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wethau tal_amtl_09 - Verbandsgemeinde Wethautal

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Heimatspiegel<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Wethau<strong>tal</strong><br />

mit Sitz in der Stadt Osterfeld<br />

Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden<br />

Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau<br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />

Jahrgang 3 · Nummer 9 · Mittwoch, den 2. Mai 2012<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 08.05.2012, 18:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />

Gremium: Ordnungs- und Brandschutzausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Ort: Stößen, Naumburger Straße 22F<br />

Raum: Feuerwehrgerätehaus<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />

3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Ordnungs-<br />

und Brandschutzausschusses der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Wethau<strong>tal</strong> vom 12.12.2011<br />

5. Sachstand kommunalrechtlicher Entscheidungen in Vorbereitung<br />

der Änderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>vereinbarung<br />

6. Sachstand der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes<br />

7. Anfragen und Anregungen<br />

8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

9. Vergabevorschlag für Anschaffungen von Feuerwehrausrüstung/bekleidung<br />

10. Schließung der Sitzung<br />

gez. Kerstin Söll<br />

Ausschussvorsitzende<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, dem 10.05.2012, 17:00 Uhr findet eine Sitzung<br />

mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />

Gremium: Planungs- und Wirtschaftsausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Ort: 06721 Osterfeld, Corseburger Weg 11<br />

Raum: VerbGem-Gebäude, Beratungsraum<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Einladung<br />

AMTLICHER TEIL<br />

3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Planungs-<br />

und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgmeinde Wethau<strong>tal</strong><br />

vom 12.01.2012<br />

5. Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes Halle<br />

6. Sachstand kommunalrechtlicher Entscheidungen in Vorberitung<br />

der Änderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>vereinbarung<br />

7. Anfragen und Anregungen<br />

8. Schließung der Sitzung<br />

gez. Beckmann<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 15.05.2012, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />

öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />

Gremium: Haupt- und Vergabeausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Ort: 06721 Osterfeld, Corseburger Weg 11<br />

Raum: VerbGem-Gebäude, Beratungsraum<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt-<br />

und Vergabeausschusses der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Wethau<strong>tal</strong> vom 20.03.2012<br />

5. Sachstand und Entwicklungen der Trinkwasserversorgung<br />

im <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet<br />

6. Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsplanes 2012<br />

7. Anfragen und Anregungen<br />

8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

9. Vergabe von Leistungen<br />

9.1. Lieferung von Feuerwehr-Bekleidung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>feuerwehr<br />

9.2. Lieferungen von Feuerwehr-Ausrüstungen für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>feuerwehr<br />

10. Personalangelegenheiten<br />

11. Schließung der Sitzung<br />

gez. K. Beckmann<br />

Ausschussvorsitzende


Stadt Osterfeld<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 2 · Nr. 9/2012<br />

Am Donnerstag, dem 10.05.2012, 15:00 Uhr findet eine Sitzung<br />

mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />

Gremium: Wirtschaftsausschuss der Stadt Osterfeld<br />

Ort: Osterfeld, Markt 24<br />

Raum: Rathaussaal<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der<br />

Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Wirtschaftsausschusses<br />

der Stadt Osterfeld vom 25.08.2011<br />

5. mögliche Investitionen der Agrar GmbH Osterfeld<br />

6. Beratung über die Situation im Gewerbegebiet Heidegrund<br />

7. Sonstiges<br />

8. Schließung der Sitzung<br />

gez. Blechschmidt<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Bekanntmachung<br />

von gefassten Beschlüssen<br />

Sitzung des Gemeinderates der Stadt Osterfeld<br />

vom 12.04.2012<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wurde festgestellt.<br />

2. Die Tagesordnung wurde beschlossen.<br />

3. Die Niederschrift der Sitzung vom 13.02.2012 wurde genehmigt.<br />

4. Die Niederschrift der Sitzung vom 23.02.2012 wurde genehmigt.<br />

5. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des BPL Nr. 7<br />

Wohngebiet „Schäfersberg“ auf einer Teilfläche des BPI Nr. 5<br />

Wohngebiet „Am Corseburger Weg“<br />

6. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des BPL Nr. 8<br />

„Am Naturbad“ auf einer Teilfläche des BPI Nr. 5 Wohngebiet<br />

„Am Corseburger Weg“.<br />

7. Die weiterführende Haushaltskonsolidierung für die Stadt<br />

Osterfeld wurde beschlossen.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

8. Der Stadtrat hat beschlossen, ein Vorkaufsrecht für ein<br />

Grundstück in der Stadt wahrzunehmen.<br />

9. Der Stadtrat legte fest, welche Grundstücke in die Sächsische<br />

Grundstücksauktionen AG zur Versteigerung eingeliefert<br />

werden sollen.<br />

gez. Seidel<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Stößen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Am Mittwoch, dem 16.05.2012, 19:30 Uhr findet eine Sitzung<br />

mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten<br />

statt.<br />

Gremium: Gemeinderat der Stadt Stößen<br />

Ort: Stößen, Naumburger Str. 33<br />

Raum: Rathaus<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit<br />

der Einladung<br />

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der<br />

Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates<br />

Stößen vom 07.03.2012<br />

4. Bericht des Bürgermeisters<br />

5. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters<br />

6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Kassenkreditvolumens<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung der Entschädigungssatzung<br />

