Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />
Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />
28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />
geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />
sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />
ihr Gebiet zu regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />
Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />
Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />
auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />
Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />
Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />
AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />
vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />
wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />
kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />
in die AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betriebvon Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 01. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von<br />
500 € ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />
Der Ortgemeinderat bittet die AöR um Überprüfung, ob für den<br />
Bereich der Grillhütte die Anbringung einer PV Anlage rentabel ist.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />
gemäß § 7 GemHVO<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />
vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.<br />
Lünebach<br />
Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel. 06556/900267<br />
www.lünebach.de<br />
Grillhütte<br />
Nach erfolgreicher Renovierung der Grillhütte kann diese seit dem<br />
12.03.2013 wieder vermietet werden.<br />
Anmeldungen nimmt wie bisher der Ortsbürgermeister entgegen.<br />
Bekanntmachung<br />
3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Bornwiese“<br />
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
Der Ortsgemeinderat Lünebach hat in seiner Sitzung am 5. März<br />
2013 die 3. Teiländerung des vorbezeichneten Bebauungsplanes<br />
beschlossen.<br />
Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes soll die rechtliche<br />
Grundlage geschafft werden die geänderte Planungskonzeption<br />
der Ortsgemeinde Lünebach für den Bereich zwischen den Straßen<br />
„Am Kirchenpfad“ und „Im Suttert“ umzusetzen. Hier soll<br />
die zunächst geplante durchgängige Verbindung nicht hergestellt<br />
werden. Des Weiteren entfällt die in diesem Bereich zunächst vorgesehen<br />
Erschließung der derzeit unbebauten Flächen westlich des<br />
Plangebiets sowie die Trasse für die oberirdische KV-Leitung.<br />
Zur Umsetzung der Maßnahme ist im Vorfeld die Änderung des<br />
bestehenden Bebauungs-planes im vereinfachten Verfahren gemäß<br />
§ 13a BauGB erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />
gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erfolgt nicht.<br />
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gleichzeitig liegt der vom Ortsgemeinderat gebilligte und zur Auslegung<br />
bestimmte Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes<br />
„Bornwiese“ einschließlich der dazugehörigen Begründung in<br />
der Zeit vom<br />
26. März 2013 bis einschließlich 26. April 2013<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Luxemburger Straße<br />
6, Zimmer 57, 54687 <strong>Arzfeld</strong>, während der Dienststunden (montags<br />
bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00<br />
Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu<br />
jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die<br />
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen<br />
der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann<br />
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während<br />
der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Der genaue Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes<br />
ist in nachstehender Planskizze (unmaßstäbliche Verkleinerung)<br />
dargestellt.<br />
54597 Lünebach, 8. März 2013<br />
Klaus Knauf, 1. Beigeordneter<br />
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Jagdgenossenschaft Lünebach-Strickscheid<br />
Teilpachtbezirk II<br />
Ab dem 1. April 2013 ist der Teilpachtbezirk II der Jagdgenossenschaft<br />
Lünebach-Strickscheid an Herrn Stefan Arnoldi, Mülheim/<br />
Ruhr, verpachtet. Wildschäden sind bis zum 31. März 2013 mit dem<br />
Pächter Dieter Janssen, Krefeld, abzuwickeln.<br />
54597 Strickscheid, 8. März 2013<br />
Albert Thiex, Jagdvorsteher<br />
Unterrichtung der Einwohner aus der<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Merlscheid<br />
am 5. November 2012<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />
nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.