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Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV

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EINLEITUNG<br />

Bei den Anstellungsbedingungen und Löhnen an den Musikschulen des Kantons<br />

Zürich bestehen grosse Unterschiede. Dies ist eine direkte Folge der<br />

ungenügenden Verankerung der musikalischen Bildung in den kantonalen<br />

Gesetzen und Verordnungen sowie der verschiedensten Organisationsformen<br />

der Musikschulen im Kanton Zürich. Als erster Schritt zur Vereinheitlichung<br />

der Arbeitsbedingungen wurde der <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> für die Musikschulen<br />

des Kantons Zürich im Herbst 2005 von einer gemeinsamen Kommission<br />

von VZM (Verband Zürcher Musikschulen), <strong>SMPV</strong> und MuV verabschiedet und<br />

veröffentlicht. Die Musikschulen erhielten damit neue Richtlinien, Informationen<br />

und Standards bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge für ihre Lehrpersonen.<br />

Trotz Zustimmung des VZM zum <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> im Mai 2004<br />

wurde dieser seither noch an keiner Musikschule umgesetzt.<br />

In den Verhandlungen zum <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> wurden verschiedene wichtige<br />

Punkte in das anschliessend zu verhandelnde <strong>Besoldungsreglement</strong> ausgelagert,<br />

insbesondere die Besoldung, aber auch andere Punkte wie z.B. viele<br />

Regelungen zur Kündigung. Die Verhandlungen über das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />

wurden aber leider nicht weitergeführt, obwohl das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />

von Anfang an als integrierender Bestandteil des Vertrags definiert war.<br />

Wir legen nun, als zweiten Schritt und um die Arbeit zu Ende zu führen, ein<br />

<strong>Besoldungsreglement</strong> vor, das wir ohne die Arbeitgeberseite erarbeitet haben.<br />

Der vorliegende Text könnte als Basis für weitere Verhandlungen dienen. Wir<br />

sind dabei nicht von Maximalforderungen ausgegangen, sondern von einer<br />

Zielsetzung, die einerseits wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen<br />

an den Musikschulen vorschlägt und die wir andererseits in späteren Verhandlungen<br />

mit der Arbeitgeberseite als realisierbar betrachten.<br />

Es gibt im Kanton Zürich Musikschulen, die ein <strong>Besoldungsreglement</strong> mit<br />

vergleichbaren Anstellungsbedingungen bereits anwenden. Es handelt sich<br />

bei unserem Vorschlag also nicht um ein Fantasieprodukt, sondern um die<br />

Bestrebung, bestehende vorbildliche Anstellungsbedingungen anzuerkennen<br />

und Schulen, die in diesem Bereich Nachholbedarf haben, zu unterstützen.<br />

Das <strong>Besoldungsreglement</strong>, das der VZM seinen Mitgliedschulen empfiehlt, ist<br />

in vielen Punkten deutlich schlechter. Dennoch wird dieses Reglement – im<br />

Besonderen die Einstufung und Entlöhnung betreffend – an einigen Schulen<br />

im Kanton Zürich noch unterboten.<br />

24 25<br />

Im Wesentlichen richten wir uns nach der Funktionsbewertung und Arbeitszeituntersuchung<br />

vom Mai 2001 der Musikschule der Stadt Zürich, sowie den<br />

Schlussfolgerungen, die aus dieser Studie gezogen wurden. Ausserdem orientieren<br />

sich viele Bestimmungen an den im Kanton Zürich geltenden Gesetzen<br />

und Bestimmungen für das Staatspersonal. Anschliessend an unseren<br />

Reglementsvorschlag haben wir einzelne Paragraphen zum Teil ausführlich<br />

kommentiert und erklärt. Zum Vergleich haben wir unserem Text Auszüge aus<br />

dem aktuellen Reglement des VZM gegenübergestellt.<br />

Pfäffikon, Januar 2008

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