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GEMEINDE- NACHRICHTEN - Knetzgau

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<strong>GEMEINDE</strong>-<br />

<strong>NACHRICHTEN</strong><br />

AMTSBLATT DER <strong>GEMEINDE</strong> KNETZGAU<br />

mit den <strong>GEMEINDE</strong>TEILEN Eschenau, Hainert, Oberschwappach, Unterschwappach, Westheim,<br />

Wohnau und Zell a. E.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

im Oktober 2012, ca. 6 Wochen vor Eröffnung des<br />

EDEKA-Marktes, teilten mir zu meiner Überraschung<br />

die Pächter des „Dorfladens“ mit, dass wegen zu hoher<br />

Kosten ihr Laden zu Ende des Jahres 2012 geschlossen<br />

werden müsse. Wir bedauern diesen unerwarteten<br />

Schritt sehr, da gerade für unsere älteren Mitbürger<br />

eine bequeme Einkaufsmöglichkeit im Dorfzentrum<br />

wünschenswert gewesen wäre.<br />

In der Rückschau auf das so hoffnungsvoll begonnene<br />

Experiment muss man in nüchterner Einschätzung der<br />

misslichen Sachlage zur Kenntnis nehmen:<br />

Es haben zu wenige Bürger dieses Angebot genutzt,<br />

so dass nun aus wirtschaftlichen Erwägungen eine<br />

Schließung unvermeidlich ist. Die Schließung wäre<br />

auch ohne Ansiedlung des EDEKA-Marktes erfolgt,<br />

daher ist es unberechtigt, die entstandene Situation<br />

der Ansiedlung des EDEKA-Marktes zuzuschreiben.<br />

Es ist unwahrscheinlich, dass wir erneut einen privaten<br />

Investor finden werden.<br />

Möglich wäre aber ein kleiner Laden, der als Genossenschaft<br />

geführt wird, ähnlich dem Modell in<br />

Aidhausen. Dort haben die Bürger gemeinsam einen<br />

Laden errichtet, den sie in Eigenregie als Genossenschaft<br />

betreiben und an dem sie auch als Bürger finanziell<br />

beteiligt sind. Wenn die Bürgerinnen und Bürger<br />

aus der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> an einem solchen<br />

Modell interessiert sind und es durch eine finanzielle<br />

Beteiligung mittragen möchten, dann sind wir als Gemeinde<br />

gerne bereit, ein derartiges Gemeinschaftsunternehmen<br />

nach Kräften zu begleiten. Möglicherweise<br />

ließe sich im Rahmen der Städtebauförderung eine<br />

Unterstützungsmöglichkeit finden.<br />

Die bevorstehende Kündigung des Dorfladens eröffnet<br />

die Möglichkeit eine Chance, gemeinsam brauchbare<br />

Vorschläge zur Neugestaltung der Ortsmitte zu diskutieren<br />

und über eine Einbeziehung sowohl des Gebäudes<br />

wie des umliegenden Platzes in ein stimmiges<br />

Gesamtkonzept nachzudenken.<br />

Herausgeber: Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

19. Dezember 2012, 40. Jahrgang<br />

Nr. 11<br />

In der Dorfwerkstatt, die Anfang 2013 zum ersten Mal<br />

tagen wird, wird allen Bürgern die Möglichkeit geboten,<br />

sich mit der Frage der künftigen Nutzung des Gebäudes<br />

auseinanderzusetzen und sich mit Anregungen<br />

und Vorschlägen an den weiteren Planungen zu beteiligen.<br />

Mit der Ansiedlung eines neuen EDEKA-Marktes ist in<br />

der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> das Einkaufen langfristig gesichert.<br />

Wir sind überzeugt, dass dieser „Magnet“ positive<br />

Ausstrahlung auf weitere Investoren hat und sich<br />

zusätzliche Einzelhandelsfirmen in <strong>Knetzgau</strong> niederlassen<br />

werden. Erste Gespräche werden bereits geführt.<br />

Für die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> war das Jahr 2012 wiederum<br />

ein sehr gutes Jahr. In den regionalen und überregionalen<br />

Medien erreichten wir mit unserem Engagement<br />

großes Aufsehen und eine positive Resonanz.<br />

Diese Außenwirkung wäre nicht möglich, wenn es<br />

nicht engagierte Menschen gäbe, die in unserer Kommune<br />

viel Freizeit und Geld opfern. Ich danke allen,<br />

die sich im Bündnis für Familien und Senioren, den<br />

Vereinen, in den Firmen, in der Dreiberg-Schule oder<br />

in den Kindertageseinrichtungen, in den Verbänden,<br />

Kirchen und sonstigen Organisationen für die hier lebenden<br />

Mitmenschen engagieren.<br />

Im kommenden Jahr können wir uns wiederum mit<br />

einigen überregionalen Veranstaltungen positiv präsentieren.<br />

Im Februar wird erstmals eine kulinarische<br />

Messe, die KULINEA, mit Köstlichkeiten aus der Region<br />

viele Besucher anziehen. Zwei Wochen später finden<br />

die 2. Haßberger Spieltage statt, für die wir aufgrund<br />

unseres 1. Platzes beim Wettbewerb „Familienfreundlichste<br />

Gemeinde“ den Zuschlag bekamen. Ich<br />

lade Sie jetzt schon ein, diese beiden Veranstaltungen<br />

zu besuchen.<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2013. Im<br />

Namen des Gemeinderates und der Bediensteten im<br />

Rathaus bedanke ich mich für Ihre Anregungen, Ihre<br />

konstruktive Kritik und Ihr Engagement.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Stefan Paulus<br />

Facebook Homepage


Offener Treff Westheim<br />

Im Januar 2013 wird der Wunsch vieler Westheimer<br />

wahr. Der offene Treff, der in vorbildlicher Zusammenarbeit<br />

von Bündnis für Familien und Senioren, Gemeinde<br />

und engagierten Bürgern geplant und errichtet<br />

wurde, steht kurz vor der Einweihung. Erste Veranstaltungen<br />

haben bereits stattgefunden und wurden von<br />

der Bevölkerung gut angenommen. Ab Januar haben<br />

die Generationen von jung bis alt endlich einen attraktiven<br />

gemeinsamen Treffpunkt, der das Zusammenleben<br />

der Menschen unterschiedlichen Alters erleichtern<br />

wird. Ob Jugendraum, Seniorencafe, Krabbelgruppe<br />

usw.: Hier ist eine vorbildliche Einrichtung entstanden,<br />

auf die wir alle stolz sein können. In Westheim ist<br />

durch eine gemeinsame Bürgerinitiative ein zukunftsweisendes<br />

Projekt verwirklicht worden, das Vorbild für<br />

weitere Ortsteile und andere Kommunen sein dürfte.<br />

Ich danke allen, die sich hier besonders engagiert haben:<br />

Frau Conny Enke als Ideengeberin und Motorin<br />

des Projektes, Herrn und Frau Panzner, Frau Christina<br />

Lilge, um nur einige zu nennen. Ich lade alle Bürgerinnen<br />

und Bürger unserer Gemeinde jetzt schon ein, sich<br />

bei der Einweihung am 11. Januar 2013 über dieses<br />

Haus der Generationen zu informieren, aber auch<br />

Ideen mitzunehmen, damit in den übrigen Ortsteilen<br />

ähnliche Maßnahmen umgesetzt werden können.<br />

Dr. Stettler-Straße Westheim<br />

Nachdem sich die Baumaßnahmen seit August doch<br />

etwas hingezogen haben, steht nun die Sanierung der<br />

Dr.-Stettler-Str. kurz vor der Vollendung. Wir danken<br />

den Anliegern, dass sie sich bei den Verhandlungen<br />

kooperativ gezeigt und wir eine Lösung gefunden haben,<br />

die die Sanierung der Straße möglich gemacht<br />

hat. Im Laufe des kommenden Jahres wollen wir noch<br />

die fortlaufende Verbindungsstraße zur Oberschwappacher<br />

Straße teeren und somit das Gesamtbild<br />

Westheims weiter aufwerten.<br />

Friedhof Zell a. E.<br />

Nachdem in der letzten Bürgerversammlung in Zell die<br />

Umgestaltung des Friedhofes vorgestellt wurde, fand<br />

im November eine Besprechung mit Vertretern des OT<br />

Zells statt, um auf dieser Grundlage die Planungen<br />

voranzutreiben. Mit den Zeller Gemeinderäten und<br />

Vertretern aus Kirche und Planungsbüro wurde vereinbart,<br />

dass auf dieser Basis nach und nach die Planungen<br />

realisiert werden. Begonnen wird im Frühjahr mit<br />

der Errichtung einer Urnenwand. Weitere Verschönerungsmaßnahmen<br />

werden folgen, so dass wir mit der<br />

Fertigstellung des Friedhofes in 2014 rechnen. Interessierte<br />

Bürger können die aktuellen Pläne gerne im<br />

Rathaus einsehen.<br />

Energiewende im Landkreis Haßberge<br />

Nachdem erste Projekte (Windkraftanlage bei<br />

Sailershausen) konkretisiert werden können, besteht<br />

nun auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises<br />

die Möglichkeit, sich aktiv an dem Projekt zu<br />

beteiligen. Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> wird sich im kommenden<br />

Jahr ebenfalls entscheiden müssen, ob sie<br />

sich an der Betreibergesellschaft finanziell beteiligt. Wir<br />

werden hierzu die Geschäftsführer der GUT zu einer<br />

der nächsten GR-Sitzungen einladen, damit diese uns<br />

ausführlich über die weiteren Projekte und über die<br />

Betreibergesellschaft informieren.<br />

2<br />

VDSL und Entertain auch für Gemeindeteil Zell a. E.<br />

Die Telekom hat darüber informiert, dass auch im Gemeindeteil<br />

Zell a. E. das noch schnellere Internet und<br />

das TV-Entertain-Angebot der Telekom zur Verfügung<br />

gestellt werden könnte. Durch die im vorigen Jahr neu<br />

installierten Gehäuse können fast in der ganzen Ortschaft<br />

Bandbreiten von 25 bis 50 MBit empfangen<br />

werden. Voraussetzung ist, dass sich für jedes der<br />

beiden neuen Gehäuse jeweils 15 angeschlossene<br />

Kunden finden, die das schnellere Internet nutzen<br />

möchten. Das Formblatt, mit dem Sie das Interesse an<br />

VDSL bekunden können, erhalten sie auf der Homepage<br />

der Gemeinde (www.knetzgau.de) oder direkt im<br />

Rathaus. Das Formblatt müssen Sie im Rathaus (nicht<br />

bei der Telekom direkt) abgeben. Seit einiger Zeit ist<br />

die Ortschaft <strong>Knetzgau</strong> fast komplett mit VDSL versorgt<br />

und das Angebot wird rege angenommen. Versäumen<br />

Sie auch in Zell nicht die Chance des Anschlusses an<br />

diese neue zukunftsträchtige Internettechnologie!<br />

Volkshochschule <strong>Knetzgau</strong><br />

Die Volkshochschule <strong>Knetzgau</strong> dankt allen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern für ihr Interesse und wünscht<br />

ein schönes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das<br />

neue Jahr.<br />

Ihre Dorothea Krieger<br />

Das Programmheft Frühjahr 2013 liegt ab 14.01.2013<br />

aus -vhs liegt nahe und bringt Sie weiter - das abc des<br />

lebenslangen Lernens.<br />

Information und Anmeldung bei<br />

Dorothea Krieger<br />

Pfarrer-Kessler-Str. 9<br />

97478 <strong>Knetzgau</strong><br />

Tel. 09527 952636<br />

Für alle Vorträge und Kurse ist vorherige Anmeldung<br />

erforderlich.<br />

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Hinweis: Die Notizen am schwarzen Brett werden nach spätestens<br />

