Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV
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EINLEITUNG<br />
Bei den Anstellungsbedingungen und Löhnen an den Musikschulen des Kantons<br />
Zürich bestehen grosse Unterschiede. Dies ist eine direkte Folge der<br />
ungenügenden Verankerung der musikalischen Bildung in den kantonalen<br />
Gesetzen und Verordnungen sowie der verschiedensten Organisationsformen<br />
der Musikschulen im Kanton Zürich. Als erster Schritt zur Vereinheitlichung<br />
der Arbeitsbedingungen wurde der <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> für die Musikschulen<br />
des Kantons Zürich im Herbst 2005 von einer gemeinsamen Kommission<br />
von VZM (Verband Zürcher Musikschulen), <strong>SMPV</strong> und MuV verabschiedet und<br />
veröffentlicht. Die Musikschulen erhielten damit neue Richtlinien, Informationen<br />
und Standards bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge für ihre Lehrpersonen.<br />
Trotz Zustimmung des VZM zum <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> im Mai 2004<br />
wurde dieser seither noch an keiner Musikschule umgesetzt.<br />
In den Verhandlungen zum <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> wurden verschiedene wichtige<br />
Punkte in das anschliessend zu verhandelnde <strong>Besoldungsreglement</strong> ausgelagert,<br />
insbesondere die Besoldung, aber auch andere Punkte wie z.B. viele<br />
Regelungen zur Kündigung. Die Verhandlungen über das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />
wurden aber leider nicht weitergeführt, obwohl das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />
von Anfang an als integrierender Bestandteil des Vertrags definiert war.<br />
Wir legen nun, als zweiten Schritt und um die Arbeit zu Ende zu führen, ein<br />
<strong>Besoldungsreglement</strong> vor, das wir ohne die Arbeitgeberseite erarbeitet haben.<br />
Der vorliegende Text könnte als Basis für weitere Verhandlungen dienen. Wir<br />
sind dabei nicht von Maximalforderungen ausgegangen, sondern von einer<br />
Zielsetzung, die einerseits wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen<br />
an den Musikschulen vorschlägt und die wir andererseits in späteren Verhandlungen<br />
mit der Arbeitgeberseite als realisierbar betrachten.<br />
Es gibt im Kanton Zürich Musikschulen, die ein <strong>Besoldungsreglement</strong> mit<br />
vergleichbaren Anstellungsbedingungen bereits anwenden. Es handelt sich<br />
bei unserem Vorschlag also nicht um ein Fantasieprodukt, sondern um die<br />
Bestrebung, bestehende vorbildliche Anstellungsbedingungen anzuerkennen<br />
und Schulen, die in diesem Bereich Nachholbedarf haben, zu unterstützen.<br />
Das <strong>Besoldungsreglement</strong>, das der VZM seinen Mitgliedschulen empfiehlt, ist<br />
in vielen Punkten deutlich schlechter. Dennoch wird dieses Reglement – im<br />
Besonderen die Einstufung und Entlöhnung betreffend – an einigen Schulen<br />
im Kanton Zürich noch unterboten.<br />
24 25<br />
Im Wesentlichen richten wir uns nach der Funktionsbewertung und Arbeitszeituntersuchung<br />
vom Mai 2001 der Musikschule der Stadt Zürich, sowie den<br />
Schlussfolgerungen, die aus dieser Studie gezogen wurden. Ausserdem orientieren<br />
sich viele Bestimmungen an den im Kanton Zürich geltenden Gesetzen<br />
und Bestimmungen für das Staatspersonal. Anschliessend an unseren<br />
Reglementsvorschlag haben wir einzelne Paragraphen zum Teil ausführlich<br />
kommentiert und erklärt. Zum Vergleich haben wir unserem Text Auszüge aus<br />
dem aktuellen Reglement des VZM gegenübergestellt.<br />
Pfäffikon, Januar 2008