KlinikumRatgeber, Ausgabe 1 | 2009 - Klinikum Ingolstadt
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38 Der Ratgeber des <strong>Klinikum</strong>s <strong>Ingolstadt</strong><br />
Was bei der Entlassung<br />
zu beachten ist<br />
Die Entlassung der Patienten ist immer Sache<br />
des Arztes. Er verfügt sie, denn nur er kann den<br />
Gesundheitszustand fachmännisch beurteilen.<br />
Wenn ein Patient das <strong>Klinikum</strong> ohne Einwilligung<br />
des Arztes verlassen möchte, erbittet das<br />
<strong>Klinikum</strong> eine schriftliche Bestätigung, dass er<br />
selbst die Verantwortung für etwaige gesundheitliche<br />
Folgen übernimmt.<br />
Bei der Entlassung sollte man noch einmal<br />
überprüfen, ob der Kleiderschrank des Patientenzimmers<br />
vollständig geräumt wurde und ob<br />
man Wertsachen in Verwahrung gegeben hat.<br />
Für die nachfolgenden Patienten sollten die<br />
Schlüssel stecken gelassen werden. Sofern<br />
noch Fragen bestehen, die nicht medizinischer<br />
Art sind, steht das Aufnahmebüro gerne zur<br />
Verfügung. Auch der Sozialdienst des <strong>Klinikum</strong>s<br />
(Tel.: 12 40, 12 41, 12 42 und 12 43) ist<br />
gerne bereit, Fragen rund um die Entlassung zu<br />
beantworten.<br />
Sollte für den Nachhauseweg ein Taxi benötigt<br />
werden, kann dies über die hausinterne Rufnummer<br />
10 40 direkt beim Taxistand vor dem<br />
Haupteingang angefordert werden. Auch die<br />
Leitstellenschwester oder die Pflegekraft erledigt<br />
das gerne.<br />
Wenn ein Patient das <strong>Klinikum</strong> ohne Einwilligung des Arztes verlassen<br />
möchte, erbittet das <strong>Klinikum</strong> eine schriftliche Bestätigung<br />
Viele Patienten gehen nach einem Aufenthalt im<br />
<strong>Klinikum</strong> gesund nach Hause und brauchen<br />
nicht mehr weiter behandelt zu werden. Andernfalls<br />
besteht aber auch die Möglichkeit der<br />
nachstationären oder ambulanten Behandlung,<br />
der Versorgung in den Tageskliniken oder der<br />
Weiterbehandlung in einer Reha-Einrichtung:<br />
Nachstationäre Behandlung<br />
Nach einem stationären Aufenthalt im <strong>Klinikum</strong><br />
können Patienten, die eine Nachbehandlung<br />
benötigen, innerhalb von 14 Tagen nach<br />
der Entlassung an bis zu sieben Tagen im <strong>Klinikum</strong><br />
diagnostische und therapeutische Leistungen<br />
nutzen, wenn der Arzt dies so festgelegt<br />
hat.<br />
Ambulante Behandlung<br />
In einigen Kliniken und Instituten ist im gesetzlichen<br />
Rahmen eine ambulante Weiterbehandlung<br />
möglich. Sie kann auf Wunsch genutzt<br />
werden.<br />
Stationäre Rehabilitation<br />
Wenn der Arzt es für erforderlich hält, wird<br />
er dem Patienten die Weiterbehandlung in einer<br />
Rehabilitationsklinik empfehlen. Die „Anschlussheilbehandlung“<br />
(AHB) soll sich − wie<br />
der Name schon sagt − an die stationäre<br />
Behandlung anschließen. Möglich ist ein<br />
Intervall von maximal 14 Tagen nach der<br />
Entlassung. Für sogenannte „multimorbide“<br />
ältere Patienten mit mehreren Erkrankungen<br />
steht in Bayern das Geriatrische Rehabilitationsverfahren<br />
(GRB-Verfahren) zur Verfügung.<br />
Die Rehabilitation findet in speziell<br />
zugelassenen Einrichtungen statt und soll helfen,<br />
die Folgen der Erkrankung zu verringern<br />
oder ganz zu beseitigen. Dazu müssen einige<br />
Formalitäten erledigt werden, die aber vom<br />
Sozialdienst des <strong>Klinikum</strong>s gerne weitgehend<br />
übernommen werden.<br />
Das <strong>Klinikum</strong> <strong>Ingolstadt</strong> arbeitet intensiv mit<br />
folgenden Rehabilitationseinrichtungen zusammen<br />
und garantiert so eine reibungslose<br />
Weiterversorgung:<br />
Geriatriezentrum Neuburg<br />
Reha-Zentren Passauer Wolf<br />
Der Sozialdienst berät zur Anschlussheilbehandlung<br />
und leitet die Maßnahmen ein.<br />
<strong><strong>Klinikum</strong>Ratgeber</strong> 1 I <strong>2009</strong>