3 Monaten wieder abgenommen.


Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in<br />

das Wählerverzeichnis und die Erteilung von<br />

Eintragsscheinen für das Volksbegehren „Nein zu<br />

Studienbeiträgen in Bayern“<br />

1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren<br />

„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />

(Eintragungsfrist vom 17. Januar bis 30. Januar<br />

2013) der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> wird am<br />

Freitag, 28. Dezember 2012<br />

während der Dienststunden (08.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr) im Rathaus <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr. 3 für<br />

Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.<br />

Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder<br />

Vollständigkeit der zu ihrer Person im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />

überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />

Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Personen können überprüft werden,<br />

wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus<br />

denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das<br />

Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der<br />

Daten von Stimmberechtigten, für die im<br />

Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31<br />

Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten<br />

Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein<br />

Datensichtgerät möglich.<br />

3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer<br />

a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />

b) einen Eintragungsschein hat<br />

und stimmberechtigt ist.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />

unvollständig hält, kann vom 28.12.2012 bis<br />

01.01.2013 bei der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>,<br />

Zimmer Nr. 3 schriftlich Einspruch einlegen.<br />

Am Freitag, 28.12.2012, von 08.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr kann der Einspruch auch durch Erklärung zur<br />

Niederschrift in der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>,<br />

Zimmer Nr. 3 eingelegt werden.<br />

4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die<br />

Eintragungsliste eines beliebigen<br />

Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />

Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die<br />

während der gesamten Eintragungszeit wegen<br />

Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder<br />

nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der<br />

Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen,<br />

gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem<br />

Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der<br />

Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser<br />

Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein<br />

eidesstattlich zu versichern.<br />

Briefliche Eintragung ist nicht möglich.<br />

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer<br />

5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und<br />

stimmberechtigt ist<br />

5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber<br />

stimmberechtigt ist und<br />

a) nachweist, dass er ohne Verschulden die<br />

Antragsfrist auf Aufnahme in das<br />

Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m.<br />

§ 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum<br />

27. Dezember 2012) oder die Einspruchsfrist<br />

gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1<br />

i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis<br />

zum 1. Januar 2013) versäumt hat,<br />

b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der<br />

Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1<br />

oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />

entstanden ist,<br />

c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren<br />

festgestellt worden ist und die Gemeinde von<br />

der Feststellung erst nach Abschluss des<br />

Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

6. Der Eintragungsschein kann bis zum 30.<br />

Januar 2013, 16.00 Uhr bei der<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr. 3<br />

schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder<br />

mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt<br />

werden.<br />

Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person<br />

bedienen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />

7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder<br />

amtlich überbracht. Versichert eine<br />

stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der<br />

beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, 16.00 Uhr,<br />

ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.<br />

8. Der Eintragungsschein kann auch durch die<br />

stimmberechtigte Person persönlich oder durch<br />

nahe Familienangehörige abgeholt werden.<br />

Andere Personen können diese Unterlagen nur<br />

bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen,<br />

wenn sie der stimmberechtigten Person nicht<br />

mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder<br />

amtlich überbracht werden können. Nahe<br />

Familienangehörige und andere Personen<br />

müssen durch schriftliche gesonderte<br />

Vollmacht und einen amtlichen Ausweis<br />

nachweisen, dass sie zur Entgegennahme<br />

berechtigt sind.<br />

9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der<br />

Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3<br />

Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4),<br />

erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des<br />

Volksbegehrens.<br />

<strong>Knetzgau</strong>, 04.12.2012<br />

Paulus, 1. Bürgermeister<br />

3


Bekanntmachung über die Eintragung für das<br />

Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Nein zu<br />

Studiengebühren in Bayern“ vom 17. bis 30. Januar<br />

2013<br />

1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Der<br />

allgemeine Eintragungsraum wird im Rathaus in<br />

<strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 2, 97478<br />

<strong>Knetzgau</strong> eingerichtet.<br />

Für den Eintragungsraum bestehen folgende<br />

Öffnungszeiten (Eintragungsfrist vom 17.01.2013<br />

bis 30.01.2013):<br />

Jeweils Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis<br />

12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis<br />

16.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Zusätzlich liegen Eintragungslisten auf:<br />

im Rathaus <strong>Knetzgau</strong>, Zimmer Nr 2<br />

am Do., 24.01.2013 von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

am So., 27.01.2013 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

in Eschenau, Jugendraum<br />

am Mo., 21.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />

in Westheim, alte Schule<br />

am Mo., 21.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

in Oberschwappach, Kindergarten<br />

am Di., 22.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />

in Unterschwappach, Feuerwehrhaus<br />

am Di., 22.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

in Wohnau, Feuerwehrhaus<br />

am Mo., 28.01.2013 von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

in Zell a. E., Kindergarten<br />

am Di., 29.01.2013 von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr<br />

in Hainert, alte Schule<br />

am Di., 29.01.2013 von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

2. Die Stimmberechtigten können sich in jedem<br />

Eintragungsraum der Gemeinde eintragen, wenn<br />

sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt<br />

werden. Die Stimmberechtigten haben ihren<br />

Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.<br />

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein<br />

besitzen, können sich unter Vorlage ihres<br />

Personalausweises oder Reisepasses in die<br />

Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />

in Bayern eintragen.<br />

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr<br />

Stimmrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht<br />

keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu<br />

erklären. Die Eintragung kann nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein<br />

unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens<br />

herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit<br />

4<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a<br />

Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des<br />

Strafgesetzbuchs).<br />

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern vom 12.11.2012<br />

nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des<br />

Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger<br />

Nr. 46/2012 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung<br />

ist in der Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong> während<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und<br />

kann dort eingesehen werden.<br />

<strong>Knetzgau</strong>, 04.12.2012<br />

Paulus, 1. Bürgermeister<br />

Vollzug der Landschaftspflegerichtlinien<br />

St<br />

Öffentliche Bekanntmachung der in 2013 geplanten<br />

Landschaftspflegemaßnahmen des Landkreis<br />

Haßberge innerhalb der Grenzen der Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong>;<br />

Der Landkreis Haßberge plant, abhängig von<br />

ausreichender Finanzausstattung und positiver<br />

Fördervoraussetzungen, in den angeführten<br />

Gemarkungen und auf folgenden Fl. Nrn. oder Teilen<br />

dieser Fl. Nrn. Landschaftspflegemaßnahmen<br />

durchzuführen:<br />

Eschenau<br />

159 160 162 164 165 166 169 169/1 170<br />

171 173 174 176 180 181 182 183 185<br />

189 190 191 252 254 255 256 257 258<br />

Zell a. E.<br />

299 230 231 232 232/2 240 292 295 298<br />

306 308 317 580<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Pflegeflächen<br />

nach Durchführung der geplanten Maßnahmen keine<br />

Förderungen aus anderen Förderprogrammen (zum<br />

Beispiel Waldprogramme der Forstverwaltung oder<br />

Gewässerprogramme der Wasserwirtschaft) und keine<br />

Zahlungen für Agrar-Umwelt und<br />

Ausgleichsmaßnahmen und konjunkturelle Stilllegung<br />

durch die Landwirtschaftsämter in Anspruch<br />

genommen werden können. Für diese Zweckbindung<br />

wird eine Frist von 10 Jahren festgesetzt.<br />

Soweit die Nutzung der Agrar-Umwelt-Programme<br />

oder des Vertragsnaturschutz-Programms im<br />

Anschluss an die Landschaftspflege-Maßnahme<br />

möglich sind, sollten diese in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Eigentümer der o. g. Grundstücke, die nicht mit<br />

Landschaftspflegemaßnahmen auf ihren Grundstücken<br />

einverstanden sind, müssen bis spätestens 21.01.2013<br />

beim Landratsamt Haßberge (Herrn Haubensack Tel<br />

09521/27-148) Einspruch erheben.<br />

Haßfurt, 22.11.2012<br />

Landratsamt Haßberge<br />

Lindner<br />

n in Bayern“ vom 17. bis 30. Januar


Satzung zur Änderung der Satzung über die Bestattungseinrichtungen<br />

der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

(1. Änderungssatzung)<br />

Auf Grund von Artikel 23 und Artikel 24 Absatz 1 und Absatz 2 der<br />

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong> folgende Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Bestattungseinrichtungen der<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> vom 04.07.2006 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

In § 16 (Erlaubnispflicht für Grabmäler und Einfriedungen)<br />

wird folgender Abs. 1b) eingefügt:<br />

1b) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die<br />

nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette<br />

ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des<br />

Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche<br />

Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen<br />

der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation<br />

(ILO-Konvention 182), in Kraft getreten am<br />

19. November 2000, hergestellt wurden.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Knetzgau</strong>,15.11.2012, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />

Verordnung über das Verbrennen von holzigen<br />

Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> erlässt aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

(KrWG) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Verordnung<br />

über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener<br />

Beseitigungsanlagen (PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) in der derzeitigen<br />

Fassung (GVBl. 2001 S. 154) folgende Verordnung:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Verordnung gilt für das Verbrennen holziger<br />

Abfälle aus nicht dem Erwerbsgartenbau dienenden<br />

Gärten innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile. Für das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle<br />

außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

gilt § 4 Abs. 2 PflAbfV.<br />

§ 2 Zulassung des Verbrennens<br />

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> dürfen Gartenabfälle, die<br />

wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten<br />

können (holzige Gartenabfälle), insbesondere Reisig,<br />

Zweige und Äste in trockenem Zustand auf den Grundstücken,<br />

auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.<br />

§ 3 Zeitliche Beschränkungen<br />

Das Verbrennen ist in der Zeit vom 01. März bis 30.<br />

April und vom 01. Oktober bis 30. November jeden<br />

Jahres zulässig, und zwar an allen Werktagen von<br />

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

§ 4 Sicherheitsvorkehrungen<br />

Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen<br />

durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des<br />

Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu<br />

verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet<br />

werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu<br />

löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim<br />

Verlassen der Feuerstelle, spätestens bei Einbruch der<br />

Dunkelheit erloschen ist.<br />

§ 5 Ausnahmen<br />

Die Gemeinde kann von Anforderungen dieser Verordnung<br />

im Einzelfall aufgrund besonderer örtlicher Umstände<br />

Ausnahmen zulassen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 und 4<br />

PflAbfV).<br />

§ 6 Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche Abfälle aus<br />

Gärten verbrennt, ohne dass die Voraussetzungen<br />

dieser Verordnung erfüllt sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 6 Nr. 4 der Verordnung über die Beseitigung<br />

von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener<br />

Beseitigungsanlagen in Verbindung mit § 69<br />

Abs. 1 Nr. 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die mit<br />

Geldbuße bis zu hunderttausend Euro belegt werden<br />

kann.<br />

§ 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.<br />

<strong>Knetzgau</strong>, 15.11.2012, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung<br />

der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> (BGS/EWS) vom 10.12.12<br />

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes<br />

erlässt die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> folgende Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung:<br />

§ 1 Beitragserhebung<br />

Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für<br />

die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen<br />

Beitrag.<br />

§ 2 Beitragstatbestand<br />

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich<br />

genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke<br />

erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen,<br />

die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit<br />

aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt,<br />

wenn<br />

1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an<br />

die Entwässerungseinrichtung besteht oder<br />

2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an<br />

die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen<br />

sind.<br />

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des<br />

Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung<br />

maßgeblichen Umstände im Sinne des Art.<br />

5 Abs. 2a KAG, entsteht die - zusätzliche - Beitragsschuld<br />

mit dem Abschluss der Maßnahme.<br />

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und<br />

ist der Beitragstatbestand vor dem In-Kraft-Treten dieser<br />

Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit<br />

In-Kraft-Treten dieser Satzung.<br />

§ 4 Beitragsschuldner<br />

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder<br />

Erbbauberechtigter ist.<br />

§ 5 Beitragsmaßstab<br />

(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und<br />

der zulässigen Geschossfläche<br />

berechnet. In unbeplanten Gebieten wird die Grundstücksfläche<br />

bis zu einer Tiefe von 40 m herangezo-<br />

5


gen. Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken ist die<br />

Begrenzung auf alle Seiten, zu denen das Grundstück<br />

die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche<br />

Entwässerungseinrichtung hat, zu beziehen; nicht herangezogen<br />

wird in diesen Fällen die Fläche, die außerhalb<br />

aller Tiefenbegrenzungslinien liegt. Reichen<br />

die Bebauung bzw. die gewerbliche Nutzung über die<br />

Begrenzung nach Satz 2 hinaus oder näher als 1 m an<br />

diese Begrenzung heran, so ist die Begrenzung 3 m<br />

hinter dem Ende der Bebauung bzw. der gewerblichen<br />

Nutzung anzusetzen.<br />

(2) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn<br />

ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach<br />

dessen Festsetzungen.<br />

Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20 Baunutzungsverordnung<br />

