Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />
anlagen unterhält, zumal die originäre Ursache zwischenzeitlich<br />
weggefallen ist. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat daher angeregt, die<br />
Trägerschaft und das Eigentum der zentralen Sportanlagen an die<br />
Ortsgemeinden zu übergeben.<br />
Der zentrale Charakter der Anlagen soll in gewissem Umfang erhalten<br />
bleiben. Daher wird sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong> zukünftig an<br />
den Unterhaltungskosten der Sportanlagen beteiligen.<br />
Die Sportanlage Waxweiler befindet sich in einem kaum noch<br />
bespielbaren Zustand.<br />
Eine Sanierung ist unumgänglich. Die Kosten für eine Sanierung als<br />
Hartplatz würden sich laut Kostenschätzung eines Ingenieurbüros<br />
auf ca. 50.000 € belaufen.<br />
Im Rahmen der Gleichbehandlung wird die <strong>Verbandsgemeinde</strong> der<br />
Ortsgemeinde Waxweiler bzw. dem SV Waxweiler einen Betrag von<br />
50.000 € für die Sanierung zur Verfügung stellen.<br />
Die Art der Sanierung wird dem zukünftigen Träger überlassen.<br />
Nach ausführlicher Erörterung fasste der Rat nachfolgenden Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde Waxweiler übernimmt zum 1. Januar 2013 die<br />
Trägerschaft und das Eigentum der zentralen Sportanlage Waxweiler.<br />
Die Übernahme erfolgt unter der Bedingung, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
sich mit einem Betrag von 50.000 € an einer Sanierung<br />
bzw. an einem Umbau beteiligt. Soweit auswärtige Vereine die<br />
Anlage zukünftig zu Trainingszwecken nutzen, sollte sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
ebenfalls mit einem angemessenen Betrag an den<br />
Unterhaltungskosten beteiligen.<br />
Der Ortsgemeinderat sowie auch der Sportverein Waxweiler verweisen<br />
in diesem Zusammenhang auf § 15 des Sportstättenfördergesetz,<br />
wonach die Sportstättenunterhaltung eine Pflichtaufgabe<br />
der Selbstverwaltung darstellt und deshalb nicht von der Kommunalaufsicht<br />
beanstandet werden darf.<br />
Der Ortsgemeinderat wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine<br />
schriftliche Anfrage an das zuständige Ministerium sowie die Kommunalaufsicht<br />
des Eifelkreises gerichtet wurde.<br />
Sobald eine diesbezügliche Stellungnahme vorliegt, ist der Ortsgemeinderat<br />
zu informieren.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />
28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />
geschützt.<br />
Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern<br />
ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet<br />
zu regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />
Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />
Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />
auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde<br />
diesbezüglich keinerlei Regelung trifft.<br />
Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt<br />
zur bestehenden AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der<br />
Energieversorgung vor Ort behalten und nicht an den Landkreis<br />
abtreten wollen.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch kein konkretes<br />
Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung in die<br />
AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />
€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />
Der Ortgemeinderat bittet die AöR um Überprüfung, ob für den<br />
Bereich der Grillhütte die Anbringung einer PV Anlage rentabel ist.<br />
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />
und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen,<br />
erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />
Bestimmungen gesondert.<br />
Landesbetrieb Mobilität Gerolstein<br />
Straßenbauarbeiten im Zuge der B 410 zwischen Dasburg und<br />
Daleiden - Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach der Winterpause<br />
Wegen Straßenbauarbeiten muss die B 410 zwischen der Einmündung<br />
B 410 / L 1 (Abzweigung Preischeid) und der Einmündung B<br />
410 / K 189 bei Daleiden, nach der Winterpause, ab dem 21.03.2013<br />
bis voraussichtlich Ende Mai 2013 für den Verkehr wieder voll<br />
gesperrt werden.<br />
Der Verkehr aus Richtung Dasburg und Preischeid in Richtung<br />
Daleiden wird, wie bereits im letzten Jahr, ab der Einmündung B 410<br />
/ L 1 über die L 1 - Dahnen, von dort aus durch die Gemeindestraße<br />
„Murbachstraße“ - weiter über einen befestigten Wirtschaftsweg<br />
(ehemalige Kreisstraße zwischen Dahnen und Daleiden) und die K<br />
146 , bis zur Einmündung B 410 / K 146 in Daleiden umgeleitet. Um<br />
den Verkehr in der Murbachstraße in Dahnen gefahrlos abwickeln<br />
zu können wird hier eine Einbahnstraßenregelung getroffen sowie<br />
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km begrenzt.<br />
Der Schwerverkehr ab 7,5 t in Richtung Dasburg wird, wie bisher,<br />
bereits ab der Einmündung B 410 / L 14 in Irrhausen über die L 14<br />
- K 147 - K 146 - Reipeldingen - K 146 - L 1 - Dahnen - L 1, bis zur<br />
Einmündung B 410 / L 1 bei Dasburg umgeleitet.<br />
Der übrige Verkehr wird ab der Einmündung B 410 / K 146 in Daleiden,<br />
über die K 146 (Reipeldinger Straße) - Reipeldingen - K 146<br />
- L 1 - Dahnen - L 1, bis zur Einmündung B 410 / L 1 bei Dasburg<br />
umgeleitet. Aus diesem Grunde wird es erforderlich, im Zuge der<br />
K 146 (Reipeldinger Straße) in Daleiden, beidseitig, ein absolutes<br />
Halteverbot einzurichten.<br />
Die Anwohner sowie die Betriebe im Falkenaueler Weg, Bommert,<br />
Feder und Zingert sind jederzeit aus Richtung Daleiden erreichbar.<br />
Im Streckenabschnitt zwischen der Einmündung B 410 / L 1<br />
(Abzweigung Preischeid) und der Einmündung B 410 / L 1<br />
(Abzweigung Dahnen) wird bereits mit Vorarbeiten, jedoch unter<br />
Verkehr mittels Verkehrsregelung durch eine Baustellenampel, ab<br />
dem 13.03.2013 begonnen.<br />
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung und<br />
insbesondere die durch den Umleitungsverkehr betroffenen Anlieger<br />
um Verständnis.<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für 2012<br />
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2012 können<br />
noch bis zum 2. April 2013 gezahlt werden.<br />
Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die mit freiwilligen<br />
Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />
sichern können.<br />
Denn bereits eine Lücke von einem Monat reicht, um diesen<br />
Anspruch zu verlieren.<br />
Die Höhe des freiwilligen Beitrages kann jeder selbst wählen: Der<br />
Mindestbeitrag für 2012 liegt bei monatlich 88,20 Euro, der Höchstbeitrag<br />
bei monatlich 1.097,60 Euro.<br />
Wer die Beiträge jetzt noch überweisen möchte, muss dabei die<br />
Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum<br />
angeben, für den die Beiträge gedacht sind.<br />
Genauer informieren kann man sich mit der kostenlosen Broschüre<br />
„Freiwillig rentenversichert:<br />
Ihre Vorteile“, die man bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Telefon 06232<br />
17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail: presse@drv-rlp.de anfordern<br />
oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de<br />
herunterladen kann.<br />
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle<br />
in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 - persönlich oder über das<br />
kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet<br />
unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren<br />
die Berater auch feste Termine.<br />
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz<br />
Eichendorffstraße 4 - 6, 67346 Speyer<br />
Postanschrift: 67340 Speyer<br />
Telefon 06232 17-0<br />
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de