GEMEINDE- NACHRICHTEN - Knetzgau
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<strong>GEMEINDE</strong>-<br />
<strong>NACHRICHTEN</strong><br />
AMTSBLATT DER <strong>GEMEINDE</strong> KNETZGAU<br />
mit den <strong>GEMEINDE</strong>TEILEN Eschenau, Hainert, Oberschwappach, Unterschwappach, Westheim,<br />
Wohnau und Zell a. E.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
im Oktober 2012, ca. 6 Wochen vor Eröffnung des<br />
EDEKA-Marktes, teilten mir zu meiner Überraschung<br />
die Pächter des „Dorfladens“ mit, dass wegen zu hoher<br />
Kosten ihr Laden zu Ende des Jahres 2012 geschlossen<br />
werden müsse. Wir bedauern diesen unerwarteten<br />
Schritt sehr, da gerade für unsere älteren Mitbürger<br />
eine bequeme Einkaufsmöglichkeit im Dorfzentrum<br />
wünschenswert gewesen wäre.<br />
In der Rückschau auf das so hoffnungsvoll begonnene<br />
Experiment muss man in nüchterner Einschätzung der<br />
misslichen Sachlage zur Kenntnis nehmen:<br />
Es haben zu wenige Bürger dieses Angebot genutzt,<br />
so dass nun aus wirtschaftlichen Erwägungen eine<br />
Schließung unvermeidlich ist. Die Schließung wäre<br />
auch ohne Ansiedlung des EDEKA-Marktes erfolgt,<br />
daher ist es unberechtigt, die entstandene Situation<br />
der Ansiedlung des EDEKA-Marktes zuzuschreiben.<br />
Es ist unwahrscheinlich, dass wir erneut einen privaten<br />
Investor finden werden.<br />
Möglich wäre aber ein kleiner Laden, der als Genossenschaft<br />
geführt wird, ähnlich dem Modell in<br />
Aidhausen. Dort haben die Bürger gemeinsam einen<br />
Laden errichtet, den sie in Eigenregie als Genossenschaft<br />
betreiben und an dem sie auch als Bürger finanziell<br />
beteiligt sind. Wenn die Bürgerinnen und Bürger<br />
aus der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> an einem solchen<br />
Modell interessiert sind und es durch eine finanzielle<br />
Beteiligung mittragen möchten, dann sind wir als Gemeinde<br />
gerne bereit, ein derartiges Gemeinschaftsunternehmen<br />
nach Kräften zu begleiten. Möglicherweise<br />
ließe sich im Rahmen der Städtebauförderung eine<br />
Unterstützungsmöglichkeit finden.<br />
Die bevorstehende Kündigung des Dorfladens eröffnet<br />
die Möglichkeit eine Chance, gemeinsam brauchbare<br />
Vorschläge zur Neugestaltung der Ortsmitte zu diskutieren<br />
und über eine Einbeziehung sowohl des Gebäudes<br />
wie des umliegenden Platzes in ein stimmiges<br />
Gesamtkonzept nachzudenken.<br />
Herausgeber: Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
19. Dezember 2012, 40. Jahrgang<br />
Nr. 11<br />
In der Dorfwerkstatt, die Anfang 2013 zum ersten Mal<br />
tagen wird, wird allen Bürgern die Möglichkeit geboten,<br />
sich mit der Frage der künftigen Nutzung des Gebäudes<br />
auseinanderzusetzen und sich mit Anregungen<br />
und Vorschlägen an den weiteren Planungen zu beteiligen.<br />
Mit der Ansiedlung eines neuen EDEKA-Marktes ist in<br />
der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> das Einkaufen langfristig gesichert.<br />
Wir sind überzeugt, dass dieser „Magnet“ positive<br />
Ausstrahlung auf weitere Investoren hat und sich<br />
zusätzliche Einzelhandelsfirmen in <strong>Knetzgau</strong> niederlassen<br />
werden. Erste Gespräche werden bereits geführt.<br />
Für die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> war das Jahr 2012 wiederum<br />
ein sehr gutes Jahr. In den regionalen und überregionalen<br />
Medien erreichten wir mit unserem Engagement<br />
großes Aufsehen und eine positive Resonanz.<br />
Diese Außenwirkung wäre nicht möglich, wenn es<br />
nicht engagierte Menschen gäbe, die in unserer Kommune<br />
viel Freizeit und Geld opfern. Ich danke allen,<br />
die sich im Bündnis für Familien und Senioren, den<br />
Vereinen, in den Firmen, in der Dreiberg-Schule oder<br />
in den Kindertageseinrichtungen, in den Verbänden,<br />
Kirchen und sonstigen Organisationen für die hier lebenden<br />
Mitmenschen engagieren.<br />
Im kommenden Jahr können wir uns wiederum mit<br />
einigen überregionalen Veranstaltungen positiv präsentieren.<br />
Im Februar wird erstmals eine kulinarische<br />
Messe, die KULINEA, mit Köstlichkeiten aus der Region<br />
viele Besucher anziehen. Zwei Wochen später finden<br />
die 2. Haßberger Spieltage statt, für die wir aufgrund<br />
unseres 1. Platzes beim Wettbewerb „Familienfreundlichste<br />
Gemeinde“ den Zuschlag bekamen. Ich<br />
lade Sie jetzt schon ein, diese beiden Veranstaltungen<br />
zu besuchen.<br />
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2013. Im<br />
Namen des Gemeinderates und der Bediensteten im<br />
Rathaus bedanke ich mich für Ihre Anregungen, Ihre<br />
konstruktive Kritik und Ihr Engagement.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Stefan Paulus<br />
Facebook Homepage
Offener Treff Westheim<br />
Im Januar 2013 wird der Wunsch vieler Westheimer<br />
wahr. Der offene Treff, der in vorbildlicher Zusammenarbeit<br />
von Bündnis für Familien und Senioren, Gemeinde<br />
und engagierten Bürgern geplant und errichtet<br />
wurde, steht kurz vor der Einweihung. Erste Veranstaltungen<br />
haben bereits stattgefunden und wurden von<br />
der Bevölkerung gut angenommen. Ab Januar haben<br />
die Generationen von jung bis alt endlich einen attraktiven<br />
gemeinsamen Treffpunkt, der das Zusammenleben<br />
der Menschen unterschiedlichen Alters erleichtern<br />
wird. Ob Jugendraum, Seniorencafe, Krabbelgruppe<br />
usw.: Hier ist eine vorbildliche Einrichtung entstanden,<br />
auf die wir alle stolz sein können. In Westheim ist<br />
durch eine gemeinsame Bürgerinitiative ein zukunftsweisendes<br />
Projekt verwirklicht worden, das Vorbild für<br />
weitere Ortsteile und andere Kommunen sein dürfte.<br />
Ich danke allen, die sich hier besonders engagiert haben:<br />
Frau Conny Enke als Ideengeberin und Motorin<br />
des Projektes, Herrn und Frau Panzner, Frau Christina<br />
Lilge, um nur einige zu nennen. Ich lade alle Bürgerinnen<br />
und Bürger unserer Gemeinde jetzt schon ein, sich<br />
bei der Einweihung am 11. Januar 2013 über dieses<br />
Haus der Generationen zu informieren, aber auch<br />
Ideen mitzunehmen, damit in den übrigen Ortsteilen<br />
ähnliche Maßnahmen umgesetzt werden können.<br />
Dr. Stettler-Straße Westheim<br />
Nachdem sich die Baumaßnahmen seit August doch<br />
etwas hingezogen haben, steht nun die Sanierung der<br />
Dr.-Stettler-Str. kurz vor der Vollendung. Wir danken<br />
den Anliegern, dass sie sich bei den Verhandlungen<br />
kooperativ gezeigt und wir eine Lösung gefunden haben,<br />
die die Sanierung der Straße möglich gemacht<br />
hat. Im Laufe des kommenden Jahres wollen wir noch<br />
die fortlaufende Verbindungsstraße zur Oberschwappacher<br />
Straße teeren und somit das Gesamtbild<br />
Westheims weiter aufwerten.<br />
Friedhof Zell a. E.<br />
Nachdem in der letzten Bürgerversammlung in Zell die<br />
Umgestaltung des Friedhofes vorgestellt wurde, fand<br />
im November eine Besprechung mit Vertretern des OT<br />
Zells statt, um auf dieser Grundlage die Planungen<br />
voranzutreiben. Mit den Zeller Gemeinderäten und<br />
Vertretern aus Kirche und Planungsbüro wurde vereinbart,<br />
dass auf dieser Basis nach und nach die Planungen<br />
realisiert werden. Begonnen wird im Frühjahr mit<br />
der Errichtung einer Urnenwand. Weitere Verschönerungsmaßnahmen<br />
werden folgen, so dass wir mit der<br />
Fertigstellung des Friedhofes in 2014 rechnen. Interessierte<br />
Bürger können die aktuellen Pläne gerne im<br />
Rathaus einsehen.<br />
Energiewende im Landkreis Haßberge<br />
Nachdem erste Projekte (Windkraftanlage bei<br />
Sailershausen) konkretisiert werden können, besteht<br />
nun auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises<br />
die Möglichkeit, sich aktiv an dem Projekt zu<br />
beteiligen. Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> wird sich im kommenden<br />
Jahr ebenfalls entscheiden müssen, ob sie<br />
sich an der Betreibergesellschaft finanziell beteiligt. Wir<br />
werden hierzu die Geschäftsführer der GUT zu einer<br />
der nächsten GR-Sitzungen einladen, damit diese uns<br />
ausführlich über die weiteren Projekte und über die<br />
Betreibergesellschaft informieren.<br />
2<br />
VDSL und Entertain auch für Gemeindeteil Zell a. E.<br />
Die Telekom hat darüber informiert, dass auch im Gemeindeteil<br />
Zell a. E. das noch schnellere Internet und<br />
das TV-Entertain-Angebot der Telekom zur Verfügung<br />
gestellt werden könnte. Durch die im vorigen Jahr neu<br />
installierten Gehäuse können fast in der ganzen Ortschaft<br />
Bandbreiten von 25 bis 50 MBit empfangen<br />
werden. Voraussetzung ist, dass sich für jedes der<br />
beiden neuen Gehäuse jeweils 15 angeschlossene<br />
Kunden finden, die das schnellere Internet nutzen<br />
möchten. Das Formblatt, mit dem Sie das Interesse an<br />
VDSL bekunden können, erhalten sie auf der Homepage<br />
der Gemeinde (www.knetzgau.de) oder direkt im<br />
Rathaus. Das Formblatt müssen Sie im Rathaus (nicht<br />
bei der Telekom direkt) abgeben. Seit einiger Zeit ist<br />
die Ortschaft <strong>Knetzgau</strong> fast komplett mit VDSL versorgt<br />
und das Angebot wird rege angenommen. Versäumen<br />
Sie auch in Zell nicht die Chance des Anschlusses an<br />
diese neue zukunftsträchtige Internettechnologie!<br />
Volkshochschule <strong>Knetzgau</strong><br />
Die Volkshochschule <strong>Knetzgau</strong> dankt allen Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern für ihr Interesse und wünscht<br />
ein schönes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das<br />
neue Jahr.<br />
Ihre Dorothea Krieger<br />
Das Programmheft Frühjahr 2013 liegt ab 14.01.2013<br />
aus -vhs liegt nahe und bringt Sie weiter - das abc des<br />
lebenslangen Lernens.<br />
Information und Anmeldung bei<br />
Dorothea Krieger<br />
Pfarrer-Kessler-Str. 9<br />
97478 <strong>Knetzgau</strong><br />
Tel. 09527 952636<br />
Für alle Vorträge und Kurse ist vorherige Anmeldung<br />
erforderlich.<br />
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2<br />
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Hinweis: Die Notizen am schwarzen Brett werden nach spätestens<br />
3 Monaten wieder abgenommen.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in<br />
das Wählerverzeichnis und die Erteilung von<br />
Eintragsscheinen für das Volksbegehren „Nein zu<br />
Studienbeiträgen in Bayern“<br />
1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren<br />
„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />
(Eintragungsfrist vom 17. Januar bis 30. Januar<br />
2013) der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> wird am<br />
Freitag, 28. Dezember 2012<br />
während der Dienststunden (08.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr) im Rathaus <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr. 3 für<br />
Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.<br />
Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der zu ihrer Person im<br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />
überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />
Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Personen können überprüft werden,<br />
wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus<br />
denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das<br />
Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der<br />
Daten von Stimmberechtigten, für die im<br />
Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31<br />
Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />
2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten<br />
Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein<br />
Datensichtgerät möglich.<br />
3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer<br />
a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />
b) einen Eintragungsschein hat<br />
und stimmberechtigt ist.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />
unvollständig hält, kann vom 28.12.2012 bis<br />
01.01.2013 bei der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>,<br />
Zimmer Nr. 3 schriftlich Einspruch einlegen.<br />
Am Freitag, 28.12.2012, von 08.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr kann der Einspruch auch durch Erklärung zur<br />
Niederschrift in der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>,<br />
Zimmer Nr. 3 eingelegt werden.<br />
