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Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />

Unterrichtung der Einwohner aus<br />

der Sitzung des Ortsgemeinderates Üttfeld<br />

am 2. August 2012<br />

Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes<br />

Frau Christiane Loscheider hat mit Datum vom 26. März 2012 ihr<br />

Mandat im Gemeinderat niedergelegt.<br />

Ortsbürgermeister Horst Zils verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2<br />

GemO das nachrückende Ratsmitglied Manfred Hontheim im<br />

Namen der Ortsgemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften<br />

Erfüllung seiner Pflichten.<br />

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und Absatz 1<br />

GemO wurde hingewiesen.<br />

Nachwahlen in den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied Manfred Hontheim als Mitglied<br />

in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Ohne weitere<br />

Aussprache und nach Verständigung, dass per Akklamation abgestimmt<br />

werden kann, fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss,<br />

Manfred Hontheim als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

zu wählen.<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes „Üttfeld-Bahnhof“ für den Neubau<br />

einer Raiffeisenmarkt- und Bankfiliale gemäß § 13a BauGB<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Bitzigeio<br />

vom Planungsbüro Plan-Lenz, Winterspelt.<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung<br />

Anhand einer PowerPoint-Präsentation informierte Frau Bitzigeio<br />

den Rat ausführlich über das geplante Vorhaben und die beabsichtigte<br />

Änderung des bestehenden Bebauungsplanes.<br />

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens<br />

kann auf dem Wege einer Einzelfallgenehmigung nach Abstimmung<br />

mit der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung des Eifelkreises<br />

Bitburg-Prüm, nicht in Aussicht gestellt werden. Die zunächst<br />

ins Auge gefasste Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden<br />

Bebauungsplanes ist ebenfalls nicht möglich. Der Ortsgemeinderat<br />

wurde über die Sach- und Rechtslage informiert und möchte<br />

dem Investor über baurechtliche Satzungsinstrumente zum Baurecht<br />

verhelfen. Mit der Raiffeisenbank Westeifel wurde Einvernehmen darüber<br />

erzielt, dass weitere Schritte hierzu eingeleitet werden. Um in den<br />

Bemühungen voranzukommen und letztlich Baurecht zu schaffen, ist die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB notwendig. Danach<br />

können Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren<br />

aufgestellt werden. Hierbei ist im Rahmen der Abwägung insbesondere<br />

einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen, in angemessener Weise Rechnung zu tragen.<br />

Der Rat fasste den Beschluss, den vorbezeichneten Bebauungsplan wie<br />

vorgestellt aufzustellen.<br />

Kosten entstehen der Ortsgemeinde nicht, da der Investor eine Kostenübernahme<br />

zugesichert hat. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen<br />

der Ortsgemeinde Üttfeld und dem Investor ist abzuschließen.<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf und die<br />

Bezeichnung des Bebauungsplanes<br />

Der entsprechende Planentwurf mit Textfestsetzungen und Begründung<br />

wurde den Ratsmitgliedern ausführlich anhand einer Power-<br />

Point-Präsentation vorgestellt.<br />

Von Frau Bitzigeio wurden ausführliche Erläuterungen hinsichtlich<br />

des Bebauungsplanes und der Freiflächenplanung gegeben.<br />

Gestellte Fragen wurden beantwortet.<br />

Als Bezeichnung für den Bebauungsplan wurde in Absprache mit<br />

dem Investor „2. Änderung des Bebauungsplanes Üttfeld-Bahnhof“<br />

festgelegt.<br />

Nach kurzer Aussprache wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />

zugestimmt.<br />

Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung<br />

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung<br />

der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13<br />

Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nach kurzer Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Offenlage<br />