8. Anfragen und Anregungen<br />

9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

10. Grundstücksangelegenheiten<br />

11. Schließung der Sitzung<br />

gez. Horst Schubert<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Meineweh<br />

Genehmigung des Wappens und der Flagge<br />

der Gemeinde Meineweh<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh hatte in seiner Sitzung<br />

21.02.2012 die Einführung eines Wappens und einer Flagge<br />

für die Gemeinde beschlossen.<br />

Der Landrat des Burgenlandkreises erteilte der Gemeinde Meineweh<br />

mit Schreiben vom 30.03.2012 die Genehmigung zur<br />

Führung des Wappens und der Flagge.<br />

Die Veröffentlichung der Genehmigung mit dem Wappen und<br />

der Flagge erfolgte im Amtsblatt des Verwaltungsamtes Halle<br />

am 17.04.2012.<br />

gez. Kalinka<br />

Bürgermeister


Gemeinde Molauer Land<br />

Bekanntmachung<br />

von gefassten Beschlüssen<br />

Nr. 9/2012 · 3<br />

Notfallsitzung des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Molauer Land vom 10.04.2012<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

1. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wurde festgestellt.<br />

2. Die Tagesordnung wurde beschlossen.<br />

3. Der Beschluss Nr. 341/10-14/0138 vom 19.03.2012 Vergabe<br />

von Bauleistungen wurde aufgehoben.<br />

4. Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land beschloss<br />

die Vergabe von Bauleistungen (Straßenbau Weg zum<br />

Friedhof - Sieglitz).<br />

gez. Werner<br />

Bürgermeister<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels<br />

Flurbereinigungsverfahren Görschen V<br />

Verf.Nr: 611/46 BLK 023<br />

Landkreis: Burgenlandkreis<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Beschluss vom 17.04.2012<br />

1. Vorläufige Anordnung nach § 36 Flurbereinigungsgesetz<br />

in der aktuellen Fassung ( Besitzentzug ) - Nr. 1<br />

Zur Umsetzung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem<br />

Begleitplan nach § 41 FlurbG (Plan nach<br />

§ 41 FlurbG ) - hier Ausbau folgender geplanter Maßnahmen:<br />

Maßnahme- Nr. Beschreibung<br />

________________________________________________________<br />

G 01 Durchlässe durch die B 180 und K 2203<br />

________________________________________________________<br />

G 02 Maßnahmekomplex aus Verwallungen und<br />

Gräben<br />

(Bereich südlich und östlich des Gewerbegebietes<br />

Görschen<br />

Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong><br />

G 03 Regenrückhaltebecken und Umbindungen<br />

der vorhandenen Leitungsstränge für Oberflächenwasser,<br />

Hochborde<br />

(Bereich westlich des Gewerbegebietes<br />

Görschen und im Gewerbegebiet Görschen)<br />

________________________________________________________<br />

G 04 Graben und Verwallung bzw. Schlammfang<br />

mit Grabeneinbindung (Bereich südlich der<br />

Ortslage Görschen<br />

________________________________________________________<br />

G 05 Verwallungen (Bereich Buchholz und Ortslage<br />

Görschen)<br />

________________________________________________________<br />

G 11 Durchlass durch ehemalige K 2204<br />

________________________________________________________<br />

G 13.1 Notentlastung mittels gepflasterter Rinne<br />

(Erschließungsstraße Gewerbegebiet Görschen)<br />

wird im Flurbereinigungsverfahren Görschen V, gemäß § 36<br />

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976<br />

(BGBl. I S 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007<br />

(BGBl. I S. 3150) folgendes angeordnet.<br />

1. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten)<br />

werden zu dem in Pkt.2 genannten Zeitpunkt Besitz<br />

und Nutzung der Grundstücke entzogen, soweit diese<br />

in der Gebietskarte im Maßstab 1: 20.000 (Anlage 1) bzw.<br />

Übersichtskarte im Maßstab 1:2500 (Anlage 2) grün gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Die betroffenen Flurstücke sind dem Flurstücksverzeichnis<br />

(Anlage 3) zu entnehmen.<br />

2. Gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz wird die Teilnehmergemeinschaft<br />

des Flurbereinigungsverfahrens Görschen V für<br />

die oben benannten Baumaßnahmen ab dem 11.06.2012 in<br />

die auf der Gebietskarte grün gekennzeichneten Flächen für<br />

den oben genannten Zweck in den Besitz eingewiesen.<br />

3. Die Teilnehmergemeinschaft hat sicherzustellen, dass die<br />

Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch<br />

die Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird.<br />

Begründung<br />

Alle benannten Maßnahmen sind Bestandteil des Wege- und<br />

Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach<br />

§ 41 FlurbG. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

Görschen V abgestimmt.<br />

Der Plan nach § 41 FlurbG wurde vom Amt für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd - Genehmigungsbehörde - mit<br />

