wethau tal_amtl_09 - Verbandsgemeinde Wethautal
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Heimatspiegel<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Wethau<strong>tal</strong><br />
mit Sitz in der Stadt Osterfeld<br />
Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden<br />
Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau<br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />
Jahrgang 3 · Nummer 9 · Mittwoch, den 2. Mai 2012<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 08.05.2012, 18:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />
Gremium: Ordnungs- und Brandschutzausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Ort: Stößen, Naumburger Straße 22F<br />
Raum: Feuerwehrgerätehaus<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />
3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Ordnungs-<br />
und Brandschutzausschusses der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Wethau<strong>tal</strong> vom 12.12.2011<br />
5. Sachstand kommunalrechtlicher Entscheidungen in Vorbereitung<br />
der Änderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>vereinbarung<br />
6. Sachstand der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes<br />
7. Anfragen und Anregungen<br />
8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
9. Vergabevorschlag für Anschaffungen von Feuerwehrausrüstung/bekleidung<br />
10. Schließung der Sitzung<br />
gez. Kerstin Söll<br />
Ausschussvorsitzende<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, dem 10.05.2012, 17:00 Uhr findet eine Sitzung<br />
mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />
Gremium: Planungs- und Wirtschaftsausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Ort: 06721 Osterfeld, Corseburger Weg 11<br />
Raum: VerbGem-Gebäude, Beratungsraum<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Einladung<br />
AMTLICHER TEIL<br />
3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Planungs-<br />
und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgmeinde Wethau<strong>tal</strong><br />
vom 12.01.2012<br />
5. Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes Halle<br />
6. Sachstand kommunalrechtlicher Entscheidungen in Vorberitung<br />
der Änderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>vereinbarung<br />
7. Anfragen und Anregungen<br />
8. Schließung der Sitzung<br />
gez. Beckmann<br />
Bürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 15.05.2012, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit<br />
öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />
Gremium: Haupt- und Vergabeausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Ort: 06721 Osterfeld, Corseburger Weg 11<br />
Raum: VerbGem-Gebäude, Beratungsraum<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
3. Änderung der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt-<br />
und Vergabeausschusses der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Wethau<strong>tal</strong> vom 20.03.2012<br />
5. Sachstand und Entwicklungen der Trinkwasserversorgung<br />
im <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet<br />
6. Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsplanes 2012<br />
7. Anfragen und Anregungen<br />
8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
9. Vergabe von Leistungen<br />
9.1. Lieferung von Feuerwehr-Bekleidung für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>feuerwehr<br />
9.2. Lieferungen von Feuerwehr-Ausrüstungen für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>feuerwehr<br />
10. Personalangelegenheiten<br />
11. Schließung der Sitzung<br />
gez. K. Beckmann<br />
Ausschussvorsitzende
Stadt Osterfeld<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 2 · Nr. 9/2012<br />
Am Donnerstag, dem 10.05.2012, 15:00 Uhr findet eine Sitzung<br />
mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.<br />
Gremium: Wirtschaftsausschuss der Stadt Osterfeld<br />
Ort: Osterfeld, Markt 24<br />
Raum: Rathaussaal<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Begrüßung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der<br />
Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Wirtschaftsausschusses<br />