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.<br />

V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie die<br />

gleichzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden<br />

und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr.<br />

1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

Verschiedenes<br />

Pflege gemeindlicher Anlagen<br />

Aus der Mitte des Rates wurde angemerkt, dass in Zukunft die<br />

gemeindlichen Grünanlagen und sonstigen gemeindlichen Anlagen<br />

(wie z.B. Wartehallen) besser gepflegt werden müssen.<br />

Waldwegebau „Kletzerath“<br />

Aus der Mitte des Rates wurde der aktuelle Sachstand in dieser<br />

Angelegenheit erfragt.<br />

Nach ausgiebiger Diskussion im Rat über den Wegeausbau und<br />

die Probleme der Finanzierung der Maßnahme wurde folgender<br />

Beschluss wurde gefasst:<br />

Der betroffene Weg soll am 8. August 2012 von den Mitgliedern des<br />

Ortsgemeinderates Üttfeld, dem Jagdvorstand und den Beteiligten<br />

besichtigt werden.<br />

Stellenausschreibung<br />

Ortsgemeinde Waxweiler<br />

Für unsere Kindertagesstätte St. Johannes der Täufer suchen<br />

wir ab sofort<br />

eine pädagogische Fachkraft<br />

mit einem Beschäftigungsumfang von 31 Std./Woche<br />

und ab 01.06.2013<br />

eine pädagogische Fachkraft<br />

mit einem Beschäftigungsumfang von 22,5 Std./Woche<br />

Die Beschäftigungsverhältnisse sind unbefristet.<br />

Die 4-gruppige Kindertagesstätte Waxweiler verfügt über 100<br />

Plätze, davon 44 Ganztagsplätze.<br />

Es werden derzeit 12 Kinder von zwei Jahren betreut. Eine<br />

Umorganisation der Betriebsstruktur zur Sicherstellung des<br />

Rechtsanspruches der einjährigen Kinder ist geplant.<br />

Gesucht werden aufgeschlossene und teamfähige Personen mit<br />

fachlicher Kompetenz, Offenheit für gruppenübergreifende<br />

Arbeit und Bereitschaft zur Teamentwicklung.<br />

Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsbereich<br />

sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten ist<br />

erwünscht.<br />

Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD.<br />

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte unter Beifügung<br />

eines Lichtbildes, eines tabellarischen Lebenslaufes, der Schul- und<br />

Ausbildungszeugnisse und Referenzen bis zum 20.03.2013 an<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>,<br />

Luxemburger Str. 6, 54687 <strong>Arzfeld</strong><br />

Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />

Aktion Saubere Landschaft<br />

Die Vereinsvorsitzenden haben die „Aktion Saubere Landschaft“<br />

für Waxweiler auf Samstag, 16. März 2013 ab 9.00 Uhr festgesetzt.<br />

Treffpunkt für Wege und Gewässer ist um 9.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.<br />

Treffpunkt zum gem. Mittagessen ist um 12.30 Uhr im<br />

Sportplatzgebäude.<br />

Schwerpunkt der Aktion werden die Wege, Ecken, Anlagen,<br />

Böschungen u. Gewässer in und um Waxweiler sein. Anmeldungen<br />

der Vereine und natürlich der freiwilligen Helfer bitte vorab wegen<br />

der Organisation von Geräten usw. im Haus des Gastes, Tel. 06554<br />

8<strong>11</strong>. Jeder wird gebraucht. „Wir sind Waxweiler!“<br />

Unterrichtung der Einwohner aus<br />

der Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Waxweiler am 26. November 2012<br />

Zentrale Sportanlage Waxweiler<br />

- Übernahme der Trägerschaft und des Eigentums durch die Ortsgemeinde<br />

Waxweiler<br />

Die zentrale Sportanlage Waxweiler befindet sich seit Anfang der<br />

70er Jahre in Trägerschaft der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>. Die<br />

Übernahme der Trägerschaft von Sportanlagen außerhalb der Sitzgemeinde<br />

der Verwaltung ergab sich aus den Standorten der 2- bis<br />

3-zügigen Hauptschulen.<br />

Die Kommunalaufsicht hat bereits mehrfach beanstandet, dass eine<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> mit knapp 10.000 Einwohnern 3 zentrale Sport-

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