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Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV

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VORWORT<br />

Die in dieser Broschüre / auf dieser Website (www.smpv.ch/zh) enthaltenen<br />

Vertragstexte <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> (MAV) und <strong>Besoldungsreglement</strong> (BR) stellen<br />

das Resultat einer über siebenjährigen Arbeit dar (2002 – 2009). Wir freuen<br />

uns, die beiden Vertragstexte jetzt zusammengefasst zu publizieren.<br />

Inhaltlich gehören die beiden Teile MAV+BR zusammen, mehr: sie bedingen<br />

sich gegenseitig. Ein wesentlicher Unterschied trennt sie jedoch. Der MAV<br />

wurde in gemeinsamen Sitzungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt<br />

und im Sommer 2004 gemeinsam verabschiedet, während seither<br />

über das BR keine Verhandlungen mehr zustande kommen konnten.<br />

Der <strong>Musterarbeitsvertrag</strong><br />

Die im MAV enthaltenen Regelungen wurden offiziell von der Mitgliederversammlung<br />

des VZM am 8. Mai 2004 abgesegnet und können deshalb als<br />

offizielle Empfehlung des VZM betrachtet werden. Trotzdem ist uns keine Musikschule<br />

bekannt, die seither diesen Vertrag realisiert hat.<br />

Insbesondere die Pensengarantie, eine der wichtigsten Neuerungen im ganzen<br />

Vertrag, wurde unseres Wissens seither an keiner Musikschule eingeführt.<br />

Dass Musikschulen trotz gemeinsamem Beschluss die Pensengarantie noch<br />

immer nicht eingeführt haben, liegt u.a. sicher auch am mangelnden Druck<br />

von Seiten der Musiklehrerschaft. Gesetzlich sind nämlich Verträge mit semesterweise<br />

wechselndem Pensum (und vor allem mit grossen Schwankungen<br />

beim Verdienst) gar nicht erlaubt, insbesondere nicht bei Festanstellungen<br />

(wobei jede Anstellung nach spätestens drei Jahren als Festanstellung gilt).<br />

Eine Korrektur wäre also dringend und im Interesse aller Beteiligten.<br />

Zur Pensengarantie wäre nachzutragen, dass das im <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> von<br />

2004 geforderte Modell unseren jetzigen Vorstellungen keineswegs mehr genügen<br />

könnte. Den relativ restriktiven Bedingungen zur Gewährung der Pensengarantie<br />

haben wir damals zugestimmt, um auch kleinen Musikschulen<br />

deren Einführung zu ermöglichen. Grösseren Schulen ist eine grosszügigere<br />

Lösung zuzumuten.<br />

4 5<br />

Die im <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> unter ‘K: Besondere Bestimmungen’ erwähnten<br />

Merkblätter wurden bisher nicht verhandelt und fehlen zum grössten Teil.<br />

Das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />

Das <strong>Besoldungsreglement</strong> ist leider ohne Mitwirkung der Arbeitgeberseite<br />

(VZM) entstanden. Eine Arbeitsgruppe von <strong>SMPV</strong> und MuV hatte sich 2005<br />

aber entschlossen, die Überarbeitung des <strong>Besoldungsreglement</strong>es allein an<br />

die Hand zu nehmen, nicht zuletzt als Grundlage für spätere Verhandlungen.<br />

Der <strong>SMPV</strong> Zürich hat der Jahresversammlung 2008 den Entwurf des Reglementes<br />

vorgelegt und schliesslich Anfang Februar 2009 die jetzt vorliegende<br />

Fassung nach einer breiten verbandsinternen Vernehmlassung genehmigt.<br />

Der hier veröffentlichte Text des BR ersetzt also den Entwurf vom Januar 2008<br />

und enthält alle von der Jahresversammlung 2009 des <strong>SMPV</strong> Zürich gemäss<br />

unserer Vernehmlassung ergänzten Punkte.<br />

Kommentar zur Vernehmlassung<br />

Wir danken für die Mitarbeit unserer Kollegen und Kolleginnen bei der Vernehmlassung<br />

im vergangenen Jahr. Einige Anregungen konnten leider nicht<br />

integriert werden. So wurde zum Beispiel keine Lösung gefunden, wie dem<br />

Umstand Rechnung getragen werden kann, dass die Pensen der Musiklehrpersonen<br />

häufig auf verschiedene Orte aufgeteilt sind und von den Schulleitungen<br />

zum Teil ein häufiger Wechsel der Unterrichtsorte verlangt wird. Wie<br />

finanziell oder mit gewissen Entlastungen einem übermässigen Wechsel des<br />

Unterrichtsortes Rechnung getragen werden kann, muss bei allfälligen zukünftigen<br />

Verhandlungen thematisiert werden.<br />

Die Lehrerkonvente der einzelnen Musikschulen sind aber auch aufgerufen,<br />

bei der Gestaltung ihrer Musikschulen mit den Schulleitungen aktiv im Kontakt<br />

zu bleiben.

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