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ZAHNÄRZ TEBLATT

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EIN NOTWENDIGER BAUSTEIN IM HYGIENEMANAGEMENT:<br />

Wasserqualität in<br />

Dentaleinheiten<br />

© Kzenon/Fotolia.com<br />

Die Gesundheitsämter überprüfen als<br />

Teil des öffentlichen Gesundheitswesens<br />

Zahnarztpraxen in erster Linie darauf, ob die geltenden<br />

Hygienevorschriften und -bestimmungen ordnungsgemäß<br />

erfüllt werden. Dabei orientieren sie sich vor allem am<br />

Robert Koch-Institut (RKI), dessen Richtlinien auf der aktuellen<br />

Gesetzeslage beruhen. Zwar gibt es noch kein einheitliches<br />

Recht in Bezug auf die Wasserhygiene. Es wird zurzeit<br />

aber an der neuen Leitlinie „Hygienische Anforderungen<br />

an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten<br />

(BHE)“ gearbeitet, die in Kürze erscheinen soll.<br />

Die bisherigen entsprechenden Vorschriften, Verordnungen<br />

und Normen stellen eine umfangreiche Gesetzesgrundlage<br />

dar, was die Untersuchung der Wasser führenden<br />

Dentaleinheiten betrifft, die es zu kennen und einzuhalten<br />

gilt. Primär zählt dazu die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />

Novelliert im November 2011, ermöglicht sie nun häufigere<br />

Kontrollen durch die Gesundheitsämter. Relevant für die<br />

Zahnarztpraxis ist vor allem §3, der besagt, dass in Dentaleinheiten<br />

nur solches Wasser eingespeist werden darf,<br />

das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit Blick<br />

auf die DIN EN 1717, welche verlangt, dass ein Rückfließen<br />

von verunreinigtem Wasser zu vermeiden ist, zählt dazu in<br />

erster Linie, dass einer Biofilmbildung entgegengewirkt<br />

werden soll.<br />

Hintergrund dieser Untersuchungen durch die Gesundheitsämter<br />

ist hier das oberste Ziel einer Infektionsvermeidung<br />

für Patienten und das Behandlungsteam; denn sowohl die<br />

Patienten als auch das medizinische Personal kommen<br />

laufend in Kontakt mit Wasser. Sowohl durch Einatmen der<br />

Aerosole – Kühlung der rotierenden Instrumente oder auch<br />

Absaugvorrichtungen – als auch durch direkten Wundkontakt<br />

im Mundraum des Patienten mit den darin enthaltenen<br />

Krankheitserregern kann es zu Infektionen kommen.<br />

Gleiches gilt bei hohem Kontaminationsgrad des Wassers<br />

in Dentaleinheiten. Bei Patienten und einem Praxisteam<br />

mit normaler Immunabwehr kann das Erkrankungsrisiko<br />

durch eine auf einer Biofilmbildung beruhenden Kontamination<br />

des Kühl- und Spülwassers als gering eingeschätzt<br />

werden. Bei immunsupprimierten und beispielsweise an<br />

Mukoviszidose erkrankten Patienten können dagegen<br />

selbst sehr geringe Erregerzahlen zu Infektionen führen.<br />

Deshalb dient eine Untersuchung der mikrobiologischen<br />

Wasserqualität der Dentaleinheiten auch der Infektionsprävention.<br />

Untersuchungen von Pankhurst 1998 an dentalen<br />

Wassereinheiten konnten eine erstaunliche mikrobielle<br />

Diversität vorweisen (Tab.1). Viele dieser Mikroorganismen<br />

sind zwar aquatischen Ursprunges (Saprophyten) mit<br />

einer sehr geringen Pathogenität, doch lassen sich auch<br />

pathogene Erreger aus den Systemen isolieren (Legionella<br />

pneumophila, Klebsiella pneumoniae oder Pseudomonas<br />

aeruginosa).<br />

Umso erstaunlicher ist es, dass es bisher keine verlässlichen<br />

Zahlen zu bakteriellen Infektionen in Zahnarztpraxen gibt.<br />

Eine Erklärung hierfür wäre darin zu suchen, dass der Mund<br />

mit seinem großen mikrobiellen Biotop eine ähnliche<br />

Vielfalt an Mikroben beherbergt, wie sie auch von Pankhurst<br />

aufgezählt wird. In verschiedenen Studien wurden<br />

Zahnärzte mit folgenden Resultaten untersucht:<br />

Zu den schwerwiegendsten Infektionen, die hierbei hervorgerufen<br />

werden können, gehört sicherlich die Infektion mit<br />

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