk am Vortag bei einem Fleischer<br />
besorgt hatte. Rund eineinhalb Stunden lang wurde<br />
intensiv gearbeitet, bevor mit dem eigentlichen Seminarprogramm<br />
begonnen wurde.<br />
Fünf hochkarätige Referenten hatte der Veranstalter auch<br />
in diesem Jahr für die anspruchsvolle Fortbildung gewinnen<br />
können. Privatdozent Dr. Jörn-Uwe Piesold (Helios Klinikum<br />
Erfurt) referierte als Einstieg über „Odontogene pyogene<br />
Infektionen der Weichteile und des Knochens“ und<br />
anschließend Privatdozent Prof. Dr. Christoph Schindler<br />
(Medizinische Hochschule Hannover) über „Orale Chirurgie<br />
und Pharmakologie“, wobei neue Antikoagulantien und<br />
der Einsatz von Antibiotika im Mittelpunkt des Vortrages<br />
Schaute den Teilnehmern des Nahtseminars über die Schulter<br />
und gab Tipps: Dr. Maren Kahle (stehend).<br />
standen. Als letzter Referent vor der Mittagspause demonstrierte<br />
Prof. Dr. Uwe-J. Rother, Facharzt für Radiologie in<br />
Hamburg, die Einsatzmöglichkeiten der Digitalen Volumentomografie<br />
(DVT) an konkreten Fällen. Dabei handelt es sich<br />
um ein dreidimensionales, bildgebendes Tomographie-Verfahren<br />
unter Nutzung von Röntgenstrahlen, das vor allem in<br />
der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und in der Zahnmedizin<br />
zum Einsatz kommt.<br />
Fotos: © A. Siemer/H.-G. Rieke<br />
32 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Sehr konzentriert waren auch diese beiden Zahnärzte bei der<br />
Nahtübung dabei.<br />
Um Fragen der Implantologie ging es im zweiten Teil der<br />
Vortragsreihe. Prof. Dr. Heiner Weber (Universität Tübingen)<br />
beleuchtete die Anfänge der Implantatentwicklung und die<br />
klinischen Konsequenzen aus den gewonnenen Erfahrungen,<br />
bevor Prof. Dr. Dr. Elmar Esser (Implatat-Zentrum Osnabrück,<br />
ICOS) über Einsatzmöglichkeiten von allogenen Transplantaten<br />
berichtete.<br />
Zeitgleich informierte Birgit Sayn von der Firma ‚Rechenart‘<br />
aus Leverkusen Zahnmedizinische und Medizinische<br />
Fachangestellte über aktuelle Fragen der Abrechnung. „Hier<br />
ändert sich ständig etwas, so dass dieser Programmpunkt<br />
stets auf der Tagesordnung unserer Symposien steht“, so<br />
Dr. Dr. Mrosk. Ein weiteres Thema war das Patientenrechtsgesetz<br />
mit seinen Auswirkungen für Ärzte und Zahnärzte.<br />
Auch in diesem Jahr konnten die Tagungsteilnehmer<br />
wieder ihre Kinder mit nach Papenburg bringen. In der<br />
Kunstschule Zinnober direkt beim Seminarhotel konnten<br />
Hochkarätig besetzt war die Referentenriege beim „12. Papenburger<br />
Symposium“ im Forum Alte Werft. Das Foto zeigt von links<br />
Prof. Dr. Dr. Elmar Esser, Prof. Dr. Heiner Weber, Gastgeber Dr. Dr.<br />
Thomas Mrosk, Prof. Dr. Uwe-J. Rother, Privatdozent Dr. Jörn-Uwe<br />
Piesold und Privatdozent Prof. Dr. Christoph Schindler. Es fehlt<br />
Birgit Sayn, die Zahnmedizinische und Medizinische Fachangestellte<br />
über aktuelle Fragen der Abrechnung sowie über die<br />
Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes informierte.<br />
die Kinder ab einem Alter von vier Jahren malen und basteln.<br />
Für alle wurde am Nachmittag eine Besichtigung der<br />
Meyer Werft angeboten. „Auch das machen wir bei jedem<br />
Symposium und fast jedes Mal ist der Bus ausgebucht“,<br />
ist Dr. Dr. Mrosk zufrieden. Gut angenommen wurde auch<br />
die Industrieausstellung, bei der sich über ein Dutzend<br />
medizintechnische Unternehmen und Pharmafirmen<br />
den Teilnehmern präsentierten und ihre Angebotspalette<br />
vorstellten. <br />
—<br />
Alex Siemer<br />
F A C H L I C H E S<br />
In den Pausen nutzten viele Besucher die Möglichkeit, sich im<br />
Rahmen der Industrieausstellung über aktuelle Entwicklungen<br />
im technischen und pharmakologischen Bereich zu informieren.<br />
In der Kunstschule Zinnober konnten sich die Kinder der<br />
Symposium-Teilnehmer mit Malen und Basteln beschäftigen,<br />
während ihre Eltern sich fortbildeten.<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
33
Fotos: ©ldt<br />
Die Teilnehmerinnen des ladiesdentaltalk in Oldenburg.<br />
Ladiesdentaltalk in Oldenburg –<br />
die Zweite<br />
Am Freitag, den 1. November 2013<br />
fand in Oldenburg zum zweiten Mal<br />
eine Veranstaltung vom „ladiesdentaltalk“ statt.<br />
Dr. Karin Uphoff, EU-Unternehmensbotschafterin und Gründerin<br />
des ladiesdentaltalks, hatte nach einem ersten<br />
erfreulichen Feedback Ende Juni zu einem erneuten Treffen<br />
in Oldenburg eingeladen und die Zahl der Teilnehmerinnen<br />
war doppelt so hoch wie bei der Erstveranstaltung!<br />
Der erste „ladiesdentaltalk“ fand 2010 in Hamburg statt,<br />
mittlerweile sind zahlreiche Veranstaltungen in fast allen<br />
Großstädten in Deutschland hinzugekommen. Die Erfolgsquote<br />
des Netzwerkformats zeigt: Zahnärztinnen möchten<br />
sich in einem passenden Rahmen austauschen, Kontakte<br />
knüpfen bzw. pflegen und ihren unternehmerischen Blick<br />
für die Praxis schärfen.<br />
Da zum beruflichen Erfolg mehr gehört als das Ansammeln<br />
von Fachwissen, ist es Frau Dr. Uphoff , die in Düsseldorf<br />
ein eigenes Marketing-Unternehmen leitet, wichtig, Kolleginnen<br />
untereinander ins Gespräch zu bringen und angehende<br />
Zahnärztinnen mit gestandenen Praxisinhaberinnen<br />
bekannt zu machen. Gerade für Berufsanfängerinnen sind<br />
Impulse und Erfahrungswerte von erfahrenen Mitstreiterinnen<br />
wichtig, da auch über Misserfolge und Fehlentscheidungen<br />
in einem geschützten Raum gesprochen werden kann.<br />
Viele Entscheidungen in der Anfangsphase betreffen später<br />
jahrelang den gesamten (Berufs-)Alltag. Aber auch „erfahrene<br />
Hasen“ schätzen den Austausch und Synergieeffekte.<br />
Den passenden Rahmen bot dieses Mal das Restaurant<br />
Tafelfreuden in der City von Oldenburg mit seiner gemütlichen<br />
Remise und seiner ausgezeichneten Bioküche.<br />
Nach dem Sektempfang um 17:00 Uhr eröffneten die Initiatorinnen<br />
Dr. Karin Uphoff und ZTM Claudia Wassermann<br />
von Wassermann Zahntechnik Oldenburg den Abend und<br />
begrüßten die anwesenden Zahnärztinnen sowie Sponsoren<br />
und Strategiepartner von der Apotheker- und Ärztebank,<br />
der Firmen Pluradent und Dentsply Implants sowie Dem<br />
Berufsverband „Zahnärzte für Niedersachsen“ (ZfN).<br />
Das Konzept des Abends war im Vergleich zur Premiere im<br />
Juni leicht verändert – aus der allgemeinen, ausführlichen<br />
Vorstellungsrunde wurde ein Frage-Antwort-Bewegungs-<br />
34 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
muster im Raum, eine weitere Aktion forderte von den<br />
Teilnehmerinnen im großen Kreis drei „Schlagworte“, die<br />
sie als Person beschreiben. Eine Umfrage zu den drei<br />
wichtigsten Kernthemen, die den Teilnehmerinnen am<br />
Herzen liegen, ergab unterschiedlichste Stichworte zu den<br />
Bereichen Unabhängigkeit, Selbständigkeit, Verbesserung<br />
der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und dem<br />
Engagement in der Berufspolitik neben der Praxistätigkeit,<br />
Aus- und Weiterbildung der Praxismitarbeiterinnen, zu Praxisaufbau<br />
und -abgabe (natürlich altersbedingt, die Altersangabe<br />
der Teilnehmerinnen lag zwischen Ende zwanzig<br />
und Anfang sechzig). Nicht zu vergessen die Bewältigung<br />
der Aufgabe, Beruf und Familie „unter einen Hut zu bekommen“<br />
und erfolgreich und zufrieden in beiden Bereichen<br />
zu wirken – das betraf fast durchweg alle Kolleginnen.<br />
Sehr interessant waren anschließend auch die Antworten<br />
der Gastreferentin Stefanie Griesse, Ökotrophologin aus<br />
Hannover. Auch hier eine kleine Veränderung: Statt eines<br />
Vortrags berichtete Stefanie Griesse im Interview mit Dr.<br />
Uphoff in lockerer Form von ihrer Gründungsgeschichte.<br />
Frau Dr. Uphoff befragte die Jungunternehmerin und Preisträgerin<br />
des StartUp-Impulses 2011 zu ihrem Projekt<br />
„Quatsch mit Soße“, welches sie in Hannover aufgebaut hat.<br />
Hier führt sie einen kleinen Betrieb, der als Dienstleister<br />
und Caterer Kindergärten mit frischer, gesunder Küche<br />
(Mittagessen – eben nicht nur die beliebten Spaghetti)<br />
versorgt. Schwierigkeiten bei der Suche und Finanzierung<br />
geeigneter Räumlichkeiten sowie beim Aufbau eines kleinen<br />
Mitarbeiterteams erinnerten doch sehr an Probleme,<br />
die auch wir als Berufsanfängerinnen in unserem Bereich<br />
zu lösen haben.<br />
Die Initiatorin Dr. Uphoff (Bildmitte) mit den Teilnehmerinnen<br />
drs. A. Kant (rechts) und S. Lange (beide ZfN).<br />
Das gemeinsame Essen – ein köstliches 3-Gang-Menü mit<br />
begleitenden Weinen, ebenfalls aus biologischem Anbau –<br />
anregende Gespräche in entspannter Atmosphäre sowie<br />
die Vorfreude bei den begeisterten Teilnehmerinnen auf<br />
das nächste ladiesdentaltalk-Treffen am 25. April 2014 in<br />
Oldenburg (Location noch nicht benannt, Anmeldungen<br />
online aber derzeit schon möglich) beendeten den Abend<br />
gegen 22:00 Uhr und machten den Veranstaltern Mut,<br />
auch ein drittes Mal nach Oldenburg zu kommen. <br />
F A C H L I C H E S<br />
— Silke Lange, Oldenburg – Anzeige –<br />
SAVE THE DATE:<br />
1. ladiesdentaltalk in Stade: http://www.zfn-online.de/index.php/termindetail/events/ldt-20140305.html<br />
2. ladiesdentaltalk in Odenburg: http://www.zfn-online.de/index.php/termindetail/events/ldt-20140425.html<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
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© Coloures-Pic/Fotolia.com<br />
Überlegungen zum<br />
Jahreswechsel<br />
UNTER STEUERLICHEN GESICHTSPUNKTEN<br />
Ausgangslage<br />
Geänderte Gesetze und zahlreiche Grundsatzurteile sind<br />
insbesondere zum Jahresende Anlass zur Überprüfung<br />
des individuellen Beratungs- und Handlungsbedarfs.<br />
Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen einige Hinweise,<br />
wie durch Ihr Handeln das Geschehen zum Jahreswechsel<br />
beeinflusst werden kann.<br />
Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben<br />
Die Mehrheit der Zahnärzte ermittelt den Gewinn durch<br />
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich ist bei<br />
dieser Gewinnermittlungsart der Zahlungsfluss und nicht<br />
die wirtschaftliche Zugehörigkeit maßgebend (Vereinnahmung<br />
und Verausgabung).<br />
Es besteht die Möglichkeit, durch gezielte Verlagerung von<br />
Einnahmen und Ausgaben steuerliches Einkommen und<br />
somit die Steuerlast zu verschieben. Die Verschiebung bringt<br />
einen Zinsvorteil, der beim aktuell niedrigen Zinsniveau aber<br />
eher gering ausfällt.<br />
Eine echte Steuerentlastung stellt sich dann ein, wenn der<br />
persönliche Steuersatz im Folgejahr niedriger als im Jahr<br />
2013 ist.<br />
Jede der folgenden Maßnahmen sollte auch aus<br />
dem Blickwinkel der Liquidität auf die Sinnhaftigkeit und<br />
Notwendigkeit überprüft werden.<br />
Hinausschieben von Honorarforderungen in das<br />
kommende Jahr durch spätere Rechnungserstellung<br />
bzw. verzögerten Einzug<br />
Vorziehen von sofort abzugsfähigen Aufwendungen<br />
(z.B. Reparaturen, Anschaffung von Verbrauchsmaterial)<br />
Vorziehen der Anschaffung von geringwertigen<br />
Wirtschaftsgütern bis zu 410 EUR netto<br />
Vorauszahlungen für maximal fünf Jahre auf<br />
Dauerschuldverhältnisse (z.B. Praxismiete, Leasing)<br />
Regelmäßig wiederkehrende<br />
Einnahmen und Ausgaben<br />
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben<br />
(z.B. Praxismiete und Versicherungen) werden immer in<br />
das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit verlagert, wenn<br />
sowohl die Fälligkeit als auch der Zu- bzw. Abfluss zehn<br />
Tage vor oder nach dem 31.12. liegen.<br />
Beispiel:<br />
Gemäß Mietvertrag ist die Praxismiete bis zum 3. eines<br />
jeden Monats fällig. Der Zahnarzt zahlt die Miete für den<br />
Monat Januar 2014 bereits am 27.12.2013.<br />
Bei der Praxismiete handelt es sich um eine regelmäßig<br />
wiederkehrende Zahlung. Die Fälligkeit der Praxismiete liegt<br />
mit dem 3. des Monats innerhalb von zehn Tagen nach<br />
dem 31.12.2013. Da auch die Zahlung in dem 10-Tages-<br />
Zeitraum liegt, ist nicht der Geldabfluss, sondern die<br />
wirtschaftliche Zugehörigkeit – nämlich das Jahr 2014 –<br />
maßgebend.<br />
36 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Der Versuch, die Steuerlast durch das Vorziehen von<br />
Betriebsausgaben zu mindern, wäre in diesem Beispiel<br />
misslungen. Der Abfluss der Zahlung hätte dafür spätestens<br />
am 20.12.2013 erfolgen müssen.<br />
Die Anschaffung von z.B. Verbrauchsmaterial hingegen ist<br />
nicht regelmäßig wiederkehrend. Hier kann die Zahlung<br />
auch noch am 31.12. erfolgen, um die Ausgaben erfolgreich<br />
in dem Jahr 2013 zu berücksichtigen.<br />
Anlagevermögen<br />
Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen<br />
150 EUR und 410 EUR, die selbständig nutzbar sind,<br />
können sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.<br />
Wahlweise können auch alle selbständig nutzbaren<br />
Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen<br />
150 EUR und 1.000 EUR in einen sog. Sammelposten<br />
eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben<br />
werden.<br />
Aufwendungen für Anlagevermögen mit Anschaffungskosten<br />
darüber wirken sich im Jahr der Anschaffung nicht in<br />
voller Höhe als Betriebsausgaben aus. Diese Gegenstände<br />
sind über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />
Zu beachten ist, dass die Abschreibungen nur zeitanteilig<br />
in Anspruch genommen werden können. Bei einer<br />
Anschaffung im Dezember kann demnach nur ein Zwölftel<br />
der Jahres-Abschreibung steuermindernd berücksichtigt<br />
werden. Maßgeblich für die Abzugsfähigkeit ist das Lieferdatum.<br />
Vorauszahlungen<br />
Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr<br />
als fünf Jahren sind gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen,<br />
für den sie geleistet werden. Eine Ausnahme besteht<br />
für ein Damnum oder Disagio, soweit es marktüblich ist.<br />
Bilanzierung<br />
Bilanzierende Zahnärzte verfolgen zur Beeinflussung des<br />
Ergebnisses eine andere Taktik, da es in diesen Fällen<br />
eben nicht auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung oder<br />
Verausgabung ankommt. Entscheidend sind bei dieser Art<br />
der Gewinnermittlung der Zeitpunkt der Lieferung oder der<br />
Leistungserbringung und die wirtschaftliche Zugehörigkeit.<br />
Schuldzinsen ungekürzt absetzen<br />
Tätigen Zahnärzte sogenannte Überentnahmen in ihrer<br />
Praxis können sie die Finanzierungskosten unter Umständen<br />
nur in begrenztem Umfang vom Gewinn abziehen.<br />
Überentnahmen liegen vor, wenn die Privatentnahmen<br />
den Gewinn zuzüglich der Privateinlagen übersteigen.<br />
Hierbei werden die kumulierten Werte ab 1999 betrachtet.<br />
Von der Abzugsbeschränkung ausgenommen sind Schuldzinsen<br />
zur Finanzierung von Anlagevermögen. Betragen die<br />
„schädlichen“ Schuldzinsen nicht mehr als 2.050 EUR im<br />
betreffenden Jahr, besteht jedoch kein Grund zu handeln,<br />
denn dieser Sockelbetrag ist stets abziehbar.<br />
Droht eine Einschränkung beim Schuldzinsenabzug, sind<br />
folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Überentnahmen<br />
in Erwägung zu ziehen:<br />
Noch geplante Entnahmen werden auf Januar 2014<br />
verschoben.<br />
Bis zum 31.12.2013 werden noch Einlagen getätigt.<br />
Der Betrag kann nach dem Jahreswechsel wieder<br />
entnommen werden; zur Vermeidung eines Gestaltungsmissbrauchs<br />
aber erst einige Wochen später.<br />
Vermietungseinkünfte<br />
Vermietet der Zahnarzt eine Wohnung zu einem Mietpreis,<br />
der unter der ortsüblichen Miete liegt, können die damit im<br />
Zusammenhang stehenden Ausgaben unter Umständen<br />
nur anteilig abgezogen werden.<br />
Beträgt das Entgelt weniger als 66% der ortsüblichen Miete,<br />
sind die Werbungskosten auch nur anteilig abziehbar.<br />
Beträgt das Entgelt 66% der ortsüblichen Miete oder mehr,<br />
sind die Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.<br />
Um hier die Weichen für eine optimale Lösung zu stellen,<br />
