Feuer-PML im Krankenhaus - deutscherueck.de
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Forum Sachversicherung<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
Gregor Pabst und Markus Brück, Deutsche Rückversicherung AG, Düsseldorf<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorbemerkung<br />
2. Sachversicherung<br />
2.1. Definition <strong>de</strong>s wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>ns zur Sachversicherung<br />
2.2. Abgrenzung<br />
2.3. Komplex<br />
2.4. <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r Sachversicherung<br />
3. Ertragsausfallversicherung<br />
3.1. Definition <strong>de</strong>s wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>ns zur Ertragsausfallversicherung<br />
3.2. Abgrenzung<br />
3.3. Schätzung <strong>de</strong>s Ertragsausfall-<strong>PML</strong><br />
3.4. Auswirkung einer Unterbrechung<br />
3.5. <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r Ertragsausfallversicherung<br />
4. Zusammenfassung<br />
4.1. Kumul-<strong>PML</strong><br />
4.2. Höchstentschädigungsvereinbarungen
2 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
1. Vorbemerkung<br />
Die <strong>PML</strong>-Ermittlung <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong> erfolgt grundsätzlich nach <strong>de</strong>n gleichen Prinzipien wie bei<br />
allen an<strong>de</strong>ren Betriebsarten. Dennoch gibt es einige risikospezifische Beson<strong>de</strong>rheiten, auf die kurz<br />
eingegangen wer<strong>de</strong>n soll. Einer korrekten <strong>PML</strong>-Ermittlung liegt <strong>im</strong>mer die fachgerecht ermittelte<br />
und somit richtig bemessene Versicherungssumme zugrun<strong>de</strong>.<br />
Betrachtet wird <strong>im</strong> Folgen<strong>de</strong>n die <strong>PML</strong>-Schätzung <strong>de</strong>r FLEXA Gefahren. Ein möglicher <strong>PML</strong> für<br />
Elementargefahren ist nach an<strong>de</strong>ren Maßstäben zu bewerten.<br />
Die Gefahr Terror ist, angesichts <strong>de</strong>r Versicherungssummen <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong>-Segment von in <strong>de</strong>r<br />
Regel über 25 Mio. EUR, von <strong>de</strong>r Versicherung ausgeschlossen und daher ohne Relevanz für unsere<br />
weitere Betrachtung. Terror kann bei EXTREMUS einge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Sachversicherung<br />
2.1. Definition <strong>de</strong>s wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>ns zur Sachversicherung<br />
Eine allgemeine Umschreibung <strong>de</strong>s wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>n (englisch: Probable<br />
max<strong>im</strong>um loss, <strong>PML</strong>) ist nach „Rückversicherung, Grundlagen und Praxis, Band 2, Klaus<br />
Gerathewohl, 1976“:<br />
„Der geschätzte wahrscheinlich höchste Scha<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>m bei einem Versicherungsereignis<br />
unter Berücksichtigung aller Risikogegebenheiten bei vorsichtiger Betrachtung gerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n muss.“<br />
In <strong>de</strong>r versicherungstechnischen Literatur, insbeson<strong>de</strong>re ausländischen Ursprungs, sind weitere<br />
zum Teil stark divergieren<strong>de</strong> „Höchstscha<strong>de</strong>n-Definitionen“ zu fin<strong>de</strong>n. Es ist daher wesentlich, bei<br />
einer „<strong>PML</strong>-Angabe“ darauf zu achten, nach welcher Definition o<strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong> diese ermittelt wur<strong>de</strong>.<br />
Soweit kein spezieller Hinweis erfolgt, sollte bei <strong>de</strong>utschen Versicherern davon ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen, dass die <strong>PML</strong>-Ermittlung grundsätzlich entsprechend <strong>de</strong>r Hinweise zur <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong>-<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s GDV-Handbuches <strong>de</strong>r Sachversicherung erfolgt.<br />
Eine Konkretisierung <strong>de</strong>r „Gerathewohl-Definition“ enthält das GDV-Handbuch <strong>de</strong>r<br />
Sachversicherung Abschnitt A-III-4 Ziffer 1.2.2:<br />
„Wahrscheinlicher Höchstscha<strong>de</strong>n“ (<strong>PML</strong>) zur <strong>Feuer</strong>versicherung<br />
Zur Ermittlung <strong>de</strong>s „wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>ns“ ist die höchste „wahrscheinliche<br />
Scha<strong>de</strong>nsumme“ eines Wagnisses festzustellen.<br />
