Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />
Unterrichtung der Einwohner aus<br />
der Sitzung des Ortsgemeinderates Üttfeld<br />
am 2. August 2012<br />
Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes<br />
Frau Christiane Loscheider hat mit Datum vom 26. März 2012 ihr<br />
Mandat im Gemeinderat niedergelegt.<br />
Ortsbürgermeister Horst Zils verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2<br />
GemO das nachrückende Ratsmitglied Manfred Hontheim im<br />
Namen der Ortsgemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften<br />
Erfüllung seiner Pflichten.<br />
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und Absatz 1<br />
GemO wurde hingewiesen.<br />
Nachwahlen in den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Manfred Hontheim als Mitglied<br />
in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Ohne weitere<br />
Aussprache und nach Verständigung, dass per Akklamation abgestimmt<br />
werden kann, fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss,<br />
Manfred Hontheim als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
zu wählen.<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ für den Neubau<br />
einer Raiffeisenmarkt- und Bankfiliale gemäß § 13a BauGB<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Bitzigeio<br />
vom Planungsbüro Plan-Lenz, Winterspelt.<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung<br />
Anhand einer PowerPoint-Präsentation informierte Frau Bitzigeio<br />
den Rat ausführlich über das geplante Vorhaben und die beabsichtigte<br />
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.<br />
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens<br />
kann auf dem Wege einer Einzelfallgenehmigung nach Abstimmung<br />
mit der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung des Eifelkreises<br />
Bitburg-Prüm, nicht in Aussicht gestellt werden. Die zunächst<br />
ins Auge gefasste Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden<br />
Bebauungsplanes ist ebenfalls nicht möglich. Der Ortsgemeinderat<br />
wurde über die Sach- und Rechtslage informiert und möchte<br />
dem Investor über baurechtliche Satzungsinstrumente zum Baurecht<br />
verhelfen. Mit der Raiffeisenbank Westeifel wurde Einvernehmen darüber<br />
erzielt, dass weitere Schritte hierzu eingeleitet werden. Um in den<br />
Bemühungen voranzukommen und letztlich Baurecht zu schaffen, ist die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB notwendig. Danach<br />
können Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren<br />
aufgestellt werden. Hierbei ist im Rahmen der Abwägung insbesondere<br />
einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von<br />
Arbeitsplätzen, in angemessener Weise Rechnung zu tragen.<br />
Der Rat fasste den Beschluss, den vorbezeichneten Bebauungsplan wie<br />
vorgestellt aufzustellen.<br />
Kosten entstehen der Ortsgemeinde nicht, da der Investor eine Kostenübernahme<br />
zugesichert hat. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen<br />
der Ortsgemeinde Üttfeld und dem Investor ist abzuschließen.<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf und die<br />
Bezeichnung des Bebauungsplanes<br />
Der entsprechende Planentwurf mit Textfestsetzungen und Begründung<br />
wurde den Ratsmitgliedern ausführlich anhand einer Power-<br />
Point-Präsentation vorgestellt.<br />
Von Frau Bitzigeio wurden ausführliche Erläuterungen hinsichtlich<br />
des Bebauungsplanes und der Freiflächenplanung gegeben.<br />
Gestellte Fragen wurden beantwortet.<br />
Als Bezeichnung für den Bebauungsplan wurde in Absprache mit<br />
dem Investor „2. Änderung des Bebauungsplanes Üttfeld-Bahnhof“<br />
festgelegt.<br />
Nach kurzer Aussprache wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />
zugestimmt.<br />
Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung<br />
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung<br />
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13<br />
Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Offenlage<br />
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.<br />
V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie die<br />
gleichzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden<br />
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr.<br />
1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
Verschiedenes<br />
Pflege gemeindlicher Anlagen<br />
Aus der Mitte des Rates wurde angemerkt, dass in Zukunft die<br />
gemeindlichen Grünanlagen und sonstigen gemeindlichen Anlagen<br />
(wie z.B. Wartehallen) besser gepflegt werden müssen.<br />
Waldwegebau „Kletzerath“<br />
Aus der Mitte des Rates wurde der aktuelle Sachstand in dieser<br />
Angelegenheit erfragt.<br />
Nach ausgiebiger Diskussion im Rat über den Wegeausbau und<br />
die Probleme der Finanzierung der Maßnahme wurde folgender<br />
Beschluss wurde gefasst:<br />
Der betroffene Weg soll am 8. August 2012 von den Mitgliedern des<br />
Ortsgemeinderates Üttfeld, dem Jagdvorstand und den Beteiligten<br />
besichtigt werden.<br />
Stellenausschreibung<br />
Ortsgemeinde Waxweiler<br />
Für unsere Kindertagesstätte St. Johannes der Täufer suchen<br />
wir ab sofort<br />
eine pädagogische Fachkraft<br />
mit einem Beschäftigungsumfang von 31 Std./Woche<br />
und ab 01.06.2013<br />
eine pädagogische Fachkraft<br />
mit einem Beschäftigungsumfang von 22,5 Std./Woche<br />
Die Beschäftigungsverhältnisse sind unbefristet.<br />
Die 4-gruppige Kindertagesstätte Waxweiler verfügt über 100<br />
Plätze, davon 44 Ganztagsplätze.<br />
Es werden derzeit 12 Kinder von zwei Jahren betreut. Eine<br />
Umorganisation der Betriebsstruktur zur Sicherstellung des<br />
Rechtsanspruches der einjährigen Kinder ist geplant.<br />
Gesucht werden aufgeschlossene und teamfähige Personen mit<br />
fachlicher Kompetenz, Offenheit für gruppenübergreifende<br />
Arbeit und Bereitschaft zur Teamentwicklung.<br />
Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsbereich<br />
sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten ist<br />
erwünscht.<br />
Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD.<br />
Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte unter Beifügung<br />
eines Lichtbildes, eines tabellarischen Lebenslaufes, der Schul- und<br />
Ausbildungszeugnisse und Referenzen bis zum 20.03.2013 an<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>,<br />
Luxemburger Str. 6, 54687 <strong>Arzfeld</strong><br />
Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />
Aktion Saubere Landschaft<br />
Die Vereinsvorsitzenden haben die „Aktion Saubere Landschaft“<br />
für Waxweiler auf Samstag, 16. März 2013 ab 9.00 Uhr festgesetzt.<br />
Treffpunkt für Wege und Gewässer ist um 9.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.<br />
Treffpunkt zum gem. Mittagessen ist um 12.30 Uhr im<br />
Sportplatzgebäude.<br />
Schwerpunkt der Aktion werden die Wege, Ecken, Anlagen,<br />
Böschungen u. Gewässer in und um Waxweiler sein. Anmeldungen<br />
der Vereine und natürlich der freiwilligen Helfer bitte vorab wegen<br />
der Organisation von Geräten usw. im Haus des Gastes, Tel. 06554<br />
8<strong>11</strong>. Jeder wird gebraucht. „Wir sind Waxweiler!“<br />
Unterrichtung der Einwohner aus<br />
der Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Waxweiler am 26. November 2012<br />
Zentrale Sportanlage Waxweiler<br />
- Übernahme der Trägerschaft und des Eigentums durch die Ortsgemeinde<br />
Waxweiler<br />
Die zentrale Sportanlage Waxweiler befindet sich seit Anfang der<br />
70er Jahre in Trägerschaft der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>. Die<br />
Übernahme der Trägerschaft von Sportanlagen außerhalb der Sitzgemeinde<br />
der Verwaltung ergab sich aus den Standorten der 2- bis<br />
3-zügigen Hauptschulen.<br />
Die Kommunalaufsicht hat bereits mehrfach beanstandet, dass eine<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> mit knapp 10.000 Einwohnern 3 zentrale Sport-