ist eine Anpassung der Miete zu überdenken.<br />
Umsatzsteuer<br />
Häufig erbringen Zahnärzte der Umsatzsteuer unterliegende<br />
Umsätze (z.B. Eigenlabor, gutachterliche Tätigkeit). Kleinunternehmer<br />
müssen dabei weder Umsatzsteuer an das<br />
Finanzamt abführen, noch können sie Vorsteuern geltend<br />
machen.<br />
Kleinunternehmer dürfen im Jahr 2013 einen Umsatz von<br />
maximal 17.500 EUR aufweisen, um auch im Jahr 2014<br />
als Kleinunternehmer zu gelten. Hinzu kommt in der<br />
vorausschauenden Betrachtung, dass der voraussichtliche<br />
Umsatz des Jahres 2014 den Betrag von 50.000 EUR nicht<br />
überschreiten wird.<br />
Um die Obergrenze im laufenden Jahr einzuhalten, sollten<br />
gegebenenfalls steuerpflichtige Leistungen in das Jahr 2014<br />
verschoben werden.<br />
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen<br />
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Fensterputzer, Gartenpflege,<br />
Haushaltshilfe) und Handwerkerleistungen sind neben<br />
dem inländischen Privathaushalt auch für Ferien- und<br />
Zweitwohnungen in der EU mit gewissen Höchstbeträgen<br />
absetzbar. Da es für die Berücksichtigung auch hier auf<br />
den Zahlungsfluss ankommt, kann eine Ratenzahlung über<br />
den Jahreswechsel hinaus sinnvoll sein, wenn die Höchstbeträge<br />
im Jahr 2013 bereits ausgeschöpft sind. Dabei sind<br />
Besonderheiten bei der Zahlungsweise zu beachten. <br />
F A C H L I C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
37
Foto: NZB-Archiv<br />
Tino Koch, Steuerberater.<br />
Außergewöhnliche Belastungen<br />
Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)<br />
wirken sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />
steuermindernd aus, soweit sie nicht von der Krankenversicherung<br />
erstattet werden und die zumutbare Eigenbelastung<br />
übersteigen. Die Höhe der Eigenbelastung richtet sich<br />
nach dem Gesamtbetrag aller Einkünfte, dem Familienstand<br />
und der Anzahl der Kinder. Bei einem verheirateten<br />
Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamtbetrag der<br />
Einkünfte von 120.000 EUR beträgt die zumutbare Belastung<br />
beispielsweise 4.800 EUR.<br />
Ist absehbar, dass die Summe der außergewöhnlichen<br />
Belastungen die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt,<br />
könnte die Bezahlung der offenen Rechnungen in<br />
Absprache mit dem Empfänger in das kommende Jahr<br />
verlagert werden, um gegebenenfalls in diesem Jahr einen<br />
Abzug zu ermöglichen. Genauso ist auch der umgekehrte<br />
Fall denkbar (z.B. Anzahlung).<br />
Rürup und Riester<br />
Oftmals sind die Höchstbeträge trotz weiterer Aufwendungen<br />
zum Aufbau einer sogenannten Basisversorgung (z.B.<br />
Altersversorgungswerk, gesetzliche Rentenversicherung)<br />
bei weitem nicht ausgeschöpft. Aus diesem Grund kann<br />
es überlegenswert sein, einen entsprechenden Vertrag<br />
noch im Jahr 2013 abzuschließen bzw. bei einem bestehenden<br />
Vertrag eine größere Einmalzahlung zu leisten.<br />
Bei Verträgen mit staatlicher Zulagenförderung (Riester)<br />
wird zwischen Personen mit einem unmittelbaren und einem<br />
mittelbaren Zulagenanspruch unterschieden. Seit dem Jahr<br />
2012 ist für mittelbar Zulagenberechtigte für den vollen<br />
Zulagenanspruch verpflichtend, dass mindestens ein<br />
Eigenbetrag von 60 EUR p.a. entrichtet wird.<br />
Weitere Sonderausgaben<br />
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind<br />
selbst dann uneingeschränkt abziehbar, wenn sie die<br />
steuerlichen Höchstbeträge für Sonderausgaben übersteigen.<br />
Dies gilt jedoch nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen,<br />
wie zum Beispiel für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfallund<br />
bestimmte Lebensversicherungen sowie für Beitragsanteile<br />
zur Krankenversicherung, die einen Anspruch auf<br />
Krankengeld oder Komfortleistungen begründen.<br />
Das hat zur Folge, dass die Zahlungen zu den sonstigen<br />
Vorsorgeaufwendungen steuerlich ins Leere laufen, wenn<br />
die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über<br />
den Höchstbeträgen liegen. Um zumindest in späteren<br />
Jahren die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich<br />
nutzen zu können, besteht bei den meisten privaten<br />
Krankenversicherern die Möglichkeit, die Beiträge zur Krankenund<br />
Pflegeversicherung für mehrere Jahre im Voraus zu<br />
bezahlen. Leider hat der Gesetzgeber die Vorauszahlungsmöglichkeit<br />
auf zweieinhalb Jahre beschränkt. Da die Höhe<br />
des Sonderausgabenabzugs von zahlreichen Komponenten<br />
abhängt, sollten entsprechende Vorauszahlungen erst nach<br />
vorheriger Beratung getätigt werden.<br />
Verlustbescheinigung für Kapitalvermögen<br />
Werden Verluste aus Aktiengeschäften im Jahr 2013 realisiert,<br />
kann dieser Verlust nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />
verrechnet werden, wenn die Bank eine Verlustbescheinigung<br />
ausstellt.<br />
Der Antrag auf Verlustfeststellung muss bis spätestens<br />
15.12.2013 bei der Bank gestellt werden. Der Antrag ist<br />
unwiderruflich. Er bewirkt, dass der Verlusttopf der bescheinigenden<br />
Bank auf Null gesetzt wird und diese Verluste<br />
für zukünftige (sofortige) Verrechnungen mit Gewinnen<br />
dieser Bank ausscheidet.<br />
Der Antrag auf Verlustfeststellung hat grundsätzlich dann<br />
Sinn, wenn bei einer Bank ein Gewinn aus Aktienverkäufen<br />
und bei einer anderen Bank ein Verlust aus Aktienverkäufen<br />
erzielt wurde.<br />
Verluste aus Aktienspekulationen, die in der Regel bis zum<br />
01.01.2009 realisiert wurden (Altverluste) können nur bis<br />
zum 31.12.2013 mit bestimmten Gewinnen verrechnet<br />
werden.<br />
Verlagerung von Einkunftsquellen<br />
Steuerersparnisse können auch durch die Verlagerung von<br />
Einkunftsquellen auf nahe Angehörige erreicht werden, zum<br />
Beispiel durch Schenkungen, durch die Bestellung eines<br />
Nießbrauchs an entschuldeten Immobilien oder durch die<br />
Anstellung von nahen Angehörigen. <br />
—<br />
Tino Koch, Steuerberater<br />
Geschäftsführer der Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH,<br />
Hannover<br />
38 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Rechtstipp<br />
Weihnachtsgeld als<br />
freiwillige Leistung<br />
Weihnachten ist immer eine<br />
teure Angelegenheit, egal ob<br />
für den Arbeitgeber oder den Haushaltsvorstand.<br />
Noch schlimmer ist es, wenn aus der freiwilligen<br />
Zahlung Verpflichtungen für die Zukunft erwachsen.<br />
Ob dies beim Weihnachtsgeld oder dem 13. Gehalt<br />
der Fall ist, beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte.<br />
So auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) am<br />
17.04.2013, AZ: 10 ASZ 281/12. Das BAG hatte zu<br />
entscheiden, ob die Vereinbarung im Arbeitsvertrag:<br />
„Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige<br />
Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und<br />
Weihnachtsgeld gewährt werden kann“ einen Anspruch<br />
auch auf zukünftige Zahlungen begründet.<br />
Hierzu hat das Gericht ausgeführt, dass die<br />
Bezeichnung der Zahlung eines 13. Gehalts als<br />
„freiwillige Leistung“ unerheblich ist, denn es bringe<br />
nur zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht durch<br />
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz zu<br />
dieser Leistung verpflichtet ist. Im Weiteren setzt<br />
sich das BAG mit dem möglichen Verständnis dieser<br />
Klausel auseinander und kommt abschließend zu<br />
dem Ergebnis, dass die Freiwilligkeit der Leistung<br />
nach diesem Vertragswortlaut zweifelhaft ist.<br />
Derartige Zweifel sind zu Lasten des Verwenders<br />
der Formulierung, d.h. des Arbeitgebers, auszulegen,<br />
so dass nach dem Urteil die Arbeitnehmerin einen<br />
Anspruch auf ein 13. Gehalt hat.<br />
Grundsätzlich ist es auch weiterhin möglich, Sonderleistungen,<br />
wie z.B. Weihnachtsgeld, arbeitsvertraglich<br />
unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit zu<br />
vereinbaren und es auch unter dem Vorbehalt der<br />
Freiwilligkeit der Leistung zu zahlen. Die hierfür vom<br />
Bundesarbeitsgericht aufgestellten Hürden sind<br />
aber so hoch, dass es für einen Laien praktisch<br />
ohne unter zur Hilfenahme von juristischem Sachverstand<br />
kaum noch möglich ist, einen solchen<br />
Freiwilligenvorbehalt im Arbeitsvertrag zu formulieren.<br />
Es ist daher zur Vorsicht zu raten, Sonderleistungen<br />
im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, will man sich<br />
tatsächlich nicht dauerhaft zu diesen Leistungen<br />
verpflichten.<br />
Rechtssicherer ausschließen kann der Arbeitgeber<br />
die Verpflichtung zur Leistung der freiwilligen<br />
Sonderleistungen, wenn er zwar arbeitsvertraglich<br />
keine Vereinbarung über die Zahlung von Sonderleistungen<br />
vereinbart, im konkreten Fall der Leistungserbringung<br />
auf die Freiwilligkeit der Leistung den<br />
Arbeitnehmer hierauf ausdrücklich (schriftlich)<br />
hinweist. Leistungserwartungen, wie sie durch<br />
arbeitsvertragliche Vereinbarungen geweckt werden,<br />
können so ausgeschlossen werden. Doch auch<br />
hier gilt, dass für den Arbeitnehmer unmissverständlich<br />
deutlich sein muss, dass die Leistung nur<br />
freiwillig gezahlt wird und der Arbeitnehmer nicht<br />
erwarten kann, dass er zukünftig Sonderleistungen,<br />
wie Weihnachtsgeld, erhalten wird, denn das Urteil<br />
des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2013, AZ: 10<br />
AZR 281/12, hat gezeigt, dass eine „freiwillige<br />
Leistung“ unfreiwillig zu einer Leistungsverpflichtung<br />
werden kann. <br />
Wencke Boldt,<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Hildesheimer Straße 33, 30169 Hannover<br />
Tel.: 0511 8074-995, Fax: 0511 8074-997<br />
— Quelle: www.zfn-online.de © Matthias Eckert/Fotolia.com<br />
F A C H L I C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
39
Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
Aktuelle Urteile…<br />
© Sandor Jackal/Fotolia.com<br />
…AUS DEM SOZIALRECHT<br />
…AUS DEM STEUERRECHT<br />
Elterngeld: Die Zahlstelle darf Verluste aus<br />
„Photovoltaik” nicht berücksichtigen<br />
Für die Berechnung des Elterngeldes einer Mutter ist<br />
ausschließlich auf deren Nettoeinkommen aus den<br />
letzten zwölf Monaten vor der Entbindung abzustellen.<br />
Nicht berücksichtigt werden dürfen Verluste, die zum<br />
Beispiel aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf<br />
dem eigenen Haus entstanden sind (wodurch sich das<br />
steuerpflichtige Einkommen und damit auch das Nettoeinkommen<br />
– hier in der Anlaufphase – reduziert hatte).<br />
Das Bundessozialgericht verhalf damit einer Frau und<br />
Mutter zu einem höheren als dem bewilligten Elterngeld,<br />
zumal die von der Zahlstelle unterstellte Rechtslage in<br />
solchen Fällen dazu führen würde, dass ein rechtzeitiger<br />
Stellenklassenwechsel zwischen Mann und Frau eine<br />
geringere Wirkung als gewünscht hat.<br />
(BSG, B 10 EG 2/12 R)<br />
Pflegeversicherung: Der Gang zum Geldautomaten<br />
gehört zur Betreuung<br />
Eine Frau erledigte für ihre pflegebedürftige Schwiegermutter<br />
die Einkäufe und musste zu diesem Zweck regelmäßig<br />
Geld von einem Geldautomaten abheben. Als<br />
sie auf dem Weg dorthin stürzte und sich dabei schwer<br />
verletzte, wollte sie die gesetzliche Unfallversicherung<br />
in Anspruch nehmen. Doch diese weigerte sich, da der<br />
Gang zum Geldautomaten zu den nicht versicherten<br />
Vorbereitungshandlungen einer Pflege gehöre. Das<br />
Bayerische Landessozialgericht sprach der Frau jedoch<br />
den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu, da das<br />
Abheben des Geldes unmittelbar vor dem geplanten<br />
Einkauf geschehen sollte. Somit sei durch die Geldbeschaffung<br />
eine nur unerhebliche Abweichung vom<br />
ohnehin versicherten Weg zum Einkaufen verbunden<br />
gewesen. (Bayerisches LSG, L 2 U 516/11)<br />
Steuerrecht: Die vier goldenen Regeln für oder gegen<br />
eine „Firmen-Pkw-Privatnutzung”<br />
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur<br />
Frage, ob ein Firmenfahrzeug (von Arbeitnehmern oder<br />
Unternehmern) auch privat genutzt wird, komprimiert:<br />
1. Dienstliche Fahrzeuge, die „zu privaten Zwecken zur<br />
Verfügung stehen“ – wie sich aus dem Beweis des<br />
ersten Anscheins ergibt – werden auch tatsächlich<br />
privat genutzt.<br />
2. Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug<br />
handelt, das typischerweise zum privaten Gebrauch<br />
nicht geeignet ist (etwa ein Lieferwagen).<br />
3. Der Beweis des ersten Anscheins kann durch den so<br />
genannten Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert<br />
werden. Dafür ist kein „Vollbeweis” erforderlich.<br />
Es genügt, wenn der Steuerzahler „einen Sachverhalt<br />
darlegt” (im Zweifelsfall aber auch nachweist), „der<br />
die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der<br />
allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens<br />
gibt”.<br />
4. Allein die Behauptung, für privat veranlasste Fahrten<br />
hätten private Pkws zur Verfügung gestanden, genügt<br />
aber nicht.<br />
In dem entschiedenen Fall kam der BFH – wie die Vorinstanz,<br />
das Finanzgericht München – zu dem Ergebnis,<br />
dass der Arbeitnehmer nicht glaubhaft gemacht habe,<br />
den ihm dienstlich überlassenen Pkw nicht auch<br />
privat genutzt zu haben. Dabei wurden nicht nur „die<br />
Unterschiedlichkeit der beiden genutzten Fahrzeuge”<br />
gewichtet, sondern auch der Umstand, „dass der<br />
rechtskundige Kläger kein Fahrtenbuch geführt hat“.<br />
(BFH, VIII B 66/11)<br />
40 F A C H L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Achimer Zahnarzt bohrt im<br />
Regenwald von Ecuador<br />
DR. SIEGBERT KIESE REPARIERT UNENTGELTLICH ZÄHNE<br />
DER ARMEN BEVÖLKERUNG IN ECUADOR<br />
Den Ärmsten der Armen zu helfen, das hatte<br />
sich der Achimer Zahnarzt Dr. Siegbert<br />
Kiese nach seiner Praxisabgabe schon vor langer Zeit<br />
vorgenommen. Über eine Kollegin hatte er von einem<br />
Hilfsprojekt gehört, das im ecuadorianischen Regenwald<br />
der sehr armen Bevölkerung medizinische Hilfe bringt.<br />
Der Kontakt zu der Organisation FCSM (Förderkreis Clinica<br />
Santa Maria) war schnell hergestellt.<br />
Dieser Förderverein unterstützt u.a. die Clinica Misional in<br />
Guadalupe/Ecuador. Der Ort liegt im südecuadorianischen<br />
tropischen Regenwald, nahe der Grenze zu Peru. Dort<br />
existiert seit vielen Jahren eine katholische Missionsstation,<br />
deren Leiter, ein österreichischer Missionar, vor 11 Jahren<br />
die Idee hatte, der Bevölkerung medizinische und zahnmedizinische<br />
Hilfe zukommen zu lassen, die sie sonst nur<br />
für viel Geld in entfernten Städten bekommen könnte. Dieses<br />
Geld – falls überhaupt etwas vorhanden – sollten die<br />
Menschen lieber in die Ausbildung ihrer Kinder investieren.<br />
Die Familien sind alle sehr kinderreich, 10 – 12 Kinder sind<br />
keine Seltenheit. Die Bevölkerung besteht aus 43 % Indigenas,<br />
47% Mestizen und anderen Bevölkerungsgruppen.<br />
Aus dieser Idee wurde Wirklichkeit. Mit Sponsoren aus der<br />
ganzen Welt wurde 2002 die Clinica Misional de Guadalupe<br />
eröffnet. Seitdem arbeiten dort rund ums Jahr Ärzte, Zahnärzte,<br />
Zahntechniker, Helferinnen und Helfer. Die „Voluntarios“<br />
(Freiwillige) zahlen ihren Flug selbst und arbeiten unentgeltlich.<br />
Unterkunft und Beköstigung werden gestellt.<br />
Dr. Kiese war begeistert von diesem Projekt und realisierte<br />
seinen Plan. Da er noch Angestellter in seiner alten Praxis<br />
war, wurde er für diese Zeit freigestellt.<br />
Bei kühlen 10 Grad landete er am 24. Januar 2013 in Quito,<br />
der modernen Hauptstadt Ecuadors in 2.850 m Höhe. Von<br />
dort ging es am nächsten Tag weiter in den Süden nach<br />
Catamayo, einem kleinen Ort am westlichen Abhang der<br />
Andenkette. Der Flug über die Anden mit seinen vielen<br />
aktiven und erloschenen Vulkanen war atemberaubend, so<br />
z.B. der Cotopaxi, der mit seiner fast 6.000 m hohen Spitze<br />