4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die<br />
Eintragungsliste eines beliebigen<br />
Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />
Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die<br />
während der gesamten Eintragungszeit wegen<br />
Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder<br />
nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der<br />
Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen,<br />
gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem<br />
Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der<br />
Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser<br />
Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein<br />
eidesstattlich zu versichern.<br />
Briefliche Eintragung ist nicht möglich.<br />
5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer<br />
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und<br />
stimmberechtigt ist<br />
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber<br />
stimmberechtigt ist und<br />
a) nachweist, dass er ohne Verschulden die<br />
Antragsfrist auf Aufnahme in das<br />
Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m.<br />
§ 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum<br />
27. Dezember 2012) oder die Einspruchsfrist<br />
gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1<br />
i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis<br />
zum 1. Januar 2013) versäumt hat,<br />
b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der<br />
Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1<br />
oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />
entstanden ist,<br />
c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren<br />
festgestellt worden ist und die Gemeinde von<br />
der Feststellung erst nach Abschluss des<br />
Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />
6. Der Eintragungsschein kann bis zum 30.<br />
Januar 2013, 16.00 Uhr bei der<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr. 3<br />
schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder<br />
mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt<br />
werden.<br />
Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der<br />
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person<br />
bedienen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss<br />
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />
7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder<br />
amtlich überbracht. Versichert eine<br />
stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der<br />
beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen<br />
ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, 16.00 Uhr,<br />
ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.<br />
8. Der Eintragungsschein kann auch durch die<br />
stimmberechtigte Person persönlich oder durch<br />
nahe Familienangehörige abgeholt werden.<br />
Andere Personen können diese Unterlagen nur<br />
bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen,<br />
wenn sie der stimmberechtigten Person nicht<br />
mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder<br />
amtlich überbracht werden können. Nahe<br />
Familienangehörige und andere Personen<br />
müssen durch schriftliche gesonderte<br />
Vollmacht und einen amtlichen Ausweis<br />
nachweisen, dass sie zur Entgegennahme<br />
berechtigt sind.<br />
9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der<br />
Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3<br />
Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4),<br />
erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des<br />
Volksbegehrens.<br />
<strong>Knetzgau</strong>, 04.12.2012<br />
Paulus, 1. Bürgermeister<br />
3
Bekanntmachung über die Eintragung für das<br />
Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Nein zu<br />
Studiengebühren in Bayern“ vom 17. bis 30. Januar<br />
2013<br />
1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Der<br />
allgemeine Eintragungsraum wird im Rathaus in<br />
<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 2, 97478<br />
<strong>Knetzgau</strong> eingerichtet.<br />
Für den Eintragungsraum bestehen folgende<br />
Öffnungszeiten (Eintragungsfrist vom 17.01.2013<br />
bis 30.01.2013):<br />
Jeweils Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis<br />
12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis<br />
16.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Zusätzlich liegen Eintragungslisten auf:<br />
im Rathaus <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr 2<br />
am Do., 24.01.2013 von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />
am So., 27.01.2013 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
in Eschenau, Jugendraum<br />
am Mo., 21.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />
in Westheim, alte Schule<br />
am Mo., 21.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
in Oberschwappach, Kindergarten<br />
am Di., 22.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />
in Unterschwappach, Feuerwehrhaus<br />
am Di., 22.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
in Wohnau, Feuerwehrhaus<br />
am Mo., 28.01.2013 von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
in Zell a. E., Kindergarten<br />
am Di., 29.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />
in Hainert, alte Schule<br />
am Di., 29.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
2. Die Stimmberechtigten können sich in jedem<br />
Eintragungsraum der Gemeinde eintragen, wenn<br />
sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt<br />
werden. Die Stimmberechtigten haben ihren<br />
Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.<br />
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein<br />
besitzen, können sich unter Vorlage ihres<br />
Personalausweises oder Reisepasses in die<br />
Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />
in Bayern eintragen.<br />
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr<br />
Stimmrecht nur einmal und nur persönlich<br />
ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht<br />
keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu<br />
erklären. Die Eintragung kann nicht<br />
zurückgenommen werden.<br />
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein<br />
unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens<br />
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit<br />
4<br />
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a<br />
Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des<br />
Strafgesetzbuchs).<br />
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen<br />
Staatsministeriums des Innern vom 12.11.2012<br />
nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des<br />
Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger<br />
Nr. 46/2012 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung<br />
ist in der Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong> während<br />
der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und<br />
kann dort eingesehen werden.<br />
<strong>Knetzgau</strong>, 04.12.2012<br />
Paulus, 1. Bürgermeister<br />
Vollzug der Landschaftspflegerichtlinien<br />
St<br />
Öffentliche Bekanntmachung der in 2013 geplanten<br />
Landschaftspflegemaßnahmen des Landkreis<br />
Haßberge innerhalb der Grenzen der Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong>;<br />
Der Landkreis Haßberge plant, abhängig von<br />
ausreichender Finanzausstattung und positiver<br />
Fördervoraussetzungen, in den angeführten<br />
Gemarkungen und auf folgenden Fl. Nrn. oder Teilen<br />
dieser Fl. Nrn. Landschaftspflegemaßnahmen<br />
durchzuführen:<br />
Eschenau<br />
159 160 162 164 165 166 169 169/1 170<br />
171 173 174 176 180 181 182 183 185<br />
189 190 191 252 254 255 256 257 258<br />
Zell a. E.<br />
299 230 231 232 232/2 240 292 295 298<br />
306 308 317 580<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Pflegeflächen<br />
nach Durchführung der geplanten Maßnahmen keine<br />
Förderungen aus anderen Förderprogrammen (zum<br />
Beispiel Waldprogramme der Forstverwaltung oder<br />
Gewässerprogramme der Wasserwirtschaft) und keine<br />
Zahlungen für Agrar-Umwelt und<br />
Ausgleichsmaßnahmen und konjunkturelle Stilllegung<br />
durch die Landwirtschaftsämter in Anspruch<br />
genommen werden können. Für diese Zweckbindung<br />
wird eine Frist von 10 Jahren festgesetzt.<br />
Soweit die Nutzung der Agrar-Umwelt-Programme<br />
oder des Vertragsnaturschutz-Programms im<br />
Anschluss an die Landschaftspflege-Maßnahme<br />
möglich sind, sollten diese in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Eigentümer der o. g. Grundstücke, die nicht mit<br />
Landschaftspflegemaßnahmen auf ihren Grundstücken<br />
einverstanden sind, müssen bis spätestens 21.01.2013<br />
beim Landratsamt Haßberge (Herrn Haubensack Tel<br />
09521/27-148) Einspruch erheben.<br />
Haßfurt, 22.11.2012<br />
Landratsamt Haßberge<br />
Lindner<br />
n in Bayern“ vom 17. bis 30. Januar
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bestattungseinrichtungen<br />
der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
(1. Änderungssatzung)<br />
Auf Grund von Artikel 23 und Artikel 24 Absatz 1 und Absatz 2 der<br />
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong> folgende Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>:<br />
§ 1<br />
Die Satzung über die Bestattungseinrichtungen der<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> vom 04.07.2006 wird wie folgt<br />
geändert:<br />
In § 16 (Erlaubnispflicht für Grabmäler und Einfriedungen)<br />
wird folgender Abs. 1b) eingefügt:<br />
1b) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die<br />
nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette<br />
ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des<br />
Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche<br />
Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen<br />
der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation<br />
(ILO-Konvention 182), in Kraft getreten am<br />
19. November 2000, hergestellt wurden.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
<strong>Knetzgau</strong>,15.11.2012, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />
Verordnung über das Verbrennen von holzigen<br />
Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> erlässt aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />
(KrWG) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Verordnung<br />
über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener<br />
Beseitigungsanlagen (PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) in der derzeitigen<br />
Fassung (GVBl. 2001 S. 154) folgende Verordnung:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Verordnung gilt für das Verbrennen holziger<br />
Abfälle aus nicht dem Erwerbsgartenbau dienenden<br />
Gärten innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile. Für das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle<br />
außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
gilt § 4 Abs. 2 PflAbfV.<br />
§ 2 Zulassung des Verbrennens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> dürfen Gartenabfälle, die<br />
wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten<br />
können (holzige Gartenabfälle), insbesondere Reisig,<br />
Zweige und Äste in trockenem Zustand auf den Grundstücken,<br />
auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.<br />
§ 3 Zeitliche Beschränkungen<br />
Das Verbrennen ist in der Zeit vom 01. März bis 30.<br />
April und vom 01. Oktober bis 30. November jeden<br />
Jahres zulässig, und zwar an allen Werktagen von<br />
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
§ 4 Sicherheitsvorkehrungen<br />
Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen<br />
durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des<br />
Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu<br />
verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet<br />
werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu<br />
löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim<br />
Verlassen der Feuerstelle, spätestens bei Einbruch der<br />
Dunkelheit erloschen ist.<br />
§ 5 Ausnahmen<br />
Die Gemeinde kann von Anforderungen dieser Verordnung<br />
im Einzelfall aufgrund besonderer örtlicher Umstände<br />
Ausnahmen zulassen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 und 4<br />
PflAbfV).<br />
§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche Abfälle aus<br />
Gärten verbrennt, ohne dass die Voraussetzungen<br />
dieser Verordnung erfüllt sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit<br />
nach § 6 Nr. 4 der Verordnung über die Beseitigung<br />
von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener<br />
Beseitigungsanlagen in Verbindung mit § 69<br />
Abs. 1 Nr. 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die mit<br />
Geldbuße bis zu hunderttausend Euro belegt werden<br />
kann.<br />
§ 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.<br />
<strong>Knetzgau</strong>, 15.11.2012, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung<br />
der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> (BGS/EWS) vom 10.12.12<br />
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes<br />
erlässt die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> folgende Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung:<br />
§ 1 Beitragserhebung<br />
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für<br />
die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen<br />
Beitrag.<br />
§ 2 Beitragstatbestand<br />
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich<br />
genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke<br />
erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen,<br />
die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit<br />
aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt,<br />
wenn<br />
1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an<br />
die Entwässerungseinrichtung besteht oder<br />
2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an<br />
die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen<br />
sind.<br />
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des<br />
Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung<br />
maßgeblichen Umstände im Sinne des Art.<br />
5 Abs. 2a KAG, entsteht die - zusätzliche - Beitragsschuld<br />
mit dem Abschluss der Maßnahme.<br />
(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und<br />
ist der Beitragstatbestand vor dem In-Kraft-Treten dieser<br />
Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit<br />
In-Kraft-Treten dieser Satzung.<br />
§ 4 Beitragsschuldner<br />
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens<br />
der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder<br />
Erbbauberechtigter ist.<br />
§ 5 Beitragsmaßstab<br />
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und<br />
der zulässigen Geschossfläche<br />
berechnet. In unbeplanten Gebieten wird die Grundstücksfläche<br />
bis zu einer Tiefe von 40 m herangezo-<br />
5
gen. Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken ist die<br />
Begrenzung auf alle Seiten, zu denen das Grundstück<br />
die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche<br />
Entwässerungseinrichtung hat, zu beziehen; nicht herangezogen<br />
wird in diesen Fällen die Fläche, die außerhalb<br />
aller Tiefenbegrenzungslinien liegt. Reichen<br />
die Bebauung bzw. die gewerbliche Nutzung über die<br />
Begrenzung nach Satz 2 hinaus oder näher als 1 m an<br />
diese Begrenzung heran, so ist die Begrenzung 3 m<br />
hinter dem Ende der Bebauung bzw. der gewerblichen<br />
Nutzung anzusetzen.<br />
(2) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn<br />
ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach<br />
dessen Festsetzungen.<br />
Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20 Baunutzungsverordnung<br />
- BauNVO) festgelegt, so errechnet<br />
sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch<br />
Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit<br />
der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl.<br />
Ist im Bebauungsplan eine Baumassenzahl (§ 21<br />
BauNVO) festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche<br />
aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche<br />
mit der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5.<br />
Ist im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld<br />
eine größere Geschossfläche vorhanden, so ist diese<br />
maßgebend. Ist im Einzelfall nur eine geringere Geschossfläche<br />
zulässig, so ist diese zugrunde zu legen.<br />
(3) Wenn für das Grundstück die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplans beschlossen ist, ist die zulässige<br />
Geschossfläche nach dem Stand der Planungsarbeiten<br />
zu ermitteln. Absatz 2 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />
(4) Die zulässige Geschossfläche ist zu ermitteln nach<br />
der für vergleichbare Baugebiete in der Gemeinde<br />
festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ), wenn<br />
a) in einem aufgestellten Bebauungsplan das zulässige<br />
Maß der Nutzung nicht festgesetzt ist, oder<br />
b) sich aus einem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan<br />
die zulässige Geschossfläche nicht<br />
hinreichend sicher entnehmen lässt, oder<br />
c) in einem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan<br />
das zulässige Maß der Nutzung nicht festgesetzt<br />
werden soll, oder<br />
d) ein Bebauungsplan weder in Aufstellung begriffen<br />
noch vorhanden ist.<br />
Absatz 2 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />
(5) Fehlt es an vergleichbaren Baugebieten, ergibt sich<br />
die zulässige Geschossfläche aus der durchschnittlichen<br />
Geschossflächenzahl, die nach § 34 BauGB<br />
i. V. m. § 17 und § 20 BauNVO aus der in der Umgebung<br />
vorhandenen Bebauung ermittelt wird. Absatz 2<br />
Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />
(6) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung<br />
ohne Bebauung zulässig ist, wird als zulässige<br />
Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in<br />
Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige<br />
Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur<br />
untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich<br />
genutzte unbebaute Grundstücke i.S.d. Satzes 1.<br />
(7) Die Geschossfläche der auf dem heranzuziehenden<br />
Grundstück vorhandenen Gebäude oder selbstständigen<br />
Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen<br />
Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung<br />
auslösen oder die nicht angeschlossen werden<br />
6<br />
dürfen, wird von der für das Grundstück ermittelten<br />
zulässigen Geschossfläche abgezogen und der Beitragsberechnung<br />
nicht zugrunde gelegt.<br />
Das gilt nicht für Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile,<br />
die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung<br />
angeschlossen sind oder die bei der Berechnung der<br />
auf dem Grundstück zulässigen Geschossfläche ohnehin<br />
unberücksichtigt bleiben (vgl. §§ 20 Abs. 4, 2. Alt.,<br />
21a Abs. 4 BauNVO).<br />
Geschossflächen sind insoweit abzuziehen, als sie auf<br />
die zulässige Geschossfläche (§ 20 BauNVO) anzurechnen<br />
sind.<br />
(8) Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich gilt<br />
als zulässige Geschossfläche die Geschossfläche der<br />
vorhandenen Bebauung.<br />
Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der<br />
Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Kellergeschosse<br />
werden mit der vollen Fläche herangezogen.<br />
Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie<br />
ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile,<br />
die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf<br />
nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen<br />
oder die nicht angeschlossen werden dürfen,<br />
werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude<br />
oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung<br />
angeschlossen sind. Balkone, Loggien<br />
und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und<br />
soweit sie über die Gebäudefluchtlinie herausragen.<br />
(9) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen<br />
Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen<br />
Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil<br />
erhöht.<br />
Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere<br />
- im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für<br />
die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher<br />
noch keine Beiträge geleistet wurden,<br />
- wenn sich die zulässige Geschossfläche durch<br />
Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes<br />
oder durch Erlass oder Änderung einer Satzung<br />
nach § 34 Abs. 4 BauGB oder durch die<br />
konkrete Bebauung auf dem Grundstück später<br />
vergrößert, für die zusätzlichen Flächen,<br />
- wenn sich durch eine nachträgliche Bebauung des<br />
Grundstücks im Rahmen der Anwendung des<br />
Abs. 1 Sätze 2 bis 4 die der Beitragsberechnung<br />
zugrunde zu legende Grundstücksfläche vergrößert,<br />
- im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien<br />
Gebäudes i. S. d. § 5 Abs. 7, wenn infolge<br />
der Nutzungsänderung die Voraussetzungen<br />
für die Beitragsfreiheit entfallen,<br />
- für Außenbereichsgrundstücke (Absatz 8), wenn<br />
sich die der Beitragsberechnung zugrunde gelegte<br />
Geschossfläche i. S. v. Absatz 8 später vergrößert<br />
oder sonstige Veränderungen vorgenommen werden,<br />
die nach Absatz 8 für die Beitragsbemessung<br />
von Bedeutung sind.<br />
§ 6 Beitragssatz<br />
(1) Der Beitrag beträgt<br />
a) pro m² Grundstücksfläche 3,79 €<br />
b) pro m² Geschossfläche 10,13 €<br />
(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser<br />
eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag<br />
nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung<br />
weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.
§ 7 Fälligkeit<br />
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />
Beitragsbescheides fällig.<br />
§ 7 a Beitragsablösung<br />
Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht<br />
abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich<br />
nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />
§ 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse<br />
(1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung,<br />
Erneuerung, Veränderung und Beseitigung<br />
sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse<br />
i.S.d.§ 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf<br />
die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der<br />
Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen<br />
Höhe zu erstatten.<br />
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss<br />
der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt<br />
des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer<br />
des Grundstücks oder Erbbauberechtigter<br />
ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte)<br />
sind Gesamtschuldner. Der Erstattungsanspruch<br />
wird einen Monat nach Bekanntgabe des Erstattungsbescheids<br />
fällig.<br />
(3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen<br />
abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich<br />
nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht<br />
nicht.<br />
§ 9 Gebührenerhebung<br />
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung<br />
Einleitungsgebühren.<br />
§ 10 Einleitungsgebühr<br />
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer<br />
berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den<br />
angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die<br />
Gebühr beträgt 2,30 € pro Kubikmeter Abwasser.<br />
(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück<br />
aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung<br />
zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich<br />
auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen<br />
Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach<br />
Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden<br />
durch geeichte Wasserzähler ermittelt.<br />
Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn<br />
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder<br />
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung<br />
nicht ermöglicht wird, oder<br />
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass<br />
ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch<br />
