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Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 7 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde<br />

und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wurde Entlastung erteilt.<br />

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />

Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />

Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />

28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />

geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />

sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />

ihr Gebiet zu regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der Ortsbürgermeisterbesprechung<br />

am 26. September 2012 sind derzeit Bestrebungen<br />

erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung auf die<br />

Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde diesbezüglich<br />

keinerlei Regelung trifft. Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden<br />

durch einen Beitritt zur bestehenden AöR dokumentieren,<br />

dass sie die Aufgabe der Energieversorgung vor Ort behalten und nicht<br />

an den Landkreis abtreten wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde<br />

derzeit noch kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur<br />

Energiegewinnung in die AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 1. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />

€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />

gemäß § 7 GemHVO<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />

vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.<br />

Unterrichtung der Einwohner aus der<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld<br />

am 26. November 2012<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />

nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 20<strong>11</strong><br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />

der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wurde Entlastung erteilt.<br />

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />

Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />

Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />

28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />

geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />

sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />

ihr Gebiet zu regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />

Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />

Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energie-versorgung<br />

auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />

Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />

Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />

AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />

vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />

wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />

kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />

in die AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 1. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />

€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />

gemäß § 7 GemHVO<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />

vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.<br />

Verschiedenes<br />

Mehrzweckgebäude Pintesfeld<br />

Ratsmitglied informierte über den Besuch des Herrn Landrats in<br />

der Ortsgemeinde Pintesfeld.<br />

Die Verwaltung sollte überprüfen, ob im Rahmen „Leader-Programm“<br />

oder „EFRE-Programm“ eine Projektförderung möglich ist.<br />

Reparaturarbeiten an Wirtschaftswegen<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass an verschiedenen Wirtschaftswegen<br />

kleine Instandsetzungsarbeiten notwendig sind.<br />

Die Arbeiten sollen in Eigenregie durchgeführt werden.<br />

<br />

<br />

Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel. 06554/7021<br />

www.pluetscheid.de<br />

Unterrichtung der Einwohner aus<br />

der Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Plütscheid am 27. November 2012<br />

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsjahres 2013<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüsste Ortsbürgermeister Heltemes<br />

Herrn Wagner vom Forstamt Neuerburg.<br />

Herr Wagner informierte über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr<br />

2012 sowie die für das Forstwirtschaftsjahr 2013 geplanten Erträge<br />

und Aufwendungen.<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat<br />

dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 zu.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen,<br />

erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.

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