Musterarbeitsvertrag Besoldungsreglement - SMPV
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ei Familien mit eigenen Kleinkindern<br />
oder Kindern im schulpflichtigen Alter<br />
wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt 2 Arbeitstage<br />
Tod der Ehegattin oder des Ehegatten,<br />
eines Kindes oder der Eltern<br />
Tod der Schwiegereltern, von Schwiegertöchtern,<br />
Schwiegersöhnen und Geschwistern<br />
Tod von Grosseltern, Ehegatten von Geschwistern,<br />
Geschwistern der Ehegattin<br />
oder des Ehegatten, Enkeln, Tanten, Onkeln<br />
im Falle der Erledigung von Formalitäten<br />
im Zusammenhang mit dem Todesfall<br />
Tod anderer Verwandter oder von nahe<br />
stehenden Dritten<br />
3 Arbeitstage<br />
2 Arbeitstage<br />
1 Arbeitstag<br />
2 Arbeitstage<br />
Wohnungswechsel 1 Arbeitstag<br />
die notwendige Zeit, höchstens<br />
2 Arbeitstage pro Ereignis<br />
die notwendige Zeit zur Teilnahme<br />
an der Beerdigung,<br />
höchstens 1 Arbeitstag<br />
Fallen solche Ereignisse in die Schulferien, können sie nicht kompensiert werden,<br />
ebenso wenig ein Krankheitsfall während der Schulferien.<br />
Reglement VZM: keine Erwähnung des Mutterschaftsurlaubs<br />
bei der Aufnahme eines Kindes in ein Pflegeverhältnis<br />
11. Stundenausfälle<br />
Unverschuldete Stundenausfälle<br />
Unterricht, der ohne Verschulden der Lehrperson ausfällt, muss nicht nachgeholt<br />
werden (z.B. Krankheit oder Unfall der Lehrperson, bezahlte Urlaube,<br />
32 33<br />
Abwesenheit der Schülerin, des Schülers wegen Krankheit oder aus anderen<br />
Gründen, gesetzliche Feiertage).<br />
Bricht ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht während des Semesters<br />
ab, wird der Lohn bis Ende Semester weiterbezahlt.<br />
Stundenausfälle aus anderen Gründen<br />
Stundenausfälle sind nach Möglichkeit vor- oder nachzuholen. Pro nicht erteilte<br />
Lektion wird 1/39 der entsprechenden Jahreswochenstunde abgezogen.<br />
Empfehlung Reglement VZM: 1/38 wird abgezogen<br />
12. Unbezahlter Urlaub<br />
Ein unbezahlter Urlaub kann auf Gesuch hin gewährt werden. Gesuche sind<br />
drei Monate vor dem Termin bei der Schulleitung einzureichen. Er wird normalerweise<br />
gewährt, sofern die Stellvertretung geregelt ist. Pro nicht erteilte<br />
Lektion wird der Lehrperson 1/39 der entsprechenden Jahreswochenstunde<br />
abgezogen. Die Stellvertretungskosten werden durch die Musikschule übernommen.<br />
Empfehlung Reglement VZM: 1/38 wird abgezogen<br />
13. Konvente, Teilnahme an Schulaktivitäten<br />
Bei Pensen unter 50% oder Anstellungen an verschiedenen Musikschulen<br />
müssen die Lehrpersonen nur dem Anteil des Pensums entsprechend an den<br />
Konventen und Aktivitäten der einzelnen Schule teilnehmen.<br />
Jährlich können Lehrpersonen an höchstens 5 Wochenendtagen für besondere<br />
Ereignisse der Musikschulen (Schülerkonzerte, Stufentests, Konzerte,<br />
obligate Weiterbildung, Instrumentenvorführungen etc.) verpflichtet werden.<br />
neue Bestimmungen<br />
14. Vikariate<br />
Eine Stellvertretung (Vikariat) wird von der Musikschule besoldet (Basis =1/39<br />
der Jahreswochenstunde).<br />
Die Einstufung erfolgt gemäss <strong>Besoldungsreglement</strong> Art. 3 – 6.