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ZAHNÄRZ TEBLATT

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Im Schuldnerverzeichnis wird vermerkt, bei wem eine<br />

Vollstreckung erfolglos geblieben ist oder wer seinen<br />

Auskunftspflichten im Hinblick auf die vollstreckbare<br />

Forderung nicht nachgekommen ist, was sogar zum<br />

Erlass eines Haftbefehls zur Abgabe einer eidesstattlichen<br />

Versicherung führen kann.<br />

Vor dem 01.01.2013 war hierfür das jeweilige Amtsgericht<br />

am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Die Daten<br />

wurden nicht übertragen, so dass Eintragungen, die vor<br />

dem 01.01.2013 ins Schuldnerverzeichnis eingetragen<br />

wurden, auch weiter beim Amtsgericht abgefragt<br />

werden müssen, die für den Wohnsitz des jeweiligen<br />

Schuldners zuständig ist.<br />

Positiv ist an der Einrichtung des Zentralen Vollstreckungsgerichts,<br />

dass eine Vernetzung mit den Zentralen Vollstreckungsgerichten<br />

der anderen Bundesländer erfolgt.<br />

Negativ dabei ist, dass trotz der Zentralisierung und<br />

Automatisierung, wodurch der Justiz auf lange Sicht<br />

erhebliche Kosten erspart werden, die Auskünfte<br />

kostenpflichtig geworden sind.<br />

Privatpersonen können nur dann Einsicht in das<br />

Schuldnerverzeichnis nehmen, wenn sie ein besonderes<br />

Interesse an dieser Information darlegen. Ein solches<br />

Interesse kann z.B. darin bestehen, dass man sich vor<br />

der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

über deren Erfolgsaussichten informieren will. Für solche<br />

Auskünfte ist es erforderlich, sich vorab beim zentralen<br />

Vollstreckungsportal im Internet anzumelden:<br />

www.vollstreckungsportal.de.<br />

Nach § 882 e Abs. 1 ZPO wird die Eintragung im<br />

Schuldnerverzeichnis grundsätzlich nach Ablauf von 3<br />

Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht.<br />

Die Zwangsvollstreckung einer Forderung gegen einen<br />

Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist<br />

und eine Vermögensauskunft abgegeben hat, bietet nur<br />

dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bekannt<br />

ist, dass seit der Eintragung im Schuldnerverzeichnis<br />

sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben<br />

(z.B. Lottogewinn, Erbschaft, lukrative Arbeitsstätte).<br />

Es ist daher sehr genau abzuwägen, ob die Zwangsvollstreckung<br />

eingeleitet werden soll.<br />

Ein positiver Nebeneffekt der Zentralisierung und<br />

Automatisierung in diesen Bereichen ist, dass man für<br />

Auskünfte nicht mehr auf die Bearbeitung durch die<br />

Amtsgerichte, deren Zeiten mitunter sehr unterschiedlich<br />

waren, angewiesen ist.<br />

ß<br />

Wencke Boldt,<br />

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht<br />

Hildesheimer Straße 33,<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 8074-995,<br />

Fax: 0511 8074-997<br />

—<br />

Quelle: www.zfn-online.de<br />

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Spitzenurteil für Futurabond M+<br />

„Zahnmedizin Report“ vergibt fünf Sterne an VOCO‘s Universal-Adhäsiv<br />

Futurabond M+ ist ein wahres Multitalent – das<br />

bestätigt jetzt auch das Spitzenurteil des wissenschaftlichen<br />

Informationsdienstes „Zahnmedizin<br />

Report“: Fünf von fünf möglichen Sternen<br />

und damit die Note „Sehr gut“ vergaben Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte nach einer zweimonatigen<br />

Testphase an das Universal-Adhäsiv von<br />

VOCO, das dem Anwender flexible Lösungen für<br />

jede Bondingsituation bietet.<br />

Ob Total-Etch, Selective-Etch oder Self-Etch<br />

– die Ätztechnik kann je nach Indikation oder<br />

gemäß der persönlichen Präferenz des Zahnarztes<br />

frei gewählt und angewendet werden.<br />

Futurabond M+ ist nicht nur bei direkten und<br />

indirekten Restaurationen verlässlich einsetzbar,<br />

sondern bietet einen sicheren Haftverbund<br />

zu diversen Materialien wie Metallen, Zirkoniumdioxid,<br />

Aluminiumoxid sowie Silikatkeramik<br />

– und das ohne zusätzlichen Primer. In Verbindung<br />

mit Futurabond M+ DCA, dem Aktivator<br />

für Dualhärtung, ist das Universal-Adhäsiv<br />

außerdem mit allen selbst- und dualhärtenden<br />

Composites auf Methacrylatbasis uneingeschränkt<br />

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Herausragend in der Anwendung<br />

Von diesen Eigenschaften überzeugten sich<br />

niedergelassene Zahnärzte im Rahmen des Praxistests,<br />

dem sie Futurabond M+ unterzogen.<br />

Weit über die Hälfte aller Tester sehen in der<br />

Wahlfreiheit des Ätzmodus einen großen Vorteil.<br />

Laut 92 Prozent der Praxen deckt Futurabond<br />

M+ alle praxisrelevanten Bonding-Indikationen<br />

ab. Auch die Anwendung wird positiv beurteilt: In<br />

puncto Viskosität und Applikation schneidet das<br />

Material sehr gut ab; der geringe Zeitaufwand<br />

wird mit der herausragenden Durchschnittsnote<br />

1,1 bewertet. Die vollständige Bewertung ist in<br />

der Ausgabe 8/2014 des „Zahnmedizin Report“<br />

nachzulesen.<br />

O K T O B E R 2 0 14 | N Z B | F A C H L I C H E S<br />

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