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ZAHNÄRZ TEBLATT

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OKTOBER 2014<br />

N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />

4 Wandel im<br />

Ordnungsrahmen:<br />

Chancen und<br />

(Gesundheits)-Risiken<br />

8 Wieder Streit um<br />

die elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

12 Gutachten: Macht<br />

die elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

Ärzte strafbar?<br />

16 Von dem guten<br />

Gefühl etwas zum<br />

Besseren zu verändern


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Think tank?<br />

E D I T O R I A L<br />

Die Bundesregierung bedient sich gerne des Sachverstandes<br />

der Gelehrten, um Problemlösungen erarbeiten oder ihre<br />

politischen Entscheidungen untermauern zu lassen.<br />

Dabei kommt es auch vor, dass Politiker schlicht erklären,<br />

die Sachverständigen irrten, wenn die Vorschläge unpopulär<br />

sind. Deshalb kann dies auch – wie geschehen – den<br />

Wirtschaftsweisen passieren, wenn sie etwas vorschlagen,<br />

was der Bevölkerung wehtut, oder dem politischen<br />

Zeitgeist widerspricht.<br />

Dieser Gefahr ist der Sachverständigenrat zur Begutachtung<br />

der Entwicklung im Gesundheitswesen eher weniger<br />

ausgesetzt: Die Stellungnahmen dieses Gremiums werden<br />

von der Bevölkerung, wenn überhaupt, dann nur als<br />

Schlagzeile zur Kenntnis genommen, und davon sind ja<br />

nur die „Halbgötter in Weiß“ betroffen, und mit denen trifft<br />

es ja auch die Richtigen – jedenfalls, bis man selbst als<br />

Patient betroffen ist.<br />

Vor vielen Jahren hat dieses Gremium das Thema Qualität<br />

aufgegriffen, und die Langzeitwirkung spüren wir jetzt:<br />

Zwar gilt das deutsche Gesundheitswesen weltweit als<br />

beispielhaft, ohne bei den Ausgaben pro Kopf an der<br />

Spitze zu liegen, aber natürlich kann man jede Schraube<br />

noch fester ziehen (bis nach ganz fest dann ganz locker<br />

kommt).<br />

Und so hat der Gesetzgeber ein verpflichtendes Qualitätsmanagement<br />

eingeführt, was in Krankenhäusern auch<br />

sinnvoll sein mag, und natürlich allen möglichen Gruppen<br />

übergestülpt.<br />

Damit ist jetzt z.B. auch gesichert, dass alle unsere<br />

Füllungen (theoretisch) immer gleich ausfallen, allerdings<br />

auch die schlechten!<br />

Deshalb musste als nächstes eine Qualitätssicherung her<br />

mit statistischer Auswertung der Leistungen. Vielleicht bei<br />

der Beurteilung von Herzzentren o.ä. berechtigt, allerdings<br />

mit der Gefahr der Risikoselektion, wenn das Ranking<br />

wichtiger ist, als das Heilen. Aber natürlich wurde auch<br />

dieses Überwachungsinstrument uns wieder übergestülpt.<br />

Vielleicht hat das Bundessozialgericht auch deshalb<br />

geurteilt, die Entscheidung des Bundesschiedsamtes sei<br />

rechtswidrig, den Kassen nur eine verschlüsselte Zahnarztnummer<br />

mitzuteilen, die regelmäßig geändert und nur<br />

im Einzelfall auf Antrag den Kassen entschlüsselt wird.<br />

Denn ohne dies Urteil wäre eine statistische Auswertung<br />

der Leistungsdaten über die Zeit nicht möglich!<br />

Den vorläufigen Schlusspunkt hat der GKV-Spitzenverband<br />

gesetzt in einem Entwurf mit dem Titel „Qualitätsorientierte<br />

Versorgungssteuerung und Vergütung“.<br />

Wer bis hierher geglaubt hat, ich ließe meiner Phantasie<br />

freien Lauf, der möge lesen:<br />

„Künftig soll unterschiedliche Behandlungsqualität<br />

Konsequenzen haben.“ Und weiter: „Die Weiterentwicklung<br />

der Qualitätsindikatoren ist eine Daueraufgabe. Um den<br />

Erfassungsaufwand zu minimieren, sollte auf Routinedaten<br />

zurückgegriffen werden, wo immer dies möglich ist.“<br />

Und zur „Verbesserung der Transparenz“ heißt es:<br />

„Zufallsgesteuerte Stichprobenprüfungen, wie sie heute<br />

vielfach von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt<br />

werden, sind durch Vollerhebungen routinemäßig<br />

dokumentierter Versorgungsdaten zu ergänzen. Konkrete<br />

Überprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

unter Mitwirkung des MDK können somit anlassbezogen<br />

aufgrund von Auffälligkeiten erfolgen.“<br />

„Die Aussagekraft der Ergebnisse ist durch komplementäre<br />

Erhebungen, wie etwa Patientenbefragungen, zu erhöhen.“<br />

Möge bei diesen Formulierungen wenigstens der eine<br />

oder andere der damaligen Sachverständigen an den<br />

Hexenmeister denken: „Die Geister, die ich rief,…!“<br />

Und möge die „Agenda Qualitätsförderung“ der KZBV und<br />

der BZÄK wenigstens bei den politischen Entscheidern zur<br />

Einsicht führen, dass Selbstverpflichtung besser ist als ein<br />

derartiger Überwachungsapparat!<br />

ß<br />

—<br />

Dr. Thomas Nels<br />

Stellvertretender Vorsitzender der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

1


I M P R E S S U M<br />

NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 49. Jahrgang<br />

Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />

amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />

HERAUSGEBER<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Postfach 81 03 64, 30503 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405- 0, Internet: www.kzvn.de<br />

REDAKTIONSBÜRO<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp, Zeißstraße 11, 30519 Hannover;<br />

Tel.: 0511 8405 -207; Fax: 0511 8405 -262;<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

REDAKTION<br />

Dr. Lutz Riefenstahl, Redaktionsleiter (lr)<br />

Breite Straße 2 B, 31028 Gronau<br />

Tel.: 05182 921719; Fax: 05182 921792<br />

E-Mail: riefenstahl@kzvn.de<br />

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Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 05130 953035; Fax: 05130 953036<br />

E-Mail: dr.loewener@yahoo.de<br />

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Elke Steenblock-Dralle (st-dr)<br />

c/o KZVN, Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

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Tel.: 0511 95478 - 0; Fax: 0511 95478 - 78<br />

Internet: www.marco-werbung.de<br />

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Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />

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Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und<br />

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übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf<br />

Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung<br />

verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der<br />

Redaktion.<br />

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Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

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39,60 EUR, Einzelheft 3,30 EUR, inklusive Versandkosten. ISSN 1863-3145<br />

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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />

c/o KZVN, Heike Philipp,<br />

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TELEFON<br />

0511 8405 -207<br />

Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Heft 12 / 14: 10. November 2014<br />

Heft 01 / 15: 5. Dezember 2014<br />

Heft 02 / 15:12. Januar 2014<br />

4<br />

Dieser sog. QR-Code führt nach<br />

Einscannen mit z.B. einem Smartphone<br />

über ein geeignetes Programm/App<br />

mit Internetanschluss direkt auf die<br />

Homepage des NZB:<br />

https://www.kzvn.de/nzb<br />

2 I M P R E S S U M | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


15<br />

40<br />

E D I T O R I A L<br />

FACHLICHES<br />

20 Poly-Ether-Ether-Keton (PEEK) –<br />

Biokompatible Hochleistungspolymere<br />

erobern die digitale Zahntechnik<br />

28 Der Obere Einser:<br />

Die ästhetische Herausforderung<br />

für Zahnarzt und Zahntechniker<br />

34 Minimalinvasive Bisshebung mit<br />

palatinalen Plateaus<br />

Ein vielseitig einsetzbares Konzept<br />

für vertikale Probleme<br />

40 Ein notwendiger Baustein im<br />

Hygienemanagement:<br />

Wasserqualität in Dentaleinheiten<br />

44 Investition in eine Praxisimmobilie<br />

Steuerliche Optimierung<br />

46 Rechtstipp: Beachtenswerte<br />

Entwicklungen beim Mahnverfahren<br />

und Schuldnerverzeichnis<br />

48 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

- Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />

- Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />

K Z V N<br />

I N H A LT<br />

EDITORIAL<br />

1 Dr. Thomas Nels:<br />

Think tank?<br />

POLITISCHES<br />

4 Wandel im Ordnungsrahmen:<br />

Chancen und (Gesundheits)-Risiken<br />

6 Von der sozialen zur unsozialen<br />

Marktwirtschaft!<br />

8 Wieder Streit um die elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

11 Klarheit geschaffen:<br />

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die<br />

elektronische Gesundheitskarte<br />

12 Gutachten: Macht die elektronische<br />

Gesundheitskarte Ärzte strafbar?<br />

14 Professionelle Zahnreinigung (PZR) –<br />

Zu den rechtlichen Vorgaben für<br />

gesetzlich Versicherte<br />

15 Wahlen zum BDK-Vorstand:<br />

Leitung bestätigt, Team verjüngt<br />

PERSÖNLICHES<br />

49 Herzlichen Glückwunsch<br />

Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />

KZVN<br />

49 And the winner is…<br />

50 Niederlassungshinweise<br />

KLEINANZEIGEN<br />

52 Kleinanzeigen<br />

28<br />

16 Von dem guten Gefühl etwas zum<br />

Besseren zu verändern<br />

18 Bekanntmachung<br />

der nächsten ordentlichen Sitzung<br />

der Vertreterversammlung der KZVN<br />

34<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

20<br />

© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: NZB-Archiv; Andy Dean/Fotolia.com; Zerbor/Fotolia.com; HDZ; BDK/axentis; Kzenon/Fotolia.com; Dr. A. Hutsky; Dr. H. Landenberger; Prof. Dr. Jürgen Manhart, ZT Hubert Schenk<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | I N H A L T<br />

3


Wandel im Ordnungsrahmen:<br />

Chancen und (Gesundheits)-Risiken<br />

Gesundheitspolitik hat die Aufgabe, für die<br />

Menschen alle nötigen Voraussetzungen<br />

einer umfassenden und qualitativ hochwertigen<br />

Versorgung – heute und in Zukunft – zu schaffen.<br />

Dies hängt von den finanziellen Ressourcen ab, die in<br />

der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft<br />

im Gesundheitssystem bereitgestellt worden sind bzw.<br />

bereitgestellt werden.<br />

Finanzielle Ressourcen (=Gesundheitsausgaben) werden<br />

für Vergütungen, Honorare und Gehälter, für Arznei- und<br />

Hilfsmittel, aber auch für direkte Investitionen im Gesundheitssystem<br />

eingesetzt. Direkte Investitionen sind z.B. die<br />

Ausbildung von Ärzten und Pflegepersonen, der Kauf bzw.<br />

die Erweiterung von Arztpraxen und Steuermittel für den<br />

Neubau von Krankenhäusern. D.h., finanzielle Ressourcen<br />

werden eingesetzt, um die laufende medizinische Versorgung<br />

aufrechtzuerhalten und um Sach- und Humankapital<br />

langfristig und zum Zweck der zukünftigen medizinischen<br />

Versorgung aufzubauen.<br />

© Andy Dean/Fotolia.com<br />

In Deutschland beliefen sich die Gesundheitsausgaben<br />

2013 auf rund 11,3 % des BIP, im OECD-Durchschnitt<br />

waren es 9,3 % (alle Daten: OECD Health Statistics 2014).<br />

In den letzten 13 Jahren sind die Gesundheitsausgaben<br />

im Durchschnitt um 1,8 % real je Jahr gestiegen, im OECD-<br />

Durchschnitt waren es 3,9 %. Die Lebenserwartung liegt<br />

mit 83,3 Jahren für Frauen bzw. 78,6 Jahren für Männer<br />

über dem OECD-Durchschnitt (82,8 Jahre Frauen, 77,5 Jahre<br />

Männer). Damit dies so bleibt, sind auch heute und in<br />

Zukunft alle notwendigen finanziellen Ressourcen für das<br />

Gesundheitssystem bereitzustellen. Geschieht dies nicht,<br />

werden irreversible, negative „Investitionsprozesse“ in<br />

Gang gesetzt, die Jahrzehnte nachwirken und kurzfristig<br />

nicht zu revidieren sind.<br />

Stellt die heutige Gesundheitspolitik diese finanziellen<br />

Ressourcen sicher? Um diese Frage zu beantworten, muss<br />

überprüft werden, ob die Gesundheitspolitik eine Strategie<br />

der Langfristplanung, d.h. eine Agenda bis zum Jahr 2030<br />

verfolgt. Würde die Gesundheitspolitik eine „Agenda 2030“<br />

für das Gesundheitssystem verfolgen, so würden darin die<br />

folgenden Punkte auftauchen:<br />

Bis zum Jahr 2030 wird der überwiegende Teil der<br />

geburtenstarken Jahrgänge (über 65-Jährige) in Rente<br />

gegangen sein: Dies werden rund 20 Mio. Männer und<br />

Frauen sein.<br />

Diese geburtenstarken Jahrgänge werden wegen<br />

ihres Alters und ihrer Morbidität zunehmend<br />

medizinische Leistungen nachfragen, schon alleine<br />

wegen der gestiegenen Zahl an Personen.<br />

Die Infrastruktur (Praxen, Kliniken, Pflegeheime) muss<br />

diese zusätzliche Nachfrage aufnehmen und medizinisch<br />

versorgen können, d.h. mit einem Ausbau der medizinischen<br />

Infrastruktur müsste heute begonnen werden.<br />

Für die zusätzliche Infrastruktur müssen zusätzliche<br />

Finanzmittel und zusätzliche Ärzte und medizinisches<br />

Personal bereitgestellt werden.<br />

Die verrenteten geburtenstarken Jahrgänge können<br />

wegen der prozentualen Beitragsfinanzierung nur<br />

4 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Foto: NZB-Archiv<br />

Dr. Thomas Drabinski,<br />

Direktor des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA).<br />

unterdurchschnittlich zur Finanzierung der zusätzlichen<br />

Finanzmittel herangezogen werden, insofern keine<br />

signifikanten Eigenbeteiligungen und zweckgebundene<br />

Vermögensabgaben zur direkten medizinischen<br />

Finanzierung herangezogen werden.<br />

Da die Finanzierungsgrundlage erodiert (mehr Rentner,<br />

weniger Erwerbstätige) und die Ausgabenseite<br />

expandiert (steigende Morbidität, steigende Nachfrage<br />

nach Medizin), entstehen Finanzierungslücken bei den<br />

Leistungsanbietern.<br />

Die Finanzierungslücken müssten eigentlich über<br />

Steuern oder Staatsschulden finanziert werden.<br />

Dies ist nicht (ohne weiteres) möglich, da zum Beispiel<br />

die Steuersubventionierung der Rentenversicherung<br />

voraussichtlich alle nutzbaren Steuern oder Staatsschulden<br />

absorbiert. Und welche Agenda verfolgt die<br />

Gesundheitspolitik heutzutage?<br />

Einführung eines prozentualen Zusatzbeitragssatzes,<br />

der sich bereits auf halber Strecke bis zum Jahr 2030<br />

dem Arbeitgeber-Beitragssatz annähern wird.<br />

Konzentration auf kostspielige und kaum effiziente<br />

regionalpolitische Ideen, die dem ländlichen Raum final<br />

kaum helfen werden.<br />

Einführung eines Qualitätsinstituts, um den Luxus einer<br />

evidenzbasierten, bundespolitischen Steuerung und<br />

Kontrolle der medizinischen Versorgung umsetzen zu<br />

können.<br />

Ob hieraus in der langen Frist positive oder negative<br />

Effekte für die geburtenstarken Jahrgänge resultieren,<br />

hängt von der politischen und inhaltlichen Ausgestaltung<br />

des neuen Qualitätsinstituts ab.<br />

Um die GKV/PKV-Systemgrenze von der ambulanten<br />

Versorgung her zu nivellieren, sollen Terminservicestellen<br />

umgesetzt werden. Hiermit werden starke Friktionen<br />

in der ambulanten Versorgung verbunden sein, an<br />

deren Ende eine Wartelistenmedizin für die ambulante<br />

Versorgung steht, die staatlich gesteuert wird.<br />

Zudem werden Teile der ambulanten Versorgung in<br />

Krankenhäuser verlagert, indem ein Teil der Infrastruktur<br />

der Krankenhäuser in ambulante Versorgungseinheiten<br />

ohne Betten umgewandelt wird. Ob die Krankenhäuser<br />

dies umsetzen können, ist derzeit ungeklärt.<br />

Darüber hinaus findet derzeit (noch?) eine Nicht-Überarbeitung<br />

des DRG-Systems trotz eindeutiger Signale,<br />

eine Nicht-Überarbeitung der GOÄ und auch eine Nicht-<br />

Überarbeitung der PKV (z. B. Einführung einer Portabilität<br />

der Alterungsrückstellungen) statt.<br />

Aus alledem ergibt sich ein Wandel im gesundheitspolitischen<br />

Ordnungs- und Möglichkeiten-Rahmen: Chancen<br />

werden kaum umgesetzt, (Gesundheits)-Risiken dominieren.<br />

Nicht zwingend in dieser Legislaturperiode, aber<br />

akkumuliert ganz sicher in allen folgenden Perioden.<br />

ß<br />

—<br />

Dr. Thomas Drabinski,<br />

Direktor des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA)<br />

Quelle: „DER GELBE DIENST“ Nr. 15-15/2015<br />

P O L I T I S C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

5


Von der sozialen zur unsozialen<br />

Marktwirtschaft!<br />

© Mario/Fotolia.com<br />

Die erfolgreichen Methoden des Ludwig<br />

Erhard, mit denen wir das Wirtschaftswunder<br />

erfolgreich realisiert haben, wurden nach unserem Wissen<br />

und unserer Überzeugung in den letzten Jahrzehnten<br />

sukzessive in eine unwirtschaftliche und unsoziale Marktwirtschaft<br />

umgewandelt.<br />

Bei einer Bahnfahrt von Kiel nach Augsburg, in meiner<br />

ehrenamtlichen Funktion als Präsident der Bürger Initiative<br />

Gesundheit e.V., ist mir erneut klar geworden, mit welchen<br />

marktwirtschaftlichen Auswirkungen wir als Bürger mittlerweile<br />

alltäglich und scheinbar selbstverständlich belastet<br />

werden.<br />

Die Methoden der Bahn und die Auswirkungen auf den<br />

Fahrgast stehen symbolisch für den „Ökonomiewahn“, der<br />

die gesamte Republik und auch das Gesundheitswesen<br />

längst im Griff hält.<br />

Die auf marktwirtschaftliche Komponenten ausgerichtete<br />

Bahn ist geprägt von Kostensenkungsmaßnahmen<br />

und Gewinnmaximierung gekoppelt mit<br />

mangelhafter Kommunikation zu den Kunden/<br />

Fahrgästen und zwischen den Mitarbeitern<br />

und sonstigen Ressourcen.<br />

Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn werden<br />

durch Personalmangel gegängelt und sind<br />

überlastet oder deren Motivation zum<br />

Unternehmen und Kunden nimmt ab. Die<br />

technische Ausstattung mit Klimaanlage,<br />

Stellwerk-problematiken, Wartung der<br />

Züge, ist teilweise anfällig oder mangelhaft.<br />

Die dadurch insgesamt auftretenden<br />

Verspätungen werden von der Bahn<br />

durch selbst angefertigte Studien als<br />

vertretbar dargestellt und jährlich wird<br />

ein Gewinn in Millionenhöhe an die<br />

Bundeskasse abgeführt. Diese Finanzmittel<br />

wären aber für den Erhalt und Ausbau der Qualität<br />

und Funktion der Bahn erforderlich.<br />

Diese Tatbestände veranlassen uns, die seit Jahrzehnten<br />

anhaltende und politisch gewollte Ausrichtung, das<br />

Gesundheitswesen in eine Marktwirtschaft umzuwandeln,<br />

in Vergleich zur aktuellen Situation mit der Funktion der<br />

Bundesbahn zu bringen.<br />

Die Faktoren der Marktwirtschaft haben dazu geführt,<br />

dass wir als Bürger immer mehr finanzielle Belastungen<br />

tragen müssen und zwar durch gesteigerte Beiträge zur<br />

Kranken- und Pflegeversicherung oder durch Zuzahlungen<br />

zu Medikamenten, Hilfsmitteln, Kuren, Rehamaßnahmen<br />

usw.<br />

Andererseits wurden die Möglichkeiten der Versorgung/<br />

Behandlung/Betreuung minimiert und zwar durch die<br />

pauschale und minimierte Vergütung der ambulanten<br />

und stationären Berufsgruppen und Institutionen. Für eine<br />

individuelle Ausrichtung auf die Anforderungen des Bürgers/<br />

Versicherten/Patienten ist immer weniger Zeit und Geld<br />

vorhanden. Die zwangsläufige Folge sind verdeckte und<br />

offene Rationierungen von Leistungen für die Bürger.<br />

Durch diese Auswirkungen der Marktwirtschaft wurde<br />

immer weniger in die Ausstattungen der ambulanten und<br />

stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen investiert.<br />

6 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Die Innovationen, die möglich wären, werden durch die<br />

