Schriftlicher_Teil - Gemeinde Haßloch
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Haßloch</strong> Bebauungsplan Nr. 94 „Herrenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften<br />
2. Standort:<br />
Der zweite Alternativstandort befindet sich östlich der alten Schulgasse. Die Erschließung<br />
könnte über die Langgasse und die alte Schulstraße erfolgen. Derzeit wird das Areal, das aus<br />
sieben privaten Grundstücken besteht, als Parkplatz genutzt. Käme es zur Realisierung des<br />
Marktes, hätte dies zur Konsequenz, dass die derzeit dort vorhandenen knapp 60 Stellplätze,<br />
welche bisher uneingeschränkt genutzt werden können, ersatzlos entfallen würden. Dass hier<br />
ein erheblicher Stellplatzbedarf besteht, belegt die Tatsache, dass dieser Parkplatz regelmäßig<br />
sehr gut frequentiert ist. Dementsprechend würde ein erhebliches Stellplatzdefizit für die Besucher<br />
der Ortsmitte und die Anwohner entstehen. Mit der Realisierung des Standortes würde<br />
eine deutliche Verschlechterung der Park- und Verkehrssituation insbesondere in der alten<br />
Schulstraße einhergehen. Wie Karte 3 verdeutlicht, können die Flächenanforderungen eines<br />
Drogeriefachmarktes marktgängiger Dimensionierung auf dem Parkplatz nicht erfüllt werden.<br />
Eine umfangreiche Hinzunahme benachbarter Grundstücke ist nicht möglich, da hier teilweise<br />
denkmalgeschützte Bestandsobjekte vorliegen. Auch wird wegen der denkmalgeschützten<br />
Gebäude im Umfeld die städtebauliche Integrationsfähigkeit des Neubaus als problematisch<br />
bewertet. Wegen der gering dimensionierten Flächenverfügbarkeit kommt diese Alternative<br />
letztlich nicht in Frage.<br />
Bei einer eingehenden Betrachtung der Alternativstandorte für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes<br />
muss festgestellt werden, dass diese Alternativen letztlich langfristig nicht umsetzbar<br />
sind.<br />
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