nicht angibt.<br />
(3) 1 Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen<br />
Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.<br />
2 Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte<br />
Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige<br />
auf eigene Kosten fest zu installieren hat.<br />
3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt<br />
für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit<br />
eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als nachgewiesen.<br />
4 Maßgebend ist die Zahl und das Alter des Viehbestandes<br />
nach der Stichtagsmeldung zum 31.10. des<br />
laufenden Kalenderjahres. 5 Der Nachweis der Viehzahl<br />
obliegt dem Gebührenpflichtigen.<br />
Als Großvieh gelten über 2 Jahre alte Rinder und Pferde.<br />
Für jüngere Rinder und Pferde sowie Schafe und<br />
Schweine gelten folgende Großvieheinheiten (GV):<br />
GV<br />
Für Rinder und Pferde 6 Monate bis 2 Jahre 0,60<br />
Für Kälber und Fohlen unter 6 Monate 0,30<br />
Für Schafe 1 Jahr und älter 0,10<br />
Für Schafe unter 1 Jahr 0,05<br />
Für Zuchteber und –sauen 0,30<br />
Für Mastschweine über 80 kg 0,20<br />
Für Läufer zwischen 20 und 80 kg 0,10<br />
(4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen<br />
a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich,<br />
b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und<br />
c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte<br />
Wasser.<br />
(5) Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug<br />
auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 24<br />
m 3 pro Jahr und Einwohner der zum Stichtag 31.10<br />
des laufenden Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz auf<br />
dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten<br />
würde.<br />
§ 11 Entstehen der Gebührenschuld<br />
(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung<br />
von Abwasser in die Entwässerungsanlage.<br />
§ 12 Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens<br />
der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks<br />
oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich<br />
berechtigt ist.<br />
(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf<br />
dem Grundstück befindlichen Betriebs.<br />
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner;<br />
dies gilt auch, soweit Wohnungseigentümer<br />
gemeinsam haften.<br />
§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung<br />
(1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr<br />
wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheides fällig.<br />
(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.04., 01.07.,<br />
01.10. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines<br />
Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.<br />
Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt<br />
die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter<br />
Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.<br />
§ 14 Pflichten der Beitrags- u. Gebührenschuldner<br />
Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet,<br />
der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche<br />
Veränderungen unverzüglich zu melden und über den<br />
Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch<br />
unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu<br />
erteilen.<br />
§ 15 In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.12.1992 außer<br />
Kraft.<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, <strong>Knetzgau</strong>, 10.12.12<br />
gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />
7
8<br />
Haßberger Spieletage vom 7. März – 10. März 2013<br />
in der Franz-Hofmann-Halle<br />
Als erster Preis im Wettbewerb„Familienfreundlichste<br />
Gemeinde des<br />
Landkreises Haßberge“<br />
kommen die Haßberger<br />
Spieletage nach <strong>Knetzgau</strong>.<br />
Die zweite Ausgabe<br />
der Spieletage gastieren vom 7. bis zum 10. März 2013<br />
in der Franz-Hofmann-Halle. Die Haßberger Spieletage<br />
bieten Kindern, Jugendlichen, Familien und allen Spiele-Freunden<br />
die Gelegenheit, die neusten Brett- und<br />
Kartenspiele auszuprobieren. Ein attraktives Rahmenprogramm,<br />
zusätzliche Stände und Aktionen warten<br />
auf das Publikum. An allen Tagen werden immer wieder<br />
aktuelle und beliebte Spiele von ehrenamtlichen<br />
„Spiele-Erklärern“ vorgestellt. Zum Auftakt der „2. Haßberger<br />
Spieletage“ ist am frühen Abend des Donnerstags<br />
eine große Spiele-Patenaktion geplant. Bekannte<br />
oder sogar berühmte Persönlichkeiten aus dem Landkreis<br />
Haßberge spielen ihr Lieblingsspiel mit den Besuchern.<br />
Am Freitag wird es in Kooperation mit einigen<br />
Jugendverbänden einen langen Spiele-Abend geben.<br />
Für den Samstag wird gerade ein Kinderprogramm<br />
zusammengestellt (Theater, Clown, Zaubershow) und<br />
am Sonntag wird es in Kooperation mit dem Familienbüro<br />
eine Familienmesse geben.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Donnerstag- und Freitagvormittag für Schulen und<br />
Kindergärten geöffnet.<br />
07. März 2013, 16.00 – 20.00 Uhr<br />
08. März 2013, 14.00 – 23.00 Uhr<br />
09. März 2013, 10.00 – 20.00 Uhr<br />
10. März 2013, 10.00 – 18.00 Uhr<br />
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Familienbüro<br />
des Landkreises Haßberge, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>,<br />
Kooperationspartner<br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> benötigt für die Haßberger<br />
Spieletage ihre Unterstützung. Wenn Sie sich bei den<br />
Spieletagen als Spiele-Erklärer, im Getränkeausschank<br />
oder Speisenbereich, in Küche oder mit einer Kuchenspende<br />
engagieren möchten, dann füllen Sie bitte den<br />
folgenden Abschnitt aus und geben ihn bis 20. Januar<br />
in das Rathaus zurück.<br />
Anmeldungen per Telefon oder E-Mail bitte an:<br />
Thomas Zettelmeier, Zi.-Nr. 8, Tel.: 09527 79-25,<br />
E-Mail: zettelmeier@knetzgau.de<br />
------- Rückmeldung ------- bitte zutreffendes ankreuzen<br />
Name, Vorname ______________________________<br />
Telefon _____________ Email __________________<br />
Ich helfe als Spiele-Erklärer mit<br />
Ich helfe im Getränke- oder Speisenverkauf mit<br />
Ich wäre gerne im Küchenbereich tätig<br />
Einen Kuchen steuere ich bei und zwar<br />
_________________________________________<br />
Ich kann an folgenden Tagen helfen:<br />
Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
NEU! Wickeltisch im Rathaus NEU!<br />
An alle Muttis, Vatis, Großeltern und<br />
Familien, die mit ihren Kindern im Dorf<br />
unterwegs sind:<br />
Im Rathaus gibt es jetzt einen WICKEL-<br />
TISCH, der benutzt werden kann. Er<br />
befindet sich im Erdgeschoss, WC Damen.<br />
Den Schlüssel bitte einfach in einem der umliegenden<br />
Zimmer bei den Mitarbeitern abholen.<br />
Stellenausschreibungen<br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> stellt zum<br />
nächstmöglichen Zeitpunkt einen<br />
Gärtner (m/w)<br />
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau für den<br />
gemeindlichen Bauhof ein.<br />
Die Tätigkeiten umfassen den Garten- und Landschaftsbau,<br />
den Baum- und Heckenschnitt, die Pflege<br />
der Grünanlagen, sowie alle weiteren im Gemeindebauhof<br />
anfallenden Tätigkeiten wie z. B. Winterdienst.<br />
Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung zum<br />
Gärtner (m/w) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau,<br />
selbständiges Arbeiten und Erkennen von anfallenden<br />
Aufgaben, Bereitschaft zu Tätigkeiten auch<br />
außerhalb der täglichen Arbeitszeit, Pflichtbewusstsein,<br />
Einsatzfreude, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit,<br />
Belastbarkeit, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft,<br />
sowie den Führerschein der Klasse C1E oder<br />
frühere Klasse 3.<br />
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle und Vergütung<br />
nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie<br />
bitte bis 9. Januar 2013 an:<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Personalverwaltung, Frau Vogt,<br />
Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong><br />
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Vogt (Tel.<br />
09527 79-12).<br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> stellt zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt im Rahmen des geringfügigen<br />
Beschäftigungsverhältnisses eine<br />
Kraft (m/w) für Aushilfs- und Vertretungstätigkeiten<br />
in der Bücherei und sonstigen gemeindlichen<br />
Einrichtungen, sowie zur Betreuung des „Offenen<br />
Treffs“ in Westheim<br />
ein.<br />
Die Beschäftigung erfolgt über das Kommunale Kooperations-<br />
und Serviceunternehmen des Landkreises<br />
Hassberge.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, sowie den<br />
Nachweisen richten Sie bitte bis 9. Januar 2013 an:<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Personalverwaltung,<br />
Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>
Dorf am Fluss<br />
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen,<br />
die von den Landschaftsarchitekten arcgrün<br />
vorgelegten Planungen umzusetzen. Bei der<br />
Überarbeitung haben sich Änderungen zum ursprünglichen<br />
Umfang ergeben. So wird nun durch eine Uferrücknahme<br />
und eine Böschungsabflachung im Bereich<br />
östlich der vorhandenen Slipstelle ein flacher Sandstrand<br />
hergestellt, der als Anlegestelle zum Herausziehen<br />
der Boote geeignet ist. Um eine Verknüpfung der<br />
Anlegestelle mit dem neuen Spiel- und Erlebnisraum<br />
zu erreichen, wird der vorhandene Spielplatz als<br />
„Altarm“ neu konzeptioniert. Ein neuer Wasserspielbereich<br />
soll dabei bis an den Main heranführen. Der vorhandene<br />
Asphaltweg wird zu diesem Zweck für den<br />
motorisierten Verkehr gesperrt. Der Gemeinderat hat<br />
gerade bei dieser Entscheidung sorgfältig abgewägt<br />
und dabei die Sicherheit der spielenden Kinder und<br />
Familien sowie das öffentliche Interesse an der Schaffung<br />
eines neuen „Naherholungsgebietes“ besonders<br />
berücksichtigt.<br />
Auf Grundlage dieser Änderungen hat die Verwaltung<br />
den Förderantrag überarbeitet. Mit Erteilung des Bewilligungsbescheides<br />
über die beantragten rund 70.000 €<br />
kann noch in diesem Jahr gerechnet werden. Die Rodung<br />
der Gehölze wird bis Februar 2013 erfolgen. Mit<br />
Abschluss der Maßnahmen kann im Spätsommer 2013<br />
gerechnet werden.<br />
Ehrenamtskarte<br />
Seit dem 15.November 2012 ist es auch im Landkreis<br />
Haßberge möglich, die bayerische Ehrenamtskarte zu<br />
beantragen. Personen, die im großen Maße ehrenamtlich<br />
Tätig sind, können mit der bayerischen Ehrenamtskarte<br />
diverse Angebote im ganzen Freistaat ermäßigt<br />
nutzen.<br />
Alle Informationen sowie die notwendigen Formulare<br />
erhalten Sie im<br />
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement<br />
(KoBE)<br />
im Landratsamt<br />
Am Herrenhof<br />
97437 Haßfurt<br />
Tel.: 09521/27-432<br />
kobe@hassberge.de<br />
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in<br />
der Diözese Würzburg hat soeben das neue Bildungsprogramm<br />
für 2013 herausgegeben. Die<br />
Bildungsangebote richten sich an Familien, Frauen,<br />
Senioren, Menschen in der Lebensmitte, Ehrenamtliche<br />
und Personal- und Betriebsräte.<br />
Angeboten werden Seminare und Trainings, z.B.<br />
Rhetorik für Frauen, Fit und flexibel bleiben, Natur<br />
mit allen Sinnen erleben; außerdem Bildungsfreizeiten,<br />
z.B. Studienreise nach Ukraine und Polen,<br />
natur- und erlebnisorientierte Familienferien, Betriebsbesuche<br />
und Bildungsabende zu Themen wie<br />
Organspende, Altersarmut, Tätigkeitsgesellschaft<br />
oder ehrenamtliches Engagement.<br />
Weitere Infos und download:<br />
www.kab-wuerzburg.de<br />
9
Wohnraumberatung<br />
Weil selbstbestimmtes Wohnen im Alter wichtig ist und<br />
hierfür bei der Bevölkerung ein ganz besonderer Beratungsbedarf<br />
besteht, hat der Landkreis Haßberge eine<br />
Wohnraumberatung eingerichtet. Dort wird fachliches<br />
Wissen gebündelt, um für die Bürgerinnen und Bürger<br />
maßgeschneiderte Konzepte zu erarbeiten, die ihnen<br />
den Wunsch erfüllen, so lange wie möglich zu Hause<br />
wohnen zu bleiben.<br />
Ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Beratern<br />
unterstützt die Bürgerinnen und Bürger künftig bei der<br />
Suche nach geeigneten Hilfsmitteln für die Wohnung<br />
und berät und informiert sie kostenlos über die Möglichkeiten,<br />
die Wohnung an die verändernden Bedürfnisse<br />
im Alter anzupassen. Aber auch junge Menschen,<br />
die ein Haus bauen oder sanieren wollen, können<br />
wichtige Tipps oder Ansprechpartner von der Beratungsstelle<br />
erhalten.<br />
Der Weg zu einem zukunftssicheren Zuhause ist ganz<br />
einfach. Die Bürgerinnen und Bürger können die<br />
Wohnberatung im Landratsamt Haßberge entweder<br />
persönlich aufsuchen oder eine Erstberatung bei sich<br />
zu Hause vereinbaren. In beiden Fällen ist eine telefonische<br />
Terminvereinbarung im Pflegestützpunkt des<br />
Landkreises Haßberge erforderlich, der die Anfragen<br />
zentral steuert. Auf Wunsch kommt der/die Wohnraumberater/in<br />
nach Hause und besichtigt die Wohnung.<br />
Dabei geben sie zusätzliche Tipps, wie das<br />
Wohnumfeld verbessert werden kann.<br />
Die Wohnberatung des Landkreises Haßberge hat<br />
folgende Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.30 bis<br />
12.30 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Zu<br />
finden ist sie im Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof<br />
1, 97437 Haßfurt, 1. Stock, Zimmer-Nr. 114. Erreichbar<br />
ist die Wohnberatung unter Telefon 09521/27-395, Fax<br />
09521/27-700, E-Mail: wohnberatung@hassberge.de.<br />
Nähere Infos im Internet unter: www.wohnberatunghassberge.de.<br />
Acht Bürgerinnen und Bürger haben sich zu ehrenamtlichen<br />
Wohnberatern ausbilden lassen, darunter (von<br />
links): Kurt Schmitt (Gädheim), Elfriede Fuß (<strong>Knetzgau</strong>),<br />
Barbara de Buhr (Ebelsbach), Anita Güßbacher<br />
(Bramberg) und Esther Röhner (Sylbach).<br />
10<br />
IHK-Infoveranstaltung<br />
Die IHK Schweinfurt-Würzburg führte am 22.11.2012<br />
im Landratsamt eine Infoveranstaltung zum Thema<br />
„Fachkräftemangel bei kleinen und mittleren Unternehmen“<br />
durch. Vor dem Hintergrund des demographischen<br />
Wandels haben auch Firmen aus der Region<br />
Probleme, genügend Fachkräfte zu rekrutieren. Mittlerweile<br />
gilt die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> als Vorreiter und<br />
v.a. die Firmenvertreter zeigten sich beeindruckt vom<br />
Engagement der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> und seiner Bürger.<br />
Wie konkret die Kommunen in der Region den Herausforderungen<br />
des demografischen Wandels entgegentreten,<br />
zeigte Stefan Paulus, erster Bürgermeister der<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, der als Referent geladen war,<br />
auf. Für Paulus ist es entscheidend, im Zuge der sich<br />
verändernden Bevölkerungsstruktur ein Gesamtpaket<br />
für die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> zu schnüren, das auf alle<br />
Lebenssituationen im Zusammenleben von jungen und<br />
alten Menschen abgestimmt ist. Die Kommunen Mainfrankens<br />
sollen nicht die Augen vor den bevorstehenden<br />
Herausforderungen verschließen, sondern sich<br />
ganz bewusst mit den Problemen auseinandersetzen.<br />
„Frei nach dem Motto: ‚Um die Gemeinde lebendig zu<br />
halten‘, setzen wir vor allem auf interkommunale Zusammenarbeit,<br />
Förderung von bürgerschaftlichem<br />
Engagement, Dorferneuerung und das Zusammenleben<br />
von Jung und Alt.“, so Paulus.<br />
Tauschbörse<br />
Das Familienbüro des Kreisjugendamtes hat unter<br />
www.tauschen.hassberge.de eine Tauschbörse eingerichtet.<br />
Hier kann man als Privatperson Gegenstände<br />
oder Dienstleistungen tauschen. Zum Beispiel könnte<br />
man einen Kinderwagen, der nicht mehr benötigt wird,<br />
gegen einen Rasenmäher oder das mehrmalige mähen<br />
des Rasens tauschen. Flyer liegen im Rathaus aus.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Familienbüro<br />
des Kreisjugendamtes.<br />
Kontakt: Kreisjugendamt - Familienbüro<br />
Ärztehaus II<br />
Hofheimer Str. 63<br />
97437 Haßfurt<br />
Tel.: 09521 95 32 895<br />
familienbuero@hassberge.de
Dorfrundgang in <strong>Knetzgau</strong><br />
Gut besucht war der Dorfspaziergang am Freitag, 16.<br />
November 2012, den interessierte Bürgerinnen und<br />
Bürger zusammen mit Vertretern der Verwaltung,<br />
1. Bgm. Paulus und den Städteplanern unternahmen.<br />
Mancher Teilnehmer, vor allem jedoch die Planer aus<br />
Bamberg und Bayreuth, konnten noch etwas Neues<br />
über <strong>Knetzgau</strong> erfahren. Beim Spaziergang wurden<br />
einige Problempunkte deutlich, aber auch die Chancen,<br />
welche die Städtebauförderung für <strong>Knetzgau</strong> bietet.<br />
Besondere Qualitäten bieten sich in <strong>Knetzgau</strong> am<br />
Mainufer, wo entsprechende Projekte bereits geplant<br />
sind und kurz vor der Umsetzung stehen. Konsens bei<br />
allen Teilnehmern ist der Wunsch nach einer schön<br />
gestalteten Ortsmitte in <strong>Knetzgau</strong>.<br />
Im Januar/Februar 2013 werden nun Fachgespräche<br />
geführt, bzw. die Bürgerwerkstätten beginnen. Hier ist<br />
jeder Bürger eingeladen, sich aktiv an der Fortentwicklung<br />
<strong>Knetzgau</strong>s zu beteiligen.<br />
Messe „Kulinea“<br />
Einen Marktplatz regionaler Köstlichkeiten<br />
bietet die Messe „Kulinea“.<br />
Aussteller aus dem Landkreis<br />
Haßberge und der Region<br />
präsentieren kulinarische Leckereien aus heimischer<br />
Produktion. Abgerundet wird die Messe mit Kochdarbietungen<br />
und Präsentationen von heimischen Gastronomen,<br />
die ausschließlich regionale Produkte in ihren<br />
Gaststätten verwenden. Auch alte Handwerksberufe,<br />
die in der Region noch ihre Heimat haben, sind mit<br />
Ständen präsent. Partner dieser Messe sind der Landkreis<br />
Haßberge, das Regionalmanagement, die Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong> und die Direktvermarkter von „Natürlich<br />
von hier“.<br />
Kulturflyer<br />
Die Nachfrage an kulturellen Veranstaltungen<br />
ist auch in der ländlichen Region<br />
gestiegen. Bereits in den letzten<br />
Jahren haben wir begonnen, das kulturelle<br />
Angebot in unserer Gemeinde zu<br />
erweitern. So haben sich inzwischen<br />
die Aufführungen des Puppentheaters<br />
etabliert, kabarettistische und musikalische<br />
Darbietungen sind ebenfalls gut<br />
angenommen worden.<br />
Für das Jahr 2013 haben die Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong> und ihre Partner wieder<br />
für Sie besondere Schmankerl organisiert. Ich freue<br />
mich, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber<br />
auch den Gästen von auswärts, ein attraktives und<br />
abwechslungsreiches Programm bieten können. Wir<br />
haben darauf geachtet, dass für jeden etwas dabei ist.<br />
Egal welches Alter und Interesse Sie haben – sicherlich<br />
finden auch Sie Ihr Highlight. Das Schloss in<br />
Oberschwappach, aber auch unser Kultursaal neben<br />
dem Rathaus sind ein idealer Veranstaltungsort, um<br />
Kultur zu erleben und sich von Musik, Gesang, Kabarett<br />
und Ausstellungen begeistern zu lassen. Ich lade<br />
Sie herzlich ein, unser Kulturprogramm rege zu nutzen.<br />
Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung und den<br />
Künstlern viel Erfolg.<br />
11
Bündnis für Familie und<br />
Neues Angebot: Beratung für Reha- und Kurmaßnahmen<br />
Sie möchten eine Rehabilitation oder Mutter-Kind-Kur<br />
beantragen? Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie benötigen<br />
eine unabhängige Erst- bzw. Zweitmeinung zu<br />
Ihrem Reha-Antrag? Oder benötigen Sie Informationen<br />
über geeignete Kurkliniken?<br />
Kein Problem! Ihnen kann auf jede Frage zum Thema<br />
Rehabilitation, Mutter-Kind-Kur und Anschlussheilbehandlung<br />
eine Antwort geben werden.<br />
Vorstellung Berater:<br />
Ich heiße Matthias Klein und wohne in der Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong>. Im August 2000 habe ich eine Ausbildung<br />
zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der<br />
Deutschen BKK in Schweinfurt begonnen und diese<br />
erfolgreich im Mai 2003 beendet. Seit Mai 2003 bin ich<br />
im Kompetenzcenter der Deutschen BKK für Mutter-<br />
Kind-Kuren/Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen<br />
in Schweinfurt eingesetzt.<br />
Durch den täglichen Kontakt mit unseren Kunden, Rehabilitationskliniken<br />
und Ärzten besitze ich umfassendes<br />
Wissen.<br />
Dieses Wissen möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern<br />
als Angebot des „Bündnis für Familien und Senioren<br />
<strong>Knetzgau</strong>“ kostenlos zur Verfügung stellen.<br />
Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen möchten, Widerspruch<br />
gegen eine Ablehnung einlegen wollen oder<br />
sich nicht sicher sind, ob Ihnen überhaupt eine Reha-<br />
Maßnahme zusteht, dann kommen Sie zu mir in die<br />
Beratung.<br />
Natürlich werden alle Beratungen vertraulich behandelt.<br />
Bei welcher Krankenkasse oder Rentenversicherung<br />
Sie sind, spielt keine Rolle!<br />
Die Reha-Beratungen finden jeweils Donnerstag zu<br />
folgenden Terminen im Rathaus <strong>Knetzgau</strong> (kleiner<br />
Sitzungsaal) von 16.00 – 18.00 Uhr statt:<br />
10. Januar 2013<br />
21.Februar 2013<br />
07. März 2013<br />
11. April 2013<br />
06. Juni 2013<br />
11. Juli 2013<br />
05. September 2013<br />
10. Oktober 2013<br />
07. November 2013<br />
12. Dezember 2013<br />
Die Reha-Beratung wird von Herrn Thomas Zettelmeier<br />
(Bündnis für Familien und Senioren <strong>Knetzgau</strong>) koordiniert.<br />
Bitte melden Sie sich bei Hr. Zettelmeier für die<br />
Beratung an!<br />
12<br />
Kontakt: Thomas Zettelmeier<br />
09527 79-25<br />
zettelmeier@knetzgau.de<br />
Schwimmen im Kerzenschein<br />
Am Freitag, den<br />
09.11.2012 verzauberte<br />
sich das<br />
<strong>Knetzgau</strong>er<br />
Schwimmbad bereits<br />
zum zweiten Mal in<br />
eine Wohlfühloase.<br />
Zu „Schwimmen im<br />
Kerzenschein“ waren<br />
alle eingeladen, die<br />
sich mal wieder richtig verwöhnen lassen wollten. So<br />
wurde das <strong>Knetzgau</strong>er Schwimmbad mit vielen Kerzen<br />
und Tüchern dekoriert, um die richtige Stimmung für<br />
den Abend zu schaffen. Insgesamt 27 Frauen folgten<br />
der Einladung und ließen es sich von 20 bis 22 Uhr so<br />
richtig gut gehen.<br />
Zuerst leitete Katja Rottmann die Anwesenden bei<br />
einigen Aquafitness-Übungen an, um den letzten Rest<br />
des Alltagsstresses abzubauen. Die anstehende kurze<br />
Pause wurde bei leckeren Häppchen mit verschiedenen<br />
Brotaufstrichen und Cocktails verbracht. Hier kam<br />
auch der einzige Mann des Abends zum Einsatz. Allerdings<br />
diente das Erfrischungsgetränk „Hugo“ ebenfalls<br />
nur zur Verwöhnung der anwesenden Damen. Weiter<br />
ging es mit ruhigen Wasserübungen. Bei Aqua-Gi-<br />
Gong mit Andrea Depner konnten die Anwesenden<br />
nun endgültig entspannen. Während der gesamten<br />
Veranstaltung bot zusätzlich Anja Wüscher wohltuende<br />
Gesichtsmassagen für alle Damen an. So wurde<br />
„Schwimmen im Kerzenschein“ ein erholsamer Abend<br />
für alle Frauen zum Ausspannen, Erholen, Genießen<br />
und sich verwöhnen lassen.<br />
Die VHS und das „Bündnis für Familien und Senioren<br />
<strong>Knetzgau</strong>“, welche „Schwimmen im Kerzenschein“ in<br />
Zusammenarbeit veranstaltet haben, bedanken sich<br />
herzlich bei Andrea Depner, Katja Rottmann, Anja<br />
Wüscher und der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>.<br />
VHS-Kurs: Entspannung mit Klangschalen<br />
„Ich habe mich gefühlt<br />
wie im Elfenwald…“,<br />
„Die perfekte<br />
Kombination –<br />
Bewegung und Entspannung!“<br />
… um nur einige der<br />
durchweg positiven<br />
Rückmeldungen der<br />
VHS-Veranstaltung<br />
„Entspannung mit Klangschalen und Qi Gong“ zu nennen,<br />
welche am Freitag, 16.11.2012 im Rats- und Kultursaal<br />
in <strong>Knetzgau</strong> statt fand. Neben Selbsterfahrung<br />
hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich gezielt<br />
mit Hilfe von Qi Gong-Übungen und Klangschalenmeditation<br />
die körpereigene Energie zu aktivieren<br />
und ebenso zu entspannen. Der nächste Termin mit<br />
den beiden Kursleiterinnen Luisa Martins de Almeida<br />
und Andrea Depner ist bereits für den 04.05.2013<br />
(Anmeldung über die VHS) vorgemerkt.
