Rundschreiben Nr. 03/2010 - WUG-Net
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Bei insgesamt 888 Wahlberechtigten ergibt sich für<br />
die Gemeinde Raitenbuch folgendes Ergebnis:<br />
Stimmbezirk WB Wähler % Ja % Nein % .<br />
Raitenbuch 631 210 33,28 122 58,10 88 41,90<br />
Reuth a. W. 257 105 40,86 64 60,95 41 39,05<br />
Gesamt 888 315 35,47 186 59,05 129 40,95<br />
Bergen 871 418 47,99 219 52,39 199 47,61<br />
Burgsalach 920 411 44,67 259 63,02 152 36,98<br />
Nennslingen 1112 436 39,20 224 51,38 212 48,62<br />
Briefwahl - 81 81 59,12 56 40,88<br />
VG-Bereich 3791 1661 43,81 969 58,34 748 47,34<br />
Die 81 Briefwähler verteilen sich auf die 4 VG-Gemeinden.<br />
Rauchverbot<br />
Seit 1. August <strong>2010</strong> hat also Bayern das schärfste<br />
Rauchverbot in ganz Deutschland. Ab sofort darf in<br />
den Innenräumen aller öffentlichen Gebäude, in<br />
Bildungseinrichtungen, Heimen, Kinos, Krankenhäusern,<br />
Gaststätten und Flughäfen nicht mehr<br />
geraucht werden. In den Einrichtungen für Kinder<br />
und Jugendliche ist das Rauchen auch auf dem dazugehörigen<br />
Gelände untersagt.<br />
Sogenannte Raucherräume dürfen nur noch in öffentlichen<br />
Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen<br />
und in Bildungseinrichtungen für Erwachsene eingerichtet<br />
werden. Unzulässig sind Raucherräume in<br />
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Vereinsräumen,<br />
in Sportstätten (Turnhallenbereich einschließlich<br />
Umkleidekabine) und in Gaststätten.<br />
Auf dem Sport-Freigelände ist das Rauchen nur<br />
auf Schulsportanlagen verboten. Im Übrigen könnte<br />
der Hausherr das Rauchen auf dem gesamten<br />
Grundstück bzw. auf der Sportanlage untersagen.<br />
Verantwortlich für die Einhaltung des Verbots ist<br />
der Hausherr. Bei Sportvereinen ist das der Vorstand<br />
und bei öffentlichen Gebäuden der Betreiber<br />
wie z. B. die Gemeinde.<br />
Einschulungsstichtag<br />
Seit 2005 wurde der Geburts-Stichtag für die Einschulung<br />
der Kinder vom 30. Juni Jahr für Jahr um<br />
1 Monat nach hinten verschoben. Das hätte bedeutet,<br />
dass heuer alle Kinder eingeschult werden, die<br />
irgendwann im Jahr <strong>2010</strong> 6 Jahre alt werden. Noch<br />
bevor diese gesetzliche Regelung vollständig umgesetzt<br />
war, gibt es schon wieder einen neuen<br />
Stichtag<br />
Ab dem Schuljahr <strong>2010</strong>/11 gilt als neuer Stichtag<br />
der 30. September. Im kommenden Schuljahr werden<br />
deshalb diejenigen Kinder eingeschult, die bis<br />
zum 30.09.2004 geboren wurden.<br />
Die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher<br />
einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, besteht<br />
weiterhin. Hierbei sollen der Elternwille und z.<br />
B. die vorausgegangenen Maßnahmen (wie die<br />
2<br />
Aufnahme in die Vorschulgruppe des Kindergartens)<br />
in besonderem Maße berücksichtigt werden.<br />
Erweitertes Führungszeugnis<br />
In jüngster Zeit sind verschiedene Vorkommnisse<br />
über die Gefährdung des Kindeswohls in den Blickwinkel<br />
der Öffentlichkeit geraten. Der Gesetzgeber<br />
hat deshalb mit Wirkung vom 1. Mai <strong>2010</strong> die Bestimmungen<br />
des Bundeszentralregisters erweitert.<br />
So müssen sich Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern,<br />
die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen<br />
(z. B. in Kindergärten), in regelmäßigen<br />
Abständen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen<br />
lassen. Dieses Zeugnis wurde eigens für<br />
Personen geschaffen, die beruflich, ehrenamtlich<br />
oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig<br />
sind oder werden wollen. Daraus ist ersichtlich,<br />
ob der betroffene Mitarbeiter wegen eines Sexualdelikts<br />
oder eines Missbrauchtatbestandes im Sinne<br />
des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt<br />
worden ist.<br />
Für die in Vereinen tätigen ehrenamtlichen Jugendbetreuer<br />
hat der Gesetzgeber auf eine zwingende<br />
Überprüfungspflicht verzichtet. Die Entscheidung<br />
und Verantwortung liegt damit beim Vereinsvorstand.<br />
Entsorgung von „Problemmüll“<br />
In der Müllfibel <strong>2010</strong> ist auf den Seiten 18 – 20 detailliert<br />
aufgelistet, wie sperrige Gegenstände,<br />
Haushaltsgegenstände und Bauabfall entsorgt werden<br />
können. Insbesondere ist dafür der Recyclinghof<br />
in Weißenburg geeignet. Seit gut zwei Jahren<br />
können bestimmte Materialien auch im Nennslinger<br />
Wertstoffhof abgegeben werden. Angenommen<br />
werden:<br />
Bau- und Abbruchholz (z. B. Fußbodenleisten,<br />
Holz-Parkett, Innentüren, Paneelen, etc., jedoch<br />
keine Fenster und keine imprägnierten Außenhölzer),<br />
Kosten: 15,00 € /m³.<br />
Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen<br />
(wie Tapetenreste, Teppichböden, Bodenbeläge,<br />
Gipskarton- u. Heraklitplatten), Kosten: 25,00 €/m³.<br />
Verschmutztes Styropor und sonstiges Dämmmaterial,<br />
Kosten: 12,00 €/m³<br />
Sonstige Abfälle (Restmüll), Kosten 3,00 €/Sack<br />
Autostoßstange u. -glasscheibe, Kosten je 3,00 €<br />
Eine Isolierglasscheibe wird mit 2,00 € in Rechnung<br />
gestellt, für Flachglas im 10 kg-Eimer fällt eine<br />
Gebühr von 1,00 € an.<br />
Je Holzpalette und Innentüre berechnet der Wertstoffhof<br />
einen Betrag von 1,00 €.<br />
Möbel- und Einrichtungsgegenstände, Flachglas<br />
und Sperrmüll können in haushaltsüblichen<br />
Mengen kostenlos angeliefert werden.