- BauNVO) festgelegt, so errechnet<br />

sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch<br />

Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche mit<br />

der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl.<br />

Ist im Bebauungsplan eine Baumassenzahl (§ 21<br />

BauNVO) festgesetzt, so ergibt sich die Geschossfläche<br />

aus der Vervielfachung der jeweiligen Grundstücksfläche<br />

mit der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5.<br />

Ist im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld<br />

eine größere Geschossfläche vorhanden, so ist diese<br />

maßgebend. Ist im Einzelfall nur eine geringere Geschossfläche<br />

zulässig, so ist diese zugrunde zu legen.<br />

(3) Wenn für das Grundstück die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplans beschlossen ist, ist die zulässige<br />

Geschossfläche nach dem Stand der Planungsarbeiten<br />

zu ermitteln. Absatz 2 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />

(4) Die zulässige Geschossfläche ist zu ermitteln nach<br />

der für vergleichbare Baugebiete in der Gemeinde<br />

festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ), wenn<br />

a) in einem aufgestellten Bebauungsplan das zulässige<br />

Maß der Nutzung nicht festgesetzt ist, oder<br />

b) sich aus einem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan<br />

die zulässige Geschossfläche nicht<br />

hinreichend sicher entnehmen lässt, oder<br />

c) in einem in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan<br />

das zulässige Maß der Nutzung nicht festgesetzt<br />

werden soll, oder<br />

d) ein Bebauungsplan weder in Aufstellung begriffen<br />

noch vorhanden ist.<br />

Absatz 2 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />

(5) Fehlt es an vergleichbaren Baugebieten, ergibt sich<br />

die zulässige Geschossfläche aus der durchschnittlichen<br />

Geschossflächenzahl, die nach § 34 BauGB<br />

i. V. m. § 17 und § 20 BauNVO aus der in der Umgebung<br />

vorhandenen Bebauung ermittelt wird. Absatz 2<br />

Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.<br />

(6) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung<br />

ohne Bebauung zulässig ist, wird als zulässige<br />

Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in<br />

Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige<br />

Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur<br />

untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich<br />

genutzte unbebaute Grundstücke i.S.d. Satzes 1.<br />

(7) Die Geschossfläche der auf dem heranzuziehenden<br />

Grundstück vorhandenen Gebäude oder selbstständigen<br />

Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen<br />

Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung<br />

auslösen oder die nicht angeschlossen werden<br />

6<br />

dürfen, wird von der für das Grundstück ermittelten<br />

zulässigen Geschossfläche abgezogen und der Beitragsberechnung<br />

nicht zugrunde gelegt.<br />

Das gilt nicht für Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile,<br />

die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung<br />

angeschlossen sind oder die bei der Berechnung der<br />

auf dem Grundstück zulässigen Geschossfläche ohnehin<br />

unberücksichtigt bleiben (vgl. §§ 20 Abs. 4, 2. Alt.,<br />

21a Abs. 4 BauNVO).<br />

Geschossflächen sind insoweit abzuziehen, als sie auf<br />

die zulässige Geschossfläche (§ 20 BauNVO) anzurechnen<br />

sind.<br />

(8) Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich gilt<br />

als zulässige Geschossfläche die Geschossfläche der<br />

vorhandenen Bebauung.<br />

Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der<br />

Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Kellergeschosse<br />

werden mit der vollen Fläche herangezogen.<br />

Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie<br />

ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile,<br />

die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf<br />

nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen<br />

oder die nicht angeschlossen werden dürfen,<br />

werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude<br />

oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung<br />

angeschlossen sind. Balkone, Loggien<br />

und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und<br />

soweit sie über die Gebäudefluchtlinie herausragen.<br />

(9) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen<br />

Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen<br />

Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil<br />

erhöht.<br />

Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere<br />

- im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für<br />

die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher<br />

noch keine Beiträge geleistet wurden,<br />

- wenn sich die zulässige Geschossfläche durch<br />

Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes<br />

oder durch Erlass oder Änderung einer Satzung<br />

nach § 34 Abs. 4 BauGB oder durch die<br />

konkrete Bebauung auf dem Grundstück später<br />

vergrößert, für die zusätzlichen Flächen,<br />

- wenn sich durch eine nachträgliche Bebauung des<br />

Grundstücks im Rahmen der Anwendung des<br />

Abs. 1 Sätze 2 bis 4 die der Beitragsberechnung<br />

zugrunde zu legende Grundstücksfläche vergrößert,<br />

- im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien<br />

Gebäudes i. S. d. § 5 Abs. 7, wenn infolge<br />

der Nutzungsänderung die Voraussetzungen<br />

für die Beitragsfreiheit entfallen,<br />

- für Außenbereichsgrundstücke (Absatz 8), wenn<br />

sich die der Beitragsberechnung zugrunde gelegte<br />

Geschossfläche i. S. v. Absatz 8 später vergrößert<br />

oder sonstige Veränderungen vorgenommen werden,<br />

die nach Absatz 8 für die Beitragsbemessung<br />

von Bedeutung sind.<br />

§ 6 Beitragssatz<br />

(1) Der Beitrag beträgt<br />

a) pro m² Grundstücksfläche 3,79 €<br />

b) pro m² Geschossfläche 10,13 €<br />

(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser<br />

eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag<br />

nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung<br />

weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.


§ 7 Fälligkeit<br />

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides fällig.<br />

§ 7 a Beitragsablösung<br />

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht<br />

abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich<br />

nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />

§ 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung,<br />

Erneuerung, Veränderung und Beseitigung<br />

sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse<br />

i.S.d.§ 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf<br />

die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der<br />

Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen<br />

Höhe zu erstatten.<br />

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss<br />

der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt<br />

des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer<br />

des Grundstücks oder Erbbauberechtigter<br />

ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte)<br />

sind Gesamtschuldner. Der Erstattungsanspruch<br />

wird einen Monat nach Bekanntgabe des Erstattungsbescheids<br />

fällig.<br />

(3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen<br />

abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich<br />

nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht<br />

nicht.<br />

§ 9 Gebührenerhebung<br />

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung<br />

Einleitungsgebühren.<br />

§ 10 Einleitungsgebühr<br />

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer<br />

berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den<br />

angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die<br />

Gebühr beträgt 2,30 € pro Kubikmeter Abwasser.<br />

(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück<br />

aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung<br />

zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich<br />

auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen<br />

Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach<br />

Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden<br />

durch geeichte Wasserzähler ermittelt.<br />

Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn<br />

1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder<br />

2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung<br />

nicht ermöglicht wird, oder<br />

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass<br />

ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch<br />

nicht angibt.<br />

(3) 1 Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen<br />

Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.<br />

2 Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte<br />

Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige<br />

auf eigene Kosten fest zu installieren hat.<br />

3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt<br />

für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit<br />

eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als nachgewiesen.<br />

4 Maßgebend ist die Zahl und das Alter des Viehbestandes<br />

nach der Stichtagsmeldung zum 31.10. des<br />

laufenden Kalenderjahres. 5 Der Nachweis der Viehzahl<br />

obliegt dem Gebührenpflichtigen.<br />

Als Großvieh gelten über 2 Jahre alte Rinder und Pferde.<br />

Für jüngere Rinder und Pferde sowie Schafe und<br />

Schweine gelten folgende Großvieheinheiten (GV):<br />

GV<br />

Für Rinder und Pferde 6 Monate bis 2 Jahre 0,60<br />

Für Kälber und Fohlen unter 6 Monate 0,30<br />

Für Schafe 1 Jahr und älter 0,10<br />

Für Schafe unter 1 Jahr 0,05<br />

Für Zuchteber und –sauen 0,30<br />

Für Mastschweine über 80 kg 0,20<br />

Für Läufer zwischen 20 und 80 kg 0,10<br />

(4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen<br />

a) Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich,<br />

b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und<br />

c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte<br />

Wasser.<br />

(5) Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug<br />

auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 24<br />

m 3 pro Jahr und Einwohner der zum Stichtag 31.10<br />

des laufenden Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz auf<br />

dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten<br />

würde.<br />

§ 11 Entstehen der Gebührenschuld<br />

(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung<br />

von Abwasser in die Entwässerungsanlage.<br />

§ 12 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks<br />

oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich<br />

berechtigt ist.<br />

(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf<br />

dem Grundstück befindlichen Betriebs.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner;<br />

dies gilt auch, soweit Wohnungseigentümer<br />

gemeinsam haften.<br />

§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung<br />

(1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr<br />

wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheides fällig.<br />

(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.04., 01.07.,<br />

01.10. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines<br />

Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.<br />

Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt<br />

die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter<br />

Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.<br />

§ 14 Pflichten der Beitrags- u. Gebührenschuldner<br />

Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet,<br />

der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche<br />

Veränderungen unverzüglich zu melden und über den<br />

Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch<br />

unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu<br />

erteilen.<br />

§ 15 In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.12.1992 außer<br />

Kraft.<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, <strong>Knetzgau</strong>, 10.12.12<br />

gez. Paulus, 1. Bürgermeister<br />

7


8<br />

Haßberger Spieletage vom 7. März – 10. März 2013<br />

in der Franz-Hofmann-Halle<br />

Als erster Preis im Wettbewerb„Familienfreundlichste<br />

Gemeinde des<br />

Landkreises Haßberge“<br />

kommen die Haßberger<br />

Spieletage nach <strong>Knetzgau</strong>.<br />

Die zweite Ausgabe<br />

der Spieletage gastieren vom 7. bis zum 10. März 2013<br />

in der Franz-Hofmann-Halle. Die Haßberger Spieletage<br />

bieten Kindern, Jugendlichen, Familien und allen Spiele-Freunden<br />

die Gelegenheit, die neusten Brett- und<br />

Kartenspiele auszuprobieren. Ein attraktives Rahmenprogramm,<br />

zusätzliche Stände und Aktionen warten<br />

auf das Publikum. An allen Tagen werden immer wieder<br />

aktuelle und beliebte Spiele von ehrenamtlichen<br />

„Spiele-Erklärern“ vorgestellt. Zum Auftakt der „2. Haßberger<br />

Spieletage“ ist am frühen Abend des Donnerstags<br />

eine große Spiele-Patenaktion geplant. Bekannte<br />

oder sogar berühmte Persönlichkeiten aus dem Landkreis<br />

Haßberge spielen ihr Lieblingsspiel mit den Besuchern.<br />

Am Freitag wird es in Kooperation mit einigen<br />

Jugendverbänden einen langen Spiele-Abend geben.<br />

Für den Samstag wird gerade ein Kinderprogramm<br />

zusammengestellt (Theater, Clown, Zaubershow) und<br />

am Sonntag wird es in Kooperation mit dem Familienbüro<br />

eine Familienmesse geben.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Donnerstag- und Freitagvormittag für Schulen und<br />