durch die Wolken ragte. Dr. Kiese erinnert sich: „Die Anden<br />
sind teilweise von intensiv grünen Matten bedeckt. Das<br />
Auge musste sich erst daran gewöhnen.“ <br />
Fotos: © Dr. Kiese<br />
I N T E R E S S A N T E S<br />
Wohnhäuser im Yacuambital.<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | I N T E R E S S A N T E S<br />
41
„DIE UNGLAUBLICHE FREUNDLICHKEIT UND HERZLICHKEIT, DIE BESCHEI-<br />
DENHEIT UND DANKBARKEIT DIESER EINFACHEN UND LIEBENSWÜRDIGEN<br />
MENSCHEN WAREN DER ALLERSCHÖNSTE LOHN FÜR MEINE ARBEIT DORT“,<br />
FASST DR. KIESE SEINE EINDRÜCKE ZUSAMMEN.<br />
alle direkt oder durch Spenden finanziert aus europäischen<br />
und amerikanischen Quellen dorthin gelangt und somit auf<br />
einem guten Niveau.<br />
Auf Grund mangelnder Aufklärung, d.h. schlechter bis gar<br />
keiner Zahnpflege, einem sehr hohen Zuckerkonsum durch<br />
das Kauen von Zuckerrohr, sehr vielen Süßigkeiten aus<br />
Industrieproduktion und dem Genuss von süßen Softdrinks,<br />
leiden die Menschen unter einer sehr schlechten Zahngesundheit.<br />
Daher bestand die Behandlungsaufgabe im<br />
Wesentlichen aus Kariessanierung mit Füllungen aus<br />
Amalgam und Komposit und vielen Extraktionen von nicht<br />
erhaltungswürdigen und zerstörten Zähnen. Da auch ein<br />
kleines zahntechnisches Labor und ein österreichischer<br />
Voluntario-Zahntechniker zur Verfügung standen, war es<br />
möglich, kleine und einfachste Kunstoffprothesen mit<br />
gebogenen Klammern anzufertigen. Wenn es die Zeit erübrigte,<br />
wurden vor allem bei den Kindern und Jugendlichen<br />
Ernährungsberatung und Mundhygieneaufklärung gemacht.<br />
Dr. Kiese mit kleinen, glücklichen Patienten.<br />
Der Kulturschock kam, als das Flugzeug ausrollte und<br />
der erste Blick auf die Ortschaft Catamyo möglich war.<br />
Einfachste Steinhäuser und Bretterhütten säumten die<br />
feldwegartigen Straßen. Ebenso war man erschlagen von<br />
der relativ hohen Temperatur verbunden mit der sehr<br />
hohen Luftfeuchtigkeit. Danach ging es ca.6 Stunden mit<br />
dem Autobus weiter über atemberaubende Andenpässe,<br />
durch tiefgrüne Täler, vorbei an rauschenden Wasserfällen<br />
in Richtung Guadalupe ins Yacuambital.<br />
Bis zum 23. März arbeitete Dr. Kiese als Zahnarzt in der<br />
Clinica Misional de Guadalupe. Die Arbeitsbedingungen<br />
waren gut, nur die Temperatur um 25 Grad verbunden mit<br />
einer Luftfeuchtigkeit von 93 % und mehr (da Regenzeit<br />
war, regnete es jeden Tag mehrmals) machten ihm in der<br />
ersten Woche tüchtig zu schaffen. Danach hatte man sich<br />
daran gewöhnt. Die zahnärztliche Assistenz wurde geleistet<br />
durch Señora Lida, eine angelernte, sehr liebe und engagierte<br />
Einheimische. Die Materialien und Instrumente waren<br />
Und es gibt noch so viel zu tun in Lateinamerika. Der Förderkreis<br />
(FCSM) hat Ende August 2013 in Zusammenarbeit<br />
mit einem schweizerischen Hilfsprojekt ein neues „Centro<br />
de Salud“ in Huancarani/Bolivien eröffnet. Bolivien zählt<br />
zu den ärmsten Ländern in Südamerika.<br />
Um bei diesem Projekt zu helfen, sind die Flüge bereits<br />
gebucht: Vom 6. Januar bis 23. März 2014 geht es für<br />
Dr. Kiese in das Hochland Boliviens nach Huancani. <br />
—<br />
Dr. Siegbert Kiese, Achim<br />
Mit diesem Bericht möchte Dr. Kiese, ehemaliger<br />
Fortbildungsreferent der Zahnärztekammer Niedersachsen,<br />
alle Kolleginnen und Kollegen anregen,<br />
sich evtl. diesem oder anderen Hilfsprojekten anzuschließen,<br />
diese durch eigene aktive Mitarbeit, die<br />
Freistellung von Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />
und/oder Zahntechnikern/Zahntechnikerinnen oder<br />
auch durch die Weitergabe von Patientengoldspenden<br />
zu unterstützen.<br />
Nähere Informationen dazu gibt es unter<br />
www.FCSM.org.<br />
42 I N T E R E S S A N T E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Terminliches<br />
STEUERTERMINE 2014<br />
44. ZAHNÄRZTEBALL<br />
Januar<br />
10.01.<br />
Umsatzsteuer mtl. für Dezember<br />
bzw. November 2013 mit<br />
Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für Dezember<br />
13.01.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />
Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
Februar<br />
10.02.<br />
Umsatzsteuer mtl. für Januar<br />
bzw. Dezember 2013 mit<br />
Dauer-Fristverlängerung<br />
Umsatzsteuer vierteljährlich<br />
für das IV. Quartal 2013 mit<br />
Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für Januar<br />
13.02.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist<br />
für Umsatzsteuer, Lohn- und<br />
Kirchenlohnsteuer<br />
Einkommensteuer sowie<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
März<br />
10.03.<br />
Umsatzsteuer mtl. für Februar bzw.<br />
Januar mit Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für Februar<br />
Einkommen- und Kirchensteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag für<br />
das I. Quartal<br />
13.03.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />
Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
April<br />
10.04.<br />
Umsatzsteuer mtl. für März bzw.<br />
Februar mit Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für März<br />
14.04.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />
Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
Mai<br />
12.05.<br />
Umsatzsteuer mtl. für April bzw.<br />
März mit Dauer-Fristverlängerung<br />
Umsatzsteuer vierteljährlich für das<br />
I. Quartal mit Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für April<br />
15.05.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />
Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
Juni<br />
10.06.<br />
Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April<br />
mit Dauer-Fristverlängerung<br />
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />
ev.- und röm.-kath. Kirchenlohnsteuer<br />
für Mai<br />
Einkommen- und Kirchensteuer<br />
sowie Solidaritätszuschlag für das<br />
II. Quartal<br />
13.06.<br />
Ablauf der Zahlungsschonfrist für<br />
Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer<br />
Einkommensteuer sowie<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Dies gilt jedoch nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck.<br />
11.01.2014<br />
Ort: Ballsaal Waldhaus Ölper,<br />
Braunschweig<br />
Motto: „Tanze mit mir in den Morgen…“<br />
Musik: Tony Pop Band<br />
Informationen:<br />
Dr. Helmut Peters<br />
Wilhelm-Bode-Str. 33,<br />
38106 Braunschweig<br />
Fax: 0531 343913<br />
E-Mail: helmutpeters@arcor.de<br />
Anmeldeschluss ist der 04.01.2012<br />
BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />
12.03.2014<br />
Referent:<br />
Dr. Felix Blankenstein, Charité Berlin<br />
Thema: „Alltägliche Probleme<br />
bei der herausnehmbaren Teilund<br />
Totalprothetik“<br />
Ort: Universität Hildesheim, Hörsaal 2,<br />
Marienburger Platz 22 (Parkplatz Tilsiter<br />
Str. 1)<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Ulrich Niemann,<br />
Almsstraße 1<br />
31134 Hildesheim<br />
Tel.: 05121 37676<br />
BEZIRKSSTELLE HANNOVER<br />
15.01.2014<br />
Referent: PD Dr. Stefan Fickl<br />
Thema: „Behandlung der Extraktionsalveole<br />
– muss man immer auffüllen?“<br />
Ort: Hannover Congress Centrum,<br />
Theodor-Heuss-Platz 1 – 3, 30175<br />
Hannover<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Kai-Petrik Worch, M.S. (USA)<br />
c/o Zahnärztekammer Niedersachsen<br />
Zeißstr. 11b<br />
30519 Hannover<br />
Tel.: 0511 83391-190/191<br />
Fax: 0511 83391-196<br />
E-Mail: bezhannover@zkn.de<br />
Internet: www.zkn.de<br />
T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | T E R M I N L I C H E S<br />
43
Persönliches<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Dr. Henning Otte<br />
wurde 65<br />
Im November wurde Dr. Henning Otte 65 Jahre alt. Normalerweise<br />
ein Alter, bei dem sich Gedanken an Ruhestand<br />
einstellen können. Nicht so bei Henning Otte, der in Göttingen<br />
studierte und dort seine Promotion erhielt. Nachdem<br />
er sich 1982 in Hannover in eigener Praxis niederließ, wurde<br />
er schon früh aktiv bei der Mitgestaltung berufspolitischer<br />
und kollegialer Belange. Nicht zuletzt haben seine jahrelangen<br />
Erfahrungen als Fachlehrer den Grundstein dafür<br />
gelegt, dass Henning Otte heute im Bereich Abrechnung<br />
und GOZ zu den Kennern der schwierigen Materie zählt –<br />
und das weit über Niedersachsen hinaus. So war es kein<br />
Zufall, dass er Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />
wurde und maßgeblich an der Erstellung des GOZ-Handbuches<br />
beteiligt war.<br />
War er zunächst in diversen Prüfungsausschüssen, u. a. als<br />
deren Vorsitzender tätig, so kam seit 1989 die Gutachtertätigkeit<br />
hinzu, die er bis heute mit Akribie leistet. Wer eines<br />
seiner umfangreichen Gerichtsgutachten gelesen hat, weiß,<br />
dass Henning Otte sowohl Oberflächlichkeit, als auch<br />
Parteilichkeit fremd sind und er Sachverhalte stets objektiv<br />
nach allen Seiten hin prüft und dabei die Auswirkung von<br />
Gesetzestexten bis in den letzten Nebensatz hinein deutet.<br />
Henning Otte ist eher ein Freund der leisen Töne, der im<br />
Hintergrund komplizierte Problemfelder erschließt. Das<br />
hindert ihn allerdings nicht daran, seinen Zuhörern während<br />
landes- und bundesweiter Vorträge auch komplizierte<br />
Sachverhalte erfolgreich näherzubringen. Ab 2007 hat<br />
Dr. Otte alleine 9.280 Teilnehmer in seinen Fortbildungskursen<br />
für die KZVN begrüßen können!<br />
Dass seine Gutachten ebenso gerichtsfest wie anerkannt<br />
für die Rechtsfindung sind, mag auch daran liegen, dass er<br />
vor seinem Zahnmedizinstudium sechs Semester Jura studiert<br />
hat. Obwohl Henning Otte prinzipiell vom kollegialen<br />
Gedanken geleitet ist, kennt er keine „falsche Kollegialität“.<br />
Und das ist ein Vorzug, der letztlich dem gesamten Berufsstand<br />
zugutekommt. Dass man im Streben nach Gerechtigkeit<br />
und im Kampf gegen unkollegiales Verhalten nicht<br />
automatisch den Kreis seiner Freunde erweitert, entspricht<br />
der Lebenserfahrung. Wer Henning Ottes Wirken für den<br />
Berufsstand einordnen kann, kommt zu dem Ergebnis, dass<br />
er sich jederzeit dem gesamten Berufsstand verpflichtet<br />
gefühlt hat und dies auch für seinen gegenwärtigen Aufgabenbereich<br />
für die KZVN gilt. Für beratende Gespräche<br />
mit Kolleginnen und Kollegen steht er jederzeit gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Alle berufspolitischen Ämter bei ZKN und KZVN aufzuzählen,<br />
würde diesen Rahmen sprengen. Daher seien nur einige<br />
Ämter erwähnt. Ab 2001 wurde Kollege Otte in die Vertreterversammlung<br />
der KZVN gewählt, der er bis heute angehört.<br />
Er ist zugleich Mitglied der Kammerversammlung der ZKN<br />
und war von 2003 bis 2005 Mitglied des Vorstandes. Er<br />
wirkte u. a. im Vertragsausschuss und im Disziplinarausschuss<br />
der KZVN mit. Gegenwärtig ist er als Referent des<br />
Vorstandes der KZVN für die Bereiche Abrechnung und<br />
Prüfung zuständig. Und seit 2011 ist er stellvertretender<br />
Vorsitzender der Vertreterversammlung.<br />
Bei diesem Einsatz für die Kollegenschaft ist es nicht<br />
verwunderlich, dass ihm bereits im Jahr 1998 für seine<br />
Verdienste die Ehrengabe der ZKN verliehen wurde.<br />
Einen noch höheren Stellenwert als die Berufspolitik besitzt<br />
für Henning Otte die Familie. Ein besonderer Dank muss<br />
daher seiner Frau Margit gelten, die sein Engagement in all<br />
den Jahren mit getragen hat. Wenn er über seine Frau, seine<br />
Töchter oder die Enkelkinder spricht, wird das familiäre Glück<br />
greifbar.<br />
Erholung finden die Ottes beim Rudern, wobei Henning<br />
Otte alleine im Jahr 2013 beim Deutschen Ruder-Club<br />
stolze 526 Kilometer zurückgelegt hat. Er wird damit leben<br />
können, dass ihn seine Frau mit 538 Kilometern hinter<br />
sich gelassen hat.<br />
Wir wünschen unserem Kollegen Henning Otte Gesundheit<br />
und Glück – und der Kollegenschaft seine lang anhaltende<br />
Unterstützung in der berufspolitischen Wildnis. <br />
—<br />
Dr. Michael Loewener<br />
44 P E R S Ö N L I C H E S | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Persönliches<br />
30 Jahre<br />
Praxistreue<br />
Als mit dem letzten Quartal 1983 die<br />
oralchirurgische Fachpraxis Dr. Strukmeier<br />
in Wolfenbüttel eröffnet wurde,<br />
gehörten Frau Andrea Glindemann<br />
und Frau Susanna Giesecke (heute<br />
Nerger) zur Gründungsbelegschaft.<br />
Frau Glindemann als ausgelernte<br />
Zahnarzthelferin, Frau Giesecke als<br />
Auszubildende „mit großem Latinum“.<br />
Unter dem konsequenten Regiment<br />
einer mit angestellten OP Schwester<br />
aus dem kieferchirurgischen Klinikum<br />
Braunschweig wurden beide schnell<br />
in die besonderen Bedingungen einer<br />
chirurgischen Schwerpunktpraxis eingewiesen.<br />
Es sollen Tränen geflossen sein –<br />
Selbstverständlich nicht vor dem Chef,<br />
der sich schon bald über einen zügigen<br />
Arbeitsfluss freute, damals noch<br />
mit wesentlich weniger bürokratischen<br />
Hürden und organisatorischem Aufwand.<br />
© PhotoSG/Fotolia.com<br />
Während Frau Glindemann – bedingt<br />
durch den Dreikampf: Heirat –<br />
Schwangerschaft – Kinderbetreuung –<br />
eine längere Auszeit nahm, vertiefte<br />
Frau Giesecke nach der Ausbildung<br />
ihre Praxiskenntnisse und schloss<br />
dann in einem der ersten in Niedersachsen<br />
eingerichteten Kurse eine<br />
Weiterbildung als ZMF an. Erst dann<br />
folgte Heirat und Babypause.<br />
Seitdem ist sie „Chefin“ unserer kleinen<br />
Prophylaxeabteilung. Sie hat sich über<br />
die Jahre einen treuen und zufriedenen<br />
Patientenstamm aufgebaut. Seit<br />
1999 auch für den in die Praxisgemeinschaft<br />
eingestiegenen Kollegen<br />
Dr. Bode.<br />
Frau Glindemann ist nach stundenweisem<br />
Wiedereinstieg nun bereits<br />
seit Jahren voll in die Praxis eingebunden.<br />
Sie hat sich mit viel Eigeninitiative<br />
zur Fachkraft für Hygiene und<br />
Qualitätsmanagement weitergebildet<br />
und entlastet in diesem Bereich beide<br />
Chefs erheblich.<br />
Dies zeigte sich besonders in den<br />
Vorbereitungen zu der erst kürzlich bei<br />
uns erfolgten Praxisbegehung durch<br />
das Gewerbeaufsichtsamt.<br />
Wir freuen uns über die ungebrochene<br />
Bereitschaft zur Zusammenarbeit und<br />
sind auch ein wenig stolz darauf,<br />
dass unser Betriebsklima solcher<br />
Treue offensichtlich entgegenkommt.<br />
In diesem Sinn freuen wir uns auf<br />
weitere Jahre des gemeinsamen<br />
Schaffens. <br />
—<br />
Dr. Axel Strukmeier<br />
Dr. Burghard Bode, Wolfenbüttel<br />
DIENSTJUBILÄEN IN<br />
DER KZVN<br />
10-jähriges Jubiläum<br />
am 15.10.2013 Richard Pubantz<br />
(Abtl. Datenverarbeitung)<br />
Der Vorstand der KZVN gratuliert<br />
herzlich und dankt – auch im<br />
Namen der Mitglieder – für<br />
die geleistete Mitarbeit in den<br />
zurückliegenden Jahren.<br />
Hilfe zum Helfen<br />
gesucht<br />
HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL<br />
UND SEINE PATIENTEN<br />
BRAUCHEN HILFE<br />
Das zahnmedizinische Team vom<br />
Zahnmobil Hannover<br />
(http://www.zahnmobil-hannover.de)<br />
braucht Verstärkung durch Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische<br />
Fachangestellte.<br />
Die Patienten des Zahnmobils suchen<br />
Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />
von Hannover, die bereit sind, die<br />
Behandlungen wie Totalprothesen,<br />
Kronen und Brückenarbeiten, die nicht<br />
im Zahnmobil erbracht werden können,<br />
zu übernehmen.<br />
Helfen Sie mit helfen!<br />
Kontakt<br />
Mobil: 0170 8145673<br />
Festnetz: 0511 451031<br />
E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />
werner@mannherz.com<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | P E R S Ö N L I C H E S<br />
45
Gesamtvergütung und<br />
Honorarverteilung<br />
DIE ZWEI SEITEN DER MEDAILLE „VERGÜTUNG ZAHNÄRZTLICHER LEISTUNGEN”<br />
Fotos: NZB-Archiv<br />
Unter der Leitung von Ass. jur. Sabine<br />
Eggert und ihrer Stellvertreterin Birgitt<br />