In <strong>de</strong>r Regel ist von 100 % <strong>de</strong>r Wertbelastung eines Komplexes (Totalscha<strong>de</strong>n) auszugehen.<br />
Ein geringerer als <strong>de</strong>r 100%ige Wert eines Komplexes kann nur in beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten<br />
Ausnahmefällen angenommen wer<strong>de</strong>n ...“<br />
Im Handbuch wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Weiteren Risikomerkmale genannt, die eine Reduzierung <strong>de</strong>r<br />
Komplexscha<strong>de</strong>nsumme erlauben, Umstän<strong>de</strong>, welche die zunächst günstigen Merkmale wie<strong>de</strong>r
3 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
aufheben sowie Risikomerkmale, die keinesfalls eine Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Komplexscha<strong>de</strong>nsumme<br />
erlauben. Auf die weiteren, die <strong>PML</strong>-Höhe beeinflussen<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s GDV-Handbuches wird <strong>im</strong><br />
Folgen<strong>de</strong>n, soweit möglich, mit Bezug auf das Risiko <strong>Krankenhaus</strong> eingegangen.<br />
Hervorzuheben ist, dass generell die scha<strong>de</strong>nreduzieren<strong>de</strong> Wirkung von <strong>Feuer</strong>löscheinrichtungen,<br />
Brandmel<strong>de</strong>anlagen, Zwischen<strong>de</strong>cken eines Gebäu<strong>de</strong>s und Bewachung nach <strong>de</strong>r allgemein<br />
anerkannten Vorgehensweise <strong>de</strong>s GDV-Handbuches unberücksichtigt bleiben muss.<br />
2.2. Abgrenzung<br />
Nicht zu berücksichtigen sind:<br />
• „Katastrophenähnliche Einwirkungen von außen, <strong>de</strong>ren Entstehung auf Umstän<strong>de</strong>n beruht,<br />
die we<strong>de</strong>r mittelbar noch unmittelbar mit <strong>de</strong>m versicherten Wagnis in Zusammenhang<br />
stehen“, also Ereignisse, die als sehr unwahrscheinlich anzusehen sind, z. B. Flugzeugabsturz<br />
(ausgenommen innerhalb <strong>de</strong>r Einflugschneise).<br />
• Fälle gleichzeitiger Brandstiftungen in mehreren räumlich getrennten Komplexen <strong>im</strong><br />
<strong>Krankenhaus</strong>.<br />
Exkurs zur Abgrenzung:<br />
• Bei <strong>de</strong>r Versicherung von Elementargefahren ist die mögliche Betroffenheit mehrerer<br />
versicherter Objekte zu beachten, dabei stellen sich diese Fragen: Welche Bestandsrisiken<br />
können von einem angenommenen Ereignis gleichzeitig (<strong>im</strong> zeitlichen Zusammenhang)<br />
betroffen wer<strong>de</strong>n, und welches Scha<strong>de</strong>nvolumen ist aus einem Ereignis mit einer<br />
Wie<strong>de</strong>rkehrperio<strong>de</strong> von z. B. 200 Jahren zu erwarten (Ereignis-Kumulscha<strong>de</strong>n).<br />
• Ist das Terrorrisiko in <strong>de</strong>n Versicherungsschutz einbezogen, ist ebenso die mögliche<br />
gleichzeitige Betroffenheit mehrerer versicherter Objekte zu berücksichtigen (Auswirkungen<br />
eines Terrorszenarios für <strong>de</strong>n versicherten Bestand).<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nbetroffenheit <strong>de</strong>s Versicherers aus einem<br />
„Ereignisscha<strong>de</strong>n“ <strong>im</strong> oben genannten Sinne ist die <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong>-Ermittlung, auf die <strong>im</strong> Folgen<strong>de</strong>n<br />
eingegangen wird, nicht geeignet.<br />
2.3. Komplex<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r Sachversicherung wird das versicherte Risiko, soweit die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Kriterien erfüllt sind, in feuertechnische Komplexe unterteilt. Ein feuertechnischer<br />
Komplex wird von einem o<strong>de</strong>r mehreren Gebäu<strong>de</strong>n, Gebäu<strong>de</strong>abschnitten o<strong>de</strong>r Lägern <strong>im</strong> Freien<br />
gebil<strong>de</strong>t, die untereinan<strong>de</strong>r keine, jedoch zu an<strong>de</strong>ren Gebäu<strong>de</strong>n, Gebäu<strong>de</strong>abschnitten o<strong>de</strong>r Lägern<br />
eine räumliche o<strong>de</strong>r bauliche Trennung aufweisen. Die Komplexeinteilung erfolgt nach <strong>de</strong>n Regeln<br />
<strong>de</strong>r VdS-Richtlinie 2234 „Brand- und Komplextrennwän<strong>de</strong>, Merkblatt für die Anordnung und<br />
Ausführung“. Die Gebäu<strong>de</strong>- und Inhaltswerte eines Komplexes bil<strong>de</strong>n die Komplexscha<strong>de</strong>nsumme.