Kindergärten geöffnet.<br />

07. März 2013, 16.00 – 20.00 Uhr<br />

08. März 2013, 14.00 – 23.00 Uhr<br />

09. März 2013, 10.00 – 20.00 Uhr<br />

10. März 2013, 10.00 – 18.00 Uhr<br />

Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Familienbüro<br />

des Landkreises Haßberge, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>,<br />

Kooperationspartner<br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> benötigt für die Haßberger<br />

Spieletage ihre Unterstützung. Wenn Sie sich bei den<br />

Spieletagen als Spiele-Erklärer, im Getränkeausschank<br />

oder Speisenbereich, in Küche oder mit einer Kuchenspende<br />

engagieren möchten, dann füllen Sie bitte den<br />

folgenden Abschnitt aus und geben ihn bis 20. Januar<br />

in das Rathaus zurück.<br />

Anmeldungen per Telefon oder E-Mail bitte an:<br />

Thomas Zettelmeier, Zi.-Nr. 8, Tel.: 09527 79-25,<br />

E-Mail: zettelmeier@knetzgau.de<br />

------- Rückmeldung ------- bitte zutreffendes ankreuzen<br />

Name, Vorname ______________________________<br />

Telefon _____________ Email __________________<br />

Ich helfe als Spiele-Erklärer mit<br />

Ich helfe im Getränke- oder Speisenverkauf mit<br />

Ich wäre gerne im Küchenbereich tätig<br />

Einen Kuchen steuere ich bei und zwar<br />

_________________________________________<br />

Ich kann an folgenden Tagen helfen:<br />

Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

NEU! Wickeltisch im Rathaus NEU!<br />

An alle Muttis, Vatis, Großeltern und<br />

Familien, die mit ihren Kindern im Dorf<br />

unterwegs sind:<br />

Im Rathaus gibt es jetzt einen WICKEL-<br />

TISCH, der benutzt werden kann. Er<br />

befindet sich im Erdgeschoss, WC Damen.<br />

Den Schlüssel bitte einfach in einem der umliegenden<br />

Zimmer bei den Mitarbeitern abholen.<br />

Stellenausschreibungen<br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> stellt zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt einen<br />

Gärtner (m/w)<br />

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau für den<br />

gemeindlichen Bauhof ein.<br />

Die Tätigkeiten umfassen den Garten- und Landschaftsbau,<br />

den Baum- und Heckenschnitt, die Pflege<br />

der Grünanlagen, sowie alle weiteren im Gemeindebauhof<br />

anfallenden Tätigkeiten wie z. B. Winterdienst.<br />

Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung zum<br />

Gärtner (m/w) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau,<br />

selbständiges Arbeiten und Erkennen von anfallenden<br />

Aufgaben, Bereitschaft zu Tätigkeiten auch<br />

außerhalb der täglichen Arbeitszeit, Pflichtbewusstsein,<br />

Einsatzfreude, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit,<br />

Belastbarkeit, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft,<br />

sowie den Führerschein der Klasse C1E oder<br />

frühere Klasse 3.<br />

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle und Vergütung<br />

nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie<br />

bitte bis 9. Januar 2013 an:<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Personalverwaltung, Frau Vogt,<br />

Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong><br />

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Vogt (Tel.<br />

09527 79-12).<br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> stellt zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt im Rahmen des geringfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnisses eine<br />

Kraft (m/w) für Aushilfs- und Vertretungstätigkeiten<br />

in der Bücherei und sonstigen gemeindlichen<br />

Einrichtungen, sowie zur Betreuung des „Offenen<br />

Treffs“ in Westheim<br />

ein.<br />

Die Beschäftigung erfolgt über das Kommunale Kooperations-<br />

und Serviceunternehmen des Landkreises<br />

Hassberge.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, sowie den<br />

Nachweisen richten Sie bitte bis 9. Januar 2013 an:<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Personalverwaltung,<br />

Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong>


Dorf am Fluss<br />

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen,<br />

die von den Landschaftsarchitekten arcgrün<br />

vorgelegten Planungen umzusetzen. Bei der<br />

Überarbeitung haben sich Änderungen zum ursprünglichen<br />

Umfang ergeben. So wird nun durch eine Uferrücknahme<br />

und eine Böschungsabflachung im Bereich<br />

östlich der vorhandenen Slipstelle ein flacher Sandstrand<br />

hergestellt, der als Anlegestelle zum Herausziehen<br />

der Boote geeignet ist. Um eine Verknüpfung der<br />

Anlegestelle mit dem neuen Spiel- und Erlebnisraum<br />

zu erreichen, wird der vorhandene Spielplatz als<br />

„Altarm“ neu konzeptioniert. Ein neuer Wasserspielbereich<br />

soll dabei bis an den Main heranführen. Der vorhandene<br />

Asphaltweg wird zu diesem Zweck für den<br />

motorisierten Verkehr gesperrt. Der Gemeinderat hat<br />

gerade bei dieser Entscheidung sorgfältig abgewägt<br />

und dabei die Sicherheit der spielenden Kinder und<br />

Familien sowie das öffentliche Interesse an der Schaffung<br />

eines neuen „Naherholungsgebietes“ besonders<br />

berücksichtigt.<br />

Auf Grundlage dieser Änderungen hat die Verwaltung<br />

den Förderantrag überarbeitet. Mit Erteilung des Bewilligungsbescheides<br />

über die beantragten rund 70.000 €<br />

kann noch in diesem Jahr gerechnet werden. Die Rodung<br />

der Gehölze wird bis Februar 2013 erfolgen. Mit<br />

Abschluss der Maßnahmen kann im Spätsommer 2013<br />

gerechnet werden.<br />

Ehrenamtskarte<br />

Seit dem 15.November 2012 ist es auch im Landkreis<br />

Haßberge möglich, die bayerische Ehrenamtskarte zu<br />

beantragen. Personen, die im großen Maße ehrenamtlich<br />

Tätig sind, können mit der bayerischen Ehrenamtskarte<br />

diverse Angebote im ganzen Freistaat ermäßigt<br />

nutzen.<br />

Alle Informationen sowie die notwendigen Formulare<br />

erhalten Sie im<br />

Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement<br />

(KoBE)<br />

im Landratsamt<br />

Am Herrenhof<br />

97437 Haßfurt<br />

Tel.: 09521/27-432<br />

kobe@hassberge.de<br />

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in<br />

der Diözese Würzburg hat soeben das neue Bildungsprogramm<br />

für 2013 herausgegeben. Die<br />

Bildungsangebote richten sich an Familien, Frauen,<br />

Senioren, Menschen in der Lebensmitte, Ehrenamtliche<br />

und Personal- und Betriebsräte.<br />

Angeboten werden Seminare und Trainings, z.B.<br />

Rhetorik für Frauen, Fit und flexibel bleiben, Natur<br />

mit allen Sinnen erleben; außerdem Bildungsfreizeiten,<br />

z.B. Studienreise nach Ukraine und Polen,<br />

natur- und erlebnisorientierte Familienferien, Betriebsbesuche<br />

und Bildungsabende zu Themen wie<br />

Organspende, Altersarmut, Tätigkeitsgesellschaft<br />

oder ehrenamtliches Engagement.<br />

Weitere Infos und download:<br />

www.kab-wuerzburg.de<br />

9


Wohnraumberatung<br />

Weil selbstbestimmtes Wohnen im Alter wichtig ist und<br />

hierfür bei der Bevölkerung ein ganz besonderer Beratungsbedarf<br />

besteht, hat der Landkreis Haßberge eine<br />

Wohnraumberatung eingerichtet. Dort wird fachliches<br />

Wissen gebündelt, um für die Bürgerinnen und Bürger<br />

maßgeschneiderte Konzepte zu erarbeiten, die ihnen<br />

den Wunsch erfüllen, so lange wie möglich zu Hause<br />

wohnen zu bleiben.<br />

Ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Beratern<br />

unterstützt die Bürgerinnen und Bürger künftig bei der<br />

Suche nach geeigneten Hilfsmitteln für die Wohnung<br />

und berät und informiert sie kostenlos über die Möglichkeiten,<br />

die Wohnung an die verändernden Bedürfnisse<br />

im Alter anzupassen. Aber auch junge Menschen,<br />

die ein Haus bauen oder sanieren wollen, können<br />

wichtige Tipps oder Ansprechpartner von der Beratungsstelle<br />

erhalten.<br />

Der Weg zu einem zukunftssicheren Zuhause ist ganz<br />

einfach. Die Bürgerinnen und Bürger können die<br />

Wohnberatung im Landratsamt Haßberge entweder<br />

persönlich aufsuchen oder eine Erstberatung bei sich<br />

zu Hause vereinbaren. In beiden Fällen ist eine telefonische<br />

Terminvereinbarung im Pflegestützpunkt des<br />

Landkreises Haßberge erforderlich, der die Anfragen<br />

zentral steuert. Auf Wunsch kommt der/die Wohnraumberater/in<br />

nach Hause und besichtigt die Wohnung.<br />

Dabei geben sie zusätzliche Tipps, wie das<br />

Wohnumfeld verbessert werden kann.<br />

Die Wohnberatung des Landkreises Haßberge hat<br />

folgende Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.30 bis<br />

12.30 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Zu<br />

finden ist sie im Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof<br />

1, 97437 Haßfurt, 1. Stock, Zimmer-Nr. 114. Erreichbar<br />

ist die Wohnberatung unter Telefon 09521/27-395, Fax<br />

09521/27-700, E-Mail: wohnberatung@hassberge.de.<br />

Nähere Infos im Internet unter: www.wohnberatunghassberge.de.<br />

Acht Bürgerinnen und Bürger haben sich zu ehrenamtlichen<br />

Wohnberatern ausbilden lassen, darunter (von<br />

links): Kurt Schmitt (Gädheim), Elfriede Fuß (<strong>Knetzgau</strong>),<br />

Barbara de Buhr (Ebelsbach), Anita Güßbacher<br />

(Bramberg) und Esther Röhner (Sylbach).<br />

10<br />

IHK-Infoveranstaltung<br />

Die IHK Schweinfurt-Würzburg führte am 22.11.2012<br />

im Landratsamt eine Infoveranstaltung zum Thema<br />

„Fachkräftemangel bei kleinen und mittleren Unternehmen“<br />

durch. Vor dem Hintergrund des demographischen<br />

Wandels haben auch Firmen aus der Region<br />

Probleme, genügend Fachkräfte zu rekrutieren. Mittlerweile<br />

gilt die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> als Vorreiter und<br />

v.a. die Firmenvertreter zeigten sich beeindruckt vom<br />

Engagement der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> und seiner Bürger.<br />

Wie konkret die Kommunen in der Region den Herausforderungen<br />

des demografischen Wandels entgegentreten,<br />

zeigte Stefan Paulus, erster Bürgermeister der<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, der als Referent geladen war,<br />

auf. Für Paulus ist es entscheidend, im Zuge der sich<br />

verändernden Bevölkerungsstruktur ein Gesamtpaket<br />

für die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> zu schnüren, das auf alle<br />

