Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec
Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec
Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
37<br />
und Kapitalherabsetzungen sowie bei Sachkapitalerhöhungen zulässig<br />
sein. Bezugsrechte können im Allgemeinen frei übertragen werden. Bei<br />
börsennotierten Aktiengesellschaften beispielsweise werden diese Bezugs-<br />
rechte in <strong>der</strong> Regel für eine bestimmte Anzahl von Tagen vor Ablauf <strong>der</strong><br />
Bezugsfrist an den deutschen Wertpapierbörsen, an denen die Aktien <strong>der</strong><br />
jeweiligen Aktiengesellschaft notiert sind, gehandelt.<br />
d) Rechte im Falle einer Liquidation<br />
Im Falle einer Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> nach Begleichung sämtli-<br />
cher Verbindlichkeiten verbleibende Liquidationserlös unter den Aktionären<br />
im Verhältnis ihres Aktienbesitzes aufzuteilen. Die Gesellschaft hat keine<br />
Vorzugsaktien ausgegeben.<br />
7. ÜBERTR<strong>AG</strong>BARKEIT DER WERTPAPIERE<br />
Die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rege-<br />
lungen für die Übertragung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien frei über-<br />
tragbar. Zwischen <strong>der</strong> Aktionärin Amola GmbH und <strong>der</strong> VEM Aktienbank <strong>AG</strong> wur-<br />
de eine Haltevereinbarung hinsichtlich Stück 800.000 (= 80 %) <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Amo-<br />
la GmbH gehaltenen Aktien geschlossen (vgl. Kap. VII, Ziff. 2.).<br />
8. BESTEHENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE/ SQUEEZE-OUT-VORSCHRIFTEN<br />
Die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft werden <strong>der</strong>zeit an keinem organisierten Markt ge-<br />
handelt. Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
("WpÜG") finden daher keine Anwendung. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ver-<br />
pflichtung zur Abgabe eines Angebots an alle Aktionäre zur Übernahme <strong>der</strong> von<br />
ihnen gehaltenen Aktien bei <strong>der</strong> Erlangung <strong>der</strong> Kontrolle über die Gesellschaft.<br />
Des weiteren bestehen hinsichtlich <strong>der</strong> Aktien, die Gegenstand dieses Prospekts<br />
sind, keine Ausschluss- und Andienungsregeln.<br />
9. ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOTE