ZAHNÄRZ TEBLATT
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OKTOBER 2014<br />
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong> <strong>TEBLATT</strong><br />
4 Wandel im<br />
Ordnungsrahmen:<br />
Chancen und<br />
(Gesundheits)-Risiken<br />
8 Wieder Streit um<br />
die elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
12 Gutachten: Macht<br />
die elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
Ärzte strafbar?<br />
16 Von dem guten<br />
Gefühl etwas zum<br />
Besseren zu verändern
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Think tank?<br />
E D I T O R I A L<br />
Die Bundesregierung bedient sich gerne des Sachverstandes<br />
der Gelehrten, um Problemlösungen erarbeiten oder ihre<br />
politischen Entscheidungen untermauern zu lassen.<br />
Dabei kommt es auch vor, dass Politiker schlicht erklären,<br />
die Sachverständigen irrten, wenn die Vorschläge unpopulär<br />
sind. Deshalb kann dies auch – wie geschehen – den<br />
Wirtschaftsweisen passieren, wenn sie etwas vorschlagen,<br />
was der Bevölkerung wehtut, oder dem politischen<br />
Zeitgeist widerspricht.<br />
Dieser Gefahr ist der Sachverständigenrat zur Begutachtung<br />
der Entwicklung im Gesundheitswesen eher weniger<br />
ausgesetzt: Die Stellungnahmen dieses Gremiums werden<br />
von der Bevölkerung, wenn überhaupt, dann nur als<br />
Schlagzeile zur Kenntnis genommen, und davon sind ja<br />
nur die „Halbgötter in Weiß“ betroffen, und mit denen trifft<br />
es ja auch die Richtigen – jedenfalls, bis man selbst als<br />
Patient betroffen ist.<br />
Vor vielen Jahren hat dieses Gremium das Thema Qualität<br />
aufgegriffen, und die Langzeitwirkung spüren wir jetzt:<br />
Zwar gilt das deutsche Gesundheitswesen weltweit als<br />
beispielhaft, ohne bei den Ausgaben pro Kopf an der<br />
Spitze zu liegen, aber natürlich kann man jede Schraube<br />
noch fester ziehen (bis nach ganz fest dann ganz locker<br />
kommt).<br />
Und so hat der Gesetzgeber ein verpflichtendes Qualitätsmanagement<br />
eingeführt, was in Krankenhäusern auch<br />
sinnvoll sein mag, und natürlich allen möglichen Gruppen<br />
übergestülpt.<br />
Damit ist jetzt z.B. auch gesichert, dass alle unsere<br />
Füllungen (theoretisch) immer gleich ausfallen, allerdings<br />
auch die schlechten!<br />
Deshalb musste als nächstes eine Qualitätssicherung her<br />
mit statistischer Auswertung der Leistungen. Vielleicht bei<br />
der Beurteilung von Herzzentren o.ä. berechtigt, allerdings<br />
mit der Gefahr der Risikoselektion, wenn das Ranking<br />
wichtiger ist, als das Heilen. Aber natürlich wurde auch<br />
dieses Überwachungsinstrument uns wieder übergestülpt.<br />
Vielleicht hat das Bundessozialgericht auch deshalb<br />
geurteilt, die Entscheidung des Bundesschiedsamtes sei<br />
rechtswidrig, den Kassen nur eine verschlüsselte Zahnarztnummer<br />
mitzuteilen, die regelmäßig geändert und nur<br />
im Einzelfall auf Antrag den Kassen entschlüsselt wird.<br />
Denn ohne dies Urteil wäre eine statistische Auswertung<br />
der Leistungsdaten über die Zeit nicht möglich!<br />
Den vorläufigen Schlusspunkt hat der GKV-Spitzenverband<br />
gesetzt in einem Entwurf mit dem Titel „Qualitätsorientierte<br />
Versorgungssteuerung und Vergütung“.<br />
Wer bis hierher geglaubt hat, ich ließe meiner Phantasie<br />
freien Lauf, der möge lesen:<br />
„Künftig soll unterschiedliche Behandlungsqualität<br />
Konsequenzen haben.“ Und weiter: „Die Weiterentwicklung<br />
der Qualitätsindikatoren ist eine Daueraufgabe. Um den<br />
Erfassungsaufwand zu minimieren, sollte auf Routinedaten<br />
zurückgegriffen werden, wo immer dies möglich ist.“<br />
Und zur „Verbesserung der Transparenz“ heißt es:<br />
„Zufallsgesteuerte Stichprobenprüfungen, wie sie heute<br />
vielfach von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt<br />
werden, sind durch Vollerhebungen routinemäßig<br />
dokumentierter Versorgungsdaten zu ergänzen. Konkrete<br />
Überprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
unter Mitwirkung des MDK können somit anlassbezogen<br />
aufgrund von Auffälligkeiten erfolgen.“<br />
„Die Aussagekraft der Ergebnisse ist durch komplementäre<br />
Erhebungen, wie etwa Patientenbefragungen, zu erhöhen.“<br />
Möge bei diesen Formulierungen wenigstens der eine<br />
oder andere der damaligen Sachverständigen an den<br />
Hexenmeister denken: „Die Geister, die ich rief,…!“<br />
Und möge die „Agenda Qualitätsförderung“ der KZBV und<br />
der BZÄK wenigstens bei den politischen Entscheidern zur<br />
Einsicht führen, dass Selbstverpflichtung besser ist als ein<br />
derartiger Überwachungsapparat!<br />
ß<br />
—<br />
Dr. Thomas Nels<br />
Stellvertretender Vorsitzender der<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | E D I T O R I A L<br />
1
I M P R E S S U M<br />
NIEDERSÄCHSISCHES <strong>ZAHNÄRZ</strong><strong>TEBLATT</strong> – 49. Jahrgang<br />
Monatszeitschrift niedersächsischer Zahnärztinnen und Zahnärzte mit<br />
amtlichen Mitteilungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
(KZVN), erscheint elfmal jährlich, jeweils zum 15. eines jeden Monats.<br />
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Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB),<br />
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Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
REDAKTIONSSCHLUSS<br />
Heft 12 / 14: 10. November 2014<br />
Heft 01 / 15: 5. Dezember 2014<br />
Heft 02 / 15:12. Januar 2014<br />
4<br />
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https://www.kzvn.de/nzb<br />
2 I M P R E S S U M | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
15<br />
40<br />
E D I T O R I A L<br />
FACHLICHES<br />
20 Poly-Ether-Ether-Keton (PEEK) –<br />
Biokompatible Hochleistungspolymere<br />
erobern die digitale Zahntechnik<br />
28 Der Obere Einser:<br />
Die ästhetische Herausforderung<br />
für Zahnarzt und Zahntechniker<br />
34 Minimalinvasive Bisshebung mit<br />
palatinalen Plateaus<br />
Ein vielseitig einsetzbares Konzept<br />
für vertikale Probleme<br />
40 Ein notwendiger Baustein im<br />
Hygienemanagement:<br />
Wasserqualität in Dentaleinheiten<br />
44 Investition in eine Praxisimmobilie<br />
Steuerliche Optimierung<br />
46 Rechtstipp: Beachtenswerte<br />
Entwicklungen beim Mahnverfahren<br />
und Schuldnerverzeichnis<br />
48 Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
- Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht<br />
- Aktuelle Urteile aus der Arbeitswelt<br />
K L E I N A N Z E I G E N<br />
T E R M I N L I C H E S I N T E R E S S A N T E S F A C H L I C H E S P O L I T I S C H E S<br />
K Z V N<br />
I N H A LT<br />
EDITORIAL<br />
1 Dr. Thomas Nels:<br />
Think tank?<br />
POLITISCHES<br />
4 Wandel im Ordnungsrahmen:<br />
Chancen und (Gesundheits)-Risiken<br />
6 Von der sozialen zur unsozialen<br />
Marktwirtschaft!<br />
8 Wieder Streit um die elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
11 Klarheit geschaffen:<br />
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die<br />
elektronische Gesundheitskarte<br />
12 Gutachten: Macht die elektronische<br />
Gesundheitskarte Ärzte strafbar?<br />
14 Professionelle Zahnreinigung (PZR) –<br />
Zu den rechtlichen Vorgaben für<br />
gesetzlich Versicherte<br />
15 Wahlen zum BDK-Vorstand:<br />
Leitung bestätigt, Team verjüngt<br />
PERSÖNLICHES<br />
49 Herzlichen Glückwunsch<br />
Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />
KZVN<br />
49 And the winner is…<br />
50 Niederlassungshinweise<br />
KLEINANZEIGEN<br />
52 Kleinanzeigen<br />
28<br />
16 Von dem guten Gefühl etwas zum<br />
Besseren zu verändern<br />
18 Bekanntmachung<br />
der nächsten ordentlichen Sitzung<br />
der Vertreterversammlung der KZVN<br />
34<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
20<br />
© Fotos Titel/Inhaltsverzeichnis: NZB-Archiv; Andy Dean/Fotolia.com; Zerbor/Fotolia.com; HDZ; BDK/axentis; Kzenon/Fotolia.com; Dr. A. Hutsky; Dr. H. Landenberger; Prof. Dr. Jürgen Manhart, ZT Hubert Schenk<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | I N H A L T<br />
3
Wandel im Ordnungsrahmen:<br />
Chancen und (Gesundheits)-Risiken<br />
Gesundheitspolitik hat die Aufgabe, für die<br />
Menschen alle nötigen Voraussetzungen<br />
einer umfassenden und qualitativ hochwertigen<br />
Versorgung – heute und in Zukunft – zu schaffen.<br />
Dies hängt von den finanziellen Ressourcen ab, die in<br />
der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft<br />
im Gesundheitssystem bereitgestellt worden sind bzw.<br />
bereitgestellt werden.<br />
Finanzielle Ressourcen (=Gesundheitsausgaben) werden<br />
für Vergütungen, Honorare und Gehälter, für Arznei- und<br />
Hilfsmittel, aber auch für direkte Investitionen im Gesundheitssystem<br />
eingesetzt. Direkte Investitionen sind z.B. die<br />
Ausbildung von Ärzten und Pflegepersonen, der Kauf bzw.<br />
die Erweiterung von Arztpraxen und Steuermittel für den<br />
Neubau von Krankenhäusern. D.h., finanzielle Ressourcen<br />
werden eingesetzt, um die laufende medizinische Versorgung<br />
aufrechtzuerhalten und um Sach- und Humankapital<br />
langfristig und zum Zweck der zukünftigen medizinischen<br />
Versorgung aufzubauen.<br />
© Andy Dean/Fotolia.com<br />
In Deutschland beliefen sich die Gesundheitsausgaben<br />
2013 auf rund 11,3 % des BIP, im OECD-Durchschnitt<br />
waren es 9,3 % (alle Daten: OECD Health Statistics 2014).<br />
In den letzten 13 Jahren sind die Gesundheitsausgaben<br />
im Durchschnitt um 1,8 % real je Jahr gestiegen, im OECD-<br />
Durchschnitt waren es 3,9 %. Die Lebenserwartung liegt<br />
mit 83,3 Jahren für Frauen bzw. 78,6 Jahren für Männer<br />
über dem OECD-Durchschnitt (82,8 Jahre Frauen, 77,5 Jahre<br />
Männer). Damit dies so bleibt, sind auch heute und in<br />
Zukunft alle notwendigen finanziellen Ressourcen für das<br />
Gesundheitssystem bereitzustellen. Geschieht dies nicht,<br />
werden irreversible, negative „Investitionsprozesse“ in<br />
Gang gesetzt, die Jahrzehnte nachwirken und kurzfristig<br />
nicht zu revidieren sind.<br />
Stellt die heutige Gesundheitspolitik diese finanziellen<br />
Ressourcen sicher? Um diese Frage zu beantworten, muss<br />
überprüft werden, ob die Gesundheitspolitik eine Strategie<br />
der Langfristplanung, d.h. eine Agenda bis zum Jahr 2030<br />
verfolgt. Würde die Gesundheitspolitik eine „Agenda 2030“<br />
für das Gesundheitssystem verfolgen, so würden darin die<br />
folgenden Punkte auftauchen:<br />
Bis zum Jahr 2030 wird der überwiegende Teil der<br />
geburtenstarken Jahrgänge (über 65-Jährige) in Rente<br />
gegangen sein: Dies werden rund 20 Mio. Männer und<br />
Frauen sein.<br />
Diese geburtenstarken Jahrgänge werden wegen<br />
ihres Alters und ihrer Morbidität zunehmend<br />
medizinische Leistungen nachfragen, schon alleine<br />
wegen der gestiegenen Zahl an Personen.<br />
Die Infrastruktur (Praxen, Kliniken, Pflegeheime) muss<br />
diese zusätzliche Nachfrage aufnehmen und medizinisch<br />
versorgen können, d.h. mit einem Ausbau der medizinischen<br />
Infrastruktur müsste heute begonnen werden.<br />
Für die zusätzliche Infrastruktur müssen zusätzliche<br />
Finanzmittel und zusätzliche Ärzte und medizinisches<br />
Personal bereitgestellt werden.<br />
Die verrenteten geburtenstarken Jahrgänge können<br />
wegen der prozentualen Beitragsfinanzierung nur<br />
4 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Foto: NZB-Archiv<br />
Dr. Thomas Drabinski,<br />
Direktor des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA).<br />
unterdurchschnittlich zur Finanzierung der zusätzlichen<br />
Finanzmittel herangezogen werden, insofern keine<br />
signifikanten Eigenbeteiligungen und zweckgebundene<br />
Vermögensabgaben zur direkten medizinischen<br />
Finanzierung herangezogen werden.<br />
Da die Finanzierungsgrundlage erodiert (mehr Rentner,<br />
weniger Erwerbstätige) und die Ausgabenseite<br />
expandiert (steigende Morbidität, steigende Nachfrage<br />
nach Medizin), entstehen Finanzierungslücken bei den<br />
Leistungsanbietern.<br />
Die Finanzierungslücken müssten eigentlich über<br />
Steuern oder Staatsschulden finanziert werden.<br />
Dies ist nicht (ohne weiteres) möglich, da zum Beispiel<br />
die Steuersubventionierung der Rentenversicherung<br />
voraussichtlich alle nutzbaren Steuern oder Staatsschulden<br />
absorbiert. Und welche Agenda verfolgt die<br />
Gesundheitspolitik heutzutage?<br />
Einführung eines prozentualen Zusatzbeitragssatzes,<br />
der sich bereits auf halber Strecke bis zum Jahr 2030<br />
dem Arbeitgeber-Beitragssatz annähern wird.<br />
Konzentration auf kostspielige und kaum effiziente<br />
regionalpolitische Ideen, die dem ländlichen Raum final<br />
kaum helfen werden.<br />
Einführung eines Qualitätsinstituts, um den Luxus einer<br />
evidenzbasierten, bundespolitischen Steuerung und<br />
Kontrolle der medizinischen Versorgung umsetzen zu<br />
können.<br />
Ob hieraus in der langen Frist positive oder negative<br />
Effekte für die geburtenstarken Jahrgänge resultieren,<br />
hängt von der politischen und inhaltlichen Ausgestaltung<br />
des neuen Qualitätsinstituts ab.<br />
Um die GKV/PKV-Systemgrenze von der ambulanten<br />
Versorgung her zu nivellieren, sollen Terminservicestellen<br />
umgesetzt werden. Hiermit werden starke Friktionen<br />
in der ambulanten Versorgung verbunden sein, an<br />
deren Ende eine Wartelistenmedizin für die ambulante<br />
Versorgung steht, die staatlich gesteuert wird.<br />
Zudem werden Teile der ambulanten Versorgung in<br />
Krankenhäuser verlagert, indem ein Teil der Infrastruktur<br />
der Krankenhäuser in ambulante Versorgungseinheiten<br />
ohne Betten umgewandelt wird. Ob die Krankenhäuser<br />
dies umsetzen können, ist derzeit ungeklärt.<br />
Darüber hinaus findet derzeit (noch?) eine Nicht-Überarbeitung<br />
des DRG-Systems trotz eindeutiger Signale,<br />
eine Nicht-Überarbeitung der GOÄ und auch eine Nicht-<br />
Überarbeitung der PKV (z. B. Einführung einer Portabilität<br />
der Alterungsrückstellungen) statt.<br />
Aus alledem ergibt sich ein Wandel im gesundheitspolitischen<br />
Ordnungs- und Möglichkeiten-Rahmen: Chancen<br />
werden kaum umgesetzt, (Gesundheits)-Risiken dominieren.<br />
Nicht zwingend in dieser Legislaturperiode, aber<br />
akkumuliert ganz sicher in allen folgenden Perioden.<br />
ß<br />
—<br />
Dr. Thomas Drabinski,<br />
Direktor des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA)<br />
Quelle: „DER GELBE DIENST“ Nr. 15-15/2015<br />
P O L I T I S C H E S<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
5
Von der sozialen zur unsozialen<br />
Marktwirtschaft!<br />
© Mario/Fotolia.com<br />
Die erfolgreichen Methoden des Ludwig<br />
Erhard, mit denen wir das Wirtschaftswunder<br />
erfolgreich realisiert haben, wurden nach unserem Wissen<br />
und unserer Überzeugung in den letzten Jahrzehnten<br />
sukzessive in eine unwirtschaftliche und unsoziale Marktwirtschaft<br />
umgewandelt.<br />
Bei einer Bahnfahrt von Kiel nach Augsburg, in meiner<br />
ehrenamtlichen Funktion als Präsident der Bürger Initiative<br />
Gesundheit e.V., ist mir erneut klar geworden, mit welchen<br />
marktwirtschaftlichen Auswirkungen wir als Bürger mittlerweile<br />
alltäglich und scheinbar selbstverständlich belastet<br />
werden.<br />
Die Methoden der Bahn und die Auswirkungen auf den<br />
Fahrgast stehen symbolisch für den „Ökonomiewahn“, der<br />
die gesamte Republik und auch das Gesundheitswesen<br />
längst im Griff hält.<br />
Die auf marktwirtschaftliche Komponenten ausgerichtete<br />
Bahn ist geprägt von Kostensenkungsmaßnahmen<br />
und Gewinnmaximierung gekoppelt mit<br />
mangelhafter Kommunikation zu den Kunden/<br />
Fahrgästen und zwischen den Mitarbeitern<br />
und sonstigen Ressourcen.<br />
Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn werden<br />
durch Personalmangel gegängelt und sind<br />
überlastet oder deren Motivation zum<br />
Unternehmen und Kunden nimmt ab. Die<br />
technische Ausstattung mit Klimaanlage,<br />
Stellwerk-problematiken, Wartung der<br />
Züge, ist teilweise anfällig oder mangelhaft.<br />
Die dadurch insgesamt auftretenden<br />
Verspätungen werden von der Bahn<br />
durch selbst angefertigte Studien als<br />
vertretbar dargestellt und jährlich wird<br />
ein Gewinn in Millionenhöhe an die<br />
Bundeskasse abgeführt. Diese Finanzmittel<br />
wären aber für den Erhalt und Ausbau der Qualität<br />
und Funktion der Bahn erforderlich.<br />
Diese Tatbestände veranlassen uns, die seit Jahrzehnten<br />
anhaltende und politisch gewollte Ausrichtung, das<br />
Gesundheitswesen in eine Marktwirtschaft umzuwandeln,<br />
in Vergleich zur aktuellen Situation mit der Funktion der<br />
Bundesbahn zu bringen.<br />
Die Faktoren der Marktwirtschaft haben dazu geführt,<br />
dass wir als Bürger immer mehr finanzielle Belastungen<br />
tragen müssen und zwar durch gesteigerte Beiträge zur<br />
Kranken- und Pflegeversicherung oder durch Zuzahlungen<br />
zu Medikamenten, Hilfsmitteln, Kuren, Rehamaßnahmen<br />
usw.<br />
Andererseits wurden die Möglichkeiten der Versorgung/<br />
Behandlung/Betreuung minimiert und zwar durch die<br />
pauschale und minimierte Vergütung der ambulanten<br />
und stationären Berufsgruppen und Institutionen. Für eine<br />
individuelle Ausrichtung auf die Anforderungen des Bürgers/<br />
Versicherten/Patienten ist immer weniger Zeit und Geld<br />
vorhanden. Die zwangsläufige Folge sind verdeckte und<br />
offene Rationierungen von Leistungen für die Bürger.<br />
Durch diese Auswirkungen der Marktwirtschaft wurde<br />
immer weniger in die Ausstattungen der ambulanten und<br />
stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen investiert.<br />
6 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Die Innovationen, die möglich wären, werden durch die<br />
Orientierung am niedrigsten Preis und an den geringsten<br />
Kosten ver- oder behindert.<br />
Die Folgen im Gesundheitswesen sind ähnlich wie bei der<br />
Deutschen Bahn. Die „Verspätungen“ bei der Versorgung/<br />
Behandlung/Betreuung werden häufiger und größer und<br />
deshalb sollen jetzt aktuell den Berufsgruppen gesetzlich<br />
verankerte Pflichten für die zeitnahe Terminierung für<br />
die Bürger auferlegt werden. Ein erneuter irrsinniger<br />
bürokratischer Aufwand, wie dies in vielen Bereichen der<br />
sogenannten Marktwirtschaft ausgeübt wird.<br />
Das qualifizierte Personal in allen Berufsgruppen und<br />
Institutionen wird unter extremen Leistungsdruck gesetzt.<br />
Dabei wird die Orientierung auf den Bürger/Versicherten/<br />
Patienten zwangsläufig minimiert. Die zu geringe Zuwendung<br />
führt zu Folgekosten, Missverständnissen, zu einem<br />
Qualitätsabbau und zu längeren Wartezeiten, also Verspätungen<br />
in der Behandlung.<br />
Die Orientierung auf Kosten anstatt auf Qualität führt zum<br />
Abbau der notwendigen Bereitstellung von personellen,<br />
technischen und finanziellen Ressourcen auf regionaler<br />
und überregionaler Ebene und somit zur Gefährdung der<br />
Versorgung im Gesundheitswesen. Wir sind dabei, ein<br />
international anerkanntes Versorgungssystem zu zerschlagen.<br />
Die notwendigen und möglichen Investitionen zum Erhalt<br />
und zum Ausbau der Qualität im deutschen Gesundheitswesen<br />
werden durch den Kostendruck und die Orientierung<br />
auf eine falsche und somit unsoziale Marktwirtschaft<br />
unmöglich. Als Folge kann das Finanzministerium im Jahr<br />
2014 einen Milliardenbetrag im Bundeshaushalt vereinnahmen,<br />
der aus den Beiträgen der Bürger zur Krankenversicherung<br />
zustande kam und aus den Rationierungen<br />
von Leistungen für alle Bürger. All diese Aspekte widersprechen<br />
der Funktion einer sozialen Marktwirtschaft und<br />
haben unsoziale Auswirkungen auf die betroffenen Bürger.<br />
Leider gibt es zu wenige Widerstände gegen diese<br />
Entwicklung. Deshalb widmen wir uns dieser Thematik<br />
und suchen die Öffentlichkeit und damit Verbündete.<br />
ß<br />
—<br />
Wolfram-Arnim Candidus,<br />
Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.<br />
Quelle: Bürger Initiative Gesundheit e.V., Presseinformation<br />
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Wieder Streit um die<br />
elektronische Gesundheitskarte<br />
Als gigantisches IT-Projekt zum Nutzen<br />
von Heilberuflern, Patienten und Krankenkassen<br />
wurde sie seinerzeit angepriesen. Aber auch<br />
elf Jahre nach dem Beschluss zu ihrer Einführung ist sie<br />
vor allem Grund für endlose Auseinandersetzungen:<br />
die elektronische Gesundheitskarte. Der jüngste Streit<br />
zwischen Kassen und Heilberuflern schwelt seit Frühjahr<br />
dieses Jahres.<br />
Ende März hatte der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen<br />
Krankenkassen in einer Pressemitteilung die angebliche<br />
Blockade des eGK-Projekts durch „Teile der Leistungserbringer-Organisationen“<br />
kritisiert und ein Eingreifen des<br />
Gesetzgebers gefordert. Trotz der „Vorinvestitionen der<br />
Krankenkassen“ habe die elektronische Gesundheitskarte<br />
bisher keinen messbaren Nutzen, und auch eine „interoperable<br />
Telematikinfrastruktur“ sei nicht „nutzbringend“<br />
etabliert. Auf rund 800 Millionen Euro summierten sich<br />
seit 2008 die Ausgaben der Krankenkassen für die eGK<br />
und den Aufbau der Telematikstruktur, rechnete der<br />
Spitzenverband vor. Nun drohe das Projekt „finanzielle<br />
Schmerzgrenzen zu überschreiten und damit das im<br />
Sozialgesetzbuch verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit<br />
zu verletzen.“ Daher müsse jetzt der Gesetzgeber „sanktionsbewehrte,<br />
verbindlich einzuhaltende Termine für die<br />
vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung<br />
der eGK“ vorgeben.<br />
Den Kassen gehe es nicht um eine Verbesserung der<br />
Versorgung, sondern nur um eigene Vorteile, konterten die<br />
„Leistungserbringer-Organisationen“ im Mai. „Eine sichere<br />
Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen wird von<br />
Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser<br />
aus Versorgungssicht seit Jahren für notwendig gehalten<br />
und sowohl eingefordert als auch aktiv aufgebaut“,<br />
schrieben Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer,<br />
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung,<br />
die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche<br />
Apothekerverband in einem offenen Brief an den Verwal-<br />
8 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
tungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.<br />
Der „GKV-Spitzenverband“ fokussiere sein Engagement<br />
jedoch ausschließlich auf die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />
„also einer reinen Verwaltungsanwendung,<br />
mit der weder ein positiver Effekt auf die<br />
Qualität der Versorgung einhergeht, noch ein messbarer<br />
Effekt hinsichtlich von Einsparungen zu erwarten ist“.<br />
Der Aufwand für die Online-Prüfung der eGK sei von den<br />
„Leistungserbringern“ zu tragen, kritisierten diese. Für die<br />
Aktualisierung der Stammdaten auf der eGK sollten jedoch<br />
vielmehr die Krankenkassen selbst oder ihre Versicherten<br />
in die Pflicht genommen werden, fordern die Heilberufler<br />
in einem politischen Statement.<br />
Auch „notwendige Beschlüsse, die Anwendungen zum<br />
Nutzen der Leistungserbringer und deren Patienten vorantreiben<br />
würden, werden in den Gremien der gematik regelmäßig<br />
mit dem Verweis auf den bestehenden Aufwand<br />
vom GKV-Spitzenverband blockiert“, heißt es in der Replik<br />
weiter. Das betreffe etwa das Notfalldatenmanagement,<br />
das Arzneimitteltherapiesicherheitsdatenmanagement und<br />
die sichere Kommunikation unter den Heilberuflern.<br />
Uneinig sind beide Parteien auch nach wie vor über die<br />
Wahl des Speicherortes der Daten – offline auf der eGK<br />
oder online in einer Telematikinfrastruktur. Der vom<br />
Spitzenverband Bund der Krankenkassen geäußerte Vorwurf,<br />
die Heilberufler strebten „rückwärtsgerichtete offline-<br />
Anwendungen“ an, erwecke den Eindruck, als habe der<br />
Spitzenverband die „tiefgreifende gesellschaftliche Erschütterung<br />
durch die sogenannte NSA-Affäre“ nicht wahrgenommen,<br />
rügten die Heilberufler-Organisationen: „Auf<br />
unserer Seite hat diese Affäre die Einstellung bestärkt, dass<br />
die individuelle Verschlüsselung von Daten notwendiger ist<br />
denn je und die Aggregation von sensiblen individuellen<br />
Gesundheitsdaten auf Servern zu unterlassen ist“, unterstrichen<br />
sie. Die Wahl des Speicherortes müsse zudem in<br />
Abhängigkeit vom jeweiligen Versorgungsszenario primär<br />
fachlich begründet sein. So gehe beispielsweise eine<br />
Online-Speicherung von Notfalldaten oder Daten zur<br />
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung in einer Telematikinfrastruktur<br />
am tatsächlichen Versorgungsbedarf vorbei,<br />
da ihre Nutzung an Orten, in denen keine Verbindung zur<br />
TI besteht (z. B. im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen)<br />
unmöglich wäre.<br />
Rund einen Monat später legte die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung noch einmal nach. Der KBV-Vorsitzende<br />
Dr. Andreas Gassen warf dem Spitzenverband Bund der<br />
Krankenkassen am 17. Juni „Borniertheit“ vor und kritisierte<br />
erneut, dass die Kassen sich ausschließlich für die<br />
Einführung des Versichertenstammdatenmanagements<br />
interessierten.<br />
Ein weiteres Problem: Nach Informationen der KBV haben<br />
bisher erst 91 Prozent der Versicherten überhaupt eine<br />
eGK erhalten: „Das ist mitnichten eine flächendeckende<br />
Ausstattung“, rügte Gassen. Vor diesem Hintergrund sei<br />
es „anmaßend“ von den Kassenfunktionären, eine endgültige<br />
Ablösung der alten Krankenversichertenkarte zum<br />
30. September 2014 zu fordern. (Die Frist wurde inzwischen<br />
auf den 31. Dezember 2014 verlängert.)<br />
Gleichzeitig warb Gassen für das „SafeNet“ der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung als sichere „Datenautobahn“.<br />
Dieses Netz biete die Möglichkeit der Interoperabilität, auch<br />
mit der Telematikinfrastruktur – sobald sie denn steht.<br />
Der „GKV-Spitzenverband“ sollte „mitarbeiten und zeitnah<br />
medizinische Anwendungen gemeinsam mit uns entwickeln“,<br />
findet Gassen: „Doch die Kassen gerieren sich lieber als<br />
ewige Nein-Sager“.<br />
Tatsächlich ist den Krankenkassen das SafeNet der KBV<br />
ein Dorn im Auge – sie befürworten eine Infrastruktur<br />
unter der Ägide der gemeinsamen eGK-Projektgesellschaft<br />
gematik. „Es ist wichtig, dass die Politik ein Auge auf die<br />
Ärzteverbände hat, damit die nicht weiter den Aufbau <br />
P O L I T I S C H E S<br />
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O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
9
ihres eigenen Parallelnetzes wichtiger nehmen als das<br />
gemeinsame sichere Netz. Wenn nur klare Vorgaben mit<br />
sicheren Sanktionen die Blockade der Ärzteverbände<br />
brechen können, dann muss die Politik das machen“,<br />
zitiert dpa in diesem Zusammenhang Florian Lanz, Sprecher<br />
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.<br />
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung<br />
haben die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und<br />
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
ebenfalls vor einer Aufsplitterung von Verantwortlichkeiten<br />
und Sicherheitsstandards gewarnt mit der Folge, „dass das<br />
Sicherheitsniveau des Gesamtsystems gefährdet wird.“<br />
Ende Mai setzte sich auch der 117. Deutsche Ärztetag in<br />
Düsseldorf intensiv mit dem Thema Telematik auseinander.<br />
Ein Antrag, die Bundesärztekammer solle sich aus dem<br />
Projekt eGK zurückziehen, scheiterte zwar knapp. Zufrieden<br />
mit dem derzeitigen Sachstand bei der eGK waren die<br />
Delegierten jedoch nicht. So lehnten sie mehrheitlich das<br />
Stammdatenmanagement ab – dies sei eine Verwaltungsaufgabe<br />
der Krankenkassen, hieß es auch von dieser<br />
Stelle. Die Ablehnung der Online-Prüfung begründeten<br />
die Ärzte zudem mit der Sorge, dass weitere Bürokratie die<br />
Arbeit in den Arztpraxen behindern würde. Die Verbesserung<br />
der medizinischen Versorgung müsse bei der Entwicklung<br />
der Telematikinfrastruktur im Vordergrund stehen. Mit<br />
medizinischen Anwendungen der eGK ist allerdings nach<br />
derzeitigem Stand wohl nicht vor 2018 zu rechnen.<br />
Entgegen den Sicherheitsanforderungen der Europäischen<br />
Union und den gematik-eigenen Sicherheitskriterien hätten<br />
die Krankenkassen zudem „60 Millionen elektronische<br />
Karten ausgegeben, bei denen nicht sicher ist, ob Person,<br />
Foto und Daten übereinstimmen“, kritisierte der Deutsche<br />
Ärztetag weiter. Damit seien die Karten als Authentifizierungsinstrument<br />
für die Weiterleitung sensibler Sozial- und<br />
Medizindaten sowie als Missbrauchsschutz ungeeignet:<br />
„Eine zusätzliche Ausweiskontrolle in den Praxen kann<br />
keine Lösung sein“, befanden die Delegierten.<br />
Dennoch wies der Ärztetag ausdrücklich auf die Vorteile<br />
der modernen Kommunikation hin. Inzwischen sei<br />
aber auch klar geworden, dass große über das Internet<br />
gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht zu schützen<br />
seien. Eine dezentrale Speicherung der Daten sei daher<br />
„alternativlos“.<br />
„Eine Telematikinfrastuktur, die auf Zwang oder gesetzlichen<br />
Druck setzt, wird keinen Erfolg haben“, urteilten die Ärzte<br />
in einer Entschließung. Die TI müsse so angelegt sein,<br />
dass jeder Patient, jeder Arzt und jedes Ärztenetz sie<br />
nutzen könne, aber nicht nutzen müsse.<br />
Die schwarz-rote Koalition hatte sich bis dato aus dem<br />
Streit herausgehalten. Nun aber verliert Bundesgesundheitsminister<br />
Herbert Gröhe offenbar doch die Geduld und<br />
droht mit einer Intervention des Gesetzgebers. Für gegenseitige<br />
Schuldzuweisungen fehle ihm jedes Verständnis,<br />
sagte er. „Die Kraft, die Kassen und Ärzte in gegenseitige<br />
Beschimpfungen stecken, sollten sie lieber dafür nutzen,<br />
ihr gemeinsames Projekt zügig voranzutreiben – und zwar<br />
im Sinne der Patienten“. Im Vordergrund stehen müssten<br />
der Patientennutzen, die Datensicherheit und ein vernünftiges<br />
Preis-Leistungsverhältnis. Und wenn dafür denn<br />
weitere gesetzliche Regelungen nötig seien, „werden wir<br />
sie schaffen“, kündigte Gröhe an. Mit den Fraktionen stehe<br />
das Ministerium dazu bereits in Gesprächen. Auf dem<br />
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit Ende Juni<br />
wurde er konkreter: Noch in diesem Jahr werde er den<br />
Entwurf für ein e-Health-Gesetz vorlegen.<br />
Wie aus einem Interview mit Bild hervorgeht, hält Gröhe<br />
insbesondere die Speicherung der Notfalldaten auf der<br />
eGK für wichtig: „Wenn es nach einem Unfall schnell<br />
gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten<br />
sofort von der Karte abrufen können. Und wir wollen,<br />
dass ein Arzt mit Hilfe der Karte direkt sehen kann, welche<br />
Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können<br />
gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden“, erklärte<br />
er. Der Datensicherheit ist dabei seiner Ansicht nach<br />
Genüge getan: Ähnlich wie bei einer Bankkarte seien die<br />
Daten durch eine PIN geschützt: „Die Daten sind sogar<br />
doppelt gesichert, weil ein zweiter Schlüssel des Arztes<br />
notwendig ist. Nur bei einem Notfall darf der Arzt damit<br />
auf die erforderlichen Daten zugreifen. Ohne die Zustimmung<br />
des Patienten geht gar nichts. Und bei allen Daten<br />
wird protokolliert, wer wann darauf zugegriffen hat.“<br />
Dass die Bundesregierung keine Datenschutzbedenken<br />
beim Projekt eGK hat, geht auch aus ihrer Antwort auf eine<br />
Kleine Anfrage der Grünen zum Umsetzungsstand und zur<br />
Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte und der<br />
Telematik in der Gesetzlichen Krankenversicherung hervor.<br />
Im Gegenteil – sie ist der Auffassung, durch den Aufbau<br />
der Telematikinfrastruktur würden die Möglichkeiten zum<br />
Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen<br />
„grundsätzlich erheblich verbessert“. Die von der gematik<br />
in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Datensicherheit<br />
in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten<br />
für den Datenschutz (BfDI) erarbeitete Sicherheitsarchitektur<br />
sei so konzipiert, dass sie den aktuellen Sicherheitserfordernissen<br />
gerecht werde.<br />
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird ein<br />
Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums sicherlich<br />
begrüßen. Am 27. Juni erneuerte der Verwaltungsrat seine<br />
Vorwürfe gegenüber den „Leistungserbringerorganisationen“<br />
und forderte den Gesetzgeber nochmals auf, „stringente“<br />
gesetzliche Rahmen- und Organisationsbedingungen<br />
für eine „nutzenorientierte Telematikstruktur“ zu schaffen.<br />
Für die Krankenkassen sei das Projekt eGK aufgrund der<br />
„erheblichen finanziellen Investitionen, finanziert aus den<br />
10 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, ohne erkennbaren<br />
Mehrnutzen im Vergleich zu der bisherigen Krankenversichertenkarte<br />
nicht zu rechtfertigen“.<br />
Um vom Mehrwert der Karte profitieren zu können und<br />
nicht „ausschließlich die höheren Stückkosten der eGK zu<br />
tragen“, seien Online-Anwendungen „zwingend notwendig“,<br />
unterstrich der Verwaltungsrat zum wiederholten Mal.<br />
Diese Zielsetzung werde von „Teilen der Leistungserbringerorganisationen<br />
immer wieder unterlaufen“. Der Verwaltungsrat<br />
plädierte daher erneut dafür, die Heilberufler gesetzlich<br />
in die Pflicht zu nehmen: „Hierzu gehören insbesondere<br />
verbindlich einzuhaltende Termine einschließlich finanzieller<br />
Sanktionen, sofern diese Verpflichtungen nicht erfüllt<br />
werden.“<br />
Für Sanktionen allerdings sieht Bundesgesundheitsminister<br />
Gröhe derzeit keinen Anlass. Das ergibt sich ebenfalls aus<br />
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen zur eGK.<br />
„Interessenkonflikte bei Einzelfragen sind bei einem<br />
komplexen Projekt wie dem Aufbau der Telematikinfrastruktur<br />
nicht ungewöhnlich und können nicht gänzlich<br />
ausgeschlossen werden“, beschwichtigt das Bundesgesundheitsministerium<br />
dort. Die Struktur der gematik biete<br />
jedoch Möglichkeiten für die Klärung streitiger Fragen<br />
innerhalb des Gesellschafterkreises.<br />
Zu begrüßen sei, erklärt die Bundesregierung weiter, dass<br />
die Gesellschafter der gematik darauf hinwirkten, bereits<br />
bestehende Netze wie das KV-SafeNet an die Telematikinfrastruktur<br />
anbinden zu können. Um ein ausreichendes<br />
Sicherheitsniveau des Gesamtsystems sicherzustellen,<br />
würden derzeit entsprechende Konzepte mit der gematik<br />
unter Einbeziehung von BfDI und BSI erörtert.<br />
„Wir haben die Komplexität dieses Projekts unterschätzt“,<br />
gab unlängst Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des<br />
Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, zu. „Und ich<br />
glaube, das hat auch die Industrie getan.“ Damit deutet sie<br />
an, dass die IT-Firmen bei der Entwicklung der Hard- und<br />
Softwarekomponenten hinterherhinken. Dennoch laufen<br />
die Vorbereitungen für die Tests von ersten Online-Anwendungen<br />
der eGK. Nach derzeitigem Stand soll im zweiten<br />
Quartal 2015 das Versichertenstammdatenmanagement<br />
auf seine Praxistauglichkeit getestet werden. Zu den<br />
beiden Testregionen gehört auch Schleswig-Holstein.<br />
Fest steht bereits jetzt: 2017 müssen bundesweit alle<br />
bisher ausgegebenen Karten ausgetauscht werden. Grund<br />
dafür ist eine Verschlüsselungssoftware auf den eGKs, die<br />
nach den Vorgaben des BSI dann nicht mehr verwendet<br />
werden darf. Einen dreistelligen Millionenbetrag könnte der<br />
Austausch nach Informationen der Nachrichtenagentur<br />
dpa kosten.<br />
ß<br />
—<br />
Kirsten Behrendt<br />
Quelle: Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein 07-08/2014<br />
KLARHEIT GESCHAFFEN:<br />
Ab 1. Januar 2015 gilt<br />
nur noch die elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die<br />
elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis<br />
für die Inanspruchnahme von<br />
Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche<br />
Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband<br />
geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte<br />
(KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres<br />
verwendet werden. Danach verliert sie definitiv<br />
ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten<br />
Datum.<br />
„Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich<br />
Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig,<br />
dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im<br />
vierten Quartal dieses Jahres über die ‚alte‘ Krankenversichertenkarte<br />
abrechnen zu können“, betonte<br />
der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.<br />
„Durch die gefundene Verständigung haben<br />
Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam<br />
einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur<br />
gemacht“, sagte die Vorstandsvorsitzende<br />
des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer.<br />
Auch der Vorsitzende des Vorstands der KZBV,<br />
Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte die Einigung der Selbstverwaltungspartner:<br />
„Der vereinbarte Termin und die<br />
eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der KVK<br />
schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die<br />
weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts<br />
benötigt wird.“<br />
Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte können<br />
ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember dieses<br />
Jahres im Rahmen einer Übergangsregelung über<br />
die alte Karte abrechnen.<br />
ß<br />
—<br />
Quelle: KZBV, KBV, GKV-Spitzenverband,<br />
Presseinformation<br />
© Robert Kneschke/Fotolia.com<br />
P O L I T I S C H E S<br />
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11
Gutachten: Macht die elektronische<br />
Gesundheitskarte Ärzte strafbar?<br />
und Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth:<br />
„Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die<br />
Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt<br />
nur durch die Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten<br />
rechtlichen Mängel seine eigene Strafbarkeit –<br />
sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher vermeiden.“<br />
Im Klartext: Nicht mitmachen – nur das schützt vor Strafe.<br />
Lüder, selbst Allgemeinärztin in Hamburg, betont: „Wir<br />
wissen nicht, ob Patient, Karte und Daten wirklich zusammengehören,<br />
und würden eventuell Unbefugten einen<br />
Zugriff auf die Daten anderer erlauben.“ Die elektronische<br />
Gesundheitskarte biete also keine sichere digitale Identität,<br />
diese sei aber zwingend notwendig.<br />
Foto: © Andy Dean/Fotolia.com<br />
Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der elektronischen<br />
Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz<br />
verletzt, denn die Identität der Versicherten wurde nicht<br />
geprüft. Jeder kann ein falsches Foto einsenden, auch die<br />
Unterschrift wird nicht überprüft. Und das hat Konsequenzen<br />
hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht: „Ärzte, die<br />
mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozialoder<br />
Medizindaten übers Internet weiterleiten, könnten<br />
sich strafbar machen“, kommentierte Dr. Silke Lüder,<br />
Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das<br />
Ergebnis dieses Gutachtens. „Das ist eine schallende<br />
Ohrfeige für die Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen<br />
Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium<br />
und alle ärztlichen Körperschaften, die das eGK-Projekt<br />
weiter durchziehen wollen.“<br />
Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft,<br />
die im Strafgesetzbuch geregelt ist. In ihrem Gutachten<br />
„Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und<br />
Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB“ schreiben<br />
Dr. André Zilch, Managing Partner der LSc LifeScience<br />
Consult GmbH sowie Sachverständiger bei CertEuropA,<br />
Aufgrund des fehlenden Identitätsnachweises sei die<br />
gesamte Telematik-Infrastruktur als „datenschutzrechtlich<br />
unsicher zum Zugriff auf Sozialdaten“ einzustufen, urteilen<br />
die Experten in ihrem Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium<br />
sieht die Ärzte in der Pflicht, die Identität der<br />
Patienten zu überprüfen. Lüder betont: „Ärzte können und<br />
dürfen das aber nicht. Zudem sind wir keine Hilfssheriffs<br />
der Kassen.“ Das Gutachten untermauert diese Position:<br />
„Ärzte haben rechtlich keinerlei Grundlage, sich von<br />
Versicherten Ausweispapiere zeigen zu lassen.“ Auch der<br />
Bundesgerichtshof stellte bereits in einem Urteil klar, dass<br />
Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen<br />
Krankenkassen sind (Beschluss vom 29. März 2012 –<br />
GSSt 2/11).<br />
ß<br />
—<br />
Quelle: Freie Ärzteschaft, Presseinformation<br />
DOWNLOAD<br />
<br />
Das Gutachten kann bei Interesse als<br />
PDF-Datei heruntergeladen werden:<br />
http://www.freie-aerzteschaft.de/pub/download/<br />
download.php?compid=204937&catid=1022<br />
12 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
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Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Zu den<br />
rechtlichen Vorgaben für gesetzlich Versicherte<br />
Einige Kassen sind dazu übergangen, ihren Versicherten<br />
Zuschüsse zur PZR zu zahlen, z. T. auch<br />
Pauschalen. Ohne an dieser Stelle die Sinnhaftigkeit<br />
solcher Zuschüsse bei gleichzeitiger Budgetierung<br />
der Vertragsleistungen zu diskutieren, ist auf<br />
einen Sondereffekt der Pauschalen einzugehen:<br />
Mancher Patient möchte dann diese Pauschalen<br />
auch ausnutzen, was teilweise zu bemerkenswerten<br />
Rechnungslegungen führt, z. B. bei geringer<br />
Zahnzahl. Deshalb erscheint der folgende Beitrag.<br />
— NZB-Redaktion<br />
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist<br />
keine vertragszahnärztliche Leistung. Aus<br />
diesem Grunde hat die Berechnung nach der Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ) zu erfolgen, unabhängig<br />
davon, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist.<br />
Mittlerweile bezuschusst auch ein Großteil der gesetzlichen<br />
Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung. Einige<br />
Krankenkassen erstatten die Kosten für die PZR sogar<br />
komplett und begnügen sich nicht nur mit einer Zuzahlung.<br />
Gerade bei einer Verknüpfung zwischen sozialrechtlich<br />
geregelter vertragszahnärztlicher Versorgung des gesetzlich<br />
versicherten Patienten auf der einen Seite und privatrechtlicher<br />
Inanspruchnahme, hier der PZR, unter Zugrundelegung<br />
der GOZ auf der anderen Seite gilt es jedoch, bestimmte<br />
gesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorgaben zu<br />
beachten. Nach § 4 Abs. 5 d Bundesmantelvertrag-Zahnärzte<br />
(BMV-Z) (eine ähnliche Regelung findet sich in § 7<br />
Abs. 7 Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z)) darf der<br />
Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung<br />
nur fordern, „wenn und soweit der Versicherte klar erkennbar<br />
verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden.<br />
Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche<br />
Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem<br />
Versicherten zu treffen.“ Auch wenn das in der Praxis<br />
häufig nicht erfolgt, weil der Patient die mündliche Vereinbarung<br />
in der Regel nicht bestreitet, und wenn rechtlich<br />
nicht abschließend geklärt ist, ob die Nichteinhaltung der<br />
Schriftform zur Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung<br />
führt, ist die Einhaltung der Schriftform zumindest eine<br />
vertragszahnärztliche Verpflichtung aus den vorgenannten<br />
Regelungen der Mantelverträge. Auch vor dem Hintergrund<br />
einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist zu empfehlen, die<br />
private Kostenübernahmevereinbarung zu Beweiszwecken<br />
schriftlich abzuschließen.<br />
Die Abrechnung der PZR beim gesetzlich Versicherten<br />
erfolgt, wie ausgeführt, unter Zugrundelegung der GOZ.<br />
Diese legt in der Geb.-Nr. 1040 den Inhalt einer professionellen<br />
Zahnreinigung fest. Die Leistung umfasst das Entfernen<br />
der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und<br />
Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume,<br />
das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur<br />
und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn<br />
oder Implantat oder Brückenglied. Der Ansatz eines Festbetrages<br />
oder Pauschalbetrages zur Abrechnung der PZR<br />
ist danach nicht mehr möglich. Es gibt bei der Ziffer 1040<br />
keine Begrenzung hinsichtlich Berechnungshäufigkeit oder<br />
Frequenz, die PZR ist sooft berechenbar wie notwendig.<br />
Die Bemessung der Höhe der einzelnen Gebühr hat sich<br />
an § 5 GOZ auszurichten. Dieser eröffnet in seinem Abs. 1<br />
einen Gebührenrahmen vom 1-fachen bis zum 3,5-fachen<br />
des Gebührensatzes. Nach § 5 Abs. 2 GOZ sind die Gebühren<br />
innerhalb des Gebührenrahmens unter Berücksichtigung<br />
der Schwierigkeit und Zeitaufwands der einzelnen<br />
Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung nach<br />
billigem Ermessen zu bestimmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz<br />
4 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach<br />
Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung<br />
ab. Ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur<br />
zulässig, wenn die genannten Bemessungskriterien<br />
(Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung<br />
sowie der Umstände bei der Ausführung) dies rechtfertigen.<br />
Die Berechnung von Steigerungssätzen über den 2,3-fachen<br />
Satz ist danach weder erschwert noch gänzlich unzulässig;<br />
erfordert jedoch entsprechende Begründung, wie beispielsweise<br />
geringe Mundöffnung, reduzierter Allgemeinzustand,<br />
starke Blutung bei der Entfernung der Beläge, hohe<br />
Schmerzhaftigkeit mit entsprechenden Begleitmaßnahmen,<br />
Maßnahmen im Bereich von Implantaten oder Belagsentfernung<br />
im Bereich von schwer zugänglichen Stellen z.B.<br />
infolge Zahnersatzes.<br />
14 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Wenn aus vertragszahnärztlicher Sicht Leistungen mit dem<br />
nach § 5 Abs. 1 GOZ maximal möglichen Steigerungssatz<br />
von 3,5 nicht mehr adäquat vergütet sind, ist eine Vereinbarung<br />
nach § 2 GOZ zu treffen. Diese Vorschrift lautet:<br />
„§ 2 Abweichende Vereinbarung<br />
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung<br />
abweichende Höhe der Vergütung festgelegt werden.<br />
(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 zwischen Zahnarzt<br />
und Zahlungspflichtigem ist vor Erbringung der Leistung<br />
des Zahnarztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses<br />
muss die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung<br />
der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise<br />
nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen<br />
darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der<br />
Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck<br />
der Vereinbarung auszuhändigen.“<br />
Im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen Vergütungsvereinbarung<br />
sind folgende Voraussetzungen zu beachten:<br />
Die Vereinbarung ist nach persönlicher Absprache mit<br />
dem Patienten für den konkreten Behandlungsfall vor<br />
Erbringung der Leistung schriftlich zu treffen.<br />
Für jede Leistung ist neben der Leistungsnummer und<br />
der Leistungsbezeichnung der vereinbarte Steigerungssatz<br />
und der sich daraus ergebende Honorarbetrag<br />
aufzuführen.<br />
Die Vereinbarung hat den Hinweis zu enthalten, dass<br />
eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen<br />
möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet<br />
ist.<br />
Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten.<br />
Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen<br />
Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.<br />
Für die Rechnungslegung gegenüber dem Patienten gilt<br />
§ 10 GOZ. Dessen nähere Anforderungen werden in einem<br />
gesonderten Beitrag erläutert.<br />
ß<br />
—<br />
Dr. Dagmar Frieling, Assistentin des Justitiars der KZVN<br />
P O L I T I S C H E S<br />
WAHLEN ZUM BDK-VORSTAND:<br />
Leitung bestätigt,<br />
Team verjüngt<br />
© BDK/axentis<br />
Auf ganzer Linie und mit breiter<br />
Unterstützung folgte die Mitgliederversammlung<br />
des BDK/Berufsverband<br />
der Deutschen Kieferorthopäden am<br />
11. September 2014 in München den<br />
Empfehlungen des amtierenden<br />
Vorstandes: Dieser hatte im Vorfeld ein<br />
Konzept entwickelt, die Arbeit des Verbandes zukunftsorientiert<br />
weiterzuentwickeln und die Aufgaben zudem auch<br />
jüngeren Funktionsträgern zu übertragen, die die nachhaltige<br />
Fortführung der BDK-Arbeit sicherstellen. Mit überragender<br />
Mehrheit erneut zur 1. Bundesvorsitzenden gewählt wurde<br />
Dr. Gundi Mindermann/Bremervörde, unterstützt wird sie<br />
durch den neu in das Amt gewählten 2. Bundesvorsitzenden<br />
Dr. Hans-Jürgen Köning, Vorsitzender des BDK-Landesverbandes<br />
Berlin. Als Beisitzer im Bundesvorstand bestätigt<br />
wurden Dr. Thomas Miersch/Baden-Württemberg und<br />
Dr. Peter Wasiljeff/Hamburg, neu hinzu gewählt wurden<br />
FZÄ Sabine Steding/ Niedersachsen, FZA Lorenz Bräuer/<br />
Die neue Führungsriege des BDK (von links): Dr. Höschel,<br />
Dr. Tewes, FZA Bräuer, Dr. Rupprecht-Möchel, Dr. Miersch,<br />
Dr. Gundi Mindermann/ 1. Bundesvorsitzende, Dr. Hans-Jürgen<br />
Köning/2. Bundesvorsitzender, FZÄ Steding, Dr. Wasiljeff und<br />
Prof. Dr. Dr. Scherer.<br />
Sachsen-Anhalt und Dr. Michael Tewes/Bayern. Die bisherigen<br />
Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Dr. Christian Scherer,<br />
Dr. Mathias Höschel und Dr. Ortrun Rupprecht-Möchel führen<br />
ihre Aufgaben im BDK-Vorstand auf einer neu installierten<br />
Ebene weiter und sichern damit auch die Kontinuität der<br />
BDK-Politik auf breiter Ebene.<br />
ß<br />
—<br />
Quelle: Presseinformation des BDK<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
15
Von dem guten Gefühl etwas<br />
zum Besseren zu verändern<br />
Teil des Jugendzentrums Ashaiman in Accra (Ghana).<br />
Foto: HDZ<br />
des Hilfswerks Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete.<br />
In diesem Moment trägt mir Pater Ivan, ein Salesianerpater,<br />
sein Anliegen vor. Hier in Tema leben 100.000<br />
Menschen in unwürdigen Verhältnissen. Sie stammen<br />
meist aus dem Norden des Landes, wo die Trockenheit in<br />
den Savannen und in der Folge auch die Armut der von<br />
der Landwirtschaft lebenden Menschen zunimmt. Die<br />
Salesianer Don Boscos, bei denen ich zu Gast bin und<br />
denen Pater Ivan angehört, sind in der Nähe des Hafengebietes<br />
zu Hause. Sie nehmen sich besonders der Straßenkinder<br />
an. Aber sie spüren: Es reicht nicht, sie ab und zu<br />
karitativ zu betreuen oder mit ihnen zu spielen und Sport<br />
zu treiben. Es entstand der Plan, ein Jugendzentrum zu<br />
bauen, in dem täglich Kinder und Jugendliche zusammen<br />
kommen können, um Hausaufgaben zu machen und ihre<br />
Freizeit sinnvoll zu gestalten. Auch berufliche Ausbildungskurse<br />
sollten dort angeboten werden, damit die Jugendlichen<br />
bessere Chancen bei der Arbeitssuche bekommen.<br />
Solche Einrichtungen der Salesianer Don Boscos sind in<br />
aller Welt bewährt. Deshalb stimme ich dem Plan zu, das<br />
Zentrum zu bauen, für das die Stadt Tema schon ein<br />
Grundstück angeboten hat.<br />
Es ist früh am Morgen im Hafengebiet von<br />
Tema bei Accra, der Hauptstadt von Ghana<br />
an der Westküste Afrikas. Hunderte von zerlumpten<br />
Kindern und Jugendlichen, die die Nacht im Freien<br />
verbracht haben, suchen nach einer Waschgelegenheit<br />
oder nach einem heißen Getränk. Ein Salesianerpater<br />
taucht auf. Es dauert keine Minute und er ist umringt<br />
von einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die<br />
ihn fröhlich begrüßen, ihm die Hand drücken, aber auch<br />
ihre Nöte vorbringen. Der eine hat Zahnschmerzen, der<br />
andere braucht dringend eine neue Hose und fast alle<br />
fragen, ob er ihnen eine Arbeit beschaffen kann.<br />
An einem dieser Tage bin ich, sonst ganztägig in Bad Lauterberg<br />
im Harz zusammen mit meiner Frau als Zahnarzt<br />
tätig, hier mittendrin in Schwarzafrika. Ich interessiere mich<br />
für die Situation vor Ort, denn ich bin zugleich Vorsitzender<br />
Dies alles geschah vor 16 Jahren, inzwischen steht das<br />
Jugendzentrum Ashaiman und wird von Hunderten<br />
Jugendlichen aus der Umgebung mit Erfolg genutzt. Die<br />
Kosten lagen bei insgesamt 500.000 Euro. Wie kommt<br />
man auf diesen karitativen Weg - wie fing alles an? Ende<br />
der 70iger Jahre habe ich den Gründer des Hilfswerkes,<br />
den Kollegen Carl Heinz Bartels aus Göttingen, kennen<br />
gelernt. C.H. Bartels, der 2001 im Alter von 80 Jahren verstorben<br />
ist, war der damalige „berufspolitische Statthalter“<br />
Göttingens. Ich war fasziniert von seinem berufspolitischen<br />
Selbstverständnis, aber vor allem von seinem karitativen<br />
Engagement. Ich suchte den Kontakt zu ihm und es dauerte<br />
nicht lange, da entwickelte sich ein herzliches Verhältnis.<br />
Ich zählte mich fortan zu seinen Gefolgsleuten. Als Mitglied<br />
des Lions Club Südharz hatte ich mich seit 1979 bereits an<br />
vielen humanitären, karitativen Aufgaben im In- und<br />
Ausland beteiligt, so dass ich mich von C.H. Bartels Idee,<br />
Leprakranken und in Not geratenen Menschen zu helfen,<br />
16 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
schnell anstecken ließ. Seitdem arbeiteten wir gemeinsam<br />
in freundschaftlicher Verbundenheit an diesem großen Ziel.<br />
Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete<br />
(auch kurz HDZ genannt) ging 1987 aus der Initiative<br />
„Patenschaft niedersächsischer Zahnärzte für Lepragebiete“<br />
(1981 gegründet) hervor und ist eine Stiftung bürgerlichen<br />
Rechts. Während seines inzwischen 27jährigen Bestehens<br />
förderte das Hilfswerk über die bisher bekannten Schwerpunkte<br />
der Stiftungsarbeit hinaus Maßnahmen der Ausbildung<br />
von Kindern und der medizinischen Versorgung der<br />
Bevölkerung überall in der Welt - besonders in Osteuropa,<br />
Südamerika, Indien, Pakistan, Südostasien und Afrika. Der<br />
Gesamtwert der Hilfen erreichte ein Volumen von über<br />
30 Mill. Euro, inbegriffen sind die „von Hand“ verpackten<br />
210 Zahnstationen mit allem Drum und Dran, die ihren<br />
Weg von Göttingen aus in die Entwicklungsländer machten.<br />
Dabei wurde stets darauf geachtet, dass diese Hilfe immer<br />
eine Hilfe zur Selbsthilfe sein sollte, für Menschen, die sich<br />
selbst (noch) nicht helfen können.<br />
Diese Größenordnung weltweiter Hilfsmaßnahmen konnte<br />
jedoch erst durch die nun seit über 25 Jahren durchgeführte<br />
Altgoldsammelaktion erreicht werden. Das praxisgerechte<br />
Sammeln von Zahnaltgold in verteilten, an das Hilfswerk<br />
adressierten Umschlägen (nicht anonym in Sammeldosen)<br />
wurde schnell bundesweit mit tatkräftiger Unterstützung<br />
durch die Bundeszahnärztekammer umgesetzt und durch<br />
einen Großteil der Zahnarztpraxen angenommen.<br />
Tausende mit ausgedientem Edelmetall (und manchem<br />
extrahierten Zahn daran) bestückter Tüten erreichten nun<br />
fortan jährlich das Hilfswerk. Diese Sendungen müssen<br />
nicht nur mit Handschuhen und Mundschutz ausgepackt,<br />
gewogen und ggf. mit Informationen und Spendenquittungen<br />
beantwortet, sondern auch unter möglichst hygienischen<br />
Kautelen bis zur Einschmelzung verwahrt werden.<br />
Mit sicherem, verständnisvollem Blick erkannte meine<br />
Frau die persönliche Notlage meinerseits, die durch diesen<br />
zusätzlichen, enormen Zeitaufwand auf mich zukam und<br />
sorgte deshalb sofort für eine gute Lösung: Als liebe<br />
Ehefrau und Kollegin stand sie seit 1989 zwanzig Jahre<br />
lang für diesen Aufgabenbereich als sogenannte „Sonderbeauftragte<br />
für Altgoldsendungen“ dem HDZ zur Seite<br />
und wurde danach – ebenfalls ehrenamtlich – von einem<br />
zahnärztlichen Ruheständler abgelöst.<br />
Heute können wir jährlich aus den Altgold-Erlösen<br />
(die uns ohne die üblichen Scheidkosten von der Firma<br />
HERAEUS-KULZER vergütet werden) ungefähr sechs bis<br />
acht Kindersiedlungen oder Waisenhäuser für je 100<br />
Kinder in Lepragebieten oder am Rande der Slums –<br />
weg von den Müllbergen – vor den Großstädten der Entwicklungsländer<br />
bauen. Die Schirmherrschaft übernahm<br />
unsere ehemalige Bundestagspräsidentin Frau Prof. Dr. Rita<br />
Süßmuth und ab 2010 die Bundeszahnärztekammer.<br />
Als Vorsitzender unserer Stiftung und Berufstätiger musste<br />
ich mich oft fragen lassen, ob diese Arbeit denn in der<br />
Freizeit zu schaffen ist: Für die Arbeit im Hilfswerk blieben<br />
zwar nur das Wochenende und die Ferien, blieb jede freie<br />
Minute, die der Beruf und die Familie ließ; aber so geht es<br />
allen, die helfen und mitarbeiten an dieser Aufgabe, denn<br />
wirklich helfen ist nicht nur Beruf, sondern Helfen ist auch<br />
Berufung, die mich seit unserer Praxisabgabe vor 3 Jahren<br />
nun ganz erfüllt. Wenn man diese humanitäre, karitative<br />
Tätigkeit als Bereicherung der eigenen Lebensanschauung<br />
und Lebenswerte und als notwendiges soziales Engagement<br />
– besonders als Mitglied unseres Berufsstandes<br />
ansieht -, dann kann diese Arbeit nicht zur Last werden.<br />
Wer einmal das unendliche Leid in den Vororten einer<br />
südamerikanischen Großstadt, die überfüllten Etagen eines<br />
Armenkrankenhauses, das Dahinvegetieren in den Hütten<br />
der Leprakranken, die nach wie vor als Aussätzige geächtet<br />
werden, miterlebt und gesehen hat, der weiß, dass jeder<br />
Tropfen Hilfe ein Stück Hoffnung bringt auf ein Leben, das<br />
lebenswerter ist.<br />
Es ist interessant, dass in vielen Entwicklungsländern,<br />
wo wirklich Not herrscht, auch eine Aufbruchstimmung<br />
zu spüren ist, wenn Hilfe kommt – auch wenn sie noch<br />
so gering ist. Wenn jemand beginnt, die Verhältnisse zu<br />
verbessern, dann strahlt das aus und viele werden durch<br />
die Tatkraft und das Beispiel der Initiatoren angesteckt.<br />
Es ist schön zu sehen, wie Menschen Fähigkeiten an sich<br />
entdecken, sich entwickeln und aktiv für eine bessere<br />
Zukunft arbeiten. Das gibt mir den tiefen Glauben, dass<br />
man die Verhältnisse vielerorts wirklich verändern und<br />
damit auch verbessern kann.<br />
ß<br />
—<br />
Quelle: „IGZ Die Alternative“, Ausgabe 2/2014,<br />
Hrg. Von der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher<br />
Verbände in Deutschland e. V. (IGZ) www.i-g-z.de<br />
Spendenkonto<br />
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte<br />
Deutsche Apotheker- und Ärztebank<br />
BLZ 300 606 01<br />
Konto 000 4444 000<br />
IBAN: DE28 3006 0601 0004 4440 00<br />
BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD<br />
P O L I T I S C H E S<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
17
Bekanntmachung<br />
der nächsten ordentlichen Sitzung der<br />
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen<br />
am<br />
Freitag, dem 21.11.2014<br />
Samstag, dem 22.11.2014 (optional)<br />
Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr s.t.<br />
Tagungsort:<br />
KZV Niedersachsen, 5. Etage<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
Tel.: 0511 8405-0, Fax: 8405-300<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Eröffnung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und<br />
der Anwesenheit der Vertreter<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen<br />
5. Fragestunde<br />
6. Berichte des Vorstandes und der ständigen Ausschüsse<br />
7. Honorarverteilungsmaßstab<br />
8. Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung 2013 sowie<br />
Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2013<br />
9. Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2015<br />
10. Anfragen<br />
Dr. Henning Otte<br />
Stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung<br />
der KZV Niedersachsen<br />
18 P O L I T I S C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
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Einleitung<br />
O<br />
Abb. 1 Chemische Strukturformel des PEEK-Polymers. Hergestellt<br />
wird Peek durch Polykondensation von 4,4’-Difluorobenzophenon<br />
und Hydrochinon bei 320 C in Anwesenheit von Diphenylsulfon<br />
und Kaliumcarbonat.<br />
Der Wunsch unserer Patienten nach biologisch verträglichem<br />
Zahnersatz in Verbindung mit den zweifellos unerschöpflichen<br />
Potenzialen der CAD/CAM-Fertigung treibt das zahntechnische<br />
Handwerk und die Dentalindustrie gleichermaßen<br />
voran, nach immer neuen prozesssicheren Verfahren<br />
und langlebigen Werkstoffen zu fahnden. Dass hinter<br />
manchen dieser technologisch ausgereiften Innovationen<br />
langjährige wissenschaftliche und klinische Erfahrungen<br />
stecken – auch über das Einsatzgebiet der Zahnmedizin<br />
hinaus – beweist einmal mehr der teilkristalline Hochleistungswerkstoff<br />
Polyetheretherketon (PEEK) (Abb. 1).<br />
Nachdem er 1981 durch ICI patentiert wurde, kommt er<br />
aufgrund seiner herausragenden physikalischen und<br />
chemischen Eigenschaften (Abb. 2, 3) neben zahlreichen<br />
Industriezweigen im Bereich der Medizin insbesondere auf<br />
den Gebieten der Orthopädie [1,2], Traumatologie [3,4] und<br />
Neurochirurgie [5] zum Einsatz. Für lasttragende Implantate,<br />
wie z. B. Osteosyntheseplatten und Hüftgelenkschäfte, kann<br />
PEEK mit Kohlefasern verstärkt werden. Auf diesem Weg<br />
können die Materialeigenschaften von PEEK gezielt an die<br />
jeweiligen Anforderungen angepasst werden [6]. Des Weiteren<br />
ist PEEK mit verschiedenen Pulvern compoundierbar, um<br />
beispielsweise dessen Eigenfarbe aufzuhellen (TiO 2 ), um<br />
eine höhere Röntgenopazität zu erreichen (BaSo 4 ) oder die<br />
Knocheneinheilung von PEEK zu optimieren (Hydroxylapatit)<br />
O<br />
O<br />
C<br />
n<br />
(Invibio, Ltd., Thornton-Cleveleys, United Kingdom).<br />
Auf dem Dentalmarkt gibt es ein einteiliges Implantatsystem<br />
auf PEEK-Basis aus dem französischsprachigen Raum, über<br />
dessen Langzeiterfolg bisher wenig bekannt ist (SisoMM ® bvba,<br />
Hasselt, Belgien). Des Weiteren sind provisorische Abutments<br />
erhältlich, welche lediglich für 180 Tage im menschlichen<br />
Körper verbleiben dürfen.<br />
Momentan wird zunehmend mehr permanenter, herausnehmbarer<br />
Zahnersatz auf PEEK-Basis via CAD/CAM<br />
hergestellt. Alternativ wird die Möglichkeit der Herstellung<br />
via Spritzguss diskutiert, welche jedoch aufgrund erhöhter<br />
Spannungen und Verzüge des so hergestellten PEEK-<br />
Gerüstes nachteilig sein soll.<br />
Bedeutende Hersteller von implantierbarem PEEK für den<br />
dauerhaften Verbleib im menschlichen Organismus sind<br />
Invibio Biomaterial Solutions Ltd. (PEEK-OPTIMA), welche die<br />
Firma Juvora Ltd. ausgegliedert hat, um den Dentalmarkt<br />
mit PEEK-Blanks zu versorgen, und die Evonik Industries<br />
AG (Vestakeep ® PEEK i-Grades).<br />
Materialeigenschaften von PEEK<br />
Die Verbindung aus optimaler Polierbarkeit und zugleich<br />
geringer Plaqueaffinität macht PEEK zu einem attraktiven<br />
Werkstoff als Basis für metallfreien, bedingt herausnehmbaren<br />
Zahnersatz insbesondere auf Implantaten, da diesem<br />
Hochleistungswerkstoff durch seine knochenähnlichen<br />
Elastizitätseigenschaften während des Kauvorgangs einerseits<br />
eine gewisse ausgleichende Wirkung der Knochentorsion<br />
und andererseits eine Dämpfung der einwirkenden<br />
Kaukräfte zugeschrieben werden kann. Dadurch soll das<br />
Implantat-Knochen-Interface vor überhöhten Spannungen<br />
geschützt werden, um einem dadurch bedingten Knochenabbau<br />
vorzubeugen.<br />
Durch die Biegefestigkeit von ca. 170 MPa bei einem<br />
E-Modul von ca. 4 GPa wird die Gefahr eines Materialbruchs<br />
reduziert und erlaubt im Gegensatz zu steifen Materialien<br />
eine höhere Designfreiheit des Zahntechnikers beim<br />
Entwerfen des Zahnersatzes (Abb. 5). Denn gerade bei<br />
20 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
komplexeren Fällen kann der Einsatz von Materialien mit<br />
einer hohen Steifigkeit wie Titan (E-Modul: 110 GPa) oder<br />
Zirkoniumdioxid (E-Modul: 210 GPa) zu einer Überbelastung<br />
noch vorhandener Zähne und des Kieferknochens während<br />
des Kauvorgangs führen [7], da die eingeleiteten Kräfte<br />
direkt und eher punktuell auf das benachbarte natürliche<br />
Gewebe übertragen werden, was beispielsweise eine<br />
Knochenresorption an Implantaten zur Folge haben kann<br />
[8]. Durch die elastischeren Eigenschaften lässt sich PEEK<br />
daher leichter an den natürlichen Organismus adaptieren.<br />
Insbesondere für Patienten mit ausgeprägtem Bruxismus<br />
ist deshalb die Verwendung dieses Werkstoffes zu empfehlen.<br />
So bewirken beispielsweise im Gegensatz zu steifen<br />
Osteosyntheseplatten aus Titan solche auf PEEK-Basis<br />
keinen sogenannten „Stress-shielding“-Effekt, welcher<br />
dazu führt, dass die Knochendichte im Bereich der Platte<br />
abnimmt [9,10].<br />
Insofern hat PEEK auch als Basis für Zahnersatz das Potenzial,<br />
Verwindungen der Gerüste besser zu kompensieren<br />
und stoßdämpfend gegen die eingeleiteten Kaukräfte<br />
wirken zu können, was sich schonend auf den Knochen<br />
auswirkt.<br />
PEEK ist chemisch inert. Gleichzeitig hat es eine geringe<br />
Wärmeleitfähigkeit, kann keine elektrischen Ströme leiten<br />
und kann durch keine in der Mundhöhle vorkommende<br />
Substanz gelöst werden, weshalb es ideal für dieses<br />
Einsatzgebiet geeignet ist.<br />
Als besonders angenehm wird von Patienten das Trageund<br />
Aufbissgefühl empfunden sowie die vollkommene<br />
Geschmacksneutralität im Gegensatz zu den metallbasierten<br />
Restaurationsvarianten. Nach aktuellem Wissensstand<br />
sind keine Unverträglichkeiten gegenüber PEEK bekannt,<br />
sodass es sich ideal als alternativer Werkstoff für Patienten<br />
mit einem hohen Allergierisiko eignet. Auf den ersten Blick<br />
scheint der bisweilen gräuliche bis weißliche Farbton<br />
gewöhnungsbedürftig zu sein – je nachdem, welches<br />
Material von welchem Hersteller herangezogen wird. Im<br />
Biokompatibel<br />
Sterilisierbar mit allen üblichen Verfahren<br />
Hohe Beständigkeit gegenüber Verschleiß<br />
Hoher Tragekomfort aufgrund niedriger<br />
Dichte (ISO 1183 1,32 g/cm 3 )<br />
Isoelastisch zu natürlichen Hartgeweben<br />
Thermisch hoch belastbar (ISO 3146 343 C)<br />
Röntgentransparent<br />
Verursacht keine Artefakte bei sämtlichen<br />
bildgebenden Verfahren<br />
Ideal für Allergiepatienten,<br />
da lösungsmittelfrei bzw. unlöslich<br />
Metallfrei<br />
(keine Metallosen und Metallallergien)<br />
Korrosionsfrei<br />
Kein Thermoloading bei Bestrahlung,<br />
beständig gegen energiereiche Strahlung<br />
Elektrisch isolierend<br />
Thermisch isolierend<br />
Spannungsfreier Sitz<br />
Minimale Wasseraufnahme<br />
Abb. 2: Materialeigenschaften von PEEK.<br />
Vergleich zum herkömmlichen Metallguss wirken PEEK-<br />
Gerüste optisch jedoch diskreter. So rückt ein eher gräulicher<br />
bis beigefarbener Transversalbügel oder Klammerarm aufgrund<br />
von Schatteneffekten – gerade unter Einhaltung des<br />
klassischen Sprech-/Komfortabstands – in den Hintergrund<br />
des Betrachters. Insofern ist weißes PEEK aufgrund seiner<br />
hervorstechenden Eigenfarbe nicht in jedem Fall indiziert. <br />
F A C H L I C H E S<br />
Hochgoldhaltige<br />
Legierungen<br />
Ti-/CoCr-<br />
Legierungen<br />
PMMA Zirkon PEEK-Optima<br />
Geringes Gewicht – +/– + – +<br />
Festigkeit ähnlich Knochen – – + – +<br />
Metallfreies Material – – + + +<br />
Lösungsmittelfrei – – – + +<br />
Abb.3: PEEK im Vergleich zu anderen Zahnersatzwerkstoffen.<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
21
Fotos: © Dr. A. Hutsky<br />
Abb. 4: In-Vitro-Prüfung von PEEK.<br />
Als besonders komfortabel wird das Ein- und Ausgliederungsverhalten<br />
von klammergetragenen Prothesen empfunden.<br />
Die Klammerarme sind sehr stabil und aufgrund<br />
ihrer hervorragenden Elastizität kann selbst ein ungeübter<br />
oder körperlich beeinträchtigter Patient (Stichwort: Arthrose)<br />
mühelos die Prothese entfernen. Für Patienten und behandelnde<br />
Zahnärzte zeitraubende Besuche zum nachträglichen<br />
Aktivieren von lose anliegenden, metallischen Klammerarmen<br />
entfallen. Es empfiehlt sich, den Klammerarm unterhalb<br />
des prothetischen Äquators zu positionieren, was aufgrund<br />
der elastischen Eigenschaften von PEEK möglich ist. Gegebenenfalls<br />
kann eine diskrete Retentionsrille am Zahn<br />
angebracht werden, um die Haltefunktion zu verbessern.<br />
Idealerweise bespricht man dessen Position im Vorfeld<br />
mit seinem zahntechnischen Labor.<br />
Verarbeitung (Beispielfall Teleskopprothese)<br />
PEEK ist deutlich kostengünstiger als Gold und leichter<br />
zu verarbeiten als Goldguss-, Chrom-Kobalt-Molybdän-Gusssowie<br />
Titan/Titanlegierungen. Prinzipiell sind in der<br />
Zahnmedizin verschiedene Verfahren zur Herstellung von<br />
individuellen Konstruktionen geeignet: Spritzguss, Extrusion<br />
und CAD/CAM. Für die CAD/CAM-gestützte Verarbeitung<br />
steht dem Dentallabor das Material als industriell präfabrizierte,<br />
homogene Fräsronde zur Verfügung. Der wesentliche<br />
Vorteil hier: Ein einmalig generierter Designdatensatz<br />
kann jederzeit reproduzierbare Fräsergebnisse liefern. Die<br />
Kenntnisse der manuellen Fertigung werden dazu in den<br />
digitalen Designprozess (CAD) überführt. Zur Herstellung<br />
einer auf Primärteleskopen oder Geschieben getragenen<br />
Eigenschaft<br />
Füllungskomposite<br />
Mikrofüller-/Mikrohybridkomposit<br />
(14)<br />
Prothesenkunststoff<br />
(PMMA) (15)<br />
PEEK (Optima LT1,<br />
Invibio, Lancashire,<br />
UK)<br />
3<br />
Dichte g/cm ˜1,3 1,18 1,29<br />
Härte kg/mm 2 HK 22 – 36 / 50-60 HV 5 13-19<br />
Wasseraufnahme mg/cm 3 1,2 – 2,2 / 0,5-0,6 0,3-0,7 0,5<br />
Druckfestigkeit MPa 225 – 300 / 300-350 120 118<br />
Zugfestigkeit MPa 25 – 35 / 35-60 24-49 100<br />
Biegefestigkeit MPa 40-90 / 100-145 62-87 170<br />
E-Modul GPa 3 – 5 / 7-14 2,5-4 4<br />
Polymerisationsschrumpfung % 2 – 4 / 1,5-1,7 2-4<br />
Abb. 5: Vergleich von PEEK mit konventionellen Dentalkunststoffen.<br />
22 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
abnehmbaren Prothese sind die Primärteleskope oder<br />
Geschiebe auf 0 zu fräsen. Um eine bestmögliche<br />
Friktion zu erzielen, sollte die Höhe der Friktionsfläche<br />
mindestens 3 mm betragen. Die Rekonstruktionen werden<br />
anatomisch reduziert und höckerunterstützend mithilfe<br />
einer geeigneten CAD-Software modelliert. Scharfe Kanten<br />
und unter sich gehende Bereiche müssen zuvor ausgeblockt<br />
werden. Natürlich sind wie bei jedem anderen<br />
Material auch herstellerabhängige Mindestschichtstärken<br />
aus Stabilitätsgründen zwingend einzuhalten. Auch beim<br />
Design selbst sollten scharfe Kanten vermieden und<br />
möglichst stumpfe Winkel mit einer glatten Oberfläche<br />
modelliert werden. Im besonderen Maß ist darauf zu achten,<br />
dass bei der Konstruktion keine Einkerbungen eingearbeitet<br />
werden. Diese könnten die Stabilität und Festigkeit des<br />
Materials schwächen. Aus demselben Grund sollte bei der<br />
Ausarbeitung im Labor oder in der Zahnarztpraxis auf die<br />
Verwendung von Separierscheiben oder anderen Bearbeitungsverfahren<br />
verzichtet werden, aus der scharfkantige<br />
Einkerbungen resultieren, welche wiederum Brüche des<br />
Materials infolge Rissfortpflanzungen verursachen könnten.<br />
Nachdem der CAD-basierte Designdatensatz in den<br />
produktionsbedingten Prozess CAM-spezifisch überführt<br />
wurde, können die Restaurationen per Spanabtrag in<br />
Fräsmaschinen aus PEEK-Blanks hergestellt werden. Wie<br />
bereits beschrieben, sollten die nach der Fertigung in der<br />
Ronde verbleibenden Verbindungsstege vorsichtig abgetrennt<br />
werden. Anschließend können die Gerüste auf den<br />
Modellen angepasst und die Zähne in Wachs aufgestellt<br />
werden. Ein transparenter Silikonwall dient zur späteren<br />
Fixierung der Prothesenzähne. Um sowohl eine minimale,<br />
mikromechanische Verankerung als auch einen chemischen<br />
Silikatverbund der Gerüstoberfläche zu den Prothesenzähnen<br />
und Komposit-Verblendsystemen gewährleisten zu können,<br />
ist die PEEK-Gerüstoberfläche mit Rocatec plus (3M Espe)<br />
abzustrahlen – die Zähne dagegen mit Al 2 0 3 . Ein handelsüblicher<br />
Silanhaftvermittler (bspw. Sil, 3M Espe) sichert den<br />
anschließenden chemischen Verbund zum Komposit. Mit<br />
einem deckenden, systemgeeigneten weißen und/oder<br />
rosa Opaker (bspw. Ceramage Opaque, Shofu) kann die<br />
Gerüstbasis vorcharakterisiert werden. Danach erfolgt<br />
der Verbund zwischen dem Gerüst und den im Vorwall <br />
F A C H L I C H E S<br />
Abb. 6-11: Inserierte Implantate Regio 13, 15, 16, 23, 25, 26 (Ankylos, Dentsply Implants). Abformung mit der offenen Löffelmethode<br />
(Pick-up-Technik): Für diese Methode wird ein individuell hergestellter Abformlöffel benötigt, welcher in der Verlängerung der Implantatachse<br />
für den Austritt der Halteschraube perforiert sein muss. Es ist darauf zu achten, dass die Perforation zum Durchtritt des Fixationsstifts<br />
so groß ist, dass überschüssiges Abformmaterial heraustreten kann. Um einen ausreichenden Anpressdruck zu erreichen, sollte<br />
auf zusätzliche Perforationen verzichtet werden. Der Gingivaformer wird vor der Abformung entfernt. Multi-unit-Abutments werden zum<br />
dauerhaften Verbleib inseriert. Die Abformpfosten werden zusammen mit einer im Labor hergestellten Verblockung der Abformpfosten<br />
aus Modellkunststoff (Palavit) auf die Implantate aufgesetzt. Diese wurde laborseitig in seine einzelnen Segmente getrennt. Die<br />
Halteschraube wird manuell mit einem passenden Schraubendreher festgedreht. Sollte die Mukosa etwas dicker oder ausgesprochen<br />
straff sein, könnte eine Röntgenkontrolle Sicherheit über den korrekten Sitz der Abformpfosten vor Beginn der Abformung liefern.<br />
Die Modellkunststoffverblockung dient dazu, dass die Abformpfosten gerade bei divergierenden Implantaten während und nach der<br />
Abformung in der definierten Position liegen. Positionsveränderungen infolge Stauchung des Abfommaterials können besser vermieden<br />
werden. Um eine spannungsfreie Übertragung zu gewährleisten, werden die Kunststoffsegmente erst im Mund der Patientin mit Modellkunststoff<br />
(Palavit) verblockt. Die exakte Position der Durchtrittslöcher im individuellen Löffel wird überprüft, wobei die Halteschrauben die<br />
Wandungen der Durchtrittslöcher nicht berühren dürfen. Danach wird mit einem Polyether-Abformmaterial abgeformt. Der individuelle<br />
Löffel ist so gearbeitet, dass er gleichzeitig zur funktionsanalytischen Übertragung der Kieferrelation (Gesichtsbogen) verwendet werden<br />
kann.<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
23
Abb. 12-16: Kieferrelationsbestimmung: Mithilfe der Bissschablone erfolgt eine Bissnahme. Dazu wird der Wachswall im Oberkiefer der<br />
Patientin solange angepasst, bis die Höhe des Bisses und die korrekte Lage vom Unter- zum Oberkiefer in allen Raumrichtungen<br />
stimmt. Nachdem die korrekte Kieferrelation bestimmt ist, wird ein Bissregistrat hergestellt, welches dem Zahntechniker eine lagegerechte<br />
Positionierung vom Unter- zum Oberkiefer gewährleistet. Abschließend wird eine Unterkieferabformung durchgeführt. Die im Labor<br />
erstellten Gipsmodelle der Funktionsabformung werden nun in einem Artikulator lage- und funktionsgerecht fixiert. Anschließend<br />
erfolgt die Herstellung der implantatgetragenen Mesostruktur.<br />
fixierten Prothesenzähnen mithilfe eines Flow-Komposits.<br />
Gingiva-Flow sorgt im Bereich des vestibulären und oralen<br />
Zahnfleischs für einen entsprechend natürlichen Gesamteindruck.<br />
Bei der Polymerisation der Flow-Komposite ist in<br />
jedem Fall darauf zu achten, ausreichend lange, ohne<br />
Überschreitung der zulässigen Schichtstärke lichtzuhärten<br />
und vor der finalen Polymerisation einen Air-Block aufzutragen.<br />
Die Komposite sollten – wie bei der herkömmlichen<br />
zahnärztlichen Füllungstherapie auch – Schicht für Schicht<br />
in mehreren Einzelportionen und in den gewünschten<br />
Zahn- und Zahnfleischfarben appliziert werden, um einen<br />
potenziellen Volumenschwund der früheren durch die<br />
nachfolgende Schicht aufzufangen und um ein natürliche<br />
Farbsteuerung zu gewährleisten. Sollten nachträgliche<br />
Farbanpassungen oder sogar Reparaturen an den Verblendungen<br />
bzw. Prothesenzähnen erforderlich sein, so sind<br />
diese ohne weiteres nach dem gleichen Schema möglich.<br />
Ein ausschließliches Einfärben des Basismaterials, bspw.<br />
um zahnfleischfarbene PEEK-Klammern zu erhalten, ist mithilfe<br />
des vorliegenden Systems aktuell noch nicht möglich.<br />
Betrachtet man die Herstellungskosten, ist eine auf PEEK<br />
basierende Lösung annähernd vergleichbar mit einer<br />
Konstruktion aus Titan oder einer CoCr-Legierung. Gerade<br />
aber die herausragenden Vorteile der CAD/CAM-gestützten<br />
Fertigung überzeugen im Vergleich zur konventionellen<br />
Gusstechnik [11, 12,13].<br />
Abb. 17-18: Mesostruktur im Mund der Patientin.<br />
24 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Abb. 19-24: Überabformung der Mesostruktur im Mund der Patientin und Digitalisierung des Gipsmodells mit einem Extraoralscanner<br />
(D900 Lab Scanner, 3Shape). Alternativ wäre hier eine intraorale digitale Abformung (bspw. TRIOS, 3Shape) denkbar. Die Designerstellung<br />
der Tertiärstruktur erfolgt mithilfe einer CAD-Software (Dental System 2013, 3Shape). Dieser Datensatz wird anschließend in den<br />
CAM-Prozess überführt. Aus einer PEEK-Ronde (Organic PEEK by JUVORA, R+K CAD/CAM Technologie) wird die Tertiärstruktur gefräst.<br />
F A C H L I C H E S<br />
Abb. 25-29: Aufstellung der Zähne in Wachs und Fertigstellung in Kunststoff nach Wachseinprobe.<br />
Indikationen<br />
Nachdem PEEK ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt<br />
worden war, kommt es heute in fast allen Industriezweigen<br />
vor – in Form von Zahnrädern, Gleitlagern, Buchsen, Pumpengehäusen,<br />
Leuchtfassungen, Steckerteilen und Tennissaiten.<br />
Im Dentalbereich orientieren sich die Einsatzgebiete<br />
aktuell verfügbarer PEEK-Rohlinge an deren Zusammensetzung.<br />
Während einige Hersteller PEEK mit Füllstoffen wie<br />
Titandioxid-Pulver compoundieren, wodurch eine weiße<br />
Eigenfarbe und eine leicht erhöhte Festigkeit erzielt wird<br />
(bisher zugelassen für temporären Zahnersatz ist dieses<br />
modifizierte Material bereits für festsitzenden Zahnersatz<br />
wie Kronen und Brücken im Einsatz; Ergebnisse von Langzeitstudien,<br />
wie am Universitätsklinikum Halle (Saale) unter<br />
Leitung von Prof. Dr. Setz und OA Dr. Hey durchgeführt, stehen<br />
noch aus), verzichten andere auf jegliche Zusatzstoffe.<br />
Diese sind bisher für definitive, herausnehmbare Rekonstruktionen<br />
zugelassen (Abb. 6-43). In verblendeter Form stellen<br />
sie einen idealen Antagonisten-freundlichen und bruchsicheren<br />
Werkstoff mit knochenähnlichen mechanischen<br />
Eigenschaften dar und bieten eine ideale Alternative zu<br />
NEM-basiertem Zahnersatz. <br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
25
Abb. 30-34: Die fertig gestellte Rekonstruktion wird eingegliedert und die Okklusion und Artikulation noch einmal sorgfältig überprüft.<br />
Abb. 35-43: PEEK-„Modellguss“: Herausnehmbarer Zahnersatz auf Zirkon-Primärteleskopen Zahn 33, 43, 44 und Klammerarm an Zahn<br />
37. Verblendung der PEEK-Tertiärstruktur Regio 33, 43, 44. Die Aufstellung der restlichen Prothesenzähne erfolgt wie unter „Verarbeitung<br />
(Beispielfall Teleskopprothese)“ beschrieben.<br />
26 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Dazu zählen:<br />
Implantat-getragene Suprakonstruktionen,<br />
Teleskoparbeiten,<br />
Stegarbeiten,<br />
Geschiebearbeiten,<br />
Herausnehmbare Zahnersatzgerüste.<br />
Der CAD/CAM-hergestellte Zahnersatz kann auf Restzahnstümpfen<br />
und/oder Implantatabutments befestigt werden<br />
und gewährt eine rundum ästhetische und funktionelle<br />
Versorgung.<br />
In-Vitro Prüfungen – die Kausimulation<br />
Um ein Gerüstmaterial für die Verwendung empfehlen zu<br />
können, muss der entsprechende Zahnersatz nach einer<br />
artifiziellen Alterung durch Kausimulation, die einer Tragezeit<br />
von 5 Jahren im Mund entspricht, einer Kraft von mindestens<br />
500 N ohne Bruch oder Abplatzen der Verblendung standhalten.<br />
Die Universität Regensburg führte an Einzelkronen<br />
und mehrgliedrigen Brücken aus PEEK-OPTIMA ® von der<br />
Firma JUVORA eine entsprechende Kausimulation durch<br />
(1,2 x 10 6 Kauzyklen mit einer mechanischen Belastung<br />
von 50 N sowie eine thermozyklische Prüfung von 3000<br />
Zyklen x 5 C/55 C) (Abb. 4). Das Ergebnis der Studie: Der<br />
Mindestwert von 500 N (Bruchkraft) wurde in allen Fällen<br />
deutlich überschritten. Für verblendete Einzelkronen lag<br />
der Mittelwert bei 1609 N, für unverblendete, dreigliedrige<br />
Brücken bei 2750 N und für verblendete, dreigliedrige<br />
Brücken bei 1310 N [4].<br />
Abrechnung<br />
Wenn implantatgetragene Suprakonstruktionen, Teleskop-,<br />
Steg- und Geschiebearbeiten sowie herausnehmbare<br />
Zahnersatzgerüste aus dem Werkstoff PEEK gefertigt<br />
werden, handelt es sich um im Bereich der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV) bisher nicht anerkannte Versorgungsmethoden.<br />
Bei Zahnersatz aus dem PEEK-Werkstoff<br />
werden keine Festzuschüsse ausgelöst. Die Versorgung<br />
muss bei GKV-Patienten nach entsprechender Aufklärung<br />
und Vereinbarung privat auf Basis GOZ bzw. BEB abgerechnet<br />
werden.<br />
Fazit<br />
Der Werkstoff PEEK wird aufgrund seiner herausragenden<br />
chemischen und physikalischen Eigenschaften seit langem<br />
von der Industrie genutzt. Wegen seiner umfassend nachgewiesenen<br />
Biokompatibiltät als Implantatmaterial und<br />
knochenähnlichen elastischen Eigenschaften hält das<br />
Vita<br />
DR. MED. DENT. ANDRÉ HUTSKY,<br />
MBA<br />
Zahnmedizin-Studium, verantwortliche<br />
Leitung der Obdachlosen-Zahnarztpraxen<br />
der MUT Gesellschaft für<br />
Gesundheit, Referent und zahnmedizinischer<br />
Sachverständiger im Bereich Leistungs- und<br />
Gesundheitsmanagement PKV, MBA Health Care Management-<br />
Studium, Geschäftsführer der biodentis Schulungszentrum<br />
GmbH, Mitglied der Geschäftsführung der R+K CAD/CAM<br />
Technologie GmbH & Co. KG, designierter Studiengangsleiter<br />
B.Eng. Digitale Dentale Technologie* an der praxisHochschule<br />
(* in Akkreditierung).<br />
ZTM Daniel Ellmann.<br />
Material seit längerer Zeit auch Einzug in viele Bereiche<br />
der Medizin, respektive Zahnmedizin. Hier rückt der Fokus<br />
nun zunehmend auf die Indikationen von (bedingt)<br />
herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz. Der<br />
aktuelle Wissens- und Erfahrungsstand deutet auf eine<br />
vielversprechende Zukunft für PEEK im zahnmedizinischen<br />
Sektor hin. Es gibt noch Bedarf an weiteren wissenschaftlichen<br />
Untersuchungen, um zusätzliche Einsatzgebiete<br />
für PEEK zu erschließen. Es ist davon auszugehen, dass<br />
sowohl die Nachfrage nach biokompatiblen, metallfreien<br />
Materialien, als auch die zunehmende Berücksichtigung<br />
umweltzahnmedizinischer Aspekte dazu beitragen, dass<br />
PEEK als zahnärztlicher Werkstoff weiter an Bedeutung<br />
gewinnt.<br />
ß<br />
—<br />
Dr. André Hutsky,<br />
ZTM Daniel Ellmann,<br />
Dr. Andreas Schwitalla<br />
Dr. Andreas Schwitalla.<br />
Die Literaturliste können Sie unter<br />
https://www.kzvn.de/nzb/literaturlisten.html herunterladen oder<br />
unter www.nzb-redaktion@kzvn.de anfordern.<br />
F A C H L I C H E S<br />
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27
DER OBERE EINSER:<br />
Die ästhetische Herausforderung<br />
für Zahnarzt und Zahntechniker<br />
Fotos: © Prof. Dr. Jürgen Manhart, ZT Hubert Schenk<br />
Einleitung<br />
Die ästhetische Beeinträchtigung der oberen Frontzähne<br />
durch kariöse Defekte, Absplitterungen oder Teilfrakturen,<br />
deutlich sichtbare Füllungen, Verfärbungen, Form- oder<br />
Stellungsanomalien, etc. führt bei Patienten oft zu erheblichen<br />
Einschränkungen im sozialen Umgang mit ihren<br />
Mitmenschen. Oft vermeiden die Betroffenen ein breites<br />
Lächeln, weil sie den Makel zu verbergen suchen. Sie<br />
fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Kommt<br />
es darüber hinaus gar zum Verlust eines oberen Frontzahnes,<br />
so resultiert dies in weiteren schweren Belastungen.<br />
Dessen Ersatz durch eine konventionelle Brücke oder ein<br />
Frontzahnimplantat kann zwar den Zahnverlust kompensieren,<br />
dies allerdings zum Preis der Präparation der<br />
lückenbegrenzenden Zähne bzw. eines chirurgischen<br />
Abb. 1: Patientin mit dem Wunsch nach ästhetischer<br />
Neugestaltung des linken mittleren Oberkieferschneidezahns.<br />
Eingriffs zur Implantatinsertion. Insbesondere im sichtbaren<br />
Frontzahnbereich kann eine exzellente Ästhetik der prothetischen<br />
Restauration sowie der umgebenden Strukturen<br />
oft nur mit erheblichem Zusatzaufwand, wie z.B. Hartund<br />
Weichgewebsaugmentationen, erzielt werden.<br />
Der Behandler sollte deshalb, gegebenenfalls im Team<br />
verschiedener Spezialisten, versuchen, alle sinnvollen<br />
zahnmedizinischen Therapieaspekte zu berücksichtigen,<br />
um den natürlichen Zahn zu erhalten.<br />
Patientenfall<br />
Eine 22-jährige Patientin stellte sich in unserer Klinik mit<br />
einem dunkel verfärbten linken mittleren Oberkieferschneidezahn<br />
vor (Abb. 1). Da die Patientin eigentlich gerne ihr<br />
breites, offenes Lächeln zeigte, war die dadurch verursachte<br />
ästhetische Beeinträchtigung der Hauptgrund für<br />
unsere Konsultation (Abb. 2).<br />
Der Zahn war kürzlich endodontisch behandelt und apikal<br />
reseziert worden. Eine alio loco vorgenommene Bleichbehandlung<br />
hatte nicht zur gewünschten Aufhellung geführt,<br />
der Zahn war noch immer deutlich zu dunkel. Da die<br />
Patientin sehr unter der ästhetischen Beeinträchtigung<br />
durch den verfärbten Zahn litt, entschied sie sich nach<br />
gründlicher Aufklärung über die möglichen Therapiealternativen<br />
für eine adhäsiv befestigte Glaskeramikkrone.<br />
Nach erfolgter Präparation sollte erst ein ästhetisch hochwertiges<br />
Laborprovisorium eingesetzt werden, das später<br />
durch die definitive Keramikkrone ersetzt werden sollte.<br />
Vollkeramische Restaurationen beziehen ihre Stabilität<br />
einerseits aus der mechanischen Eigenfestigkeit der<br />
jeweils Verwendung findenden Keramikart, andererseits<br />
wird die Bruchfestigkeit auch durch die Geometrie der<br />
Restauration und somit der Gestaltung der Kavität bzw.<br />
des Kronenstumpfes determiniert. Die Art der Befestigung –<br />
kraftschlüssige adhäsive Verklebung versus formschlüssige<br />
konventionelle Zementierung – wirkt sich vor allem bei<br />
den weniger festen Glaskeramiken positiv auf die Gesamtfestigkeit<br />
aus. Keramiken mit einer Biegefestigkeit unter<br />
350 MPa sind für eine konventionelle Zementierung nicht<br />
geeignet. Hierunter fallen alle Feldspatkeramiken und die<br />
28 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Abb. 2: Beim Lachen fühlt sich die Patientin durch den<br />
dunkel verfärbten Zahn stark beeinträchtigt.<br />
Abb. 3: Der Zahn 21 stört die Frontzahnharmonie.<br />
leuzitverstärkten Glaskeramiken. Diese müssen deshalb obligatorisch<br />
unter Anwendung eines Haftvermittlers und Befestigungskomposits<br />
adhäsiv eingesetzt werden. Mit dem<br />
dadurch erzielten kraftschlüssigen Verbund zwischen Restauration<br />
und Zahnhartsubstanz resultiert eine deutliche<br />
Erhöhung der Festigkeit, da die Restaurationsinnenseite<br />
keine mechanische Grenzfläche mehr darstellt, an der<br />
rissauslösende Zugspannungen wirksam werden können.<br />
Abbildung 3 zeigt die Ausgangssituation aus labialer<br />
Ansicht.<br />
Im Folgenden wird die Sequenz zur Präparation des<br />
Zahnes für eine glaskeramische Krone dargestellt.<br />
Die Kronenpräparation soll eine für Keramiken optimale<br />
Retentionsform und Widerstandsform aufweisen:<br />
Stumpfhöhe mind. 4 mm<br />
Präparationswinkel 6-10 Grad<br />
zirkuläre Stufe bzw. ausgeprägte Hohlkehle<br />
von 1 mm Breite,<br />
abgerundete (innere) Linien- und Kantenwinkel,<br />
inzisale/okklusale Reduktion von 1,5-2 mm,<br />
im Seitenzahnbereich eine Abflachung<br />
des Höcker-Fossa-Reliefs,<br />
ausreichende zirkuläre Kronenwandstärken<br />
von ca. 1,5 mm.<br />
Im ersten Schritt werden noch bestehende intakte Approximalräume<br />
(Abb. 4 a und b) separiert. Um die Integrität der<br />
Nachbarzähne hierbei zu schützen, empfiehlt es sich, eine<br />
dünne Schmelzlamelle (Abb. 4 c) nach lateral stehen zu<br />
lassen. Diese fragile Struktur lässt sich am Ende der Separation<br />
durch eine leichte Seitwärtsbewegung des Schleifkörpers<br />
entfernen (Abb. 4 d). Zur Kennzeichnung der Lage<br />
der ruhenden Gingiva wird als Nächstes deren Position mit<br />
einer Diamantkugel im labialen Bereich markiert (Abb. 4 e).<br />
Dies dient dazu, nach dem anschließenden Einlegen eines<br />
Retraktionsfadens zum Schutz der Weichgewebe während<br />
der Präparation, die Lage des Präparationsrandes in Relation<br />
zum natürlichen Gingivaverlauf genau bestimmen zu<br />
können und somit eine zu tiefe subgingivale Präparation<br />
zu vermeiden. Nachfolgend wird das nötige Ausmaß des<br />
labialen Hartsubstanzabtrages unter Berücksichtigung des<br />
Verlaufs der fazialen Zahnwölbung durch Tiefenmarkierungen<br />
gekennzeichnet (Abb. 4 f). Die zwischen den Tiefenmarkierungen<br />
liegenden Zahnanteile können sodann gezielt<br />
auf das dadurch bestimmte Niveau reduziert werden. Im<br />
Approximalraum können Bereiche, deren Entfernung mit<br />
rotierenden Diamanten eine Gefahr für den Nachbarzahn<br />
bedeuten würde, mithilfe einseitig diamantierter oszillierender<br />
Instrumente sicher präpariert werden (Abb. 4 g).<br />
Vor der Fertigstellung der Präparation mit Festlegung der<br />
endgültigen Lage des Präparationsrandes ca. 0,5 mm<br />
intrasulkulär wird die Gingiva zum Schutz vor Verletzungen<br />
durch die rotierenden Instrumente mit einem Retraktionsfaden<br />
nach lateral-apikal verdrängt. Zur besseren Kenntlichmachung<br />
der noch nötigen Hartsubstanzreduktion werden<br />
die Tiefenmarkierungen gekennzeichnet (Abb. 4 h und i),<br />
so dass der Abtrag auch unter maximaler Wasserkühlung <br />
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29
a<br />
b<br />
e<br />
Abb. 4 e: Markierung der Position der<br />
ruhenden Gingiva mit einer Diamantkugel.<br />
c<br />
d<br />
f<br />
Abb. 4 a bis d: Im ersten Schritt werden bestehende intakte Approximalräume separiert.<br />
Abb. 4 f: Kennzeichnen der nötigen Tiefe<br />
des labialen Zahnhartsubstanzabtrages.<br />
g<br />
h<br />
i<br />
Abb. 4 g: Präparation mit einseitig<br />
diamantierten oszillierenden Instrumenten<br />
(Schutz der Nachbarzähne).<br />
Abb. 4 h: Legen eines<br />
Retraktionsfadens und Kennzeichnung<br />
der Tiefenmarkierungen.<br />
Abb. 4 i: Präparation der labialen Fläche.<br />
j<br />
k<br />
l<br />
Abb. 4 j: Der zirkuläre Präparationsrand<br />
wird fertiggestellt.<br />
Abb. 4 k: Inzisale Kürzung des Stumpfes.<br />
Abb. 4 l: Präparation der palatinalen<br />
Führungsfläche.<br />
30 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
m<br />
n<br />
o<br />
Abb. 4 m: Entgraten von scharfen<br />
Kanten und Abrunden der Übergänge.<br />
Abb. 4 n und o: Fertig präparierter Zahn aus labialer und inzisaler Ansicht.<br />
p<br />
Abb. 4 p: Der Hartsubstanzabtrag<br />
wird mit einem Schlüssel aus Knetsilikon<br />
(diagnostisches Wax-up) kontrolliert.<br />
q<br />
Abb. 4 q: Nach der Entfernung<br />
des Retraktionsfadens ist die genaue<br />
Ausdehnung der Präparation in Relation<br />
zur ruhenden Gingiva zu sehen.<br />
F A C H L I C H E S<br />
Abb. 5 a: Anfertigung eines direkten<br />
Provisoriums mit der diagnostischen<br />
Schablone.<br />
Abb. 5 b: Eingesetztes direktes<br />
Provisorium.<br />
gezielt vorgenommen werden kann. Im nächsten Schritt<br />
wird der zirkuläre Präparationsrand hinsichtlich seiner<br />
geplanten Lage zum ursprünglichen Verlauf der Gingiva<br />
(vor der Retraktion) fertiggestellt (Abb. 4 j). Nach der<br />
inzisalen Einkürzung des Zahnstumpfes (Abb. 4 k) erfolgt<br />
die notwendige Reduktion im Bereich der Konkavität der<br />
palatinalen Führungsfläche (Abb. 4 l). Die Kronenpräparation<br />
wird durch Entgraten von scharfen Kanten mit einem<br />
Kompositpolierer abgeschlossen (Abb. 4 m). Die Abbildungen<br />
4 n und 4 o zeigen den fertig präparierten Kronenstumpf<br />
aus unterschiedlichen Ansichten.<br />
Der notwendige Hartsubstanzabtrag wird mittels eines<br />
Präparationsschlüssels aus Knetsilikon, welcher an einem<br />
Gipsduplikat des diagnostischen Wax-up gefertigt wurde,<br />
in allen Dimensionen kontrolliert (Abb. 4 p) und gegebenenfalls<br />
vor Anfertigung der Präzisionsabformung korrigiert.<br />
Erst nach der Entfernung des Retraktionsfadens kann die<br />
exakte Lage des zirkulären Präparationsrandes in Relation<br />
zur Originalposition der marginalen Gingiva kontrolliert<br />
werden (Abb. 4 q).<br />
Nachfolgend erfolgt die Präzisionsabformung des präparierten<br />
Zahnes, die Kieferrelationsbestimmung, eine arbiträre<br />
schädelbezügliche Registrierung der Oberkieferposition mit<br />
einem Gesichtsbogen, die Fotodokumentation der Farbe<br />
des präparierten Zahnstumpfes und die Abformung des<br />
Gegenkiefers. Eine ebenfalls am analytischen Wax-up<br />
angefertigte diagnostische Schablone aus transparenter<br />
Polyethylenfolie erlaubt chairside die Anfertigung eines <br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
31
Abb. 6: Laborgefertigtes<br />
Langzeitprovisorium.<br />
Abb. 7: Hervorragend Einpassung<br />
des Langzeitprovisoriums in die<br />
Umgebungsbezahnung.<br />
Abb. 8: Auch beim Lächeln macht<br />
das indirekte Provisorium einen sehr<br />
guten Eindruck.<br />
Abb. 9 a und b: Glaskeramikkrone aus verblendetem Lithiumdisilikat-Gerüst.<br />
Abb. 10: Klinisch gesunde Situation vor<br />
Eingliederung der definitiven Krone.<br />
Abb. 11 a und b: Hervorragende funktionelle und ästhetische Einpassung<br />
der adhäsiv befestigten Einzelkrone.<br />
Abb. 12 a und b: Harmonie im Dialog mit den Lippen.<br />
Abb. 13: Im Durchlicht zeigt sich die<br />
hervorragende Lichtleitungskapazität<br />
der vollkeramischen Restauration.<br />
Abb. 14: Auch unter UV-Licht lässt<br />
sich kein Unterschied zwischen der<br />
Keramikrestauration und den natürlichen<br />
Zähnen feststellen.<br />
Abb. 15: Zufriedenes Lächeln der<br />
Patientin nach Abschluss der Behandlung.<br />
32 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Vita<br />
PROF. DR. J. MANHART<br />
1994 Approbation nach Studium der<br />
Zahnheilkunde in München<br />
1994–2000 Wissenschaftlicher Assistent,<br />
Poliklinik für Zahnerhaltung der LMU München<br />
1997 Promotion<br />
1997–1998 Forschungsaufenthalt in Houston, USA,<br />
für den Bereich zahnärztliche Werkstoffkunde,<br />
interdisziplinäre Therapieplanung und ästhetische<br />
Behandlungskonzepte als Adjunct Assistant Professor,<br />
Biomaterials Research Center, University of Texas<br />
2001 Oberarzt an der Poliklinik für Zahnerhaltung der<br />
LMU München<br />
2003 Habilitation und Lehrbefugnis für das Fachgebiet<br />
„Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde”<br />
2010 Ernennung zum Professor an der Poliklinik für<br />
Zahnerhaltung der LMU München<br />
direkten Provisoriums mit korrekter Dimension und Ausrichtung<br />
(Abb. 5 a und b). Zur Sicherstellung einer funktionell<br />
und ästhetisch qualitativ hochwertigen Versorgung bis zur<br />
Eingliederung der Vollkeramikkrone wurde ein indirektes<br />
Langzeitprovisorium im zahntechnischen Labor angefertigt<br />
(Abb. 6). Das mit temporärem eugenolfreiem Zement<br />
befestigte Laborprovisorium integriert sich perfekt sowohl<br />
in die umgebende Bezahnung (Abb. 7) als auch in das<br />
Lippenprofil (Abb. 8).<br />
Etwa ein Jahr nach Behandlungsbeginn wurde ein erneutes<br />
apikales Röntgenbild des Zahnes angefertigt, welches<br />
reizlose periapikale Verhältnisse zeigte. Daraufhin wurde<br />
schließlich die endgültige Keramikrestauration angefertigt.<br />
Hierfür wurde ein entsprechend der anatomisch korrekten<br />
Form reduziertes Kronengerüst aus lithiumdisilikatverstärkter<br />
Glaskeramik gepresst und mit Verblendkeramik überschichtet<br />
(Press-Schicht-Technik) (Abb. 9 a und b).<br />
Nach der Abnahme des Langzeitprovisoriums und gründlicher<br />
Reinigung des Zahnstumpfes mit rotierenden Bürstchen<br />
zeigt sich eine klinisch gesunde Gingiva (Abb. 10). Mit<br />
eingefärbten Try-in-Pasten wurde intraoral an feuchten<br />
Zähnen die Schichtung der Keramikkrone kontrolliert und<br />
die korrekte Farbe des Kompositeinsetzklebers ermittelt.<br />
Nachfolgend wurden die Innenflächen der Lithiumdisilikat-<br />
Glaskeramikkrone für 20 s mit Flusssäure geätzt und<br />
anschließend silanisiert. Nach der adhäsiven Vorbehandlung<br />
des Zahnstumpfes wurde die Keramikkrone mit einem<br />
dualhärtenden Befestigungskomposit definitiv eingesetzt.<br />
Die Restauration zeigt eine hervorragende funktionelle und<br />
ästhetische Integration in die Zahnreihe (Abb. 11 a und b)<br />
und harmoniert perfekt im Dialog mit den Lippen (Abb. 12 a<br />
und b). Auch im Durchlicht imponieren die hervorragenden<br />
lichtoptischen Eigenschaften der Keramikkrone, welche<br />
sich nicht von der umliegenden natürlichen Bezahnung<br />
unterscheidet (Abb. 13). Unter UV-Licht lässt sich die<br />
vorhandene Fluoreszenz der Restauration nachweisen, die<br />
ebenfalls nicht von der natürlichen Zahnhartsubstanz<br />
abzugrenzen ist (Abb. 14). Die Patientin zeigte sich mit<br />
dem Ergebnis vollauf zufrieden und präsentierte wieder<br />
ein offenes und herzliches Lächeln (Abb. 15).<br />
Fazit für die Praxis<br />
Vollkeramische Restaurationen haben mittlerweile einen<br />
sehr hohen Qualitätsstandard erreicht und sind für die<br />
moderne konservierende und prothetische Zahnheilkunde<br />
zu einem unverzichtbaren therapeutischen Instrument<br />
geworden. Eine ausgezeichnete Ästhetik und eine hohe<br />
Gewebeverträglichkeit zeichnen diese Werkstoffgruppe<br />
aus. Klinische Studien zeigen hervorragende Überlebensdaten<br />
vollkeramischer Versorgungen, wenn zu Beginn<br />
der Behandlung eine korrekte Indikation gestellt wird,<br />
werkstoff- oder patientenbedingte Limitationen beachtet<br />
werden und aus den verschiedenen Keramikarten die<br />
fallbezogen richtige Auswahl getroffen wird. Neben der<br />
korrekten zahntechnischen Herstellung sollten eine präzise<br />
Präparations- und eine geeignete Befestigungstechnik zum<br />
Einsatz kommen.<br />
ß<br />
—<br />
Prof. Dr. Jürgen Manhart,<br />
ZT Hubert Schenk<br />
Korrespondenzadresse:<br />
Prof. Dr. Jürgen Manhart<br />
Poliklinik für Zahnerhaltung und<br />
Parodontologie<br />
Goethestraße 70<br />
80336 München<br />
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Die Autoren bieten Seminare und<br />
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der ästhetisch-restaurativen<br />
Zahnheilkunde (Vollkeramik,<br />
Behandlungsplanung Zahnarzt<br />
und Zahntechniker, Komposit,<br />
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Prof. Dr. Jürgen Manhart.<br />
ZT Hubert Schenk.<br />
F A C H L I C H E S<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
33
Minimalinvasive Bisshebung mit<br />
palatinalen Plateaus<br />
EIN VIELSEITIG EINSETZBARES KONZEPT FÜR VERTIKALE PROBLEME<br />
Fotos: © Dr. H. Landenberger<br />
Zahnoberflächenverlust (Tooth Surface Loss,<br />
TSL) durch Abrasion, Attrition, Erosion und<br />
Karies und dadurch erzeugter vertikaler Platzmangel sind<br />
ein größer werdendes Problem bei der Behandlung von<br />
Patienten aller Altersgruppen. Zunehmend sind junge<br />
Menschen davon betroffen. Gleichzeitig nimmt der Wunsch<br />
zum Erhalt der eigenen Zähne zu und Zahnverluste<br />
werden durch zahnerhaltende Maßnahmen in ein höheres<br />
Lebensalter verschoben. Der okklusale Platzmangel erscheint<br />
dann oft als Limitation unserer Behandlungsmöglichkeiten<br />
und führt manchmal zu einer gewissen Ratlosigkeit des<br />
Zahnarztes, insbesondere in Anbetracht reduzierter finanzieller<br />
Budgets.<br />
Durch den Verlust vertikaler Dimension wird eine übliche<br />
konventionelle Behandlung mit umfangreicher Prothetik,<br />
d.h. Überkronung einer Vielzahl von Zähnen zum Zwecke<br />
der Bisshebung, zu einem aufwendigen, mitunter riskanten<br />
Unterfangen, das sich mancher Kollege ersparen möchte.<br />
Wiederholungsbehandlungen in der Zukunft können<br />
notwendig werden. Patienten fehlt oft das Verständnis und<br />
die finanziellen Mittel für komplexe Planungen, und sie<br />
Abb. 1: Frasacomodell mit dem 2. und 3. Quadranten,<br />
Plateau an 21 palatinal, Disklusion seitlich.<br />
wünschen einen möglichst geringen Behandlungsumfang.<br />
Weniger invasive Vorgehensweisen sind gekennzeichnet<br />
durch Veneers/Inlays/Onlays und werden als „minimal invasiv“<br />
propagiert. Dabei zeichnen sie sich aber durch<br />
einen ebenso hohen zahnärztlichen und finanziellen<br />
Aufwand aus. Typische Empfehlungen sind:<br />
1. Schienenvorbehandlung zur Überprüfung/<br />
Gewöhnung der neuen Bisshöhe.<br />
2. Herstellung einer provisorischen Versorgung<br />
nach umfangreichem Wax-up/Mock-up anhand<br />
gelenkbezüglich einartikulierter Modelle.<br />
3. Umsetzung in eine definitive Versorgung –<br />
oft quadrantenweise.<br />
4. Dauerhafte Schienentherapie im Anschluss<br />
zum Schutz der Restaurationen.<br />
Die Literatur zeigt aber, dass Bisserhöhungen von wenigen<br />
Millimetern problemlos toleriert werden und somit die<br />
Schienenvorbehandlung in allen Berichten positiv verläuft<br />
und nicht notwendig ist, sofern der Patient nicht schon<br />
Kiefergelenkssymptome aufzuweisen hat. Beim Austausch<br />
der provisorischen Versorgung gegen die definitive sind<br />
der Entfernungsbedarf, Nachpräparationsbedarf, das<br />
womöglich erneute Herstellen von Zwischenprovisorien<br />
sowie die diffizile Bissnahmetechnik zu beachten.<br />
Konzept mit überschaubarem Behandlungsaufwand<br />
Hier soll ein Konzept vorgestellt werden, das sich durch<br />
einen überschaubaren und für den Patienten finanziell<br />
darstellbaren Behandlungsaufwand auszeichnet und<br />
praktikabel ist.<br />
Vertikaler Platzmangel kann in der Dentition anterior<br />
oder/und distal bestehen. Zahnoberflächenverlust kann<br />
den Ober- und den Unterkiefer oder beide betreffen.<br />
Es kann Zahnersatz vorhanden sein, der funktionsfähig<br />
ist oder nicht. Somit zeigt sich in der Praxis eine Vielzahl<br />
verschiedener Problemstellungen, sowohl bei jungen als<br />
auch bei alten Patienten. Eine Bisshebung als therapeuti-<br />
34 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Abb. 2: Frontzahnkontakte in habitueller<br />
Okklusion von oral 2011.<br />
Abb. 3: Masseterhypertrophie<br />
durch Bruxismus 2011.<br />
Abb. 4: Frontzahnkontakte bei leichter<br />
Protrusion 2011.<br />
Abb. 5: TSL an den oberen Frontzähnen<br />
palatinal-inzisal 2011.<br />
sches Endziel soll aber immer nur dann durchgeführt werden,<br />
wenn aus medizinischen Gründen oder aus ästhetischen<br />
Überlegungen heraus ein Handlungsbedarf vorliegt. Altersgemäße<br />
Abrasion/Attrition dürfte in den wenigsten Fällen<br />
eine Indikation zur Behandlung darstellen.<br />
Palatinale Plateaus<br />
Im Mittelpunkt des hier vorgestellten Konzeptes stehen<br />
sogenannte „palatinale Plateaus“, die als Kompositstufen<br />
bzw. Aufbauten an die Palatinalflächen der oberen Frontzähne<br />
angebracht werden. Die entstehende Nonokklusion<br />
im Seitenzahngebiet wird entweder sofort prothetisch<br />
genutzt oder, wenn dort kein Handlungsbedarf besteht,<br />
die Reorganisation der Okklusion durch Elongation der<br />
Alveolarfortsätze/Zähne abgewartet. Dies mag zunächst<br />
überraschen, ist aber in der angelsächsischen und<br />
skandinavischen Literatur seit Jahrzehnten bekannt und<br />
abgesichert. Strenges Grundprinzip ist stets der Beginn mit<br />
dem Aufbau einer erhöhten Relation in der Front, ähnlich<br />
der Verwendung eines Jigs zur Bissnahme. Die Plateaus<br />
übernehmen die Funktion eines fest eingebauten Jigs.<br />
Das Dahl Prinzip<br />
Jeder Zahnarzt kennt die Elongation beschliffener Zähne bei<br />
Verlust von Provisorien. Erste Angaben zur Ausnutzung<br />
eines immer vorhandenen Elongationspotenzials finden<br />
sich bei Lloyd Baum 1978, The Non-Removable Bite Plate,<br />
bei Dahl u. Krogstad 1975 und bei Philipp Levy 1984,<br />
Levy Lingual Shelf. In der Kieferorthopädie sind diese<br />
Plateaus ein gängiges Behandlungsmittel für Tiefbiss- und<br />
Distalbissfälle geworden. Palatinale Aufbauten an oberen<br />
Frontzähnen und deren Potenzial zur Bisserhöhung sind<br />
insbesondere durch die Arbeiten von Dahl, Krogstad u.<br />
Karlsen, Oslo, seit 1975 umfangreich untersucht worden.<br />
Anhand der Kontrolle von Tantalimplantaten mit Fernröntgenaufnahmen<br />
konnten eindeutig Bisshebungen dargestellt<br />
werden. Die Bezeichnung Dahl Effect, Dahl Principle,<br />
Dahl Appliance, Dahl Concept wurden für diese minimalinvasive<br />
Strategie zur Bisshebung angegeben. Erstaunlicherweise<br />
findet sich in der deutschsprachigen allgemeinen<br />
zahnmedizinischen Literatur kaum ein Hinweis auf dieses<br />
einfache und geniale Behandlungsmittel.<br />
Palatinale Plateaus ermöglichen eine Bisshebung, die<br />
direkt am Patienten eingeschätzt und ausgeführt wird.<br />
Sie werden in kurzer Zeit vom Patienten als nicht störend<br />
empfunden. Sie werden mit Komposit parallel zur Fußbodenebene<br />
angebracht und erweisen sich als äußerst<br />
stabil. Neben der sofortigen Bisshebung erlauben die<br />
Plateaus das Einstellen der Kiefergelenke in eine zentrale<br />
Relation. Schindler hat schon 2002 nachgewiesen, dass<br />
der Aufbiss auf ein solches Plateau der myozentrischen<br />
Kieferrelationseinstellung nach TENS Vorbehandlung entspricht.<br />
Vergleichbar einem festsitzenden Jig ermöglichen<br />
die Plateaus eine Entschlüsselung der bisherigen<br />
Verzahnung und das Ausschalten von Vorkontakten. Kleine<br />
horizontale Bewegungen auf den Plateaus erlauben dem<br />
Patienten durch Freedom in Centric, die myozentrische<br />
Unterkieferposition aufzufinden. Der erzielte vertikale und<br />
sagittale Platzgewinn (Rotation des Unterkiefers) ermöglicht<br />
eine stabile Rekonstruktion abradierter Frontzähne in<br />
Komposit und somit auch ein Behandlungsangebot bei<br />
massivem Bruxismus.<br />
Die Plateaus müssen ausreichend groß sein, damit die<br />
unteren Frontzähne sicher abgestützt sind. Keinesfalls<br />
dürfen die unteren Frontzähne hinter den Plateaus beißen.<br />
Sie werden in der Regel an den sechs oberen Frontzähnen<br />
angebracht. Bei Bedarf werden die Plateaus mit Aufbauten<br />
auf den unteren Schneidezähnen kombiniert, insbesondere<br />
dann, wenn der Platzmangel distal vorliegt und eine<br />
sehr deutliche Bisshebung vorgenommen werden muss<br />
(Geometrie). Durch die Beseitigung der eingefahrenen<br />
Schliffflächen wird die Kaumuskulatur deprogrammiert <br />
F A C H L I C H E S<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
35
Abb. 6: Kantenaufbauten unmittelbar postoperativ 2011.<br />
Abb. 7: Seitliche Nonokklusion links,<br />
unmittelbar nach Plateaus 2011.<br />
und ein vorliegender Bruxismus wird umgehend reduziert.<br />
Der Patient findet seine früher vorhandenen Schliffflächen<br />
plötzlich nicht mehr und übt weniger Parafunktionen aus.<br />
Abbildung 1 zeigt schematisch die Wirkungsweise der<br />
Plateaus (Frasacomodell mit dem 2. und 3. Quadranten).<br />
Aus geometrischen Gründen ist bei einer Bisshebung<br />
anterior von 2 mm posterior lediglich mit einer Nonokklusion<br />
von 1 mm zu rechnen. Palatinale Plateaus verringern<br />
die Notwendigkeit endodontischer (therapeutische<br />
Devitalisierung, Stiftaufbauten) oder parodontalchirurgischer<br />
Vorbereitung (Kronenverlängerung) von Frontzähnen mit<br />
geringer vertikaler Restsubstanz. Durch die konsequent nur<br />
additiven Maßnahmen unterbleiben umfangreiche Eingriffe<br />
in die Zahnhartsubstanz.<br />
Palatinale Plateaus können ebenso an bestehendem<br />
Zahnersatz durch Silikatisieren und Silanisieren angebracht<br />
werden, sollte eine Bisshebung bei vorhandenen aber<br />
nicht erneuerungsbedürftigen Frontzahnkronen erforderlich<br />
sein. Sie ähneln in ihrer Funktionsweise den NTI-tss Schienen<br />
(reflektorische Herabsetzung der Kaumuskelaktivität durch<br />
die ausschließliche Belastung der unteren Inzisivi) und<br />
den kieferorthopädischen Funktionsgeräten (eingebauter<br />
Aktivator). Palatinale Plateaus sind vergleichbar mit<br />
dem Höherstellen des Stützstiftes im Artikulator, sind aber<br />
dieser mit Unsicherheiten versehenen Manipulation im<br />
Labor überlegen, da die Neueinstellung der Kieferrelation<br />
direkt im Mund erfolgt. Ebenso können mit den Plateaus<br />
behandlergeführte Bissnahmen vermieden werden, die in<br />
der Regel die Kondylen in eine zu weit distale Position<br />
manipulieren.<br />
Wann sind Plateaus hilfreich?<br />
Plateaus sind hilfreich in Fällen anteriorer und generalisierter<br />
Erosion. Sie erlauben eine anfangs reversible Vorgehensweise.<br />
Durch die Bisssperrung wird ein vertikaler Platzgewinn<br />
im Seitenzahngebiet erreicht, der entweder durch<br />
die Elongation der Seitenzähne oder durch sofortige<br />
Rekonstruktion im Seitenzahngebiet ausgenutzt werden<br />
kann. Parodontal kritische Frontzähne können gleichzeitig<br />
mit einer festsitzenden Schienung im Sinne einer Verblockung<br />
stabilisiert werden. Die Plateaus werden vom Patienten<br />
problemlos toleriert und verbleiben in der Regel lebenslang.<br />
Durch die Vermeidung riskanter Prothetik erlaubt die<br />
gesteuerte minimalinvasive Bisshebung mit palatinalen<br />
Plateaus dem Zahnarzt realistische Behandlungsangebote<br />
im Hinblick auf zeitlichen und finanziellen Aufwand in<br />
allen Altersstufen.<br />
Erfahrungen<br />
Nach dem beschriebenen Konzept wurden in unserer<br />
Praxis im Laufe von zehn Jahren ca. 70 Patientenfälle mit<br />
palatinalen Plateaus behandelt und dokumentiert. In<br />
einem Drittel der Fälle wurde die Reorganisation der posterioren<br />
Nonokklusion durch Elongation der Seitenzähne,<br />
Intrusion der Frontzähne und durch die Bisslageänderung<br />
abgewartet. Diese Reorganisation der Okklusion erfolgte in<br />
einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Dabei<br />
elongierten Molaren schneller als Prämolaren. Eckzähne<br />
scheinen sich nur sehr zögerlich zu verlängern und sollten<br />
deshalb sofort mit einer Eckzahnführung versehen und<br />
als Fixpunkte betrachtet werden. In keinem Fall kam es<br />
zur Ablehnung der Plateaus durch den Patienten oder zu<br />
Kiefergelenkbeschwerden, was auch schon von Dahl<br />
berichtet wurde. Vorübergehende Schwierigkeiten bei der<br />
Nahrungsaufnahme oder Lispeln verschwanden schnell.<br />
Somit bestätigten sich die Erfolge, die von einer Vielzahl<br />
von Autoren englischsprachiger Artikel angegeben wurden.<br />
Plateaus können bei Bedarf erhöht werden, um die<br />
Bisshebung schrittweise durchzuführen. Eine seitliche<br />
Sperrung sollte 1,5 mm nicht überschreiten, sonst kommt<br />
es zur Einlagerung der Zunge. In den anderen Fällen der<br />
sofortigen Ausnutzung der gewonnenen Bisshöhe wurden<br />
selektiv an behandlungswürdigen Seitenzähnen Kompositfüllungen<br />
in der neuen Höhe hergestellt oder chairside<br />
36 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Abb. 8: Stabile Frontzahnaufbauten und<br />
Plateaus Januar 2014.<br />
Abb. 9: Okklusion rechts, Januar 2014.<br />
Abb. 10: Okklusion links, Januar 2014.<br />
Abb. 11: Masseteren von 2014.<br />
Teilkronen nach dem Cerec-System zementiert oder das<br />
Platzangebot wurde für herausnehmbaren Zahnersatz<br />
genutzt. Ebenso ist es möglich, okklusale Veneers auf<br />
vorhandenen, nicht erneuerungsbedürftigen Zahnersatz zu<br />
kleben. Bei zwei Fällen konnte die Reorganisation der<br />
Okklusion sogar im Bereich von Brücken beobachtet werden.<br />
Die Abbildungen 2–5 zeigen die Frontzahnsituation einer<br />
60-jährigen Patientin im Juni 2011. Der Fall ist gekennzeichnet<br />
durch Masseterhypertrophie, Bruxismus, Abrasion<br />
der oberen Frontzahnkanten und Platzmangel für deren<br />
Restauration. Die Patientin empfand ihre oberen Frontzähne<br />
als zu kurz. Andere Befunde waren nicht festzustellen.<br />
Es wurde mit palatinalen Plateaus eine Bisshebung<br />
durchgeführt, die eine stabile Rekonstruktion der Frontzahnkanten<br />
erlaubte. Schon nach wenigen Wochen war<br />
keine Disklusion im Seitenzahngebiet mehr feststellbar.<br />
Abbildung 8 zeigt die intakten palatinalen Plateaus<br />
und die seit Behandlungsbeginn unverändert stabilen<br />
Schneidekanten im Januar 2014.<br />
Die Abbildungen 9 und 10 zeigen die okklusal geschlossenen<br />
Zahnreihen im Januar 2014. Eine Rückbildung der<br />
Masseteren konnte beobachtet werden. Abbildung 11:<br />
Durch die Beseitigung der Schliffflächen verlor die Patientin<br />
die „Grundlage“ ihrer exzentrischen Okklusion. In diesem<br />
Gebiss wurde ganz einfach die „Reset-Taste“ gedrückt.<br />
Die Abbildungen 12–17 zeigen den Fall einer 54-jährigen<br />
Patientin, die in einer kieferorthopädischen Praxis einen<br />
festsitzenden Aufbiss wegen CMD und palatinalen Einbissen<br />
in die Schleimhaut erhalten hatte. Die Konstruktion war zu<br />
diesem Zeitpunkt mehrfach dezementiert und der Aufbiss<br />
wurde in 2005 durch palatinale Plateaus ersetzt. Die<br />
Patientin erschien erst wieder in 2010 zur Kontrolle und<br />
war beschwerdefrei. Die Okklusion hatte sich in Neutralverzahnung<br />
eingestellt, der Biss war deutlich gehoben und in<br />
eine anterior kaudale Richtung eingestellt. Die Patientin <br />
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Abb. 12: Dezementierter Aufbiss. Abb. 13: Sperrung Okklusion rechts 2005. Abb. 14: Sperrung Okklusion links 2005.<br />
Abb. 15: Palatinale Plateaus 2005. Abb. 16: Okklusion rechts 2010.<br />
Abb. 17: Okklusion links 2010.<br />
war sehr zufrieden mit dem geringen Aufwand, der<br />
zum Behandlungserfolg geführt hatte. Offensichtlich sind<br />
auch der menschlichen Okklusion „Selbstheilungskräfte“<br />
zuzutrauen. Diese gilt es zu nutzen. Womöglich spielt auch<br />
hier der alte Grundsatz eine Rolle: Medicus curat, natura<br />
sanat.<br />
Fazit<br />
Das einfache, vielseitig anwendbare Konzept der minimal -<br />
invasiven Bisshebung mit palatinalen Plateaus ermöglicht<br />
einen vertikalen Platzgewinn bei gleichzeitiger Einstellung<br />
des Unterkiefers in die Zentrik. Es wird somit leicht<br />
möglich, ohne Investition in weitere Technik, Patienten ein<br />
zusätzliches, schonendes, kostengünstiges und wirklich<br />
minimalinvasives Behandlungsangebot zu bieten.<br />
Patienten mit Plateaus sind in der Regel sofort gut motiviert<br />
und später eine treue Patientengruppe, da umfangreiche<br />
Kosten erspart wurden und Eingriffe in die Zahnhartsubstanz<br />
unterblieben. Der Behandler muss allerdings über eine<br />
gewisse Fertigkeit im Umgang mit Komposit verfügen. Eine<br />
verminderte Kauleistung wurde bei den Fällen mit geplanter<br />
Elongation stets toleriert und nach wenigen Wochen<br />
oft nicht mehr bemerkt. Kleinere Reparaturarbeiten können<br />
am Komposit naturgemäß nach einer gewissen Zeit<br />
notwendig werden. Nach erfolgreicher Bisshebung kann<br />
die Überkronung der Frontzähne (jetzt ohne Platzmangel)<br />
immer noch in Angriff genommen werden.<br />
Ein eintägiges Seminar wird angeboten, um sämtliche<br />
Aspekte der minimalinvasiven Bisshebung mit palatinalen<br />
Plateaus kennenzulernen. Wegen der überschaubaren<br />
Technik kann dabei von einer „flachen“ Lernkurve ausgegangen<br />
werden, sodass eine sofortige Umsetzung in der<br />
Praxis möglich wird.<br />
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Die Gesundheitsämter überprüfen als<br />
Teil des öffentlichen Gesundheitswesens<br />
Zahnarztpraxen in erster Linie darauf, ob die geltenden<br />
Hygienevorschriften und -bestimmungen ordnungsgemäß<br />
erfüllt werden. Dabei orientieren sie sich vor allem am<br />
Robert Koch-Institut (RKI), dessen Richtlinien auf der aktuellen<br />
Gesetzeslage beruhen. Zwar gibt es noch kein einheitliches<br />
Recht in Bezug auf die Wasserhygiene. Es wird zurzeit<br />
aber an der neuen Leitlinie „Hygienische Anforderungen<br />
an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten<br />
(BHE)“ gearbeitet, die in Kürze erscheinen soll.<br />
Die bisherigen entsprechenden Vorschriften, Verordnungen<br />
und Normen stellen eine umfangreiche Gesetzesgrundlage<br />
dar, was die Untersuchung der Wasser führenden<br />
Dentaleinheiten betrifft, die es zu kennen und einzuhalten<br />
gilt. Primär zählt dazu die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />
Novelliert im November 2011, ermöglicht sie nun häufigere<br />
Kontrollen durch die Gesundheitsämter. Relevant für die<br />
Zahnarztpraxis ist vor allem §3, der besagt, dass in Dentaleinheiten<br />
nur solches Wasser eingespeist werden darf,<br />
das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit Blick<br />
auf die DIN EN 1717, welche verlangt, dass ein Rückfließen<br />
von verunreinigtem Wasser zu vermeiden ist, zählt dazu in<br />
erster Linie, dass einer Biofilmbildung entgegengewirkt<br />
werden soll.<br />
Hintergrund dieser Untersuchungen durch die Gesundheitsämter<br />
ist hier das oberste Ziel einer Infektionsvermeidung<br />
für Patienten und das Behandlungsteam; denn sowohl die<br />
Patienten als auch das medizinische Personal kommen<br />
laufend in Kontakt mit Wasser. Sowohl durch Einatmen der<br />
Aerosole – Kühlung der rotierenden Instrumente oder auch<br />
Absaugvorrichtungen – als auch durch direkten Wundkontakt<br />
im Mundraum des Patienten mit den darin enthaltenen<br />
Krankheitserregern kann es zu Infektionen kommen.<br />
Gleiches gilt bei hohem Kontaminationsgrad des Wassers<br />
in Dentaleinheiten. Bei Patienten und einem Praxisteam<br />
mit normaler Immunabwehr kann das Erkrankungsrisiko<br />
durch eine auf einer Biofilmbildung beruhenden Kontamination<br />
des Kühl- und Spülwassers als gering eingeschätzt<br />
werden. Bei immunsupprimierten und beispielsweise an<br />
Mukoviszidose erkrankten Patienten können dagegen<br />
selbst sehr geringe Erregerzahlen zu Infektionen führen.<br />
Deshalb dient eine Untersuchung der mikrobiologischen<br />
Wasserqualität der Dentaleinheiten auch der Infektionsprävention.<br />
Untersuchungen von Pankhurst 1998 an dentalen<br />
Wassereinheiten konnten eine erstaunliche mikrobielle<br />
Diversität vorweisen (Tab.1). Viele dieser Mikroorganismen<br />
sind zwar aquatischen Ursprunges (Saprophyten) mit<br />
einer sehr geringen Pathogenität, doch lassen sich auch<br />
pathogene Erreger aus den Systemen isolieren (Legionella<br />
pneumophila, Klebsiella pneumoniae oder Pseudomonas<br />
aeruginosa).<br />
Umso erstaunlicher ist es, dass es bisher keine verlässlichen<br />
Zahlen zu bakteriellen Infektionen in Zahnarztpraxen gibt.<br />
Eine Erklärung hierfür wäre darin zu suchen, dass der Mund<br />
mit seinem großen mikrobiellen Biotop eine ähnliche<br />
Vielfalt an Mikroben beherbergt, wie sie auch von Pankhurst<br />
aufgezählt wird. In verschiedenen Studien wurden<br />
Zahnärzte mit folgenden Resultaten untersucht:<br />
Zu den schwerwiegendsten Infektionen, die hierbei hervorgerufen<br />
werden können, gehört sicherlich die Infektion mit<br />
40 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Legionellen, aber auch Erreger wie Pseudomonaden sind<br />
in den Behandlungseinheiten oft nachweisbar. So wurden<br />
bei zahnmedizinischem Personal Legionellen-Antikörper<br />
zehnmal häufiger als in der Normalbevölkerung festgestellt.<br />
Ferner waren auch Veränderungen in der Besiedlung der<br />
Nasenschleimhaut mit einer erhöhten Zahl an saprophytischen<br />
Mikroorganismen zu beobachten.<br />
Eine weitere Untersuchung macht deutlich, dass die hohen<br />
Anforderungen der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention<br />
in der Zahnheilkunde an wasserführenden Behandlungsgeräten“<br />
selbst im Universitätsbereich nicht erfüllt werden.<br />
So wurden bei 73 Behandlungsplatzausrüstungen Wasser<br />
aus den Ansatzkupplungen für Turbinen sowie Handund<br />
Winkelstücke entnommen und auf die Koloniezahl<br />
von Legionellen und Pseudomonas aeruginosa getestet.<br />
Im Ergebnis erfüllten rund 50 Prozent der Geräte nicht die<br />
RKI-Anforderungen. Teilweise waren sehr hohe Koloniezahlen<br />
und Belastungen mit Legionellen und P. aeuginosa<br />
nachweisbar, wobei die Geräte ohne regelmäßige Intensivdekontamination<br />
am meisten betroffen waren. Bei 29<br />
Geräten (38,2 Prozent) waren die zuvor angegebenen<br />
Richtwerte eingehalten und keiner der Problemkeime<br />
nachweisbar. Die restlichen Geräte hatten eine bakterielle<br />
Besiedlung, jedoch ohne Nachweis obiger Problemerreger.<br />
Gerade dieses und andere ähnliche Untersuchungsergebnisse<br />
zeigen die Notwendigkeit der Untersuchung<br />
hinsichtlich der Wasserhygiene in Klinik und Praxis, die ein<br />
essentieller Bestandteil der Infektionsprävention ist.<br />
Bei Erhebungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheit<br />
und Wohlfahrtspflege (BGW) zu viralen Infektionen konnte<br />
gezeigt werden, dass anhand serologischer Untersuchungen<br />
in den Jahren 2000 bis 2005 jährlich 0 bis 1 beruflich<br />
bedingte HIV-Infektion, 8 bis 16 HBV- und 16 bis 24 HCV-<br />
Infektionen sowie zwei bis acht Tuberkulosefälle gemeldet<br />
wurden. Bezüglich des Hepatitis-C-Virus (HCV) zeigten nur<br />
chirurgisch tätige Zahnärzte eine höhere Seroprävalenz als<br />
die Normalbevölkerung. Die Übertragungswege der viralen<br />
Infektionen sind primär nicht mit dem Wasser in Verbindung<br />
zu bringen. Es ist eher davon auszugehen, dass iatrogene<br />
Einflüsse, die während der Behandlungen stattfanden, als<br />
Ursache anzusehen sind.<br />
Die Gründe für eine Vermehrung der Mikroorganismen<br />
in den Wasser führenden Systemen liegt zum einen in<br />
der „lebensfreundlichen“ Temperierung des Wassers zum<br />
anderen in den ggf. längeren Stagnationszeiten in den<br />
Zuleitungen. Damit können sich Erreger in Konzentrationen<br />
von mehr als 100.000/ml zu einem Biofilm entwickeln.<br />
Ein geringer Teil dieser Erreger gelangt aus dem Kaltwasser<br />
in die Leitungsnetze der Gebäude und somit auch in die<br />
Arztpraxis. Sie kommen im Kaltwasser nur in geringen<br />
Mengen vor. Ein besonderes Augenmerk ist auf die<br />
Kontaminationsmöglichkeit in der Praxis zu legen. Viele<br />
der Biofilmbesiedler wie Bakterien, Pilze und Parasiten<br />
gelangen durch Rückfluss von Speichel der Patienten in<br />
das System.<br />
Im November 2011 wurden die Grenzwerte nochmals<br />
drastisch verschärft: Für Legionellen liegt der Grenzwert<br />
nun bei unter 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100<br />
ml. Diese kommen im Oberflächenwasser und im Boden<br />
von Natur aus vor. In geringer Konzentration haben<br />
Legionellen keine negativen Auswirkungen, sodass der<br />
Grenzwert nur in Hochrisikobereichen, wie auf Intensivstationen<br />
oder onkologischen Abteilungen bei 0 KBE je 100 ml<br />
liegt. Desweiteren sollte bei einer gut gewarteten Dentaleinheit<br />
eine Koloniezahl (alle anzüchtbaren Mikroorganismen)<br />
von 100 je ml nicht überschritten werden. <br />
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O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
41
BAKTERIEN PILZE PROTOZOEN<br />
Achromobacter xyloxidans Micrococcus spp Phoma spp Acanthomoeba spp<br />
Acinetobacter spp Moraxella spp Penicillium spp Cryptosporidium spp<br />
Actinomyces spp Mycobacterium avium Cladosporium spp Giardia spp<br />
Alicaligenes dentrificans Mycobacterium spp Alternaria spp Microsporidium spp<br />
Bacillus spp Nocardia spp Scopulariopsis spp<br />
Bacteriodes spp<br />
Caulobacter spp<br />
Flavobacterium spp<br />
Fusobacterium spp<br />
Klebsiella pneumoniae<br />
Lactobacillus spp<br />
Legionella pneumophila<br />
Pasteurella spp<br />
Proteus vulgaris<br />
Pseudomonas aeruginosa<br />
Burkholderia cepacia<br />
Streptococcus spp<br />
Staphylococcus aureus<br />
Xanthomonas spp<br />
Legionella spp<br />
Pankhurst et al.: Microbial contamination of dental unit waterlines<br />
International Dental Journal (1998) 48, 359–368.<br />
Das RKI empfiehlt in diesem Zusammenhang verschiedene<br />
Maßnahmen. Neben der Einhaltung der Herstellerangaben<br />
und einem morgendlichen zweiminütigen Durchspülen der<br />
Dentaleinheiten schätzt es vor allem die Installation von<br />
Desinfektionsanlagen für Wasser führende Systeme als<br />
bedeutsam ein, deren Wirksamkeit belegt ist und die eine<br />
bestehende Biofilmbildung dauerhaft beseitigen. Ebenso<br />
sind die benutzten Entnahmestellen nach der Behandlung<br />
jedes Patienten für mindestens 20 Sekunden durchzuspülen,<br />
um auch so die erfolgte Kontamination zu minimieren. Je<br />
länger die Standzeit und je höher die Temperatur, desto<br />
stärker ist die Vermehrung dieser Keime.<br />
In der TrinkwV wurden zudem die mikrobiologischen<br />
Anforderungen neu formuliert. Liegt kein Verdacht auf eine<br />
Verunreinigung vor, empfiehlt das Robert Koch-Institut,<br />
die Wasserqualität alle 12 Monate auf KBE bei 36 C zu<br />
überprüfen und den Wert von Legionellen zu bestimmen.<br />
Ebenfalls ratsam ist zudem eine ergänzende Untersuchung<br />
auf Pseudomonas. Wurden die Grenzwerte der Legionellen<br />
überschritten, ist der Zahnarzt laut Infektionsschutzgesetz<br />
(IfSG) dazu verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu<br />
melden.<br />
Der Zahnarzt als Inhaber der Praxis trägt in erster Linie<br />
die Verantwortung, dass weder der Patient noch seine<br />
Mitarbeiter zu Schaden kommen. Er haftet für entstandene<br />
körperliche und gesundheitliche Schäden. Wird ihm nachgewiesen,<br />
dass gegen die bestehenden Hygienebestimmungen<br />
verstoßen wurde, kann er dafür zivilrechtlich<br />
haftbar gemacht werden. Konkret bedeutet dies, dass der<br />
Patient so Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld<br />
wegen Gesundheitsschäden hat. Auch wenn die<br />
Beweislast dabei beim klagenden Patienten liegt, ist<br />
eine lückenlose Dokumentation und ordnungsgemäße<br />
Desinfektion von Seiten der Praxis in jedem Fall zwingend<br />
erforderlich.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen: mit der mikrobiellen<br />
Untersuchung des Wassers der Dentaleinheiten beachten<br />
Sie die Infektionsprävention gegenüber Ihren Patienten<br />
und Ihrem Personal, genügen den behördlichen Auflagen<br />
und sichern sich selbst über eine Dokumentation rechtlich<br />
ab.<br />
ß<br />
Dipl.-Biologe Wolfgang Falk<br />
Oro-Dentale Mikrobiologie<br />
Labor Dr. Hauss,<br />
Bergstr. 26<br />
24103 Kiel<br />
E-Mail: labor@odm-kiel.de<br />
42 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
SEIT JANUAR 2006 VON DER<br />
<strong>ZAHNÄRZ</strong>TEKAMMER UNBEANTWORTET<br />
In einem Interview in den ZKN-Mitteilungen 9/2014 erklärt der Vizepräsident, der Vorstand<br />
der ZKN wolle einen neuen Vorstoß unternehmen zu einem gemeinsamen Mitteilungsblatt.<br />
Dem Leser bleiben zwei Interpretationsmöglichkeiten: Der Vorstoß ist neu, weil es bislang<br />
noch keinen gegeben hat, oder es handelt sich um einen wiederholten Vorstoß.<br />
Zur Klarstellung drucken wir einen Brief des KZVN-Vorstandes aus 2006 ab, der bis heute<br />
unbeantwortet blieb!<br />
F A C H L I C H E S<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
43
© Anthony Leopold/Fotolia.com<br />
Investition in eine Praxisimmobilie<br />
STEUERLICHE OPTIMIERUNG<br />
Allgemein<br />
Die Investition in Immobilien gilt derzeit als wertsichere<br />
Geldanlage und ist daher sehr beliebt. Hinzu kommen<br />
günstige Finanzierungskonditionen.<br />
Für Zahnärzte bietet sich die Gelegenheit, ihre Praxis in die<br />
eigene Immobilie zu verlegen.<br />
Je nach Standort der Praxis sind unterschiedliche Formen<br />
denkbar. In der Innenstadt könnte die Praxis in einer<br />
eigenen Einheit als Teileigentum betrieben werden, am<br />
Stadtrand oder auf dem Land könnte sie in einem Haus<br />
nebst eigener Wohnung eingerichtet werden.<br />
Bei der Finanzierung gibt es einiges zu bedenken.<br />
Darlehen für den betrieblichen Bereich<br />
Die Darlehensaufnahme im betrieblichen Bereich hat<br />
gegenüber der Aufnahme für private Zwecke den Vorteil,<br />
dass die Zinsen als Betriebsausgabe den Gewinn und<br />
damit die Steuerlast mindern.<br />
Gemischt genutzte Objekte<br />
Liegt in dem Objekt neben den privaten Räumen auch die<br />
Praxis, kann die Finanzierung steuerlich optimiert werden.<br />
Soll z.B. ein Zweifamilienhaus für 500.000 EUR erworben<br />
und im Erdgeschoss die Praxis / im Obergeschoss die<br />
private Wohnung eingerichtet werden, kann im notariellen<br />
Vertrag durch die Parteien festgelegt werden, in welcher<br />
Höhe der Kaufpreis auf die jeweilige Einheit entfällt.<br />
Dadurch hat der Käufer die Möglichkeit, das vorhandene<br />
Eigenkapital gezielt mit der Zweckbestimmung „Wohneinheit“<br />
zu überweisen. Reicht das Eigenkapital nicht für<br />
den vollständigen Erwerb der Privatwohnung, reduziert<br />
sich zumindest die Fremdfinanzierung und damit die nicht<br />
abzugsfähigen Zinsen. Für die Praxis wird ein separates<br />
Darlehen aufgenommen.<br />
Die Aufteilung des Kaufpreises muss jedoch den Gegebenheiten<br />
des Marktes entsprechen, damit das Finanzamt sie<br />
anerkennt.<br />
Gleiches gilt, wenn keine Bestandsimmobilie gekauft,<br />
sondern ein gemischt genutztes Objekt neu gebaut werden<br />
soll. Hier ist zudem darauf zu achten, dass möglichst<br />
separate Rechnungen für den privaten und den Praxisanteil<br />
ausgestellt werden.<br />
Eigenkapital und Darlehen für den Wohnteil auf der<br />
einen Seite und das Praxisdarlehen auf der anderen Seite<br />
sollten getrennt „verwaltet“ werden, damit eine eindeutige<br />
Zuordnung möglich ist.<br />
44 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Grunderwerbsteuer<br />
Sind in dem Kaufpreis für das Haus auch Beträge für<br />
Einrichtungsgegenstände (z.B. Küche, Möbel) enthalten,<br />
entfällt hierauf grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer. Im<br />
notariellen Vertrag sollten daher realistische und nicht zu<br />
niedrige Werte für solche Gegenstände angesetzt werden.<br />
Nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt zudem die<br />
anteilige Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentümergemeinschaften,<br />
wenn diese auf den Erwerber übergeht.<br />
Diese sollte ebenfalls in dem Kaufvertrag separiert werden.<br />
Umbaumaßnahmen nach Erwerb – Erhaltungsaufwand<br />
Nach dem Erwerb einer Immobilie stehen häufig noch<br />
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an,<br />
insbesondere auch, um die Räumlichkeiten dem<br />
Praxisbetrieb anzupassen. Hier stellt sich die Frage, ob<br />
die Aufwendungen hierfür sofort als Erhaltungsaufwand<br />
steuerlich abziehbar sind oder ob es sich um nachträgliche<br />
Anschaffungskosten handelt, die nur über die Abschreibung<br />
über die nächsten Jahrzehnte steuerlich wirksam werden.<br />
Betragen solche Aufwendungen innerhalb der ersten drei<br />
Jahre nach Anschaffung ohne Umsatzsteuer weniger als<br />
15% der ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes,<br />
liegt Erhaltungsaufwand vor. Ansonsten geht der Gesetzgeber<br />
von sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten<br />
aus.<br />
Nicht in die 15%-Grenze einzurechnen sind Aufwendungen<br />
für Arbeiten, die üblicherweise jährlich anfallen, z.B. für<br />
Schönheitsreparaturen und Wartung.<br />
Umbaumaßnahmen nach Erwerb – Standardanhebung<br />
Bei Aufwendungen, die innerhalb der Dreijahresfrist anfallen<br />
und die die 15%-Grenze nicht überschreiten, können<br />
dennoch nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen.<br />
Aufwendungen, die zu einer über den ursprünglichen<br />
Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung<br />
führen (Standardanhebung), sind grundsätzlich nachträgliche<br />
Anschaffungskosten. Dies setzt voraus, dass mindestens<br />
drei der vier Kernbereiche einer Immobilie (Elektro-,<br />
Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster) von<br />
Grund auf erneuert wurden.<br />
In der Regel finden sich aber gute Argumente, um einer<br />
Standardanhebung zu widersprechen.<br />
Wer wird Eigentümer?<br />
Bei Ehegatten stellt sich häufig die Frage, wer die<br />
Immobilie erwirbt.<br />
Erfolgt die Anschaffung durch den Zahnarzt, wird der<br />
Praxisanteil notwendiges Betriebsvermögen. Die Praxis ist<br />
folglich bis zur Veräußerung oder Entnahme steuerverhaftet.<br />
Das heißt, die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis<br />
und den fortgeführten Anschaffungskosten (Kaufpreis<br />
abzüglich Abschreibungen) unterliegt der Besteuerung.<br />
Dies wird häufig auch als Aufdeckung stiller Reserven<br />
bezeichnet. Schafft der Ehegatte die Immobilie an, bleibt<br />
diese Privatvermögen und der Ehegatte erzielt Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung. Nach Ablauf der sog.<br />
Spekulationsfrist von 10 Jahren wird ein Veräußerungsgewinn<br />
nicht mehr besteuert. Bei dieser Gestaltung sollte<br />
aber unbedingt darauf geachtet werden, welche zivilrechtlichen<br />
Konsequenzen sich im Fall einer Trennung ergeben.<br />
Fazit<br />
Vor der Investition in eine Praxis- oder gemischt genutzte<br />
Immobilie ist zu empfehlen, die steuerlichen Aspekte mit<br />
einem Berater zu besprechen.<br />
ß<br />
—<br />
Tino Koch, Steuerberater, Fachberater im ambulanten<br />
Gesundheitswesen (IHK), Geschäftsführer der<br />
Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, Hannover<br />
Legionellen & Co identifizieren –<br />
Trinkwasser am Behandlungsstuhl<br />
untersuchen<br />
Neues Serviceangebot der ZfN sowie<br />
erneute Sammelbestellaktion<br />
Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) e.V. hat mit einem<br />
dafür qualifizierten Labor einen Rahmenvertrag für<br />
mikrobiologische Wasseruntersuchungen vereinbart.<br />
Außerdem startet ZfN erneut eine Sammelbestellaktion<br />
von Thermodesinfektoren, Sterilisatoren sowie<br />
DAC-Geräten.<br />
Nähere Infos und<br />
Kontaktaufnahme<br />
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index.php/kontakt.html auf. Oder<br />
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den nebenstehenden QR-Code<br />
direkt auf das Kontaktformular<br />
zugreifen.<br />
Zahnärzte für Niedersachen e.V. erhält aus seinen<br />
Aktivitäten wie Rahmenverträgen, Sammelbestellaktionen<br />
und Interessentenvermittlungen keinerlei Provision,<br />
direkte oder indirekte Zahlungen. Es handelt sich dabei um<br />
reine interkollegiale Hilfestellungen.<br />
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Rechtstipp<br />
© Matthias Eckert / Fotolia.com<br />
Beachtenswerte Entwicklungen beim<br />
Mahnverfahren und Schuldnerverzeichnis<br />
Im Zuge der Verfahrensvereinfachung ist es auch in der<br />
Justiz zur Zentralisierung und Automatisierung gekommen:<br />
© Heinzgerald/Fotolia.com<br />
1. Zentrales Mahngericht<br />
Um eine Forderung dauerhaft durch einen Titel zu sichern,<br />
gibt es neben dem aufwendigeren Verfahren des<br />
Zivilprozesses ein weniger kostenintensives und eine im<br />
Verfahren deutlich vereinfachte Möglichkeit der Forderungssicherung<br />
durch Erwirken eines Mahnbescheides<br />
und, wenn die Gegenseite nicht Widerspruch erhebt,<br />
danach eines Vollstreckungsbescheides. Ein solches<br />
Verfahren kann nur dann durchgeführt werden, wenn<br />
der Anspruch, der geltend gemacht wird, in der Zahlung<br />
einer bestimmten Geldsumme in Euro, wie z.B. einer<br />
Honorarforderung, besteht (§ 688 Abs. 1 ZPO).<br />
Ein Mahnverfahren findet nur auf Antrag statt. Zuständig<br />
für diesen Antrag war früher das Amtsgericht am Wohnsitz<br />
des Gläubigers. Die Landesregierungen sind jedoch<br />
ermächtigt worden, zentral Mahngerichte bei Amtsgerichten<br />
anzusiedeln, die für mehrere Bezirke zuständig<br />
sind. Von dieser Regelung hat Niedersachsen Gebrauch<br />
gemacht und ein Zentrales Mahngericht in Uelzen<br />
eingerichtet. Für alle Mahnanträge im Mahnverfahren in<br />
Niedersachsen ist das Amtsgericht Uelzen ausschließlich<br />
zuständig.<br />
Das für das Mahnverfahren zu verwendende<br />
Formular findet sich für alle Bundesländer unter<br />
www.online-mahnantrag.de.<br />
Durch das automatisierte EDV-Verfahren bei Gericht<br />
sind die Bearbeitungszeiten der Mahnverfahren deutlich<br />
verkürzt worden und der Mahnbescheid wird deutlich<br />
schneller erlassen.<br />
Im Anschluss an das Mahnverfahren besteht die<br />
Möglichkeit, ebenfalls im automatisierten Verfahren,<br />
einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der erst die<br />
Zwangsvollstreckung der im Mahnbescheid genannten<br />
Forderung ermöglicht. Voraussetzung ist, dass der<br />
Schuldner gegen den Mahnbescheid nicht Widerspruch<br />
erhoben hat. Der Vollstreckungsbescheid stellt einen<br />
Titel dar, einem Urteil vergleichbar. Er ist Voraussetzung<br />
für die Durchführung der Zwangsvollstreckung und<br />
bewirkt, dass die festgestellte Forderung erst in dreißig<br />
Jahren verjährt.<br />
2. Zentrales Schuldnerverzeichnes<br />
Neben dem zentralen Mahngericht ist seit 01.01.2013<br />
auch ein zentrales Vollstreckungsgericht eingeführt<br />
worden. Für Niedersachsen ist das Amtsgericht Goslar<br />
als zentrales Vollstreckungsgericht für die Führung des<br />
Schuldnerverzeichnisses und die Vermögensauskünfte<br />
zuständig. Welche Bedeutung hat ein Schuldnerverzeichnis?<br />
46 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Im Schuldnerverzeichnis wird vermerkt, bei wem eine<br />
Vollstreckung erfolglos geblieben ist oder wer seinen<br />
Auskunftspflichten im Hinblick auf die vollstreckbare<br />
Forderung nicht nachgekommen ist, was sogar zum<br />
Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen<br />
Versicherung führen kann.<br />
Vor dem 01.01.2013 war hierfür das jeweilige Amtsgericht<br />
am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Die Daten<br />
wurden nicht übertragen, so dass Eintragungen, die vor<br />
dem 01.01.2013 ins Schuldnerverzeichnis eingetragen<br />
wurden, auch weiter beim Amtsgericht abgefragt<br />
werden müssen, die für den Wohnsitz des jeweiligen<br />
Schuldners zuständig ist.<br />
Positiv ist an der Einrichtung des Zentralen Vollstreckungsgerichts,<br />
dass eine Vernetzung mit den Zentralen Vollstreckungsgerichten<br />
der anderen Bundesländer erfolgt.<br />
Negativ dabei ist, dass trotz der Zentralisierung und<br />
Automatisierung, wodurch der Justiz auf lange Sicht<br />
erhebliche Kosten erspart werden, die Auskünfte<br />
kostenpflichtig geworden sind.<br />
Privatpersonen können nur dann Einsicht in das<br />
Schuldnerverzeichnis nehmen, wenn sie ein besonderes<br />
Interesse an dieser Information darlegen. Ein solches<br />
Interesse kann z.B. darin bestehen, dass man sich vor<br />
der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
über deren Erfolgsaussichten informieren will. Für solche<br />
Auskünfte ist es erforderlich, sich vorab beim zentralen<br />
Vollstreckungsportal im Internet anzumelden:<br />
www.vollstreckungsportal.de.<br />
Nach § 882 e Abs. 1 ZPO wird die Eintragung im<br />
Schuldnerverzeichnis grundsätzlich nach Ablauf von 3<br />
Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht.<br />
Die Zwangsvollstreckung einer Forderung gegen einen<br />
Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist<br />
und eine Vermögensauskunft abgegeben hat, bietet nur<br />
dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bekannt<br />
ist, dass seit der Eintragung im Schuldnerverzeichnis<br />
sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben<br />
(z.B. Lottogewinn, Erbschaft, lukrative Arbeitsstätte).<br />
Es ist daher sehr genau abzuwägen, ob die Zwangsvollstreckung<br />
eingeleitet werden soll.<br />
Ein positiver Nebeneffekt der Zentralisierung und<br />
Automatisierung in diesen Bereichen ist, dass man für<br />
Auskünfte nicht mehr auf die Bearbeitung durch die<br />
Amtsgerichte, deren Zeiten mitunter sehr unterschiedlich<br />
waren, angewiesen ist.<br />
ß<br />
Wencke Boldt,<br />
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />
Hildesheimer Straße 33,<br />
30169 Hannover<br />
Tel.: 0511 8074-995,<br />
Fax: 0511 8074-997<br />
—<br />
Quelle: www.zfn-online.de<br />
F A C H L I C H E S<br />
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Spitzenurteil für Futurabond M+<br />
„Zahnmedizin Report“ vergibt fünf Sterne an VOCO‘s Universal-Adhäsiv<br />
Futurabond M+ ist ein wahres Multitalent – das<br />
bestätigt jetzt auch das Spitzenurteil des wissenschaftlichen<br />
Informationsdienstes „Zahnmedizin<br />
Report“: Fünf von fünf möglichen Sternen<br />
und damit die Note „Sehr gut“ vergaben Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte nach einer zweimonatigen<br />
Testphase an das Universal-Adhäsiv von<br />
VOCO, das dem Anwender flexible Lösungen für<br />
jede Bondingsituation bietet.<br />
Ob Total-Etch, Selective-Etch oder Self-Etch<br />
– die Ätztechnik kann je nach Indikation oder<br />
gemäß der persönlichen Präferenz des Zahnarztes<br />
frei gewählt und angewendet werden.<br />
Futurabond M+ ist nicht nur bei direkten und<br />
indirekten Restaurationen verlässlich einsetzbar,<br />
sondern bietet einen sicheren Haftverbund<br />
zu diversen Materialien wie Metallen, Zirkoniumdioxid,<br />
Aluminiumoxid sowie Silikatkeramik<br />
– und das ohne zusätzlichen Primer. In Verbindung<br />
mit Futurabond M+ DCA, dem Aktivator<br />
für Dualhärtung, ist das Universal-Adhäsiv<br />
außerdem mit allen selbst- und dualhärtenden<br />
Composites auf Methacrylatbasis uneingeschränkt<br />
kompatibel.<br />
Herausragend in der Anwendung<br />
Von diesen Eigenschaften überzeugten sich<br />
niedergelassene Zahnärzte im Rahmen des Praxistests,<br />
dem sie Futurabond M+ unterzogen.<br />
Weit über die Hälfte aller Tester sehen in der<br />
Wahlfreiheit des Ätzmodus einen großen Vorteil.<br />
Laut 92 Prozent der Praxen deckt Futurabond<br />
M+ alle praxisrelevanten Bonding-Indikationen<br />
ab. Auch die Anwendung wird positiv beurteilt: In<br />
puncto Viskosität und Applikation schneidet das<br />
Material sehr gut ab; der geringe Zeitaufwand<br />
wird mit der herausragenden Durchschnittsnote<br />
1,1 bewertet. Die vollständige Bewertung ist in<br />
der Ausgabe 8/2014 des „Zahnmedizin Report“<br />
nachzulesen.<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />
47
Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
Aktuelle Urteile…<br />
© Sandor Jackal / Fotolia.com<br />
…AUS DEM STEUERRECHT<br />
…AUS DER ARBEITSWELT<br />
Steuerrecht: „Zurückmieten“ hilft nicht immer sparen<br />
Zu schlau sollte man es doch nicht anfangen: Eine Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts hatte der Lebenspartnerin eines<br />
Gesellschafters ein Wohnrecht in einer Immobilie eingeräumt.<br />
Dies wurde sogleich – vermeintlich steuerwirksam – an<br />
die Gesellschaft zurückvermietet. Damit sollte Steuer<br />
gespart werden: durch Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof<br />
befand, dass solche Konstellationen „unter Fremden<br />
unüblich“ seien und untersagte das Steuer-Spar-Modell.<br />
(BFH, IX R 2/13)<br />
Steuerrecht: Wäre ein „doppelter Haushalt“ möglich,<br />
darf auch die Ehefrau vergünstigt besuchen<br />
Ist ein Arbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig und könnte<br />
er dort einen steuerlich anerkannten „doppelten Haushalt“<br />
begründen, so hat er das Recht, pro Woche eine „Familien -<br />
heimfahrt“ steuerbegünstigt abzusetzen (und zwar mit<br />
30 Cent pro Entfernungskilometer). Bleibt er stattdessen<br />
nur sporadisch am jeweiligen Beschäftigungsort, weil er<br />
dort „unabkömmlich“ ist, so darf seine Ehefrau eine<br />
entsprechende Fahrt – wenn auch in umgekehrter Reihenfolge<br />
– ausführen und steuerwirksam einsetzen. Dasselbe<br />
würde gelten, wenn der Arbeitsort im benachbarten<br />
Ausland läge. (FG Münster, 12 K 339/10)<br />
Abgeltungssteuer: Der Ehegatte ist ein „nahestehender<br />
Angehöriger“ – also...<br />
Gibt ein Ehemann seiner bei ihm beschäftigten Ehefrau<br />
ein Darlehen, so sind für die von der Frau gezahlten<br />
Zinsen keine Abgeltungssteuern (in Höhe von 25 % plus<br />
Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) zu<br />
zahlen, sondern die (gegebenenfalls wesentlich höhere)<br />
tarifliche Einkommensteuer. Das gilt grundsätzlich für<br />
„einander nahestehende Personen“ (wie Eheleute) – und<br />
unter der Voraussetzung, dass die Zinszahlungen von der<br />
Frau (als Schuldnerin) steuerlich abgesetzt werden können<br />
(was hier der Fall war). (FG Köln, 12 K 3373/12)<br />
Urlaubsrecht: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen,<br />
dass seine Mitarbeiter in Ferien gehen<br />
Sorgt ein Arbeitgeber nicht dafür, dass seine Mitarbeiter<br />
den ihnen nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />
zustehenden Erholungsurlaub im Laufe des Kalenderjahres<br />
nehmen, so hat er ihnen die bezahlte<br />
Freizeit entweder als „Ersatzurlaub“ zu gewähren<br />
oder diesen Ersatzurlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses<br />
bar abzugelten. Dafür kommt es nicht<br />
darauf an, dass ein Mitarbeiter seinen Abgeltungsanspruch<br />
zuvor nicht geltend gemacht hatte.<br />
Denn der Arbeitgeber habe in solchen Fällen seine<br />
Pflicht, „den Urlaub zu erteilen“, schuldhaft verletzt.<br />
(LAG Berlin-Brandenburg, 21 Sa 221/14)<br />
Kindergeld: Absenkung um zwei Jahre nicht<br />
verfassungswidrig<br />
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass<br />
die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung<br />
von Kindern für den Anspruch auf Kindergeld<br />
verfassungsgemäß ist. 2007 wurde diese Grenze<br />
von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dies widerspreche<br />
nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen<br />
Verschonung des Familienexistenzminimums,<br />
da Eltern ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen<br />
für ältere Kinder als außergewöhnliche Belastung<br />
abziehen können, so der BFH. Ferner konnte das<br />
Gericht auch nicht feststellen, dass es sich bei der<br />
Absenkung um eine „verfassungsrechtlich unzulässige<br />
Rückwirkung“ für die Kinder gehandelt habe,<br />
„die im Vertrauen auf die bisherige Altersgrenze<br />
eine langwierige Ausbildung begonnen haben“.<br />
(BFH, III R 35/09)<br />
48 F A C H L I C H E S | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
Anrede/Titel<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefo nummer (tagsüber)<br />
Persönliches<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />
NZB-Sommerpreisrätsel 2014<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
auch in diesem Jahr haben wir wieder etwas für Sie über<br />
die Sommerzeit zum Rätseln vorbereitet: ein medizinischzahnmedizinisches<br />
Silbenrätsel.<br />
Aus dem nachfolgend aufgelisteten Silbenpool sind zu den<br />
unter den Positionen 1 bis 19 aufgeführten Beschreibungen<br />
passende medizinische/zahnmedizinische Begri fe zu bilden.<br />
Die Anfangsbuchstaben dieser gesuchten Begriffe ergeben<br />
dann in der Reihenfolge von 1-19 das Lösungswort.<br />
SILBENPOOL<br />
BEGRIFFSBESCHREIBUNGEN<br />
1. ein missgebildeter Zahn<br />
2. Bisslage<br />
3. Einfließen lassen von Flüssigkeiten in den Blutkreislauf<br />
4. Kieferspalte<br />
5. Geschwulst am Zahnfleisch<br />
6. ein bestimmter Nervenkanal<br />
7. Übergangsprothese<br />
8. Oberbegri f für betäubende Pharmaka<br />
9. Nesselsucht<br />
10. unvollständige Ve renkung<br />
11. ein chemisches Element<br />
12. Zahnschmelz<br />
13. eine Voraussetzung für Behandlung<br />
14. eine kieferorthopädische Behandlungsphase<br />
15. vorn liegend<br />
16. eine kieferorthopädische Technik<br />
17. homöopathisches Arzneimi tel (Sammelbegri f)<br />
18. ein Hormon<br />
19. ein zahnärztliches Handinstrument<br />
Senden Sie dann das richtige Lösungswort zusammen<br />
mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse sowie einer Telefonnummer,<br />
unter der wir Sie tagsüber e reichen können,<br />
per Briefpost, Telefax oder E-Mail bis zum 12. September<br />
2014 (es gilt der Post- bzw. Empfangszeitstempel) an:<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen<br />
NZB-Redaktion<br />
Postfach 810364<br />
30503 Hannover<br />
Fax: 0511 8405-262<br />
E-Mail: nzb-redaktion@kzvn.de<br />
KONTAKTDATEN/ABSENDER<br />
A AL AN BISS BU BU CHUNG DI E E EX GLO GNA GU IN IN IN FU KA KA KA KA KO LAR LI LIN LIN<br />
LIS LU MAN MEL NA NA NAL NAR NER NIK ON ON ON OR PRO PU RE RI RI RIMS RUECK SCHI SE SI<br />
SIS SU SU SUB TE TE TECH TEN TER THE THO TI TI TI TI TOR TRI TUR UM UN UR VA XA ZAHN<br />
Aus allen richtigen Einsendungen ermitteln wir nach dem<br />
Einsendeschluss im Losverfahren unter juristischer Aufsicht<br />
den Gewinner. Der Gewinner wird per Telefon und Brief<br />
benachrichtigt und namentlich im Oktober-NZB verö fentlicht.<br />
Zu gewinnen gibt es einen Einkaufsgutschein beim<br />
Onlineversandhaus Amazon im Wert von EUR 200,00.<br />
Teilnehmen dürfen a le Mitglieder der KZVN und deren<br />
PraxismitarbeiterInnen.<br />
Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.<br />
LÖSUNGSWORT<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 12 13 14 15 16 17 18 19<br />
Am 21.9.2014 wurde Dr. Dr. Axel Zogbaum<br />
65 Jahre alt. Ein willkommener Anlass,<br />
einen Blick auf seine vielschichtige Vita<br />
zu werfen. Nach dem Abitur in Helmstedt<br />
studierte er, mit kleinen Umwegen<br />
wegen des Numerus Clausus, Zahnmedizin<br />
und Tiermedizin. An der MHH in<br />
Hannover schloss er das Zahnmedizinstudium<br />
ab und promovierte in beiden<br />
Studienfächern. Seit dem 1. April 1984<br />
ist er in eigener zahnärztlicher Praxis in Melle niedergelassen.<br />
Lieber Axel, in der Verwaltungsstelle Osnabrück machtest Du Dir<br />
einen Namen in der Kollegenschaft als Kämpfer für die freiberufliche<br />
Berufsausübung und als „Rebell“ gegen „die da oben“ in<br />
Hannover. Du gründetest die ZGP Melle e.V. Mit diesem Virus<br />
infiziertest Du auch Deine Kolleginnen und Kollegen in der westfälischen<br />
Nachbarschaft, um sie erfolgreich für die Solidarität bei<br />
gemeinsamen Aktionen zu gewinnen. Diese Aktivitäten führten<br />
fast zwangsläufig zur Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung<br />
der KZVN, der Du seit 2001 bis heute angehörst.<br />
Auch die Hobbies des Jubilars verdienen eine besondere Erwähnung.<br />
Seit 1979/1980 verschrieb er sich dem Reit- und Fahrsport<br />
mit Trakehner Pferden und betrieb darüber hinaus eine erfolgreiche<br />
Zucht mit diesen schönen Pferden, deren Ursprung in Ostpreußen<br />
liegt. Mit Pferden aus seinem Stall konnte ein Vierergespann bei<br />
der Viererzug-Weltmeisterschaft in Ungarn einen beachtlichen<br />
Platz mit der Engländerin Karen Bassett als einziger Amateurin<br />
belegen.<br />
Als Mitorganisator im Reit- und Fahrverein Riesenbeck konnte<br />
Axel Zogbaum zahlreiche Veranstaltungen nationaler und internationaler<br />
Art mit gestalten.<br />
Du wärst nicht Axel Zogbaum, wenn Du Dich nicht völlig<br />
neuen Dingen zuwenden würdest. So bist Du seit 8 Jahren im<br />
Rolls- Royce Enthusiasts Club German Section, inzwischen als<br />
Deputy Chairman, aktiv.<br />
Last but not least ist Dir, lieber Axel, ein schöner Wunsch in<br />
Erfüllung gegangen, denn seit dem 1.4.2011 übst Du Deinen<br />
Beruf in einer BAG zusammen mit Deiner Tochter Antje aus.<br />
Ich wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute, eine ungebrochene<br />
Schaffenskraft und ganz viel Spaß bei Deinen interessanten<br />
Foto: NZB-Archiv<br />
Hobbies.<br />
ß<br />
—<br />
Dr. Jobst-W. Carl, Osnabrück<br />
And the<br />
winner is…<br />
…ELISABETH ELLERMANN<br />
AUS HAREN/LINDLOH<br />
Aus einem umfänglichen Silbenpool mussten<br />
beim diesjährigen Sommerpreisrätsel<br />
19 Beschreibungen in die richtige (zahn-)-<br />
medizinische Nomenklatur übersetzt werden.<br />
Wer herausgefunden hat, welcher Begriff<br />
sich hinter Beschreibungen wie „Geschwulst<br />
am Zahnfleisch“, „unvollständige Verrenkung“<br />
oder „Zahnschmelz“ verbarg – und auch die<br />
übrigen Beschreibungen den entsprechenden<br />
(zahn-)medizinischen Fachbegriffen<br />
zuordnen konnte – hatte gute Chancen auf<br />
den Gewinn des diesjährigen NZB-Sommerpreisrätsels<br />
(NZB 07/08 2014, S. 47).<br />
Denn: Da alle hier eingegangenen Rückmeldungen<br />
nicht nur fristgerecht eingereicht,<br />
sondern auch mit dem richtigen Lösungswort<br />
„Trigemiusneuralgie“ versehen waren,<br />
musste auch in diesem Jahr das Los<br />
entscheiden.<br />
Unter juristischer Aufsicht von Dr. Dagmar<br />
Frieling wurde die Gewinnerin ermittelt.<br />
Das Los fiel auf Elisabeth Ellermann aus<br />
Haren/Lindloh (Zahnarztpraxis Kindler &<br />
Rölleke, Meppen).<br />
Sie kann sich über einen Einkaufsgutschein<br />
im Wert von 200 € – einzulösen bei<br />
Amazon – freuen.<br />
ß<br />
— NZB-Redaktion<br />
P E R S Ö N L I C H E S<br />
K Z V N<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | P E R S Ö N L I C H E S<br />
49
Niederlassungshinweise<br />
AUSZUG AUS DER ZULASSUNGS VERORDNUNG<br />
FÜR VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TE (ZV-Z)<br />
§ 18<br />
(1) Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. In dem<br />
Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragszahnarztsitz<br />
und gegebenenfalls unter welcher Gebietsbezeichnung<br />
die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind<br />
beizufügen<br />
a) Ein Auszug aus dem Zahnarztregister, aus dem der<br />
Tag der Approbation, der Tag der Eintragung in das<br />
Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der<br />
Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten<br />
Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,<br />
b) Bescheinigungen über die seit der Approbation<br />
ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten,<br />
c) gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19 a Abs. 2<br />
Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende<br />
Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränkt wird.<br />
(2) Ferner sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf,<br />
2. ein polizeiliches Führungszeugnis,<br />
3. Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher<br />
niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen<br />
war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen<br />
Niederlassung oder Zulassung und der Grund<br />
einer etwaigen Beendigung ergeben,<br />
4. eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse<br />
unter Angabe des frühestmöglichen Endes des<br />
Beschäftigungsverhältnisses,<br />
5. eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder<br />
alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogenoder<br />
Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass<br />
gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des<br />
zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen.<br />
(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte<br />
Abschriften beigefügt werden.<br />
(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz<br />
2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt<br />
werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt<br />
glaubhaft zu machen.<br />
Kolleginnen und Kollegen, die sich in Niedersachsen<br />
niederlassen möchten, wenden sich bitte an die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen,<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover,<br />
Tel. 0511 8405-323/361, E-Mail: info@kzvn.de.<br />
Antragsformulare können entweder bei der Geschäftsstelle<br />
des Zulassungsausschusses Niedersachsen<br />
angefordert oder unter www.kzvn.de als PDF-Dokument<br />
heruntergeladen werden.<br />
Bitte achten Sie darauf, bei der Einreichung der Anträge<br />
zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sämtliche in § 18<br />
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZV-Z)<br />
aufgeführten Unterlagen beizufügen.<br />
GEMEINSAME AUSÜBUNG DER<br />
VERTRAGS<strong>ZAHNÄRZ</strong>TLICHEN TÄTIGKEIT<br />
(Bildung einer Berufsausübungsgemeinschaft)<br />
Bei Anträgen auf Genehmigung der gemeinsamen<br />
Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist<br />
grundsätzlich die Vorlage eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages<br />
notwendig.<br />
Bitte achten Sie bei entsprechenden Anträgen darauf,<br />
den Gesellschaftsvertrag spätestens bis zum Abgabetermin<br />
bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
einzureichen.<br />
VERLEGUNGEN<br />
Nach § 24 Abs. 7 ZV-Z ist im Falle einer Verlegung des<br />
Vertragszahnarztsitzes grundsätzlich ein entsprechender<br />
Antrag an den Zulassungsausschuss zu richten. Die<br />
Verlegung ist erst möglich, wenn der Zulassungsausschuss<br />
diesem Antrag stattgegeben hat.<br />
SITZUNGEN DES<br />
ZULASSUNGSAUSSCHUSSES<br />
NIEDERSACHSEN FÜR <strong>ZAHNÄRZ</strong>TE<br />
Alle Anträge an den Zulassungsausschuss Niedersachsen<br />
sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen<br />
rechtzeitig bis zum Abgabetermin bei der<br />
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11, 30519 Hannover, in<br />
Urschrift und eigenhändig unterschrieben einzureichen.<br />
50 K Z V N | N Z B | O K T O B E R 2 0 14
© diego cervo / iStockphoto.com<br />
Abgabe bis 24.10.2014<br />
Sitzungstermin 19.11.2014<br />
HINWEISE AUF PRAXISORTE<br />
FÜR NIEDERLASSUNGEN<br />
a) Vertragszahnärzte<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
ß Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />
Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Norderney ein<br />
Vertragszahnarztsitz vakant.<br />
ß Planungsbereich Landkreis Leer:<br />
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines<br />
Nordsee-Kurbades ist auf der Insel Borkum ein<br />
Vertragszahnarztsitz vakant.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />
26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />
E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />
b) Fachzahnärzte für Kieferorthopädie<br />
In folgenden Planungsbereichen besteht Bedarf an<br />
Fachzahnärzten für Kieferorthopädie:<br />
Verwaltungsstelle Braunschweig<br />
ß Planungsbereich Landkreis Gifhorn:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Gifhorn mit 33.747 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 47,4 % versorgt.<br />
ß Planungsbereich Landkreis Peine:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Peine mit 24.905 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 48,2 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Braunschweig der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Helmut Peters, Münzstraße 9,<br />
38100 Braunschweig, Tel. 0531 13605, Fax 0531 4811315,<br />
E-Mail: braunschweig@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Lüneburg<br />
ß Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Lüchow-Dannenberg mit<br />
8.168 zu versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 49,0 %<br />
versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Lüneburg der KZVN,<br />
Vorsitzender: Zahnarzt Thomas Koch, Sülztorstraße 1,<br />
21335 Lüneburg, Tel. 04131 732770, Fax 04131 732772,<br />
E-Mail: lueneburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Oldenburg<br />
ß Planungsbereich Landkreis Oldenburg:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Oldenburg mit 24.601 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 32,5 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Oldenburg der KZVN,<br />
Vorsitzende: Zahnärztin Silke Lange, Bloher Landstraße 24,<br />
26160 Bad Zwischenahn, Tel. 0441 6990288,<br />
Fax 0441 691650, E-Mail: oldenburg@kzvn.de<br />
Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />
ß Planungsbereich Landkreis Aurich:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Aurich mit 36.272 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 44,1 % versorgt.<br />
ß Planungsbereich Landkreis Leer:<br />
Der Planungsbereich Landkreis Leer mit 32.390 zu<br />
versorgenden Einwohnern ist derzeit zu 43,2 % versorgt.<br />
Auskünfte erteilt: Verwaltungsstelle Ostfriesland der KZVN,<br />
Vorsitzender: Dr. Jörg Hendriks, Julianenburger Straße 15,<br />
26603 Aurich, Tel. 04941 2655, Fax 04941 68633,<br />
E-Mail: ostfriesland@kzvn.de<br />
BITTE NICHT VERGESSEN:<br />
—<br />
Stand 16.09.2014<br />
Das BSG-Urteil von 1989 gilt nach wie vor (interne Beratung<br />
der Kassen durch Dritte, ob Leistungszusage oder Einleitung<br />
eines Vertragsgutachtens), und wer sich als Zahnarzt dem<br />
MDK zur Verfügung stellt, unterstützt die Kassen bei ihrem<br />
rechtswidrigen Verhalten!<br />
— NZB-Redaktion<br />
K Z V N<br />
O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | K Z V N<br />
51
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IN NIEDERSACHSEN E.V.<br />
Mitgliederversammlung<br />
Mittwoch, 26.11.2014, 16:00 Uhr<br />
Ort: in der Zahnärztekammer<br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11a,<br />
30519 Hannover, 2. Etage,<br />
Sitzungsraum 1<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht des Vorsitzenden<br />
3. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Fortbildung<br />
6. Verschiedenes<br />
Dr. Wilhelm Bomfleur, Vorsitzender<br />
VERKAUF<br />
Raum Göttingen<br />
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30 Jahren bestehende Praxis mit<br />
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Umsatzzahlen in nächster Zeit<br />
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erfolgreichen Start in die<br />
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qualifiziertes u. hochmotiviertes<br />
Team unterstützen wird!<br />
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Hilfe zum Helfen<br />
gesucht<br />
HANNOVERSCHES ZAHNMOBIL<br />
UND SEINE PATIENTEN<br />
BRAUCHEN HILFE<br />
Das zahnmedizinische Team vom<br />
Zahnmobil Hannover<br />
(http://www.zahnmobil-hannover.de)<br />
braucht Verstärkung durch Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische<br />
Fachangestellte.<br />
Die Patienten des Zahnmobils suchen<br />
Zahnarztpraxen im Innenstadtbereich<br />
von Hannover, die bereit sind, die<br />
Behandlungen wie Totalprothesen,<br />
Kronen und Brückenarbeiten, die nicht<br />
im Zahnmobil erbracht werden können,<br />
zu übernehmen.<br />
Helfen Sie mit helfen!<br />
Kontakt<br />
Mobil: 0170 8145673<br />
Festnetz: 0511 451031<br />
E-Mail: ingeburg@mannherz.com<br />
werner@mannherz.com<br />
Für Kleinanzeigen-Aufträge aus der<br />
zahnärztlichen Kollegenschaft verwenden<br />
Sie bitte immer das für Sie vorbereitete<br />
Auftragsformular. Das erleichtert Ihnen und<br />
uns die Abwicklung. Einfach ausfüllen und<br />
an die angegebene Nummer faxen.<br />
Ihre Zuschriften auf<br />
Chiffre-Anzeigen<br />
richten Sie bitte an:<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB), c/o<br />
KZVN, Barbara Podgorski,<br />
Chiffre-Nr. ---------------------------------------<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover
Ihr Kleinanzeigenauftrag<br />
Auch online möglich:<br />
www.kzvn.de im Zahnarztportal unter Publikationen / NZB<br />
oder Fax: 0511 8405 -262<br />
Niedersächsisches Zahnärzteblatt (NZB)<br />
c/o KZVN<br />
Barbara Podgorski<br />
Zeißstraße 11<br />
30519 Hannover<br />
Nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
Kleinanzeigen erscheinen als fortlaufender Text ohne<br />
Hervorhebungen. Bitte tragen Sie Ihren gewünschten<br />
Text in Druckschrift gut leserlich in die unten stehenden<br />
Kästchen ein, für jeden Wortzwischenraum und jedes<br />
Satzzeichen bitte ein Feld benutzen. Die Zeilen werden<br />
im NZB veröffentlicht wie von Ihnen im Formular<br />
vorgegeben. Die Anzahl der (angefangenen) Zeilen<br />
und damit den Preis Ihrer Anzeige bestimmen Sie<br />
selbst. Bei Chiffre Anzeigen rechnen Sie zur Zeilengebühr<br />
noch die Gebühr von 10,- EUR für die Chiffre Nr.<br />
hinzu. – Für alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihre Einzugsermächtigung<br />
für den Bankeinzug erforderlich.<br />
Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der<br />
17. des Vormonats vor Erscheinen der Zeitschrift.<br />
Das NZB macht Sommerpause. Es erscheint 2014<br />
Mitte Juli eine Doppelausgabe. Das darauf folgende<br />
NZB wird wieder Mitte September veröffentlicht.<br />
Folgende Kleinanzeige bitte<br />
nur einmal<br />
in den nächsten Ausgaben<br />
veröffentlichen unter der Rubrik:<br />
Verkauf<br />
Ankauf<br />
Stellenmarkt<br />
Verschiedenes<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)<br />
Zeißstraße 11, 30519 Hannover<br />
Gläubiger-ID DE93ZZZ00000166202<br />
Mandatsreferenz ANZEIGEN NZB<br />
Preis je angefangene<br />
Zeile 5,20 EUR<br />
(Mindestgröße vier Zeilen,<br />
davon die 1. Zeile fett)<br />
BITTE IN<br />
BLOCKSCHRIFT<br />
20,80 €<br />
26,00 €<br />
31,20 €<br />
36,40 €<br />
41,60 €<br />
46,80 €<br />
52,00 €<br />
57,20 €<br />
62,40 €<br />
67,60 €<br />
SEPA – Basislastschrift:<br />
Ich ermächtige die KZVN, einmalig eine Zahlung von meinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut<br />
an, die von der KZVN auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem<br />
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />
Straße und Hausnummer<br />
Postleitzahl und Ort<br />
IBAN<br />
DE<br />
Zeilengebühr<br />
Die Anzeige soll unter Chiffre<br />
erscheinen, Chiffregebühr 10,- EUR<br />
Die Anzeige soll auch im Internet<br />
erscheinen (www.assistentenboerse.de)<br />
€<br />
€<br />
00,00<br />
K L E I N A N Z E I G E N<br />
Datum, Ort und Unterschrift<br />
Gesamtbetrag<br />
€