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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner ... - hhpBerlin

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Fassung Mai 2011<br />

auf der brandabgewandten Seite Werte von 75 °c nicht überschreiten. Zu diesem<br />

Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich keine Besucher mehr darin aufhalten<br />

sondern aufgrund der automatischen Personenalarmierung bei detektion der<br />

Kenngröße rauch im betroffenen ausstellungsraum <strong>des</strong> 2. OG sowie <strong>den</strong> im<br />

3. OG an <strong>den</strong> luftraum angrenzen<strong>den</strong> ausstellungsräumen, sich bereits in der<br />

Initialbrandphase zu <strong>den</strong> notwendigen Treppenräumen in Sicherheit gebracht<br />

haben.<br />

Von jeder Stelle eines aufenthaltsraums, auch im Kellergeschoss, ist wenigstens<br />

ein ausgang in einen notwendigen Treppenraum, in einen Vorraum eines<br />

notwendigen Treppenraums, in einen anderen Brandabschnitt oder ins Freie<br />

in höchstens 35 m entfernung erreichbar. aus jeder Nutzungseinheit mit<br />

aufenthaltsräumen sind wenigstens zwei unabhängige bauliche Fluchtund<br />

rettungswege gewährleistet. ausgänge von Nutzungseinheiten mit<br />

aufenthaltsräumen müssen auf notwendige Flure oder ins Freie führen. der<br />

erste und der zweite Flucht- und rettungsweg führt dabei <strong>für</strong> Geschosse<br />

oberhalb eG über eine notwendige Treppe. Für vereinzelte aufenthaltsräume<br />

im Gebäude ergeben sich in lokalen Bereichen, aufgrund der Geometrie, der<br />

besonderen gestalterischen randbedingungen <strong>des</strong> historisch nachempfun<strong>den</strong>en<br />

Gebäu<strong>des</strong> sowie der spezifischen anforderungen der Nutzer, Überschreitungen<br />

der gemäß BauOBln zulässigen Fluchtweglängen. diese Zwangspunkte wur<strong>den</strong><br />

unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie der<br />

vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen sicherheitstechnisch bewertet,<br />

über Zusatznachweise (Simulationen) abgesichert und einvernehmlich mit der<br />

Prüfingenieurin abgestimmt.<br />

In weiten Teilen wird das <strong>Berliner</strong> Schloss – Humboldt-Forum als Museum genutzt.<br />

Für <strong>den</strong> eigentümer und die Betreiber der verschie<strong>den</strong>en Museen erwachsen<br />

hieraus u. a. im Bezug auf <strong>den</strong> diebstahlschutz besondere anforderungen. das<br />

risiko und die Möglichkeit <strong>des</strong> unbemerkten und ggf. ungehinderten Verlassens<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> sind zu reduzieren, möglichst zu verhindern. diese Planungsvorgabe<br />

führt zu einem Konflikt mit der Forderung nach uneingeschränkten Fluchtwegen<br />

im Brandfall. um diese konträren Ziele weitestgehend in einklang zu bringen,<br />

wer<strong>den</strong> im <strong>Berliner</strong> Schloss gebäu<strong>des</strong>pezifische Sicherungssysteme angewendet.<br />

die erschließung der öffentlich zugänglichen Bereiche <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> erfolgt<br />

barrierefrei. Hiervon ausgenommen sind lediglich einzelne, untergeordnete kleine<br />

Nebenräume. Im Zusammenhang mit dem evakuierungskonzept <strong>für</strong> Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität, z. B. rollstuhlfahrer, wer<strong>den</strong> sowohl bauliche,<br />

technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hinsichtlich <strong>des</strong><br />

16<br />

<strong>Brandschutzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Wiederaufbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> Schlosses - Humboldtforum<br />

evakuierungskonzeptes <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung gehen die Beteiligten<br />

davon aus, dass sich im Gebäude eine -bezogen auf das statistische Mittel<br />

der Gesamtbevölkerung- durchschnittliche Zahl von behinderten Personen<br />

im rollstuhl aufhalten. ergänzend wurde berücksichtigt, dass im einzelfall<br />

Besuchergruppen mit überdurchschnittlichem anteil von Behinderten im<br />

rollstuhl auftreten können.<br />

die höchstzulässige Zahl der Nutzer ergibt sich aus der Kapazität der Fluchtund<br />

rettungswege. Hierzu zählen die ausgänge aus <strong>den</strong> jeweiligen räumen, die<br />

Wegeführung über notwendige Flure und Treppenräume, die räume zwischen<br />

<strong>den</strong> ausgängen von notwendigen Treppenräumen und dem Freien, die Foyers und<br />

die im Verlauf der Flucht- und rettungswege vorhan<strong>den</strong>en Türen bis ins Freie.<br />

In der Planung ist berücksichtigt, dass im Verlauf von Flucht- und rettungswegen<br />

keine Verengungen auftreten, auch nicht durch Türen. die Berechnung der<br />

evakuierungskapazitäten und die sich daraus ergebende Festlegung der<br />

höchstzulässigen Zahl der Nutzer erfolgt entsprechend <strong>den</strong> regelungen der<br />

MVStättV auf Basis der jeweiligen anrechenbaren ausgangsbreiten. dies gilt<br />

auch <strong>für</strong> Bereiche, in <strong>den</strong>en originär Museumsbetrieb vorgesehen ist. Sofern in<br />

diesen räumen ggf. Sonderveranstaltungen im Sinne der MVStättV stattfin<strong>den</strong><br />

sollen, wurde bezogen auf die erforderlichen Fluchtwegbreiten der Nachweis<br />

geführt. Wegen der z. T. komplexen raumstrukturen und der unterschiedlichen<br />

Nutzungskonzepte ergeben sich variable maximale Personenbelegungszahlen<br />

<strong>für</strong> das Gebäude. alle Bereiche mit Zuordnung zur MVStättV inklusive der<br />

Museumsbereiche haben lichte Min<strong>des</strong>t-Türbreiten von 1,20 m, mit ausnahme<br />

<strong>des</strong> archäologischen Fensters (1,0 m). dem Grundmaß von 1,20 m lichter<br />

Türweite ist gemäß MVStättV § 7 (4, Punkt 2) eine Kapazität von 200 Personen<br />

zugeordnet. In Schritten von jeweils 0,60 m können weitere 100 Personen der<br />

evakuierungskapazität zugerechnet wer<strong>den</strong>. Bedingt durch die rekonstruktion<br />

<strong>des</strong> historischen Gebäu<strong>des</strong> ergeben sich Türweiten, die dem 0,60 m-raster<br />

nur bedingt entsprechen. Hieraus folgen lichte Türweiten, die zum Teil deutlich<br />

größer sind als der Personenkapazität zugeordnet. Beispielsweise wer<strong>den</strong> Türen<br />

mit einer lichten Weite von 2,38 m lediglich mit 1,80 m angerechnet: 2,38 = 1,80<br />

+ 0,58. der unterhalb von 0,60 m bleibende anteil der durchgangsbreite wird<br />

formal nicht aktiviert. da neueste untersuchungen zur Personenstromdynamik<br />

zeigen, dass die in der Sonderbauordnung verankerte 0,60 m-Staffelung<br />

evakuierungstechnisch unbegründet ist, ergeben sich hieraus zusätzliche<br />

Verbesserungen der evakuierungsqualität infolge der de facto größeren<br />

durchflußkapazität (siehe hierzu z. B.: Bottleneck capacity estimation for<br />

Pe<strong>des</strong>trian Traffic; M. Boltes, W. Klingsch, T. rupprecht, a. Seyfried; Proceedings<br />

Interflam 2007, london).<br />

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