4 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
Risiken mit Komplextrennung:<br />
Besteht ein Wagnis aus mehreren baulich o<strong>de</strong>r räumlich getrennten Komplexen, ist grundsätzlich<br />
von 100 % <strong>de</strong>s Sachsubstanzwertes <strong>de</strong>s höchst belasteten Komplexes auszugehen. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass sich ein Scha<strong>de</strong>nereignis über einen Komplex hinaus aus<strong>de</strong>hnen und somit<br />
mehrere Komplexe betreffen kann.<br />
Risikomerkmale, die für eine Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns sprechen, sind z. B.:<br />
• Explosionsgefahr durch Flüssiggas;<br />
• Folgeschä<strong>de</strong>n durch korrosive Gase, Dämpfe o<strong>de</strong>r radioaktive Substanzen;<br />
• Tiefgaragen;<br />
• unterirdische Versorgungs- und Verbindungsgänge;<br />
• mangeln<strong>de</strong>r organisatorischer Brandschutz durch Brandlasten in Verbindungswegen o<strong>de</strong>r<br />
verkeilte Brandschutztüren;<br />
• Lüftungssysteme ohne ausreichen<strong>de</strong> Abschottung in <strong>de</strong>r Ansaugung und in <strong>de</strong>r baulichen<br />
Abtrennung;<br />
• Kabelkanäle ohne ausreichen<strong>de</strong> Abschottung.<br />
Maßnahmen, die ein Übergreifen befürchten lassen, sind durch individuell begrün<strong>de</strong>te Zuschläge<br />
auf die Wertbelastung <strong>de</strong>s höchstbelasteten Komplexes zu berücksichtigen. Ebenso können<br />
Risikoverhältnisse vorliegen, die eine Reduzierung zulassen. Anhand einer individuellen<br />
risikotechnischen Besichtigung ergibt sich die Höhe <strong>de</strong>r Abschläge aus <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r vertikalen<br />
Brandabschnittsbildung (vgl. beispielhafte Aufzählung weiter oben dazu) unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r einzeln zu prüfen<strong>de</strong>n und zu bewerten<strong>de</strong>n Risikoverhältnisse.<br />
Untersuchung <strong>de</strong>r Komplexscha<strong>de</strong>nsumme:<br />
Reduzierungen können nur in Folge einer individuellen risikotechnischen Besichtigung<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Abschläge ergibt sich aus <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r vertikalen Brandabschnittsbildung unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r einzeln zu prüfen<strong>de</strong>n und zu bewerten<strong>de</strong>n Risikoverhältnisse, z. B.:<br />
• nicht brennbare Dächer;<br />
• feuerbeständige Decken;<br />
• außergewöhnliche horizontale Aus<strong>de</strong>hnung;<br />
• viele bauliche Unterteilungen durch feuerhemmen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r feuerbeständige Wän<strong>de</strong><br />
einschließlich <strong>de</strong>ren Überdachführung, durch welche die <strong>Feuer</strong>wehr eine Wi<strong>de</strong>rstandslinie<br />
bil<strong>de</strong>n kann;<br />
• Qualität <strong>de</strong>r <strong>Feuer</strong>abschlüsse (z. B. Türen);<br />
• Eine Brandabschnittsbildung kann auch angenommen wer<strong>de</strong>n, wenn Treppenräume zwischen<br />
Gebäu<strong>de</strong>teilen<br />
o keine brennbare Wärmedämmung an <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>übergängen aufweisen<br />
o sowie an <strong>de</strong>n jeweiligen Anschlüssen zu <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n feuerhemmen<strong>de</strong> und rauchdichte<br />
Türen - durch alle Geschosse - eingebaut sind<br />
o und diese keine Brandlasten, z. B. durch Bibliotheken, Wartezonen, Kaffee-Ecken,<br />
aufweisen.
