Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />
9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sichern eine dem vorhandenen Orts- und<br />
Straßenbild sowie der vorhandenen Siedlungsstruktur angemessene Einbindung in die bauliche<br />
Umgebung bei gleichzeitiger Gewährleistung der betrieblichen Belange der vorhandenen<br />
Einrichtungen und der geplanten Vorhaben.<br />
9.3 Überbaubare Grundstücksflächen / Bauweise<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt, welche planungsrechtlich<br />
zur Sicherung eines attraktiven Straßen- und Ortsbilds erforderliche Mindestabstände<br />
zu den Grundstücksgrenzen festlegen.<br />
Es wird klargestellt, dass die „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen“ von Überbauungen und Versiegelungen freizuhalten sind.<br />
Die Umsetzung der Planvorhaben erfordert die Festsetzung der abweichenden Bauweise im<br />
<strong>Teil</strong>bereich SO1. In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit Grenzabstand zu errichten,<br />
wobei innerhalb der überbaubaren Flächen Gebäudelängen über 50 m zulässig sind.<br />
In den <strong>Teil</strong>bereichen SO2 und SO3 wird die offene Bauweise festgesetzt, weil die geplanten<br />
Gebäude Längen unter 50 m aufweisen.<br />
9.4 Flächen für Stellplätze und Zufahrten (§9(1) Nr. 4 BauGB i.V.m §12 BauNVO)<br />
Die Festsetzung dient der Klarstellung, dass im Interesse der Gestaltung eines offenen und<br />
transparenten Geländeverlaufs Überdachungn von Stellplätzen und Zufahrten nicht zulässig<br />
sind.<br />
9.5 Schutz, Pflege, Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9(1) Nr. 20 BauGB)<br />
Die Festsetzung dient dem Schutz der Vögel bzw. deren Brut sowie der fachgerechten Versickerung<br />
des Niederschlagswassers sowie dem Erhalt des Versickerungsvermögens des Bodens.<br />
9.6 Bäume, Sträucher, sonstige Bepflanzungen (§ 9(1) Nr. 25a und b BauGB)<br />
Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Grünordnung sichern einen angemessenen,<br />
qualitativ hochwertigen und dauerhaften Grünflächenanteil im Plangebiet, das heißt sowohl im<br />
Bereich der Stellplätze als auch der Randgrünflächen. Sie dienen insbesondere der Verbesserung<br />
des lokalen Kleinklimas und der attraktiven Gestaltung des Straßen- und Ortsbilds. Ergänzende<br />
Funktion hat die Festsetzung zur Fassadenbegrünung (siehe Kapitel 11.3).<br />
9.7 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />
BImSchG sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen zu treffenden baulichen und<br />
sonstigen Vorkehrungen (§ 9(1) Nr. 24 BauGB)<br />
Zur Klärung der immissionsschutztechnischen Belange war im Zusammenhang mit dem<br />
EDEKA-Vorhaben ein Fachgutachten erstellt worden (BS- Ingenieure, Ludwigsburg, Februar<br />
2009). Dieses Gutachten wurde unter Einbeziehung der mittlerweile realisierten bzw. unmittelbar<br />
anstehenden Projekte (EDEKA und Drogeriemarkt) und mit Blick auf das Penny- Projekt<br />
aktualisiert (BS- Ingenieure, Ludwigsburg, September 2012 / Januar 2013).<br />
Im Ergebnis werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl im Tagzeitraum (6:00 -<br />
22:00 Uhr) als auch im Nachtzeitraum (22:00 - 6:00 Uhr, lauteste Stunde) durch die geplante<br />
Gesamtbelastung an den bestehenden schützenswerten Nachbarbebauungen mit dem<br />
Schutzanspruch eines Mischgebiets und an den geplanten Wohngebäuden in den östlich gelegenen<br />
Bereichen (Flurstücke 9459, 9463, 9836, 9837, 9838) mit dem Schutzanspruch eines<br />
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