Senioren<br />
Kinonachmittag für alle Generationen<br />
Am Donnerstag, den 08.11.2012 waren die Bürgerinnen<br />
und Bürger der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> zu einem<br />
Kinonachmittag für alle Generationen in das Pfarrzentrum<br />
nach Oberschwappach eingeladen. Die Veranstaltung<br />
wurde von der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> in Kooperation<br />
mit der VHS <strong>Knetzgau</strong> und dem Bündnis für<br />
Familien und Senioren <strong>Knetzgau</strong>, sowie in Zusammenarbeit<br />
mit dem Foto-Kino Schneyer aus Zeil am<br />
Main ausgerichtet.<br />
Beginn war um 15.00 Uhr mit gemütlichem Beisammensein<br />
bei Kaffee, Kuchen und Gebäck. Bei entspannter<br />
Atmosphäre kamen die 56 anwesenden Gäste<br />
miteinander ins Gespräch. Anschließend wurde den<br />
Besuchern der Film „Wenn der Vater mit dem Sohne“<br />
gezeigt. Dieser Film, in dem Heinz Rühmann die<br />
Hauptrolle spielt, machte das Gute-Nacht-Lied „LA LE<br />
LU, nur der Mann im Mond schaut zu“ bekannt und ist<br />
ein Klassiker der Deutschen Filmgeschichte.<br />
Figurentheater Yakari<br />
Viele kleine und große<br />
Gäste kamen in den<br />
Rats- und Kultursaal<br />
nach <strong>Knetzgau</strong>, um sich<br />
von der Burgpreppacher<br />
Puppenspielerfamilie<br />
Sperlich und ihrem Karfunkel-Theater<br />
den kleinen<br />
Yakari vorstellen zu<br />
lassen.<br />
Der neugierige Indianerjunge ist der Held eines beliebten<br />
Comics. Das Karfunkel-Theater hat nun erstmals<br />
eine Adaption für das Stabpuppentheater inszeniert,<br />
das die Kinder begeistert mitgehen ließ. Natürlich halfen<br />
auch die Kinder dabei mit.<br />
Die nächsten Termine sind dem Bündnis ebenfalls<br />
schon bekannt: 29.06.2013 und 21.11.2013, jeweils<br />
um 16.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
Computerkurs<br />
Der Computerkurs findet im Computerraum der<br />
Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> statt. Personen jeden Alters<br />
sind herzlich willkommen. Die nächsten Termine sind:<br />
09. Januar 2013 um 18.30 Uhr<br />
23. Januar 2013 um 18.30 Uhr<br />
13. Februar 2013 um 18.30 Uhr<br />
Ehrenamtsbörse<br />
Im Rahmen der Ehrenamtsbörse bieten Privatpersonen<br />
folgende Leistungen an:<br />
Babysitterservice 10 Personen<br />
Hilfe bei Behördengängen 1 Person<br />
Begleit- und Fahrdienste 3 Personen<br />
handwerkl. Hilfe in Haus und Garten 1 Person<br />
Hilfe bei Betreuung älterer Menschen 1 Person<br />
Einkaufsdienst 4 Personen<br />
Fahrdienst 3 Personen<br />
Im November 2012 konnten 4 ehrenamtliche Hilfen<br />
vermittelt werden!!!<br />
Kontakt für Helfer oder Hilfesuchende:<br />
Thomas Zettelmeier<br />
Telefon: 09527 79-25, zettelmeier@knetzgau.de<br />
13
Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong><br />
Informationsabend zur Schuleinschreibung 2013<br />
Für alle Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2013/14<br />
eingeschult werden, findet am<br />
Dienstag, 15. Januar 2013 um 19:00 Uhr<br />
im Mehrzweckraum der Schule<br />
ein Informationsabend statt.<br />
Themen:<br />
Wie unterstütze ich mein Kind auf seinem Weg zur<br />
Schulfähigkeit?<br />
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die<br />
Schritte des Einschulungsverfahrens der Grundschule<br />
<strong>Knetzgau</strong>, die Ihrem Kind den Schuleintritt erleichtern<br />
sollen.<br />
Wir informieren Sie außerdem über die gebundene<br />
Ganztagsschule, die Mittagsbetreuung und die Möglichkeit<br />
der verlängerten Mittagsbetreuung an der<br />
Grundschule <strong>Knetzgau</strong>.<br />
Schulpflichtig werden alle im Vorjahr vom Schulbesuch<br />
zurückgestellten Kinder und alle Kinder, die bis zum<br />
30. September 2013 sechs Jahre alt werden.<br />
Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher<br />
einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden<br />
weiterhin bestehen. Bei einer vorzeitigen Einschulung<br />
wird hier der Elternwille in besonderem Maße<br />
berücksichtigt.<br />
Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr<br />
freuen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hannelore Glass, Rektorin<br />
Förderverein Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong><br />
Mitgliederversammlung und Neuwahlen<br />
Bereits in seinem ersten Gründungsjahr kann der Förderverein<br />
der Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> auf viele Erfolgserlebnisse<br />
zurückblicken. Dem Verein sind seit<br />
November vergangenen Jahres 45 Einzelpersonen und<br />
Familien, 5 Ortsvereine und 9 Firmen aus dem Gemeindebereich<br />
beigetreten.<br />
Alle Mitglieder, Eltern und Erziehungsberechtige sowie<br />
alle interessierten Gemeindebürger sind herzlich eingeladen<br />
zur<br />
1. Mitgliederversammlung mit Neuwahlen<br />
am Dienstag, 29.01.2013, 19.00 Uhr,<br />
Mehrzweckraum Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong>.<br />
Die Tagesordnung sieht vor der Neuwahl der Vorstandsschaft<br />
und Beisitzer einen umfassenden Tätigkeitsbericht<br />
und ein Grußwort unserer Schulleiterin<br />
Hannelore Glass vor. Außerdem muss nach der Vereinssatzung<br />
ein Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
über die Namensänderung in „Förderverein Dreiberg-<br />
Schule <strong>Knetzgau</strong>“ erfolgen.<br />
Wir laden Sie herzlich ein, die Zukunft unserer Schule<br />
und unserer Kinder aktiv mitzugestalten.<br />
14<br />
Grund- und Mittelschule<br />
Mathematik-Wettbewerb für die 4. Klassen<br />
Alle Viertklässler der Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> nahmen<br />
am Mathematikwettbewerb für unterfränkische<br />
Schulen teil. Mara Neuberth und Jonas Hartwig lösten<br />
die zum Teil recht kniffligen Aufgaben am besten und<br />
wurden Schulsieger. Als Lohn für ihre Anstrengungen<br />
und Mühen erhielten sie ein Präsent, das Frederic<br />
Rambacher als Vertreter der Raiffeisen- und Volksbank<br />
<strong>Knetzgau</strong> sponserte. Jedes Kind, das am Wettbewerb<br />
teilnahm, wurde mit einer kleinen Anerkennung belohnt.<br />
Die beiden Schulsieger vertraten die Dreiberg-<br />
Schule in der zweiten Runde in Eltmann, um die Kreissieger<br />
zu ermitteln.<br />
29 Viertklässler traten zum Kreisentscheid an. Mara<br />
Neuberth<br />
bewies<br />
logisches<br />
Denken<br />
und kreativesKnobeln.<br />
Sie<br />
erzielte<br />
die höchste<br />
Punktzahl und wurde Landkreissiegerin. Am 12.<br />
Dezember fand die Endrunde in Würzburg statt, wo<br />
sich alle Landkreissieger trafen. Wie Mara Neuberth<br />
dort abgeschnitten hat, stand bei Redaktionsschluss<br />
noch nicht fest.<br />
2300 € für die Deutsche Knochenmarkspenderdatei<br />
Schüler der Dreiberg-Schule überreichten den Erlös<br />
vom Sponsorenlauf beim Schulfest<br />
Die Schülerinnen und Schüler der<br />
Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> liefen<br />
und liefen – Runde um Runde beim<br />
Schulfest im Mai dieses Jahres.<br />
Der Sponsorenlauf, organisiert von<br />
Nina Fuchs und Petra Schröder,<br />
diente einem guten Zweck, der<br />
Erlös in Höhe von 2300 Euro kam<br />
der Deutschen Knochenmarkspenderdatei zugute.<br />
Markus Eppelein aus Holzhausen nahm den Scheck<br />
stellvertretend für die DKMS in Empfang.<br />
Dabei erzählte er den Schülern, wie er Mitglied im<br />
DKMS-Spenderclub wurde. Er las 2008 vom Schicksal<br />
des damals 18-jährigen Simon Hauck aus Mechenried,<br />
der an Leukämie erkrankt war. Seine einzige Chance:<br />
eine baldige Knochenmarkspende. Markus Eppelein<br />
ließ sich bei einer Aktion in Hofheim typisieren und<br />
wurde dadurch in die Kartei aufgenommen. Mit der<br />
Registrierung sei man noch lange kein Spender, erzählt<br />
er. Durch den Eintrag in die Deutsche Knochenmarkspenderdatei<br />
fand sich im Januar 2011 ein Leukämiekranker,<br />
mit dem viele Gewebemerkmale<br />
Eppeleins übereinstimmten. Vom Geld, das die<br />
<strong>Knetzgau</strong>er Schüler erlaufen und gesammelt haben,<br />
können Menschenleben gerettet werden. Die DKMS ist<br />
eine gemeinnützige Organisation, die auf Geldspenden<br />
angewiesen ist, jede registrierte Typisierung kostet<br />
50 € Die Spende aus <strong>Knetzgau</strong> kommt sehr gelegen.
