16.04.2013 Aufrufe

2012, KW17 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

2012, KW17 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

2012, KW17 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 17/<strong>2012</strong><br />

Bericht<br />

über die Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Althornbach<br />

vom 26.03.<strong>2012</strong><br />

1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes<br />

Herr Stefan Christmann, wohnhaft Bödingerhof 6, Althornbach rückt<br />

in den Ortsgemeinderat nach und wird durch die Ortsbürgermeisterin<br />

mit Handschlag verpflichtet.<br />

2. Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms; Stellungnahme<br />

der Ortsgemeinde<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung setzt die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten<br />

politischen Ziele in Bezug auf den Klimawandel, den Ausbau<br />

der regenerativen Energien und insbesondere den Ausbau der Windenergienutzung<br />

um. Danach ist:<br />

• die Stromerzeugung aus Windkraft bis zum Jahr 2020 zu verfünffachen,<br />

• der Beitrag aus der Fotovoltaik auf über zwei Terawattstunden zu<br />

erhöhen und damit<br />

• bis zum Jahr 2030 bilanziell einhundert Prozent des Strombedarfs<br />

aus erneuerbaren Energien zu decken.<br />

Aus diesem Grund ist das <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramm (LEP IV) zu<br />

aktualisieren. Beabsichtigt sind folgende wesentliche Änderungen im<br />

LEP IV:<br />

• den Kommunen sollen bei der Ausweisung von Standorten für die<br />

Windenergienutzung größere Freiheiten eingeräumt werden. Alle<br />

Räume, die außerhalb von festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebieten<br />

auf der Ebene der Regionalplanung liegen, werden der<br />

Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung in der Form von<br />

Konzentrationsflächen vorbehalten. Damit wird auch die kommunale<br />

Verantwortung gestärkt.<br />

• um eine effektive Energieausbeute zu erreichen, sollen die windhöffigsten<br />

Standorte genutzt werden. Die Windhöffigkeit (diese<br />

sog. Windhöffigkeit bezeichnet das durchschnittliche Windaufkommen<br />

an einem Standort) wird zu einem in der Abwägung vorrangig<br />

zu beachtenden Kriterium. Dies gilt sowohl auf der Ebene<br />

der regionalen Raumordnungspläne als auch auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung.<br />

• dabei sind 2% der <strong>Land</strong>esfläche für die Windenergie bereitzustellen<br />

und 2% der Waldgebiete des <strong>Land</strong>es für die Windenergienutzung<br />

zu öffnen.<br />

• als Tabubereiche/Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung<br />

werden vorhandene und geplante Naturschutzgebiete, Kernzonen<br />

der Biosphärenreservate, Nationalparke und Kernzonen der<br />

UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Limes festgelegt<br />

• bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen sollen insbesondere<br />

zivile und militärische Konversionsflächen sowie ertragsschwache<br />

Acker- oder Grünlandflächen flächenschonend genutzt werden.<br />

• die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, verbandsfreien Gemeinden, großen<br />

kreisangehörigen und kreisfreien Städte sollen Klimaschutzkonzepte<br />

aufstellen.<br />

Die Kommunen sollen den geordneten Ausbau der Windenergienutzung<br />

durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen steuern. Der<br />

Entwurf der Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms<br />

(LEP IV), Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien liegt den Ratsmitgliedern<br />

vor.<br />

Der Ortsgemeinderat nimmt den Entwurf der Teilfortschreibung des<br />

<strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Kenntnis. Eine Stellungnahme<br />

erfolgt nicht.<br />

3. Hochwasserschutzmaßnahmen Hornbach; Planfeststellungsverfahren<br />

Der <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz hat Antrag auf Planfeststellung für die<br />

Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach in der Stadt Hornbach<br />

und der Gemarkung Dietrichingen gestellt. Zuständige Behörde für<br />

das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die SGD Süd in<br />

Neustadt. Die Planung wurde den Ratsmitgliedern aller betroffenen<br />

Gemeinden im Hornbachtal am 23.02.<strong>2012</strong> im Bürgerhaus Hornbach<br />

vorgestellt.<br />

Die Ortsgemeinde Althornbach nimmt zur Planung wie folgt Stellung:<br />

Bei der Umsetzung des integrierten Hochwasserschutzkonzeptes<br />

Hornbach/Althornbach ist es aus Sicht der Gemeinde Althornbach als<br />

Unterlieger zwingend erforderlich, die unterschiedlichen Maßnahmenblöcke<br />

in der folgenden zeitlichen Reihenfolge durchzuführen:<br />

Die Einengung an der Brücke K 13 oberhalb Dietrichingen zur Schaffung<br />

von zusätzlichem Retentionsraum ist vor der Verwirklichung der<br />

Beschleunigungsmaßnahmen, die im Bereich der Stadt Hornbach<br />

am alten Bahndamm sowie an weiteren Stellen zur Verbesserung der<br />

Abflusssituation von Hochwasser in Hornbach beitragen, zu verwirklichen,<br />

da ansonsten eine höhere Hochwassergefahr für Althornbach<br />

zu erwarten ist.<br />

Darüber hinaus bitten wir umgehend auch die Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

in Althornbach zu verwirklichen.<br />

4. Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen<br />

<strong>Zweibrücken</strong>; Anhörung<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm<br />