Klünder betreuen 15 Mitarbeiter/-innen die verschiedenen<br />
Bereiche der Abteilung Honorar, die im Zusammenhang<br />
mit der Vergütung zahnärztlicher Leistungen stehen.<br />
Gesamtvergütung<br />
Der Bereich Gesamtvergütung ist unter der Verantwortung<br />
von Gruppenleiterin Rita Padberg-Müller zuständig für die<br />
Berechnung der Gesamtvergütungen (GV) von ca. 130<br />
Krankenkassen. Es geht hierbei um Geld, das die Krankenkassen<br />
an die KZVN zahlen müssen.<br />
Dabei steckt der Teufel – wie so oft – im Detail, denn für<br />
fast jede Kassengruppe gelten individuelle Regelungen zur<br />
Berechnung der Gesamtvergütung (GV). Während einige<br />
Kassen diese auf Basis von Einzelleistungen mit einer<br />
Gesamtvergütungsobergrenze berechnen, arbeiten andere<br />
mit einem Festbetrag. Daneben sind auch Kassenartenbudgets<br />
und Pauschalgesamtvergütungen weitere –<br />
exemplarisch zu nennende – Berechnungsansätze.<br />
Keine leichte Aufgabe also für Rita Padberg-Müller und ihre<br />
Mitarbeiter/-innen, Iven Goldmann und Elena Steinke. Nur<br />
Dank ihrer umfassenden Kenntnisse der einzelnen Verträge<br />
ist gewährleistet, dass die GV-Berechnungen korrekt<br />
durchgeführt werden und somit der KZVN respektive den<br />
Vertragszahnärzten kein Geld verloren geht.<br />
Verträge und Gesetze – nicht immer direkt umsetzbar<br />
Nicht immer sind Gesetze und Verträge so formuliert, dass<br />
diese 1:1 umgesetzt werden können. Konkretisierungen<br />
sind daher vielfach erforderlich. Um diese zu erstellen,<br />
greift der Vorstand gerne auf die Fachkompetenz der Abteilungsleiterin<br />
und ihrer Stellvertreterin zurück. Die Mitarbeiter/<br />
-innen des Bereichs bereiten die jeweils anstehende Fragestellung<br />
fachlich und rechtlich für den Vorstand auf, stellen<br />
Daten und Fakten zusammen, erstellen Hochrechnungen<br />
über mögliche finanzielle Auswirkungen und fertigen<br />
Vereinbarungsentwürfe an.<br />
Gruppe AL/GL: v.l.n.r. Sabine Eggert (Abteilungsleiterin), Dagmar<br />
Wallbrecht (Gruppenleiterin HVM), Birgitt Klünder (stellvertretende<br />
Abteilungsleiterin) und Rita Padberg-Müller (Gruppenleiterin<br />
Gesamtvergütung).<br />
Rechnungslegung<br />
Damit die Zahlung von den Krankenkassen und Kostenträgern<br />
eingefordert werden kann, sorgt das Team für die<br />
Gestaltung und den Aufbau der Rechnungen und passt<br />
diese regelmäßig an.<br />
Um das erforderliche Ergebnis zu Papier zu bringen bzw.<br />
elektronisch (DTA) zu erstellen, müssen die Abrechnungssysteme<br />
zuvor entsprechend angepasst werden. Dies<br />
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen<br />
Abrechnung und Datenverarbeitung. Abschließend ist das<br />
Team verantwortlich, dass die für alle Rechnungslegungen<br />
notwendigen Buchungen erfolgen, damit die Übergabe der<br />
Daten für den Zahlungsverkehr an die Finanzbuchhaltung<br />
reibungslos läuft.<br />
Datenträgeraustausch (DTA)<br />
Mit der Einführung der papierlosen Abrechnung hat sich<br />
auch die Rechnungslegung der KZVN gegenüber den<br />
Krankenkassen gewandelt. Statt Papierunterlagen werden<br />
nunmehr Datenträger ausgetauscht. Dabei gilt es, gesetzliche<br />
Vorgaben, bundesweit gültige Vereinbarungen und<br />
niedersächsische Regelungen einzuhalten und umzusetzen.<br />
Beim „Datenträgeraustausch“ werden die von den Praxen<br />
bei der KZVN eingereichten Daten unter Zuhilfenahme von<br />
Empfangs- und Abrechnungsmodulen geprüft, verarbeitet<br />
46 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
und anschließend mittels eines Kassen-Sendemoduls in<br />
elektronisch lesbarer Form an die Datenannahmestellen<br />
der Krankenkassen auf Datenträgern (CD) verschickt.<br />
Damit dies problemlos möglich ist, müssen neue Modul-<br />
Versionen gesichtet und getestet werden. Dafür sind primär<br />
Petra Sandvoß und Michaela Engelbrecht zuständig.<br />
Das Team der Gesamtvergütung beschäftigt sich nicht nur<br />
mit der Umsetzung neuer Modulanforderungen, damit die<br />
Daten für den Kassen-DTA verarbeitbar sind, sondern ist<br />
auch für die korrekte Übermittlung der Daten an die Datenannahmestellen<br />
der Krankenkassen zuständig. Spätere<br />
Nachfragen seitens der Kassen zu einzelnen Datensätzen<br />
gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.<br />
Fremdzahnarzt- und Fremdkassenausgleich<br />
Bei der Verteilung der Gesamtvergütungen sind auch die<br />
so genannten „Fremdzahnärzte” zu berücksichtigen. Hierbei<br />
handelt es sich um Vertragszahnärzte, die in anderen<br />
KZV-Bereichen niedergelassen sind. Auch sie haben<br />
Anspruch auf Vergütung von Leistungen, die sie für niedersächsische<br />
Versicherte erbracht haben. Somit ist von den<br />
Mitarbeiter/-innen des Bereichs der Anteil der Fremdzahnärzte<br />
an den niedersächsischen Gesamtvergütungen und<br />
der daraus resultierende Fremdzahnarztausgleich zu<br />
berechnen bzw. einzufordern. Im Gegenzug dazu werden<br />
die Honorarzahlungen anderer KZVen an die niedersächsischen<br />
Vertragszahnärzte von Elisabeth Preuß und Rita<br />
Dreise geprüft und gebucht (= Fremdkassenausgleich).<br />
Die umfassenden Arbeitsschritte des Bereichs Gesamtvergütung<br />
münden zu guter Letzt in der Übergabe der Daten<br />
in die Quartals- bzw. Jahresendabrechnung zur Honorarverteilung.<br />
Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis –<br />
Update pro Quartal<br />
Das bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (KPR-Datei)<br />
beinhaltet die Stammdaten für ca. 130 Krankenkassen aus<br />
16 KZV-Bereichen. Die laufende Pflege und Kontrolle der<br />
dort zur Verfügung gestellten Datensätze haben oberste<br />
Priorität.<br />
Keine leichte Aufgabe für Susann Dörge, da sich z. B. durch<br />
Fusionen zwischen den Krankenkassen oder aber auch<br />
Schließungen einzelner Kassen permanent Änderungen<br />
der Daten ergeben. Besonders aufwändig wird diese Aufgabe<br />
dann, wenn die bundesweiten Vorgaben der KZBV<br />
nicht zu den niedersächsischen Verfahrensabsprachen<br />
passen. Dann ist zusätzliche Initiative gefordert.<br />
Punktwerte zur Vergütung vertragszahnärztlicher<br />
Leistungen<br />
Elisabeth Preuss und Eckehard Oberpottkamp sorgen dafür,<br />
dass die Punktwerte aller Kassen im internen „Kasseninformationssystem”<br />
der KZVN tagesaktuell zur Verfügung stehen.<br />
Das Team Gesamtvergütung.<br />
Die Punktwerte der diversen Kassenarten (AOK, BKK, IKK,<br />
vdek etc.) für den Bereich der KZV Niedersachsen sind<br />
dabei ebenso zu berücksichtigen wie die der übrigen<br />
KZVen im Bundesgebiet. Insgesamt müssen ca. 25.000<br />
Datensätze laufend gepflegt und upgedatet werden.<br />
Außerdem pflegt der Bereich das so genannte Leistungsinformationssystem,<br />
in dem u. a. die BEMA-Gebührenpositionen<br />
und Festzuschüsse erfasst sind. Zuständig hierfür sind<br />
Petra Sandvoß und Heike Müller.<br />
Honorarverteilung/Degression,<br />
SSB- und Verwaltungskostenbescheide<br />
Bei der Honorarverteilung geht es um die Verteilung der<br />
Gesamtvergütungen an die niedersächsischen Vertragszahnärzte.<br />
Bevor die Bescheide zur Honorarverteilung und zum<br />
Sprechstundenbedarf sowie der Verwaltungskostenbescheid<br />
an die Zahnarztpraxen versandt werden können, sind<br />
Organisation und Ablauf genau zu planen und programmtechnisch<br />
zu unterstützen. Hierzu gehört es, Layouts zu<br />
entwerfen und mit Vorstand und Justitiar abzustimmen.<br />
Als Team arbeiten hier die Abteilungen Honorar und<br />
Datenverarbeitung eng zusammen.<br />
Abschließend erfolgen umfangreiche Tests der Bescheide<br />
und ihrer Anlagen (Einzelfallnachweis je Leistungsbereich,<br />
Buchungsübersicht und Kontoauszug). Diese Tätigkeiten<br />
setzen umfassende Kenntnisse des Honorarverteilungsmaßstabes<br />
voraus und werden von den Mitarbeiterinnen<br />
des Fachbereichs HVM Evelyn Bock, Cornelia Maaß und<br />
Petra Schonert und Barbara Lindner unter der Verantwortung<br />
von Dagmar Wallbrecht als Gruppenleiterin HVM<br />
durchgeführt.<br />
Diverse Vorgaben sind zu berücksichtigen<br />
Vorgaben aus Gesetz, Vertrag (Degression) und Urteilen der<br />
Gerichte sind in den Bescheiden zur Honorarverteilung <br />
K Z V N<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />
47
Neuzulassungen<br />
<br />
Das Team Honorarverteilung/Degression.<br />
und Degression umzusetzen. Details dazu sind im<br />
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZVN geregelt.<br />
Zur Umsetzung sind zum Teil umfangreiche Vorarbeiten<br />
zu leisten. Zudem wird das von der Vertreterversammlung<br />
beschlossene Verwaltungskostenmodell umgesetzt, dass<br />
aktuell u. a. einen mitgliedsbezogenen Festbeitrag und seit<br />
2013 einen Zuschlag für die Papiereinreichung vorsieht.<br />
Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen<br />
Abteilungen notwendig, weil sich die Veränderungen in den<br />
Abläufen auch auf die Programme im Zulassungsbereich<br />
und der Finanzbuchhaltung auswirken.<br />
Keine leichte Materie<br />
HVM- und Degressionsberechnung – keine leichte Materie<br />
für die Praxen, wie die im Bereich HVM/Degression eingehenden<br />
Anfragen eindrucksvoll zeigen.<br />
Das HVM-Team ist besonders gefordert, wenn es um die<br />
beschriebenen Programmierungen zum HVM, zur Degression<br />
und zum Verwaltungskostenmodell geht. Ein besonderes<br />
Augenmerk liegt hier auch bei den KZV-übergreifenden<br />
Berufsausübungsgemeinschaften. Zwar gibt es davon in<br />
Niedersachsen bisher nur wenige, doch verursachen diese<br />
dennoch einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Für die Prüfung<br />
werden umfangreiche Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben<br />
benötigt und akribisch einzelne Bescheide manuell nachberechnet.<br />
Falls Sie dazu Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, das<br />
Team des Fachbereichs zu kontaktieren. Unser Service für<br />
Sie: Bei Interesse können Sie sich den Honorarbescheid<br />
inkl. Anlagen auch in einem persönlichen Gespräch in der<br />
KZVN erläutern lassen. Unsere Ansprechpartner und deren<br />
Durchwahl entnehmen Sie bitte unserem Telefonverzeichnis<br />
„Wir sind für Sie da“, das im Zahnarztportal hinterlegt ist. <br />
—<br />
Sabine Eggert,<br />
Abteilungsleiterin Honorar/Gesamtvergütung der KZVN<br />
Vertragszahnärzte/-ärztinnen<br />
Verwaltungsstelle Braunschweig<br />
Denkte<br />
Verwaltungsstelle Göttingen<br />
Bad Gandersheim<br />
Hardegsen<br />
Linus Antonius Gödeke<br />
Roumen Mladenov Iakimov<br />
Barbara Körper<br />
Scheden<br />
Mohanad Sultan<br />
Verwaltungsstelle Hannover<br />
Garbsen<br />
Nino Jguburia<br />
Hambühren<br />
Ana Verbel de Berger<br />
Hameln<br />
Dr. Aida Makowski<br />
Verwaltungsstelle Hildesheim<br />
Hildesheim<br />
Dominique-Daniel Credner<br />
Verwaltungsstelle Lüneburg<br />
Adendorf<br />
Dr. Angret Manthey<br />
Bienenbüttel<br />
Cornelia Ronneburg<br />
Embsen<br />
Birgit Grott<br />
Gartow<br />
Dr. Katrin Schaal MSc<br />
Scharnebeck<br />
Alexander Albrecht<br />
Seevetal<br />
Dr. Felix Böttcher<br />
Wrestedt<br />
Dr. Mirja Schulz<br />
Verwaltungsstelle Oldenburg<br />
Cloppenburg<br />
Jörg Ulrich<br />
Verwaltungsstelle Osnabrück<br />
Lingen<br />
Stephanie Weber<br />
Lingen<br />
Norbert Weeme<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
Rhauderfehn Elisabeth Gerdine Zuiderveld<br />
Verwaltungsstelle Stade<br />
Beverstedt<br />
Dr. Martin Gerlach<br />
Verwaltungsstelle Verden<br />
Martfeld<br />
Geert Felstehausen<br />
Ottersberg<br />
Dr. Franziska John<br />
Scheeßel<br />
Ralf Plöthner<br />
Verwaltungsstelle Wilhelmshaven<br />
Schortens<br />
Ellen Busch<br />
Wir heißen die Kolleginnen und Kollegen im Kreise der<br />
KZVN-Mitglieder herzlich willkommen und wünschen<br />
ihnen und ihren Praxisteams für die Zukunft viel Erfolg!<br />
Der Vorstand der KZVN<br />
48 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Dezember/Januar/Februar/März<br />
Einreichungs- und<br />
Zahlungstermine 2013/2014
Niederlassungshinweise<br />
AUSZUG AUS DER ZULASSUNGSVERORDNUNG<br />
FÜR VERTRAGSZAHNÄRZTE (ZV-Z)<br />
§ 18<br />
(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />
Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />
und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />
die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />
beizufügen<br />
a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />
Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />
Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />
Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />
Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />
b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />
ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />
c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />
Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />
Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />
(2) Ferner sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf,<br />
2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />
3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />
niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />
war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />
Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />
einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />
4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />
unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />
Beschäftigungsverhältnisses,<br />
5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />
alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen- oder<br />
Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />
gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />
zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />
(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />
Abschriften beigefügt werden.<br />
(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />
2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />
werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />
glaubhaft zu machen.<br />
Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />
niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />
Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />
des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />
angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />
heruntergeladen werden.<br />
Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />
zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />
aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />
GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />
VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT<br />
(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />
Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />
Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />
grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />
notwendig.<br />
Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />
den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />
bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
einzureichen.<br />
VERLEGUNGEN<br />
Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />
Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />
Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die Verlegung<br />
ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />
diesem Antrag stattgegeben hat.<br />
SITZUNGEN DES<br />
ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />
NIEDERSACHSEN FÜR ZAHNÄRZTE<br />
Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />
sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />
rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
in Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />
50 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
© diego cervo/iStockphoto.com<br />
Abgabe bis 25.10.2013<br />
Sitzungstermin 20.11.2013<br />
Abgabe bis 14.02.2014<br />
Sitzungstermin 12.03.2014<br />
Abgabe bis 13.05.2014<br />
Sitzungstermin 11.06.2014<br />
Abgabe bis 22.08.2014<br />
Sitzungstermin 17.09.2014<br />
Abgabe bis 24.10.2014<br />
Sitzungstermin 19.11.2014<br />
HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />
FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />
In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />
Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />
Verwaltungsstelle Braunschweig<br />
Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4% versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Peine:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />
38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />
E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Oldenburg<br />
Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5% versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />
Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />
26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />
Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1% versorgt.<br />
Planungsbereich Landkreis Leer:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2% versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />
26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />
E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />
BITTE NICHT VERGESSEN:<br />
—<br />
Stand 18.11.2013<br />
Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung<br />
der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung<br />
eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem<br />
MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem<br />
rechtswidrigen Verhalten!<br />
— NZB-Redaktion<br />
Verwaltungsstelle Lüneburg<br />
Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />
8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0%<br />
versorgt.<br />
K Z V N<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />
Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />
21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />
E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />
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Beschlüsse<br />
ANLÄSSLICH DER ORDENTLICHEN SITZUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG<br />
DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN AM 22.11.2013<br />
Antrag 1 zu TOP 5<br />
von D.M.D. Bunke, ZÄ Lange, Dr. Dr. Becker, Dr. Glusa, Dr. Ross,<br />
Dr. Hörnschemeyer<br />
Politische Forderungen an die neue Bundesregierung<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN) ruft die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit und Pflege auf, ein<br />
tragfähiges gesundheitspolitisches Programm für die nächsten vier Jahre für unser<br />
Land aufzustellen und dabei ihre Verantwortung für den Erhalt unseres erfolgreichen<br />
Gesundheitssystems und insbesondere der zahnmedizinischen Versorgung der<br />
Patienten wahrzunehmen. Auf der Grundlage der Agenda Mundgesundheit haben<br />
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) einen gemeinsamen Forderungskatalog zusammengefasst (www.kzbv.de).<br />
Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />
Antrag 2 zu TOP 5<br />
von Dr. Glusa, Dr. H. Peters, Dr. Obermeyer, ZA Koch,<br />
Dr. Hadenfeldt, Dr. Strukmeier<br />
Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte abschließen<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN) fordert den Verordnungsgeber auf, die Novellierung der Approbationsordnung<br />
für Zahnärzte endlich abzuschließen. Die Novellierung ist im Interesse der Qualitätsförderung<br />
in der Lehre in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und für eine hochwertige<br />
zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung unerlässlich.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />
Antrag 4 zu TOP 5<br />
von Dr. Hanßen, Dr. Hörnschemeyer, ZA Koch, ZÄ Lange,<br />
Dr. Wiesner, Dr. Riefenstahl<br />
Resolution Ende des Verordnungswahns<br />
Die Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen fordert ein Ende der permanent<br />
ansteigenden Verordnungen zu Lasten der Zahnarztpraxis und der damit verbundenen,<br />
teilweise willkürlichen Kontrollen durch die aufsichtsführenden Behörden.<br />
Begründung:<br />
In weiten Bereichen der Praxisführung wird der deutsche Zahnarzt in seiner<br />
Berufsausübung reglementiert. Dabei sollen alle Verordnungen zu einem erhöhten<br />
Patienten- und Mitarbeiterschutz führen.<br />
RKI-Richtlinien, Medizinproduktegesetz, Röntgenverordnung, Infektionsschutz,<br />
Patientenrechtegesetz und vieles mehr sollen die Bevölkerung vor den vermuteten<br />
Risiken schützen.<br />
Dabei kommt es zu einer Verordnungsflut, die die eigenverantwortliche, freiheitsgerechte<br />
Praxisführung zum Wohle des Patienten unmöglich macht und das gesetzte<br />
Ziel verfehlt.<br />
Die Verordnungen differenzieren nicht zwischen den einzelnen Bereichen im<br />
Gesundheitswesen. Zahnmediziner, Allgemeinmediziner und Krankenhäuser<br />
werden undifferenziert mit den gleichen Anforderungen belegt.<br />
In Ermangelung notwendiger Differenzierungen in den Verordnungen, überziehen<br />
die Aufsichtsbehörden die Zahnarztpraxis mit teilweise willkürlichen Forderungen.<br />
Die Kontrollen sind Ausdruck einer sich verstärkenden Misstrauenskultur, die für eine<br />
freiheitliche, den Patienten schützende Berufsausübung kontraproduktiv sind.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 3 zu TOP 5<br />
von Dr. Riefenstahl, Dr. Wiesner, Dr. Vollmer, Dr. Obermeyer,<br />
Dr. Hanßen, Dr. Glusa, Dr. Strukmeier<br />
Approbationsordnung muss berufsfertigen und<br />
berufsfähigen Zahnmediziner garantieren<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />
fordert die Vorstände der Landeszahnärztekammern, der Bundeszahnärztekammer<br />
sowie der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
auf, alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, dass in der geplanten Novelle<br />
der Approbationsordnung im Zusammenhang mit dem Abschluss der universitären<br />
Ausbildung und mit der Erteilung der Approbation eine Formulierung benutzt wird,<br />
aus der eindeutig hervorgeht, dass ein approbierter Zahnmediziner nicht nur berufsfähig,<br />
sondern auch berufsfertig ist.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 5 zu TOP 5<br />
von Dr. Hanßen, Dr. Hörnschemeyer, ZA Koch, ZÄ Lange,<br />
Dr. Riefenstahl, Dr. Glusa<br />
Überzogene Hygienevorschriften<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />
fordert den Vorstand der KZVN und der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) auf,<br />
sich klar und deutlich gegen völlig überzogene, wissenschaftlich zweifelhafte und<br />
von Lobbyarbeit der Industrie beeinflusste Hygienerichtlinien zu positionieren.<br />
Hierzu sind Gespräche mit den Landesministerien und Behörden zu führen.<br />
Begründung:<br />
Da sich Landesbehörden (Gesundheits-/Gewerbeaufsichtsämter) auf die RKI-Empfehlungen<br />
beziehen, sind Gespräche dringend notwendig. Viele „Empfehlungen“<br />
des RKI sind für die große Mehrheit der Praxen unnötig, finanziell belastend und für<br />
den Patienten- und Mitarbeiterschutz in den Praxen nicht angemessen.<br />
Die Landespolitiker müssen für diese Probleme sensibilisiert werden und auf die<br />
Bundesämter (besonders das RKI) einwirken.<br />
Der Hygienestandard in den deutschen Zahnarztpraxen ist vorbildlich, die Kosten für<br />
Hygiene sind in den letzten Jahren explodiert. Die immensen Kosten finden bisher<br />
keinen Ausgleich in den Leistungsvergütungen zahnärztlicher Tätigkeit.<br />
Immer neue bürokratische Regelungen wie, z.B. die nun geforderten externen Validierungen<br />
von Sterilisatoren, RDGs und Einschweißgeräten, gefährden die Existenz der<br />
freiberuflich geführten Praxen und werden von der Vertreterversammlung abgelehnt.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen.<br />
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Antrag 7 zu TOP 5<br />
von Dr. Hendriks, Dr. Ross, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. Thomas, Dr. Strukmeier<br />
Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen<br />
und Menschen mit Behinderung (AuB)<br />
Eine erfolgreiche zahnmedizinische Prävention im Kindes- und Jugendalter ist die<br />
Basis für die Mundgesundheit im Erwachsenen- und Seniorenalter. Die Vertreterversammlung<br />
fordert daher den Gesetzgeber auf, Rahmenbedingungen für ein<br />
zahnärztliches Präventionsmanagement zur Verbesserung der zahnmedizinischen<br />
Versorgung von besonders zuwendungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen wie<br />
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu schaffen, da diese selbst<br />
dazu nur bedingt in der Lage sind. Die für eine adäquate Honorierung dieser neuen<br />
Leistungen notwendigen finanziellen Mittel müssen dafür zusätzlich bereitgestellt<br />
werden. Diese zentralen Bausteine einer zahnmedizinischen Präventionsstrategie<br />
sind vom Gesetzgeber aufzugreifen und eine Anspruchsgrundlage für diesen<br />
Personenkreis im Sozialgesetzbuch V zu verankern (§ 22a SGB V).<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 8 zu TOP 5<br />
von D.M.D. Bunke, ZÄ Lange, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. Thoma,<br />
Dr. Ross, Dr. Beer, Dr. Strukmeier<br />
Kostenerstattung erleichtern<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN) fordert die künftige Bundesregierung auf, die Kostenerstattung bei zahnärztlichen<br />
Behandlungen ohne bürokratische Hürden und ohne finanzielle Nachteile für<br />
die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen zu ermöglichen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 9 zu TOP 5<br />
von Dr. Riefenstahl, Dr. Hadenfeldt, Dr. Heckroth, ZA Elisat<br />
Resolution der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />
Niedersachsen (KZVN) zur alleinigen Verantwortung der Trägerorganisationen<br />
zum Aufbau einer Telematikinfrastruktur<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(VV der KZVN) fordert den Gesetzgeber auf, die Einrichtung und Etablierung einer<br />
Telematikinfrastruktur allein in der Verantwortung der Selbstverwaltung und der von<br />
ihr als Gesellschafter geführten gematik zu belassen.<br />
Die VV der KZVN lehnt die Installation eines neu geplanten Gremiums sowohl als<br />
parallele Institution oder auch unter dem Dach der gematik mit Entscheidungs- und<br />
Zulassungskompetenzen zu Telematikanwendungen und -komponenten grundsätzlich<br />
ab. Auch die geplante Besetzung solch eines Gremiums mit nur einem gemeinsamen<br />
stimmberechtigten Vertreter der sogenannten Leistungserbringer bei dann<br />
mangelnder Repräsentanz der Zahnärzteschaft wird grundsätzlich abgelehnt, läuft<br />
dies doch den Anforderungen des zahnärztlichen Sektors zuwider und gefährdet<br />
darüber hinaus die Etablierung einer dem Patientenwohl orientierten Telematikinfrastruktur<br />
mit medizinischem Mehrwert für ihre Nutzer.<br />
Die VV der KZVN lehnt außerdem und insbesondere eine Telematikinfrastruktur ab,<br />
die primär auf der Basis technischer Vorgaben und unter der Priorität industrielastiger<br />
Lösungen beruht. Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur muss auf der Basis von<br />
bestehenden und zukünftigen medizinischen Anforderungen erfolgen.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 11 zu TOP 5<br />
von D.M.D. Bunke<br />
HVM-Punktwert 2014<br />
Der HVM-Punktwert für 2014 wird errechnet durch Erhöhung des HVM-Punktwertes<br />
2013 um 2,2%.<br />
Der Antrag wird mehrheitlich bei fünf Nein-Stimmen und<br />
fünf Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 12 zu TOP 5<br />
von Dr. Keck, Dr. Bleß, Dr. Timmermann, Dr. Rahne, Dr. Urbach, Dr. Beischer<br />
Forderungen an die Bundesregierung<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN fordert die kommende Bundesregierung auf,<br />
bei Reformen im Gesundheitswesen folgende Forderungen umzusetzen:<br />
1. Ein offenes, freies Versicherungssystem mit Wahlfreiheit für alle Bürger.<br />
Einheitssysteme (bspw. die „Bürgerversicherung“) sind die Kontrollsysteme, in<br />
denen Versicherte/Patienten und Zahn/Ärzte von Bürokraten in Krankenkassen<br />
und Gesundheitsbehörden dirigiert werden.<br />
2. Prämienmodell – Finanzierung über Prämien<br />
Die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen können mit geringerem Aufwand<br />
auf ein Prämiensystem umgestellt werden.<br />
3. Direkte Patienten/Arzt-Beziehung<br />
Die Direktabrechnung der Behandlungskosten mit dem Patienten mit deren<br />
Erstattung durch Kostenträger (Krankenkasse/Versicherung) fördert Transparenz<br />
und diffrenzierte Leistungsinanspruchnahme.<br />
4. Leistungsgerechte Honorierung – Aufhebung der Budgetierung<br />
Jahrelange Budgetierung, Degression und Gebührenstillstand kommen einer<br />
Ausbeutung des Berufsstandes gleich.<br />
5. Umfassender Schutz aller Gesundheitsdaten<br />
Die Speicherung und Auswertung von Patienten- und Behandlungsdaten auf<br />
Systemen außerhalb der Praxen ohne wirksame Zugriffskontrollen der Betroffenen<br />
widerspricht dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Bürgers.<br />
6. Bürokratieabbau in der Praxis<br />
Der stetig steigende Aufwand an Verwaltungsarbeit verursacht hohe Kosten und<br />
nimmt dem Zahnarzt die notwendige Zeit für Zuwendung und Behandlung.<br />
7. Freie Arztwahl und freie Arzt/Patientenbeziehung<br />
Die freie Arztwahl ist Grundpfeiler der freien Berufsausübung. Fremdbestimmung<br />
der Patienten durch Steuerung der Patientenströme und Eingriffe Dritter in die<br />
Arzt/Patientenbeziehung beeinträchtigen das Selbstbestimmungsrecht und die<br />
Mündigkeit des Bürgers.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 13 zu TOP 5<br />
von Dr. Sereny, ZÄ Apel, Dr. Kusche, Dr. Ebeling, Dr. Braun<br />
Forderungen an die Bundesregierung für die neue Legislaturperiode<br />
Die neu gewählte Bundesregierung wird aufgefordert, in dieser Legislaturperiode<br />
folgende Projekte in Angriff zu nehmen und umzusetzen:<br />
Antrag 10 zu TOP 5<br />
von Dr. Hadenfeldt, Dr. Dr. Zogbaum, Dr. H. Peters, ZÄ Baeßmann-Bischoff, Dr. Kusche,<br />
Dr. Keck, Dr. Beischer, Dr. Urbach, Dr. Braun<br />
Positionspapier der Gesundheitshandwerker<br />
1. Das deutsche Gesundheitssystem sollte weiterentwickelt werden mit dem Ziel,<br />
das duale Gesundheitssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung<br />
auf der Versicherungs-, Versorgungs- und Vergütungsseite unter Berücksichtigung<br />
von Demografie, Wettbewerb und Qualität zukunftsfest zu machen.<br />
Eine Bürgerversicherung als soziales Experiment mit unabsehbaren Folgen lehnt<br />
die Zahnärzteschaft ab.<br />
K Z V N<br />
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN) fordert die Verantwortlichen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen<br />
(VDZI) und die Landeszahntechnikerinnungen dazu auf, sich unverzüglich<br />
von den im Positionspapier der Gesundheitshandwerker gegen die Zahnärzteschaft<br />
erhobenen Vorwürfen und den daraus hergeleiteten Forderungen zu distanzieren.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
2. Die Ausübung des Zahnarztberufes in freiberuflicher Selbstständigkeit muss<br />
gefördert werden. Eingriffe und Steuerungen, die die Motivation der Zahnärzte<br />
zur Niederlassung in eigener Praxis unterminieren, sind zu unterlassen.<br />
3. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) muss an die Anforderungen einer wissenschaftlich<br />
fundierten und präventionsorientierten Zahnheilkunde angepasst<br />
werden. Der Punktwert ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend den seit <br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />
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1988 erfolgten und zukünftigen Steigerungen der Praxiskosten zu erhöhen.<br />
Eine Evaluierung mit dem ausschließlichen Ziel einer fiskalischen Mengenbegrenzung<br />
wie durch § 12 GOZ ist systemwidrig und behindert eine qualitätsgesicherte<br />
befundadäquate Versorgung.<br />
Der Patient besitzt das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine<br />
Gebührenordnung abbilden sollte.<br />
4. Die vom gesamten Berufsstand erarbeitete und vom Bundesgesundheitsministerium<br />
den Bundesländern abschließend vorgelegte Approbationsordnung ist<br />
