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VGem. Wethau<strong>tal</strong> Seite 6<br />

Nr. 3/2009<br />

Landesamt für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Regionalbereich Saale-Unstrut Halle, 28.01.2009<br />

Dezernat 45.3<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Tel. <strong>03</strong> 45/6 91 25 19<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für<br />

Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz -<br />

BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

- VerFIBerG<br />

Sonderungsplan-Nr. V25-22001/07<br />

In der Gemeinde Meineweh, Gemarkung Meineweh, Flur 2,<br />

Flurstücke 25/13 und 55/11 ist ein Verfahren nach dem Gesetz<br />

über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke<br />

nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember<br />

1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch das dritte<br />

Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften<br />

vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322, 3332) in Verbindung<br />

mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an<br />

Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />

(Verkehrsflächenbereinigungsgesetz) vom 26. Oktober<br />

2001 (BGBl. I S. 2716), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2<br />

des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingeleitet<br />

worden. Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer<br />

an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten<br />

Grundstücken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen liegen<br />

vom 13.02.2009 bis 12.<strong>03</strong>.2009<br />

während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />

Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />

Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den<br />

Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen<br />

zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben.<br />

Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,<br />

die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />

und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1<br />

des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />

beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />

oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben<br />

genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Thorsten Seeck<br />

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt<br />

Mikrozensus 2009 - rund 12 000 Haushalte<br />

werden befragt<br />

Bereits seit Jahresbeginn 2009 erhalten Haushalte Sachsen-<br />

Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen<br />

wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser<br />

unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die<br />

auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche<br />

Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet<br />

durchgeführt, es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur,<br />

die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung<br />

sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.<br />

Darüber hinaus werden in diesem Jahr auch Angaben zu<br />

Gesundheit und Behinderung erfragt. Integriert in den Mikrozensus<br />

ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten<br />

der EU.<br />

Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische<br />

Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />

im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />

am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz<br />

(BGBl. I S.1350).<br />

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />

bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung.<br />

Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen<br />

Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben.<br />

Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend<br />

von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht<br />

für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes<br />

in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />

Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden<br />

Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.<br />

Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung<br />

der Fragen.<br />

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen<br />

Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an<br />

und können sich durch einen <strong>amtl</strong>ichen Ausweis legitimieren. Sie<br />

sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.<br />

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und<br />

werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.<br />

Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw.<br />

Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der<br />

Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />

Am einfachsten ist es, die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten<br />

mündlich zu beantworten. Der Haushalt kann den<br />

Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische<br />

Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.<br />

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe<br />

des Jahres 2009 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen<br />

finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen<br />

Landesamtes zu unterstützen.<br />

Abwasserzweckverband Bad Kösen<br />

Entsorgungstermine für die Entleerung von<br />

Grundstücksabwasserbeseitigungsanlagen im<br />

Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes<br />

Bad Kösen im Jahr 2009<br />

hier: Ortsteile der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong><br />

Tourenplan<br />

Ort Entleerungszeitraum<br />

Leislau/Kleingestewitz 16.02. - 06.<strong>03</strong>.2009<br />

Crauschwitz/Mollschütz/Abtlöbnitz 09.<strong>03</strong>. - 27.<strong>03</strong>.2009<br />

Molau 30.<strong>03</strong>. - 17.04.2009<br />

Sieglitz 20.04. - 30.04.2009<br />

Aue 04.05. - 15.05.2009<br />

1. Der festgelegte Zeitraum des Tourenplanes für die aufgeführten<br />

Orte ist für alle Grundstückseigentümer und Pächter verbindlich.

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