5 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
Verbindungsgänge/-bauten heben die Brandabschnittsbildung nicht auf, wenn sie<br />
• aus nicht brennbaren Baustoffen errichtet sind,<br />
• keine Brandlasten enthalten, z. B. Wäsche, Betten, Materialien,<br />
• und nach bei<strong>de</strong>n Seiten mit feuerhemmen<strong>de</strong>n und rauchdichten Türen versehen sind.<br />
Anhand <strong>de</strong>r konkret vorhan<strong>de</strong>nen Merkmale <strong>de</strong>s zu schätzen<strong>de</strong>n Risikos und <strong>de</strong>ren wertmäßiger<br />
Auswirkung wird festgelegt, welcher Anteil <strong>de</strong>r Komplexversicherungssumme als Sachsubstanz-<br />
<strong>PML</strong> zum Ansatz kommt.<br />
2.3. <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r Sachversicherung<br />
Der Sachversicherungs-<strong>PML</strong> ergibt sich aus <strong>de</strong>r Addition <strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>n vorgenannten Kriterien<br />
ermittelten Wertes <strong>de</strong>s höchstbelasteten Komplexes (Sachsubstanz-<strong>PML</strong>) mit <strong>de</strong>n Werten<br />
kumulieren<strong>de</strong>r Kostenpositionen (z. B. Aufräumungskosten), <strong>de</strong>r Vorsorgeversicherung sowie <strong>de</strong>n<br />
Werten sonstiger kumulieren<strong>de</strong>r Vereinbarungen.<br />
3. Ertragsausfallversicherung<br />
3.1. Definition <strong>de</strong>s wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>ns zur Ertragsausfallversicherung<br />
Unter Ziffer 1.3.2 sind <strong>im</strong> Handbuch <strong>de</strong>r Sachversicherung auch Anmerkungen zum <strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r FBU-<br />
Versicherung ausgeführt. Demnach wer<strong>de</strong>n die für die <strong>Feuer</strong>versicherung aufgestellten Grundsätze<br />
auch für die Ertragsausfallversicherung gültig gestellt, wobei auch auf gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Sachversicherung unterschiedliche Auswirkungen hingewiesen wird.<br />
Grundsätzlich wird <strong>de</strong>r „Wahrscheinliche Höchstscha<strong>de</strong>n“ durch die Versicherungssummen und die<br />
für die einzelnen Positionen vereinbarte Haftzeit best<strong>im</strong>mt.<br />
Im GDV-Handbuch wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Weiteren Risikomerkmale genannt, die die <strong>PML</strong>-Größe beeinflussen<br />
sowie Risikomerkmale, die keinesfalls eine Vermin<strong>de</strong>rung erlauben. Auf die weiteren die <strong>PML</strong>-Höhe<br />
beeinflussen<strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s GDV-Handbuchs wird <strong>im</strong> Folgen<strong>de</strong>n, soweit möglich, mit Bezug auf<br />
das Risiko <strong>Krankenhaus</strong> eingegangen.<br />
Hervorzuheben ist wie schon bei <strong>de</strong>r Sachversicherung, dass generell die scha<strong>de</strong>nreduzieren<strong>de</strong><br />
Wirkung von <strong>Feuer</strong>löscheinrichtungen, Brandmel<strong>de</strong>anlagen, Bewachung und Zwischen<strong>de</strong>cken<br />
eines Gebäu<strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>r allgemein anerkannten Vorgehensweise <strong>de</strong>s GDV-Handbuchs<br />
unberücksichtigt bleiben muss.