(FluglärmG) ist ein Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen<br />

<strong>Zweibrücken</strong> durch Rechtsverordnung der <strong>Land</strong>esregierung festzusetzen.<br />

Der <strong>Land</strong>esbetrieb Mobilität RLP, Fachgruppe Luftverkehr,<br />

hat jetzt den Verordnungsentwurf mit Begründung und Kartenmaterial<br />

vorgelegt und gibt den betroffenen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />

Die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches hat einerseits zur Folge,<br />

dass der Flugplatzbetreiber in den von Fluglärm belasteten Gebieten<br />

die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen an bereits<br />

bestehenden Wohnungen, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern,<br />

finanzieren muss. Andererseits werden der Neubau von<br />

Wohnungen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche und die<br />

Errichtung von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren<br />

Flugplatzumland eingeschränkt, um dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte<br />

besser vorzubeugen und um Freiräume um die Flughäfen zu<br />

sichern.<br />

Der vorgesehene Lärmschutzbereich gliedert sich in zwei Schutzzonen<br />

für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Alle Schutzzonen<br />

erstrecken sich auf das engere Umfeld des Flugplatzes <strong>Zweibrücken</strong>.<br />

Nach der vorliegenden Karte sind im Bereich der Gemarkung Althornbach<br />

keine mit Wohnungen bebauten Grundstücke betroffen.<br />

Der Ortsgemeinderat nimmt hierzu keine Stellung.<br />

5. Errichtung Bürgerzentrum im Bereich Hauptstraße 14; Zustimmung<br />

zum geänderten Plankonzept und Verwirklichung in<br />

Bauabschnitten<br />

Der Ortsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 05.10.2010 über<br />

die Planung des Bürgerzentrums im Bereich Hauptstraße 14 beraten<br />

und dem damals vorliegenden Plankonzept zugestimmt. Auf der<br />

Grundlage dieser Planung mit einem Kostenvolumen von 1.994.623,90<br />

Euro wurde damals der Förderantrag eingereicht.<br />

Zwischenzeitlich fanden weitere Gespräche mit den beteiligten<br />

Behörden statt. Dabei wurde zwar das planerische Konzept und die<br />

grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt, jedoch die<br />

Kostendimension im Hinblick auf die Einwohnerzahl und den demografischen<br />

Wandel beanstandet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

(ADD) regte an, die Planung zu modifizieren, um weitere<br />

Kosten einzusparen. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung und dem<br />

Ingenieurbüro M&S Architekten, Pirmasens, wurde daraufhin das<br />

Konzept überarbeitet. In einer erneuten Abstimmung mit der ADD signalisierte<br />

diese Behörde nunmehr ihre Zustimmung zu diesem neuen<br />

Konzept und stellte die Fördermittel des <strong>Land</strong>es dafür in Aussicht.<br />

Dieses Konzept sieht vor, den Bürgersaal im rückwärtigen Hofbereich<br />

des Anwesens Hauptstraße 14 direkt an die bestehenden Stallanbauten<br />

am Wohnhaus anzuschließen.<br />

Die Funktionsräume zum Saal wie Foyer, Küche, WC-Anlage sollen<br />

im Bereich dieses Stallanbaues untergebracht werden, wobei die<br />

vorhandene Bausubstanz jedoch abgebrochen wird. Das Vorhaben<br />

erstreckt sich auf die Halle und die Funktionsräume sowie Außenanlagen.<br />

Das auf der Ostseite zum Nachbargrundstück hin bestehende<br />

Stall-/Scheunengebäude mit Schuppenanbau wird abgerissen. Der<br />

Umbau des denkmalgeschützten Wohnhauses bleibt einer späteren<br />

Fortsetzung der Maßnahme vorbehalten.<br />

Nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros betragen die voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten 1.499.298,30 Euro einschließlich Grunderwerb<br />

und Abrissarbeiten. Die fördermäßige Abwicklung des Projektes<br />

soll in Abschnitten erfolgen.<br />

Für Grunderwerb und notwendige Abrissarbeiten, deren vorzeitiger<br />

Beginn bereits genehmigt wurde, soll ein eigenständiger Förderantrag<br />

kurzfristig vorgelegt werden. Für die Bauausführung sind zwei Förderabschnitte<br />

vorgesehen, zum Einen den Bürgersaal und zum Anderen<br />

die Funktionsräume.<br />

Die jeweiligen Förderanträge im Dorferneuerungsprogramm sind <strong>2012</strong><br />

und 2013 vorzulegen.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Plankonzept für das<br />

Bürgerzentrum im Bereich des Anwesens Hauptstraße 14 und der Verwirklichung<br />

in Abschnitten wie vorgetragen zu.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!