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Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />

5 Beschleunigtes Verfahren / Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / Öffentlichkeits-<br />

und Behördenbeteiligung<br />

Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB kann für Bebauungspläne angewendet werden,<br />

die der Innenentwicklung, Wieder- Nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder<br />

anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um<br />

Maßnahmen der Innenentwicklung mit dem Ziel, die örtliche Versorgung zu sichern und zu<br />

verbessern. Bereits im Zusammenhang mit dem EDEKA-Projekt war eine „allgemeine Vorprüfung<br />

des Einzelfalls“ nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das gesamte<br />

Plangebiet erarbeitet worden (BIOPLAN, Sinsheim, März 2009). Über diese Vorprüfung konnte<br />

die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB bestätigt werden. Auf das<br />

Gutachten wird verwiesen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung lagen in der Zeit vom 24.07.2009 bis<br />

04.09.2009, vom 26.02.2010 bis 19.03.2010 sowie vom …….. bis einschließlich ...................<br />

während der allgemeinen Dienststunden und zusätzlich am 30.07.2009, 03.09.2009,<br />

18.03.2010 sowie am ................. bis 18.00 Uhr bei <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>, Bauverwaltung,<br />

Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208, zur allgemeinen Information öffentlich aus. Plan-<br />

und Begründungsentwurf waren auch im Internetauftritt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong><br />

(www.hassloch.de) veröffentlicht.<br />

Stellungnahmen konnten schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Haßloch</strong>,<br />

Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 abgegeben werden. Hierauf wurde<br />

ortsüblich hingewiesen. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben,<br />

welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erfolgte mit den Hinweisen,<br />

dass<br />

Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift<br />

abgegeben werden können,<br />

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a<br />

Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und<br />

ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden sollen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die<br />

Planung berührt werden kann sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

mit Schreiben vom 22.07.2009, 25.02.2010 sowie ……………. zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

aufgefordert. Das Schreiben benachrichtigte zugleich über<br />

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die sonstigen Hinweise gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB,<br />

die Internetadresse, unter welcher der Entwurf eingesehen werden konnte und<br />

die Möglichkeit, dass die Planunterlagen auch in Papierform zugesandt werden konnten.<br />

Die während Auslegung und Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurden<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat am ...................... geprüft und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Das<br />

Ergebnis wurde gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit Schreiben vom ...................... mitgeteilt.<br />

6 Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Zur Klärung der artenschutzrechtlichen Belange war im Zusammenhang mit der Freiräumung<br />

des ehemaligen Betriebsgeländes der Sargfabrik Wilking eine artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

erstellt worden (BIOPLAN, Sinsheim, März 2009). Die Aussagen des Gutachtens haben<br />

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