6 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
3.2. Abgrenzung<br />
Nicht zu berücksichtigen sind in Analogie zur <strong>Feuer</strong>-Sachversicherung:<br />
• „Katastrophenähnliche Einwirkungen von außen, <strong>de</strong>ren Entstehung auf Umstän<strong>de</strong>n beruht,<br />
die we<strong>de</strong>r mittelbar noch unmittelbar mit <strong>de</strong>m versicherten Wagnis in Zusammenhang<br />
stehen“, also Ereignisse, die als sehr unwahrscheinlich anzusehen sind, z. B. Flugzeugabsturz<br />
(ausgenommen innerhalb <strong>de</strong>r Einflugschneise).<br />
• O<strong>de</strong>r Fälle gleichzeitiger Brandstiftungen in mehreren räumlich getrennten Komplexen <strong>im</strong><br />
<strong>Krankenhaus</strong>.<br />
3.3. Schätzung <strong>de</strong>s Ertragsausfall-<strong>PML</strong><br />
Für die Schätzung <strong>de</strong>s Ertragsausfall-<strong>PML</strong> sind die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eines<br />
Versicherungsfalls von Funktionsbereichen o<strong>de</strong>r Fachabteilungen, z. B. OP o<strong>de</strong>r gegebenenfalls<br />
Zentral-OP, Ambulanz, Notaufnahme, Diagnose, Chirurgie, Orthopädie, Geburtshilfe, Psychiatrie,<br />
Neurologie, Nuklearmedizin, Bettenhaus, auf <strong>de</strong>n versicherten Gesamtertrag zu bewerten.<br />
Neben <strong>de</strong>r Versicherungssumme sind für die Dauer <strong>de</strong>r Unterbrechung die maßgeblichen Kriterien<br />
• die vereinbarte Haftzeit,<br />
• Wie<strong>de</strong>raufbau- und Wie<strong>de</strong>rherstellungs- bzw. Wie<strong>de</strong>rbeschaffungszeiten,<br />
• vertraglich vereinbarte Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen bzw. Bereitstellungsverträge.<br />
3.4. Auswirkung einer Unterbrechung<br />
Bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Auswirkung einer Unterbrechung ist zu berücksichtigen, dass sich<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Vernetzung <strong>de</strong>r Bereiche o<strong>de</strong>r Abteilungen eine Unterbrechung auch auf die vom<br />
Sachscha<strong>de</strong>n nicht betroffenen Bereiche aus<strong>de</strong>hnen kann. Vernetzung bezieht sich in diesem<br />
Zusammenhang auf die betriebswirtschaftliche Vernetzung. Eine mögliche Scha<strong>de</strong>nausbreitung,<br />
z. B. durch Lüftungskanäle, ist hingegen bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Sach-<strong>PML</strong> zu berücksichtigen.
7 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
Innerhalb einer Betriebsstelle<br />
Auch wenn mehrere Komplexe vorhan<strong>de</strong>n sind, ist daher grundsätzlich von 100 % <strong>de</strong>r<br />
Versicherungssumme auszugehen. Betriebsstelle in diesem Zusammenhang wird verstan<strong>de</strong>n als<br />
das komplette Gelän<strong>de</strong> eines <strong>Krankenhaus</strong>es:<br />
• Zunächst sind die Ertragsbereiche zu i<strong>de</strong>ntifizieren und die entsprechen<strong>de</strong>n Werte<br />
zuzuordnen. Es ist genau zu analysieren, in welchem Bereich, in welcher Abteilung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Krankenhaus</strong>es wie viel erlöst wird. Aussagen zu wesentlichen Ertragsbereichen sollte das<br />
<strong>Krankenhaus</strong> zur Verfügung stellen können, entsprechen<strong>de</strong> Hinweise können aber auch z. B.<br />
<strong>de</strong>m Geschäfts- o<strong>de</strong>r Qualitätsbericht entnommen wer<strong>de</strong>n;<br />
