bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal
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(Fortsetzung von Seite 9)<br />
Informationen Informationen fÄr fÄr die die Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Langenleuba-Niederhain<br />
LangenleubaNiederhain<br />
<strong>Wieratal</strong><br />
gefaltet wer<strong>den</strong>. Danach gehen Sie an <strong>den</strong> Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Der Wahlvorstand muss einen WÉhler zurÇckweisen, der<br />
a) seinen Stimmzettel auÄerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemÉÄ gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der WÉhler gewÉhlt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem ÉuÄeren Merkmal versehen hat,<br />
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder<br />
e) auÄer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.<br />
Sobald der SchriftfÇhrer Ihren Namen im WÉhlerverzeichnis gefun<strong>den</strong> hat und keine ZurÇckweisungsgrÇnde vorliegen,<br />
gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei.<br />
Sie legen daraufhin <strong>den</strong> Stimmzettel in die Wahlurne. Der SchriftfÇhrer vermerkt die Stimmabgabe in der dafÇr vorgesehenen<br />
Spalte des WÉhlerverzeichnisses.<br />
Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wer<strong>den</strong> Sie <strong>aus</strong> <strong>den</strong> oben<br />
genannten GrÇn<strong>den</strong> zurÇckgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel <strong>aus</strong>zuhÉndigen, nachdem<br />
Sie <strong>den</strong> alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben.<br />
Der Wahlvorstand hat darÇber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer<br />
nur ein WÉhler in der Wahlzelle aufhÉlt.<br />
Ein WÉhler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein kÅrperliches Gebrechen an der persÅnlichen<br />
Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der WÉhler<br />
gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom WÉhler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands<br />
sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die ErfÇllung der WÇnsche des WÉhlers zu beschrÉnken. Die Vertrauensperson<br />
darf gemeinsam mit dem WÉhler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.<br />
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persÅnlich <strong>aus</strong>Çben. Nach Ñ 107 a Abs. 1 und 3 des<br />
Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fÇnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wÉhlt oder<br />
sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeifÇhrt oder das Ergebnis verfÉlscht oder eine solche Tat versucht.<br />
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird<br />
X am Montag, dem 8. Juni 2009 um<br />
X selben folgen<strong>den</strong><br />
Uhrzeit<br />
10:00 Uhr bis vor<strong>aus</strong>sichtlich<br />
WahlrÉumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet wer<strong>den</strong> kann.<br />
Ort, Datum<br />
Lgl.-Niederhain, <strong>den</strong> 30.05.2009 Steinert<br />
Seite 10 <strong>Wieratal</strong>er Gemeindeblatt Jahrgang 2009 (18.) Ausgabe Nr.: 11 vom 30. Mai<br />
Uhrzeit<br />
15:00 Uhr und<br />
Kommunalwahlen im Freistaat ThÄringen am 7. Juni 2009<br />
Bekanntmachung<br />
Ñffentliche Sitzung des Wahl<strong>aus</strong>schusses<br />
Zur Feststellung des Wahlergebnisses<br />
Die Åffentliche Sitzung des Wahl<strong>aus</strong>schusses fÉr die Gemeinde Langenleuba-Niederhain findet am<br />
09.06.2009 um 18:00 Uhr in<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong> ÜSitzungssaal-, Hauptstr. 12, 04618 Lgl.-Niederhain statt.<br />
Der Zutritt zur Sitzung ist fÉr jedermann frei.<br />
Lgl.-Ndh., <strong>den</strong> 30.05.2009<br />
Steinert/Wahlleiter<br />
ENDE DES AMTLICHEN TEILES