endlich umzusetzen, um weiterhin einen hohen Ausbildungsstandard und damit<br />
eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.<br />
5. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt zunehmend an<br />
gesundheitsökonomische Grenzen. Die Teilhabe des Patienten am medizinischen<br />
Fortschritt ist zu gewährleisten. Dabei darf er seinen Anspruch auf eine solide<br />
Grundversorgung nicht verlieren. Innerhalb der GKV ist ein System befundabhängiger<br />
Festzuschüsse mit Direktabrechnung / Kostenerstattung für weitere Bereiche<br />
der Zahnheilkunde anzustreben.<br />
Maßnahmen zum Bürokratieabbau müssen umgesetzt und auf die Belange<br />
freiberuflicher Strukturen zugeschnitten werden. Finanzielle Mehrbelastungen für<br />
Zahnarztpraxen durch neue Auflagen und Gesetze müssen von den Kostenträgern<br />
übernommen werden.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 14 zu TOP 5<br />
von Dr. Keck, ZA Röver, Dr. Kusche, Dr. Sereny, Dr. Dr. Triebe, Dr. Beischer, ZA Knitter<br />
Sicherung zahnärztlicher Kompetenzen<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN spricht sich für den vollständigen Erhalt der im<br />
Zahnheilkundegesetz festgelegten zahnmedizinischen Kompetenzen aus. Sie lehnt<br />
die von den Gesundheitshandwerkern geforderte Übertragung von originär zahnärztlichen<br />
Kompetenzen auf Heil-Hilfsberufe (z. B. Zahntechniker) als Aufweichung<br />
des Approbationsvorbehaltes ab.<br />
Begründung:<br />
Der im Zahnheilkundegesetz und in der Bundesärzteordnung manifestierte<br />
Approbationsvorbehalt und der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung<br />
besagen, dass die Durchführung von medizinischen Heilbehandlungen Ärzten und<br />
Zahnärzten vorbehalten ist. Dazu gehört auch die ungeteilte Verantwortung für die<br />
Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen. Die Regelungen sind kein Selbstzweck,<br />
sondern dienen dem Patientenschutz.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 15 zu TOP 5<br />
von Dr. Keck, ZA Röver, Dr. Braun, Dr. Beischer, Dr. Riefenstahl, Dr. Hörnschemeyer,<br />
Dr. Thomas, ZÄ Lange<br />
Keine Sonderstraftatbestände für Heilberufe<br />
Korruption im Gesundheitswesen wird bereits heute durch eine Vielzahl von Regelungen<br />
unter Strafe gestellt, z.B. durch die Berufsordnungen für Ärzte und Zahnärzte,<br />
Bundesärzteordnung, das Sozialgesetzbuch V (§ 73 und § 128), Arzneimittelgesetz<br />
(§ 67), Heilmittelwerbegesetz oder auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb,<br />
Fehlverhalten kann bis zum Entzug der Approbation führen.<br />
Mit Entschiedenheit weist die Vertreterversammlung der KZVN Medienberichte in<br />
Zusammenhang mit der Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs<br />
vom 29. März 2012 zurück, wonach die Bestechung von Ärzten erlaubt sei.<br />
Soweit der Gesetzgeber über die bestehenden Regelungen hinausgehende strafrechtliche<br />
Maßnahmen erwägt, ist sicherzustellen, dass dabei kein Sonderstrafrecht<br />
für Heilberufe geschaffen wird. Korruption ist ein gesamtgesellschaftliches Problem,<br />
das nicht nur den Gesundheitssektor, sondern auch andere Bereiche der Wirtschaft<br />
– und der Politik – erfasst.<br />
Begründung:<br />
Der Große Strafsenat des BGH hat entschieden:<br />
„Ein niedergelassener, für die vertragszahnärztliche Versorgung zugelassener Arzt<br />
handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben<br />
(§ 73 Abs. 2 SGB V, hier: Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger im<br />
Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. C StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen<br />
Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.“<br />
Derjenige der daraus schließt, dass Bestechung von Ärzten grundsätzlich erlaubt sei,<br />
konterkariert bewußt die Intention der Richter des BGH und beschädigt ihr Ansehen<br />
in der Öffentlichkeit. Nicht die Heilberufe, sondern die Politik hat mit zahlreichen<br />
Gesetzen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gesundheitssektor für eine<br />
zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens gesorgt. Wenn es dabei zu<br />
Auswüchsen kommt, welche die freie Arztwahl wie auch die Therapiefreiheit beeinträchtigen,<br />
muss darüber nachgedacht werden, ob die Instrumente zur Steuerung des<br />
Gesundheitswesens nicht auch Fehlanreize enthalten, die einer Korrektur bedürfen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 16 zu TOP 5<br />
von Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, Dr. Rahne, Dr. Dr. Triebe, Dr. Urbach<br />
„Barrierefreie“ Praxen<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN sieht mit Sorge, dass zahnärztliche Praxen<br />
verpflichtet werden sollen, so genannte „barrierefreie“ Praxen zu gewährleisten.<br />
Weder dürfen damit verbundene Kosten ohne Ausgleich auf die Praxen abgewälzt,<br />
noch dürfen bestehende Praxen durch überzogene Anforderungen gefährdet<br />
werden (Bestandsschutz). Die Niedergelassenen treten – im Gegensatz zu den<br />
Kostenträgern – mit erheblichen persönlichen und finanziellen Risiken in Vorleistung,<br />
um die ambulante zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.<br />
Begründung:<br />
Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer sowie Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche<br />
Bundesvereinigung haben eine Initiative zur Barrierefreiheit von Praxen<br />
gestartet.<br />
Angesprochen werden dabei sächliche und fachliche Voraussetzungen, um<br />
Menschen mit Behinderungen den unbeschränkten Zugang zu (zahn-)ärztlichen<br />
Leistungen zu ermöglichen. Die damit verbundenen Kosten dürfen nicht erneut<br />
auf die freiberuflichen Praxen abgewälzt werden.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 17 zu TOP 5<br />
von Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, Dr. Beischer, ZÄ Apel<br />
Keine Einheitsgebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN lehnt die Errichtung einer<br />
Einheitsgebührenordnung für den GKV- und PKV-Bereich ab.<br />
Begründung:<br />
Die Einführung einer Einheitsgebührenordnung würde die totale Versozialrechtlichung<br />
des gesamten Gesundheitswesens in Deutschland nach sich ziehen. Die Freiberuflichkeit<br />
wäre auf kaltem Wege schlagartig abgeschafft. Die gesamte Bevölkerung<br />
stünde einer Zuteilungsmedizin nach Kassenlage gegenüber.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 18 zu TOP 5<br />
von Dr. Karstens, ZÄ Apel, Dr. Vietinghoff-Sereny, Dr. Timmermann<br />
GOZ: Anlage 2 zu § 10 streichen<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, die Verwendung<br />
der Anlage 2 als Fälligkeitsvoraussetzung der Vergütung ersatzlos zu streichen.<br />
Begründung:<br />
Keinem anderen Berufsstand wird neben der Gebührenordnung auch noch ein zu<br />
verwendendes Rechnungsformular vorgeschrieben. Derartige staatliche Eingriffe in die<br />
freie Berufsausübung sind einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft unwürdig.<br />
Nach § 15 Zahnheilkundegesetz besteht die alleinige Ermächtigungsgrundlage zum<br />
Erlass einer Gebührenordnung im Ausgleich der Interessen zwischen den Zahnärzten<br />
und den zahlungsverpflichteten Patienten. Mit Einbringung der Anlage 2 wurde diese<br />
Ermächtigungsgrundlage verlassen, da die Anlage 2 ausschließlich den Interessen<br />
Dritter, nämlich denen der Krankenversicherer, dient. Dies stellt einen Verstoß gegen<br />
das Zahnheilkundegesetz dar.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.<br />
54 K Z V N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Antrag 19 zu TOP 5<br />
von Dr. Ebeling, Dr. Keck, Dr. Timmermann, Dr. Sereny, Dr. Vietinghoff-Sereny,<br />
Dr. Braun, Dr. Beischer<br />
§ 12 GOZ ersatzlos streichen<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, § 12 GOZ<br />
ersatzlos zu streichen.<br />
Begründung:<br />
Die Festlegung einer Volumenbegrenzung für medizinische Leistungen ist einer<br />
privaten Gebührenordnung wesensfremd.<br />
Damit wird der Weg in eine virtuelle Budgetierung geebnet.<br />
Antrag 23 zu TOP 5<br />
von Dr. Ebeling, Dr. Sereny, ZÄ Apel, Dr. Karstens, Dr. Urbach, Dr. Beischer<br />
Änderung der Satzung der KZVN § 19<br />
Besetzung der Verwaltungsstellen<br />
Begründung:<br />
Der Vorstand wird beauftragt, eine Satzungsänderung vorzubereiten mit dem Ziel,<br />
die Verwaltungsstellenvorstände von den Mitgliedern der jeweiligen Verwaltungsstellen<br />
wählen zu lassen.<br />
Der Antrag wird bei 18 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und<br />
zwei Enthaltungen abgelehnt.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 20 zu TOP 5<br />
von ZA Röver, Dr. Urbach, Dr. Timmermann, Dr. Riegelmann, ZÄ Hoppe,<br />
Dr. Dr. Triebe, ZA Knitter<br />
GOZ-Punktwert anpassen<br />
Die Vertreterversammlung der KZVN fordert den Verordnungsgeber auf, unter<br />
Berücksichtigung der seit 1988 (de facto 1965) abgelaufenen allgemeinen Kostenentwicklung<br />
eine Anhebung des Punktwertes auf mindestens 9,9 Cent vorzunehmen.<br />
Begründung:<br />
In der GOZ 2012 wurde ein Großteil der Leistungen unverändert aus der GOZ 1988<br />
übernommen und ist somit unterbewertet. Ausweislich z. B. des GOZ-Navigators des<br />
Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte liegt die Honorierung vieler Leistungen der<br />
neuen GOZ bei Steigerungs-faktor 2,3 unter GKV-Niveau.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 22 zu TOP 5<br />
von ZÄ Apel, Dr. Beischer, ZÄ Gode-Troch, Dr. Urbach, Dr. Rahne, Dr. Braun<br />
Erhalt und Unterstützung des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB)<br />
Mit Unverständnis nimmt die Vertreterversammlung die von einzelnen Organisationen<br />
und Akteuren in den berufsständischen Organisationen der freien Berufe auf<br />
Bundesebene initiierte Zerstörung des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) zur<br />
Kenntnis.<br />
Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand der KZBV und alle Verantwortlichen<br />
in den Verbänden der Freien Berufe auf, den BFB auch in Zukunft mit allen Kräften<br />
zu unterstützen.<br />
Eine Auflösung des BFB, bedingt durch die Kündigung der Bundesärztekammer<br />
und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung muss – selbst beim Austritt weiterer<br />
Organisationen – verhindert werden.<br />
Zugleich bedankt sich die Vertreterversammlung bei allen Verantwortlichen im<br />
Präsidium sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFB für deren unermüdlichen<br />
und uneigennützigen Einsatz zum Wohle aller Freiberufler in Deutschland.<br />
Begründung:<br />
Im Konzert der großen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände war und ist der<br />
BFB seit mehr als 60 Jahren eine unverzichtbare Stimme der freien Berufe. Gerade<br />
vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auf europäischer Ebene brauchen<br />
die freien Berufe in Deutschland, ihre Kammern und Verbände, eine schlagkräftige<br />
nationale Interessenvertretung.<br />
Der Antrag wird einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 1 zu TOP 6<br />
von Dr. Heckroth<br />
Änderung der Wahlordnung der KZV Niedersachsen<br />
Die Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:<br />
Wahlordnung<br />
I. Allgemeines<br />
§ 1<br />
Wahlbezirk<br />
(1) Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KZVN (Vertreter*) werden<br />
in Wahlbezirken gewählt.<br />
(2) Für die Wahl der Vertreter werden folgende Wahlbezirke gebildet:<br />
Wahlbezirk 1: Die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg<br />
und die Landkreise Gifhorn, Goslar (ohne die Gemeinde Seesen),<br />
Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel.<br />
Wahlbezirk 2: Die Landkreise Göttingen, Northeim, Osterode, Holzminden<br />
und die Gemeinde Seesen im Landkreis Goslar.<br />
Wahlbezirk 3: Landeshauptstadt Hannover.<br />
Wahlbezirk 4: Die Landkreise Hannover-Land, Celle, Hameln-Pyrmont<br />
und Schaumburg.<br />
Wahlbezirk 5: Landkreis Hildesheim.<br />
Wahlbezirk 6: Die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg,<br />
Uelzen und Harburg.<br />
Wahlbezirk 7: Die kreisfreien Städte Oldenburg, Delmenhorst und die Landkreise<br />
Oldenburg-Land, Vechta, Cloppenburg und Ammerland.<br />
Wahlbezirk 8: Die kreisfreie Stadt Osnabrück und die Landkreise Grafschaft Bentheim,<br />
Emsland (mit Ausnahme der Gemeinden des ehemaligen<br />
Landkreises Aschendorf-Hümmling) und Osnabrück-Land.<br />
Wahlbezirk 9: Die kreisfreie Stadt Emden und die Landkreise Aurich, Leer und<br />
Wittmund sowie die Gemeinden des ehemaligen Landkreises<br />
Aschendorf-Hümmling.<br />
Wahlbezirk 10: Die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und Rotenburg<br />
(mit Ausnahme der Gemeinden des ehemaligen Landkreises<br />
Rotenburg).<br />
Wahlbezirk 11: Die Landkreise Diepholz, Nienburg, Heidekreis und Verden sowie<br />
die Gemeinden des ehemaligen Landkreises Rotenburg.<br />
Wahlbezirk 12: Die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven und Landkreise Friesland und<br />
Wesermarsch.<br />
§ 2<br />
Zahl der zu wählenden Vertreter<br />
(1) Die Vertreterversammlung besteht aus bis zu 50 Mitgliedern.<br />
(2) Die Mitglieder eines jeden Wahlbezirks sind in der Vertreterversammlung im<br />
Verhältnis ihrer Zahl zu der aller Mitglieder der KZVN vertreten. Hierbei sich<br />
ergebende Bruchzahlen werden so berücksichtigt, dass die dezimalen Werte<br />
in der Reihenfolge von den höchsten zu den kleineren für die zugehörigen<br />
Wahlbezirke je einen Vertreter ergeben, bis die Gesamtzahl der Vertreter in der<br />
Vertreterversammlung erreicht ist.<br />
K Z V N<br />
* Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.<br />
§ 3<br />
Durchführung der Wahl<br />
(1) Die Vertreter werden von den Mitgliedern im Wege der Briefwahl (§ 20) in<br />
unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. <br />
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(2) Jeder Wähler hat bei der Wahl so viele Stimmen, wie Vertreter in seinem<br />
Wahlbezirk zu wählen sind.<br />
(3) Die nach § 2 zu wählenden Vertreter verteilen sich auf die Wahlvorschläge des<br />
Wahlbezirks im Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden<br />
Stimmen. Dazu wird der Quotient aus der Gesamtzahl der auf den einzelnen<br />
Wahlvorschlag entfallenden Stimmen und der Gesamtzahl der im Wahlbezirk<br />
abgegebenen gültigen Stimmen gebildet, mit der Anzahl der nach § 2 zu<br />
wählenden Vertreter multipliziert und dezimal dargestellt. Die Anzahl der aus<br />
einem Wahlvorschlag gestellten Vertreter entspricht den Vorkommastellen.<br />
An der Vergabe weiterer zu besetzender Sitze nehmen die Wahlvorschläge in<br />
der Reihenfolge der Größe der Nachkommastellen teil. Bei Gleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
(4) Innerhalb der Listenwahlvorschläge wird die Reihenfolge der gewählten Vertreter<br />
anhand der auf den einzelnen Vertreter entfallenden Stimmen ermittelt. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht in die Vertreterversammlung<br />
einrückenden Listenmitglieder sind Ersatzmänner in der Reihenfolge der auf sie<br />
entfallenden Stimmenanzahlen.<br />
(5) Bei einem Einzelwahlvorschlag bleiben weitere sich aus den Stimmen zum<br />
Einzelwahlvorschlag ergebende rechnerische Sitzansprüche bei der Sitzverteilung<br />
unbesetzt.<br />
(6) Ergibt die Berechnung mehr Sitze für einen Listenwahlvorschlag, als Bewerber<br />
auf ihm vorhanden sind, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der<br />
Wahlperiode unbesetzt.<br />
(7) Das gleiche gilt, wenn ein aufgrund eines Einzelwahlvorschlags gewählter<br />
Vertreter aus seinem Amt ausscheidet oder nach dem Ausscheiden eines<br />
Listenvertreters in der jeweiligen Liste kein gewählter Ersatzmann mehr zur<br />
Verfügung steht.<br />
II. Wahlvorbereitungen<br />
§ 4<br />
Wahlberechtigung<br />
Wählen und gewählt werden kann nur das Mitglied, das in ein Wählerverzeichnis<br />
(§ 8) eingetragen ist und nur in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis es<br />
geführt wird.<br />
§ 5<br />
Wahlzeit<br />
(1) Der Vorstand der KZVN setzt Beginn und Ende der Wahlzeit fest.<br />
