Sie können sich unser Konzept hier ansehen. - Lebenshilfe HPZ
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5. Unsere Klienten<br />
Das ambulante Beratungs- und Therapiezentrum der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>HPZ</strong><br />
wurde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung geschaffen.<br />
5.1. Ausschlusskriterien<br />
Nicht gefördert werden können Klienten, die Formen von Auto- oder Fremdaggressionen<br />
zeigen, die nicht mehr beeinflussbar sind und daher eine erhebliche Eigenund<br />
Fremdgefährdung darstellen.<br />
Bei Personen, bei denen ein Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch diagnostiziert<br />
wurde, muss diese Problematik vorrangig behandelt werden, weshalb die Förderung<br />
im Rahmen des ambulanten Beratungs- und Therapiezentrums für Menschen<br />
mit Autismus-Spektrum-Störung in der Regel zurückgestellt werden sollte.<br />
Verändert <strong>sich</strong> der Gesundheitszustand und Hilfebedarf von Klienten dahingehend,<br />
dass eine fachgerechte Betreuung und Therapie nicht mehr möglich ist, wird eine<br />
Weitervermittlung in einen adäquaten sozialen Dienst angestrebt. Dies gilt auch<br />
bei Klienten, bei denen <strong>sich</strong> zuvor nicht erkennbare Problematiken (die evtl. nicht<br />
in Zusammenhang mit der Autismus-Spektrum-Störung stehen) in den Vordergrund<br />
des Hilfebedarfs treten.