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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner ... - hhpBerlin

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Fassung Mai 2011<br />

die ausstellungsräume innerhalb <strong>des</strong> Gebäudekomplexes sind in erster linie<br />

<strong>für</strong> eine museale Nutzung ausgelegt. Gleichwohl ist es Wunsch <strong>des</strong> Nutzers,<br />

in kleinen definierten Teilbereichen flexibel Veranstaltungen durchzuführen.<br />

Insofern wur<strong>den</strong> <strong>für</strong> diese räume die brandschutztechnischen anforderungen der<br />

MVStättV geprüft und, sofern möglich, in der brandschutztechnischen Planung<br />

berücksichtigt. dies bezieht sich u. a. auf die Qualität der raumabschließen<strong>den</strong><br />

Wände und decken, die Baustoffklasse von Wand-, decken- und Bo<strong>den</strong>belägen bzw.<br />

-bekleidungen, die Fluchtweglänge, die Breite von Flucht- und rettungswegen,<br />

die Möglichkeiten zur rauchableitung, die Sicherheitsbeleuchtung, der<br />

Brandfrüherkennung, der Sprachalarmierung, der ausstattung mit Feuerlöschern<br />

und entnahmestellen von löschwasser <strong>für</strong> die einsatzkräfte der Feuerwehr. eine<br />

flächendeckende Sprinklerung war hingegen, aus Sorge <strong>des</strong> Bauherren um die<br />

musealen Objekte, nicht möglich.<br />

der Bauherr erwägt, auf dem dach <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses im Baufeld K 2<br />

ein dachcafe und im Baufeld K 1 eine dachterrasse einzurichten. Hieraus<br />

resultiert eine zusätzliche baurechtliche einstufung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> in<br />

die Sonderbaukategorie Hochhaus, da die Höhe <strong>des</strong> höchstgelegenen<br />

aufenthaltsraums dann bei 31,97 m liegt. Insofern wur<strong>den</strong> bereits in der<br />

jetzigen entwurfsplanung die daraus resultieren<strong>den</strong> baurechtlichen materiellen<br />

anforderungen sowie brandschutztechnisch potentiellen risiken ermittelt,<br />

die erforderlichen erleichterungen fachlich bewertet und alle notwendigen<br />

baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen<br />

Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. Im rahmen <strong>des</strong> einzureichen<strong>den</strong><br />

Bauantrages wird dann weitestgehend eine erleichterung zu <strong>den</strong> anforderungen<br />

12<br />

abbildung 6:<br />

Schnitt-<br />

Perspektive<br />

[(c) Gol<strong>den</strong><br />

Graphics Section]<br />

<strong>Brandschutzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Wiederaufbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses - Humboldtforum<br />

der MHHr beantragt. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die bisherige<br />

umsetzung im Planungsprozeß und natürlich die Festlegung der beabsichtigten<br />

brandschutztechnischen Maßnahmen bedurften eines intensiven dialogs mit der<br />

Prüfingenieurin <strong>für</strong> Brandschutz und der <strong>Berliner</strong> Feuerwehr. dieser naturgemäß<br />

iterative abstimmungsprozeß war geprägt von gegenseitigem Verständnis <strong>für</strong><br />

die jeweiligen Belange und einem ausgeprägten fachlichen Konsens.<br />

Zusammenfassend ergibt sich, dass wegen der art und Nutzung das Gebäude als<br />

multipler Sonderbau zu bewerten ist.<br />

die baurechtlichen anforderungen ergeben sich u. a. auf der Grundlage der<br />

Bauordnung <strong>für</strong> Berlin (BauO Bln), der Verordnung über <strong>den</strong> Betrieb von<br />

baulichen anlagen (BetrVO) und der Musterverordnung über <strong>den</strong> Bau und<br />

Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV). darüber hinaus ist eine Vielzahl<br />

von technischen Baubestimmungen, technischen regeln, lokalen anforderungen<br />

der Genehmigungsbehör<strong>den</strong> usw. zu berücksichtigen.<br />

Im <strong>Brandschutzkonzept</strong> steht der Personenschutz im Vordergrund, so dass<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Grundforderungen der BauOBln, trotz der vielfältigen<br />

einschränken<strong>den</strong> randbedingungen aus historischer rekonstruktion und<br />

Nutzungskonzept eingehalten wer<strong>den</strong> konnten. <strong>des</strong> Weiteren sollen auf Wunsch<br />

<strong>des</strong> Bauherrn vorrangig bauliche Brandschutzmaßnahmen zur anwendung<br />

kommen, anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen nur nachrangig.<br />

2.2 Baulicher Brandschutz<br />

abweichend von § 30 (2) BauO Bln können die inneren Brandabschnittswände<br />

im Gebäude, u .a. aufgrund der historischen raumanordnungen und musealen<br />

Nutzungen mit <strong>den</strong> sehr großen ausstellungsräumen, nicht im abstand von<br />

maximal 40 m errichtet wer<strong>den</strong>. dieser Sachverhalt wurde im rahmen der<br />

Planung mit der Prüfingenieurin Brandschutz abgestimmt, in Bezug auf die<br />

Türqualitäten wur<strong>den</strong> weitere erleichterungen erwirkt.<br />

Innerhalb dieser Brandabschnitte sind jeweils weitere räumlichkeiten mit Wän<strong>den</strong><br />

in Qualität Bauart Brandwand von anderen angrenzen<strong>den</strong> räumen abgetrennt.<br />

Hierdurch ergibt sich eine brandschutztechnisch vorteilhafte unterteilung in<br />

zahlreiche Brandbekämpfungsabschnitte.<br />

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