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Sie können sich unser Konzept hier ansehen. - Lebenshilfe HPZ

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5. Unsere Klienten<br />

Das ambulante Beratungs- und Therapiezentrum der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>HPZ</strong><br />

wurde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung geschaffen.<br />

5.1. Ausschlusskriterien<br />

Nicht gefördert werden können Klienten, die Formen von Auto- oder Fremdaggressionen<br />

zeigen, die nicht mehr beeinflussbar sind und daher eine erhebliche Eigenund<br />

Fremdgefährdung darstellen.<br />

Bei Personen, bei denen ein Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch diagnostiziert<br />

wurde, muss diese Problematik vorrangig behandelt werden, weshalb die Förderung<br />

im Rahmen des ambulanten Beratungs- und Therapiezentrums für Menschen<br />

mit Autismus-Spektrum-Störung in der Regel zurückgestellt werden sollte.<br />

Verändert <strong>sich</strong> der Gesundheitszustand und Hilfebedarf von Klienten dahingehend,<br />

dass eine fachgerechte Betreuung und Therapie nicht mehr möglich ist, wird eine<br />

Weitervermittlung in einen adäquaten sozialen Dienst angestrebt. Dies gilt auch<br />

bei Klienten, bei denen <strong>sich</strong> zuvor nicht erkennbare Problematiken (die evtl. nicht<br />

in Zusammenhang mit der Autismus-Spektrum-Störung stehen) in den Vordergrund<br />

des Hilfebedarfs treten.

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