(2) Die Wahlzeit endet am 9. Tag nach ihrem Beginn um 14 Uhr. Bis zum Ende der<br />
Wahlzeit muss der Wahlbrief beim Wahlleiter eingegangen sein. Vor Beginn der<br />
Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe gelten als innerhalb der Wahlzeit eingegangen.<br />
(3) Kann die Wahl während dieser Wahlzeit infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt<br />
werden, so hat der Vorstand die Wahlzeit um eine angemessene Frist zu<br />
verlängern.<br />
§ 6<br />
Bildung des Wahlausschusses<br />
(1) Der Vorstand der KZVN beruft für die Dauer der Wahlperiode einen Wahlausschuss<br />
und bestimmt dessen Sitz. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und<br />
4 Beisitzern. Für den Wahlleiter und die Beisitzer sind Stellvertreter zu berufen.<br />
Der Wahlleiter und dessen Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt<br />
haben. Sie dürfen nicht bei der KZVN angestellt sein. Den Vorsitz im Wahlausschuss<br />
führt der Wahlleiter oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
(2) Der Wahlausschuss kann Wahlhelfer bestimmen.<br />
§ 7<br />
Entscheidungen des Wahlausschusses<br />
(1) Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen ein Wählerverzeichnis<br />
(§ 8) sowie über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 16). Ferner stellt er das<br />
Ergebnis der Wahl fest (§ 21).<br />
(2) Der Wahlausschuss ist nur in vollständiger Besetzung beschlussfähig. Er beschließt<br />
mit der Mehrheit der abgegebenen ja- und nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag.<br />
(3) Der Wahlausschuss beschließt in Sitzungen, die für die Wahlberechtigten öffentlich<br />
sind. Öffentlich ist eine Sitzung, wenn Zeit, Ort und Verhandlungsgegenstand<br />
einen Werktag vor der Sitzung durch Aushang am Eingang des Sitzungsgebäudes<br />
bekanntgegeben worden sind mit dem Hinweis, dass der Zutritt zur Sitzung den<br />
Wahlberechtigten<br />
offensteht.<br />
(4) Über jede Sitzung des Wahlausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen, die<br />
von den Ausschussmitgliedern zu unterzeichnen ist. Je eine Abschrift der Niederschrift<br />
ist der KZVN zu übersenden und den Mitgliedern des Wahlausschusses<br />
auszuhändigen.<br />
§ 8<br />
Wählerverzeichnisse<br />
(1) Die KZVN führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis (elektronisch oder Papierform)<br />
der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis).<br />
(2) In den Wählerverzeichnissen sind die Wahlberechtigten nach Zu- und Vornamen,<br />
Geburtstag und Vertragszahnarztsitz mit Anschrift alphabetisch und nummeriert<br />
aufzuführen.<br />
(3) Als Stichtag für die Eintragung in eines der Wählerverzeichnisse gilt der Tag 70<br />
Tage vor Beginn der Wahlzeit. Vor Eintragung eines Mitgliedes ist sein Wahlrecht<br />
durch den Vorstand oder durch von diesem beauftragte Personen zu prüfen.<br />
(4) Maßgebend für die Zuordnung eines Mitglieds zu einem Wählerverzeichnis ist<br />
der Vertragszahnarztsitz und für angestellte Zahnärzte der im Genehmigungsbeschluss<br />
des Zulassungsausschusses festgelegte Sitz der Tätigkeit. Fehlt es<br />
an dieser Feststellung des Zulassungsausschusses, ist für die Zuordnung des<br />
angestellten Zahnarztes der Vertragszahnarztsitz des anstellenden Zahnarztes<br />
maßgebend.<br />
(5) Die Wählerverzeichnisse sind doppelt zu führen. Je ein Exemplar verbleibt bei der<br />
KZVN, das andere Exemplar ist in der für den Wahlbezirk zuständigen Verwaltungsstelle<br />
auszulegen (§ 9).<br />
§ 9<br />
Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Einspruch<br />
(1) Der Vorstand der KZVN hat mindestens 8 Wochen vor Beginn der Wahlzeit<br />
bekanntzugeben, wo und innerhalb welcher Zeit in jedem Wahlbezirk das Wählerverzeichnis<br />
zur Einsicht für die Mitglieder ausliegt und wo und wie Einsprüche<br />
eingelegt werden können (§ 24 der Satzung). Die auslegende Stelle hat auf der<br />
Wählerliste oder auf der Wahlkartei zu bescheinigen, wo und während welcher<br />
Zeit das Wählerverzeichnis zur Einsicht für die Mitglieder ausgelegen hat.<br />
(2) Der Vorstand benachrichtigt die Wahlberechtigten vor Ablauf der Auslegungsfrist<br />
davon, dass und unter welcher Nummer sie in welches Wählerverzeichnis<br />
eingetragen sind.<br />
(3) Jeder Wahlberechtigte kann seine Nichteintragung durch Einspruch beanstanden.<br />
Der Einspruch ist bis zum Ende der Auslegungsfrist bei dem Wahlausschuss<br />
schriftlich einzulegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss (§ 7).<br />
Zu der Verhandlung sind der Einspruchsführer und der Vorstand der KZVN mit<br />
einer Frist von 3 Werktagen zu laden. Erscheinen sie trotz ordnungsgemäßer<br />
Ladung nicht, so kann auf Grund der Aktenlage entschieden werden. Die Entscheidung<br />
ist schriftlich niederzulegen, zu begründen und dem Einspruchsführer<br />
und dem Vorstand der KZVN durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben.<br />
§ 10<br />
Änderungen in den Wählerverzeichnissen<br />
(1) Über die Streichung eines in ein Wählerverzeichnis Eingetragenen oder die<br />
Aufnahme eines nicht Eingetragenen in ein Wählerverzeichnis ist der Betroffene<br />
zu benachrichtigen.<br />
(2) Nach Ablauf der Auslegungsfrist können Wahlberechtigte nur auf Grund einer<br />
Entscheidung des Wahlausschusses in ein Wählerverzeichnis aufgenommen<br />
oder daraus gestrichen werden.<br />
(3) Wenn zur Berichtigung eines Wählerverzeichnisses Namen von Wahlberechtigten<br />
nachgetragen oder gestrichen werden, sind die Gründe in der Spalte „Bemerkungen“<br />
anzugeben. Ergänzungen in den Wählerverzeichnissen, die in der Form von<br />
Wählerlisten geführt werden (§ 8 Abs. 1), sind als Nachträge aufzunehmen.<br />
(4) Innerhalb einer Woche nach Ablauf der Einspruchsfrist entscheidet der<br />
Wahlausschuss über Einsprüche und schließt das Wählerverzeichnis ab. Auf<br />
jedem Wählerverzeichnis ist zu bescheinigen, wie viele Wahlberechtigte in<br />
das abgeschlossene Wählerverzeichnis gültig eingetragen worden sind. Die<br />
abgeschlossenen Wählerverzeichnisse werden unverzüglich der KZVN übersandt.<br />
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§ 11<br />
Feststellung der Zahl der Vertreter<br />
Der Vorstand der KZVN stellt nach Maßgabe der Wählerverzeichnisse zum Stichtag<br />
seiner Aufstellung (§ 8 Abs. 3) fest, wie viele Vertreter nach § 2 zur Vertreterversammlung<br />
zu wählen sind. Die Ergebnisse sind dem Wahlleiter mitzuteilen und<br />
allen Wahlberechtigten bekanntzumachen (§ 24 der Satzung).<br />
§ 12<br />
Bekanntgabe zur Wahl<br />
Der Vorstand der KZVN hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Wahlzeit (§ 5)<br />
bekanntzumachen (§ 24 der Satzung):<br />
1. Beginn und Ende der Wahlzeit (§ 5),<br />
2. Namen und Anschriften des Wahlleiters und seines Stellvertreters,<br />
3. Anschrift des Wahlausschusses,<br />
4. Namen der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter,<br />
5. für jeden Wahlbezirk die nach § 2 Abs. 1 und 2 zu wählende Zahl der Vertreter,<br />
6. den Tag, bis zu dem Wahlvorschläge für die Vertreterversammlung an den<br />
Wahlleitereinzureichen sind (§ 13),<br />
7. die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 14),<br />
8. die Bestimmungen über die Stimmabgabe (§ 20).<br />
§ 13<br />
Der Wahlvorschlag<br />
(1) Wahlvorschläge müssen bis zum 26. Tag, 12 Uhr mittags, vor Beginn der<br />
Wahlzeit (§ 5) beim Wahlleiter zugegangen sein. Dabei sind Listen- und<br />
Einzelwahlvorschläge zulässig.<br />
(2) Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 5 im Wahlbezirk Wahlberechtigten,<br />
die selbst keine Bewerber (§ 14) sein dürfen, unter Angabe der Anschriften<br />
unterschrieben sein. Der 1. der Unterzeichner gilt als Vertrauensmann dieses<br />
Wahlvorschlags, der 2. als dessen Stellvertreter. Ein Wahlberechtigter darf nicht<br />
Vertrauensmann für mehrere Wahlvorschläge sein.<br />
§ 14<br />
Die Bewerber<br />
(1) In einem Wahlvorschlag sollen soviel Bewerber vorgeschlagen werden,<br />
wie Vertreter in diesem Wahlbezirk zu wählen sind.<br />
(2) Ein Bewerber darf nur in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis er<br />
eingetragen ist, und in diesem Wahlbezirk nur in einem Wahlvorschlag benannt<br />
werden.<br />
(3) Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber mit Zu- und Vornamen, Geburtstag<br />
und Ort ihres Vertragszahnarztsitzes bzw. bei angestellten Zahnärzten dem Sitz<br />
der Tätigkeit aufgeführt sein.<br />
(4) Mit dem Wahlvorschlag ist die Erklärung jedes Vorgeschlagenen, dass er der<br />
Aufnahme seines Namens in den Wahlvorschlag zustimmt, einzureichen.<br />
§ 15<br />
Beseitigung von Mängeln<br />
(1) Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang. Sind in<br />
einem Wahlvorschlag Mängel zu beseitigen oder zu einem Wahlvorschlag<br />
Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen nachzureichen, so hat der<br />
Wahlleiter den Vertrauensmann unverzüglich dazu aufzufordern.<br />
(2) Mängel eines fristgerecht eingereichten Wahlvorschlags können bis zur Entscheidung<br />
des Wahlausschusses über die Zulassung des Wahlvorschlages behoben<br />
werden.<br />
§ 16<br />
Zulassung der Wahlvorschläge<br />
(1) Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss innerhalb<br />
einer Woche nach Ablauf der Einreichungsfrist in einer Sitzung, zu der die<br />
Vertrauensmänner der eingereichten Wahlvorschläge, deren Stellvertreter und der<br />
Vorstand der KZVN unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist<br />
von 3 Werktagen zu laden sind.<br />
(2) Aus den Wahlvorschlägen sind die Namen derjenigen Bewerber zu streichen,<br />
1. die nicht wählbar sind,<br />
2. deren Persönlichkeit nicht feststeht,<br />
3. für welche die nach § 14 Abs. 4 vorgeschriebene Erklärung nicht fristgemäß<br />
beigebracht worden ist.<br />
(3) Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Bewerbers ist zu begründen<br />
und dem Vertrauensmann mitzuteilen.<br />
§ 17<br />
Aufstellung der Stimmzettel<br />
Auf Grund der eingegangenen und geprüften Wahlvorschläge wird vom Wahlleiter<br />
für jeden Wahlbezirk der Stimmzettel aufgestellt. Der Stimmzettel enthält die zugelassenen<br />
Wahlvorschläge in einer im Losverfahren ermittelten Reihenfolge und innerhalb<br />
der Wahlvorschläge Zu- und Vornamen, Geburtstag und Vertragszahnarztsitz<br />
der zugelassenen Bewerber bzw. bei angestellten Zahnärzten den Sitz der Tätigkeit<br />
in der Reihenfolge, in der diese im Wahlvorschlag aufgeführt worden sind.<br />
Für die Wahl sind herzustellen:<br />
1. die Stimmzettel,<br />
2. die Wahlausweise,<br />
3. die äußeren Briefumschläge,<br />
4. die inneren Briefumschläge und<br />
5. Abdrucke des § 20.<br />
§ 18<br />
Herstellung der Wahlmittel<br />
§ 19<br />
Absendung der Wahlmittel<br />
Die KZVN sorgt dafür, dass an jeden Wahlberechtigten, der in einem abgeschlossenen<br />
Wählerverzeichnis eingetragen ist, rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit die in § 18<br />
aufgeführten Wahlmittel abgesandt werden. Dabei ist die Wahlzeit anzugeben. Im<br />
Fall des Verlustes der Wahlmittel ist dem Wahlberechtigten eine Zweitausfertigung<br />
zu erteilen und dies im Wählerverzeichnis zu vermerken.<br />
III. Die Wahl<br />
§ 20<br />
Stimmabgabe<br />
(1) Zur Stimmabgabe kennzeichnet der Wähler auf dem Stimmzettel jeden Bewerber,<br />
dem er seine Stimme geben will, durch ein Kreuz. Der Wähler kann Bewerbern<br />
verschiedener Wahlvorschläge seine Stimme geben, höchstens jedoch so vielen<br />
Bewerbern, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter gewählt werden können. Er ist an<br />
die Reihenfolge, in der die Bewerber innerhalb der Wahlvorschläge aufgeführt<br />
sind, nicht gebunden.<br />
(2) Stimmzettel, die den Willen des Wählers nicht eindeutig erkennen lassen,<br />
sind ungültig. Dies gilt auch für Stimmzettel, die neben der Kennzeichnung der<br />
Bewerber (Abs. 1) Vermerke, Zeichnungen oder andere Eintragungen enthalten,<br />
und für Stimmzettel, auf denen die Namen von mehr Bewerbern angekreuzt<br />
sind, als in diesem Wahlbezirk Vertreter insgesamt zu wählen sind.<br />
(3) Der Wähler legt den mit seiner Stimmabgabe versehenen Stimmzettel in den<br />
inneren Briefumschlag und verschließt diesen. Der Briefumschlag darf keine<br />
Kennzeichen haben, die auf die Person des Wählers schließen lassen.<br />
(4) Der Wähler unterschreibt auf dem Wahlausweis unter Angabe von Ort und<br />
Datum eine vorgedruckte Erklärung, dass er die im Wahlausweis bezeichnete<br />
Person ist und den im inneren Briefumschlag enthaltenen Stimmzettel selbst<br />
mit der Stimmabgabe versehen hat.<br />
(5) Der Wähler legt den verschlossenen inneren Briefumschlag und den unterschriebenen<br />
Wahlausweis in den äußeren Briefumschlag, verschließt diesen, versieht<br />
ihn auf der Rückseite mit den Absenderangaben und übermittelt diesen Brief<br />
(Wahlbrief) dem Wahlleiter.<br />
(6) Ein Wähler, der durch körperliche Gebrechen in der Stimmabgabe behindert ist,<br />
kann sich bei der Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat auf<br />
dem Wahlausweis anstelle der Erklärung nach Abs. 4 eidesstattlich zu versichern,<br />
dass sie den Stimmzettel entsprechend dem erklärten Willen des Wählers<br />
gekennzeichnet hat.<br />
§ 21<br />
Feststellung des Wahlergebnisses<br />
(1) Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis binnen 24 Stunden nach Ablauf der<br />
Wahlzeit in öffentlicher Sitzung (§ 7 Abs. 3) fest. Beanstandungen Wahlberechtigter<br />
sind in die Wahlniederschrift aufzunehmen.<br />
(2) Der Wahlausschuss prüft auf Grund des Wahlausweises das Recht des Absenders<br />
des Wahlbriefes zur Wahlbeteiligung und legt den inneren Briefumschlag<br />
ungeöffnet in die für den Wahlbezirk bestimmte Wahlurne. Nachdem sämtliche <br />
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inneren Briefumschläge in den Wahlurnen gesammelt sind, werden die Wahlurnen<br />
geschlossen und geschüttelt. Alsdann sind die inneren Briefumschläge einzeln<br />
zu öffnen. Der Wahlausschuss prüft die Gültigkeit der Stimmabgabe und stellt<br />
fest, wie viele Stimmen auf den einzelnen Wahlvorschlag und innerhalb des<br />
Wahlvorschlags auf den einzelnen Bewerber entfallen, sowie, welche Wahlvorschläge<br />
und innerhalb derselben welche Bewerber als Vertreter und Ersatzmänner<br />
gewählt worden sind (§ 3 Abs. 3 und 4).<br />
(3) Der Wahlleiter teilt das Ergebnis der Wahl unverzüglich dem Vorstand der KZVN mit.<br />
Dieser gibt es allen Mitgliedern bekannt (§ 24 der Satzung). Die Bekanntmachung<br />
gilt drei Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />
§ 22<br />
Benachrichtigung der Gewählten<br />
(1) Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten innerhalb einer Woche nach der<br />
Feststellung des Wahlergebnisses durch eingeschriebenen Brief von ihrer Wahl<br />
und fordert sie auf, sich binnen 10 Tagen ab Zugang der Benachrichtigung über<br />
die Annahme der Wahl schriftlich zu erklären. In der Benachrichtigung ist auf die<br />
Vorschriften der Abs. 2 bis 4 hinzuweisen.<br />
(2) Die Erklärung nach Abs. 1 kann nicht widerrufen werden.<br />
(3) Die Annahme der Wahl unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.<br />
(4) Geht innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl<br />
als angenommen; die Mitgliedschaft des Gewählten in der Vertreterversammlung<br />
ruht jedoch solange, bis die schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl<br />
der KZVN zugegangen ist.<br />
§ 23<br />
Ablehnung der Wahl<br />
(1) Lehnt ein zum Vertreter Gewählter die Wahl ab oder scheidet er vor Annahme<br />
der Wahl aus, so wird er durch den Ersatzmann ersetzt. Die Reihenfolge der<br />
eintretenden Ersatzmänner bestimmt sich nach Maßgabe des § 3 (4). § 3 (6)<br />
und (7) gelten entsprechend.<br />
(2) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, trifft der<br />
Wahlleiter, § 22 findet entsprechende Anwendung.<br />
§ 24<br />
Verlust des Mandats<br />
(1) Verliert ein Vertreter sein Mandat, so wird er durch den Ersatzmann seines<br />
Wahlbezirks ersetzt. Ist kein gewählter Ersatzmann vorhanden, gelten § 3 Abs.<br />
(6) und (7) entsprechend.<br />
