Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner ... - hhpBerlin
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Fassung Mai 2011<br />
die ausstellungsräume innerhalb <strong>des</strong> Gebäudekomplexes sind in erster linie<br />
<strong>für</strong> eine museale Nutzung ausgelegt. Gleichwohl ist es Wunsch <strong>des</strong> Nutzers,<br />
in kleinen definierten Teilbereichen flexibel Veranstaltungen durchzuführen.<br />
Insofern wur<strong>den</strong> <strong>für</strong> diese räume die brandschutztechnischen anforderungen der<br />
MVStättV geprüft und, sofern möglich, in der brandschutztechnischen Planung<br />
berücksichtigt. dies bezieht sich u. a. auf die Qualität der raumabschließen<strong>den</strong><br />
Wände und decken, die Baustoffklasse von Wand-, decken- und Bo<strong>den</strong>belägen bzw.<br />
-bekleidungen, die Fluchtweglänge, die Breite von Flucht- und rettungswegen,<br />
die Möglichkeiten zur rauchableitung, die Sicherheitsbeleuchtung, der<br />
Brandfrüherkennung, der Sprachalarmierung, der ausstattung mit Feuerlöschern<br />
und entnahmestellen von löschwasser <strong>für</strong> die einsatzkräfte der Feuerwehr. eine<br />
flächendeckende Sprinklerung war hingegen, aus Sorge <strong>des</strong> Bauherren um die<br />
musealen Objekte, nicht möglich.<br />
der Bauherr erwägt, auf dem dach <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses im Baufeld K 2<br />
ein dachcafe und im Baufeld K 1 eine dachterrasse einzurichten. Hieraus<br />
resultiert eine zusätzliche baurechtliche einstufung <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> in<br />
die Sonderbaukategorie Hochhaus, da die Höhe <strong>des</strong> höchstgelegenen<br />
aufenthaltsraums dann bei 31,97 m liegt. Insofern wur<strong>den</strong> bereits in der<br />
jetzigen entwurfsplanung die daraus resultieren<strong>den</strong> baurechtlichen materiellen<br />
anforderungen sowie brandschutztechnisch potentiellen risiken ermittelt,<br />
die erforderlichen erleichterungen fachlich bewertet und alle notwendigen<br />
baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen<br />
Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. Im rahmen <strong>des</strong> einzureichen<strong>den</strong><br />
Bauantrages wird dann weitestgehend eine erleichterung zu <strong>den</strong> anforderungen<br />
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abbildung 6:<br />
Schnitt-<br />
Perspektive<br />
[(c) Gol<strong>den</strong><br />
Graphics Section]<br />
<strong>Brandschutzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Wiederaufbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses - Humboldtforum<br />
der MHHr beantragt. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die bisherige<br />
umsetzung im Planungsprozeß und natürlich die Festlegung der beabsichtigten<br />
brandschutztechnischen Maßnahmen bedurften eines intensiven dialogs mit der<br />
Prüfingenieurin <strong>für</strong> Brandschutz und der <strong>Berliner</strong> Feuerwehr. dieser naturgemäß<br />
iterative abstimmungsprozeß war geprägt von gegenseitigem Verständnis <strong>für</strong><br />
die jeweiligen Belange und einem ausgeprägten fachlichen Konsens.<br />
Zusammenfassend ergibt sich, dass wegen der art und Nutzung das Gebäude als<br />
multipler Sonderbau zu bewerten ist.<br />
die baurechtlichen anforderungen ergeben sich u. a. auf der Grundlage der<br />
Bauordnung <strong>für</strong> Berlin (BauO Bln), der Verordnung über <strong>den</strong> Betrieb von<br />
baulichen anlagen (BetrVO) und der Musterverordnung über <strong>den</strong> Bau und<br />
Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV). darüber hinaus ist eine Vielzahl<br />
von technischen Baubestimmungen, technischen regeln, lokalen anforderungen<br />
der Genehmigungsbehör<strong>den</strong> usw. zu berücksichtigen.<br />
Im <strong>Brandschutzkonzept</strong> steht der Personenschutz im Vordergrund, so dass<br />
die entsprechen<strong>den</strong> Grundforderungen der BauOBln, trotz der vielfältigen<br />
einschränken<strong>den</strong> randbedingungen aus historischer rekonstruktion und<br />
Nutzungskonzept eingehalten wer<strong>den</strong> konnten. <strong>des</strong> Weiteren sollen auf Wunsch<br />
<strong>des</strong> Bauherrn vorrangig bauliche Brandschutzmaßnahmen zur anwendung<br />
kommen, anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen nur nachrangig.<br />
2.2 Baulicher Brandschutz<br />
abweichend von § 30 (2) BauO Bln können die inneren Brandabschnittswände<br />
im Gebäude, u .a. aufgrund der historischen raumanordnungen und musealen<br />
Nutzungen mit <strong>den</strong> sehr großen ausstellungsräumen, nicht im abstand von<br />
maximal 40 m errichtet wer<strong>den</strong>. dieser Sachverhalt wurde im rahmen der<br />
Planung mit der Prüfingenieurin Brandschutz abgestimmt, in Bezug auf die<br />
Türqualitäten wur<strong>den</strong> weitere erleichterungen erwirkt.<br />
Innerhalb dieser Brandabschnitte sind jeweils weitere räumlichkeiten mit Wän<strong>den</strong><br />
in Qualität Bauart Brandwand von anderen angrenzen<strong>den</strong> räumen abgetrennt.<br />
Hierdurch ergibt sich eine brandschutztechnisch vorteilhafte unterteilung in<br />
zahlreiche Brandbekämpfungsabschnitte.<br />
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