Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan ... - Baden-Baden
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Immissionsort<br />
Gemäß TA Lärm sind Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die schalltechnischen<br />
Anforderungen für Immissionsorte 0,5 m außerhalb von Gebäuden<br />
nicht überschritten werden.<br />
Vorbelastung:<br />
Geräuschimmissionen aller Anlagen, für welche die TA Lärm [2] gilt, ohne die zu<br />
beurteilende Anlage selbst, stellen eine Vorbelastung dar.<br />
Auf die Berücksichtigung der Vorbelastung kann bei der Bildung der Beurteilungspegel<br />
verzichtet werden, wenn der Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage<br />
nicht relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte beiträgt. Dies ist in<br />
der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung<br />
die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens<br />
6 dB(A) unterschreitet.<br />
Eine Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden,<br />
wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte<br />
aufgrund der Vorbelastung nicht mehr als 1 dB beträgt.<br />
BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 14 von 20<br />
5176 / LSU / <strong>Bebauungsplan</strong> „Backöfele 1. Änderung“ in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Sandweier / 30. Januar 2013