wethau tal_amtl_03
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VGem. Wethau<strong>tal</strong> Seite 6<br />
Nr. 3/2009<br />
Landesamt für Vermessung und<br />
Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />
Regionalbereich Saale-Unstrut Halle, 28.01.2009<br />
Dezernat 45.3<br />
Neustädter Passage 15<br />
06122 Halle (Saale)<br />
Tel. <strong>03</strong> 45/6 91 25 19<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für<br />
Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />
Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz -<br />
BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />
- VerFIBerG<br />
Sonderungsplan-Nr. V25-22001/07<br />
In der Gemeinde Meineweh, Gemarkung Meineweh, Flur 2,<br />
Flurstücke 25/13 und 55/11 ist ein Verfahren nach dem Gesetz<br />
über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke<br />
nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember<br />
1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch das dritte<br />
Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften<br />
vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322, 3332) in Verbindung<br />
mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an<br />
Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />
(Verkehrsflächenbereinigungsgesetz) vom 26. Oktober<br />
2001 (BGBl. I S. 2716), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2<br />
des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingeleitet<br />
worden. Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer<br />
an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten<br />
Grundstücken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />
verwendeten Unterlagen liegen<br />
vom 13.02.2009 bis 12.<strong>03</strong>.2009<br />
während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />
Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />
Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />
Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den<br />
Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />
verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen<br />
zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben.<br />
Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,<br />
die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />
und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />
nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1<br />
des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />
beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />
oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben<br />
genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Thorsten Seeck<br />
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt<br />
Mikrozensus 2009 - rund 12 000 Haushalte<br />
werden befragt<br />
Bereits seit Jahresbeginn 2009 erhalten Haushalte Sachsen-<br />
Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen<br />
wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser<br />
unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die<br />
auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche<br />
Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet<br />
durchgeführt, es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur,<br />
die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung<br />
sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.<br />
Darüber hinaus werden in diesem Jahr auch Angaben zu<br />
Gesundheit und Behinderung erfragt. Integriert in den Mikrozensus<br />
ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten<br />
der EU.<br />
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische<br />
Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />
im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />
am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz<br />
(BGBl. I S.1350).<br />
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />
bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung.<br />
Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen<br />
Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben.<br />
Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend<br />
von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht<br />
für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes<br />
in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />
Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden<br />
Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.<br />
Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung<br />
der Fragen.<br />
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen<br />
Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an<br />
und können sich durch einen <strong>amtl</strong>ichen Ausweis legitimieren. Sie<br />
sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.<br />
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und<br />
werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.<br />
Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw.<br />
Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der<br />
Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />
Am einfachsten ist es, die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten<br />
mündlich zu beantworten. Der Haushalt kann den<br />
Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische<br />
Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.<br />
Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe<br />
des Jahres 2009 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen<br />
finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen<br />
Landesamtes zu unterstützen.<br />
Abwasserzweckverband Bad Kösen<br />
Entsorgungstermine für die Entleerung von<br />
Grundstücksabwasserbeseitigungsanlagen im<br />
Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes<br />
Bad Kösen im Jahr 2009<br />
hier: Ortsteile der Verwaltungsgemeinschaft Wethau<strong>tal</strong><br />
Tourenplan<br />
Ort Entleerungszeitraum<br />
Leislau/Kleingestewitz 16.02. - 06.<strong>03</strong>.2009<br />
Crauschwitz/Mollschütz/Abtlöbnitz 09.<strong>03</strong>. - 27.<strong>03</strong>.2009<br />
Molau 30.<strong>03</strong>. - 17.04.2009<br />
Sieglitz 20.04. - 30.04.2009<br />
Aue 04.05. - 15.05.2009<br />
1. Der festgelegte Zeitraum des Tourenplanes für die aufgeführten<br />
Orte ist für alle Grundstückseigentümer und Pächter verbindlich.