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Wertpapierprospekt der Neosino Nanotechnologies AG ... - adinotec

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und Kapitalherabsetzungen sowie bei Sachkapitalerhöhungen zulässig<br />

sein. Bezugsrechte können im Allgemeinen frei übertragen werden. Bei<br />

börsennotierten Aktiengesellschaften beispielsweise werden diese Bezugs-<br />

rechte in <strong>der</strong> Regel für eine bestimmte Anzahl von Tagen vor Ablauf <strong>der</strong><br />

Bezugsfrist an den deutschen Wertpapierbörsen, an denen die Aktien <strong>der</strong><br />

jeweiligen Aktiengesellschaft notiert sind, gehandelt.<br />

d) Rechte im Falle einer Liquidation<br />

Im Falle einer Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> nach Begleichung sämtli-<br />

cher Verbindlichkeiten verbleibende Liquidationserlös unter den Aktionären<br />

im Verhältnis ihres Aktienbesitzes aufzuteilen. Die Gesellschaft hat keine<br />

Vorzugsaktien ausgegeben.<br />

7. ÜBERTR<strong>AG</strong>BARKEIT DER WERTPAPIERE<br />

Die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rege-<br />

lungen für die Übertragung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien frei über-<br />

tragbar. Zwischen <strong>der</strong> Aktionärin Amola GmbH und <strong>der</strong> VEM Aktienbank <strong>AG</strong> wur-<br />

de eine Haltevereinbarung hinsichtlich Stück 800.000 (= 80 %) <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Amo-<br />

la GmbH gehaltenen Aktien geschlossen (vgl. Kap. VII, Ziff. 2.).<br />

8. BESTEHENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE/ SQUEEZE-OUT-VORSCHRIFTEN<br />

Die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft werden <strong>der</strong>zeit an keinem organisierten Markt ge-<br />

handelt. Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

("WpÜG") finden daher keine Anwendung. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ver-<br />

pflichtung zur Abgabe eines Angebots an alle Aktionäre zur Übernahme <strong>der</strong> von<br />

ihnen gehaltenen Aktien bei <strong>der</strong> Erlangung <strong>der</strong> Kontrolle über die Gesellschaft.<br />

Des weiteren bestehen hinsichtlich <strong>der</strong> Aktien, die Gegenstand dieses Prospekts<br />

sind, keine Ausschluss- und Andienungsregeln.<br />

9. ÖFFENTLICHE ÜBERNAHMEANGEBOTE

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