Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV
Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV
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VORWORT<br />
Die in dieser Broschüre / auf dieser Website (www.smpv.ch/zh) enthaltenen<br />
Vertragstexte <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> (MAV) und <strong>Besoldungsreglement</strong> (BR) stellen<br />
das Resultat einer über siebenjährigen Arbeit dar (2002 – 2009). Wir freuen<br />
uns, die beiden Vertragstexte jetzt zusammengefasst zu publizieren.<br />
Inhaltlich gehören die beiden Teile MAV+BR zusammen, mehr: sie bedingen<br />
sich gegenseitig. Ein wesentlicher Unterschied trennt sie jedoch. Der MAV<br />
wurde in gemeinsamen Sitzungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt<br />
und im Sommer 2004 gemeinsam verabschiedet, während seither<br />
über das BR keine Verhandlungen mehr zustande kommen konnten.<br />
Der <strong>Musterarbeitsvertrag</strong><br />
Die im MAV enthaltenen Regelungen wurden offiziell von der Mitgliederversammlung<br />
des VZM am 8. Mai 2004 abgesegnet und können deshalb als<br />
offizielle Empfehlung des VZM betrachtet werden. Trotzdem ist uns keine Musikschule<br />
bekannt, die seither diesen Vertrag realisiert hat.<br />
Insbesondere die Pensengarantie, eine der wichtigsten Neuerungen im ganzen<br />
Vertrag, wurde unseres Wissens seither an keiner Musikschule eingeführt.<br />
Dass Musikschulen trotz gemeinsamem Beschluss die Pensengarantie noch<br />
immer nicht eingeführt haben, liegt u.a. sicher auch am mangelnden Druck<br />
von Seiten der Musiklehrerschaft. Gesetzlich sind nämlich Verträge mit semesterweise<br />
wechselndem Pensum (und vor allem mit grossen Schwankungen<br />
beim Verdienst) gar nicht erlaubt, insbesondere nicht bei Festanstellungen<br />
(wobei jede Anstellung nach spätestens drei Jahren als Festanstellung gilt).<br />
Eine Korrektur wäre also dringend und im Interesse aller Beteiligten.<br />
Zur Pensengarantie wäre nachzutragen, dass das im <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> von<br />
2004 geforderte Modell unseren jetzigen Vorstellungen keineswegs mehr genügen<br />
könnte. Den relativ restriktiven Bedingungen zur Gewährung der Pensengarantie<br />
haben wir damals zugestimmt, um auch kleinen Musikschulen<br />
deren Einführung zu ermöglichen. Grösseren Schulen ist eine grosszügigere<br />
Lösung zuzumuten.<br />
4 5<br />
Die im <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> unter ‘K: Besondere Bestimmungen’ erwähnten<br />
Merkblätter wurden bisher nicht verhandelt und fehlen zum grössten Teil.<br />
Das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />
Das <strong>Besoldungsreglement</strong> ist leider ohne Mitwirkung der Arbeitgeberseite<br />
(VZM) entstanden. Eine Arbeitsgruppe von <strong>SMPV</strong> und MuV hatte sich 2005<br />
aber entschlossen, die Überarbeitung des <strong>Besoldungsreglement</strong>es allein an<br />
die Hand zu nehmen, nicht zuletzt als Grundlage für spätere Verhandlungen.<br />
Der <strong>SMPV</strong> Zürich hat der Jahresversammlung 2008 den Entwurf des Reglementes<br />
vorgelegt und schliesslich Anfang Februar 2009 die jetzt vorliegende<br />
Fassung nach einer breiten verbandsinternen Vernehmlassung genehmigt.<br />
Der hier veröffentlichte Text des BR ersetzt also den Entwurf vom Januar 2008<br />
und enthält alle von der Jahresversammlung 2009 des <strong>SMPV</strong> Zürich gemäss<br />
unserer Vernehmlassung ergänzten Punkte.<br />
Kommentar zur Vernehmlassung<br />
Wir danken für die Mitarbeit unserer Kollegen und Kolleginnen bei der Vernehmlassung<br />
im vergangenen Jahr. Einige Anregungen konnten leider nicht<br />
integriert werden. So wurde zum Beispiel keine Lösung gefunden, wie dem<br />
Umstand Rechnung getragen werden kann, dass die Pensen der Musiklehrpersonen<br />
häufig auf verschiedene Orte aufgeteilt sind und von den Schulleitungen<br />
zum Teil ein häufiger Wechsel der Unterrichtsorte verlangt wird. Wie<br />
finanziell oder mit gewissen Entlastungen einem übermässigen Wechsel des<br />
Unterrichtsortes Rechnung getragen werden kann, muss bei allfälligen zukünftigen<br />
Verhandlungen thematisiert werden.<br />
Die Lehrerkonvente der einzelnen Musikschulen sind aber auch aufgerufen,<br />
bei der Gestaltung ihrer Musikschulen mit den Schulleitungen aktiv im Kontakt<br />
zu bleiben.