• Danach müssen die Abläufe <strong>de</strong>r Fachabteilungen o<strong>de</strong>r Funktionsbereiche beschrieben und<br />
auf <strong>de</strong>n Lageplan übertragen wer<strong>de</strong>n;<br />
• Sodann sind die Engpassstellen <strong>de</strong>r Abteilungen o<strong>de</strong>r Bereiche zu i<strong>de</strong>ntifizieren und<br />
verschie<strong>de</strong>ne Scha<strong>de</strong>nszenarien durchzuspielen. Dabei ist zu prüfen, ob wirklich<br />
vollständige Bereiche betroffen sind o<strong>de</strong>r gegebenenfalls Teile noch weiter genutzt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Abhängig davon, ob es sich bei <strong>de</strong>m betrachteten <strong>Krankenhaus</strong> um ein 1-Komplex-,<br />
2-Komplex- o<strong>de</strong>r Mehr-Komplex-Risiko han<strong>de</strong>lt, könnte ein teilweiser Weiterbetrieb möglich<br />
sein. Anhand einer Gegenüberstellung <strong>de</strong>r eingebüßten Erlöse kann so das Szenario mit <strong>de</strong>m<br />
höchsten Ausfallscha<strong>de</strong>n ermittelt wer<strong>de</strong>n. Dieser Wert ist dann für die <strong>PML</strong>-Betrachtung<br />
heranzuziehen.<br />
Betrachtet wur<strong>de</strong> hier zunächst nur <strong>de</strong>r räumliche Aspekt. Näher zu untersuchen ist aber auch <strong>de</strong>r<br />
zeitliche Aspekt. An<strong>de</strong>rs als in <strong>de</strong>r Sachversicherung han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Ertragsausfallscha<strong>de</strong>n<br />
nicht um einen zeitpunktbezogenen, son<strong>de</strong>rn um einen zeitraumbezogenen Versicherungsfall.<br />
Wenn anzunehmen ist, dass <strong>de</strong>r Betrieb während <strong>de</strong>r gesamten Haftzeit stillsteht, wäre <strong>de</strong>r <strong>PML</strong>-<br />
Wert = 100 % <strong>de</strong>r Versicherungssumme (VSU). Wenn jedoch anzunehmen ist, dass <strong>de</strong>r Betrieb in<br />
<strong>de</strong>r Haftzeit die Arbeit wie<strong>de</strong>r aufnehmen kann, ist <strong>de</strong>r <strong>PML</strong>-Wert in Abhängigkeit von <strong>de</strong>m<br />
tatsächlichen „Haftzeitverbrauch“ kleiner als 100 % VSU. Die zeitliche D<strong>im</strong>ension bis zur<br />
Wie<strong>de</strong>raufnahme von Teilen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s gesamten Betriebes spielt also für die Betrachtung <strong>de</strong>r<br />
Haftung für <strong>de</strong>n Ertragsausfall eine wesentliche Rolle. Insofern können Überlegungen, dass ein<br />
Betrieb nach <strong>de</strong>m Unterbrechungsscha<strong>de</strong>n stufenweise wie<strong>de</strong>r seine volle Leistungskraft erreicht,<br />
auch bei <strong>de</strong>r <strong>PML</strong>-Ermittlung eine wesentliche Rolle spielen.<br />
Beispiel: Ein angenommenes Scha<strong>de</strong>nszenario ergibt folgen<strong>de</strong> Situation:<br />
Haftzeit 12 Monate; scha<strong>de</strong>nbedingter Rückgang <strong>de</strong>r betrieblichen Leistung in <strong>de</strong>n Monaten 1 + 2: 100 %,<br />
3 - 8: 60%, 9 + 10: 20 %, Erreichung <strong>de</strong>r vollen Leistung <strong>im</strong> 11. Monat.<br />
Sind Entwicklungen dieser Art in <strong>de</strong>r Haftzeit unter vorsichtigen Annahmen zu erwarten, können bei<br />
<strong>de</strong>r <strong>PML</strong>-Festsetzung entsprechen<strong>de</strong> Abschläge auf die VSU vorgenommen wer<strong>de</strong>n.