Lebenssituationen im Zusammenleben von jungen und<br />

alten Menschen abgestimmt ist. Die Kommunen Mainfrankens<br />

sollen nicht die Augen vor den bevorstehenden<br />

Herausforderungen verschließen, sondern sich<br />

ganz bewusst mit den Problemen auseinandersetzen.<br />

„Frei nach dem Motto: ‚Um die Gemeinde lebendig zu<br />

halten‘, setzen wir vor allem auf interkommunale Zusammenarbeit,<br />

Förderung von bürgerschaftlichem<br />

Engagement, Dorferneuerung und das Zusammenleben<br />

von Jung und Alt.“, so Paulus.<br />

Tauschbörse<br />

Das Familienbüro des Kreisjugendamtes hat unter<br />

www.tauschen.hassberge.de eine Tauschbörse eingerichtet.<br />

Hier kann man als Privatperson Gegenstände<br />

oder Dienstleistungen tauschen. Zum Beispiel könnte<br />

man einen Kinderwagen, der nicht mehr benötigt wird,<br />

gegen einen Rasenmäher oder das mehrmalige mähen<br />

des Rasens tauschen. Flyer liegen im Rathaus aus.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie im Familienbüro<br />

des Kreisjugendamtes.<br />

Kontakt: Kreisjugendamt - Familienbüro<br />

Ärztehaus II<br />

Hofheimer Str. 63<br />

97437 Haßfurt<br />

Tel.: 09521 95 32 895<br />

familienbuero@hassberge.de


Dorfrundgang in <strong>Knetzgau</strong><br />

Gut besucht war der Dorfspaziergang am Freitag, 16.<br />

November 2012, den interessierte Bürgerinnen und<br />

Bürger zusammen mit Vertretern der Verwaltung,<br />

1. Bgm. Paulus und den Städteplanern unternahmen.<br />

Mancher Teilnehmer, vor allem jedoch die Planer aus<br />

Bamberg und Bayreuth, konnten noch etwas Neues<br />

über <strong>Knetzgau</strong> erfahren. Beim Spaziergang wurden<br />

einige Problempunkte deutlich, aber auch die Chancen,<br />

welche die Städtebauförderung für <strong>Knetzgau</strong> bietet.<br />

Besondere Qualitäten bieten sich in <strong>Knetzgau</strong> am<br />

Mainufer, wo entsprechende Projekte bereits geplant<br />

sind und kurz vor der Umsetzung stehen. Konsens bei<br />

allen Teilnehmern ist der Wunsch nach einer schön<br />

gestalteten Ortsmitte in <strong>Knetzgau</strong>.<br />

Im Januar/Februar 2013 werden nun Fachgespräche<br />

geführt, bzw. die Bürgerwerkstätten beginnen. Hier ist<br />

jeder Bürger eingeladen, sich aktiv an der Fortentwicklung<br />

<strong>Knetzgau</strong>s zu beteiligen.<br />

Messe „Kulinea“<br />

Einen Marktplatz regionaler Köstlichkeiten<br />

bietet die Messe „Kulinea“.<br />

Aussteller aus dem Landkreis<br />

Haßberge und der Region<br />

präsentieren kulinarische Leckereien aus heimischer<br />

Produktion. Abgerundet wird die Messe mit Kochdarbietungen<br />

und Präsentationen von heimischen Gastronomen,<br />

die ausschließlich regionale Produkte in ihren<br />

Gaststätten verwenden. Auch alte Handwerksberufe,<br />

die in der Region noch ihre Heimat haben, sind mit<br />

Ständen präsent. Partner dieser Messe sind der Landkreis<br />

Haßberge, das Regionalmanagement, die Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong> und die Direktvermarkter von „Natürlich<br />

von hier“.<br />

Kulturflyer<br />

Die Nachfrage an kulturellen Veranstaltungen<br />

ist auch in der ländlichen Region<br />

gestiegen. Bereits in den letzten<br />

Jahren haben wir begonnen, das kulturelle<br />

Angebot in unserer Gemeinde zu<br />

erweitern. So haben sich inzwischen<br />

die Aufführungen des Puppentheaters<br />

etabliert, kabarettistische und musikalische<br />

Darbietungen sind ebenfalls gut<br />

angenommen worden.<br />

Für das Jahr 2013 haben die Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong> und ihre Partner wieder<br />

für Sie besondere Schmankerl organisiert. Ich freue<br />

mich, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber<br />

auch den Gästen von auswärts, ein attraktives und<br />

abwechslungsreiches Programm bieten können. Wir<br />

haben darauf geachtet, dass für jeden etwas dabei ist.<br />

Egal welches Alter und Interesse Sie haben – sicherlich<br />

finden auch Sie Ihr Highlight. Das Schloss in<br />

Oberschwappach, aber auch unser Kultursaal neben<br />

dem Rathaus sind ein idealer Veranstaltungsort, um<br />

Kultur zu erleben und sich von Musik, Gesang, Kabarett<br />

und Ausstellungen begeistern zu lassen. Ich lade<br />

Sie herzlich ein, unser Kulturprogramm rege zu nutzen.<br />

Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung und den<br />

Künstlern viel Erfolg.<br />

11


Bündnis für Familie und<br />

Neues Angebot: Beratung für Reha- und Kurmaßnahmen<br />

Sie möchten eine Rehabilitation oder Mutter-Kind-Kur<br />

beantragen? Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie benötigen<br />

eine unabhängige Erst- bzw. Zweitmeinung zu<br />

Ihrem Reha-Antrag? Oder benötigen Sie Informationen<br />

über geeignete Kurkliniken?<br />

Kein Problem! Ihnen kann auf jede Frage zum Thema<br />

Rehabilitation, Mutter-Kind-Kur und Anschlussheilbehandlung<br />

eine Antwort geben werden.<br />

Vorstellung Berater:<br />

Ich heiße Matthias Klein und wohne in der Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong>. Im August 2000 habe ich eine Ausbildung<br />

zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der<br />

Deutschen BKK in Schweinfurt begonnen und diese<br />

erfolgreich im Mai 2003 beendet. Seit Mai 2003 bin ich<br />

im Kompetenzcenter der Deutschen BKK für Mutter-<br />

Kind-Kuren/Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen<br />

in Schweinfurt eingesetzt.<br />

Durch den täglichen Kontakt mit unseren Kunden, Rehabilitationskliniken<br />

und Ärzten besitze ich umfassendes<br />

Wissen.<br />

Dieses Wissen möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern<br />

als Angebot des „Bündnis für Familien und Senioren<br />

<strong>Knetzgau</strong>“ kostenlos zur Verfügung stellen.<br />

Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen möchten, Widerspruch<br />

gegen eine Ablehnung einlegen wollen oder<br />

sich nicht sicher sind, ob Ihnen überhaupt eine Reha-<br />

Maßnahme zusteht, dann kommen Sie zu mir in die<br />

Beratung.<br />

Natürlich werden alle Beratungen vertraulich behandelt.<br />

Bei welcher Krankenkasse oder Rentenversicherung<br />

Sie sind, spielt keine Rolle!<br />

Die Reha-Beratungen finden jeweils Donnerstag zu<br />

folgenden Terminen im Rathaus <strong>Knetzgau</strong> (kleiner<br />

Sitzungsaal) von 16.00 – 18.00 Uhr statt:<br />

10. Januar 2013<br />

21.Februar 2013<br />

07. März 2013<br />

11. April 2013<br />

06. Juni 2013<br />

11. Juli 2013<br />

05. September 2013<br />

10. Oktober 2013<br />

07. November 2013<br />

12. Dezember 2013<br />

Die Reha-Beratung wird von Herrn Thomas Zettelmeier<br />

(Bündnis für Familien und Senioren <strong>Knetzgau</strong>) koordiniert.<br />

Bitte melden Sie sich bei Hr. Zettelmeier für die<br />

Beratung an!<br />

12<br />

Kontakt: Thomas Zettelmeier<br />

09527 79-25<br />

zettelmeier@knetzgau.de<br />

Schwimmen im Kerzenschein<br />

Am Freitag, den<br />

09.11.2012 verzauberte<br />

sich das<br />

<strong>Knetzgau</strong>er<br />

Schwimmbad bereits<br />

zum zweiten Mal in<br />

eine Wohlfühloase.<br />

Zu „Schwimmen im<br />

Kerzenschein“ waren<br />

alle eingeladen, die<br />

sich mal wieder richtig verwöhnen lassen wollten. So<br />

wurde das <strong>Knetzgau</strong>er Schwimmbad mit vielen Kerzen<br />

und Tüchern dekoriert, um die richtige Stimmung für<br />

den Abend zu schaffen. Insgesamt 27 Frauen folgten<br />

der Einladung und ließen es sich von 20 bis 22 Uhr so<br />

richtig gut gehen.<br />

Zuerst leitete Katja Rottmann die Anwesenden bei<br />

einigen Aquafitness-Übungen an, um den letzten Rest<br />

des Alltagsstresses abzubauen. Die anstehende kurze<br />

Pause wurde bei leckeren Häppchen mit verschiedenen<br />

Brotaufstrichen und Cocktails verbracht. Hier kam<br />

auch der einzige Mann des Abends zum Einsatz. Allerdings<br />

diente das Erfrischungsgetränk „Hugo“ ebenfalls<br />

nur zur Verwöhnung der anwesenden Damen. Weiter<br />

ging es mit ruhigen Wasserübungen. Bei Aqua-Gi-<br />

Gong mit Andrea Depner konnten die Anwesenden<br />

nun endgültig entspannen. Während der gesamten<br />

Veranstaltung bot zusätzlich Anja Wüscher wohltuende<br />

Gesichtsmassagen für alle Damen an. So wurde<br />

„Schwimmen im Kerzenschein“ ein erholsamer Abend<br />

für alle Frauen zum Ausspannen, Erholen, Genießen<br />

und sich verwöhnen lassen.<br />

Die VHS und das „Bündnis für Familien und Senioren<br />

<strong>Knetzgau</strong>“, welche „Schwimmen im Kerzenschein“ in<br />

Zusammenarbeit veranstaltet haben, bedanken sich<br />

herzlich bei Andrea Depner, Katja Rottmann, Anja<br />

Wüscher und der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>.<br />

VHS-Kurs: Entspannung mit Klangschalen<br />

„Ich habe mich gefühlt<br />

wie im Elfenwald…“,<br />

„Die perfekte<br />

Kombination –<br />

Bewegung und Entspannung!“<br />

… um nur einige der<br />

durchweg positiven<br />

Rückmeldungen der<br />

VHS-Veranstaltung<br />

„Entspannung mit Klangschalen und Qi Gong“ zu nennen,<br />

welche am Freitag, 16.11.2012 im Rats- und Kultursaal<br />

in <strong>Knetzgau</strong> statt fand. Neben Selbsterfahrung<br />

hatten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich gezielt<br />

mit Hilfe von Qi Gong-Übungen und Klangschalenmeditation<br />

die körpereigene Energie zu aktivieren<br />

und ebenso zu entspannen. Der nächste Termin mit<br />

den beiden Kursleiterinnen Luisa Martins de Almeida<br />

und Andrea Depner ist bereits für den 04.05.2013<br />

(Anmeldung über die VHS) vorgemerkt.


