Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV
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EINLEITUNG<br />
Eine Arbeitsgruppe der drei Verbände VZM (Verband Zürcher Musikschulen)<br />
auf Arbeitgeberseite, MuV und <strong>SMPV</strong> auf Arbeitnehmerseite hat sich das Ziel<br />
gesetzt, einen <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> für die Musikschulen im Kanton Zürich zu<br />
erarbeiten.<br />
Warum nur ein Mustervertrag?<br />
Die Strukturen und Trägerschaften der zahlreichen Musikschulen im Kanton<br />
Zürich sind sehr unterschiedlich. Die meisten Musikschulen sind privatrechtlich<br />
organisiert – viele Musikschulen haben sich regional in einem Verein zusammengeschlossen<br />
(der Verein ‘Musikschule Zürcher Oberland’ z.B. umfasst 17<br />
Gemeinden) – einige glückliche Musikschulen sind ganz in ihrer Schulgemeinde<br />
integriert. Fast ausnahmslos werden die Musikschulen von den Gemeinden<br />
oder Schulgemeinden subventioniert. Die Subvention des Kantons Zürich ist<br />
im Vergleich mit anderen Kantonen sehr klein, sie beträg ganze 4%.<br />
Die verschiedenen Strukturen und Trägerschaften sowie die verschiedenen<br />
Arbeitgeber verunmöglichen es beinahe, die Arbeitsverhältnisse an allen Musikschulen<br />
in einem verbindlichen Vertrag – z.B. auch über einen GAV – zu<br />
regeln. Die Arbeitsgruppe versteht den <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> darum als Empfehlung<br />
an die Mitgliedschulen des VZM. Er gibt Richtlinien, Informationen und<br />
Standards zuhanden der Musikschulleitungen und unterstützt diese darin, die<br />
Anstellung ihrer Musikschullehrerschaft zeitgemäss zu gestalten. Längerfristig<br />
hoffen wir aber, dass dieser Vertrag sich positiv auswirken wird in Richtung einer<br />
Angleichung – vielleicht einmal einer Vereinheitlichung der Arbeitsverträge<br />
der Musikschulen im ganzen Kanton.<br />
Gliederung des Vertrags in zwei Teile<br />
Der vorliegende <strong>Musterarbeitsvertrag</strong> gliedert sich in zwei Teile: in den eigentlichen<br />
Vertragstext und in einen umfangreichen Anhang, bestehend aus<br />
neun Reglementen, bzw. Merkblättern. Erwähnt sei hier im Besonderen das<br />
die Arbeitsbedingungen in wesentlichen Bereichen bestimmende <strong>Besoldungsreglement</strong>.<br />
Dieser zweite Teil ist ausdrücklich definiert als integrieren-<br />
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der Bestandteil des Vertrags. Die Verhandlungen über das <strong>Besoldungsreglement</strong><br />
stehen noch aus.<br />
Erste Etappe<br />
Anfang Juni konnte der erste Teil, der eigentliche Vertragstext, von der Arbeitsgruppe<br />
verabschiedet werden. Nach eingehender Diskussion einigte sie sich<br />
über einige letzte noch offene Punkte. Damit wurde der vollständige erste Teil<br />
des Vertrags von beiden Seiten (Arbeitgeber/ Arbeitnehmer) akzeptiert.<br />
Hier soll dieser erste Teil des <strong>Musterarbeitsvertrag</strong>es vorgestellt werden. Daran<br />
anschliessend haben wir wesentliche Punkte ausführlicher erklärt und kommentiert.