2012, KW17 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 17/<strong>2012</strong><br />
Bericht<br />
über die Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Althornbach<br />
vom 26.03.<strong>2012</strong><br />
1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes<br />
Herr Stefan Christmann, wohnhaft Bödingerhof 6, Althornbach rückt<br />
in den Ortsgemeinderat nach und wird durch die Ortsbürgermeisterin<br />
mit Handschlag verpflichtet.<br />
2. Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms; Stellungnahme<br />
der Ortsgemeinde<br />
Die <strong>Land</strong>esregierung setzt die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten<br />
politischen Ziele in Bezug auf den Klimawandel, den Ausbau<br />
der regenerativen Energien und insbesondere den Ausbau der Windenergienutzung<br />
um. Danach ist:<br />
• die Stromerzeugung aus Windkraft bis zum Jahr 2020 zu verfünffachen,<br />
• der Beitrag aus der Fotovoltaik auf über zwei Terawattstunden zu<br />
erhöhen und damit<br />
• bis zum Jahr 2030 bilanziell einhundert Prozent des Strombedarfs<br />
aus erneuerbaren Energien zu decken.<br />
Aus diesem Grund ist das <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramm (LEP IV) zu<br />
aktualisieren. Beabsichtigt sind folgende wesentliche Änderungen im<br />
LEP IV:<br />
• den Kommunen sollen bei der Ausweisung von Standorten für die<br />
Windenergienutzung größere Freiheiten eingeräumt werden. Alle<br />
Räume, die außerhalb von festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebieten<br />
auf der Ebene der Regionalplanung liegen, werden der<br />
Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung in der Form von<br />
Konzentrationsflächen vorbehalten. Damit wird auch die kommunale<br />
Verantwortung gestärkt.<br />
• um eine effektive Energieausbeute zu erreichen, sollen die windhöffigsten<br />
Standorte genutzt werden. Die Windhöffigkeit (diese<br />
sog. Windhöffigkeit bezeichnet das durchschnittliche Windaufkommen<br />
an einem Standort) wird zu einem in der Abwägung vorrangig<br />
zu beachtenden Kriterium. Dies gilt sowohl auf der Ebene<br />
der regionalen Raumordnungspläne als auch auf der Ebene der<br />
Bauleitplanung.<br />
• dabei sind 2% der <strong>Land</strong>esfläche für die Windenergie bereitzustellen<br />
und 2% der Waldgebiete des <strong>Land</strong>es für die Windenergienutzung<br />
zu öffnen.<br />
• als Tabubereiche/Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung<br />
werden vorhandene und geplante Naturschutzgebiete, Kernzonen<br />
der Biosphärenreservate, Nationalparke und Kernzonen der<br />
UNESCO-Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Limes festgelegt<br />
• bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen sollen insbesondere<br />
zivile und militärische Konversionsflächen sowie ertragsschwache<br />
Acker- oder Grünlandflächen flächenschonend genutzt werden.<br />
• die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, verbandsfreien Gemeinden, großen<br />
kreisangehörigen und kreisfreien Städte sollen Klimaschutzkonzepte<br />
aufstellen.<br />
Die Kommunen sollen den geordneten Ausbau der Windenergienutzung<br />
durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen steuern. Der<br />
Entwurf der Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms<br />
(LEP IV), Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien liegt den Ratsmitgliedern<br />
vor.<br />
Der Ortsgemeinderat nimmt den Entwurf der Teilfortschreibung des<br />
<strong>Land</strong>esentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Kenntnis. Eine Stellungnahme<br />
erfolgt nicht.<br />
3. Hochwasserschutzmaßnahmen Hornbach; Planfeststellungsverfahren<br />
Der <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz hat Antrag auf Planfeststellung für die<br />
Hochwasserschutzmaßnahme Hornbach in der Stadt Hornbach<br />
und der Gemarkung Dietrichingen gestellt. Zuständige Behörde für<br />
das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die SGD Süd in<br />
Neustadt. Die Planung wurde den Ratsmitgliedern aller betroffenen<br />
Gemeinden im Hornbachtal am 23.02.<strong>2012</strong> im Bürgerhaus Hornbach<br />
vorgestellt.<br />
Die Ortsgemeinde Althornbach nimmt zur Planung wie folgt Stellung:<br />
Bei der Umsetzung des integrierten Hochwasserschutzkonzeptes<br />
Hornbach/Althornbach ist es aus Sicht der Gemeinde Althornbach als<br />
Unterlieger zwingend erforderlich, die unterschiedlichen Maßnahmenblöcke<br />
in der folgenden zeitlichen Reihenfolge durchzuführen:<br />
Die Einengung an der Brücke K 13 oberhalb Dietrichingen zur Schaffung<br />
von zusätzlichem Retentionsraum ist vor der Verwirklichung der<br />
Beschleunigungsmaßnahmen, die im Bereich der Stadt Hornbach<br />
am alten Bahndamm sowie an weiteren Stellen zur Verbesserung der<br />
Abflusssituation von Hochwasser in Hornbach beitragen, zu verwirklichen,<br />