der Stadt Osterfeld vom 25.08.2011<br />
5. mögliche Investitionen der Agrar GmbH Osterfeld<br />
6. Beratung über die Situation im Gewerbegebiet Heidegrund<br />
7. Sonstiges<br />
8. Schließung der Sitzung<br />
gez. Blechschmidt<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Bekanntmachung<br />
von gefassten Beschlüssen<br />
Sitzung des Gemeinderates der Stadt Osterfeld<br />
vom 12.04.2012<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wurde festgestellt.<br />
2. Die Tagesordnung wurde beschlossen.<br />
3. Die Niederschrift der Sitzung vom 13.02.2012 wurde genehmigt.<br />
4. Die Niederschrift der Sitzung vom 23.02.2012 wurde genehmigt.<br />
5. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des BPL Nr. 7<br />
Wohngebiet „Schäfersberg“ auf einer Teilfläche des BPI Nr. 5<br />
Wohngebiet „Am Corseburger Weg“<br />
6. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des BPL Nr. 8<br />
„Am Naturbad“ auf einer Teilfläche des BPI Nr. 5 Wohngebiet<br />
„Am Corseburger Weg“.<br />
7. Die weiterführende Haushaltskonsolidierung für die Stadt<br />
Osterfeld wurde beschlossen.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
8. Der Stadtrat hat beschlossen, ein Vorkaufsrecht für ein<br />
Grundstück in der Stadt wahrzunehmen.<br />
9. Der Stadtrat legte fest, welche Grundstücke in die Sächsische<br />
Grundstücksauktionen AG zur Versteigerung eingeliefert<br />
werden sollen.<br />
gez. Seidel<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Stößen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Am Mittwoch, dem 16.05.2012, 19:30 Uhr findet eine Sitzung<br />
mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten<br />
statt.<br />
Gremium: Gemeinderat der Stadt Stößen<br />
Ort: Stößen, Naumburger Str. 33<br />
Raum: Rathaus<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit<br />
der Einladung<br />
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der<br />
Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates<br />
Stößen vom 07.03.2012<br />
4. Bericht des Bürgermeisters<br />
5. Anfragen zum Bericht des Bürgermeisters<br />
6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Kassenkreditvolumens<br />
7. Beschlussfassung über die Änderung der Entschädigungssatzung<br />
8. Anfragen und Anregungen<br />
9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
10. Grundstücksangelegenheiten<br />
11. Schließung der Sitzung<br />
gez. Horst Schubert<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Meineweh<br />
Genehmigung des Wappens und der Flagge<br />
der Gemeinde Meineweh<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh hatte in seiner Sitzung<br />
21.02.2012 die Einführung eines Wappens und einer Flagge<br />
für die Gemeinde beschlossen.<br />
Der Landrat des Burgenlandkreises erteilte der Gemeinde Meineweh<br />
mit Schreiben vom 30.03.2012 die Genehmigung zur<br />
Führung des Wappens und der Flagge.<br />
Die Veröffentlichung der Genehmigung mit dem Wappen und<br />
der Flagge erfolgte im Amtsblatt des Verwaltungsamtes Halle<br />
am 17.04.2012.<br />
gez. Kalinka<br />
Bürgermeister
Gemeinde Molauer Land<br />
Bekanntmachung<br />
von gefassten Beschlüssen<br />
Nr. 9/2012 · 3<br />
Notfallsitzung des Gemeinderates der Gemeinde<br />
Molauer Land vom 10.04.2012<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
1. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wurde festgestellt.<br />
2. Die Tagesordnung wurde beschlossen.<br />
3. Der Beschluss Nr. 341/10-14/0138 vom 19.03.2012 Vergabe<br />
von Bauleistungen wurde aufgehoben.<br />
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land beschloss<br />
die Vergabe von Bauleistungen (Straßenbau Weg zum<br />
Friedhof - Sieglitz).<br />
gez. Werner<br />
Bürgermeister<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />
Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels<br />
Flurbereinigungsverfahren Görschen V<br />
Verf.Nr: 611/46 BLK 023<br />
Landkreis: Burgenlandkreis<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beschluss vom 17.04.2012<br />
1. Vorläufige Anordnung nach § 36 Flurbereinigungsgesetz<br />
in der aktuellen Fassung ( Besitzentzug ) - Nr. 1<br />
Zur Umsetzung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem<br />
