Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 5 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />
nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />
der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wurde Entlastung erteilt.<br />
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />
Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />
28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />
geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />
sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />
ihr Gebiet zu regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung<br />
am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen<br />
erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die<br />
Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich<br />
keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden<br />
durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren,<br />
dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht<br />
an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde<br />
derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur<br />
Energiegewinnung in die AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />
€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />
gemäß § 7 GemHVO<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />
vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.<br />
Beschlussfassung über die Annahme von Sponsoringleistungen/<br />
Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 GemO<br />
Der Rat beschloss einstimmig die Annahme der Spenden zur Finanzierung<br />
eines Kinderspielplatzes in der Ortsgemeinde Dasburg.<br />
Impressum:<br />
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. s. 153) und den Bestimmungen der hauptsatzung.<br />
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Verantwortlich:<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
(industriepark Region trier)<br />
Telefon und Fax:<br />
Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40<br />
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift: Postfach <strong>11</strong> 54, 54343 Föhren<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
aus schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Jagdgenossenschaft Lascheid / Hargarten<br />
Zur Verabschiedung des ehemaligen Jagdpächters und Neueinführung<br />
der neuen Jagdpächter werden alle Jagdgenossen und Partner,<br />
sowie die Gemeinderäte Hargarten und Lascheid am 22.03.2013 um<br />
20:00 Uhr ins DGH Lascheid zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen.<br />
Bekanntmachung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der neue Jagdpachtvertrag über den<br />
gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lascheid-Hargarten in der Zeit vom<br />
18. März 2013 bis 1. April 2013<br />
täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />
Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich<br />
ausliegt.<br />
54597 Lascheid/Hargarten, 5. März 2013<br />
Günter Zahnen, Jagdvorsteher<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten steht das DGH in<br />
Lascheid für Reservierungen wieder zur Verfügung.<br />
Lascheid<br />
Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel. 06554/675<br />
www.lascheid.net<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten steht das DGH in<br />
Lascheid für Reservierungen wieder zur Verfügung.<br />
Unterrichtung der Einwohner aus<br />
der Sitzung des Ortsgemeinderates Lierfeld<br />
am 5. November 2012<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />
nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />
der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wurde Entlastung erteilt.<br />
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Andreas Kruppert<br />
übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp<br />
Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />
Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.