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Ausgabe 11 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong>/2013<br />

anlagen unterhält, zumal die originäre Ursache zwischenzeitlich<br />

weggefallen ist. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat daher angeregt, die<br />

Trägerschaft und das Eigentum der zentralen Sportanlagen an die<br />

Ortsgemeinden zu übergeben.<br />

Der zentrale Charakter der Anlagen soll in gewissem Umfang erhalten<br />

bleiben. Daher wird sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong> zukünftig an<br />

den Unterhaltungskosten der Sportanlagen beteiligen.<br />

Die Sportanlage Waxweiler befindet sich in einem kaum noch<br />

bespielbaren Zustand.<br />

Eine Sanierung ist unumgänglich. Die Kosten für eine Sanierung als<br />

Hartplatz würden sich laut Kostenschätzung eines Ingenieurbüros<br />

auf ca. 50.000 € belaufen.<br />

Im Rahmen der Gleichbehandlung wird die <strong>Verbandsgemeinde</strong> der<br />

Ortsgemeinde Waxweiler bzw. dem SV Waxweiler einen Betrag von<br />

50.000 € für die Sanierung zur Verfügung stellen.<br />

Die Art der Sanierung wird dem zukünftigen Träger überlassen.<br />

Nach ausführlicher Erörterung fasste der Rat nachfolgenden Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde Waxweiler übernimmt zum 1. Januar 2013 die<br />

Trägerschaft und das Eigentum der zentralen Sportanlage Waxweiler.<br />

Die Übernahme erfolgt unter der Bedingung, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

sich mit einem Betrag von 50.000 € an einer Sanierung<br />

bzw. an einem Umbau beteiligt. Soweit auswärtige Vereine die<br />

Anlage zukünftig zu Trainingszwecken nutzen, sollte sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

ebenfalls mit einem angemessenen Betrag an den<br />

Unterhaltungskosten beteiligen.<br />

Der Ortsgemeinderat sowie auch der Sportverein Waxweiler verweisen<br />

in diesem Zusammenhang auf § 15 des Sportstättenfördergesetz,<br />

wonach die Sportstättenunterhaltung eine Pflichtaufgabe<br />

der Selbstverwaltung darstellt und deshalb nicht von der Kommunalaufsicht<br />

beanstandet werden darf.<br />

Der Ortsgemeinderat wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine<br />

schriftliche Anfrage an das zuständige Ministerium sowie die Kommunalaufsicht<br />

des Eifelkreises gerichtet wurde.<br />

Sobald eine diesbezügliche Stellungnahme vorliegt, ist der Ortsgemeinderat<br />

zu informieren.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Artikel<br />

28 Absatz 2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde<br />

geschützt.<br />

Die Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern<br />

ausdrücklich verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet<br />

zu regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />

Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 2012 sind derzeit<br />

Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />

auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die Ortsgemeinde<br />

diesbezüglich keinerlei Regelung trifft.<br />

Nach seiner Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt<br />

zur bestehenden AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der<br />

Energieversorgung vor Ort behalten und nicht an den Landkreis<br />

abtreten wollen.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch kein konkretes<br />

Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung in die<br />

AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />

€ ist im Haushalt 2013 eingestellt.<br />

Der Ortgemeinderat bittet die AöR um Überprüfung, ob für den<br />

Bereich der Grillhütte die Anbringung einer PV Anlage rentabel ist.<br />

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf des Haushaltsplanes<br />

und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wurde vorgetragen,<br />

erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen<br />

Bestimmungen gesondert.<br />

Landesbetrieb Mobilität Gerolstein<br />

Straßenbauarbeiten im Zuge der B 410 zwischen Dasburg und<br />

Daleiden - Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach der Winterpause<br />