Regierung Ober- und Unterfranken zu Besuch in<br />
der Kita <strong>Knetzgau</strong><br />
Zu einer Fortbildung<br />
hatten sich die Vertreter<br />
der Regierung aus<br />
Ober- und Unterfranken,<br />
Frau Wolters-<br />
Erauw und Frau Spätling,<br />
die KiTa in<br />
<strong>Knetzgau</strong> ausgesucht,<br />
um am praktischen Beispiel ihre Mitarbeiter der<br />
KiTa-Aufsicht und -Beratung zu schulen. In Kleingruppen<br />
hospitierten sie im Anschluss in den einzelnen<br />
Gruppen und setzten sich so praxisnah mit ihren Thema<br />
„Die Konzeption im Kontext von Betriebserlaubnis<br />
und örtlicher Prüfung - Von der Kindswohlsicherung<br />
zur pädagogischen Qualität“ auseinander. Bei allen<br />
Beteiligten hinterließ unsere KiTa einen positiven Eindruck.<br />
Bürgermeister Paulus bedankte sich ausdrücklich<br />
für die engagierte Leistung des Kindergartenpersonals.<br />
Sowohl bei den Umbauarbeiten aber auch bei<br />
der Umsetzung neuer Konzepte und der Inbetriebnahme<br />
der Kinderkrippe haben die Mitarbeiter in der<br />
KiTa ein außerordentlich starkes Engagement gezeigt,<br />
betonte er.<br />
KiTa <strong>Knetzgau</strong> – Ich geh‘ mit meiner Laterne ...<br />
Kindergärten<br />
Mit einer Sternwanderung<br />
zum Kindergarten<br />
feierte die<br />
KiTa <strong>Knetzgau</strong><br />
stimmungsvoll den<br />
Tag des heiligen<br />
Sankt Martin.<br />
So teilten sich fast 200 Kinder in mehrere Gruppen auf<br />
und liefen in einer Sternwanderung von verschiedenen<br />
Startpunkten im Ort mit Ihren Laternen auf den Kindergarten<br />
zu. Sogar die Kleinsten der Kinderkrippe liefen<br />
eifrig mit Ihrer Laterne eine kleine Runde durch die<br />
Ortschaft. Während des Laufens wurden Pausen zum<br />
gemeinsamen Singen eingelegt. Das Kindergarten-<br />
/Krippenteam unterstützte hierbei tatkräftig mit Instrumenten<br />
und Liederzetteln. Am Kindergarten angekommen,<br />
teilte der heilige Sankt Martin Martinswecke<br />
an die Kinder aus.<br />
Der Elternbeirat hielt vor dem Kindergarten Glühwein,<br />
Kinderpunsch und Kuchen bereit. Hier wurde lediglich<br />
um eine Spende in das Sparschwein gebeten.<br />
Danke nochmal an alle Helfer, der Feuerwehr <strong>Knetzgau</strong>,<br />
sowie dem Kindergarten-/Krippenteam!<br />
KiTa <strong>Knetzgau</strong> - Besuch bei den Senioren<br />
Mit viel Begeisterung sangen<br />
die Vorschulkinder bei den Senioren<br />
ihre Weihnachtslieder<br />
vor und verbreiteten mit ihren<br />
Sternen-Laternen ein wenig<br />
weihnachtliche Stimmung.<br />
KiTa <strong>Knetzgau</strong> - Geschenke mit Herz<br />
Auch in diesem Jahr waren die<br />
Kindergartenkinder wieder mit<br />
dabei, als für die Aktion „Geschenke<br />
mit Herz“ für notdürftige<br />
Kinder gesammelt wurde.<br />
Viele Päckchen wurden liebevoll<br />
zusammengepackt und machten<br />
sich auf die Reise, um anderen Kindern eine Freude<br />
zu machen.<br />
Kita <strong>Knetzgau</strong> - Komm mit ins Zahlenland<br />
Im Projekt „Komm mit ins Zahlenland“<br />
machen sich zur Zeit<br />
die Vorschulkinder (hier die<br />
Bärengruppe) auf, um die Zahlen<br />
spielerisch zu entdecken.<br />
Mit Geschichten, Spielen, Bastelarbeiten<br />
erforschen die Kinder<br />
ganzheitlich mit allen Sinnen die Grundzahlen und<br />
tauchen so in die Welt der Mathematik ein.<br />
KiTa <strong>Knetzgau</strong> – Stand Weihnachtsmarkt<br />
Viele kleine und große fleißige<br />
Helfer beim Weihnachtsmarkt....<br />
...trugen dazu bei, dass am<br />
Weihnachtsmarkt der Stand des<br />
<strong>Knetzgau</strong>er Kindergartens wieder<br />
gut bestückt war. Schon im Vorfeld<br />
hatten die Kinder im Kindergarten<br />
Plätzchen gebacken und<br />
fleißig gebastelt.<br />
Zusammen mit den Bastelarbeiten der Eltern und den<br />
Kindergartengruppen hatte der Elternbeirat wieder<br />
einiges auf die Beine gestellt.<br />
Auch in diesem Jahr durften die Vorschulkinder mit<br />
einer Aufführung den Weihnachtsmarkt eröffnen.<br />
Kindergarten Westheim - Adventssonntag<br />
Den Auftakt<br />
für die besinnliche<br />
Stunde<br />
am Adventssonntaggestaltete<br />
der<br />
Kindergarten<br />
St. Michael.<br />
Pünktlich zur Aufführung der Kinder legten die Schneeflocken<br />
eine Pause ein. Die weiße Schneepracht, der<br />
Sternentanz der Kinder und die Lieder zum Advent<br />
stimmten die zahlreichen Besucher auf die Weihnachtszeit<br />
ein.<br />
Zum Abschluss wurden heiße Getränke, Kuchen und<br />
warme Laugenstangen gereicht. Wie jedes Jahr<br />
kommt der Erlös der Dorfgemeinschaft zu Gute. Der<br />
nächste Treffpunkt ist am 2. Advent in der evangelischen<br />
Pfarrkirche.<br />
15
Presseberichte<br />
Eröffnung EDEKA-Markt<br />
Nach einer Bauzeit von sieben Monaten wurde der<br />
neue EDEKA-Markt Ende November eröffnet. Bürgermeister<br />
Paulus freute sich, mit dem neuen Markt werde<br />
die Attraktivität <strong>Knetzgau</strong>s steigen und die Nahversorgung<br />
sei gewährleistet. Den kirchlichen Segen spendeten<br />
die beiden Pfarrer Jürgen Schwarz und Dr. Urs<br />
Espeel.<br />
Ehrenabend<br />
Am 09. Nov. 2012 fand der Ehrenabend der Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong> im Schloss Oberschwappach statt. Bürgermeister<br />
Paulus würdigte Mitbürger, die mit Leistungen<br />
in Vereinen, Organisationen oder durch Einzelergebnisse<br />
auf sich aufmerksam gemacht haben. Aber auch<br />
jene, die in vielen Jahren und Jahrzehnten für das<br />
Gemeindewesen unbezahlbare Dienste geleistet haben.<br />
Nach der Feierstunde im Spiegelsaal<br />
Oberschwappach waren die Gäste zu einem Buffet im<br />
Festsaal des Schlosses eingeladen.<br />
16<br />
Seniorennachmittag<br />
In diesem<br />
Jahr fand<br />
bereits am 1.<br />
Adventssamstag<br />
der<br />
alljährliche<br />
Seniorennachmittag<br />
in<br />
der Franz-<br />
Hofmann-<br />
Halle statt, zu<br />
der Herr Bürgermeister Paulus alle Bürgerinnen und<br />
Bürger ab dem 70. Lebensjahr eingeladen hatte. Zum<br />
Gelingen des Nachmittags trugen die Zeller Musikanten,<br />
der Kindergarten <strong>Knetzgau</strong>, der Gesangverein<br />
„Frohsinn“ aus <strong>Knetzgau</strong> bei. Herr Kaplan Andreas<br />
Kneitz richtete ein geistliches Wort an die zahlreich<br />
erschienen Gäste und Frau Rosa Böhm sprach ein<br />
Grußwort. Die Schülerin Melina Weißenseel trug als<br />
Siegerin des Vorlesewettbewerbs der Dreiberg-Schule<br />
eine Weihnachtsgeschichte vor. Die Bewirtung übernahm<br />
in bewährter Weise die Rot-Kreuz-Gruppe<br />
<strong>Knetzgau</strong>. Allen Akteuren und Helfern ein herzliches<br />
Vergelt’s Gott.<br />
Blutspenderehrung<br />
Im Rahmen des Seniorennachmittags wurden die Blutspender<br />
aus der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> für 25maliges<br />
und 50maliges Blutspenden geehrt. Mit einem Präsent<br />
würdigten Herr Bürgermeister Paulus und der stv.<br />
BRK-Bereichsleiter Kai Niedermeyer das besondere<br />
Engagement zum Wohle ihrer Mitmenschen.<br />
Lesung: Wilhelm Wolpert<br />
Auf Einladung der VHS und<br />
der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> kam<br />
Wilhelm Wolpert mit seinem<br />
Programm „Heuer schenk<br />
mer uns ämal nix“ in den<br />
Rats- und Kultursaal nach<br />
<strong>Knetzgau</strong>. Frisch, fröhlich,<br />
frech, fränkisch unterhielt er<br />
die Zuhörer. Das Bündnis für<br />
Familie und Senioren übernahm<br />
die Bewirtung. Der<br />
Erlös hieraus kommt dem<br />
Mehrgenerationenhaus in<br />
Westheim zugute.
Jugendtreff Kühlhaus belegt 2. Platz beim Nikolaus-Cup<br />
des Kreisjugendringes<br />
Alle Jugendlichen der Jugendtreffs und Jugendverbände<br />
des Landkreises Haßberge waren am 01.12.2012<br />
zum „3. KJR-Nikolaus-Cup“ an den Zeiler Tuchanger<br />
eingeladen, um sich fußballerisch mit anderen Mannschaften<br />
zu messen. Für die zehn teilnehmenden<br />
Mannschaften standen neben dem sportlichen Wettstreit<br />
der Gemeinschaftssinn und der Spaßfaktor im<br />
Vordergrund.<br />
Zum ersten Mal nahmen Jugendliche und junge Erwachsene<br />
des Jugendtreffs Kühlhaus aus<br />
Oberschwappach am Turnier des Kreisjugendringes<br />
teil. Dabei schnitten die sieben männlichen und eine<br />
weibliche Teilnehmer/in sportlich hervorragend ab.<br />
Lediglich im Finale musste man sich dem Sieger „Pink<br />
Legend“ aus Zeil geschlagen geben und belegte somit<br />
den 2. Platz aller teilnehmenden Mannschaften. Eine<br />
gute Organisation, Verpflegung zu günstigen Preisen,<br />
der Pokal für den zweiten Platz und vor allem der Spaß<br />
in der Gemeinschaft, machten die Teilnahme für die<br />
„Kühlhäusler“ zu einem tollen Erlebnis.<br />
Hand in Hand für die Katz<br />
Die Heimatgemeinde der Tierschutzinitiative Haßberge<br />
e.V. macht es vor und unterstützt künftig Kastrationsaktionen<br />
von verwilderten Hauskatzen im Gemeindegebiet<br />
<strong>Knetzgau</strong> mit jährlich 1.500 EUR.<br />
Aus vielen Gemeindegebieten erreichen die Tierschutzinitiative<br />
Haßberge e.V. vermehrt Anfragen. „Ich<br />
habe hier ein Katzenproblem“.<br />
Auch wenn für die Tierschützer aus Oberschwappach<br />
das Wohl der Tiere im Vordergrund steht, so verschließen<br />
sie keineswegs die Augen vor den Problemen, die<br />
vermehrt für den Menschen und die Umwelt auftreten.<br />
Verunreinigte Kinderspielplätze oder Friedhöfe geben<br />
Grund zu Ärgernis. Die Gefahren von Zoonosen, d.h.<br />
vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) übertragbare<br />
Krankheiten wie z.B. Parasitenbefall (Flöhe,<br />
Zecken, Wurmbefall) oder Toxoplasmose nehmen zu.<br />
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs und der störende<br />
Einfluss auf das natürliche Gleichgewicht und die<br />
Artenvielfalt sind Ausflüsse einer zu hohen Katzenpopulation.<br />
Dieser Thematik und den daraus entstehenden Problemen<br />
stand auch <strong>Knetzgau</strong>s Bürgermeister Stefan<br />
Paulus in Gesprächen mit Vertretern des örtlichen<br />
Tierschutzvereines aufgeschlossen gegenüber. Der<br />
Gemeinderat in <strong>Knetzgau</strong> beschloss, diesbezügliche<br />
Bemühungen der TI Haßberge e.V. mit einem zweckgebundenen<br />
jährlichen Zuschuss von 1500 EUR zu<br />
unterstützen.<br />
Der Zuschuss für 2012 wurde<br />
von Bürgermeister Stefan<br />
Paulus an die Vorsitzende<br />
der Tierschutzinitiative<br />
Haßberge e.V. überreicht.<br />
„<strong>Knetzgau</strong> ist somit die erste<br />
Gemeinde des Landkreises,<br />
die einen freiwilligen Zuschuss<br />
für Kastrationen von<br />
verwilderten Hauskatzen gibt“, freut sich Britta Merkel.<br />
Bereits heute gibt es eine lange Warteliste für anstehende<br />
Kastrationsaktionen. Die aktiven Mitglieder der<br />
Tierschutzinitiative leisten ihre Arbeit im Tierschutz alle<br />
ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. Die TI Haßberge<br />
e.V. ruft deshalb zur Mithilfe auf! Freiwillige Helfer aus<br />
betroffenen Gemeinden sind dringend von Nöten. So<br />
müssen beispielsweise das Einfangen der Tiere mittels<br />
Fallen und die Fahrten zum Tierarzt organisiert werden.<br />
Selbstverständlich stehen die „Mitarbeiter“ der<br />
Tierschutzinitiative dabei helfend zur Seite.<br />
Wenn auch Sie an Ihrem Wohnort ein „Katzenproblem“<br />
haben, können Sie gerne die Tierschutzinitiative informieren<br />
und die Möglichkeiten für eine Kostenübernahme<br />
oder –beteiligung besprechen.<br />
Auch der Deutsche Tierschutzbund unterstützt das<br />
Anliegen der Tierschützer aus dem Haßbergkreis. Mit<br />
dessen Hilfe konnte bereits ein Kastrationsfond eingerichtet<br />
werden und das Angebot des Dachverbandes,<br />
den Zuschuss einer Stadt oder Gemeinde zu verdoppeln,<br />
würden die Tierschützer aus Oberschwappach<br />
gerne annehmen.<br />
Falls auch Privatpersonen das Anliegen der Tierschutzinitiative<br />
unterstützen wollen, können Sie das<br />
gerne in Form einer Spende tun. Diese sind steuerlich<br />
absetzbar. Bei zweckgebundenen Spenden bitte das<br />
Kennwort „Katzenkastration“ angeben. Spendenkonto<br />
Nr. 9104464 bei der Sparkasse Ostufr., BLZ: 79351730<br />
Informationen: www.tierschutzinitiative-hassberge.de<br />
Email: info@tierschutzinitiative-hassberge.de<br />
Tel.: 0952781399<br />
Besuch der JL Ebern<br />
Die Junge Liste Ebern stattete kürzlich der Gemeinde<br />
<strong>Knetzgau</strong> einen Besuch ab und informierte sich über<br />
die aktuellen Projekte. Vor allem die Maßnahmen, die<br />
zu mehr Familienfreundlichkeit führten, interessierten<br />
die Stadträte und Mitglieder der Jungen Liste Ebern.<br />
Auch JL-Kreisrat Steffen Vogel zeigte sich beeindruckt<br />
vom Engagement der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>. Die Mitglieder<br />
der Jungen Liste bezeichneten unser Engagement<br />
als vorbildlich und sahen die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
als gut aufgestellt. Viele Projekte seien nach ihrer Einschätzung<br />
nachahmenswert und zeigen, dass sich die<br />
Gemeinde nicht scheut, sich den Herausforderungen<br />
des ländlichen Raumes zu stellen und die Probleme zu<br />
meistern.<br />
17
18<br />
Turnhallen<br />
In den Weihnachtsferien können die Turnhallen genutzt<br />
werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass von<br />
den Vereine die Trainingszeiten bis 21.12.2012 bei<br />
Frau Weiglein-Achtmann (Tel. 7934) gemeldet werden.<br />
Hallenbad<br />
Das Hallenbad ist in den Weihnachtsferien geschlossen.<br />
Erster Badetag nach den Ferien für den öffentlichen<br />
Badebetrieb ist Montag, 7. Januar 2013 von<br />
18.00 bis 20.00 Uhr. Anschließend ist von 20.00 bis<br />
21.00 Uhr Frauenbadestunde.<br />
Familienkalender<br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
hat erstmals einen<br />
Familienkalender<br />
erstellt, den alle<br />
Haushalte erhalten.<br />
Sie finden darin Informationen,<br />
die für<br />
Familien und Senioren<br />
wichtig sind, wie<br />
Schule, Kindertageseinrichtungen,<br />
das<br />
Bündnis oder die Senioren-WG.<br />
Wir bedanken<br />
uns bei den<br />
Firmen und Verbänden,<br />
die mit ihrer Anzeige<br />
die Erstellung<br />
des Kalenders ermöglicht<br />
haben.<br />
Messestand<br />
Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> hat über Herrn Bernhard Jilke<br />
von der Fa. Regiolux einen Messestand geschenkt<br />
bekommen. Herzlichen Dank dafür.<br />
Der Messestand kann unentgeltlich bei der Gemeinde<br />
ausgeliehen werden. Ansprechpartner ist Frau Schnös,<br />
Zimmer 1, Tel. 09527/79-11.
