Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner ... - hhpBerlin
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Fassung Mai 2011<br />
3 PrÜFINGeNIeur/IN BraNdScHuTZ IM PlaNuNGSPrOZeSS<br />
Mit der neuen Musterbauordnung und darauf aufbauend in einer Vielzahl<br />
Bauordnungen der Bun<strong>des</strong>län<strong>den</strong> wurde, analog dem Prüfingenieur <strong>für</strong><br />
Standsicherheit, der Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz eingeführt. Mit diesem<br />
Verfahren wer<strong>den</strong> private Prüfingenieure überwiegend amtlich beliehen<br />
und nehmen im auftrag der Behörde die Prüfaufgaben <strong>für</strong> <strong>den</strong> Brandschutz<br />
wahr. Neben dem Ziel der Verschlankung <strong>des</strong> Staates soll die Qualität in der<br />
Brandschutzplanung sowie in der Bauausführung erhöht wer<strong>den</strong>, d.h. nach<br />
erfolgter Prüfung der Brandschutznachweise / <strong>Brandschutzkonzept</strong>e muss<br />
der Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz die Bauausführung überwachen (kann auf<br />
Stichproben beschränkt wer<strong>den</strong>) und mit aufnahme der Nutzung bestätigen,<br />
dass das Bauwerk entsprechend dem geprüften Brandschutznachweis errichtet<br />
wurde.<br />
Für das Bauvorhaben „Humboldtforum“ in Berlin hat sich der Bauherr<br />
entschie<strong>den</strong>, einen Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz zu beauftragen. dabei sieht das<br />
Verfahren vor, dass dem Prüfingenieur ein abgeschlossenes <strong>Brandschutzkonzept</strong><br />
übergeben wird. dieses soll dann, unter einbeziehung der Feuerwehr, welche am<br />
Verfahren zu beteiligen ist, geprüft wer<strong>den</strong>. Sofern das Konzept nicht mit dem<br />
gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt bzw. die Schutzziele <strong>des</strong> Brandschutzes<br />
nicht erfüllt wer<strong>den</strong>, ist dies dem Fachplaner Brandschutz in Form eines negativen<br />
Prüfberichtes mitzuteilen und die Überarbeitung <strong>des</strong> Konzeptes zu fordern.<br />
So einfach sich dieses Verfahren anhört, so schwierig gestaltet sich <strong>des</strong>sen<br />
umsetzung im Bereich <strong>des</strong> Sonderbaus. Hier sind häufig nur unzureichende<br />
regelungen vorhan<strong>den</strong> bzw. die Mustervorschriften und richtlinien wur<strong>den</strong> in<br />
einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern nicht rechtsverbindlich eingeführt. Weiterhin liegt auch<br />
hier das einsatzgebiet von ingenieurmäßigen Brandschutzmetho<strong>den</strong>.<br />
es gibt also häufig keine festgeschriebenen regeln zur Sicherstellung <strong>des</strong><br />
Brandschutzes und der Fachplaner Brandschutz ist, analog wie früher, auf<br />
<strong>den</strong> ermessensspielraum der prüfen<strong>den</strong> Instanz, ehemals Bauamt und jetzt<br />
Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz, angewiesen.<br />
Bei einem derartig komplizierten Gebäude wie das Humboldtforum, welches<br />
sowohl <strong>den</strong> neuen gesetzlichen Vorschriften genügen und gleichzeitig im hohen<br />
Maße auch <strong>den</strong>kmalschutzaspekte beachten sowie dem Betreiber eine optimale<br />
Nutzung sichern soll, ist ein <strong>Brandschutzkonzept</strong> in enger abstimmung mit dem<br />
Prüfingenieur zu erstellen. Gleichzeitig muss man an dieser Stelle erwähnen,<br />
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<strong>Brandschutzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Wiederaufbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses - Humboldtforum<br />
dass bereits in der entwurfsphase der Brandschutz auch wesentlich über <strong>den</strong><br />
Kostenrahmen eines Gebäu<strong>des</strong> mit entscheidet. eine Planung, abweichend von<br />
Normen und technischen regeln, z. B. durch anwendung von ingenieurmäßigen<br />
Brandschutzmetho<strong>den</strong>, welche dann nicht vom Prüfingenieur getragen wer<strong>den</strong>,<br />
kann zu einer wesentlichen Kostenverschiebung führen und ggf. sogar <strong>den</strong> Bau<br />
<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> unrentabel machen.<br />
die Vorgabe, die Fassade <strong>des</strong> ehemaligen Stadtschlosses historisch wieder zu<br />
errichten sowie der Wunsch <strong>des</strong> Bauherrn einen der ehemaligen Innenhöfe<br />
zu überdachen, schränken die Möglichkeiten einer beliebigen anordnung<br />
von rettungswegen erheblich ein. dazu kommen noch die Vorstellungen <strong>des</strong><br />
architekten, welcher sein künstlerisches Werk möglichst ohne einschränkungen<br />
umgesetzt haben möchte.<br />
eine frühzeitige abstimmung mit dem Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz ist daher<br />
unabdingbar. dabei dient sie weder dem Ziel, abstriche bei der Gewährleistung<br />
<strong>des</strong> Brandschutzes zuzulassen, noch dazu <strong>den</strong> Prüfingenieur als „zweiten<br />
Fachplaner“ zu missbrauchen. Jedoch sind die Facetten <strong>des</strong> Brandschutzes zum<br />
erreichen der Schutzziele so vielschichtig, dass eine derartige abstimmung als<br />
unabdingbar angesehen wird. In der regel wird es, in abhängigkeit von der Größe,<br />
Komplexität und dem technischen ausstattungsgrad <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>, mehrerer<br />
derartiger abstimmungsgespräche bedürfen. an dieser Stelle besteht auch die<br />
Gefahr, dass der Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz <strong>den</strong>noch, in abhängigkeit von<br />
der Qualität <strong>des</strong> Fachplaners Brandschutz und der technischen Gewerke in einem<br />
gewissen umfang in <strong>den</strong> Planungsprozess eingreift. dies ist insofern nicht neu, da<br />
ja auch im bisherigen Genehmigungsverfahren die Baubehör<strong>den</strong> gemeinsam mit<br />
der Feuerwehr ihren ermessensspielraum klar definiert, aber auch gleichzeitig<br />
lösungsansätze mit aufgezeigt haben. es darf jedoch in keinem Fall dazu führen,<br />
dass der Prüfingenieur dem Brandschutzplaner sein eigenes Konzept aufzwingt.<br />
die erwartungshaltungen sowohl von <strong>den</strong> Fachplanern als auch von Bauherrn<br />
und Projektsteurern sind dabei oft hoch.<br />
Hinsichtlich der anwendung ingenieurmäßiger Metho<strong>den</strong> zum erreichen der<br />
Schutzziele <strong>des</strong> Brandschutzes ist dem Prüfingenieur <strong>für</strong> Brandschutz die<br />
Plausibilität der annahmen zu erläutern. anderes wie in der Tragwerksplanung,<br />
kann der Prüfingenieur dabei nicht alle Ingenieurmetho<strong>den</strong> im Brandschutzwesen<br />
wie „Heißbemessung von Tragwerken“, „Personenstromberechnungen,<br />
„rauchgasberechnungen“ eigenständig nachrechnen. In der regel wird er<br />
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