ZAHNÄRZ TEBLATT
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EIN NOTWENDIGER BAUSTEIN IM HYGIENEMANAGEMENT:<br />
Wasserqualität in<br />
Dentaleinheiten<br />
© Kzenon/Fotolia.com<br />
Die Gesundheitsämter überprüfen als<br />
Teil des öffentlichen Gesundheitswesens<br />
Zahnarztpraxen in erster Linie darauf, ob die geltenden<br />
Hygienevorschriften und -bestimmungen ordnungsgemäß<br />
erfüllt werden. Dabei orientieren sie sich vor allem am<br />
Robert Koch-Institut (RKI), dessen Richtlinien auf der aktuellen<br />
Gesetzeslage beruhen. Zwar gibt es noch kein einheitliches<br />
Recht in Bezug auf die Wasserhygiene. Es wird zurzeit<br />
aber an der neuen Leitlinie „Hygienische Anforderungen<br />
an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten<br />
(BHE)“ gearbeitet, die in Kürze erscheinen soll.<br />
Die bisherigen entsprechenden Vorschriften, Verordnungen<br />
und Normen stellen eine umfangreiche Gesetzesgrundlage<br />
dar, was die Untersuchung der Wasser führenden<br />
Dentaleinheiten betrifft, die es zu kennen und einzuhalten<br />
gilt. Primär zählt dazu die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).<br />
Novelliert im November 2011, ermöglicht sie nun häufigere<br />
Kontrollen durch die Gesundheitsämter. Relevant für die<br />
Zahnarztpraxis ist vor allem §3, der besagt, dass in Dentaleinheiten<br />
nur solches Wasser eingespeist werden darf,<br />
das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit Blick<br />
auf die DIN EN 1717, welche verlangt, dass ein Rückfließen<br />
von verunreinigtem Wasser zu vermeiden ist, zählt dazu in<br />
erster Linie, dass einer Biofilmbildung entgegengewirkt<br />
werden soll.<br />
Hintergrund dieser Untersuchungen durch die Gesundheitsämter<br />
ist hier das oberste Ziel einer Infektionsvermeidung<br />
für Patienten und das Behandlungsteam; denn sowohl die<br />
Patienten als auch das medizinische Personal kommen<br />
laufend in Kontakt mit Wasser. Sowohl durch Einatmen der<br />
Aerosole – Kühlung der rotierenden Instrumente oder auch<br />
Absaugvorrichtungen – als auch durch direkten Wundkontakt<br />
im Mundraum des Patienten mit den darin enthaltenen<br />
Krankheitserregern kann es zu Infektionen kommen.<br />
Gleiches gilt bei hohem Kontaminationsgrad des Wassers<br />
in Dentaleinheiten. Bei Patienten und einem Praxisteam<br />
mit normaler Immunabwehr kann das Erkrankungsrisiko<br />
durch eine auf einer Biofilmbildung beruhenden Kontamination<br />
des Kühl- und Spülwassers als gering eingeschätzt<br />
werden. Bei immunsupprimierten und beispielsweise an<br />
Mukoviszidose erkrankten Patienten können dagegen<br />
selbst sehr geringe Erregerzahlen zu Infektionen führen.<br />
Deshalb dient eine Untersuchung der mikrobiologischen<br />
Wasserqualität der Dentaleinheiten auch der Infektionsprävention.<br />
Untersuchungen von Pankhurst 1998 an dentalen<br />
Wassereinheiten konnten eine erstaunliche mikrobielle<br />
Diversität vorweisen (Tab.1). Viele dieser Mikroorganismen<br />
sind zwar aquatischen Ursprunges (Saprophyten) mit<br />
einer sehr geringen Pathogenität, doch lassen sich auch<br />
pathogene Erreger aus den Systemen isolieren (Legionella<br />
pneumophila, Klebsiella pneumoniae oder Pseudomonas<br />
aeruginosa).<br />
Umso erstaunlicher ist es, dass es bisher keine verlässlichen<br />
Zahlen zu bakteriellen Infektionen in Zahnarztpraxen gibt.<br />
Eine Erklärung hierfür wäre darin zu suchen, dass der Mund<br />
mit seinem großen mikrobiellen Biotop eine ähnliche<br />
Vielfalt an Mikroben beherbergt, wie sie auch von Pankhurst<br />
aufgezählt wird. In verschiedenen Studien wurden<br />
Zahnärzte mit folgenden Resultaten untersucht:<br />
Zu den schwerwiegendsten Infektionen, die hierbei hervorgerufen<br />
werden können, gehört sicherlich die Infektion mit<br />
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