da ansonsten eine höhere Hochwassergefahr für Althornbach<br />
zu erwarten ist.<br />
Darüber hinaus bitten wir umgehend auch die Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
in Althornbach zu verwirklichen.<br />
4. Festsetzung eines Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen<br />
<strong>Zweibrücken</strong>; Anhörung<br />
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm<br />
(FluglärmG) ist ein Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen<br />
<strong>Zweibrücken</strong> durch Rechtsverordnung der <strong>Land</strong>esregierung festzusetzen.<br />
Der <strong>Land</strong>esbetrieb Mobilität RLP, Fachgruppe Luftverkehr,<br />
hat jetzt den Verordnungsentwurf mit Begründung und Kartenmaterial<br />
vorgelegt und gibt den betroffenen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />
Die Festsetzung eines Lärmschutzbereiches hat einerseits zur Folge,<br />
dass der Flugplatzbetreiber in den von Fluglärm belasteten Gebieten<br />
die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen an bereits<br />
bestehenden Wohnungen, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern,<br />
finanzieren muss. Andererseits werden der Neubau von<br />
Wohnungen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche und die<br />
Errichtung von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren<br />
Flugplatzumland eingeschränkt, um dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte<br />
besser vorzubeugen und um Freiräume um die Flughäfen zu<br />
sichern.<br />
Der vorgesehene Lärmschutzbereich gliedert sich in zwei Schutzzonen<br />
für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Alle Schutzzonen<br />
erstrecken sich auf das engere Umfeld des Flugplatzes <strong>Zweibrücken</strong>.<br />
Nach der vorliegenden Karte sind im Bereich der Gemarkung Althornbach<br />
keine mit Wohnungen bebauten Grundstücke betroffen.<br />
Der Ortsgemeinderat nimmt hierzu keine Stellung.<br />
5. Errichtung Bürgerzentrum im Bereich Hauptstraße 14; Zustimmung<br />
zum geänderten Plankonzept und Verwirklichung in<br />
Bauabschnitten<br />
Der Ortsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 05.10.2010 über<br />
die Planung des Bürgerzentrums im Bereich Hauptstraße 14 beraten<br />
und dem damals vorliegenden Plankonzept zugestimmt. Auf der<br />
Grundlage dieser Planung mit einem Kostenvolumen von 1.994.623,90<br />
Euro wurde damals der Förderantrag eingereicht.<br />
Zwischenzeitlich fanden weitere Gespräche mit den beteiligten<br />
Behörden statt. Dabei wurde zwar das planerische Konzept und die<br />
grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt, jedoch die<br />
Kostendimension im Hinblick auf die Einwohnerzahl und den demografischen<br />
Wandel beanstandet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />
(ADD) regte an, die Planung zu modifizieren, um weitere<br />
Kosten einzusparen. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung und dem<br />
Ingenieurbüro M&S Architekten, Pirmasens, wurde daraufhin das<br />
Konzept überarbeitet. In einer erneuten Abstimmung mit der ADD signalisierte<br />
diese Behörde nunmehr ihre Zustimmung zu diesem neuen<br />
Konzept und stellte die Fördermittel des <strong>Land</strong>es dafür in Aussicht.<br />
Dieses Konzept sieht vor, den Bürgersaal im rückwärtigen Hofbereich<br />
des Anwesens Hauptstraße 14 direkt an die bestehenden Stallanbauten<br />
am Wohnhaus anzuschließen.<br />
Die Funktionsräume zum Saal wie Foyer, Küche, WC-Anlage sollen<br />
im Bereich dieses Stallanbaues untergebracht werden, wobei die<br />
vorhandene Bausubstanz jedoch abgebrochen wird. Das Vorhaben<br />
erstreckt sich auf die Halle und die Funktionsräume sowie Außenanlagen.<br />
Das auf der Ostseite zum Nachbargrundstück hin bestehende<br />
Stall-/Scheunengebäude mit Schuppenanbau wird abgerissen. Der<br />
Umbau des denkmalgeschützten Wohnhauses bleibt einer späteren<br />
Fortsetzung der Maßnahme vorbehalten.<br />
Nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros betragen die voraussichtlichen<br />
Gesamtkosten 1.499.298,30 Euro einschließlich Grunderwerb<br />
und Abrissarbeiten. Die fördermäßige Abwicklung des Projektes<br />
soll in Abschnitten erfolgen.<br />
Für Grunderwerb und notwendige Abrissarbeiten, deren vorzeitiger<br />
Beginn bereits genehmigt wurde, soll ein eigenständiger Förderantrag<br />
kurzfristig vorgelegt werden. Für die Bauausführung sind zwei Förderabschnitte<br />
vorgesehen, zum Einen den Bürgersaal und zum Anderen<br />
die Funktionsräume.<br />
Die jeweiligen Förderanträge im Dorferneuerungsprogramm sind <strong>2012</strong><br />
und 2013 vorzulegen.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Plankonzept für das<br />
Bürgerzentrum im Bereich des Anwesens Hauptstraße 14 und der Verwirklichung<br />
in Abschnitten wie vorgetragen zu.