(2) Ob ein Vertreter sein Mandat verloren hat, entscheidet der Vorstand der KZVN.<br />
Die Vorschriften des § 22 finden auf den Ersatzmann entsprechende Anwendung<br />
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wahlleiters der Vorsitzende des<br />
Vorstandes der KZVN tritt.<br />
IV. Die Wahlprüfung<br />
§ 25<br />
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der<br />
Wahlergebnisse unterliegen der Wahlprüfung nach Maßgabe der §§ 26 - 36.<br />
§ 26<br />
Einspruch<br />
Das Wahlprüfungsverfahren wird nur auf Einspruch durchgeführt.<br />
§ 27<br />
Einspruchsberechtigte<br />
Zum Einspruch ist berechtigt<br />
1. jedes Mitglied der KZVN,<br />
2. der Wahlleiter,<br />
3. der Vorstand der vorhergehenden Wahlperiode.<br />
§ 28<br />
Frist und Form des Einspruchs<br />
(1) Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />
(§ 21 Abs. 3) beim Wahlausschuss schriftlich einzulegen und unter Angabe<br />
der Beweismittel zu begründen. Legen mehrere Personen gemeinschaftlich<br />
Einspruch ein, so ist ein Bevollmächtigter zu benennen.<br />
(2) Der Wahlausschuss übersendet den Einspruch mit seiner Stellungnahme sowie<br />
den Wahlunterlagen dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses.<br />
§ 29<br />
Einspruchsgründe<br />
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass<br />
1. ein Vertreter oder ein Ersatzmann nicht wählbar gewesen sei oder<br />
2. Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder der Feststellung<br />
des Wahlergebnisses unterlaufen seien, durch welche die Verteilung der Sitze<br />
in der Vertreterversammlung oder die Anwartschaft als Ersatzmann auf einen<br />
solchen Sitz beeinträchtigt worden sei.<br />
§ 30<br />
Wahlprüfungsausschuss<br />
(1) Über die Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.<br />
(2) Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Niedersächsischen Sozialminister berufen.<br />
Er besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum<br />
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben, die übrigen müssen<br />
wahlberechtigte Mitglieder der KZVN sein.<br />
(3) Zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses können nicht berufen werden:<br />
1. die Vorsitzenden der KZVN sowie ihre Amtsvorgänger der vorhergehenden<br />
Wahlperiode,<br />
2. Mitglieder des Wahlausschusses oder ihre Stellvertreter,<br />
3. Bewerber auf Wahlvorschlägen,<br />
4. der Vertrauensmann eines Wahlvorschlages.<br />
(4) Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss führt das dienstranghöhere zum Richteramt<br />
oder höheren Verwaltungsdienst befähigte Mitglied oder sein Stellvertreter,<br />
bei gleichem Dienstrang das an Lebensjahren ältere Mitglied oder sein Stellvertreter.<br />
(5) Der Wahlprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und zwei<br />
weitere Mitglieder anwesend sind.<br />
§ 31<br />
Mündliche Verhandlung<br />
(1) Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses bestimmt Termin zur mündlichen<br />
Verhandlung und lädt dazu mindestens eine Woche vorher<br />
1. denjenigen, der den Einspruch eingelegt hat, sowie<br />
2. den Bewerber, Vertreter oder Ersatzmann, der durch die Entscheidung<br />
betroffen wird.<br />
Haben mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch eingelegt, so genügt die<br />
Ladung des Bevollmächtigten.<br />
(2) Innerhalb derselben Frist sind von der mündlichen Verhandlung zu benachrichtigen:<br />
1. die Mitglieder des Vorstandes der KZVN,<br />
2. der Wahlleiter.<br />
(3) Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung; § 7 Abs. 2 S. 2<br />
findet entsprechende Anwendung. Der Wahlprüfungsausschuss kann zur<br />
Wahrung des Wahlgeheimnisses die Öffentlichkeit der Sitzung ausschließen.<br />
§ 32<br />
Verfahren<br />
(1) Für das Verfahren des Wahlprüfungsausschusses sind die für das verwaltungsgerichtliche<br />
Verfahren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit<br />
sich nicht aus dieser Wahlordnung etwas Abweichendes ergibt.<br />
(2) Sind im Termin zur mündlichen Verhandlung die in § 31 Abs. 1 und 2 bezeichneten<br />
Personen trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann das<br />
Verfahren ohne sie weitergeführt und nach Lage der Akten entschieden werden.<br />
(3) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der die wesentlichen<br />
Vorgänge der mündlichen Verhandlung sowie das wesentliche Ergebnis der Aussagen<br />
von Zeugen und Sachverständigen wiederzugeben sind. Die Niederschrift<br />
ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.<br />
§ 33<br />
Beratung<br />
(1) Der Wahlprüfungsausschuss berät geheim.<br />
(2) Bei der Beschlussfassung dürfen nur die Mitglieder mitwirken, die an der ganzen<br />
Verhandlung teilgenommen haben.<br />
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§ 34<br />
Entscheidung<br />
Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Feststellung über die Gültigkeit der Wahl<br />
sowie die sich aus einer Ungültigkeit der Wahl ergebenden Folgerungen zu treffen.<br />
Er entscheidet durch Beschluss, der den Tatbestand und die Gründe, auf denen die<br />
Entscheidung beruht, enthalten muss. Wegen Einzelheiten darf auf den Akteninhalt<br />
Bezug genommen werden.<br />
§ 35<br />
Zustellung<br />
Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses ist den Beteiligten (§ 31 Abs. 1<br />
und 2) vom Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses mit einer Rechtsmittelbelehrung<br />
zuzustellen.<br />
§ 36<br />
Klage gegen die Entscheidung<br />
Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kann innerhalb eines<br />
Monats nach Zustellung Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.<br />
§ 37<br />
Nachwahl und Wiederholungswahl<br />
Auf eine Nachwahl oder eine Wiederholungswahl finden § 40 des Niedersächsischen<br />
Landeswahlgesetzes i.d.F. vom 30.05.2002 (Nds. GVBI. S. 153) sowie die §§ 73 und<br />
75 der Niedersächsischen Landeswahlordnung vom 01.11.1997 (Nds. GVBI. S. 437)<br />
entsprechende Anwendung. § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.<br />
V. Schlussbestimmungen<br />
§ 38<br />
Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />
(1) Die durch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und der Wahlprüfung<br />
durch den Wahlprüfungsausschuss entstehenden Kosten trägt die KZVN.<br />
(2) Für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter und die nichtzahnärztlichen Mitglieder<br />
des Wahlprüfungsausschusses setzt die Vertreterversammlung der KZVN eine<br />
Aufwandsentschädigung fest. Für die in den Sitzungen anwesenden zahnärztlichen<br />
Mitglieder des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses gilt<br />
die Reise- und Sitzungskostenordnung der KZVN.<br />
§ 39<br />
Frist für Aufbewahrung von Wahlakten<br />
Sämtliche Wahlunterlagen und sonstige sich auf die Wahl beziehenden Akten<br />
(Wahlakten) sind, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, nach Abschluss<br />
der Wahl an die KZVN zu übersenden. Sie sind vom Zeitpunkt der Rechtskraft der<br />
Wahl ab 7 Jahre lang aufzubewahren und anschließend zu vernichten.<br />
§ 40<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />
tritt die Wahlordnung vom 09.06.2004, zuletzt geändert am 07.11.2008, außer Kraft.<br />
Antrag 1 zu TOP 8<br />
vom Vorstand der KZVN<br />
Verwaltungskostenbeiträge ab dem Kalenderjahr 2014<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltungskostenbeiträge ab dem Kalenderjahr 2014<br />
(Abrechnungsquartale IV/2013 bis III/2014) bemessen sich wie folgt:<br />
A. Für jedes Mitglied, jeden abrechnenden Zahnarzt und jeden angestellten<br />
Zahnarzt wird ein vierteljährlicher Festbeitrag in Höhe von € 130,00 erhoben;<br />
dieser halbiert sich bei einer stundenweisen bis halbtägigen Tätigkeit.<br />
Die Festsetzung des Festbeitrags erfolgt taggenau für den Zeitraum der<br />
vertragszahnärztlichen Tätigkeit.<br />
B. Zusätzlich zum unter A. genannten Festbeitrag ist ein variabler Verwaltungskostenbeitrag<br />
in Höhe von 0,95 % auf die zur Abrechnung eingereichten Leistungen<br />
zu entrichten:<br />
C. Für auf Papier eingereichte Leistungen wird ein Zuschlag von € 1,85<br />
pro Fall erhoben.<br />
Begründung:<br />
Der vierteljährliche Festbeitrag wird von € 120,00 auf € 130,00 angehoben,<br />
um die jährlichen Beitragssteigerungen der KZBV aufzufangen.<br />
Der Antrag wird mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen und fünf<br />
Enthaltungen angenommen.<br />
Antrag 2 zu TOP 8<br />
von Dr. Carl<br />
Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2014<br />
Beschluss:<br />
Der Haushaltsplan für das Jahr 2014 wird wie folgt festgestellt:<br />
1. Erfolgshaushalt<br />
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit Euro 18.740.000 bei einer<br />
Vermögensentnahme von Euro 2.027.490<br />
2. Investitionshaushalt<br />
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit Euro 2.688.854 bei einer<br />
Liquiditätsabnahme von Euro 1.688.050<br />
3. Deckungsfähigkeit<br />
Im Erfolgshaushalt besteht über alle Ausgabetitel nach Kostenarten untereinander<br />
die gegenseitige Deckungsfähigkeit.<br />
Deckungsfähigkeit ist die im Haushaltsrecht begründete Möglichkeit, bei einem<br />
Titel höhere Ausgaben als veranschlagt auf Grund von Einsparungen bei einem<br />
oder mehreren anderen Ausgabetiteln zu tätigen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 1 zu TOP 7<br />
von D.M.D. Bunke<br />
Abnahme der Jahresrechnung 2012 und Entlastung des Vorstandes<br />
für das Rechnungsjahr 2012<br />
K Z V N<br />
Beschluss:<br />
Die Jahresrechnung des Jahres 2012 wird abgenommen und dem Vorstand der<br />
KZVN die Entlastung für das Rechnungsjahr 2012 erteilt.<br />
Begründung:<br />
Die Prüfstelle der KZBV hat am 12.09.2013 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
abgegeben.<br />
Gegen die satzungsgemäß (§ 10 Abs. 1) von der VV zu erteilende Entlastung hat die<br />
Prüfstelle keine Bedenken vorgetragen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
D E Z E M B E R 2 0 1 3 | N Z B | K Z V N<br />
59
STELLENMARKT<br />
Raum Göttingen<br />
Qualitätsorientierte ZAP mit<br />
nettem Team sucht zur Verstärkung<br />
eine/n angestellten/n ZÄ/ZA in<br />
Teilzeit. Chiffre: 131102<br />
Hannover City<br />
Nettes, qualitätsorientiertes Team<br />
sucht zum 1.1.14 eine Kollegin/<br />
einen Kollegen mit mindestens zwei<br />
Jahren Berufserfahrung, mittelfristige<br />
Partnerschaft wird angestrebt.<br />
Chiffre:131103<br />
Südliches Oldenburg/Bremen<br />
Ldkrs. Diepholz: Prophylaxeorient.<br />
Praxisteam sucht Vorb.-Assistenten/in<br />
möglichst mit BE oder angestellte/n<br />
ZA/ZÄ in Teilzeit (ca. 2 Tage) für<br />
moderne, unbedingt qualitätsorientierte<br />
BAG. Dr. Gerhard Kanne &<br />
Jochen Passe-Tietjen, Twistringen,<br />
Tel.: 04243-2323<br />
Hildesheim u. Umgebung<br />
Engagierte, freundl. ZÄ, Dr.,<br />
15 J. BE in eig. Gem.Praxis sucht<br />
Stelle als angestellte ZÄ in<br />
fortbildungs-qualitätsorientierter<br />
Praxis mit nettem Team.<br />
Langfr. Zusammenarbeit angestrebt.<br />
Chiffre: 131205<br />
VERKAUF<br />
Kleine, feine Praxis<br />
Im Süden Hamburgs, 80m 2 , 2 Beh.<br />
Zimmer, Gr. Parkplatz zum 01.01.15<br />
abzugeben. Preis nebensächlich.<br />
Alle Schulen S-Bahn 30 min. in HH.<br />
Alle Versorger vorhanden.<br />
Chiffre:131202<br />
Stadtnähe Hildesheim<br />
Sehr gut etablierte Alterspraxis,<br />
2 BHZ, 120m 2 , zentrale Lage,<br />
kompetentes Team. Sehr gute BWA.<br />
Praxis zeitnah abzugeben.<br />
Einarbeitung möglich. Gute<br />
Selbstzahlerquote. Chiffre:131203<br />
Seesen/Harz Tel.: 05381-70011<br />
Praxis aus Altersgr. abzugeben.<br />
2 Behandlungszimmer, OPG, Labor,<br />
200m 2 in gem. Räumen, zentral<br />
gelegen, Parkplätze vorhanden.<br />
Praxisabgabe Landkreis Celle<br />
Langjährig (seit 1978) gut<br />
etablierte Praxis mit 3 BHZ.<br />
Renovierung in 2009, € 600T Umsatz,<br />
66 % privat, optional m. Immobilie.<br />
VHB € 300T. von privat<br />
praxisniedersachsen@gmail.com<br />
Südl. Niedersachsen<br />
Existenzsichere, gut etabl. Praxisgemeinschaft<br />
(KFO, allg. ZHK) in zentr.<br />
Lage (Kleinstadt) abzugeben, 240m 2 ,<br />
5 BHZ, kl. Labor. Chiffre: 131204<br />
„Praxis aktuell“<br />
• Vortrag Dr. R. Möbius<br />
in Varel:<br />
Ein neuer Therapieansatz<br />
in der Parodontologie<br />
• Workshops:<br />
- der rechtliche Praxisalltag<br />
- kleine Laborarbeiten<br />
- Praxisgründung/-abgabe<br />
• Niedersächsischer<br />
Prophylaxetag 2014<br />
• Hygieneberatung vor Ort<br />
• Sammelbestellaktion<br />
Steri, RDG, DAC<br />
Nähere Infos unter<br />
http://www.zfn-online.de/<br />
index.php/pa.html<br />
www.zfn-online.de<br />
Zahnärzte für Niedersachsen e.V.<br />
VERSCHIEDENES<br />
Letzte Chance für eine<br />
Praxisübernahme einer Einzelpraxis<br />
in 21614 Buxtehude;<br />
Solide, langeingesessene Praxis<br />
aus Altersgründen spätestens<br />
2014 zu übergeben. Prophylaxe<br />
bis Implantologie, Praxislabor,<br />
2 Behandlungszimmer. Röntgen.<br />
Reihenhaus mit Aussicht ins<br />
Grüne. Nette, zuverlässige,<br />
zuzahlungsbereite Patienten.<br />
Chiffre: 131201<br />
Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />
zahnärztlichen Kollegenschaft<br />
verwenden Sie bitte immer das für<br />
Sie vorbereitete Auftragsformular.<br />
Das erleichtert Ihnen und uns die<br />
Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />
an die angegebene Nummer faxen.<br />
Ihre Zuschriften auf<br />
Chiffre-Anzeigen<br />
richten Sie bitte an:<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt<br />
(NZB), c/o KZVN, Barbara Podgorski,<br />
Chiffre-Nr.---------------------------------<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />
60 K L E I N A N Z E I G E N | N Z B | D E Z E M B E R 2 0 1 3
Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />
Auch online möglich:<br />
www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen/NZB<br />
oder Fax: 0511 8405-262<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />
c/o KZVN<br />
Barbara Podgorski<br />
Zeißstraße 11<br />
30519 Hannover<br />
Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />
Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />
Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />
Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />
Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />
im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular vorgegeben.<br />
Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen und<br />
damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie selbst.<br />
Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />
noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />
hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />
für den Bankeinzug erforderlich.<br />
Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />
17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />
Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />
Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />
NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />
Folgende Kleinanzeige bitte<br />
nur einmal<br />
in den nächsten Ausgaben<br />
veröffentlichen unter der Rubrik:<br />
Verkauf<br />
Ankauf<br />
Stellenmarkt<br />
Verschiedenes<br />
Raum für interne Vermerke<br />
Preis je angefangene<br />
Zeile 5,20 EUR<br />
(Mindestgröße vier Zeilen,<br />
davon die 1. Zeile fett)<br />
BITTE IN<br />
BLOCKSCHRIFT<br />
20,80 €<br />
26,00 €<br />
31,20 €<br />
36,40 €<br />
41,60 €<br />
46,80 €<br />
52,00 €<br />
57,20 €<br />
62,40 €<br />
67,60 €<br />
Ich ermächtige Sie hiermit, den Gesamtbetrag von dem unten genannten Konto abzubuchen.<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Tel.-Nr.<br />
Kontoinhaber<br />
Bankinstitut<br />
Fax-Nr.<br />
Zeilengebühr<br />
Die Anzeige soll unter Chiffre<br />
erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />
Die Anzeige soll auch im Internet<br />
erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />
€<br />
€<br />
00,00<br />
K L E I N A N Z E I G E N<br />
Konto-Nr./BLZ<br />
Gesamtbetrag<br />
€<br />
Datum, Unterschrift des Auftraggebers
– Anzeige –