Senioren<br />

Kinonachmittag für alle Generationen<br />

Am Donnerstag, den 08.11.2012 waren die Bürgerinnen<br />

und Bürger der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> zu einem<br />

Kinonachmittag für alle Generationen in das Pfarrzentrum<br />

nach Oberschwappach eingeladen. Die Veranstaltung<br />

wurde von der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> in Kooperation<br />

mit der VHS <strong>Knetzgau</strong> und dem Bündnis für<br />

Familien und Senioren <strong>Knetzgau</strong>, sowie in Zusammenarbeit<br />

mit dem Foto-Kino Schneyer aus Zeil am<br />

Main ausgerichtet.<br />

Beginn war um 15.00 Uhr mit gemütlichem Beisammensein<br />

bei Kaffee, Kuchen und Gebäck. Bei entspannter<br />

Atmosphäre kamen die 56 anwesenden Gäste<br />

miteinander ins Gespräch. Anschließend wurde den<br />

Besuchern der Film „Wenn der Vater mit dem Sohne“<br />

gezeigt. Dieser Film, in dem Heinz Rühmann die<br />

Hauptrolle spielt, machte das Gute-Nacht-Lied „LA LE<br />

LU, nur der Mann im Mond schaut zu“ bekannt und ist<br />

ein Klassiker der Deutschen Filmgeschichte.<br />

Figurentheater Yakari<br />

Viele kleine und große<br />

Gäste kamen in den<br />

Rats- und Kultursaal<br />

nach <strong>Knetzgau</strong>, um sich<br />

von der Burgpreppacher<br />

Puppenspielerfamilie<br />

Sperlich und ihrem Karfunkel-Theater<br />

den kleinen<br />

Yakari vorstellen zu<br />

lassen.<br />

Der neugierige Indianerjunge ist der Held eines beliebten<br />

Comics. Das Karfunkel-Theater hat nun erstmals<br />

eine Adaption für das Stabpuppentheater inszeniert,<br />

das die Kinder begeistert mitgehen ließ. Natürlich halfen<br />

auch die Kinder dabei mit.<br />

Die nächsten Termine sind dem Bündnis ebenfalls<br />

schon bekannt: 29.06.2013 und 21.11.2013, jeweils<br />

um 16.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

Computerkurs<br />

Der Computerkurs findet im Computerraum der<br />

Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> statt. Personen jeden Alters<br />

sind herzlich willkommen. Die nächsten Termine sind:<br />

09. Januar 2013 um 18.30 Uhr<br />

23. Januar 2013 um 18.30 Uhr<br />

13. Februar 2013 um 18.30 Uhr<br />

Ehrenamtsbörse<br />

Im Rahmen der Ehrenamtsbörse bieten Privatpersonen<br />

folgende Leistungen an:<br />

Babysitterservice 10 Personen<br />

Hilfe bei Behördengängen 1 Person<br />

Begleit- und Fahrdienste 3 Personen<br />

handwerkl. Hilfe in Haus und Garten 1 Person<br />

Hilfe bei Betreuung älterer Menschen 1 Person<br />

Einkaufsdienst 4 Personen<br />

Fahrdienst 3 Personen<br />

Im November 2012 konnten 4 ehrenamtliche Hilfen<br />

vermittelt werden!!!<br />

Kontakt für Helfer oder Hilfesuchende:<br />

Thomas Zettelmeier<br />

Telefon: 09527 79-25, zettelmeier@knetzgau.de<br />

13


Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong><br />

Informationsabend zur Schuleinschreibung 2013<br />

Für alle Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2013/14<br />

eingeschult werden, findet am<br />

Dienstag, 15. Januar 2013 um 19:00 Uhr<br />

im Mehrzweckraum der Schule<br />

ein Informationsabend statt.<br />

Themen:<br />

Wie unterstütze ich mein Kind auf seinem Weg zur<br />

Schulfähigkeit?<br />

Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die<br />

Schritte des Einschulungsverfahrens der Grundschule<br />

<strong>Knetzgau</strong>, die Ihrem Kind den Schuleintritt erleichtern<br />

sollen.<br />

Wir informieren Sie außerdem über die gebundene<br />

Ganztagsschule, die Mittagsbetreuung und die Möglichkeit<br />

der verlängerten Mittagsbetreuung an der<br />

Grundschule <strong>Knetzgau</strong>.<br />

Schulpflichtig werden alle im Vorjahr vom Schulbesuch<br />

zurückgestellten Kinder und alle Kinder, die bis zum<br />

30. September 2013 sechs Jahre alt werden.<br />

Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher<br />

einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden<br />

weiterhin bestehen. Bei einer vorzeitigen Einschulung<br />

wird hier der Elternwille in besonderem Maße<br />

berücksichtigt.<br />

Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr<br />

freuen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hannelore Glass, Rektorin<br />

Förderverein Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong><br />

Mitgliederversammlung und Neuwahlen<br />

Bereits in seinem ersten Gründungsjahr kann der Förderverein<br />

der Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> auf viele Erfolgserlebnisse<br />

zurückblicken. Dem Verein sind seit<br />

November vergangenen Jahres 45 Einzelpersonen und<br />

Familien, 5 Ortsvereine und 9 Firmen aus dem Gemeindebereich<br />

beigetreten.<br />

Alle Mitglieder, Eltern und Erziehungsberechtige sowie<br />

alle interessierten Gemeindebürger sind herzlich eingeladen<br />

zur<br />

1. Mitgliederversammlung mit Neuwahlen<br />

am Dienstag, 29.01.2013, 19.00 Uhr,<br />

Mehrzweckraum Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong>.<br />

Die Tagesordnung sieht vor der Neuwahl der Vorstandsschaft<br />

und Beisitzer einen umfassenden Tätigkeitsbericht<br />

und ein Grußwort unserer Schulleiterin<br />

Hannelore Glass vor. Außerdem muss nach der Vereinssatzung<br />

ein Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

über die Namensänderung in „Förderverein Dreiberg-<br />

Schule <strong>Knetzgau</strong>“ erfolgen.<br />

Wir laden Sie herzlich ein, die Zukunft unserer Schule<br />

und unserer Kinder aktiv mitzugestalten.<br />

14<br />

Grund- und Mittelschule<br />

Mathematik-Wettbewerb für die 4. Klassen<br />

Alle Viertklässler der Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> nahmen<br />

am Mathematikwettbewerb für unterfränkische<br />

Schulen teil. Mara Neuberth und Jonas Hartwig lösten<br />

die zum Teil recht kniffligen Aufgaben am besten und<br />

wurden Schulsieger. Als Lohn für ihre Anstrengungen<br />

und Mühen erhielten sie ein Präsent, das Frederic<br />

Rambacher als Vertreter der Raiffeisen- und Volksbank<br />

<strong>Knetzgau</strong> sponserte. Jedes Kind, das am Wettbewerb<br />

teilnahm, wurde mit einer kleinen Anerkennung belohnt.<br />

Die beiden Schulsieger vertraten die Dreiberg-<br />

Schule in der zweiten Runde in Eltmann, um die Kreissieger<br />

zu ermitteln.<br />

29 Viertklässler traten zum Kreisentscheid an. Mara<br />

Neuberth<br />

bewies<br />

logisches<br />

Denken<br />

und kreativesKnobeln.<br />

Sie<br />

erzielte<br />

die höchste<br />

Punktzahl und wurde Landkreissiegerin. Am 12.<br />

Dezember fand die Endrunde in Würzburg statt, wo<br />

sich alle Landkreissieger trafen. Wie Mara Neuberth<br />

dort abgeschnitten hat, stand bei Redaktionsschluss<br />

noch nicht fest.<br />

2300 € für die Deutsche Knochenmarkspenderdatei<br />

Schüler der Dreiberg-Schule überreichten den Erlös<br />

vom Sponsorenlauf beim Schulfest<br />

Die Schülerinnen und Schüler der<br />

Dreiberg-Schule <strong>Knetzgau</strong> liefen<br />

und liefen – Runde um Runde beim<br />

Schulfest im Mai dieses Jahres.<br />

Der Sponsorenlauf, organisiert von<br />

Nina Fuchs und Petra Schröder,<br />

diente einem guten Zweck, der<br />

Erlös in Höhe von 2300 Euro kam<br />

der Deutschen Knochenmarkspenderdatei zugute.<br />

Markus Eppelein aus Holzhausen nahm den Scheck<br />

stellvertretend für die DKMS in Empfang.<br />

Dabei erzählte er den Schülern, wie er Mitglied im<br />

DKMS-Spenderclub wurde. Er las 2008 vom Schicksal<br />

des damals 18-jährigen Simon Hauck aus Mechenried,<br />

der an Leukämie erkrankt war. Seine einzige Chance:<br />

eine baldige Knochenmarkspende. Markus Eppelein<br />

ließ sich bei einer Aktion in Hofheim typisieren und<br />

wurde dadurch in die Kartei aufgenommen. Mit der<br />

Registrierung sei man noch lange kein Spender, erzählt<br />

er. Durch den Eintrag in die Deutsche Knochenmarkspenderdatei<br />

fand sich im Januar 2011 ein Leukämiekranker,<br />

mit dem viele Gewebemerkmale<br />

Eppeleins übereinstimmten. Vom Geld, das die<br />

<strong>Knetzgau</strong>er Schüler erlaufen und gesammelt haben,<br />

können Menschenleben gerettet werden. Die DKMS ist<br />

eine gemeinnützige Organisation, die auf Geldspenden<br />

angewiesen ist, jede registrierte Typisierung kostet<br />

50 € Die Spende aus <strong>Knetzgau</strong> kommt sehr gelegen.