Begleitplan nach § 41 FlurbG (Plan nach<br />
§ 41 FlurbG ) - hier Ausbau folgender geplanter Maßnahmen:<br />
Maßnahme- Nr. Beschreibung<br />
________________________________________________________<br />
G 01 Durchlässe durch die B 180 und K 2203<br />
________________________________________________________<br />
G 02 Maßnahmekomplex aus Verwallungen und<br />
Gräben<br />
(Bereich südlich und östlich des Gewerbegebietes<br />
Görschen<br />
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong><br />
G 03 Regenrückhaltebecken und Umbindungen<br />
der vorhandenen Leitungsstränge für Oberflächenwasser,<br />
Hochborde<br />
(Bereich westlich des Gewerbegebietes<br />
Görschen und im Gewerbegebiet Görschen)<br />
________________________________________________________<br />
G 04 Graben und Verwallung bzw. Schlammfang<br />
mit Grabeneinbindung (Bereich südlich der<br />
Ortslage Görschen<br />
________________________________________________________<br />
G 05 Verwallungen (Bereich Buchholz und Ortslage<br />
Görschen)<br />
________________________________________________________<br />
G 11 Durchlass durch ehemalige K 2204<br />
________________________________________________________<br />
G 13.1 Notentlastung mittels gepflasterter Rinne<br />
(Erschließungsstraße Gewerbegebiet Görschen)<br />
wird im Flurbereinigungsverfahren Görschen V, gemäß § 36<br />
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976<br />
(BGBl. I S 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007<br />
(BGBl. I S. 3150) folgendes angeordnet.<br />
1. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten)<br />
werden zu dem in Pkt.2 genannten Zeitpunkt Besitz<br />
und Nutzung der Grundstücke entzogen, soweit diese<br />
in der Gebietskarte im Maßstab 1: 20.000 (Anlage 1) bzw.<br />
Übersichtskarte im Maßstab 1:2500 (Anlage 2) grün gekennzeichnet<br />
sind.<br />
Die betroffenen Flurstücke sind dem Flurstücksverzeichnis<br />
(Anlage 3) zu entnehmen.<br />
2. Gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz wird die Teilnehmergemeinschaft<br />
des Flurbereinigungsverfahrens Görschen V für<br />
die oben benannten Baumaßnahmen ab dem 11.06.2012 in<br />
die auf der Gebietskarte grün gekennzeichneten Flächen für<br />
den oben genannten Zweck in den Besitz eingewiesen.<br />
3. Die Teilnehmergemeinschaft hat sicherzustellen, dass die<br />
Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch<br />
die Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird.<br />
Begründung<br />
Alle benannten Maßnahmen sind Bestandteil des Wege- und<br />
Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach<br />
§ 41 FlurbG. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />
Görschen V abgestimmt.<br />
Der Plan nach § 41 FlurbG wurde vom Amt für Landwirtschaft,<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd - Genehmigungsbehörde - mit<br />
Datum vom 08.08.2011 genehmigt.<br />
Zur Durchführung der Baumaßnahmen ist es erforderlich, vor<br />
der Ausführung Besitz und Nutzung an den in Anspruch zu nehmenden<br />
Grundstücken und Grundstücksteilen zu regeln.<br />
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)<br />
wird hiermit die sofortige Vollziehung des Beschlusses der vorläufigen<br />
Anordnung (Besitzentzug) - Nr. 1 vom 17.04.2012 angeordnet.<br />
Begründung<br />
Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit der besonderen Zielstellung<br />
der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung<br />
von Schadereignissen durch niederschlagsbedingte Überschwemmungen<br />
im Gewerbegebiet und in der Ortslage von<br />
Görschen eingeleitet.<br />
Es ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren generell zunehmend<br />
häufiger Schadereignisse durch Niederschläge aufgetreten<br />
sind und diese Entwicklung die Einschätzung rechtfertigt,<br />
dass auch zukünftig diese eintreten werden.<br />
Die geplanten Gewässerschutzmaßnahmen sind daher vom<br />
Ausbauträger, der Teilnehmergemeinschaft Görschen, zügig<br />
umzusetzen, da die Gefahr auftretender Überschwemmung im<br />
Ortslagenbereich Görschen bzw. im Gewerbegebiet Görschen<br />
jederzeit besteht.
