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Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV

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EINLEITUNG<br />

Eine Arbeitsgruppe der drei Verbände VZM (Verband Zürcher Musikschulen)<br />

auf Arbeitgeberseite, MuV und <strong>SMPV</strong> auf Arbeitnehmerseite hat sich das Ziel<br />

gesetzt, einen <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> für die Musikschulen im Kanton Zürich zu<br />

erarbeiten.<br />

Warum nur ein Mustervertrag?<br />

Die Strukturen und Trägerschaften der zahlreichen Musikschulen im Kanton<br />

Zürich sind sehr unterschiedlich. Die meisten Musikschulen sind privatrechtlich<br />

organisiert – viele Musikschulen haben sich regional in einem Verein zusammengeschlossen<br />

(der Verein ‘Musikschule Zürcher Oberland’ z.B. umfasst 17<br />

Gemeinden) – einige glückliche Musikschulen sind ganz in ihrer Schulgemeinde<br />

integriert. Fast ausnahmslos werden die Musikschulen von den Gemeinden<br />

oder Schulgemeinden subventioniert. Die Subvention des Kantons Zürich ist<br />

im Vergleich mit anderen Kantonen sehr klein, sie beträg ganze 4%.<br />

Die verschiedenen Strukturen und Trägerschaften sowie die verschiedenen<br />

Arbeitgeber verunmöglichen es beinahe, die Arbeitsverhältnisse an allen Musikschulen<br />

in einem verbindlichen Vertrag – z.B. auch über einen GAV – zu<br />

regeln. Die Arbeitsgruppe versteht den <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> darum als Empfehlung<br />

an die Mitgliedschulen des VZM. Er gibt Richtlinien, Informationen und<br />

Standards zuhanden der Musikschulleitungen und unterstützt diese darin, die<br />

Anstellung ihrer Musikschullehrerschaft zeitgemäss zu gestalten. Längerfristig<br />

hoffen wir aber, dass dieser Vertrag sich positiv auswirken wird in Richtung einer<br />

Angleichung – vielleicht einmal einer Vereinheitlichung der Arbeitsverträge<br />

der Musikschulen im ganzen Kanton.<br />

Gliederung des Vertrags in zwei Teile<br />

Der vorliegende <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> gliedert sich in zwei Teile: in den eigentlichen<br />

Vertragstext und in einen umfangreichen Anhang, bestehend aus<br />

neun Reglementen, bzw. Merkblättern. Erwähnt sei hier im Besonderen das<br />

die Arbeitsbedingungen in wesentlichen Bereichen bestimmende <strong>Besoldungsreglement</strong>.<br />

Dieser zweite Teil ist ausdrücklich definiert als integrieren-<br />

8 9<br />

der Bestandteil des Vertrags. Die Verhandlungen über das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />

stehen noch aus.<br />

Erste Etappe<br />

Anfang Juni konnte der erste Teil, der eigentliche Vertragstext, von der Arbeitsgruppe<br />

verabschiedet werden. Nach eingehender Diskussion einigte sie sich<br />

über einige letzte noch offene Punkte. Damit wurde der vollständige erste Teil<br />

des Vertrags von beiden Seiten (Arbeitgeber/ Arbeitnehmer) akzeptiert.<br />

Hier soll dieser erste Teil des <strong>Musterarbeitsvertrag</strong>es vorgestellt werden. Daran<br />

anschliessend haben wir wesentliche Punkte ausführlicher erklärt und kommentiert.

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