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Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur<br />

Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.<br />

Auszahlungen im Haushaltsjahr 20<strong>11</strong>.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />

28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />

geschützt. Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt,<br />

sondern ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für<br />

ihr Gebiet zu regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />

Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />

Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />

auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />

Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />

Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />

AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />

vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />

wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />

kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />

in die AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betriebvon Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 01. Januar 2013. Die zu zahlende Stammeinlage in Höhe von<br />

500 € ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />

Der Ortgemeinderat bittet die AöR um Überprüfung, ob für den<br />

Bereich der Grillhütte die Anbringung einer PV Anlage rentabel ist.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für die Haushaltsjahre 2013/2014 als Doppelhaushalt<br />

gemäß § 7 GemHVO<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 wurde<br />

vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.<br />

Lünebach<br />

Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel. 06556/900267<br />

www.lünebach.de<br />

Grillhütte<br />

Nach erfolgreicher Renovierung der Grillhütte kann diese seit dem<br />

12.03.2013 wieder vermietet werden.<br />

Anmeldungen nimmt wie bisher der Ortsbürgermeister entgegen.<br />

Bekanntmachung<br />

3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Bornwiese“<br />

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

Der Ortsgemeinderat Lünebach hat in seiner Sitzung am 5. März<br />

2013 die 3. Teiländerung des vorbezeichneten Bebauungsplanes<br />

beschlossen.<br />

Mit der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes soll die rechtliche<br />

Grundlage geschafft werden die geänderte Planungskonzeption<br />

der Ortsgemeinde Lünebach für den Bereich zwischen den Straßen<br />

„Am Kirchenpfad“ und „Im Suttert“ umzusetzen. Hier soll<br />

die zunächst geplante durchgängige Verbindung nicht hergestellt<br />

werden. Des Weiteren entfällt die in diesem Bereich zunächst vorgesehen<br />

Erschließung der derzeit unbebauten Flächen westlich des<br />

Plangebiets sowie die Trasse für die oberirdische KV-Leitung.<br />

Zur Umsetzung der Maßnahme ist im Vorfeld die Änderung des<br />

bestehenden Bebauungs-planes im vereinfachten Verfahren gemäß<br />

§ 13a BauGB erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />

gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erfolgt nicht.<br />

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Gleichzeitig liegt der vom Ortsgemeinderat gebilligte und zur Auslegung<br />

bestimmte Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes<br />

„Bornwiese“ einschließlich der dazugehörigen Begründung in<br />

der Zeit vom<br />

26. März 2013 bis einschließlich 26. April 2013<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>, Luxemburger Straße<br />

6, Zimmer 57, 54687 <strong>Arzfeld</strong>, während der Dienststunden (montags<br />

bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00<br />

Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu<br />

jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen<br />

der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann<br />

Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während<br />

der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Der genaue Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes<br />

ist in nachstehender Planskizze (unmaßstäbliche Verkleinerung)<br />

dargestellt.<br />

54597 Lünebach, 8. März 2013<br />

Klaus Knauf, 1. Beigeordneter<br />

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Jagdgenossenschaft Lünebach-Strickscheid<br />

Teilpachtbezirk II<br />

Ab dem 1. April 2013 ist der Teilpachtbezirk II der Jagdgenossenschaft<br />

Lünebach-Strickscheid an Herrn Stefan Arnoldi, Mülheim/<br />

Ruhr, verpachtet. Wildschäden sind bis zum 31. März 2013 mit dem<br />

Pächter Dieter Janssen, Krefeld, abzuwickeln.<br />

54597 Strickscheid, 8. März 2013<br />

Albert Thiex, Jagdvorsteher<br />

Unterrichtung der Einwohner aus der<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Merlscheid<br />

am 5. November 2012<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ <strong>11</strong>4 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 20<strong>11</strong> gegebenenfalls mit<br />

nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.

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