Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec
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folgend gemeinsam auch die „Einzubeziehenden/Anzubietenden Aktien“<br />
genannt.<br />
Die <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> weist darauf hin, dass die Einzubezie-<br />
henden/Anzubietenden Aktien nicht in ihrem Besitz sind, son<strong>der</strong>n an ihre<br />
Aktionäre ausgegeben wurden. Mögliche Aktienerwerbe geschehen dem-<br />
nach nicht von <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong>, son<strong>der</strong>n von ihren Akti-<br />
onären. Der Erwerb <strong>der</strong> Aktien erfolgt gemäß den Usancen des Freiver-<br />
kehrs (Open Market) des Teilbereichs des Freiverkehrs (Entry Standard) an<br />
<strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse.<br />
Der Beginn des öffentlichen Angebots ist <strong>der</strong> erste Handelstag. Kaufaufträ-<br />
ge des Publikums können über jede an <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse<br />
zum Handel zugelassene Bank erteilt werden. Die Eingabe <strong>der</strong> Kaufaufträ-<br />
ge durch die von Kaufinteressenten beauftragten Banken muss am ersten<br />
Handelstag bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen, um eine Berücksichtigung bei<br />
<strong>der</strong> Ermittlung des ersten Börsenpreises sicher zu stellen.<br />
Die Aktien können in Stückelungen ab 1 Stück erworben werden.<br />
Die Zahlung des Preises <strong>der</strong> Aktien erfolgt gemäß den Börsenusancen<br />
zwei Börsentage nach dem ersten Handelstag. Die Abrechnung erfolgt da-<br />
bei zwischen <strong>der</strong> Bank des Verkäufers <strong>der</strong> Aktien und <strong>der</strong> Bank des Käu-<br />
fers <strong>der</strong> Aktien. Die Umbuchung <strong>der</strong> Wertpapiere erfolgt bei <strong>der</strong><br />
Clearstream Banking <strong>AG</strong> zu Lasten des Kontos <strong>der</strong> Bank des Verkäufers<br />
und zu Gunsten des Kontos <strong>der</strong> Bank des Käufers. Da die Gesellschaft<br />
keine eigenen Aktien besitzt, erhält die Gesellschaft keine Zahlungen.<br />
Neue Aktien werden nicht ausgegeben.<br />
Der erste Börsenpreis <strong>der</strong> Wertpapiere wird am ersten Handelstag voraus-<br />
sichtlich zwischen 9.00 Uhr und 9.30 Uhr gemäß den Vorschriften von § 57<br />
Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 BörsG von dem mit <strong>der</strong><br />
Skontroführung beauftragten Freimakler ermittelt.