13.04.2013 Aufrufe

Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Arzfeld</strong> - 5 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />

nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />

der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wurde Entlastung erteilt.<br />

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />

Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />

Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />

28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />

geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />

sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />

ihr Gebiet zu regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung<br />

am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen<br />

erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die<br />

Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich<br />

keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden<br />

durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren,<br />

dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht<br />

an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde<br />

derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur<br />

Energiegewinnung in die AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />

€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />

gemäß § 7 GemHVO<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />

vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.<br />

Beschlussfassung über die Annahme von Sponsoringleistungen/<br />

Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 GemO<br />

Der Rat beschloss einstimmig die Annahme der Spenden zur Finanzierung<br />

eines Kinderspielplatzes in der Ortsgemeinde Dasburg.<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. s. 153) und den Bestimmungen der hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Verantwortlich:<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

(industriepark Region trier)<br />

Telefon und Fax:<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40<br />

Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />

Postanschrift: Postfach <strong>11</strong> 54, 54343 Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Jagdgenossenschaft Lascheid / Hargarten<br />

Zur Verabschiedung des ehemaligen Jagdpächters und Neueinführung<br />

der neuen Jagdpächter werden alle Jagdgenossen und Partner,<br />

sowie die Gemeinderäte Hargarten und Lascheid am 22.03.2013 um<br />

20:00 Uhr ins DGH Lascheid zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen.<br />

Bekanntmachung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der neue Jagdpachtvertrag über den<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lascheid-Hargarten in der Zeit vom<br />

18. März 2013 bis 1. April 2013<br />

täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />

Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich<br />

ausliegt.<br />

54597 Lascheid/Hargarten, 5. März 2013<br />

Günter Zahnen, Jagdvorsteher<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten steht das DGH in<br />

Lascheid für Reservierungen wieder zur Verfügung.<br />

Lascheid<br />

Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel. 06554/675<br />

www.lascheid.net<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten steht das DGH in<br />

Lascheid für Reservierungen wieder zur Verfügung.<br />

Unterrichtung der Einwohner aus<br />

der Sitzung des Ortsgemeinderates Lierfeld<br />

am 5. November 2012<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />

nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />

der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wurde Entlastung erteilt.<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Andreas Kruppert<br />

übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp<br />

Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!