Orientierung am niedrigsten Preis und an den geringsten<br />

Kosten ver- oder behindert.<br />

Die Folgen im Gesundheitswesen sind ähnlich wie bei der<br />

Deutschen Bahn. Die „Verspätungen“ bei der Versorgung/<br />

Behandlung/Betreuung werden häufiger und größer und<br />

deshalb sollen jetzt aktuell den Berufsgruppen gesetzlich<br />

verankerte Pflichten für die zeitnahe Terminierung für<br />

die Bürger auferlegt werden. Ein erneuter irrsinniger<br />

bürokratischer Aufwand, wie dies in vielen Bereichen der<br />

sogenannten Marktwirtschaft ausgeübt wird.<br />

Das qualifizierte Personal in allen Berufsgruppen und<br />

Institutionen wird unter extremen Leistungsdruck gesetzt.<br />

Dabei wird die Orientierung auf den Bürger/Versicherten/<br />

Patienten zwangsläufig minimiert. Die zu geringe Zuwendung<br />

führt zu Folgekosten, Missverständnissen, zu einem<br />

Qualitätsabbau und zu längeren Wartezeiten, also Verspätungen<br />

in der Behandlung.<br />

Die Orientierung auf Kosten anstatt auf Qualität führt zum<br />

Abbau der notwendigen Bereitstellung von personellen,<br />

technischen und finanziellen Ressourcen auf regionaler<br />

und überregionaler Ebene und somit zur Gefährdung der<br />

Versorgung im Gesundheitswesen. Wir sind dabei, ein<br />

international anerkanntes Versorgungssystem zu zerschlagen.<br />

Die notwendigen und möglichen Investitionen zum Erhalt<br />

und zum Ausbau der Qualität im deutschen Gesundheitswesen<br />

werden durch den Kostendruck und die Orientierung<br />

auf eine falsche und somit unsoziale Marktwirtschaft<br />

unmöglich. Als Folge kann das Finanzministerium im Jahr<br />

2014 einen Milliardenbetrag im Bundeshaushalt vereinnahmen,<br />

der aus den Beiträgen der Bürger zur Krankenversicherung<br />

zustande kam und aus den Rationierungen<br />

von Leistungen für alle Bürger. All diese Aspekte widersprechen<br />

der Funktion einer sozialen Marktwirtschaft und<br />

haben unsoziale Auswirkungen auf die betroffenen Bürger.<br />

Leider gibt es zu wenige Widerstände gegen diese<br />

Entwicklung. Deshalb widmen wir uns dieser Thematik<br />

und suchen die Öffentlichkeit und damit Verbündete.<br />

ß<br />

—<br />

Wolfram-Arnim Candidus,<br />

Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.<br />

Quelle: Bürger Initiative Gesundheit e.V., Presseinformation<br />

P O L I T I S C H E S<br />

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© Zerbor/Fotolia.com<br />

Wieder Streit um die<br />

elektronische Gesundheitskarte<br />

Als gigantisches IT-Projekt zum Nutzen<br />

von Heilberuflern, Patienten und Krankenkassen<br />

wurde sie seinerzeit angepriesen. Aber auch<br />

elf Jahre nach dem Beschluss zu ihrer Einführung ist sie<br />

vor allem Grund für endlose Auseinandersetzungen:<br />

die elektronische Gesundheitskarte. Der jüngste Streit<br />

zwischen Kassen und Heilberuflern schwelt seit Frühjahr<br />

dieses Jahres.<br />

Ende März hatte der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen<br />

Krankenkassen in einer Pressemitteilung die angebliche<br />

Blockade des eGK-Projekts durch „Teile der Leistungserbringer-Organisationen“<br />

kritisiert und ein Eingreifen des<br />

Gesetzgebers gefordert. Trotz der „Vorinvestitionen der<br />

Krankenkassen“ habe die elektronische Gesundheitskarte<br />

bisher keinen messbaren Nutzen, und auch eine „interoperable<br />

Telematikinfrastruktur“ sei nicht „nutzbringend“<br />

etabliert. Auf rund 800 Millionen Euro summierten sich<br />

seit 2008 die Ausgaben der Krankenkassen für die eGK<br />

und den Aufbau der Telematikstruktur, rechnete der<br />

Spitzenverband vor. Nun drohe das Projekt „finanzielle<br />

Schmerzgrenzen zu überschreiten und damit das im<br />

Sozialgesetzbuch verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />

zu verletzen.“ Daher müsse jetzt der Gesetzgeber „sanktionsbewehrte,<br />

verbindlich einzuhaltende Termine für die<br />

vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung<br />

der eGK“ vorgeben.<br />

Den Kassen gehe es nicht um eine Verbesserung der<br />

Versorgung, sondern nur um eigene Vorteile, konterten die<br />

„Leistungserbringer-Organisationen“ im Mai. „Eine sichere<br />

Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen wird von<br />

Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser<br />

aus Versorgungssicht seit Jahren für notwendig gehalten<br />

und sowohl eingefordert als auch aktiv aufgebaut“,<br />

schrieben Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer,<br />

Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung,<br />

die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche<br />

Apothekerverband in einem offenen Brief an den Verwal-<br />

8 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


tungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.<br />

Der „GKV-Spitzenverband“ fokussiere sein Engagement<br />

jedoch ausschließlich auf die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />

„also einer reinen Verwaltungsanwendung,<br />

mit der weder ein positiver Effekt auf die<br />

Qualität der Versorgung einhergeht, noch ein messbarer<br />

Effekt hinsichtlich von Einsparungen zu erwarten ist“.<br />

Der Aufwand für die Online-Prüfung der eGK sei von den<br />

„Leistungserbringern“ zu tragen, kritisierten diese. Für die<br />

Aktualisierung der Stammdaten auf der eGK sollten jedoch<br />

vielmehr die Krankenkassen selbst oder ihre Versicherten<br />

in die Pflicht genommen werden, fordern die Heilberufler<br />

in einem politischen Statement.<br />

Auch „notwendige Beschlüsse, die Anwendungen zum<br />

Nutzen der Leistungserbringer und deren Patienten vorantreiben<br />

würden, werden in den Gremien der gematik regelmäßig<br />

mit dem Verweis auf den bestehenden Aufwand<br />

vom GKV-Spitzenverband blockiert“, heißt es in der Replik<br />

weiter. Das betreffe etwa das Notfalldatenmanagement,<br />

das Arzneimitteltherapiesicherheitsdatenmanagement und<br />

die sichere Kommunikation unter den Heilberuflern.<br />

Uneinig sind beide Parteien auch nach wie vor über die<br />

Wahl des Speicherortes der Daten – offline auf der eGK<br />

oder online in einer Telematikinfrastruktur. Der vom<br />

Spitzenverband Bund der Krankenkassen geäußerte Vorwurf,<br />

die Heilberufler strebten „rückwärtsgerichtete offline-<br />

Anwendungen“ an, erwecke den Eindruck, als habe der<br />

Spitzenverband die „tiefgreifende gesellschaftliche Erschütterung<br />

durch die sogenannte NSA-Affäre“ nicht wahrgenommen,<br />

rügten die Heilberufler-Organisationen: „Auf<br />

unserer Seite hat diese Affäre die Einstellung bestärkt, dass<br />

die individuelle Verschlüsselung von Daten notwendiger ist<br />

denn je und die Aggregation von sensiblen individuellen<br />

Gesundheitsdaten auf Servern zu unterlassen ist“, unterstrichen<br />

sie. Die Wahl des Speicherortes müsse zudem in<br />

Abhängigkeit vom jeweiligen Versorgungsszenario primär<br />

fachlich begründet sein. So gehe beispielsweise eine<br />

Online-Speicherung von Notfalldaten oder Daten zur<br />

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung in einer Telematikinfrastruktur<br />

am tatsächlichen Versorgungsbedarf vorbei,<br />

da ihre Nutzung an Orten, in denen keine Verbindung zur<br />

TI besteht (z. B. im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen)<br />

unmöglich wäre.<br />

Rund einen Monat später legte die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung noch einmal nach. Der KBV-Vorsitzende<br />

Dr. Andreas Gassen warf dem Spitzenverband Bund der<br />

Krankenkassen am 17. Juni „Borniertheit“ vor und kritisierte<br />

erneut, dass die Kassen sich ausschließlich für die<br />

Einführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />

interessierten.<br />

Ein weiteres Problem: Nach Informationen der KBV haben<br />

bisher erst 91 Prozent der Versicherten überhaupt eine<br />

eGK erhalten: „Das ist mitnichten eine flächendeckende<br />

Ausstattung“, rügte Gassen. Vor diesem Hintergrund sei<br />

es „anmaßend“ von den Kassenfunktionären, eine endgültige<br />

Ablösung der alten Krankenversichertenkarte zum<br />

30. September 2014 zu fordern. (Die Frist wurde inzwischen<br />

auf den 31. Dezember 2014 verlängert.)<br />

Gleichzeitig warb Gassen für das „SafeNet“ der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung als sichere „Datenautobahn“.<br />

Dieses Netz biete die Möglichkeit der Interoperabilität, auch<br />

mit der Telematikinfrastruktur – sobald sie denn steht.<br />

Der „GKV-Spitzenverband“ sollte „mitarbeiten und zeitnah<br />

medizinische Anwendungen gemeinsam mit uns entwickeln“,<br />

findet Gassen: „Doch die Kassen gerieren sich lieber als<br />

ewige Nein-Sager“.<br />

Tatsächlich ist den Krankenkassen das SafeNet der KBV<br />

ein Dorn im Auge – sie befürworten eine Infrastruktur<br />

unter der Ägide der gemeinsamen eGK-Projektgesellschaft<br />

gematik. „Es ist wichtig, dass die Politik ein Auge auf die<br />

Ärzteverbände hat, damit die nicht weiter den Aufbau <br />

P O L I T I S C H E S<br />

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O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

9


ihres eigenen Parallelnetzes wichtiger nehmen als das<br />

gemeinsame sichere Netz. Wenn nur klare Vorgaben mit<br />

sicheren Sanktionen die Blockade der Ärzteverbände<br />

brechen können, dann muss die Politik das machen“,<br />

zitiert dpa in diesem Zusammenhang Florian Lanz, Sprecher<br />

des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.<br />

Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung<br />

haben die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und<br />

das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

ebenfalls vor einer Aufsplitterung von Verantwortlichkeiten<br />

und Sicherheitsstandards gewarnt mit der Folge, „dass das<br />

Sicherheitsniveau des Gesamtsystems gefährdet wird.“<br />

Ende Mai setzte sich auch der 117. Deutsche Ärztetag in<br />

Düsseldorf intensiv mit dem Thema Telematik auseinander.<br />

Ein Antrag, die Bundesärztekammer solle sich aus dem<br />

Projekt eGK zurückziehen, scheiterte zwar knapp. Zufrieden<br />

mit dem derzeitigen Sachstand bei der eGK waren die<br />

Delegierten jedoch nicht. So lehnten sie mehrheitlich das<br />

Stammdatenmanagement ab – dies sei eine Verwaltungsaufgabe<br />

der Krankenkassen, hieß es auch von dieser<br />

Stelle. Die Ablehnung der Online-Prüfung begründeten<br />

die Ärzte zudem mit der Sorge, dass weitere Bürokratie die<br />

Arbeit in den Arztpraxen behindern würde. Die Verbesserung<br />

der medizinischen Versorgung müsse bei der Entwicklung<br />

der Telematikinfrastruktur im Vordergrund stehen. Mit<br />

medizinischen Anwendungen der eGK ist allerdings nach<br />

derzeitigem Stand wohl nicht vor 2018 zu rechnen.<br />

Entgegen den Sicherheitsanforderungen der Europäischen<br />

Union und den gematik-eigenen Sicherheitskriterien hätten<br />

die Krankenkassen zudem „60 Millionen elektronische<br />

Karten ausgegeben, bei denen nicht sicher ist, ob Person,<br />

Foto und Daten übereinstimmen“, kritisierte der Deutsche<br />

Ärztetag weiter. Damit seien die Karten als Authentifizierungsinstrument<br />

für die Weiterleitung sensibler Sozial- und<br />

Medizindaten sowie als Missbrauchsschutz ungeeignet:<br />

„Eine zusätzliche Ausweiskontrolle in den Praxen kann<br />

keine Lösung sein“, befanden die Delegierten.<br />

Dennoch wies der Ärztetag ausdrücklich auf die Vorteile<br />

der modernen Kommunikation hin. Inzwischen sei<br />

aber auch klar geworden, dass große über das Internet<br />

gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht zu schützen<br />

seien. Eine dezentrale Speicherung der Daten sei daher<br />

„alternativlos“.<br />

„Eine Telematikinfrastuktur, die auf Zwang oder gesetzlichen<br />

Druck setzt, wird keinen Erfolg haben“, urteilten die Ärzte<br />

in einer Entschließung. Die TI müsse so angelegt sein,<br />

dass jeder Patient, jeder Arzt und jedes Ärztenetz sie<br />

nutzen könne, aber nicht nutzen müsse.<br />

Die schwarz-rote Koalition hatte sich bis dato aus dem<br />

Streit herausgehalten. Nun aber verliert Bundesgesundheitsminister<br />

Herbert Gröhe offenbar doch die Geduld und<br />

droht mit einer Intervention des Gesetzgebers. Für gegenseitige<br />

Schuldzuweisungen fehle ihm jedes Verständnis,<br />

sagte er. „Die Kraft, die Kassen und Ärzte in gegenseitige<br />

Beschimpfungen stecken, sollten sie lieber dafür nutzen,<br />

ihr gemeinsames Projekt zügig voranzutreiben – und zwar<br />

im Sinne der Patienten“. Im Vordergrund stehen müssten<br />

der Patientennutzen, die Datensicherheit und ein vernünftiges<br />

Preis-Leistungsverhältnis. Und wenn dafür denn<br />

weitere gesetzliche Regelungen nötig seien, „werden wir<br />

sie schaffen“, kündigte Gröhe an. Mit den Fraktionen stehe<br />

das Ministerium dazu bereits in Gesprächen. Auf dem<br />

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit Ende Juni<br />

wurde er konkreter: Noch in diesem Jahr werde er den<br />

Entwurf für ein e-Health-Gesetz vorlegen.<br />

Wie aus einem Interview mit Bild hervorgeht, hält Gröhe<br />

insbesondere die Speicherung der Notfalldaten auf der<br />

eGK für wichtig: „Wenn es nach einem Unfall schnell<br />

gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten<br />

sofort von der Karte abrufen können. Und wir wollen,<br />

dass ein Arzt mit Hilfe der Karte direkt sehen kann, welche<br />

Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können<br />

gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden“, erklärte<br />

er. Der Datensicherheit ist dabei seiner Ansicht nach<br />

Genüge getan: Ähnlich wie bei einer Bankkarte seien die<br />

Daten durch eine PIN geschützt: „Die Daten sind sogar<br />

doppelt gesichert, weil ein zweiter Schlüssel des Arztes<br />

notwendig ist. Nur bei einem Notfall darf der Arzt damit<br />

auf die erforderlichen Daten zugreifen. Ohne die Zustimmung<br />

des Patienten geht gar nichts. Und bei allen Daten<br />

wird protokolliert, wer wann darauf zugegriffen hat.“<br />

Dass die Bundesregierung keine Datenschutzbedenken<br />

beim Projekt eGK hat, geht auch aus ihrer Antwort auf eine<br />

Kleine Anfrage der Grünen zum Umsetzungsstand und zur<br />

Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte und der<br />

Telematik in der Gesetzlichen Krankenversicherung hervor.<br />

Im Gegenteil – sie ist der Auffassung, durch den Aufbau<br />

der Telematikinfrastruktur würden die Möglichkeiten zum<br />

Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen<br />

„grundsätzlich erheblich verbessert“. Die von der gematik<br />

in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Datensicherheit<br />

in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten<br />

für den Datenschutz (BfDI) erarbeitete Sicherheitsarchitektur<br />

sei so konzipiert, dass sie den aktuellen Sicherheitserfordernissen<br />

gerecht werde.<br />

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird ein<br />

Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums sicherlich<br />

begrüßen. Am 27. Juni erneuerte der Verwaltungsrat seine<br />

Vorwürfe gegenüber den „Leistungserbringerorganisationen“<br />

und forderte den Gesetzgeber nochmals auf, „stringente“<br />

gesetzliche Rahmen- und Organisationsbedingungen<br />

für eine „nutzenorientierte Telematikstruktur“ zu schaffen.<br />

Für die Krankenkassen sei das Projekt eGK aufgrund der<br />

„erheblichen finanziellen Investitionen, finanziert aus den<br />

10 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, ohne erkennbaren<br />

Mehrnutzen im Vergleich zu der bisherigen Krankenversichertenkarte<br />

nicht zu rechtfertigen“.<br />

Um vom Mehrwert der Karte profitieren zu können und<br />

nicht „ausschließlich die höheren Stückkosten der eGK zu<br />

tragen“, seien Online-Anwendungen „zwingend notwendig“,<br />

unterstrich der Verwaltungsrat zum wiederholten Mal.<br />

Diese Zielsetzung werde von „Teilen der Leistungserbringerorganisationen<br />

immer wieder unterlaufen“. Der Verwaltungsrat<br />

plädierte daher erneut dafür, die Heilberufler gesetzlich<br />

in die Pflicht zu nehmen: „Hierzu gehören insbesondere<br />

verbindlich einzuhaltende Termine einschließlich finanzieller<br />

Sanktionen, sofern diese Verpflichtungen nicht erfüllt<br />

werden.“<br />

Für Sanktionen allerdings sieht Bundesgesundheitsminister<br />

Gröhe derzeit keinen Anlass. Das ergibt sich ebenfalls aus<br />

der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen zur eGK.<br />

„Interessenkonflikte bei Einzelfragen sind bei einem<br />

komplexen Projekt wie dem Aufbau der Telematikinfrastruktur<br />

nicht ungewöhnlich und können nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden“, beschwichtigt das Bundesgesundheitsministerium<br />

dort. Die Struktur der gematik biete<br />

jedoch Möglichkeiten für die Klärung streitiger Fragen<br />

innerhalb des Gesellschafterkreises.<br />

Zu begrüßen sei, erklärt die Bundesregierung weiter, dass<br />

die Gesellschafter der gematik darauf hinwirkten, bereits<br />

bestehende Netze wie das KV-SafeNet an die Telematikinfrastruktur<br />

anbinden zu können. Um ein ausreichendes<br />

Sicherheitsniveau des Gesamtsystems sicherzustellen,<br />

würden derzeit entsprechende Konzepte mit der gematik<br />

unter Einbeziehung von BfDI und BSI erörtert.<br />

„Wir haben die Komplexität dieses Projekts unterschätzt“,<br />

gab unlängst Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des<br />

Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, zu. „Und ich<br />

glaube, das hat auch die Industrie getan.“ Damit deutet sie<br />

an, dass die IT-Firmen bei der Entwicklung der Hard- und<br />

Softwarekomponenten hinterherhinken. Dennoch laufen<br />

die Vorbereitungen für die Tests von ersten Online-Anwendungen<br />

der eGK. Nach derzeitigem Stand soll im zweiten<br />

Quartal 2015 das Versichertenstammdatenmanagement<br />

auf seine Praxistauglichkeit getestet werden. Zu den<br />

beiden Testregionen gehört auch Schleswig-Holstein.<br />

Fest steht bereits jetzt: 2017 müssen bundesweit alle<br />

bisher ausgegebenen Karten ausgetauscht werden. Grund<br />

dafür ist eine Verschlüsselungssoftware auf den eGKs, die<br />

nach den Vorgaben des BSI dann nicht mehr verwendet<br />

werden darf. Einen dreistelligen Millionenbetrag könnte der<br />

Austausch nach Informationen der Nachrichtenagentur<br />

dpa kosten.<br />

ß<br />

—<br />

Kirsten Behrendt<br />

Quelle: Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein 07-08/2014<br />

KLARHEIT GESCHAFFEN:<br />

Ab 1. Januar 2015 gilt<br />

nur noch die elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die<br />

elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis<br />

für die Inanspruchnahme von<br />

Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche<br />

Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband<br />

geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte<br />

(KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres<br />

verwendet werden. Danach verliert sie definitiv<br />

ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten<br />

Datum.<br />

„Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich<br />

Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig,<br />

dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im<br />

vierten Quartal dieses Jahres über die ‚alte‘ Krankenversichertenkarte<br />

abrechnen zu können“, betonte<br />

der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.<br />

„Durch die gefundene Verständigung haben<br />

Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam<br />

einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur<br />

gemacht“, sagte die Vorstandsvorsitzende<br />

des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer.<br />

Auch der Vorsitzende des Vorstands der KZBV,<br />

Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte die Einigung der Selbstverwaltungspartner:<br />

„Der vereinbarte Termin und die<br />

eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der KVK<br />

schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die<br />

weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts<br />

benötigt wird.“<br />

Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte können<br />

ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember dieses<br />

Jahres im Rahmen einer Übergangsregelung über<br />

die alte Karte abrechnen.<br />

ß<br />

—<br />

Quelle: KZBV, KBV, GKV-Spitzenverband,<br />

Presseinformation<br />

© Robert Kneschke/Fotolia.com<br />

P O L I T I S C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

11


Gutachten: Macht die elektronische<br />

Gesundheitskarte Ärzte strafbar?<br />

und Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth:<br />

„Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die<br />

Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt<br />

nur durch die Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten<br />

rechtlichen Mängel seine eigene Strafbarkeit –<br />

sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher vermeiden.“<br />

Im Klartext: Nicht mitmachen – nur das schützt vor Strafe.<br />

Lüder, selbst Allgemeinärztin in Hamburg, betont: „Wir<br />

wissen nicht, ob Patient, Karte und Daten wirklich zusammengehören,<br />

und würden eventuell Unbefugten einen<br />

Zugriff auf die Daten anderer erlauben.“ Die elektronische<br />

Gesundheitskarte biete also keine sichere digitale Identität,<br />

diese sei aber zwingend notwendig.<br />

Foto: © Andy Dean/Fotolia.com<br />

Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der elektronischen<br />

Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz<br />

verletzt, denn die Identität der Versicherten wurde nicht<br />

geprüft. Jeder kann ein falsches Foto einsenden, auch die<br />

Unterschrift wird nicht überprüft. Und das hat Konsequenzen<br />

hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht: „Ärzte, die<br />

mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozialoder<br />

Medizindaten übers Internet weiterleiten, könnten<br />

sich strafbar machen“, kommentierte Dr. Silke Lüder,<br />

Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das<br />

Ergebnis dieses Gutachtens. „Das ist eine schallende<br />

Ohrfeige für die Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen<br />

Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium<br />

und alle ärztlichen Körperschaften, die das eGK-Projekt<br />

weiter durchziehen wollen.“<br />

Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft,<br />

die im Strafgesetzbuch geregelt ist. In ihrem Gutachten<br />

„Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und<br />

Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB“ schreiben<br />

Dr. André Zilch, Managing Partner der LSc LifeScience<br />

Consult GmbH sowie Sachverständiger bei CertEuropA,<br />

Aufgrund des fehlenden Identitätsnachweises sei die<br />

gesamte Telematik-Infrastruktur als „datenschutzrechtlich<br />

unsicher zum Zugriff auf Sozialdaten“ einzustufen, urteilen<br />

die Experten in ihrem Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium<br />

sieht die Ärzte in der Pflicht, die Identität der<br />

Patienten zu überprüfen. Lüder betont: „Ärzte können und<br />

dürfen das aber nicht. Zudem sind wir keine Hilfssheriffs<br />

der Kassen.“ Das Gutachten untermauert diese Position:<br />

„Ärzte haben rechtlich keinerlei Grundlage, sich von<br />

Versicherten Ausweispapiere zeigen zu lassen.“ Auch der<br />

Bundesgerichtshof stellte bereits in einem Urteil klar, dass<br />

Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen<br />

Krankenkassen sind (Beschluss vom 29. März 2012 –<br />

GSSt 2/11).<br />

ß<br />

—<br />

Quelle: Freie Ärzteschaft, Presseinformation<br />

DOWNLOAD<br />

<br />

Das Gutachten kann bei Interesse als<br />

PDF-Datei heruntergeladen werden:<br />

http://www.freie-aerzteschaft.de/pub/download/<br />

download.php?compid=204937&catid=1022<br />

12 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


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Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Zu den<br />

rechtlichen Vorgaben für gesetzlich Versicherte<br />

Einige Kassen sind dazu übergangen, ihren Versicherten<br />

Zuschüsse zur PZR zu zahlen, z. T. auch<br />

Pauschalen. Ohne an dieser Stelle die Sinnhaftigkeit<br />

solcher Zuschüsse bei gleichzeitiger Budgetierung<br />

der Vertragsleistungen zu diskutieren, ist auf<br />

einen Sondereffekt der Pauschalen einzugehen:<br />

Mancher Patient möchte dann diese Pauschalen<br />

auch ausnutzen, was teilweise zu bemerkenswerten<br />

Rechnungslegungen führt, z. B. bei geringer<br />

Zahnzahl. Deshalb erscheint der folgende Beitrag.<br />

— NZB-Redaktion<br />

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist<br />

keine vertragszahnärztliche Leistung. Aus<br />

diesem Grunde hat die Berechnung nach der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) zu erfolgen, unabhängig<br />

davon, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist.<br />

Mittlerweile bezuschusst auch ein Großteil der gesetzlichen<br />

Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung. Einige<br />

Krankenkassen erstatten die Kosten für die PZR sogar<br />

komplett und begnügen sich nicht nur mit einer Zuzahlung.<br />

Gerade bei einer Verknüpfung zwischen sozialrechtlich<br />

geregelter vertragszahnärztlicher Versorgung des gesetzlich<br />

versicherten Patienten auf der einen Seite und privatrechtlicher<br />

Inanspruchnahme, hier der PZR, unter Zugrundelegung<br />

der GOZ auf der anderen Seite gilt es jedoch, bestimmte<br />

gesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorgaben zu<br />

beachten. Nach § 4 Abs. 5 d Bundesmantelvertrag-Zahnärzte<br />

(BMV-Z) (eine ähnliche Regelung findet sich in § 7<br />

Abs. 7 Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z)) darf der<br />

Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung<br />

nur fordern, „wenn und soweit der Versicherte klar erkennbar<br />

verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden.<br />

Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche<br />

Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem<br />

Versicherten zu treffen.“ Auch wenn das in der Praxis<br />

häufig nicht erfolgt, weil der Patient die mündliche Vereinbarung<br />

in der Regel nicht bestreitet, und wenn rechtlich<br />

nicht abschließend geklärt ist, ob die Nichteinhaltung der<br />

Schriftform zur Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung<br />

führt, ist die Einhaltung der Schriftform zumindest eine<br />

vertragszahnärztliche Verpflichtung aus den vorgenannten<br />

Regelungen der Mantelverträge. Auch vor dem Hintergrund<br />

einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist zu empfehlen, die<br />

private Kostenübernahmevereinbarung zu Beweiszwecken<br />

schriftlich abzuschließen.<br />

Die Abrechnung der PZR beim gesetzlich Versicherten<br />

erfolgt, wie ausgeführt, unter Zugrundelegung der GOZ.<br />

Diese legt in der Geb.-Nr. 1040 den Inhalt einer professionellen<br />

Zahnreinigung fest. Die Leistung umfasst das Entfernen<br />

der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und<br />

Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume,<br />

das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur<br />

und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn<br />

oder Implantat oder Brückenglied. Der Ansatz eines Festbetrages<br />

oder Pauschalbetrages zur Abrechnung der PZR<br />

ist danach nicht mehr möglich. Es gibt bei der Ziffer 1040<br />

keine Begrenzung hinsichtlich Berechnungshäufigkeit oder<br />

Frequenz, die PZR ist sooft berechenbar wie notwendig.<br />

Die Bemessung der Höhe der einzelnen Gebühr hat sich<br />

an § 5 GOZ auszurichten. Dieser eröffnet in seinem Abs. 1<br />

einen Gebührenrahmen vom 1-fachen bis zum 3,5-fachen<br />

des Gebührensatzes. Nach § 5 Abs. 2 GOZ sind die Gebühren<br />

innerhalb des Gebührenrahmens unter Berücksichtigung<br />

der Schwierigkeit und Zeitaufwands der einzelnen<br />

Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung nach<br />

billigem Ermessen zu bestimmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz<br />

4 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach<br />

Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung<br />

ab. Ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur<br />

zulässig, wenn die genannten Bemessungskriterien<br />

(Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung<br />

sowie der Umstände bei der Ausführung) dies rechtfertigen.<br />

Die Berechnung von Steigerungssätzen über den 2,3-fachen<br />

Satz ist danach weder erschwert noch gänzlich unzulässig;<br />

erfordert jedoch entsprechende Begründung, wie beispielsweise<br />

geringe Mundöffnung, reduzierter Allgemeinzustand,<br />

starke Blutung bei der Entfernung der Beläge, hohe<br />

Schmerzhaftigkeit mit entsprechenden Begleitmaßnahmen,<br />

Maßnahmen im Bereich von Implantaten oder Belagsentfernung<br />

im Bereich von schwer zugänglichen Stellen z.B.<br />

infolge Zahnersatzes.<br />

14 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Wenn aus vertragszahnärztlicher Sicht Leistungen mit dem<br />

nach § 5 Abs. 1 GOZ maximal möglichen Steigerungssatz<br />

von 3,5 nicht mehr adäquat vergütet sind, ist eine Vereinbarung<br />

nach § 2 GOZ zu treffen. Diese Vorschrift lautet:<br />

㤠2 Abweichende Vereinbarung<br />

(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung<br />

abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden.<br />

(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 zwischen Zahnarzt<br />

und Zahlungspflichtigem ist vor Erbringung der Leistung<br />

des Zahnarztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses<br />

muss die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung<br />

der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise<br />

nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen<br />

darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der<br />

Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck<br />

der Vereinbarung auszuhändigen.“<br />

Im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen Vergütungsvereinbarung<br />

sind folgende Voraussetzungen zu beachten:<br />

Die Vereinbarung ist nach persönlicher Absprache mit<br />

dem Patienten für den konkreten Behandlungsfall vor<br />

Erbringung der Leistung schriftlich zu treffen.<br />

Für jede Leistung ist neben der Leistungsnummer und<br />

der Leistungsbezeichnung der vereinbarte Steigerungssatz<br />

und der sich daraus ergebende Honorarbetrag<br />

aufzuführen.<br />

Die Vereinbarung hat den Hinweis zu enthalten, dass<br />

eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen<br />

möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet<br />

ist.<br />

Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten.<br />

Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen<br />

Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.<br />

Für die Rechnungslegung gegenüber dem Patienten gilt<br />

§ 10 GOZ. Dessen nähere Anforderungen werden in einem<br />

gesonderten Beitrag erläutert.<br />

ß<br />

—<br />

Dr. Dagmar Frieling, Assistentin des Justitiars der KZVN<br />

P O L I T I S C H E S<br />

WAHLEN ZUM BDK-VORSTAND:<br />

Leitung bestätigt,<br />

Team verjüngt<br />

© BDK/axentis<br />

Auf ganzer Linie und mit breiter<br />

Unterstützung folgte die Mitgliederversammlung<br />

des BDK/Berufsverband<br />

der Deutschen Kieferorthopäden am<br />

11. September 2014 in München den<br />

Empfehlungen des amtierenden<br />

Vorstandes: Dieser hatte im Vorfeld ein<br />

Konzept entwickelt, die Arbeit des Verbandes zukunftsorientiert<br />

weiterzuentwickeln und die Aufgaben zudem auch<br />

jüngeren Funktionsträgern zu übertragen, die die nachhaltige<br />

Fortführung der BDK-Arbeit sicherstellen. Mit überragender<br />

Mehrheit erneut zur 1. Bundesvorsitzenden gewählt wurde<br />

Dr. Gundi Mindermann/Bremervörde, unterstützt wird sie<br />

durch den neu in das Amt gewählten 2. Bundesvorsitzenden<br />

Dr. Hans-Jürgen Köning, Vorsitzender des BDK-Landesverbandes<br />

Berlin. Als Beisitzer im Bundesvorstand bestätigt<br />

wurden Dr. Thomas Miersch/Baden-Württemberg und<br />

Dr. Peter Wasiljeff/Hamburg, neu hinzu gewählt wurden<br />

FZÄ Sabine Steding/ Niedersachsen, FZA Lorenz Bräuer/<br />

Die neue Führungsriege des BDK (von links): Dr. Höschel,<br />

Dr. Tewes, FZA Bräuer, Dr. Rupprecht-Möchel, Dr. Miersch,<br />

Dr. Gundi Mindermann/ 1. Bundesvorsitzende, Dr. Hans-Jürgen<br />

Köning/2. Bundesvorsitzender, FZÄ Steding, Dr. Wasiljeff und<br />

Prof. Dr. Dr. Scherer.<br />

Sachsen-Anhalt und Dr. Michael Tewes/Bayern. Die bisherigen<br />

Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Dr. Christian Scherer,<br />

Dr. Mathias Höschel und Dr. Ortrun Rupprecht-Möchel führen<br />

ihre Aufgaben im BDK-Vorstand auf einer neu installierten<br />

Ebene weiter und sichern damit auch die Kontinuität der<br />

BDK-Politik auf breiter Ebene.<br />

ß<br />

—<br />

Quelle: Presseinformation des BDK<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

15


Von dem guten Gefühl etwas<br />

zum Besseren zu verändern<br />

Teil des Jugendzentrums Ashaiman in Accra (Ghana).<br />

Foto: HDZ<br />

des Hilfswerks Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete.<br />

In diesem Moment trägt mir Pater Ivan, ein Salesianerpater,<br />

sein Anliegen vor. Hier in Tema leben 100.000<br />

Menschen in unwürdigen Verhältnissen. Sie stammen<br />

meist aus dem Norden des Landes, wo die Trockenheit in<br />

den Savannen und in der Folge auch die Armut der von<br />

der Landwirtschaft lebenden Menschen zunimmt. Die<br />

Salesianer Don Boscos, bei denen ich zu Gast bin und<br />

denen Pater Ivan angehört, sind in der Nähe des Hafengebietes<br />

zu Hause. Sie nehmen sich besonders der Straßenkinder<br />

an. Aber sie spüren: Es reicht nicht, sie ab und zu<br />

karitativ zu betreuen oder mit ihnen zu spielen und Sport<br />

zu treiben. Es entstand der Plan, ein Jugendzentrum zu<br />

bauen, in dem täglich Kinder und Jugendliche zusammen<br />

kommen können, um Hausaufgaben zu machen und ihre<br />

Freizeit sinnvoll zu gestalten. Auch berufliche Ausbildungskurse<br />

sollten dort angeboten werden, damit die Jugendlichen<br />

bessere Chancen bei der Arbeitssuche bekommen.<br />

Solche Einrichtungen der Salesianer Don Boscos sind in<br />

aller Welt bewährt. Deshalb stimme ich dem Plan zu, das<br />

Zentrum zu bauen, für das die Stadt Tema schon ein<br />

Grundstück angeboten hat.<br />

Es ist früh am Morgen im Hafengebiet von<br />

Tema bei Accra, der Hauptstadt von Ghana<br />

an der Westküste Afrikas. Hunderte von zerlumpten<br />

Kindern und Jugendlichen, die die Nacht im Freien<br />

verbracht haben, suchen nach einer Waschgelegenheit<br />

oder nach einem heißen Getränk. Ein Salesianerpater<br />

taucht auf. Es dauert keine Minute und er ist umringt<br />

von einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die<br />

ihn fröhlich begrüßen, ihm die Hand drücken, aber auch<br />

ihre Nöte vorbringen. Der eine hat Zahnschmerzen, der<br />

andere braucht dringend eine neue Hose und fast alle<br />

fragen, ob er ihnen eine Arbeit beschaffen kann.<br />

An einem dieser Tage bin ich, sonst ganztägig in Bad Lauterberg<br />

im Harz zusammen mit meiner Frau als Zahnarzt<br />

tätig, hier mittendrin in Schwarzafrika. Ich interessiere mich<br />

für die Situation vor Ort, denn ich bin zugleich Vorsitzender<br />

Dies alles geschah vor 16 Jahren, inzwischen steht das<br />

Jugendzentrum Ashaiman und wird von Hunderten<br />

Jugendlichen aus der Umgebung mit Erfolg genutzt. Die<br />

Kosten lagen bei insgesamt 500.000 Euro. Wie kommt<br />

man auf diesen karitativen Weg - wie fing alles an? Ende<br />

der 70iger Jahre habe ich den Gründer des Hilfswerkes,<br />

den Kollegen Carl Heinz Bartels aus Göttingen, kennen<br />

gelernt. C.H. Bartels, der 2001 im Alter von 80 Jahren verstorben<br />

ist, war der damalige „berufspolitische Statthalter“<br />

Göttingens. Ich war fasziniert von seinem berufspolitischen<br />

Selbstverständnis, aber vor allem von seinem karitativen<br />

Engagement. Ich suchte den Kontakt zu ihm und es dauerte<br />

nicht lange, da entwickelte sich ein herzliches Verhältnis.<br />

Ich zählte mich fortan zu seinen Gefolgsleuten. Als Mitglied<br />

des Lions Club Südharz hatte ich mich seit 1979 bereits an<br />

vielen humanitären, karitativen Aufgaben im In- und<br />

Ausland beteiligt, so dass ich mich von C.H. Bartels Idee,<br />

Leprakranken und in Not geratenen Menschen zu helfen,<br />

16 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


schnell anstecken ließ. Seitdem arbeiteten wir gemeinsam<br />

in freundschaftlicher Verbundenheit an diesem großen Ziel.<br />

Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete<br />

(auch kurz HDZ genannt) ging 1987 aus der Initiative<br />

„Patenschaft niedersächsischer Zahnärzte für Lepragebiete“<br />

(1981 gegründet) hervor und ist eine Stiftung bürgerlichen<br />

Rechts. Während seines inzwischen 27jährigen Bestehens<br />

förderte das Hilfswerk über die bisher bekannten Schwerpunkte<br />

der Stiftungsarbeit hinaus Maßnahmen der Ausbildung<br />

von Kindern und der medizinischen Versorgung der<br />

Bevölkerung überall in der Welt - besonders in Osteuropa,<br />

Südamerika, Indien, Pakistan, Südostasien und Afrika. Der<br />

Gesamtwert der Hilfen erreichte ein Volumen von über<br />

30 Mill. Euro, inbegriffen sind die „von Hand“ verpackten<br />

210 Zahnstationen mit allem Drum und Dran, die ihren<br />

Weg von Göttingen aus in die Entwicklungsländer machten.<br />

Dabei wurde stets darauf geachtet, dass diese Hilfe immer<br />

eine Hilfe zur Selbsthilfe sein sollte, für Menschen, die sich<br />

selbst (noch) nicht helfen können.<br />

Diese Größenordnung weltweiter Hilfsmaßnahmen konnte<br />

jedoch erst durch die nun seit über 25 Jahren durchgeführte<br />

Altgoldsammelaktion erreicht werden. Das praxisgerechte<br />

Sammeln von Zahnaltgold in verteilten, an das Hilfswerk<br />

adressierten Umschlägen (nicht anonym in Sammeldosen)<br />

wurde schnell bundesweit mit tatkräftiger Unterstützung<br />

durch die Bundeszahnärztekammer umgesetzt und durch<br />

einen Großteil der Zahnarztpraxen angenommen.<br />

Tausende mit ausgedientem Edelmetall (und manchem<br />

extrahierten Zahn daran) bestückter Tüten erreichten nun<br />

fortan jährlich das Hilfswerk. Diese Sendungen müssen<br />

nicht nur mit Handschuhen und Mundschutz ausgepackt,<br />

gewogen und ggf. mit Informationen und Spendenquittungen<br />

beantwortet, sondern auch unter möglichst hygienischen<br />

Kautelen bis zur Einschmelzung verwahrt werden.<br />

Mit sicherem, verständnisvollem Blick erkannte meine<br />

Frau die persönliche Notlage meinerseits, die durch diesen<br />

zusätzlichen, enormen Zeitaufwand auf mich zukam und<br />

sorgte deshalb sofort für eine gute Lösung: Als liebe<br />

Ehefrau und Kollegin stand sie seit 1989 zwanzig Jahre<br />

lang für diesen Aufgabenbereich als sogenannte „Sonderbeauftragte<br />

für Altgoldsendungen“ dem HDZ zur Seite<br />

und wurde danach – ebenfalls ehrenamtlich – von einem<br />

zahnärztlichen Ruheständler abgelöst.<br />

Heute können wir jährlich aus den Altgold-Erlösen<br />

(die uns ohne die üblichen Scheidkosten von der Firma<br />

HERAEUS-KULZER vergütet werden) ungefähr sechs bis<br />

acht Kindersiedlungen oder Waisenhäuser für je 100<br />

Kinder in Lepragebieten oder am Rande der Slums –<br />

weg von den Müllbergen – vor den Großstädten der Entwicklungsländer<br />

bauen. Die Schirmherrschaft übernahm<br />

unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Frau Prof. Dr. Rita<br />

Süßmuth und ab 2010 die Bundeszahnärztekammer.<br />

Als Vorsitzender unserer Stiftung und Berufstätiger musste<br />

ich mich oft fragen lassen, ob diese Arbeit denn in der<br />

Freizeit zu schaffen ist: Für die Arbeit im Hilfswerk blieben<br />

zwar nur das Wochenende und die Ferien, blieb jede freie<br />

Minute, die der Beruf und die Familie ließ; aber so geht es<br />

allen, die helfen und mitarbeiten an dieser Aufgabe, denn<br />

wirklich helfen ist nicht nur Beruf, sondern Helfen ist auch<br />

Berufung, die mich seit unserer Praxisabgabe vor 3 Jahren<br />

nun ganz erfüllt. Wenn man diese humanitäre, karitative<br />

Tätigkeit als Bereicherung der eigenen Lebensanschauung<br />

und Lebenswerte und als notwendiges soziales Engagement<br />

– besonders als Mitglied unseres Berufsstandes<br />

ansieht -, dann kann diese Arbeit nicht zur Last werden.<br />

Wer einmal das unendliche Leid in den Vororten einer<br />

südamerikanischen Großstadt, die überfüllten Etagen eines<br />

Armenkrankenhauses, das Dahinvegetieren in den Hütten<br />

der Leprakranken, die nach wie vor als Aussätzige geächtet<br />

werden, miterlebt und gesehen hat, der weiß, dass jeder<br />

Tropfen Hilfe ein Stück Hoffnung bringt auf ein Leben, das<br />

lebenswerter ist.<br />

Es ist interessant, dass in vielen Entwicklungsländern,<br />

wo wirklich Not herrscht, auch eine Aufbruchstimmung<br />

zu spüren ist, wenn Hilfe kommt – auch wenn sie noch<br />

so gering ist. Wenn jemand beginnt, die Verhältnisse zu<br />

verbessern, dann strahlt das aus und viele werden durch<br />

die Tatkraft und das Beispiel der Initiatoren angesteckt.<br />

Es ist schön zu sehen, wie Menschen Fähigkeiten an sich<br />

entdecken, sich entwickeln und aktiv für eine bessere<br />

Zukunft arbeiten. Das gibt mir den tiefen Glauben, dass<br />

man die Verhältnisse vielerorts wirklich verändern und<br />

damit auch verbessern kann.<br />

ß<br />

—<br />

Quelle: „IGZ Die Alternative“, Ausgabe 2/2014,<br />

Hrg. Von der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher<br />

Verbände in Deutschland e. V. (IGZ) www.i-g-z.de<br />

Spendenkonto<br />

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte<br />

Deutsche Apotheker- und Ärztebank<br />

BLZ 300 606 01<br />

Konto 000 4444 000<br />

IBAN: DE28 3006 0601 0004 4440 00<br />

BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD<br />

P O L I T I S C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />

17


Bekanntmachung<br />

der nächsten ordentlichen Sitzung der<br />

Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen<br />

am<br />

Freitag, dem 21.11.2014<br />

Samstag, dem 22.11.2014 (optional)<br />

Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr s.t.<br />

Tagungsort:<br />

KZV Niedersachsen, 5. Etage<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel.: 0511 8405-0, Fax: 8405-300<br />

TAGESORDNUNG:<br />

1. Eröffnung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und<br />

der Anwesenheit der Vertreter<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen<br />

5. Fragestunde<br />

6. Berichte des Vorstandes und der ständigen Ausschüsse<br />

7. Honorarverteilungsmaßstab<br />

8. Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung 2013 sowie<br />

Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2013<br />

9. Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2015<br />

10. Anfragen<br />

Dr. Henning Otte<br />

Stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung<br />

der KZV Niedersachsen<br />

18 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


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Seitenzahnbereich aus Zirkon, Titan<br />

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Poly-Ether-Ether-Keton (PEEK) –<br />

Biokompatible Hochleistungspolymere<br />

erobern die digitale Zahntechnik<br />

Einleitung<br />

O<br />

Abb. 1 Chemische Strukturformel des PEEK-Polymers. Hergestellt<br />

wird Peek durch Polykondensation von 4,4’-Difluorobenzophenon<br />

und Hydrochinon bei 320 C in Anwesenheit von Diphenylsulfon<br />

und Kaliumcarbonat.<br />

Der Wunsch unserer Patienten nach biologisch verträglichem<br />

Zahnersatz in Verbindung mit den zweifellos unerschöpflichen<br />

Potenzialen der CAD/CAM-Fertigung treibt das zahntechnische<br />

Handwerk und die Dentalindustrie gleichermaßen<br />

voran, nach immer neuen prozesssicheren Verfahren<br />

und langlebigen Werkstoffen zu fahnden. Dass hinter<br />

manchen dieser technologisch ausgereiften Innovationen<br />

langjährige wissenschaftliche und klinische Erfahrungen<br />

stecken – auch über das Einsatzgebiet der Zahnmedizin<br />

hinaus – beweist einmal mehr der teilkristalline Hochleistungswerkstoff<br />

Polyetheretherketon (PEEK) (Abb. 1).<br />

Nachdem er 1981 durch ICI patentiert wurde, kommt er<br />

aufgrund seiner herausragenden physikalischen und<br />

chemischen Eigenschaften (Abb. 2, 3) neben zahlreichen<br />

Industriezweigen im Bereich der Medizin insbesondere auf<br />

den Gebieten der Orthopädie [1,2], Traumatologie [3,4] und<br />

Neurochirurgie [5] zum Einsatz. Für lasttragende Implantate,<br />

wie z. B. Osteosyntheseplatten und Hüftgelenkschäfte, kann<br />

PEEK mit Kohlefasern verstärkt werden. Auf diesem Weg<br />

können die Materialeigenschaften von PEEK gezielt an die<br />

jeweiligen Anforderungen angepasst werden [6]. Des Weiteren<br />

ist PEEK mit verschiedenen Pulvern compoundierbar, um<br />

beispielsweise dessen Eigenfarbe aufzuhellen (TiO 2 ), um<br />

eine höhere Röntgenopazität zu erreichen (BaSo 4 ) oder die<br />

Knocheneinheilung von PEEK zu optimieren (Hydroxylapatit)<br />

O<br />

O<br />

C<br />

n<br />

(Invibio, Ltd., Thornton-Cleveleys, United Kingdom).<br />

Auf dem Dentalmarkt gibt es ein einteiliges Implantatsystem<br />

auf PEEK-Basis aus dem französischsprachigen Raum, über<br />

dessen Langzeiterfolg bisher wenig bekannt ist (SisoMM ® bvba,<br />

Hasselt, Belgien). Des Weiteren sind provisorische Abutments<br />

erhältlich, welche lediglich für 180 Tage im menschlichen<br />

Körper verbleiben dürfen.<br />

Momentan wird zunehmend mehr permanenter, herausnehmbarer<br />

Zahnersatz auf PEEK-Basis via CAD/CAM<br />

hergestellt. Alternativ wird die Möglichkeit der Herstellung<br />

via Spritzguss diskutiert, welche jedoch aufgrund erhöhter<br />

Spannungen und Verzüge des so hergestellten PEEK-<br />

Gerüstes nachteilig sein soll.<br />

Bedeutende Hersteller von implantierbarem PEEK für den<br />

dauerhaften Verbleib im menschlichen Organismus sind<br />

Invibio Biomaterial Solutions Ltd. (PEEK-OPTIMA), welche die<br />

Firma Juvora Ltd. ausgegliedert hat, um den Dentalmarkt<br />

mit PEEK-Blanks zu versorgen, und die Evonik Industries<br />

AG (Vestakeep ® PEEK i-Grades).<br />

Materialeigenschaften von PEEK<br />

Die Verbindung aus optimaler Polierbarkeit und zugleich<br />

geringer Plaqueaffinität macht PEEK zu einem attraktiven<br />

Werkstoff als Basis für metallfreien, bedingt herausnehmbaren<br />

Zahnersatz insbesondere auf Implantaten, da diesem<br />

Hochleistungswerkstoff durch seine knochenähnlichen<br />

Elastizitätseigenschaften während des Kauvorgangs einerseits<br />

eine gewisse ausgleichende Wirkung der Knochentorsion<br />

und andererseits eine Dämpfung der einwirkenden<br />

Kaukräfte zugeschrieben werden kann. Dadurch soll das<br />

Implantat-Knochen-Interface vor überhöhten Spannungen<br />

geschützt werden, um einem dadurch bedingten Knochenabbau<br />

vorzubeugen.<br />

Durch die Biegefestigkeit von ca. 170 MPa bei einem<br />

E-Modul von ca. 4 GPa wird die Gefahr eines Materialbruchs<br />

reduziert und erlaubt im Gegensatz zu steifen Materialien<br />

eine höhere Designfreiheit des Zahntechnikers beim<br />

Entwerfen des Zahnersatzes (Abb. 5). Denn gerade bei<br />

20 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


komplexeren Fällen kann der Einsatz von Materialien mit<br />

einer hohen Steifigkeit wie Titan (E-Modul: 110 GPa) oder<br />

Zirkoniumdioxid (E-Modul: 210 GPa) zu einer Überbelastung<br />

noch vorhandener Zähne und des Kieferknochens während<br />

des Kauvorgangs führen [7], da die eingeleiteten Kräfte<br />

direkt und eher punktuell auf das benachbarte natürliche<br />

Gewebe übertragen werden, was beispielsweise eine<br />

Knochenresorption an Implantaten zur Folge haben kann<br />

[8]. Durch die elastischeren Eigenschaften lässt sich PEEK<br />

daher leichter an den natürlichen Organismus adaptieren.<br />

Insbesondere für Patienten mit ausgeprägtem Bruxismus<br />

ist deshalb die Verwendung dieses Werkstoffes zu empfehlen.<br />

So bewirken beispielsweise im Gegensatz zu steifen<br />

Osteosyntheseplatten aus Titan solche auf PEEK-Basis<br />

keinen sogenannten „Stress-shielding“-Effekt, welcher<br />

dazu führt, dass die Knochendichte im Bereich der Platte<br />

abnimmt [9,10].<br />

Insofern hat PEEK auch als Basis für Zahnersatz das Potenzial,<br />

Verwindungen der Gerüste besser zu kompensieren<br />

und stoßdämpfend gegen die eingeleiteten Kaukräfte<br />

wirken zu können, was sich schonend auf den Knochen<br />

auswirkt.<br />

PEEK ist chemisch inert. Gleichzeitig hat es eine geringe<br />

Wärmeleitfähigkeit, kann keine elektrischen Ströme leiten<br />

und kann durch keine in der Mundhöhle vorkommende<br />

Substanz gelöst werden, weshalb es ideal für dieses<br />

Einsatzgebiet geeignet ist.<br />

Als besonders angenehm wird von Patienten das Trageund<br />

Aufbissgefühl empfunden sowie die vollkommene<br />

Geschmacksneutralität im Gegensatz zu den metallbasierten<br />

Restaurationsvarianten. Nach aktuellem Wissensstand<br />

sind keine Unverträglichkeiten gegenüber PEEK bekannt,<br />

sodass es sich ideal als alternativer Werkstoff für Patienten<br />

mit einem hohen Allergierisiko eignet. Auf den ersten Blick<br />

scheint der bisweilen gräuliche bis weißliche Farbton<br />

gewöhnungsbedürftig zu sein – je nachdem, welches<br />

Material von welchem Hersteller herangezogen wird. Im<br />

Biokompatibel<br />

Sterilisierbar mit allen üblichen Verfahren<br />

Hohe Beständigkeit gegenüber Verschleiß<br />

Hoher Tragekomfort aufgrund niedriger<br />

Dichte (ISO 1183 1,32 g/cm 3 )<br />

Isoelastisch zu natürlichen Hartgeweben<br />

Thermisch hoch belastbar (ISO 3146 343 C)<br />

Röntgentransparent<br />

Verursacht keine Artefakte bei sämtlichen<br />

bildgebenden Verfahren<br />

Ideal für Allergiepatienten,<br />

da lösungsmittelfrei bzw. unlöslich<br />

Metallfrei<br />

(keine Metallosen und Metallallergien)<br />

Korrosionsfrei<br />

Kein Thermoloading bei Bestrahlung,<br />

beständig gegen energiereiche Strahlung<br />

Elektrisch isolierend<br />

Thermisch isolierend<br />

Spannungsfreier Sitz<br />

Minimale Wasseraufnahme<br />

Abb. 2: Materialeigenschaften von PEEK.<br />

Vergleich zum herkömmlichen Metallguss wirken PEEK-<br />

Gerüste optisch jedoch diskreter. So rückt ein eher gräulicher<br />

bis beigefarbener Transversalbügel oder Klammerarm aufgrund<br />

von Schatteneffekten – gerade unter Einhaltung des<br />

klassischen Sprech-/Komfortabstands – in den Hintergrund<br />

des Betrachters. Insofern ist weißes PEEK aufgrund seiner<br />

hervorstechenden Eigenfarbe nicht in jedem Fall indiziert. <br />

F A C H L I C H E S<br />

Hochgoldhaltige<br />

Legierungen<br />

Ti-/CoCr-<br />

Legierungen<br />

PMMA Zirkon PEEK-Optima<br />

Geringes Gewicht – +/– + – +<br />

Festigkeit ähnlich Knochen – – + – +<br />

Metallfreies Material – – + + +<br />

Lösungsmittelfrei – – – + +<br />

Abb.3: PEEK im Vergleich zu anderen Zahnersatzwerkstoffen.<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

21


Fotos: © Dr. A. Hutsky<br />

Abb. 4: In-Vitro-Prüfung von PEEK.<br />

Als besonders komfortabel wird das Ein- und Ausgliederungsverhalten<br />

von klammergetragenen Prothesen empfunden.<br />

Die Klammerarme sind sehr stabil und aufgrund<br />

ihrer hervorragenden Elastizität kann selbst ein ungeübter<br />

oder körperlich beeinträchtigter Patient (Stichwort: Arthrose)<br />

mühelos die Prothese entfernen. Für Patienten und behandelnde<br />

Zahnärzte zeitraubende Besuche zum nachträglichen<br />

Aktivieren von lose anliegenden, metallischen Klammerarmen<br />

entfallen. Es empfiehlt sich, den Klammerarm unterhalb<br />

des prothetischen Äquators zu positionieren, was aufgrund<br />

der elastischen Eigenschaften von PEEK möglich ist. Gegebenenfalls<br />

kann eine diskrete Retentionsrille am Zahn<br />

angebracht werden, um die Haltefunktion zu verbessern.<br />

Idealerweise bespricht man dessen Position im Vorfeld<br />

mit seinem zahntechnischen Labor.<br />

Verarbeitung (Beispielfall Teleskopprothese)<br />

PEEK ist deutlich kostengünstiger als Gold und leichter<br />

zu verarbeiten als Goldguss-, Chrom-Kobalt-Molybdän-Gusssowie<br />

Titan/Titanlegierungen. Prinzipiell sind in der<br />

Zahnmedizin verschiedene Verfahren zur Herstellung von<br />

individuellen Konstruktionen geeignet: Spritzguss, Extrusion<br />

und CAD/CAM. Für die CAD/CAM-gestützte Verarbeitung<br />

steht dem Dentallabor das Material als industriell präfabrizierte,<br />

homogene Fräsronde zur Verfügung. Der wesentliche<br />

Vorteil hier: Ein einmalig generierter Designdatensatz<br />

kann jederzeit reproduzierbare Fräsergebnisse liefern. Die<br />

Kenntnisse der manuellen Fertigung werden dazu in den<br />

digitalen Designprozess (CAD) überführt. Zur Herstellung<br />

einer auf Primärteleskopen oder Geschieben getragenen<br />

Eigenschaft<br />

Füllungskomposite<br />

Mikrofüller-/Mikrohybridkomposit<br />

(14)<br />

Prothesenkunststoff<br />

(PMMA) (15)<br />

PEEK (Optima LT1,<br />

Invibio, Lancashire,<br />

UK)<br />

3<br />

Dichte g/cm ˜1,3 1,18 1,29<br />

Härte kg/mm 2 HK 22 – 36 / 50-60 HV 5 13-19<br />

Wasseraufnahme mg/cm 3 1,2 – 2,2 / 0,5-0,6 0,3-0,7 0,5<br />

Druckfestigkeit MPa 225 – 300 / 300-350 120 118<br />

Zugfestigkeit MPa 25 – 35 / 35-60 24-49 100<br />

Biegefestigkeit MPa 40-90 / 100-145 62-87 170<br />

E-Modul GPa 3 – 5 / 7-14 2,5-4 4<br />

Polymerisationsschrumpfung % 2 – 4 / 1,5-1,7 2-4<br />

Abb. 5: Vergleich von PEEK mit konventionellen Dentalkunststoffen.<br />

22 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


abnehmbaren Prothese sind die Primärteleskope oder<br />

Geschiebe auf 0 zu fräsen. Um eine bestmögliche<br />

Friktion zu erzielen, sollte die Höhe der Friktionsfläche<br />

mindestens 3 mm betragen. Die Rekonstruktionen werden<br />

anatomisch reduziert und höckerunterstützend mithilfe<br />

einer geeigneten CAD-Software modelliert. Scharfe Kanten<br />

und unter sich gehende Bereiche müssen zuvor ausgeblockt<br />

werden. Natürlich sind wie bei jedem anderen<br />

Material auch herstellerabhängige Mindestschichtstärken<br />

aus Stabilitätsgründen zwingend einzuhalten. Auch beim<br />

Design selbst sollten scharfe Kanten vermieden und<br />

möglichst stumpfe Winkel mit einer glatten Oberfläche<br />

modelliert werden. Im besonderen Maß ist darauf zu achten,<br />

dass bei der Konstruktion keine Einkerbungen eingearbeitet<br />

werden. Diese könnten die Stabilität und Festigkeit des<br />

Materials schwächen. Aus demselben Grund sollte bei der<br />

Ausarbeitung im Labor oder in der Zahnarztpraxis auf die<br />

Verwendung von Separierscheiben oder anderen Bearbeitungsverfahren<br />

verzichtet werden, aus der scharfkantige<br />

Einkerbungen resultieren, welche wiederum Brüche des<br />

Materials infolge Rissfortpflanzungen verursachen könnten.<br />

Nachdem der CAD-basierte Designdatensatz in den<br />

produktionsbedingten Prozess CAM-spezifisch überführt<br />

wurde, können die Restaurationen per Spanabtrag in<br />

Fräsmaschinen aus PEEK-Blanks hergestellt werden. Wie<br />

bereits beschrieben, sollten die nach der Fertigung in der<br />

Ronde verbleibenden Verbindungsstege vorsichtig abgetrennt<br />

werden. Anschließend können die Gerüste auf den<br />

Modellen angepasst und die Zähne in Wachs aufgestellt<br />

werden. Ein transparenter Silikonwall dient zur späteren<br />

Fixierung der Prothesenzähne. Um sowohl eine minimale,<br />

mikromechanische Verankerung als auch einen chemischen<br />

Silikatverbund der Gerüstoberfläche zu den Prothesenzähnen<br />

und Komposit-Verblendsystemen gewährleisten zu können,<br />

ist die PEEK-Gerüstoberfläche mit Rocatec plus (3M Espe)<br />

abzustrahlen – die Zähne dagegen mit Al 2 0 3 . Ein handelsüblicher<br />

Silanhaftvermittler (bspw. Sil, 3M Espe) sichert den<br />

anschließenden chemischen Verbund zum Komposit. Mit<br />

einem deckenden, systemgeeigneten weißen und/oder<br />

rosa Opaker (bspw. Ceramage Opaque, Shofu) kann die<br />

Gerüstbasis vorcharakterisiert werden. Danach erfolgt<br />

der Verbund zwischen dem Gerüst und den im Vorwall <br />

F A C H L I C H E S<br />

Abb. 6-11: Inserierte Implantate Regio 13, 15, 16, 23, 25, 26 (Ankylos, Dentsply Implants). Abformung mit der offenen Löffelmethode<br />

(Pick-up-Technik): Für diese Methode wird ein individuell hergestellter Abformlöffel benötigt, welcher in der Verlängerung der Implantatachse<br />

für den Austritt der Halteschraube perforiert sein muss. Es ist darauf zu achten, dass die Perforation zum Durchtritt des Fixationsstifts<br />

so groß ist, dass überschüssiges Abformmaterial heraustreten kann. Um einen ausreichenden Anpressdruck zu erreichen, sollte<br />

auf zusätzliche Perforationen verzichtet werden. Der Gingivaformer wird vor der Abformung entfernt. Multi-unit-Abutments werden zum<br />

dauerhaften Verbleib inseriert. Die Abformpfosten werden zusammen mit einer im Labor hergestellten Verblockung der Abformpfosten<br />

aus Modellkunststoff (Palavit) auf die Implantate aufgesetzt. Diese wurde laborseitig in seine einzelnen Segmente getrennt. Die<br />

Halteschraube wird manuell mit einem passenden Schraubendreher festgedreht. Sollte die Mukosa etwas dicker oder ausgesprochen<br />

straff sein, könnte eine Röntgenkontrolle Sicherheit über den korrekten Sitz der Abformpfosten vor Beginn der Abformung liefern.<br />

Die Modellkunststoffverblockung dient dazu, dass die Abformpfosten gerade bei divergierenden Implantaten während und nach der<br />

Abformung in der definierten Position liegen. Positionsveränderungen infolge Stauchung des Abfommaterials können besser vermieden<br />

werden. Um eine spannungsfreie Übertragung zu gewährleisten, werden die Kunststoffsegmente erst im Mund der Patientin mit Modellkunststoff<br />

(Palavit) verblockt. Die exakte Position der Durchtrittslöcher im individuellen Löffel wird überprüft, wobei die Halteschrauben die<br />

Wandungen der Durchtrittslöcher nicht berühren dürfen. Danach wird mit einem Polyether-Abformmaterial abgeformt. Der individuelle<br />

Löffel ist so gearbeitet, dass er gleichzeitig zur funktionsanalytischen Übertragung der Kieferrelation (Gesichtsbogen) verwendet werden<br />

kann.<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

23


Abb. 12-16: Kieferrelationsbestimmung: Mithilfe der Bissschablone erfolgt eine Bissnahme. Dazu wird der Wachswall im Oberkiefer der<br />

Patientin solange angepasst, bis die Höhe des Bisses und die korrekte Lage vom Unter- zum Oberkiefer in allen Raumrichtungen<br />

stimmt. Nachdem die korrekte Kieferrelation bestimmt ist, wird ein Bissregistrat hergestellt, welches dem Zahntechniker eine lagegerechte<br />

Positionierung vom Unter- zum Oberkiefer gewährleistet. Abschließend wird eine Unterkieferabformung durchgeführt. Die im Labor<br />

erstellten Gipsmodelle der Funktionsabformung werden nun in einem Artikulator lage- und funktionsgerecht fixiert. Anschließend<br />

erfolgt die Herstellung der implantatgetragenen Mesostruktur.<br />

fixierten Prothesenzähnen mithilfe eines Flow-Komposits.<br />

Gingiva-Flow sorgt im Bereich des vestibulären und oralen<br />

Zahnfleischs für einen entsprechend natürlichen Gesamteindruck.<br />

Bei der Polymerisation der Flow-Komposite ist in<br />

jedem Fall darauf zu achten, ausreichend lange, ohne<br />

Überschreitung der zulässigen Schichtstärke lichtzuhärten<br />

und vor der finalen Polymerisation einen Air-Block aufzutragen.<br />

Die Komposite sollten – wie bei der herkömmlichen<br />

zahnärztlichen Füllungstherapie auch – Schicht für Schicht<br />

in mehreren Einzelportionen und in den gewünschten<br />

Zahn- und Zahnfleischfarben appliziert werden, um einen<br />

potenziellen Volumenschwund der früheren durch die<br />

nachfolgende Schicht aufzufangen und um ein natürliche<br />

Farbsteuerung zu gewährleisten. Sollten nachträgliche<br />

Farbanpassungen oder sogar Reparaturen an den Verblendungen<br />

bzw. Prothesenzähnen erforderlich sein, so sind<br />

diese ohne weiteres nach dem gleichen Schema möglich.<br />

Ein ausschließliches Einfärben des Basismaterials, bspw.<br />

um zahnfleischfarbene PEEK-Klammern zu erhalten, ist mithilfe<br />

des vorliegenden Systems aktuell noch nicht möglich.<br />

Betrachtet man die Herstellungskosten, ist eine auf PEEK<br />

basierende Lösung annähernd vergleichbar mit einer<br />

Konstruktion aus Titan oder einer CoCr-Legierung. Gerade<br />

aber die herausragenden Vorteile der CAD/CAM-gestützten<br />

Fertigung überzeugen im Vergleich zur konventionellen<br />

Gusstechnik [11, 12,13].<br />

Abb. 17-18: Mesostruktur im Mund der Patientin.<br />

24 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Abb. 19-24: Überabformung der Mesostruktur im Mund der Patientin und Digitalisierung des Gipsmodells mit einem Extraoralscanner<br />

(D900 Lab Scanner, 3Shape). Alternativ wäre hier eine intraorale digitale Abformung (bspw. TRIOS, 3Shape) denkbar. Die Designerstellung<br />

der Tertiärstruktur erfolgt mithilfe einer CAD-Software (Dental System 2013, 3Shape). Dieser Datensatz wird anschließend in den<br />

CAM-Prozess überführt. Aus einer PEEK-Ronde (Organic PEEK by JUVORA, R+K CAD/CAM Technologie) wird die Tertiärstruktur gefräst.<br />

F A C H L I C H E S<br />

Abb. 25-29: Aufstellung der Zähne in Wachs und Fertigstellung in Kunststoff nach Wachseinprobe.<br />

Indikationen<br />

Nachdem PEEK ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt<br />

worden war, kommt es heute in fast allen Industriezweigen<br />

vor – in Form von Zahnrädern, Gleitlagern, Buchsen, Pumpengehäusen,<br />

Leuchtfassungen, Steckerteilen und Tennissaiten.<br />

Im Dentalbereich orientieren sich die Einsatzgebiete<br />

aktuell verfügbarer PEEK-Rohlinge an deren Zusammensetzung.<br />

Während einige Hersteller PEEK mit Füllstoffen wie<br />

Titandioxid-Pulver compoundieren, wodurch eine weiße<br />

Eigenfarbe und eine leicht erhöhte Festigkeit erzielt wird<br />

(bisher zugelassen für temporären Zahnersatz ist dieses<br />

modifizierte Material bereits für festsitzenden Zahnersatz<br />

wie Kronen und Brücken im Einsatz; Ergebnisse von Langzeitstudien,<br />

wie am Universitätsklinikum Halle (Saale) unter<br />

Leitung von Prof. Dr. Setz und OA Dr. Hey durchgeführt, stehen<br />

noch aus), verzichten andere auf jegliche Zusatzstoffe.<br />

Diese sind bisher für definitive, herausnehmbare Rekonstruktionen<br />

zugelassen (Abb. 6-43). In verblendeter Form stellen<br />

sie einen idealen Antagonisten-freundlichen und bruchsicheren<br />

Werkstoff mit knochenähnlichen mechanischen<br />

Eigenschaften dar und bieten eine ideale Alternative zu<br />

NEM-basiertem Zahnersatz. <br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

25


Abb. 30-34: Die fertig gestellte Rekonstruktion wird eingegliedert und die Okklusion und Artikulation noch einmal sorgfältig überprüft.<br />

Abb. 35-43: PEEK-„Modellguss“: Herausnehmbarer Zahnersatz auf Zirkon-Primärteleskopen Zahn 33, 43, 44 und Klammerarm an Zahn<br />

37. Verblendung der PEEK-Tertiärstruktur Regio 33, 43, 44. Die Aufstellung der restlichen Prothesenzähne erfolgt wie unter „Verarbeitung<br />

(Beispielfall Teleskopprothese)“ beschrieben.<br />

26 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Dazu zählen:<br />

Implantat-getragene Suprakonstruktionen,<br />

Teleskoparbeiten,<br />

Stegarbeiten,<br />

Geschiebearbeiten,<br />

Herausnehmbare Zahnersatzgerüste.<br />

Der CAD/CAM-hergestellte Zahnersatz kann auf Restzahnstümpfen<br />

und/oder Implantatabutments befestigt werden<br />

und gewährt eine rundum ästhetische und funktionelle<br />

Versorgung.<br />

In-Vitro Prüfungen – die Kausimulation<br />

Um ein Gerüstmaterial für die Verwendung empfehlen zu<br />

können, muss der entsprechende Zahnersatz nach einer<br />

artifiziellen Alterung durch Kausimulation, die einer Tragezeit<br />

von 5 Jahren im Mund entspricht, einer Kraft von mindestens<br />

500 N ohne Bruch oder Abplatzen der Verblendung standhalten.<br />

Die Universität Regensburg führte an Einzelkronen<br />

und mehrgliedrigen Brücken aus PEEK-OPTIMA ® von der<br />

Firma JUVORA eine entsprechende Kausimulation durch<br />

(1,2 x 10 6 Kauzyklen mit einer mechanischen Belastung<br />

von 50 N sowie eine thermozyklische Prüfung von 3000<br />

Zyklen x 5 C/55 C) (Abb. 4). Das Ergebnis der Studie: Der<br />

Mindestwert von 500 N (Bruchkraft) wurde in allen Fällen<br />

deutlich überschritten. Für verblendete Einzelkronen lag<br />

der Mittelwert bei 1609 N, für unverblendete, dreigliedrige<br />

Brücken bei 2750 N und für verblendete, dreigliedrige<br />

Brücken bei 1310 N [4].<br />

Abrechnung<br />

Wenn implantatgetragene Suprakonstruktionen, Teleskop-,<br />

Steg- und Geschiebearbeiten sowie herausnehmbare<br />

Zahnersatzgerüste aus dem Werkstoff PEEK gefertigt<br />

werden, handelt es sich um im Bereich der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) bisher nicht anerkannte Versorgungsmethoden.<br />

Bei Zahnersatz aus dem PEEK-Werkstoff<br />

werden keine Festzuschüsse ausgelöst. Die Versorgung<br />

muss bei GKV-Patienten nach entsprechender Aufklärung<br />

und Vereinbarung privat auf Basis GOZ bzw. BEB abgerechnet<br />

werden.<br />

Fazit<br />

Der Werkstoff PEEK wird aufgrund seiner herausragenden<br />

chemischen und physikalischen Eigenschaften seit langem<br />

von der Industrie genutzt. Wegen seiner umfassend nachgewiesenen<br />

Biokompatibiltät als Implantatmaterial und<br />

knochenähnlichen elastischen Eigenschaften hält das<br />

Vita<br />

DR. MED. DENT. ANDRÉ HUTSKY,<br />

MBA<br />

Zahnmedizin-Studium, verantwortliche<br />

Leitung der Obdachlosen-Zahnarztpraxen<br />

der MUT Gesellschaft für<br />

Gesundheit, Referent und zahnmedizinischer<br />

Sachverständiger im Bereich Leistungs- und<br />

Gesundheitsmanagement PKV, MBA Health Care Management-<br />

Studium, Geschäftsführer der biodentis Schulungszentrum<br />

GmbH, Mitglied der Geschäftsführung der R+K CAD/CAM<br />

Technologie GmbH & Co. KG, designierter Studiengangsleiter<br />

B.Eng. Digitale Dentale Technologie* an der praxisHochschule<br />

(* in Akkreditierung).<br />

ZTM Daniel Ellmann.<br />

Material seit längerer Zeit auch Einzug in viele Bereiche<br />

der Medizin, respektive Zahnmedizin. Hier rückt der Fokus<br />

nun zunehmend auf die Indikationen von (bedingt)<br />

herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz. Der<br />

aktuelle Wissens- und Erfahrungsstand deutet auf eine<br />

vielversprechende Zukunft für PEEK im zahnmedizinischen<br />

Sektor hin. Es gibt noch Bedarf an weiteren wissenschaftlichen<br />

Untersuchungen, um zusätzliche Einsatzgebiete<br />

für PEEK zu erschließen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

sowohl die Nachfrage nach biokompatiblen, metallfreien<br />

Materialien, als auch die zunehmende Berücksichtigung<br />

umweltzahnmedizinischer Aspekte dazu beitragen, dass<br />

PEEK als zahnärztlicher Werkstoff weiter an Bedeutung<br />

gewinnt.<br />

ß<br />

—<br />

Dr. André Hutsky,<br />

ZTM Daniel Ellmann,<br />

Dr. Andreas Schwitalla<br />

Dr. Andreas Schwitalla.<br />

Die Literaturliste können Sie unter<br />

https://www.kzvn.de/nzb/literaturlisten.html herunterladen oder<br />

unter www.nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />

F A C H L I C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

27


DER OBERE EINSER:<br />

Die ästhetische Herausforderung<br />

für Zahnarzt und Zahntechniker<br />

Fotos: © Prof. Dr. Jürgen Manhart, ZT Hubert Schenk<br />

Einleitung<br />

Die ästhetische Beeinträchtigung der oberen Frontzähne<br />

durch kariöse Defekte, Absplitterungen oder Teilfrakturen,<br />

deutlich sichtbare Füllungen, Verfärbungen, Form- oder<br />

Stellungsanomalien, etc. führt bei Patienten oft zu erheblichen<br />

Einschränkungen im sozialen Umgang mit ihren<br />

Mitmenschen. Oft vermeiden die Betroffenen ein breites<br />

Lächeln, weil sie den Makel zu verbergen suchen. Sie<br />

fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Kommt<br />

es darüber hinaus gar zum Verlust eines oberen Frontzahnes,<br />

so resultiert dies in weiteren schweren Belastungen.<br />

Dessen Ersatz durch eine konventionelle Brücke oder ein<br />

Frontzahnimplantat kann zwar den Zahnverlust kompensieren,<br />

dies allerdings zum Preis der Präparation der<br />

lückenbegrenzenden Zähne bzw. eines chirurgischen<br />

Abb. 1: Patientin mit dem Wunsch nach ästhetischer<br />

Neugestaltung des linken mittleren Oberkieferschneidezahns.<br />

Eingriffs zur Implantatinsertion. Insbesondere im sichtbaren<br />

Frontzahnbereich kann eine exzellente Ästhetik der prothetischen<br />

Restauration sowie der umgebenden Strukturen<br />

oft nur mit erheblichem Zusatzaufwand, wie z.B. Hartund<br />

Weichgewebsaugmentationen, erzielt werden.<br />

Der Behandler sollte deshalb, gegebenenfalls im Team<br />

verschiedener Spezialisten, versuchen, alle sinnvollen<br />

zahnmedizinischen Therapieaspekte zu berücksichtigen,<br />

um den natürlichen Zahn zu erhalten.<br />

Patientenfall<br />

Eine 22-jährige Patientin stellte sich in unserer Klinik mit<br />

einem dunkel verfärbten linken mittleren Oberkieferschneidezahn<br />

vor (Abb. 1). Da die Patientin eigentlich gerne ihr<br />

breites, offenes Lächeln zeigte, war die dadurch verursachte<br />

ästhetische Beeinträchtigung der Hauptgrund für<br />

unsere Konsultation (Abb. 2).<br />

Der Zahn war kürzlich endodontisch behandelt und apikal<br />

reseziert worden. Eine alio loco vorgenommene Bleichbehandlung<br />

hatte nicht zur gewünschten Aufhellung geführt,<br />

der Zahn war noch immer deutlich zu dunkel. Da die<br />

Patientin sehr unter der ästhetischen Beeinträchtigung<br />

durch den verfärbten Zahn litt, entschied sie sich nach<br />

gründlicher Aufklärung über die möglichen Therapiealternativen<br />

für eine adhäsiv befestigte Glaskeramikkrone.<br />

Nach erfolgter Präparation sollte erst ein ästhetisch hochwertiges<br />

Laborprovisorium eingesetzt werden, das später<br />

durch die definitive Keramikkrone ersetzt werden sollte.<br />

Vollkeramische Restaurationen beziehen ihre Stabilität<br />

einerseits aus der mechanischen Eigenfestigkeit der<br />

jeweils Verwendung findenden Keramikart, andererseits<br />

wird die Bruchfestigkeit auch durch die Geometrie der<br />

Restauration und somit der Gestaltung der Kavität bzw.<br />

des Kronenstumpfes determiniert. Die Art der Befestigung –<br />

kraftschlüssige adhäsive Verklebung versus formschlüssige<br />

konventionelle Zementierung – wirkt sich vor allem bei<br />

den weniger festen Glaskeramiken positiv auf die Gesamtfestigkeit<br />

aus. Keramiken mit einer Biegefestigkeit unter<br />

350 MPa sind für eine konventionelle Zementierung nicht<br />

geeignet. Hierunter fallen alle Feldspatkeramiken und die<br />

28 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Abb. 2: Beim Lachen fühlt sich die Patientin durch den<br />

dunkel verfärbten Zahn stark beeinträchtigt.<br />

Abb. 3: Der Zahn 21 stört die Frontzahnharmonie.<br />

leuzitverstärkten Glaskeramiken. Diese müssen deshalb obligatorisch<br />

unter Anwendung eines Haftvermittlers und Befestigungskomposits<br />

adhäsiv eingesetzt werden. Mit dem<br />

dadurch erzielten kraftschlüssigen Verbund zwischen Restauration<br />

und Zahnhartsubstanz resultiert eine deutliche<br />

Erhöhung der Festigkeit, da die Restaurationsinnenseite<br />

keine mechanische Grenzfläche mehr darstellt, an der<br />

rissauslösende Zugspannungen wirksam werden können.<br />

Abbildung 3 zeigt die Ausgangssituation aus labialer<br />

Ansicht.<br />

Im Folgenden wird die Sequenz zur Präparation des<br />

Zahnes für eine glaskeramische Krone dargestellt.<br />

Die Kronenpräparation soll eine für Keramiken optimale<br />

Retentionsform und Widerstandsform aufweisen:<br />

Stumpfhöhe mind. 4 mm<br />

Präparationswinkel 6-10 Grad<br />

zirkuläre Stufe bzw. ausgeprägte Hohlkehle<br />

von 1 mm Breite,<br />

abgerundete (innere) Linien- und Kantenwinkel,<br />

inzisale/okklusale Reduktion von 1,5-2 mm,<br />

im Seitenzahnbereich eine Abflachung<br />

des Höcker-Fossa-Reliefs,<br />

ausreichende zirkuläre Kronenwandstärken<br />

von ca. 1,5 mm.<br />

Im ersten Schritt werden noch bestehende intakte Approximalräume<br />

(Abb. 4 a und b) separiert. Um die Integrität der<br />

Nachbarzähne hierbei zu schützen, empfiehlt es sich, eine<br />

dünne Schmelzlamelle (Abb. 4 c) nach lateral stehen zu<br />

lassen. Diese fragile Struktur lässt sich am Ende der Separation<br />

durch eine leichte Seitwärtsbewegung des Schleifkörpers<br />

entfernen (Abb. 4 d). Zur Kennzeichnung der Lage<br />

der ruhenden Gingiva wird als Nächstes deren Position mit<br />

einer Diamantkugel im labialen Bereich markiert (Abb. 4 e).<br />

Dies dient dazu, nach dem anschließenden Einlegen eines<br />

Retraktionsfadens zum Schutz der Weichgewebe während<br />

der Präparation, die Lage des Präparationsrandes in Relation<br />

zum natürlichen Gingivaverlauf genau bestimmen zu<br />

können und somit eine zu tiefe subgingivale Präparation<br />

zu vermeiden. Nachfolgend wird das nötige Ausmaß des<br />

labialen Hartsubstanzabtrages unter Berücksichtigung des<br />

Verlaufs der fazialen Zahnwölbung durch Tiefenmarkierungen<br />

gekennzeichnet (Abb. 4 f). Die zwischen den Tiefenmarkierungen<br />

liegenden Zahnanteile können sodann gezielt<br />

auf das dadurch bestimmte Niveau reduziert werden. Im<br />

Approximalraum können Bereiche, deren Entfernung mit<br />

rotierenden Diamanten eine Gefahr für den Nachbarzahn<br />

bedeuten würde, mithilfe einseitig diamantierter oszillierender<br />

Instrumente sicher präpariert werden (Abb. 4 g).<br />

Vor der Fertigstellung der Präparation mit Festlegung der<br />

endgültigen Lage des Präparationsrandes ca. 0,5 mm<br />

intrasulkulär wird die Gingiva zum Schutz vor Verletzungen<br />

durch die rotierenden Instrumente mit einem Retraktionsfaden<br />

nach lateral-apikal verdrängt. Zur besseren Kenntlichmachung<br />

der noch nötigen Hartsubstanzreduktion werden<br />

die Tiefenmarkierungen gekennzeichnet (Abb. 4 h und i),<br />

so dass der Abtrag auch unter maximaler Wasserkühlung <br />

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29


a<br />

b<br />

e<br />

Abb. 4 e: Markierung der Position der<br />

ruhenden Gingiva mit einer Diamantkugel.<br />

c<br />

d<br />

f<br />

Abb. 4 a bis d: Im ersten Schritt werden bestehende intakte Approximalräume separiert.<br />

Abb. 4 f: Kennzeichnen der nötigen Tiefe<br />

des labialen Zahnhartsubstanzabtrages.<br />

g<br />

h<br />

i<br />

Abb. 4 g: Präparation mit einseitig<br />

diamantierten oszillierenden Instrumenten<br />

(Schutz der Nachbarzähne).<br />

Abb. 4 h: Legen eines<br />

Retraktionsfadens und Kennzeichnung<br />

der Tiefenmarkierungen.<br />

Abb. 4 i: Präparation der labialen Fläche.<br />

j<br />

k<br />

l<br />

Abb. 4 j: Der zirkuläre Präparationsrand<br />

wird fertiggestellt.<br />

Abb. 4 k: Inzisale Kürzung des Stumpfes.<br />

Abb. 4 l: Präparation der palatinalen<br />

Führungsfläche.<br />

30 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


m<br />

n<br />

o<br />

Abb. 4 m: Entgraten von scharfen<br />

Kanten und Abrunden der Übergänge.<br />

Abb. 4 n und o: Fertig präparierter Zahn aus labialer und inzisaler Ansicht.<br />

p<br />

Abb. 4 p: Der Hartsubstanzabtrag<br />

wird mit einem Schlüssel aus Knetsilikon<br />

(diagnostisches Wax-up) kontrolliert.<br />

q<br />

Abb. 4 q: Nach der Entfernung<br />

des Retraktionsfadens ist die genaue<br />

Ausdehnung der Präparation in Relation<br />

zur ruhenden Gingiva zu sehen.<br />

F A C H L I C H E S<br />

Abb. 5 a: Anfertigung eines direkten<br />

Provisoriums mit der diagnostischen<br />

Schablone.<br />

Abb. 5 b: Eingesetztes direktes<br />

Provisorium.<br />

gezielt vorgenommen werden kann. Im nächsten Schritt<br />

wird der zirkuläre Präparationsrand hinsichtlich seiner<br />

geplanten Lage zum ursprünglichen Verlauf der Gingiva<br />

(vor der Retraktion) fertiggestellt (Abb. 4 j). Nach der<br />

inzisalen Einkürzung des Zahnstumpfes (Abb. 4 k) erfolgt<br />

die notwendige Reduktion im Bereich der Konkavität der<br />

palatinalen Führungsfläche (Abb. 4 l). Die Kronenpräparation<br />

wird durch Entgraten von scharfen Kanten mit einem<br />

Kompositpolierer abgeschlossen (Abb. 4 m). Die Abbildungen<br />

4 n und 4 o zeigen den fertig präparierten Kronenstumpf<br />

aus unterschiedlichen Ansichten.<br />

Der notwendige Hartsubstanzabtrag wird mittels eines<br />

Präparationsschlüssels aus Knetsilikon, welcher an einem<br />

Gipsduplikat des diagnostischen Wax-up gefertigt wurde,<br />

in allen Dimensionen kontrolliert (Abb. 4 p) und gegebenenfalls<br />

vor Anfertigung der Präzisionsabformung korrigiert.<br />

Erst nach der Entfernung des Retraktionsfadens kann die<br />

exakte Lage des zirkulären Präparationsrandes in Relation<br />

zur Originalposition der marginalen Gingiva kontrolliert<br />

werden (Abb. 4 q).<br />

Nachfolgend erfolgt die Präzisionsabformung des präparierten<br />

Zahnes, die Kieferrelationsbestimmung, eine arbiträre<br />

schädelbezügliche Registrierung der Oberkieferposition mit<br />

einem Gesichtsbogen, die Fotodokumentation der Farbe<br />

des präparierten Zahnstumpfes und die Abformung des<br />

Gegenkiefers. Eine ebenfalls am analytischen Wax-up<br />

angefertigte diagnostische Schablone aus transparenter<br />

Polyethylenfolie erlaubt chairside die Anfertigung eines <br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

31


Abb. 6: Laborgefertigtes<br />

Langzeitprovisorium.<br />

Abb. 7: Hervorragend Einpassung<br />

des Langzeitprovisoriums in die<br />

Umgebungsbezahnung.<br />

Abb. 8: Auch beim Lächeln macht<br />

das indirekte Provisorium einen sehr<br />

guten Eindruck.<br />

Abb. 9 a und b: Glaskeramikkrone aus verblendetem Lithiumdisilikat-Gerüst.<br />

Abb. 10: Klinisch gesunde Situation vor<br />

Eingliederung der definitiven Krone.<br />

Abb. 11 a und b: Hervorragende funktionelle und ästhetische Einpassung<br />

der adhäsiv befestigten Einzelkrone.<br />

Abb. 12 a und b: Harmonie im Dialog mit den Lippen.<br />

Abb. 13: Im Durchlicht zeigt sich die<br />

hervorragende Lichtleitungskapazität<br />

der vollkeramischen Restauration.<br />

Abb. 14: Auch unter UV-Licht lässt<br />

sich kein Unterschied zwischen der<br />

Keramikrestauration und den natürlichen<br />

Zähnen feststellen.<br />

Abb. 15: Zufriedenes Lächeln der<br />

Patientin nach Abschluss der Behandlung.<br />

32 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Vita<br />

PROF. DR. J. MANHART<br />

1994 Approbation nach Studium der<br />

Zahnheilkunde in München<br />

1994–2000 Wissenschaftlicher Assistent,<br />

Poliklinik für Zahnerhaltung der LMU München<br />

1997 Promotion<br />

1997–1998 Forschungsaufenthalt in Houston, USA,<br />

für den Bereich zahnärztliche Werkstoffkunde,<br />

interdisziplinäre Therapieplanung und ästhetische<br />

Behandlungskonzepte als Adjunct Assistant Professor,<br />

Biomaterials Research Center, University of Texas<br />

2001 Oberarzt an der Poliklinik für Zahnerhaltung der<br />

LMU München<br />

2003 Habilitation und Lehrbefugnis für das Fachgebiet<br />

„Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde”<br />

2010 Ernennung zum Professor an der Poliklinik für<br />

Zahnerhaltung der LMU München<br />

direkten Provisoriums mit korrekter Dimension und Ausrichtung<br />

(Abb. 5 a und b). Zur Sicherstellung einer funktionell<br />

und ästhetisch qualitativ hochwertigen Versorgung bis zur<br />

Eingliederung der Vollkeramikkrone wurde ein indirektes<br />

Langzeitprovisorium im zahntechnischen Labor angefertigt<br />

(Abb. 6). Das mit temporärem eugenolfreiem Zement<br />

befestigte Laborprovisorium integriert sich perfekt sowohl<br />

in die umgebende Bezahnung (Abb. 7) als auch in das<br />

Lippenprofil (Abb. 8).<br />

Etwa ein Jahr nach Behandlungsbeginn wurde ein erneutes<br />

apikales Röntgenbild des Zahnes angefertigt, welches<br />

reizlose periapikale Verhältnisse zeigte. Daraufhin wurde<br />

schließlich die endgültige Keramikrestauration angefertigt.<br />

Hierfür wurde ein entsprechend der anatomisch korrekten<br />

Form reduziertes Kronengerüst aus lithiumdisilikatverstärkter<br />

Glaskeramik gepresst und mit Verblendkeramik überschichtet<br />

(Press-Schicht-Technik) (Abb. 9 a und b).<br />

Nach der Abnahme des Langzeitprovisoriums und gründlicher<br />

Reinigung des Zahnstumpfes mit rotierenden Bürstchen<br />

zeigt sich eine klinisch gesunde Gingiva (Abb. 10). Mit<br />

eingefärbten Try-in-Pasten wurde intraoral an feuchten<br />

Zähnen die Schichtung der Keramikkrone kontrolliert und<br />

die korrekte Farbe des Kompositeinsetzklebers ermittelt.<br />

Nachfolgend wurden die Innenflächen der Lithiumdisilikat-<br />

Glaskeramikkrone für 20 s mit Flusssäure geätzt und<br />

anschließend silanisiert. Nach der adhäsiven Vorbehandlung<br />

des Zahnstumpfes wurde die Keramikkrone mit einem<br />

dualhärtenden Befestigungskomposit definitiv eingesetzt.<br />

Die Restauration zeigt eine hervorragende funktionelle und<br />

ästhetische Integration in die Zahnreihe (Abb. 11 a und b)<br />

und harmoniert perfekt im Dialog mit den Lippen (Abb. 12 a<br />

und b). Auch im Durchlicht imponieren die hervorragenden<br />

lichtoptischen Eigenschaften der Keramikkrone, welche<br />

sich nicht von der umliegenden natürlichen Bezahnung<br />

unterscheidet (Abb. 13). Unter UV-Licht lässt sich die<br />

vorhandene Fluoreszenz der Restauration nachweisen, die<br />

ebenfalls nicht von der natürlichen Zahnhartsubstanz<br />

abzugrenzen ist (Abb. 14). Die Patientin zeigte sich mit<br />

dem Ergebnis vollauf zufrieden und präsentierte wieder<br />

ein offenes und herzliches Lächeln (Abb. 15).<br />

Fazit für die Praxis<br />

Vollkeramische Restaurationen haben mittlerweile einen<br />

sehr hohen Qualitätsstandard erreicht und sind für die<br />

moderne konservierende und prothetische Zahnheilkunde<br />

zu einem unverzichtbaren therapeutischen Instrument<br />

geworden. Eine ausgezeichnete Ästhetik und eine hohe<br />

Gewebeverträglichkeit zeichnen diese Werkstoffgruppe<br />

aus. Klinische Studien zeigen hervorragende Überlebensdaten<br />

vollkeramischer Versorgungen, wenn zu Beginn<br />

der Behandlung eine korrekte Indikation gestellt wird,<br />

werkstoff- oder patientenbedingte Limitationen beachtet<br />

werden und aus den verschiedenen Keramikarten die<br />

fallbezogen richtige Auswahl getroffen wird. Neben der<br />

korrekten zahntechnischen Herstellung sollten eine präzise<br />

Präparations- und eine geeignete Befestigungstechnik zum<br />

Einsatz kommen.<br />

ß<br />

—<br />

Prof. Dr. Jürgen Manhart,<br />

ZT Hubert Schenk<br />

Korrespondenzadresse:<br />

Prof. Dr. Jürgen Manhart<br />

Poliklinik für Zahnerhaltung und<br />

Parodontologie<br />

Goethestraße 70<br />

80336 München<br />

E-Mail: manhart@manhart.com<br />

Internet: www.manhart.com<br />

www.dental.education<br />

Die Autoren bieten Seminare und<br />

praktische Arbeitskurse im Bereich<br />

der ästhetisch-restaurativen<br />

Zahnheilkunde (Vollkeramik,<br />

Behandlungsplanung Zahnarzt<br />

und Zahntechniker, Komposit,<br />

postendodontische Versorgung) an.<br />

Prof. Dr. Jürgen Manhart.<br />

ZT Hubert Schenk.<br />

F A C H L I C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

33


Minimalinvasive Bisshebung mit<br />

palatinalen Plateaus<br />

EIN VIELSEITIG EINSETZBARES KONZEPT FÜR VERTIKALE PROBLEME<br />

Fotos: © Dr. H. Landenberger<br />

Zahnoberflächenverlust (Tooth Surface Loss,<br />

TSL) durch Abrasion, Attrition, Erosion und<br />

Karies und dadurch erzeugter vertikaler Platzmangel sind<br />

ein größer werdendes Problem bei der Behandlung von<br />

Patienten aller Altersgruppen. Zunehmend sind junge<br />

Menschen davon betroffen. Gleichzeitig nimmt der Wunsch<br />

zum Erhalt der eigenen Zähne zu und Zahnverluste<br />

werden durch zahnerhaltende Maßnahmen in ein höheres<br />

Lebensalter verschoben. Der okklusale Platzmangel erscheint<br />

dann oft als Limitation unserer Behandlungsmöglichkeiten<br />

und führt manchmal zu einer gewissen Ratlosigkeit des<br />

Zahnarztes, insbesondere in Anbetracht reduzierter finanzieller<br />

Budgets.<br />

Durch den Verlust vertikaler Dimension wird eine übliche<br />

konventionelle Behandlung mit umfangreicher Prothetik,<br />

d.h. Überkronung einer Vielzahl von Zähnen zum Zwecke<br />

der Bisshebung, zu einem aufwendigen, mitunter riskanten<br />

Unterfangen, das sich mancher Kollege ersparen möchte.<br />

Wiederholungsbehandlungen in der Zukunft können<br />

notwendig werden. Patienten fehlt oft das Verständnis und<br />

die finanziellen Mittel für komplexe Planungen, und sie<br />

Abb. 1: Frasacomodell mit dem 2. und 3. Quadranten,<br />

Plateau an 21 palatinal, Disklusion seitlich.<br />

wünschen einen möglichst geringen Behandlungsumfang.<br />

Weniger invasive Vorgehensweisen sind gekennzeichnet<br />

durch Veneers/Inlays/Onlays und werden als „minimal invasiv“<br />

propagiert. Dabei zeichnen sie sich aber durch<br />

einen ebenso hohen zahnärztlichen und finanziellen<br />

Aufwand aus. Typische Empfehlungen sind:<br />

1. Schienenvorbehandlung zur Überprüfung/<br />

Gewöhnung der neuen Bisshöhe.<br />

2. Herstellung einer provisorischen Versorgung<br />

nach umfangreichem Wax-up/Mock-up anhand<br />

gelenkbezüglich einartikulierter Modelle.<br />

3. Umsetzung in eine definitive Versorgung –<br />

oft quadrantenweise.<br />

4. Dauerhafte Schienentherapie im Anschluss<br />

zum Schutz der Restaurationen.<br />

Die Literatur zeigt aber, dass Bisserhöhungen von wenigen<br />

Millimetern problemlos toleriert werden und somit die<br />

Schienenvorbehandlung in allen Berichten positiv verläuft<br />

und nicht notwendig ist, sofern der Patient nicht schon<br />

Kiefergelenkssymptome aufzuweisen hat. Beim Austausch<br />

der provisorischen Versorgung gegen die definitive sind<br />

der Entfernungsbedarf, Nachpräparationsbedarf, das<br />

womöglich erneute Herstellen von Zwischenprovisorien<br />

sowie die diffizile Bissnahmetechnik zu beachten.<br />

Konzept mit überschaubarem Behandlungsaufwand<br />

Hier soll ein Konzept vorgestellt werden, das sich durch<br />

einen überschaubaren und für den Patienten finanziell<br />

darstellbaren Behandlungsaufwand auszeichnet und<br />

praktikabel ist.<br />

Vertikaler Platzmangel kann in der Dentition anterior<br />

oder/und distal bestehen. Zahnoberflächenverlust kann<br />

den Ober- und den Unterkiefer oder beide betreffen.<br />

Es kann Zahnersatz vorhanden sein, der funktionsfähig<br />

ist oder nicht. Somit zeigt sich in der Praxis eine Vielzahl<br />

verschiedener Problemstellungen, sowohl bei jungen als<br />

auch bei alten Patienten. Eine Bisshebung als therapeuti-<br />

34 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Abb. 2: Frontzahnkontakte in habitueller<br />

