Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />
4.1.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> ist der westliche <strong>Teil</strong> des<br />
Geltungsbereichs als vorhandene gemischte Baufläche i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §<br />
1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO und der östliche <strong>Teil</strong> als geplante Wohnbaufläche i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr.<br />
1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist dieser Bebauungsplan im Sinne des Systems der zweistufigen<br />
Bauleitplanung grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da dieser<br />
Bebauungsplan die derzeit dargestellte Nutzungsart von „vorhandener gemischte Baufläche“<br />
bzw. „geplanter Wohnbaufläche“ in „Sonderbaufläche für Einzelhandel“ ändert, ist eine Anpassung<br />
der Darstellungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Aufgrund der Aufstellung des<br />
Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und der Prognose, dass<br />
die geordnete städtebauliche Entwicklung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets nicht beeinträchtigt wird (siehe<br />
Kapitel 2 und 4.1), hat die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans gemäß<br />
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung zu erfolgen. Demnach hat die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
nach Satzungsbeschluss die graphischen Darstellungen und die textliche Begründung<br />
entsprechend redaktionell anzupassen. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans<br />
mit förmlichem Verfahren, Beteiligungsmöglichkeiten und einer Genehmigungspflicht<br />
ist nicht erforderlich.<br />
Bei dieser Berichtigung handelt es sich um die sechste Berichtigung des am 06. Juli 2006<br />
rechtswirksam gewordenen Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong>. Die Flurstücke<br />
9462/3, 9830/1, 9831/1 und 9462/12, welche bislang als gemischte Baufläche dargestellt sind,<br />
werden nach Rechtskraft dieses Bebauungsplans als Sonderbaufläche dargestellt. Die<br />
Flurstücke 9463/4 und 9463/5, die bislang als Wohnbaufläche dargestellt sind, werden nach<br />
Rechtskraft dieses Bebauungsplans ebenfalls als Sonderbaufläche dargestellt. Das teilweise<br />
betroffene Flurstück 9460/7 wird wie derzeit auch zukünftig als Straßenverkehrsfläche dargestellt<br />
werden. Nachfolgend ist der bislang wirksame Flächennutzungsplanausschnitt abgebildet:<br />
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