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Rundschreiben Nr. 03/2010 - WUG-Net

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Bei insgesamt 888 Wahlberechtigten ergibt sich für<br />

die Gemeinde Raitenbuch folgendes Ergebnis:<br />

Stimmbezirk WB Wähler % Ja % Nein % .<br />

Raitenbuch 631 210 33,28 122 58,10 88 41,90<br />

Reuth a. W. 257 105 40,86 64 60,95 41 39,05<br />

Gesamt 888 315 35,47 186 59,05 129 40,95<br />

Bergen 871 418 47,99 219 52,39 199 47,61<br />

Burgsalach 920 411 44,67 259 63,02 152 36,98<br />

Nennslingen 1112 436 39,20 224 51,38 212 48,62<br />

Briefwahl - 81 81 59,12 56 40,88<br />

VG-Bereich 3791 1661 43,81 969 58,34 748 47,34<br />

Die 81 Briefwähler verteilen sich auf die 4 VG-Gemeinden.<br />

Rauchverbot<br />

Seit 1. August <strong>2010</strong> hat also Bayern das schärfste<br />

Rauchverbot in ganz Deutschland. Ab sofort darf in<br />

den Innenräumen aller öffentlichen Gebäude, in<br />

Bildungseinrichtungen, Heimen, Kinos, Krankenhäusern,<br />

Gaststätten und Flughäfen nicht mehr<br />

geraucht werden. In den Einrichtungen für Kinder<br />

und Jugendliche ist das Rauchen auch auf dem dazugehörigen<br />

Gelände untersagt.<br />

Sogenannte Raucherräume dürfen nur noch in öffentlichen<br />

Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen<br />

und in Bildungseinrichtungen für Erwachsene eingerichtet<br />

werden. Unzulässig sind Raucherräume in<br />

Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Vereinsräumen,<br />

in Sportstätten (Turnhallenbereich einschließlich<br />

Umkleidekabine) und in Gaststätten.<br />

Auf dem Sport-Freigelände ist das Rauchen nur<br />

auf Schulsportanlagen verboten. Im Übrigen könnte<br />

der Hausherr das Rauchen auf dem gesamten<br />

Grundstück bzw. auf der Sportanlage untersagen.<br />

Verantwortlich für die Einhaltung des Verbots ist<br />

der Hausherr. Bei Sportvereinen ist das der Vorstand<br />

und bei öffentlichen Gebäuden der Betreiber<br />

wie z. B. die Gemeinde.<br />

Einschulungsstichtag<br />

Seit 2005 wurde der Geburts-Stichtag für die Einschulung<br />

der Kinder vom 30. Juni Jahr für Jahr um<br />

1 Monat nach hinten verschoben. Das hätte bedeutet,<br />

dass heuer alle Kinder eingeschult werden, die<br />

irgendwann im Jahr <strong>2010</strong> 6 Jahre alt werden. Noch<br />

bevor diese gesetzliche Regelung vollständig umgesetzt<br />

war, gibt es schon wieder einen neuen<br />

Stichtag<br />

Ab dem Schuljahr <strong>2010</strong>/11 gilt als neuer Stichtag<br />

der 30. September. Im kommenden Schuljahr werden<br />

deshalb diejenigen Kinder eingeschult, die bis<br />

zum 30.09.2004 geboren wurden.<br />

Die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher<br />

einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, besteht<br />

weiterhin. Hierbei sollen der Elternwille und z.<br />

B. die vorausgegangenen Maßnahmen (wie die<br />

2<br />

Aufnahme in die Vorschulgruppe des Kindergartens)<br />

in besonderem Maße berücksichtigt werden.<br />

Erweitertes Führungszeugnis<br />

In jüngster Zeit sind verschiedene Vorkommnisse<br />

über die Gefährdung des Kindeswohls in den Blickwinkel<br />

der Öffentlichkeit geraten. Der Gesetzgeber<br />

hat deshalb mit Wirkung vom 1. Mai <strong>2010</strong> die Bestimmungen<br />

des Bundeszentralregisters erweitert.<br />

So müssen sich Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern,<br />

die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen<br />

(z. B. in Kindergärten), in regelmäßigen<br />

Abständen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen<br />

lassen. Dieses Zeugnis wurde eigens für<br />

Personen geschaffen, die beruflich, ehrenamtlich<br />

oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig<br />

sind oder werden wollen. Daraus ist ersichtlich,<br />

ob der betroffene Mitarbeiter wegen eines Sexualdelikts<br />

oder eines Missbrauchtatbestandes im Sinne<br />

des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt<br />

worden ist.<br />

Für die in Vereinen tätigen ehrenamtlichen Jugendbetreuer<br />

hat der Gesetzgeber auf eine zwingende<br />

Überprüfungspflicht verzichtet. Die Entscheidung<br />

und Verantwortung liegt damit beim Vereinsvorstand.<br />

Entsorgung von „Problemmüll“<br />

In der Müllfibel <strong>2010</strong> ist auf den Seiten 18 – 20 detailliert<br />

aufgelistet, wie sperrige Gegenstände,<br />

Haushaltsgegenstände und Bauabfall entsorgt werden<br />

können. Insbesondere ist dafür der Recyclinghof<br />

in Weißenburg geeignet. Seit gut zwei Jahren<br />

können bestimmte Materialien auch im Nennslinger<br />

Wertstoffhof abgegeben werden. Angenommen<br />

werden:<br />

Bau- und Abbruchholz (z. B. Fußbodenleisten,<br />

Holz-Parkett, Innentüren, Paneelen, etc., jedoch<br />

keine Fenster und keine imprägnierten Außenhölzer),<br />

Kosten: 15,00 € /m³.<br />

Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen<br />

(wie Tapetenreste, Teppichböden, Bodenbeläge,<br />

Gipskarton- u. Heraklitplatten), Kosten: 25,00 €/m³.<br />

Verschmutztes Styropor und sonstiges Dämmmaterial,<br />

Kosten: 12,00 €/m³<br />

Sonstige Abfälle (Restmüll), Kosten 3,00 €/Sack<br />

Autostoßstange u. -glasscheibe, Kosten je 3,00 €<br />

Eine Isolierglasscheibe wird mit 2,00 € in Rechnung<br />

gestellt, für Flachglas im 10 kg-Eimer fällt eine<br />

Gebühr von 1,00 € an.<br />

Je Holzpalette und Innentüre berechnet der Wertstoffhof<br />

einen Betrag von 1,00 €.<br />

Möbel- und Einrichtungsgegenstände, Flachglas<br />

und Sperrmüll können in haushaltsüblichen<br />

Mengen kostenlos angeliefert werden.

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