Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />
5 Beschleunigtes Verfahren / Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / Öffentlichkeits-<br />
und Behördenbeteiligung<br />
Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB kann für Bebauungspläne angewendet werden,<br />
die der Innenentwicklung, Wieder- Nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder<br />
anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um<br />
Maßnahmen der Innenentwicklung mit dem Ziel, die örtliche Versorgung zu sichern und zu<br />
verbessern. Bereits im Zusammenhang mit dem EDEKA-Projekt war eine „allgemeine Vorprüfung<br />
des Einzelfalls“ nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das gesamte<br />
Plangebiet erarbeitet worden (BIOPLAN, Sinsheim, März 2009). Über diese Vorprüfung konnte<br />
die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB bestätigt werden. Auf das<br />
Gutachten wird verwiesen.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung lagen in der Zeit vom 24.07.2009 bis<br />
04.09.2009, vom 26.02.2010 bis 19.03.2010 sowie vom …….. bis einschließlich ...................<br />
während der allgemeinen Dienststunden und zusätzlich am 30.07.2009, 03.09.2009,<br />
18.03.2010 sowie am ................. bis 18.00 Uhr bei <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, Bauverwaltung,<br />
Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208, zur allgemeinen Information öffentlich aus. Plan-<br />
und Begründungsentwurf waren auch im Internetauftritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong><br />
(www.hassloch.de) veröffentlicht.<br />
Stellungnahmen konnten schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>,<br />
Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 abgegeben werden. Hierauf wurde<br />
ortsüblich hingewiesen. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben,<br />
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erfolgte mit den Hinweisen,<br />
dass<br />
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift<br />
abgegeben werden können,<br />
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a<br />
Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und<br />
ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die<br />
Planung berührt werden kann sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
mit Schreiben vom 22.07.2009, 25.02.2010 sowie ……………. zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
aufgefordert. Das Schreiben benachrichtigte zugleich über<br />
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die sonstigen Hinweise gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB,<br />
die Internetadresse, unter welcher der Entwurf eingesehen werden konnte und<br />
die Möglichkeit, dass die Planunterlagen auch in Papierform zugesandt werden konnten.<br />
Die während Auslegung und Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurden<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat am ...................... geprüft und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Das<br />
Ergebnis wurde gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit Schreiben vom ...................... mitgeteilt.<br />
6 Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Zur Klärung der artenschutzrechtlichen Belange war im Zusammenhang mit der Freiräumung<br />
des ehemaligen Betriebsgeländes der Sargfabrik Wilking eine artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
erstellt worden (BIOPLAN, Sinsheim, März 2009). Die Aussagen des Gutachtens haben<br />
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