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KlinikumRatgeber, Ausgabe 1 | 2009 - Klinikum Ingolstadt

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38 Der Ratgeber des <strong>Klinikum</strong>s <strong>Ingolstadt</strong><br />

Was bei der Entlassung<br />

zu beachten ist<br />

Die Entlassung der Patienten ist immer Sache<br />

des Arztes. Er verfügt sie, denn nur er kann den<br />

Gesundheitszustand fachmännisch beurteilen.<br />

Wenn ein Patient das <strong>Klinikum</strong> ohne Einwilligung<br />

des Arztes verlassen möchte, erbittet das<br />

<strong>Klinikum</strong> eine schriftliche Bestätigung, dass er<br />

selbst die Verantwortung für etwaige gesundheitliche<br />

Folgen übernimmt.<br />

Bei der Entlassung sollte man noch einmal<br />

überprüfen, ob der Kleiderschrank des Patientenzimmers<br />

vollständig geräumt wurde und ob<br />

man Wertsachen in Verwahrung gegeben hat.<br />

Für die nachfolgenden Patienten sollten die<br />

Schlüssel stecken gelassen werden. Sofern<br />

noch Fragen bestehen, die nicht medizinischer<br />

Art sind, steht das Aufnahmebüro gerne zur<br />

Verfügung. Auch der Sozialdienst des <strong>Klinikum</strong>s<br />

(Tel.: 12 40, 12 41, 12 42 und 12 43) ist<br />

gerne bereit, Fragen rund um die Entlassung zu<br />

beantworten.<br />

Sollte für den Nachhauseweg ein Taxi benötigt<br />

werden, kann dies über die hausinterne Rufnummer<br />

10 40 direkt beim Taxistand vor dem<br />

Haupteingang angefordert werden. Auch die<br />

Leitstellenschwester oder die Pflegekraft erledigt<br />

das gerne.<br />

Wenn ein Patient das <strong>Klinikum</strong> ohne Einwilligung des Arztes verlassen<br />

möchte, erbittet das <strong>Klinikum</strong> eine schriftliche Bestätigung<br />

Viele Patienten gehen nach einem Aufenthalt im<br />

<strong>Klinikum</strong> gesund nach Hause und brauchen<br />

nicht mehr weiter behandelt zu werden. Andernfalls<br />

besteht aber auch die Möglichkeit der<br />

nachstationären oder ambulanten Behandlung,<br />

der Versorgung in den Tageskliniken oder der<br />

Weiterbehandlung in einer Reha-Einrichtung:<br />

Nachstationäre Behandlung<br />

Nach einem stationären Aufenthalt im <strong>Klinikum</strong><br />

können Patienten, die eine Nachbehandlung<br />

benötigen, innerhalb von 14 Tagen nach<br />

der Entlassung an bis zu sieben Tagen im <strong>Klinikum</strong><br />

diagnostische und therapeutische Leistungen<br />

nutzen, wenn der Arzt dies so festgelegt<br />

hat.<br />

Ambulante Behandlung<br />

In einigen Kliniken und Instituten ist im gesetzlichen<br />

Rahmen eine ambulante Weiterbehandlung<br />

möglich. Sie kann auf Wunsch genutzt<br />

werden.<br />

Stationäre Rehabilitation<br />

Wenn der Arzt es für erforderlich hält, wird<br />

er dem Patienten die Weiterbehandlung in einer<br />

Rehabilitationsklinik empfehlen. Die „Anschlussheilbehandlung“<br />

(AHB) soll sich − wie<br />

der Name schon sagt − an die stationäre<br />

Behandlung anschließen. Möglich ist ein<br />

Intervall von maximal 14 Tagen nach der<br />

Entlassung. Für sogenannte „multimorbide“<br />

ältere Patienten mit mehreren Erkrankungen<br />

steht in Bayern das Geriatrische Rehabilitationsverfahren<br />

(GRB-Verfahren) zur Verfügung.<br />

Die Rehabilitation findet in speziell<br />

zugelassenen Einrichtungen statt und soll helfen,<br />

die Folgen der Erkrankung zu verringern<br />

oder ganz zu beseitigen. Dazu müssen einige<br />

Formalitäten erledigt werden, die aber vom<br />

Sozialdienst des <strong>Klinikum</strong>s gerne weitgehend<br />

übernommen werden.<br />

Das <strong>Klinikum</strong> <strong>Ingolstadt</strong> arbeitet intensiv mit<br />

folgenden Rehabilitationseinrichtungen zusammen<br />

und garantiert so eine reibungslose<br />

Weiterversorgung:<br />

Geriatriezentrum Neuburg<br />

Reha-Zentren Passauer Wolf<br />

Der Sozialdienst berät zur Anschlussheilbehandlung<br />

und leitet die Maßnahmen ein.<br />

<strong><strong>Klinikum</strong>Ratgeber</strong> 1 I <strong>2009</strong>

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