Wegen Straßenbauarbeiten muss die B 410 zwischen der Einmündung<br />

B 410 / L 1 (Abzweigung Preischeid) und der Einmündung B<br />

410 / K 189 bei Daleiden, nach der Winterpause, ab dem 21.03.2013<br />

bis voraussichtlich Ende Mai 2013 für den Verkehr wieder voll<br />

gesperrt werden.<br />

Der Verkehr aus Richtung Dasburg und Preischeid in Richtung<br />

Daleiden wird, wie bereits im letzten Jahr, ab der Einmündung B 410<br />

/ L 1 über die L 1 - Dahnen, von dort aus durch die Gemeindestraße<br />

„Murbachstraße“ - weiter über einen befestigten Wirtschaftsweg<br />

(ehemalige Kreisstraße zwischen Dahnen und Daleiden) und die K<br />

146 , bis zur Einmündung B 410 / K 146 in Daleiden umgeleitet. Um<br />

den Verkehr in der Murbachstraße in Dahnen gefahrlos abwickeln<br />

zu können wird hier eine Einbahnstraßenregelung getroffen sowie<br />

die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km begrenzt.<br />

Der Schwerverkehr ab 7,5 t in Richtung Dasburg wird, wie bisher,<br />

bereits ab der Einmündung B 410 / L 14 in Irrhausen über die L 14<br />

- K 147 - K 146 - Reipeldingen - K 146 - L 1 - Dahnen - L 1, bis zur<br />

Einmündung B 410 / L 1 bei Dasburg umgeleitet.<br />

Der übrige Verkehr wird ab der Einmündung B 410 / K 146 in Daleiden,<br />

über die K 146 (Reipeldinger Straße) - Reipeldingen - K 146<br />

- L 1 - Dahnen - L 1, bis zur Einmündung B 410 / L 1 bei Dasburg<br />

umgeleitet. Aus diesem Grunde wird es erforderlich, im Zuge der<br />

K 146 (Reipeldinger Straße) in Daleiden, beidseitig, ein absolutes<br />

Halteverbot einzurichten.<br />

Die Anwohner sowie die Betriebe im Falkenaueler Weg, Bommert,<br />

Feder und Zingert sind jederzeit aus Richtung Daleiden erreichbar.<br />

Im Streckenabschnitt zwischen der Einmündung B 410 / L 1<br />

(Abzweigung Preischeid) und der Einmündung B 410 / L 1<br />

(Abzweigung Dahnen) wird bereits mit Vorarbeiten, jedoch unter<br />

Verkehr mittels Verkehrsregelung durch eine Baustellenampel, ab<br />

dem 13.03.2013 begonnen.<br />

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung und<br />

insbesondere die durch den Umleitungsverkehr betroffenen Anlieger<br />

um Verständnis.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für 2012<br />

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2012 können<br />

noch bis zum 2. April 2013 gezahlt werden.<br />

Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die mit freiwilligen<br />

Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />

sichern können.<br />

Denn bereits eine Lücke von einem Monat reicht, um diesen<br />

Anspruch zu verlieren.<br />

Die Höhe des freiwilligen Beitrages kann jeder selbst wählen: Der<br />

Mindestbeitrag für 2012 liegt bei monatlich 88,20 Euro, der Höchstbeitrag<br />

bei monatlich 1.097,60 Euro.<br />

Wer die Beiträge jetzt noch überweisen möchte, muss dabei die<br />

Versicherungsnummer, den Vor- und Zunamen sowie den Zeitraum<br />

angeben, für den die Beiträge gedacht sind.<br />

Genauer informieren kann man sich mit der kostenlosen Broschüre<br />

„Freiwillig rentenversichert:<br />

Ihre Vorteile“, die man bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Telefon 06232<br />

17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail: presse@drv-rlp.de anfordern<br />

oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de<br />

herunterladen kann.<br />

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle<br />

in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 - persönlich oder über das<br />

kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet<br />

unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren<br />

die Berater auch feste Termine.<br />

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz<br />

Eichendorffstraße 4 - 6, 67346 Speyer<br />

Postanschrift: 67340 Speyer<br />

Telefon 06232 17-0<br />

www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de

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