Datum vom 08.08.2011 genehmigt.<br />

Zur Durchführung der Baumaßnahmen ist es erforderlich, vor<br />

der Ausführung Besitz und Nutzung an den in Anspruch zu nehmenden<br />

Grundstücken und Grundstücksteilen zu regeln.<br />

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />

wird hiermit die sofortige Vollziehung des Beschlusses der vorläufigen<br />

Anordnung (Besitzentzug) - Nr. 1 vom 17.04.2012 angeordnet.<br />

Begründung<br />

Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit der besonderen Zielstellung<br />

der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung<br />

von Schadereignissen durch niederschlagsbedingte Überschwemmungen<br />

im Gewerbegebiet und in der Ortslage von<br />

Görschen eingeleitet.<br />

Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren generell zunehmend<br />

häufiger Schadereignisse durch Niederschläge aufgetreten<br />

sind und diese Entwicklung die Einschätzung rechtfertigt,<br />

dass auch zukünftig diese eintreten werden.<br />

Die geplanten Gewässerschutzmaßnahmen sind daher vom<br />

Ausbauträger, der Teilnehmergemeinschaft Görschen, zügig<br />

umzusetzen, da die Gefahr auftretender Überschwemmung im<br />

Ortslagenbereich Görschen bzw. im Gewerbegebiet Görschen<br />

jederzeit besteht.


Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 4 · Nr. 9/2012<br />

Nach erfolgter Plangenehmigung wurden nunmehr die planerisch<br />

- technischen Voraussetzungen geschaffen, um die geplanten<br />

Schutzmaßnahmen in der Örtlichkeit auszuführen.<br />

Diese Baumaßnahmen sind auf Nachhaltigkeit konzipiert und<br />

wenden im Ereignisfall Schäden am Eigentum der Teilnehmergemeinschaft<br />

ab.<br />

Die umgehende Ausführung der Maßnahmen entspricht dem<br />

überwiegenden Interesse der Teilnehmergemeinschaft, demgegenüber<br />

das Einzelinteresse, im Zusammenhang mit der notwendigen<br />

Inanspruchnahme von Flurstücken, zurück tritt.<br />

Dies insbesondere, da der Grundsatz der wertgleichen Abfindung<br />

aller Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren zu gewährleisten<br />

ist und im Ergebnis der Durchführung des Verfahrens<br />

vollumfänglich erfüllt wird, so dass kein Teilnehmer durch die<br />

Ausführung der Maßnahmen und individuellen Flächeninanspruchnahme<br />

schlechter gestellt wird.<br />

Nach erfolgter Interessen -und Güterabwägung ist daher festzustellen,<br />

dass das Interesse der Teilnehmergemeinschaft, gegenüber<br />

dem Interesse einzelner Beteiligter überwiegt.<br />

Um die Baumaßnahmen ohne zeitlichen Verzug durchführen zu<br />

können, bedarf es der sofortigen Einweisung der Teilnehmergemeinschaft<br />

Görschen V in die Flächen.<br />

III. Festsetzung der Geldabfindungen für wesentliche Grundstücksbestandteile<br />

Geldabfindung / Entschädigung<br />

Auf den zu entziehenden Flächen befinden sich keine wesentlichen<br />

Bestandteile (Bäume, Sträucher usw.) für die eine Abfindung<br />

gemäß § 50 Flurbereinigungsgesetz zu zahlen ist.<br />

Entstehen durch den Besitz -und Nutzungsentzug (siehe I.) für<br />

einzelne betroffene Bewirtschafter besondere Nachteile oder<br />

Härten, so sind diese für die Maßnahmen bis 31.05.2012 beim<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd anzuzeigen<br />

und zu begründen.<br />

IV. Auslegung<br />

Die vorläufige Anordnung (Besitzentzug ) Nr.1 vom 17.04.2012<br />

liegt im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />

Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels sowie in der<br />

- Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern im Bauamt<br />

- <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong>, Naumburger Straße 23,<br />

06618 Mertendorf im Bauamt<br />

ab dem Tag der Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden<br />

aus.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />

Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels schriftlich oder zur<br />

Niederschrift einzulegen.<br />

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist gewahrt,<br />

wenn das Widerspruchs-schreiben bis zum Ablauf der<br />

angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />

Im Auftrag<br />

Ronneburg


Nr. 9/2012 · 5<br />

Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong>


Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 6 · Nr. 9/2012


IMPRESSUM<br />

Nr. 9/2012 · 7<br />

Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong><br />

Heimatspiegel <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />

Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />

Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den geraden Wochen.<br />

Herausgeber: <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong>,<br />

Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Telefon 03 44 22/4 14 -0<br />

vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Beckmann<br />

Verantwortlicher für den redaktionellen Teil<br />

Die Bürgermeisterin, Frau Beckmann<br />

Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0,<br />

Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz<br />

Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreis liste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende<br />

Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 8 · Nr. 9/2012

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