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Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />

• Die Modellrechnungen des Gutachtens beruhen auf der Annahme, dass es an dem<br />

Altstandort zu keiner Nachnutzung durch einen Lebensmittelmarkt kommt, nach Angaben<br />

der <strong>Gemeinde</strong> soll dies über den Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Eine<br />

Nachnutzung im Einzelhandel sollte im Bereich der nicht zentrenrelevanten Nutzungen<br />

erfolgen, z. B. durch einen Zoofachmarkt. Die Nachnutzung kann in gewissem Maße in<br />

mittelfristiger Perspektive durch die Laufzeit des Mietvertrages des alten Objektes gesteuert<br />

werden. Auch eine mittel- bis langfristige Nutzung des Areals durch Wohnen<br />

mit ergänzenden Dienstleistungen oder Gastronomie ist hier gut vorstellbar.<br />

• Die raumordnerische Beurteilung i. S. der Landes- und Regionalplanung wird insgesamt<br />

positiv bewertet: Das Zentralitätsgebot wird erfüllt. Der Standort befindet sich<br />

zwar formal nicht in einem zentralen Versorgungsbereich gemäß Regionalem Raumordnungsplan<br />

Rheinpfalz, er ist jedoch als eindeutig integriert zu bezeichnen und soll<br />

als Nahversorgungszentrum i. S. eines zentralen Versorgungsbereiches aufgewertet<br />

werden. Die Überschreitung der auch gerichtlich anerkannten 10%-Schwelle des<br />

Nichtbeeinträchtigungsgebotes bei Drogeriewaren in <strong>Haßloch</strong> (Pfalz) wird keine versorgungsstrukturellen<br />

oder städtebaulichen Auswirkungen mit sich führen. Die Effekte<br />

durch das Rückholen heute abfließender Kaufkraft aus dem Mittelzentrum sind positiv<br />

zu bewerten.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Standortverlagerung und Neubau des Edeka Aktiv<br />

Markt Korn mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortsicherung des Betriebes insgesamt<br />

nachdrücklich empfohlen werden kann. So kann eine langfristige Sicherung der Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Lebensmitteln, besonders im Hinblick auf die wohnungsnahe Versorgung,<br />

gewährleistet werden. Auch die Neuansiedlung eines Drogeriemarktes kann aufgrund des<br />

Fehlens eines vergleichbaren Anbieters in diesem Bereich und folglich einem daraus resultierender<br />

Nettokaufkraftabfluss insgesamt nachdrücklich empfohlen werden.<br />

Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen und Entwicklungen ist klarzustellen,<br />

dass der o.g. Schlecker-Markt zwischenzeitlich geschlossen hat und das in der Lindenstraße in<br />

integrierter Lage auf dem Gelände eines ehemaligen Autohauses ein REWE-Markt mit einer<br />

Verkaufsfläche von 1.400 m² eröffnet hat.<br />

4.2.1.2 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Drogeriemarkts 2012<br />

Im Februar 2012 erhielt die GMA den Auftrag der Edeka Handelsgesellschaft Südwest mbH<br />

zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse bezüglich einer geplanten Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes<br />

im Herrenweg in <strong>Haßloch</strong>. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Fragestellung,<br />

welche Auswirkungen durch die vorgesehene Ansiedlung in <strong>Haßloch</strong> und in den<br />

Nachbarkommunen zu erwarten sind. Die Analyse kommt zusammenfassend zu folgendem<br />

Ergebnis:<br />

Die Untersuchung der geplanten Ansiedlung des Drogeriemarktes in <strong>Haßloch</strong> kann bezüglich<br />

der Ausgangsdaten folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

• Am Standort Herrenweg soll ein Drogeriemarkt mit maximal 799 m² Verkaufsfläche errichtet<br />

werden. Da für den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, wurden<br />

die Auswirkungen des Vorhabens nach § 34 Abs. 3 BauGB untersucht.<br />

• In Absprache mit der Stadtverwaltung wurden auch zwei Alternativstandorte in der<br />

Ortsmitte auf ihre Eignung als Ansiedlungsstandort für einen modernen Drogeriemarkt<br />

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