Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 7 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde<br />
und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wurde Entlastung erteilt.<br />
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />
Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />
28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />
geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />
sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />
ihr Gebiet zu regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung<br />
am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen<br />
erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die<br />
Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich<br />
keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden<br />
durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren,<br />
dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht<br />
an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde<br />
derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur<br />
Energiegewinnung in die AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 1. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />
€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />
gemäß § 7 GemHVO<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />
vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.<br />
Unterrichtung der Einwohner aus der<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld<br />
am 26. November 2012<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />
nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />
der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wurde Entlastung erteilt.<br />
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />
Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />
28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />
geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />
sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />
ihr Gebiet zu regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />
Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />
Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energie-versorgung<br />
auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />
Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />
Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />
AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />
vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />
wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />
kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />
in die AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 1. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />
€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />
gemäß § 7 GemHVO<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />
vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.<br />
Verschiedenes<br />
Mehrzweckgebäude Pintesfeld<br />
Ratsmitglied informierte über den Besuch des Herrn Landrats in<br />
der Ortsgemeinde Pintesfeld.<br />
Die Verwaltung sollte überprüfen, ob im Rahmen „Leader-Programm“<br />
oder „EFRE-Programm“ eine Projektförderung möglich ist.<br />
Reparaturarbeiten an Wirtschaftswegen<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass an verschiedenen Wirtschaftswegen<br />
kleine Instandsetzungsarbeiten notwendig sind.<br />
Die Arbeiten sollen in Eigenregie durchgeführt werden.<br />
<br />
<br />
Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel. 06554/7021<br />
www.pluetscheid.de<br />
Unterrichtung der Einwohner aus<br />
der Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Plütscheid am 27. November 2012<br />
Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsjahres 2013<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüsste Ortsbürgermeister Heltemes<br />
Herrn Wagner vom Forstamt Neuerburg.<br />
Herr Wagner informierte über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr<br />
2012 sowie die für das Forstwirtschaftsjahr 2013 geplanten Erträge<br />
und Aufwendungen.<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat<br />
dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr<br />
2013 zu.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen,<br />
erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.