Hundehaltung<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf<br />
hinweisen, dass das Verbot der Verunreinigung durch<br />
Hundekot sowohl für öffentliche Straßen und Wege als<br />
auch für private Grundstücke gilt. Zudem sind Hunde<br />
im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und<br />
Nachtzeit anzuleinen. Wir bitten dies – auch aus Rücksichtnahme<br />
auf Mitbürger und Kinder – zu beachten<br />
und einzuhalten.<br />
Änderung der Müllabfuhrzeiten<br />
An den kommenden Feiertagen ändern sich die<br />
Müllabfuhrzeiten wie folgt:<br />
Weihnachten<br />
Vom 27.12.2012 auf 28.12.2012 (Biomüll)<br />
Neujahr<br />
Vom 03.01.2013 auf 04.01.2013 (Restmüll)<br />
Bitte sorgen Sie dafür, dass jeweils die entsprechende<br />
Mülltonne ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitsteht.<br />
Sprechtag der Rentenversicherung<br />
Am Donnerstag, den 17. Januar 2013 findet von 8.30<br />
Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr der<br />
nächste Sprechtag der Rentenversicherung im Rathaus<br />
<strong>Knetzgau</strong> statt.<br />
Zum Sprechtag sind die Versicherungsunterlagen sowie<br />
Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />
Bei Beratung für andere Personen ist eine entsprechende<br />
Vollmacht notwendig.<br />
Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>,<br />
Frau Andrea Horn, Tel. 09527/79-18 unter Angabe der<br />
Versicherungsnummer an.<br />
Weitere Termine 2013:<br />
Donnerstag, 14.03.2013<br />
Donnerstag, 18.04.2013<br />
Donnerstag, 13.06.2013<br />
Donnerstag, 12.09.2013<br />
Donnerstag, 14.11.2013<br />
Fundsachen<br />
Fundsachen<br />
• Handy „Siemens“, Farbe blau – gefunden in<br />
Westheim<br />
• einzelner Schlüssel mit grünem Beschriftungsanhänger<br />
- gefunden in <strong>Knetzgau</strong><br />
• schwarzes Smartphone von SAMSUNG – gefunden<br />
in <strong>Knetzgau</strong><br />
Bei Verlust bitte im Rathaus, Zimmer Nr.1, melden<br />
(Tel. 79-34).<br />
Blutspendetermine<br />
Freitag, 04. Januar 2013<br />
17.00 – 20.00, Schule <strong>Knetzgau</strong><br />
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Veranstaltungen und Termine<br />
Tag Datum Veranstaltung, Firma/Verein, Ort Beginn<br />
Fr 21.12. Rorate m. anschl. Frühstück,<br />
Pfarrei <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrkirche<br />
06:00<br />
Sa 22.12. 3. Eschenauer Waldweihnacht,<br />
Treffpunkt Parkplatz Richtung Neuhaus<br />
17:00<br />
Weihnachtsfeier, SV Hainert, Sportheim 19:30<br />
Konzert, Kantorei Haßberge,<br />
St. Bartholomäus <strong>Knetzgau</strong><br />
20:00<br />
So 23.12. Weihnachtskonzert, Westheimer<br />
Musikanten, Kirche<br />
17:00<br />
Westheimer Adventskranz,<br />
Pfarrei Westheim<br />
17:00<br />
Mo 24.12. Heiliger Abend<br />
Di 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag<br />
Mi 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag<br />
Christbaumversteigerung,<br />
Pfarrgemeinderat Zell a. E., Pfarrheim<br />
So 30.12. Weihnachtsliederspielen,<br />
Musikverein <strong>Knetzgau</strong><br />
10:00<br />
Mo 31.12. Silvester<br />
Silvesterball, FC <strong>Knetzgau</strong>, FHH<br />
Di 01.01. Neujahr<br />
9. Turmbläserkonzert<br />
nach dem Abendgottesdienst<br />
19:30<br />
Fr 04.01. Blutspende, Dreiberg-Schule 17:00<br />
Monatsversammlung,<br />
Reservisten <strong>Knetzgau</strong>, Schützenhaus<br />
Plattenparty, TSV Westheim, Turnhalle<br />
20:00<br />
Sa 05.01. Neujahrskonzert, BSQ, Spiegelsaal<br />
Schloss<br />
18:00<br />
So 06.01. Hl. Dreikönig<br />
3-Königs-Marsch, Reservisten <strong>Knetzgau</strong> 08:00<br />
Neujahrskonzert, BSQ, Spiegelsaal<br />
Schloss<br />
Jahreshauptvers., TSV Zell a. E.,<br />
Sportheim<br />
Gemeindliche Einrichtungen<br />
Museum Schloss Oberschwappach:<br />
Sonntags, April – Oktober: 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Gruppenführungen nach Anmeldung bei der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />
ganzjährig möglich, Tel: 09527 79-15, E-Mail: kultur@knetzgau.de<br />
Wertstoffhof in <strong>Knetzgau</strong>:<br />
Mittwoch: 9.30 – 12.00 Uhr<br />
Freitag: 14.00 – 16.30 Uhr<br />
Samstag: 9.00 – 13.00 Uhr<br />
Bücherei <strong>Knetzgau</strong>:<br />
Montag: 16.00 – 18.30 Uhr Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr<br />
Lesehöhle Hainert:<br />
Freitag: 17.30 – 18.30 Uhr<br />
Hallenbad <strong>Knetzgau</strong>:<br />
Montag – Freitag: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
Montag – Frauenstunde 20.00 – 21.00 Uhr<br />
In den Schulferien kein Badebetrieb!<br />
20<br />
11:00<br />
17:00<br />
13:00<br />
Do 10.01. Reha-Beratung, Rathaus, kl. Sitzungssaal 16:00<br />
Fr 11.01. Heckenwirtschaft bis 03.03. offen,<br />
Hetzel Hans, O'Schw.<br />
Fr 11.01. Plattenparty, TSV Westheim, Turnhalle<br />
Sa 12.01. CSU-Gesellschaftsball,<br />
CSU Haßberge u. <strong>Knetzgau</strong>, FHH<br />
19:00<br />
So 13.01. Jahreshauptversammlung,<br />
MSC <strong>Knetzgau</strong>, Jugendverkehrsschule<br />
14:00<br />
Di 15.01. InfoAbend zur Schuleinschreibung,<br />
Dreiberg-Schule, Mehrzweckraum<br />
19:00<br />
Do 17.01. Rentensprechtag im Rathaus 08:30<br />
Fr 18.01. Ausschuss-Sitzung, Schützenverein<br />
<strong>Knetzgau</strong>, Schützenhaus<br />
19:30<br />
Sa 19.01. 60 Jahre FC <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal 19:00<br />
Büttensitzung, KCV <strong>Knetzgau</strong>, FHH 19:59<br />
Christbaumsammlung,<br />
Junge Liste <strong>Knetzgau</strong><br />
08:00<br />
So 20.01. Kinderfasching, KCV <strong>Knetzgau</strong>, FHH 14:00<br />
Jahreshauptversammlung,<br />
FFW <strong>Knetzgau</strong>, FW-Gerätehaus<br />
14:00<br />
Fr 25.01. Kabaret. Theaterstück,<br />
Götzenhof Zell a. E. (Anmeldung erf.)<br />
18:00<br />
Pfarreifasching,<br />
Pfarrgemeinderat <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal<br />
20:00<br />
Sa 26.01. Messe f. verstorbene Mitglieder,<br />
Reservisten <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrkirche<br />
18:30<br />
Kabaret. Theaterstück,<br />
Götzenhof Zell a. E. (Anmeldung erf.)<br />
18:00<br />
Pfarreifasching,<br />
Pfarrgemeinderat <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal<br />
19:30<br />
Ladylike, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> und VHS<br />
Haßberge, Rats- und Kultursaal <strong>Knetzgau</strong><br />
19:30<br />
Bürgerbus:<br />
Fahrt jew. donnerstags zu folgenden Zeiten: (Rückfahrt: 11.00 Uhr)<br />
9.00 Uhr: U’Schw - Mariensäule 9.20 Uhr: Westh. - Gasth. Mantel<br />
9.05 Uhr: Wohnau - FW-Haus 9.25 Uhr: Hainert - ehem. Schule<br />
9.10 Uhr: O’Schw - Kirche 9.35 Uhr: <strong>Knetzgau</strong> - Rathaus<br />
9.15 Uhr: Eschen. - ehem. Rath. 9.40 Uhr: <strong>Knetzgau</strong> - Netto/Spar<br />
9.45 Uhr: Zell - Kirche<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong>:<br />
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr; Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong><br />
Tel: 09527 79-0, Fax: 09527 79-23, Internet: www.knetzgau.de<br />
E-Mail: gemeinde@knetzgau.de<br />
Bankverbindungen:<br />
Sparkasse Ostunterfranken: Kto.Nr. 110 031 BLZ: 793 517 30<br />
Raiffeisenbank Haßb. eG: Kto.Nr. 600 539 BLZ: 793 631 51<br />
Postbank Nürnberg: Kto.Nr. 32 83 853 BLZ: 760 100 85<br />
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