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Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec

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folgend gemeinsam auch die „Einzubeziehenden/Anzubietenden Aktien“<br />

genannt.<br />

Die <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong> weist darauf hin, dass die Einzubezie-<br />

henden/Anzubietenden Aktien nicht in ihrem Besitz sind, son<strong>der</strong>n an ihre<br />

Aktionäre ausgegeben wurden. Mögliche Aktienerwerbe geschehen dem-<br />

nach nicht von <strong>der</strong> <strong>Neosino</strong> <strong>Nanotechnologies</strong> <strong>AG</strong>, son<strong>der</strong>n von ihren Akti-<br />

onären. Der Erwerb <strong>der</strong> Aktien erfolgt gemäß den Usancen des Freiver-<br />

kehrs (Open Market) des Teilbereichs des Freiverkehrs (Entry Standard) an<br />

<strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Der Beginn des öffentlichen Angebots ist <strong>der</strong> erste Handelstag. Kaufaufträ-<br />

ge des Publikums können über jede an <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse<br />

zum Handel zugelassene Bank erteilt werden. Die Eingabe <strong>der</strong> Kaufaufträ-<br />

ge durch die von Kaufinteressenten beauftragten Banken muss am ersten<br />

Handelstag bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen, um eine Berücksichtigung bei<br />

<strong>der</strong> Ermittlung des ersten Börsenpreises sicher zu stellen.<br />

Die Aktien können in Stückelungen ab 1 Stück erworben werden.<br />

Die Zahlung des Preises <strong>der</strong> Aktien erfolgt gemäß den Börsenusancen<br />

zwei Börsentage nach dem ersten Handelstag. Die Abrechnung erfolgt da-<br />

bei zwischen <strong>der</strong> Bank des Verkäufers <strong>der</strong> Aktien und <strong>der</strong> Bank des Käu-<br />

fers <strong>der</strong> Aktien. Die Umbuchung <strong>der</strong> Wertpapiere erfolgt bei <strong>der</strong><br />

Clearstream Banking <strong>AG</strong> zu Lasten des Kontos <strong>der</strong> Bank des Verkäufers<br />

und zu Gunsten des Kontos <strong>der</strong> Bank des Käufers. Da die Gesellschaft<br />

keine eigenen Aktien besitzt, erhält die Gesellschaft keine Zahlungen.<br />

Neue Aktien werden nicht ausgegeben.<br />

Der erste Börsenpreis <strong>der</strong> Wertpapiere wird am ersten Handelstag voraus-<br />

sichtlich zwischen 9.00 Uhr und 9.30 Uhr gemäß den Vorschriften von § 57<br />

Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 BörsG von dem mit <strong>der</strong><br />

Skontroführung beauftragten Freimakler ermittelt.

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