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Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />

9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sichern eine dem vorhandenen Orts- und<br />

Straßenbild sowie der vorhandenen Siedlungsstruktur angemessene Einbindung in die bauliche<br />

Umgebung bei gleichzeitiger Gewährleistung der betrieblichen Belange der vorhandenen<br />

Einrichtungen und der geplanten Vorhaben.<br />

9.3 Überbaubare Grundstücksflächen / Bauweise<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt, welche planungsrechtlich<br />

zur Sicherung eines attraktiven Straßen- und Ortsbilds erforderliche Mindestabstände<br />

zu den Grundstücksgrenzen festlegen.<br />

Es wird klargestellt, dass die „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ von Überbauungen und Versiegelungen freizuhalten sind.<br />

Die Umsetzung der Planvorhaben erfordert die Festsetzung der abweichenden Bauweise im<br />

<strong>Teil</strong>bereich SO1. In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit Grenzabstand zu errichten,<br />

wobei innerhalb der überbaubaren Flächen Gebäudelängen über 50 m zulässig sind.<br />

In den <strong>Teil</strong>bereichen SO2 und SO3 wird die offene Bauweise festgesetzt, weil die geplanten<br />

Gebäude Längen unter 50 m aufweisen.<br />

9.4 Flächen für Stellplätze und Zufahrten (§9(1) Nr. 4 BauGB i.V.m §12 BauNVO)<br />

Die Festsetzung dient der Klarstellung, dass im Interesse der Gestaltung eines offenen und<br />

transparenten Geländeverlaufs Überdachungn von Stellplätzen und Zufahrten nicht zulässig<br />

sind.<br />

9.5 Schutz, Pflege, Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9(1) Nr. 20 BauGB)<br />

Die Festsetzung dient dem Schutz der Vögel bzw. deren Brut sowie der fachgerechten Versickerung<br />

des Niederschlagswassers sowie dem Erhalt des Versickerungsvermögens des Bodens.<br />

9.6 Bäume, Sträucher, sonstige Bepflanzungen (§ 9(1) Nr. 25a und b BauGB)<br />

Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Grünordnung sichern einen angemessenen,<br />

qualitativ hochwertigen und dauerhaften Grünflächenanteil im Plangebiet, das heißt sowohl im<br />

Bereich der Stellplätze als auch der Randgrünflächen. Sie dienen insbesondere der Verbesserung<br />

des lokalen Kleinklimas und der attraktiven Gestaltung des Straßen- und Ortsbilds. Ergänzende<br />

Funktion hat die Festsetzung zur Fassadenbegrünung (siehe Kapitel 11.3).<br />

9.7 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />

BImSchG sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen zu treffenden baulichen und<br />

sonstigen Vorkehrungen (§ 9(1) Nr. 24 BauGB)<br />

Zur Klärung der immissionsschutztechnischen Belange war im Zusammenhang mit dem<br />

EDEKA-Vorhaben ein Fachgutachten erstellt worden (BS- Ingenieure, Ludwigsburg, Februar<br />

2009). Dieses Gutachten wurde unter Einbeziehung der mittlerweile realisierten bzw. unmittelbar<br />

anstehenden Projekte (EDEKA und Drogeriemarkt) und mit Blick auf das Penny- Projekt<br />

aktualisiert (BS- Ingenieure, Ludwigsburg, September 2012 / Januar 2013).<br />

Im Ergebnis werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl im Tagzeitraum (6:00 -<br />

22:00 Uhr) als auch im Nachtzeitraum (22:00 - 6:00 Uhr, lauteste Stunde) durch die geplante<br />

Gesamtbelastung an den bestehenden schützenswerten Nachbarbebauungen mit dem<br />

Schutzanspruch eines Mischgebiets und an den geplanten Wohngebäuden in den östlich gelegenen<br />

Bereichen (Flurstücke 9459, 9463, 9836, 9837, 9838) mit dem Schutzanspruch eines<br />

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