Okklusion von oral 2011.<br />

Abb. 3: Masseterhypertrophie<br />

durch Bruxismus 2011.<br />

Abb. 4: Frontzahnkontakte bei leichter<br />

Protrusion 2011.<br />

Abb. 5: TSL an den oberen Frontzähnen<br />

palatinal-inzisal 2011.<br />

sches Endziel soll aber immer nur dann durchgeführt werden,<br />

wenn aus medizinischen Gründen oder aus ästhetischen<br />

Überlegungen heraus ein Handlungsbedarf vorliegt. Altersgemäße<br />

Abrasion/Attrition dürfte in den wenigsten Fällen<br />

eine Indikation zur Behandlung darstellen.<br />

Palatinale Plateaus<br />

Im Mittelpunkt des hier vorgestellten Konzeptes stehen<br />

sogenannte „palatinale Plateaus“, die als Kompositstufen<br />

bzw. Aufbauten an die Palatinalflächen der oberen Frontzähne<br />

angebracht werden. Die entstehende Nonokklusion<br />

im Seitenzahngebiet wird entweder sofort prothetisch<br />

genutzt oder, wenn dort kein Handlungsbedarf besteht,<br />

die Reorganisation der Okklusion durch Elongation der<br />

Alveolarfortsätze/Zähne abgewartet. Dies mag zunächst<br />

überraschen, ist aber in der angelsächsischen und<br />

skandinavischen Literatur seit Jahrzehnten bekannt und<br />

abgesichert. Strenges Grundprinzip ist stets der Beginn mit<br />

dem Aufbau einer erhöhten Relation in der Front, ähnlich<br />

der Verwendung eines Jigs zur Bissnahme. Die Plateaus<br />

übernehmen die Funktion eines fest eingebauten Jigs.<br />

Das Dahl Prinzip<br />

Jeder Zahnarzt kennt die Elongation beschliffener Zähne bei<br />

Verlust von Provisorien. Erste Angaben zur Ausnutzung<br />

eines immer vorhandenen Elongationspotenzials finden<br />

sich bei Lloyd Baum 1978, The Non-Removable Bite Plate,<br />

bei Dahl u. Krogstad 1975 und bei Philipp Levy 1984,<br />

Levy Lingual Shelf. In der Kieferorthopädie sind diese<br />

Plateaus ein gängiges Behandlungsmittel für Tiefbiss- und<br />

Distalbissfälle geworden. Palatinale Aufbauten an oberen<br />

Frontzähnen und deren Potenzial zur Bisserhöhung sind<br />

insbesondere durch die Arbeiten von Dahl, Krogstad u.<br />

Karlsen, Oslo, seit 1975 umfangreich untersucht worden.<br />

Anhand der Kontrolle von Tantalimplantaten mit Fernröntgenaufnahmen<br />

konnten eindeutig Bisshebungen dargestellt<br />

werden. Die Bezeichnung Dahl Effect, Dahl Principle,<br />

Dahl Appliance, Dahl Concept wurden für diese minimalinvasive<br />

Strategie zur Bisshebung angegeben. Erstaunlicherweise<br />

findet sich in der deutschsprachigen allgemeinen<br />

zahnmedizinischen Literatur kaum ein Hinweis auf dieses<br />

einfache und geniale Behandlungsmittel.<br />

Palatinale Plateaus ermöglichen eine Bisshebung, die<br />

direkt am Patienten eingeschätzt und ausgeführt wird.<br />

Sie werden in kurzer Zeit vom Patienten als nicht störend<br />

empfunden. Sie werden mit Komposit parallel zur Fußbodenebene<br />

angebracht und erweisen sich als äußerst<br />

stabil. Neben der sofortigen Bisshebung erlauben die<br />

Plateaus das Einstellen der Kiefergelenke in eine zentrale<br />

Relation. Schindler hat schon 2002 nachgewiesen, dass<br />

der Aufbiss auf ein solches Plateau der myozentrischen<br />

Kieferrelationseinstellung nach TENS Vorbehandlung entspricht.<br />

Vergleichbar einem festsitzenden Jig ermöglichen<br />

die Plateaus eine Entschlüsselung der bisherigen<br />

Verzahnung und das Ausschalten von Vorkontakten. Kleine<br />

horizontale Bewegungen auf den Plateaus erlauben dem<br />

Patienten durch Freedom in Centric, die myozentrische<br />

Unterkieferposition aufzufinden. Der erzielte vertikale und<br />

sagittale Platzgewinn (Rotation des Unterkiefers) ermöglicht<br />

eine stabile Rekonstruktion abradierter Frontzähne in<br />

Komposit und somit auch ein Behandlungsangebot bei<br />

massivem Bruxismus.<br />

Die Plateaus müssen ausreichend groß sein, damit die<br />

unteren Frontzähne sicher abgestützt sind. Keinesfalls<br />

dürfen die unteren Frontzähne hinter den Plateaus beißen.<br />

Sie werden in der Regel an den sechs oberen Frontzähnen<br />

angebracht. Bei Bedarf werden die Plateaus mit Aufbauten<br />

auf den unteren Schneidezähnen kombiniert, insbesondere<br />

dann, wenn der Platzmangel distal vorliegt und eine<br />

sehr deutliche Bisshebung vorgenommen werden muss<br />

(Geometrie). Durch die Beseitigung der eingefahrenen<br />

Schliffflächen wird die Kaumuskulatur deprogrammiert <br />

F A C H L I C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

35


Abb. 6: Kantenaufbauten unmittelbar postoperativ 2011.<br />

Abb. 7: Seitliche Nonokklusion links,<br />

unmittelbar nach Plateaus 2011.<br />

und ein vorliegender Bruxismus wird umgehend reduziert.<br />

Der Patient findet seine früher vorhandenen Schliffflächen<br />

plötzlich nicht mehr und übt weniger Parafunktionen aus.<br />

Abbildung 1 zeigt schematisch die Wirkungsweise der<br />

Plateaus (Frasacomodell mit dem 2. und 3. Quadranten).<br />

Aus geometrischen Gründen ist bei einer Bisshebung<br />

anterior von 2 mm posterior lediglich mit einer Nonokklusion<br />

von 1 mm zu rechnen. Palatinale Plateaus verringern<br />

die Notwendigkeit endodontischer (therapeutische<br />

Devitalisierung, Stiftaufbauten) oder parodontalchirurgischer<br />

Vorbereitung (Kronenverlängerung) von Frontzähnen mit<br />

geringer vertikaler Restsubstanz. Durch die konsequent nur<br />

additiven Maßnahmen unterbleiben umfangreiche Eingriffe<br />

in die Zahnhartsubstanz.<br />

Palatinale Plateaus können ebenso an bestehendem<br />

Zahnersatz durch Silikatisieren und Silanisieren angebracht<br />

werden, sollte eine Bisshebung bei vorhandenen aber<br />

nicht erneuerungsbedürftigen Frontzahnkronen erforderlich<br />

sein. Sie ähneln in ihrer Funktionsweise den NTI-tss Schienen<br />

(reflektorische Herabsetzung der Kaumuskelaktivität durch<br />

die ausschließliche Belastung der unteren Inzisivi) und<br />

den kieferorthopädischen Funktionsgeräten (eingebauter<br />

Aktivator). Palatinale Plateaus sind vergleichbar mit<br />

dem Höherstellen des Stützstiftes im Artikulator, sind aber<br />

dieser mit Unsicherheiten versehenen Manipulation im<br />

Labor überlegen, da die Neueinstellung der Kieferrelation<br />

direkt im Mund erfolgt. Ebenso können mit den Plateaus<br />

behandlergeführte Bissnahmen vermieden werden, die in<br />

der Regel die Kondylen in eine zu weit distale Position<br />

manipulieren.<br />

Wann sind Plateaus hilfreich?<br />

Plateaus sind hilfreich in Fällen anteriorer und generalisierter<br />

Erosion. Sie erlauben eine anfangs reversible Vorgehensweise.<br />

Durch die Bisssperrung wird ein vertikaler Platzgewinn<br />

im Seitenzahngebiet erreicht, der entweder durch<br />

die Elongation der Seitenzähne oder durch sofortige<br />

Rekonstruktion im Seitenzahngebiet ausgenutzt werden<br />

kann. Parodontal kritische Frontzähne können gleichzeitig<br />

mit einer festsitzenden Schienung im Sinne einer Verblockung<br />

stabilisiert werden. Die Plateaus werden vom Patienten<br />

problemlos toleriert und verbleiben in der Regel lebenslang.<br />

Durch die Vermeidung riskanter Prothetik erlaubt die<br />

gesteuerte minimalinvasive Bisshebung mit palatinalen<br />

Plateaus dem Zahnarzt realistische Behandlungsangebote<br />

im Hinblick auf zeitlichen und finanziellen Aufwand in<br />

allen Altersstufen.<br />

Erfahrungen<br />

Nach dem beschriebenen Konzept wurden in unserer<br />

Praxis im Laufe von zehn Jahren ca. 70 Patientenfälle mit<br />

palatinalen Plateaus behandelt und dokumentiert. In<br />

einem Drittel der Fälle wurde die Reorganisation der posterioren<br />

Nonokklusion durch Elongation der Seitenzähne,<br />

Intrusion der Frontzähne und durch die Bisslageänderung<br />

abgewartet. Diese Reorganisation der Okklusion erfolgte in<br />

einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Dabei<br />

elongierten Molaren schneller als Prämolaren. Eckzähne<br />

scheinen sich nur sehr zögerlich zu verlängern und sollten<br />

deshalb sofort mit einer Eckzahnführung versehen und<br />

als Fixpunkte betrachtet werden. In keinem Fall kam es<br />

zur Ablehnung der Plateaus durch den Patienten oder zu<br />

Kiefergelenkbeschwerden, was auch schon von Dahl<br />

berichtet wurde. Vorübergehende Schwierigkeiten bei der<br />

Nahrungsaufnahme oder Lispeln verschwanden schnell.<br />

Somit bestätigten sich die Erfolge, die von einer Vielzahl<br />

von Autoren englischsprachiger Artikel angegeben wurden.<br />

Plateaus können bei Bedarf erhöht werden, um die<br />

Bisshebung schrittweise durchzuführen. Eine seitliche<br />

Sperrung sollte 1,5 mm nicht überschreiten, sonst kommt<br />

es zur Einlagerung der Zunge. In den anderen Fällen der<br />

sofortigen Ausnutzung der gewonnenen Bisshöhe wurden<br />

selektiv an behandlungswürdigen Seitenzähnen Kompositfüllungen<br />

in der neuen Höhe hergestellt oder chairside<br />

36 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Abb. 8: Stabile Frontzahnaufbauten und<br />

Plateaus Januar 2014.<br />

Abb. 9: Okklusion rechts, Januar 2014.<br />

Abb. 10: Okklusion links, Januar 2014.<br />

Abb. 11: Masseteren von 2014.<br />

Teilkronen nach dem Cerec-System zementiert oder das<br />

Platzangebot wurde für herausnehmbaren Zahnersatz<br />

genutzt. Ebenso ist es möglich, okklusale Veneers auf<br />

vorhandenen, nicht erneuerungsbedürftigen Zahnersatz zu<br />

kleben. Bei zwei Fällen konnte die Reorganisation der<br />

Okklusion sogar im Bereich von Brücken beobachtet werden.<br />

Die Abbildungen 2–5 zeigen die Frontzahnsituation einer<br />

60-jährigen Patientin im Juni 2011. Der Fall ist gekennzeichnet<br />

durch Masseterhypertrophie, Bruxismus, Abrasion<br />

der oberen Frontzahnkanten und Platzmangel für deren<br />

Restauration. Die Patientin empfand ihre oberen Frontzähne<br />

als zu kurz. Andere Befunde waren nicht festzustellen.<br />

Es wurde mit palatinalen Plateaus eine Bisshebung<br />

durchgeführt, die eine stabile Rekonstruktion der Frontzahnkanten<br />

erlaubte. Schon nach wenigen Wochen war<br />

keine Disklusion im Seitenzahngebiet mehr feststellbar.<br />

Abbildung 8 zeigt die intakten palatinalen Plateaus<br />

und die seit Behandlungsbeginn unverändert stabilen<br />

Schneidekanten im Januar 2014.<br />

Die Abbildungen 9 und 10 zeigen die okklusal geschlossenen<br />

Zahnreihen im Januar 2014. Eine Rückbildung der<br />

Masseteren konnte beobachtet werden. Abbildung 11:<br />

Durch die Beseitigung der Schliffflächen verlor die Patientin<br />

die „Grundlage“ ihrer exzentrischen Okklusion. In diesem<br />

Gebiss wurde ganz einfach die „Reset-Taste“ gedrückt.<br />

Die Abbildungen 12–17 zeigen den Fall einer 54-jährigen<br />

Patientin, die in einer kieferorthopädischen Praxis einen<br />

festsitzenden Aufbiss wegen CMD und palatinalen Einbissen<br />

in die Schleimhaut erhalten hatte. Die Konstruktion war zu<br />

diesem Zeitpunkt mehrfach dezementiert und der Aufbiss<br />

wurde in 2005 durch palatinale Plateaus ersetzt. Die<br />

Patientin erschien erst wieder in 2010 zur Kontrolle und<br />

war beschwerdefrei. Die Okklusion hatte sich in Neutralverzahnung<br />

eingestellt, der Biss war deutlich gehoben und in<br />

eine anterior kaudale Richtung eingestellt. Die Patientin <br />

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Abb. 12: Dezementierter Aufbiss. Abb. 13: Sperrung Okklusion rechts 2005. Abb. 14: Sperrung Okklusion links 2005.<br />

Abb. 15: Palatinale Plateaus 2005. Abb. 16: Okklusion rechts 2010.<br />

Abb. 17: Okklusion links 2010.<br />

war sehr zufrieden mit dem geringen Aufwand, der<br />

zum Behandlungserfolg geführt hatte. Offensichtlich sind<br />

auch der menschlichen Okklusion „Selbstheilungskräfte“<br />

zuzutrauen. Diese gilt es zu nutzen. Womöglich spielt auch<br />

hier der alte Grundsatz eine Rolle: Medicus curat, natura<br />

sanat.<br />

Fazit<br />

Das einfache, vielseitig anwendbare Konzept der minimal -<br />

invasiven Bisshebung mit palatinalen Plateaus ermöglicht<br />

einen vertikalen Platzgewinn bei gleichzeitiger Einstellung<br />

des Unterkiefers in die Zentrik. Es wird somit leicht<br />

möglich, ohne Investition in weitere Technik, Patienten ein<br />

zusätzliches, schonendes, kostengünstiges und wirklich<br />

minimalinvasives Behandlungsangebot zu bieten.<br />

Patienten mit Plateaus sind in der Regel sofort gut motiviert<br />

und später eine treue Patientengruppe, da umfangreiche<br />

Kosten erspart wurden und Eingriffe in die Zahnhartsubstanz<br />

unterblieben. Der Behandler muss allerdings über eine<br />

gewisse Fertigkeit im Umgang mit Komposit verfügen. Eine<br />

verminderte Kauleistung wurde bei den Fällen mit geplanter<br />

Elongation stets toleriert und nach wenigen Wochen<br />

oft nicht mehr bemerkt. Kleinere Reparaturarbeiten können<br />

am Komposit naturgemäß nach einer gewissen Zeit<br />

notwendig werden. Nach erfolgreicher Bisshebung kann<br />

die Überkronung der Frontzähne (jetzt ohne Platzmangel)<br />

immer noch in Angriff genommen werden.<br />

Ein eintägiges Seminar wird angeboten, um sämtliche<br />

Aspekte der minimalinvasiven Bisshebung mit palatinalen<br />

Plateaus kennenzulernen. Wegen der überschaubaren<br />

Technik kann dabei von einer „flachen“ Lernkurve ausgegangen<br />

werden, sodass eine sofortige Umsetzung in der<br />

Praxis möglich wird.<br />

ß<br />

DR. HORST LANDENBERGER<br />

1974-1979 Studium Zahnmedizin in Tübingen<br />

seit 1984 niedergelassen in einer Doppelpraxis in<br />

Bad Soden am Taunus<br />

Dr. Horst Landenberger<br />

Königsteiner Str. 39, 65812 Bad Soden am Taunus,<br />

Deutschland<br />

Tel.: 06196 653274,<br />

Fax: 06196 29414<br />

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EIN NOTWENDIGER BAUSTEIN IM HYGIENEMANAGEMENT:<br />

Wasserqualität in<br />

Dentaleinheiten<br />

© Kzenon/Fotolia.com<br />

Die Gesundheitsämter überprüfen als<br />

Teil des öffentlichen Gesundheitswesens<br />

Zahnarztpraxen in erster Linie darauf, ob die geltenden<br />

Hygienevorschriften und -bestimmungen ordnungsgemäß<br />

erfüllt werden. Dabei orientieren sie sich vor allem am<br />

Robert Koch-Institut (RKI), dessen Richtlinien auf der aktuellen<br />

Gesetzeslage beruhen. Zwar gibt es noch kein einheitliches<br />

Recht in Bezug auf die Wasserhygiene. Es wird zurzeit<br />

aber an der neuen Leitlinie „Hygienische Anforderungen<br />

an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten<br />

(BHE)“ gearbeitet, die in Kürze erscheinen soll.<br />

Die bisherigen entsprechenden Vorschriften, Verordnungen<br />

und Normen stellen eine umfangreiche Gesetzesgrundlage<br />

dar, was die Untersuchung der Wasser führenden<br />

Dentaleinheiten betrifft, die es zu kennen und einzuhalten<br />

gilt. Primär zählt dazu die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />

Novelliert im November 2011, ermöglicht sie nun häufigere<br />

Kontrollen durch die Gesundheitsämter. Relevant für die<br />

Zahnarztpraxis ist vor allem §3, der besagt, dass in Dentaleinheiten<br />

nur solches Wasser eingespeist werden darf,<br />

das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit Blick<br />

auf die DIN EN 1717, welche verlangt, dass ein Rückfließen<br />

von verunreinigtem Wasser zu vermeiden ist, zählt dazu in<br />

erster Linie, dass einer Biofilmbildung entgegengewirkt<br />

werden soll.<br />

Hintergrund dieser Untersuchungen durch die Gesundheitsämter<br />

ist hier das oberste Ziel einer Infektionsvermeidung<br />

für Patienten und das Behandlungsteam; denn sowohl die<br />

Patienten als auch das medizinische Personal kommen<br />

laufend in Kontakt mit Wasser. Sowohl durch Einatmen der<br />

Aerosole – Kühlung der rotierenden Instrumente oder auch<br />

Absaugvorrichtungen – als auch durch direkten Wundkontakt<br />

im Mundraum des Patienten mit den darin enthaltenen<br />

Krankheitserregern kann es zu Infektionen kommen.<br />

Gleiches gilt bei hohem Kontaminationsgrad des Wassers<br />

in Dentaleinheiten. Bei Patienten und einem Praxisteam<br />

mit normaler Immunabwehr kann das Erkrankungsrisiko<br />

durch eine auf einer Biofilmbildung beruhenden Kontamination<br />

des Kühl- und Spülwassers als gering eingeschätzt<br />

werden. Bei immunsupprimierten und beispielsweise an<br />

Mukoviszidose erkrankten Patienten können dagegen<br />

selbst sehr geringe Erregerzahlen zu Infektionen führen.<br />

Deshalb dient eine Untersuchung der mikrobiologischen<br />

Wasserqualität der Dentaleinheiten auch der Infektionsprävention.<br />

Untersuchungen von Pankhurst 1998 an dentalen<br />

Wassereinheiten konnten eine erstaunliche mikrobielle<br />

Diversität vorweisen (Tab.1). Viele dieser Mikroorganismen<br />

sind zwar aquatischen Ursprunges (Saprophyten) mit<br />

einer sehr geringen Pathogenität, doch lassen sich auch<br />

pathogene Erreger aus den Systemen isolieren (Legionella<br />

pneumophila, Klebsiella pneumoniae oder Pseudomonas<br />

aeruginosa).<br />

Umso erstaunlicher ist es, dass es bisher keine verlässlichen<br />

Zahlen zu bakteriellen Infektionen in Zahnarztpraxen gibt.<br />

Eine Erklärung hierfür wäre darin zu suchen, dass der Mund<br />

mit seinem großen mikrobiellen Biotop eine ähnliche<br />

Vielfalt an Mikroben beherbergt, wie sie auch von Pankhurst<br />

aufgezählt wird. In verschiedenen Studien wurden<br />

Zahnärzte mit folgenden Resultaten untersucht:<br />

Zu den schwerwiegendsten Infektionen, die hierbei hervorgerufen<br />

werden können, gehört sicherlich die Infektion mit<br />

40 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Legionellen, aber auch Erreger wie Pseudomonaden sind<br />

in den Behandlungseinheiten oft nachweisbar. So wurden<br />

bei zahnmedizinischem Personal Legionellen-Antikörper<br />

zehnmal häufiger als in der Normalbevölkerung festgestellt.<br />

Ferner waren auch Veränderungen in der Besiedlung der<br />

Nasenschleimhaut mit einer erhöhten Zahl an saprophytischen<br />

Mikroorganismen zu beobachten.<br />

Eine weitere Untersuchung macht deutlich, dass die hohen<br />

Anforderungen der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention<br />

in der Zahnheilkunde an wasserführenden Behandlungsgeräten“<br />

selbst im Universitätsbereich nicht erfüllt werden.<br />

So wurden bei 73 Behandlungsplatzausrüstungen Wasser<br />

aus den Ansatzkupplungen für Turbinen sowie Handund<br />

Winkelstücke entnommen und auf die Koloniezahl<br />

von Legionellen und Pseudomonas aeruginosa getestet.<br />

Im Ergebnis erfüllten rund 50 Prozent der Geräte nicht die<br />

RKI-Anforderungen. Teilweise waren sehr hohe Koloniezahlen<br />

und Belastungen mit Legionellen und P. aeuginosa<br />

nachweisbar, wobei die Geräte ohne regelmäßige Intensivdekontamination<br />

am meisten betroffen waren. Bei 29<br />

Geräten (38,2 Prozent) waren die zuvor angegebenen<br />

Richtwerte eingehalten und keiner der Problemkeime<br />

nachweisbar. Die restlichen Geräte hatten eine bakterielle<br />

Besiedlung, jedoch ohne Nachweis obiger Problemerreger.<br />

Gerade dieses und andere ähnliche Untersuchungsergebnisse<br />

zeigen die Notwendigkeit der Untersuchung<br />

hinsichtlich der Wasserhygiene in Klinik und Praxis, die ein<br />

essentieller Bestandteil der Infektionsprävention ist.<br />

Bei Erhebungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheit<br />

und Wohlfahrtspflege (BGW) zu viralen Infektionen konnte<br />

gezeigt werden, dass anhand serologischer Untersuchungen<br />

in den Jahren 2000 bis 2005 jährlich 0 bis 1 beruflich<br />

bedingte HIV-Infektion, 8 bis 16 HBV- und 16 bis 24 HCV-<br />

Infektionen sowie zwei bis acht Tuberkulosefälle gemeldet<br />

wurden. Bezüglich des Hepatitis-C-Virus (HCV) zeigten nur<br />

chirurgisch tätige Zahnärzte eine höhere Seroprävalenz als<br />

die Normalbevölkerung. Die Übertragungswege der viralen<br />

Infektionen sind primär nicht mit dem Wasser in Verbindung<br />

zu bringen. Es ist eher davon auszugehen, dass iatrogene<br />

Einflüsse, die während der Behandlungen stattfanden, als<br />

Ursache anzusehen sind.<br />

Die Gründe für eine Vermehrung der Mikroorganismen<br />

in den Wasser führenden Systemen liegt zum einen in<br />

der „lebensfreundlichen“ Temperierung des Wassers zum<br />

anderen in den ggf. längeren Stagnationszeiten in den<br />

Zuleitungen. Damit können sich Erreger in Konzentrationen<br />

von mehr als 100.000/ml zu einem Biofilm entwickeln.<br />

Ein geringer Teil dieser Erreger gelangt aus dem Kaltwasser<br />

in die Leitungsnetze der Gebäude und somit auch in die<br />

Arztpraxis. Sie kommen im Kaltwasser nur in geringen<br />

Mengen vor. Ein besonderes Augenmerk ist auf die<br />

Kontaminationsmöglichkeit in der Praxis zu legen. Viele<br />

der Biofilmbesiedler wie Bakterien, Pilze und Parasiten<br />

gelangen durch Rückfluss von Speichel der Patienten in<br />

das System.<br />

Im November 2011 wurden die Grenzwerte nochmals<br />

drastisch verschärft: Für Legionellen liegt der Grenzwert<br />

nun bei unter 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100<br />

ml. Diese kommen im Oberflächenwasser und im Boden<br />

von Natur aus vor. In geringer Konzentration haben<br />

Legionellen keine negativen Auswirkungen, sodass der<br />

Grenzwert nur in Hochrisikobereichen, wie auf Intensivstationen<br />

oder onkologischen Abteilungen bei 0 KBE je 100 ml<br />

liegt. Desweiteren sollte bei einer gut gewarteten Dentaleinheit<br />

eine Koloniezahl (alle anzüchtbaren Mikroorganismen)<br />

von 100 je ml nicht überschritten werden. <br />

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O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

41


BAKTERIEN PILZE PROTOZOEN<br />

Achromobacter xyloxidans Micrococcus spp Phoma spp Acanthomoeba spp<br />

Acinetobacter spp Moraxella spp Penicillium spp Cryptosporidium spp<br />

Actinomyces spp Mycobacterium avium Cladosporium spp Giardia spp<br />

Alicaligenes dentrificans Mycobacterium spp Alternaria spp Microsporidium spp<br />

Bacillus spp Nocardia spp Scopulariopsis spp<br />

Bacteriodes spp<br />

Caulobacter spp<br />

Flavobacterium spp<br />

Fusobacterium spp<br />

Klebsiella pneumoniae<br />

Lactobacillus spp<br />

Legionella pneumophila<br />

Pasteurella spp<br />

Proteus vulgaris<br />

Pseudomonas aeruginosa<br />

Burkholderia cepacia<br />

Streptococcus spp<br />

Staphylococcus aureus<br />

Xanthomonas spp<br />

Legionella spp<br />

Pankhurst et al.: Microbial contamination of dental unit waterlines<br />

International Dental Journal (1998) 48, 359–368.<br />

Das RKI empfiehlt in diesem Zusammenhang verschiedene<br />

Maßnahmen. Neben der Einhaltung der Herstellerangaben<br />

und einem morgendlichen zweiminütigen Durchspülen der<br />

Dentaleinheiten schätzt es vor allem die Installation von<br />

Desinfektionsanlagen für Wasser führende Systeme als<br />

bedeutsam ein, deren Wirksamkeit belegt ist und die eine<br />

bestehende Biofilmbildung dauerhaft beseitigen. Ebenso<br />

sind die benutzten Entnahmestellen nach der Behandlung<br />

jedes Patienten für mindestens 20 Sekunden durchzuspülen,<br />

um auch so die erfolgte Kontamination zu minimieren. Je<br />

länger die Standzeit und je höher die Temperatur, desto<br />

stärker ist die Vermehrung dieser Keime.<br />

In der TrinkwV wurden zudem die mikrobiologischen<br />

Anforderungen neu formuliert. Liegt kein Verdacht auf eine<br />

Verunreinigung vor, empfiehlt das Robert Koch-Institut,<br />

die Wasserqualität alle 12 Monate auf KBE bei 36 C zu<br />

überprüfen und den Wert von Legionellen zu bestimmen.<br />

Ebenfalls ratsam ist zudem eine ergänzende Untersuchung<br />

auf Pseudomonas. Wurden die Grenzwerte der Legionellen<br />

überschritten, ist der Zahnarzt laut Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG) dazu verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu<br />

melden.<br />

Der Zahnarzt als Inhaber der Praxis trägt in erster Linie<br />

die Verantwortung, dass weder der Patient noch seine<br />

Mitarbeiter zu Schaden kommen. Er haftet für entstandene<br />

körperliche und gesundheitliche Schäden. Wird ihm nachgewiesen,<br />

dass gegen die bestehenden Hygienebestimmungen<br />

verstoßen wurde, kann er dafür zivilrechtlich<br />

haftbar gemacht werden. Konkret bedeutet dies, dass der<br />

Patient so Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld<br />

wegen Gesundheitsschäden hat. Auch wenn die<br />

Beweislast dabei beim klagenden Patienten liegt, ist<br />

eine lückenlose Dokumentation und ordnungsgemäße<br />

Desinfektion von Seiten der Praxis in jedem Fall zwingend<br />

erforderlich.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen: mit der mikrobiellen<br />

Untersuchung des Wassers der Dentaleinheiten beachten<br />

Sie die Infektionsprävention gegenüber Ihren Patienten<br />

und Ihrem Personal, genügen den behördlichen Auflagen<br />

und sichern sich selbst über eine Dokumentation rechtlich<br />

ab.<br />

ß<br />

Dipl.-Biologe Wolfgang Falk<br />

Oro-Dentale Mikrobiologie<br />

Labor Dr. Hauss,<br />

Bergstr. 26<br />

24103 Kiel<br />

E-Mail: labor@odm-kiel.de<br />

42 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


SEIT JANUAR 2006 VON DER<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TEKAMMER UNBEANTWORTET<br />

In einem Interview in den ZKN-Mitteilungen 9/2014 erklärt der Vizepräsident, der Vorstand<br />

der ZKN wolle einen neuen Vorstoß unternehmen zu einem gemeinsamen Mitteilungsblatt.<br />

Dem Leser bleiben zwei Interpretationsmöglichkeiten: Der Vorstoß ist neu, weil es bislang<br />

noch keinen gegeben hat, oder es handelt sich um einen wiederholten Vorstoß.<br />

Zur Klarstellung drucken wir einen Brief des KZVN-Vorstandes aus 2006 ab, der bis heute<br />

unbeantwortet blieb!<br />

F A C H L I C H E S<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

43


© Anthony Leopold/Fotolia.com<br />

Investition in eine Praxisimmobilie<br />

STEUERLICHE OPTIMIERUNG<br />

Allgemein<br />

Die Investition in Immobilien gilt derzeit als wertsichere<br />

Geldanlage und ist daher sehr beliebt. Hinzu kommen<br />

günstige Finanzierungskonditionen.<br />

Für Zahnärzte bietet sich die Gelegenheit, ihre Praxis in die<br />

eigene Immobilie zu verlegen.<br />

Je nach Standort der Praxis sind unterschiedliche Formen<br />

denkbar. In der Innenstadt könnte die Praxis in einer<br />

eigenen Einheit als Teileigentum betrieben werden, am<br />

Stadtrand oder auf dem Land könnte sie in einem Haus<br />

nebst eigener Wohnung eingerichtet werden.<br />

Bei der Finanzierung gibt es einiges zu bedenken.<br />

Darlehen für den betrieblichen Bereich<br />

Die Darlehensaufnahme im betrieblichen Bereich hat<br />

gegenüber der Aufnahme für private Zwecke den Vorteil,<br />

dass die Zinsen als Betriebsausgabe den Gewinn und<br />

damit die Steuerlast mindern.<br />

Gemischt genutzte Objekte<br />

Liegt in dem Objekt neben den privaten Räumen auch die<br />

Praxis, kann die Finanzierung steuerlich optimiert werden.<br />

Soll z.B. ein Zweifamilienhaus für 500.000 EUR erworben<br />

und im Erdgeschoss die Praxis / im Obergeschoss die<br />

private Wohnung eingerichtet werden, kann im notariellen<br />

Vertrag durch die Parteien festgelegt werden, in welcher<br />

Höhe der Kaufpreis auf die jeweilige Einheit entfällt.<br />

Dadurch hat der Käufer die Möglichkeit, das vorhandene<br />

Eigenkapital gezielt mit der Zweckbestimmung „Wohneinheit“<br />

zu überweisen. Reicht das Eigenkapital nicht für<br />

den vollständigen Erwerb der Privatwohnung, reduziert<br />

sich zumindest die Fremdfinanzierung und damit die nicht<br />

abzugsfähigen Zinsen. Für die Praxis wird ein separates<br />

Darlehen aufgenommen.<br />

Die Aufteilung des Kaufpreises muss jedoch den Gegebenheiten<br />

des Marktes entsprechen, damit das Finanzamt sie<br />

anerkennt.<br />

Gleiches gilt, wenn keine Bestandsimmobilie gekauft,<br />

sondern ein gemischt genutztes Objekt neu gebaut werden<br />

soll. Hier ist zudem darauf zu achten, dass möglichst<br />

separate Rechnungen für den privaten und den Praxisanteil<br />

ausgestellt werden.<br />

Eigenkapital und Darlehen für den Wohnteil auf der<br />

einen Seite und das Praxisdarlehen auf der anderen Seite<br />

sollten getrennt „verwaltet“ werden, damit eine eindeutige<br />

Zuordnung möglich ist.<br />

44 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Grunderwerbsteuer<br />

Sind in dem Kaufpreis für das Haus auch Beträge für<br />

Einrichtungsgegenstände (z.B. Küche, Möbel) enthalten,<br />

entfällt hierauf grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer. Im<br />

notariellen Vertrag sollten daher realistische und nicht zu<br />

niedrige Werte für solche Gegenstände angesetzt werden.<br />

Nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt zudem die<br />

anteilige Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentümergemeinschaften,<br />

wenn diese auf den Erwerber übergeht.<br />

Diese sollte ebenfalls in dem Kaufvertrag separiert werden.<br />

Umbaumaßnahmen nach Erwerb – Erhaltungsaufwand<br />

Nach dem Erwerb einer Immobilie stehen häufig noch<br />

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an,<br />

insbesondere auch, um die Räumlichkeiten dem<br />

Praxisbetrieb anzupassen. Hier stellt sich die Frage, ob<br />

die Aufwendungen hierfür sofort als Erhaltungsaufwand<br />

steuerlich abziehbar sind oder ob es sich um nachträgliche<br />

Anschaffungskosten handelt, die nur über die Abschreibung<br />

über die nächsten Jahrzehnte steuerlich wirksam werden.<br />

Betragen solche Aufwendungen innerhalb der ersten drei<br />

Jahre nach Anschaffung ohne Umsatzsteuer weniger als<br />

15% der ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes,<br />

liegt Erhaltungsaufwand vor. Ansonsten geht der Gesetzgeber<br />

von sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten<br />

aus.<br />

Nicht in die 15%-Grenze einzurechnen sind Aufwendungen<br />

für Arbeiten, die üblicherweise jährlich anfallen, z.B. für<br />

Schönheitsreparaturen und Wartung.<br />

Umbaumaßnahmen nach Erwerb – Standardanhebung<br />

Bei Aufwendungen, die innerhalb der Dreijahresfrist anfallen<br />

und die die 15%-Grenze nicht überschreiten, können<br />

dennoch nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen.<br />

Aufwendungen, die zu einer über den ursprünglichen<br />

Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung<br />

führen (Standardanhebung), sind grundsätzlich nachträgliche<br />

Anschaffungskosten. Dies setzt voraus, dass mindestens<br />

drei der vier Kernbereiche einer Immobilie (Elektro-,<br />

Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster) von<br />

Grund auf erneuert wurden.<br />

In der Regel finden sich aber gute Argumente, um einer<br />

Standardanhebung zu widersprechen.<br />

Wer wird Eigentümer?<br />

Bei Ehegatten stellt sich häufig die Frage, wer die<br />

Immobilie erwirbt.<br />

Erfolgt die Anschaffung durch den Zahnarzt, wird der<br />

Praxisanteil notwendiges Betriebsvermögen. Die Praxis ist<br />

folglich bis zur Veräußerung oder Entnahme steuerverhaftet.<br />

Das heißt, die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis<br />

und den fortgeführten Anschaffungskosten (Kaufpreis<br />

abzüglich Abschreibungen) unterliegt der Besteuerung.<br />

Dies wird häufig auch als Aufdeckung stiller Reserven<br />

bezeichnet. Schafft der Ehegatte die Immobilie an, bleibt<br />

diese Privatvermögen und der Ehegatte erzielt Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung. Nach Ablauf der sog.<br />

Spekulationsfrist von 10 Jahren wird ein Veräußerungsgewinn<br />

nicht mehr besteuert. Bei dieser Gestaltung sollte<br />

aber unbedingt darauf geachtet werden, welche zivilrechtlichen<br />

Konsequenzen sich im Fall einer Trennung ergeben.<br />

Fazit<br />

Vor der Investition in eine Praxis- oder gemischt genutzte<br />

Immobilie ist zu empfehlen, die steuerlichen Aspekte mit<br />

einem Berater zu besprechen.<br />

ß<br />

—<br />

Tino Koch, Steuerberater, Fachberater im ambulanten<br />

Gesundheitswesen (IHK), Geschäftsführer der<br />

Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, Hannover<br />

Legionellen & Co identifizieren –<br />

Trinkwasser am Behandlungsstuhl<br />

untersuchen<br />

Neues Serviceangebot der ZfN sowie<br />

erneute Sammelbestellaktion<br />

Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) e.V. hat mit einem<br />

dafür qualifizierten Labor einen Rahmenvertrag für<br />

mikrobiologische Wasseruntersuchungen vereinbart.<br />

Außerdem startet ZfN erneut eine Sammelbestellaktion<br />

von Thermodesinfektoren, Sterilisatoren sowie<br />

DAC-Geräten.<br />

Nähere Infos und<br />

Kontaktaufnahme<br />

http://www.zfn-online.de/<br />

index.php/kontakt.html auf. Oder<br />

gleich mit dem Mobilgerät über<br />

den nebenstehenden QR-Code<br />

direkt auf das Kontaktformular<br />

zugreifen.<br />

Zahnärzte für Niedersachen e.V. erhält aus seinen<br />

Aktivitäten wie Rahmenverträgen, Sammelbestellaktionen<br />

und Interessentenvermittlungen keinerlei Provision,<br />

direkte oder indirekte Zahlungen. Es handelt sich dabei um<br />

reine interkollegiale Hilfestellungen.<br />

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Zahnärzte für Niedersachsen e.V. · www.zfn-online.de<br />

D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke ·<br />

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45


Rechtstipp<br />

© Matthias Eckert / Fotolia.com<br />

Beachtenswerte Entwicklungen beim<br />

Mahnverfahren und Schuldnerverzeichnis<br />

Im Zuge der Verfahrensvereinfachung ist es auch in der<br />

Justiz zur Zentralisierung und Automatisierung gekommen:<br />

© Heinzgerald/Fotolia.com<br />

1. Zentrales Mahngericht<br />

Um eine Forderung dauerhaft durch einen Titel zu sichern,<br />

gibt es neben dem aufwendigeren Verfahren des<br />

Zivilprozesses ein weniger kostenintensives und eine im<br />

Verfahren deutlich vereinfachte Möglichkeit der Forderungssicherung<br />

durch Erwirken eines Mahnbescheides<br />

und, wenn die Gegenseite nicht Widerspruch erhebt,<br />

danach eines Vollstreckungsbescheides. Ein solches<br />

Verfahren kann nur dann durchgeführt werden, wenn<br />

der Anspruch, der geltend gemacht wird, in der Zahlung<br />

einer bestimmten Geldsumme in Euro, wie z.B. einer<br />

Honorarforderung, besteht (§ 688 Abs. 1 ZPO).<br />

Ein Mahnverfahren findet nur auf Antrag statt. Zuständig<br />

für diesen Antrag war früher das Amtsgericht am Wohnsitz<br />

des Gläubigers. Die Landesregierungen sind jedoch<br />

ermächtigt worden, zentral Mahngerichte bei Amtsgerichten<br />

anzusiedeln, die für mehrere Bezirke zuständig<br />

sind. Von dieser Regelung hat Niedersachsen Gebrauch<br />

gemacht und ein Zentrales Mahngericht in Uelzen<br />

eingerichtet. Für alle Mahnanträge im Mahnverfahren in<br />

Niedersachsen ist das Amtsgericht Uelzen ausschließlich<br />

zuständig.<br />

Das für das Mahnverfahren zu verwendende<br />

Formular findet sich für alle Bundesländer unter<br />

www.online-mahnantrag.de.<br />

Durch das automatisierte EDV-Verfahren bei Gericht<br />

sind die Bearbeitungszeiten der Mahnverfahren deutlich<br />

verkürzt worden und der Mahnbescheid wird deutlich<br />

schneller erlassen.<br />

Im Anschluss an das Mahnverfahren besteht die<br />

Möglichkeit, ebenfalls im automatisierten Verfahren,<br />

einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der erst die<br />

Zwangsvollstreckung der im Mahnbescheid genannten<br />

Forderung ermöglicht. Voraussetzung ist, dass der<br />

Schuldner gegen den Mahnbescheid nicht Widerspruch<br />

erhoben hat. Der Vollstreckungsbescheid stellt einen<br />

Titel dar, einem Urteil vergleichbar. Er ist Voraussetzung<br />

für die Durchführung der Zwangsvollstreckung und<br />

bewirkt, dass die festgestellte Forderung erst in dreißig<br />

Jahren verjährt.<br />

2. Zentrales Schuldnerverzeichnes<br />

Neben dem zentralen Mahngericht ist seit 01.01.2013<br />

auch ein zentrales Vollstreckungsgericht eingeführt<br />

worden. Für Niedersachsen ist das Amtsgericht Goslar<br />

als zentrales Vollstreckungsgericht für die Führung des<br />

Schuldnerverzeichnisses und die Vermögensauskünfte<br />

zuständig. Welche Bedeutung hat ein Schuldnerverzeichnis?<br />

46 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Im Schuldnerverzeichnis wird vermerkt, bei wem eine<br />

Vollstreckung erfolglos geblieben ist oder wer seinen<br />

Auskunftspflichten im Hinblick auf die vollstreckbare<br />

Forderung nicht nachgekommen ist, was sogar zum<br />

Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen<br />

Versicherung führen kann.<br />

Vor dem 01.01.2013 war hierfür das jeweilige Amtsgericht<br />

am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Die Daten<br />

wurden nicht übertragen, so dass Eintragungen, die vor<br />

dem 01.01.2013 ins Schuldnerverzeichnis eingetragen<br />

wurden, auch weiter beim Amtsgericht abgefragt<br />

werden müssen, die für den Wohnsitz des jeweiligen<br />

Schuldners zuständig ist.<br />

Positiv ist an der Einrichtung des Zentralen Vollstreckungsgerichts,<br />

dass eine Vernetzung mit den Zentralen Vollstreckungsgerichten<br />

der anderen Bundesländer erfolgt.<br />

Negativ dabei ist, dass trotz der Zentralisierung und<br />

Automatisierung, wodurch der Justiz auf lange Sicht<br />

erhebliche Kosten erspart werden, die Auskünfte<br />

kostenpflichtig geworden sind.<br />

Privatpersonen können nur dann Einsicht in das<br />

Schuldnerverzeichnis nehmen, wenn sie ein besonderes<br />

Interesse an dieser Information darlegen. Ein solches<br />

Interesse kann z.B. darin bestehen, dass man sich vor<br />

der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

über deren Erfolgsaussichten informieren will. Für solche<br />

Auskünfte ist es erforderlich, sich vorab beim zentralen<br />

Vollstreckungsportal im Internet anzumelden:<br />

www.vollstreckungsportal.de.<br />

Nach § 882 e Abs. 1 ZPO wird die Eintragung im<br />

Schuldnerverzeichnis grundsätzlich nach Ablauf von 3<br />

Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht.<br />

Die Zwangsvollstreckung einer Forderung gegen einen<br />

Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist<br />

und eine Vermögensauskunft abgegeben hat, bietet nur<br />

dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bekannt<br />

ist, dass seit der Eintragung im Schuldnerverzeichnis<br />

sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben<br />

(z.B. Lottogewinn, Erbschaft, lukrative Arbeitsstätte).<br />

Es ist daher sehr genau abzuwägen, ob die Zwangsvollstreckung<br />

eingeleitet werden soll.<br />

Ein positiver Nebeneffekt der Zentralisierung und<br />

Automatisierung in diesen Bereichen ist, dass man für<br />

Auskünfte nicht mehr auf die Bearbeitung durch die<br />

Amtsgerichte, deren Zeiten mitunter sehr unterschiedlich<br />

waren, angewiesen ist.<br />

ß<br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 33,<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995,<br />