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 4 · Nr. 9/2012<br />
Nach erfolgter Plangenehmigung wurden nunmehr die planerisch<br />
- technischen Voraussetzungen geschaffen, um die geplanten<br />
Schutzmaßnahmen in der Örtlichkeit auszuführen.<br />
Diese Baumaßnahmen sind auf Nachhaltigkeit konzipiert und<br />
wenden im Ereignisfall Schäden am Eigentum der Teilnehmergemeinschaft<br />
ab.<br />
Die umgehende Ausführung der Maßnahmen entspricht dem<br />
überwiegenden Interesse der Teilnehmergemeinschaft, demgegenüber<br />
das Einzelinteresse, im Zusammenhang mit der notwendigen<br />
Inanspruchnahme von Flurstücken, zurück tritt.<br />
Dies insbesondere, da der Grundsatz der wertgleichen Abfindung<br />
aller Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren zu gewährleisten<br />
ist und im Ergebnis der Durchführung des Verfahrens<br />
vollumfänglich erfüllt wird, so dass kein Teilnehmer durch die<br />
Ausführung der Maßnahmen und individuellen Flächeninanspruchnahme<br />
schlechter gestellt wird.<br />
Nach erfolgter Interessen -und Güterabwägung ist daher festzustellen,<br />
dass das Interesse der Teilnehmergemeinschaft, gegenüber<br />
dem Interesse einzelner Beteiligter überwiegt.<br />
Um die Baumaßnahmen ohne zeitlichen Verzug durchführen zu<br />
können, bedarf es der sofortigen Einweisung der Teilnehmergemeinschaft<br />
Görschen V in die Flächen.<br />
III. Festsetzung der Geldabfindungen für wesentliche Grundstücksbestandteile<br />
Geldabfindung / Entschädigung<br />
Auf den zu entziehenden Flächen befinden sich keine wesentlichen<br />
Bestandteile (Bäume, Sträucher usw.) für die eine Abfindung<br />
gemäß § 50 Flurbereinigungsgesetz zu zahlen ist.<br />
Entstehen durch den Besitz -und Nutzungsentzug (siehe I.) für<br />
einzelne betroffene Bewirtschafter besondere Nachteile oder<br />
Härten, so sind diese für die Maßnahmen bis 31.05.2012 beim<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd anzuzeigen<br />
und zu begründen.<br />
IV. Auslegung<br />
Die vorläufige Anordnung (Besitzentzug ) Nr.1 vom 17.04.2012<br />
liegt im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />
Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels sowie in der<br />
- Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern im Bauamt<br />
- <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong>, Naumburger Straße 23,<br />
06618 Mertendorf im Bauamt<br />
ab dem Tag der Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden<br />
aus.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />
Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels schriftlich oder zur<br />
Niederschrift einzulegen.<br />
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist gewahrt,<br />
wenn das Widerspruchs-schreiben bis zum Ablauf der<br />
angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />
Im Auftrag<br />
Ronneburg
Nr. 9/2012 · 5<br />
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong>
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 6 · Nr. 9/2012
IMPRESSUM<br />
Nr. 9/2012 · 7<br />
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong><br />
Heimatspiegel <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />
Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong><br />
Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den geraden Wochen.<br />
Herausgeber: <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wethau<strong>tal</strong>,<br />
Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Telefon 03 44 22/4 14 -0<br />
vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Beckmann<br />
Verantwortlicher für den redaktionellen Teil<br />
Die Bürgermeisterin, Frau Beckmann<br />
Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0,<br />
Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz<br />
Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreis liste.<br />
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende<br />
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Heimatspiegel Wethau<strong>tal</strong> 8 · Nr. 9/2012