Regierung Ober- und Unterfranken zu Besuch in<br />

der Kita <strong>Knetzgau</strong><br />

Zu einer Fortbildung<br />

hatten sich die Vertreter<br />

der Regierung aus<br />

Ober- und Unterfranken,<br />

Frau Wolters-<br />

Erauw und Frau Spätling,<br />

die KiTa in<br />

<strong>Knetzgau</strong> ausgesucht,<br />

um am praktischen Beispiel ihre Mitarbeiter der<br />

KiTa-Aufsicht und -Beratung zu schulen. In Kleingruppen<br />

hospitierten sie im Anschluss in den einzelnen<br />

Gruppen und setzten sich so praxisnah mit ihren Thema<br />

„Die Konzeption im Kontext von Betriebserlaubnis<br />

und örtlicher Prüfung - Von der Kindswohlsicherung<br />

zur pädagogischen Qualität“ auseinander. Bei allen<br />

Beteiligten hinterließ unsere KiTa einen positiven Eindruck.<br />

Bürgermeister Paulus bedankte sich ausdrücklich<br />

für die engagierte Leistung des Kindergartenpersonals.<br />

Sowohl bei den Umbauarbeiten aber auch bei<br />

der Umsetzung neuer Konzepte und der Inbetriebnahme<br />

der Kinderkrippe haben die Mitarbeiter in der<br />

KiTa ein außerordentlich starkes Engagement gezeigt,<br />

betonte er.<br />

KiTa <strong>Knetzgau</strong> – Ich geh‘ mit meiner Laterne ...<br />

Kindergärten<br />

Mit einer Sternwanderung<br />

zum Kindergarten<br />

feierte die<br />

KiTa <strong>Knetzgau</strong><br />

stimmungsvoll den<br />

Tag des heiligen<br />

Sankt Martin.<br />

So teilten sich fast 200 Kinder in mehrere Gruppen auf<br />

und liefen in einer Sternwanderung von verschiedenen<br />

Startpunkten im Ort mit Ihren Laternen auf den Kindergarten<br />

zu. Sogar die Kleinsten der Kinderkrippe liefen<br />

eifrig mit Ihrer Laterne eine kleine Runde durch die<br />

Ortschaft. Während des Laufens wurden Pausen zum<br />

gemeinsamen Singen eingelegt. Das Kindergarten-<br />

/Krippenteam unterstützte hierbei tatkräftig mit Instrumenten<br />

und Liederzetteln. Am Kindergarten angekommen,<br />

teilte der heilige Sankt Martin Martinswecke<br />

an die Kinder aus.<br />

Der Elternbeirat hielt vor dem Kindergarten Glühwein,<br />

Kinderpunsch und Kuchen bereit. Hier wurde lediglich<br />

um eine Spende in das Sparschwein gebeten.<br />

Danke nochmal an alle Helfer, der Feuerwehr <strong>Knetzgau</strong>,<br />

sowie dem Kindergarten-/Krippenteam!<br />

KiTa <strong>Knetzgau</strong> - Besuch bei den Senioren<br />

Mit viel Begeisterung sangen<br />

die Vorschulkinder bei den Senioren<br />

ihre Weihnachtslieder<br />

vor und verbreiteten mit ihren<br />

Sternen-Laternen ein wenig<br />

weihnachtliche Stimmung.<br />

KiTa <strong>Knetzgau</strong> - Geschenke mit Herz<br />

Auch in diesem Jahr waren die<br />

Kindergartenkinder wieder mit<br />

dabei, als für die Aktion „Geschenke<br />

mit Herz“ für notdürftige<br />

Kinder gesammelt wurde.<br />

Viele Päckchen wurden liebevoll<br />

zusammengepackt und machten<br />

sich auf die Reise, um anderen Kindern eine Freude<br />

zu machen.<br />

Kita <strong>Knetzgau</strong> - Komm mit ins Zahlenland<br />

Im Projekt „Komm mit ins Zahlenland“<br />

machen sich zur Zeit<br />

die Vorschulkinder (hier die<br />

Bärengruppe) auf, um die Zahlen<br />

spielerisch zu entdecken.<br />

Mit Geschichten, Spielen, Bastelarbeiten<br />

erforschen die Kinder<br />

ganzheitlich mit allen Sinnen die Grundzahlen und<br />

tauchen so in die Welt der Mathematik ein.<br />

KiTa <strong>Knetzgau</strong> – Stand Weihnachtsmarkt<br />

Viele kleine und große fleißige<br />

Helfer beim Weihnachtsmarkt....<br />

...trugen dazu bei, dass am<br />

Weihnachtsmarkt der Stand des<br />

<strong>Knetzgau</strong>er Kindergartens wieder<br />

gut bestückt war. Schon im Vorfeld<br />

hatten die Kinder im Kindergarten<br />

Plätzchen gebacken und<br />

fleißig gebastelt.<br />

Zusammen mit den Bastelarbeiten der Eltern und den<br />

Kindergartengruppen hatte der Elternbeirat wieder<br />

einiges auf die Beine gestellt.<br />

Auch in diesem Jahr durften die Vorschulkinder mit<br />

einer Aufführung den Weihnachtsmarkt eröffnen.<br />

Kindergarten Westheim - Adventssonntag<br />

Den Auftakt<br />

für die besinnliche<br />

Stunde<br />

am Adventssonntaggestaltete<br />

der<br />

Kindergarten<br />

St. Michael.<br />

Pünktlich zur Aufführung der Kinder legten die Schneeflocken<br />

eine Pause ein. Die weiße Schneepracht, der<br />

Sternentanz der Kinder und die Lieder zum Advent<br />

stimmten die zahlreichen Besucher auf die Weihnachtszeit<br />

ein.<br />

Zum Abschluss wurden heiße Getränke, Kuchen und<br />

warme Laugenstangen gereicht. Wie jedes Jahr<br />

kommt der Erlös der Dorfgemeinschaft zu Gute. Der<br />

nächste Treffpunkt ist am 2. Advent in der evangelischen<br />

Pfarrkirche.<br />

15


Presseberichte<br />

Eröffnung EDEKA-Markt<br />

Nach einer Bauzeit von sieben Monaten wurde der<br />

neue EDEKA-Markt Ende November eröffnet. Bürgermeister<br />

Paulus freute sich, mit dem neuen Markt werde<br />

die Attraktivität <strong>Knetzgau</strong>s steigen und die Nahversorgung<br />

sei gewährleistet. Den kirchlichen Segen spendeten<br />

die beiden Pfarrer Jürgen Schwarz und Dr. Urs<br />

Espeel.<br />

Ehrenabend<br />

Am 09. Nov. 2012 fand der Ehrenabend der Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong> im Schloss Oberschwappach statt. Bürgermeister<br />

Paulus würdigte Mitbürger, die mit Leistungen<br />

in Vereinen, Organisationen oder durch Einzelergebnisse<br />

auf sich aufmerksam gemacht haben. Aber auch<br />

jene, die in vielen Jahren und Jahrzehnten für das<br />

Gemeindewesen unbezahlbare Dienste geleistet haben.<br />

Nach der Feierstunde im Spiegelsaal<br />

Oberschwappach waren die Gäste zu einem Buffet im<br />

Festsaal des Schlosses eingeladen.<br />

16<br />

Seniorennachmittag<br />

In diesem<br />

Jahr fand<br />

bereits am 1.<br />

Adventssamstag<br />

der<br />

alljährliche<br />

Seniorennachmittag<br />

in<br />

der Franz-<br />

Hofmann-<br />

Halle statt, zu<br />

der Herr Bürgermeister Paulus alle Bürgerinnen und<br />

Bürger ab dem 70. Lebensjahr eingeladen hatte. Zum<br />

Gelingen des Nachmittags trugen die Zeller Musikanten,<br />

der Kindergarten <strong>Knetzgau</strong>, der Gesangverein<br />

„Frohsinn“ aus <strong>Knetzgau</strong> bei. Herr Kaplan Andreas<br />

Kneitz richtete ein geistliches Wort an die zahlreich<br />

erschienen Gäste und Frau Rosa Böhm sprach ein<br />

Grußwort. Die Schülerin Melina Weißenseel trug als<br />

Siegerin des Vorlesewettbewerbs der Dreiberg-Schule<br />

eine Weihnachtsgeschichte vor. Die Bewirtung übernahm<br />

in bewährter Weise die Rot-Kreuz-Gruppe<br />

<strong>Knetzgau</strong>. Allen Akteuren und Helfern ein herzliches<br />

Vergelt’s Gott.<br />

Blutspenderehrung<br />

Im Rahmen des Seniorennachmittags wurden die Blutspender<br />

aus der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> für 25maliges<br />

und 50maliges Blutspenden geehrt. Mit einem Präsent<br />

würdigten Herr Bürgermeister Paulus und der stv.<br />

BRK-Bereichsleiter Kai Niedermeyer das besondere<br />

Engagement zum Wohle ihrer Mitmenschen.<br />

Lesung: Wilhelm Wolpert<br />

Auf Einladung der VHS und<br />

der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> kam<br />

Wilhelm Wolpert mit seinem<br />

Programm „Heuer schenk<br />

mer uns ämal nix“ in den<br />

Rats- und Kultursaal nach<br />

<strong>Knetzgau</strong>. Frisch, fröhlich,<br />

frech, fränkisch unterhielt er<br />

die Zuhörer. Das Bündnis für<br />

Familie und Senioren übernahm<br />

die Bewirtung. Der<br />

Erlös hieraus kommt dem<br />

Mehrgenerationenhaus in<br />

Westheim zugute.


Jugendtreff Kühlhaus belegt 2. Platz beim Nikolaus-Cup<br />

des Kreisjugendringes<br />

Alle Jugendlichen der Jugendtreffs und Jugendverbände<br />

des Landkreises Haßberge waren am 01.12.2012<br />

zum „3. KJR-Nikolaus-Cup“ an den Zeiler Tuchanger<br />

eingeladen, um sich fußballerisch mit anderen Mannschaften<br />

zu messen. Für die zehn teilnehmenden<br />

Mannschaften standen neben dem sportlichen Wettstreit<br />

der Gemeinschaftssinn und der Spaßfaktor im<br />

Vordergrund.<br />

Zum ersten Mal nahmen Jugendliche und junge Erwachsene<br />

des Jugendtreffs Kühlhaus aus<br />

Oberschwappach am Turnier des Kreisjugendringes<br />

teil. Dabei schnitten die sieben männlichen und eine<br />

weibliche Teilnehmer/in sportlich hervorragend ab.<br />

Lediglich im Finale musste man sich dem Sieger „Pink<br />

Legend“ aus Zeil geschlagen geben und belegte somit<br />

den 2. Platz aller teilnehmenden Mannschaften. Eine<br />

gute Organisation, Verpflegung zu günstigen Preisen,<br />

der Pokal für den zweiten Platz und vor allem der Spaß<br />

in der Gemeinschaft, machten die Teilnahme für die<br />

„Kühlhäusler“ zu einem tollen Erlebnis.<br />

Hand in Hand für die Katz<br />

Die Heimatgemeinde der Tierschutzinitiative Haßberge<br />

e.V. macht es vor und unterstützt künftig Kastrationsaktionen<br />

von verwilderten Hauskatzen im Gemeindegebiet<br />

<strong>Knetzgau</strong> mit jährlich 1.500 EUR.<br />

Aus vielen Gemeindegebieten erreichen die Tierschutzinitiative<br />

Haßberge e.V. vermehrt Anfragen. „Ich<br />

habe hier ein Katzenproblem“.<br />

Auch wenn für die Tierschützer aus Oberschwappach<br />

das Wohl der Tiere im Vordergrund steht, so verschließen<br />

sie keineswegs die Augen vor den Problemen, die<br />

vermehrt für den Menschen und die Umwelt auftreten.<br />

Verunreinigte Kinderspielplätze oder Friedhöfe geben<br />

Grund zu Ärgernis. Die Gefahren von Zoonosen, d.h.<br />

vom Tier auf den Menschen (und umgekehrt) übertragbare<br />

Krankheiten wie z.B. Parasitenbefall (Flöhe,<br />

Zecken, Wurmbefall) oder Toxoplasmose nehmen zu.<br />

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs und der störende<br />

Einfluss auf das natürliche Gleichgewicht und die<br />

Artenvielfalt sind Ausflüsse einer zu hohen Katzenpopulation.<br />

Dieser Thematik und den daraus entstehenden Problemen<br />

stand auch <strong>Knetzgau</strong>s Bürgermeister Stefan<br />

Paulus in Gesprächen mit Vertretern des örtlichen<br />

Tierschutzvereines aufgeschlossen gegenüber. Der<br />

Gemeinderat in <strong>Knetzgau</strong> beschloss, diesbezügliche<br />

Bemühungen der TI Haßberge e.V. mit einem zweckgebundenen<br />

jährlichen Zuschuss von 1500 EUR zu<br />

unterstützen.<br />

Der Zuschuss für 2012 wurde<br />

von Bürgermeister Stefan<br />

Paulus an die Vorsitzende<br />

der Tierschutzinitiative<br />

Haßberge e.V. überreicht.<br />

„<strong>Knetzgau</strong> ist somit die erste<br />

Gemeinde des Landkreises,<br />

die einen freiwilligen Zuschuss<br />

für Kastrationen von<br />

verwilderten Hauskatzen gibt“, freut sich Britta Merkel.<br />

Bereits heute gibt es eine lange Warteliste für anstehende<br />

Kastrationsaktionen. Die aktiven Mitglieder der<br />

Tierschutzinitiative leisten ihre Arbeit im Tierschutz alle<br />

ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. Die TI Haßberge<br />

e.V. ruft deshalb zur Mithilfe auf! Freiwillige Helfer aus<br />

betroffenen Gemeinden sind dringend von Nöten. So<br />

müssen beispielsweise das Einfangen der Tiere mittels<br />

Fallen und die Fahrten zum Tierarzt organisiert werden.<br />

Selbstverständlich stehen die „Mitarbeiter“ der<br />

Tierschutzinitiative dabei helfend zur Seite.<br />

Wenn auch Sie an Ihrem Wohnort ein „Katzenproblem“<br />

haben, können Sie gerne die Tierschutzinitiative informieren<br />

und die Möglichkeiten für eine Kostenübernahme<br />

oder –beteiligung besprechen.<br />

Auch der Deutsche Tierschutzbund unterstützt das<br />

Anliegen der Tierschützer aus dem Haßbergkreis. Mit<br />

dessen Hilfe konnte bereits ein Kastrationsfond eingerichtet<br />

werden und das Angebot des Dachverbandes,<br />

den Zuschuss einer Stadt oder Gemeinde zu verdoppeln,<br />

würden die Tierschützer aus Oberschwappach<br />

gerne annehmen.<br />

Falls auch Privatpersonen das Anliegen der Tierschutzinitiative<br />

unterstützen wollen, können Sie das<br />

gerne in Form einer Spende tun. Diese sind steuerlich<br />

absetzbar. Bei zweckgebundenen Spenden bitte das<br />

Kennwort „Katzenkastration“ angeben. Spendenkonto<br />

Nr. 9104464 bei der Sparkasse Ostufr., BLZ: 79351730<br />

Informationen: www.tierschutzinitiative-hassberge.de<br />

Email: info@tierschutzinitiative-hassberge.de<br />

Tel.: 0952781399<br />

Besuch der JL Ebern<br />

Die Junge Liste Ebern stattete kürzlich der Gemeinde<br />

<strong>Knetzgau</strong> einen Besuch ab und informierte sich über<br />

die aktuellen Projekte. Vor allem die Maßnahmen, die<br />

zu mehr Familienfreundlichkeit führten, interessierten<br />

die Stadträte und Mitglieder der Jungen Liste Ebern.<br />

Auch JL-Kreisrat Steffen Vogel zeigte sich beeindruckt<br />

vom Engagement der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>. Die Mitglieder<br />

