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4 Ausgabe 151-2012<br />

Nicht <strong>de</strong>r Wind, das himmlische Kind,<br />

son<strong>de</strong>rn eher irdische Schlamperei<br />

<strong>de</strong>s Hauseigentümers ist in <strong>de</strong>r Regel<br />

schuld, wenn während eines<br />

Interessantes aus <strong>de</strong>m Versicherungsrecht:<br />

Hausbesitzer muss für Sturmschä<strong>de</strong>n an parken<strong>de</strong>m Auto zahlen<br />

Sturms die Steine eines Schonsteins<br />

auf einen vor <strong>de</strong>m Anwesen geparkten<br />

Pkw herabfallen. Nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>s Amtsgerichts Berlin-Schö-<br />

neberg spricht zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>r erste<br />

Anschein dafür, dass selbst bei heftigeren<br />

Win<strong>de</strong>n hierzulan<strong>de</strong> nur dann<br />

ganze Gebäu<strong>de</strong>teile herausgerissen<br />

wer<strong>de</strong>n können, wenn das Bauwerk<br />

entwe<strong>de</strong>r fehlerhaft errichtet<br />

o<strong>de</strong>r mangelhaft unterhalten wur<strong>de</strong>.<br />

Womit allein <strong>de</strong>r Bauherr und<br />

Hauseigentümer für <strong>de</strong>n Autoscha<strong>de</strong>n<br />

aufzukommen hat. Wie die telefonische<br />

Rechtsberatung <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Anwaltshotline berichtet, geschah<br />

das Malheur, als <strong>de</strong>r Orkan<br />

„Kyrill“ über Deutschland wütete.<br />

Das betroffene Fahrzeug stand direkt<br />

vor <strong>de</strong>r Mietwohnung seines Besitzers<br />

unter einer Laterne vor <strong>de</strong>m<br />

Haus. Seine Frau hörte in <strong>de</strong>r stürmischen<br />

Nacht plötzlich ein Poltern<br />

und sah vor <strong>de</strong>m Fenster Steinbrocken<br />

sowie Putzstücke auf das Auto<br />

ihres Mannes herabstürzen. Am<br />

nächsten Morgen war die Windschutzscheibe<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugs eingeschlagen.<br />

Und auf <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s<br />

Wagens und <strong>de</strong>r verbeulten Motorhaube<br />

lagen neben Steinresten diverse<br />

Metallteile. Sie erwiesen sich<br />

als die Halterungen, die zuvor auf<br />

<strong>de</strong>m Dach angebracht waren, um<br />

<strong>de</strong>m Schornsteinfeger das Kehren<br />

<strong>de</strong>s Schornsteins zu ermöglichen.<br />

Trotz<strong>de</strong>m weigerte sich <strong>de</strong>r Hausbesitzer,<br />

die 2.844,33 Euro teure Autoreparatur<br />

zu bezahlen. Schließlich<br />

sei <strong>de</strong>r Jahrhun<strong>de</strong>rt-Sturm in jener<br />

Nacht ein außergewöhnliches Naturereignis<br />

gewesen. Damit habe ein<br />

Ausnahmezustand geherrscht, für<br />

<strong>de</strong>n niemand auf Er<strong>de</strong>n verantwortlich<br />

zu machen sei. Dem wi<strong>de</strong>rsprach<br />

das Gericht. „Grundsätzlich<br />

muss ein Gebäu<strong>de</strong> mit seinen sämtlichen<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>r Witterung<br />

standhalten - und tut es dies nicht,<br />

so ergibt sich die Haftung laut Bürgerlichem<br />

Gesetzbuch nach <strong>de</strong>m<br />

Beweis <strong>de</strong>s ersten Anscheins“,<br />

wur<strong>de</strong> erklärt. Weil ein Hausbesitzer<br />

auch ungewöhnliche Stürme in<br />

seine Betrachtung einbeziehen und<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r ihn treffen<strong>de</strong>n Verkehrssicherungspflichtentsprechen<strong>de</strong><br />

Vorsorge für die Festigkeit<br />

<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>teile<br />

treffen muss, gilt dies nach<br />

praktizierter Rechtsprechung bis zu<br />

Windstärken von 12 Beaufort auf<br />

<strong>de</strong>r auf 17 Stufen erweiterten Windstärkenskala.<br />

Höhere Werte aber<br />

wur<strong>de</strong>n vom Deutschen Wetterdienst<br />

auch in <strong>de</strong>r verheeren<strong>de</strong>n<br />

Nacht am Scha<strong>de</strong>nsort nicht gemessen.<br />

Quelle: Deutsche Anwaltshotline<br />

AG, Am Plärrer 7, 90443 Nürnberg

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