Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />
• Die Modellrechnungen des Gutachtens beruhen auf der Annahme, dass es an dem<br />
Altstandort zu keiner Nachnutzung durch einen Lebensmittelmarkt kommt, nach Angaben<br />
der <strong>Gemeinde</strong> soll dies über den Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Eine<br />
Nachnutzung im Einzelhandel sollte im Bereich der nicht zentrenrelevanten Nutzungen<br />
erfolgen, z. B. durch einen Zoofachmarkt. Die Nachnutzung kann in gewissem Maße in<br />
mittelfristiger Perspektive durch die Laufzeit des Mietvertrages des alten Objektes gesteuert<br />
werden. Auch eine mittel- bis langfristige Nutzung des Areals durch Wohnen<br />
mit ergänzenden Dienstleistungen oder Gastronomie ist hier gut vorstellbar.<br />
• Die raumordnerische Beurteilung i. S. der Landes- und Regionalplanung wird insgesamt<br />
positiv bewertet: Das Zentralitätsgebot wird erfüllt. Der Standort befindet sich<br />
zwar formal nicht in einem zentralen Versorgungsbereich gemäß Regionalem Raumordnungsplan<br />
Rheinpfalz, er ist jedoch als eindeutig integriert zu bezeichnen und soll<br />
als Nahversorgungszentrum i. S. eines zentralen Versorgungsbereiches aufgewertet<br />
werden. Die Überschreitung der auch gerichtlich anerkannten 10%-Schwelle des<br />
Nichtbeeinträchtigungsgebotes bei Drogeriewaren in <strong>Haßloch</strong> (Pfalz) wird keine versorgungsstrukturellen<br />
oder städtebaulichen Auswirkungen mit sich führen. Die Effekte<br />
durch das Rückholen heute abfließender Kaufkraft aus dem Mittelzentrum sind positiv<br />
zu bewerten.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Standortverlagerung und Neubau des Edeka Aktiv<br />
Markt Korn mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortsicherung des Betriebes insgesamt<br />
nachdrücklich empfohlen werden kann. So kann eine langfristige Sicherung der Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Lebensmitteln, besonders im Hinblick auf die wohnungsnahe Versorgung,<br />
gewährleistet werden. Auch die Neuansiedlung eines Drogeriemarktes kann aufgrund des<br />
Fehlens eines vergleichbaren Anbieters in diesem Bereich und folglich einem daraus resultierender<br />
Nettokaufkraftabfluss insgesamt nachdrücklich empfohlen werden.<br />
Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen und Entwicklungen ist klarzustellen,<br />
dass der o.g. Schlecker-Markt zwischenzeitlich geschlossen hat und das in der Lindenstraße in<br />
integrierter Lage auf dem Gelände eines ehemaligen Autohauses ein REWE-Markt mit einer<br />
Verkaufsfläche von 1.400 m² eröffnet hat.<br />
4.2.1.2 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Drogeriemarkts 2012<br />
Im Februar 2012 erhielt die GMA den Auftrag der Edeka Handelsgesellschaft Südwest mbH<br />
zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse bezüglich einer geplanten Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes<br />
im Herrenweg in <strong>Haßloch</strong>. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Fragestellung,<br />
welche Auswirkungen durch die vorgesehene Ansiedlung in <strong>Haßloch</strong> und in den<br />
Nachbarkommunen zu erwarten sind. Die Analyse kommt zusammenfassend zu folgendem<br />
Ergebnis:<br />
Die Untersuchung der geplanten Ansiedlung des Drogeriemarktes in <strong>Haßloch</strong> kann bezüglich<br />
der Ausgangsdaten folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
• Am Standort Herrenweg soll ein Drogeriemarkt mit maximal 799 m² Verkaufsfläche errichtet<br />
werden. Da für den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, wurden<br />
die Auswirkungen des Vorhabens nach § 34 Abs. 3 BauGB untersucht.<br />
• In Absprache mit der Stadtverwaltung wurden auch zwei Alternativstandorte in der<br />
Ortsmitte auf ihre Eignung als Ansiedlungsstandort für einen modernen Drogeriemarkt<br />
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