der Jungen Liste bezeichneten unser Engagement<br />

als vorbildlich und sahen die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

als gut aufgestellt. Viele Projekte seien nach ihrer Einschätzung<br />

nachahmenswert und zeigen, dass sich die<br />

Gemeinde nicht scheut, sich den Herausforderungen<br />

des ländlichen Raumes zu stellen und die Probleme zu<br />

meistern.<br />

17


18<br />

Turnhallen<br />

In den Weihnachtsferien können die Turnhallen genutzt<br />

werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass von<br />

den Vereine die Trainingszeiten bis 21.12.2012 bei<br />

Frau Weiglein-Achtmann (Tel. 7934) gemeldet werden.<br />

Hallenbad<br />

Das Hallenbad ist in den Weihnachtsferien geschlossen.<br />

Erster Badetag nach den Ferien für den öffentlichen<br />

Badebetrieb ist Montag, 7. Januar 2013 von<br />

18.00 bis 20.00 Uhr. Anschließend ist von 20.00 bis<br />

21.00 Uhr Frauenbadestunde.<br />

Familienkalender<br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

hat erstmals einen<br />

Familienkalender<br />

erstellt, den alle<br />

Haushalte erhalten.<br />

Sie finden darin Informationen,<br />

die für<br />

Familien und Senioren<br />

wichtig sind, wie<br />

Schule, Kindertageseinrichtungen,<br />

das<br />

Bündnis oder die Senioren-WG.<br />

Wir bedanken<br />

uns bei den<br />

Firmen und Verbänden,<br />

die mit ihrer Anzeige<br />

die Erstellung<br />

des Kalenders ermöglicht<br />

haben.<br />

Messestand<br />

Die Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> hat über Herrn Bernhard Jilke<br />

von der Fa. Regiolux einen Messestand geschenkt<br />

bekommen. Herzlichen Dank dafür.<br />

Der Messestand kann unentgeltlich bei der Gemeinde<br />

ausgeliehen werden. Ansprechpartner ist Frau Schnös,<br />

Zimmer 1, Tel. 09527/79-11.


Hundehaltung<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf<br />

hinweisen, dass das Verbot der Verunreinigung durch<br />

Hundekot sowohl für öffentliche Straßen und Wege als<br />

auch für private Grundstücke gilt. Zudem sind Hunde<br />

im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und<br />

Nachtzeit anzuleinen. Wir bitten dies – auch aus Rücksichtnahme<br />

auf Mitbürger und Kinder – zu beachten<br />

und einzuhalten.<br />

Änderung der Müllabfuhrzeiten<br />

An den kommenden Feiertagen ändern sich die<br />

Müllabfuhrzeiten wie folgt:<br />

Weihnachten<br />

Vom 27.12.2012 auf 28.12.2012 (Biomüll)<br />

Neujahr<br />

Vom 03.01.2013 auf 04.01.2013 (Restmüll)<br />

Bitte sorgen Sie dafür, dass jeweils die entsprechende<br />

Mülltonne ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitsteht.<br />

Sprechtag der Rentenversicherung<br />

Am Donnerstag, den 17. Januar 2013 findet von 8.30<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr der<br />

nächste Sprechtag der Rentenversicherung im Rathaus<br />

<strong>Knetzgau</strong> statt.<br />

Zum Sprechtag sind die Versicherungsunterlagen sowie<br />

Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />

Bei Beratung für andere Personen ist eine entsprechende<br />

Vollmacht notwendig.<br />

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>,<br />

Frau Andrea Horn, Tel. 09527/79-18 unter Angabe der<br />

Versicherungsnummer an.<br />

Weitere Termine 2013:<br />

Donnerstag, 14.03.2013<br />

Donnerstag, 18.04.2013<br />

Donnerstag, 13.06.2013<br />

Donnerstag, 12.09.2013<br />

Donnerstag, 14.11.2013<br />

Fundsachen<br />

Fundsachen<br />

• Handy „Siemens“, Farbe blau – gefunden in<br />

Westheim<br />

• einzelner Schlüssel mit grünem Beschriftungsanhänger<br />

- gefunden in <strong>Knetzgau</strong><br />

• schwarzes Smartphone von SAMSUNG – gefunden<br />

in <strong>Knetzgau</strong><br />

Bei Verlust bitte im Rathaus, Zimmer Nr.1, melden<br />

(Tel. 79-34).<br />

Blutspendetermine<br />

Freitag, 04. Januar 2013<br />

17.00 – 20.00, Schule <strong>Knetzgau</strong><br />

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Veranstaltungen und Termine<br />

Tag Datum Veranstaltung, Firma/Verein, Ort Beginn<br />

Fr 21.12. Rorate m. anschl. Frühstück,<br />

Pfarrei <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrkirche<br />

06:00<br />

Sa 22.12. 3. Eschenauer Waldweihnacht,<br />

Treffpunkt Parkplatz Richtung Neuhaus<br />

17:00<br />

Weihnachtsfeier, SV Hainert, Sportheim 19:30<br />

Konzert, Kantorei Haßberge,<br />

St. Bartholomäus <strong>Knetzgau</strong><br />

20:00<br />

So 23.12. Weihnachtskonzert, Westheimer<br />

Musikanten, Kirche<br />

17:00<br />

Westheimer Adventskranz,<br />

Pfarrei Westheim<br />

17:00<br />

Mo 24.12. Heiliger Abend<br />

Di 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag<br />

Mi 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag<br />

Christbaumversteigerung,<br />

Pfarrgemeinderat Zell a. E., Pfarrheim<br />

So 30.12. Weihnachtsliederspielen,<br />

Musikverein <strong>Knetzgau</strong><br />

10:00<br />

Mo 31.12. Silvester<br />

Silvesterball, FC <strong>Knetzgau</strong>, FHH<br />

Di 01.01. Neujahr<br />

9. Turmbläserkonzert<br />

nach dem Abendgottesdienst<br />

19:30<br />

Fr 04.01. Blutspende, Dreiberg-Schule 17:00<br />

Monatsversammlung,<br />

Reservisten <strong>Knetzgau</strong>, Schützenhaus<br />

Plattenparty, TSV Westheim, Turnhalle<br />

20:00<br />

Sa 05.01. Neujahrskonzert, BSQ, Spiegelsaal<br />

Schloss<br />

18:00<br />

So 06.01. Hl. Dreikönig<br />

3-Königs-Marsch, Reservisten <strong>Knetzgau</strong> 08:00<br />

Neujahrskonzert, BSQ, Spiegelsaal<br />

Schloss<br />

Jahreshauptvers., TSV Zell a. E.,<br />

Sportheim<br />

Gemeindliche Einrichtungen<br />

Museum Schloss Oberschwappach:<br />

Sonntags, April – Oktober: 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Gruppenführungen nach Anmeldung bei der Gemeinde <strong>Knetzgau</strong><br />

ganzjährig möglich, Tel: 09527 79-15, E-Mail: kultur@knetzgau.de<br />

Wertstoffhof in <strong>Knetzgau</strong>:<br />

Mittwoch: 9.30 – 12.00 Uhr<br />

Freitag: 14.00 – 16.30 Uhr<br />

Samstag: 9.00 – 13.00 Uhr<br />

Bücherei <strong>Knetzgau</strong>:<br />

Montag: 16.00 – 18.30 Uhr Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Lesehöhle Hainert:<br />

Freitag: 17.30 – 18.30 Uhr<br />

Hallenbad <strong>Knetzgau</strong>:<br />

Montag – Freitag: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

Montag – Frauenstunde 20.00 – 21.00 Uhr<br />

In den Schulferien kein Badebetrieb!<br />

20<br />

11:00<br />

17:00<br />

13:00<br />

Do 10.01. Reha-Beratung, Rathaus, kl. Sitzungssaal 16:00<br />

Fr 11.01. Heckenwirtschaft bis 03.03. offen,<br />

Hetzel Hans, O'Schw.<br />

Fr 11.01. Plattenparty, TSV Westheim, Turnhalle<br />

Sa 12.01. CSU-Gesellschaftsball,<br />

CSU Haßberge u. <strong>Knetzgau</strong>, FHH<br />

19:00<br />

So 13.01. Jahreshauptversammlung,<br />

MSC <strong>Knetzgau</strong>, Jugendverkehrsschule<br />

14:00<br />

Di 15.01. InfoAbend zur Schuleinschreibung,<br />

Dreiberg-Schule, Mehrzweckraum<br />

19:00<br />

Do 17.01. Rentensprechtag im Rathaus 08:30<br />

Fr 18.01. Ausschuss-Sitzung, Schützenverein<br />

<strong>Knetzgau</strong>, Schützenhaus<br />

19:30<br />

Sa 19.01. 60 Jahre FC <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal 19:00<br />

Büttensitzung, KCV <strong>Knetzgau</strong>, FHH 19:59<br />

Christbaumsammlung,<br />

Junge Liste <strong>Knetzgau</strong><br />

08:00<br />

So 20.01. Kinderfasching, KCV <strong>Knetzgau</strong>, FHH 14:00<br />

Jahreshauptversammlung,<br />

FFW <strong>Knetzgau</strong>, FW-Gerätehaus<br />

14:00<br />

Fr 25.01. Kabaret. Theaterstück,<br />

Götzenhof Zell a. E. (Anmeldung erf.)<br />

18:00<br />

Pfarreifasching,<br />

Pfarrgemeinderat <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal<br />

20:00<br />

Sa 26.01. Messe f. verstorbene Mitglieder,<br />

Reservisten <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrkirche<br />

18:30<br />

Kabaret. Theaterstück,<br />

Götzenhof Zell a. E. (Anmeldung erf.)<br />

18:00<br />

Pfarreifasching,<br />

Pfarrgemeinderat <strong>Knetzgau</strong>, Pfarrsaal<br />

19:30<br />

Ladylike, Gemeinde <strong>Knetzgau</strong> und VHS<br />

Haßberge, Rats- und Kultursaal <strong>Knetzgau</strong><br />

19:30<br />

Bürgerbus:<br />

Fahrt jew. donnerstags zu folgenden Zeiten: (Rückfahrt: 11.00 Uhr)<br />

9.00 Uhr: U’Schw - Mariensäule 9.20 Uhr: Westh. - Gasth. Mantel<br />

9.05 Uhr: Wohnau - FW-Haus 9.25 Uhr: Hainert - ehem. Schule<br />

9.10 Uhr: O’Schw - Kirche 9.35 Uhr: <strong>Knetzgau</strong> - Rathaus<br />

9.15 Uhr: Eschen. - ehem. Rath. 9.40 Uhr: <strong>Knetzgau</strong> - Netto/Spar<br />

9.45 Uhr: Zell - Kirche<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Knetzgau</strong>:<br />

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr; Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Gemeinde <strong>Knetzgau</strong>, Am Rathaus 2, 97478 <strong>Knetzgau</strong><br />

Tel: 09527 79-0, Fax: 09527 79-23, Internet: www.knetzgau.de<br />

E-Mail: gemeinde@knetzgau.de<br />

Bankverbindungen:<br />

Sparkasse Ostunterfranken: Kto.Nr. 110 031 BLZ: 793 517 30<br />

Raiffeisenbank Haßb. eG: Kto.Nr. 600 539 BLZ: 793 631 51<br />

Postbank Nürnberg: Kto.Nr. 32 83 853 BLZ: 760 100 85<br />

Nächste Gemeindenachrichten<br />

Anzeigenschluss: 09.01.2013 Ausgabe: 23.01.2013<br />

Anzeigenschluss: 13.02.2013 Ausgabe: 27.02.2013<br />

Anzeigen bitte an: gemeindenachrichten@knetzgau.de

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