Fax: 0511 8074-997<br />

—<br />

Quelle: www.zfn-online.de<br />

F A C H L I C H E S<br />

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Spitzenurteil für Futurabond M+<br />

„Zahnmedizin Report“ vergibt fünf Sterne an VOCO‘s Universal-Adhäsiv<br />

Futurabond M+ ist ein wahres Multitalent – das<br />

bestätigt jetzt auch das Spitzenurteil des wissenschaftlichen<br />

Informationsdienstes „Zahnmedizin<br />

Report“: Fünf von fünf möglichen Sternen<br />

und damit die Note „Sehr gut“ vergaben Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte nach einer zweimonatigen<br />

Testphase an das Universal-Adhäsiv von<br />

VOCO, das dem Anwender flexible Lösungen für<br />

jede Bondingsituation bietet.<br />

Ob Total-Etch, Selective-Etch oder Self-Etch<br />

– die Ätztechnik kann je nach Indikation oder<br />

gemäß der persönlichen Präferenz des Zahnarztes<br />

frei gewählt und angewendet werden.<br />

Futurabond M+ ist nicht nur bei direkten und<br />

indirekten Restaurationen verlässlich einsetzbar,<br />

sondern bietet einen sicheren Haftverbund<br />

zu diversen Materialien wie Metallen, Zirkoniumdioxid,<br />

Aluminiumoxid sowie Silikatkeramik<br />

– und das ohne zusätzlichen Primer. In Verbindung<br />

mit Futurabond M+ DCA, dem Aktivator<br />

für Dualhärtung, ist das Universal-Adhäsiv<br />

außerdem mit allen selbst- und dualhärtenden<br />

Composites auf Methacrylatbasis uneingeschränkt<br />

kompatibel.<br />

Herausragend in der Anwendung<br />

Von diesen Eigenschaften überzeugten sich<br />

niedergelassene Zahnärzte im Rahmen des Praxistests,<br />

dem sie Futurabond M+ unterzogen.<br />

Weit über die Hälfte aller Tester sehen in der<br />

Wahlfreiheit des Ätzmodus einen großen Vorteil.<br />

Laut 92 Prozent der Praxen deckt Futurabond<br />

M+ alle praxisrelevanten Bonding-Indikationen<br />

ab. Auch die Anwendung wird positiv beurteilt: In<br />

puncto Viskosität und Applikation schneidet das<br />

Material sehr gut ab; der geringe Zeitaufwand<br />

wird mit der herausragenden Durchschnittsnote<br />

1,1 bewertet. Die vollständige Bewertung ist in<br />

der Ausgabe 8/2014 des „Zahnmedizin Report“<br />

nachzulesen.<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

47


Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

Aktuelle Urteile…<br />

© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />

…AUS DEM STEUERRECHT<br />

…AUS DER ARBEITSWELT<br />

Steuerrecht: „Zurückmieten“ hilft nicht immer sparen<br />

Zu schlau sollte man es doch nicht anfangen: Eine Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts hatte der Lebenspartnerin eines<br />

Gesellschafters ein Wohnrecht in einer Immobilie eingeräumt.<br />

Dies wurde sogleich – vermeintlich steuerwirksam – an<br />

die Gesellschaft zurückvermietet. Damit sollte Steuer<br />

gespart werden: durch Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof<br />

befand, dass solche Konstellationen „unter Fremden<br />

unüblich“ seien und untersagte das Steuer-Spar-Modell.<br />

(BFH, IX R 2/13)<br />

Steuerrecht: Wäre ein „doppelter Haushalt“ möglich,<br />

darf auch die Ehefrau vergünstigt besuchen<br />

Ist ein Arbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig und könnte<br />

er dort einen steuerlich anerkannten „doppelten Haushalt“<br />

begründen, so hat er das Recht, pro Woche eine „Familien -<br />

heimfahrt“ steuerbegünstigt abzusetzen (und zwar mit<br />

30 Cent pro Entfernungskilometer). Bleibt er stattdessen<br />

nur sporadisch am jeweiligen Beschäftigungsort, weil er<br />

dort „unabkömmlich“ ist, so darf seine Ehefrau eine<br />

entsprechende Fahrt – wenn auch in umgekehrter Reihenfolge<br />

– ausführen und steuerwirksam einsetzen. Dasselbe<br />

würde gelten, wenn der Arbeitsort im benachbarten<br />

Ausland läge. (FG Münster, 12 K 339/10)<br />

Abgeltungssteuer: Der Ehegatte ist ein „nahestehender<br />

Angehöriger“ – also...<br />

Gibt ein Ehemann seiner bei ihm beschäftigten Ehefrau<br />

ein Darlehen, so sind für die von der Frau gezahlten<br />

Zinsen keine Abgeltungssteuern (in Höhe von 25 % plus<br />

Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) zu<br />

zahlen, sondern die (gegebenenfalls wesentlich höhere)<br />

tarifliche Einkommensteuer. Das gilt grundsätzlich für<br />

„einander nahestehende Personen“ (wie Eheleute) – und<br />

unter der Voraussetzung, dass die Zinszahlungen von der<br />

Frau (als Schuldnerin) steuerlich abgesetzt werden können<br />

(was hier der Fall war). (FG Köln, 12 K 3373/12)<br />

Urlaubsrecht: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen,<br />

dass seine Mitarbeiter in Ferien gehen<br />

Sorgt ein Arbeitgeber nicht dafür, dass seine Mitarbeiter<br />

den ihnen nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />

zustehenden Erholungsurlaub im Laufe des Kalenderjahres<br />

nehmen, so hat er ihnen die bezahlte<br />

Freizeit entweder als „Ersatzurlaub“ zu gewähren<br />

oder diesen Ersatzurlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses<br />

bar abzugelten. Dafür kommt es nicht<br />

darauf an, dass ein Mitarbeiter seinen Abgeltungsanspruch<br />

zuvor nicht geltend gemacht hatte.<br />

Denn der Arbeitgeber habe in solchen Fällen seine<br />

Pflicht, „den Urlaub zu erteilen“, schuldhaft verletzt.<br />

(LAG Berlin-Brandenburg, 21 Sa 221/14)<br />

Kindergeld: Absenkung um zwei Jahre nicht<br />

verfassungswidrig<br />

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass<br />

die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung<br />

von Kindern für den Anspruch auf Kindergeld<br />

verfassungsgemäß ist. 2007 wurde diese Grenze<br />

von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dies widerspreche<br />

nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen<br />

Verschonung des Familienexistenzminimums,<br />

da Eltern ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen<br />

für ältere Kinder als außergewöhnliche Belastung<br />

abziehen können, so der BFH. Ferner konnte das<br />

Gericht auch nicht feststellen, dass es sich bei der<br />

Absenkung um eine „verfassungsrechtlich unzulässige<br />

Rückwirkung“ für die Kinder gehandelt habe,<br />

„die im Vertrauen auf die bisherige Altersgrenze<br />

eine langwierige Ausbildung begonnen haben“.<br />

(BFH, III R 35/09)<br />

48 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


Anrede/Titel<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefo nummer (tagsüber)<br />

Persönliches<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />

NZB-Sommerpreisrätsel 2014<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

auch in diesem Jahr haben wir wieder etwas für Sie über<br />

die Sommerzeit zum Rätseln vorbereitet: ein medizinischzahnmedizinisches<br />

Silbenrätsel.<br />

Aus dem nachfolgend aufgelisteten Silbenpool sind zu den<br />

unter den Positionen 1 bis 19 aufgeführten Beschreibungen<br />

passende medizinische/zahnmedizinische Begri fe zu bilden.<br />

Die Anfangsbuchstaben dieser gesuchten Begriffe ergeben<br />

dann in der Reihenfolge von 1-19 das Lösungswort.<br />

SILBENPOOL<br />

BEGRIFFSBESCHREIBUNGEN<br />

1. ein missgebildeter Zahn<br />

2. Bisslage<br />

3. Einfließen lassen von Flüssigkeiten in den Blutkreislauf<br />

4. Kieferspalte<br />

5. Geschwulst am Zahnfleisch<br />

6. ein bestimmter Nervenkanal<br />

7. Übergangsprothese<br />

8. Oberbegri f für betäubende Pharmaka<br />

9. Nesselsucht<br />

10. unvollständige Ve renkung<br />

11. ein chemisches Element<br />

12. Zahnschmelz<br />

13. eine Voraussetzung für Behandlung<br />

14. eine kieferorthopädische Behandlungsphase<br />

15. vorn liegend<br />

16. eine kieferorthopädische Technik<br />

17. homöopathisches Arzneimi tel (Sammelbegri f)<br />

18. ein Hormon<br />

19. ein zahnärztliches Handinstrument<br />

Senden Sie dann das richtige Lösungswort zusammen<br />

mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse sowie einer Telefonnummer,<br />

unter der wir Sie tagsüber e reichen können,<br />

per Briefpost, Telefax oder E-Mail bis zum 12. September<br />

2014 (es gilt der Post- bzw. Empfangszeitstempel) an:<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />

NZB-Redaktion<br />

Postfach 810364<br />

30503 Hannover<br />

Fax: 0511 8405-262<br />

E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />

KONTAKTDATEN/ABSENDER<br />

A AL AN BISS BU BU CHUNG DI E E EX GLO GNA GU IN IN IN FU KA KA KA KA KO LAR LI LIN LIN<br />

LIS LU MAN MEL NA NA NAL NAR NER NIK ON ON ON OR PRO PU RE RI RI RIMS RUECK SCHI SE SI<br />

SIS SU SU SUB TE TE TECH TEN TER THE THO TI TI TI TI TOR TRI TUR UM UN UR VA XA ZAHN<br />

Aus allen richtigen Einsendungen ermitteln wir nach dem<br />

Einsendeschluss im Losverfahren unter juristischer Aufsicht<br />

den Gewinner. Der Gewinner wird per Telefon und Brief<br />

benachrichtigt und namentlich im Oktober-NZB verö fentlicht.<br />

Zu gewinnen gibt es einen Einkaufsgutschein beim<br />

Onlineversandhaus Amazon im Wert von EUR 200,00.<br />

Teilnehmen dürfen a le Mitglieder der KZVN und deren<br />

PraxismitarbeiterInnen.<br />

Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.<br />

LÖSUNGSWORT<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 12 13 14 15 16 17 18 19<br />

Am 21.9.2014 wurde Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />

65 Jahre alt. Ein willkommener Anlass,<br />

einen Blick auf seine vielschichtige Vita<br />

zu werfen. Nach dem Abitur in Helmstedt<br />

studierte er, mit kleinen Umwegen<br />

wegen des Numerus Clausus, Zahnmedizin<br />

und Tiermedizin. An der MHH in<br />

Hannover schloss er das Zahnmedizinstudium<br />

ab und promovierte in beiden<br />

Studienfächern. Seit dem 1. April 1984<br />

ist er in eigener zahnärztlicher Praxis in Melle niedergelassen.<br />

Lieber Axel, in der Verwaltungsstelle Osnabrück machtest Du Dir<br />

einen Namen in der Kollegenschaft als Kämpfer für die freiberufliche<br />

Berufsausübung und als „Rebell“ gegen „die da oben“ in<br />

Hannover. Du gründetest die ZGP Melle e.V. Mit diesem Virus<br />

infiziertest Du auch Deine Kolleginnen und Kollegen in der westfälischen<br />

Nachbarschaft, um sie erfolgreich für die Solidarität bei<br />

gemeinsamen Aktionen zu gewinnen. Diese Aktivitäten führten<br />

fast zwangsläufig zur Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung<br />

der KZVN, der Du seit 2001 bis heute angehörst.<br />

Auch die Hobbies des Jubilars verdienen eine besondere Erwähnung.<br />

Seit 1979/1980 verschrieb er sich dem Reit- und Fahrsport<br />

mit Trakehner Pferden und betrieb darüber hinaus eine erfolgreiche<br />

Zucht mit diesen schönen Pferden, deren Ursprung in Ostpreußen<br />

liegt. Mit Pferden aus seinem Stall konnte ein Vierergespann bei<br />

der Viererzug-Weltmeisterschaft in Ungarn einen beachtlichen<br />

Platz mit der Engländerin Karen Bassett als einziger Amateurin<br />

belegen.<br />

Als Mitorganisator im Reit- und Fahrverein Riesenbeck konnte<br />

Axel Zogbaum zahlreiche Veranstaltungen nationaler und internationaler<br />

Art mit gestalten.<br />

Du wärst nicht Axel Zogbaum, wenn Du Dich nicht völlig<br />

neuen Dingen zuwenden würdest. So bist Du seit 8 Jahren im<br />

Rolls- Royce Enthusiasts Club German Section, inzwischen als<br />

Deputy Chairman, aktiv.<br />

Last but not least ist Dir, lieber Axel, ein schöner Wunsch in<br />

Erfüllung gegangen, denn seit dem 1.4.2011 übst Du Deinen<br />

Beruf in einer BAG zusammen mit Deiner Tochter Antje aus.<br />

Ich wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute, eine ungebrochene<br />

Schaffenskraft und ganz viel Spaß bei Deinen interessanten<br />

Foto: NZB-Archiv<br />

Hobbies.<br />

ß<br />

—<br />

Dr. Jobst-W. Carl, Osnabrück<br />

And the<br />

winner is…<br />

…ELISABETH ELLERMANN<br />

AUS HAREN/LINDLOH<br />

Aus einem umfänglichen Silbenpool mussten<br />

beim diesjährigen Sommerpreisrätsel<br />

19 Beschreibungen in die richtige (zahn-)-<br />

medizinische Nomenklatur übersetzt werden.<br />

Wer herausgefunden hat, welcher Begriff<br />

sich hinter Beschreibungen wie „Geschwulst<br />

am Zahnfleisch“, „unvollständige Verrenkung“<br />

oder „Zahnschmelz“ verbarg – und auch die<br />

übrigen Beschreibungen den entsprechenden<br />

(zahn-)medizinischen Fachbegriffen<br />

zuordnen konnte – hatte gute Chancen auf<br />

den Gewinn des diesjährigen NZB-Sommerpreisrätsels<br />

(NZB 07/08 2014, S. 47).<br />

Denn: Da alle hier eingegangenen Rückmeldungen<br />

nicht nur fristgerecht eingereicht,<br />

sondern auch mit dem richtigen Lösungswort<br />

„Trigemiusneuralgie“ versehen waren,<br />

musste auch in diesem Jahr das Los<br />

entscheiden.<br />

Unter juristischer Aufsicht von Dr. Dagmar<br />

Frieling wurde die Gewinnerin ermittelt.<br />

Das Los fiel auf Elisabeth Ellermann aus<br />

Haren/Lindloh (Zahnarztpraxis Kindler &<br />

Rölleke, Meppen).<br />

Sie kann sich über einen Einkaufsgutschein<br />

im Wert von 200 € – einzulösen bei<br />

Amazon – freuen.<br />

ß<br />

— NZB-Redaktion<br />

P E R S Ö N L I C H E S<br />

K Z V N<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P E R S Ö N L I C H E S<br />

49


Niederlassungshinweise<br />

AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG<br />

FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />

§ 18<br />

(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />

Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />

und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />

die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />

beizufügen<br />

a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />

Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />

Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />

Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />

Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />

b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />

ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />

c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />

Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />

Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />

(2) Ferner sind beizufügen:<br />

1. ein Lebenslauf,<br />

2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />

3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />

niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />

war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />

Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />

einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />

4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />

unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />

Beschäftigungsverhältnisses,<br />

5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />

alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogenoder<br />

Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />

gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />

zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />

(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />

Abschriften beigefügt werden.<br />

(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />

2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />

werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />

glaubhaft zu machen.<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />

niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />

Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />

Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />

des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />

angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />

heruntergeladen werden.<br />

Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />

zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />

aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />

GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />

VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />

(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />

Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />

Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />

grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />

notwendig.<br />

Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />

den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />

bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

einzureichen.<br />

VERLEGUNGEN<br />

Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />

Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />

Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die<br />

Verlegung ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />

diesem Antrag stattgegeben hat.<br />

SITZUNGEN DES<br />

ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />

NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />

Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />

sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />

rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover, in<br />

Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />

50 K Z V N | N Z B | O K T O B E R 2 0 14


© diego cervo / iStockphoto.com<br />

Abgabe bis 24.10.2014<br />

Sitzungstermin 19.11.2014<br />

HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />

FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />

a) Vertragszahnärzte<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

ß Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />

Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Norderney ein<br />

Vertragszahnarztsitz vakant.<br />

ß Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />

Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Borkum ein<br />

Vertragszahnarztsitz vakant.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

b) Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />

In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />

Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />

Verwaltungsstelle Braunschweig<br />

ß Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4 % versorgt.<br />

ß Planungsbereich Landkreis Peine:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />

38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />

E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Lüneburg<br />

ß Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />

8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0 %<br />

versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />

Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />

21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />

E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Oldenburg<br />

ß Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />

Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />

26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />

Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />

Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

ß Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1 % versorgt.<br />

ß Planungsbereich Landkreis Leer:<br />

Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />

versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2 % versorgt.<br />

Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />

Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />

26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />

E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />

BITTE NICHT VERGESSEN:<br />

—<br />

Stand 16.09.2014<br />

Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung<br />

der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung<br />

eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem<br />

MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem<br />

rechtswidrigen Verhalten!<br />

— NZB-Redaktion<br />

K Z V N<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />

51


STELLENMARKT<br />

Nettes Team im Pelikanviertel<br />

sucht eine/einen ZMV oder ZFA mit<br />

fundierten Abrechnungskenntnissen.<br />

Vorwissen zu DAMSOFT wäre willkommen<br />

– sonst Einarbeitung. Wir<br />

freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung<br />

an Zahnärzte am Pelikanplatz,<br />

Pelikanplatz 1, 30177 Hannover.<br />

Einstellung ab 1. September 2014.<br />

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zahnarzt.gesucht@gmx.de<br />

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52 K L E I N A N Z E I G E N | N Z B | O K T O B E R 2 0 14<br />

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ARBEITSGRUPPE<br />

<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHE BEHINDERTENHILFE<br />

IN NIEDERSACHSEN E.V.<br />

Mitgliederversammlung<br />

Mittwoch, 26.11.2014, 16:00 Uhr<br />

Ort: in der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11a,<br />

30519 Hannover, 2. Etage,<br />

Sitzungsraum 1<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorsitzenden<br />

3. Bericht der Rechnungsprüfer<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Fortbildung<br />

6. Verschiedenes<br />

Dr. Wilhelm Bomfleur, Vorsitzender<br />

VERKAUF<br />

Raum Göttingen<br />

Welcher Kollege möchte meine seit<br />

30 Jahren bestehende Praxis mit<br />

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Umsatzzahlen in nächster Zeit<br />

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qualifiziertes u. hochmotiviertes<br />

Team unterstützen wird!<br />

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Hilfe zum Helfen<br />

gesucht<br />

HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL<br />

UND SEINE PATIENTEN<br />

BRAUCHEN HILFE<br />

Das zahnmedizinische Team vom<br />

Zahnmobil Hannover<br />

(http://www.zahnmobil-hannover.de)<br />

braucht Verstärkung durch Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische<br />

Fachangestellte.<br />

Die Patienten des Zahnmobils suchen<br />

Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />

von Hannover, die bereit sind, die<br />

Behandlungen wie Totalprothesen,<br />

Kronen und Brückenarbeiten, die nicht<br />

im Zahnmobil erbracht werden können,<br />

zu übernehmen.<br />

Helfen Sie mit helfen!<br />

Kontakt<br />

Mobil: 0170 8145673<br />

Festnetz: 0511 451031<br />

E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />

werner@mannherz.com<br />

Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />

zahnärztlichen Kollegenschaft verwenden<br />

Sie bitte immer das für Sie vorbereitete<br />

Auftragsformular. Das erleichtert Ihnen und<br />

uns die Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />

an die angegebene Nummer faxen.<br />

Ihre Zuschriften auf<br />

Chiffre-Anzeigen<br />

richten Sie bitte an:<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB), c/o<br />

KZVN, Barbara Podgorski,<br />

Chiffre-Nr. ---------------------------------------<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover


Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />

Auch online möglich:<br />

www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen / NZB<br />

oder Fax: 0511 8405 -262<br />

Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />

c/o KZVN<br />

Barbara Podgorski<br />

Zeißstraße 11<br />

30519 Hannover<br />

Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />

Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />

Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />

Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />

Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />

im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular<br />

vorgegeben. Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen<br />

und damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie<br />

selbst. Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />

noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />

hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />

für den Bankeinzug erforderlich.<br />

Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />

17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />

Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />

Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />

NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />

Folgende Kleinanzeige bitte<br />

nur einmal<br />

in den nächsten Ausgaben<br />

veröffentlichen unter der Rubrik:<br />

Verkauf<br />

Ankauf<br />

Stellenmarkt<br />

Verschiedenes<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />

Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />

Gläubiger-ID DE93ZZZ00000166202<br />

Mandatsreferenz ANZEIGEN NZB<br />

Preis je angefangene<br />

Zeile 5,20 EUR<br />

(Mindestgröße vier Zeilen,<br />

davon die 1. Zeile fett)<br />

BITTE IN<br />

BLOCKSCHRIFT<br />

20,80 €<br />

26,00 €<br />

31,20 €<br />

36,40 €<br />

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52,00 €<br />

57,20 €<br />

62,40 €<br />

67,60 €<br />

SEPA – Basislastschrift:<br />

Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut<br />

an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem<br />

Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl und Ort<br />

IBAN<br />

DE<br />

Zeilengebühr<br />

Die Anzeige soll unter Chiffre<br />

erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />

Die Anzeige soll auch im Internet<br />

erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />

€<br />

€<br />

00,00<br />

K L E I N A N Z E I G E N<br />

Datum, Ort und Unterschrift<br />

Gesamtbetrag<br />

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