8 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
Weitere Abschläge können sich aus realistisch anzunehmen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen<br />
wie etwa <strong>de</strong>finierten Reserveflächen für OP- o<strong>de</strong>r Küchencontainer ergeben. Auch hier ist wie<strong>de</strong>r<br />
die zeitliche Auswirkung auf die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Leistungserstellung wesentlich. Die Kosten<br />
für diese Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen müssen allerdings bei <strong>de</strong>r <strong>PML</strong>-Ermittlung<br />
gegengerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können Kooperationsabkommen mit an<strong>de</strong>ren Krankenhäusern,<br />
Klinikverbün<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hilfeverpflichtungen. Die Auswirkungen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit sind <strong>im</strong> Bezug<br />
auf die <strong>PML</strong>-Relevanz nicht (sauber) messbar und die Praxis zeigt, dass die geplante<br />
Zusammenarbeit oftmals nicht klappt. Insofern sollten Kooperationsabkommen mit an<strong>de</strong>ren<br />
Krankenhäusern nicht in die Berechnung von Abschlägen einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei mehreren Betriebsstellen:<br />
Über einen Versicherungsvertrag können mehrere Krankenhäuser versichert sein. Der<br />
<strong>Krankenhaus</strong>träger ist nach <strong>de</strong>r <strong>Krankenhaus</strong>buchführungsverordnung (KHBV) verpflichtet, für<br />
je<strong>de</strong>s <strong>Krankenhaus</strong> eigenständige Jahresabschlüsse zu erstellen. Somit ist es möglich, die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Einzelwerte ins Verhältnis zur Gesamtversicherungssumme zu stellen und <strong>de</strong>n<br />
wahrscheinlichen Höchstscha<strong>de</strong>n zu ermitteln. Rück- und Wechselwirkungen sind zu<br />
berücksichtigen. Eine exakte Zuordnung auf die Einzelrisiken ist unter Umstän<strong>de</strong>n problematisch,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Abhängigkeiten seiner Betriebsstätten nicht genau beziffern<br />
kann.<br />
3.5. <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> in <strong>de</strong>r Ertragsausfallversicherung<br />
Der Ertragsausfall-<strong>PML</strong> ergibt sich somit aus <strong>de</strong>m angenommenen Ertrags-Ausfallszenario <strong>de</strong>s<br />
<strong>Krankenhaus</strong>es, bei <strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>m höchsten Ausfallscha<strong>de</strong>n zu rechnen ist. Soweit gegeben, sind<br />
davon abzuziehen Abschläge für Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen, mit <strong>de</strong>nen sicher gerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n kann (z. B. feuertechnisch getrennte OP-Reservekapazität). Außer<strong>de</strong>m kann, vor <strong>de</strong>m<br />
Hintergrund <strong>de</strong>r vereinbarten Haftzeit, <strong>de</strong>r zeitliche Ablauf <strong>de</strong>r Betriebsaufnahme nach einem<br />
Scha<strong>de</strong>n angemessen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.
9 | Deutsche Rück –Ermittlung <strong>de</strong>s <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankenhaus</strong><br />
4. Zusammenfassung<br />
4.1. Kumul-<strong>PML</strong><br />
Der Kumul-<strong>PML</strong> errechnet sich aus <strong>de</strong>r Addition<br />
Sachsubstanz-<strong>PML</strong><br />
+ Kosten und sonstige kumulieren<strong>de</strong> Vereinbarungen (Sachversicherung)<br />
= <strong>Feuer</strong>-<strong>PML</strong> Sachversicherung (2.3)<br />
+ Ertragsausfall-<strong>PML</strong><br />
+ Kostenvereinbarung, Wechselwirkungs- o<strong>de</strong>r Rückwirkungsschä<strong>de</strong>n<br />
+ Deckungserweiterungen, soweit nicht in <strong>de</strong>r Versicherungssumme erfasst, z. B. Einnahmen<br />
<strong>de</strong>r Ärzte o<strong>de</strong>r Belegärzte<br />
+ kumulieren<strong>de</strong> Policen, z. B. von Apotheken, Kiosken, Laboratorien, He<strong>im</strong>en,<br />
Nachbarschaftsrisiken.<br />
= <strong>Feuer</strong>-Kumul-<strong>PML</strong> Sach/BU<br />
4.2. Höchstentschädigungsvereinbarungen<br />
Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Sach- o<strong>de</strong>r Ertragsausfall-Versicherung Höchstentschädigungen vereinbart, sind<br />
diese Werte als wahrscheinlicher Höchstscha<strong>de</strong>n anzusetzen. Eine niedrigere Schätzung ist<br />
eingehend zu erläutern.